sozial-Editorial

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Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

nach den Erkenntnissen der ForuM-Studie über Ausmaß und Umgang mit sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche fordert die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt Strukturreformen. Die Vielzahl der Landeskirchen gehe „nicht zuletzt auch zulasten der Betroffenen sexualisierter Gewalt, weil die Verantwortung in unseren vielen Gremien diffundiert“, sagte die Bundestagsvizepräsidentin, die der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angehört, in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Diese Strukturen hätten Gewalt begünstigt und die Aufarbeitung schwer gemacht.

Die möglichen Folgen der geplanten Bezahlkarten für Asylbewerber sorgen weiter für Debatten. Die Caritas in Nordrhein-Westfalen nennt die Karten „zwar populär, aber letztlich bürokratisch, kostspielig und ineffektiv“. Auch der Jesuiten-Flüchtlingsdienst geht im epd-Interview auf Distanz. Die Migrationsforscherin Birgit Glorius von der TU Chemnitz teilt zwar die Bedenken, sieht aber auch Vorteile, wenn sich im Zuge der Digitalisierung der Verwaltungsaufwand in den Kommunen reduzieren lässt.

Nur eines steht sicher fest: Strom, Heizung und Autofahren werden künftig durch die Ausweitung des europäischen Emissionshandels (ETS II) deutlich teurer. Das ist ab 2027 geplant. Noch ist aber völlig offen, welche Mehrbelastungen auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen. Und doch fordert die Klima-Allianz Deutschland die Bundesregierung auf, sich schon heute auf den Kostenanstieg durch deutlich höhere CO2-Preise vorzubereiten. Es brauche ein „kluges Gesamtpaket“ der Regierung für den Übergang zur Klimaneutralität. Dazu sollte auch das Klimageld gehören - doch darüber entscheidet nicht allein die Bundesregierung.

Jobcenter können bei Mietschulden von Bürgergeldbeziehern mit einem Darlehen einspringen, müssen das aber nicht zwingend tun. Nämlich dann nicht, wenn schon klar absehbar ist, dass das Darlehen den drohenden Wohnungsverlust nicht verhindern kann, entschied das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (LSG) in Schleswig. In dem Fall hatte der Wohnungseigentümer erklärt, auch wenn die aufgelaufenenen Mietschulden vollständig beglichen würden, dem Grundsicherungsempfänger den Mietvertrag zu kündigen.

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Ihr Dirk Baas