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Was die Bezahlkarte für Flüchtlinge bezwecken soll



Frankfurt a.M. (epd). Flüchtlinge sollen hierzulande künftig eine „Bezahlkarte“ erhalten, über die sie einen Teil ihrer staatlichen Asylbewerberleistungen ausgeben können. Der Rest der Hilfen wird weiter bar ausgezahlt. 14 von 16 Bundesländern haben sich auf einheitliche Standards für die Funktion einer solchen Karte geeinigt. Hier ein Überblick, wie die Bezahlkarten funktionieren sollen und was sich die Länder davon versprechen:

Die Bezahlkarte sollen Asylbewerber, deren Verfahren noch läuft, und Menschen mit dem Status der Duldung bekommen. Die Karte mit Debit-Funktion ohne Kontobindung dient primär dazu, Einkäufe zu bezahlen.

Ohne Guthaben keine Zahlung möglich

Die Sozialbehörden der Kommunen überweisen das den Personen zustehende Geld an vorgeschaltete Banken, die die Karten damit aufladen. Bezahlt werden kann nur, wenn ein Guthaben vorhanden ist. Über die Höhe des Bargeldbetrags sowie über weitere Zusatzfunktionen der Karte entscheidet jedes Bundesland selbst. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts bezogen Ende 2022 rund 482.300 Menschen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Alle Bundesländer bis auf Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben sich auf eine gemeinsame Einführung der Bezahlkarte verständigt. Beide Länder wollen aber ebenfalls Bezahlkarten einführen, gehen dazu aber eigene Wege. In Mecklenburg-Vorpommern hat man sich für einen Alleingang entschieden, um die Karte schneller einführen zu können. Auch Bayern macht Tempo. Hier soll schon im März in Pilot-Kommunen die Karte getestet werden.

Gesetzliche Grundlage ist Aufgabe des Bundes

So schnell geht es im Rest des Landes nicht. Man geht davon aus, dass über die Vergabe für den Kartenanbieter bis zum Sommer dieses Jahres entschieden ist. Zudem muss die Bundesregierung noch eine Fülle von gesetzlichen Neuregelungen vornehmen.

Die technischen Möglichkeiten der Bezahlkarte sollen bundesweit einheitlich sein. Nicht vorgesehen ist ihr Einsatz im Ausland. Auch Karte-zu-Karte-Überweisungen und sonstige Überweisungen im In- und Ausland sind nicht möglich. Die Bezahlkarte soll grundsätzlich in allen Branchen einsetzbar sein. Die Nutzung kann aber von den einzelnen Ländern regional, etwa auf Landkreisebene, eingeschränkt werden. Eine Einsicht in den Guthabenstand durch den Kartennutzer ist möglich.

Die Ministerpräsidentenkonferenz erhofft sich von der Umstellung vor allem weniger Verwaltungsaufwand. „Wir unterbinden die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen, und bekämpfen dadurch die menschenverachtende Schlepperkriminalität“, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU). Staatliche Bargeld-Zahlungen werden in der politischen Debatte als ein Anreiz für Migranten gesehen, nach Deutschland zu kommen. Flüchtlingsorganisationen lehnen die Bezahlkarte ab, weil sie darin ein Instrument der Diskriminierung sehen.

Dirk Baas


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