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Pflege

Bündnis: Digitalisierung in den Heimen stockt



Berlin (epd). Das Bündnis Digitalisierung in der Pflege beklagt unter Verweis auf Daten der Krankenkasse DAK, dass die bereitstehenden Fördergelder zur Digitalisierung von Einrichtungen und Diensten der Langzeitpflege bislang erst zögerlich abgerufen werden. „Nur 32 Prozent der Gelder sind abgerufen worden, von denen 95 Prozent bewilligt wurden“, heißt es in einer Mitteilung vom 13. Februar. Aus Sicht des Bündnisses zeigen die Zahlen in aller Deutlichkeit, dass strukturelle Hemmnisse die Digitalisierung ausbremsen: „Die Hürden für den Abruf der Fördergelder sind zu hoch.“

Die bestehende Zurückhaltung, mit der Einrichtungen und Dienste dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) begegnen, begründet das Bündnis auch mit der derzeit fehlenden TI-Vergütungsvereinbarung. „Warum sollte sich eine Pflegeeinrichtung an die Telematikinfrastruktur anschließen, wenn sie nicht weiß, welche der damit verbundenen Maßnahmen refinanziert werden?“, so das Bündnis. Auch die technische Entwicklung sei noch mitten im Prozess. Einrichtungen oder ein Pflegedienste hätten keine Sicherheit, dass die heute angeschaffte Technik auch morgen noch eingesetzt werden könne.

Hoher Selbstkostenanteil hemmt Nutzung der Gelder

Dazu komme erschwerend, dass Einrichtungen und Dienste 18.000 Euro selbst aufbringen müssen, um die volle Fördersumme von 12.000 Euro zu erreichen. „Dieses Geld haben insbesondere kleinere Träger in der aktuellen Lage nicht übrig. Und mit insgesamt 30.000 Euro ist eine nachhaltige Digitalisierung ohnehin nicht zu finanzieren.“ Die unzureichende Refinanzierung sei eines der größten Hemmnisse für den Rückstand der Pflege bei der Digitalisierung.

Als Lösung schlägt das Bündnis eine Digitalisierungspauschale vor, die entweder pro Platz, pro Tag oder pro Einsatz anfiele. „Dazu müsste eine Ergänzung des Sozialgesetzbuches XI erfolgen.“ Außerdem sei eine Ergänzung der Kostenanteile (Investitions-, Betriebs- und Personalkosten) auf eine angemessene digitale Ausstattung und Infrastruktur im Sozialgesetzbuch V erforderlich.

Um die Digitalisierung auch in der Pflege in Deutschland voranzubringen, haben sich Verbände aus dem Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen im Jahr 2020 zum Bündnis „Digitalisierung in der Pflege“ zusammengeschlossen.