Heime und ambulante Pflegedienste tun sich schwer, Fachkräfte zu finden. Zuwanderer aus fernen Ländern sollen helfen, die Lücken zu schließen. Doch mit der Anwerbung allein ist es nicht getan. Die ausländischen Pflegekräfte müssen in ihr neues Lebensumfeld integriert werden. Sonst scheitern sie im Job, wie das Beispiel der Brasilianerin Micheli de Farias Felipe zeigt. Der Arbeitsforscher Christian Lebrenz sieht bei der Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland zahlreiche Defizite. Es gebe noch viel zu tun, um die Integration der Neuankömmlinge zu fördern, betont er im Interview mit epd sozial.
„Pflege darf nicht arm machen“ - unter diesem Slogan wirbt ein Bündnis großer Sozial-, Wohlfahrts- und Pflegeverbände für eine Radikalreform in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Begründung: Immer mehr Menschen können sich die stationäre Pflege nicht mehr leisten und werden von der Sozialhilfe abhängig. Das trifft schon heute auf ein Drittel der Heimbewohner zu. Um hier eine Kehrtwende zu schaffen, werben die Bündnispartner für eine „solidarische Pflegevollversicherung“.
Nach dem Aus des Sterbehilfegesetzes im Bundestag agieren viele Altenhilfeträger laut Diakonie-Vorstand Christian Heine-Göttelmann in einer rechtlichen Grauzone. Denn auch in den Heimen der Diakonie gibt es den Wunsch nach assistiertem Suizid. „In diesen Fällen ethisch verantwortbar zu handeln, ist das, was es zu gestalten gilt“, sagt der Theologische Vorstand der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe im epd-Interview. Ein neues Bundesgesetz, das die Suizidbeihilfe und ein von den Richtern vorgeschlagenes Schutz- und Beratungskonzept neu regelt, könnte hier helfen.
Wann erfolgt eine Pflegetätigkeit als abhängige Beschäftigung und wann in Form selbstständiger Dienstleistung? Diese Frage hat jetzt das Bundessozialgericht geklärt. Die Pflege im Krankenhaus ist demnach regelmäßig als abhängige Beschäftigung anzusehen und unterliegt somit der Sozialversicherungspflicht. Entschieden wurde ein Fall, in dem ein Pfleger, der ein Ein-Personen-Unternehmen gründete, in einer Klinik Pflegeleistungen erbringt.
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Ihr Dirk Baas
Hannover, Koblenz (epd). Micheli de Farias Felipe steht am Fenster ihrer kleinen Wohnung in einer Plattenbausiedlung in Hannover und blickt in die Ferne. Neben ihr erinnert eine Fahne an ihr Heimatland Brasilien. Vor mehr als zwei Jahren kam die 41-jährige Pflegekraft nach Deutschland und ließ ihre drei Töchter, ihre Mutter und die behinderte Schwester zurück. Vom Traum einer gesicherten Zukunft mit gutem Gehalt ist nicht viel geblieben. „Ich würde keiner meiner Freundinnen mehr dazu raten, hierherzukommen“, sagt sie und atmet lang und schwer aus.
De Farias Felipe, die nach eigenen Angaben in Brasilien ein Studium zur Pflegekraft und mehrere Fachweiterbildungen absolvierte, hat auf einem zerschlissenen Sofa einen Stapel Ordner ausgebreitet, die von ihrem Weg in Deutschland erzählen. Eine Klinik in Bayern warb sie an, sie machte einen Sprachkurs und stieg schließlich ins Flugzeug. In der Einrichtung auf dem Land hätten die Mitarbeitenden allerdings kaum Zeit gefunden, die neue Kollegin mit begrenzten Sprachkenntnissen einzuarbeiten. Als sie sich mit einer Infektion krankmeldete, habe die Klinikleitung ihr gedroht, sie wieder zurückzuschicken. „Alle hatten Angst“, sagt sie.
Nach mehr als einem Jahr kündigte die Brasilianerin. Die Klinik in Bayern forderte daraufhin 7.000 Euro für Flug und Sprachkurs von ihr zurück. Sie habe zusätzliche Dokumente unterschrieben, diese allerdings nicht richtig verstanden, sagt sie. Von ihren letzten Gehältern wurden bereits Raten abgezogen. Die Pflegerin musste sich Geld von ihrer Familie in Brasilien leihen, um ihre Miete zu bezahlen. „Catástrofe“, sagt de Farias Felipe und deutet auf das Schreiben vor ihr.
Die Klinik antwortet auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd), dass sie seit 2019 gemeinsam mit der Arbeitsagentur Pflegekräfte aus Brasilien anwerbe, aber sich zu Einzelfällen aus Datenschutzgründen nicht äußern dürfe. Bei den Arbeitsverträgen handle es sich um von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) vorab geprüfte Musterverträge, die Bindungsklauseln enthielten, sagte ein Sprecher. Bewerber seien bereits bei der Rekrutierung unter anderem „umfangreich zweisprachig“ auf das damals übliche Vorgehen hingewiesen worden.
Der Koblenzer Arbeitsforscher Christian Lebrenz kennt ähnliche Fälle wie den der Brasilianerin. Sowohl bei der Integration in den neuen Arbeitsplatz als auch bei der Hilfe bei Behördengängen oder der Wohnungssuche gebe es Defizite, sagt er. „Da steht jemand unangekündigt auf der Matte und spricht kaum Deutsch. So jemanden soll man bei allem Zeitdruck jetzt auch noch einarbeiten.“ Fast zehn Prozent (96.000) der in Deutschland arbeitenden Pflegekräfte kommen laut Statistischem Bundesamt aus dem Ausland, Tendenz steigend. Und Deutschland sucht weiterhin nach ausländischen Fachkräften.
Für die privatwirtschaftliche Anwerbung von Pflegefachpersonal aus Drittstaaten gibt es ein staatliches Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“. Laut Arbeitsforscher Lebrenz hilft das freiwillige Siegel allerdings nur bedingt, um den Arbeitsmarkt zu strukturieren. Krankenhäuser oder Pflegeheime zahlten teilweise zwischen 6.000 und 10.000 Euro an Anwerbeagenturen für eine Vermittlung. „Solange der Markt intransparent bleibt und verbindliche Standards fehlen, werden immer Leute diese Grauzonen ausnutzen und durch falsche Versprechungen den Fachkräften und den Einrichtungen viel Geld abknöpfen“, warnt der Experte für Personalmanagement.
Ganz andere Erfahrungen haben drei Philippinerinnen in einem diakonischen Pflegeheim im niedersächsischen Hessisch Oldendorf gesammelt. Die Frauen, alle um die 30 Jahre alt, sind vor einem halben Jahr rund 10.000 Kilometer gereist, um in der Einrichtung mit rund 100 Bewohnern zu arbeiten. Zwar klagt Geschäftsführerin Karin Raestrup darüber, dass sich die Einreise der Frauen durch die Bürokratie um ein Jahr verzögert habe. Ansonsten sei sie sehr dankbar für die neuen Mitarbeiterinnen, sagt die Leiterin, die beim Entlanggehen der Flure alle Bewohner mit Namen begrüßt: „Der Markt ist wie leer gefegt.“
Damit sich die Mitarbeiterinnen auch wohlfühlen, hatte Raestrup sie vorab in einer Videokonferenz gefragt, was sie sich wünschen. „Alle drei wollten gutes WLAN haben“, erzählt sie. Die studierten Pflegerinnen konnten im Anbau eine gemeinsame möblierte Wohnung beziehen. Und weil der Reis, den sie zu fast jeder Mahlzeit essen, so teuer war, bestellte ihnen die Küche des Heims für einen günstigeren Preis einen Sack von 25 Kilogramm.
Laut Arbeitsforscher Lebrenz braucht es nach der Ankunft in Deutschland vor allem eine solche Begleitung. „Ideal wären drei Leute: jemand aus der Einrichtung für die administrativen Dinge, Gleichaltrige vor Ort mit deutschem Hintergrund, um sie zum Beispiel im Volleyballverein einzuführen, und jemand aus dem Herkunftsland, um die deutsche Kultur zu interpretieren.“
Die Philippinerin Irene Teologo, die sich in einer Pause auf die Terrasse in die Sonne gesetzt hat, sagt, sie habe nach dem Onlinesprachunterricht in ihrer Heimat aufgrund der langen Wartezeit fast ein Jahr lang kein Deutsch gesprochen. „Die Sprache ist noch schwierig, aber die Kollegen sind sehr nett“, sagt die 31-Jährige mit einem vorsichtigen Lächeln. Sie hält ein gerahmtes Foto ihrer Familie in den Händen. Ihren Mann und die beiden Kinder will sie schnellstmöglich nach Deutschland holen.
Die Philippinerinnen müssen trotz abgeschlossenem Pflegestudium in Deutschland die Prüfung zur Pflegekraft absolvieren. Und auch Brasilianerin de Farias Felipe wartet noch auf ihre Anerkennung. Laut Arbeitsforscher Lebrenz braucht es auch Zeit, damit sie sich an das deutsche Pflegeverständnis gewöhnen. De Farias Felipe erzählt, dass sie in Brasilien nur etwa halb so viele Patienten betreuen musste wie in Deutschland. Es habe Unterstützung bei der Medikamentenvergabe oder der Essensverteilung gegeben.
Nach ihrer Kündigung vermittelte eine private Agentur der Brasilianerin eine Stelle in einem Krankenhaus bei Hannover und lieh ihr auch das Geld für den Umzug. Die Klinik in Bayern wirbt unterdessen bereits neue Fachkräfte in Brasilien an.
De Farias Felipe konnte nach fast einem Jahr zumindest ihre jüngeren Töchter nach Deutschland holen. Doch die alleinerziehende Mutter steht vor einem Schuldenberg, wie sie erzählt. Sie hatte Glück und fand eine Kollegin, die ihr half. Von dem Anspruch auf Kindergeld beispielsweise hatte sie bis dahin nichts gehört. Sie liebe ihre Arbeit und sei dankbar dafür, in Deutschland zu sein, sagt sie. „Aber vieles muss sich verbessern.“ Für Pflegekräfte fehle in Deutschland der menschliche Blick.
Hannover, Berlin (epd). Experten rechnen damit, dass bis 2025 rund 150.000 zusätzliche Pflegekräfte in Deutschland benötigt werden. Daher wirbt die Bundesregierung weiter um die Fachkräfte auch aus außereuropäischen Ländern. Anfang Juni reisten dafür Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) nach Brasilien.
Die Stiftung Patientenschutz übt Kritik: 2022 hätten nur 656 Pflegekräfte außerhalb der EU gewonnen werden können, davon 34 professionell Pflegende aus Brasilien, sagte Vorstandsmitglied Eugen Brysch. Laut der Bundesagentur für Arbeit stieg allerdings die Zahl der Pflegekräfte aus Nicht-EU-Ländern in den vergangenen fünf Jahren stetig, ihr Anteil an den ausländischen Pflegekräften habe sich von 48 Prozent auf 62 Prozent erhöht, während die Zuwanderung aus EU-Ländern gesunken sei.
Pflegekräfte aus Drittstaaten werden unter anderem über das Programm der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, „Triple Win“, angeworben. Durch das staatliche Vermittlungsverfahren sollen „unerwünschte Nebeneffekte“ wie Lohndumping oder Verschuldung der Pflegekräfte vermieden werden, heißt es in der Programmbeschreibung von „Triple Win“. Die Fachkräfte sollten beim gesamten Migrationsprozess begleitet werden.
Das Bundesarbeitsministerium in Berlin listet eine Reihe von Projekten auf, mit denen die Bundesregierung „modellhafte Ansätze zur beruflichen, sprachlichen und soziokulturellen Integration“ erprobe, sagt eine Sprecherin. Dazu zähle ein Online-Praxishandbuch, das im vergangenen Jahr rund 1.400 Zugriffe zählte, oder auch eine Migrationsberatung an rund 1.400 Standorten. Bei einem kostenfreien E-Learning-Tool hätten sich seit dem Start im Mai 220 Nutzer angemeldet. Angeworbene Mitarbeitende sollen so unterstützt werden, sich in ihrem neuen Arbeitsalltag und Lebensumfeld zurechtzufinden, um sie dauerhaft für den Arbeitsmarkt zu gewinnen.
Für die privatwirtschaftliche Anwerbung von Pflegefachpersonal aus Drittstaaten durch Kliniken oder Agenturen hat das Bundesgesundheitsministerium das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ geschaffen. Demnach sollen die Fachkräfte mit inländischen Arbeitnehmern gleichgestellt und beim Spracherwerb und der Berufsanerkennung unterstützt werden. Auch muss die Anwerbung kostenfrei sein. Laut Arbeitsforscher Lebrenz reicht das freiwillige Siegel nicht aus. Einrichtungen zahlten bis zu 10.000 Euro an Agenturen für eine Vermittlung und auch die Fachkräfte seien aufgrund hoher Eigenbeteiligung oft verschuldet.
Koblenz (epd). Christian Lebrenz ist Experte für Personalmanagement an der Hochschule Koblenz und leitet ein Forschungsprojekt, bei dem angehende Pflegekräfte in Kenia auf ihre Ausbildung in Deutschland vorbereitet werden. Da gebe es noch viel zu tun, um die Integration der Neuankömmlinge zu fördern. Bei der Unterstützung bei Behördengängen als auch bei der Wohnungssuche und beim Kennenlernen des Arbeitsplatz gebe es oft Defizite. „In vielen Kliniken sehen wir, dass die Mitarbeitenden auf der Station gar nicht richtig vorbereitet werden“, berichtet Lebrenz. Die Fragen stellte Charlotte Morgenthal.
epd sozial: Was sind die Vorteile von im Ausland angeworbenen Pflegekräften?
Christian Lebrenz: Der scheinbare Vorteil ist, dass die Leute schnell verfügbar sind. Wobei „schnell“ relativ zu sehen ist, weil die deutschen bürokratischen Prozesse der Anerkennung alles andere als schnell und auch sehr mühsam sind. Jede Ausländerbehörde und gefühlt jeder Sachbearbeiter hat eigene Anforderungen und das weicht voneinander ab. In einigen Bundesländern haben wir eine Zentralstelle für die Fachkräfte-Einwanderung.
epd: Welche Voraussetzungen bringen die Pflegekräfte mit?
Lebrenz: Die Fachkräfte haben im internationalen Vergleich ein unterschiedliches Verständnis von Pflege. In Deutschland gehört das Waschen, Füttern und das Ankleiden von Patienten dazu. In den meisten anderen Ländern der Welt ist die Ausbildung zur Pflegefachkraft ein Studium, bei dem sich die Pfleger eher als Hilfsärztin oder Hilfsarzt sehen. Sie brauchen sehr lange - wenn es überhaupt klappt - um sich an das deutsche Pflegeverständnis zu gewöhnen.
epd: Wie nehmen die Fachkräfte die Arbeit in Deutschland wahr?
Lebrenz: In Deutschland ist der Personalmangel noch größer als in anderen Ländern, das heißt, die Arbeitsbelastung ist auch im internationalen Vergleich recht hoch. Das macht Deutschland als Zielland nicht unbedingt attraktiv.
epd: Was für ein Bild wird den Menschen vermittelt, bevor sie hierherkommen?
Lebrenz: Wenn man sich die Vermittlung von ausländischen Pflegekräften anschaut, dann ist das sehr unterschiedlich. Wir sehen einige Agenturen, die machen das sehr vorbildlich und intensiv. Wir sehen aber auch eine ganze Reihe von schwarzen Schafen in der Vermittlung, die weder bei der Sprache noch bei der kulturellen Vorbereitung auf die Arbeitssituation in Deutschland die Leute realistisch aufklären.
epd: Was genau muss passieren, um die Vermittlung erfolgreicher zu gestalten?
Lebrenz: Bei der Unterstützung bei Behördengängen als auch bei der Wohnungssuche und der Integration in den neuen Arbeitsplatz gibt es oft Defizite. In vielen Kliniken sehen wir, dass die Mitarbeitenden auf der Station gar nicht richtig vorbereitet werden. Da steht jemand unangekündigt auf der Matte und spricht kaum Deutsch. So jemanden soll man bei allem Zeitdruck jetzt auch noch einarbeiten. Dazu kommen die unterschiedliche Kultur, ein unterschiedliches Hierarchieverständnis und eine andere Art der Kommunikation.
epd: Wie hoch ist der Anteil derjenigen, die zurückgehen?
Lebrenz: Ich kenne dazu keine Studien, sondern nur Anekdoten. Wenn man mit Pflegedirektionen spricht, hört man immer wieder, dass von zehn angeworbenen Fachkräften nach zwei Jahren noch drei da sind.
epd: Wie bewerten Sie die Vermittlung durch private Agenturen insgesamt?
Lebrenz: Der Arbeitsmarkt ist zu wenig organisiert und strukturiert. Es gibt bislang nur freiwillige Gütesiegel. Manche Agenturen versprechen sowohl den Fachkräften als auch den Einrichtungen sehr viel und halten davon wenig. Die Pflegekräfte zahlen für die Vermittlung auf eine Stelle in Deutschland bis zu 5.000 Euro. Dass sich jemand verschuldet, ist kein Einzelfall. Auch die Krankenhäuser und Kliniken zahlen zum Teil bis zu 10.000 Euro für eine Vermittlung.
epd: Was muss passieren, um diese Umstände zu verändern?
Lebrenz: Ich glaube, ein ganz entscheidender Punkt ist die Transparenz. Solange bei den Fachkräften und den Einrichtungen keine Klarheit darüber herrscht, was Marktpreise sind und was man erwarten kann, werden immer Menschen der Versuchung erliegen, diese Grauzonen auszunutzen.
epd: Was machen Sie mit ihrem Projekt in Kenia anders?
Lebrenz: Mit unserem Forschungsprojekt wollen wir die einzelnen Aktivitäten und Initiativen so standardisieren und strukturieren, dass nicht jedes Krankenhaus und jede Einrichtung oder private Initiative das Rad neu erfinden muss. In Kenia haben wir ein achtmonatiges Ausbildungsprogramm gestartet. Die 15 Teilnehmer bekommen an einer Hochschule Sprachunterricht, dazu kommt die interkulturelle Vorbereitung und eine fachliche Vorbereitung, damit ihnen später der Einstieg in die Ausbildung in Deutschland leichter fällt. Die angehenden Pflegekräfte müssen die zwei Semester in Kenia selbst bezahlen, können dann aber in Deutschland in eine bezahlte Ausbildung starten.
epd: Was bräuchte es, um die Pflegekräfte in Deutschland gut zu integrieren?
Lebrenz: Ideal wären drei Leute: Jemand aus der Einrichtung für die administrativen Dinge, Gleichaltrige vor Ort mit deutschem Hintergrund, um sie zum Beispiel im Volleyballverein einzuführen, und jemand aus dem Herkunftsland, um die deutsche Kultur zu interpretieren. In unserem Projekt haben wir ein Netzwerk von 2.500 afrikanischen Pflegern in Deutschland, sodass jeder Teilnehmer einen „Buddy“ bekommt. So kann dieser sogar in der eigenen Muttersprache Hilfe bei Behördengängen oder dem richtigen Handyvertrag geben.
epd: Woran hakt es nach wie vor?
Lebrenz: Der politische Wille ist da, und durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde der Prozess grundsätzlich vereinfacht. Der kritische Faktor ist eher die Umsetzung in der Verwaltung aufgrund der dünnen Personaldecke. Grob überschlagen steckt unsere Gesellschaft knapp 150.000 Euro in die Ausbildung eines Jugendlichen. Da wäre zu überlegen, ob der Staat etwa 10.000 Euro in die Hand nehmen kann, damit die Fachkräfte wirklich gerne aus dem Ausland hierherkommen und auch realistische Chancen haben, sich zu entwickeln.
Wiesbaden (epd). Knapp 2,2 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren waren im vergangenen Jahr in Deutschland armutsgefährdet. Das entspricht einer Armutsgefährdungsquote von 14,8 Prozent, wie das Statistische Bundesamt am 26. Juli in Wiesbaden mitteilte. Je niedriger die Bildung der Eltern, desto höher sei die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder von Armut bedroht sind.
Die Armutsgefährdungsquote von unter 18-Jährigen, deren Eltern über einen niedrigen Bildungsabschluss wie etwa einen Haupt- oder Realschulabschluss ohne beruflichen Abschluss verfügten, habe 2022 in Deutschland bei 37,6 Prozent gelegen. Unter Kindern und Jugendlichen von Eltern mit einem mittleren Bildungsabschluss seien 14,5 Prozent armutsgefährdet gewesen. Zu den mittleren Bildungsabschlüssen zählen eine abgeschlossene Berufsausbildung und das Abitur. Hatten die Eltern einen höheren Bildungsabschluss wie etwa einen Meistertitel oder ein abgeschlossenes Studium als höchsten Abschluss, waren 6,7 Prozent der Kinder und Jugendlichen von Armut bedroht.
Der zugrundeliegenden Definition zufolge gilt als armutsgefährdet, wer über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2022 lag dieser Wert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1.250 Euro netto im Monat, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren waren es 2.625 Euro. Dieses Haushaltseinkommen wird auf die Personen des Haushalts nach einem Gewichtungsschlüssel verteilt, der unterschiedliche Haushaltsstrukturen berücksichtigt sowie den Umstand, dass Personen in einem Haushalt durch das Zusammenleben Einsparungen bei laufenden Kosten erzielen.
Armut sei ein mehrdimensionales Phänomen und könne sich nicht nur in finanziellen, sondern auch in sozialen Faktoren niederschlagen, stellte das Statistische Bundesamt heraus. 2022 sei fast jeder vierte (24 Prozent) unter 18-Jährige in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht gewesen. Armut oder soziale Ausgrenzung seien bei einer Person dann gegeben, wenn mindestens eine von drei Bedingungen zutrifft: Ihr verfügbares Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, ihr Haushalt ist von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Beteiligung am Arbeitsleben.
Heidi Reichinnek, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linken, sagte in Berlin, diese Zustände dürfe man nicht hinnehmen. Bildung müsse für Chancengleichheit sorgen: „Möglichkeiten, das zu ändern, gibt es zahlreich: besserer Zugang zu Bildung, längeres gemeinsames Lernen, kostenfreie Nachhilfeangebote, einen echten Schutz vor Armut durch eine vernünftige Kindergrundsicherung.“ All diese Projekte würden jedoch verschleppt oder verhindert.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert den Begriff der Armutsgefährdung. „Er ist aus unserer Sicht grundsätzlich eine Beschönigung der Situation der Betroffenen“, sagte Joachim Rock, Leiter der Abteilung Sozial- und Europapolitik des Verbandes, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung zur Verfügung habe, „hat nicht nur ein abstraktes Armutsrisiko, sondern ist schlicht von Armut betroffen“. Zudem seien die Schwellen, bei denen das „Armutsrisiko“ statistisch beginne, immer die Höchstgrenze für die Erfassung. „Die Betroffenen haben regelmäßig ein viel geringeres Einkommen“, betonte der Sozialexperte.
Die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, plädierte dafür, die Steuern für Reiche und Vermögende zu erhöhen: „Wir müssen an die Erbschaftssteuer, die Vermögenssteuer oder auch den Spitzensteuersatz ran. Es darf keine Steuerschlupflöcher mehr geben“, sagte Engelmeier der am 27. Juli erschieneen Düsseldorfer „Rheinischen Post“. Nur so könne verhindert werden, dass die Gesellschaft auseinanderdrifte. Neben der Einführung einer Kindergrundsicherung forderte Engelmeier auch eine Verwaltungsreform: „Es gibt aktuell zu viele Einzelleistungen, die an verschiedenen Orten beantragt werden müssen. Familien sind davon überfordert.“
Eric Großhaus von der Hilfsorganisation Save the Children sprach sich angesichts der Daten ebenfalls für eine Kindergrundsicherung aus. Die dürfe nicht zum sozialpolitischen Flop werden. „Wer bei Kindern spart, spart am falschen Ende und treibt die Armutsspirale weiter an.“ Eine kluge Arbeitsmarktpolitik, ein besseres Bildungssystem und eine gute soziale Infrastruktur könnten langfristig etwas ändern.
Im Juni 2021 entschied das Bundesarbeitsgericht in einem wegweisenden Urteil: 24-Stunden-Betreuung bedeutet 24 Stunden Mindestlohn am Tag. Geklagt hatte eine Frau aus Bulgarien, die als sogenannte Live-in eine pflegebedürftige Frau in deren Privathaushalt rund um die Uhr gepflegt hatte. Dafür hatte sie lediglich Lohn für sechs Arbeitsstunden am Tag erhalten. Das Urteil war ein Novum, doch der Fall der bulgarischen Live-in ist kein Einzelfall, sondern steht exemplarisch für die Arbeits- und Lebensbedingungen in der häuslichen Betreuung.
Nach Schätzungen der Beratungsstellen arbeiten in Deutschland 300.000 bis 700.000 sogenannte 24-Stunden-Betreuungskräfte. Sie versorgen, pflegen und betreuen ältere, oft pflegebedürftige Menschen in Privathaushalten und leben auch dort. Überwiegend sind die Frauen aus Polen, Bulgarien und Rumänien, aber auch aus anderen osteuropäischen EU-Staaten und Drittstaaten.
Die Kernprobleme von Live-in-Arbeitsverhältnissen sind ausufernde Arbeitszeiten sowie unbezahlte Arbeit. In Gesprächen mit Beratungsstellen berichten die betroffenen Frauen immer wieder, dass sie rund um die Uhr arbeiten, keine Pausen und auch keinen freien Tag in der Woche haben. Neben der Pflege und Betreuung müssen sie zusätzliche Haushaltstätigkeiten wie Einkaufen oder Waschen erledigen. Das Ergebnis: Die tatsächliche Arbeitszeit wird weit unterhalb des Mindestlohns vergütet.
Auch Aggression und Gewalt gehören oft zum Betreuungsalltag. Die Betreuerinnen erfahren nicht nur Beleidigungen und verbale Drohungen, sie erleben teilweise auch körperliche und sexualisierte Gewalt. Übergriffe werden in der Regel jedoch tabuisiert - aus Scham, aus Abhängigkeit, aber auch aus Unwissen über die Beschwerdemöglichkeiten und den möglichen Rechtsschutz.
Erschwert wird die Situation der Live-ins durch die fehlende Trennung von Wohn- und Arbeitssphäre, durch Angst vor Behörden und Arbeitgebenden sowie mangelnde Sprachkenntnisse. Das führt dazu, dass viele Frauen in sozialer Isolation leben. Der Kontakt zu Familie und Freundinnen im Herkunftsland oder anderen Live-ins in Deutschland läuft meist nur über die sozialen Medien.
Äußerst problematisch sind auch die meisten Verträge und Beschäftigungsmodelle. Neben irregulärer und illegaler Beschäftigung gibt es eine Vielzahl rechtswidriger oder zumindest intransparenter Arbeitsverträge. Eine zentrale Rolle spielen dabei Vermittlungsagenturen - im EU-Ausland und in Deutschland. Sie enthalten Live-ins mitunter elementare Informationen über ihre Tätigkeit vor, zum Beispiel über die Art oder die Anmeldung des Arbeitsverhältnisses; manche wissen nicht, dass sie ihre Arbeit als (Schein-) Selbstständige ausführen beziehungsweise dass für sie keine Sozialbeiträge abgeführt werden. Andere haben keine Information darüber, ob sie in Deutschland krankenversichert sind und welche Rechte ihnen als Arbeitnehmende zustehen. Nicht selten werden die Live-ins mit rechtswidrigen Vertragsinhalten unter Druck gesetzt.
Die Bundesregierung hatte sich vorgenommen, die teilweise katastrophalen Arbeits- und Lebensbedingungen dieser Frauen und Männer anzugehen. Laut Koalitionsvertrag sollte die 24-Stunden-Betreuung im häuslichen Bereich rechtssicher gestaltet werden. Wie diese „rechtssichere Grundlage“ aussehen könnte, ist aus dem Koalitionsvertrag allerdings nicht ersichtlich. Bisher sind den Worten jedoch keine Taten gefolgt. Und ob dieses Vorhaben in der jetzigen Legislatur noch umgesetzt werden soll, ist derzeit mehr als fraglich.
Die menschenrechtlichen Probleme dieser Beschäftigungen sind zahlreich und vielschichtig. Doch den Betreuungskräften stehen die gängigen Arbeitnehmerinnenrechte zu, etwa der Anspruch auf Vergütung mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns, auf Ruhepausen- und Ruhezeiten sowie sichere und gesunde Arbeitsstätten. Hinzu kommen Deutschlands menschenrechtliche Verpflichtungen aus dem UN-Sozialpakt, aus dem ILO-Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte und aus der Revidierten Europäischen Sozialcharta.
Für die Live-in-Betreuung im Speziellen müssen die Beschäftigungsverhältnisse grundsätzlich rechtlich geklärt werden. Ziel muss dabei unter anderem der erleichterte Zugang zu einer regulären abhängigen Beschäftigung sowie ein klares Tätigkeitsprofil sein. Darüber hinaus braucht es verbindliche Qualitätsstandards für Vermittlungsagenturen sowie effektive Beschwerdemöglichkeiten und flächendeckend mehrsprachige Beratungsangebote für Live-ins.
Hier muss die Regierungskoalition nun dringend tätig werden. Klar ist auch, die Live-In-Betreuung kann nicht die Versorgungslücken eines dringend reformbedürftigen Pflegesystems füllen. Es gilt auch, die stationäre Pflege deutlich aufzubessern und mehr bezahlbare professionelle ambulante Pflegedienstleistungen zu schaffen, um die Angehörigenpflege daheim stärker zu unterstützen.
Die Analyse „Harte Arbeit, wenig Schutz. Osteuropäische Arbeitskräfte in der häuslichen Betreuung in Deutschland“ ist Ergebnis der Kooperation des Instituts mit dem Modellprojekt „MB 4.0 - Gute Arbeit in Deutschland“ von Minor - Projektkontor für Bildung und Forschung. Das Projekt wurde von der Gleichbehandlungsstelle für EU-Arbeitnehmer bei der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gefördert.
Berlin/Hamburg (epd). Kinder mit niedrigem Sozialstatus sind eher einsam, haben Schlafprobleme und Schmerzen: Das zeigt der aktuelle DAK-Präventionsradar, den das Kieler Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) in 14 Bundesländern durchführte. Statusübergreifend verbesserte sich zwar die im Zuge der Corona-Pandemie verminderte psychische Gesundheit von Kindern wieder, bei den während der Pandemie zugenommenen körperlichen Beschwerden lässt sich dagegen kein nennenswerter Trend zum Positiven erkennen. Die DAK präsentierte die Ergebnisse am 27. Juli in Berlin.
Die Hälfte (50 Prozent) der Schulkinder mit niedrigem Sozialstatus ist demnach einsam, unter den Kindern mit hohem Sozialstatus ist es etwas mehr als jeder Vierte (28 Prozent). Etwa zwei Drittel (67 Prozent) der Mädchen und Jungen aus Familien mit niedrigem Sozialstatus zeigen ein vermindertes Wohlbefinden, in besser situierten Familien sind es 41 Prozent. 44 Prozent der Schulkinder aus sozial benachteiligten und 26 Prozent der Kinder aus sozial starken Familien zeigen vermehrt depressive Symptome.
Fast die Hälfte der benachteiligten Kinder (49 Prozent) sowie ein Drittel (33 Prozent) der Kinder mit hohem Sozialstatus leidet mindestens einmal pro Woche unter Schlafstörungen. 22 Prozent der befragten Kinder mit niedrigem Sozialstatus haben sogar schon einmal Schlafmittel genommen - bei Kindern mit hohem Sozialstatus beträgt der Wert 13 Prozent. Eine große Rolle bei den Schlafproblemen der sozial benachteiligten Schulkinder spielen exzessive Bildschirmzeiten.
Einmal oder mehrfach pro Woche auftretende Kopfschmerzen beklagen 27 Prozent der befragten Kinder. Auf Rückenschmerzen trifft dies bei 25 Prozent, auf Bauchschmerzen bei 19 Prozent der Kinder zu. Bei Kindern mit niedrigem Sozialstatus sind körperliche Beschwerden stärker ausgeprägt als bei Kindern aus sozial höherstehenden Familien.
Die Studie liefere „sehr erschreckende Befunde, die uns wirklich wachrütteln müssen“, sagte DAK-Vorstandschef Andreas Storm. Laut Studienleiter Reiner Hanewinkel vom IFT-Nord führten Pandemie und Lockdowns bei Kindern „zu einem massiven Verlust an Lebenszufriedenheit“. Diese habe zwar wieder zugenommen, die Ausgangswerte seien aber noch nicht erreicht.
Laut der Parlamentarischen Staatssekretärin im Familienministerium, Ekin Deligöz (Grüne), zeigt der Präventionsradar 2023, dass es vielen Kindern und Jugendlichen „grundsätzlich gut“ gehe, aber lange nicht allen. Die Kluft werde zunehmend größer. Storm forderte „eine gezielte Präventionsoffensive für gesundheitliche Chancengleichheit mit Maßnahmen und Strategien auf den unterschiedlichsten Ebenen“.
Deligöz sagte weiter, dass Präventionsangebote wie die „Mental Health Coaches“ abgesichert werden müssten, „weil wir sie für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche in Schulen dringend brauchen“. Psychologische Berater sollen ab dem Schuljahr 2023/24 im Rahmen eines Modellprogramms des Bundesjugendministeriums an Schulen bei Fragen zur mentalen Gesundheit und bei akuten psychischen Krisen unterstützen.
Für das DAK-Präventionsradar wurden fast 15.000 Schülerinnen und Schüler aus mehr als 900 Klassen der Klassenstufen 5 bis 10 befragt. Die Befragungen fanden im Rahmen des Unterrichts statt.
Düsseldorf (epd). Die tariflichen Ausbildungsvergütungen schwanken laut einer Auswertung der Hans-Böckler-Stiftung je nach Branche und Region stark. Dabei reicht die Spannbreite von monatlich 620 Euro im ersten Lehrjahr im Friseurhandwerk bis zu 1.580 Euro im vierten Lehrjahr des westdeutschen Bauhauptgewerbes, wie die Stiftung am 24. Juli in Düsseldorf mitteilte. In einigen Branchen seien die tariflichen Ausbildungsvergütungen in jüngster Zeit „überdurchschnittlich stark“ angehoben worden, teilte der Tarifexperte des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Stiftung, Thorsten Schulten, mit.
Die Ergebnisse fußen den Angaben zufolge auf einer WSI-Auswertung von 20 Tarifbranchen. Im ersten Ausbildungsjahr werden demnach die höchsten Ausbildungsvergütungen aktuell für Pflegeberufe gezahlt. Die angehenden Pflegerinnen und Pfleger erhalten 1.231 Euro in öffentlichen Einrichtungen der Länder beziehungsweise 1.191 Euro bei Bund und Gemeinden.
Den größten Zuwachs bei den Vergütungen verzeichnet nach den Angaben das Backhandwerk, wo die Auszubildenden ab 1. August im ersten Lehrjahr 26,5 Prozent mehr erhalten. Steigerungen von 20 Prozent und mehr habe es außerdem im bayerischen Gastgewerbe, der westdeutschen Floristik und der Süßwarenindustrie in Nordrhein-Westfalen gegeben. Mit den Erhöhungen reagierten die Tarifvertragsparteien auf sinkende Ausbildungszahlen und zunehmenden Fachkräftemangel, sagte Schulten.
In lediglich sieben der 20 untersuchten Tarifbranchen existieren laut Stiftung bundesweit einheitliche Ausbildungsvergütungen, darunter das Backhandwerk, Bankgewerbe, Druckindustrie, Deutsche Bahn und Öffentlicher Dienst. In 13 Branchen bestünden nach wie vor Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland, hieß es.
Berlin (epd). Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) warnt vor den Folgen massiver Kürzungen bei der Finanzierung der psychosozialen Arbeit mit Geflüchteten. Wenn die Bundesregierung ihre Pläne, die Mittel um fast 60 Prozent zu reduzieren umsetze, werde dieser wichtige soziale Bereich kaputtgespart, heißt es in einer Mitteilung vom 27. Juli. „Sie setzt damit die überlebensnotwendige Versorgung für Überlebende von Folter, für Kinder, die Bombenangriffe und sexualisierte Gewalt erlebt haben, und für Menschen, die sich in ihren Herkunftsländern für Demokratie und Menschenrechte eingesetzt haben, aufs Spiel.“
Die Arbeitsgemeinschaft wies darauf hin, dass es ohnehin nur eine niederige Versorgungsquote von 4,1 Prozent der potenziell behandlungsbedürftigen Personen gibt. Es sei eine zentrale Aufgabe des Staates, die Schutzsuchenden psychosozial, gesellschaftlich und gesundheitlich so aufzufangen, dass sie sich so weit wie möglich von diesen einschneidenden Erfahrungen erholen können.
„Um nicht nur physisch, sondern auch psychisch überleben zu können, brauchen sie mehr als ein Containerdach über dem Kopf und medizinische Notversorgung. Sie brauchen schnelle, zuverlässige Unterstützung durch Beraterinn und therapeutische Fachkräfte in den Psychosozialen Zentren“, sagte Alva Träbert, Referentin für besondere Schutzbedarfe der BAfF. Wenn der Bund sich 2024 aus der Finanzierung weitgehend zurückziehe, drohe das Hilfesystem der 47 Psychosozialen Zentren zu kollabieren.
Den Angaben nach wolle die Bundesregierung im kommenden Jahr für diese staatliche Aufgabe nur noch sieben Millionen Euro ausgeben. Das stelle eine ernsthafte Gefahr für den einzigen Sektor dar, der traumatisierten Geflüchteten adäquate Unterstützung bieten könne. „Die Kürzungspläne treffen auf eine Situation, in der schon jetzt nur ein Bruchteil traumatisierter Geflüchteter versorgt wird“, so die BAfF. Psychotherapeutische Praxen seien mit der Schwere der Gewalterfahrungen überfordert und könnten die Behandlung dieser Patientengruppe nicht geregelt abrechnen.
In den Psychosozialen Zentren sind die Wartelisten sind im Durchschnitt 7,2 Monate lang: „Wir müssen schon jetzt drei Viertel der Anfragen für Psychotherapie ablehnen, weil uns Kapazitäten fehlen“, berichtete Heike Martin zur Versorgungssituation bei Refugio München, einem der aktuell größten Psychosozialen Zentren in Deutschland.
Potsdam (epd). Mediziner mit Berufsabschlüssen aus dem Ausland können ihre Qualifikationen in Brandenburg künftig auch in einem Online-Verfahren anerkennen lassen. Damit werde die Anerkennung der ärztlichen Approbation erleichtert, teilte das Gesundheitsministerium am 26. Juli in Potsdam mit.
Die Approbation ist Voraussetzung, um in Deutschland praktizieren zu können. 2022 hat das Landesgesundheitsamt den Angaben zufolge insgesamt 141 ausländische Approbationen von Ärztinnen und Ärzten anerkannt. Im ersten Halbjahr 2023 seien es 59 gewesen, hieß es.
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) betonte, Brandenburg brauche gut ausgebildete Ärztinnen und Ärzte. „Für die Fachkräftesicherung sind wir ganz klar auch auf Zuwanderung angewiesen“, erklärte sie. Umso wichtiger sei, dass ausländische Abschlüsse schneller anerkannt werden können. Das neue Online-Verfahren sei dafür ein wichtiger Schritt.
Das neue Online-Angebot gilt den Angaben zufolge für Ärztinnen und Ärzte mit Bildungsqualifikationen aus EU- und Nicht-EU-Staaten. Die Antragstellenden müssten sich über das bundesweite Bürgerkonto „Bund.ID“ authentifizieren. Der Antrag könne zugleich auch weiterhin schriftlich gestellt werden. Bei dem Online-Antrag müssten aufgrund des gültigen Bundesrechts bestimmte Dokumente und Nachweise schriftlich nachgereicht werden.
Der Online-Antrag für Brandenburg steht den Angaben zufolge auf dem bundesweiten Informationsportal „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ zur Verfügung. Er ist Teil eines Pilotprojektes zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.
Frankfurt a.M. (epd). „Pflege darf nicht arm machen“ - unter diesem Slogan wirbt ein Bündnis großer Sozial-, Wohlfahrts- und Pflegeverbände seit einigen Wochen für eine Radikalreform in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Denn, so ihr Hinweis: Immer mehr Menschen können sich die stationäre Pflege nicht mehr leisten und werden von der Sozialhilfe abhängig. Laut dem Bündnis, dem unter anderem der DGB, der Sozialverband Deutschland, der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Volkssolidarität und die Arbeiterwohlfahrt angehören, trifft das heute bereits für ein Drittel der Heimbewohner zu.
Grund dafür sind laut den Reformbefürwortern Konstruktionsfehler in der 1995 eingeführten Pflegeversicherung als „Teilkaskoversicherung“. Sie sollte das Risiko der Pflegebedürftigkeit eigenständig absichern und die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen von Kosten entlasten, dabei aber die Finanzierung über Pflichtbeiträge, insbesondere die Belastung der Arbeitgeber, in engen Grenzen halten. Daher wurde sie als eine Teilkostensicherung konstruiert. Deshalb, und das war politisch so gewollt, tragen die Leistungen bis heute nur ergänzenden Charakter.
Daraus folgt: Pflegebedürftige müssen nach wie vor einen erheblichen Eigenanteil ihrer Pflegekosten selbst tragen. Dieser hat sich, wie jetzt aktuelle Zahlen des Verbands der Ersatzkassen (vdek) zeigen, ständig erhöht - auch weil die Anhebung von Leistungen durch die Pflegekasse nicht mit der realen Kostenentwicklung Schritt gehalten hat.
Ende Juni, kurz vor dem Inkrafttreten der jüngsten Pflegereform, trat das Bündnis mit seinem Aufruf an die Öffentlichkeit. Die heutige, als eigenständiger Sozialversicherungszweig eingeführte Pflegeversicherung verfehle ihren Zweck - was eine grundlegende Neuausrichtung der Pflegeversicherung nötig mache.
„Eine langfristig wirksame, tragfähige und für alle verlässliche Lösung bietet einzig eine Vollversicherung in der Pflege“, heißt es in dem Aufruf. Eine solche Vollversicherung müsse alle pflegebedingten Kosten übernehmen - unabhängig davon, ob es sich um stationäre oder ambulante Pflege handele: „Sämtliche durch einen unabhängigen pflegerischen-medizinischen Dienst für bedarfsgerecht erachtete Pflegeleistungen müssen in vollem Umfang und ohne Eigenanteile vollständig von den Kassen finanziert werden.“
Neue Argumente für diese Forderung lieferten jüngst aktuelle Daten zu den Eigenanteilen in Heimen. Wer einen Heimpflegeplatz braucht, muss aktuell mit einem Eigenanteil von 2.548 Euro pro Monat rechnen. Im Bundesdurchschnitt lagen die Preise für das erste Jahr im Heim um 348 Euro über denen des Vorjahres, wie der vdek mitteilte. Im zweiten Jahr werden 292 Euro mehr fällig, im dritten Jahr 236 Euro und nach drei Jahren 165 Euro.
Die Staffelung hat damit zu tun, dass die Pflegekassen seit 2022 mit der zunehmenden Aufenthaltsdauer steigende Zuschüsse zu den Pflegekosten zahlen, die die Bewohner selbst tragen müssen. Heimbewohner zahlen jedoch nicht nur für ihre Pflege den Teil der Kosten selbst, der nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckt ist, sondern auch für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und einen Anteil für die Bezahlung der Auszubildenden in der Pflege. So kommen hohe Zuzahlungen zustande: Für Unterkunft und Essen werden im Bundesdurchschnitt 888 Euro im Monat berechnet. Die Investitionskosten der Anbieter betragen laut vdek-Daten im Bundesdurchschnitt 477 Euro. Für diesen Anteil müssten eigentlich nicht die Pflegebedürftigen aufkommen, sondern die Bundesländer.
AWO, Paritätischer und ihre Mitstreiter sind überzeugt: „Wenn alle pflegebedingten Kosten künftig von der Pflegeversicherung übernommen und die Ausbildungskosten als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln finanziert würden - wie im Koalitionsvertrag vereinbart -, halbierten sich die von den Pflegeheimbewohnern selbst aufzubringenden Kosten.“
Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, sagte, man müsse „endlich weg von kosmetischen Reförmchen hin zu einem echten Systemwechsel - und zwar sofort“. Sebastian Wegner, Bundesgeschäftsführer der Volkssolidarität, betonte, die Pflegevollversicherung sei nötig, „um gesamtgesellschaftlich und solidarisch dem Armutsrisiko durch Pflegebedürftigkeit entgegenzutreten und so einen sozialen Ausgleich zu schaffen.” Und Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzender des Sozialverbandes Deutschlands, verwies darauf, dass die Eigenanteile in der stationären Pflege schon heute die Durchschnittsrente in Deutschland um mehr als das Doppelte überschritten: “Das können immer weniger Pflegebedürftige bezahlen."
Wenn die pflegebedingten Kosten vollständig übernommen würden, müssten im Durchschnitt für Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten noch 1.413 Euro bezahlt werden und im Jahre 2026 mit 1.511 Euro etwas mehr. Das hat der Paritätische Wohlfahrtsverband ausgerechnet.
Das Bündnis schlägt vor, zur Finanzierung der Vollversicherung den gesetzlichen und den privaten Zweig der Pflegeversicherung zusammenzuführen und als sogenannte Bürgerversicherung auszugestalten. Auch die Kosten der vorgeschlagenen Reform hat das Bündnis von Expertinnen und Experten berechnen lassen. Danach müsste, basierend auf dem Referenzjahr 2017, für ein Vollversicherungsmodell 8,5 Milliarden Euro mehr ausgegeben werden als heute. Das würde eine Steigerung des Beitragssatzes um 0,61 Prozent erforderlich machen. Oder, so das Bündnis, mehr Steuergelder müssten in die Pflegekasse fließen. .
Berlin, Freiburg (epd). Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) appelliert an die Bundesländer, bauliche Maßnahmen für einen besseren Schutz vor Hitze zu finanzieren. Dazu müsse viel Geld in die Hand genommen werden, heißt es in einer Mitteilung vom 26. Juli. „Energetische Sanierungen an Gebäuden könnten helfen. Die nötigen Kosten dürfen jedoch nicht auf die Pflegebedürftigen abgewälzt werden.“
„Die Mitarbeitenden in Pflegeheimen ergreifen bereits Maßnahmen gegen die extreme Hitze. Sie lüften nachts, achten darauf, dass die Bewohnerinnen und Bewohner ausreichend trinken, stellen Lüftungsgeräte auf und bieten leichte Speisen an“, sagte VKAD-Geschäftsführer Andreas Wedeking. Doch ein wirksamer Hebel, den steigenden Temperaturen zu trotzen, sei der klimagerechte Umbau. Doch der sei teuer. Problem: Diese Umbauten werden durch die Investitionskostenanteile bezahlt und damit durch die Eigenanteile der Bewohnerinnen und Bewohner.
„In Zeiten steigender Eigenanteile können die Kosten für Umbauten nicht komplett auf die Pflegebedürftigen abgewälzt werden“, mahnte Wedeking. Er forderte „eine entgeltunabhängige Finanzierung“. Die Länder sollten die Kosten für die notwendigen Klimamaßnahmen in Pflegeheimen übernehmen.
Magdeburg (epd). In der Tagespflege des Bischof-Weskamm-Hauses sitzen rund zehn Senioren gemeinsam am Tisch und nehmen ihr Frühstück ein. Die Leiterin des Caritas-Altenpflegeheims in Magdeburg, Dany Pigorsch, freut sich, dass Menschen, die allein leben, tagsüber in die Einrichtung kommen und abends mit einem guten Gefühl nach Hause gehen: „Das ist eine super Lösung.“ Dennoch erlebt auch sie, dass ältere Menschen Suizidabsichten äußern.
Als Trägerin der Einrichtung kennt die Caritas-Trägergesellschaft St. Mauritius im katholischen Bistum Magdeburg dieses Problem nicht nur aus der Tagespflege. Der Leiter der dortigen Stabstelle Seelsorge, Supervision, Coaching und Beratung, Norbert Lakomy, berichtet von Suizidwünschen, die kranke oder einsame alte Menschen gegenüber dem Pflegepersonal äußern. Der Diözesan-Caritasverband hat deshalb eine Orientierungshilfe herausgegeben, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Umgang mit dem Thema erleichtern soll. Gleichzeitig wünscht sich die Caritas klare Vorgaben durch den Gesetzgeber.
Die Referatsleiterin Altenhilfe im Magdeburger Caritasverband, Daniela Ringkamp, hat kein Verständnis für die Ablehnung der beiden Gesetzentwürfe zur Regelung des assistierten Suizids im Bundestag: „Durch die Nichtentscheidung besteht der Status quo weiter.“ Sterbehilfevereine seien weiterhin ungeregelt tätig. Jedes neue Gesetz, egal ob eher liberal oder restriktiv, wäre ihrer Auffassung nach besser gewesen.
Verbandsintern zieht die Caritas in ihrer Orientierungshilfe klare rote Linien, wie mit dem geäußerten Wunsch von Heimbewohnern nach Sterbehilfe umgegangen werden soll. „Wir kooperieren mit einem ambulanten Hospizdienst“, erklärt Ringkamp. Geschulte Mitarbeiter der Palliativmedizin sprechen mit den Betroffenen und versuchen herauszufinden, wie stabil der Suizidwunsch wirklich ist. „Oft sind es Ängste vor Schmerzen oder der Wunsch, nicht den Angehörigen oder dem Pflegepersonal zur Last zur fallen“, so die Caritas-Referatsleiterin. „Wir fragen dann, wie wir Hilfestellung geben können, und wollen die Person umfassend begleiten.“
Sollte der Wunsch nach Suizid weiterbestehen, müssten die Betroffenen dennoch die Pflegeeinrichtung nicht verlassen. „Seelsorge ist Begleitung bis zum Schluss“, betont Ringkamp. „Wir wollen den Faden nicht abreißen lassen.“ Das gelte auch, wenn jemand einen assistierten Suizid begeht. Seelsorgerische Begleitung, etwa einem Sterbenden die Hand zu halten, soll in diesen Fällen laut Orientierungshilfe für die Mitarbeitenden freiwillig sein.
Stabsstellenleiter Lakomy sagt, dass sich die Caritas damit in einer rechtlichen Grauzone bewege. Er betont, die Einrichtungen würden sich nicht an assistierten Suiziden beteiligen: „Wir stehen für das Leben und bieten Schutzräume.“ Sterbehilfevereine dürften in den Einrichtungen nicht für sich werben, etwa durch Flyer oder Vorträge. Ebenso dürfe das Pflegepersonal Bewohnerinnen und Bewohnern keine tödlichen Medikamente verschaffen. Gleichzeitig gesteht Lakomy ein: „Wenn jemand Besuch von einem Sterbehilfeverein haben will, können wir das nicht verhindern.“
Doch dazu kommt es oftmals gar nicht. Die Tagespflege-Leiterin Pigorsch erzählt von einem älteren Ehepaar, das gemeinsam mehrere erfolglose Suizidversuche unternommen hat. „Die Frau war auf ihren Mann angewiesen, doch der war mit der Situation überfordert“, berichtet sie. Während der Mann Hilfe abgelehnt habe, komme die Frau seitdem regelmäßig in die Tagespflege, spiele mit den anderen Senioren Rommé oder unterhalte sich: „Hier blüht sie auf und lacht gerne.“
Düsseldorf (epd). Im Interview mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) wirbt Christian Heine-Göttelmann deshalb für ein Bundesgesetz, dass die Suizidbeihilfe sowie das vorgeschlagene Schutz- und Beratungskonzept neu regelt. Auch bei einem würdigen Sterben spiele die Ausübung der Freiheit eine große Rolle, unterstreicht der Theologische Vorstand der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. Die Fragen stellte Holger Spierig.
epd sozial: Herr Heine-Göttelmann, wie kann mit der Situation ohne Neuregelung umgegangen werden?
Christian Heine-Göttelmann: Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe 2020 in einem Grundsatzurteil für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch bedeutet, dass auf die Unterstützung Dritter, auch wenn diese geschäftsmäßig betrieben wird, zurückgegriffen werden könnte. Der rechtliche Rahmen aber, wann und wie Sterbehilfe zulässig ist, bleibt weiterhin uneindeutig, insbesondere bei „geschäftsmäßiger“ Suizidbeihilfe, also zum Beispiel auf Wiederholung angelegte Hilfe bei der Selbsttötung durch Sterbehilfeorganisationen.
epd: Was bedeutet das für die Einrichtungen der Diakonie?
Heine-Göttelmann: Für die Gesundheitseinrichtungen der Diakonie, also Krankenhäuser, stationäre und ambulante Altenhilfeträger, bedeutet dies, dass sie sich in einer rechtlichen Grauzone befinden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Wunsch besteht, in ihren Räumen Suizidbeihilfe stattfinden zu lassen.
epd: Wie sieht es aktuell in der Praxis aus, wenn Bewohner einer Diakonie-Einrichtung den Wunsch nach einem assistierten Suizid äußern?
Heine-Göttelmann: In der Praxis ist das genau das Problem. Wie geht man mit dem Wunsch der Patientinnen und Patienten sowie der Bewohnerinnen und Bewohner auf Sterbehilfe um? Diese Frage belastet nicht nur die Einrichtungen, sondern auch deren Mitarbeitenden. Schließlich urteilte das Bundesverfassungsgericht ja auch, dass niemand zur Hilfe am Suizid gezwungen werden kann. In diesen Fällen ethisch verantwortbar zu handeln, ist das, was es zu gestalten gilt. Ein neues Bundesgesetz, das die Suizidbeihilfe und ein von den Richtern vorgeschlagenes Schutz- und Beratungskonzept neu regelt, könnte gerade hier helfen.
epd: Wie ist das aktuell in den Einrichtungen der Diakonie geregelt?
Heine-Göttelmann: Eine einheitliche Praxis gibt es dabei diakonieweit nicht. Es gibt Einrichtungen in der Diakonie RWL, die unter bestimmten Rahmenbedingungen assistierten Suizid zulassen. Viele versuchen, eine Haltung zu entwickeln.
epd: Was erwartet die Diakonie an nächsten Schritten von der Regierung?
Heine-Göttelmann: Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgetragen, ein Schutz- und Beratungsgesetz zu entwickeln, also einen Rahmen abzustecken. Der Gesetzgeber muss daher das Verfahren regeln und dafür sorgen, dass solche Entscheidungen nicht unter Druck oder wirtschaftlichen Erwägungen geschehen und entscheiden, wie in diesem Prozess wirklich geholfen werden kann - und von wem.
epd: Wo sehen Sie Grenzen?
Heine-Göttelmann: Wir wollen natürlich nicht, dass minderjährige Personen unter dieselbe Regelung fallen oder dass depressive oder vorübergehend kranke oder kognitiv beeinträchtigte Menschen unter denselben Bedingungen betrachtet werden. Das ist möglich und sollte berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber muss also Freiheiten gestalten und begrenzen. Leben schützen. Es sollte alles unternommen werden, Menschen das Leben zu ermöglichen und ihnen eine gute Versorgung und Suizidprävention zukommen zu lassen.
epd: Was ist der Diakonie bei einem neuen Gesetz zur Sterbehilfe besonders wichtig?
Heine-Göttelmann: Die Selbsttötung ist eine Ausnahme und ein Sonderfall, der in Ausübung der persönlichen Freiheit schon immer stattgefunden hat und immer stattfinden wird. Wir sind der Überzeugung, dass die Würde des Menschen gerade in solchen Situationen zum Ausdruck kommt, in denen der Mensch seine Freiheit gestaltet - in der Regel zum Guten und lebensdienlich. Wir sind aber auch der Überzeugung, dass es ein würdiges Sterben geben kann und sollte.
epd: Was bedeutet das konkret?
Heine-Göttelmann: Auch hier spielt Ausübung der Freiheit bis zuletzt eine große Rolle: Wie selbstbestimmt können Menschen, die zunehmend über weniger Potenzial und Lebensmöglichkeiten oder Wahlmöglichkeiten verfügen, ihr Leben gestalten? In den Wohnformen, die auch die Diakonie anbietet, geht es oft genau darum. Wie sehr kann ich hier noch so sein und so leben, wie ich es möchte - zum Beispiel in Altenheimen, in Wohnformen der Menschen mit Behinderung? Das kann nicht mit einem Mal verloren gehen und muss auch für die letzte Phase des Lebens gelten und damit auch fürs Sterben. Nun ist die Ausübung dieser Freiheit nur noch mit Assistenz im Alltag möglich. Das ist ein schwieriger Fall. Aber seit wann hören wir auf, wenn es schwierig wird?
Berlin (epd). Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat bei einem Besuch der Berliner Stadtmission am Bahnhof Zoo dazu aufgerufen, Obdach- und Wohnungslosigkeit im Land zu bekämpfen. Die Bemühungen, Wohnungslosigkeit zu beenden, dürften nicht nachlassen, sagte Steinmeier am 21. Juli in Berlin.
Er schaue auf das Ende des Jahres, bis zu dem die Bundesregierung einen entsprechenden Aktionsplan vorlegen wolle. Dabei verwies Steinmeier auf Schätzungen, wonach möglicherweise rund 30.000 Menschen obdachlos und weitere 260.000 Menschen ohne ein eigenes Zuhause seien.
Steinmeier dankte bei seinem Besuch am Bahnhof Zoo den Haupt- und Ehrenamtlichen für deren Einsatz für Obdachlose und Bedürftige. Er sei begeistert, wie sich das im Februar 2021 eröffnete „Zentrum am Zoo“ entwickelt habe. Neben unmittelbarer Hilfe, wie Essen und Waschmöglichkeiten, gebe es auch umfassende Beratung für Menschen, die auf der Straße leben. Steinmeier und seine Frau Elke Büdenbender leisteten laut Stadtmission 2016 eine Anschubfinanzierung für das spätere „Zentrum am Zoo“ in Höhe von 50.000 Euro.
Das Zentrum ist den Angaben zufolge täglich Anlaufstelle für mehr als 600 Obdachlose. Zusammen mit der Bahnhofsmission und dem dortigen Hygienecenter erhalten Menschen hier Hilfe und Beratung. Die Deutsche Bahn hat der Berliner Stadtmission die insgesamt 500 Quadratmeter große Fläche in den S-Bahn-Bögen für 25 Jahre mietkostenfrei zur Verfügung gestellt und trägt zudem die laufenden Betriebskosten.
Büdenbender und Steinmeier überreichten bei ihrem Besuch am Bahnhof Zoo zum Abschluss der ersten Kinderakademie der Stadtmission Teilnehmerzertifikate an 14 Kinder im Alter zwischen acht und zehn Jahren. Büdenbender ist Schirmherrin der Kinderakademie.
In den zurückliegenden fünf Tagen beschäftigten sich die Kinder in Workshops und Ausflügen mit den Themen Armut und Obdachlosigkeit. Ehemalige Obdachlose gaben dabei Einblicke in ihr früheres Leben. Ziel sei gewesen, Kinder für soziale Themen zu sensibilisieren und für mehr soziales Miteinander zu werben. Büdenbender nannte das Ferienprogramm eine wunderbare Ergänzung zum Schulalltag. Sie forderte Eltern und Schulen auf, die Angebote der Kinderakademie zu nutzen.
Steinmeier und Büdenbender zeigten sich im Gespräch mit Haupt- und Ehrenamtlichen, darunter auch ehemalige Obdachlose, beeindruckt vom Einsatz für die Mitmenschen. Dabei nannte der Bundespräsident das „Zentrum am Zoo“ ein Begegnungszentrum für Menschen „aus allen sozialen Schichten unseres Landes“.
Berlin (epd). Die Diakonie Katastrophenhilfe befürchtet einen „Kahlschlag“ bei der staatlichen humanitären Hilfe. Die Präsidentin der evangelischen Hilfsorganisation, Dagmar Pruin, wies am 27. Juli in Berlin auf die hohe Zahl hungernder Menschen weltweit hin und auf die Auswirkungen des Klimawandels. Mit Blick auf den Entwurf des Bundeshaushalts für 2024 sagte sie: „Die geplanten Kürzungen der Bundesregierung bei der humanitären Hilfe sind in Anbetracht der aktuellen Lage rückwärtsgewandt und kurzsichtig.“ Sie fügte angesichts vorgesehener Kürzungen bei den Hilfsmaßnahmen im Ausland um fast eine Milliarde Euro hinzu: „Wer ein so wichtiges Budget um ein Drittel reduziert, kürzt nicht, sondern betreibt Kahlschlag.“
Beim Haushalt hat der Bundestag das letzte Wort. Dort wird Anfang September erstmals über die Einzelpläne für den Etat des kommenden Jahres beraten. Die humanitäre Hilfe ist im Budget des Auswärtigen Amtes veranschlagt, das nach dem aktuellen Entwurf des Bundesfinanzministeriums um fast 18 Prozent schrumpfen soll. Allerdings haben die Bundestagsabgeordneten im Haushaltsausschuss die Möglichkeit, hier noch deutliche Aufschläge zu beschließen.
Pruin betonte, dass das internationale humanitäre System chronisch unterfinanziert sei. Von den rund 50 Milliarden Euro, die in diesem Jahr nötig seien, um die weltweiten humanitären Krisen zu bewältigen, sei aktuell erst rund ein Viertel finanziell gesichert. „Was das zur Folge hat, konnten wir in den vergangenen Monaten beobachten: In Bangladesch wurden mehrfach die Hilfsleistungen für Geflüchtete in den Rohingya-Camps gekürzt. Im Südsudan musste das Welternährungsprogramm im vergangenen Jahr trotz einer drohenden Hungersnot die Nahrungsmittellieferungen zusammenstreichen. Und erst diese Woche musste die Hilfe für syrische Geflüchtete in Jordanien gekürzt werden. Der Grund jeweils: Es war kein Geld da.“
Zugleich würdigte sie die hohe Spendenbereitschaft der Menschen in Deutschland. Dank dieser Spenden hat die Diakonie Katastrophenhilfe 2022 nach eigenen Angaben erstmals bei den Gesamtausgaben für Hilfsprojekte die Marke von 100 Millionen Euro überschritten. Vor allem im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine sei viel gespendet worden. So stiegen die Einnahmen durch Spenden um fast die Hälfte von gut 66 Millionen Euro 2021 auf mehr als 97 Millionen Euro im vergangenen Jahr. Auch zweckungebundene Spenden, die für schnelle Nothilfe oder für Katastrophen fernab medialer und politischer Aufmerksamkeit genutzt werden, seien um mehr als 20 Prozent auf gut 18 Millionen Euro angewachsen.
Zur Unterstützung der Ukraine sind dem Hilfswerk zufolge 68 Millionen Euro an Spenden eingegangen. Dadurch seien mehr als 30 Projekte in der Ukraine sowie in zwölf Ländern ermöglicht worden, in die viele Menschen aus dem von Russland überfallenen Land geflohen seien. Im Juni dieses Jahres, als der Kachowka-Staudamm im Süden der Ukraine zerstört wurde, sei es indes einer lokalen Partnerorganisation gelungen, binnen weniger Stunden Schlauchboote und Hilfsgüter zu organisieren.
Neben den Spenden erhielt das Hilfswerk laut Jahresbericht 2022 öffentliche Mittel in Höhe von fast 27 Millionen Euro vor allem aus den Budgets des Auswärtigen Amtes und des Bundesentwicklungsministeriums. Insgesamt betrugen die Einnahmen der Diakonie Katastrophenhilfe knapp 135 Millionen Euro. Gut 104 Millionen Euro seien in 125 Hilfsprojekte in 41 Ländern geflossen.
Essen, Berlin (epd). Die Mehrheit der deutschen Kliniken sieht die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Krankenhausreform mit großer Skepsis. Fast jedes zweite befragte Krankenhaus (44 Prozent) rechnet mit Schließungen von Fachabteilungen, 15 Prozent gehen von einer Schließung der Klinik aus, wie eine am 26. Juli veröffentlichte Umfrage der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) unter 448 Kliniken ergab.
72 Prozent der befragten Kliniken sehen demnach keine wirtschaftliche Verbesserung durch die Reform. Mehr als jedes zweite Krankenhaus (56 Prozent) geht von einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage aus. Die Mehrheit der befragten Kliniken erwartet weder eine Verbesserung bei der Personalgewinnung (73 Prozent) noch bei der Behandlungsqualität (60 Prozent).
Auch eine Entökonomisierung der Versorgung und einen Abbau von Bürokratie sieht eine Mehrheit (70 Prozent, beziehungsweise 90 Prozent) nicht. Dass die Fallpauschalen durch Vorhaltepauschalen ergänzt werden sollen, wird hingegen von mehr als zwei Dritteln (69 Prozent) begrüßt.
Bis zum Inkrafttreten der geplanten Reform im Jahr 2027 sähen fast 70 Prozent der Kliniken ihre Existenz gefährdet, erklärte die Krankenhausgesellschaft. Fast kein Krankenhaus könne seine Ausgaben aus den laufenden Einnahmen decken. Die Kliniken hegten große Zweifel daran, dass die Krankenhausreform in wesentlichen Feldern Verbesserung bringen würde. Die Krankenhausgesellschaft forderte, die geplante Reform nachzubessern und „das Vertrauen der Krankenhäuser zurückzugewinnen“.
Die dramatisch pessimistischen Aussichten der Krankenhäuser auf ihre eigene Zukunft müssten ein Weckruf an den Bundesgesundheitsminister und die Bundesregierung sein, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß. Es müsse jetzt kurzfristig gehandelt werden und die Kliniken mit einem Inflationsausgleich von den extrem gestiegenen Kosten entlastet werden, die sie selbst nicht mehr tragen könnten. Es bleibe fraglich, wie viele Krankenhäuser die Reform unter den jetzigen schweren wirtschaftlichen Bedingungen überhaupt erleben würden. Dass sich die Personalsituation durch die geplante Reform verbessern würde, bezeichnete Gassen als „illusorisch“.
Am 10. Juli hatten sich Bund und Länder auf Eckpunkte einer großen Krankenhausreform verständigt. Wesentliche Reformziele sind insbesondere die Einführung einer Vorhaltefinanzierung und bundeseinheitlicher Leistungsgruppen und Qualitätskriterien für die Krankenhäuser sowie die Umwandlung bestehender, in der Regel kleinerer Häuser in sektorenübergreifende Versorger. Minister Lauterbach sagte, der Bund werde nach der Sommerpause ein Gesetz zur Transparenz vorlegen. Patienten hätten ein Recht darauf zu wissen, welches Krankenhaus welche Leistungen mit welcher Qualität anbiete.
An der Befragung vom 17. bis zum 19. Juli 2023 beteiligten sich den Angaben zufolge bundesweit 448 Allgemeinkrankenhäuser.
Münster (epd). Die Alexianer Gruppe konnte sich 2022 unter dem Strich gut im Markt behaupten. Das geht aus dem Jahresbericht für das Vorjahr hervor, den das katholische Gesundheits- und Sozialwirtschafts-Unternehmen am 21. Juli in Münster veröffentlichte. So wuchsen den Angaben nach trotz Corona-Nachwirkungen und des Krieges in der Ukraine die Umsatzerlöse des katholischen Konzerns um 152 Millionen Euro auf 1,83 Milliarden Euro. Das Ergebnis nach Zinsen und Steuern lag mit 29 Millionen Euro knapp unter dem des Jahres 2021 (33 Millionen Euro).
„Es übertrifft aber die Planungen und spiegelt daher die positiven Entwicklungen der vier Geschäftsfelder (Somatik, Psychiatrie, Altenhilfe/außerklinische Pflege, Eingliederungshilfe) der Alexianer wider“, heißt es in der Bilanz. Dass diese Ergebnis erzielt wurde, sei der hohe Diversifikation des Verbundes zu verdanken.
Dennoch warnte Andreas Barthold, Sprecher der Hauptgeschäftsführung, vor künftigen Risiken: „Weil bei den Krankenhäusern die gestiegene Inflation und die Personalkostensteigerungen der Tarifvereinbarung aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht vollständig refinanziert werden, droht Krankenhäusern eine zunehmende Insolvenzgefahr. Wir erleben hier eine Bundespolitik, die sich diesem Problem verschließt.“
Im Jahr 2022 wurden weitere Wachstumsschritte vollzogen: So wurde im März der Zusammenschluss mit der Katholischen Stiftung Marienhospital Aachen besiegelt. Damit wurden die Weichen dafür gestellt, dass dass das Marienhospital seit dem 1. Ajnaur 2023 zur Alexianer Gruppe gehört. Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gruppe stieg damit auf 30.000 stieg. Dennoch bleibt der Personalmangel laut Barthold die größte Herausforderung für den Verbund.
Dem Jahresbericht ist zu entnehmen, dass die Vermögens- und Finanzlage weiter „sehr solide und nachhaltig ist“. Die bereinigte Kapitalquote liegt bei über 53 Prozent. Die Gruppe hat 2022 Investitionen von über 122 Millionen Euro vorgenommen, wovon ein wesentlich Teil in den Neubau des Karolinen-Hospitals der Klinikum Hochsauerland GmbH floß.
Die Alexianer Gruppe ist bundesweit in zwölf Regionen, sechs Bundesländern und acht Bistümern aktiv. 2022 waren unter ihrem Dach 79 Tochter- und Enkelgesellschaften tätig. Diese befinden sich in und um Aachen, Berlin, Hochsauerland, Dernbach, Köln/Rhein-Sieg, Krefeld, Münster, Potsdam und Sachsen-Anhalt.
Frankfurt a.M., München (epd). Der Deutsche Pflegepreis für Vielfalt und Respekt 2023 geht an das Agaplesion Schwanthaler Carrée der Agaplesion Markus Diakonie in Frankfurt am Main. Die Einrichtung überzeuge mit einem Konzept, das den Fokus auf queere Seniorinnen, Senioren und Mitarbeitende lege, teilte die „Korian Stiftung für Pflege und würdevolles Altern“ am 26. Juli in München mit. Der mit 2.000 Euro dotierte Preis werde von der Stiftung am 28. September auf dem Deutschen Pflegetag in Berlin verliehen.
Die Stiftung begrüße sehr, dass die Markus Diakonie mit ihrem Projekt „Diversität: Toleranz für vielfältige Lebensentwürfe im Schwanthaler Carrée“ ein explizites Augenmerk auf die Pflege von queeren Personen lege und die Bewohnerinnen und Bewohner wie auch das Pflegeteam unterschiedlicher Herkunft und verschiedener Religionszugehörigkeit seien, sagte Elisabeth Scharfenberg, Vorständin der Korian Stiftung. „Wir finden: Eine vorbildhafte Institution, die anderen Einrichtungen Mut macht, es ihr gleich zu tun.“
„Mit dem Projekt wollen wir vor allem professionell aufarbeiten, was wir ohnehin schon leben - etwa im Hinblick auf diskriminierungssensible Sprache, aber auch den Umgang mit dem Thema insgesamt“, sagte die Pflegedienstleiterin im Schwanthaler Carrée, Cornelia Sciborski. In der Umsetzung des Projekts habe er sich stark an dem Konzept der Lebensweisenakzeptanz von Aids-Hilfen orientiert, fügte der Diversitätsbeauftragte des Hauses, Tom Dörr, hinzu. „Neben der Nächstenliebe war das ein wichtiger Bestandteil unseres Wertekompasses.“
Die 2020 gegründete Korian Stiftung fördert nach eigenen Angaben die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Pflege und Medizin. Der Deutsche Pflegepreis wird seit 1999 vom Deutschen Pflegerat in verschiedenen Kategorien vergeben.
Kassel (epd). Die Pflege im Krankenhaus ist in aller Regel eine abhängige und damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Pflegekräfte können die abhängige Arbeit auch nicht dadurch umgehen, dass sie eine Ein-Personen-Kapitalgesellschaft gründen, sich als Geschäftsführer einsetzen und dann im Auftrag ihrer Gesellschaft sozialversicherungsfrei Pflegeleistungen erbringen, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in zwei am 20. Juli verkündeten Urteilen.
Sei der Geschäftsführer in den Klinikbetrieb eingegliedert, dort weisungsgebunden und müsse er mit dem Klinikpersonal zusammenarbeiten, begründe das grundsätzlich eine abhängige Beschäftigung, so die Kasseler Richter. Klinikträger, die Pflegepersonal suchen, bleibt als Konsequenz aus den Entscheidungen damit neben der Festanstellung lediglich die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern.
Im ersten Verfahren hatte das Diakoniekrankenhaus Chemnitzer Land gGmbH in Sachsen mit einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) einen Dienstleistungsvertrag über die „selbstständige Erbringung von Pflegeleistungen“ geschlossen. Der Kläger, ein ausgebildeter Krankenpfleger, war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der UG, die über kein weiteres Personal verfügte. Die Pflege im Krankenhaus wurde vom Geschäftsführer selbst erbracht. Für seine Geschäftsführertätigkeit erhielt er von der UG ein monatliches Bruttogehalt von 500 Euro sowie eine Tantieme von 15 Prozent des Jahresgewinns.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund stellte fest, dass der Krankenpfleger in allen Bereichen der gesetzlichen Sozialversicherung versicherungspflichtig war. Dagegen klagte der Mann. Das Krankenhaus hatte ihn in dem Verfahren unterstützt. Seine Tätigkeit als Geschäftsführer sei sozialversicherungsfrei, weil er kein Arbeitnehmer sei. Nicht die Klinik, sondern seine Kapitalgesellschaft als juristische Person habe ihn zur Erbringung von Fremdleistungen - hier der Pflege im Krankenhaus - beauftragt, lautete die Argumentation.
Das BSG urteilte nun aber, dass der Krankenpfleger in einem sozialrechtlichen „Beschäftigungsverhältnis“ zum Krankenhaus stehe. „Pflegekräfte im Krankenhaus sind regelmäßig abhängig beschäftigt“, sagte Andreas Heinz, Vorsitzender Richter des 12. BSG-Senats. Schließt ein Krankenhaus mit einer Ein-Personen-Kapitalgesellschaft einen Pflegevertrag ab, seien für die Prüfung einer abhängigen Beschäftigung die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend, in diesem Fall also, wie der beauftragte Geschäftsführer die Pflege erbringt. Sei er - wie üblich - in den Klinikbetrieb eingegliedert, weisungsgebunden und habe er die Pflege mit dem Klinikpersonal unter Nutzung der Sachmittel des Krankenhauses zu erbringen, könne von einer abhängigen Beschäftigung ausgegangen werden.
Maßgeblich seien die geschlossenen Verträge und wie diese konkret umgesetzt würden. Hier habe sich die Pflegetätigkeit des klagenden Geschäftsführers „nicht von der einer angestellten Pflegekraft unterschieden“. Seine Sozialversicherungspflicht sei auch „verfassungsrechtlich unbedenklich“.
Dennoch verwies das BSG das Verfahren an das Landessozialgericht (LSG) in Chemnitz zurück. Es muss noch prüfen, ob der Kläger mit Blick auf die Höhe seines Einkommens von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreit war.
Der zweite Fall aus Hessen war vergleichbar, nur dass hier der Geschäftsführer einer Ein-Personen-GmbH als Krankenpfleger auf der Intensivtherapiestation des Marienhospitals in Darmstadt tätig war. Die Gründung einer GmbH stelle die Sozialversicherungspflicht nicht infrage, so das BSG. Es fehlten hier indes noch Feststellungen, wie die Arbeit des Krankenpflegers konkret aussah, zumal das angemeldete Geschäftsfeld der GmbH auch Beratungsleistungen umfasste.
Bereits am 4. Juni 2019 hatte das BSG geurteilt, dass auch Honorarärzte in Krankenhäusern regelmäßig der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Für Ärzte gebe es keine eigenen Maßstäbe, so das Gericht. Wenn sie in die Arbeitsorganisation der Klinik eingegliedert seien und sich ihre Tätigkeit nicht wesentlich von der angestellter Ärzte unterscheide, liege eine abhängige Beschäftigung vor. Weitere Punkte, die für eine abhängige Beschäftigung sprächen, seien ein fehlendes unternehmerisches Risiko und auch die Nutzung von Betriebsmitteln des Krankenhauses.
Gleiches gelte für angestellte Ärzte, die nebenberuflich auf Honorarbasis als Notärzte arbeiten, urteilte das BSG am 19. Oktober 2019. Auch diese Mediziner seien derart in die Abläufe des Rettungsdienstes eingegliedert, dass von einer abhängigen Beschäftigung und nicht von einer freiberuflichen Honorartätigkeit auszugehen sei.
AZ: B 12 BA 01/23 R und B 12 R 15/21 R (Kapitalgesellschaft)
Az.: B 12 R 11/18 R (Honorarärzte)
Az.: B 12 KR 239/19 R, B 12 R 9/20 R und B 12 R 10/20 R (Notarzt)
Kassel (epd). Der für die Auszahlung der rund 26 Millionen Renten in Deutschland zuständige Renten Service der Deutschen Post AG ist für die zu späte Rückforderung einer zu viel gezahlten Witwenrente mitverantwortlich. Hat der im Auftrag der Rentenversicherung handelnde Renten Service trotz des Todes einer Versicherten eine Witwenrente monatelang weitergezahlt, ist der Rückforderungsanspruch der Rentenkasse nach vier Kalenderjahren verjährt, urteilte am 26. Juli das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Die Rentenkasse kann nicht darauf verweisen, dass es für den Beginn der Verjährungsfrist auf seine eigene Kenntnis über den Rückforderungsanspruch und nicht die des Renten Services ankommt.
Im konkreten Fall ging es um eine am 15. Oktober 2009 verstorbenen Rentnerin. Die Frau hatte neben ihrer eigenen Altersrente auch eine Witwenrente erhalten. Als die Tochter den Tod ihrer Mutter dem Renten Service meldete, teilte sie diesem auch die Versicherungsnummer der Altersrente mit und übersandte die Sterbeurkunde. Der Renten Service antwortete ihr mit den Worten: „Sie haben alles Erforderliche getan.“
Doch dann wurde die Witwenrente von November 2009 bis März 2010 weiter auf das Konto der Bank eingezahlt, insgesamt 4.077 Euro. Da bei einer überzahlten Rente vorrangig die Bank und erst nachrangig mögliche Erben für die Rücküberweisung zuständig ist, wandte sich die Deutsche Rentenversicherung Bund an das Kreditinstitut. Die Bank wollte nichts zurückzahlen und berief sich darauf, dass die Ansprüche seit Kenntnis des Renten Services über den Tod der Versicherten verjährt seien.
Die Rentenversicherung meinte, dass es für den Beginn der vierjährigen Verjährungsfrist allein auf seine Kenntnis über die überzahlte Witwenrente ankomme. Da er erst später von dem Tod der Versicherten erfuhr, seien die Ansprüche noch nicht verjährt.
Doch das BSG urteilte, dass der Renten Service quasi als Repräsentant und „Wissensvertreter“ der Rentenversicherung anzusehen sei. Dieser sei Ansprechpartner für Hinterbliebene, nehme die Auszahlungen vor und stelle selbstständig Zahlungen ein. Daher komme es für den Beginn der Verjährungsfrist darauf an, wann der Renten Service von einer überzahlten Rente erfahren habe.
Az.: B 5 R 18/21 R
Kassel (epd). Die Rentenversicherung muss eine nach dem Tod des Versicherten weiter gezahlte Rente zurückfordern können. Wurde das Konto eines Rentners nach dessen Tod von einer anonymen Person mit der Geldkarte des Versicherten leergeräumt, muss das Geldinstitut dem Rentenversicherungsträger Auskunft über die kontobevollmächtigten Personen geben, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am 26. Juli verkündeten Urteil entschied. Die Bank müsse allerdings nicht dafür haften, dass wegen der vorgenommenen Barabhebungen die überzahlte Rente nicht mehr zurücküberwiesen werden kann.
Im Streitfall ging es um einen im Januar 2017 verstorbenen Mann aus Berlin. Da die Rentenversicherung nicht umgehend über den Tod des Versicherten informiert wurde, überwies sie auch für Februar noch die Altersrente sowie eine Witwerrente auf dessen Sparkassen-Konto.
Daraufhin wurde von einer anonymen Person mit der Geldkarte und dem PIN des Verstorbenen an einem Automaten eines unabhängigen Geldautomatenbetreibers 465 Euro abgehoben. Die überzahlte Rente konnte danach nicht mehr vollständig zurückgezahlt werden.
Die Rentenversicherung meinte, dass vorrangig die Sparkasse für die Rücküberweisung der überzahlten Rente verantwortlich sei. Hilfsweise müsse das Geldinstitut Namen und Anschrift der Personen herausgeben, die über eine Kontovollmacht verfügt haben, damit unter Umständen gegen diese Ansprüche geltend gemacht werden können.
Die Sparkasse lehnte ab. Weder müsse sie haften, wenn eine anonyme Person Geld abgehoben habe, noch sei sie zur Auskunft über Kontobevollmächtigte verpflichtet.
Das BSG urteilte, dass die Sparkasse nicht für die Rücküberweisung haften muss, wenn von einer anderen Person über das Geld verfügt wurde. Allerdings bestehe ein Auskunftsanspruch hinsichtlich Name und Adresse der Kontobevollmächtigten. Dieser Anspruch „dient der Identifizierung der Personen, die als Nutznießer in Betracht kommen“, betonten die Kasseler Richter.
Az.: B 5 R 25/21 R
Stuttgart (epd). Wer im Kampf mit Behörden krank wird, weil er um eine Anerkennung von Impfschäden kämpft, darf diese Krankheit nicht als zusätzlichen Impfschaden werten. Eine „Verbitterungsstörung“ nach der Auseinandersetzung mit Behörden könne nicht der Immunisierung zugerechnet werden, urteilte das baden-württembergische Landessozialgericht laut einer am 24. Juli in Stuttgart veröffentlichten Mitteilung.
Anlass war die Klage einer Frau, die sich in der DDR während einer Schwangerschaft impfen ließ und sich dabei eine Hepatitisinfektion zuzog. Sie hatte bereits einen Schädigungsgrad von 40 Prozent zugesprochen bekommen. Sie wollte aber aus verschiedenen Gründen eine Bemessung auf 60 Prozent - unter anderem, weil ihre zusätzlichen Belastungen zuvor nicht anerkannt worden waren und sich deshalb bei ihr eine „Verbitterungsstörung“ entwickelt habe.
Das Landessozialgericht folgte diesem Ansinnen nicht. Zum einen habe sich ihr Zustand nach der Hepatitis-C-Infektion verbessert. Zum anderen sei die Impfung nicht Ursache für die Verbitterung, sondern das Verhalten des Sozialleistungsträgers. Wer mit seinem Begehren nicht durchdringe, müsse das als „allgemeines Lebensrisiko“ akzeptieren. „Das soziale Entschädigungsrecht beinhaltet keine Anspruchsgrundlage für die Entschädigung von jeglichen Folgen exekutiven Unrechts“, hieß es in der Mitteilung.
Az.: L 6 VM 3577/21
Berlin (epd). Sehbehinderte Menschen haben Anspruch auf „Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums“ und damit auch Anspruch auf Aufnahme von Informationen. Ist dazu ein mobiles elektronisches Vorlesegerät im Alltag besonders geeignet, muss die Krankenkasse die Kosten übernehmen, entschied das Sozialgericht Berlin ein einem am 17. Juli veröffentlichten Urteil. Es sprach damit einer nahezu blinden Frau das mobile Vorlesesystem OrCam MyEye 2.0 als Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich zu.
Ursprünglich hatte die Klägerin wegen ihrer Sehbehinderung eine elektronisch vergrößernde Lupe benutzt, um Texte und Bilder erkennen zu können. Als ihre Sehkraft weiter nachließ, beantragte sie bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für das Hilfsmittel OrCam MyEye 2.0 in Höhe von 4.815 Euro.
Dabei handelt es sich um ein mobiles elektronisches Vorlesegerät, das an einer Brille befestigt werden kann. Das System enthält eine Minikamera und einen Minicomputer und kann in Echtzeit Texte erkennen und vorlesen. Auch eine Gesichtserkennung ist möglich. Gesteuert wird das Hilfsmittel durch Gesten, Sprachbefehle oder Berührung einer Touchbar.
Das Sozialgericht urteilte, dass die Frau zum mittelbaren Behinderungsausgleich Anspruch auf Kostenübernahme hat. Denn das Gerät unterstütze sie in ihren allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens. Dazu gehöre auch das „Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums“, was auch die Aufnahme von Informationen umfasse.
Zwar hätten behinderte Menschen im Einzelfall nur Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung und nicht auf eine Optimalversorgung. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention habe sich Deutschland aber verpflichtet, einen erleichterten Zugang zu hochwertigen Mobilitätshilfen, Geräten und unterstützenden Technologien sicherzustellen, so das Gericht.
Das Vorlesegerät biete auch erhebliche Gebrauchsvorteile, was die Leistungspflicht der Krankenkasse begründe. So könnten damit Texte erkannt und vorgelesen werden. Das Einkaufen oder die Orientierung auf der Straße, etwa beim Vorlesen von Straßennamen, würde deutlich erleichtert.
Az.: S 210 KR 1573/21
Freiburg (epd). In einem Gottesdienst im Freiburger Münster hat Erzbischof Stephan Burger Birgit Schaer als neue Vorstandsvorsitzende des Diözesan-Caritasverbandes und Leiterin der Hauptabteilung Caritas im Erzbischöflichen Ordinariat in ihr Amt eingeführt.
Die 49-Jährige, die bereits seit drei Jahren im Vorstand für die Bereiche Sozialpolitik, Wohlfahrtspflege und Sozialwirtschaft zuständig ist, löst Diözesan-Caritasdirektor und Ordinariatsrat Thomas Herkert ab. Er steht aus gesundheitlichen Gründen für eine weitere Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung und tritt Ende Oktober in den Ruhestand. Der formale Wechsel erfolgt zum 1. November. Herkert ist seit 2017 Vorstandsvorsitzender des Diözesan-Caritasverbandes und seit 2018 zugleich Leiter der Hauptabteilung Caritas im Erzbischöflichen Ordinariat.
Mit Birgit Schaer übernimmt erstmals eine Frau den Vorstandsvorsitz des Diözesan-Caritasverbandes. „Es wurde Zeit“, bemerkte dazu der baden-württembergische Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) per Videobotschaft. Lucha nannte die Caritas eine „große Stütze unserer Gesellschaft“ und einen unverzichtbaren Partner, „auch eine Fürsprecherin für Menschen, die sonst wenig Lobby haben“.
Eva Maria Welskop-Deffaa, die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, gratulierte der künftigen Vorstandsvorsitzenden Birgit Schaer und dankte Thomas Herkert insbesondere für sein Engagement auf Bundesebene. Als Vorsitzender der Kommission Caritasprofil des Deutschen Caritasverbandes habe er wichtige Akzente gesetzt und vieles angestoßen.
Wiebke Judith und Tareq Alaows sind neue Sprecher von Pro Asyl. Sie folgen auf Günther Burkhardt, der in in diesem Amt fast 37 Jahre lang das Gesicht der Menschenrechtsorganisation war. Am 1. August werde er 66 Jahre alt und als Geschäftsführer des Fördervereins Pro Asyl in den Ruhestand gehen, sagte Burkhardt am 26. Juli dem Evangelischen Pressedienst (epd). Schon seit Oktober sei er öffentlich nicht mehr aufgetreten. Seine Aufgaben als Sprecher haben Judith (Rechtspolitik) und Alaows (Flüchtlingspolitik) übernommen. Burkhardt bleibt Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Pro Asyl (BAG) und geschäftsführender Vorstand der Stiftung Pro Asyl, deren Ziel die Finanzierung der Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit auf lange Sicht ist. Burkhardt wurde 1957 bei Kaiserslautern geboren. Er studierte Evangelische Theologie, Mathematik und Pädagogik und gehörte 1986 zu den 15 Gründungsmitgliedern von Pro Asyl.
Ellen Kubica aus Mainz soll neue rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung werden. Der Landesvorstand der Grünen gab am 21. Juli bekannt, dass die Partei die 39-Jährige als Nachfolgerin von Matthias Rösch vorgeschlagen habe, der sein Amt nach zehn Jahren abgeben wird. Kubica ist Projektleiterin beim Verein „Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter“ (bifos) und Vorsitzende des kommunalen Mainzer Beirats für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Außerdem gehört sie der Grünen-Fraktion im Mainzer Stadtrat an. Wann der Wechsel in das neue Amt stattfindet, sei noch endgültig entschieden, sagte die designierte Landesbeauftragte dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Staffelwechsel könnte im November stattfinden.
Aleit-Inken Fladausch-Rödel ist in einem Gottesdienst in ihr Amt als Geschäftsführerin des Diakonischen Werks im Main-Tauber-Kreis eingeführt worden. Die gebürtige Bad Segebergerin ist bereits seit einem halben Jahr verantwortlich für 61 Mitarbeitende sowie knapp 230 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die an zehn Standorten aktiv sind. Fladausch-Rödel hat bereits in etlichen unterschiedlichen Bereichen gearbeitet: mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen beim Berufsbildungswerk Main-Tauber-Kreis, mit Straffälligen in Adelsheim, als Einrichtungsleiterin des SOS Kinderdorfs Weilheim und als Geschäftsführerin bei einem Bildungsträger in München. Fladausch-Rödel begann mit einer kaufmännischen Ausbildung, studierte anschließend Wirtschaftswissenschaften. Später war sie in der sozialpädagogischen Betreuung tätig und studierte berufsbegleitend Sozialpädagogik.
Isabel Schayani, Fernseh-Journalistin erhält für ihre Auslandsberichterstattung den diesjährigen Sonderpreis der Kindernothilfe. Die Auszeichnung wird anlässlich des 25-jährigen Bestehens des Kindernothilfe-Medienpreises verliehen, wie die Hilfsorganisation am 25. Juli in Duisburg mitteilte. „Mit dieser besonderen Anerkennung wollen wir die unermüdliche und häufig nicht einfache Auslandsberichterstattung über Kinderrechte und deren Verletzungen ehren“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Kindernothilfe, Katrin Weidemann. Die Auszeichnung ist mit 5.000 Euro dotiert.
Reinhold Fahlbusch (76), Mitbegründer und früherer Vorstandsvorsitzende des Sozialkaufhauses „fairkauf“ in Hannover, ist mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt worden. Der ehemalige Bankmanager erhielt die Auszeichnung für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement für soziale Einrichtungen und insbesondere für langzeitarbeitslose Menschen. Fahlbusch hatte das von ihm konzipierte Sozialkaufhaus in der hannoverschen Innenstadt 2007 mitbegründet und bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand 2015 geleitet. Unter der Leitung von Fahlbusch expandierte das Kaufhaus mit mehreren Filialen Von 2007 bis 2015 war Fahlbusch zudem Mitglied im Aufsichtsrat des Diakonischen Werkes in Hannover. 2010 wurde er Vorsteher der Johann Jobst Wagenereschen Stiftung, die bedürftige Menschen unterstützt. 2020 gründete Fahlbusch den Verein „StidU - Stimme der Ungehörten“, der sich für wohnungslose Menschen einsetzt.
Bijan Dilmaghani (38) ist neuer Chefarzt der Zentralen Notaufnahme im DGD Krankenhaus in Frankfurt-Sachsenhausen. Er löst Monika Rother ab, die in den Ruhestand geht. Dilmaghani ist Facharzt für Innere Medizin mit der Zusatzbezeichnung Klinische Akut- und Notfallmedizin und ist „Master of Health Business Administration“. Er war im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit bereits in verschiedenen Notaufnahmen tätig, unter anderem als Oberarzt an den Hochtaunus-Kliniken Bad Homburg. Das DGD Krankenhaus Sachsenhausen ist ein diakonisches Akutkrankenhaus, das jährlich rund 40.000 stationäre und ambulante Fälle versorgt.
Bärbel Bas und Eva Maria Welskop-Deffaa sind Schirmfrauen des kkvd Sozialpreises. In diesem Jahr steht der vom Katholischen Krankenhausverband Deutschland (kkvd) ausgeschriebene Sozialpreis unter dem Motto „healthcare for future“. Er zeichnet Projekte in katholischen Krankenhäusern aus, die für eine bessere Zukunft sorgen. Dazu gehören Aktivitäten in den Bereichen Klimaschutz, Ausbildung und Geburtshilfe oder auch innovative Versorgungskonzepte. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas nannte den Preis ein Zeichen der Wertschätzung für die Beschäftigten in den katholischen Kliniken. Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa ergänzte, die Auszeichnung solle herausragendes Engagement in katholischen Krankenhäusern sichtbar machen.
15.8. Köln:
Seminar „Vergütungssatzverhandlungen in der Eingliederungshilfe“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 02203/8997-519
16.8.:
Online-Seminar „Wie berichte ich nachhaltig?“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 0761/79186-35
24.8.:
Online-Kurs „Kita-Recht für Leitungskräfte“
der Paritätischen Akademie Hamburg
Tel.: 040/415201-66
28.-31.8. Berlin:
Fortbildung „Bundesrahmenhandbuch Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt“
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/48837-495
30.8. Berlin:
Seminar „Grundlagen des Arbeitsrechtes in Einrichtungen der Sozialwirtschaft - Gestaltungsspielräume nutzen“
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/98817-159
31.8. Berlin:
Seminar „Einfach empfehlenswert! MitarbeiterInnen als MarkenbotschafterInnen“
der Paritätischen Akademie Berlin
Tel. 030/275828221
31.8. Berlin:
Seminar „Datenschutz in sozialen Einrichtungen“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 0251/48261-173
31.8. Berlin:
Seminar „Betriebsverfassungsrecht aus Arbeitgebersicht“
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/98817159
31.8.:
Webinar „Rechtliche Rahmenbedingungen und Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung“
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/98817-159
September
4.-5.9. Berlin:
Seminar „Recht auf Risiko?! Selbstschädigendes Verhalten von KlientInnen in der Assistenz“
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/48837-495
4.-13.9.:
Online-Kurs „Grundlagen des strategischen Managements für die Sozialwirtschaft“
der Paritätischen Akademie Berlin
Tel.: 030/275828227
5.9. Köln:
Seminar „Interne Revision bei gemeinnützigen Trägern“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 02203/8997-119
7.9. Köln:
Seminar „Kostenrechnung für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste“
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/98817-159
13.-14.9.:
Online-Seminar „Datenschutz und Social Media“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/2001700
15.-22.9.:
Online-Kurs „Leichte Sprache - Regeln und Anwendung“
Tel.: 030/26309-139
18.-20.9.:
Online-Kurs „Auf ein Wort - Beratung: kurz, knapp, sofort“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761 200 1700
22.9.:
Online-Seminar „Klimaziele identifizieren, validieren & kommunizieren“
der Paritätischen Akademie Berlin
Tel.: 030/275828211
25.-28.9.:
38. Bundesweite Streetworker-Tagung „Armut, Klassismus, psychische Krisen: Wie alles dann doch zusammen hängt“
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/ 488 37-495