sozial-Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,




Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

die Silvester-Krawalle 2015 am Kölner Hauptbahnhof waren fast vergessen, da wiederholen sich ähnliche Ausschreitungen am Jahreswechsel. Wieder nimmt eine Debatte Fahrt auf, die es vor Jahren schon gab: Es geht um die Frage, warum so oft junge Migranten über die Stränge schlagen. Und auch darum, wie Politik und Gesellschaft dem allgemeinen Hang zur Gewaltbereitschaft präventiv begegnen können. Während auch die Forderung nach härteren Strafen und mehr Polizei laut wird, warnen Experten davor, Ausländer pauschal zu kriminalisieren. Der Soziologe und Psychologe Kazim Erdogan bezeichnet die Debatte um die ethnischen Hintergründe der Krawalle als „Schnellschuss“. Es gehe darum, zu verschleiern, dass man keine schnellen Antworten auf soziale Entwicklungen habe.

Peter Fraul, der in Wirklichkeit nicht so heißt, kommt finanziell kaum über die Runden. Obwohl die Lebensmittelpreise deutlich gestiegen sind, geht der 71-jährige Sozialhilfebezieher nicht zur Tafel. Er ist einer von 17.000 Hilfebeziehern in München. Dort sind die Preise besonders hoch. „Ich merke das brutal“, sagt Fraul - und kommt doch irgendwie klar.

Für den Göttinger Soziologen Berthold Vogel sind die vielen aktuellen Versorgungsprobleme hausgemacht: „Die zentrale Ursache sind fehlende Investitionen. Das gilt für das Gesundheitswesen und die Rettungsdienste, für den baulichen Zustand von Schulen, Gerichtsgebäuden und Verwaltungen.“ Es sei zum Teil erbarmungswürdig, was man dort vorfinde, und einer reichen Gesellschaft nicht würdig, sagte der Forscher im Interview mit epd sozial. Sein Rat an den Staat: viel Geld in die Hand nehmen und „widerstandsfähige Strukturen schaffen“.

Simone Weber von der Diakonie Bayern und Professor Joachim König aus Nürnberg sind überzeugt: Springerkonzepte beim Personaleinsatz in der Pflege sind unumgänglich. Sie seien „ein wichtiger Baustein, wenn es darum geht, Pflegepersonal gute und verlässliche Arbeitsbedingungen zu bieten“ - nicht nur bei der Diakonie. Wie sich diese erprobten Konzepte auf den Arbeitsalltag auswirken und wie sie bei den Beschäftigten ankommen, schreiben sie in ihrem Gastbeitrag für epd sozial.

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Ihr Dirk Baas




sozial-Thema

Kriminalität

Silvesterkrawalle: Debatte über Folgen von Migration




Die Polizei registriert auch zunehmend Attacken mit illegalen Feuerwerkskörpern. (Archivbild)
epd-bild/Matthias Rietschel
Nach den Krawallen meist jugendlicher Täter in der Silvesternacht ist eine Debatte um die Migrationspolitik entbrannt. Wissenschaftler und Psychologen warnen aber vor Pauschalurteilen gegen Ausländer.

Berlin (epd). Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) fordert eine rasche Bestrafung der Täter aus der Silvesternacht. „Wir haben in deutschen Großstädten ein großes Problem mit bestimmten jungen Männern mit Migrationshintergrund, die unseren Staat verachten, Gewalttaten begehen und mit Bildungs- und Integrationsprogrammen kaum erreicht werden“, sagte Faeser den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Die Polizei muss sehr konsequent in Brennpunkte hineingehen“, unterstrich Faeser. Junge Gewalttäter müssten schnelle und deutliche strafrechtliche Konsequenzen spüren. Der Staat dürfe es nicht zulassen, dass junge Gewalttäter ihre Viertel terrorisierten, sagte die Ministerin.

Reul: Probleme mit gewaltbereiten Gruppen junger Männer

Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) hält als Konsequenz aus den Gewaltexzessen zu Silvester mehr Polizeipräsenz für notwendig. Um einzugreifen und die Täter zu ermitteln, „dazu brauchen wir genug Polizisten“, sagte Reul am 5. Januar im Deutschlandfunk. Höhere Strafen seien für ihn nicht prioritär. „Was nützt es, eine höhere Strafe zu haben, wenn ich den Typen, der den Böller schmeißt, gar nicht ermitteln kann?“, fragte Reul. Der CDU-Politiker warnte davor, die Krawalle ausschließlich mit einer gescheiterten Integration von Migranten zu erklären. Er weise seit Monaten darauf hin, „dass wir ein Problem haben mit Gruppen junger Männer, mit migrantischem Hintergrund und ohne migrantischen Hintergrund“. Hinzu komme eine grundsätzlich erhöhte Gewaltbereitschaft.

Der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Uwe Brandl (CSU), machte Menschen mit Migrationshintergrund für die Krawalle verantwortlich. Die Entgleisungen seien „eindeutig zuordenbar“, sagte Brandl am 3. Januar in Berlin. „Der Umgang mit Migranten, die sich jenseits der Rechtsordnung verhalten, muss offen diskutiert werden“, forderte der CSU-Politiker.

Zick: Gruppendynamik vorurteilsfrei erforschen

Der Gewaltforscher Andreas Zick hingegen betonte, selbst wenn junge Männer aus migrantischen Milieus beteiligt seien, seien es von Drogen aufgeputschte Menschen sowie solche, „die Spaß an Gewalt haben und andere darin bestätigen, dass Gewalt Spaß macht“.

Man könne die Gruppendynamik genauer erforschen, sagte der Sozialpsychologe Zick, der Leiter des Instituts für Konflikt- und Gewaltforschung an der Universität Bielefeld ist, dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“: „Aber wir müssen das ohne Vorurteil und Vorabbeschuldigung von Gruppen tun, denn es sind viele Gruppen, die die Dynamik erzeugen.“ Ein Pauschalurteil beleidige Millionen von Menschen, die sich als Einwanderer verstehen, und blende aus, „wie viele Menschen mit Migrationsgeschichte selbst in den Rettungs- und Polizeidienststellen arbeiten und ebenfalls Opfer sind“.

Mehrzahl der Täter hat Migrationshintergrund

Am 3. Januar hatte Berliner Polizei neue Zahlen zu den Festnahmen an Silvester veröffentlicht. Demnach haben 45 der 145 Festgenommenen die deutsche Staatsbürgerschaft, 27 die afghanische und 21 die syrische. Der Rest verteilt sich auf 17 weitere Nationalitäten. Die Angaben sind vorläufig, bei 13 der mutmaßlichen Täter ist die Staatsangehörigkeit noch unklar. Zahlen aus anderen Städten liegen dem Evangelischen Pressedienst (epd) noch nicht vor.

Der Psychologe und Autor Ahmad Mansour mahnte im WDR, es sei zu einfach, nur Migrationshintergrund als Tatmotiv darzustellen. Es sei aber ebenfalls zu einfach, Migrationshintergrund komplett auszublenden. Mansour erklärte, bei Straftaten könne es wichtig sein, zu betrachten, ob etwa Menschen, die aus autoritären Systemen nach Deutschland gekommen seien, den Rechtsstaat als schwach wahrnähmen. Erziehungsmethoden und ein Aufwachsen in patriarchalen Strukturen könnten für solche Eskalationen von Bedeutung sein.

Angriff auf den Rechtsstaat

Der stellvertretende Regierungssprecher Wolfgang Büchner sagte am 4. Januar in Berlin, der Kern der Debatte seien nicht der sogenannte Migrationshintergrund oder Böllerverbote, sondern es seien die Angriffe auf den Rechtsstaat. Zum Thema Migrationshintergrund sagte er, es sei in solchen Situationen immer richtig, genau hinzuschauen. Deshalb sei es „gut und richtig“, dass die Landespolizei ein ganz präzises Lagebild erstelle.

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) kündigte einen Gipfel gegen Jugendgewalt an. Als Antwort auf die „massive Respektlosigkeit“ und die Gewalt brauche es einen „Mix aus ausgestreckter Hand und Stoppsignal“, sagte Giffey im RBB. Taten müssten konsequent und schnell bestraft werden. Anstrengungen seien in mehreren Bereichen nötig, betonte die Regierende Bürgermeisterin: „Das muss in der Schule, in der Jugendsozialarbeit, der polizeilichen Präventionsarbeit, aber auch in der Jugendgerichtshilfe eine konzertierte Aktion geben.“

Nils Sandrisser


Kriminalität

Psychologe: "In den Gruppen fühlt man sich stark"




Kazim Erdogan
epd-bild/privat
Der Berliner Soziologe und Psychologe Kazim Erdogan bezeichnet die Debatte um die ethnischen Hintergründe der Silvester-Krawalle als "Schnellschuss". Es gehe dabei darum, zu verschleiern, dass man keine schnellen Antworten auf soziale Entwicklungen habe, sagte der Vorstand des Vereins "Aufbruch Neukölln" im Gespräch mit epd sozial.

Berlin (epd). Der Soziologe und Psychologe Kazim Erdogan ist Vorstandsmitglied des Vereins „Aufbruch Neukölln“, der in dem Berliner Stadtteil in der Sozialarbeit tätig. Er nannte ein „teuflisches Viereck“, das Faktoren für Gewalt abbilde: erstens fundamentalistische Einstellungen, zweitens traditionalistische Lebensweisen, drittens starker Nationalismus, viertens Druck des Umfelds. „Diesen Druck des Umfelds haben wir an Silvester gesehen.“ Die Fragen stellte Nils Sandrisser.

epd sozial: Herr Erdogan, in der Debatte um die Silvesterkrawalle ging es schnell um den Migrationshintergrund der mutmaßlichen Täter als Ursache für die Gewalt. Warum?

Kazim Erdogan: Manche Leute beeilen sich, Schnellschüsse zu produzieren. Es ist traurig, dass wir immer Ethnie oder Religion als Gründe benennen, wenn wir auf komplexe soziale Entwicklungen keine schnellen Antworten finden. Dass wir immer auf bestimmte Menschen mit Fingern zeigen und Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in einen Topf werfen. Mehr als 90 Prozent dieser jungen Menschen, deren Gewalt ich scharf verurteile, sind hier geboren und sozialisiert.

epd: Die eigentlichen Hintergründe liegen also nicht in ethnischen, sondern in sozialen Gegebenheiten?

Erdogan: Richtig. Als ich in einer Grundschule unterrichtet habe, konnte ich bei den Schülern, die leistungsmäßig nicht mitkamen, beobachten, dass sie den Unterricht massiv gestört haben. Warum? Sie waren leistungsmäßig nicht aufgefallen, aber sie haben durch Verhaltensauffälligkeiten gezeigt, dass sie auch da sind. Sie wollten auf sich aufmerksam machen. Dieses Beispiel lässt sich auf die Entwicklung in der Silvesternacht übertragen. Diese jungen Leute sind hier in ihrem ganzen Leben nie positiv aufgefallen. Wenn jemand die Schule ohne Abschluss verlässt, keine Arbeit hat und nicht in gutsituierten Kreisen lebt, kann unter normalen Bedingungen kein positives Selbstbild entstehen. Die Identität dieser Leute ist nicht gefestigt. Sie sind immer auf der Suche nach einer Identität.

epd: Und deswegen lassen sie sich so leicht von Gruppenprozessen fortreißen?

Erdogan: In den Gruppen fühlt man sich stark. Dieses Gefühl der Stärke führt dazu, dass diese Leute ihr Verhalten nicht unter die Lupe nehmen. Alle machen das ja mit. Und das kann so eine Sache eskalieren und unkontrollierbar werden lassen.

epd: Es ging da auch um darum, Selbstwirksamkeit zu erleben?

Erdogan: Ja. Diese Leute haben gedacht: „Wir sind in der Gesellschaft nicht aufgefallen, sind immer unsichtbar. Jetzt ist die Chance da, jetzt zeigen wir uns.“ Wir dürfen auch nicht außer Acht lassen, dass in diesem Jahr sehr viele Böller gekauft und eingesetzt worden sind.

epd: Hat das mit den Corona-Beschränkungen der vergangenen zwei Jahre zu tun?

Erdogan: Es gab schon eine Sehnsucht nach Exzess. Zwei Jahre gab es teilweise Isolation, Angst und Verunsicherung. Und jetzt ganz plötzlich - ich übertreibe jetzt ein wenig - die Luft der Freiheit.

epd: Es scheint in diesen Gruppen eine klare Neigung zur Gewalt zu geben. Warum ist das so?

Erdogan: Gewalt als Thema ist bei den Menschen, mit denen ich arbeite, ein Dauerbrenner. Ich spreche gern von einem „teuflischen Viereck“, das Faktoren für diese Gewalt abbildet: erstens fundamentalistische Einstellungen, zweitens traditionalistische Lebensweisen, drittens starker Nationalismus, viertens Druck des Umfelds. Diesen Druck des Umfelds haben wir an Silvester gesehen. Das waren gruppendynamische Prozesse, keine geplanten Aktionen gegen den Staat.

epd: Warum genau waren denn bevorzugt Rettungskräfte die Ziele der Gewalt?

Erdogan: In so einer Atmosphäre der Befreiung sucht man unterbewusst nach Feinden. In diesem Moment waren die Rettungskräfte und Feuerwehrleute Feinde.

epd: Wie löst man die Integrationsprobleme in den Kiezen langfristig?

Erdogan: Was wir gesehen haben, sind Ergebnisse der Kommunikations- und Sprachlosigkeit. In normalen Zeiten beschäftigen wir uns nicht mit diesen sozial benachteiligten Menschen und ignorieren sie. Wir sollten auch in normalen Zeiten mit ihnen kommunizieren, durch aufsuchende Arbeit und direkte Begegnung. Wenn ich ihnen sage: „Ich spreche dich an, du bist für mich wichtig als Mensch“, dann werde ich als Kazim Erdogan für sie zu einer Vertrauensperson. Und dann hat mein Wort auch bei ihnen Gewicht. Runde Tische, wie die Gewerkschaft der Polizei sie vorgeschlagen hat, das unterstütze ich aus ganzem Herzen. Dass man regelmäßig alle gesellschaftlichen Gruppen zu Gesprächen einlädt: Elternhäuser, Bildungseinrichtungen. Migrantenselbstorganisationen, Moscheevereine. So entstünde ein Wir-Gefühl.

epd: Diese Vorschläge betreffen den Komplex der Identität. Wie bekommt man den Komplex der Gewalt in den Griff?

Erdogan: 97 Prozent der Menschen geben das weiter, was sie erlebt haben. Hatten sie in ihren Elternhäusern Zuwendung und Aufmerksamkeit, geben sie das weiter. Haben sie Ausgrenzung, Abwertung, Drohung und Missachtung erfahren, geben sie das weiter. Und die meisten Menschen, über die wir hier sprechen, haben Gewalt erlebt. Das müssen wir im Gespräch mit ihnen thematisieren. Zu mir kommen auch Mörder oder Väter, die ihre Kinder massiv geschlagen haben. Wenn ich ihnen übermitteln kann, wie schlimm Gewalt ist, dann weinen sie stundenlang.



Kriminalität

Rettungsdienste wollen mehr Respekt für ihre Beschäftigten




Rettungswagen auf dem Weihnachtsmarkt in Frankfurt a.M.
epd-bild/Heike Lyding
Die Debatte über höhere Strafen für Gewalt gegen Rettungskräfte ist in vollem Gang. Doch ob das zum Erfolg führt, ist aus der Sicht der Hilfsorganisationen strittig. Sie hoffen auf mehr Respekt vor der Arbeit der Retter - doch der lässt sich nicht erzwingen.

Berlin (epd). Rettungsdienste fordern Konsequenzen aus den Gewalttaten in der Silvesternacht. Die Angriffe seien „Höhepunkt einer seit Jahren beobachtbaren Verrohung und Respektlosigkeit gegenüber Einsatzkräften“, sagte der Bundesvorsitzende des Arbeiter-Samariter-Bunds, Knut Fleckenstein, am 5. Januar in Berlin dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Probleme, die in der Gewalt gegen Einsatzkräfte ihren Ausdruck finden, seien sehr vielschichtig. „Daher gibt es keine einfachen Lösungen. Die Einsatzkräfte werden zur Zielscheibe einer zunehmenden Aggressivität, Gewaltbereitschaft und Verrohung eines kleinen Teils der Gesellschaft.“

Der Verbandschef sagte weiter, es sei entscheidend ist, „dass die Übergriffe konsequent geahndet werden. Der Gewalt gegen Einsatzkräfte muss durch Abschreckung wirksamer vorgebeugt werden.“ Für ihn komme es darauf an, bestehendes Recht effektiv durchzusetzen, also die Täter schnellstmöglich zu ermitteln und vor Gericht zu bringen. „Der Rechtsstaat muss sich wehrhaft zeigen, was sich nicht in fortlaufenden Strafverschärfungen, sondern zuerst in der Rechtsdurchsetzung zeigt“, so Fleckenstein.

Der Vizepräsident des Bundesverbands eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz, Sebastian Sommerfeld, forderte härtere Gesetze. Diese müssten abschreckend wirken.

Johanniter: Ermittlung der Täter ist das Hauptproblem

Dem widersprach die Johanniter-Unfallhilfe. „Leider verdeutlicht Silvester, dass das reine Unter-Strafe-Stellen nicht von dem Begehen von Straftaten abhält“, sagte Pressesprecherin Therese Raatz auf Nachfrage. Auf Angriffe auf Rettungskräfte stehe bereits jetzt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. „Die Herausforderung an dieser Stelle ist die Identifikation der Täter und die Strafverfolgung. Harte Strafen bringen nichts, wenn die völlig ausgelastete Polizei der Angreifer nicht habhaft und der Tatbeweis nicht geführt werden kann“, so Raatz.

Dringender als eine Verschärfung der Strafen bräuchte es eine Aufwertung der Tätigkeit der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes. Und, so Raatz: Öffentlichkeitswirksame Kampagnen für mehr Respekt für Einsatzkräfte könnten dazu ebenfalls einen Beitrag leisten.

DRK: Respekt vor Einsatzkräften wieder stärken

Diesen Ansatz vertritt auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK). „Wichtig ist für uns, das Bewusstsein in der Bevölkerung zu erhöhen, dass Einsatzkräfte einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten und die Wertschätzung und den Respekt vor Einsatzkräften wieder zu stärken“, so Pressesprecherin Annkatrin Tritschoks gegenüber dem epd. Rettungskräfte begegneten Patienten und Angehörigen meist in Ausnahmesituationen: „Daher ist es wichtig, auf Deeskalation zu setzten. Auch ein gesteigertes Bewusstsein für Gefahrensituation ist notwendig, um den Eigenschutz sicherzustellen, so dass Kolleginnen und Kollegen beispielsweise erkennen, in welchen Situationen sie sich besser zurückziehen und zunächst auf Unterstützung durch andere Einsatzkräfte wie die Polizei warten sollten.“

„Die Gewalttäter gehören ermittelt und konsequent bestraft. Dazu gibt es geeignete Strafvorschriften, die allerdings auch entschieden angewandt werden müssen, sonst verfehlen sie ihre Wirkung“, sagte Malteser-Pressesprecher Patrick Pöhler dem epd. Er forderte zudem, dass wissenschaftlich ermittelt werden, „welche Mechanismen dazu führen, dass Einzelne aber auch Gruppen eine solche Gewaltbereitschaft entwickeln“. Auf Basis solcher Erkenntnisse müssten dann Programme etwa zu gezielter Sozialarbeit politisch umgesetzt werden, die helfen, Radikalisierung und Gewaltexzesse wirksam zu verhindern.

Eigenschutz im Blick behalten

„Maßnahmen des Eigenschutzes, wozu etwa auch Anti-Gewalt- und Deeskalationstrainings gehören, sind im Rettungsdienst nichts Neues“, sagte der Sprecher. Sie seien grundsätzlicher Bestandteil in der in der Rettungsdienstausbildung. Und auch in Fortbildungen würden derartige Gefahrensituationen regelmäßig thematisiert.

Der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbands, Karl-Heinz Banse, sprach von einer neuen Dimension der Gewalt. Der Staat mit seinen Organen müsse durchgreifen, sagte er dem epd. Die Strafmaße für solches Verhalten reichten aus, müssten aber ausgeschöpft werden.

Dirk Baas, Nils Sandrisser


Kriminalität

Ver.di: Gewalt darf für Retter kein Berufsrisiko sein



Berlin (epd) Vor dem Hintergrund der Gewalt gegen Rettungskräfte und Feuerwehr an Silvester fordert die Gewerkschaft (ver.di), dass Attacken auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst keinesfalls als Berufsrisiko in Kauf genommen werden dürfen. Dienstherren und Arbeitgeber im Bund, in den Ländern und den Kommunen müssten ihren Fürsorgepflichten gegenüber den Beschäftigten deutlich mehr nachzukommen, heißt es in einer Mitteilung vom 4. Januar.

Gezielte und vorsätzliche Angriffe auf die Retter „sind ein Tabubruch, der die Gesellschaft insgesamt betrifft und in keiner Weise hinnehmbar ist“, betonte Arno Dick, bei ver.di zuständiger Gewerkschaftssekretär für die Feuerwehren.

Gewalt gibt es das ganze Jahr über

Ein Drittel der Feuerwehrleute, Rettungskräfte, der Beschäftigten im Justizvollzug und in Ordnungsämtern sei innerhalb des zurückliegenden Jahres mit Gewalt konfrontiert worden, sagte Dick. Das mache deutlich, dass dringend sichere Arbeitsplätze geschaffen werden müssten und dem Personal mehr Fürsorge zuteilwerden müsse.

Zudem muss laut Dick darüber nachgedacht werden, wie präventiv Angriffe auf Vertreter des Staates und des öffentlichen Dienstes verhindert werden können. Bessere technische Ausstattungen, mehr Personal und verbesserte Abläufe könnten nur erste Schritte sein, um die Situation für die Beschäftigten zu verbessern. Hier sei in den vergangenen Jahren vieles versäumt worden.

Die Silvesternacht habe besonders deutlich gezeigt, welcher Gewalt viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst ausgesetzt sind. Allein in Berlin sei es zu 38 Übergriffen auf Feuerwehrleute gekommen, die zu 15 verletzten Einsatzkräften geführt habe.




sozial-Politik

Schwangerschaftsabbrüche

Paus: Strafgesetzbuch nicht der richtige Ort für Abtreibungsregelung




Demonstration für sexuelle Selbstbestimmung 2015 in Berlin
epd-bild/Rolf Zöllner
Nach mehr als einem Jahr im Amt hat die Ampel-Koalition zwar das Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft. Weitere Vorhaben zu einer möglichen Liberalisierung liegen aber auf Eis. Grüne und FDP drängen nun auf weitere Schritte.

Berlin (epd). In der Ampelkoalition wächst der Druck, beim Abtreibungsrecht weiter voranzukommen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sprach sich für eine Abschaffung des Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch aus, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. „Für mich ist das Strafgesetzbuch nicht der richtige Ort, das zu regeln“, sagte Paus am 5. Januar den Zeitungen der Funke-Mediengruppe .

SPD, Grüne und FDP hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, zu dieser Frage eine Kommission einzusetzen. Abgeordnete von FDP und Grüne drängen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) derweil, diese auf den Weg zu bringen.

FDP: Zügig eine Kommission einsetzen

„Ich erwarte vom Gesundheitsministerium, dass die Einsetzung der Kommission noch zu Beginn des Jahres erfolgt und die Arbeit aufgenommen werden kann, damit in dieser Wahlperiode noch gesetzgeberischer Spielraum bleibt“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, den Funke-Zeitungen. Druck gibt es auch aus den Reihen der Grünen-Fraktion: „Diese Kommission muss jetzt schnell berufen werden und ihre Arbeit aufnehmen“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Maria Klein-Schmeink dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Die Kommission soll neben der Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs im Strafgesetzbuch auch Möglichkeiten zur Legalisierung von Eizellspenden und Leihmutterschaften prüfen. Die Federführung soll beim Bundesgesundheitsministerium liegen. Eine Sprecherin des Hauses erklärte am Donnerstag auf Nachfrage, dass die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über die Kommission nicht abgeschlossen sei.

Nach dem inzwischen umstrittenen Paragrafen 218 sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland verboten, bleiben aber unter bestimmten Voraussetzungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei. Das ist der Fall, wenn das Leben der Mutter durch die Schwangerschaft gefährdet ist, das Kind durch eine Vergewaltigung entstanden ist oder die Frau eine Beratung durchläuft.

Werbeverbot bereits abgeschafft

Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat bereits im vergangenen Jahr das Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft, das Informationen über Schwangerschaftsabbrüche erschwerte. Eine mögliche weitere Liberalisierung soll vom Ergebnis der Kommission abhängen.

Paus zeigt dafür aber bereits jetzt Sympathien. „Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können?“, fragte Paus. Es gehe um das Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung und um das Recht von Frauen, über ihren Körper zu entscheiden, sagte die Grünen-Politikerin.

Auch ihre Parteikollegin Klein-Schmeink zeigt Sympathien für eine Regelung außerhalb des Strafrechts. „Die Einbettung der Regulierung zum Schwangerschaftsabbruch in das Strafgesetzbuch gefährdet die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in diesem Bereich“, erklärte sie. Für Medizinerinnen und Mediziner sei es äußerst schwierig, wenn ein notwendiges Behandlungsangebot als strafbar gelte und lediglich unter den gesetzlichen Voraussetzungen straflos gestellt werde.

„§ 218 ist ein guter Kompromiss“

Die FDP-Rechtspolitikerin Helling-Plahr sieht das anders. Der Paragraf 218 sei „ein guter Kompromiss“. Einem Aufweichen stehe sie skeptisch gegenüber. Die Vorsitzende der Jungen Liberalen, Franziska Brandmann, schlug vor, die „Logik des Gesetzes“ zu verkehren. „Wir wollen, dass Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich straffrei ist, nur bestimmte Fälle strafbar sind“, sagte Brandmann den Funke-Zeitungen.

Aus der SPD-Fraktion äußerte sich am Donnerstag auch auf Nachfrage niemand zu dem Thema. Aus der Union kam harsche Kritik an Paus. Deren Vorstoß sei „ein Dammbruch im Verständnis vom menschlichen Leben“, erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dorothee Bär (CSU). Auch das ungeborene Kind habe ein grundrechtlich geschütztes Lebensrecht.

Paus erklärte darüber hinaus, dass die Koalition „mit Hochdruck“ daran arbeite, sogenannte Gehsteigbelästigungen von schwangeren Frauen zu beenden. Gemeint sind übergriffige Demonstrationen von Abtreibungsgegnern vor Beratungsstellen. Paus plant nach eigenen Worten eine Erweiterung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, „um einen ungehinderten Zugang zu den Beratungsstellen ausdrücklich gesetzlich vorzuschreiben“, sagte sie Ministerin. Angedacht sei auch die Schaffung eines neuen Tatbestandes im Bereich der Ordnungswidrigkeiten.

Corinna Buschow


Schwangerschaftsabbrüche

Hintergrund

Fragen und Antworten zur Debatte um Paragraf 218



Berlin (epd). Zunehmend wird die Forderung laut, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafrechtskatalog zu streichen. Vor allem in der Ampel-Koalition gibt es Stimmen für eine Reform des Abtreibungsrechts. Der Koalitionsvertrag hat aber keine konkrete Festlegung getroffen, und eine Reform scheint nicht nur ethisch umstritten, sondern auch juristisch kompliziert. Fragen und Antworten zur Debatte um den Paragrafen 218:

Wie ist die derzeitige Rechtslage?

Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland - geregelt im inzwischen umstrittenen Paragrafen 218 - grundsätzlich verboten, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Dazu zählen laut Paragraf 218a die Bedingungen, dass zuvor eine Beratung stattgefunden hat und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind. Eine Abtreibung ohne vorherige Beratung ist möglich, wenn das Leben der Mutter andernfalls gefährdet würde oder die Frau nach einer Vergewaltigung schwanger wurde.

Wie viele Schwangerschaftsabbrüche werden in Deutschland vorgenommen?

2021 gab es in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamts 94.596 Schwangerschaftsabbrüche. Nachdem die Zahl der Abtreibungen in den Jahren davor jeweils gesunken war, beobachteten die Statistiker im vergangenen Jahr einen deutlichen Anstieg der Schwangerschaftsabbrüche, im dritten Quartal 2022 um 16,7 Prozent. Die Gesamtzahl für das zurückliegende Jahr liegt noch nicht vor.

Warum gibt es Überlegungen für eine Regelung außerhalb des Strafrechts?

Das Verbot des Schwangerschaftsabbruchs durch das Strafrecht wird von Kritikerinnen und Kritikern als bevormundend gegenüber den Frauen wahrgenommen. Sie finden, dass die Frauen selbstbestimmt über ihren Körper und darüber entscheiden sollen, ob sie das Kind bekommen wollen.

Was sind die Argumente dagegen?

Befürworter der derzeitigen Rechtslage stellen heraus, dass nicht nur die Frau ein Recht auf Selbstbestimmung, sondern auch das ungeborene Kind ein Recht auf Schutz hat. Sie verweisen dabei auch auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, das mit seinen Urteilen zum Thema in der Vergangenheit nahegelegt hat, dass dieser Schutz nur durch eine Regelung im Strafrecht gewährleistet werden könnte. Die derzeitige, seit 1995 geltende Regelung war infolge eines solchen Urteils geschaffen worden.

Hat es seitdem keine Veränderungen gegeben?

Doch, in kleinen Teilen. Nachdem das ehemals in 219a festgelegte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche dazu führte, dass Ärztinnen verklagt wurden, selbst wenn sie nur über Abtreibungen informierten, rang sich die Koalition aus Union und SPD in der vergangenen Wahlperiode dazu durch, den Paragrafen zu ändern. Ärztinnen und Ärzte durften demnach darüber informieren, dass sie eine Abtreibung vornehmen, nicht aber, mit welcher Methode. Weil dies SPD, Grünen und FDP nicht weit genug ging, schafften sie den Paragrafen mit der neuen Mehrheit im Bundestag ganz ab.

Will die Ampel-Koalition auch den Paragrafen 218 abschaffen?

Dafür gibt es innerhalb der Koalition Befürworterinnen und Befürworter. Der Koalitionsvertrag legt aber keine Position dazu fest. Darin haben SPD, Grüne und FDP vereinbart, eine Kommission zu berufen, die zunächst - neben Regeln für andere medizinethische Themen - eine Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts prüfen soll. Ob es noch innerhalb dieser Wahlperiode Änderungen am geltenden Recht geben wird, haben die Parteien damit offengelassen. Bislang ist noch nicht einmal die Kommission berufen worden.

Corinna Buschow


Gesundheit

Klinikreform: Bund und Länder wollen bis Sommer Entwurf erarbeiten




Die Klinikfinanzierung wird reformiert. Hier im Bild das DRK-Krankenhaus in Alzey.
epd-bild/Kristina Schäfer
Bund und Länder haben erste Schritte für eine Krankenhausreform beschlossen. Sie wollen bis zur Sommerpause einen gemeinsamen Vorschlag erarbeiten, um die Finanzierung der Krankenhäuser neu zu regeln.

Berlin (epd). Bund und Länder wollen in den kommenden Monaten gemeinsam einen Referentenentwurf für eine umfassende Klinikreform erarbeiten. Wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am 5. Januar in Berlin nach Beratungen der Bund-Länder-Gruppe sagte, soll bis zur Sommerpause ein Vorschlag erarbeitet werden, an dem sich sowohl die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen als auch die Bundesländer beteiligten.

Im Dezember hatte Lauterbach gemeinsam mit der Regierungskommission für die Klinikversorgung in Deutschland Vorschläge vorgestellt, wonach alle Kliniken eine Basisfinanzierung für die Vorhaltung von Betten, Personal und medizinischem Gerät erhalten sollen und nur einen Teil ihrer Ausgaben über die umstrittenen Fallpauschalen für die Behandlungen refinanziert bekommen. Die Reform soll den ökonomischen Druck auf Krankenhäuser mindern.

Reaktion auf eine dringende Notlage

Der Minister betonte, „die Krankenhäuser sind in einer Notlage“. 60 Prozent hätten mittlerweile erhebliche finanzielle Probleme. In dieser „Problemanalyse“ seien sich Bund und Länder einig.

Nach Angaben der niedersächsischen Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) sollen die Vorschläge der Regierungskommission bei der Erarbeitung des Entwurfs als Arbeitsgrundlage dienen, aber nicht als alleinige Blaupause. Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte, dass das Krankenhausplanungsrecht verfassungsrechtlich bei den Ländern liege. Es werde auch aus guten Gründen bei den Ländern bleiben. Denn die Krankenhausstruktur sei in Deutschland unterschiedlich. Daher müssten die Bundesländer entscheiden, welche Kriterien künftig für die Leistungen gelten sollten.

Lucha: Guter Schritt, aber keine Revolution

Der seit Jahresbeginn amtierende Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Baden-Württembergs Ressortchef Manfred Lucha (Grüne), sprach nach dem Bund-Länder-Treffen von einer „sehr lebendigen und mutigen Reform“. Im Gegensatz zu Lauterbach sehe er darin zwar keine Revolution, doch sei es ein „großer Wurf, wenn wir es halbwegs hinbekommen“. Ziel der Reform sei es, am richtigen Ort das richtige Krankenhaus mit der richtigen Qualität und dem richtigen Angebot zu haben, erläuterte Lucha. Seine niedersächsische Amtskollegin Daniela Behrens (SPD) sprach von einer „Mammutaufgabe“ und nannte als Ziel, „noch in diesem Jahr zu einem Gesetzesentwurf zu kommen“.

Der Sprecher des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), Florian Lanz, sagte, das angekündigte Bündnis aus Bund und Ländern mache Hoffnung. Eine kluge Kombination aus Vorhaltepauschalen, Qualitätsstandards und Fallpauschalen könne der Schlüssel für eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Krankenhausversorgung sein.

DKG begrüßt strammen Zeitplan

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) teilte mit, der Beschluss sei „ein gutes Zeichen, um einen konsensualen Reformschritt auf den Weg zu bringen“. Man brauche ein „einheitliches Verständnis, wie Versorgung aussehen soll und es ist sehr positiv, dass das schon bis zur Sommerpause erfolgen soll, denn wir brauchen dringend Planungssicherheit für die Kliniken“, erklärte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß.

Ebenfalls positiv bewerten die Kliniken, dass es Länderöffnungsklauseln geben soll, die regionalspezifische Aspekte der Versorgung berücksichtigen können. Unbefriedigend blieben jedoch die Aussagen zu strukturellen Unterfinanzierung der Betriebskosten und der Investitionsfinanzierung. „Auch wenn es in Ländern Steigerungen bei den Investitionsmitteln gegeben hat, bleiben diese weiterhin hinter den notwendigen Mitteln zurück und dies schon seit Jahren“, so Gaß.

Mey Dudin


Schule

Familienministerium: Tagesbetreuung an Grundschulen unverzichtbar




Politik und Experten streiten darüber, ob die Ganztagesbetreuung an Schulen fristgerecht beginnen kann. Copyright: epd-bild/Anke Bingel
Ab August 2026 soll stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter eingeführt werden. Doch der Städte- und Gemeindebund bezweifelt, dass das umsetzbar ist. Das Bundesfamilienministerium hält dagegen und will den Start nicht verschieben.

Berlin (epd). Wegen des sich abzeichnenden Personalmangels stellt der Deutsche Städte- und Gemeindebund den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule infrage. Er werde zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht flächendeckend umgesetzt werden können, sagte der Präsident des kommunalen Spitzenverbands, Uwe Brandl (CSU), am 4. Januar in Berlin. Eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums erklärte dazu, es wäre unverantwortlich, die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen auszusetzen oder aufzuschieben.

Laut Städte- und Gemeindebund fehlen die für die Umsetzung des Rechtsanspruchs erforderlichen Erzieherinnen und Erzieher, sie könnten auch nicht kurzfristig eingestellt werden. „Es wird zu Mangelsituationen kommen“, sagte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, Brandl. Der CSU-Politiker, der auch erster Bürgermeister der Stadt Abensberg (Bayern) ist, regte an, den Rechtsanspruch gegebenenfalls auszusetzen. Er nütze Eltern nichts, wenn er nicht umgesetzt werden könne.

Ministerium: Ganztagesbetreuung unverzichtbar

Eine Sprecherin des Familienministeriums erklärte indes, die Ganztagsbetreuung in der Grundschule sei „unverzichtbarer Bestandteil einer modernen Arbeits- und Lebenswelt“. Kinder und ihre Familien seien dringend auf gute und sichere Tagesbetreuung angewiesen sind. Für erwerbstätige Mütter und Väter sei sie ebenso unverzichtbar wie für die Unternehmen, die jede Fachkraft brauchen.

Es sei klar, dass das fehlende Personal für die Ganztagsbetreuung die Verwaltungen vor Ort vor große Herausforderungen stelle, erklärte die Sprecherin. „Dennoch sollten jetzt alle Verantwortlichen gemeinsam daran arbeiten und alles dafür tun, kurz- und mittelfristig die benötigten Fachkräfte zu gewinnen und zu halten“, sagte sie. Nach Angaben des Ministeriums sind bereits 70 Prozent der Grundschulen in Deutschland Ganztagsschulen.

Beschluss aus dem Jahr 2021

Bund und Länder hatten sich 2021 darauf geeinigt, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab 2026 schrittweise einzuführen - zunächst nur für die erste Klassenstufe, dann schrittweise für jede weitere. Ab 2029 soll der Anspruch für alle Kinder bis zur vierten Klasse gelten.

Brandl räumte ein, dass die Schwierigkeiten regional unterschiedlich groß sind. Während in den ostdeutschen Bundesländern Grundschüler schon oftmals ganztägig betreut würden, müsse Bayern erhebliche Anstrengungen unternehmen, um den Anspruch zu erfüllen. Nach seinen Angaben ist nicht nur die Personalsituation ein Problem für die Kommunen, sondern auch die Verfügbarkeit von Flächen und die gestiegenen Baukosten. Der politische Wille, den Anspruch zu erfüllen, sei vorhanden. Man werde es aber beim besten Willen nicht schaffen, sagte der CSU-Politiker.

Bei einer Pressekonferenz zum Rückblick auf das vorherige und einen Ausblick auf das kommende Jahr bezeichnete der Präsident des Spitzenverbands zudem die Flüchtlingssituation als große Herausforderung für die Kommunen. Sie seien an ihrer Belastungsgrenze angekommen, sagte Brandl. Er forderte von Bund und Ländern größere Anstrengungen zur Integration der Geflüchteten aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt.

Corinna Buschow


Armut

Arm in einer teuren Stadt




Der 71-jährige Peter F. in München
epd-bild/Rudolf Stumberger
Peter Fraul kommt finanziell kaum über die Runden. Obwohl die Lebensmittelpreise deutlich gestiegen sind, geht der 71-jährige Sozialhilfebezieher nicht zur Tafel. "Man sollte die Tafeln abschaffen und den Leuten Gutscheine geben", fordert er.

München (epd). An die 630.000 Menschen sind bundesweit auf die sogenannte Grundsicherung im Alter angewiesen. Seniorinnen und Senioren erhalten Sozialhilfe, wenn ihre Rente nicht für den Lebensunterhalt reicht. Miete und Heizkosten werden vom Sozialamt übernommen. Auch in München, der reichen Stadt, sind 17.000 Seniorinnen und Senioren auf diese Hilfe angewiesen. Einer von ihnen ist Peter Fraul (Name geändert). „Ich merke das brutal“, sagt der 71-Jährige. Er meint damit die derzeitigen drastischen Preiserhöhungen bei den Lebensmitteln.

Am Monatsende kein Geld mehr

Peter Fraul ist ein Mensch, der keine Scheu hat, über seine soziale Lage zu sprechen. Seinen Namen will er aber trotzdem nicht in der Zeitung lesen. Ihm gehe es noch vergleichsweise gut, sagt er. Man sehe ihm die Armut nicht an. Aber wenn am Monatsende kein Geld mehr da sei, fühle er sich schlecht.

650 Euro kostet Frauls Ein-Zimmer-Wohnung in einem Altbau im Westen der Stadt, inklusive Nebenkosten. Die Bruttomiete zahlt das Sozialamt. In der 33 Quadratmeter großen Erdgeschoss-Wohnung stehen ein Bett, ein Tisch, ein Herd. Außerdem besitzt Fraul viele Bücher.

Fraul hat im Monat rund 500 Euro zum Leben. 450 Euro davon kommen aus seiner Rente. Die restlichen 50 Euro sind Geschenke oder Zuschüsse von verschiedenen Institutionen, zum Beispiel von der Stiftung Lichtblick Seniorenhilfe. „Mein Rasierapparat ging kaputt“, erzählt er. „Ich brauchte einen neuen.“ Den hat er bei der Seniorenhilfe beantragt und bekam dafür 100 Euro: „Aber sie wollen eine Kopie der Rechnung“, dort werde genau abgerechnet. Auch bei den Alten-und Servicezentren der Stadt gibt es Zuschüsse. Zum Beispiel 60 Euro für die jährliche Zahnreinigung.

Drei Prozent beziehen Grundsicherung im Alter

Die Zahl der Bezieher der Grundsicherung im Alter steigt seit Jahren, sagte Florian Blank, Leiter des Referats Sozialpolitik des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Ihr Anteil an allen Senioren liege jedoch stabil bei drei Prozent. Die derzeitigen Teuerungen träfen Menschen mit geringen Einkommen besonders hart.

Peter Fraul kocht für sich selbst, für den kostenlosen Mittagstisch in den Altenzentren ist er nicht berechtigt, sagt er. Einmal die Woche isst er Fleisch. Doch seit die Preise für die Lebensmittel durch die Decke gegangen sind, reiße der Einkauf große Löcher in sein Budget.

Zur Tafel gehe er dennoch nicht: „Dort muss man immer in einer langen Schlange anstehen, das machen meine Füße nicht mehr mit.“ Einmal habe man ihm geraten sich hinzusetzen. „Auf den kalten Stein, im Winter“, erinnert er sich empört. „Man sollte die Tafeln abschaffen und den Leuten Gutscheine für den Einkauf geben“, fordert er.

Viel Alkohol und Haschisch

Der 71-Jährige gibt sich für seine Armut selbst die Schuld. Sein Berufsweg begann mit einer Ausbildung zum Steuerbeamten, mittlerer Dienst: „Das war entsetzlich langweilig, die jungen Kollegen haben sich schon ihre Rente ausgerechnet.“ Er quittierte den Dienst, geriet in Kreise, die viel Alkohol und Haschisch konsumieren.

Später nahm er in Konstanz ein Studium der Germanistik und Politikwissenschaft auf, machte aber keinen Abschluss. Er hatte Probleme mit dem Alkohol. In München machte er verschiedene Jobs. Auch war er länger arbeitslos.

Mit 61 Jahren ging Peter Fraul in den Ruhestand. Sein Einkommen durch kleinere Jobs aufzubessern, das schaffe er kaum noch. Das gehe aus gesundheitlichen Gründen nicht.

Rudolf Stumberger


Energiekosten

Berliner Härtefallfonds gegen Schuldenlast




Berlin will mit einem Fonds verhindern, dass Schuldnern das Gas abgestellt wird.
epd-bild/Heike Lyding
Berliner Haushalten, denen eine Strom- und Gassperre droht, greift der Senat in diesem Jahr unter die Arme. Ein eigens eingerichteter Härtefallfonds soll verhindern, dass Menschen 2023 im Kalten und Dunkeln sitzen müssen.

Berlin (epd). Der Berliner Senat will mit einem Härtefallfonds verhindern, dass Haushalten wegen steigender Energiekosten in diesem Jahr Strom, Gas oder Fernwärme abgestellt wird. Antragsberechtigt seien ab 9. Januar vor allem einkommensschwache Haushalte, die ihre Energieschulden aus eigener Kraft nicht mehr bezahlen können, sagte Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke) am 3. Januar in Berlin.

Mit einer Einmalzahlung direkt an die Energieversorger übernehme das Land die Kosten, wenn die Notsituation von den Antragsstellern plausibel nachgewiesen werden könne. Abgewickelt wird das Antragsverfahren online über das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso), das eigens dafür zusätzliche 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzt. Der Fonds umfasst etwa 20 Millionen Euro.

Antragsberechtigt sind rund 85 Prozent der Bürger

Auch Haushalte mit mittleren Einkommen können laut Kipping Anträge auf Übernahme der Schulden stellen. So liegt beispielsweise die festgelegte Grenze für einen Single-Haushalt bei 33.600 Euro Bruttojahreseinkommen, für Alleinerziehende mit zwei Kindern bei 59.360 Euro, für einen Paar-Haushalt mit einem Kind bei 63.280 Euro oder für eine Drei-Personen-WG bei 56.560 Euro. Berechtigt seien so rund 85 Prozent der Berlinerinnen und Berliner, sagte die Sozialsenatorin.

Um das Verfahren zu vereinfachen und zügig abwickeln zu können, werde auf eine Vermögensprüfung verzichtet. Diese sei zeitaufwändig und müsse von den ohnehin überlasteten Sozialämtern durchgeführt werden, sagte Kipping. In der Regel bleibe aber nur zwischen zehn und 14 Tagen Zeit, eine angekündigte Sperre von Strom und Gas abzuwenden.

Kein Verzicht auf Nachweise

Um einem möglichen Missbrauch vorzubeugen, muss der Antrag auf Kostenübernahme laut Kipping durch entsprechende Nachweise begründet werden. Auch würden stichprobenartige Überprüfungen gemacht. Mit der Kostenübernahme verbunden ist zudem die Aufforderung an die Betroffenen, eine Energieschulden- und Energiesparberatung wahrzunehmen. Menschen, die Schwierigkeiten mit Online-Anträgen hätten, bekämen Hilfe bei Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbänden oder in den öffentlichen Bibliotheken.

Der Härtefallfonds gilt nur für dieses Jahr. Aktuell wurden dafür in dem im November 2022 verabschiedeten Nachtragshaushalt 20 Millionen Euro bereitgestellt. Das Geld könne gegebenenfalls aber auch für andere Entlastungsmaßnahmen verwendet werden, sagte Kipping.

Nach Angaben der Sozialsenatorin gab es im Jahr 2021 in Berlin rund 91.000 Sperrankündigungen der Energieversorger. In 11.000 Fällen wurde Strom und 1.700 Fällen Gas wegen unbezahlter Rechnungen abgestellt.

Markus Geiler


Sozialgesetze

Hintergrund

Das ändert sich im neuen Jahr für Familien und Mieter



Berlin (epd). Zum Jahreswechsel treten eine Reihe gesetzlicher Änderungen in Kraft, die Familien mit Kindern und Mieter betreffen. Der Evangelische Pressedienst (epd) gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen:

KINDERGELD UND KINDERFREIBETRAG: Das Kindergeld steigt ab 1. Januar auf 250 Euro pro Monat und Kind. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat. Ebenfalls angehoben werden der Kinderfreibetrag, von dem Bezieherinnen und Bezieher höherer Einkommen profitieren, sowie der steuerlich anrechenbare Unterhaltshöchstbetrag.

KINDERZUSCHLAG: Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit kleinen Einkommen wird zum 1. Januar auf 250 Euro monatlich pro Kind angehoben.

BÜRGERGELD: Beim Bürgergeld werden die Regelsätze für Kinder erhöht. Je nach Alter steigen sie um 33 bis 44 Euro pro Monat: Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren erhalten 420 Euro (bisher 376 Euro). Für 6- bis 13-Jährige steigt der Satz auf 348 Euro (bisher 311 Euro) und für Kleinkinder bis fünf Jahre auf 318 Euro (bisher 285 Euro). Künftig wird bei der jährlichen Anpassung die Inflation im Voraus statt im Nachhinein berücksichtigt.

ALLEINERZIEHENDE: Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird um 252 Euro auf 4.260 Euro pro Jahr erhöht. Auch der Unterhaltsvorschuss wird erhöht. Er beträgt ab 1. Januar bis zu 187 Euro monatlich für Kinder bis fünf Jahren, bis zu 252 Euro für Kinder von sechs bis elf Jahren und maximal 338 Euro monatlich für Kinder von zwölf bis 17 Jahren.

WOHNGELD: Das Wohngeld steigt um durchschnittlich 190 Euro auf 370 Euro monatlich. Zudem sind deutlich mehr Menschen antragsberechtigt: Zu den bisher 600.000 Haushalten haben bis zu 1,4 Millionen weitere Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Den staatlichen Mietzuschuss können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben.

KLIMAABGABE FÜRS HEIZEN: Vermieter müssen sich in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Die Abgabe soll helfen, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken. Der CO2-Preis auf Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel beträgt pro Tonne CO2 derzeit 30 Euro. Die Beteiligung der Vermieter soll für diese einen Anreiz für energetische Sanierungen schaffen.

STROM- UND GASPREISBREMSEN: Ab März sollen die Strom- und Gaspreisbremsen starten. Dabei sollen Gasverbraucher für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen. Beim Strom sind 40 Cent je Kilowattstunde geplant. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.

SOZIALER WOHNUNGSBAU: Ab dem kommenden Jahr steht eine Summe von 2,5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Für den klassischen sozialen Wohnungsbau sind zwei Milliarden Euro vorgesehen und für die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende 500 Millionen Euro.

Markus Jantzer


Sozialgesetze

Hintergrund

Mit dem Jahreswechsel steigt die Sozialhilfe



Berlin (epd). Ab 1. Januar 2023 werden die Leistungen in der Sozialhilfe angehoben. Das betrifft rund 1,6 Millionen Menschen in Deutschland. Die meisten von ihnen (1,1 Millionen) beziehen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB) XII.

Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen steigt um 53 Euro von 449 Euro auf 502 Euro. Eine erwachsene Person, die in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, erhält 402 Euro (bisher 360 Euro). Lebenspartner oder -partnerinnen erhalten 451 Euro (bisher 404 Euro), Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren 420 Euro (bisher 376 Euro). Für Sechs- bis 13-Jährige steigt der Satz auf 348 Euro (bisher 311 Euro) und für Kleinkinder bis fünf Jahre auf 318 Euro (bisher 285 Euro). Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf ergibt sich für das erste Schulhalbjahr 2023 eine Erhöhung von 104 Euro auf 116 Euro und für das zweite Schulhalbjahr eine Erhöhung von 52 Euro auf 58 Euro.

Volle Übernahme der Wohnkosten

Die Wohnkosten, für die das Sozialamt aufkommt, werden im ersten Jahr des Sozialhilfebezugs in voller Höhe erstattet. Für Personen, die im Jahr 2022 erstmals Sozialhilfeleistungen bezogen haben, gilt ebenfalls ab 1. Januar 2023, dass ihre Wohnkosten ohne Prüfung der Angemessenheit in voller Höhe übernommen werden. Diese sogenannte Karenzzeit gilt ausschließlich für die Unterkunftskosten, für die Heizkosten gilt sie nicht.

Darüber hinaus treten für Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher zum Jahresbeginn Veränderungen bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen in Kraft: So ist künftig das Mutterschaftsgeld nicht mehr als Einkommen zu berücksichtigen. Einkommen von Schülerinnen und Schülern oder Auszubildenden wird künftig weitgehend freigestellt.

Vermögensschonbetrag wird angehoben

Vollständig anrechnungsfrei bleiben Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen unter 25 Jahre aus Jobs in den Schulferien, während Einnahmen aus Jobs während der Schulzeit in Höhe von bis zu 520 Euro monatlich nicht zu berücksichtigen sind. Ebenfalls bleibt ein Betrag in Höhe von 520 Euro anrechnungsfrei bei leistungsberechtigen Personen unter 25 Jahren, die eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungsfähige Ausbildung absolvieren.

Einkünfte aus Erbschaften werden als Einkommen künftig nur in dem Monat des tatsächlichen Zuflusses berücksichtigt. Im Folgemonat stellen Erbschaften dann Vermögen dar, das wie bisher zu prüfen und gegebenenfalls vorrangig für die Sicherung des Lebensunterhalts einzusetzen ist.

Der Vermögensschonbetrag wird von bisher 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben. Dieses Vermögen dürfen Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher behalten.

Ab dem neuen Jahr wird zudem ein angemessenes Kraftfahrzeug dem geschützten Vermögen zugeordnet. Angemessen ist ein Kraftfahrzeug, wenn es einen Verkehrswert von 7.500 Euro nicht überschreitet.



Sozialgesetze

Hintergrund

Reformiertes Betreuungsrecht in Kraft



Berlin (epd). Am 1. Januar ist das Gesetz zur Reform des Betreuungsrechts in Kraft getreten. Ziel ist es, die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung zu stärken. Es ist die größte Reform im Betreuungsrecht seit dessen Einführung und der Abschaffung der Entmündigung im Jahr 1992. Das Betreuungsrecht betrifft Erwachsene, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht oder nur begrenzt selbst besorgen können.

ERFORDERLICHKEITSGRUNDSATZ: Nach dem neuen Betreuungsrecht wird ein Betreuer nur bestellt, wenn dies erforderlich ist. Das ist dann nicht der Fall, wenn andere Hilfen verfügbar und ausreichend sind. Dazu zählen auch Unterstützungsleistungen durch Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste. Ferner haben die Betreuungsbehörden ab diesem Jahr den gesetzlichen Auftrag, betroffene Menschen so zu unterstützen, dass hierdurch eine rechtliche Betreuung entbehrlich wird.

PFLICHT ZUR WUNSCHBEFOLGUNG: Nach dem neuen Betreuungsrecht hat der Betreuer oder die Betreuerin die Angelegenheiten der betreuten Person so zu besorgen, dass diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihr Leben nach ihren Wünschen gestalten kann. Sie müssen sich durch regelmäßige persönliche Kontakte und Gespräche ein Bild davon machen, welche Wünsche die betreute Person hat und was sie nicht will.

AUSWAHL DES BETREUERS: Bei der Auswahl des zu bestellenden Betreuers oder der Betreuerin hat das Betreuungsgericht die Wünsche der zu betreuenden Person zu berücksichtigen. Liegen Anhaltspunkten dafür vor, dass der Betreuer oder die Betreuerin den Wünschen der betreuten Person nicht oder nicht in geeigneter Weise nachkommt, besteht die Pflicht der zuständigen Rechtspflegerin oder des zuständigen Rechtspflegers, die betreute Person persönlich anzuhören.

QUALITÄT DER BERUFLICHEN BETREUUNG: Das neue Betreuungsrecht soll die Qualität der beruflichen Betreuung sichern und verbessern. Dazu knüpft es den Zugang zum Betreuerberuf an bestimmte Voraussetzungen. So ist Voraussetzung für die Bestellung als beruflicher Betreuer und für den Anspruch auf Vergütung eine Registrierung bei der Betreuungsbehörde. Als beruflicher Betreuer kann sich nur registrieren lassen, wer über die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit sowie ausreichende Sachkunde für diese Tätigkeit verfügt. Erforderlich ist zudem der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden.

NACHZUWEISENDE SACHKUNDE: Die nachzuweisende Sachkunde umfasst Kenntnisse des Betreuungs- und Unterbringungsrechts sowie Kenntnisse auf den Gebieten der Personen- und Vermögenssorge, Kenntnisse des Sozialrechts und Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen. Wer bis zum 1. Januar 2023 bereits seit mindestens drei Jahren beruflich Betreuungen geführt hat, erhält Bestandsschutz und muss seine Sachkunde für die Registrierung nicht mehr nachweisen. Bestandsbetreuer mit kürzerer Tätigkeitsdauer erhalten Erleichterungen.

ANBINDUNG AN BETREUUNGSVEREINE: Das neue Betreuungsrecht soll die Anbindung von ehrenamtlichen Betreuern und Betreuerinnen an Betreuungsvereine stärken. Ehrenamtliche Betreuer ohne familiäre Beziehung oder persönliche Bindung zum Betreuten dürfen in der Regel nur bestellt werden, wenn sie mit einem anerkannten Betreuungsverein eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung abschließen. Durch diese Neuerungen soll sichergestellt werden, dass sie eine konstante kompetente Beratung und Unterstützung erfahren.

Markus Jantzer


Infrastruktur

Interview

Soziologe: "Es ist zum Teil erbarmungswürdig"




Berthold Vogel
epd-bild/Michael Zapf/Hamburger Institut für Sozialforschung
Kliniken vor dem Kollaps, Lieferengpässe bei Medikamenten, Mangel an Fachkräften, explodierende Preise: Die Menschen blicken mit Groll auf das abgelaufene Jahr. "Viele fragen sich, wie die Zukunft funktionieren soll, wenn nicht mal die Gegenwart klappt", sagt Professor Berthold Vogel vom Soziologischen Forschungsinstitut Göttingen im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Göttingen (epd). Für den Göttinger Soziologen Berthold Vogel sind die vielen Probleme hausgemacht: „Die zentrale Ursache sind fehlende Investitionen. Das gilt für das Gesundheitswesen und die Rettungsdienste, für den baulichen Zustand von Schulen, Gerichtsgebäuden und Verwaltungen.“ Es sei zum Teil erbarmungswürdig, was man dort vorfindet - einer reichen Gesellschaft nicht würdig. Die Fragen stellte Julia Pennigsdorf.

epd sozial: Herr Professor Vogel, wir stehen am Anfang eines neuen Jahres. Viele Menschen sorgen sich nicht nur um die Zukunft, sondern auch, weil sie das Gefühl haben, dass Deutschland sich herunterwirtschaftet. Teilen Sie diese Ansicht?

Berthold Vogel: Die Sorge um die Zukunft, der Druck, aufgrund von Klimawandel und Energiekrise alles möglichst schnell verändern zu müssen, ist das eine. Das andere ist die sehr gegenwärtige Erfahrung, dass wir in Infrastrukturen leben, die verschlissen oder nicht mehr funktionstüchtig sind. Das betrifft sehr viele öffentliche Einrichtungen, Dienstleistungen und Güter.

epd: Woran liegt das?

Vogel: Die zentrale Ursache sind fehlende Investitionen. Das gilt für Bahn und Schienennetz, für Gesundheitswesen und Rettungsdienste, für den baulichen Zustand von Schulen, Gerichtsgebäuden und Verwaltungen. Es ist zum Teil erbarmungswürdig, was man dort vorfindet - einer reichen Gesellschaft nicht würdig.

epd: Was hat das für Auswirkungen?

Vogel: Die fehlenden Investitionen machen sich nicht nur in der Infrastruktur bemerkbar, sondern auch daran, dass diese Orte immer unattraktiver als Arbeitsplatz werden. Der Nachwuchs fehlt mehr und mehr. Das gilt insbesondere im Gesundheitsbereich, aber selbst in Schulen oder der Justiz. Die fehlende Attraktivität macht sich nicht nur an der Entlohnung fest, sondern auch an den Zuständen, auf die potenzielle Arbeitskräfte dort treffen. Egal, wo wir in unseren Studien im öffentlichen Sektor fragen, der Tenor der Mitarbeiter lautet: Wir müssen mehr und mehr unter widrigen Bedingungen arbeiten. Dabei sind es genau die Orte, die für Gesundheit und Bildung, für Recht und Teilhabe sorgen, die also unsere Gesellschaft zusammenhalten. Wir haben uns den leichtfertigen Luxus erlaubt, öffentliche Infrastrukturen zu lange zu vernachlässigen und den Menschen, die öffentliche Berufe ausüben, keine Aufmerksamkeit zu schenken.

epd: Fachkräfte fehlen aber nicht nur im öffentlichen Sektor …

Vogel: Ja, das Gleiche gilt zum Beispiel auch für das Handwerk. Auch hier fehlt es an Investition und Innovation. Die berufliche Ausbildung, jenseits von Abitur und Studium, wurde über Jahrzehnte als zweitbeste Lösung betrachtet. Nicht zu studieren, galt als Ausweis fehlender Chancengleichheit. Wenn es das bildungspolitische Ziel ist, möglichst viele Abiturienten zu produzieren, dann wundert es nicht, dass es heute an denen fehlt, die dafür sorgen, dass wir eine Energiewende hinbekommen, dass wir resiliente, klimagerechte Infrastrukturen schaffen. Die Abwertung handwerklicher Berufe ist ein Fehler, der nun unter demografisch schwierigen Bedingungen, kaum mehr zu heilen ist.

epd: Was muss geschehen?

Vogel: Es braucht erhebliche Investitionen - auf kommunaler Ebene, in technische Infrastrukturen, unter anderem in das Schienennetz und den Nahverkehr, in die Daseinsvorsorge, aber auch in den Naturschutz und unsere natürlichen Lebensgrundlagen. Denn diese sind genauso heruntergewirtschaftet - auf fruchtbaren Böden stehen Logistikzentren, die Artenvielfalt schwindet dramatisch. Wir brauchen eine Politik, die öffentliche Güter stärkt und Kommunen handlungsfähig macht, die sparsamen Ressourcenverbrauch prämiert, die lokale Wirtschaft, die vor Ort Verantwortung übernimmt, stärkt. Kurz: Wir müssen widerstandsfähige Strukturen schaffen.

epd: Sind Sie zuversichtlich, dass das gelingt?

Vogel: Wir leben in einer freiheitlichen Gesellschaft, einer funktionierenden Demokratie, in der Extremisten bislang nur geringe Chancen haben. Zudem sind wir eine reiche Gesellschaft, nicht nur materiell, auch kulturell und reich an engagierten Menschen. Das zu übersehen, dieses Grundkapital, diese Ressourcen, wäre fahrlässig. Doch auf der anderen Seite hilft auch naiver Optimismus nicht weiter. Der Glaube, dass sich alles richten wird und wir nur die richtigen Techniken finden müssen, damit alles so bleiben kann, wie es ist, ist eine gewaltige Selbsttäuschung. Wir leben in einer Gesellschaft, die sich in ihrem inneren Gefüge immer stärker trennt, in der die Lebenswirklichkeiten der Menschen einander immer weniger ähneln. Die Folge: Verlust- und Abstiegsängste wachsen, Konflikte um Wohlstand nehmen zu. Dennoch: Wir sollten und müssen die Vielfalt sowie die unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten für die Entwicklung des öffentlichen Lebens und der Demokratie nutzen.

epd: Was muss konkret getan werden?

Vogel: Die Antwort von uns Wissenschaftlern heißt „Soziale Orte“. Dieses Konzept, an dem wir aktuell forschen, benennt die Verwundbarkeit unserer Gesellschaft ebenso wie die Initiativen, die positive Akzente in Zeiten sich verringernden materiellen Wohlstands setzen. „Soziale Orte“ macht Menschen sichtbar, die sich für ihre Nachbarschaft, ihr Dorf, ihr Stadtquartier, ihre Region engagieren - sei es in genossenschaftlichen Aktivitäten gegen Leerstand, in Initiativen für bessere Mobilität, in Flüchtlingsinitiativen, Hausaufgaben- oder Nachbarschaftshilfe oder bei den Tafeln. Wichtig ist, dass diese „Sozialen Orte“ unterstützt werden - von den Kommunen, von lokalen Betrieben.

epd: Das hört sich nach dem guten, alten Leben an, nach einer „Tante-Emma-Laden-Idylle“, die sich mancher zurückwünscht …

Vogel: Keineswegs. Ein Zurück gibt es nicht, aber es gibt auch keinen Grund, den Wunsch, dass Dinge wieder greifbarer, erreichbarer und leichter handhabbarer werden, als rückwärtsgewandt abzutun. Es gibt, jenseits von Nostalgie, eine Rückkehr zum Lokalen und Regionalen. Bürger- und Quartiers-Energiesysteme werden helfen, die Energiewende zu schaffen. Regionale Wirtschaftsverbünde stärken Handwerk und lokale Betriebe, sodass auch junge Leute eine Chance im ländlichen Raum haben. Kulturinitiativen setzen auf Vielfalt und machen gleichwertige Lebensverhältnisse zum Thema. Die Stärkung des Kommunalen muss politisch gestützt und gestärkt werden.




sozial-Branche

Senioren

"Putzroboter sind erst der Anfang"




Der Senior Martin Rudat mit Virtual-Reality-Brille und anderen digitalen Helfern
epd-bild/Harald Koch
Künstliche Intelligenz und Roboter sollen künftig das Wohnen im Alter erleichtern. In einer Musterwohnung in Hannover können sich Besucher vom Nutzen neuer Geräte selbst überzeugen. Doch das "smarte Wohnen" weckt auch Ängste.

Hannover (epd). Noch hat Jutta Heinrich (76) den Überblick, welche Tabletten sie wann einnehmen muss. „Doch bald werde ich mir auch so einen automatischen Tablettendosierer kaufen“, sagt die Rentnerin und zeigt auf das Behältnis vor sich auf dem Tisch. Was äußerlich wie ein Spielzeugufo anmutet, erinnert mit seinen radial angeordneten Tablettenfächern im Innern an eine aufgeschnittene Orange. Wenn die Zeit zur Einnahme gekommen ist, piepst das Gerät und gibt die jeweiligen Medikamente frei.

Versuchslabor für „smartes“ Wohnen im Alter

Diesen und Dutzende andere digitale Alltagshelfer können Seniorinnen und Senioren in einer 2017 von der Stadt Hannover eingerichteten Musterwohnung ausprobieren. Zudem ist der Ort seit Frühjahr 2022 Versuchslabor für „smartes“, also computerisiertes Wohnen im Alter im Rahmen des vom Bundesfamilienministerium geförderten Projekts „Digital souverän mit künstlicher Intelligenz“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen. Das Projekt soll zeigen, wie moderne Technik selbstbestimmtes Wohnen erleichtern kann, wenn die körperlichen und geistigen Kräfte abnehmen.

Etwa beim Fensterputzen: Wie ein Wels hat sich der Putzroboter am Fenster festgesaugt. Während sich das Gerät langsam über die Scheibe bewegt, fährt ein vollautomatischer Staubsauger auf dem Fußboden emsig hin und her. „Digitale Geräte zur Unterstützung im Haushalt haben sicher den größten Alltagsnutzen“, sagt der Projektmanager für Digitalisierung im Fachbereich Senioren der niedersächsischen Landeshauptstadt, Patrick Ney. „Putzroboter sind erst der Anfang. Die Technik entwickelt sich rasant. Daher möchten wir wissen, wovon ältere Menschen wirklich profitieren“, sagt der Altersforscher.

Auch wo Technik Leben rettet, liegt der Vorteil auf der Hand, etwa wenn mobile EKG-Geräte oder an der Zimmerdecke angebrachte Sturzsensoren bei Gefahr Alarm schlagen. Praktisch scheint auch ein Blindenstock, der mit GPS und Ultraschallsensor sicher um Hindernisse herum zum Ziel navigiert. Technisch simpler, aber ebenfalls nützlich sind die automatische Abschaltvorrichtung der Herdplatte und elektrische Leselupen. „Das ist eine häufig nachgefragte Hilfe. Diese Lesehilfen vergrößern stärker als klassische Lupen und können außerdem Kontraste erhöhen“, erläutert Ney.

Gewöhnung an digitale Technik

Bei anderen Geräten sind die Vorteile nicht so deutlich. „Alexa, erzähle mir von den neuesten Nachrichten“, spricht der Rentner Martin Rudat (79) in eine „Amazon Echo Show“. Mit dem Gerät mit Bildschirm und Lautsprecher können Nutzer per Sprachbefehl etwa auch die Zimmerbeleuchtung steuern oder Musik erklingen lassen. Alexa spielt die Nachrichten zwar ab, jedoch unhörbar leise. Erst mit Neys Hilfe schafft es Rudat, die Lautstärke zu erhöhen.

Sich an die digitale Technik zu gewöhnen, verlangt älteren Nutzern mitunter viel Geduld ab. „Menschen über 80 Jahre sind bis zu 60 Prozent nicht online und damit haben sie natürlich kein Interesse an einer Sprachsteuerung oder an einer smarten Lichtsteuerung“, erläutert Ney. „Aber das ändert sich langsam.“ So hätten seit Beginn der Corona-Pandemie viele ältere Menschen Videotelefonie für sich entdeckt. Als Gesprächspartner könnten in Zukunft vielleicht sogar Roboter dienen, so wie es Amazons Alexa in Ansätzen schon tut. Viele Menschen fühlten sich im Umgang mit solcher Technik jedoch „ein Stück weit entmenschlicht und entfremdet“, gibt Ney zu bedenken.

Datenschutz „ein Stück weit fraglich“

Auch die Vorstellung, durch smarte Wohntechnik per Internet ständig mit einer Datenwolke (Cloud) verbunden zu sein, finden viele unheimlich. „Ja, man muss die Gefahren sehen“, sagt Ney. In Europa sei der Datenschutz durch die Datenschutzgrundverordnung zwar klar geregelt. Die meisten Hersteller Cloud-basierter Wohntechnik hätten ihren Sitz jedoch in Amerika und Asien. Was mit den Daten dort geschehe, sei „ein Stück weit immer fraglich“.

Jutta Heinrich freut sich trotzdem auf den technischen Fortschritt: „Ich kann mir gut vorstellen, dass ein Roboter mir die Medikamente bringt, wenn ich bettlägerig bin“, sagt die Rentnerin und nimmt in einem Sessel Platz, auf dem Ney zuvor ein Aufstehkissen platziert hat. Auf Knopfdruck hebt sich die Sitzunterlage langsam empor, bis das Aufstehen kaum noch Mühe bereitet.

Danach lässt sich die Rentnerin von Ney eine Virtual-Reality-Brille aufsetzen und zwei Controller in die Hände drücken. Sogleich findet sie sich auf einem Minigolfplatz in der Südsee wieder. „Ich sehe eine wunderschöne Landschaft mit Palmen, Felsen und einem blauen Meer“, beschreibt Heinrich voller Begeisterung die Kulisse. Aber nach dem virtuellen Ball muss sie lange suchen. So findet sie das Spiel am Ende doch „etwas gewöhnungsbedürftig“.

Urs Mundt


Kinder

Wenn der Verlust eines Elternteils zur Biografie gehört




Aktiv im Dörnbergschen Waisenfondsstiftung: Regionalbischof Klaus Stiegler (li.) und Geschäftsführer Michael Krauss (re.)
epd-bild/Gabriele Ingenthron
Mutter oder Vater im Kindesalter zu verlieren, ist für die Betroffenen schrecklich. Von heute auf morgen bricht für die Kinder eine Welt zusammen. Die Dörnberg’sche Stiftung greift unter die Arme, hilft und fördert auch finanziell, wann immer es nötig ist.

Regensburg (epd). Ein Vater fällt mit 48 Jahren bei Gartenarbeiten plötzlich tot um - Herzinfarkt. Für seine vier kleinen Kinder geht von heute auf morgen ein Stück Welt verloren. Die Mutter steht allein da, muss Kinder und Haushalt stemmen, arbeiten gehen und die Restschuld für das Haus abbezahlen. In Deutschland leben laut Statistischem Bundesamt rund 800.000 Kinder und Jugendliche, die einen Elternteil oder beide Eltern verloren haben. Wie sollen diese Kinder in die Normalität zurückfinden, ohne Schaden zu nehmen?

Die Zeiten, in denen Waisenkinder automatisch in Heimen oder auf der Straße landen, gehören zwar längst der Vergangenheit an. Dafür gibt es in Bayern heilpädagogische Wohngruppen oder andere soziale Sicherungssysteme. Doch die staatliche Absicherung reicht meist nicht aus, um diesen Kindern und Jugendlichen einen fairen Start ins Leben zu ermöglichen. An diesem Punkt setzt die Dörnberg’sche Waisenfondsstiftung in Regensburg an.

Geld für Computer oder den Führerschein

Gegründet wurde sie 1897 von Ernst Graf von Dörnberg. Die evangelisch geprägte Stiftung begleitet Kinder vom sechsten Lebensjahr an, manchmal auch darunter, bis zum Ende der Ausbildung. Immer, wenn eine besondere Anschaffung ansteht, steht sie zur Verfügung. „Das kann ein neuer Rechner sein oder auch der Führerschein für ein Kind“, sagt der Regensburger evangelische Regionalbischof Klaus Stiegler, der qua Amt Stiftungsvorsitzender ist.

2022 half die Stiftung 136 Waisenkindern aus 60 Familien. Jüngst waren es Hilfen von 125.800 Euro, die die Stiftung ausschüttete. Pro Kind ergab sich eine Unterstützung zwischen 600 und 3.600 Euro.

Erwiesen ist, dass Kinder, die in jungen Jahren einen Elternteil verlieren, oftmals eine schlechtere Allgemein- und Ausbildung haben. Sie fangen schon eher mit einer Berufsausbildung an und müssen finanziell früher für sich sorgen.

Kein Kind soll verloren gehen

Damit es nicht so weit kommen muss, begleitet die Stiftung Waisen oder Halbwaisen oft über Jahre - wie den kleinen Jungen, der erst nach dem Tod des Vaters geboren wurde. Dieser war auf dem Heimweg von einem Auto angefahren und tödlich verletzt worden. Die Stiftung unterstützte die Mutter bei Kita-Beiträgen, beim Schulbedarf, gab das Geld für den ersten Schreibtisch oder das Fahrrad, berichtet Michael Krauß, der Geschäftsführer der Stiftung. Seit 25 Jahren kümmert er sich nebenberuflich um die Waisenfondsstiftung - auch noch im Ruhestand: „Das Schicksal der Waisenkinder hat mich immer sehr berührt“, sagt er. Kein Kind solle verloren gehen.

Oftmals bedeutet der Verlust des Elternteils auch eine soziale Ausgrenzung. Die verwitweten Elternteile werden ständig daran erinnert, dass in ihrem Familienleben vieles anders ist als bei Gleichaltrigen. Der Verlust gehört fortan zur Biografie, beim Abholen im Kindergarten, beim Fußballspiel, beim Elternabend. Die Not spielt sich jedoch im Verborgenen ab.

Schnelle Hilfen ohne viel Bürokratie

Selten gehen die Betroffenen damit an die Öffentlichkeit. Deshalb arbeitet die Stiftung mit den Diakonischen Werken und Kirchengemeinden zusammen, die einen Blick für die leidvollen Familiengeschichten haben. „Wir selbst haben nicht die organisatorischen Fähigkeiten, die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort zu überprüfen“, sagt Stiegler. Die Gelder würden deshalb in der Regel an das Diakonische Werk oder die Pfarrämter, vereinzelt auch an die Landratsämter überwiesen. Der Verwaltungsaufwand sei dadurch gering, sodass die Not schnell und effektiv gelindert werden könne.

Bernd Kritzenthaler ist Pfarrer in Regenstauf. Er hat schon viele Familien in solchen Situationen begleitet. Die Not sei von heute auf morgen da, erzählt er. Ämter reagierten oft in unwürdiger Weise darauf, verlangten für Anträge Begründungen bis ins letzte Detail. Die Pfarrämter versuchten, das anders zu regeln. „Es sind Dinge, die sich die Kinder sonst vielleicht nicht leisten könnten, die aber in dieser besonderen Situation Stabilität und Normalität vermitteln können“, sagt der Pfarrer.

Gabriele Ingenthron


Pflege

Gastbeitrag

Springerkonzepte - Zukunftsmodelle für die diakonische Altenhilfe




Simone Weber, Joachim König
epd-bild/Diakonie Bayern
Springerkonzepte beim Personaleinsatz können ein wichtiger Baustein sein, wenn es darum geht, Pflegepersonal gute und verlässliche Arbeitsbedingungen zu bieten. Wie diese Konzepte entstanden und wie sie sich auf den Arbeitsalltag auswirken, berichten Simone Weber von der Diakonie Bayern und Professor Joachim König von der Evangelischen Hochschule Nürnberg

München (epd). Der Diakonie Bayern und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern ist bewusst: Es braucht Innovationen in der Altenhilfe, die sich positiv auf die Arbeitsbedingungen auswirken, um den Pflegesektor zu stärken. Springerkonzepte beim Personaleinsatz können hier ein wichtiger Baustein sein.

Die Idee und ihre Umsetzung

Hohe Ausfallzeiten, unsichere Dienstpläne, ständiges Einspringen - Alltag in der Pflege, und das nicht erst seit dem Ausbruch der Coronapandemie. Aus diesen ungünstigen Arbeitsbedingungen verbunden mit stetig steigenden Anforderungen, resultieren erschöpfte und frustrierte Pflegekräfte, die den Beruf verlassen etwa nach einer Elternzeit nicht wieder zurückkehren. Die geringe Attraktivität des Pflegeberufs spiegelt sich auch in den niedrigen Auszubildendenzahlen wider. Um diese Abwärtsspirale zu durchbrechen und Entlastung zu schaffen, haben die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Bayern und die Diakonie Bayern über drei Jahre Springerkonzepte in der stationären und ambulanten Altenpflege in Bayern umgesetzt und wurden von der Evangelischen Hochschule Nürnberg evaluiert.

Von 2019 bis 2022 haben die Partner innovative Konzepte für eine zukunftsfähige Altenhilfe gefördert, die das Potenzial entfalten, die Arbeitsbedingungen nachhaltig und grundlegend zu verbessern. Mit einem Fördervolumen von etwa 1,5 Millionen Euro wurden elf Projekte in Einrichtungen und Diensten gefördert. Die lokalen Teams haben Springerkonzepte entlang ihres spezifischen Bedarfes entwickelt und vor Ort erprobt.

Über die Projektförderung war es möglich, pro Einrichtung oder Dienst eine zusätzliche Pflegefachkraftstelle bis zu einem Vollzeitäquivalent zu finanzieren. Final wurden drei handhabbare Konzepte extrahiert: Springerpools, Springerkräfte und Springerdienste. Wichtig dabei war, Konzepte zu etablieren, die angepasst an die individuellen Bedingungen der Einrichtungen und Dienste sind und die vor Ort von Pflegekräften entwickelt wurden.

Das Evaluationsdesign

Die Mitarbeitenden wurden in einer Vorher-Nachher-Untersuchung zu den Veränderungen im Projektverlauf bei Dienstplangestaltung, Arbeitsorganisation, Arbeitsbelastung, Team, Leitung und in der persönlichen Situation befragt. Alle Items befinden sich auf einem hohen, zufriedenstellenden Niveau zwischen 1,6 und 2,8 auf einer sechsstufigen Bewertungsskala. Manche mit leicht positiver Entwicklung, manche allerdings auch mit einer leicht negativen Tendenz. Diese moderaten Mittelwertveränderungen sind vor dem Hintergrund des Megatrends Corona deutlich positiver ausgefallen als erwartet.

Auffällig war allerdings: Die Einbindung von Mitarbeitenden bei neuen Ideen wurde im Projektverlauf tendenziell schlechter bewertet, wäre dies doch gerade bei Modellprojekten besonders wünschenswert.

Besonders die trotz der Corona-Pandemie gemessenen Verbesserungen können als außergewöhnlich positiv interpretiert werden, etwa bei der Dienstplangestaltung, wo es um die Berücksichtigung von Wünschen und um die Vereinbarkeit Beruf und Familie ging. Auch die Arbeitsbelastung hat sich - trotz Corona - leicht verbessert.

Konstant geblieben sind die Bewertungen zur Situation im Team wie etwa „Im Team fühle ich mich wohl.“ (1,7) oder „Die Zusammenarbeit mit meinen Kolleg:innen ist gut.“ (1,8). Auch das ist vor dem Hintergrund der Coronasituation äußerst erfreulich, zeigen doch Befunde aus anderen Studien zum gleichen Zeitraum ein völlig anderes Bild.

Auch die stabile Situation mit nur minimalen Rückgängen bei der Wahrnehmung der persönlichen Situation („Ich fühle mich gesund.“; „Ich finde genügend Ausgleich zur beruflichen Tätigkeit.“; „Ich habe einen guten Schlaf.“) sowie bei der Bewertung der Leitung (Gefühl fairer und gerechter Behandlung, Austausch mit den Mitarbeitenden und zuverlässige Information über Veränderungen) bestätigen mit Mittelwerten um die 2,0 diesen durchweg positiven Trend.

Verbessertes Leitungshandeln und eine positive Teamentwicklung

„Leitungshandeln und Teamentwicklung“ waren die wichtigsten Lernbereiche, vor allem bezogen auf mehr Zuverlässigkeit und Planbarkeit für Mitarbeitende, auf verlässliche Ruhe- und Erholungsphasen sowie Arbeitsentlastung im Dienst und auf eine bessere einrichtungsinterne Kommunikation. Den größten Projekterfolg sehen Verantwortliche und den Mitarbeitende übereinstimmend in der Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitenden. Die wichtigsten Lehren aus den Projekten? Verbesserungen der Arbeitsorganisation und eine flexible und für Neues offene Personalentwicklung. Springerprojekte entlasten also nicht nur, sondern steigern die Attraktivität des Arbeitgebers. Sie sind ein zentraler Pull-Faktor für Bewerber:innen, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels.

Zufriedenheit ist attraktiv

Pflegende arbeiten im Vergleich zu anderen Berufsgruppen durchschnittlich häufiger zu atypischen Zeiten, haben weniger Möglichkeiten, die Arbeitszeit nach ihren Bedürfnissen und Lebenssituationen flexibel zu gestalten und Erholungszeiten sind nicht immer garantiert. Die Projekten haben hier angesetzt: neue Arbeitsstrukturen wurden geschaffen, die auf mehreren Ebenen Wirkung entfaltet haben.

1. Bindungsfaktoren: Den Beschäftigten wird ein zeitnaher Abbau von Mehrarbeitsstunden und Freizeitausgleich sowie ein verlässlicher Dienstplan ermöglicht. Durch die Entlastungen im Arbeitsalltag und gesicherte Erholungszeiten ist zudem ein gesunder Übergang in den Ruhestand möglich. In einer überalterten Branche wie der Pflege ist dies ebenfalls höchst relevant. Langfristig ist es essenziell Arbeitsbedingungen zu verändern, innovative Arbeitszeitmodelle anzubieten, Sicherheit und Planbarkeit zu garantieren.

2. Gewinnungsfaktoren: Vielfältige Arbeitszeitkonzepte ermöglichen einen niedrigschwelligen Wiedereinstieg in die Pflege, damit können sogenannte „stille Reserven“ wie Menschen in Elternzeit, Alleinerziehende und pflegende Angehörige akquiriert werden, die ohne eine flexible Arbeitszeitgestaltung der Pflegebranche den Rücken kehren würden und nicht mehr einsteigen. In Bewerbungsgesprächen ist der sichere Dienstplan ein wichtiger Entscheidungsfaktor. Mitarbeitende aus neu geschaffenen Springerpools gingen im Laufe der Projektzeit in den festen Mitarbeitendenstamm über.

Die Pflege braucht innovatives Denken und mutiges Handeln

Trotz Personalmangel und unkontrollierbarem Infektionsgeschehen wurde deutlich, dass Organisationsveränderungen über Projekte möglich sind. Ein kontinuierlicher Veränderungsprozess ist unerlässlich - auch in der Pflege. Die Evangelische Landeskirche Bayern wird daher, gemeinsam mit der Diakonie Bayern, die bisherigen Erfolge weiterentwickeln und über das „Zentrum für Innovationen in der Altenhilfe“ Ideen fördern, die die Arbeitsbedingungen in der Pflege zukunftsfähig gestalten und stark machen.

Wichtig dabei: vernetzt denken und strategisch handeln. Daher hat die Diakonie zudem - mit Unterstützung aus Mitteln der Glücksspirale - das Projekt „Personal im Mittelpunkt“ aufgesetzt und betrachtet Innovationen auch als Strategie Fachkräfte zu gewinnen und attraktive Arbeitsplätze zu schaffen.

Simone Weber leitet beim Diakonischen Werk Bayern die Projekte "Personal im Mittelpunkt - Personalgewinnung und -bindung in der Diakonie" und das "Zentrum für Innovationen in der Pflege". Professor Joachim König ist verantwortlich für das Institut für Praxisforschung und Evaluation der Evangelischen Hochschule Nürnberg.


Pflege

Pflegerat legt Positionspapier zur Leiharbeit vor



Berlin (epd). Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat ein Positionspapier vorgelegt, das auf die Probleme durch Leiharbeit in der Pflege eingeht. Darin werden elf Forderungen an die Politik, die Kostenträger und die Träger von Kliniken und Pflegeeinrichtungen erhoben. Ziel müsse es sein, Leiharbeit in der Pflege überflüssig zu machen.

„Der enorme Anstieg der Leiharbeit ist ein Symptom für die Krise in der Pflege“, sagte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. Ursache für die zunehmende Leiharbeit seien die unzureichenden Arbeitsbedingungen und der Personalmangel, die eine Kompensation bei einem Ausfall des Stammpersonals nicht erlaubten. „Weiter führen Zeitmangel, das Fehlen einer verlässlichen Dienstplanung und unattraktive Arbeitszeiten, die sowohl die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch die Work-Life-Balance enorm erschweren, zu einem Anstieg der Zeitarbeit“, so die Präsidentin. Weitere Gründe seien das Gehalt und zum Teil auch fehlende Führungskompetenzen, heißt in der Publikation mit dem Titel „Ursachen und Auswirkungen der Leiharbeit in der Pflege entgegenwirken“.

Zahlen steigen deutlich an

Auch in der Altenpflege stieg den Angaben nach die Zahl der Leiharbeitnehmer zwischen 20014 und 2018 von rund 8.000 auf 12.000 im Jahr 2018 an. Neuer Zahlen liegen nicht vor. 2020 waren in der Gesundheits- und Krankenpflege, dem Rettungsdienst und der Geburtshilfe zusammen rund ca. 23.400 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter beschäftigt.

Leiharbeitnehmer seien jedoch nicht das Problem, sondern das Ergebnis der schlechten Arbeitsbedingungen. „Ziel muss es daher sein, gute Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen zu schaffen, auch durch gut ausgebildete Führungspersonen, um damit die Leiharbeit überflüssig zu machen“, erläuterte Vogler.

Gewinnmargen von Verleihfirmen offenlegen

Der Pflegerat listet in seinem Papier zahlreiche Forderungen auf, darunter eine refinanzierte Personalausstattung, die anhand eines Pflegepersonalbemessungsinstruments vom Pflegebedarf der Patienten beziehungsweise Bewohner abgeleitet wird. Zudem müssten Ausfallkonzepte gefunden und angewendet sowie Springepools vorgehalten werden. Dazu kommt der Wunsch nach einer angemessenen Vergütung der Pflegefachpersonen, Hebammen und Leitungspersonen, die der beruflichen Verantwortung gerecht wird. Und es wird auch gefordert, die Gewinnmargen der Leiharbeitsfirmen in der Pflege offenzulegen und gegebenenfalls auch zu begrenzen.

Vogler wies zudem darauf hin, dass die Sicherheit der Versorgung der Patienten bei übermäßigem Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen gefährdet sei. „Sie können die Qualitätsanforderungen nicht im gleichen Umfang wie die Stammbelegschaft gewährleisten.“ Sie blieben meist ein Fremdkörper. Ihre fachliche und soziale Kompetenz könne nur schwer eingeschätzt werden. Und: „Betriebsspezifische Arbeitsabläufe sind ihnen in der Regel nicht bekannt. Sie müssen zeitintensiv eingearbeitet werden.“

In der Folge würden, auch wegen der höheren Verdienste der Leiharbeitskräfte, die festangestellten Mitarbeitenden benachteiligt. Das führe zu steigender Belastung und zu weiterer Unzufriedenheit, zu Konflikten und zur Entsolidarisierung innerhalb der beruflich Pflegenden.



Kinder

Kita-Experte warnt vor Reduzierung der Betreuungszeiten



Bremen (epd). Angesichts der teils dramatischen Personalengpässe in den Kindertagesstätten warnt der Bremer Kita-Experte Carsten Schlepper vor einer Reduzierung der Betreuungszeiten. „Das geht zulasten der Kinder und ihrer Familien“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder dem Evangelischen Pressedienst (epd). Auf die Krise müsse auch mit kurzfristig wirkenden Maßnahmen reagiert werden, schlug der Verbandschef vor. So sei der Einsatz zusätzlicher Assistenzen eine Option, um Fachkräfte zu entlasten.

In der Begleitung von Kindern mit Förderbedarf durch persönliche Assistenzen ohne pädagogische Qualifikation machten Einrichtungen bereits gute Erfahrungen, hob Schlepper hervor: „Eine Entlastung durch Hilfskräfte nach einer guten Einarbeitung birgt auch die Chance, die Arbeitsbedingungen in den Kitas insgesamt zu verbessern und damit das Berufsfeld attraktiver zu machen.“

Alarmzeichen in der Kindertagesbetreuung

Derzeit hätten alle Kita-Träger Probleme, Stellen zu besetzen. Schlepper verwies auf das jüngste Ländermonitoring zu frühkindlicher Bildung der Bertelsmann-Stiftung. Demnach müssten zusätzlich zum vorhandenen Personal weitere 93.700 Fachkräfte im Westen und 4.900 im Osten eingestellt werden, um die Betreuungswünsche der Eltern zu erfüllen.

Seit Monaten mehren sich Schlepper zufolge die Alarmzeichen in der Kindertagesbetreuung. „Schon im Sommer haben wir feststellen müssen, dass das System personell an seine Grenzen stößt.“ Knapp die Hälfte der evangelischen Kitas habe zeitweise ihre Kern-Betreuungszeiten zwischen sechs und acht Stunden kürzen müssen. Der Grund dafür seien in der Regel krankheitsbedingte Ausfälle, die wegen fehlender Personalpuffer nicht ausgeglichen werden könnten.



Flüchtlinge

Appell: Bürgergeld auch für Asylbewerber



Berlin (epd). In einem gemeinsamen Aufruf fordern 62 Organisationen ein Gesetz, das Asylbewerbern auch Bürgergeld und damit ein menschenwürdige Existenzminimum sicherstellt. Geflüchtete erhielten derzeit nur Gelder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - und damit weniger als das Bürgergeld, heißt es in einer Mitteilung, die die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) am 2. Januar verbreitete.

Die Organisationen betonten, die Menschenwürde kenne nicht zweierlei Maß. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2012 ähnlich argumentiert. Zu den Initiatoren des Aufrufes gehören unter anderem Pro Asyl und der Flüchtlingsrat Berlin.

Kritik an diskriminierenden Regelungen

Seit 1993 gilt für asylsuchende und geduldete Menschen ein Sonderrecht unterhalb des sozialrechtlichen Existenzminimums. Das betrifft auch die Gesundheitsversorgung, die anders als bei gesetzlich krankenversicherten Personen nach wie vor auf akute und schmerzhafte Erkrankungen beschränkt wird. Psychisch erkrankten oder traumatisierten Personen werden deshalb nur selten die Behandlungen gewährt, die nötig wären, damit die Betroffenen sich hier in Deutschland ein neues Leben aufbauen können.

„Die Psychosozialen Zentren für geflüchtete Überlebende von Folter, Krieg und Verfolgung kompensieren diese Ausschlüsse aus dem Gesundheitssystem seit mehreren Jahrzehnten durch Angebote unabhängig vom Aufenthalts- oder Versicherungsstatus der hilfesuchenden Menschen. Aber die Behandlungsplätze in den Zentren sind extrem begrenzt und werden in den seltensten Fällen durch die eigentlich verantwortlichen Leistungsträger finanziert. Die Menschenwürde kennt nicht zweierlei Maß,“ erläuterte Lukas Welz, Geschäftsleiter des BAfF die Versorgungssituation in den 47 spezialisierten Einrichtungen.

Die Bundesregierung will nun zwar das Asylbewerberleistungsgesetz „im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ überarbeiten. „Doch das reicht nicht aus. Letztlich bleibt es beim doppelten Standard. Es ist Zeit für eine Neuregelung, die allen Menschen, die in Deutschland leben, ein menschenwürdiges Existenzminimum und gleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung gewährt“, sagte Welz. Das lasse sich am besten mit der Ausweitung des neuen Bürgergeldes erreichen.




sozial-Recht

Europäischer Gerichtshof

Sprachtesthürden beim Familiennachzug




Lernheft eines Deutschkurses für Flüchtlinge
epd-bild/Christian Ditsch
Zuwanderer können mit dem Nachweis einfacher Sprachkenntnisse leichter integriert werden. Allerdings darf für den Familiennachzug eines türkischen Ehepartners nicht pauschal ein Sprachtest des in der EU lebenden türkischen Ehegattens verlangt werden, urteilte der Europäische Gerichtshof.

Luxemburg (epd). Ein in einem EU-Mitgliedstaat lebender türkischer Arbeitnehmer muss für den Nachzug seiner in der Türkei lebenden Ehefrau zuvor keinen Sprachtest bestehen. Denn die erfolgreiche Integration der Ehefrau werde nicht dadurch gewährleistet, dass der nachholende Arbeitnehmer einen Sprachtest absolviert, stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am 22. Dezember 2022 verkündeten Urteil klar. Ein pauschal verlangter Sprachnachweis verletze das zwischen der EU und der Türkei geschlossene Assoziierungsabkommen, befanden die Luxemburger Richter zu bestehenden Regelungen in Dänemark.

Konkret ging es um einen Türken, der seit 1979 in Dänemark lebt und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt. Sowohl seine vier erwachsenen Kinder, seine Mutter als auch seine Geschwister leben bereits im Land. Seine türkische Ehefrau reiste erst 2015 nach Dänemark ein und beantragte bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung.

Dänemark kennt keine Ausnahmen von Pflicht zum Sprachtest

Doch die Behörde lehnte ab. Zwar habe der Ehemann seine Ausbildung in dänischer Sprache absolviert und sei unter anderem als Maschinenbautechniker oder Lagerleiter tätig gewesen. Nach dänischem Recht müsse er aber eine Sprachprüfung erfolgreich ablegen, damit der Ehefrau eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung erteilt werden könne. Das sei nicht geschehen, so die Behörde.

Die Frau sah darin einen Verstoß gegen EU-Recht und verwies darauf, dass das zwischen der EU und der Türkei geschlossene Assoziierungsabkommen eine sogenannte Stillhalteklausel vorsehe. Die legt fest, dass ab 1973 keine weiteren Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit für in den EU-Mitgliedstaaten lebende Türken eingeführt werden dürfen. Das Erfordernis des Sprachtests für ihren Ehemann stelle aber eine neue Einschränkung dar, argumentierte die Klägerin.

Gericht hält Regelung für EU-rechtswidrig

Dem stimmte der EuGH zu und erklärte die dänische Regelung für EU-rechtswidrig. Dass von dem Arbeitnehmer ein bestandener Sprachtest verlangt werde, könne das Ziel einer erfolgreichen Integration des nachziehenden Ehegatten nicht gewährleisten. Danach wäre eine Familienzusammenführung selbst dann ausgeschlossen, wenn die nachziehende Ehefrau perfekt dänisch spricht, ihr Mann aber den Sprachtest nicht abgelegt hat.

Sprachtests zur Familienzusammenführung könnten nur verlangt werden, wenn ein „zwingender Grund des Allgemeininteresses“ vorliege. Solch ein Grund könne das Ziel einer erfolgreichen Integration des Familienangehörigen sein. Die dänische Regelung berücksichtige allerdings gar nicht die eigene Integrationsfähigkeit des Familienangehörigen, sondern stelle allein auf den Arbeitnehmer ab. Dass der Ehemann längst in Dänemark integriert sei, sei ebenfalls nicht berücksichtigt worden. Härtefall oder Ausnahmen von der Vorlage eines Sprachnachweises gebe es im Land ebenfalls nicht.

Deutschland agiert liberaler

Die deutschen Regelungen verlangen für eine Familienzusammenführung von Ausländern nicht pauschal den Nachweis über einfache Deutschkenntnisse. So wird auf den Sprachnachweis in der Regel verzichtet, wenn der Spracherwerb im Ausland nicht möglich oder unzumutbar ist oder eine Erkrankung das Lernen der Sprache unmöglich macht. Bei nachziehenden Ehegatten von Asylberechtigten wird ebenfalls auf einen Sprachtest verzichtet, wenn diese bereits vor der Einreise des Partners in ihrem Heimatland verheiratet waren.

Allerdings dürfen deutsche Behörden nach einem Urteil des EuGH vom 7. August 2018 bei einem Familiennachzug von türkischen Staatsangehörigen für die Einreise nach Deutschland durchaus ein Visum verlangen. Die Visumpflicht verstoße nicht gegen EU-Recht und das zwischen der EU und der Türkei geschlossene Assoziierungsabkommen, wenn diese „aus Gründen der effektiven Einwanderungskontrolle und der Steuerung der Migrationsströme gerechtfertigt“ ist. In Härtefällen müsse auf die Visumpflicht unter Umständen aber verzichtet werden, so die Luxemburger Richter auf die Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.

Visa wegen fehlender Sprachkenntnisse abgelehnt

Im Streitfall hatten die deutschen Behörden die Visum-Anträge einer Türkin wegen fehlender ausreichender Deutschkenntnisse abgelehnt. Ohne Erfolg machte sie geltend, dass sie Analphabetin sei und auch wegen ihres Gesundheitszustandes die Hilfe ihres in Deutschland lebenden Mannes benötige.

Das erneut mit dem Fall befasste Bundesverwaltungsgericht verwies das Verfahren mit Urteil vom 25. Juni 2019 an das Verwaltungsgericht Stuttgart zurück. Zwar sei die Visumpflicht für nachziehende türkische Ehegatten nicht zu beanstanden, so die Leipziger Richter unter Verweis auf die EuGH-Entscheidung. Es müsse aber noch geprüft werden, ob die Klägerin wegen ihres Analphabetismus und ihrer gesundheitlichen Probleme von der Vorlage des Sprachnachweises befreit werden muss. Es fehle an Feststellungen, ob die Wiederholung des Visumsverfahrens wegen besonderer Umstände des Einzelfalls unzumutbar ist.

Dass, abgesehen von Härte- und besonderen Einzelfällen, der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse verlangt werden darf, hatte jedoch bereits auch das Bundesverfassungsgericht am 25. März 2011 entschieden.

Es sei nicht unverhältnismäßig, dass beim Ehegattennachzug einfache deutsche Sprachkenntnisse verlangt werden. Der Gesetzgeber habe hier einen weiten Gestaltungsspielraum. Selbst wenn die betroffenen Ausländer mit Hilfe eines Kurses nur rudimentäre Sprachkenntnisse erlangen, stelle das einen „ersten Beitrag zur erwünschten Integration in Deutschland dar“, so das Bundesverfassungsgericht.

Az.: C-279/21 (Europäischer Gerichtshof Sprachtest Dänemark)

Az.: C-123/17 (Europäischer Gerichtshof Visumpflicht Deutschland)

Az.: 1 C 40.18 (Bundesverwaltungsgericht)

Az.: 2 BvR 1413/10 (Bundesverfassungsgericht)

Frank Leth


Bundesgerichtshof

Keine Schenkung bei ausgenutzter Zwangslage



Karlsruhe (epd). Ein Geschenk muss aus freien Stücken kommen. Wird ein 95-jähriger Mann von seinem Sohn zu einer Schenkung gedrängt und empfindet der Schenker dieses Vorgehen als eine „bedrohlich empfundene Zwangslage“, kann der Schenkungsvertrag sittenwidrig sein, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 22. Dezember veröffentlichten Urteil. Die Karlsruher Richter verwiesen den Rechtsstreit zur weiteren Aufklärung an das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main zurück.

Geklagt hatte ein heute 100-Jähriger, der vor fünf Jahren seinem Sohn ein Einfamilienhaus sowie seinen beiden Enkeln Wertpapiere im Wert von jeweils 219.000 Euro geschenkt hatte. Für den Abschluss des Schenkungsvertrages brachte der Sohn den Vater zum Notar. Dort ist nach Angaben des 100-Jährigen ihm erstmals der Inhalt des Vertrages bekanntgemacht worden.

Schenkungsvertrag angefochten

Unmittelbar danach sollten die Wertpapiere übertragen werden. Der Bankmitarbeiter hatte dies wegen des seltsamen Verhaltens des hochbetagten Mannes abgelehnt. Der erkannte zwischenzeitlich die Schenkung als Fehler an und focht den Schenkungsvertrag an. Das OLG hielt die Schenkung für rechtmäßig. Eine erhebliche Willensschwäche des Schenkers sei nicht ausgenutzt worden. Der Mann sei zudem geschäftsfähig gewesen.

Der BGH verwies den Fall zurück. Eine Sittenwidrigkeit der Schenkung sei möglich. So sei das OLG nicht darauf eingegangen, dass der damals 95-jährige Kläger einen Tag vor der Schenkung von seinem Sohn „bearbeitet“ wurde und er die Situation als eine „bedrohlich empfundene Zwangslage“ angesehen habe, aus der er offenbar nur mit seiner Vertragsunterschrift entkommen konnte. Ein Indiz für solch eine Zwangslage könne das seltsame Verhalten des Schenkers in der Bank gewesen sein.

Das OLG müsse daher noch einmal prüfen, ob die Schenkungsverträge auf einer vom Kläger als bedrohlich empfundenen Zwangslage beruhen, die der Sohn bewusst herbeigeführt hat.

Az.: X ZR 40/20



Oberverwaltungsgericht

Fiktives Geburtsdatum in Ausweis nicht zulässig



Koblenz (epd). Die Eintragung eines fiktiven Geburtsdatums in einen Ausweis ist nicht zulässig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Urteil und hob damit eine erstinstanzliche Entscheidung auf, wie das Gericht am 23. Dezember mitteilte. In dem vorliegenden Fall wollte ein im Jahr 1957 in Algerien geborener Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit ein fiktives Datum in seinen Personalausweis und seinen Reisepass eintragen lassen.

Bislang steht im Personalausweis und im Reisepass des Mannes als Geburtsdatum: „XX.XX.1957“. Grund ist, dass der Mann sein tatsächliches Geburtsdatum nicht kennt und bislang kein Dokument seines Geburtslandes vorlegen konnte, das ein konkretes Geburtsdatum ausweist. Er verfügt demnach lediglich über einen Auszug aus dem Geburtenregister, aus dem sich lediglich sein Geburtsjahr ergibt. Auch seine alte und leicht demente Mutter kennt seinen Angaben zufolge das Geburtsdatum nicht.

Da die Stadt Ludwighafen ablehnte, ihm neue Ausweisdokumente auszustellen und darin ein fiktives Datum einzutragen, klagte er vor dem Verwaltungsgericht. In erster Instanz wurde der Klage stattgegeben, doch das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat diese Entscheidung nun in einem Berufsverfahren gekippt. Nach Ansicht der OVG-Richter hat der Mann keinen Anspruch auf Eintragung eines fiktiven Geburtsdatums in seinen Personalausweis oder Reisepass.

Az.: 7 A 10318/22.OVG



Verwaltungsgericht

Ohne ausreichenden Unterhalt keine Einbürgerung



Stuttgart (epd). Ohne ausreichenden Unterhalt für seine Kinder und die getrennt lebenden Mutter kann ein Ausländer keine Einbürgerung verlangen. Müssen Hartz-IV- oder Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden, scheide eine Einbürgerung aus, außer, der Einbürgerungswillige hat dies nicht zu vertreten, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am 21. Dezember veröffentlichten Urteil.

Im Streitfall ging es um einen Anfang 2005 nach Deutschland eingereisten Nigerianer. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Wegen seiner in Deutschland geborenen drei unehelichen Kindern von zwei Frauen wurde ihm schließlich eine Niederlassungserlaubnis erteilt. Die Kinder leben nicht bei ihm, sondern in zwei unterschiedlichen Bedarfsgemeinschaften und sind teilweise auf Sozialgeld vom Jobcenter angewiesen. 2015 beantragte der Mann die Einbürgerung in Deutschland.

Beim Unterhalt in Zahlungsrückstand

Die wurde jedoch verwehrt, weil er bei den Unterhaltszahlungen gegenüber seinen Kindern und einer Mutter in Rückstand geraten war. Die Unterhaltsvorschusskasse machte gegen ihn noch eine Restforderung von 6.000 Euro geltend, die der Mann abstotterte. Er habe zwar mittlerweile eine unbefristete Anstellung, aber das eigene Einkommen reiche nicht aus, um die Unterhalt für Frauen und Kinder sowie den eigenen Lebensbedarf zu decken, befand die zuständige Behörde.

Auch das Verwaltungsgericht urteilte nun, dass der Nigerianer die Einbürgerung nicht verlangen kann. Die komme nur infrage, wenn der Ausländer den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen selbst decken kann. Müssten Hartz-IV- oder Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden, scheide eine Einbürgerung regelmäßig aus, außer, der Einbürgerungswillige hat das nicht zu vertreten.

Der Kläger habe seine zu geringen Einkünfte selbst zu vertreten, weil er sich um eine höher bezahlte Anstellung oder eine berufliche Qualifikation gar nicht bemüht habe, so das Gericht.

Az.: 4 K 586/21



Landgericht

Private Kita kann Kinderbetreuung ohne Angabe von Grund kündigen



Koblenz (epd). Private Kitas können ein Betreuungsverhältnis für Kinder ohne Angabe von Gründen kündigen. Entsprechende Klauseln im Betreuungsvertrag sind wirksam, entschied das Landgericht Koblenz in einem am 20. Dezember bekanntgegebenen Urteil. Willkürlich dürfe eine Kündigung aber nicht sein, so das Gericht.

Geklagt hatten die Eltern von drei Geschwisterkindern. Die wurden in einer Koblenzer Kita betreut. Vertraglich konnten Eltern und Kita mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Davon machte dann der Kita-Betreiber Gebrauch und lehnte die künftige Betreuung der drei Kinder ab.

Eltern: Vertragsklausel ist unwirksam

Die Eltern meinten, dass die Kündigung des Betreuungsverhältnisses nur aus besonderem Grund erlaubt sei. Die Vertragsklausel sei unwirksam. Zudem habe die Kita in ihrem Kündigungsschreiben nicht mal die Gründe genannt. Die Kündigung würde zudem die Entwicklung ihrer Kinder behindern. Es habe auch keine Vorfälle gegeben, die die Kündigung begründen könnten, argumentierten die Kläger.

Dem widersprach der Kita-Betreiber vor Gericht. Die Einrichtung sei auch ohne Angabe von Gründen zur Kündigung berechtigt gewesen. Es habe aber auch Gründe gegeben. Insbesondere das Verhältnis zur Mutter sei belastet gewesen; die Juristin sei „verbal aggressiv“ aufgetreten. Die Kinder hätten zudem andere Mädchen und Jungen terrorisiert und die Erzieherinnen mit Schlägen, Tritten, Bissen und Haareziehen verletzt.

Gericht gibt Kita recht

Das Landgericht urteilte, dass der Betreuungsvertrag auch ohne Angaben von Gründen gekündigt werden durfte. Auch wenn ein Wechsel der Betreuungseinrichtung für die Kinder belastend sei, habe die private Kita „ein verständliches Interesse, die Betreuung durch Auswahl der Kinder nach ihren Vorstellungen frei zu gestalten“. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe für Privatschulen bereits entsprechend entschieden. Daher sei es zulässig, wenn im Betreuungsvertrag sich die Kita dasselbe Recht auf eine Kündigung nehme, wie das auch den Eltern zustehe.

Unzulässig sei die Kündigung nur dann, wenn sie willkürlich sei. Das sei hier nicht der Fall. Es gebe zahlreiche Schreiben der Mutter, die von Vorwürfen und der Ankündigung rechtlicher Konsequenzen geprägt seien. Es liege auf der Hand, dass das für die Kita nicht mit einer „vertrauensvollen Erziehungspartnerschaft“ in Einklang zu bringen gewesen sei.

Az.: 3 O 37/22




sozial-Köpfe

Diakonie

Herzogsägmühle: Wilfried Knorr im Ruhestand




Wilfried Knorr
epd-bild/Johann Jilka
Inklusionär, Gemeinwohlfan, Schnellsprecher: Mit Wilfried Knorr ist am 31. Dezember nach jahrzehntelanger Arbeit der Direktor der Diakonie Herzogsägmühle in den Ruhestand gegangen.

Peiting/Herzogsägmühle (epd). Nach mehr als 30 Jahren im Dienst der Diakonie Herzogsägmühle ist Wilfried Knorr jetzt im Ruhestand. Der Diplom-Pädagoge begann dort 1989 als Leiter der Jugendhilfe - nach zwölf Jahren als Berufsoffizier der Luftwaffe. 2004 übernahm er die Leitung des Diakoniedorfs und setzte unter anderem bei den Themen Inklusion und Gemeinwohl Akzente.

Eine der sichtbarsten Veränderungen manifestiert sich - neben zahlreichen Um- und Neubauten - in einem großen gelben Ortsschild: Schon lange gilt Herzogsägmühle nicht mehr nur als Werksgelände, sondern als Ortsteil der Marktgemeinde Peiting. Mittlerweile können auch Auswärtige in Herzogsägmühle Bauland erwerben und sich niederlassen. „Inverse Inklusion“ hat Knorr das Prinzip genannt: Nicht die hilfeberechtigten Menschen müssen sich einfügen, sondern Vertreter der Mehrheitsgesellschaft werden Teil des diakonischen Lebens.

„Hilfeberechtigte in schwierigen Lebenslagen“

Auch die Sprache im Diakoniedorf hat Wilfried Knorr, Hobby-Kabarettist und leidenschaftlicher Schnellredner, mit der Zeit verändert. Aus „Klienten“ oder „Menschen mit Handicaps“ wurden „Hilfeberechtigte in schwierigen Lebenslagen“. Das macht zweierlei deutlich: Wer in einer Herzogsägmühler Einrichtung lebt, lernt oder arbeitet, hat ein Recht auf diese staatlich geförderte Hilfe. Und seine Situation - ob Sucht, Arbeitslosigkeit oder Behinderung  - ist nicht selbstverschuldet, sondern könnte jeden im Laufe seines Lebens einmal treffen.

Zudem versuchte der 63-Jährige in den letzten Jahren, mit „Nachhaltigkeit“ für mehr Gerechtigkeit zu sorgen. Auf den saftigen Wiesen der Herzogsägmühler Landwirtschaft grasen Angus-Rinder, die nach den strengen Bio-Kriterien von „Naturland“ zur Fleischerzeugung gehalten werden. Während die teuren Steaks an betuchte Kundschaft verkauft würden, müsse Herzogsägmühle für seine Bewohner aber günstige Supermarktware ordern - eine „absurde Situation“, kritisierte Knorr einmal im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Knorr: Nachhaltigkeit muss gesetzlich finanziert werden

Deshalb lautet seine Forderung: Statt „sparsam“ sollte im Gesetz zur Refinanzierung der sozialen Arbeit „nachhaltig“ stehen. Dann kämen im Ergebnis nicht mehr Billig-Produkte zum Zug, sondern solche, bei denen Nachhaltigkeit, Regionalität, Fairtrade oder ökologische Gesichtspunkte im Vordergrund stünden.

Damit landet man automatisch beim Lieblingsthema von Knorr: der Gemeinwohlökonomie, kurz GWÖ, die ein alternatives, sozial gerechteres Wirtschaftsmodell zum Kapitalismus vorschlägt. Seit 2017 ist die Diakonie Herzogsägmühle mit einer GWÖ-Bilanz ausgestattet, 2020 folgte die zweite Runde. „Die Gemeinwohlökonomie setzt christliche Kultur glaubhaft in ethisches Handeln um“, so Knorr.

Knorrs Traum, dass alle kirchlichen Einrichtungen gemeinwohlbilanziert sind, müssen jetzt andere voranbringen. Sein Nachfolger steht mit Andreas Kurz bereits fest. Kurz ist seit mehr als 30 Jahren bei der Diakonie Herzogsägmühle und hat dort schon mehrere Führungspositionen bekleidet.

Susanne Schröder


Weitere Personalien



Felix Walcher (55) ist neuer Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Der Direktor der Klinik für Unfallchirurgie am Universitätsklinikum Magdeburg wird die Fachgesellschaft die nächsten zwei Jahre lang führen. Walcher ist Facharzt für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie und Zusatzweiterbildung Notfallmedizin. Seit 2014 ist er Klinikdirektor in Magdeburg.

Elke Büdenbender ist seit Jahresbeginn Mitglied des Kuratoriums der Deutschen Schlaganfall-Hilfe. Die Juristin und Ehefrau des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier werde die strategische Ausrichtung der Gütersloher Stiftung begleiten, erklärte die Stiftung. Ziel der 1993 gegründeten Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe ist es, Schlaganfälle zu verhindern, die Versorgung zu verbessern und Betroffenen zu helfen. Gemeinsam mit der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft hat die Stiftung mehr als 330 Schlaganfall-Stationen, sogenannte Stroke Units, zertifiziert. Zum Netzwerk der Stiftung zählen 350 Selbsthilfegruppen und 35 regionale Partnerbüros in der Beratung.

Matthias Münning (65), langjähriger Sozialdezernent des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), ist im Ruhestand. Sein Nachfolger ist Johannes Chudziak, bisher Sozialdezernent in Herne. Münning war seit 2007 vor allem für die Hilfen für Menschen mit Behinderung zuständig. Der LWL ist einer der größten Sozialhilfezahler für Menschen mit Behinderungen in Deutschland. „Matthias Münning hat maßgeblich die Grundzüge für eine inklusive Gesellschaft mitgestaltet“, sagte LWL-Direktor Georg Lunemann. Münning war neben seinem Hauptamt Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) und saß im Präsidium des Deutschen Vereins. Ab 1988 war er Mitarbeiter des LWL, ab 1991 zunächst als Leiter der Zentralen Adoptionsstelle, dann als Referatsleiter für Erziehungshilfe und anschließend für die LWL-Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe.

Florian Schaaf ist neuer Geschäftsbereichsleiter Wirtschaft und Finanzen mit Gesamtprokura der Evangelischen Heimstiftung (EHS) in Stuttgart. Der Wirtschaftsingenieur kommt vom Bosch-Konzern und übernimmt das Amt von Ludger Eilers, der nach 31 Jahren im Unternehmen in die Freistellungsphase und anschließend in den Ruhestand geht. Er ist zuständig für die Bereiche Buchhaltung, Controlling, Leistungsabrechnung und Pflegesätze und wird Geschäftsführer der EHS-Tochter ABG. „Mit Florian Schaaf konnten wir einen engagierten Kollegen gewinnen, der hohe Expertise und Erfahrung mitbringt und gleichzeitig neue Impulse setzen wird“, sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Schneider. Eilers war 31 Jahre im Unternehmen. Der gelernte Betriebswirt kam 1991 zum damaligen Verein Evangelische Heimstiftung als Sachbearbeiter in der Innenrevision. 1997 wechselte er zur ABG und verantwortete dort das Controlling. 2006 übernahm er die Geschäftsführung der ABG und 2009 die Geschäftsführung der HDG, einer weiteren Tochter der EHS. Im Mai 2009 wurde Ludger Eilers zum Geschäftsbereichsleiter Finanzen mit Gesamtprokura berufen. Die Evangelische Heimstiftung betreut über 13.000 Menschen in 165 Einrichtungen in ganz Baden-Württemberg.

Manfred Sutter, Oberkirchenrat der Pfälzer Landeskirche und Leiter des Dezernates 3, ist in den Ruhestand getreten. In das Leitungsamt wurde er 2009 gewählt und hatte es 14 Jahre lang inne. Zu dessen Aufgaben gehörte auch die Arbeit des Diakonischen Werks Pfalz mit seinen Häusern der Diakonie sowie die 250 Evangelischen Kindertagesstätten. Sutter wuchs in Hochstadt bei Landau auf. Sein Vikariat führte ihn Mitte der 80er Jahre nach Grünstadt, wo er anschließend Gemeindepfarrer war. 1995 übernahm er das Dekansamt in Bad Bergzabern. Sutters Nachfolger als Dezernatschef ist seit Jahresbeginn Markus Jäckle.

Stefan Schilling (48) leitet den neuen Zentralen Dienst „Krankenhaushygiene, ABS und Infektiologie“ der DGD-Stiftung mit Sitz in Marburg. „Mit dem Zentralen Dienst wollen wir einerseits die Rolle der vorbeugenden Hygiene stärken, andererseits die Kliniken entlasten - zum Beispiel bei der Analyse und Bewertung der neuesten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention“, erläuterte Claudia Fremder, Fachlicher Vorstand der Stiftung. Die Stiftung ist Trägerin von mehreren Krankenhäusern, Rehakliniken, Medizinischer Versorgungszentren und Senioreneinrichtungen mit mehr als 3.300 Mitarbeitenden. „DGD“ steht für Deutscher Gemeinschafts-Diakonieverband. Schilling war seit 2015 Oberarzt Innere Medizin am DGD Krankenhaus Sachsenhausen in Frankfurt am Main.

Maike Krüger wird neue Geschäftsführerin der Stiftung Eben-Ezer. Sie tritt das Amt am 1. Mai 2023 an. Krüger ist Leiterin der Stabsstelle Unternehmensentwicklung in Bethel. Gemeinsam mit Falko Heise und Udo Zippel wird sie die Geschäftsführung der Stiftung bilden. Nach Zippels Wechsel in den Ruhestand im April 2024 werden Krüger und Heise die Geschäfte zu zweit führen. Pastor Bartolt Haase verlässt die Geschäftsführung zum 30. Juni und wird künftig im Vorstand der v. Bodelschwinghschen Stiftungen in Bielefeld tätig sein. Die Stiftung Eben-Ezer leistet ihre Dienste in der Region Lippe und betreut rund 4.000 Menschen.

Anke Jentzsch (38) ist neue Pflegedirektorin an der Charité - Universitätsmedizin Berlin, einer der größten Universitätskliniken Europas. Sie wurde vom Aufsichtsrat bestellt. Jentzsch wird zugleich Mitglied der Klinikumsleitung. Sie folgt auf Nagi Salaz, der die Aufgaben kommissarisch übernommen hatte, nachdem im Februar Pflegedirektorin Judith Heepe von ihren Aufgaben entbunden worden war. Jentzsch ist examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin und hat ein Studium in Pflegepädagogik sowie in Management im Sozial- und Gesundheitswesen abgeschlossen. Sie arbeitet als Pflegedirektorin und Mitglied des Krankenhausdirektoriums der zur Agaplesion Gruppe gehörenden Zeisigwaldkliniken Bethanien Chemnitz.

Sophie Schwab hat die Geschäftsführung des Zukuntsforums Familie (ZFF) in Berlin übernommen. Das ZFF ist der familienpolitische Fachverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Sie folgt auf Alexander Nöhring, der zum AWO-Bundesverband wechselt. Nöhring hatte die Geschäftsleitung seit dem 1. Oktober 2015 inne.

Thomas Job (52) hat Heinz Augustin als Kaufmännischer Direktor des LWL-Universitätsklinikums Bochum, der LWL-Klinik Herten und der LWL-Maßregelvollzugsklinik Herne abgelöst. Herne, Diplom-Verwaltungswirt, ging nach 43 Jahren im Dienst des Landschaftsverbandes in den Ruhestand. Job ist Diplom-Ingenieur und Betriebswirt und war zuletzt Leiter der Abteilung Dienstleistungen der LWL-Kliniken Dortmund und Hemer. Das regionale Klinik-Netz Bochum/Herten/Herne des LWL-Psychiatrieverbundes umfasst zwei psychiatrische Krankenhäuser und eine forensische Klinik: das LWL-Universitätsklinikum Bochum, die LWL-Klinik Herten und die LWL-Maßregelvollzugsklinik Herne. Zusammen kümmern sich rund 1.000 Mitarbeitende um die Patienten.




sozial-Termine

Veranstaltungen bis März



Januar

11.1.:

Online-Seminar „Kompetent online beraten per Video“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/2001700

16.1.:

Online-Workshop „Mit Wertschätzung und Klarheit - Kommunikation für Führungskräfte“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0711 286976-10

24.1. Bielefeld:

Fachtagung „Qualifikationsmix neu denken: Aufgabenumverteilung im Gesundheitswesen“

des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege

Tel: 030/83001-277

26.1.:

Digitale Veranstaltungsreihe: „Klima - Kirche - Kiez. Klimagerechtigkeit in Sozialräumen als Aufgabe von Kirche und Diakonie“

der Evangelischen Arbeitsstelle midi

Tel.: 0172/5606778

26.-27.1.:

Online-Seminar „Umgang mit psychisch kranken alten Menschen“

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 030/ 488 37-495

27.-28.1. Berlin:

Kongress „Pflege 2023“

des Springer Wissenschaftsverlags

Tel.: 030/82787-5510

30.1.:

Online-Seminar „Feedbackmethoden und Lernkultur - Kommunikationstraining für eine bessere Zusammenarbeit“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0711/286976-10

31.1.:

Online-Seminar „Probleme in der Pflege lösen“

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356159

Februar

1.2.:

Online-Seminar „Arbeitszeit aktuell“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0711/286976-10

8.2. Köln:

Seminar „Personaleinsatzplanung unter dem Bundesteilhabegesetz: Chancen - Risiken - Lösungsansätze“

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356-0

13.-15.2. Berlin:

Seminar „Überzeugend auftreten in Präsentation, Verhandlung und Gespräch - Einsatz von Körper, Stimme, Sprache“

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 030/48837-495

16.-23.2.:

Online-Seminar „Ausländer- und Sozialrecht für EU-BürgerInnnen“

der AWO Bundesakademie

Tel.: 030/26309-139

20.-22.2. Freiburg:

Seminar „Beratungsresistent - Lösungsorientiert handeln unter schwierigen Bedingungen“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/2001700

21. 2. Hamburg:

Fachtagung „Qualifikationsmix neu denken: Aufgabenumverteilung im Gesundheitswesen“

des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege

Tel: 030/83001-277

27.-28.2.:

Online-Seminar „Den Menschen im Blick. Kompetenzen gegen Diskriminierung im Alltag und Beruf“

der AWO Bundesakademie

Tel.: 030/26309-139

März

1.3.:

Online-Fortbildung „Soziale Arbeit über Grenzen hinweg - Kinderschutzfälle mit Auslandsbezug und grenzüberschreitende Unterbringung“

des Deutschen Vereins

Tel.: 030/62980605

2.-3.3.:

Online-Seminar „Das operative Geschäft: Steuerung und Controlling in der Eingliederungshilfe“

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 030/48837-495