Koblenz (epd). Private Kitas können ein Betreuungsverhältnis für Kinder ohne Angabe von Gründen kündigen. Entsprechende Klauseln im Betreuungsvertrag sind wirksam, entschied das Landgericht Koblenz in einem am 20. Dezember bekanntgegebenen Urteil. Willkürlich dürfe eine Kündigung aber nicht sein, so das Gericht.
Geklagt hatten die Eltern von drei Geschwisterkindern. Die wurden in einer Koblenzer Kita betreut. Vertraglich konnten Eltern und Kita mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Davon machte dann der Kita-Betreiber Gebrauch und lehnte die künftige Betreuung der drei Kinder ab.
Die Eltern meinten, dass die Kündigung des Betreuungsverhältnisses nur aus besonderem Grund erlaubt sei. Die Vertragsklausel sei unwirksam. Zudem habe die Kita in ihrem Kündigungsschreiben nicht mal die Gründe genannt. Die Kündigung würde zudem die Entwicklung ihrer Kinder behindern. Es habe auch keine Vorfälle gegeben, die die Kündigung begründen könnten, argumentierten die Kläger.
Dem widersprach der Kita-Betreiber vor Gericht. Die Einrichtung sei auch ohne Angabe von Gründen zur Kündigung berechtigt gewesen. Es habe aber auch Gründe gegeben. Insbesondere das Verhältnis zur Mutter sei belastet gewesen; die Juristin sei „verbal aggressiv“ aufgetreten. Die Kinder hätten zudem andere Mädchen und Jungen terrorisiert und die Erzieherinnen mit Schlägen, Tritten, Bissen und Haareziehen verletzt.
Das Landgericht urteilte, dass der Betreuungsvertrag auch ohne Angaben von Gründen gekündigt werden durfte. Auch wenn ein Wechsel der Betreuungseinrichtung für die Kinder belastend sei, habe die private Kita „ein verständliches Interesse, die Betreuung durch Auswahl der Kinder nach ihren Vorstellungen frei zu gestalten“. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe für Privatschulen bereits entsprechend entschieden. Daher sei es zulässig, wenn im Betreuungsvertrag sich die Kita dasselbe Recht auf eine Kündigung nehme, wie das auch den Eltern zustehe.
Unzulässig sei die Kündigung nur dann, wenn sie willkürlich sei. Das sei hier nicht der Fall. Es gebe zahlreiche Schreiben der Mutter, die von Vorwürfen und der Ankündigung rechtlicher Konsequenzen geprägt seien. Es liege auf der Hand, dass das für die Kita nicht mit einer „vertrauensvollen Erziehungspartnerschaft“ in Einklang zu bringen gewesen sei.
Az.: 3 O 37/22