Das „Bündnis Pro Rettungsdienst“ schlägt Alarm: Der Rettungsdienst stehe vor dem Zusammenbruch. Die Fachleute beklagen zu viele Bagatelleinsätze und eine viel zu hohe Arbeitsbelastung. Eine „grundlegende Reform der Notfallversorgung“ sei notwendig. Zwei Notfallsanitäter haben der epd-Reporterin Stefanie Unbehauen ihre psychischen Belastungen geschildert. Nicht nur die schrecklichen Bilder von schwer verletzten Unfallopfern gingen ihnen nicht mehr aus dem Sinn, sondern auch das Verhalten Schaulustiger. Da gebe es „Menschen ohne jeglichen Anstand oder Empathie“, sagt einer der beiden Sanitäter.
Er geht einen unkonventionellen Weg: Mit 31 Jahren entscheidet sich der zweifache Familienvater Michael D. endlich für seinen Wunschberuf: Er will Erzieher werden. Da seine Frau in einem Vollzeitjob arbeitet, kümmert er sich neben der Ausbildung auch um die Söhne. Im zweiten Ausbildungsjahr werden Wochenendseminare stattfinden: „Wenn ich dann meinen Nebenjob beim DRK nicht mehr ausüben kann, kommen wir noch mehr in die finanzielle Klemme.“ Für das Paar kein Grund aufzugeben, wie es scheint.
„In der Pflege stehen die Dinge auf dem Kopf“, sagt Matthias Gruß vom ver.di-Fachbereich Altenpflege. Was er damit meint: In der Branche fordern Arbeitgeber die Begrenzung der Leiharbeit, Gewerkschaften loben die relativ attraktiven Arbeitsbedingungen. Denn Leiharbeitskräfte haben den Vorteil, dass ihre Wünsche zur Arbeitszeit eher berücksichtigt werden - etwa wenn sie keine Nachtschichten oder Wochenenddienste machen wollen. Auch können sie kurzfristige Vertretungen leichter ablehnen als das Stammpersonal.
Wer in einem Ehrenamt tätig ist, ist in der Regel durch eine gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Unter den Unfallschutz können auch Freundschaftsbesuche von DRK-Ortsverbänden fallen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG). Im verhandelten Fall verunglückte ein DRK-Ortsvorsitzender auf der Fahrt zu einem anderen Verband des Roten Kreuzes. Das BSG entschied, dass nicht nur Hilfetätigkeiten bei Unglücksfällen, sondern auch „sonstige Tätigkeiten“, die den Zwecken des Hilfsdienstes wesentlich dienen, unter Unfallschutz stehen.
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Markus Jantzer
Bochum, Düsseldorf (epd). Einige Hundert Meter vom Notarzt-Einsatzfahrzeug entfernt liegt ein verunglückter Motorradfahrer. Seine Oberschenkel sind gebrochen, um ihn eine Blutlache. Aus der Ferne ertönen lauter werdende Propellergeräusche eines Helikopters und die Sirenen eines Rettungswagens. Es sind Szenen wie diese, die sich in das Gedächtnis des Notfallsanitäters Patrick Krieger eingebrannt haben. „Der Mann hatte mit sehr hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Motorrad verloren, durchbrach einen massiven Holzzaun, überschlug sich mehrmals“, erinnert er sich. Ersthelfer reanimierten bereits, als Krieger am Unfallort eintraf.
„Es gab Anzeichen für innere Blutungen und ein Schädelhirntrauma“, sagt der 36-Jährige. Sein Team versorgte den Patienten, bis dieser mit dem Helikopter in eine Klinik transportiert wurde.
„Während man in diesem Trümmerfeld die Spuren des Unfalls beseitigt, macht man sich Gedanken“, sagt der Bochumer, der seit mehr als zehn Jahren im Rettungsdienst ist. „Habe ich alles richtig gemacht? Überlebt der Patient?“ Während hinter ihm gerade eine Lache aus Blut gerinnt, fragt die Eigentümerin des durchbrochenen Zaunes: „Wer bezahlt mir den jetzt?“ Der Motorradfahrer starb später im Operationssaal.
Oft erschüttere den Notfallsanitäter das menschliche Verhalten. „Da gibt es Schaulustige, die einem den Einsatz erschweren. Menschen ohne jeglichen Anstand oder Empathie“, sagt Krieger.
„Der Umgang mit solchen Situationen wird kaum gelehrt“, beklagt der Notfallsanitäter. „Das Traumatische sind die Schicksale, die man damit verbindet. Eltern, die Kinder verlieren, und Kinder, die Eltern verlieren. Wenn jemand geht, dann geht die Person selten für sich allein.“
Nach Angaben der Stiftung Deutsche Depressionshilfe berichtet jeder siebte Beschäftigte im Rettungsdienst von eigenen Depressionen. Krieger fordert: „Die Arbeitszeiten müssten reduziert werden.“ Zudem müsse es verpflichtende und spezialisierte Therapieangebote für die Einsatzkräfte geben. Sein Appell: „Rettet die, die euch im Notfall retten!“
Bundesweit steht der Bevölkerung flächendeckend die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) mit ihrer Gesamtstruktur von der psychischen Ersten Hilfe bis hin zur langfristigen Versorgung zur Verfügung. Hierbei werden zwei Zielgruppen unterschieden: Die PSNV-B richtet sich an Überlebende, Angehörige und Hinterbliebene als Gruppe der Betroffenen. Die PSNV-E richtet sich an das Einsatzpersonal.
Gladys Pietz, Referentin PSNV und Betreuungsdienst beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) Landesverband Nordrhein, sagt: „Die Feuerwehr und Rettungskräfte der Stadt Düsseldorf beispielsweise werden durch den Leiter der Notfall- und Feuerwehrseelsorge und sein Team betreut. Bereits seit mehr als 25 Jahren gibt es dort dieses System.“ Aufgrund seiner jahrzehntelangen Tätigkeit sei er in die Strukturen des Rettungsdienstes integriert und Bestandteil des Systems der PSNV. Die psychosoziale Unterstützung für Einsatzkräfte beinhaltet neben einer Nachsorge auch präventive Maßnahmen.
Auch die Björn-Steiger-Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Notfallhilfe und das Rettungswesen in Deutschland zu verbessern. Ulrich Schreiner, Geschäftsführer der Stiftung mit Sitz in Winnenden, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd): „Wir unterstützen das Einsatzpersonal im Rettungsdienst rund um Notärzte, Leitstellendisponenten, Notfall- und Rettungssanitäter und verweisen an entsprechende Facheinrichtungen wie Traumazentren.“
Die Psychologin Alena Knabe, die sich im „Forum für psychische Gesundheit im deutschen Rettungsdienst“ (Rupert) engagiert, sagte dem epd: „Wir empfehlen psychisch belasteten Einsatzkräften zunächst den Gang zum Hausarzt.“ Was helfe, sei „reden, reden, reden. Sich bei psychischen Problemen Hilfe zu suchen, hat nichts mit Schwäche zu tun, sondern ist ein Akt der Stärke.“
Bei „Rupert“ können sich Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter zum Thema psychische Gesundheit im Rettungsdienst informieren und sich außerdem anonym austauschen. Knabe zeigt sich überwältigt vom Zuspruch. „Obwohl wir erst im September gestartet sind, erhalten wir eine riesige Welle des Dankes und viele E-Mails von Betroffenen, besonders von Männern“, sagt sie.
Der Düsseldorfer Notfallsanitäter Mats Muckel hält drei Maßnahmen für zentral: „Eine gute Prävention, Reduktion der Arbeitsbelastung und bessere Nachsorge und Betreuung.“ Der 35-Jährige empfindet vor allem die andauernde Konfrontation mit sozialem Elend als sehr belastend. „Besonders in der Großstadtrettung gibt es viele alte oder kranke Menschen, die niemanden haben und völlig verwahrlosen.“
In Erinnerung geblieben sei ihm ein freundlicher alter Herr, der nur noch kriechen konnte. „Wir trafen ihn in einer völlig verfallenen Wohnung an. Neben dem Sessel stand ein Eimer mit Fäkalien, weil er es nicht mehr ins Bad schaffte“, erinnert sich Muckel. Er hatte kein Telefon, mit dem er sich Hilfe hätte holen können, und niemanden, der sich um ihn kümmerte. „Wir waren von Nachbarn alarmiert worden, da er irgendwann gegen die Wand klopfte, um auf sich aufmerksam zu machen. Das sind Bilder und Gerüche, die man nicht so schnell wieder vergisst.“
Berlin (epd). Das neu gegründete Bündnis Pro Rettungsdienst fordert eine grundlegende Reform der Notfallversorgung außerhalb der Krankenhäuser. Der Rettungsdienst stehe vor dem Zusammenbruch, sagte Frank Flake vom Vorstand des Deutschen Berufsverband Rettungsdienst am 12. Dezember in Berlin. Die Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst hätten sich in der jüngsten Zeit derart verschlechtert, dass es „eine nie dagewesene Berufsflucht“ gebe.
Zentrales Problem sei eine enorm gestiegene Einsatzzahl, vor allem für Bagatellerkrankungen oder -verletzungen, sagte Flake. Eine der Ursachen dafür sei, dass in den vergangenen Jahren die ambulante Versorgung nachgelassen habe. Die Strategie, immer mehr Rettungswagen in Dienst zu stellen, sei am Ende. Es gebe kein Personal mehr, sagte Flake.
Es sei nötig, Patientenströme zentral zu steuern, forderte Oliver Hölters von der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbands. Nach den Vorstellungen des Bündnisses könnten die Rettungsleitstellen sowohl Notrufe als auch Hilfeersuchen an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst entgegennehmen und jeweils geeignete Hilfe entsenden.
Zugleich müsse die Transportpflicht entfallen, sagte Hölters. Bislang nämlich muss der Rettungsdienst in vielen Bundesländern jeden Menschen, der den Notruf wählt und in eine Klinik möchte, dorthin bringen, unabhängig davon, wie schwer erkrankt oder verletzt er ist. Die Rettungsleitstellen sollten stattdessen Gesundheitsberatung anbieten können, regte Hölters an.
Der Rettungsdienst sei als Teil der Gesundheitsversorgung in das Sozialgesetzbuch V aufzunehmen, sagte Flake. Bislang gilt er nur als reine Transportleistung. Er forderte auch bundesweit einheitliche Kompetenzen für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter. Bislang gebe es hier einen „bundesweiten Flickenteppich“, weil die jeweiligen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst in den Städten und Landkreisen selbst entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen Beschäftigte im Rettungsdienst ergreifen dürfen. Das Rettungsdienstpersonal dürfe daher vielerorts nicht anwenden, was es gelernt hat, kritisierte Flake.
Die Gewerkschaft ver.di forderte eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit im Rettungsdienst auf 44 Stunden. Bislang seien vielerorts 48 Stunden pro Woche üblich. Eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit sei sinnvoll, sagte Flake, aber nur kurzfristig. Blieben die Einsatzzahlen so hoch wie derzeit, würde durch die Reduzierung nur die Personalnot vergrößert.
Dem Bündnis Pro Rettungsdienst gehört die Björn Steiger Stiftung, die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands, die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft, die Deutsche Gesellschaft für Rettungswissenschaften, der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst und die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbands an.
Hannover (epd). Thorsten Ernst, Fachbereichsleiter Rettungsdienst im Johanniter Landesverband Niedersachsen-Bremen, berichtet, dass in seinem Verband die Zahl der Einsätze in den vergangenen drei Jahren um 12,5 Prozent zugenommen auf insgesamt mehr als 78.000 Einsatzfahrten angestiegen ist. „Bei vielen Menschen herrscht noch zu viel Unwissenheit, an welche Stelle sie sich mit welchen Leiden wenden können“, sagte Ernst dem Evangelischen Pressedienst (epd). Außerdem müssten Patienten längere Wege und Wartezeiten für Hausarztbesuche in Kauf nehmen. Viele nutzten zudem die Fahrt mit dem Rettungswagen als Mittel, um Wartezeiten in Notaufnahmen zu umgehen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Rettungsleitstelle könnten Bagatell-Anrufe schlecht aussortieren, betonte der Experte. Bei bestimmten Begriffen am Telefon wie etwa Luftnot schicke Disponent im Zweifel einen Rettungswagen los. Oft kläre sich erst vor Ort, dass der Patient seit drei Wochen einen Husten habe und keinen Hausarzt habe.
Bei den Einsatzkräften führe die hohe Zahl an solchen Fehlfahrten zu Frust. „Die Kolleginnen und Kollegen sind in der Lage, einen Menschen aus einer lebensbedrohlichen Lage zu retten, und fahren dann einen Bagatell-Einsatz nach dem anderen, das ist nicht motivierend.“ So suchten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter häufig andere Arbeitsbereiche in Kliniken oder Arztpraxen. „Dann fehlt dieser Mensch im Rettungsdienst, wo er drei Jahre lang aufwendig ausgebildet wurde.“
Der sich verschärfende Personalmangel sei inzwischen ein flächendeckendes Problem in ganz Deutschland, mahnte Ernst. „Dieser Kampf wird auf dem Rücken unserer Mitarbeitenden ausgefochten und da gehört er gar nicht hin.“ Die Politik müsse das Problem endlich angehen.
Berlin (epd). Wer in Deutschland Gas, Fernwärme und Strom verbraucht, kann im kommenden Jahr für zumindest einen Teil seines Bedarfs mit einem gesetzlich festgelegten Maximalpreis kalkulieren. Der Bundestag beschloss am 15. Dezember mit der Mehrheit der Stimmen die Gesetze für die sogenannte Gas- und Strompreisbremse. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen und Einrichtungen sollen damit bei den stark gestiegenen Energiepreisen entlastet werden. Auch für private Verbraucher von Heizöl, Pellets oder Flüssiggas soll es eine Unterstützung geben.
Das Gesetz für den Gaspreisdeckel sieht vor, dass der Gaspreis für Privatkunden und kleinere Unternehmen für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde begrenzt wird, der für Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen soll ebenfalls für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Die Preisdeckel sollen zum März umgesetzt werden, aber auch schon rückwirkend ab Januar Anwendung finden. Befristet ist die Regelung bis Ende 2023 und kann bis April 2024 verlängert werden. Insgesamt gilt die Entlastung damit für maximal 16 Monate.
Auch für große Industrieunternehmen sind Preisdeckel ab Jahresanfang geplant. Der Bundestag hat dabei im Gesetzentwurf der Bundesregierung ein Boni- und Dividendenverbot ergänzt. Unternehmen, die durch die Energiepreisdeckel um mehr als 25 Millionen Euro entlastet werden, dürfen dem Gesetzesbeschluss zufolge keine Boni oder vergleichbaren Leistungen gewähren.
In den Ausschussberatungen ergänzt wurde zudem die in der Debatte wiederholt geforderte Unterstützung von Haushalten, die mit Öl oder Pellets heizen. Ab einer Verdoppelung der Preise gegenüber dem Vorjahr werden 80 Prozent der Kosten übernommen, höchstens 2.000 Euro. Für die gesamten Entlastungen bei den Energiekosten plant die Bundesregierung 200 Milliarden Euro ein.
Enthalten sind dabei auch Härtefallregelungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Für Krankenhäuser werden sechs Milliarden Euro, für Pflegeeinrichtungen zwei Milliarden Euro als ergänzende Hilfen zur Verfügung gestellt. Härtefallregelungen gibt es auch für Reha-Einrichtungen. Über die Preisbremsen muss abschließend noch der Bundesrat am 16. Dezember befinden.
Bereits beschlossen hatte der Bundestag eine Einmalzahlung für Privatverbraucher, die für diesen Dezember gilt. Haushalte werden damit in etwa der Höhe der monatlichen Abschlagszahlung entlastet, was aber nur bei Direktverträgen mit den Versorgern direkt wirksam wird. Bei einer Heizkostenabrechnung über die Verwaltung muss der Betrag bei der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt werden.
Abgewickelt werden die Preisdeckel für Strom und Gas ebenso wie die Soforthilfe für Dezember automatisch über die Versorger, wie das Bundeswirtschaftsministerium betonte. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nichts unternehmen, um die Entlastungen zu bekommen.
Berlin (epd). Das überdurchschnittliche Bildungsniveau der ukrainischen Kriegsflüchtlinge trägt einer Studie zufolge zu deren zügiger Integration in Deutschland bei. Der Anteil der Befragten mit einem Hochschulabschluss oder vergleichbaren Abschlüssen liegt einer am 15. Dezember in Berlin vom Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vorgelegten Umfrage zufolge bei 72 Prozent. In der Ukraine liegt der Wert den Angaben zufolge bei 50 Prozent.
Knapp ein Fünftel der nach Deutschland geflüchteten Menschen aus der Ukraine ist demnach bereits berufstätig. Die Hälfte der rund 11.000 befragten Ukrainerinnen und Ukrainern besucht einen Sprachkurs.
Die Umfrage ergab, dass 60 Prozent der Menschen in einer eigenen Wohnung lebten. Überraschend sei, dass lediglich neun Prozent der Befragten in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht seien, sagte die Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung, Christa Katharina Spieß. Die Mehrheit der Geflüchteten habe ihren Wohnort frei gewählt. Die Daten belegten, dass es Kindern besser gehe, wenn sie Kitas und Schulen besuchten und wenn die Eltern die Absicht äußerten, in Deutschland bleiben zu wollen.
Vier Fünftel der erwachsenen Geflüchteten sind den Angaben zufolge Frauen. Knapp die Hälfte von ihnen lebt mit minderjährigen Kindern. In mehr als 90 Prozent der Familien mit Kindern im schulpflichtigen Alter besucht mindestens ein Kind eine Schule in Deutschland. Sechs Monate nach dem Zuzug nach Deutschland waren demnach 24 Prozent der Männer, aber lediglich 16 Prozent der Frauen erwerbstätig. Bei Frauen spielt eine wichtige Rolle, ob Kleinkinder einen Betreuungsplatz haben.
Vor dem Hintergrund von Erfahrungen mit dem Flüchtlingszustrom von 2015 riet Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) von der Anwendung des Königsteiner Schlüssels ab. Die Aufteilung der Geflüchteten auf die Bundesländer habe damals zu negativen Folgen geführt: „Diejenigen, die sich frei ihren Wohnort wählen konnten, haben eine höhere Erwerbstätigkeitswahrscheinlichkeit.“
Die überwiegende Mehrheit der Befragten (76 Prozent) habe sich bei ihrer Ankunft in Deutschland willkommen gefühlt, sagte Nina Rother vom Forschungszentrum im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Ein Drittel habe angegeben, Deutschland nach Kriegsende verlassen zu wollen, ein Viertel wolle für immer und 13 Prozent für mehrere Jahre bleiben. Die überwiegende Mehrheit der Befragten (88 Prozent) gab demnach an, weiterhin Bedarf an Beratung und Unterstützung zu haben.
Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung legte die Studie „Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland. Flucht, Ankunft und Leben“ gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie dem Forschungszentrum im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor. Das Institut für angewandte Sozialwissenschaft (infas) befragte dafür zwischen August und Oktober 2022 11.225 ukrainische Staatsangehörige im Alter von 18 bis 70 Jahren, die seit dem 24. Februar nach Deutschland zugezogen waren. Der Fragebogen auf Russisch und Ukrainisch konnte sowohl online als auch auf Papier ausgefüllt werden.
Berlin (epd). Das Zusammenleben von Einwohnern verschiedener Herkunft wird in Deutschland überwiegend positiv bewertet, und zwar von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Das Integrationsklima habe sich trotz des Zuzugs Hunderttausender Ukrainer und der aktuellen Krisen seit der letzten Erhebung leicht verbessert, berichtete der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) am 14. Dezember in Berlin. Die SVR-Vorsitzende Petra Bendel bilanzierte: „Die deutsche Einwanderungsgesellschaft beweist sich erneut als integrationserfahren und krisenresistent.“
Die Sachverständigen legten das Integrationsbarometer mit dem Integrationsklima-Index zum vierten Mal vor. Es misst die Alltagserfahrungen und Einstellungen von Menschen auf der Basis von Interviews und fasst sie in einem Wert zwischen 0 und 100 zusammen. Danach hat sich der Index weiter positiv entwickelt und ist in den beiden vergangenen Jahren von 66,3 auf 68,5 Punkte gestiegen. Die Studie liefert repräsentative Ergebnisse auf Basis von Befragungen.
90 Prozent aller Befragten bewerteten persönliche Kontakte zu Menschen unterschiedlicher Herkunft als positiv. Unter den verschiedenen Bevölkerungsgruppen gibt es geringfügige Abweichungen. So bewerten Menschen aus Nicht-EU-Ländern das Integrationsklima in Deutschland besonders positiv, gefolgt von EU-Bürgern und Spätaussiedlern. Die niedrigsten Werte finden sich bei Einwanderern aus der Türkei und der Gruppe ohne Migrationshintergrund.
Eine Gleichbehandlung aller Bevölkerungsgruppen sehen viele aber nicht. Ein Drittel der Befragten glaubt nicht, dass Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund bei gleicher Leistung auch gleich benotet werden. Mehr als die Hälfte der Befragten sagt, Menschen mit Migrationshintergrund hätten auch bei gleicher Qualifikationen nicht die gleichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Besonders skeptisch sind auch in diesem Punkt die türkeistämmigen Befragten und Einwohner ohne Migrationshintergrund. Unter ihnen sehen zwei Drittel keine Gleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan, wertete es als ermutigend, dass Einwanderung und gesellschaftliche Vielfalt in Deutschland als Normalfall angesehen würden. Doch hätten die Menschen auch ein feines Gespür für Diskriminierungen. Die Bundesregierung setze dagegen unter anderem auf mehr Einbürgerungen, erklärte Alabali-Radovan mit Blick auf den kürzlich vorgelegten Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), der Einbürgerungen beschleunigen soll.
Dem Integrationsbarometer zufolge nehmen eingebürgerte Einwanderer ihr Wahlrecht aber seltener wahr und engagieren sich seltener gesellschaftlich und politisch als Menschen ohne Migrationshintergrund. Gleichwohl halten neun von zehn Befragten unabhängig von ihrer Herkunft grundlegende Prinzipien der Demokratie wie Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenschutz für zentral.
Befragt wurden für das aktuelle Integrationsbarometer 15.005 Personen, 8.005 Menschen ohne und 7.000 Menschen mit Migrationshintergrund. Die Interviews fanden von November 2021 bis Juli 2022 statt. Die Studie wird zu gleichen Teilen vom Bund und den Ländern gefördert. Der Integrations-Sachverständigenrat ist unabhängig und - wie etwa auch die Wirtschaftsweisen - eines von fünf Gremien dieser Art, die Daten liefern und mit ihrer Expertise die Regierung beraten. Das Integrationsbarometer wird alle zwei Jahre veröffentlicht. Bis Ende 2020 wurde der Sachverständigenrat von Stiftungen getragen, seit 2021 wird er vom Bundesinnenministerium gefördert.
Bad Tölz/Frankfurt a. M. (epd). Michael Dassel (Name geändert) hat schon zu Schulzeiten davon geträumt, Erzieher zu werden. „Meine Lehrerin und die Berufsberatung rieten mir jedoch von einem sozialen Beruf ab“, erinnert sich der 32-jährige Bad Tölzer. Nach seinem Abitur entschied er sich für eine Ausbildung zum Hotelkaufmann.
Erst mit 31 Jahren entschied er sich für seinen eigentlichen Wunschberuf: Er begann eine Ausbildung zum Erzieher. Doch einfach ist der Weg für den zweifachen Familienvater nicht. Drei Mal in der Woche hat er Abendunterricht. Seine Ausbildung dauert insgesamt vier Jahre. Da die ersten drei Jahre abgesehen von einigen Praxiswochen komplett in der Berufsschule stattfinden, verdient er derzeit kein Geld. Daher jobbt er an den Wochenenden beim Roten Kreuz für „Essen auf Rädern“.
Michael Dassels Alltag ist streng getaktet. „Morgens bringe ich unseren Großen in den Kindergarten und kümmere mich um den Kleinen. Dann koche ich Mittagessen und hole den Großen wieder ab. Die Nachmittage verbringen wir oft auf dem Spielplatz“, sagt er.
Seine Ehefrau arbeitet Vollzeit. „Wenn meine Frau von der Arbeit nach Hause kommt, mache ich mich auf den Weg nach München in die Abendschule“, sagt Dassel. Zur Schule und zurück fahre er insgesamt zwei Stunden. „Ich lerne meistens von 23 Uhr bis zwei Uhr nachts.“
Druck, einen gutbezahlten Beruf ausüben zu müssen, spüre er oft. „Von Männern wird immer noch gesellschaftlich erwartet, viel Geld verdienen und die Familie allein ernähren zu müssen“, beklagt er.
Während seines dreiwöchigen Praktikums in einer Kita wurde er mit Klischees konfrontiert. „Ich erinnere mich noch daran, wie eines Tages eine Schublade kaputt ging.“ Da er der einzige Mann war, wurde er dazu aufgefordert, sie zu reparieren. „Ich habe jedoch zwei linke Hände und kein handwerkliches Talent“, sagt er und lacht.
Ulf Rödde, Pressesprecher der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd): „Die GEW setzt sich dafür ein, Rollenklischees kritisch zu hinterfragen und Vorurteile abzubauen.“ Hier müsse bundespolitisch, mit den Erfahrungen des Modellprogramms „Mehr Männer in Kitas“, das Bundesprogramm „Fachkräfte-Offensive Erzieherinnen und Erzieher“ weitergeführt und ausgebaut werden.
„Die GEW setzt sich dafür ein, dass die Ausbildung sozialversicherungspflichtig sein muss und nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt wird.“ Weder Schulgeld noch Ausbildungsgebühren seien zu vertreten. Gebühren muss Michael keine bezahlen, aber Materialgeld und Fahrtkosten belasten die junge Familie. „Uns bleibt am Ende des Monats kein Geld übrig“, sagt der Familienvater.
Eine Ausbildungsförderung vom Staat erhält Michael nicht, da er die Abendausbildung in Teilzeit absolviert. „Am Telefon sagte mir die BAföG-Stelle des Landratsamts Bad Tölz, ich könne ja tagsüber arbeiten gehen und Geld verdienen. Dass ich tagsüber den Haushalt machen und meine Kinder versorgen muss, wird nicht beachtet“, sagt er.
Auch Mario Schwandt, Gewerkschaftssekretär bei der GEW Bayern, sagt: „Problematisch finde ich die insgesamt zu niedrigen Förderungsbeträge. Für Menschen, die sich erst spät entscheiden, eine erneute Ausbildung zu machen, ist das nicht ausreichend.“ Oft müssten die Betroffenen Kredit aufzunehmen. „Angesichts des Fachkräftemangels halte ich es für sehr wichtig, dass die Ausbildung älterer Quereinsteiger durch eine höhere Förderung ermöglicht wird“, sagt Schwandt.
„Im zweiten Ausbildungsjahr finden zusätzlich verpflichtende Veranstaltungen an den Wochenenden statt. Dann kann ich meinen Nebenjob beim Roten Kreuz nicht mehr ausüben“, sagt Michael Dassel. Das werde ihn und seine Familie noch stärker in eine finanzielle Klemme bringen.
Wiesbaden (epd). Die Einführung des Elterngeldes vor 15 Jahren hat einer Studie zufolge die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert. Dies geht aus einer Analyse des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung hervor, die am 14. Dezember in Wiesbaden veröffentlicht wurde. Mit der Einführung von Elterngeld 2007 sei der Bezug durch die Väter im Vergleich zum bis dahin gezahlten Erziehungsgeld sprunghaft auf 20 Prozent angestiegen, sagte Uta Brehm vom Bundesinstitut dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Nachfrage. Seither verdoppelte sich der Anteil von Vätern, die Elterngeld beziehen, und liegt heute bei 43 Prozent.
Zugleich nutzt mehr als jedes zweite Paar die Partnermonate überhaupt nicht. Von jenen, die sie beanspruchen, beziehen laut Bundesinstitut drei von vier Vätern zwei Monate Elterngeld, größtenteils zeitgleich mit der Partnerin. Bei Müttern von Kindern unter drei Jahren stieg indessen die Erwerbsbeteiligung von 43 auf 56 Prozent an. „Ein merklicher Erfolg“, sagte die Co-Autorin der Studie, Sophia Schmitz, vom Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung.
Doch neben diesen messbaren Erfolgen zeigt sich in der Studie, dass weiterhin nur etwa jeder zehnte Vater mehr als die zwei „Vätermonate“ in Anspruch nimmt. Weil die meisten Männer parallel mit ihren Partnerinnen in Elternzeit sind, ist eine alleinige Verantwortung der Väter für die Kinderbetreuung nach wie vor selten. „Über die ersten Lebensmonate des Kindes hinaus sind seit Einführung des Elterngeldes kaum weitere Fortschritte bei der Aufteilung der Familienarbeit zu erkennen“, fasste Mathias Huebener vom Bundesinstitut die Ergebnisse zusammen.
Seit Jahren stagniere die durchschnittliche Bezugsdauer der Väter deshalb bei etwa dreieinhalb Monaten - verglichen mit den knapp 14 Monaten der Mütter (Elterngeld Plus inklusive), hieß es weiter. Der Elterngeldbezug der Männer überschneide sich dabei oft noch mit dem der Mütter. Das gelte vor allem für die ersten Monate nach der Geburt. Im 13. und 14. Monat nach der Geburt sei der Anteil der Väter, die alleine zu Hause blieben, mit 20 Prozent am höchsten. Allerdings nutzen viele Mütter nach dem Auslaufen ihres Elterngeldanspruchs weiter unbezahlte Elternzeit, heißt es in der Studie.
Zudem untersuchten die Wissenschaftler, wie sich die Länge der Elternzeit bei den Vätern auf die Mithilfe bei Hausarbeit und Kinderbetreuung auswirkte. Für die Beteiligung der Väter macht es keinen Unterschied, ob sie keine oder nur eine sehr kurze Elternzeit genommen haben. In beiden Konstellationen wenden sie durchschnittlich nur etwa zweieinhalb Stunden für die Kinderbetreuung und knapp eine Stunde für die Hausarbeit auf, wie es in der Studie heißt.
Außerdem zeige die Studie, dass Mütter unabhängig von der Länge der Elternzeit drei Jahre nach dem Wiedereinstieg in den Beruf Rückgänge im Berufsprestige verzeichnen im Vergleich zur Zeit vor der Geburt. Bei Vätern sei es genau umgekehrt: Sie gewannen an Berufsprestige, sogar besonders jene mit längeren Elternzeiten. „Hier wird deutlich, wie wichtig es ist, sich auch das Berufsprestige anzuschauen“, sagt Uta Brehm vom Bundesinstitut.
Berlin (epd). Bei einem Besuch des Zentrums der Berliner Stadtmission am Hauptbahnhof hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auf die Lage von Obdachlosen und Bedürftigen aufmerksam gemacht. „Wohnungslosigkeit ist eine unterschätzte Notlage in unserer Gesellschaft“, sagte er am 13. Dezember bei einem Treffen mit Verantwortlichen, Bewohnern und Gästen des Zentrums.
Der Bundespräsident erinnerte an die Not der Menschen, die unter den Folgen des Kriegs in der Ukraine litten. Aber auch in Deutschland hätten Menschen Furcht vor dem Winter. Mitten im Wohlstand seien sie ohne Obdach und ohne eigene Wohnung. Steinmeier forderte dazu auf, sich nicht nur zu Weihnachten um die von Obdach- und Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen zu kümmern.
Mehr als 260.000 Menschen lebten in Deutschland ohne eigene Wohnung, die meisten von ihnen in Notunterkünften, aber auch mehr als 40.000, vielleicht 50.000 Menschen auf der Straße, so der Bundespräsident. Sie suchten sich für die Nacht Schlafmöglichkeiten unter Brücken, in Verschlägen oder in Zelten: „Ohne Hilfe werden einige diesen Winter nicht überleben.“
Dass er sich mit dem Thema Obdachlosigkeit auskennt, stellte Steinmeier im Gespräch mit Bewohnern einer Einrichtung für alkoholkranke Menschen unter Beweis. Bei Kaffee und Kuchen kam er an einem weihnachtlich mit roter Kerze geschmückten Tisch mit Bewohnern ins Gespräch. Er fragte sie nach ihrem Alltag, nach ihren Lebensgeschichten und Perspektiven.
Ein Bewohner berichtete, er habe noch 60 Tage Arbeit statt Strafe in der Gärtnerei des Zentrums am Hauptbahnhof zu leisten. Ein anderer arbeitet in der Logistikküche des Zentrums, in der Steinmeier wenig später Brokkoli klein schnitt. Der dritte erzählte, er bekämpfe seine Alkoholsucht in der Tagesklinik. Sie alle äußerten den Wunsch nach einer eigenen Wohnung.
Steinmeier schenkte heiße Getränke aus Thermoskannen an Bedürftige aus und beklagte anschließend, viele Menschen verdrängten Obdachlosigkeit. „Man schaut nicht gern hin“, sagte der Bundespräsident, der dem Thema eine Doktorarbeit widmete. Unter dem grauen Himmel und bei Minusgraden stieß er mit einem der Bedürftigen mit Pappbechern an und hatte für jeden ein verbindliches Wort.
Der ehemalige Leiter der Bahnhofsmission am Bahnhof Zoo, Dieter Puhl, erinnerte an Steinmeiers Nacht als damaliger Bundesaußenminister im Kältebus der Stadtmission. In jener Nacht habe es ausnahmsweise mehr Beamte des Bundeskriminalamts als Obdachlose im Berliner Tiergarten gegeben, berichtete Puhl, der seit mehr als 30 Jahren mit Obdachlosen arbeitet. Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden, sei eine Utopie, sagte er: „Dass Steinmeier da mitmacht, ist mehr als beeindruckend.“
„Wir waren schon mal weiter“, kritisierte Steinmeier mit Blick auf das Ziel, der Obdachlosigkeit in der Europäischen Union bis 2030 ein Ende zu setzen. Die Wirtschaftskrisen, die Corona-Pandemie und steigende Mieten hätten dazu geführt, dass sich viele Menschen, die zu den ärmsten und verwundbarsten zählten, eine Wohnung nicht mehr leisten könnten: „Wir müssen unsere Anstrengungen jetzt steigern.“
Berlin (epd). Die Einsamkeit von älteren Menschen in Deutschland hat einer Studie zufolge in der Corona-Pandemie deutlich zugenommen. Bei vielen über 85-Jährigen habe sie besonders lange angehalten, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Demnach stieg der Anteil der Menschen ohne ausreichende Sozialbeziehungen im ersten Jahr der Pandemie in allen Altersgruppen. Besonders stark waren allerdings die über 60-Jährigen betroffen, wie das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) den Angaben zufolge im Auftrag des Bundesfamilienministeriums ermittelte.
Demnach lag in der Gruppe der 60- bis 69-Jährigen der Anteil derer, die sich im Corona-Sommer 2020 einsam fühlten, mit 13,1 Prozent am höchsten. Vor der Pandemie hatte der Anteil unter ihnen bei neun Prozent und damit etwa so hoch wie in anderen Altersgruppen gelegen. Auffällig ist zudem, dass diese „Einsamkeitsquote“ in allen Altersgruppen nach dem Sommer 2020 fast auf Vor-Corona-Niveau zurückging, allerdings nicht bei den über 85-Jährigen. Dort ist die Quote den Angaben zufolge deutlich gestiegen: Noch 2014 lag sie bei 3,5 Prozent; von 7,8 Prozent im Sommer 2020 stieg sie auf mehr als 12,4 Prozent Anfang vorigen Jahres.
Eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums erläuterte, die Daten stammten aus dem Deutschen Alterssurvey des DZA, für den die Einsamkeitsquoten aller Bevölkerungsgruppen für die Jahre 2014, 2017, Sommer 2020 und Winter 2020/2021 ermittelt wurden. Sie betonte, die Bundesregierung arbeite seit Juni an einer Strategie gegen Einsamkeit, die alle Menschen einschließe, die aufgrund ihrer Lebensführung in bestimmten Lebensphasen davon betroffen sein können.
Wichtiger Partner bei der Klärung der Frage, wie die zunehmende Einsamkeit vieler Menschen überwunden werden kann, sei das vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik gesteuerte „Kompetenznetz Einsamkeit (KNE)“. Es bündele Wissen für konkrete Angebote gegen Einsamkeit und erforsche zudem die Faktoren der aktiven Vorbeugung.
Das Ministerium sieht die Vereinsamung als drängendes gesellschaftspolitisches Problem: Einsamkeit könne „als Risikofaktor an der Entwicklung von Erkrankungen wie Depressionen, Demenzerkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Substanzmissbrauch beteiligt und andererseits Folge von Erkrankungen wie Depressionen und Demenzerkrankungen sein“, heißt es in der Antwort.
„Vereinsamung ist ein riesiges Problem, unabhängig vom Alter“, sagte die familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Heidi Reichinnek. Die psychischen Belastungen in Folge von Einsamkeit blieben viel zu oft unbehandelt. „Grundsätzlich gibt es zu wenig Therapieangebote“, so Reichinnek.
Berlin (epd). Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Ferda Ataman, beklagt weit verbreitete Vorurteile über ältere Menschen. Es gebe eine Vielzahl negativer Stereotype und fragwürdiger Rollenklischees gegenüber Seniorinnen und Senioren, sagte sie bei der Vorstellung der Studie „Ageismus - Altersbilder und Altersdiskriminierung in Deutschland“ am 15. Dezember in Berlin. „Gerade mit Blick auf den demografischen Wandel ist es wichtig, dass wir hier stärker aufklären.“
Laut der Untersuchung, die im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle von der Medical School Berlin erarbeitet wurde, stimmt rund ein Drittel der Befragten der Aussage zu, dass alte Menschen „Platz machen“ sollten für die jüngere Generation, indem sie wichtige berufliche und gesellschaftliche Rollen aufgeben (32 Prozent). 51 Prozent sind demnach für eine Regelung, wonach „Menschen nur bis zu einem bestimmten Alter, wie etwa bis 70 Jahre, politische Ämter haben dürfen“.
Grundlage ist eine repräsentative telefonische Umfrage bei 2.000 Menschen ab 16 Jahren im Januar dieses Jahres. 40 Prozent der befragten Bürgerinnen und Bürger sagten, dass junge von alten Menschen bei der Bewältigung des Klimawandels im Stich gelassen würden. Und: 53 Prozent stimmten der Aussage zu, ältere Menschen trügen nicht entscheidend zum gesellschaftlichen Fortschritt bei.
Für Ataman zeigt die Erhebung, „dass es bei Themen wie politischer Beteiligung und Klimaschutz großes Spannungspotenzial zwischen den Generationen gibt“. Pauschale Aussagen wie „ältere Menschen sind zu wenig leistungsfähig“‚ „nicht anpassungsfähig“ oder „nicht fit genug“ bezeichnen Expertinnen und Experten als „Ageismus“, ein Begriff, der in Deutschland noch kaum bekannt ist. Ataman: „Ageismus führt im Alltag und Berufsleben oftmals zu Diskriminierungen.“
Zwar seien Diskriminierungen wegen des Lebensalters im Arbeitsleben sowie bei Alltagsgeschäften grundsätzlich verboten, sagte die Beauftragte. Doch um ein politisches Zeichen gegen Altersdiskriminierung zu setzen, müsse der Begriff „Lebensalter“ in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen werden. Diskriminierung aufgrund des Alters sei inakzeptabel.
Frankfurt a. M. (epd). 20 Jahre sind seit den ersten Beschlüssen zu den Hartz-Gesetzen vergangen - und viele damals gepriesene Neuerungen waren kaum mehr als Episoden. An Ich-AGs und Personal-Service-Agenturen erinnern sich heute nur noch Fachleute. Doch es gibt eine bemerkenswerte Konstante: Bestand hat das Ringen um die Deutungshoheit über die Wirkung der umkämpften Arbeitsmarktpolitik des einstigen SPD-Kanzlers Gerhard Schröder. Noch immer liegen sich Befürworter und Gegner von Hartz IV, das als letzter Baustein der Sozialreformen 2005 in Kraft trat, in den Haaren - und die Diskussionen nehmen auch mit Blick auf das neue Bürgergeld ab 2023 kein Ende.
Schröder, seit 1998 Chef der rot-grünen Bundesregierung, ging in seiner zweiten Amtszeit ab 2002 daran, den Arbeitsmarkt radikal umzubauen. Sein Motto: „Mut zur Veränderung.“ An seiner Seite als Impulsgeber ein bis dato auf bundespolitischer Ebene unbekannter Mann: Peter Hartz. Der VW-Manager wurde unfreiwillig zum Namensgeber von vier Arbeitsmarktreformen: 2004 wurde „Hartz IV“ zum Wort des Jahres gewählt. Schröders „Agenda 2010“, die am 14. März 2003 in einer Regierungserklärung präsentierte Dachmarke seiner umfassenden Sozialstaatsreformen, spaltete die Republik.
Die Lage vor war 20 Jahren in der Tat heikel: Über vier Millionen Arbeitslose bedeuteten eine Quote von 11,3 Prozent. Das Bruttoinlandsprodukt war rückläufig, und die Renten- und Krankenkassen agierten am Rande ihrer Belastungsgrenze. Zu allem Übel waren auch die Arbeitsämter in Verruf geraten, denn sie hatten ihre Vermittlungsstatistiken geschönt.
Basis der Reformpläne waren die Vorschläge der von der Bundesregierung am 22. Februar 2002 eingesetzten 15-köpfigen Expertenkommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ unter der Leitung von Hartz. Der sechs Monate später vorgelegte, 343 Seiten starke Abschlussbericht enthielt 13 „Innovationsmodule“ als Vorschläge zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit sowie bereits erste Blaupausen für künftige Reformen im Sinne einer „aktivierenden Arbeitsmarktpolitik“.
„Die Kommission hat den Auftrag so interpretiert, dass sie nicht nur die Effizienz der Organisation und der Prozesse geprüft, sondern den Abbau von zwei Millionen Arbeitslosen in drei Jahren zum Ziel eines Gesamtkonzeptes gemacht hat, bei dem unterschiedliche Module ineinander greifen und gemeinsam Beschäftigungseffekte realisieren“, hieß es im Vorwort. Das Konzept beziehe positive Beispiele aus Pilotprojekten mit ein und verbinde marktwirtschaftliche Lösungen mit sozialer Sicherheit. „Die Balance von Leistung und Gegenleistung ist ein durchgängiges Prinzip; Arbeit soll sich lohnen, nicht Arbeitslosigkeit.“
Letztlich mündeten viele dieser Ideen, wenn auch nicht eins zu eins, zunächst in die Gesetzesvorlagen Hartz I und Hartz II, die der Bundestag mit den Stimmen der rot-grünen Koalition am 19. Dezember 2002 beschloss. Das erste Gesetz enthielt Regelungen zur Leiharbeit und zu den Personal-Service-Agenturen (PSA) sowie sogenannte Bildungsgutscheine.
„Hartz II“ beinhaltete die Ausweitung der Mini-Jobs und gestaffelte Sozialversicherungsbeiträge im Niedriglohnbereich. Die PSA sollten Arbeitslose einstellen, um sie per Arbeitnehmerüberlassung zu vermitteln und sie zugleich in verleihfreien Zeiten zu qualifizieren. Unter dem Label „Ich-AG“ firmierten Arbeitslosengeldempfänger, die sich mit Hilfe eines Existenzgründungszuschusses selbstständig machten. 2006 war damit mangels Erfolg schon wieder Schluss.
2003 wurde dann mit den „Gesetzen für moderne Dienstleistungen und Arbeitsmarkt“ die Arbeitsvermittlung umgekrempelt, Mini-Jobs von Steuern und Sozialabgaben befreit und die Leiharbeit vereinfacht. Zudem wurde der Anspruch auf Arbeitslosengeld begrenzt und Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) zusammengefasst. Allerdings nicht auf dem Niveau der vorherigen Arbeitslosenhilfe, wie Hartz angeregt hatte, sondern auf dem niedrigeren Niveau der Sozialhilfe.
All das war heftig umstritten, vor allem bei den Linken in der SPD, bei den Gewerkschaften und vielen Sozialverbänden. Denn mit Hartz IV wurde das Prinzip des „Forderns und Förderns“ etabliert und damit ein Paradigmenwechsel vollzogen: Wer Grundsicherung bekommen will, muss bereit sein, jede denkbare Arbeit anzunehmen, auch unterhalb der eigenen Qualifikation samt schlechterer Bezahlung. Wer das ablehnt, dem drohen Sanktionen. Lange war unklar, ob die umkämpften Pläne im Bundestag und auch im Bundesrat die nötige Mehrheit erhalten würden.
Hans-Jürgen Urban, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, vermutete 2004 hinter der Reformstrategie nur die „Kürzung sozialer Leistungen“ und die „Infragestellung sozialer Rechte“. 2018 sagte er beim DGB-Bundeskongress unter dem tosenden Beifall der Delegierten: „Hartz IV war eine der größten Fehlentscheidungen in der deutschen Sozialpolitik.“ Die Regelsätze seien viel zu niedrig, die Anrechnungsregeln griffen viel zu schnell und viel zu gierig auf die Ersparnisse der Betroffenen zurück.
Günther Schmid, bis 2008 Direktor der Abteilung „Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigung“ am Wissenschaftszentrum Berlin, sagte dagegen: „Die überfällige Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe und der Paradigmenwechsel zu einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik bringen neue Chancen.“ Mit diesen Grundsatzreformen gehe eine graue Zeit der Stagnation und des „Durchwurstelns“ in der Arbeitsmarktpolitik zu Ende. „Mit manchem Detail kann man nicht zufrieden sein - aber die Marschrichtung stimmt.“
Christoph Butterwegge rechnete zum zehnjährigen Bestehen des Hartz-IV-Gesetzes 2015 in einem Buch mit der Reform ab. Deutschland sei durch Hartz IV „zu einer anderen Republik“ geworden, schreibt der Sozialforscher: „Ein ausufernder Niedriglohnsektor, der bald fast ein Viertel aller Beschäftigten umfasste, gehörte ebenso zu den Folgen wie Entsolidarisierung und die Verbreitung sozialer Eiseskälte.“
Hamburg (epd). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will das deutsche Krankenhaussystem reformieren. Ein Vorschlag dazu, der auch die Abkehr von den umstrittenen Fallpauschalen vorsieht, liegt seit 6. Dezember auf dem Tisch. Die Politologin Ricarda Milstein, tätig am Lehrstuhl Management im Gesundheitswesen der Uni Hamburg, sieht in dem Entwurf viele gute Ansätze. Die Fragen stellte Nils Sandrisser.
epd sozial: Frau Milstein, eine Regierungskommission hat Anfang Dezember Vorschläge für eine künftige Krankenhausstruktur vorgelegt. Wie bewerten Sie diese Vorschläge?
Ricarda Milstein: Grundsätzlich halte ich diese Vorschläge für sehr gut und weit entwickelt, auch wenn nicht alle Fragen abschließend beantwortet sind.
epd: Anders als bislang sollen Kliniken sich nicht mehr fast ausschließlich über Fallpauschalen finanzieren. Eingeführt werden soll eine Finanzstruktur aus zwei Säulen: weiterhin Fallpauschale und Geld für die Vorhaltung medizinischer Infrastruktur. Darin enthalten soll das Budget für die Pflege sein. Ist diese Struktur ein geeignetes Mittel, um die Krankenhausfinanzierung planbar und sicher zu machen?
Milstein: Das ist schon ein guter Weg. Das nimmt den Anreiz ein Stück weit weg, sich nur über die Menge an Behandlungsfällen zu finanzieren. Die Variierung nach Abteilungstyp scheint mir auch sinnig. In manchen Bereichen kann man ja besser planen, die Operationen besser verteilen als in anderen. Dort fallen die Vorhaltekosten nicht so ins Gewicht wie in anderen Bereichen. Dies ist in Abteilungen mit weniger planbaren Leistungen anders. Ob aber das Ineinandergreifen von Pflegebudget und Vorhaltepauschale vorteilhaft ist, kann ich derzeit noch nicht beurteilen.
epd: Es soll auch festgelegt werden, welche Leistungen welche Klinik erbringen darf. Bislang ist das nur an die jeweiligen Fallmengen gekoppelt. Ist es sinnvoll, dass nicht jedes Krankenhaus prinzipiell alles erbringen darf?
Milstein: Es kommt natürlich auf die Feinjustierung an. Aber generell ist es ein Fortschritt für Deutschland, wenn wir die Leistungen in den Krankenhäusern an Qualitätskriterien knüpfen. Das können bestimmte Strukturvorgaben sein, beispielsweise ein CT, wenn man Schlaganfälle behandeln will, oder ein Herzkatheterlabor, wenn man Herzinfarkte versorgen will. Zwar gibt es hier jetzt schon erste Impulse. Wir haben beispielsweise Stroke Units für Schlaganfallversorgung oder Zuschläge für eine Notfallversorgung. Es ist also nicht so, dass wir hier komplett auf grüner Wiese arbeiten, aber es ist schön, wenn das noch weiter ausgerollt wird.
epd: Gemäß dem Vorschlag soll es künftig drei Levels von Krankenhäusern geben, von der Basis- bis zur Maximalversorgung. Bislang bestimmen die Länder die Krankenhausstruktur. Welche Vorteile würde der Vorschlag der Regierungskommission bringen?
Milstein: Letztlich finde ich es sekundär, ob ein guter Vorschlag vom Bund oder von einem Bundesland kommt. Wichtig, ist, dass wir uns erst einmal darüber Gedanken machen, welche Krankenhäuser welche Leistungen erbringen sollen. Da haben wir jetzt einen sehr guten Vorschlag auf dem Tisch. Wir sollten uns eher fragen, ob unsere Krankenhäuser die Strukturen haben, um qualitativ gute Leistungen zu erbringen.
epd: Es gibt schon reichlich Kritik an dem Vorschlag, beispielsweise der Hinweis, dass es ohne mehr Geld im System nicht gehen wird. Der Vorschlag geht ja von einer Kostenneutralität aus. Ist das ein stichhaltiges Argument?
Milstein: Der Aussage, dass nicht genügend Geld im System wäre, würde ich nicht zustimmen. Wir können aber die Verteilung optimieren. Wenn wir die Leistungserbringung in Krankenhäusern an Strukturvorgaben knüpfen, ist es sehr wahrscheinlich, dass gewisse Häuser diese Vorgaben nicht erfüllen und bestimmte Leistungen nicht mehr anbieten können. Der Entwurf hat also das Potenzial, das Geld besser zu kanalisieren und bedarfsgerechter zu gestalten. Mit der Abschwächung des Mengenanreizes haben wir die Möglichkeit, dass der Anteil an unnötigen Operationen zurückgefahren wird. Die Finanzen, die dort frei werden, können wir dann an anderer Stelle besser investieren.
epd: Andere Staaten verfolgen einen ähnlichen Weg wie der, den die Regierungskommission vorgeschlagen hat. Welche Erfahrungen haben diese Länder damit gemacht?
Milstein: Was ich in dem Entwurf sehr gut wiedererkenne, ist das Modell in Frankreich. Auch dort gibt es ein Drei-Stufen-Modell im Niveau der Krankenhausversorgung, von der Grund- bis zur Maximalversorgung. Das funktioniert im Grundsatz sehr gut, ist aber natürlich immer abhängig von der Feinjustierung. Bei der Frage, welches Krankenhaus welche Operationen machen darf, gibt es ja immer ein Spannungsfeld: Einerseits möchte man eine wohnortnahe Versorgung, andererseits eine qualitativ hochwertige Medizin sicherstellen.
epd: Welche Lücken sehen Sie in dem vorliegenden Entwurf?
Milstein: Was beispielsweise noch nicht geklärt ist, ist die Frage, wie Patienten die Leistungsstufe erhalten, die sie benötigen. Auch die Frage der Aufwertung ambulanter Versorgung ist noch offen. Unklar ist mir auch noch, wie die unterste Ebene der Krankenhausversorgung mit der ambulanten Versorgung verschränkt werden soll. Die Notfallversorgung, die Rettungsleitstellen und Rettungsdienste sind in dem Vorschlag auch nicht enthalten. Das liegt aber auch in der Natur der Sache, und hier liegen bereits gute Vorschläge von anderer Seite auf dem Tisch.
Frankfurt a.M. (epd). In den Pflegeberufen wird mit umgekehrten Vorzeichen über Leiharbeit diskutiert: Arbeitgeber fordern ihre sofortige Begrenzung, Gewerkschaften loben hingegen die relativ attraktiven Arbeitsbedingungen der Leiharbeit. „Im Bereich der Pflege stehen die Dinge auf dem Kopf“, sagte Matthias Gruß vom ver.di-Fachbereich Altenpflege dem Evangelischen Pressedienst (epd). Während Arbeitgeber die Politik deshalb zum Handeln auffordern, fordern Arbeitnehmervertretungen bessere Rahmenbedingungen für die regulären Pflege-Jobs.
In vielen Branchen greifen Arbeitgeber auf Leiharbeit zurück, um die Betriebskosten zu reduzieren. Laut ver.di sind es in der Pflege aber oft die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das indirekte Beschäftigungsmodell bevorzugen. Teilweise bieten Leiharbeitsfirmen den Pflegekräften demnach eine bessere Bezahlung. Zudem seien die Arbeitszeiten in der Leiharbeit für die Beschäftigten besser planbar und verbindlicher: Anbieter werben damit, dass Leiharbeiter klare Arbeitszeitpräferenzen angeben können - beispielsweise dass sie nicht für Wochenend- oder Nachtschichten zur Verfügung stehen.
Außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten haben die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dann keinen direkten Zugriff auf die Arbeitnehmer. Sie können sie also bei Personalengpässen nicht für kurzfristige Vertretungen oder Überschichten einsetzen. Genau das führe dazu, dass die Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit von einigen Pflegekräften bevorzugt werden, erklärt ver.di.
Einigkeit zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden herrscht darüber, dass die Leiharbeit eine Belastung sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für die Stammbelegschaft ist. „Für die Versorgung der Patientinnen und Pflegebedürftigen und für die Zusammenarbeit im Team ist das verheerend“, sagt Gewerkschafter Gruß. Ver.di warnt vor einer Spaltung der Belegschaft. Leiharbeit gehe häufig zulasten des Stammpersonals, das dadurch in noch unattraktivere Arbeitszeiten gedrängt werde und ständig neues Personal einarbeiten müsse.
Ein Verbot der Leiharbeit unter den derzeitigen Arbeitsbedingungen in der Pflege lehnt ver.di aber ab. Die Verantwortung sieht die Gewerkschaft bei den Arbeitgebern: Diese müssten es durch verbindliche Dienstpläne und tarifvertragliche Bezahlung erreichen, „Pflegepersonen zu halten und neue zu gewinnen“, sagte Gruß dem epd.
Demgegenüber stehen die Arbeitgeber: Der Geschäftsführer der Sozial-Holding Mönchengladbach, Helmut Wallrafen, forderte Ende November in einem Offenen Brief die Begrenzung der Leiharbeit in der Altenpflege. Wallrafen beklagt „Unzuverlässigkeit, schlechte Pflege und Unruhe in den Pflegeteams des Stammpersonals“. Die Belange der pflegebedürftigen Menschen fänden nicht genug Beachtung. Eine Eindämmung sei „überfällig“, heißt es in dem an Politik, Pflegekassen und Medien adressierten Brief.
Wallrafen gibt an, die Zahl der Leiharbeiter habe sich zwischen 2014 und 2020 verdoppelt, wenn auch nur auf rund zwei Prozent der insgesamt in der Altenpflege beschäftigten Arbeitnehmer. Von zwei Prozent aller Beschäftigten in den Pflegeberufen im Jahr 2021 geht auch die Bundesagentur für Arbeit aus. Ver.di wertet diese Zahlen als „immer noch gering“.
Auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) setzt sich dafür ein, „den Anteil an Leiharbeitskräften in der Pflege nachhaltig zu reduzieren“, wie der Verband dem epd mitteilte. Der Hamburger bpa-Landesvorsitzende Frank Wagner kritisiert, Zeitarbeitsunternehmen würden aktiv Stammpersonal aus den Einrichtungen abwerben, „um sie dann wieder zurückzuvermieten“.
Laut bpa sind Leiharbeiter für die Arbeitgeber deutlich teurer. Dies habe 2019 eine Umfrage des Verbandes unter seinen Mitgliedern ergeben.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hält Forderungen nach sofortiger Begrenzung der Leiharbeit für kurzsichtig. Die Einrichtungen könnten derzeit nicht auf Leiharbeiterinnen verzichten. Auch der DBfK gab gegenüber dem epd an, dass Arbeitnehmer in der Leiharbeit teils besser bezahlt werden als im direkten Beschäftigungsverhältnis.
Dresden (epd). Jens und Thomas haben an einem Tisch im Dresdner Nachtcafé Platz genommen. Sie genießen das warme Essen und die einladende Atmosphäre. „Wir können für einen Euro abends essen gehen. Das gibt es sonst nicht“, sagt Jens. Er ist einer der Wohnungs- und Obdachlosen, die in den Nachtcafés der Kirchen regelmäßig zu Gast sind.
Seit 1995 öffnen evangelische und katholische Gemeinden zwischen Anfang November und Ende März über Nacht ihre Räume, an sieben Tagen in der Woche jeweils eine andere Gemeinde. Von 19 Uhr abends bis 7 Uhr morgens. Es gibt Abendessen und Frühstück, vor allem aber einen warmen Schlafplatz. Wer will, kann duschen oder auch Wäsche waschen. Manche kommen nur zum Reden. Der Rundum-Service kostet einen Euro pro Person.
Gerd Grabowski leitet das Projekt seit vielen Jahren. Für ihn ist das ehrenamtliche Engagement aller Beteiligten gelebte Barmherzigkeit und Nächstenliebe. Diejenigen, die aus Kirchengemeinden kommen, hätten diese Motivation zu helfen. Die übrigen hätten das gleiche Wertesystem, auch wenn sie nicht christlich seien. „Wenn ich mit denen spreche, haben sie die gleiche Argumentation wie Christinnen und Christen, auch wenn sie vielleicht nicht das Wort Barmherzigkeit benutzen“, sagt Grabowski.
Die Dresdner Nachtcafés für Wohnungslose werden ökumenisch organisiert. Sonntags ist die katholische Pfarrei „St. Franziskus Xaverius im Dresdner Norden dran. Eine der Helferinnen ist Astrid Matterne. “Vor allem das warme Essen wird dankend angenommen", sagt sie. Auffallend sei aber auch der Bedarf an Zucker. Es werde viel davon in den Tee oder Kaffee gegeben.
Das gemeinsame Engagement für die Obdachlosen verbindet die Ehrenamtlichen. Probleme wegen unterschiedlicher Konfessionen kenne er nicht, sagt Ruben Enxing, der das Nachtcafé in „St. Franziskus Xaverius“ leitet. Auch zwischen den Pfarrern gebe es einen „kurzen Draht“. Neben evangelisch-lutherischen und katholischen Gemeinden ist auch eine evangelisch-methodistische Dresdner Kirchgemeinde dabei.
„Für viele ist es eine Gelegenheit, Kirche glaubwürdig leben zu können“, sagt Enxing. Deshalb engagierten sich die Menschen ehrenamtlich. Pro Kirchengemeinde beteiligen sich etwa 35 Personen an dem Projekt. Es brächten sich auch Menschen ein, die sonst nichts mit Kirchen zu tun hätten, sagt Enxing, weil sie darin „eine gute Möglichkeit sehen, sozial aktiv zu werden“.
Abendessen wird ab 20 Uhr angeboten, Frühstück ab 6 Uhr, dazwischen ist Nachtruhe. „Jeder kann kommen“, sagt Grabowski, „niemand wird gefragt nach Namen, Herkunft oder Religion.“ Finanziert wird das Hilfsprojekt überwiegend aus Spenden. Geld kommt unter anderem von Krankenkassen und Banken. Lebensmittel steuern Hotels, Tafeln und Bäckereien bei. Derzeit sind die Cafés voll besetzt. Gut 30 Menschen können pro Nacht aufgenommen werden.
Helferinnen und Helfer berichten immer wieder, dass die Wohnungslosen für ein freundliches Wort sehr dankbar sind. Daher nehmen sie sich Zeit und reden mit den Bedürftigen. Oft nehmen Gäste und Gastgeber die Mahlzeiten gemeinsam ein. Ist das Vertrauen erst einmal aufgebaut, wird auch über Probleme gesprochen. Zum Teil können weitere Hilfen vermittelt werden.
Die Idee für das Projekt hatten Studierende der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit in Dresden. Sie wollten in den Wintermonaten zum Schutz vor der Kälte ein niedrigschwelliges Angebot für Wohnungslose schaffen. Im November 1995 öffnete das erste Nachtcafé in der Dreikönigskirche Dresden.
Grabowski ist optimistisch, dass das Projekt auch in schwierigen Zeiten weitergeführt werden kann. Zwar befürchtet er, dass die Spendenbereitschaft vor dem Hintergrund aktueller Krisen abnimmt. Doch er geht davon aus: „Schwere Zeiten schweißen auch zusammen.“
Hamburg (epd). Die ersten Besucher warten schon vor der Tür, wenn die „Reling“ um 10 Uhr ihre Türen öffnet. Die Anlaufstelle für Menschen mit Suchterkrankungen liegt in Hamburg-Neustadt, in einem kleinen Ladengeschäft im Souterrain in der Neustädter Straße 27. Das Team aus Leiter Matthias von Hacht, zwei Sozialpädagoginnen und einer studentischen Aushilfe leistet hier „Hilfe und Beratung bei Krisen, Sucht und Wohnungslosigkeit“, verspricht der Flyer. „Viele kommen tatsächlich mit einem Stapel Briefe und fragen, ob wir mit ihnen ihre Post bearbeiten können“, so von Hacht.
Die meisten kommen mit einem Berg an Problemen. „Wir sortieren dann erst mal und gucken, was die Menschen wirklich brauchen und ob wir ihnen hier vor Ort helfen können.“ Dann macht sich das Team gemeinsam mit den Hilfesuchenden an die Arbeit. „Hilfe zur Selbsthilfe“ heiße das Schlagwort in der Sozialarbeit, sagt von Hacht. Und begründet: „Denn ihnen das abnehmen, ändert ihre Situation nicht.“ Es gehe darum, den Menschen aufzuzeigen, wie sie künftig selbst ihre Probleme lösen.
Auch durch Straßensozialarbeit macht die „Reling“ auf sich aufmerksam. Mehrmals die Woche besuchen zwei Kolleginnen in der Neustadt und den angrenzenden Stadtteilen bekannte Aufenthaltsorte von Menschen, die Hilfe brauchen. „Wir sind nicht mit einer großen Tasche unterwegs und versorgen die Menschen auf der Straße“, erklärt von Hacht. Es sei wichtiger, das Angebot der „Reling“ vorzustellen und den Betroffenen zu vermitteln, dass sie in der Beratungsstelle etwa Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen bekommen oder wenn sie einen Arzt brauchen, aber keine Papiere haben.
Ein gutes Einstiegsangebot sei auch das Lunchpaket, das sich dienstags jeder in der Neustädter Straße 27 abholen könne, so von Hacht. Es enthält ein Brot, eine Banane und ein Trinkpäckchen. Es gehe nicht um Versorgung, sondern um den Kontakt. „Beim dritten oder vierten Besuch bei uns bringt derjenige dann doch einen Brief mit, den er nicht versteht“, sagt der Sozialarbeiter.
Auch durch die rund 150 Postfächer, die die „Reling“ anbietet, kommen immer wieder Gespräche zustande. Sie sind für Menschen, die keine Meldeadresse haben, erklärt von Hacht, „doch wenn man einen Job sucht, braucht man eine Adresse“. Um eines der Postfächer zu bekommen, muss lediglich ein Dokument mit Namen und Geburtsdatum mitgebracht werden. Unkompliziert soll es sein, sagt der Sozialarbeiter, „und dann wäre es gut, wenn sie einmal die Woche vorbeikommen oder anrufen und nach ihrer Post fragen“.
Bis zu 30 Menschen kommen jeden Tag in die Reling, Tendenz steigend. „Wir entwickeln eigentlich mit ihnen gemeinsam das Ziel, eine Arbeit und irgendwann auch eine Wohnung zu haben“, sagt von Hacht. Doch eine Wohnung zu finden, sei schwer. Oftmals reiche das Geld bei Menschen mit guten Vollzeitstellen schon nicht für die Mieten in Hamburg. Obdachlose stünden als Letzte in der Kette, „sie fallen im System hinten über“.
Diese Perspektivlosigkeit sei in der Arbeit oft besonders schwer, sagt von Hacht. Hinzu komme, dass das Konzept für das Projekt der Pestalozzi-Stiftung Hamburg eigentlich eine Tagesaufenthaltsstätte, eine Essensausgabe, eine Kleiderkammer und Duschmöglichkeiten vorgesehen habe. Doch seit Beginn der Beratung 2021 gab es nur das kleine Souterrain-Geschäft in der Neustädter Straße. Die Suche nach größeren Räumen sei schwer, sagt von Hacht. Er habe zwar jede Woche Besichtigungen, „doch viele Vermieter oder Investoren können es sich nicht vorstellen, ein Projekt mit Suchtkranken und Obdachlosen aufzunehmen“.
"In einer der reichsten Industrienationen der Welt über Armut und Ungleichheit zu sprechen, löst Unbehagen aus. Schließlich muss ja - scheinbar - in Deutschland niemand hungern. Und auch niemand auf der Straße leben. Uns geht es doch gut. Das führt zu einer gesellschaftlichen Diskussion, bei der Armut zu oft mit Faulheit, Versagen und Schicksal gleichgesetzt wird. Doch worüber reden wir hier eigentlich?
Natürlich ist niemand in Deutschland so arm wie eine Kleinbauernfamilie im dürregeplagten Somalia oder eine Witwe mit drei Kindern in den Trümmern ihres Hauses in Syrien. Aber Armut ist nicht nur absolut, Armut ist auch nicht nur materiell. Armut hat immer auch eine relative Ebene: Wenn alle außer mir es sich leisten können, ins Kino zu gehen oder sich in der großen Pause eine heiße Schokolade gönnen, dann leide ich als junger Mensch in Deutschland unter den Folgen meiner Armut. Beziehungsweise der Armut meiner Eltern - auch wenn ich daran nicht verhungere.
In der aktuellen Debatte um das Bürgergeld entblößt sich jedoch ein ganz anderer Blick auf Armut. Die Ampelkoalition plant die Erhöhung der Regelsätze und damit der Existenzminima. Bestimmte Vermögensbeträge sollen zeitweise erhalten bleiben, so dass diese erst nach einem Jahr Leistungsbezug angetastet werden. Über all diese technischen Maßnahmen ist eine sachliche Diskussion möglich: Welche Existenzminima angemessen sind, lässt sich empirisch festlegen. Über die Wirkung von Sanktionen gibt es ausreichend Forschungsergebnisse. Und das Bedrohungsszenario des Vermögensverlustes trifft ohnehin nur einen kleinen Bruchteil der Leistungsbezieher und -bezieherinnen, denn ein Großteil verfügt gar nicht über entsprechende Vermögenswerte.
Das bedeutet aber auch: Die aktuelle Debatte ist für den Großteil der davon betroffenen Menschen eine Scheindebatte. Worum geht es aber eigentlich, wenn wir über Armut sprechen? Es geht darum, dass es scheinbar in Ordnung ist, wenn führende Politiker in Deutschland ihre strenge Haltung zur Reform des Bürgergelds damit rechtfertigen, dass sie ja auf der Seite der Menschen stehen, die etwas leisten würden … und damit offenbaren, dass für sie Menschen in Armut nichts leisten. Nichts leisten können oder gar wollen.
Diese Haltung karikiert Armut und die Erfahrungen der Menschen, die in Armut leben. Und zeigt ganz deutlich, dass diese keine Lobby haben und keine Mitsprache am politischen Diskurs.
Aus praktischer Erfahrung wissen wir, dass Armut viele Facetten hat. SOS-Kinderdorf arbeitet seit Jahrzehnten in Sozialräumen, in denen besonders viele Menschen von Armut betroffen sind. Unser Engagement gilt dabei vor allem Kindern und ihren Familien in benachteiligten Lebenslagen. Eine Ursache für diese Benachteiligung ist Arbeitslosigkeit oder ein Familieneinkommen unterhalb des Existenzminimums, sprich Armut.
Insbesondere Familien mit Migrationshintergrund und Alleinerziehende sind von Armut betroffen. Sie sind im SGB-II-Bezug deutlich überrepräsentiert. Dass diese Einkommensarmut mit Bildungsrisiken einhergeht, zeigt der Bildungsbericht 2022 eindrücklich. Der Bildungsbericht spricht von drei Risikolagen, die sich negativ auf Bildungserfolge auswirken: Ein soziales Risiko liegt vor, wenn nicht mindestens ein Elternteil erwerbstätig ist. Ein finanzielles Risiko existiert, wenn das Familieneinkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze liegt. Und dann gibt es noch das Risiko formal gering qualifizierter Eltern, wenn nicht mindestens ein Elternteil eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Hochschulreife aufweist.
Unter den Kindern, die in Haushalten von Alleinerziehenden aufwachsen, weisen 56 Prozent mindestens eine dieser Risikolagen auf, 40 Prozent leben in einer finanziellen Risikolage. In Familien mit Migrationshintergrund sind 35 Prozent von finanziellen Risiken betroffen und 48 Prozent betrifft mindestens eine Risikolage.
Das heißt: Armut ist nach Familienformen ungleich verteilt. Und wer diesen Menschen unterstellt, dass sie individuell nicht ‚fleißig‘ seien oder man ihnen nur genügend Sanktionen auferlegen müsse, damit sie einer Arbeit nachgehen, hat die Lebensrealitäten armutsbetroffener Familien nicht verstanden oder ignoriert sie.
Aus zahlreichen Studien wissen wir, dass die meisten Eltern in Armut an allem sparen, nur nicht an ihren Kindern. Im Juni 2022 lebten 1,9 Millionen Unter-18-Jährige in sogenannten Bedarfsgemeinschaften, davon 924.000 in Alleinerziehenden-Haushalten. 2018 waren von den Leistungsbezieher im SGB II nur 37 Prozent tatsächlich arbeitslos. Alle anderen befanden sich in Maßnahmen, waren erwerbstätig, in Ausbildung oder Erziehungszeiten.
Diese Eltern mühen sich im Alltag ab, viele haben mehr als einen Job und doch reicht es nicht. Sie müssen unzählige Amtsgänge, Formulare und Fragen über sich ergehen lassen, bis sie Sozialleistungen erhalten.
Von den unter dreijährigen Kindern, die nicht in ihren Familien aufwachsen können, stammen 82 Prozent aus Familien im Transferleistungsbezug. Das bedeutet, dass Armut ein entscheidender Faktor für das Aufwachsen von Kindern darstellt und sogar dazu führen kann, dass Kinder aus ihren Familien genommen werden.
Vor diesem Hintergrund findet nun wieder einmal eine öffentliche Debatte statt, die sich anmaßt, über den Arbeitswillen dieser Menschen zu urteilen. Es werden empiriefreie Thesen in den Raum gestellt, die Vorurteile befeuern und über alle Menschen im Leistungsbezug urteilen, ohne vermutlich selbst jemals Kontakt zu Menschen in Armut aufgenommen zu haben.
Was uns fehlt, ist eine respektvolle Auseinandersetzung in einem gesellschaftlichen Miteinander - alle Menschen in Deutschland sind Teil dieser Gesellschaft, ob arm oder reich, dick oder dünn, autochthon oder zugewandert. Es ist Merkmal einer solidarischen Gesellschaft, dass wir füreinander Verantwortung übernehmen.
Natürlich kann es nach der Einführung des Bürgergelds sein, dass Menschen sich auf die faule Haut legen und das Bürgergeld kassieren, ohne ein Interesse daran zu haben, je wieder zu arbeiten. Eine Verschärfung der Sanktionen oder eine Kürzung ihrer Dauer wird daran nichts ändern - jedes menschengemachte System wird von einzelnen Menschen ausgenutzt werden. Unsere Gesellschaft ist stark genug, dies auszuhalten.
Was unsere Gesellschaft aber nicht aushalten kann: Die despektierliche und menschenfeindliche Diskussion über „die Armen“. Dass diese Debatte aber geführt wird, ohne die Lebensrealitäten anzuerkennen, zeigt vor allem, dass es am Interesse an einer echten Auseinandersetzung fehlt.
Es ist wichtig, dass wir eine gesellschaftliche Debatte zur Solidarität führen. Ein ständiges Polarisieren auf Kosten derer, die sich nicht wehren können, ist Gift für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gerade in den Nachwehen einer Pandemie und auf dem Weg in eine Rezession kann nur eines diese Gesellschaft zukunftsfähig machen: Ein starkes Wir, ein Gefühl der Zusammengehörigkeit und die Sicherheit, dass die Meinungen und Nöte angehört werden, unabhängig vom Kontostand.
Berlin (epd). Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ruft die Bundesregierung auf, Investitionen in den Klimaschutz der Kliniken stärker zu fördern. Ein Gutachten zeige das große Potenzial, Treibhausgase einzusparen, beispielsweise durch klimagerechte Modernisierung, teilte die Dachorganisation am 12. Dezember in Berlin mit. Dazu müssten die Kliniken aber in die Lage versetzt werden, in Technik und Prozesse zu investieren, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß.
Er forderte die Bundesregierung auf, aus dem Sondervermögen zur Klimaneutralität „ein Green-Hospital-Investitionsprogramm“ aufzulegen. Aufgrund der Defizite bei den Investitionsfördermitteln der für die Kliniken zuständigen Bundesländer benötigten die Krankenhäuser Instrumente, um den notwendigen Anpassungsprozess zu vollziehen.
Wenn Bund und Länder in den kommenden fünf Jahren jeweils zwei Milliarden Euro für die Sanierung der Gebäudehüllen und die Modernisierung der Heizungsanlagen in den Krankenhäusern einsetzen, könne ein messbarer Beitrag für den Klimaschutz und eine Reduzierung bei den Betriebskosten erreicht werden, sagte Gaß. Die bauliche und technische Substanz der Krankenhäuser habe unter der Unterfinanzierung der vergangenen Jahre gelitten. Mangelhafte Fassadendämmung, veraltete Heizkessel und jahrzehntealte Installationen führen laut Gaß zu unnötigen Mehrverbräuchen.
Rund fünf Prozent des nationalen Treibhausgas-Ausstoßes werden dem Gesundheitswesen zugeschrieben, hieß es. Ein Großteil davon entfalle auf die Krankenhäuser. Eine Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) zeige, dass der Klimaschutz auf der Agenda vieler Krankenhäuser ganz oben stehe. 71 Prozent der befragten Kliniken gaben demnach an, dass der Klimaschutz in ihre Anpassungsstrategie zum Klimawandel einfließe. 38 Prozent der Häuser haben demnach Leitlinien und Zielvorgaben zur Energieeinsparung und Nachhaltigkeit etabliert, 30 Prozent beschäftigten Klimamanager.
Daneben versuchten Krankenhäuser, ihren ökologischen Fußabdruck auf einzelnen Feldern zu reduzieren, etwa bei der Müllvermeidung, der genauen Überwachung der Verbrauchskennzahlen oder auch der Fassadendämmung. Grundsätzlich seien einfache Energiesparmodelle zwar leicht umzusetzen und reduzierten mittelfristig sogar Kosten. „Sie ersetzen aber nicht den systematischen klimagerechten Umbau, der vor allem in der Substanz und der Anlagentechnik stattfinden muss“, so Gaß.
Opole (epd). Ältere Angehörige der deutschen Minderheit in Polen leiden nach Angaben der Wohltätigkeitsgesellschaft der Deutschen in Schlesien vielfach unter Einsamkeit. Oft seien deren Kinder nach Deutschland gezogen, sagte die Büroleiterin der Gesellschaft, Agata Baron, im polnischen Opole (Oppeln) dem Evangelischen Pressedienst. „Die Eltern sind alleine geblieben und haben häufig keine Hilfe.“
Die Wohltätigkeitsgesellschaft kümmere sich um die älteren Deutschen, die nach den Vertreibungen nach dem Zweiten Weltkrieg im Land geblieben seien, sagte Baron. Vornehmlich leiste sie Zahlungen an Klientinnen und Klienten. „Die Leute brauchen vor allem Geld, für Lebensmittel, Medikamente und für Kohle“, erklärte die Büroleiterin. In polnischen Dörfern werde zum Teil noch mit Kohle geheizt, und viele Deutsche lebten auf dem Land. Dort falle die Pflege der eigenen Identität leichter als in den Städten.
Neben dem Verteilen von Geld liefert die Gesellschaft laut Baron auch direkt Lebensmittel an Bedürftige. Ihre Beschäftigten leisteten ihnen Hilfe im Haushalt, bei Behördengängen oder bei Arztbesuchen. Außerdem organisiere die Gesellschaft Ausflüge oder Informations- und Gesundheitsveranstaltungen für Seniorinnen und Senioren. Diese Ausflüge sollen die Teilnehmenden bei der Pflege ihrer Identität unterstützen und ihre Lebensqualität verbessern.
„Das meiste Geld für unsere Arbeit kommt von der deutschen Bundesregierung“, erläuterte Baron. Die Höhe der Zuwendung schwanke jedoch von Jahr zu Jahr. In Polen dürften alle Menschen über ein Prozent ihrer Steuerabgaben entscheiden, wofür es eingesetzt werden soll. Das sei eine weitere wichtige Geldquelle. Außerdem sammele die Wohltätigkeitsgesellschaft Spenden.
Organisationen der deutschen Minderheit in Polen beklagen eine zunehmende Erschwernis ihrer Arbeit. Das betreffe vor allem die Schwierigkeiten im Bereich des Unterrichts von Deutsch als Minderheitensprache an den Schulen, sagte Baron. Es gebe nämlich Forderungen polnischer Politiker, die Mittel für den Unterricht komplett zu streichen. Die Sozialarbeit hingegen sei davon noch relativ unbeeinflusst.
Die Wohltätigkeitsgesellschaft der Deutschen in Schlesien gehört zum Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen. Unter diesem Dachverband sind rund 40 Vereine der deutschen Minderheit zusammengefasst.
Kassel (epd). Der unentgeltliche ehrenamtliche Einsatz für Mitmenschen kann mit einem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz honoriert werden. Dabei stehen nicht nur Freundschaftsbesuche zwischen Ortsverbänden des Deutschen Roten Kreuzes, sondern auch das Adventssingen eines Frauenchores im Rahmen einer kirchlichen Veranstaltung nach dem Willen des Gesetzgebers unter Unfallversicherungsschutz, urteilte am 8. Dezember das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Im ersten Fall hatten der Kläger, ein ehrenamtlicher Vorsitzender des DRK-Ortsvereins Teningen bei Freiburg, sowie weitere DRK-Mitglieder eine Einladung zur Generalversammlung des befreundeten DRK-Ortsvereins in Rippoldsau-Schapbach im März 2017 erhalten. Er wollte dort ein Grußwort halten und sich mit seinen DRK-Freunden über die Arbeit in dem Rettungsdienst austauschen. Doch auf dem Weg dorthin kollidierte der Mannschaftsbus mit einem anderen Auto. Ein Vereinsmitglied kam ums Leben, der Kläger und weitere Insassen wurden schwer verletzt.
Um insbesondere bessere Reha-Leistungen erhalten zu können, wollte der DRK-Ortsverbandsvorsitzende den Unfall als Arbeitsunfall anerkennen lassen. Der Unfallversicherungsträger lehnte ab. Zwar seien nach dem Gesetz ausnahmsweise auch Personen unfallversichert, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich, arbeiten und an satzungsmäßigen Veranstaltungen teilnehmen. Bei dem Freundschaftsbesuch habe es sich aber um eine unversicherte Freizeitveranstaltung gehandelt.
Das BSG stellte jedoch einen versicherten Arbeitsunfall fest. Nicht nur Hilfetätigkeiten bei Unglücksfällen, sondern auch „sonstige Tätigkeiten“, die den Zwecken des Hilfsdienstes wesentlich dienen, stünden unter Unfallschutz. Dabei komme es maßgeblich darauf an, dass das Verhalten des Versicherten auf die ehrenamtliche Tätigkeit ausgerichtet sei. Dies sei mit den Freundschaftsbesuchen der Fall gewesen. Der Kläger sei zusammen mit den anderen Mitgliedern des Verbandes ausdrücklich zum Freundschaftsbesuch eingeladen worden. Der Austausch über DRK-Angelegenheiten habe dabei im Vordergrund gestanden. Zudem habe der Kläger ein Grußwort halten wollen. Damit habe Unfallversicherungsschutz bestanden.
Auch im zweiten Verfahren bestätigte der 2. BSG-Senat einen Unfallschutz für ein ehrenamtliches Mitglied eines Frauenchores. Diese wollte im Dezember 2016 mit ihrem Chor an einem Adventssingen in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde Hohenthurm in der Gemeinde Landsberg bei Halle teilnehmen. Auf dem Weg dorthin verunglückte die Frau auf eisglatter Fahrbahn mit ihrem Auto. Sie erlitt eine hypoxische Hirnschädigung. Folge davon war eine Lähmung an Armen und Beinen.
Sowohl die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) als auch die Unfallkasse Sachsen-Anhalt lehnten die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall ab. Die VBG stellt Versicherte, die ehrenamtlich für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften oder für in deren Auftrag tätige Organisationen tätig sind, unter Versicherungsschutz. Die Unfallkasse soll dagegen laut Satzung den Versicherungsschutz für „bürgerschaftlich Engagierte“ abdecken.
Hier habe es sich aber mit der „Freude am Singen“ nur um ein ausgeübtes, nicht versichertes Hobby gehandelt, so die Unfallversicherungsträger. Die Frau habe auch nicht in einem Gottesdienst, sondern nur in Räumen der Kirche singen wollen.
Das BSG urteilte, dass allein die Ausübung eines Hobbys nicht unter Versicherungsschutz stehe. Beim Adventssingen habe es sich aber um eine „kirchliche Veranstaltung“ gehandelt, auch wenn der Frauenchor privatrechtlich organisiert sei. Es sei mit Einverständnis der Kirchengemeinde geplant und im lokalen Amtsblatt unter „Kirchliche Nachrichten“ angekündigt worden. Das Adventssingen sollte freiwillig, ehrenamtlich und unentgeltlich stattfinden, so dass ein Unfallschutz bestehe, urteilte das BSG. Dass eine ehrenamtliche Tätigkeit - wie hier das Singen in einem Chor - mit Freude ausgeübt wird, gehöre zum Wesen des Ehrenamtes und sei kein Grund, den Unfallschutz zu versagen.
Allerdings gilt der Unfallversicherungsschutz nicht pauschal für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten, urteilte das Landessozialgericht (LSG) München bereits am 18. Oktober 2018. Versichert seien etwa ehrenamtlich Tätige in Rettungsunternehmen, in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, teilweise in öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, im Bildungswesen und in der Wohlfahrtspflege. Auch ehrenamtliche Übungsleiter stünden unter Versicherungsschutz. Fallen Vereinsmitglieder - wie im Streitfall ein ehrenamtlicher Baumwart eines Ortsverschönerungsvereins - nicht unter die gesetzlichen Ausnahmeregelungen, müsse ihr Verein für einen Versicherungsschutz eine freiwillige Unfallversicherung abschließen.
Die gesetzliche Förderung des Ehrenamtes geht nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) auch nicht so weit, dass ehrenamtliche Mitarbeiter für ihre Tätigkeit einen Kündigungsschutz genießen. Die Erfurter Richter wiesen damit eine bei der Telefonseelsorge ehrenamtlich tätige Frau ab, die gegen ihren Willen von ihrem Dienst entbunden wurde. „Die Ausübung von Ehrenämtern dient nicht der Sicherung oder Besserung der wirtschaftlichen Existenz“, heißt es im Urteil. „Sie ist Ausdruck einer inneren Haltung gegenüber Belangen des Gemeinwohls und den Sorgen und Nöten anderer Menschen.“ Kündigungsschutz könne es nur für ein Arbeitsverhältnis und nicht für eine unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit geben, so das BAG.
Az.: B 2 U 14/20 R (BSG, DRK)
Az.: B 2 U 19/20 R (BSG, Kirchenchor)
Az.: L 7 U 36/14 (LSG München)
Az.: 10 AZR 499/11 (BAG)
Kassel (epd). Krankenkassen dürfen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) für die Kostenübernahme neuer Behandlungsmethoden nicht zu hohe Anforderungen stellen. Auch wenn die neue Methode noch nicht dem medizinischen Standard entspricht, könne bei Vorliegen erster vielversprechender Studien vom Potenzial eines Behandlungserfolgs ausgegangen werden, so dass das Krankenhaus Anspruch auf Kostenerstattung haben kann, urteilten am 13. Dezember die Kasseler Richter. Es sei für die Kostenübernahme nicht zwingend erforderlich, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen oder ein unabhängiges Institut die neue Behandlungsmethode bewertet hat.
Im konkreten Fall hatte das Rhein-Maas-Klinikum in Aachen 2016 einen schwer lungenkranken Mann mit einer neuen, noch nicht dem medizinischen Standard entsprechenden Therapie behandelt. Dem Mann, der unter anderem an der Lungenkrankheit COPD litt, wurden als individueller Heilversuch Metallspiralen endoskopisch in die Lunge implantiert, sogenannte Coils. So sollten die überblähten Lungenbereiche verringert werden.
Die AOK Rheinland/Hamburg lehnte die Übernahme der Kosten in Höhe von 23.000 Euro ab. Bei dem Mann hätte mit der chirurgischen Entfernung von Lungengewebe eine anerkannte medizinische Behandlung zur Verfügung gestanden. Zum Zeitpunkt der Behandlung gehörte der Einsatz der Coils nicht zum medizinischen Standard. Erst ab März 2019 wurde die Therapie für einige Patienten vom G-BA empfohlen.
Zwischenzeitlich hatte das BSG am 25. März 2021 entschieden, dass bei schwer kranken Patienten, für die keine angemessene Standardbehandlung zur Verfügung steht, auch neue Behandlungsformen, die Potenzial für einen Behandlungserfolg haben, auf Krankenkassenkosten bezahlt werden können. Die AOK war der Auffassung, dass hier wegen einer fehlenden Bewertung des G-BA oder eines unabhängigen Instituts nicht von der Chance eines Behandlungserfolgs auszugehen sei.
Doch solch eine Bewertung des G-BA ist nicht zwingend erforderlich, urteilte das BSG. Veranlasse der G-BA eine Erprobung der Methode, sei in der Regel von einem ausreichenden Behandlungspotenzial auszugehen. Für eine Kostenübernahme müsse es sich um eine schwere Erkrankung beim Patienten handeln und es dürfe keine medizinische Standardbehandlung mehr infrage kommen.
Den konkreten Fall verwiesen die Kasseler Richter an das Landessozialgericht Essen zurück.
Az.: B f1 KR 25/20 R
Kassel (epd). Ausländische, psychisch kranke Heimbewohner müssen die Kosten für eine Passbeschaffung nicht aus ihrem vom Sozialhilfeträger gewährten Taschengeld bezahlen. Die vom Heimatland erhobenen Gebühren für die Ausstellung eines neuen Passes sind dem „weiteren notwendigen Lebensunterhalt“ zuzuordnen und als Zuschuss zu übernehmen, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am 9. Dezember bekanntgegebenen Urteil vom Vortag. Heimbewohner könnten die Passkosten nicht aus ihrem vom Wohnheim ausgezahlten Taschengeld ansparen.
Geklagt hatte ein heute 44-jähriger Türke, der infolge von Drogenkonsums eine Schizophrenie entwickelt hatte und seit Oktober 2009 unter Betreuung steht. Der Kranke verfügt über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und lebt in einer Außenwohngruppe eines Wohnheims für psychisch Kranke. Vom Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen als überörtlichem Sozialhilfeträger erhält er für seine Unterbringung Eingliederungshilfe. 2012 bekam er zudem ein Taschengeld in Höhe von monatlich 101 Euro.
Als der Mann einen neuen türkischen Pass benötigte und für die Ausstellung 162 Euro zahlen sollte, beantragte sein Betreuer für ihn die Erstattung der Passbeschaffungskosten. Aus dem Taschengeld könne der psychisch Kranke den Betrag nicht bezahlen oder ansparen.
Der Sozialhilfeträger bewilligte jedoch nur ein Darlehen. Mit zehn Euro monatlich sollte der Kläger das Darlehen von seinem Taschengeld zurückzahlen.
Das BSG verurteilte den LWV, die Passbeschaffungskosten zu erstatten. Dies könnten Ausländer beanspruchen, die „im Zeitpunkt des Bedarfsfalls in einer stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe“ leben. Die Passgebühren seien „dem weiteren notwendigen Lebensunterhalt“ zuzuordnen. „Dieser umfasst die dem Regelbedarf zuzuordnenden aktuellen Bedarfe, die ohne die stationäre Unterbringung als Hilfe zum Lebensunterhalt zu leisten wären und die von der Einrichtung selbst nicht erbracht werden und nicht vom Barbetrag (und der Bekleidungspauschale) zu decken sind“, urteilte das BSG.
Auf ein Darlehen müsse sich der Kläger nicht verweisen lassen. Denn anders als der Regelsatz bei Arbeitslosengeld-II-Empfänger sehe der Barbetrag für Bewohner einer stationären Einrichtung keine Ansparbeträge vor. Daher gebe es auch keine gleichheitswidrige Besserstellung gegenüber Ausländern, die nicht in einer stationären Einrichtung leben und den vollen Regelsatz erhalten.
Das BSG hatte am 29. Mai 2019 zu ausländischen Hartz-IV-Beziehern geurteilt, dass sie dagegen von der Sozialhilfe nicht die Übernahme der Passbeschaffungskosten verlangen können.
Az.: B 8 SO 11/20 R (Passbeschaffung, Eingliederungshilfe)
Az.: B 8 SO 14/17 R und B 8 SO 8/17 R (Passbeschaffung, Hartz-IV-Bezieher)
Erfurt (epd). Die Möglichkeit einer vorzeitigen Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann bei der Insolvenz eines Unternehmens und daraus folgenden Kündigungen für den Beschäftigten nachteilig ausgelegt werden. Wird wegen beabsichtigter Kündigungen eine Sozialauswahl vorgenommen, sind Beschäftigte mit zunehmenden Alter zwar grundsätzlich stärker schutzbedürftig, nicht aber, wenn sie vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen oder innerhalb von zwei Jahren die reguläre Altersrente beziehen können, urteilte am 8. Dezember das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.
Anlass des Rechtsstreits war die Insolvenz eines Unternehmens der Stahlindustrie. Der Insolvenzverwalter kündigte 61 von 396 Arbeitnehmern, darunter auch die Klägerin zum 30. Juni 2020. Ihren Einwand, dass sie angesichts ihres Alters besonders schutzbedürftig sei und vielmehr jüngere Beschäftigte hätten gekündigt werden müssen, wies der Insolvenzverwalter ab. Sie habe als einzige die Möglichkeit, ab Dezember 2020 als besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei in Rente zu gehen. Daher sei der schwerbehinderten Frau die Kündigung zuzumuten.
Als nach erneuten Verhandlungen mit dem Betriebsrat eine Betriebsstilllegung vereinbart wurde, wurde fast allen Beschäftigten gekündigt, darunter vorsorglich auch noch einmal der Klägerin. Diese beanstandete, dass bei der zweiten Kündigungswelle keine Sozialauswahl vorgenommen wurde.
Das BAG gab dem Insolvenzverwalter teilweise recht. Es sei nicht zu beanstanden, dass Arbeitnehmer, die vorzeitig eine Rente für besonders langjährig Versicherte in naher Zukunft erhalten können, bei der Sozialauswahl schlechter behandelt werden. Allerdings habe hier der Insolvenzverwalter bei der vorgenommenen Sozialauswahl nicht die Betriebszugehörigkeiten und Unterhaltspflichten bei der Klägerin berücksichtigt, so dass die Kündigung unwirksam sei. Wirksam sei jedoch die zweite Kündigung infolge der beschlossenen Betriebsstilllegung, so das BAG.
Az.: 6 AZR 31/22
Frankfurt/Main (epd). Vermieter müssen bei einem unangemessen hohen Mietpreis mit einem Bußgeld rechnen. Liegt die geforderte Miete 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete und nutzt der Vermieter damit die angespannte Wohnsituation vieler Menschen aus, ist ein Bußgeld gerechtfertigt, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am 6. Dezember veröffentlichten Beschluss.
Im Streitfall hatte ein Mieter seinen Vermieter wegen einer viel zu hohen Miete beim Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main angezeigt. Für eine 33,1 Quadratmeter große, teilmöblierte Einzimmerwohnung mit Kochnische, fensterlosem Bad, Flur und Balkon verlangte der Vermieter eine monatliche Kaltmiete von 550 Euro sowie weitere 180 Euro für Nebenkosten.
Das Amt für Wohnungswesen verhängte eine Geldbuße von 3.000 Euro und ordnete die Abführung des aus der überhöhten Miete erzielten Mehrerlöses von 1.180 Euro an.
Das Amtsgericht holte ein Sachverständigengutachten ein und bestätigte daraufhin den Bußgeldbescheid. Der Gutachter hatte festgestellt, dass es in Frankfurt seit Beginn der 1990er Jahre ein geringes Angebot von Wohnungen gebe. Dies ergebe sich unter anderem aus der Zahl der gemeldeten Wohnungssuchenden, der Zahl der von der Stadt vorübergehend wegen Wohnungslosigkeit untergebrachten Personen und dem Umstand, dass die durchschnittliche Marktmiete um etwa 15 Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liege.
Diese angespannte Wohnsituation habe der Vermieter vorsätzlich ausgenutzt und eine unangemessen hohe Miete verlangt, die um mehr als 20 Prozent über dem üblichen Entgelt liege. Hier sei der Mieter, der neun Monate lang eine Wohnung gesucht hat und bei etwa zehn besichtigten Wohnungen abgewiesen wurde, auf die Wohnung angewiesen gewesen.
Das OLG entschied in seinem Beschluss ohne nähere Begründung, dass die Einschätzung des Amtsgerichts „ohne Rechtsfehler“ und der Bußgeldbescheid daher rechtmäßig ergangen sei.
Az.: 3 Ss-OWi 1115/22
Mannheim (epd). Wegen fehlendem Kita-Personal oder anderer vergleichbarer Schwierigkeiten dürfen Kommunen keinen Kita-Platz verweigern. Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz, so dass im Einzelfall auch eine zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigung zur Überbelegung in einer Kita zu erteilten ist, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am 6. Dezember bekanntgegebenen Beschluss.
Vor Gericht waren berufstätige Eltern aus Böblingen gezogen, die für ihre vier Jahre alte Tochter erfolglos bei der Stadt Böblingen einen Kita-Platz beantragt hatte. Sie verlangten vom zuständigen Landkreis Böblingen, dass dieser ihnen einen bedarfsgerechten und zumutbaren Betreuungsplatz in einer Kita im Umfang von fünf Stunden pro Tag zuweist. Die Kita müsse innerhalb von 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein.
Der Landkreis sah sich dazu nicht imstande. Der Kita-Anspruch sei wegen „Kapazitätsauslastung“ nicht erfüllbar. Er könne den Kitaplatz-Anspruch wegen Fachkräftemangels nicht erfüllen.
Doch der VGH gab den Eltern recht und verwies auf den gesetzlichen Betreuungsanspruch in einer Kita oder bei einer Tagespflegeperson. Der Anspruch müsse „über eine zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigung zur Überbelegung im Einzelfall“ erfüllt werden. Die Mannheimer Richter erkannten zwar die Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von Kita-Plätzen an. Doch auch bei einem Fachkräftemangel oder anderer Schwierigkeiten bestehe ein gesetzlicher Anspruch. Das Gesetz sehe keinen Kapazitätsvorbehalt vor, so dass der Landkreis ein Betreuungsangebot machen müsse.
Az.: 12 S 2224/22
Saarlouis (epd). Ein Eilantrag gegen das Tätigkeitsverbot für einen Pfleger ohne Corona-Impfnachweis hat vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes Erfolg gehabt. Einerseits laufe die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Ende des Jahres aus, andererseits habe das zuständige Gesundheitsamt die Versorgungssicherheit nicht hinreichend in den Blick genommen, teilte das Gericht am 12. Dezember in Saarlouis mit. Das angeordnete Verbot halte einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Das Gericht hat damit die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs angeordnet.
Im konkreten Fall hatte das Gesundheitsamt des Saar-Pfalz-Kreises am 30. November ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für den Antragssteller ausgesprochen, weil dieser keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt hatte. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht im April 2022 die Verfassungsmäßigkeit eines Betretungs- und Tätigkeitsverbotes bestätigt, jedoch sei eine solche Anordnung in der aktuellen Situation nicht mehr angemessen, erklärte das Gericht. Zum Zeitpunkt der Anordnung sei bekannt gewesen, dass die Regelung zum 31. Dezember auslaufe.
Az.: 6 L 1548/22
Berlin (epd). Christiane Schönefeld (65) soll die Nachfolge von Jan Zilius an der Spitze der Mindestlohnkommission antreten. Zilius war seit 2015 im Amt und scheidet auf eigenen Wunsch aus. Die Bundesregierung muss dem Vorschlag der Tarifpartner noch zustimmen, um die neue Vorsitzende offiziell zu berufen.
Christiane Schönefeld ist Juristin und hatte verschiedene Führungspositionen in der Bundesagentur für Arbeit (BA) inne. Sie war zunächst Direktorin des Arbeitsamtes Duisburg, von 1999 bis 2004 Vizepräsidentin des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen und von 2004 bis 2019 Vorsitzende der Geschäftsführung der BA-Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen. Von 2019 bis Ende September 2022 gehörte Schönfeld dem Vorstand der Bundesagentur an. Auch war sie Mitglied der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, der sogenannten Kohlekommission.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, er begrüße den gemeinsamen Vorschlag der Sozialpartner für den Vorsitz der Mindestlohnkommission. „Frau Schönefeld ist eine hervorragende Besetzung und bringt wertvolle Erfahrung aus ihren bisherigen Tätigkeiten in der Bundesagentur für Arbeit mit. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. Mein herzlicher Dank gilt dem bisherigen Vorsitzenden, Jan Zilius, dem ich persönlich alles Gute für die Zukunft wünsche.“
Die unabhängige Mindestlohnkommission wird alle fünf Jahre neu berufen. Neben der bzw. dem Vorsitzenden besteht sie aus sechs stimmberechtigten ständigen Mitgliedern, von denen drei jeweils Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften angehören. Überdies gehören zwei beratende Mitglieder aus Kreisen der Wissenschaft der Kommission an. Die Kommission legt der Bundesregierung alle zwei Jahre einen Vorschlag für die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vor.
Cornelia Piekarski gehört seit 1. Dezember dem Vorstand des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin an. Sie ist verantwortlich für Fachpolitik und Innovation und folgt damit Rolf Göpel, der sich in den Ruhestand verabschiedete. Piekarski war zuvor als Direktorin des Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg tätig. Sie wird künftig das dreiköpfige Vorstandsteam mit dem Vorstand für Finanzen und Personal, Ekkehardt Bösel, sowie der Vorstandsvorsitzenden und Caritasdirektorin Ulrike Kostka ergänzen.
Ulrike Mascher tritt vom Vorsitz des des VdK-Landesverbands Bayerns ab. Sie werde bei den Vorstandswahlen beim Verbandstag im Mai 2023 nicht mehr kandidieren, kündigte die 84-Jährige bei der Jahrespressekonferenz in München an. Mascher ist seit 2006 im Amt. Von 2008 bis 2018 war sie außerdem Präsidentin des VdK Deutschland. 1998 bis 2002 hatte die SPD-Politikerin das Amt der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung inne. Mascher schlägt bei der Mitgliederversammlung die jetzige Präsidentin des VdK Deutschland, Verena Bentele (40), als ihre Nachfolgerin im Landesverband vor. Bentele ist bereits stellvertretende Vorsitzende in Bayern.
Gerhard John, stellvertretender Landesvorsitzender der Lebenshilfe Bayern, und Monika Haslberger, stellvertretende Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, haben für ihr jahrzehntelanges Wirken für die Gleichstellung Behinderter den Bayerischen Verfassungsorden bekommen. John engagiert sich seit 1996 als Vorsitzender der Lebenshilfe Nürnberger Land. Haslberger ist Mutter einer inzwischen erwachsenen Tochter mit Down-Syndrom und engagiert sich seit 1992 bei der Lebenshilfe Freising, ab 1996 im Vorstand, dessen Vorsitzende sie seit 1999 ist. Beide Geehrten sind seit 2005 im Landesvorstand der Lebenshilfe Bayern. Monika Haslberger ist zudem seit 2008 Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe und seit 2012 stellvertretende Bundesvorsitzende.
Steffen Mau (54), Berliner Soziologe, erhält den Schader-Preis 2023. Der Professor für Makrosoziologie an der Humboldt-Universität ist nach Ansicht des Senats der Schader-Stiftung einer der originellsten Vertreter seines Fachs. Die Erkenntnisse des 54-Jährigen setzten immer wieder wichtige Impulse für drängende gesellschaftspolitische Debatten, wie jüngst zur Frage nach der möglichen Spaltung der Gesellschaft. Der Preis ist mit 15.000 Euro dotiert und wird im Juni 2023 verliehen. Mau ist seit 2015 Professor an der Humboldt-Universität. Dort forscht er unter anderem zu den Themen soziale Ungleichheit, Transnationalisierung, europäische Integration und Migration.
Sebastian Krumbiegel engagiert sich künftig als Botschafter für das Deutsche Kinderhilfswerk. Der 56-jährige Musiker will sich dabei vor allem für eine an den Kinderrechten orientierte Demokratiebildung und die Beteiligung von Kindern stark machen. „Wir sollten unseren Kindern helfen, Selbstvertrauen zu entwickeln, wir sollten sie in ihrem Selbstwertgefühl bestärken, sollten sie ermutigen, zweifelhafte Autoritäten zu hinterfragen, denn nicht alles, was Erwachsene sagen und tun muss automatisch gut und richtig sein. Deshalb sind für mich Kinderrechte so wichtig“, sagte Krumbiegel.
Dietmar Schäfers, früherer Vize-Vorsitzender der IG BAU, bleibt Vorsitzender des Vereins „Mach' meinen Kumpel nicht an! - für Gleichbehandlung, gegen Rassismus“, besser bekannt als Kumpelverein Gelbe Hand. Er wurde einstimmig im Amt bestätigt. Zu stellvertretenden Vorsitzenden wurden Petra Reinhold-Knape (IG BCE) und Romin Khan (ver.di) gewählt. Schäfers steht seit Dezember 2020 an der Spitze des Vereins mit Sitz in Düsseldorf, der 1986 gegründet wurde. Vereinsziel ist es, Rassismus zu bekämpfen und durch eigene Maßnahmen zur Gleichbehandlung in der Arbeitswelt beizutragen.
Udo Dahlmann, langjähriger Vorsitzender des Beirats der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung im Bundesverband der evangelischen Behindertenhilfe (BeB) und Werkstattratsvorsitzender der Nordthüringer Werkstätten, hat das Bundesverdienstkreuz am Bande erhalten. Er wurde damit für seine intensive ehrenamtliche Tätigkeit für die Belange von Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung gewürdigt. Als Vorsitzender hat er den Beirat der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung im BeB aufgebaut und maßgeblich dabei mitgewirkt, ihn innerverbandlich und in der Bundespolitik als wichtige Stimme zu etablieren.
11.1.:
Online-Seminar „Kompetent online beraten per Video“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/2001700
16.1.:
Online-Workshop „Mit Wertschätzung und Klarheit - Kommunikation für Führungskräfte“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 0711 286976-10
24.1. Bielefeld:
Fachtagung „Qualifikationsmix neu denken: Aufgabenumverteilung im Gesundheitswesen“
des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege
Tel: 030/83001-277 E-Mail: info@devap.de
26.-27.1.:
Online-Seminar „Umgang mit psychisch kranken alten Menschen“
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/ 488 37-495
27.-28.1. Berlin:
Kongress „Pflege 2023“
des Springer Wissenschaftsverlags
Tel.: 030/82787-5510
30.1.:
Online-Seminar „Feedbackmethoden und Lernkultur - Kommunikationstraining für eine bessere Zusammenarbeit“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 0711/286976-10
31.1.:
Online-Seminar „Probleme in der Pflege lösen“
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/97356159
Februar
8.2. Köln:
Seminar „Personaleinsatzplanung unter dem Bundesteilhabegesetz: Chancen - Risiken - Lösungsansätze“
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/97356-0
13.-15.2. Berlin:
Seminar „Überzeugend auftreten in Präsentation, Verhandlung und Gespräch - Einsatz von Körper, Stimme, Sprache“
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/48837-495
16.-23.2.:
Online-Seminar „Ausländer- und Sozialrecht für EU-BürgerInnnen“
Tel.: 030/26309-139
20.-22.2. Freiburg:
Seminar „Beratungsresistent - Lösungsorientiert handeln unter schwierigen Bedingungen“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/2001700