Berlin (epd). Wer in Deutschland Gas, Fernwärme und Strom verbraucht, kann im kommenden Jahr für zumindest einen Teil seines Bedarfs mit einem gesetzlich festgelegten Maximalpreis kalkulieren. Der Bundestag beschloss am 15. Dezember mit der Mehrheit der Stimmen die Gesetze für die sogenannte Gas- und Strompreisbremse. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen und Einrichtungen sollen damit bei den stark gestiegenen Energiepreisen entlastet werden. Auch für private Verbraucher von Heizöl, Pellets oder Flüssiggas soll es eine Unterstützung geben.
Das Gesetz für den Gaspreisdeckel sieht vor, dass der Gaspreis für Privatkunden und kleinere Unternehmen für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde begrenzt wird, der für Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen soll ebenfalls für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Die Preisdeckel sollen zum März umgesetzt werden, aber auch schon rückwirkend ab Januar Anwendung finden. Befristet ist die Regelung bis Ende 2023 und kann bis April 2024 verlängert werden. Insgesamt gilt die Entlastung damit für maximal 16 Monate.
Auch für große Industrieunternehmen sind Preisdeckel ab Jahresanfang geplant. Der Bundestag hat dabei im Gesetzentwurf der Bundesregierung ein Boni- und Dividendenverbot ergänzt. Unternehmen, die durch die Energiepreisdeckel um mehr als 25 Millionen Euro entlastet werden, dürfen dem Gesetzesbeschluss zufolge keine Boni oder vergleichbaren Leistungen gewähren.
In den Ausschussberatungen ergänzt wurde zudem die in der Debatte wiederholt geforderte Unterstützung von Haushalten, die mit Öl oder Pellets heizen. Ab einer Verdoppelung der Preise gegenüber dem Vorjahr werden 80 Prozent der Kosten übernommen, höchstens 2.000 Euro. Für die gesamten Entlastungen bei den Energiekosten plant die Bundesregierung 200 Milliarden Euro ein.
Enthalten sind dabei auch Härtefallregelungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Für Krankenhäuser werden sechs Milliarden Euro, für Pflegeeinrichtungen zwei Milliarden Euro als ergänzende Hilfen zur Verfügung gestellt. Härtefallregelungen gibt es auch für Reha-Einrichtungen. Über die Preisbremsen muss abschließend noch der Bundesrat am 16. Dezember befinden.
Bereits beschlossen hatte der Bundestag eine Einmalzahlung für Privatverbraucher, die für diesen Dezember gilt. Haushalte werden damit in etwa der Höhe der monatlichen Abschlagszahlung entlastet, was aber nur bei Direktverträgen mit den Versorgern direkt wirksam wird. Bei einer Heizkostenabrechnung über die Verwaltung muss der Betrag bei der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt werden.
Abgewickelt werden die Preisdeckel für Strom und Gas ebenso wie die Soforthilfe für Dezember automatisch über die Versorger, wie das Bundeswirtschaftsministerium betonte. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nichts unternehmen, um die Entlastungen zu bekommen.