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Christiane Schönefeld für Vorsitz der Mindestlohnkommission nominiert




Christiane Schönefeld
epd-bild/Bundesagentur für Arbeit
Die Arbeitsmarktexpertin Christiane Schönefeld soll neue Vorsitzende der unabhängigen Mindestlohnkommission werden. Auf diesen gemeinsamen Vorschlag haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften geeinigt.

Berlin (epd). Christiane Schönefeld (65) soll die Nachfolge von Jan Zilius an der Spitze der Mindestlohnkommission antreten. Zilius war seit 2015 im Amt und scheidet auf eigenen Wunsch aus. Die Bundesregierung muss dem Vorschlag der Tarifpartner noch zustimmen, um die neue Vorsitzende offiziell zu berufen.

Christiane Schönefeld ist Juristin und hatte verschiedene Führungspositionen in der Bundesagentur für Arbeit (BA) inne. Sie war zunächst Direktorin des Arbeitsamtes Duisburg, von 1999 bis 2004 Vizepräsidentin des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen und von 2004 bis 2019 Vorsitzende der Geschäftsführung der BA-Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen. Von 2019 bis Ende September 2022 gehörte Schönfeld dem Vorstand der Bundesagentur an. Auch war sie Mitglied der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, der sogenannten Kohlekommission.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, er begrüße den gemeinsamen Vorschlag der Sozialpartner für den Vorsitz der Mindestlohnkommission. „Frau Schönefeld ist eine hervorragende Besetzung und bringt wertvolle Erfahrung aus ihren bisherigen Tätigkeiten in der Bundesagentur für Arbeit mit. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. Mein herzlicher Dank gilt dem bisherigen Vorsitzenden, Jan Zilius, dem ich persönlich alles Gute für die Zukunft wünsche.“

Die unabhängige Mindestlohnkommission wird alle fünf Jahre neu berufen. Neben der bzw. dem Vorsitzenden besteht sie aus sechs stimmberechtigten ständigen Mitgliedern, von denen drei jeweils Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften angehören. Überdies gehören zwei beratende Mitglieder aus Kreisen der Wissenschaft der Kommission an. Die Kommission legt der Bundesregierung alle zwei Jahre einen Vorschlag für die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vor.



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