sozial-Recht

Verwaltungsgericht

Pfleger ohne Impfnachweis erfolgreich gegen Tätigkeitsverbot



Saarlouis (epd). Ein Eilantrag gegen das Tätigkeitsverbot für einen Pfleger ohne Corona-Impfnachweis hat vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes Erfolg gehabt. Einerseits laufe die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Ende des Jahres aus, andererseits habe das zuständige Gesundheitsamt die Versorgungssicherheit nicht hinreichend in den Blick genommen, teilte das Gericht am 12. Dezember in Saarlouis mit. Das angeordnete Verbot halte einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Das Gericht hat damit die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs angeordnet.

Im konkreten Fall hatte das Gesundheitsamt des Saar-Pfalz-Kreises am 30. November ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für den Antragssteller ausgesprochen, weil dieser keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt hatte. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht im April 2022 die Verfassungsmäßigkeit eines Betretungs- und Tätigkeitsverbotes bestätigt, jedoch sei eine solche Anordnung in der aktuellen Situation nicht mehr angemessen, erklärte das Gericht. Zum Zeitpunkt der Anordnung sei bekannt gewesen, dass die Regelung zum 31. Dezember auslaufe.

Az.: 6 L 1548/22