sozial-Recht

Verwaltungsgerichtshof

Personalmangel kein Grund für Verweigerung eines Kita-Platzes



Mannheim (epd). Wegen fehlendem Kita-Personal oder anderer vergleichbarer Schwierigkeiten dürfen Kommunen keinen Kita-Platz verweigern. Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz, so dass im Einzelfall auch eine zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigung zur Überbelegung in einer Kita zu erteilten ist, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am 6. Dezember bekanntgegebenen Beschluss.

Vor Gericht waren berufstätige Eltern aus Böblingen gezogen, die für ihre vier Jahre alte Tochter erfolglos bei der Stadt Böblingen einen Kita-Platz beantragt hatte. Sie verlangten vom zuständigen Landkreis Böblingen, dass dieser ihnen einen bedarfsgerechten und zumutbaren Betreuungsplatz in einer Kita im Umfang von fünf Stunden pro Tag zuweist. Die Kita müsse innerhalb von 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein.

Gesetzlicher Anspruch

Der Landkreis sah sich dazu nicht imstande. Der Kita-Anspruch sei wegen „Kapazitätsauslastung“ nicht erfüllbar. Er könne den Kitaplatz-Anspruch wegen Fachkräftemangels nicht erfüllen.

Doch der VGH gab den Eltern recht und verwies auf den gesetzlichen Betreuungsanspruch in einer Kita oder bei einer Tagespflegeperson. Der Anspruch müsse „über eine zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigung zur Überbelegung im Einzelfall“ erfüllt werden. Die Mannheimer Richter erkannten zwar die Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von Kita-Plätzen an. Doch auch bei einem Fachkräftemangel oder anderer Schwierigkeiten bestehe ein gesetzlicher Anspruch. Das Gesetz sehe keinen Kapazitätsvorbehalt vor, so dass der Landkreis ein Betreuungsangebot machen müsse.

Az.: 12 S 2224/22