Das „Bündnis Pro Rettungsdienst“ schlägt Alarm: Der Rettungsdienst stehe vor dem Zusammenbruch. Die Fachleute beklagen zu viele Bagatelleinsätze und eine viel zu hohe Arbeitsbelastung. Eine „grundlegende Reform der Notfallversorgung“ sei notwendig. Zwei Notfallsanitäter haben der epd-Reporterin Stefanie Unbehauen ihre psychischen Belastungen geschildert. Nicht nur die schrecklichen Bilder von schwer verletzten Unfallopfern gingen ihnen nicht mehr aus dem Sinn, sondern auch das Verhalten Schaulustiger. Da gebe es „Menschen ohne jeglichen Anstand oder Empathie“, sagt einer der beiden Sanitäter.
Er geht einen unkonventionellen Weg: Mit 31 Jahren entscheidet sich der zweifache Familienvater Michael D. endlich für seinen Wunschberuf: Er will Erzieher werden. Da seine Frau in einem Vollzeitjob arbeitet, kümmert er sich neben der Ausbildung auch um die Söhne. Im zweiten Ausbildungsjahr werden Wochenendseminare stattfinden: „Wenn ich dann meinen Nebenjob beim DRK nicht mehr ausüben kann, kommen wir noch mehr in die finanzielle Klemme.“ Für das Paar kein Grund aufzugeben, wie es scheint.
„In der Pflege stehen die Dinge auf dem Kopf“, sagt Matthias Gruß vom ver.di-Fachbereich Altenpflege. Was er damit meint: In der Branche fordern Arbeitgeber die Begrenzung der Leiharbeit, Gewerkschaften loben die relativ attraktiven Arbeitsbedingungen. Denn Leiharbeitskräfte haben den Vorteil, dass ihre Wünsche zur Arbeitszeit eher berücksichtigt werden - etwa wenn sie keine Nachtschichten oder Wochenenddienste machen wollen. Auch können sie kurzfristige Vertretungen leichter ablehnen als das Stammpersonal.
Wer in einem Ehrenamt tätig ist, ist in der Regel durch eine gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Unter den Unfallschutz können auch Freundschaftsbesuche von DRK-Ortsverbänden fallen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG). Im verhandelten Fall verunglückte ein DRK-Ortsvorsitzender auf der Fahrt zu einem anderen Verband des Roten Kreuzes. Das BSG entschied, dass nicht nur Hilfetätigkeiten bei Unglücksfällen, sondern auch „sonstige Tätigkeiten“, die den Zwecken des Hilfsdienstes wesentlich dienen, unter Unfallschutz stehen.
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Markus Jantzer