die Energiepreise steigen schnell, die Bundesregierung reagiert. Die Mehrwertsteuer auf Gas soll sinken. Doch weiter unklar ist, wie die Bürgerinnen und Bürger mit wenig Einkommen gezielt vor Überschuldung geschützt werden sollen. Der Wuppertaler Sozialrechtsexperte Harald Thomé hält dieses Vorgehen für ungeschickt. Was die Regierung nun tun muss, erläutert der Fachmann im Interview mit epd sozial.
Der neue Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle liegt vor. Er zeigt, dass die Zahl der Diskriminierungen weiter erschreckend hoch ist, vor allem wegen vielen Beschwerden wegen Rassismus. Lebenshilfe und VdK sehen dringenden Handlungsbedarf. Sie fordern eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Auch vorgeschaltete Schlichtungsverfahren seien eine gute Lösung.
Auch auf einem anderen Feld ist die Bundesregierung unter Druck geraten. Sie will das Programm „Sprach-Kita“ zum Jahresende auslaufen lassen. Verbände und Kita-Träger sind empört und sammeln Unterschriften für den Erhalt der Förderung, die weiter dringend nötig sei - nicht nur wegen der vielen Flüchtlingskinder aus der Ukraine.
Die Masern-Impfpflicht für Kinder verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Die seit März 2020 bestehende Impfpflicht für Kinder, die in die Kita gehen oder von einer Tagesmutter betreut werden, diene auch dazu, die Weiterverbreitung der ansteckenden Krankheit zu verhindern, entschied das Bundesverfassungsgericht. Gegenüber diesem Interesse müsse das Elternrecht und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit zurücktreten.
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Ihr Dirk Baas
Berlin, Köln (epd). Der Armutsforscher Christoph Butterwegge hat die von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verkündete Mehrwertsteuersenkung auf den Gasverbrauch von 19 auf sieben Prozent kritisiert. Sie reihe sich ein in die bisherigen Entlastungsmaßnahmen, die keineswegs gezielt den ärmeren Bevölkerungsschichten zugutekämen, sagte Butterwegge am 18. August dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) kündigte am 18. August in Berlin an, zeitlich befristet werde für Gas der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent gelten, und zwar so lange, wie die Gasbeschaffungsumlage erhoben werde.
Diese Umlage in Höhe von zunächst rund 2,4 Cent pro Kilowattstunde wird ab Oktober fällig und soll bis Ende März 2024 gelten. Damit können Gasversorger den Großteil der Kosten an ihre Kunden weitergeben, die ihnen entstehen, weil sie ausbleibende Lieferungen aus Russland mit deutlich teurerem Gas ersetzen müssen.
Butterwegge sagte dazu, wenn man die Mehrwertsteuer auf Gas senke, entlaste dies vor allem Wohlhabende und Reiche. Wer eine große Villa mit Gas heize, müsse dann erheblich weniger bezahlen. Für eine arme Familie falle die Entlastung in ihrer kleinen Etagenwohnung sehr viel geringer aus, erklärte der Kölner Politikwissenschaftler. Wenn man eine Verbrauchssteuer pauschal senke, profitiere jener Bevölkerungsteil am meisten, der viel verbrauche.
Außerdem gebe es keine Garantie, dass die Gasversorger die Steuersenkung an die Verbraucher weitergäben. „Deshalb würde ich die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas zu den Maßnahmen zählen, die als wenig passgenau, sozial unausgewogen und ökologisch problematisch bezeichnet werden müssen“, sagte Butterwegge.
In der „Augsburger Allgemeinen“ vom 18. August hatte der Politikwissenschaftler zuvor die Politik aufgefordert, die finanzielle Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern stärker am tatsächlichen Bedarf auszurichten. „Bisher habe ich nicht den Eindruck, dass sozial Benachteiligte und Bedürftige im Fokus stehen“, sagte er und fügte hinzu: „Die Energie-Pauschale von 300 Euro der Bundesregierung beispielsweise bekommt ein Normalverdiener genauso wie ein Top-Manager, der sie zwar höher versteuern muss, aber im Grunde überhaupt nicht braucht. Rentnerinnen und Rentner erhalten die Energie-Pauschale hingegen nicht, da sie nur an Erwerbstätige fließt.“ Die Pauschale soll im September ausgezahlt werden.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sagte Paus am 18. August, weitere Entlastungen müssten zielgenau diejenigen erreichen, die sie am meisten bräuchten. „Es geht inzwischen um die Existenz. Viele Menschen, darunter gerade Familien mit Kindern, stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand.“
Paus sprach sich für eine deutliche Erhöhung des Kindergeldes aus. „Die Kindergelderhöhung, die der Bundesfinanzminister bislang in Aussicht stellt, reicht nicht, um die allgemeine Inflation auszugleichen“, sagte sie. „Da müssen wir nachbessern.“ Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte Kindergelderhöhungen von bis zu acht Euro im kommenden Jahr und weiteren sechs Euro 2024 in Aussicht gestellt.
Sebastian Dullien, Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, sagte, die angekündigte Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas dürfte die Inflation über den Winter spürbar senken. „Wenn diese Senkung zum 1. Oktober in Kraft treten würde, rechnen wir damit, dass dadurch die Verbraucherpreisinflation in den letzten drei Monaten dieses Jahres etwa 0,7 Prozentpunkte niedriger ausfällt, als das ohne die Senkung der Fall gewesen wäre.“
Allerdings sei aus Verteilungs- und Anreizgesichtspunkten die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas nicht die ideale Lösung, so der Wissenschaftler. Der Anreiz zum Gassparen werde durch den niedrigeren Preis gedämpft.
„Hätte man die nun aufgewendeten Mittel verwendet, um einen Gaspreisdeckel für einen Grundverbrauch von Gas für jeden Haushalt einzuführen, so wäre sowohl die Verteilungs- als auch die Anreizwirkung besser“, sagte Dullien. In einem solchen Fall wäre die Entlastung in Euro gleichmäßiger auf die Haushalte verteilt, außerdem bliebe der Anreiz zum Gassparen in vollem Maß intakt, weil für den Gasverbrauch oberhalb des Sockels der volle Preis fällig wäre.
Marcel Fratzscher, Präsident des DIW Berlin, stellte die Frage, „ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, die Bundesregierung hätte die Gasumlage selber bezahlt und nicht mit diesen zwei Maßnahmen lediglich zusätzliche Bürokratie und Unsicherheit geschaffen“.
München, Erfurt (epd). Der Bundesverband privater Anbieter soziale Dienste (bpa) in Bayern wirft Pflegekassen und Sozialhilfeträgern vor, bei Verhandlungen über die Kostenübernahme gestiegener Energiepreise eine Blockadehaltung einzunehmen. Pflegeeinrichtungen müssten sich immer häufiger in komplizierte Schiedsstellenverfahren begeben, um die aktuellen Steigerungen bei den Preisen gegenüber den Kostenträgern durchzusetzen, kritisierte der Verband am 12. August in einer Mitteilung. Auch die Diakonie Bayern stellte fest, dass Nachverhandlungen oft schwierig seien. Aus Thüringen kommt der Appell, dass der Staat Sozialeinrichtungen helfen muss, die Mehrkosten zu schultern.
Die Kostenträger würden Verhandlungen „mit teilweise absurden Argumenten“ abblocken, sagte bpa-Landesvorsitzender Kai A. Kasri. In den Begründungen werde behauptet, der drastische Anstieg der Energiepreise sei absehbar gewesen und hätte von den Pflegeeinrichtungen schon bei früheren Verhandlungen eingeplant werden müssen.
In den Entgeltverhandlungen im vergangenen Jahr hätten die Kostenträger eine höhere Pauschale wegen der Inflation abgelehnt, sagte der Vorstand der Diakonie Bayern, Wolfgang Janowsky, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Damals sei die Inflation als „vorübergehendes Phänomen“ abgetan worden.
Bei den jetzt nötigen Wünschen nach einem finanziellen Nachschlag ergebe sich in den bayerischen Bezirken ein sehr unterschiedliches Bild. Während manche Bezirke Träger aufforderten, ihre Verträge zu kündigen und die Mehrkosten bei neuen Verhandlungen nachzuweisen, zeigten sich andere zum Nachverhandeln bereit.
Geradezu bedrohlich werde die Lage, wenn ab Oktober die hohen Einkaufspreise für Erdgas an die Verbraucher weitergegeben werden, so die Liga Thüringen, der Dachverband der Wohlfahrtsverbände. Wenn dann noch Anfang nächsten Jahres die Energierechnungen bei den Einrichtungen landen, „wird die Lage schnell existenzgefährdend“.
Betroffen seien Kitas und Jugendhilfeangebote ebenso wie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, alte oder geflüchtete Menschen, ambulante Dienste und Beratungsstellen ebenso wie stationäre Einrichtungen.
Die LIGA Thüringen forderte von Land und Bund, den Einrichtungen finanziell unter die Arme zu greifen. „In den Vergütungen und Zuschüssen, die soziale Einrichtungen erhalten, ist die aktuell ungeahnt hohe Inflation aufgrund des Ukraine-Kriegs nicht vorgesehen. Sie werden oft auf Jahre im Voraus festgelegt und reichen nun nicht mehr aus“, heißt es in der Mitteilung.
Hinzu komme, dass gemeinnützige Organisationen kaum Rücklagen für Krisensituationen bilden können und viele schon durch die Corona-Pandemie deutliche finanzielle Einbußen hatten. „Damit ist die soziale Infrastruktur in Thüringen gefährdet, denn die sozialen Einrichtungen können sich nicht nur aus eigener Kraft aus dieser Lage befreien.“
„Wenn sich Gasrechnungen innerhalb weniger Wochen verzehnfachen, kommen selbst solide Pflegeeinrichtungen in Existenznöte“, sagte der schleswig-holsteinische bpa-Landesvorsitzende Mathias Steinbuck am 17. August. Für einzelne stationäre Einrichtungen kletterten die monatlichen Abschläge derzeit zum Beispiel von gut 6.000 Euro auf demnächst weit über 40.000 Euro an. In den Verhandlungen träfen die Einrichtungen dann auf Kostenträger, die diese Steigerung der Sachkostenrefinanzierung verweigern und stattdessen Tipps zur energetischen Sanierung geben wollen.
Diese Entwicklung habe niemand vorhersehen können. Die Kostenträger in Schleswig-Holstein hätten das Problem noch nicht erkannt und verweigerten bisher Gespräche über eine Erhöhung der Sachkosten von Pflegeeinrichtungen auch im Rahmen von laufenden Vergütungsvereinbarungen, so Steinbuck.
Die Höhe der Gasumlage ist bekannt, welche Förderungen es für Bedürftige geben soll noch immer nicht. Das, so Harald Thomé, „hätte der Staat viel schlauer anstellen können“. So bleibe weiter viel Verunsicherung bei den Bürgern - und die Angst vor kalten Wohnungen. Die Fragen stellte Dirk Baas.
epd sozial: Herr Thomé, reden wir erst einmal ganz generell über die Gasumlage. Die Linkspartei lehnt sie ab. Wie ist Ihre Meinung?
Harald Thomé: Grundsätzlich ist die Gasumlage ein richtiges Instrument, weil die steigenden Beschaffungskosten auf alle Schultern verteilt werden. Die Preise steigen für alle, nicht nur für einzelne Personen oder gesellschaftliche Gruppen. Also ist es richtig, solidarisch auch alle an den Kosten zu beteiligen. Mir ist es wichtig, dass auf diese Umlage nicht auch Mehrwertsteuer bezahlt werden muss, weil das dann für die Verbraucher noch teurer wird. Doch das ist nur der eine Teil der Bewertung. Wichtig ist, dass der Staat jetzt auch schnell für Entlastung bei den Personen sorgt, die die künftigen Teuerungen nicht mehr stemmen können. Da müssen von der Politik alsbald Lösungen kommen. Einkommensschwache Haushalte und Sozialleistungsbeziehende, Auszubildende und Studierende müssen gestützt werden.
epd: Wer ist besonders betroffen?
Thomé: Die hohe Kosten werden ganz besonders jene drücken, die kurz oberhalb der Bedürftigkeitsgrenze der Sozialgesetzbücher II und XII liegen. Und das ist ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung. Auch denen müssen Hilfen angeboten werden, das gebietet der Sozialstaat.
epd: Wie kann man zielgenau entlasten? Nicht jeder Rentner und nicht jede Alleinerziehende ist automatisch bedürftig?
Thomé: Das stimmt. Deshalb ist der richtige Weg, die Regelsätze zu erhöhen, wie das auch die Sozialverbände schon lange fordern. Nicht erst seit der Inflation. Das ist der zentrale Punkt. Man kann sicher über die Höhe der Sätze streiten und ob 100 oder 200 Euro mehr im Monat ausreichen. Ich denke, die Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes von 678 Euro monatlich gehen in die richtige Richtung. Und würden auch ausreichen, um jetzt alle zusätzlichen Belastungen abzufedern. Damit ließen sich alle wirklich armen Menschen zuverlässig und unmittelbar unterstützen.
epd: Und was ist mit den Hartz-IV-Beziehern?
Thomé: Bei denen gehen Theorie und Praxis auseinander. Formal sind die höheren Heizkosten für diese Klientel kein Thema, denn die müssten die Jobcenter und Sozialämter tragen. Aber die Praxis sieht anders aus. Bei 450.000 Haushalten werden alleine im SGB II die Unterkunfts- und Heizkosten nicht in tatsächlicher Höhe übernommen. Das ist ein großes sozialrechtliches Problem, denn diese Personen müssen, obwohl sie weitgehend mittellos sind, Teile der gestiegenen Heizkosten aus der eigenen Tasche bezahlen. Um das zu verhindern, müsste die Bundesregierung alle Kürzungen bei den Unterkunftskosten aussetzen. Es geht darum, ein Kürzungsmoratorium einführen.
epd: Werden denn wirklich schnell höhere Regelsätze kommen. Noch vor der der Einführung des Bürgergeldes, mit dem ja laut Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) alles besser werden soll?
Thomé: Das neue Bürgergeld ist in Bezug auf die Heizkosten überhaupt nicht hilfreich. Für diejenigen, die schon Hilfe beziehen, wird es dadurch weder Verbesserungen noch Verschlechterungen geben. Für rund 6,5 Millionen Leistungsbezieher bleibt alles, wie es ist. Veränderungen wird es nur für Personen geben, die erstmals in das System rutschen, die haben eine zwei jährige Karenzzeit. Es wird höhere Regelsätze geben, das hat Minister Heil ja angekündigt. Doch dieser rund zehnprozentige Aufschlag steht sowieso an und ergibt sich aus aktuellen Preis- und Lohnsteigerungen.
epd: Wie lassen sich die ärmeren Bürgerinnen und Bürgern akut entlasten?
Thomé: Da gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder einen Zuschuss für alle, die sich die hohen Preise nicht mehr leisten können, aber schwer und nur durch viel Bürokratie ausfindig gemacht werden können. Oder man verlagert die Hilfen ins Wohngeld, was der richtige Weg ist. Dann können mehr Leute einen Wohngeldantrag stellen und sollten das auch tun. Man muss jetzt schnell handeln und sollte die Wohngeldreform auf Oktober vorziehen. Und man muss die Höhe so festlegen, dass die gestiegenen Heiz- und Energiekosten auch davon abgedeckt sind. Es ist richtig, mit diesen Hilfen in eines der bestehenden Systeme der sozialen Sicherung reinzugehen. Dazu müssen die Bedarfssätze in allen Grundsicherungssystemen, sei es bei Hartz IV, in der Sozialhilfe, bei Leistungen für Geflüchtete, für Auszubildende, Altersrentner bis hin zum Wohngeld erhöht werden.
epd: Das müssen die Betroffenen aber auch erst mal wissen ...
Thomé: Das ist in der Tat ein Problem. Hier ist bessere Aufklärung nötig, denn es gibt ja auch noch andere Hilfen, die genutzt werden können. So haben viele Haushalte, die mit einer für sie nicht bezahlbaren Jahresabrechnung vom Gasversorger oder Betriebskostenabrechnung vom Vermieter konfrontiert sind, Anspruch auf Hilfen vom Jobcenter oder Sozialamt. Das ist bestehendes Recht. Hier gibt es eine Notbremse, die viele aber nicht kennen. Dabei ist dringend zu beachten, dass Betroffene im Monat der Fälligkeit den Antrag beim jeweiligen Amt stellen. Dann werden viele zumindest einen anteiligen Übernahmeanspruch haben. Darüber muss besser aufgeklärt werden.
epd: Ist es Politikversagen oder nur ungeschickte Kommunikation, wenn jetzt eine teure Gasumlage bekanntgegeben wird und nicht zugleich auch alle Details über die zugesagten Entlastungen?
Thomé: Das hätte man sicher besser machen können. Ich meine, die Aussage zur konkreten Höhe der Umlage hätte gleichzeitig kommen müssen mit der Aufklärung darüber, welche Hilfen es für einkommensschwache Haushalte gibt. Man hätte bei der Gas-Umlage genauer erklären können, was passiert und warum. Und dann zugleich aufklären, wie man damit umgehen kann und welche Hilfen es wo gibt. Das hätte der Staat viel schlauer anstellen können.
Monheim am Rhein, Freiburg (epd). Angelika Zwering hat sich bis vor wenigen Wochen ehrenamtlich bei der Nationalen Armutskonferenz engagiert. Doch das lässt die Gesundheit der 70-Jährigen nun nicht mehr zu. Die Diabetikerin hat starke Schmerzen in den Beinen. Heute muss sie extrem sparsam sein. Nach Abzug aller Fixkosten hat sie monatlich 300 Euro zur Verfügung.
Und nun die Gas-Umlage und womöglich weiter steigende Preise. Zwering ist als Rentnerin von der Energiekostenpauschale der Bundesregierung von 300 Euro ausgeschlossen. Und das, obwohl sie jeden Cent benötigt. „Ich habe Angst vor dem Winter. Ich weiß nicht mehr, wie ich meine Wohnung finanzieren soll“, sagt Zwering.
Ein typischer Fall, wie Statistiken belegen. Laut der Studie „Hohes Alter in Deutschland (D80+)“ des Deutschen Zentrums für Altersfragen ist hierzulande mehr als jeder fünfte Über-80-Jährige von Armut bedroht. Unter den Frauen ist es rund ein Viertel.
„Ich habe fünf Ehrenämter gleichzeitig gehabt, bekam aber aufgrund meiner Gehbehinderung keine entlohnte Arbeit“, sagt Zwering. Viele Arbeitgeber lehnten sie ab, wenn sie ihren Gehstock sahen, berichtet die gelernte Bürokauffrau.
Zwering und ihr Ehemann, der 2011 gestorben ist, zogen zwei Söhne groß. Sie besaßen ein eigenes Haus. Ab 2001 ging es für das Paar wirtschaftlich steil bergab. „Wir haben alles verloren“, erinnert sich die Monheimerin. Weil ihre beiden Kinder Asthmatiker waren, konnte sie viele Jahre nicht arbeiten und rutschte in die Altersarmut.
Auch die Freiburgerin Hildegard Rossmann (Name von der Redaktion geändert) ist arm. Mit ihren 78 Jahren arbeitet sie stundenweise bei der Diakonie, weil ihre Rente nicht zum Leben reicht. Dabei hatte sie trotz der Erziehung ihres Sohnes fast durchgehend gearbeitet. Die Erzieherin und studierte Musikerin unterrichtete an Musikschulen. Die Bezahlung war schlecht, sie war nicht sozialversichert. „Die Musikschulen stellten, um Geld zu sparen, niemanden fest an. Ich musste nebenbei bei der Nachtwache arbeiten, damit das Geld ausreichte“, sagt Rossmann.
Als unverheiratete Frau und Mutter eines unehelichen Kindes war ihre Situation noch schwerer. Der Kindsvater zahlte nur wenig Unterhalt. Zudem gab es damals keine Ganztagsbetreuung. Doch für Rossmann stand fest: „Ich habe mich für dieses Kind entschieden und trage auch die Verantwortung.“
Die finanziellen Nöte der Seniorinnen haben Gründe. Frauen ergreifen häufiger Berufe, die gering vergütet werden. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit werden über 80 Prozent der professionellen Care-Arbeit, also vor allem Erziehung und Pflege, von Frauen geleistet. Zudem geben viele Mütter aufgrund der Kindererziehung für einige Jahre ihren Job auf. Danach gehen sie meist nur in Teilzeit zurück.
Nach dem Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands weisen Frauen mit rund 17,5 Prozent eine höhere Armutsquote auf als Männer mit etwa 15,7 Prozent. Besonders gravierend ist demnach der Unterschied zwischen den Geschlechtern bei Personen ab 65 Jahren.
Der Sozialverband VdK Deutschland sieht einen Lichtblick: „Für zukünftige Generationen von Rentnerinnen hat sich die Situation verbessert: Mütter erhalten in der Zeit, in der sie Kinder erziehen, inzwischen drei Rentenpunkte pro Kind, haben einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab einem Jahr und werden nach Mindestlohn bezahlt.“
Dennoch sieht der Verband Handlungsbedarf. Er fordert eine dauerhafte Festschreibung des Rentenniveaus auf mindestens 50 Prozent. „Die Renten sind zu gering. Sie wurden in den letzten Jahren stetig abgesenkt und reichen für viele nicht mehr zum Leben.“ Zudem fordert der Verband: „Wir brauchen unbedingt ein drittes Entlastungspaket. Die hohen Preise für Heizung, Strom und Lebensmittel sind mit einer kleinen Rente nicht mehr zu bezahlen.“
Berlin (epd). Diskriminierung aus rassistischen Motiven ist nach wie vor der häufigste Grund für Anfragen bei der Antidiskriminierungsstelle (ADS). Das geht aus dem Jahresbericht 2021 hervor, den die neue Beauftragte, Ferda Ataman, am 16. August in Berlin vorstellte. Benachteiligungen wegen Rassismus führen mit 37 Prozent aller Meldungen die Liste der bekannt gewordenen Fälle an. An zweiter Stelle folgen mit 32 Prozent Benachteiligungen wegen einer Behinderung oder chronischen Krankheit. Die Lebenshilfe und der VdK sprachen sich für schnelle gesetzliche Maßnahmen aus, die die Benachteiligungen verhindern sollen.
Ataman sagte, die Zahl der Diskriminierungen sei alarmierend hoch. Die Beschwerden zeigten aber auch, dass sich viele Menschen nicht mehr damit abfinden, benachteiligt worden zu sein. Die Zahlen des Berichts seien jedoch nicht repräsentativ. Über das tatsächliche Ausmaß von Benachteiligungen wisse man aus Umfragen, dass 16 Prozent der Bürgerinnen und Bürger angeben, in den vergangenen fünf Jahren Diskriminierung erlebt zu haben. Das seien 13 Millionen Menschen, sagte Ataman.
Der Jahresbericht 2021 ist noch unter Atamans Vorgänger, Bernhard Franke, erarbeitet worden, der die Antidiskriminierungsstelle vier Jahre lang kommissarisch geleitet hatte.
Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts machen dem Bericht zufolge 20 Prozent der Anfragen aus, aufgrund des Alters zehn Prozent. Insgesamt gab es im vergangenen Jahr mehr als 5.600 Anfragen. Das ist Ataman zufolge der zweithöchste Wert seit Gründung der Antidiskriminierungsstelle 2006. Nur 2020 lag die Zahl mit gut 6.300 Fällen höher, was auf Anfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zurückzuführen war.
An die Antidiskriminierungsstelle können sich Menschen wenden, die benachteiligt wurden. Die Stelle klärt, ob das auch rechtlich gesehen der Fall ist und eine Klage infrage kommt. Die Stelle ist aber nicht für alle Formen von Diskriminierung zuständig, sondern nur für die, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufgeführt sind. Dazu zählen neben Rassismus, Behinderung, Geschlecht oder Alter auch Benachteiligungen wegen der Religion und sexueller Identität. Am häufigsten kommt Diskriminierung dem Bericht zufolge im Arbeitsleben vor und im Alltag, also etwa bei der Wohnungssuche oder in Geschäften.
Nicht zuständig ist die Antidiskriminierungsstelle für Benachteiligungen durch staatliches Handeln, also in Behörden, durch Polizei oder Justiz, sowie im Bildungswesen oder in den Medien. Ataman sagte mit Blick auf die von der Ampel-Koalition angekündigte Reform des Gleichbehandlungsgesetzes, sie werde sich für eine Ausweitung ihrer Zuständigkeit starkmachen und nannte als Beispiel Benachteiligungen wegen des sozialen Status, wie sie etwa Hartz-IV-Empfänger erlebten. Die Frist für Beschwerden nach einer Diskriminierung, die nur acht Wochen beträgt, müsse verlängert werden, forderte Ataman. Weil es zudem für Einzelne sehr schwierig sei, vor Gericht zu ziehen, müssten auch Verbände gegen Diskriminierung klagen können.
Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, verlangte, den Ankündigungen müssten nun schnell Gesetze folgen, die nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern auch die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichteten. „Es überrascht nicht, dass sich vor allem auch Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung an die Antidiskriminierungsstelle gewandt haben“, so Bentele.
Die gesetzliche Stellung der ADS müsse gestärkt werden. „Der Zugang zum Recht für Betroffene muss grundsätzlich erleichtert werden. Dazu braucht es nicht immer ein Gericht. Eine Möglichkeit wäre die Aufnahme eines verpflichtenden vorgeschalteten Schlichtungsverfahrens ins Gesetz. Das funktioniert in anderen europäischen Staaten auch“, sagte Bentele.
Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Gesundheitsministerin, sagte, „dass Menschen mit Behinderung weiter sehr häufig Opfer von Diskriminierung werden, darf unsere Gesellschaft nicht hinnehmen“. Die vorgelegten Zahlen belegten, dass Menschen mit Behinderung immer noch zu wenig im Alltag sichtbar sind und zu wenig an politischen Prozessen beteiligt würden. „Nur wer gleichberechtigt mitreden und mitentscheiden kann, wird auch von den anderen ernst genommen und akzeptiert“, sagte Schmidt.
Um hier voranzukommen, müsse das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz reformiert werden. Schmidt: „Nicht nur öffentliche Einrichtungen, auch die Privatwirtschaft muss zur Barrierefreiheit und damit zur Gleichbehandlung verpflichtet werden. Und: Menschen mit Behinderung und ihre Verbände müssen dieses Recht einklagen können.“
Der Vorsitzende der Grünen, Omid Nouripour, erklärte, der Bericht mache klar, wie wichtig es sei, Betroffene dabei zu unterstützen, ihre Rechte durchzusetzen. Die Koalition werde das Antidiskriminierungsrecht reformieren, versicherte Nouripour.
Offenburg, Hannover (epd). Die alleinerziehende Mutter Sybille Horn (Name geändert) blickt mit Sorge auf die Einschulung ihrer jüngsten Tochter. Denn sie ist mit hohen Kosten verbunden. „Ich wohne auf dem Dorf und unsere Grundschule ist dafür bekannt, sehr hohe Anforderungen zu stellen“, sagt die 35-Jährige.
Dementsprechend lang sei auch die Liste mit geforderten Anschaffungen. „Das ist eine ganze DIN-A4 Seite. Nur für die erste Klasse“, sagt die Mutter von drei Kindern im Alter von 6, 9 und 15 Jahren. Gebraucht werden nicht nur Filz-, Folien- und Wachsstifte, sondern auch Knete, Bastelunterlagen, Schnellhefter und Buchständer. In der Schule ihres Ältesten hingegen wurden all diese Dinge gestellt. Der Viertklässler habe zwar bereits die Grundausstattung, aber auch hier müssen Hefte, Stifte und Heftumschläge ersetzt werden.
Einer Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov für die Online-Handelsplattform Ebay zufolge geben Eltern im Schnitt zwischen 200 und 299 Euro für den Schulstart ihrer Kinder aus. Bei fünf Prozent der befragten Haushalte waren es sogar über 1.000 Euro. Für jede vierte Familie ist das eine finanzielle Herausforderung. Für Armutsbetroffene gebe es meist nur eine Lösung: gebraucht kaufen. So gaben 13 Prozent an, Schulranzen und Federmäppchen aus zweiter Hand zu erwerben.
Das Bundesministerium für Familie (BMFSJ) unterstützt Eltern und Alleinerziehende, die entweder Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten. Im Paket „Bildung und Teilhabe“ sind für die Ausstattung von Schulbedarf 156 Euro pro Schuljahr vorgesehen, wie das Amt auf ihrer seiner Homepage berichtet.
Für Horn reiche das bei Weitem nicht aus. Obwohl Baden-Württemberg Lehrmittelfreiheit habe, kommen noch acht Euro für Kunstmaterialien und 25 Euro für Mathe-Übungshefte und Kopien obendrauf - verpflichtend zu zahlen am ersten Elternabend. Geld für die Klassenkasse kommt noch hinzu. „Das ist alles nicht mehr zu stemmen,“ sagt die Mutter.
Horn wollte ursprünglich Gymnasiallehrerin werden. In diesem Beruf kann sie jedoch aufgrund einer chronischen Erkrankung nicht arbeiten. „Ich habe katholische Theologie, Geschichte und Latein studiert. Aber wegen meiner Behinderung war ich jahrelang krankgeschrieben und beginne im September eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten.“
Mit Ausbildungsbeginn rutsche sie aus Hartz IV heraus. Vom Geld für den August müsse sie also zwei Monate lang leben. Ihr Großer hat gerade einen Hauptschulabschluss gemacht und wechselt auf die Berufsfachschule für die mittlere Reife. „Wer weiß schon, was er dort alles benötigen wird. Und was ich brauche, weiß ich ja auch noch nicht.“ Das alles zusammen sei einfach zu teuer und zu unberechenbar.
Auch für Patchwork-Familien stellt der Schulanfang eine Zusatzbelastung dar. Maja Buchenwald (Name geändert) ist Mutter von zwei Kindern, ihr Ehemann hat ebenfalls zwei Kinder in die Ehe gebracht. Zwei der vier Kinder leben in dem gemeinsamen Haushalt, drei der vier gehen zur Schule. „Mein Mann arbeitet Vollzeit, aber ist hoch verschuldet durch Unterhaltszahlungen und nicht gezahlte Kredite seiner Ex-Frau, bei denen er mithaften musste“, sagt die gelernte Einzelhandelskauffrau.
Der 40-Stunden-Job ihres Mannes reiche kaum aus, um die Familie zu ernähren. Die 47-Jährige kann nicht arbeiten aufgrund einer Erkrankung. „Mir geht es gesundheitlich sehr schlecht. Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente von nicht einmal 800 Euro im Monat.“ Zudem gebe es in Niedersachsen keine Schulbuchbefreiung.
Das bedeutet, die Familie muss für sämtliche Materialien und Bücher selbst aufkommen. „Weil mein Mann angeblich ein zu hohes Bruttogehalt bezieht, erhalten wir keine zusätzlichen Gelder. Uns bleiben zum Leben nach Abzug der monatlichen Kosten etwa 600 Euro“, sagt sie.
Berlin Kerstin Claus (52) wurde selbst als Minderjährige von einem Pfarrer missbraucht. Sie engagierte sich jahrelang im bundesweiten Betroffenenrat und arbeitet nun zusammen mit dem Familienministerium an einem neuen Gesetz, das die Rechte von Betroffenen stärkt. Sie hofft, dass es im nächsten Sommer beschlossen wird. Die Fragen stellten Franziska Hein und Bettina Markmeyer.
epd sozial: Frau Claus, Sie engagieren sich seit vielen Jahren zur Missbrauchsproblematik. Sie waren bis zu Ihrer Berufung unter anderem im Betroffenenrat bei Ihrem Vorgänger, Johannes-Wilhelm Rörig. Was bedeutet der Rollenwechsel für Sie?
Kerstin Claus: Manches ist heute einfacher als früher. Heute mache ich mich als Vertreterin der Bundesregierung für diese Themen stark. Ich bin natürlich noch dieselbe Person - aber ich werde nicht mehr als emotionale Aktivistin dargestellt, wie es teilweise vorher geschah. Eine große Herausforderung für mich ist, dass durch meine Berufung die Belange der Betroffenen mehr Gewicht erhalten haben. Das erhöht natürlich auch die Erwartungshaltung. Ich sehe eine große Verantwortung darin, mehr für die Betroffenen zu erreichen.
epd: In Köln klagt jetzt ein Mann auf rund 800.000 Euro Entschädigung für jahrelange Quälereien durch einen katholischen Priester. Matthias Katsch, der 2010 die Missbrauchsdebatte mit ins Rollen gebracht hat, spricht von einer „Wendemarke“. Wie bewerten Sie solche Klagen?
Claus: Ich finde es sehr wichtig, dass es zu dieser Klage gekommen ist. Ich halte das für einen richtigen Schritt, weil er eine Klärung herbeiführt, welche rechtsstaatlichen Mittel Betroffene haben. Es wird auch geklärt, welche Verpflichtungen kirchliche Institutionen haben, deren Beschäftigte Gewalttaten verüben.
epd: Zwölf Jahre nach der Aufdeckung der Missbrauchsskandale in den Kirchen - diese Klage kommt spät, oder?
Claus: Ja, sie kommt spät. Viele Betroffene sind sicher vor einem Verfahren gegen die Kirche zurückgeschreckt. Solche Verfahren können sehr langwierig und belastend sein. Als Betroffene oder Betroffener muss man in einer stabilen Situation sein, insbesondere, da man das Geschehene vor Gericht beweisen muss. Wenn man auf zeitnahe Entscheidungen und Hilfen angewiesen ist, ist wahrscheinlich von diesem Weg abzuraten. Aber jetzt, nach den vielen Missbrauchsstudien und Veröffentlichungen, sind wir an einem Punkt, an dem es für die Kirchen kein Ausweg mehr sein darf, die juristische Verantwortung allein auf die unmittelbaren Täter oder Täterinnen zu schieben. Vor diesem Hintergrund wird es auch nicht vermittelbar sein, wenn sich die Kirche in diesen Fällen auf eine mögliche Verjährung beruft.
epd: Ihr Vorgänger hat mit der katholischen Kirche eine Vereinbarung über die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle getroffen. Mit der EKD wird auch schon länger über eine solche Vereinbarung verhandelt. Wann kommt es dort zum Abschluss?
Claus: Ich habe den Prozess schon in meiner früheren Funktion als Mitglied des Betroffenenrats beim Unabhängigen Beauftragten begleitet. Für die Vereinbarung müssen wir noch zwei Punkte genauer anschauen: Zum einen geht es um die Beteiligung von Betroffenen in regionalen Aufarbeitungskommissionen. Zum anderen bleibt die Frage der Größe der regionalen Verbünde aus verschiedenen evangelischen Landeskirchen, die für die Aufarbeitungskommissionen zusammenarbeiten. Diese Verbünde dürfen nicht zu groß sein. Betroffene müssen einen leichten Zugang zur Aufarbeitung haben - sowohl als Mitglieder der Kommissionen als auch als Menschen, die ihre Geschichte erzählen. Wenn die Verbünde zu groß sind, ist das nicht mehr möglich.
epd: Bis wann könnte eine Vereinbarung stehen?
Claus: Ich gehe davon aus, dass es 2023 wird.
epd: Wie sehen Sie die neue Betroffenenbeteiligung in der EKD?
Claus: Dieses Aufarbeitungsforum ist eine ganz neue Form. Es setzt auf Kooperation zwischen den Vertretenden der Institution Kirche und den Betroffenen. Im Moment kann ich noch nicht beurteilen, inwiefern das zu einer Stärkung der Rechte von Betroffenen führt. Die Betroffenen bräuchten meiner Meinung nach ein eigenes, unabhängiges Gremium, in dem sie sich beraten können. Sie brauchen ein klares Mandat. Zudem ist es nicht gelungen, die Gruppe der kirchennahen und die der kirchenfernen Betroffenen zusammenzubringen. Daher stellt sich die Frage, mit welcher Legitimierung die jetzt Beteiligten die große Gruppe der Betroffenen repräsentieren.
epd: Es gibt nun mit dem „Brave Movement“ ein internationales Betroffenennetzwerk. Welchen Einfluss können solche Netzwerke nehmen?
Claus: Das Netzwerk verfolgt grundlegende politische Zielsetzungen auf internationaler Ebene. Solche Vernetzungsstrukturen können Perspektiven etwa von politischen Entscheidungsträgern verändern. Die Vernetzung von Betroffenen ist elementar. International wie national. Wir sind in meinem Amt gerade dabei, eine Betroffenen-NGO in Deutschland aufzubauen. Denn es gibt viele gemeinsame Anliegen, was die gesundheitliche Versorgung, die Anerkennungs- und Entschädigungszahlungen oder die Aufarbeitung angeht.
epd: Die Ampel-Koalition will die Bedingungen für eine unabhängige Aufarbeitung von Missbrauchstaten verbessern und gesetzlich regeln. Was muss in diesem Gesetz stehen?
Claus: Betroffene müssen mit Rechten versehen werden, beispielsweise das Recht auf Akteneinsicht. Ansonsten hängt es immer von Zufällen ab, ob sie die nötigen Informationen bekommen. Sie brauchen bei den Institutionen Ansprechpersonen. Und Institutionen müssen verpflichtet werden, selbst nachzuforschen, ob es weitere Fälle gibt. In der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass es keine Einzelfälle waren, wenn man nachgeforscht hat.
epd: Wie weit sind die Vorarbeiten für das Gesetz?
Claus: Derzeit werden im zuständigen Familienministerium und hier im Amt Eckpunkte entwickelt. Dabei geht es auch um die Absicherung der Aufarbeitungskommission, die bei meinem Amt angesiedelt ist, über 2023 hinaus. Mir ist zudem wichtig, dass hinter einem solchen Gesetz nicht nur die Regierungskoalition steht, sondern möglichst alle demokratischen Parteien.
epd: Und wie ist der Zeitplan?
Claus: Das Gesetz sollte aus meiner Sicht vor der Sommerpause des kommenden Jahres beschlossen sein.
epd: Wie stehen Sie zu der Forderung, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen, um Tätern im Internet auf die Spur zu kommen?
Claus: Es gibt viele Instrumente zur Verfolgung der Täter und Täterinnen, die Vorratsdatenspeicherung ist nur eines davon. Wir brauchen europäische Antworten auf die Missbrauchskriminalität im Internet. Das Netz ist kein nationaler Raum. Ein sehr guter und richtiger Weg ist, dass die Europäische Union dazu vor Kurzem eine EU-Richtlinie vorgelegt hat. In Deutschland sieht man vor allem zwei Pole: Datenschutz und Kinderschutz. Aber dazwischen ist sehr viel möglich. Ich möchte keine verkürzten Debatten über die Vorratsdatenspeicherung oder über Chatkontrollen.
epd: Damit sollen unter anderem bestimmte Plattformen zur Vorbeugung verpflichtet werden, etwa dadurch, dass sie sichere Accounts für Kinder einrichten. Aus Kommissionskreisen hört man aber, dass gerade aus Deutschland viel Widerstand gegen die Richtlinie kommt, insbesondere gegen die geplanten Chatkontrollen.
Claus: Die Debatte in Deutschland ist zu wenig differenziert. Da geht es meist um die private Kommunikation und die Forderung, dass diese verschlüsselt bleiben soll. Aber dann muss man doch zugleich sicherstellen, dass in den öffentlichen Chaträumen nicht Kinder und Jugendliche ihre private Telefonnummer an potenzielle Täter abgeben können. Bei den Kontrollen geht es darum, Interaktionsrisiken für Kinder zu minimieren, zum Beispiel wenn die erste Kontaktaufnahme eines Täters oder einer Täterin über den Chat eines Online-Spiels erfolgt. Diese Chaträume sind keine private Kommunikation, sondern öffentliche Chats. In der EU-Richtlinie geht es auch darum, dass diese öffentlichen Chaträume für Kinder sicher sind.
epd: Sie werden sich also für eine Zustimmung zu der EU-Richtlinie einsetzen?
Claus: Ich halte es für extrem wichtig, dass diese EU-Richtlinie kommt. Es wird Punkte geben, wo man Abstriche machen muss. Aber im Großen und Ganzen ist diese Richtlinie sehr wichtig. Um ein Bild zu gebrauchen: Würden wir beobachten, dass wildfremde Menschen in Trauben um Kinder herumstehen, die auf einem Spielplatz spielen, dann würden wir unser Kind dort nicht spielen lassen. In der digitalen Welt aber lassen wir unsere Kinder sehr allein.
Brüssel (epd). Mehr und mehr Menschen versuchen, nach Europa zu kommen. Auf der zentralen Mittelmeerroute registrierte Frontex 44 Prozent mehr Grenzübertritte als in den ersten sieben Monaten des letzten Jahres. Besonders die Lage in Italien spitzt sich zu. Um fast 29 Prozent sind die Ankünfte hier gegenüber 2021 gestiegen, wie Zahlen des UNHCR zeigen. Lampedusa droht zu kollabieren: Im Juli befanden sich laut der Hilfsorganisation IRC 1.900 Menschen in einem Aufnahmezentrum auf der italienischen Insel, das für 350 Personen vorgesehen ist.
Die Europäische Union (EU) streitet seit Jahren darüber, wie die Migration fairer auf die Mitgliedsstaaten verteilt werden kann. Nun kommt Bewegung in diesen Streit. Am 22. Juni haben sich 21 Staaten auf einen neuen EU-Solidaritätsmechanismus geeinigt. Deutschland plane, noch im August mit Umverteilungen aus Italien zu beginnen, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Die dazu erforderlichen Gespräche vor Ort laufen.“ Damit wird der Mechanismus zum ersten Mal angewendet. Was genau hat es damit auf sich und wie viel Solidarität schafft er wirklich?
Im Zentrum des Streits über die Verteilung von Flüchtlingen steht das sogenannte Dublin-Verfahren. Demnach ist der Staat für einen Flüchtling und dessen Asylverfahren zuständig, in dem die Person angekommen ist. Gegner des Verfahrens sagen, das sei unsolidarisch und belaste besonders die Mittelmeerstaaten. Befürworter sagen, das Verfahren sorge dafür, dass die Länder dem Grenzschutz nachkommen.
Der sogenannte Solidaritätsmechanismus soll nun die Staaten entlasten, die aufgrund ihrer geografischen Lage für besonders viele Flüchtende und Migranten zuständig sind. Anfang Juni hatte EU-Innenkommissarin Ylva Johansson angekündigt, 13 Staaten seien bereit, insgesamt über 8.000 Personen aufzunehmen. Deutschland will 3.500 Personen davon Aufnahme bieten.
Allein in Italien sind nach Angaben des UNHCR in diesem Jahr allerdings bereits mehr als 35.000 Menschen angekommen. „Dieser Solidaritätsmechanismus ist daher ein kleiner Tropfen auf einen sehr heißen Stein“, sagte Torsten Moritz, Generalsekretär der Kommission der Kirchen für Migranten in Europa (CCME) dem epd. Doch die Kritik am Mechanismus ist viel grundlegender.
Bei dem Mechanismus handelt es sich um ein freiwilliges Abkommen und um ein temporäres, er gilt vorerst für ein Jahr. „Er ist bewusst nicht als Rechtsvorschrift, sondern als politische Erklärung gefasst“, erklärte Moritz. Der Grund: „Weil man sich auf EU-Ebene nicht darauf hätte einigen können.“ Länder wie Ungarn oder Österreich sind strikt gegen eine Umverteilung.
Ein Solidaritätsmechanismus sei an sich eine gute Idee, sagte Moritz, aber der Gesamtkontext dieser Einigung sei viel größer und damit werde der Mechanismus „bedenklich“. Der Hintergrund: Mit der Zustimmung für den Solidaritätsmechanismus haben die EU-Staaten auch zwei weitere Verordnungen gebilligt. Beide sind umstritten. Eine davon ist die Screening-Verordnung. Moritz bezeichnete den Solidaritätsmechanismus daher als „Kuhhandel“.
Die Screening-Verordnung sieht vor, dass alle Personen, die die Voraussetzungen für die Einreise nicht erfüllen, an den Außengrenzen Identifizierungs- und Sicherheitskontrollen durchlaufen sowie Gesundheitskontrollen und Prüfungen der Schutzbedürftigkeit. „Wir sind besorgt“, sagte Moritz. „Die Zustände an den Außengrenzen sind schon jetzt oftmals ziemlich erbärmlich. Wir fürchten, dass sich das mit der Screening-Verordnung noch verschärft. Der Solidaritätsmechanismus ist da eher kosmetisch.“
So sieht es auch der European Council on Refugees and Exiles (ECRE). „Die Vereinbarung unter der französischen Ratspräsidentschaft, die den Solidaritätsmechanismus hervorgebracht hat, hat zwei Seiten“, sagte Direktorin Catherine Woollard gegenüber dem epd. „Einen Solidaritätsmechanismus zu haben, ist sehr gut“, die Kehrseite sei die Screening-Verordnung. „Sie schafft noch mehr Verantwortung für die Staaten am Rand der EU.“
Italiens Innenministerin Luciana Lamorgese hatte den Solidaritätsmechanismus gelobt. Woollard sagte, sie könne nur spekulieren, aber sie denke, bei der Zustimmung Italiens und Griechenlands zum Solidaritätsmechanismus und damit zur Screening-Verordnung könnten noch andere Dinge auf dem Tisch gelegen haben, etwa Konjunkturgelder aus der EU. „Denn unsere Einschätzung ist eindeutig: Das ist kein guter Deal für die betroffenen Länder im Süden der EU“, sagte sie.
Karlsruhe (epd). Kinder erleben Krieg und Flucht anders als Erwachsene. Zur Verarbeitung seelischer Traumata benötigen sie eine spezielle - kindgerechte - Psychotherapie. Die Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) in Karlsruhe bietet seit April Hilfe für traumatisierte Kinder an. Unterstützt wird das neue Angebot von der Kinderhilfsaktion Herzenssache.
Entwurzelung und Todesangst bis hin zu erlebten Verlusten von Familienangehörigen seien Themen, mit denen sich diese Kinder konfrontiert sehen, sagte der therapeutische Leiter bei BIOS-BW Thomas Hillecke dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Karlsruhe. Die Traumatisierung zeige sich bei den sieben bis 16 Jahre alten Klienten in Absencen, Traurigkeit, Ess- oder Aufmerksamkeitsdefizitstörungen. Oft machten auch die Schulen darauf aufmerksam, berichtet er.
BIOS-BW ist Träger des Psychosozialen Zentrums Nordbaden (PSZ), dem größten von insgesamt neun Psychosozialen Zentren in Baden-Württemberg. Es bietet traumatisierten Geflüchteten seit 2018 kostenlose psychotherapeutische Hilfe und Betreuung an. Unterhalten werden Standorte in Karlsruhe, Heidelberg, Heilbronn, Mannheim und Pforzheim.
„Wir betreuen Menschen, die schwerst traumatisiert sind“, beschreibt Hillecke die Klienten am PSZ Nordbaden. Sie haben Folter, Zwangsheirat, Krieg und Flucht erlebt oder wurden als Kindersoldaten rekrutiert. 23 Therapiestunden im Jahr nehmen diese Menschen durchschnittlich wahr, nicht selten drei Jahre lang.
Zur Behandlung der Ukrainer in Nordbaden stehen muttersprachliche Psychologen, Therapeuten sowie eine Dolmetscherin bereit. Die Psychiaterin Iryna Shapoval und die Psychotherapeutin Julia Melnychuk berichten von einer typischen Doppelbelastung geflüchteter Kinder.
In die Ängste um die eigene Zukunft mische sich die Sorge um die Familie. Die 16-jährige Tochter und der 11-jährige Sohn einer geflüchteten Mutter etwa litten sehr unter der Trennung. „Sie vermissen ihren Vater, der in einer umkämpften Zone unter Beschuss steht“, sagte Melnychuk. Durch die Trennung der Familie sei die Mutter psychisch labil geworden. Sie könne die Kinder zurzeit nicht unterstützen, so die Psychologin.
Aufgabe der Therapie sei es auch, den Kindern im Alltag zu helfen und zu stabilisieren, erläutert Shapoval. Aus eigener Fluchterfahrung weiß sie: Der Austausch, das Sprechen über das Trauma hilft, negative Emotionen zu akzeptieren. Bei sehr kleinen Kindern unter drei Jahren besteht die Therapie dagegen in Spiel- und Mal-Angeboten.
In der Skala schwerer Traumata steht die von Menschen gemachte Gewalt an erster Stelle: „Am schlimmsten ist, was Menschen anderen Menschen antun“, erklärt der Abteilungsleiter des PSZ Nordbaden, Pedram Badakhshan.
Mit den Angeboten würden gerade einmal zehn Prozent der Geflüchteten erreicht, sagen die Experten. Das sei die „Spitze des Eisbergs“. Eine posttraumatische Belastungsstörung zeige sich oft mit einiger Verzögerung. Die Therapeuten gehen davon aus, dass insgesamt 25 Prozent alle Ukraine-Flüchtlinge früher oder später auf fremde Hilfe angewiesen sein werden, um das Erlebte zu verarbeiten.
Berlin (epd). Die Ständige Impfkommission (Stiko) am Robert Koch-Institut empfiehlt die vierte Impfung gegen das Coronavirus nun auch für Menschen ab 60 Jahren, wie sie am 18. August in Berlin mitteilte. Bisher wurde diese weitere Auffrischungsimpfung nur für über 70-Jährige empfohlen. Ein weiteres Mal impfen lassen sollten sich der Stiko zufolge auch Kinder ab fünf Jahre und alle Erwachsenen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung haben.
Die Stiko forderte die Bürger und Bürgerinnen auf, ihren eigenen Impfstatus und den von betreuten Menschen zu überprüfen und die empfohlenen Impfungen nachzuholen und riet ihnen, sich dabei von einem Arzt beraten zu lassen. Das Ziel sei, besonders gefährdete Personen vor schweren Verläufen einer Erkrankung und Tod besser zu schützen, begründete die Stiko ihre Empfehlung. Sinnvoll sei es, einen Abstand von einem halben Jahr bis zu letzten Impfung oder Infektion einzuhalten.
Nicht sinnvoll sei es für Ältere, auf künftige, den neuen Virusvarianten angepasste Impfstoffe zu warten und die Impfung zu verschieben. Auch die bisherigen Impfstoffe böten einen guten Schutz gegen schwere Erkrankungen und Verläufe, hieß es. Unter 60-Jährige, die dreimal geimpft sind oder infiziert waren, sollten sich derzeit nicht ein viertes Mal impfen lassen. Eine Ausnahme bilde medizinisches Personal, für das eine weitere Auffrischungsimpfung bereits empfohlen ist.
Berlin (epd). Unterschriftensammlung und Petition im Bundestag: Sozial- und Fachverbände wollen das Aus des aus ihrer Sicht sehr erfolgreichen Programmes, das über 500.000 Kinder fördern half, nicht klaglos hinnehmen. Auch die Caritas und der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband setzen sich mit Nachdruck für den Erhalt der Fördergelder ein, heißt es in einer Mitteilung vom 17. August.
Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa sagte, das seit 2016 laufende Bundesprogramm Sprach-Kitas habe auf eine besondere Herausforderung der Kitas mit gezielter Förderung reagiert: „Viele Kinder lernen zu Hause nicht ausreichend Deutsch. Für sie ist eine individuelle sprachliche Förderung der Schlüssel zur Entwicklung. Das gilt nicht zuletzt auch für die Kinder aus der Ukraine, deren Betreuung und Begleitung die Kitas in diesem Jahr zusätzlich beansprucht.“
Die Streichung des Programms widerspreche dem Koalitionsvertrag. Ein Programm werde geopfert, „das erwiesenermaßen für viele Familien und Kinder eine große Hilfe ist“, so Welskop-Deffaa weiter. Diese Entscheidung müsse rasch rückgängig gemacht werden. Erreicht wurden damit über 500.000 Kinder.
Der Bund unterstützt seit elf Jahren mit Modellprogrammen die Sprachförderung bei Kindergartenkindern. Das Bundesfamilienministerium hatte den Kita-Trägern Mitte Juli mitgeteilt, dass im Haushaltsentwurf für 2023 keine Mittel für die Fortsetzung des Sprach-Kita-Programms mehr vorgesehen sind und die Sprachförderung als Daueraufgabe in die Zuständigkeit der Bundesländer falle. Nach Angaben des Ministeriums reichten die bisher gewährten Bundesmittel für 7.500 Halbtagsstellen für zusätzliche Fachkräfte zur Sprachförderung in 6.900 Kitas, womit rund eine halbe Million Kinder erreicht worden seien.
Zuletzt hatte der Bund jährlich rund 200 Millionen Euro für die Sprach-Kitas zur Verfügung gestellt. Für die Jahre 2023 und 2024 sind seitens des Bundes jeweils zwei Milliarden Euro für die Förderung der frühkindlichen Bildung und Qualitätsentwicklung in den Kitas vorgesehen. Die Entscheidungen über die Verwendung der Mittel treffen aber die Länder.
Die Caritas erwarte eine Fortsetzung der Förderung an den bisherigen Standorten. „Wenn das Programm begrenzt bis Ende 2024 fortgeführt wird, können die Bundesländer in dieser Zeit dafür sorgen, die Sprach-Fachkräfte dauerhaft zu halten“, so die Präsidentin.
Ein wesentlicher Vorteil des Programmes sei es, auch Personen als Sprach-Fachkraft einzustellen, die nicht als Erzieherinnen ausgebildet sind. „Das hat zu Entlastungen geführt. Besonders vor dem Hintergrund des Zuzugs vieler geflüchteter Kinder aus der Ukraine ist das Sprach-Kita-Programm heute wichtiger denn je.“
Es sei kurzsichtig, inmitten eines seit Jahren anhaltenden Fachkräftemangels staatliche Mittel aus der Kindertagesbetreuung abzuziehen. „Und es ist ein fatales Signal, dass die Rechte von Kindern und die ihrer Familien politisch nicht zählen“, erklärte Clemens Bieber, Vorsitzender des KTK-Bundesverbandes. Das Programm für bildungsbenachteiligte und geflüchtete Kinder sei unerlässlich.
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) verwies auf den Start einer bundesweiten Kampagne zum Erhalt der Förderung unter dem Motto „Sprach-Kitas retten“. Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO-Bundesverbandes, sagte, die die frühkindliche Bildung müsse gefördert werden, „damit Chancengerechtigkeit nicht nur ein leeres Versprechen auf dem Papier bleibt. Hier wird am falschen Ende gespart“.
Andernfalls würden aufgebaute Strukturen wegfallen, Mitarbeiterinnen das Arbeitsfeld verlassen, die Beteiligung mit Eltern reduziert und Hunderttausende in ihrer Sprachentwicklung nicht mehr so gefördert werden können, wie es durch das Bundesprogramm möglich war.
Der Bremer Vorstandschef der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder, Carsten Schlepper, sagte, das Programm müsse erhalten bleiben. Dafür kämpfe auch sein Verband. Die Sprach-Fachkräfte seien „eine wesentliche Säule in der Kindertagesbetreuung, um Kindern und Familien in den Kitas ein fachlich fundiertes frühkindliches Bildungsangebot zu machen“. Es sei gut, dass es dieses flächendeckende Netz gebe, „denn 40 Prozent der Kinder in unseren Kindertageseinrichtungen haben einen Migrationshintergrund. Hinzu kommen Kinder aus der Ukraine, die in Deutschland Zuflucht finden wollen“.
Die Kampagne „Sprach-Kitas retten“ unterstütze eine beim Bundestag eingereichte Petition von Wenke Stadach, Kita-Leiterin einer Sprach-Kita aus Neubrandenburg. Die Petition werde in den nächsten Tagen zur Online-Unterstützung durch die Bundestagsverwaltung freigeschaltet. Bereits jetzt sammelten im Rahmen der Kampagne in ganz Deutschland engagierte Fachkräfte, Eltern, Träger und Organisationen handschriftliche Unterschriften für die Petition. Erreicht sie vor Ablauf der Zeichnungsfrist von vier Wochen das Quorum von 50.000 Unterschriften, muss eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss durchgeführt werden, bei der die zuständigen Fachministerien Rede und Antwort stehen werden.
München (epd). Der Linsensalat mit Fetakäse kostet entweder 6,50 Euro, acht Euro oder 10,50 Euro. Im „JoMa“ dürfen - je nach Geldbeutel - alle selbst entscheiden, wie viel sie für das Mittagessen zahlen möchten. Das Begegnungszentrum im Münchner Stadtteil Giesing ist eine Kooperation von evangelischer und katholischer Kirche und hat seit Anfang Mai geöffnet - darin befindet sich ein kleines, nicht gewinnorientiertes Café, das von der diakonia betrieben wird.
Hier steht Jocelyne Honkou hinter dem Tresen, bedient die Espresso-Maschine, schneidet Kuchenstücke und serviert das Tagesgericht. Die alleinerziehende Mutter von vier Kindern arbeitet hier im Rahmen des Förderprogramms „Teilhabe am Arbeitsmarkt“. Das bedeutet, dass ihr Lohn nach Paragraf 16i Sozialgesetzbuchs (SGB II) vom Staat gefördert wird.
Für jeden Beschäftigten bekommen Arbeitgeber dabei fünf Jahre lang feste Lohnkostenzuschüsse, gestaffelt von 100 bis 70 Prozent. Das 2019 eingeführte Programm solle „sehr arbeitsmarktfernen Menschen“ eine längerfristige Beschäftigungsperspektive ermöglichen, teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf epd-Anfrage mit.
Von Seiten der diakonia ist Ulrike Winkler für das „JoMa“ zuständig, das als Begegnungszentrum die Alteingesessenen mit den Zuzüglern des Neubauviertels zusammenbringen will. Sie sagt: „Wenn es diese Kürzungen im Haushalt geben sollte, wäre das Programm gefährdet.“ Und damit womöglich tausende Menschen wieder ohne Perspektive auf dem Jobmarkt.
Jocelyne Honkou ist mittlerweile im fünften Jahr im Programm dabei. Sie kam 2001 aus Togo nach Deutschland, in ihrer Heimat arbeitete sie als Schneiderin. Doch in dem Beruf konnte sie in München nicht Fuß fassen, war längere Zeit arbeitslos. Sie machte eine Ausbildung als Hauswirtschafterin, bekam schließlich einen Job über die Fördermaßnahme. Heute backt sie Kuchen im Café des JoMa und kümmert sich um die Gäste. Die Arbeit gefällt ihr gut, „ich habe Kontakt mit Menschen und lerne die deutsche Sprache besser sprechen“, sagt sie.
Laut Auskunft des Ministeriums bewegt sich der finanzielle Spielraum für Eingliederungsmaßnahmen im laufenden Jahr „auf einem so hohen Niveau wie nie zuvor“. Ob das so bleibt, ist noch nicht klar: Im Herbst steht das Gesamtbudget des SBGII für 2023 auf der Tagesordnung im Bundestag. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) werde sich dabei „für eine entsprechende dauerhafte Mittelausstattung des Sozialen Arbeitsmarkts starkmachen“, versichert das Ministerium.
18 Stellen nach Paragraf 16i gibt es in den verschiedenen Arbeitsfeldern der diakonia: etwa im Verkauf des Secondhand-Bereichs, im Lager oder beim Transport, im Malerbetrieb als Helfer oder eben in den Gastrobetrieben im Servicebereich.
Bundesweit waren 2021 rund 42.000 Menschen nach Paragraf 16i angestellt. Obwohl das Ziel des Arbeitsmarktzugangs eher langfristig sei, hätten 39 Prozent der Menschen, die das Programm 2021 beendet hätten, innerhalb von drei Monaten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefunden, teilte das Arbeitsministerium mit.
„Das Ziel des Programms ist eine gute berufliche Perspektive für die Betroffenen“, sagt auch Ursula Winkler von der diakonia. Bei Jocelyne Honkou scheint die Fördermaßnahme Früchte zu tragen: Ende des Jahres wird sie auf eine reguläre Stelle im Café „JoMa“ übernommen.
Berlin (epd). Der Sozialverband Deutschland (SoVD) appelliert an die Unternehmen, mehr Menschen mit Behinderung einzustellen. „Es gibt in Deutschland eine unfassbar große Zahl an Menschen mit Behinderungen, die hochqualifiziert sind und nur darauf warten, dass sie eine Chance erhalten“, sagte Verbandschef Adolf Bauer am 12. August in Berlin. Die Personalverantwortlichen in den Firmen müssten ihre Bedenken einfach einmal zur Seite wischen: „Dann kann für beide Seiten eine echte Win-Win-Situation entstehen“, so der Präsident.
Zugleich wies er jedoch darauf hin, dass dort, wo es keinerlei Bereitschaft gibt, Menschen mit Behinderungen einzustellen, die Politik mit Nachdruck nachhelfen müsse. „Etwa 25 Prozent der Unternehmen in Deutschland beschäftigen nicht einen Menschen mit Behinderung. Sie verweigern somit de facto die Inklusion.“ Um ein Umdenken zu erreichen, müsse das Instrument der vierten Stufe der Ausgleichsabgabe kommen. Das sei auch so im Koalitionsvertrag verankert ist.
Bauer rief die Bundesregierung dazu auf, sich klar zur Inklusion bekennen. Das bedeute auch, , dass ein gezieltes Beschäftigungsprogramm für Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht werden müsse. Schwerpunkt dabei müssten jüngere und ältere schwerbehinderte Menschen sein. „Darüber hinaus erwarten wir auch, dass Frauen mit Behinderungen besonders in den Fokus genommen werden, da sie es auf dem ersten Arbeitsmarkt besonders schwer haben“, sagte Präsident.
Hamburg (epd). Die Diakonie Hamburg hat in einer Studie die Lebenssituation von EU-Bürgerinnen und -Bürgern in der Hansestadt analysieren lassen. Im Fokus der Untersuchung „Unterstützungsbedarfe von EU-Bürger* rinnen in prekären Lebenslagen in Hamburg“ stehen Zugewanderte aus Bulgarien, Polen und Rumänien, wie die Diakonie Hamburg am 16. August mitteilte. Zentrale Ergebnisse seien, dass die EU-Binnenmigration für Hamburg profitabel und die Menschen größtenteils gut integriert seien. Eine kleine Gruppe der EU-Zugewanderten habe es allerdings schwer und lebe unter prekären Bedingungen in der Hansestadt, hieß es.
Der Untersuchung zufolge kommen Menschen aus Bulgarien, Polen und Rumänien nach Hamburg, weil sie arbeiten und Geld verdienen wollen, um die Lebenssituation ihrer Familien zu verbessern. Das gelinge jedoch vielfach erst nach einer „Phase der prekären Existenz“, so die Studie. Hier müssten Unterstützungsangebote geschaffen werden, die den Zugang zum Arbeits- und Wohnungsmarkt erleichtern und eine Verelendung verhindern. Dafür sollte auch der Zugang zu Sozialleistungen erleichtert werden, um Arbeitsausbeutung und Mietwucher zu verhindern, so die Studie.
Zudem müssten bestehende Unterstützungsmöglichkeiten für den Einstieg in den Arbeitsmarkt bekannter gemacht werden, etwa das Recht auf Unterstützung bei der Arbeitssuche durch das Jobcenter. Hier sollten auch die zahlreichen Beratungsangebote entsprechend gestärkt werden, so die Diakonie Hamburg. Der Fokus sollte grundsätzlich nicht auf die Rückkehr oder der Rückführung von Betroffenen liegen.
Als konkrete Vorschläge nennt die Diakonie Hamburg die Nutzung von preiswerten Hotels oder Pensionen, um die Arbeitsmigranten vor Mietwucher zu schützen. Ebenso müssten die Möglichkeit zur Teilnahme an Integrationskursen sowie der Krankenversicherungsschutz sichergestellt werden.
Berlin (epd). Nach mehr als 100 Jahren caritativer Tätigkeit in Berlin-Hermsdorf verlassen die letzten Arenberger Dominikanerinnen die Caritas-Klinik Dominikus Berlin-Reinickendorf und kehren in ihr Mutterhaus nach Koblenz zurück. Am 17. August wurden die verbliebenen vier Schwestern im Alter von 75 bis 86 Jahren im Rahmen eines Gottesdienstes offiziell verabschiedet.
Der katholische Erzbischof Heiner Koch würdigte das Engagement der Ordensschwestern und betonte: „Sie werden in Berlin fehlen.“ Es sei ein schwermütiger Abschied, so Koch.
Mit der Rückkehr der Ordensschwestern in ihr Mutterhaus geht der Einsatz des Ordens in Berlin nach mehr als 100 Jahren zu Ende. Grund sei der fehlende Nachwuchs an jüngeren Ordensschwestern, teilte die katholische Caritas Gesundheit Berlin gGmbH.
1898 kamen den Angaben zufolge die ersten Ordensschwestern nach Berlin-Hermsdorf. Sie wirkten unter anderem in der Kinderbetreuung, Krankenpflege und Seelsorge. Die Klinik Dominikus wurde von den Ordensschwestern gegründet und viele Jahre geführt. 2010 übernahm die Caritas die Trägerschaft.
Bis zuletzt hätten die Dominikanerinnen mit ihrer Arbeit im Krankenhaus den Standort Berlin-Hermsdorf geprägt, hieß es weiter. In den vergangenen Jahren habe vor allem die Seelsorge für die Patienten und die Gestaltung von Andachten und Gottesdiensten zu ihren Aufgaben gehört.
Bremen (epd). Aufgrund der hohen Belastungen in der Pflege sind nach Einschätzung der Bremer Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG) Versorgungsqualität und Sicherstellungsauftrag gefährdet. „Mitarbeitende und Träger sind nach über zweieinhalb Jahren Pandemie und der entsprechenden Pflegepolitik am Ende ihrer Kapazitäten und Reserven angekommen“, warnte am 17. August Martina kleine Bornhorst vom Caritasverband in der Hansestadt.
Pandemiebedingte zusätzliche Aufgaben und der hohe Personalausfall könnten nicht mehr kompensiert werden, mahnte sie. Zusätzlich zu der bestehenden Personalnot sei in vielen Einrichtungen durch Krankheit oder Quarantänen die Personaldecke so dünn wie nie zuvor. Zudem werde die angespannte Lage durch die allgemeine Teuerung verschärft.
LAG-Geschäftsführerin Iris von Engeln sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), die Rahmenbedingungen müssten sich dringend ändern. „Wir brauchen eine bessere Personalbemessung, damit zusammenhängend eine bessere Refinanzierung und mehr Verständnis bei den Kostenträgern.“ Die Gespräche mit ihnen seien oft „zäh und mühsam“.
Die LAG ist der Zusammenschluss der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt im Land Bremen, zu dem Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Paritätischer, Rotes Kreuz, Diakonie und Jüdische Gemeinde gehören. Sie beschäftigen eigenen Angaben zufolge rund 30.000 Mitarbeitende in mehr als 300 gemeinnützigen sozialen Einrichtungen, Diensten und Angeboten.
Karlsruhe (epd). Das Diakonische Werk Baden fordert eine gesetzlich abgesicherte Finanzierung der Angebote für psychisch kranke Menschen und der Angebote der ambulanten Suchthilfe in Baden-Württemberg. Bisher seien die Kommunen auf freiwilliger Basis verantwortlich für die Finanzierung, teilte die Diakonie am 17. August in Karlsruhe mit. Das bedeute, dass die Leistungen dafür jedes Jahr neu verhandelt werden müssten und abhängig seien von der Finanzlage der Kommunen, die aktuell infolge der Kosten der Corona-Pandemie angespannt sei. Das aber würde für viele Angebote das Aus bedeuten, hieß es in der Mitteilung.
Das Diakonische Werk Baden setze sich deshalb dafür ein, die Finanzierung der Angebote zur Pflichtaufgabe für die Kommunen zu machen. Das Land müsse sich angemessen an den Kosten beteiligen. Die Förderquote sollte vom Umfang der Förderung durch die Kommune abhängig gemacht werden, um einen Anreiz für eine auskömmliche Gesamtfinanzierung zu geben, hieß es weiter.
Sollte die Finanzierung der Dienste nicht mehr gewährleistet sein, hätte dies massive Auswirkungen für die Menschen, die auf psychiatrische Begleitung angewiesen sind. In zwei Jahren Pandemie habe die Zahl psychischer Erkrankungen stark zugenommen. In Baden-Württemberg gebe es jetzt 33 Prozent mehr Menschen mit Depressionen und Angststörungen als vor Beginn der Pandemie, so die Diakonie.
Karlsruhe (epd). Die Masern-Impfpflicht für Kita-Kinder und Betreuungspersonen ist verfassungsgemäß. Die seit März 2020 bestehende Nachweispflicht über einen Masernschutz zum Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie einer Kita oder einer Tageseinrichtung diene nicht nur dem Gesundheitsschutz der Kinder und vulnerabler Personen wie Schwangeren, sondern wolle auch die Weiterverbreitung der hoch ansteckenden Krankheit verhindern, erklärte das Bundesverfassungsgericht in einem am 18. August veröffentlichten Beschluss. Gegenüber diesen Interessen müsse das Elternrecht und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit zurücktreten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte die Entscheidung.
Seit März 2020 ist für alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder dort tätig sind, der Nachweis eines Masernschutzes vorgesehen. Dies gilt etwa für Kitas, Tagespflegeeinrichtungen, Schulen oder Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber. Ohne den Nachweis einer Masernimpfung oder dem ärztlichen Zeugnis einer Masernimmunität darf die betroffene Person dort nicht tätig oder betreut werden. An Schulen geht dies wegen der Schulpflicht für die Kinder nicht. Den Eltern drohen aber Bußgelder von bis zu 2500 Euro.
Im konkreten Fall hatten mehrere Eltern und ihre Kinder gegen die Nachweispflicht einer Masernimpfung Verfassungsbeschwerde erhoben. Sie wollten erreichen, dass ihre Kinder auch ohne Masernschutz in einer Kita oder einer Tagespflegeeinrichtung betreut werden. Ihr im Grundgesetz verankertes Elternrecht sowie das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit würden verletzt. Die Impfung sei zudem nur mithilfe von Kombinationsimpfstoffen möglich. Die Folge sei, dass wegen der faktischen Impfpflicht sich die Kinder auch gegen andere Erkrankungen wie Röteln, Mumps oder Windpocken impfen lassen müssten. Die Nachweispflicht sei damit unverhältnismäßig, argumentierten die Eltern.
Das Bundesverfassungsgericht entschied jedoch, dass der vom Gesetzgeber verlangte Nachweis einer Masernimpfung oder einer Immunität „angemessen und verhältnismäßig“ und verfassungsgemäß sei. Die Nachweispflicht beeinträchtige zwar Eltern in ihrem Elterngrundrecht und die Kinder in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Der Gesetzgeber habe jedoch „einen verfassungsrechtlich legitimen Zweck, nämlich den Schutz vulnerabler Personen vor einer für sie gefährlichen Masernerkrankung“, verfolgt. Dem Eingriff in das Elternrecht komme „insoweit kein besonders hohes Gewicht zu“, heißt es in dem Gerichtsbeschluss.
Eine Masernerkrankung könne tödlich verlaufen. Gerade vulnerable Menschen wie Säuglinge und Schwangere könnten sich nicht gegen Masern impfen lassen. Um sich vor einer Ansteckung schützen zu können, seien sie darauf angewiesen, dass eine Herdenimmunität in der Bevölkerung gegen Masern besteht. Diese gebe es erst ab einer Impfquote von 95 Prozent. Deshalb sei es gerechtfertigt, dass der Gesetzgeber bei einem fehlenden Masernschutz ein Betreuungsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Tagespflegestellen ausgesprochen habe.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte die Karlsruher Entscheidung. Diese sei „eine gute Nachricht für Eltern und Kinder. Eine Masernerkrankung ist lebensgefährlich - für die Erkrankten und ihr Umfeld.“ Deshalb sei es Aufgabe des Staates, Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kita oder Schule zu vermeiden, erklärte Lauterbach in Berlin. Auch der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach, sprach in der „Rheinischen Post“ von einem guten Urteil für die Kinder in Deutschland.
Az.: 1 BvR 469/20 und weitere
Kassel (epd). Kommunen dürfen wegen fehlender Nachweise über die Verwendung des Geldes aus dem Persönlichen Budgets für einen behinderten Menschen diese Hilfen nicht rückwirkend zurückfordern. Denn der Eingliederungshilfeträger ist zur Deckung des behinderungsbedingten Bedarfs gesetzlich verpflichtet, urteilte am 11. August das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Lege der behinderte Betroffene keine Nachweise über die Verwendung seines Persönlichen Budgets vor, könne aber für die Zukunft die Geldleistung versagt und nur noch Sachleistungen gewährt werden.
Seit 2008 haben behinderte und psychisch kranke Menschen einen Rechtsanspruch auf diese Eingliederungsleistung. Sie sollen mit dem Geld notwendige regelmäßige Hilfen selbst „einkaufen“ können, etwa, indem sie Assistenzkräfte selbst auswählen und anstellen. Ein selbstbestimmteres Leben soll so ermöglicht werden.
Im vom BSG entschiedenen Fall ging es um einen heute 18-Jährigen mit einer schweren geistigen Behinderung, der bei seinen Eltern im Haus lebt. Seit September 2012 erhielt er ein Persönliches Budget in Höhe von 7.750 Euro zur Deckung seines Bedarfs. Der Vater des Klägers war mit der Verwaltung jedoch überfordert. Erforderliche Nachweise über die Verwendung des Geldes reichte er nicht ein. Daraufhin forderte der Träger der Eingliederungshilfe im Juni 2015 die geleisteten Zahlungen zurück, insgesamt 250.800 Euro.
Doch das geht so nicht, urteilte nun das BSG. Die Behörde sei zur Deckung des behinderungsbedingten Bedarfs gesetzlich verpflichtet und könne daher nicht bereits geleistete Zahlungen zurückfordern. Zwar sei nach dem Gesetz die Rückforderung einer Geld- oder Sachleistung möglich, aber nicht für Leistungen, auf die ein gesetzlicher Anspruch besteht.
Komme ein behinderter Mensch seiner Nachweispflicht über die Verwendung des Persönlichen Budgets nicht nach, könne ihm die Zahlung aber für die Zukunft verwehrt werden. In diesem Fall müsse der Eingliederungshilfeträger nur Sach- und keine Geldleistungen gewähren.
A.: B 8 SO 3/21 R
Erfurt (epd). Enthält die Bewerbung auf eine Stelle den herausgehobenen Hinweis auf das hohe Alter des Bewerbers und zugleich zahlreiche Grammatik- und Rechtschreibfehler, deutet das darauf hin, dass nur eine Absage des Arbeitgebers provoziert werden soll. Eine Entschädigung aufgrund einer Altersdiskriminierung kann es dann nicht geben, stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am 17. August veröffentlichten Urteil klar. Wegen Rechtsmissbrauchs könne keine Zahlung verlangt werden, entschieden die Erfurter Richter.
Geklagt hatte ein bereits im Ruhestand befindlicher früherer, im Bundespresseamt Bonn beschäftigter ehemaliger Oberamtsrat (74). Trotz seines Ruhestandes bewarb er sich im Juli 2019 als Bürosachbearbeiter beim Technischen Hilfswerk (THW).
In seiner Bewerbung rückte er deutlich sein hohes Lebensalter in den Vordergrund und versah sein Schreiben mit mehreren Rechtschreib- und Grammatikfehlern. Er verwies wörtlich darauf, „dass ich sicherlich nicht klüger als meine Mitbewerbe bin habe jedoch einen wertvollen Mehrwert- an Lebens,- und Berufserfahrungen“. Seine pensionsbedingte Höchstverdienstgrenze liege bei 1.600 Euro.
Als das THW ihm schließlich eine Absage erteilte und darauf verwies, dass nach den tariflichen Bestimmungen externe Bewerber über dem gesetzlichen Rentenalter nicht eingestellt würden, fühlte sich der Mann wegen seines Alters diskriminiert. Er verlangte eine Diskriminierungsentschädigung in Höhe von mindestens 10.000 Euro.
Doch das BAG erteilte ihm eine Abfuhr. Der Kläger habe nicht ernsthaft die Stelle erhalten wollen und die Absage provoziert, um eine Entschädigung beanspruchen zu können. Das sei rechtsmissbräuchlich. So habe der über 74 Jahre alte Kläger mehrfach sein hohes Alter in den Vordergrund gestellt, obwohl das Alter schon aus dem Lebenslauf klar hervorging.
Die Bewerbung habe mehrere Grammatik- und Rechtschreibfehler enthalten, die gegen die Eignung für die Stelle eines Bürosachbearbeiters sprechen. Hinzu komme, dass er eine Höchstverdienstgrenze angegeben hatte, so dass letztlich nur eine Teilzeitarbeit möglich sei. Ausgeschrieben sei jedoch eine Vollzeitstelle gewesen.
AZ: 8 AZR 238/21
Stuttgart (epd). Personen, die in Russland Renten beziehen und in Deutschland leben, müssen hierzulande Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen. Für die Beitragspflicht spielt es keine Rolle, dass die russischen Renten nicht nach Deutschland überwiesen werden können, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am 9. August veröffentlichten Urteil im Fall eines von Russland nach Deutschland gezogenen Spätaussiedlers.
Der heute 68-jährige Kläger hatte zunächst in Russland und dann knapp 15 Jahre in Deutschland sozialversicherungspflichtig gearbeitet, bis er im März 2020 in Rente ging. Seit 2015 erhielt er eine russische Rente in Höhe von 9.100 Rubeln, derzeit rund 146 Euro auf sein russisches Bankkonto ausgezahlt.
Als seine deutsche Krankenversicherung von der russischen Rente erfuhr, verlangte sie für die Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Der Rentner sollte 758 Euro nachzahlen und künftig monatlich 14 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen entrichten.
Der Mann zog vor Gericht, weil er Beitragsforderung für ungerechtfertigt hielt. Russland überweise das Geld nicht nach Deutschland, sondern nur auf ein Konto bei einer russischen Bank. Er habe daher noch keinen Cent davon erhalten, so die Begründung.
Doch das LSG urteilte, dass für die russische Rente Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Die russische Rente sei einer deutschen Rente vergleichbar und werde für den Lebensunterhalt im Alter gezahlt. Sie hänge unter anderem auch von der Dauer der Beitragszahlung ab.
Auch wenn Russland seit Anfang 2015 solche Renten nicht mehr nach Deutschland überweist, stehe das der Beitragspflicht nicht entgegen. Der Kläger könne frei über sein russisches Konto, auf dem die Rente überwiesen werde, verfügen. Über eine Vertrauensperson oder bestimmte Dienstleister könne er das Geld auch nach Deutschland transferieren, so das Gericht.
Az.: L 5 KR 448/22
Stuttgart (epd). Auf Sozialhilfe angewiesene Pflegeheimbewohner mit einer Sterbegeldversicherung müssen das darin angesparte Geld unter Umständen als Vermögen für ihre stationäre Pflege einsetzen. Nur wenn die Leistungen der Sterbegeldversicherung ausdrücklich allein für die Bestattung und Grabpflege verwendet werden darf, hat der Sozialhilfeträger darauf keinen Zugriff, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am 9. August veröffentlichten Urteil.
Im konkreten Fall hatte die heute 77 Jahre alte und in einem Pflegeheim lebende Klägerin vom Sozialhilfeträger Hilfe zur stationären Pflege beantragt. Doch die Behörde lehnte mit Verweis auf ihr Vermögen ab. Ihr stehe zwar ein Schonvermögen in Höhe von 10.000 Euro zu, ihr tatsächliches Vermögen liege aber darüber.
Dabei berücksichtigte der Sozialhilfeträger eine von der Klägerin und ihrem mittlerweile verstorbenen Ehemann eine „Trauerfall-Direkt-Schutz-Versicherung mit Zuwachsgarantie“ als anzurechnendes Vermögen. Die Sterbegeldversicherung sollte eigentlich die Kosten für ihre Beerdigung und die Grabpflege abdecken.
Doch die Versicherung ist wegen einer fehlenden Zweckbindung nicht als Schonver-mögen schützenswert, urteilte das LSG. Denn es handele sich hier um eine normale Risikolebensversicherung, die auch dem Vermögensaufbau diene. Nach dem Tod der Frau stehe das Geld den Angehörigen ohne jede Zweckbindung zur Verfügung. Vor ihrem Tod könne die Frau zudem den Versicherungsvertrag jederzeit kündigen und das Geld frei verwenden. Daher sei hier der Rückkaufswert der Versicherungen als Vermögen zu berücksichtigen, entschieden die Stuttgarter Richter.
Az.: L 2 SO 126/20
Düsseldorf (epd). Der Kontakt zu einem mit Affenpocken infizierten Mitbewohner rechtfertigt eine 21-tägige häusliche Quarantäne. Eine zwischenzeitlich erfolgte Impfung der Kontaktperson ändert an der Rechtmäßigkeit der Anordnung des Gesundheitsamtes nichts, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Beschluss am 10. August.
Die Viruserkrankung, die unter anderem mit schmerzhaften Hautveränderungen, Fieber oder auch geschwollene Lymphknoten einhergeht, wird nur bei engem Kontakt von Mensch zu Mensch weitergegeben.
Anlass des Rechtsstreits war die Infektion eines Mitbewohners mit Affenpocken. Das Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf erließ gegen den im gemeinsamen Haushalt lebenden Antragstellen eine 21-tägige häusliche Quarantäne. Dieser sei als „Kontaktperson“ einzustufen, so die Behörde.
Das Verwaltungsgericht bestätigte im Eilverfahren die häusliche Quarantäne und verwies dabei auf die Erkenntnisse und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Danach gehörten Personen, die mindestens eine Nacht im Haushalt mit einer Person mit Affenpocken-Diagnose verbracht und dort daher möglicherweise Kontakt mit infektiös belasteten Haushaltsgegenständen hatten, zur „Expositionskategorie 3“. Wegen eines hohen Übertragungsrisikos empfehle das RKI für diese Personen eine Quarantäne von 21 Tagen, so das Gericht.
An der Rechtmäßigkeit der Quarantäne ändere auch nichts, dass der Antragsteller sich zwischenzeitlich mit dem Impfstoff Imvanex/Jynneos impfen ließ. Der Impfstoff sei in der EU bislang noch gar nicht zur Anwendung gegen Affenpocken zugelassen. Öffentliche Daten über die Wirksamkeit des Impfstoffs und wann seine Schutzwirkung gegebenenfalls greift, lägen noch nicht vor.
Das öffentliche Interesse an dem Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung sei daher höher zu bewerten als die dreiwöchige Einschränkung der Bewegungsfreiheit für den Antragsteller.
Az.: 29 L 1677/22
Nürnberg (epd). Katrin Hirseland (50) ist jetzt die zweite Vize-Chefin der Behörde mit Sitz in Nürnberg. Ursula Gräfin Praschma ist bereits seit Mai 2020 Vizepräsidentin des Amtes.
Die Politologin Hirseland kennt das Amt, denn sie war bisher als Leiterin des Leitungsstabs unter anderem für die Gesamtkommunikation des Bundesamtes, die Kontakte zum parlamentarischen Raum, die strategische Planung sowie die Koordination mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat zuständig. Seit 2019 hat sie zudem als Abteilungsleiterin das Forschungszentrum des Bundesamts geführt und dabei unter anderem die Einrichtung des Forschungsdatenzentrums des Bundesamts verantwortet.
„Das Amt der Vizepräsidentin zu übernehmen, ehrt und freut mich sehr. Gespannt und mit Respekt vor der gesellschaftlichen Verantwortung sehe ich den Herausforderungen entgegen“, sagte Hirseland zum Amtsantritt.
Die Themen gesellschaftlicher Zusammenhalt, Vielfalt und Integration begleiten Katrin Hirseland seit ihrem Studium der Politikwissenschaft und Japanologie an der Universität Tübingen mit diversen studien- und berufsbedingten Auslandsaufenthalten.
Nach ihrem Studium war sie zunächst mehrere Jahre für eine Stiftung im Bereich Integration und sozialer Zusammenhalt tätig. Dem BAMF gehört Hirseland bereits seit 2003 an. Nach verschiedenen Stationen in der Integrationsabteilung übernahm sie 2012 die Leitung des Büros des Präsidenten - später des Leitungsstabs - und zeitweise auch die Funktion der Pressesprecherin des Bundesamtes sowie die Leitung der Pressestelle.
In der Funktion als Vizepräsidentin des Bundesamtes übernimmt sie die Zuständigkeit für die Abteilungen 6 bis 10 im Bundesamt und damit zum Beispiel für die Themen Grundlagen des Asylverfahrens, Qualitätssicherung, Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt sowie Grundsatzfragen der Migration.
Claudia Middendorf (CDU) bleibt Beauftragte der Landesregierung NRW für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten. Sie wurde im Amt bestätigt. Die 1969 in Dortmund geborene Middendorf ist ausgebildete Erzieherin. Seit 1995 arbeitete sie als Diplom-Sozialpädagogin beim Caritasverband Hagen. Middendorf engagiert sich ehrenamtlich unter anderem als Vorsitzende des Sozialdienstes katholischer Frauen in Dortmund-Hörde, als Mitglied im Kuratorium des St.-Vincenz-Jugendhilfe-Zentrums sowie bei der Dortmunder Tafel. Seit dem 1. Oktober 2017 ist sie Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in NRW.
Veit-Christian Kürschner (51) ist neuer Chefarzt für Anästhesiologie, Intensivmedizin, Schmerztherapie und Palliativmedizin des Diakonie Krankenhauses der Stiftung kreuznacher diakonie in Bad Kreuznach. Er tritt die Nachfolge von Gerd Engers an. Der langjährige Chefarzt wurde nach 17 Jahren am Diakonie Krankenhaus in den Ruhestand verabschiedet. Kürschner ist gebürtiger Stuttgarter war zuletzt als Leitender Oberarzt und kommissarischer Direktor der anästhesiologischen Abteilung der Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken in Wiesbaden tätig.
Martina Brandt, Professorin an der TU Dortmund, übernimmt der Vorsitz der neu berufenen Expertenkommission für den 9. Altersbericht der Bundesregierung. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) berief in Berlin elf Fachleute in das Gremium. Brandt stammt aus Stuttgart, studierte Soziologie, Philosphie und Anthropologie. Sie ist Professorin für Sozialstruktur und Soziologie alternder Gesellschaften und leitet den Masterstudiengang Alternde Gesellschaften an der TU Dortmund. Paus sagte, das Älterwerden geschehe in breiter Vielfalt. „Mit den darin liegenden Potenzialen werden sich die Expertinnen und Experten der Neunten Altersberichtskommission in den nächsten zwei Jahren beschäftigen.“ Seit 1993 erscheint in jeder Legislaturperiode ein Altersbericht zu einem spezifischen seniorenpolitischen Thema. Die Altersberichte sind eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Seniorenpolitik des Bundes.
Jutta Harbusch, Mitgründerin von Weibernetz und von 2004 bis 2014 im Weibernetz-Vorstand, ist im Alter von 66 Jahren in Kassel gestorben. „In Rheinland-Pfalz baute sie in den ersten Jahren im Zentrum für selbstbestimmtes Leben KOBRA, die Koordinierungs- und Beratungsstelle für Frauen und Mädchen mit Behinderungen auf“, heißt es im Nachruf des Weibernetz.
Wir haben Tagungen, Seminare, Workshops und Webinare aufgelistet, die aktuell geplant sind. Wegen der Corona-Epidemie sagen Veranstalter allerdings Termine auch kurzfristig ab. Wir bitten unsere Leserinnen und Leser, das zu beachten.
26.8. Berlin:
Seminar „Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe“
der Paritätischen Akademie Berlin
Tel.: 030/275828224
30.8. Berlin:
Seminar „Grundlagen des Arbeitsrechtes in Einrichtungen der Sozialwirtschaft - Gestaltungsspielräume nutzen“
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/97356159
31.8. Berlin:
Seminar „Betriebsverfassungsrecht aus Arbeitgebersicht“
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/97356159
September
6.-7.9. Frankfurt a.M.:
Fortbildung „Datenschutz in sozialen Einrichtungen - Einführung in das KDG: rechtliche Anforderungen und Umsetzungen im operativen Tagesgeschäft“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/20011700
7.-23.9.:
Online-Kurs „Grundlagen des Zuwendungsrechtes“
Tel.: 030/263 09-142
8.-22.9.:
Online-Seminar „Digitale Öffentlichkeitsarbeit und Social Media für soziale Einrichtungen“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 0711/286976-10
9.9.:
Online-Fortbildung „Mit EU-Geldern das eigene Profil stärken - Einführung in EU-Förderprogramme 2021-2027“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761200-1700
12.-13.9. Berlin:
Tagung „LebensWert-Treff“
Tel.: 0561/7887-1318
12.-13.9. Berlin:
Seminar „Demenz und geistige Behinderung“
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/48837-495
12.-15.9. Freiburg:
Seminar „Konfliktmanagement als Führungsaufgabe“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761200-1700
21.-23.9.:
Online-Fortbildung „Agile Führungsansätze - Soziale Organisationen für die Zukunft ausrichten“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/2001700
26.9.:
Online-Fortbildung „Flucht und Behinderung - Rechtliche Möglichkeiten in der Flüchtlings- und Behindertenhilfe“
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/48837-495
26.-27.9. Essen:
Fortbildung „'So kann man doch nicht leben!?`' Vermüllt und verwahrlost - Was tun?“
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0172/3012819
26.-30.9. Freiburg:
Seminar „Selbstbewusst und wirksam führen - Authentisch leiten mit TZI“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/2001700
29.9.:
Online-Seminar „Schwangerschaftskonfliktberatung mit unentschiedenen KlientInnen“
Tel.: 030/26309-139