sozial-Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,




Markus Jantzer
epd-bild/Heike Lyding

die hohe Inflation lässt das verfügbare Einkommen schrumpfen. Für die Ärmsten ist die Abwertung des Geldes existenzbedrohend, aber auch die Mittelschicht sieht sich in Not. Catrin H. kam mit ihrem Mann, einem Facharbeiter, und ihren drei Söhnen vor der Ukraine-Krise gut über die Runden. Doch jetzt, sagt die 44-Jährige, „fehlen uns durch die wahnsinnig gestiegenen Lebenshaltungskosten im Monat 300 bis 500 Euro. Kino mit den Jungs ist momentan nicht drin.“ Roman Schlag von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung ist in „Habacht-Stellung“. Denn: „Die Krise wird sich verschärfen - bis hinein in besser verdienende Bevölkerungsschichten.“

Dass die beschlossenen Entlastungspakete bei einem länger andauernden Krieg in der Ukraine nicht ausreichen werden, weiß auch Bundeskanzler Scholz. Deshalb will er nun in einer konzertierten Aktion mit Arbeitgebern und Gewerkschaften dafür sorgen, „dass alle Bürgerinnen und Bürger gut durch diese Zeit kommen“. Das erste Treffen fand am 4. Juli statt, im Herbst sollen Ergebnisse vorliegen.

Karl-Heinz Schlee von der Nürnberger „Selbsthilfegemeinschaft Medizingeschädigter“ ist davon überzeugt, dass seine Frau aufgrund eines Behandlungsfehlers sterben musste. Seit 14 Jahren streitet er deshalb vor Gericht - nun geht es zum Bundesgerichtshof. Trotzdem wolle er Ärzte „nicht an den Pranger stellen“, sondern fordert für sie bessere Arbeitsbedingungen mit weniger Hektik und Stress.

Die Ukrainerin Oksana Ulan unternimmt auf ihre Weise etwas gegen den Personalmangel in Arztpraxen und Krankenhäusern: Die in Schleswig-Holstein niedergelassene Allgemeinmedizinerin will vor dem Krieg geflohene Ärzte und Pflegerinnen in Jobs bringen. Der Landkreis und die Ärztekammer unterstützen sie bei ihren Vermittlungsbemühungen.

Diakonie-Unternehmen müssen sich an das kirchliche Arbeitsrecht halten, einseitig vom Arbeitgeber festgelegte Vergütungsordnungen haben nach einem Urteil des Kirchengerichtshofs (KGH) in Hannover keinen Bestand. In einem weiteren Fall erklärte der KGH die fristlose Kündigung eines Mitglieds der Mitarbeitervertretung (MAV) für unwirksam.

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Ihr Markus Jantzer




sozial-Thema

Inflation

Schlaflose Nächte: Existenzängste im Mittelstand




Catrin H. mit ihrem Sohn auf einem Spielplatz
epd-bild/Dieter Sell
Massiv steigende Lebensmittelpreise und explodierende Kosten für Energie bringen längst nicht nur Geringverdiener in Schwierigkeiten. Die Krise hat den Mittelstand erreicht, Menschen wie Catrin H. und ihre Familie in Bremerhaven.

Bremerhaven (epd). Manchmal, besonders nachts, da kreisen die Gedanken. Dann sind es die Bilder vom Krieg in der Ukraine, die Catrin H. nicht loslassen. Aber auch die Folgen des Krieges bereiten ihr Kopfschmerzen und schlaflose Stunden: die ständig wachsenden Kosten für Lebensmittel, der exorbitante Anstieg der Preise für Sprit und Gas. Vor dieser Krise hat sie mit ihrem Mann und drei Söhnen - sechs, acht und neun Jahre alt - den Alltag finanziell ganz gut gewuppt bekommen. Aber jetzt wird es eng. „Ein Eis für alle ist nicht mehr drin“, sagt die 44-Jährige.

„Es fehlen uns jetzt 300 bis 500 Euro“

Ihr Mann arbeitet Vollzeit als Schlosser, macht berufsbegleitend eine Fortbildung zum Techniker. Sie kümmert sich um die Kinder, managt den Alltag, verdient mit einem Minijob dazu, engagiert sich ehrenamtlich als Elternsprecherin einer diakonischen Kita in Bremerhaven. Die Familie gehört zur Mittelschicht, irgendeine Form von ergänzender Sozialhilfe bekommt sie nicht. „Durch die wahnsinnig gestiegenen Lebenshaltungskosten fehlen uns jetzt 300 bis 500 Euro“, rechnet Catrin H. vor. „Das merken wir besonders bei Freizeitaktivitäten.“ Kino mit den Jungs beispielsweise? Momentan nicht drin. „Dafür organisiere ich Kinoabende zu Hause - das macht auch allen Spaß.“

Catrin H. ist nicht der Typ, der den Kopf in den Sand steckt. Sie hat einen Plan, geht nur noch streng nach Liste einkaufen. Sie achtet ganz besonders auf Sonderangebote, macht jetzt viele Leckereien selbst: Schokocrossies zum Beispiel, Popcorn, Süßes aus Bruchschokolade. Die Familie ist oft draußen, schaut, was Spaß macht und nichts kostet.

Und trotzdem: Das fehlende Geld bedeutet auch weniger Sozialkontakte. „Wir können einfach nicht immer mithalten, der Freundeskreis ist kleiner geworden“, erzählt Catrin H. Die Kinder, sagt sie, hätten Verständnis. „Aber in mir drin, da ist ein Kampf. Das macht mich traurig.“

Die Mittelschicht schrumpft

Wie ein Booster treiben die Inflation und die massiv steigenden Lebenshaltungskosten eine Entwicklung an, die schon seit einigen Jahren zu sehen ist: Die Mittelschicht in Deutschland schrumpft, ihr Armutsrisiko wächst. Zwischen 2014 und 2017 rutschte in Deutschland laut einer gemeinsamen Studie von Bertelsmann-Stiftung und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) jeder Fünfte aus der mittleren in die untere Einkommensschicht. Das bedeutet laut Studie, dass das verfügbare Einkommen auf weniger als 75 Prozent der rechnerischen Mitte aller Einkommen in Deutschland gesunken ist. Im Jahr 2018 waren das für eine Familie mit zwei Kindern weniger als 3.000 Euro.

Die Menschen aus dem Mittelstand, die jetzt finanzielle Probleme bekommen, sind nach Beobachtungen der Schuldnerberatungen noch nicht sichtbar. „Das erreicht uns zeitverzögert, aber wir sind in Habacht-Stellung“, sagt Roman Schlag, Sprecher der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände. Wenn sich die Situation verschärfe, versuchten viele Menschen, das zunächst irgendwie selbst hinzukriegen. Zudem sei der Besuch einer Schuldnerberatung schambehaftet. „Aber die Krise wird sich verschärfen - bis hinein in besserverdienende Bevölkerungsschichten.“

Anspruch auf Schuldnerberatung

Das werde vermehrt dann der Fall sein, wenn Anfang des kommenden Jahres die Abrechnungen der Energieversorger und damit verbunden massive Nachforderungen auf die Haushalte zukommen, prognostiziert Silke Otten, Schuldnerberaterin beim Diakonischen Werk in Osterholz-Scharmbeck bei Bremen. Um dann reagieren zu können, fordert sie genauso wie Roman Schlag einen gesetzlich und finanziell abgesicherten Anspruch auf Schuldnerberatung, der für alle Menschen gilt, die in Notsituationen geraten. Derzeit ist das in Deutschland nicht einheitlich geregelt. So kann Silke Otten beispielsweise nicht jedem Ratsuchenden kostenlos helfen.

Viele reden einfach nicht darüber, machen es mit sich aus„, hat Catrin H. als Elternsprecherin ihrer Kita erfahren. Sie selbst sei froh, dass ihre Verwandtschaft sie tatkräftig unterstütze: “Ich wüsste nicht, wie wir es sonst packen würden.„ Aber die Aussicht, dass sie aufgrund der Gaskrise im Winter möglicherweise frieren müssen, “macht mich sprachlos„. Vielleicht würde es schon helfen, wenn die Politik die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel senke. Sie selber wolle schauen, ob sie mehr arbeiten könne. “Und wir überlegen, Wohngeld zu beantragen."

Dieter Sell


Inflation

Hintergrund

Tipps bei knapper Kasse



Bremerhaven (epd). Überschuldung kann jeden treffen. Wenn sich die Lebensumstände etwa durch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit ändern, ist die Gefahr einer Überschuldung auch für Menschen groß, die bisher nicht damit gerechnet haben, in finanzielle Schieflage zu geraten. Massiv steigende Lebensmittel- und Energiepreise infolge des Ukraine-Krieges spitzen die Lage zu. Einige Tipps von Expertinnen und Experten, wenn das Geld knapp wird:

  • Besonders wichtig ist es, sich einen Überblick über die eigenen Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen. Dabei kann ein Haushaltsbuch helfen, das die monatlichen Geldflüsse auflistet und möglicherweise Hinweise auf ein Einsparpotenzial liefert. Ein Ansatzpunkt sind dabei Versicherungen. Einige sind existenziell wichtig, andere machen weniger Sinn. Grundlegende Informationen dazu kommen von den Verbraucherzentralen.
  • Wenn die Einnahmen nicht mehr für alle Zahlungen reichen, muss überlegt werden, was mit Blick auf die existenziellen Lebensbedürfnisse Vorrang hat. Dabei sollte man sich laut Schuldnerberatungen nicht von Gläubigern beeinflussen lassen, die besonders drängen. So sind Miete, Energiekosten, Telefon und Internet sowie Lebensmittel und notwendige Medikamente existenziell wichtig. Aber auch Unterhaltsleistungen gehören dazu.
  • Vorsicht bei Inanspruchnahme des Dispositions-Kredites („Dispo“) auf dem Girokonto, denn die Zinsen sind sehr hoch - manchmal so hoch wie die Raten eines preisgünstigen Verbraucherkredites. Bei laufenden Krediten kann in Verhandlung mit der Bank versucht werden, Raten zu reduzieren oder auszusetzen. Vorsicht bei Umschuldungen.
  • Prüfen, ob ein Anspruch auf ergänzende Leistungen durch Arbeitslosengeld II existiert. Gibt es zusätzlich zum Kindergeld einen Anspruch auf Kinderzuschlag? Oder auf Wohngeld?
  • Wenn der Kassensturz ergibt, dass es keine realistische Möglichkeit mehr gibt, Kreditraten neben existenziell wichtigen Zahlungsposten zu bedienen, sollte eine Schuldnerberatung aufgesucht werden. Die Fachkräfte können helfen, wenn beispielsweise der Vermieter mit Kündigung droht oder die Stadtwerke den Strom abschalten wollen. Wenn nötig, setzen sie sich auch mit Kreditinstituten und anderen Gläubigern in Verbindung.

Allerdings sind die Zugänge zur Schuldnerberatung bundesweit nicht einheitlich. Während mancherorts Ratsuchende ohne Einschränkungen kostenlos beraten werden können, gilt das in anderen Kommunen nur für klar festgelegte Gruppen.



Inflation

Scholz: Krise wird nicht in wenigen Monaten vorübergehen




Spritpreise an einer Tankstelle
epd-bild/Tim Wegner
Gemeinsam mit Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden sucht Kanzler Scholz nach Wegen, um mit den steigenden Preisen umzugehen. Er stimmt die Menschen darauf ein, dass die Krise nicht in wenigen Monaten vorbei sein wird.

Berlin (epd). Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) stimmt die Gesellschaft auf eine längere Krisenzeit ein und ruft angesichts steigender Preise und hoher Inflationsrate zum „Geist der Gemeinsamkeit“ auf. Zum Auftakt der sogenannten konzertierten Aktion am 4. Juli in Berlin sagte er: „Die aktuelle Krise wird nicht in wenigen Monaten vorübergehen.“ Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine habe alles geändert, die Lieferketten seien durch die Corona-Pandemie nach wie vor gestört und die generelle Unsicherheit wachse. Daher müssten nun „ausgetretene Pfade verlassen“ werden.

Einkommensverluste abmildern

Der Kanzler verfolgt gemeinsam mit der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite das Ziel, reale Einkommensverluste zumindest abzumildern und gleichzeitig dem Risiko einer Preisspirale zu begegnen. Eine solche gemeinsame Kraftanstrengung hatte er vor gut einem Monat im Bundestag vorgeschlagen und von „konzertierter Aktion gegen den Preisdruck“ gesprochen. Bei der ersten Sitzung ging es laut Scholz nun darum, ein gemeinsames Verständnis für die Lage zu entwickeln. In den kommenden Wochen soll darüber beraten werden, wie auf Preissteigerungen und Inflation reagiert werden könnte.

Scholz betonte, dass der faire Ausgleich zwischen den Interessen in einem Geist der Gemeinsamkeit Deutschland präge. Diesen Geist gelte es zu erhalten und zu stärken. Mit Blick auf die steigenden Preise für Energie und andere wichtige Güter des täglichen Lebens sagte er, jeder spüre das beim Einkauf, bei der Heizkostenabrechnung und beim Tanken. Deshalb sei ihm die Botschaft wichtig: „Wir stehen zusammen und wollen, dass alle Bürgerinnen und Bürger gut durch diese Zeit kommen.“

An der Auftaktsitzung im Kanzleramt nahmen unter anderem die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi und Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger sowie weitere Vertreterinnen und Vertreter von Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden teil. Aufseiten der Regierung sind auch Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) an den Beratungen beteiligt.

„Gesellschaftlichen Frieden wahren“

Die DGB-Chefin Fahimi sagte, dass die Belastungen für die Privathaushalte in Deutschland deutlich über das hinausgingen, was die Regierung bislang an Entlastungen beschlossen habe. Die Ampelkoalition von SPD, Grünen und FDP hat in diesem Jahr bereits mit zwei Entlastungspaketen auf die Folgen von Corona-Pandemie und Energiepreissteigerungen reagiert. Dazu zählten Einmalzahlungen, der Spritrabatt und das Neun-Euro-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr.

Nach der ersten Sitzung der „konzertierten Aktion“ betonte die DGB-Chefin mit Blick auf die Krisenfaktoren, es habe aus ihrer Sicht ein klares Verständnis dafür gegeben, dass in der aktuellen Situation die Diskussion um eine Lohn-Preis-Spirale einseitig und falsch sei. Es müsse aber dringend darüber geredet werden, wie die Energiekosten tatsächlich gehändelt werden könnten, für die Privathaushalte wie für die Betriebe.

Arbeitgeberpräsident Dulger sagte, das Treffen im Kanzleramt habe einen Beitrag geleistet, den „gesellschaftlichen Frieden zu wahren“. Es sei auch darüber gesprochen worden, wie für die Beschäftigten ein Teil der Inflation aufgefangen werden könne. Dulger betonte: „Wichtig ist uns dabei: Lohnerhöhungen verhandeln ausschließlich die Tarifparteien. Das passiert nicht im Kanzleramt.“ Die Politik könne aber dafür sorgen, dass von den Lohnsteigerungen, die die Tarifpartner verhandelten, mehr im Portemonnaie bleibe. „Mehr netto vom brutto heißt hier die Devise.“ Er nannte dabei steuerliche Möglichkeiten wie die Beseitigung der kalten Progression.

Die Regierung geht davon aus, dass die Gespräche nach mehreren Sitzungen im Herbst zu Ergebnissen führen.

Mey Dudin


Inflation

Hintergrund

Inflation und Entlastungen - Was bisher geschah



Berlin (epd). Auf die stark steigenden Preise vor allem für Energie und Lebensmittel hat die Bundesregierung bereits mit zwei sogenannten Entlastungspaketen reagiert.

Das erste Paket umfasst Hilfen für die hohen Energie- und Heizkosten sowie Steuererleichterungen. Zum 1. Juli fällt die EEG-Umlage weg, ein halbes Jahr früher als geplant, wodurch der Strompreis sinkt. Wohngeldempfänger erhalten einmalig einen Zuschuss zu den Heizkosten von 270 Euro für Singles und 350 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt. Größere Familien bekommen weitere 70 Euro pro Person, Studierende und Azubis mit Bafög-Unterstützung erhalten einen Zuschlag von 230 Euro.

Hilfen für Sozialleistungsempfänger

Rückwirkend zum Jahresanfang 2022 wurden der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 auf 1.200 Euro erhöht sowie der Grundfreibetrag um 363 Euro auf 10.347 Euro. Die Pendlerpauschale für Beschäftigte wurde ab dem 21. Kilometer von 35 Cent auf 38 Cent angehoben.

Mit dem zweiten Entlastungspaket, das den umstrittenen Tankrabatt und das 9-Euro-Ticket enthält, wurden auch Hilfen für Sozialleistungsempfänger beschlossen. Sie erhalten einmalig 200 Euro zusätzlich. Wer Arbeitslosengeld I bekommt, erhält 100 Euro. Familien bekommen einen Kinderbonus von 100 Euro pro Kind. Im Vorgriff auf die geplante Kindergrundsicherung wird Kindern aus einkommensarmen Familien und Hartz-IV-Haushalten ein monatlicher Zuschlag von 20 Euro gezahlt.

Mit dem sogenannten Tankrabatt wurde die Energiesteuer für drei Monate, von Juni bis August, um knapp 30 Cent je Liter Benzin und 14 Cent pro Liter Diesel gesenkt. Auch das 9-Euro-Ticket für den Nah- und Regionalverkehr gibt es für diese drei Sommermonate. Es wurde im ersten Monat 21 Millionen mal verkauft.



Inflation

Hintergrund

Die Konzertierte Aktion von 1967 bis 1977



Frankfurt a.M. (epd). Als das Wirtschaftswunder-Deutschland in die Krise schlitterte, wurde als Gegenmaßnahme die Konzertierte Aktion ins Leben gerufen - eine informelle Gesprächsrunde aus Politik, Arbeitgebern und Gewerkschaften. Sie trat am 14. Februar 1967 erstmals zusammen, um den Kampf gegen die Inflation und steigende Arbeitslosenzahlen zu führen.

Erfinder war SPD-Wirtschaftsminister Karl Schiller (1911-1994 ). Er hoffte, die Tarifpartner auf Eckpunkte einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik einzuschwören - und eine Überhitzung der Konjunktur durch hohe Lohnforderungen der Gewerkschaften zu vermeiden. Denn damals wie heute war die Gefahr real, dass Löhne und Preise sich gegenseitig in die Höhe treiben. Schiller betonte ausdrücklich, dass keine Eingriffe in die Tarifautonomie vorgesehen seien.

Gemeinsamer Kurs zur Stabilisierung

Die Gewerkschaften gingen von Anfang an mit Widerwillen in die Verhandlungen. Sie beharrten auf der Tarifautonomie, waren strikt gegen die Festsetzung von Lohnleitlinien, wie sie der damaligen Regierung aus CDU und SPD vorschwebten. Insgesamt zehn Gesprächsrunden gab es, doch wurde es im Laufe der Zeit immer schwieriger, tragbare Kompromisse zu finden und einen gemeinsamen Kurs zur Stabilisierung abzustecken.

1977 traten die Gewerkschaften vorläufig aus dem Gesprächsforum aus, um gegen eine Verfassungsklage mehrerer Arbeitgeberverbände gegen das Mitbestimmungsgesetz von 1976 zu protestieren. Der DGB-Kongress machte 1978 aus der vorläufigen eine endgültige Absage.




sozial-Politik

Migration

Bundesregierung bringt Chancen-Bleiberecht auf den Weg




Ein Flüchtling in einem Ausbildungsbetrieb (Archivbild)
epd-bild/Dieter Sell
Wer ohne sicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland lebt, hangelt sich von Duldung zu Duldung. Die Bundesregierung will den Betroffenen eine Perspektive geben und ein Chancen-Bleiberecht einführen. Profitieren könnten mehr als 136.000 Menschen.

Berlin (epd). Die Bundesregierung will die Hürden für ein dauerhaftes Bleiberecht für langjährig in Deutschland nur geduldete Ausländer senken. Das Kabinett beschloss am 6. Juli in Berlin einen Gesetzentwurf, der ein sogenanntes Chancen-Bleiberecht für Menschen vorsieht, die am 1. Januar seit fünf Jahren ohne sicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland lebten. Das waren 136.605 Menschen. Die Regelung soll für jeweils für ein Jahr gelten, in dem Betroffene die Chance bekommen sollen, alle Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen.

Wartezeit wird verkürzt

Ziel der Bundesregierung ist, sogenannte Kettenduldungen für Menschen zu vermeiden, die zwar keinen gesicherten Aufenthaltsstatus haben, wegen persönlicher Gründe oder der Situation im Herkunftsland aber auch nicht abgeschoben werden können.

Der Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sieht zudem auch niedrigere Hürden beim 2015 eingeführten stichtagsunabhängigen Bleiberecht vor. Gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene sollen es künftig schon nach drei statt vier Jahren erhalten können. Für Erwachsene wird beim Vorliegen von Voraussetzungen wie Sprachkenntnissen und Lebensunterhaltssicherung die Wartezeit von acht auf sechs Jahre, für Familien von sechs auf vier Jahre verkürzt. Die Pläne müssen noch vom Bundestag beraten werden.

Faeser sagte: „Wir sind ein vielfältiges Einwanderungsland, und jetzt wollen wir ein besseres Integrationsland werden.“ Sie betonte dabei: „Ich möchte selbst die Migration und Integration aktiv gestalten, statt wie in den letzten 16 Jahren einfach nur widerwillig zu verwalten.“ Das nun auf den Weg gebrachte Gesetzespaket sei ein erster wichtiger Schritt zu einem modernen Einwanderungsrecht. Von dem Chancen-Bleiberecht ausgeschlossen sind ihren Angaben nach Straftäter oder jene, die „hartnäckig“ ihre Identität verweigerten.

„Brücke in ein besseres Leben“

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan (SPD), bezeichnete das Regelwerk als „Meilenstein“. Für die Menschen, die davon profitieren, sei das „die Brücke in ein besseres Leben“ in Deutschland. „Sie leben mit einer Duldung, aber sie wollen sich einbringen, für sich selbst und ihre Familie sorgen, in Sicherheit und ohne Angst vor Abschiebung leben.“ Es sei „weder human noch sinnvoll, Menschen zum Herumsitzen und Nichtstun zu zwingen“, fügte sie mit Blick auf die aktuelle Rechtslage hinzu.

Das Paket von Faeser sieht zudem Erleichterungen beim Familiennachzug zu Fachkräften sowie ein Ende des Ausschlusses von Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten von Integrationskursen vor. Ausgeweitet wird auf der anderen Seite die Möglichkeit für Abschiebehaft in Fällen, in denen das Ausweisungsinteresse schwer wiegt.

Die Koalition von SPD, Grünen und FDP plant in dieser Wahlperiode weitere Gesetzesänderungen im Bereich der Migration. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat bereits angekündigt, im Herbst den sogenannten Spurwechsel angehen zu wollen, der Asylbewerbern ermöglichen soll, durch die Aufnahme einer Arbeit eine gesicherte Perspektive in Deutschland zu bekommen. Zudem hat die Koalition auch Erleichterungen bei der Familienzusammenführung mit in Deutschland lebenden Flüchtlingen versprochen. Die Kirchen kritisierten, dass im ersten Paket zunächst Änderungen auf den Bereich der Fachkräfte begrenzt wurden.

Corinna Buschow


Migration

Hintergrund

Das plant die Bundesregierung im Aufenthaltsrecht



Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat am 6. Juli den Gesetzentwurf zum sogenannten Chancen-Bleiberecht für langjährig in Deutschland geduldete Ausländer gebilligt. Das Parlament muss den Entwurf noch beraten und kann Änderungen vornehmen. Die Pläne der Regierung sehen Folgendes vor:

  • CHANCEN-BLEIBERECHT

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart will die Bundesregierung Ausländern, die zum Stichtag 1. Januar 2022 seit fünf Jahren ohne sicheren Aufenthaltstitel in Deutschland lebten, ein Bleiberecht für ein Jahr ermöglichen. In dieser Zeit haben sie die Chance, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen. Dazu zählen unter anderem Sprachkenntnisse, der Identitätsnachweis und die Sicherung des Lebensunterhalts. Wer es nicht schafft, fällt in die Duldung zurück. Das Chancen-Bleiberecht kann laut Entwurf nicht verlängert werden. Straftäter und ihre Familien sollen vom Chancen-Bleiberecht ausgeschlossen werden. Andererseits sollen Angehörige, die noch keine fünf Jahre in Deutschland sind, ein Chancen-Bleiberecht erhalten, wenn ein enger Verwandter es erhält. So soll vermieden werden, Familien auseinanderzureißen. Vom neuen Bleiberecht profitieren könnten laut Innenministerium rund 136.600 der etwa 242.000 Geduldeten in Deutschland.

  • WEITERE ERLEICHTERUNGEN IM BLEIBERECHT

Mit dem Gesetz will die Koalition aus SPD, Grünen und FDP auch die Hürden für das stichtagsunabhängige Bleiberecht senken. Gut integrierte Jugendliche und Erwachsene bis 27 Jahren sollen künftig nach drei statt bislang vier Jahren einen sicheren Aufenthaltsstatus bekommen können. Für Erwachsene soll die Wartezeit auf sechs (bislang acht) Jahre beziehungsweise bei Familien mit minderjährigen Kindern auf vier (bislang sechs) Jahre reduziert werden. Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse und Lebensunterhaltssicherung sind dabei erforderlich. Von der 2015 beschlossenen Bleiberechtsregelung haben nach Angaben des Innenministeriums bislang 16.000 Jugendliche und 12.000 Erwachsene, die alle Voraussetzungen erfüllten, Gebrauch gemacht.

  • VERZICHT AUF SPRACHKENNTNISSE BEI NACHZUG ZU FACHKRÄFTEN

Um für Fachkräfte die Einwanderung nach Deutschland attraktiver zu gestalten, soll beim Nachzug ihrer Familien künftig auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet werden. Die Regelung ist auf Fachkräfte begrenzt. Dies erntet Kritik, weil die Ampel im Koalitionsvertrag auch Erleichterungen bei der Familienzusammenführung von Flüchtlingen versprochen hat, die im aktuellen Gesetzentwurf noch nicht umgesetzt werden.

  • BESSERER ZUGANG ZU INTEGRATIONSKURSEN

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will einem größeren Personenkreis sowie insgesamt einen früheren Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen ermöglichen. Ihre Gesetzespläne sehen unter anderem vor, den bisherigen Ausschluss von Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten zu beenden. Als solche sind in Deutschland - neben den EU-Mitgliedstaaten - Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien definiert.

  • ABSCHIEBEHAFT

Der Gesetzentwurf sieht auch eine Ausweitung bei der Abschiebehaft vor. Künftig sollen Ausländer bis zu sechs Monate in Abschiebehaft genommen werden können, wenn das sogenannte Ausweisungsinteresse bei ihnen groß ist. Das gilt etwa nach der Verurteilung wegen begangener Straftaten. Die maximal zulässige Dauer der Abschiebehaft liegt eigentlich bei drei Monaten. Auf ein halbes Jahr kann sie derzeit verlängert werden, wenn von dem Betroffenen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder die innere Sicherheit ausgeht.



Protest

Kampagne will Armut sichtbar machen




Protest der Kampagne #IchbinArmutsbetroffen vor dem Willy-Brandt-Haus in Berlin
epd-bild/Maria Wagner
Armut ist ein Problem, das in Deutschland sichtbarer wird. In den sozialen Medien wird dazu aktuell eine gesellschaftliche Debatte angestoßen. Unter dem Hashtag #IchBinArmutsbetroffen erzählen Menschen auf Twitter ihre Geschichte.

Berlin (epd). Rund 20 Menschen haben sich vor dem Willy-Brandt-Haus, der SPD-Zentrale in Berlin, versammelt. Sie halten Schilder hoch, auf denen der Hashtag #IchBinArmutsbetroffen steht. Bei der Demo dabei ist Sasa Zatata. Die 35-jährige Mutter einer einjährigen Tochter will Aufmerksamkeit schaffen: für sich und andere Betroffene, die unter ihrer Armut leiden. „Es gibt nicht ohne Grund ein Existenzminimum. Niemand darf mehr darunterfallen“, sagt die Berlinerin, die selbst von der Erwerbsminderungsrente lebt.

Schambehaftetes Thema

„Viele können nicht auf die Kundgebung kommen. Einerseits aus finanziellen Gründen, andererseits aus gesundheitlichen“, sagt sie. Das Thema Armut sei schambehaftet. Daher wollten viele anonym bleiben.

Als arm gilt in Deutschland, wem weniger als 60 Prozent des mittleren Haushaltseinkommens zur Verfügung stehen. Laut Statistischen Bundesamt war im Jahr 2018 rund jede fünfte Person in Deutschland von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen.

Auch Jörg Mertens lebt von der Erwerbsminderungsrente. Er ringt um Fassung aufgrund einer Bemerkung eines jungen Mannes. Dieser habe ihm in einem Gespräch gesagt, ein Erwerbsminderungsrentner brauche keine Waschmaschine: „Der hat Zeit, mit der Hand zu waschen.“ Solche Sätze machen den 60-Jährigen wütend. „Ich kann mit der Grundsicherung gerade bis zur Hälfte des Monats leben“, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die restliche Hälfte bedeute für Mertens, wie er klagt, „Hunger und Verzicht“.

Zum ersten Mal eine Mango gegessen

Anni W. ist Initiatorin der Kampagne. Ihr Anliegen ist es, Sichtbarkeit für Betroffene zu schaffen. „Armut begleitet uns den ganzen Tag über. Es beginnt beim Lebensmitteleinkauf und endet bei der Miete,“ sagt die zweifache Mutter. Besonders berührt habe sie ein Tweet, in dem eine Frau schildert, dass sie zum ersten Mal in ihrem Leben eine Mango gegessen habe. Die Frucht sei für sie ein Luxusgut und eigentlich zu teuer.

Ziel der Bewegung #IchBinArmutsbetroffen sei es, eine gesellschaftliche Debatte anzustoßen. Die Aufmerksamkeit von Menschen, denen es finanziell gut geht, ist für die 39-Jährige wichtig. Die Jugendorganisationen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD, die Grüne Jugend und die Jusos, hätten sich bereits bei ihnen gemeldet und zu verstehen gegeben: „Wir sehen euch.“ Anni W. betont aber: „Unsere Bewegung ist und bleibt parteilos.“

Nach einer Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbands hat die Armutsquote in Deutschland im vergangenen Jahr einen neuen Höchstwert erreicht. Demnach leben 13,4 Millionen Menschen in Deutschland in Armut. Prognosen zufolge könnte im Jahr 2024 jeder Vierte von Armut betroffen sein.

Kein Geld für das Nötigste

Armut hat einen negativen Einfluss auf die psychische und körperliche Gesundheit. Nach Angaben des Robert Koch Instituts (RKI) haben von Armut betroffene Menschen ein höheres Risiko für Herzkreislauferkrankungen und eine geringere Lebenserwartung.

Der Armutsforscher Christoph Butterwegge sagte dem epd: „Einkommensschwache Haushalte, die von der Teuerungswelle am stärksten betroffen sind, muss der Staat gezielt unterstützen.“ Die Koalition müsse deshalb rasch höhere Sätze für Beziehende von Hartz IV und der Grundsicherung beschließen.

Die Initiative #IchBinArmutsbetroffen hat auch in Österreich Wellen geschlagen. Auch hier äußern Menschen unter dem Hashtag ihren Unmut. Regina Zauchner ist eine davon. „Ich bin seit einigen Monaten chronisch krank und dadurch nicht arbeitsfähig“, sagt die 36-Jährige, die als Betreuerin von Menschen mit Behinderungen gearbeitet hat.

Sie kennt viele, deren Situation noch brenzliger ist als ihre eigene. „Es gibt Menschen, die sich entscheiden müssen, ob sie ihre Stromrechnung bezahlen oder Lebensmittel einkaufen.“

Die Bewegung wolle weiter Druck machen. Die nächsten Demonstrationen seien bereits geplant, sagt Initiatorin Anni W..

Stefanie Unbehauen


Corona

Kommission zieht gemischte Bilanz der Krisenpolitik




Gurgel-Drive-in-Testzentrum in Frankfurt am Main
epd-bild/Tim Wegner
Der Corona-Sachverständigenrat hat ein Gutachten über die Wirksamkeit der bisherigen Schutzmaßnahmen in der Pandemie vorgelegt. Die Experten halten die Aussagekraft ihres Berichts für begrenzt - auch weil es an Daten zur Bewertung einzelner Maßnahmen fehlt.

Berlin (epd). Die Sachverständigenkommission zur Bewertung der bisherigen Corona-Maßnahmen gibt der Politik wenig konkrete Empfehlungen für eine künftige Krisenpolitik. Das mit knapp 20 Wissenschaftlern unterschiedlicher Disziplinen besetzte Gremium stellte am 1. Juli in Berlin seinen Evaluationsbericht vor. Nicht zuletzt aufgrund der unzureichenden Datenlage seien präzise Bewertungen einzelner Schutzmaßnahmen schwierig, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Kommission, Helga Rübsamen-Schaeff.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte an, nach der Sommerpause ein Pandemiekonzept für Herbst und Winter vorzulegen. Dieses müsse den Geboten von Evidenz und Rechtsstaatlichkeit folgen.

Für den Direktor des Instituts für Virologie am Universitätsklinikum Bonn, Hendrik Streeck, ist eines sicher: „Masken wirken“, sagte er in Berlin. Allerdings schränkte er zugleich ein, eine schlecht sitzende und nicht eng anliegende Maske habe einen verminderten bis gar keinen Effekt. „Die Effektivität hängt vom Träger oder der Trägerin ab.“ Die Kommission empfiehlt deshalb, zukünftig in der öffentlichen Aufklärung und Risikokommunikation einen starken Schwerpunkt auf das richtige und konsequente Tragen von Masken zu legen.

Allmendinger: Kommunikation mit Bürgern partizipativ ausrichten

Die Kommunikation mit der Bevölkerung in der Pandemie bildet einen Schwerpunkt des Gutachtens. Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB), nannte es für das Krisenmanagement „zentral wichtig“, Vertrauen in Politik und Wissenschaft herzustellen. Notwendig sei ein partizipativer Ansatz statt einer Ansprache „von oben herab“. Wünschenswert seien Impfteams, die die Menschen aufsuchen und aufklären. Abweichende Meinungen müssten ernst genommen werden.

Differenziert bewerten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Lockdown-Maßnahmen. Zwar gebe es „keinen Zweifel, dass generell die Reduktion enger physischer Kontakte zur Reduktion von Infektionen führt“. Je länger allerdings ein Lockdown dauere und je weniger Menschen bereit seien, die Maßnahme mitzutragen, desto geringer sei die Wirkung und umso schwerer wiegen die nicht beabsichtigten Folgen.

Kritik an Schulschließungen

Den Effekt von 2G/3G-Maßnahmen beurteilt die Kommission bei den derzeitigen Virus-Varianten in den ersten Wochen nach der Boosterimpfung oder der Genesung als hoch. „Der Schutz vor einer Infektion lässt mit der Zeit jedoch deutlich nach“, erklärte das Gremium. Corona-Tests seien ratsam, wenn es erforderlich sei, Zugangsbeschränkungen einzuführen - und zwar unabhängig vom Impfstatus der einzelnen Person.

Besonders kritisch äußerte sich das Gremium zu Schulschließungen: Die genaue Wirksamkeit dieser insgesamt 38 Wochen dauernden Maßnahme sei weiterhin offen. Eine Expertenkommission sollte die negativen Folgen unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls genauer untersuchen und bewerten. Dazu sagte Justizminister Buschmann: „Wir sind uns in der Bundesregierung einig, dass die Pandemiebewältigung nicht wieder zu Lasten der Kinder gehen darf und Schulschließungen vermieden werden müssen.“

Internationale Studien belegten, dass die Pandemie erhebliche psychosoziale Auswirkungen insbesondere auf Frauen und jüngere Menschen hatte. Corona-bedingte Maßnahmen hätten zu einer Re-Traditionalisierung von Geschlechterrollen geführt. Die Forscherinnen und Forscher mahnen, dass die Folgen von Pandemie und Schutzmaßnahmen nicht einseitig zu Lasten von Frauen und Kindern gehen dürften.

Brysch rügt neue Testverordnung

Der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, begrüßte den Bericht des Sachverständigenausschusses und übte Kritik an aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung bei Bürgertests. „Die neue Strategie der Bürgertests macht deutlich, dass Bund und Länder Millionen Menschen immer noch vergessen“, sagte Brysch der „Rheinischen Post“.

Die Mitglieder der Sachverständigenkommission wurden je zur Hälfte von der Bundesregierung sowie vom Bundestag benannt. Das Ergebnis der Evaluierung wird der Bundesregierung vorgelegt, die dazu eine Stellungnahme abgeben wird.

Markus Jantzer


Zusammenhalt

Experte: "Corona-Pandemie hat Vereine sehr gebeutelt"



Darmstadt (epd). Die Corona-Pandemie ist nach Auffassung von Michael Vilain Gift für die Vereine in Deutschland gewesen. „Die hat es sehr gebeutelt, die Folgen werden noch lange zu sehen sein“, sagte der Wirtschaftsprofessor, der sich als Wissenschaftler mit Ehrenamt und Vereinen beschäftigt, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Viele Menschen hätten sich zurückgezogen, es habe ein „Rückzug in die Familie und den kleinen Freundeskreis“ stattgefunden, stellt Vilain fest.

Mehr engagierte Ehrenamtler

Vor allem Vereine, die auf einer aktiven Mitgliedschaft beruhen, hätten gelitten. So seien die Leute aus Sportvereinen ausgetreten und nicht wieder zurückgekommen. „Die haben sich dann im Fitnessstudio eingeschrieben“, sagt der Professor der Evangelischen Hochschule Darmstadt.

Nach Vilains Einschätzung wird es eine weitere Auffächerung der Vereinslandschaft geben. Die Zukunft gehöre eher speziellen Clubs wie etwa den Bungee-Jumping-Vereinen und weniger den allgemeinen Sportvereinen. Insgesamt gehe es aber „dem Verein heute gar nicht so schlecht“. Die Zahl der ehrenamtlich engagierten Menschen habe sogar zugenommen.

Eher schlechte Karten für die Zukunft hätten sogenannte milieubasierte und generationsbezogene Vereine, wie der Arbeitergesangsverein, der Taubenzüchterverein oder die Briefmarkensammler. Derartige traditionelle Vereine seien an ein bestimmtes Milieu oder an eine bestimmte Generation gebunden: Menschen, die zusammen mit einem Hobby wie dem Modellbau begonnen hätten, seien nun gemeinsam gealtert. Die Milieus hätten sich im Laufe der Zeit geändert und der technologische Wandel habe Hobbys wie das Fotografieren verändert, erklärt Vilain.

„Für den Zusammenhalt wichtig bis sehr wichtig“

Jüngere Menschen seien unverändert offen für Zusammenschlüsse. Ihre „Suche nach Werten“, so Vilain, führe sie etwa zur Pfadfindergruppe „Royal Rangers“ der Freikirchen. Zulauf hätten auch muslimische Organisationen. Das Bedürfnis nach Werten befriedigten auch Protest- und Jugendbewegungen wie Fridays for Future.

Vereine sind für den Zusammenhalt der Gesellschaft „wichtig bis sehr wichtig“, sagt Vilain. Die Gemeinschaften gelten als „sozialer Kitt der Gesellschaft“ und hätten eine integrierende Funktion, etwa wenn bei der Freiwilligen Feuerwehr Leute aus allen sozialen Schichten zusammenkämen.

Die Zahl der Vereine ist in den vergangenen Jahrzehnten enorm gestiegen: Wurden in den 1950er Jahren rund 90.000 derartiger Zusammenschlüsse gezählt, liegt die Zahl nach aktuellen Schätzungen bei 600.000 Vereinen in Deutschland.

Rudolf Stumberger


Kinder

Stiftung warnt vor akutem Personalmangel für Ganztagsförderung




Grundschüler beim Malen
epd-bild/Kinderkunsthaus
Wenn bis 2030 der Anspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Schulkinder umgesetzt werden soll, müssen laut Bertelsmann Stiftung massenhaft Fachkräfte gewonnen werden. Um den Bedarf zu decken, sei eine gemeinsame Anstrengung aller Bundesländer nötig.

Gütersloh (epd). Für eine flächendeckende Umsetzung der Ganztagsbetreuung bis 2030 fehlen nach Prognosen der Bertelsmann Stiftung mehr als 100.000 Fachkräfte. Die ostdeutschen Länder sind laut dem am 5. Juli von der Bertelsmann Stiftung in Gütersloh veröffentlichten „Fachkräfte-Radar für Kita und Grundschule 2022“ personell besser ausgestattet als die westdeutschen Länder. Doch auch hier sieht die Stiftung Handlungsbedarf. Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnte Kraftanstrengungen gegen den drohenden Fachkräftemangel an.

Lücken in der Betreuung

In westdeutschen Ländern würden rund 76.000 Fachkräfte fehlen, wenn bis Ende des Jahrzehnts für jedes Kind ein Platz mit einer Förderung von 40 Wochenstunden vorhanden sein soll, erklärte die Bertelsmann Stiftung. In den ostdeutschen Bundesländern könne zwar bis Ende des Jahrzehnts jedem Kind ein Platz angeboten werden. Die Stiftung empfiehlt jedoch, über den Rechtsanspruch hinaus auch die ostdeutschen Schulen und Horte mit mehr Personal auszustatten, um einen besseren Personalschlüssel zu erreichen. Dafür wären zusätzlich 26.000 Fachkräfte erforderlich.

Der zusätzliche Fachkräftebedarf würde niedriger ausfallen, wenn 2030 nicht alle Kinder ein Ganztagsangebot nutzten, hieß es. Wenn in Westdeutschland die kürzere Übermittagsbetreuung in Anspruch genommen werden würde, würde die Personallücke noch geringer werden. Im günstigsten Fall stünden jedoch immer noch bis zu doppelt so viel nötige Stellen den laut Prognose bis zu fast 37.000 neuen möglichen Mitarbeitenden entgegen.

Bessere Lage in Ostdeutschland

Die Umsetzung des Rechtsanspruches lasse sich nur mit einem deutlich erhöhten Angebot an Fachkräften bewältigen, erklärte die Direktorin im Programm „Bildung und Next Generation“ der Bertelsmann Stiftung, Anette Stein. Daher müssten die Bundesländer gemeinsam mit allen Verantwortlichen schon jetzt Maßnahmen ergreifen, um dem steigenden Personalmangel in Grundschulen und Horten vorzubeugen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnte, beim Ausbau der Betreuungsplätze nicht allein auf Quantität, sondern auf eine Qualitätssicherung setzen. „Gute Bildung im Ganztag muss kindgerecht gestaltet und konsequent an den in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechten ausgerichtet sein“, erklärte der Bundesgeschäftsführer des Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, in Berlin. Dazu brauche es gesetzliche Qualitätsstandards, um eine Umsetzung dieser Prämissen unabhängig vom Wohnort der Kinder zu garantieren.

Die ostdeutschen Bundesländer erfüllen laut Stiftung für die Mehrheit der Grundschulkinder bereits den Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung: Durchschnittlich 83 Prozent nutzen ein Ganztagsangebot und 3,5 Prozent ein Übermittagsangebot, das zwischen 14 Uhr und 15 Uhr zur Verfügung steht. In den westdeutschen Bundesländern liege die Quote im Schnitt lediglich bei 47 Prozent. Ein Übermittagsangebot nähmen dort 18 Prozent der Kinder im Grundschulalter wahr.

Für Kinder von der 1. bis zur 4. Schulklasse

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder wurde 2021 im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt. Dieser umfasst 40 Wochenstunden inklusive Unterricht. Er gilt für Kinder von der 1. bis zur 4. Schulklasse und wird gestaffelt nach der Klassenstufe eingeführt. Ab dem Schuljahr 2026/2027 greift er bei Schülern der 1. Klasse, ab 2029/2030 bei allen Grundschulklassen.

Grundlage für den „Fachkräfte-Radar“ sind den Angaben zufolge Daten der Statistischen Bundes- und Länderämter (Stichtag 1. März 2021), der Kultusministerkonferenz sowie weitere amtliche Statistiken. Die Berechnungen führte die „Economix Research & Consulting“ im Auftrag der Stiftung durch.

Holger Spierig


Missbrauch

Sozialpädagogin: Gesamtes Umfeld verantwortlich für Schutz der Kinder



Erding (epd). Hinschauen, ansprechen, handeln: Im Kampf gegen häusliche Gewalt an Kindern wirbt die Erdinger Diplom-Sozialpädagogin Angelika Felixberger für ein größeres Interesse des gesamten Umfelds am Verhalten von Kindern und Jugendlichen. „Um ein Kind herum sind viele Erwachsene, die hinschauen können“, sagte die 59-jährige Beraterin, die viele Jahre im Bereich der Jugendhilfe und Schulsozialarbeit tätig, dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Die Zahlen von Gewalt gegen Kinder waren nach Angaben der Polizeistatistik des Bundeskriminalamts (BKA) bereits 2020 deutlich gestiegen, im Bereich der Kinderpornografie sogar um 52 Prozent. Für das Jahr 2021 weist die Statistik laut BKA insgesamt einen erneuten Anstieg aus: Demnach wurden 4.465 Fälle von Misshandlung Schutzbefohlener registriert (minus 1,7 Prozent im Vergleich zu 2020), 17.704 Fälle von Kindsmissbrauch (plus 4,6) und 39.171 Fälle von Kinderpornografie (plus 108,8). „Aber das sind nur die Zahlen im Hellfeld“, betonte Felixberger.

Sensibilität für das Thema ist enorm gestiegen

Grundsätzlich sei die Sensibilität für das Thema Gewalt an Kindern in den letzten Jahren enorm gestiegen. Die meisten Menschen seien aber unsicher, wie sie bei Verdachtsmomenten reagieren sollten und blieben deshalb lieber untätig. „Dabei ist der erste Schritt immer, das Kind selbst zu fragen: Was ist los mit dir? Magst du mir etwas erzählen?“, sagte die Coachin, die mittlerweile pädagogische Fachkräfte und Ehrenamtliche schult.

Man dürfe nicht erwarten, dass sich ein Kind oder ein Jugendlicher sofort offenbare. „Aber es registriert: Jemand hat mich gesehen - das ist der erste Schritt, um Vertrauen zu fassen und sich gegebenenfalls zu öffnen“, erklärte Felixberger. Wer dem Kind nicht nahe genug stehe, könne jemanden aus dem direkten Umfeld ansprechen oder sich mit seinen Beobachtungen an Beratungsstellen wenden.

Verhaltensänderungen weisen auf Gewalterfahrungen hin

Typische Hinweise auf Gewalterfahrungen sind laut Felixberger Verhaltensveränderungen - entweder ein Rückzug nach innen oder vermehrte Aggression nach außen. „Häusliche Gewalt muss nicht, aber kann ein Grund dafür sein“, sagte die Beraterin. Zu den handfesten Indizien wiederum gehörten blaue Flecken, übermäßige Ängstlichkeit, Zusammenzucken, wenn jemand die Hand hebe. Bei Jugendlichen könnten exzessiver Medienkonsum oder Essstörungen durch Familienkrisen bedingt sein.

Bei handfesten Indizien für Gewalt sei ein Anruf beim Jugendamt angebracht. „Das Jugendamt ist nicht mehr die Eingriffsbehörde, die ein Kind sofort aus der Familie holt“, betonte Felixberger. Vielmehr könne es betroffenen Familien Beratung, sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungshilfe anbieten. Ihr sei bewusst, dass viele Menschen vor so einem Anruf zurückschreckten. Bei Kindern handele es sich aber um die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft. „Es ist die Verantwortung aller, Wahrnehmungen von Gewalt ernst zu nehmen und ihren Eindruck gut überlegt an zuständiger Stelle zu platzieren“, betonte Felixberger.

Susanne Schröder


Behinderung

LVR: "Lotsen" sollen Einstellung von behinderten Menschen erleichtern



Köln (epd). Im Bereich des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) sollen bürokratische Hürden bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung abgebaut werden. Deshalb habe das Inklusionsamt des LVR verschiedene Träger damit beauftragt, Ansprechstellen zu schaffen, die Arbeitgebern die Einstellung und Beschäftigung von behinderten Menschen erleichtern, teilte der Verband am 1. Juli in Köln mit. Acht sogenannte Einheitliche Ansprechstellen sind auf diese Weise entstanden.

Die Ansprechstellen werden unter anderem bei der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer angesiedelt. Sie informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Die Ansprechstellen sollen die Unternehmen zudem auch proaktiv zu dem Thema ansprechen.

Service für Arbeitgeber

„Die neuen Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber dienen als zusätzlicher Baustein zur Förderung und Unterstützung des inklusiven Arbeitsmarktes“, sagte die zuständige LVR-Dezernentin Angela Faber. „Durch die Etablierung der Stellen sollen verstärkt die Arbeitgeber erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen beziehungsweise die für sich noch keinen geeigneten Zugang zu den sozialen Sicherungs- und Rehabilitationssystemen im beruflichen Kontext gefunden haben.“

Laut Faber ist die Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung weiterhin schwierig: „Fast 44.000 Unternehmen in Deutschland, die beschäftigungspflichtig sind, beschäftigen keinen einzigen Menschen mit einer Behinderung. Allein im Rheinland sind nach wie vor über 35.000 Pflichtarbeitsplätze unbesetzt.“

Lotsen für kleine Unternehmen

„Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen, die derzeit noch keine Menschen mit Behinderung beschäftigen, sind die Einheitlichen Ansprechstellen ein guter Lotse, Türöffner und Kümmerer. Sie ermöglichen den einfachen Kontakt zu den zuständigen Ämtern und Behörden“, betonte der Leiter des LVR-Inklusionsamtes, Christoph Beyer.

Die Einheitlichen Ansprechstellen werden bundesweit flächendeckend eingerichtet. Die in den Bundesländern zuständigen Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter sind für die Beauftragung der geeigneten Träger zuständig.




sozial-Branche

Gesundheit

Stress der Ärzte gefährdet Patienten




Trigeminus-Operation in Hannover
epd-bild/Jens Schulze
Eigentlich sollen medizinische Behandlungen Patienten gesund machen - aber auch Ärztinnen und Ärzten unterlaufen Fehler. Die Gefahren steigen, weil die Arbeitsbedingungen in Praxen und Kliniken immer stressiger werden.

München/Nürnberg (epd). Lange Wartezeiten auf einen Termin, Hektik im Klinik- und Praxisalltag, sehr kurze Arztkontakte: Immer mehr Patienten sind unzufrieden mit dem Gesundheitssystem. „Das Problem ist, dass Ärzte inzwischen unter keinen guten Bedingungen arbeiten müssen“, sagt Karl-Heinz Schlee von der Nürnberger „Selbsthilfegemeinschaft Medizingeschädigter - Patient im Mittelpunkt“ (SGM). Das stresse Ärzte - und führe nicht zuletzt auch zu Behandlungsfehlern. Der SGM gehören bundesweit rund 400 Mitglieder an.

Ärzte helfen in aller Regel, ohne zu zögern. Viele verausgaben sich, um ihren Patienten trotz eines oft immensen Drucks gerecht zu werden. Karl-Heinz Schlee weiß das. Deshalb sagt der SGM-Vorstand: „Wir stellen die Ärzteschaft nicht an den Pranger.“ Es gehe um „ungute Strukturen“, die dazu führen können, dass Patienten geschädigt werden.

Behandlungsfehler nachzuweisen, ist oft schwierig

Schlee ist indirekt von einem medizinischen Fehler betroffen: Seine inzwischen verstorbene Frau erhielt 2008 eine falsche Diagnose - und wurde dadurch bleibend geschädigt.

Behandlungsfehler nachzuweisen, ist schwer - die Beweislast liegt beim Patienten, oft müssen die Geschädigten klagen. Dies empfänden viele Betroffene als „zweite, schlimme 'Operation'“, sagt der 77-Jährige, der selbst 14 Jahre um die Anerkennung des Medizinschadens seiner Frau gekämpft hatte. Mitte Januar 2022 erhielt er vom Oberlandesgericht Nürnberg endlich recht.

Rat und Hilfe für 30 Betroffene

Damit ist die Sache jedoch noch nicht ausgestanden, die verklagte Klinik will nun vor den Bundesgerichtshof gehen. Als SGM-Vorstand begleitet Schlee derzeit 30 Menschen, die sich wegen eines groben Behandlungsfehlers an die Selbsthilfegemeinschaft gewandt haben.

Wie viele medizinische Fehler pro Quartal in Deutschland an Patienten „passieren“, ist nicht bekannt. Denn das wird nirgends exakt erfasst. „Wir haben eine große Lücke“, beklagt denn auch Ruth Hecker, Vorsitzende des Aktionsbündnisses Patientensicherheit. Haftpflichtversicherer hätten Zahlen, auch die Schlichtungsstellen der Ärztekammern sowie der Medizinische Dienst: „Doch diese Zahlen sind absolut nicht aussagekräftig.“ Das Problem beginne damit, dass Patienten Schäden oft gar nicht erkennen würden. Und selbst wenn ein Patient überzeugt ist, dass er falsch behandelt wurde, fehlten oft Mut und Kraft, eine Aufklärung in der Klinik oder Praxis einzufordern.

Damit Patienten eine reelle Chance haben, dass der Behandlungsfehler anerkannt wird, müsste es Beweiserleichterungen geben. Nachdem viele Fälle aktuell von vornherein als aussichtslos eingestuft werden, kann auch die Nürnberger Selbsthilfegemeinschaft meist nichts anderes tun, als den betroffenen Menschen zuzuhören, sagt Schlee.

Das Schlimmste für die Geschädigten sei, wie verständnislos das Umfeld oft reagiert: „Man wird als 'Loser' hingestellt, als jemand, der selbst etwas falsch gemacht hat.“ Den 30 Geschädigten, die von der SGM derzeit unterstützt werden, stehen um die 300 Betroffene gegenüber, denen „nur“ Zuspruch gespendet werden kann.

„Medizingeschädigte in äußerst schwierigen Lage“

Medizingeschädigte befindet sich oft in einer äußerst schwierigen Lage, bestätigt Florian Friese, Fachanwalt für Medizinrecht in München. Nicht nur, dass ihr Traum geplatzt ist, wieder gesund zu werden: Sie fühlen sich sogar noch kränker als vor Beginn der Therapie. Friese hatte es unlängst mit einem Patienten zu tun, bei dem während einer Operation Darminhalt in den Bauchraum gelangt war, was schwere Entzündungen ausgelöst hatte. Mehrere Tage blieb dies unentdeckt. Als Konsequenz musste ein künstlicher Darmausgang gelegt werden. In diesem Fall kam es zu einer Schlichtung. Der Geschädigte erhielt 430.000 Euro Schadensersatz.

Bundesweite Zahlen über die von Ärztefehlern Betroffenen gibt es nicht. Auch die Medizinischen Dienste, die im Jahr 2021 3.050 Gutachten zu Vorwürfen von Behandlungsfehlern angefertigt haben, können dazu nichts Gesichertes sagen. Es werde hier nur ein Teil der Verdachtsfälle begutachtet, sagt Andreas Timm vom Medizinischen Dienst (MD) Bayern. Viele Verdachtsfälle kämen dem MD gar nicht zur Kenntnis. „Ein nationales Behandlungsfehlerregister, über das sich die Gesamtzahl der Verdachtsfälle und gutachterlich bestätigten Fehler ermitteln ließe, existiert nicht.“

Pat Christ


Gesundheit

Ukrainische Ärztin bringt geflüchtete Landsleute in Medizinberufe




Oksana Ulan in Ihrer Praxis
epd-bild/Philipp Reiss
Eine aus der Ukraine stammende Ärztin, die schon lange in Deutschland lebt, will mit einem Netzwerk möglichst viele Landsleute in Medizinberufe bringen. Funktionieren soll das über einen Zwischenschritt.

Henstedt-Ulzburg, Nürnberg (epd). Wie es genau angefangen hat, kann Oksana Ulan gar nicht mehr sagen - mit der Zeit hat es sich einfach verselbstständigt. Als der Krieg in der Ukraine begann, fing sie an, Spenden zu sammeln, und ließ sie in ihr Heimatland transportieren, einfach weil sie etwas tun musste. Mit der Zeit kam sie mit immer mehr ihrer Landsleute ins Gespräch, die geflüchtet waren und in Deutschland vor dem Nichts standen. „Darunter waren so viele Menschen aus medizinischen Berufen. Ich habe überlegt, wie ich ihnen helfen kann“, sagt Oksana Ulan, die seit 2010 eine Praxis als Allgemeinmedizinerin im schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg betreibt.

Gewaltige Herausforderung

Was als improvisierte Liste begann, ist heute ein Online-Formular auf der Homepage des Landkreises - und ein Versuch, den Zustrom von Geflüchteten und den komplizierten deutschen Arbeitsmarkt auf einen Nenner zu bringen: Oxana Ulan sammelt in ihrem Netzwerk die Daten von Geflüchteten mit medizinischen Berufen sowie die Daten von Arztpraxen in ganz Deutschland. Ihr Ziel ist es, aus den Geflüchteten wieder Ärzte, Physiotherapeuten, Pflegerinnen zu machen. „Es ist wichtig, dass sich die Menschen nicht mehr einfach als Geflüchtete fühlen“, sagt sie.

Die Herausforderung, Menschen aus der Ukraine in Arbeit zu bekommen, ist gewaltig. Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wurden bisher rund 900.000 Neuankömmlinge registriert. „Wir gehen davon aus, dass ein sehr hoher Anteil der Geflüchteten eine akademische Ausbildung hat“, sagt der Arbeitsmarktforscher Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg. Und dieser Vorteil sei zugleich ein Problem: „Man kann in Deutschland nicht als Arzt oder Ärztin tätig werden, ohne eine berufliche Anerkennung zu haben. Man braucht dafür auch deutsche Sprachkenntnisse auf einem hohen Niveau.“

Weil es dieses Problem gibt, geht Oksana Ulan mit ihrem Netzwerk einen Umweg: Was sie vermittelt, sind keine Stellen für Ärztinnen und Ärzte, sondern beispielsweise solche als Sprachmittler: Geflüchtete aus der Ukraine, die gewisse Deutschkenntnisse haben, können in Praxen helfen, in denen viele ihrer Landsleute behandelt werden. Und das funktioniere, wenn auch langsam: Von den rund 90 Menschen im Netzwerk ist das erste halbe Dutzend Oksana Ulan zufolge vermittelt. Sie hofft, das sich noch viele weitere Interessierte unter der Emaildresse o.ulan@hilfe-ua.de melden.

Approbation in Deutschland

Unterstützt wird das Projekt von der Ärztekammer Schleswig-Holstein. „Als Ärztekammer haben wir ein starkes Interesse daran, dass sich gut ausgebildetes medizinisches Fachpersonal bis zur Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit mit dem komplexen deutschen Gesundheitswesen vertraut macht“, sagt Sprecher Stefan Görmann. Deswegen sei das Projekt sinnvoll - auch wenn die Arbeit als Sprachmittler die Approbation in Deutschland nicht ersetzen könne.

Auch Arbeitsmarktforscher Brücker plädiert dafür, Menschen aus der Ukraine vermehrt als Sprachmittler einzusetzen, damit diese leichter in den Beruf kommen: „Die könnten dann später auch andere Tätigkeiten ausüben.“

Oksana Ulan hofft, dass ihre Netzwerkarbeit Früchte trägt. Und es ist ja nicht so, dass dabei nur die Menschen aus der Ukraine lernen und die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland nicht. Die Medizinerin in Henstedt-Ulzburg sieht regelmäßig, wie viel Potenzial in den Fachleuten steckt. Sie seien modernes Arbeiten gewöhnt. „Ein Kommentar, den ich zurzeit ziemlich häufig höre, lautet: ‚Was, Sie haben noch kein E-Rezept?‘“, sagt Oksana Ulan.

Sebastian Stoll


Corona

Weiter Verunsicherung durch einrichtungsbezogene Impfpflicht




Pflegerin Anja Morgenstern mit einem Bewohner des Seniorenheims Haus Elisabeth
epd-bild/Matthias Rietschel
In Sachsen sind Tausende Beschäftigte in der Pflege ungeimpft. Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht hat daran kaum etwas geändert. Es gibt offenbar zu viele Bedenken - und Angst. Für das Bundesgebiet gibt es kaum belastbare Zahlen.

Freiberg (epd). Christine Hänig ist erleichtert. Sie darf in ihrem Job bleiben - zumindest vorerst. Die Pflegerin aus dem mittelsächsischen Freiberg ist nicht gegen das Coronavirus geimpft. Doch der Landkreis Mittelsachsen spricht trotz gesetzlicher einrichtungsbezogener Impfpflicht keine Betretungsverbote aus. Die mehr als 3.000 ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen zur Versorgungssicherheit weiter beschäftigt werden, heißt es.

Präventiv in einer Bäckerei beworben

Das war so nicht abzusehen. Hänig, die im „Haus Elisabeth“ in Freiberg arbeitet, hatte sich daher Anfang des Jahres als Verkäuferin in einer Bäckerei beworben. Mit der Regelung in Mittelsachsen muss sie nun erst einmal keine Konsequenzen fürchten.

Die seit März geltende Impfpflicht für Pflegende ist bis Ende des Jahres befristet. Was danach kommt, ist nicht abzusehen. Derzeit müssen Arbeitgeber den Gesundheitsämtern ungeimpfte Mitarbeiter melden. Die Behörden können Betretungsverbote und Bußgelder aussprechen.

Laut Sozialministerium haben in Sachsen derzeit knapp 27.000 Pflegende keinen vollständigen Impfnachweis erbracht. Es seien aber keine Betretungs- oder Tätigkeitsverbote ausgesprochen worden. Die Behörden hätten einen Ermessensspielraum. Denn in der Verantwortung der Gesundheitsämter liege es auch, die Versorgung aufrechtzuerhalten.

Belastbare Daten zum Impfstatus fehlen

Belastbare Zahlen darüber, wie hoch der Anteil Ungeimpfter in der Pflege bundesweit ist, gibt es nicht. Nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums werden Daten der von der Impfpflicht betroffenen Einrichtungen nicht gesondert erfasst.

Nicht nur für die Pflegenden fehlen Zahlen, sondern auch für den Schutzstatus der Heimbewohnerinnen und -bewohner. Die Bundesregierung unternehme nichts, um den Immunstatus der Pflegebedürftigen untersuchen zu lassen, kritisiert Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz.

Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD) weiß um die prekäre Situation in der Pflege in ihrem Bundesland: „Wir haben immer gesagt, dort, wo die Versorgungssicherheit nicht gewährleistet werden kann, kann kein Betretungsverbot ausgesprochen werden“, betont sie. Alle zwei Monate haben die Landkreise und Städte eine Berichtspflicht. Die Behörden dokumentieren, wie sie zu ihren Entscheidungen gekommen sind.

Hänig hat nicht vor, sich überhaupt gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Vor der Covid-19-Erkrankung habe sie keine Angst, sagt sie, vor der Impfung schon. Schon fast 20 Jahre ist die Freibergerin in der Pflege tätig. „Ich liebe meine Arbeit“, sagt sie. Bei einer Impfpflicht würde sie die Pflege aber verlassen.

Belastende Ungewissheit

Ähnlich sieht das ihre Kollegin im „Haus Elisabeth“, einer Pflegeeinrichtung in städtischer und diakonischer Trägerschaft. Anja Morgenstern ist Pflegefachkraft und Ergotherapeutin und derzeit als Betreuerin tätig. „Ich kann mir nichts anderes vorstellen“, sagt sie. Die Ungewissheit, ob sie bleiben darf oder nicht, habe sie in den vergangenen Wochen sehr belastet.

Derweil steigen die Corona-Zahlen in Sachsen ebenso wie im gesamten Land. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warnt vor einem schwierigen Herbst und mahnt zu guten Vorbereitungen. Dazu gehört seiner Ansicht nach auch das Impfen.

Morgenstern hat kein Vertrauen in den Corona-Impfstoff. Sie fragt sich, ob er tatsächlich wirkt, fürchtet Nebenwirkungen. Sie sei kerngesund und will sich nicht „irgendwelche Chemie injizieren“ lassen. „Meine Arbeit ist mir wichtig, aber meine Gesundheit noch wichtiger“, sagt sie.

Ihr Chef, der Freiberger Pflegeheimleiter Gerrit Kober, betont: „Ich könnte nicht auf ein Viertel der Mitarbeiter verzichten.“ Falls er wegen einer Impfpflicht dazu gezwungen wäre, könnte er frei gewordene Pflegeplätze nicht neu belegen. Im Moment hat sein Haus mit 130 Pflegenden und Betreuenden für 144 Bewohnerinnen und Bewohner gute Bedingungen.

„Der “reinste Flickenteppich"

Auch Sachsens Diakoniechef Dietrich Bauer hat Zweifel: „Wir hoffen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausläuft“, sagt er. Und weiter: „Sie schafft mehr Probleme, als sie löst.“ Wenn die allgemeine Impfpflicht nicht durchgesetzt werden könne, dann sei auch nicht zu empfehlen, einzelne Gruppen herauszunehmen.

Das sehen seine Kolleginnen von der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz anders: Die Impfpflicht bleibe ein „wichtiger Schritt auf dem Weg aus der Pandemie“, sagt Diakonie-Direktorin Ursula Schoen. Mit dieser Maßnahme sei die Impfquote in den Einrichtungen nochmals gestiegen, in ihrem diakonischen Bereich auf mehr als 90 Prozent der Mitarbeitenden.

Die Berliner Diakonie-Vorständin Andrea Asch kritisiert jedoch die Umsetzung des Beschäftigungsverbots als „reinsten Flickenteppich“. Da brauche es ein einheitlicheres Vorgehen.

Katharina Rögner, Nils Sandrisser


Corona

Long-Covid-Patienten mehr als 100 Tage krankgeschrieben



Viele Corona-Infizierte leiden auch Monate später noch an den Folgen. Eine Krankenkasse hat jetzt die Daten ihrer Mitglieder analysiert. Doch die Dunkelziffer ist hoch.

Berlin (epd). Menschen mit langfristigen Folgen einer Corona-Infektion sind im vergangenen Jahr nach einem Bericht der Techniker Krankenkasse (TK) im Durchschnitt 105 Tage krankgeschrieben gewesen. Auf die Gesamtzahl der Berufstätigen bezogen, sorge Long-Covid aber nur für einen relativ geringen Anteil am Krankenstand, heißt es in dem am 6. Juli in Berlin vorgestellten TK-Gesundheitsreport. Basis für die Sonderauswertung zu den längerfristigen Folgen einer Corona-Infektion waren die Daten von knapp 4,3 Millionen TK-versicherten Erwerbspersonen im Alter von 15 bis 64 Jahren.

Krankheit gibt Rätsel auf

Die Symptome von Long-Covid reichen den Angaben zufolge von eingeschränkter Belastbarkeit und extremer Müdigkeit über Atemnot und Kopfschmerzen bis hin zu Muskel- und Gliederschmerzen. „Wer von Long-Covid betroffen ist, hat lange mit dieser Krankheit - die uns noch viele Rätsel aufgibt - zu tun“, sagte der TK-Vorstandsvorsitzende Jens Baas.

Zwar erscheine die Zahl der Betroffenen relativ gering. „Aber das sind nur die Patientinnen und Patienten, die auch mit dieser konkreten Diagnose krankgeschrieben worden sind - wir gehen zusätzlich von einer hohen Dunkelziffer aus“, betonte Baas.

Dem TK-Bericht zufolge waren Long-Covid-Erkrankte mit leichtem Verlauf einer Corona-Infektion 2021 durchschnittlich 90 Tage krankgeschrieben. Betroffene, die wegen ihrer Corona-Infektion mehr als sieben Tage im Krankenhaus lagen, waren im darauffolgenden Jahr im Schnitt 168 Tage krankgeschrieben. Bei den Betroffenen, die im Krankenhaus beatmet werden mussten, waren es sogar durchschnittlich 190 Tage. Im Vergleich dazu war jede TK-versicherte Erwerbsperson im vergangenen Jahr im Durchschnitt 14,6 Tage arbeitsunfähig gemeldet, hieß es weiter.

„Viele ließen sich gar nicht krankschreiben“

Für 2021 errechnete die TK für ihre Versicherten 234.656 Fehltage wegen Long-Covid. Das waren insgesamt 0,35 Prozent aller Fehlzeiten. Für 2020 errechnete die Krankenkasse sogar rund 1,3 Millionen Fehltage wegen einer Corona-Erkrankung. Allerdings beruhten diese Zahlen „auf nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeiten“. Viele Beschäftigte mit Long-Covid-Symptomen wie etwa starke Müdigkeit ließen sich gar nicht krankschreiben.

Christian Gogoll, Lungenfacharzt an der Evangelischen Lungenklinik Berlin und Mitverfasser der medizinischen Leitlinien für Long-Covid, rät Betroffenen, sich möglichst frühzeitig Hilfe zu holen. „Long-Covid ist eine Krankheit mit vielen Gesichtern. Daher gibt es auch nicht 'die eine' richtige Behandlungsmethode“, sagte Gogoll, selbst Long-Covid-Patient.

Die TK verwies weiter darauf, dass für langfristige Folgen einer Corona-Infektion der Begriff Long-Covid gebräuchlich sei, auch wenn bei Beschwerden, die länger als zwölf Wochen nach Infektion anhalten oder neu auftreten, von einer Post-Covid-Diagnose gesprochen wird.

Lukas Philippi


Kirchen

Förderung von Klimaschutzprojekten bei Caritas und Diakonie offen




Musterkoffer des Energiesparservice der Caritas
epd-bild/Thomas Rohnke
Ob die Bundesregierung die Förderzusage für ein gemeinsames Klimaschutz-Pilotprojekt von Caritas und Diakonie aufrechterhält, ist derzeit offen. Die Verbände sprechen von einem "Aus" und zeigen sich enttäuscht.

Berlin (epd). Das Bundeswirtschaftsministerium hat Angaben von Caritas und Diakonie zurückgewiesen, wonach ein gemeinsames Klimaschutzprojekt der beiden kirchlichen Wohlfahrtsverbände keine Fördermittel erhalten soll. Ein Sprecher des Ministeriums sagte am 6. Juli in Berlin, es gebe noch keine Entscheidung. Es gebe allerdings einen Haushaltsbeschluss des Bundestages, demzufolge der Umfang der Mittel für die Nationale Klimaschutzinitiative für 2022 neu beschlossen worden sei. Man müsse nun schauen, wie man mit der 20-prozentigen Kürzung umgehe, erklärte der Sprecher.

Klimaneutral wirtschaften

Diakonie und Caritas hatten demgegenüber das „Aus“ eines gemeinsamen Klimaschutzprojektes mit bundesweit 100 Trägern in beiden Verbänden beklagt. Das Wirtschaftsministerium habe die Finanzierung gestrichen, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung vom 6. Juli.

Die Verbände arbeiten nach eigenen Angaben seit 2020 an dem Vorhaben, das über Gelder der Nationalen Klimaschutzinitiative finanziert werden sollte. Nach Angaben der Caritas geht es um eine Fördersumme von knapp zwei Millionen Euro. In 100 Piloteinrichtungen soll bundesweit ausprobiert werden, wie soziale Einrichtungen wie Kindergärten, Krankenhäuser und Pflegeheime professionell Klimaschutz betreiben können, um eine abgestimmte Klimaschutzstrategie für die beiden kirchlichen Sozialverbände zu entwickeln. Die Caritas will nach eigenen Angaben bis 2030 klimaneutral wirtschaften, die Diakonie bis spätestens 2035.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie hatte in Bezug auf den Förderstopp erklärt, mit einer solchen Entscheidung des Ministeriums werde ein riesiges Potenzial für CO2-Einsparungen ausgebremst. Ein Schwerpunkt deutscher Klimaschutzpolitik sei, den Energiebedarf von Gebäuden zu verringern. „Wer die Sozialimmobilien vergisst, der meint es nicht ernst genug“, kritisierte Lilie.

Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa erklärte: „Wo Geld für einen Tankrabatt für alle ist, muss auch Geld für Klimaschutz im sozialen Bereich sein.“ Zugleich bekräftigten beide kirchlichen Verbände ihr Ziel, ihre Einrichtungen und Dienste möglichst schnell klimaneutral zu machen.

Bettina Markmeyer


Pflege

AOK-Bundesverband: Hospizversorgung in Pflegeheimen ausbauen




Eine Krankenschwester am Bett eines schwerstkranken Patienten
epd-bild/Werner Krüper
Viele Pflegeheimbewohner kommen kurz vor ihrem Tod ins Krankenhaus. Die hohe Zahl der Klinikeinweisungen lässt sich laut AOK vermeiden. Dazu müsste die Hospizversorgung in den Heimen verbessert werden - was nicht nur am Personalmangel scheitert.

Berlin (epd). Die Palliativ- und Hospizversorgung in der Langzeitpflege muss nach Ansicht der AOK dringend verbessert werden. In vielen Heimen fehle noch immer eine Begleitkultur in der letzten Lebensphase der Bewohner, sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, am 5. Juli bei der Vorstellung des Pflegereports 2022 in Berlin. „Wir brauchen strukturelle und qualitative Veränderungen, vor allem einen sektorenübergreifenden Austausch der unterschiedlichen Professionen und Hospizdienste.“

Vermeidbare Verlegung ins Krankenhaus

Arbeitsverdichtung in den Einrichtungen und der Personalmangel stünden dem im Weg, erklärte Reimann. Deswegen sei es zentral, dass Hospiz- und Palliativpersonal in die Versorgung in den Langzeitpflegeeinrichtungen systematisch integriert werde, so die AOK-Chefin.

„In den Jahren 2018 und 2019 wurden rund 56 Prozent aller Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner innerhalb der zwölf Wochen vor ihrem Lebensende mindestens einmal in ein Krankenhaus verlegt“, sagte Reimann. Das sei eine im internationalen Vergleich hohe Verlegungsrate. Doch deutlich mehr als jede dritte dieser Klinikeinweisungen könne als potenziell vermeidbar klassifiziert werden. Hier nennt die AOK etwa Fälle von Herzinsuffizienz, Dehydration oder Harnwegsinfektionen.

Verlegungen in ein Krankenhaus bergen für die oft multimorbiden oder auch dementen Patientinnen und Patienten erhebliche Risiken: „Psychische Belastungen, kognitive Verschlechterungen, Infektionen sowie der weitere Verlust von Selbstständigkeit sind hier nur Beispiele“, sagte Antje Schwinger, Forschungsbereichsleiterin Pflege beim Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) und Mitherausgeberin des Pflege-Reports 2022: „Inwiefern die Krankenhauseinweisungen generell nicht dem Willen der Betroffenen entsprechen, kann über Routinedaten nicht erfasst werden.“

Angehörige machen Druck

Wichtige Hinweise, wie sich die Heimversorgung am Lebensende darstellt, gibt eine Umfrage, an der rund 550 Pflegefach- und Assistenzpersonen teilnahmen. „Die Diskrepanz von Versorgungswunsch der Pflegebedürftigen und Wirklichkeit wird hier deutlich“, betonte Schwinger. So erlebt jeder Fünfte monatlich oder häufiger, dass Bewohner am Lebensende in ein Krankenhaus eingewiesen werden, obwohl das aus der Sicht der Befragten nicht im Interesse der Versterbenden ist. Zudem gab die Mehrheit der Befragten an, dass sich auf Druck der Angehörigen das Behandlungsteam für belastende beziehungsweise lebensverlängernde Maßnahmen entschied, obwohl die Patientenverfügung ein anderes Vorgehen nahegelegt hätte.

„Die als 'Patientenverfügung' verbreiteten Standardformulare geben oft nicht wider, was die betreffende Person tatsächlich zu dem Thema denkt und wünscht“, sagte Jürgen in der Schmitten, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Essen. Er warb für den Ansatz des „Advance Care Planning“ (Behandlung im Voraus planen„). Das sei ein bewährtes Instrument, um die letzte Lebensphase individuell vorausplanen zu können. Gesetzlich seit 2015 verankert, gebe es aber in der Umsetzung noch immer erhebliche Schwachstellen, so der Professor. “Deshalb brauchen wir eine Evaluation zu Umsetzungsbarrieren und Wirkungen dieser Leistungen", forderte Reimann. Insgesamt müsse bei der Versorgung am Lebensende genauer hingeschaut werden.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, forderte für jede stationäre Pflegeeinrichtung ein hauptamtliches Hospizteam. Sterbende in Pflegeeinrichtungen bräuchten ebenso umfassende Begleitung wie Sterbende in Hospizen.

Die Diakonie Deutschland erklärte, die Finanzierung der Palliativversorgung und die Förderung einer hospizlichen Kultur in vollstationären Pflegeeinrichtungen sollte über die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen. Die damit verbundenen Kosten dürften nicht über den Eigenanteil auf die Heimbewohnerinnen abgewälzt werden.

Dirk Baas


Pflege

"Springerkräfte haben zu einer großen Entspannung geführt"



Die Diakonie hat mit einem Projekt erprobt, wie sich die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern lassen könnten. Entlastung für die Pflegekräfte haben Springerdienste gebracht. Nun fordern Diakonie und Landeskirche die Politik zum Handeln auf.

München (epd). Die bayerische evangelische Landeskirche und die Diakonie Bayern fordern von der Politik mehr Anstrengungen, um dem Fachkräftemangel in der Pflege zu begegnen. Im Jahr 2030 fehlten in Deutschland zwischen 200.000 und 500.000 Pflegekräfte, der Pflegenotstand sei schon längst da, sagte die Diakonie-Vorständin Sandra Schuhmann am 5. Juli im Münchner Landeskirchenamt. Im Jahr 2019 seien in der Pflege offene Stellen mindestens 170 Tage unbesetzt geblieben. Mittlerweile dürfte es auch wegen der Corona-Pandemie nochmals deutlich länger dauern.

Ersatz für kurzfristige Ausfälle

Um dem Pflegekräftemangel zu begegnen, hatte die Landessynode im Jahr 2018 drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese hatte die Diakonie dafür verwendet, um vor allem Springer-Projekte und Spiritual-Care-Angebote in ausgewählten Pflegeeinrichtungen umzusetzen. Das Springer-Projekt etwa sei in fünf ambulanten und sechs stationären Einrichtungen mit 1,5 Millionen Euro gefördert worden - und habe zu einer „unheimlichen Entspannung auf allen Ebenen geführt“, sagte Schuhmann.

Sogenannte Springerkräfte stehen zur Verfügung, um kurzfristig ausfallende Pflegekräfte - etwa wegen Krankheit - zu ersetzen. Bislang hätten die regulären Kräfte den Ausfall kompensieren müssen, das sei aber „enorm aufwendig und frustrierend“ gewesen, sagte Schuhmann. Denn dazu müssten auch freie Tage gestrichen oder die Dienstpläne entsprechend angepasst werden. Mit dem Springer-Konzept seien Dienstpläne nun verlässlicher geworden, Überstunden hätten abgebaut werden können und Pflegedienstleitungen seien entlastet worden. Die Ergebnisse seien „bestechend“, sagte Schuhmann.

Enormer Abbau von Überstunden

Die Zahl der Überstunden sei um bis zu 66 Prozent in teilnehmenden stationären Einrichtungen zurückgegangen und um bis zu 36 Prozent in ambulanten. Die Krankheitsquoten unter Pflegekräften seien um bis zu 40 Prozent gesenkt worden - und dies alles unter den ohnehin erschwerten Corona-Bedingungen. Auch die Dienstplansicherheit und die Arbeitszufriedenheit der teilnehmenden Pflegekräfte seien gestiegen, sagte Schuhmann. Nun sei aber die Politik am Zug, betonte sie. Die Diakonie habe Geld in die Hand genommen und Lösungsvorschläge gemacht. Nun brauche es Refinanzierungszusagen von Politik und Kostenträgern.

Der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm sagte, die Kirche stehe für eine menschenwürdige und gute Pflege. Dies sei auch ein sehr lebensnahes Thema für viele Menschen, wenn sie etwa vor der Frage stehen, wie sie im Fall der Fälle ihre Eltern oder weitere Familienangehörigen pflegen. Um den Fachkräftemangel zu bekämpfen, brauche es eine gute Fortbildung, etwa in Spiritual Care oder Seelsorgekompetenz, wenn es um die Pflege von schwerstkranken oder sterbenden Menschen gehe. Außerdem müssten ausländische Fachkräfte gewonnen werden, dazu müsse auch die Migrationspolitik unbürokratischer werden.

Christiane Ried


Zuwanderung

Gastbeitrag

Kein Flüchtling darf in Vergessenheit geraten




Katja Glybowskaja
epd-bild/AWO Thüringen
Flüchtlinge aus der Ukraine bekommen relativ schnell Hilfen. In der Folge ist eine Zweiklassen-Gesellschaft der Geflüchteten entstanden. Katja Glybowskaja, Geschäftsführerin des AWO Landesverbandes Thüringen, mahnt Verbesserungen insbesondere für Menschen aus Afghanistan an.

Sie kamen nur wenige Tage nach dem Beginn des verurteilenswerten, völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine: erste Meldungen von Selektionsvorgängen an Geflüchteten, insbesondere an der ukrainisch-polnischen Grenze. Tweets und Videos in Social Media häuften sich: Ein Sprecher des südafrikanischen Außenministeriums twitterte, dass er Kenntnis darüber habe, dass in der Ukraine studierende Südafrikanerinnen und Südafrikaner und andere People of Colour an der Grenze schlecht behandelt würden. Indische Studierende berichteten in sozialen Netzwerken, dass ihnen der Zutritt zu den rettenden Zügen in den Westen verwehrt worden sei. Das oppositionelle ungarische Nachrichtenportal 444.hu kritisierte in einem Artikel, dass Ungarn Geflüchtete aus Drittstaaten separat unterbrachte.

Keine dieser Meldungen passt in die Erzählung vom solidarischen Europa, vom friedlichen Westen, der die schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine mit offenen Armen auffängt. Ebenso wenig die Hinweise darauf, dass diese Zweiklassengesellschaft der Flüchtlinge auch in Deutschland weitergeführt werden könnte. Und nicht nur in Polen oder Ungarn.

Ergreifende Solidarität und Unterstützung

Missverstehen Sie mich nicht: Die unbürokratische Hilfe, die Solidarität für die Menschen aus der Ukraine, die mit der ersten Angriffsmeldung einsetzte, ist absolut ergreifend und beispiellos gewesen. Was in kürzester Zeit umgesetzt wurde und auch noch wird - auch durch viele Menschen, Haupt- wie Ehrenamtliche beeindruckt und bewegt mich noch immer sehr. Sachspendentransporte, Wohnangebote, Mitfahrmöglichkeiten, öffentliche Solidaritätsbekundungen und insgesamt eine unglaubliche Koordinierungsleistung vieler gesellschaftlicher Akteure haben bewiesen, wozu mitfühlende Menschen angesichts von Notlagen für andere zu leisten im Stande sind.

Die Solidarität war, wie erwähnt, beispiellos und so noch nie dagewesen. Auch 2015 nicht. Und hier müssen wir uns hinterfragen: Gibt es ihn, den Unterschied zwischen den Geflüchteten aus der Ukraine und jenen aus Syrien, Afghanistan oder Eritrea in unseren Köpfen? Und woher kommt er - ist es die geografische Nähe, der uns vertrautere Kulturkreis oder einfach, dass wir den Ukraine-Krieg besser zu verstehen glauben als vermeintlich Nahost-interne Konflikte? Oder spielt hier wieder der Topos vom allein reisenden jungen Mann eine Rolle?

Mahnende Stimmen aus anderen Teilen der Welt

Als AWO-Landesgeschäftsführerin bin ich Anfang März das erste Mal persönlich in Berührung mit diesem Missverhältnis gekommen. Unter den Facebook-Posts zur Ukraine-Hilfe der AWO Thüringen meldete sich immer wieder ein junger Mann aus Afghanistan mit Kommentaren zu Wort. Er erinnerte an das vergleichsweise kleine Echo, das auf das große Leid der Afghaninnen im Nachgang des Abzugs der westlichen Truppen aus dem gebeutelten Land folgte, und an die immer noch unsichere, missliche Situation vieler Menschen aus Afghanistan in Deutschland. Das ist nicht zu leugnen.

Es ist absolut begrüßenswert, dass es den Ukrainerinnen und Ukrainern mit dem Aufenthalt zum Beispiel in Deutschland so leicht wie möglich gemacht wird. Durch die Anwendung der sogenannten EU-Massenzustrom-Richtlinie kann Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine in der ganzen EU ein humanitärer Aufenthaltstitel erteilt werden, ohne dass sie zuvor ein Asylverfahren durchlaufen müssen. Damit haben sie umgehend Zugang zu Arbeit, Bildung und Sozialleistungen.

Andererseits: Immer noch sind Menschen jeden Tag in Seenot auf dem Mittelmeer, weil sie vor Verfolgung, Krieg und Armut zu uns flüchten. Immer noch fehlt vielen Schutzsuchenden, die es bis hierher geschafft haben, eine dauerhafte Bleibeperspektive und die Möglichkeit zu gesellschaftlicher Teilhabe durch Arbeit, Bildung und Sozialleistungen. Nicht erst seit Pandemie-Beginn, die vielerorts mit monatelang geschlossener Ausländerbehörden einherging, warten Asylbewerberinnen und Asylbewerber unerträglich lang auf die Entscheidung, ob und wann ihr Aufenthaltstitel verlängert wird. Hier bedarf es dringend einer Reform. Und zwar nicht nur, weil die Integration von Menschen aus Drittstaaten sich langfristig positiv auf das massive Fachkräfteproblem auswirken wird. Sondern vor allem zum Wohle und für die Gesundheit der Schutzsuchenden.

Es fehlt an Migrationsberatung

Menschen, die Flucht oder sogar Folter erlebt haben, brauchen Ruhe, Sicherheit und Struktur. Internationale Studien weisen darauf hin, dass sie zehn Mal häufiger an Depressionen oder einer anderen psychischen Erkrankung leiden als Menschen, die das nicht erleben mussten - was sich oft erst Monate oder Jahre später manifestiert. Unsere Migrationsberaterinnen und -berater erleben das in ihrer täglichen Arbeit.

Was es weiter braucht, sind ausreichend Beratungsangebote für alle Schutzsuchenden in Deutschland. Schon vor der Pandemie gab es in vielen Regionen Deutschlands nicht ausreichend viele Anlaufstellen zur (Jugend)Migrationsberatung - Thüringen weist hinsichtlich seiner Beratungslandschaft besonders viele weiße Flecken auf. Der Ukraine-Krieg verschärft die Knappheit der Beratungstermine. Gleichzeitig stehen die Träger von Beratungsstellen vor dem Problem, dass die Ausstattung mit Ressourcen ohne erheblichen Eigenfinanzierungsanteil nicht ausreicht.

Aber natürlich gibt es den erwähnten Fachkräftemangel, der uns Vertretern aus der Sozialwirtschaft beim Thema Integration reflexartig an die personellen Probleme in Pflege, Betreuung & Co. denken lässt. Thüringen ist bisher kein Bundesland mit signifikanten Zuzügen aus dem In- oder Ausland gewesen. Dem gegenüber stehen demografische Entwicklungen, die das Problem stetig verschärfen: Immer mehr Menschen mit Pflegebedarf kommen auf immer weniger Berufstätige.

Bleiberecht nach Duldung ein guter Vorstoß

Laut einer Hochrechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft wird die Anzahl der Pflegebedürftigen in Thüringen bis 2040 um über 30.000 Personen ansteigen. Gleichzeitig sind bereits jetzt mehr als 40 Prozent der Pflegebeschäftigten über 50 Jahre alt - Trend ebenfalls steigend. Das Potenzial, das in zuwandernden Menschen liegt, die längerfristig bei uns bleiben, können wir nicht ignorieren. Der aktuelle Vorstoß der Bundesregierung, dass zukünftig aus fünf Jahren Duldungsstatus ein dauerhaftes Bleiberecht resultieren soll, ist für Arbeitgeber - und vor allem die betroffenen Menschen selbst - ein gutes Signal.

Dass der Mensch sich schnell an einen Umstand gewöhnt und manchmal noch schneller vergisst, bemerken wir derzeit aber auch. Dass es in Europa einen Angriffskrieg gibt, droht nun nach über drei Monaten Alltag zu werden. Dass Ukrainer teilweise bereits genauso lang in unseren Schulturnhallen ausharren, ist vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern gar nicht mehr bewusst. Vor allem die Menschen, die schon zuvor sehr engagiert waren, kümmern sich um Mutter-Kind-Nachmittage und Begegnungscafés für sie. Ansonsten haben Lebensmittel- und Benzinpreise den inhaltlichen Diskurs übernommen. Wir dürfen uns an das Elend nicht gewöhnen - weder an das der Ukrainer noch an das der Menschen in anderen Teilen unserer Welt.

Katja Glybowskaja ist Geschäftsführerin des AWO Landesverbandes Thüringen.


Kriminalität

Gericht sieht keine Beweise für Mitschuld bei Högel-Vorgesetzten



Wenn den ehemaligen Vorgesetzten des Patientenmörders Niels Högel eine Mitschuld an den grausigen Taten und damit Beihilfe zum Totschlag nachgewiesen werden soll, sind stichhaltige Fakten gefragt. Die fehlen nach Einschätzung des Gerichtes bisher.

Oldenburg (epd). Im Prozess zur Mitschuld ehemaliger Vorgesetzter an Taten des Patientenmörders Niels Högel lässt sich aus Sicht des Oldenburger Landgerichtes für einen Teil der Angeklagten eine Verurteilung bisher „nicht mit ausreichender Gewissheit“ rechtfertigen. Das gelte für die vier Angeklagten aus dem Klinikum Oldenburg, sagte der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann am 4. Juli in einer vorläufigen Einschätzung des Verfahrensverlaufes etwa zur Hälfte der momentan angesetzten Prozessdauer. Die Beweisaufnahme habe die dafür notwendigen Nachweise bislang nicht erbracht. (Az.: 5 Ks 20/16)

Beträchtliches Misstrauen

In dem Verfahren, das im Februar begonnen hatte, will die Schwurgerichtskammer klären, ob sich Vorgesetzte Högels mitschuldig gemacht haben. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft in unterschiedlichem Umfang Beihilfe zum Totschlag beziehungsweise versuchten Totschlag jeweils durch Unterlassen vor. Angeklagt sind drei Ärzte sowie drei leitende Pflegerinnen und Pfleger und ein Ex-Geschäftsführer der Kliniken Oldenburg und Delmenhorst.

Zwar gehe die Kammer davon aus, dass sich im Klinikum Oldenburg durchaus ein beträchtliches Misstrauen gegenüber Högel entwickelt habe, sagte Bührmann. Dieses Misstrauen habe sich im Laufe der Zeit noch gesteigert. Doch auch ein deutliches Unbehagen reiche für die Feststellung vorsätzlichen Verhaltens nicht aus. Abzuwarten bleibe, ob sich das noch im Verlauf der weiteren Beweisaufnahme ändere. Nötig seien konkrete Anhaltspunkte.

Indizien nicht stichhaltig genug

Um in den Oldenburger Fällen zu einem Urteil kommen zu können, prüft das Gericht unter anderem Geschehnisse im November 2001. Bührmann sagte dazu, insbesondere der Umstand, dass Högel noch im darauffolgenden Dezember innerhalb des Klinikums selbst die Abteilung habe wechseln können, spreche gegen einen Vorsatz bei medizinischen und arbeitsrechtlichen Vorgesetzten. Auch weitere Indizien wie eine Strichliste, die eine Verbindung zwischen Todesfällen und Högel darstellen sollte, seien nicht stichhaltig genug. Allerdings sei die Beweisaufnahme noch nicht beendet, die Vernehmung weiterer Zeugen stehe aus.

Mit Blick auf die Geschehnisse im Klinikum Delmenhorst sei die Beweisaufnahme noch nicht so weit fortgeschritten wie im Oldenburger Komplex, ergänzte Bührmann. Auch dort sehe das Gericht bisher Indizien für ein wachsendes Misstrauen gegen Högel. Durch die Vernehmung weiterer Zeugen sei zu klären, ob und inwieweit im Handeln der Vorgesetzten die Grenze der Fahrlässigkeit hin zum bedingten Vorsatz überschritten sei. „Wir müssen das mit konkreten Umständen belegen“, betonte der Vorsitzende Richter. Die Kammer sei „kein Untersuchungsausschuss“. Bei Unsicherheiten etwa zu zeitlichen Abläufen gelte: „Im Zweifel für den Angeklagten.“

Der Ex-Krankenpfleger Högel war am 6. Juni 2019 vom Oldenburger Landgericht zu einer lebenslangen Haft wegen 85 Morden verurteilt worden. Er hatte Patienten mit Medikamenten vergiftet, um sie anschließend reanimieren zu können. So wollte er als Lebensretter glänzen.

Dieter Sell


Seemannsmission

"Duckdalben"-Chef will falsches Bild einer Seefahrer-Idylle zerstören




Sören Wichmann
epd-Nord/Evelyn Sander

Hamburg (epd). Der neue Leiter des Hamburger Seemannclubs „Duckdalben“, Sören Wichmann, sieht Seeleute zunehmend überlastet. „Durch Corona, verbotene Landgänge und den Krieg in der Ukraine leiden Seeleute besonders unter zunehmendem Stress und Isolation“, zog Wichmann in einem epd-Gespräch eine erste Bilanz. Die Zahl der Seeleute mit psychischen Störungen sei enorm gestiegen, auch die Zahl der Unfälle an Bord und der Suizide hätten zugenommen. Gründe seien wenig Kontakt, kaum Bewegung und zu wenig Schlaf im Arbeitsalltag an Bord. „Manche Seeleute sagen, sie opfern sich für ihre Familie“, sagt der Sozialarbeiter.

Zusammenleben an Bord

Und jetzt auch noch Krieg. Offene Konflikte zwischen den russischen und ukrainischen Seeleuten seien an Bord eher selten, beobachtet Wichmann. Er schätzt, dass weltweit 70.000 ukrainische und 200.000 russische Seeleute unterwegs sind, auch in gemischten Crews. „Wenn dann jemand ein Foto von seinem zerstörten Haus in Mariupol bekommen hat, kann die Stimmung aber schon mal umschlagen“, sagt der 28-Jährige, der regelmäßig Umfragen unter den Seeleuten macht. Gemeinsam mit Kollegen hat er Notfallkarten entwickelt, die er an Schiffsbesatzungen weitergibt. Die Karten geben Tipps zur Konfliktlösung und besseren Kommunikation und sollen so das Zusammenleben an Bord erleichtern.

Während der Pandemie hätten viele Reedereien den Landgang untersagt, weil sie Infektionen in der Crew verhindern wollten. „Die Situation normalisiere sich langsam“, so der junge Chef, der früher Gitarrist in einer Punkrock-Band war. Im Duckdalben bietet er für Seeleute neben der Notfallseelsorge auch praktische Hilfe wie etwa kostenfreie Corona-Impfungen. Über 6.000 hätten das Angebot genutzt und die Nachfrage sei weiterhin hoch, so Wichmann.

Reedereien erzielten 2021 Milliardengewinne

Der junge Chef will helfen, aber auch die Gesellschaft aufklären: Wenn ein Containerschiff bei Sonnenuntergang in den Hafen fährt, sehen die meisten Menschen nur die Idylle. Für ihn ein falsches Bild: „Ich denke an die elf, zwölf Menschen, die auf dem Riesenschiff unter schlechten Arbeitsbedingungen leiden“, so Wichmann. Es ist dieses Ungleichgewicht, dass ihn umtreibt. Ausgerechnet während der Corona-Pandemie explodierten die Preise, Reedereien erzielten 2021 Milliardengewinne. „Sie verdienen sich eine goldene Nase, aber bei den Seeleuten kommt nichts an“, so Wichmann.

Immerhin hat vor wenigen Wochen das internationale Seearbeitsübereinkommen „Maritime Labour Convention“ (MLC) bessere Standards beschlossen: So müssten Redereien künftig kostenfrei Trinkwasser, eine persönliche Schutzausrüstung und Internetverbindungen zu angemessenen Gebühren anbieten. Europäische Seeleute seien oft vier Monate an Bord, philippinische seien im Durchschnitt neun Monate unterwegs, weiß Wichmann. Mit dem Internetzugang könnten Seeleute zumindest leichter Kontakt zur Familie halten. „Die beste Therapie gegen Einsamkeit.“

Evelyn Sander



sozial-Recht

Kirchengerichtshof

Diakonische Unternehmen an kirchliches Arbeitsrecht gebunden




Göttin Justitia auf dem Römerberg
epd-bild/Heike Lyding
Diakonische Einrichtungen dürfen mit einer hauseigenen Vergütungsordnung nicht das kirchliche Arbeitsrecht aushebeln. Basiert die Entlohnung nicht auf kirchlichem Recht, darf die Mitarbeitervertretung die Eingruppierung der Beschäftigten verweigern.

Hannover (epd). Diakonische Arbeitgeber dürfen nicht einseitig eine eigene Vergütungsordnung festlegen. Sie müssen diese vielmehr über den sogenannten Dritten Weg durch Arbeitsrechtsregelungen oder auf dem Zweiten Weg über kirchliche Tarifverträge im Konsens mit der Arbeitnehmerseite vereinbaren, entschied der Kirchengerichtshof (KGH) der Evangelischen Kirche in Deutschland in Hannover in einem aktuell veröffentlichten Beschluss. Die Hannoveraner Richter gaben damit der Mitarbeitervertretung (MAV) einer Einrichtung des Diakonischen Werks Schleswig-Holstein der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland recht.

„Kontinuierliche Verbindung mit der Landeskirche“

Die rechtlich selbstständige Einrichtung hatte für ihre Beschäftigten einseitig eine eigene Vergütungsordnung bestimmt. Als der Arbeitgeber von der MAV die Zustimmung zur Eingruppierung einer Mitarbeiterin verlangte, lehnte diese ab. Als diakonische Einrichtung müsse der Arbeitgeber sich an das kirchlich-diakonische Arbeitsrecht halten. Dies setze voraus, dass eine Entgeltordnung auf dem Dritten Weg über Arbeitsrechtsregelungen oder auf dem Zweiten Weg über kirchliche Tarifverträge im Konsens erstellt wurde.

Die Dienststellenleitung wollte die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung kirchengerichtlich ersetzen lassen. Ob das angewendete Arbeitsvertragsrecht als „kirchlich-diakonisch“ zu qualifizieren sei, hänge nach dem Diakoniegesetz der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland von der Gesamtschau ab. Es sei dabei nicht zwingend erforderlich, dass die „kollektiven Arbeitsrechtsregelungen auf dem Zweiten oder Dritten Weg entstanden“ seien. Letztlich schreibe das Gesetz nur eine „kontinuierliche Verbindung mit der Landeskirche“ vor.

Doch der KGH erteilte der Dienststellenleitung eine Abfuhr. Wende ein kirchlicher Arbeitgeber eine „kirchengesetzlich nicht legitimierte Vergütungsordnung an, kann die Mitarbeitervertretung einer Eingruppierung die Zustimmung verweigern“, entschied das Gericht. Hier sei die Vergütungsordnung einseitig von der Dienststelle bestimmt worden, was kirchgengesetzlich nicht erlaubt sei.

Das Diakoniegesetz verlange die Gewährleistung einer „kontinuierlichen Verbindung zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“, führte das Gericht aus. Dazu müssten allerdings mehrere Kriterien erfüllt sein. Neben der Verfolgung kirchlicher Zwecke und Aufgaben, der Förderung diakonischen Selbstverständnisses der Mitarbeiter und deren seelsorgerlicher Begleitung gehöre auch die Anwendung kirchlich-diakonischen Arbeitsrechts dazu. Die Erfüllung der Kriterien „in der Gesamtschau“ sei nur möglich, wenn das kirchlich-diakonische Arbeitsrecht angewendet werde, befand der KGH. Jedes Kriterium müsse erfüllt sein, ein Herauspicken einzelner Voraussetzungen sei nicht möglich.

Verdacht des Arbeitszeitbetrugs

In einem weiteren Beschluss betonte der KGH die hohen Hürden für die fristlose Kündigung eines MAV-Mitglieds. Werfe eine Dienststellenleitung dem Betroffenen Arbeitszeitbetrug vor, müsse sie für die Zustimmung der MAV zur Kündigung auch rechtzeitig ausreichende Belege des dringenden Tatverdachts mitteilen.

Im Streitfall ging es um einen niedersächsischen diakonischen Träger von Assistenzleistungen für Menschen mit Beeinträchtigung. An 30 Standorten sind rund 900 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, darunter auch der am Verfahren beteiligte 53-jährige Beschäftigte. Dieser arbeitet seit Juni 1992 in der Einrichtung. Er gehört seit 2005 der MAV an, deren freigestellter Vorsitzender er bis Oktober 2020 war.

Im Oktober 2020 kündigte der Arbeitgeber dem Mann wegen des Verdachts des Arbeitszeitbetrugs fristlos. Die Dienststellenleitung hatte ihm nach Abgleich von Stempelzeiten, seinem Outlook-Kalender und Fahrtenbüchern vorgeworfen, wiederholt Wegezeiten für den Weg zwischen seinem Wohnort und dem Büro der Mitarbeitervertretung als Arbeitszeit abgerechnet zu haben.

Der Beschäftigte gab an, dass er sich an seinem Wohnort ein- oder ausgestempelt hatte, wenn er dort einen Termin hatte oder er zu einem auswärtigen Termin mit dem an seinem Haus geparkten Dienstfahrzeug gefahren sei. Die Aufforderung des Arbeitgebers, für das Jahr 2019 und von 1. Januar bis 15. September 2020 für jeden Tag die Stempelzeiten zu begründen, lehnte der Beschäftigte als unzumutbar ab. Die Dienststelle beantragte daraufhin bei der MAV ohne Erfolg die Zustimmung zur fristlosen Kündigung.

MAV wurde unzureichend informiert

Der KGH entschied, dass die Zustimmung zur Kündigung schon deshalb nicht erteilt werden könne, weil die MAV unzureichend über die Tatsachen unterrichtet wurde. Die vorgelegten Stempelkarten begründeten keinen dringenden Tatverdacht für einen Arbeitszeitbetrug. Aus ihnen ließen sich keine Rückschlüsse auf die vom Beschäftigten entfalteten Tätigkeiten ziehen. Es sei nicht zu erkennen, warum eine Arbeitszeitpflichtverletzung vorliege, wenn der Beschäftigte seine Tätigkeit bereits an seinem Wohnort aufgenommen hat.

Demgemäß gebe es auch keine Grundlage, die Zustimmung der MAV zur Kündigung zu ersetzen. Reiche die Unterrichtung der MAV zur Kündigung nicht aus, „kann der Tatsachenvortrag nicht erst im Verfahren vor den Kirchengerichten erfolgen“, betonte der KGH. Denn das Verfahren vor den Kirchengerichten diene der Frage, ob die MAV aufgrund der ihr mitgeteilten Tatsachen die Zustimmung hätte erteilen müssen. Ohne ausreichende mitgeteilte Tatsachen scheide eine gerichtliche Ersetzung der Zustimmung der MAV aus.

Az.: I-0124/7-2020 (Umfang kirchliches Arbeitsrecht)

Az.: I-0124/23-2021 (Kündigung MAV-Mitglied)

Frank Leth


Bundesverfassungsgericht

Christliche Gewerkschaft DHV nicht tariffähig



Karlsruhe (epd). Die im Christlichen Gewerkschaftsbund organisierte DHV-Berufsgewerkschaft bleibt nicht tariffähig. Das Bundesverfassungsgericht billigte in einem am 5. Juli in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss eine entsprechende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Damit ist die von der DHV eingelegte Verfassungsbeschwerde erfolglos, so dass die Gewerkschaft nicht zum Abschluss von Tarifverträgen berechtigt ist.

Die Gewerkschaft DHV ist Mitglied des Christlichen Gewerkschaftsbundes, der allerdings nichts mit den beiden großen Kirchen zu tun hat. Die zunächst für Kaufmannsgehilfen gegründete Arbeitnehmervereinigung hatte zuletzt ihren Zuständigkeitsbereich umfassend erweitert. So wurden Tarifverträge auch für den Bereich Handel, Banken und Versicherungen, aber auch für Rettungsdienste, die Arbeiterwohlfahrt und das Deutsche Rote Kreuz angestrebt und abgeschlossen.

67.000 Mitglieder nicht ausreichend

Mehrere konkurrierende Gewerkschaften, darunter die DGB-Gewerkschaften ver.di und die IG Metall, sowie die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Berlin hielten die DHV für nicht tariffähig. Sie sei nicht ausreichend mächtig und organisatorisch leistungsfähig.

Dies stellte auch das BAG mit Beschluss vom 22. Juni 2021 fest (Az.: 1 ABR 28/20). Die DHV habe nach eigenen Angaben knapp 67.000 Mitglieder. Dies reiche hier aber für eine ausreichend mächtige und leistungsstarke Gewerkschaft nicht aus. Allein das Abschließen von Tarifverträgen mache eine Gewerkschaft noch nicht tariffähig. Als Folge der BAG-Entscheidung sind alle seit dem 21. April 2015 mit der DHV geschlossenen Tarifverträge nichtig.

Die gegen die BAG-Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg. Das BAG habe die geringe Organisationsstärke der DHV in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise beurteilt, so die Verfassungsrichter. Auf starre Schemata, wie prozentuale Schwellenwerte der Mitgliederstärke, habe das BAG verzichtet. Dessen Annahme, dass die Tariffähigkeit nicht durch Tarifabschlüsse entsteht, sondern eine Voraussetzung für diese ist, sei nicht zu beanstanden.

Az.: 1 BvR 2387/21



Bundessozialgericht

Rentenversicherung muss Rentenhöhe genauer begründen



Kassel (epd). Die Rentenversicherungsträger müssen Rentenbescheide nachvollziehbarer begründen. Denn bei beitragsfreien Zeiten und solchen mit einer Erwerbsminderung könnten Versicherte die Berechnung ihrer Rente im Rentenbescheid nicht ausreichend verstehen, urteilte am 6. Juli das Bundessozialgericht in Kassel. Die klagenden Versicherten, die wegen des Begründungsmangels im Rentenbescheid die Kosten für ein außergerichtliches Widerspruchsverfahren geltend machten, hatten dennoch vor dem Bundessozialgericht keinen Erfolg.

In den beiden Streitfällen ging es um Versicherte aus Nordrhein-Westfalen und Brandenburg. Nachdem sie ihren Rentenbescheid erhalten hatten, konnten sie die Berechnung ihrer Renten in den darin aufgeführten Begründungen nicht nachvollziehen. Sie erhoben Widerspruch gegen den Bescheid. Als der Rentenversicherungsträger die geforderten Anlagen nachlieferte, zogen sie ihren Widerspruch zurück.

Kosten für Widerspruchsverfahren

Die Versicherten verlangten aber, dass der Rentenversicherungsträger die Kosten für das außergerichtliche Widerspruchsverfahren trägt, da die Berechnung der Rente fehlerhaft begründet war. In einem Fall beliefen sich die Kosten für das Widerspruchsverfahren auf rund 450 Euro.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund verwies darauf, dass 2018 die Rentenbescheide zum besseren Verständnis neu gestaltet wurden. Vorher habe man mit über 10.000 Textbausteinen zur Erstellung der Bescheide gearbeitet, die bis zu 150 Seiten lang waren. Nun seien die Bescheide meist etwa 30 Seiten lang. Nach dem Gesetz müsse der Bescheid in der Begründung die „wesentlichen und tatsächlichen Gründe“ dem Versicherten mitteilen. Das sei geschehen.

Begründung in Rentenbescheiden unzureichend

Das Bundessozialgericht urteilte, dass zumindest bei beitragsfreien erwerbsgeminderten Zeiten die Begründung in den Rentenbescheiden unzureichend sei. Dass laut Bescheid hierfür weitere Entgeltpunkte berücksichtigt werden, reiche als Begründung nicht. Gleiches gelte für den Hinweis, dass Versicherte bei Fragen einfach bei ihrer Rentenversicherung nachhaken können.

Dieser Begründungsmangel sei aber hier nicht so gravierend, dass die Rentenversicherung die Kosten für das Widerspruchsverfahren bezahlen muss. Der Widerspruch wäre auch bei korrekter Begründung nicht erfolgreich gewesen, befand das Bundessozialgericht.

Az.: B 5 R 21/21 R und B 5 R 22/21 R



Landesarbeitsgericht

Streik für bessere Pflegebedingungen an Uniklinik Bonn zulässig



Köln (epd). Beschäftigte am Uniklinikum Bonn dürfen für mehr Entlastung streiken. Der Streikaufruf der Gewerkschaft ver.di ist weder unverhältnismäßig, noch sind die darin angegebenen Ziele des Streiks zur Entlastung von im Klinikum tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unbestimmt, entschied am 1. Juli das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln. Eine tarifvertragliche Verletzung der Friedenspflicht liege mit der Arbeitskampfmaßnahme ebenfalls nicht vor.

Tarifforderungen ausreichend bestimmt

Ver.di hatte Anfang Mai 2022 die Beschäftigten n den sechs nordrhein-westfälischen Unikliniken zum Streik aufgerufen. Die DGB-Gewerkschaft fordert vom Arbeitgeberverband des Landes NRW den Abschluss eines „Tarifvertrags Entlastung“. Dieser soll etwa eine personelle Mindestbesetzung in den Kliniken oder einen Freizeitausgleich für besonders belastende Arbeit vorsehen. Damit die Patienten wegen des Streiks nicht gefährdet werden, hat ver.di an allen Standorten mit den Klinikleitungen einen Notdienst vereinbart. Das Uniklinikum Bonn wollte den Streik und weitere Streikaufrufe per einstweiliger Verfügung stoppen.

Doch der Antrag hatte sowohl vor dem Arbeitsgericht Bonn als auch vor dem LAG keinen Erfolg. Die Tarifforderungen seien ausreichend bestimmt, entschieden die Kölner Richter. Dem stünden auch nicht abschließende oder beispielhafte Forderungen im Streikaufruf entgegen. Die Arbeitgeberseite könne sich darauf einstellen, wie sie auf die formulierten Tarifziele reagiere. Der Streik ziele auch nur darauf, die eigentlichen Tarifverhandlungen anzuschieben. Die konkrete Ausgestaltung sei dann Sache der Verhandlungen.

Belastungssituationen bei Beschäftigten

Dass es wegen bestehender Regelungen im Gesetz über die Pflegeberufe und weiterer Vorschriften zu anästhesie- und operationstechnischen Assistenten keinen Spielraum für tarifliche Regelungen gebe, stimme nicht, entschied das LAG. Denn auch über die gesetzlichen Vorschriften hinaus könne „insbesondere einer zur Stärkung der Ausbildungsqualität beabsichtigten günstigeren Regelung der Tarifvertragsparteien“ vereinbart werden. Rechtswidrig sei der Streik somit nicht.

Mit dem Streik für einen „Tarifvertrag Entlastung“ werde auch nicht gegen die tarifvertragliche Friedenspflicht verstoßen. Zwar gebe es bereits geltende Tarifverträge, konkret der TV-L und die Ausbildungstarifverträge TV-L Gesundheitsberufe und TVA-L Pflege. Diese regelten aber nicht abschließend das Streikziel einer vorbeugenden Verhinderung des Entstehens spezifischer Belastungssituationen bei den Beschäftigten.

Schließlich sei der Streik auch nicht unverhältnismäßig. Ver.di sei mit der Vereinbarung über die Einrichtung einer ausreichenden und geeigneten Notversorgung genügend auf die Interessen des Arbeitgebers und Patientinnen und Patienten eingegangen.

Ver.di sicherte zu, den Betrieb von mindestens 25 OP-Sälen am Uniklinikum Bonn zu gewährleisten. Sobald die Eckpunkte für einen Tarifvertrag stehen, könne der Streik sofort beendet werden, sagte Gabriele Schmidt, Leiterin des ver.di-Landesbezirks NRW. Es gebe nun auch kein Hindernis mehr für den Abschluss eines Tarifvertrags Entlastung, da auch der Landtag am 30. Juni 2022 eine Finanzierungszusage gegeben habe.

Az.: 10 SaGa 8/22



Oberlandesgericht

Stiefkindadoption nur im Interesse des Kindes



Oldenburg (epd). Eine Stiefkindadoption durch einen neuen Lebenspartner in einer Patchwork-Familie kann es nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes in Oldenburg nur im Interesse des Kindes geben. Das schützenswerte Interesse des Kindes an der Aufrechterhaltung der familiären Bande zu seinem leiblichen anderen Elternteil ist zu beachten, wenn dieses Band infolge der Stiefkindadoption durchtrennt würde, heißt es in einer am 30. Juni von dem Gericht veröffentlichten Entscheidung. Mit dem Beschluss hat das Gericht eine Adoption abgelehnt.

Grundsätzlich könne eine Adoption ausgesprochen werden, wenn sie dem Wohl des Kindes diene und zu erwarten sei, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entstehe, hieß es. Im konkreten Fall beantragte der Stiefvater eines achtjährigen Kindes die Adoption. Der leibliche Vater ist seit 2016 inhaftiert und hatte der Adoption zunächst widersprochen. Das Familiengericht in Cloppenburg hatte deshalb den Antrag auf Adoption abgelehnt.

Adoption erst zugestimmt und dann wieder zurückgenommen

In der Beschwerde vor dem Oberlandesgericht hatte der leibliche Vater zunächst seine Einwilligung in die Adoption erklärt, diese aber mit Blick auf die erwartete Haftentlassung wieder zurückgenommen. Das Oberlandesgericht wies daraufhin die Beschwerde des Stiefvaters zurück. Die Vorteile einer Adoption könnten die unumkehrbaren Nachteile durch das Kappen des rechtlichen Bandes zum leiblichen Vater und dessen Verwandten nicht ausgleichen, hieß es zur Begründung.

Das Kind bezeichnete dem Gericht zufolge seinen Stiefvater zwar auch als „Papa“, äußerte aber ebenso den Wunsch nach häufigerem Kontakt zu seinem leiblichen Vater. Überdies räume das Gesetz den Stiefeltern etwa in Angelegenheiten des täglichen Lebens weitreichende rechtliche Befugnisse ein, argumentierte der Zivilsenat und begründete auch damit die Zurückweisung des Adoptionsantrages. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Az.: UF 101/21



Europäischer Gerichtshof

Litauens Umgang mit Flüchtlingen verstößt gegen EU-Recht



Luxemburg (epd). Ein Asylbewerber darf laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) nicht allein deshalb inhaftiert werden, weil er sich illegal in einem Land aufhält. Litauens Umgang mit aus Belarus kommenden Flüchtlingen sei daher nicht mit europäischem Recht vereinbar, entschied der EuGH in Luxemburg am 30. Juni.

Anlass für das Urteil war die in dem baltischen Staat erlassene Notstands-Regelung, wonach Asylbewerber bei illegalem Grenzübertritt inhaftiert werden dürfen und auch ihr Zugang zu Verfahren für internationalen Schutz eingeschränkt werden darf.

Jedermann hat Recht zum Antrag auf Schutz

Hintergrund ist, dass vor allem Ende 2021 Tausende Flüchtlinge von Belarus aus die EU-Außengrenze überquert hatten. Brüssel warf dem belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko vor, Migranten gezielt an die Grenzen zu schleusen, um die EU zu destabilisieren.

Der Gerichtshof stellte in seinem Urteil klar, dass jeder Drittstaatsangehörige oder Staatenlose das Recht habe, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Um jemanden in Haft zu nehmen, reiche es nicht, dass dieser sich illegal in der EU befinde. Grundsätzlich obliege es jedem Mitgliedstaat bei einer Inhaftierung nachzuweisen, dass ein Asylbewerber aufgrund besonderer Umstände eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstelle.

Az.: C-72/22 PPU




sozial-Köpfe

Hochschulen

Tanja Sappok ist die erste Professorin für Behindertenmedizin




Tanja Sappok
epd-bild/Bethel/Christian Weische
Die Neurologin Tanja Sappok ist von der Universität Bielefeld zur Professorin für Medizin für Menschen mit Behinderungen berufen worden. Die Professur ist ein Novum in Deutschland.

Bielefeld (epd). Tanja Sappok wird ab Januar 2023 Direktorin der neuen Universitätsklinik für Inklusive Medizin am Krankenhaus Mara in Bielefeld-Bethel. Angehende Ärztinnen und Ärzte im Medizinstudium erhielten dort von Beginn an die Möglichkeit der Behandlung von Menschen mit kognitiver oder schwerer Mehrfachbehinderung. Das sei ein Novum unter deutschen Krankenhäusern, teilte Bethel mit.

Medizin für Menschen mit Behinderungen sei bisher kein regulärer Bestandteil des Medizinstudiums, erklärte Sappok. Im Modellstudiengang an der neuen Medizinischen Fakultät der Uni Bielefeld werde die Thematik erstmals mit Studienbeginn in die Lehre integriert.

Behindertenmedizin stelle weltweit ein Randgebiet der Medizin und der universitären Forschung dar. Dabei sei eine spezialisierte medizinische Ausrichtung hier besonders wichtig: Menschen mit einer kognitiven oder schweren Mehrfachbehinderung seien häufig krank, etwa jeder Dritte leide an einer psychischen Krankheit.

Das Zentrum für Behindertenmedizin im Krankenhaus Mara wird den Angaben zufolge zu einer Universitätsklinik für Inklusive Medizin weiterentwickelt. Neben der internistischen und chirurgischen Behandlung für Menschen mit Behinderungen soll zusätzlich ein psychiatrisches Behandlungsangebot eingerichtet werden, erklärte Sappok.

Die 52-jährige Medizinprofessorin wechselt vom Evangelischen Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge (KEH) in Berlin ans Krankenhaus Mara nach Bielefeld-Bethel. Das Bethel-Krankenhaus Mara ist gemeinsam mit seinem Verbundkrankenhaus, dem Evangelischen Klinikum Bethel, Teil des Universitätsklinikums OWL. Schwerpunkte sind die Epileptologie und die Behindertenmedizin.



Weitere Personalien



Susanne Leciejewski verstärkt seit 1. Juli das Führungsteam der BFS Service GmbH und leitet in dem Tochterunternehmen der Bank für Sozialwirtschaft den Geschäftsbereich Beratung. Mit diesem Schritt entwickelt die BFS-Tochter ihr Beratungsangebot für Kunden aus der Sozial- und Gesundheitswirtschaft weiter und führt neue Dienstleistungen ein. Leciejewski war zuletzt Vorstandsvorsitzende der Klinik-Gruppe Celenus und als Chief Financial Officer Mitglied der Geschäftsführung von ORPEA Deutschland, einem privaten Einrichtungsträger im Bereich der stationären Pflege und des Seniorenwohnens. Die Betriebswirtin legte berufsbegleitend das Steuerberater- und Wirtschaftsprüferexamen ab. Leciejewski ist seit Beginn ihrer Laufbahn im Gesundheitswesen tätig.

Georg Lunemann hat am 1. Juli sein Amt als neuer Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) angetreten. Der 54-Jährige ist für acht Jahre gewählt. Der neue Chef von 19.000 Beschäftigten im Kommunalverband war bisher Kämmerer und Erster Landesrat des LWL. Er folgt auf Matthias Löb. Ein Schwerpunkt der Arbeit des LWL ist, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und sich für deren gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft einzusetzen. Der LWL nimmt dazu Aufgaben in Inklusionsämtern, in 35 Förderschulen und 21 psychiatrischen Kliniken, in Pflegezentren und Wohnverbünden wahr. Der LWL ist bundesweit einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung.

Birgit Leyendecker und Panu Poutvaara sind als Mitglieder des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) wiederberufen worden. Leyendecker ist Professorin für Entwicklungspsychologie und leitet die Arbeitsgruppe Familienforschung/Child and Family Research an der Ruhr-Universität Bochum. Sie forscht unter anderem zur Integration von (neu-)zugewanderten Kindern sowie von Kindern und Familien mit Fluchterfahrung in das Bildungssystem. Panu Poutvaara ist Leiter des ifo Zentrums für Internationalen Institutionenvergleich und Migrationsforschung und Professor für Volkswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen unter anderem Familienmigration, Arbeitsmarktintegration und soziale Integration von Geflüchteten. Beide gehören dem neunköpfigen SVR seit dem 1. Juli 2019 an.

Natja Berg (45), Diplom-Pädagogin, und Kai Gosslar (50), Diplom-Kaufmann, haben am 1. Juli ihre Ämter als Vorstände der Pestalozzi-Stiftung Hamburg übernommen. Wolfhard F. Klatt, Vorsitzender des Verwaltungsrates der Stiftung, sagte: „Sie werden die Stiftung, eine der ältesten sozialen Institutionen der Stadt und heute ein modernes diakonisches Sozialunternehmen, nachhaltig weiterentwickeln.“ Natja Berg war zuletzt bei inab, einem Bildungsdienstleister für junge Menschen tätig. Kai Gosslar arbeitete zuletzt als Unternehmensberater im Bereich des Gesundheits- und Sozialsektors.

Michaela Rueß und Michael Beekes haben am 4. Juli ihre Ämter als Vorstände beim Caritasverband für das Bistum Essen angetreten. Die Theologin und Sozialwissenschaftlerin Rueß (49) war von 2014 bis 2021 Diözesanreferentin der Hauptabteilung Caritas im Bischöflichen Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart, wo sie die Flüchtlingshilfe aufgebaut hat. Ihr Schwerpunkt beim Essener Diözesan-Caritasverband wird in der sozialpolitischen Arbeit liegen. Der Bankkaufmann Beekes (58) war bis zuletzt in leitenden Positionen verschiedener Banken tätig. Als Caritasdirektor mit kaufmännischem Schwerpunkt und als erfahrener Bankvorstand wird Beekes vor allem die Wirtschaftlichkeit des Verbandes in den Blick nehmen.

Alexander Mommert (52), Geschäftsführer der Immanuel Klinik Rüdersdorf - Universitätsklinikum der Medizinischen Hochschule Brandenburg, wechselt zur Alexianer Gruppe. Dort leitet er ab 1. November die Alexianer Region Potsdam. Der Bankkaufmann und Betriebswirt ist seit vielen Jahren im Management von Gesundheitseinrichtungen aktiv. Mommert wird Nachfolger von Gerald Oestreich, der als ehemaliger Hauptgeschäftsführer der Alexianer Gruppe die Geschäfte in Potsdam derzeit interimsmäßig führt.

Bertram Zwanziger, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, ist Ende Juni in den Ruhestand getreten. Der Jurist trat 1991in die Arbeitsgerichtsbarkeit der Freien Hansestadt Bremen ein und wurde im Dezember 1993 zum Richter am Arbeitsgericht ernannt. Im November 2001 kam er zum Bundesarbeitsgericht. Seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter im Oktober 2014 leitete er den Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts, der insbesondere für die betriebliche Altersversorgung einschließlich Versorgungsschäden zuständig ist.

Peter Feldmann (SPD) hat seinen Rücktritt als Oberbürgermeister von Frankfurt am Main für Ende Januar 2023 angekündigt. Damit setzt Feldmann der Hängepartie um sein Verbleiben im Amt ein Enddatum. Am 10. Juni hatte die große Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung das Stadtoberhaupt im Zusammenhang mit dem Skandal um die frühere Leitung des AWO-Kreisverbands Frankfurt zum Rücktritt aufgefordert. Feldmann erwartet ein Verfahren vor Gericht wegen des Tatverdachts der Vorteilsnahme. Er habe seinen Einfluss genutzt, damit seine frühere Ehefrau als Leiterin einer Kita der AWO „ohne sachlichen Grund“ zu einem übertariflichen Gehalt mit einem Dienstwagen eingestellt worden sei. Außerdem soll es eine Absprache mit der AWO zur Einwerbung von Spenden für Feldmann im Wahlkampf 2018 gegeben haben. Der Prozess gegen Feldmann beginnt am 18. Oktober vor dem Landgericht Frankfurt am Main.




sozial-Termine

Veranstaltungen bis September



Wir haben Tagungen, Seminare, Workshops und Webinare aufgelistet, die aktuell geplant sind. Wegen der Corona-Epidemie sagen Veranstalter allerdings Termine auch kurzfristig ab. Wir bitten unsere Leserinnen und Leser, das zu beachten.

Juli

20.-21.7. Stuttgart:

Seminar „Veränderungsprozesse gestalten“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0711/286976-10

28.7. München:

Seminar „Aktuelle Entwicklungen im Sozialdatenschutz“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 02203/8997-221

August

8.-11.8. Berlin:

Seminar „Familiennachzug von Geflüchteten“

der AWO Bundesakademie

Tel.: 030/26309-139

26.8. Berlin:

Seminar „Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe“

der Paritätischen Akademie Berlin

Tel.: 030/275828224

29.-31.8. Berlin:

Seminar „Überzeugen muss kein Kraftakt sein - Einsatz von Körper, Stimme, Sprache in Verhandlungen und Präsentationen“

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 030/48837-476

30.8. Berlin:

Seminar „Grundlagen des Arbeitsrechtes in Einrichtungen der Sozialwirtschaft - Gestaltungsspielräume nutzen“

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356159

31.8. Berlin:

Seminar „Betriebsverfassungsrecht aus Arbeitgebersicht“

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356159

September

6.-7.9. Frankfurt a.M.:

Fortbildung „Datenschutz in sozialen Einrichtungen - Einführung in das KDG: rechtliche Anforderungen und Umsetzungen im operativen Tagesgeschäft“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/20011700

21.-23.9.:

Online-Fortbildung „Agile Führungsansätze - Soziale Organisationen für die Zukunft ausrichten“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/2001700

26.9.:

Online-Fortbildung „Flucht und Behinderung - Rechtliche Möglichkeiten in der Flüchtlings- und Behindertenhilfe“

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 030/48837-495