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Behinderung

LVR: "Lotsen" sollen Einstellung von behinderten Menschen erleichtern



Köln (epd). Im Bereich des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) sollen bürokratische Hürden bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung abgebaut werden. Deshalb habe das Inklusionsamt des LVR verschiedene Träger damit beauftragt, Ansprechstellen zu schaffen, die Arbeitgebern die Einstellung und Beschäftigung von behinderten Menschen erleichtern, teilte der Verband am 1. Juli in Köln mit. Acht sogenannte Einheitliche Ansprechstellen sind auf diese Weise entstanden.

Die Ansprechstellen werden unter anderem bei der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer angesiedelt. Sie informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Die Ansprechstellen sollen die Unternehmen zudem auch proaktiv zu dem Thema ansprechen.

Service für Arbeitgeber

„Die neuen Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber dienen als zusätzlicher Baustein zur Förderung und Unterstützung des inklusiven Arbeitsmarktes“, sagte die zuständige LVR-Dezernentin Angela Faber. „Durch die Etablierung der Stellen sollen verstärkt die Arbeitgeber erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen beziehungsweise die für sich noch keinen geeigneten Zugang zu den sozialen Sicherungs- und Rehabilitationssystemen im beruflichen Kontext gefunden haben.“

Laut Faber ist die Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung weiterhin schwierig: „Fast 44.000 Unternehmen in Deutschland, die beschäftigungspflichtig sind, beschäftigen keinen einzigen Menschen mit einer Behinderung. Allein im Rheinland sind nach wie vor über 35.000 Pflichtarbeitsplätze unbesetzt.“

Lotsen für kleine Unternehmen

„Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen, die derzeit noch keine Menschen mit Behinderung beschäftigen, sind die Einheitlichen Ansprechstellen ein guter Lotse, Türöffner und Kümmerer. Sie ermöglichen den einfachen Kontakt zu den zuständigen Ämtern und Behörden“, betonte der Leiter des LVR-Inklusionsamtes, Christoph Beyer.

Die Einheitlichen Ansprechstellen werden bundesweit flächendeckend eingerichtet. Die in den Bundesländern zuständigen Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter sind für die Beauftragung der geeigneten Träger zuständig.