sozial-Editorial

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Markus Jantzer
epd-bild/Heike Lyding

die hohe Inflation lässt das verfügbare Einkommen schrumpfen. Für die Ärmsten ist die Abwertung des Geldes existenzbedrohend, aber auch die Mittelschicht sieht sich in Not. Catrin H. kam mit ihrem Mann, einem Facharbeiter, und ihren drei Söhnen vor der Ukraine-Krise gut über die Runden. Doch jetzt, sagt die 44-Jährige, „fehlen uns durch die wahnsinnig gestiegenen Lebenshaltungskosten im Monat 300 bis 500 Euro. Kino mit den Jungs ist momentan nicht drin.“ Roman Schlag von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung ist in „Habacht-Stellung“. Denn: „Die Krise wird sich verschärfen - bis hinein in besser verdienende Bevölkerungsschichten.“

Dass die beschlossenen Entlastungspakete bei einem länger andauernden Krieg in der Ukraine nicht ausreichen werden, weiß auch Bundeskanzler Scholz. Deshalb will er nun in einer konzertierten Aktion mit Arbeitgebern und Gewerkschaften dafür sorgen, „dass alle Bürgerinnen und Bürger gut durch diese Zeit kommen“. Das erste Treffen fand am 4. Juli statt, im Herbst sollen Ergebnisse vorliegen.

Karl-Heinz Schlee von der Nürnberger „Selbsthilfegemeinschaft Medizingeschädigter“ ist davon überzeugt, dass seine Frau aufgrund eines Behandlungsfehlers sterben musste. Seit 14 Jahren streitet er deshalb vor Gericht - nun geht es zum Bundesgerichtshof. Trotzdem wolle er Ärzte „nicht an den Pranger stellen“, sondern fordert für sie bessere Arbeitsbedingungen mit weniger Hektik und Stress.

Die Ukrainerin Oksana Ulan unternimmt auf ihre Weise etwas gegen den Personalmangel in Arztpraxen und Krankenhäusern: Die in Schleswig-Holstein niedergelassene Allgemeinmedizinerin will vor dem Krieg geflohene Ärzte und Pflegerinnen in Jobs bringen. Der Landkreis und die Ärztekammer unterstützen sie bei ihren Vermittlungsbemühungen.

Diakonie-Unternehmen müssen sich an das kirchliche Arbeitsrecht halten, einseitig vom Arbeitgeber festgelegte Vergütungsordnungen haben nach einem Urteil des Kirchengerichtshofs (KGH) in Hannover keinen Bestand. In einem weiteren Fall erklärte der KGH die fristlose Kündigung eines Mitglieds der Mitarbeitervertretung (MAV) für unwirksam.

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Ihr Markus Jantzer