sozial-Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,




Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe ist ein Paukenschlag. Zwar war zu erwarten, dass Karlsruhe das 2015 erlassene Verbot der organisierten Hilfe zum Suizid kippt. Aber die Radikalität des Bekenntnisses zum uneingeschränkten Recht auf selbstbestimmtes Sterben hat doch viele Beobachter überrascht. Jetzt liegt der Ball wieder im Feld der Politik. Sie muss ein neues Gesetz vorlegen, um die Sterbehilfe liberaler zu regeln. Auch die Kirchen werden ihren Einfluss im Sinne des Lebensschutzes geltend machen. Problem: Sie bewerten das Karlsruher Urteil unterschiedlich.

Endlich herrscht Klarheit, wie viel mehr Personal die Altenheime in Deutschland bräuchten, um ihre Arbeit qualitativ gut erledigen zu können. Eine Studie erhellt auch, welche Qualifikation die Fachkräfte haben sollten. So weit, so gut. Doch Experten verweisen auf weiter ungelöste Probleme: Wo soll das dringend benötigte Personal herkommen, wenn der Markt leer gefegt ist? Und: Mehr Personal kostet auch mehr Geld. Derzeit ist aber völlig offen, wer die entstehenden Mehrkosten tragen soll.

Wer mit E-Autos unterwegs ist, beweist Sinn für die Umwelt. Auch die Sozialbranche möchte gern ein "grünes" Image pflegen. Auch sie setzt vermehrt auf den Batterieantrieb, etwa bei der ambulanten Pflege. Doch Experten beklagen, dass die Umrüstung der Fahrzeugflotten nicht wirklich schnell vorankommt. Trotz hoher staatlicher Fördergelder. Doch die Umstellung der Pkw-Flotte braucht viel Know-how - und damit auch Zeit. Die Caritas in Paderborn hat das Problem erkannt und setzt auf einen umfassenden Service für interessierte Kunden - von der Modellauswahl bis hin zu den Leasing-Verträgen.

Nicht selten gibt es in Familien Streit, wer die Betreuung eines demenzkranken Elternteiles übernimmt. Eher selten landen solche Auseinandersetzung vor dem Bundesgerichtshof. Der hat nun entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Betreuerwechsel auch gegen den Willen der betroffenen Person möglich ist. Voraussetzung dafür ist, so das Gericht, dass die Familienmitglieder im "objektiven Interesse" des Betreuten handeln.

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Hier geht es zur Gesamtausgabe von epd sozial 09/2020.

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Dirk Baas




sozial-Thema

Sterbehilfe

Alles wieder auf Anfang beim Thema organisierter Suizid




Krankenschwester am Bett eines Patienten auf einer Palliativstation
epd-bild/Werner Krüper
Das Verbot organisierter Hilfe beim Suizid hatte vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand. Am 26. Februar wurde es gekippt. Der Gesetzgeber behält aber Spielräume bei der Regulierung von Sterbehilfe-Vereinen. Die Kirchen bewerteten das Urteil unterschiedlich.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot organisierter Hilfe beim Suizid gekippt. Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Dieses Grundrecht umfasse auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, heißt es im Urteil vom 26. Februar. Zugleich ließ es dem Staat einen Handlungsspielraum, diese Form der Sterbehilfe zu regulieren. Der steht wieder am Anfang bei der Frage, was am Lebensende erlaubt sein sollte. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte Gespräche über eine mögliche Regulierung der nun grundsätzlich erlaubten organisierten Suizidassistenz an. Kirchenvertreter bewerten die Entscheidung unterschiedlich.

Spahn sagte in Berlin, er werde mit allen Beteiligten sprechen, um eine verfassungsgerechte Lösung zu finden. Ob eine mögliche Regelung letztlich von der Bundesregierung oder vom Bundestag initiiert werden soll und wann sie kommen könnte, ist nach seinen Worten noch offen.

Wartepflichten und Beratung ein Thema

Über eine Regelung wolle er sprechen mit Blick auf Beratungspflichten, Wartefristen und den Umstand, dass je nach Lebenssituation unterschiedliche Anforderungen an den Nachweis der Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Sterbewillens gestellt werden könnten, sagte Spahn.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte zuvor ausgeführt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse. "Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen", erklärte er.

Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben ein Ende zu setzen, "entzieht sich einer Bewertung anhand allgemeiner Wertvorstellungen, religiöser Gebote, gesellschaftlicher Leitbilder für den Umfang mit Leben und Tod oder Überlegungen objektiver Vernünftigkeit", betonte das Gericht.

Kläger zeigt sich sehr dankbar

Schwerstkranke Menschen, Sterbehilfe-Vereine und Ärzte hatten gegen das Verbot geklagt, weil sie darin eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Berufsfreiheit sehen. Der Kläger Helmut Feldmann, der an einer tödlichen Lungenkrankheit leidet, zeigte sich "sehr dankbar" für das Urteil: "Das gibt mir die Sicherheit, das Leben, das ich noch habe, zu gestalten."

Der Strafrechtsparagraf 217 war 2015 eine Reaktion des Gesetzgebers auf Sterbehilfe-Organisationen und Ärzte, die Sterbewilligen Assistenz bei der Selbsttötung versprachen. Er stellt die sogenannte geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe. Wie der Suizid selbst wird auch die Hilfe dabei nicht verfolgt. Über ein Verbot "geschäftsmäßiger", also auf Wiederholung angelegter Hilfe, wollte der Gesetzgeber dafür sorgen, dass Einzelentscheidungen straffrei bleiben, die Praxis von Sterbehilfe-Vereinen aber dennoch unterbunden wird.

Gesetzgeber ist zu weit gegangen

Damit ist er zu weit gegangen, urteilte nun das Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen, sei "als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren". Diese weite Auslegung des Gerichts bei der Frage der persönlichen Selbstbestimmung sorgte für Kritik bei denen, die vor fünf Jahren das Treiben von Sterbehilfe-Organisationen unbedingt gesetzlich unterbinden wollten.

Es sei eine "neue Dimension", dass das höchste deutsche Gericht von einem Recht auf Suizid und Suizidbeihilfe gesprochen habe, sagte die SPD-Politikerin Kerstin Griese. "Die Menschlichkeit in unserem Land hat heute eine schwere Niederlage erlitten", erklärte der CDU-Politiker Michael Brand, der wie Griese zu den Initiatoren des Paragrafen 217 gehörte.

Auch die Kirchen reagierten unterschiedlich auf das Urteil. Sie hätten "mit großer Sorge" zur Kenntnis genommen, dass das Gericht das Verbot der organisierten Beihilfe zum Suizid aufgehoben hat, teilten der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Marx, in einer gemeinsamen Erklärung mit. Das Urteil stelle "einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar", ergänzten sie.

Diakoniechef zeigte sich enttäuscht

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie zeigte sich enttäuscht und sagte, "Beihilfe zum Suizid darf keine Alternative zu einer aufwendigen Sterbebegleitung sein". Er befürchte, dass diese Entscheidung nun eine Dynamik mit möglichen Konsequenzen nach sich zieht, deren Folgen nicht abschätzbar seien.

Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung befürchtet, "dass sich Menschen dadurch unter Druck gesetzt fühlen oder unter Druck gesetzt werden können, ihrem Leben ein Ende zu setzen". Sie sollten aber keine Angst davor haben müssen, dass sie am Ende des Lebens jemandem zur Last fallen oder nicht gut begleitet werden, sagte Jung dem Evangelischen Pressedienstes (epd) in Darmstadt. Deshalb sei es nach wie vor wichtig, die palliative Begleitung zu stärken.

Der hannoversche Landesbischof Ralf Meister begrüßte dagegen das Urteil. "Ich glaube, dass das Urteil eine wichtige Klärung ist", sagte der Theologe in Hannover auf epd-Anfrage. "Es zeigt, dass die Würde des Menschen auch das Selbstbestimmungsrecht des Menschen beinhaltet."

Das Verfassungsgericht sieht den Staat indes nicht nur als Zaungast individueller Sterbeentscheidungen. Dem Gesetzgeber sprach es auch zu, 2015 mit Blick auf die Vereine ein legitimes Anliegen verfolgt zu haben. Im Urteil geben die Richter Hinweise, wie der Gesetzgeber organisierte Hilfe beim Suizid regulieren könnte, etwa durch Aufklärungs- und Wartepflichten, Erlaubnisvorbehalte, Nachweise der Ernsthaftigkeit des Wunsches oder Verboten "gefahrträchtiger" Suizidhilfe. Es von einer unheilbaren Krankheit abhängig zu machen, lehnen die Richter allerdings ab. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben "besteht in jeder Phase menschlicher Existenz", schreiben sie.

Dabrock: Vorgaben schnell aufgreifen

Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, forderte den Gesetzgeber auf, die Anregungen des Gerichts schnell aufzugreifen und umzusetzen. Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Hospiz- und Palliativmedizin, Lukas Radbruch, warnte vor "freier Fahrt für Sterbehilfeorganisationen", die nach dem Urteil nun erst einmal möglich scheint. Der Vorsitzende des Vereins "Sterbehilfe Deutschland", Roger Kusch, kündigte bereits an, sein Angebot auszuweiten und dafür Ärzte zu suchen.

Paragraf 217 war aus einer Initiative im Bundestag entstanden. Wie bei ethischen Fragen üblich, hatten sich fraktionsübergreifend Gruppen zusammengefunden. Die Mitglieder der damaligen Bundesregierung hatten als Abgeordnete mehrheitlich für den Paragrafen 217 gestimmt, auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Ob sie nach dem Karlsruher Urteil Handlungsbedarf sehen, blieb am zunächst offen. Die Begründung werde zunächst geprüft, sagte Regierungssprecher Seibert.

Aus den Reihen des Bundestags gab es derweil schon erste Wortmeldungen. Der Grünen-Abgeordnete Kai Gehring erneuerte seine Forderung, dass mit der Suizidhilfe kein Profit gemacht werden dürfe. Gehring war mit anderen Abgeordneten 2015 für eine Regelung eingetreten, die organisierte Suizidassistenz erlaubt, solange sie nicht kommerziell ist.

FDP für neues liberales Sterbehilfegesetz

Die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr kündigte sogar schon einen fraktionsübergreifenden Antrag für ein "liberales Sterbehilfegesetz" an. Kürzlich hatte sie Eckpunkte für ein Verfahren vorgelegt, das die Suizidassistenz ermöglichen soll, wenn der freie Wille belegt ist und der Sterbewillige eine Beratung bekommen hat.

Klar scheint nach dem Urteil, dass es künftig liberalere Regelungen geben wird. Denn auch im Bundestag haben sich die Verhältnisse verändert, nachdem 2017 die AfD neu und die FDP wieder eingezogen ist.

Zu klären wird in der Folge des Urteils auch sein, ob sich an den Regeln für Ärzte etwas ändert. Deren Musterberufsordnung verbietet die Mitwirkung am Suizid. Mindestens einzelne Mediziner haben das wiederholt kritisiert. Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt erklärte, soweit das Gericht auf ihr Berufsrecht abhebe, werde eine innerärztliche Debatte notwendig sein.

Corinna Buschow


Sterbehilfe

Dokumentation

"Gesetzgeber hat breites Spektrum an Möglichkeiten"



Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber in seiner Entscheidung zum Umgang mit der Suizidhilfe ausdrücklich aufgefordert, neue Regelungen zu erlassen. Das Gericht macht sogar Vorschläge dazu. Hier die ungekürzten letzten Passagen des Urteils:

"Aus der Verfassungswidrigkeit des § 217 StGB folgt nicht, dass der Gesetzgeber sich einer Regulierung der Suizidhilfe vollständig zu enthalten hat. Er hat aus den ihm obliegenden Schutzpflichten für die Autonomie bei der Entscheidung über die Beendigung des eigenen Lebens in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise einen Handlungsauftrag abgeleitet.

Ein legislatives Schutzkonzept hat sich aber an der der Verfassungsordnung des Grundgesetzes zugrundeliegenden Vorstellung vom Menschen als einem geistig-sittlichen Wesen auszurichten, das darauf angelegt ist, sich in Freiheit selbst zu bestimmen und zu entfalten. Die verfassungsrechtliche Anerkennung des Einzelnen als zur Selbstbestimmung befähigten Menschen verlangt eine strikte Beschränkung staatlicher Intervention auf den Schutz der Selbstbestimmung, der durch Elemente der medizinischen und pharmakologischen Qualitätssicherung und des Missbrauchsschutzes ergänzt werden kann.

Aufklärungs- und Wartepflichten angeregt

Zum Schutz der Selbstbestimmung über das eigene Leben steht dem Gesetzgeber in Bezug auf das Phänomen organisierter Suizidhilfe ein breites Spektrum an Möglichkeiten offen. Sie reichen von der positiven Regulierung prozeduraler Sicherungsmechanismen, etwa gesetzlich festgeschriebener Aufklärungs- und Wartepflichten, über Erlaubnisvorbehalte, die die Zuverlässigkeit von Suizidhilfeangeboten sichern, bis zu Verboten besonders gefahrträchtiger Erscheinungsformen der Suizidhilfe entsprechend dem Regelungsgedanken des § 217 StGB. Sie können mit Blick auf die Bedeutung der zu schützenden Rechtsgüter auch im Strafrecht verankert oder jedenfalls durch strafrechtliche Sanktionierung von Verstößen abgesichert werden.

Aufgrund der verfassungsrechtlichen Anerkennung des Rechts auf Selbsttötung, welche die einem individuellen Suizidentschluss zugrundeliegenden Motive einschließt und diese damit einer Beurteilung nach Maßstäben objektiver Vernünftigkeit entzieht, verbietet es sich aber, die Zulässigkeit einer Hilfe zur Selbsttötung materiellen Kriterien zu unterwerfen, sie etwa vom Vorliegen einer unheilbaren oder tödlich verlaufenden Krankheit abhängig zu machen. Dies hindert nicht, dass je nach Lebenssituation unterschiedliche Anforderungen an den Nachweis der Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit eines Selbsttötungswillens gestellt werden können. Es steht dem Gesetzgeber frei, ein prozedurales Sicherungskonzept zu entwickeln.

Recht auf freie Entscheidung achten

Allerdings muss jede regulatorische Einschränkung der assistierten Selbsttötung sicherstellen, dass sie dem verfassungsrechtlich geschützten Recht des Einzelnen, aufgrund freier Entscheidung mit Unterstützung Dritter aus dem Leben zu scheiden, auch faktisch hinreichenden Raum zur Entfaltung und Umsetzung belässt. Das erfordert nicht nur eine konsistente Ausgestaltung des Berufsrechts der Ärzte und der Apotheker, sondern möglicherweise auch Anpassungen des Betäubungsmittelrechts.

Die Obliegenheit zur konsistenten Ausgestaltung der Rechtsordnung schließt nicht aus, die im Bereich des Arzneimittel- und des Betäubungsmittelrechts verankerten Elemente des Verbraucher- und des Missbrauchsschutzes aufrechtzuerhalten und in ein Schutzkonzept im Bereich der Suizidhilfe einzubinden. All dies lässt unberührt, dass es eine Verpflichtung zur Suizidhilfe nicht geben darf."



Sterbehilfe

Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende



Stärkere Rechte für todkranke Menschen, mehr Rechtssicherheit: Das Bundesverfassungsgericht hat die geschäftsmäßige Sterbehilfe erlaubt. Was der Beschluss für Patienten und Angehörige heißt, hat der epd zusammengestellt.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot organisierter Sterbehilfe beim Suizid gekippt. Was bedeutet der weitreichende Beschluss des obersten deutschen Gerichts für Sterbenskranke und ihre Angehörigen? Fragen und Antworten zu der Entscheidung:

Werden mit dem Urteil die Rechte sterbenskranker Patienten gestärkt?

Das ist eindeutig so und war auch offenkundig die Absicht des Gerichts. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, betonte gleich zu Beginn seiner Begründung, dass das durch das Grundgesetz garantierte allgemeine Persönlichkeitsrecht "ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst". Er führte ausdrücklich aus: "Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen."

Bringt das Urteil Betroffenen, Angehörigen und Ärzten mehr Rechtssicherheit?

Ja. Denn das Gericht hat den beklagten Strafrechtsparagrafen 217 gekippt, durch den Ärzte und Sterbehilfevereine eine Bestrafung riskierten, wenn sie wiederholt Patienten beim Suizid assistierten. Allerdings dürften auch nach dem Urteil Rechtsfragen offen bleiben. Denn auch in der Schweiz und in den Niederlanden sind trotz liberalerer gesetzlicher Regelungen einzelne Fälle assistierten Suizids vor Gericht gelandet.

Steigt jetzt die Gefahr, dass sich todkranke Menschen für einen Suizid entscheiden, weil sie ihren Angehörigen nicht länger zur Last fallen wollen?

Diese Gefahr sehen insbesondere kirchliche Experten. Der Wunsch, niemandem zur Last zu fallen, gilt ihnen als einer der häufigsten Gründe für den Wunsch nach Sterbehilfe. Die These ist allerdings umstritten. Im Übrigen hat der Staat weiterhin Möglichkeiten, die organisierte Sterbehilfe zu kontrollieren.

Muss die Palliativversorgung ausgebaut werden, damit Menschen möglichst lange und möglichst schmerzfrei in den Tod begleitet werden können?

Die Hospiz- und Palliativversorgung ist in Deutschland in den vergangenen 20 Jahren kontinuierlich ausgebaut worden, zuletzt mit dem Hospiz- und Palliativgesetz 2015. Allerdings gibt es immer noch eine Reihe von weißen Flecken auf der Versorgungslandkarte. Daran hat sich durch das höchstrichterliche Urteil nichts geändert.

Markus Jantzer


Sterbehilfe

"Humanität entscheidet sich am Umgang mit dem Tod"



Das Urteil aus Karlsruhe zur Sterbehilfe hat eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Kommentare hervorgerufen. epd sozial liefert die Auswahl der wichtigsten Stimmen aus Kirchen und sozialen Verbänden.

"Wir befürchten, dass die Zulassung organisierter Angebote der Selbsttötung alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen." Heinrich Bedford-Strohm, Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), und Reinhard Marx, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz

"Die Humanität einer Gesellschaft hängt davon ab, wie sie mit Sterbenden umgeht." Manfred Rekowski, Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland

"Sterbehilfe kann kein Geschäftsmodell sein." Franz-Josef Overbeck, Bischof in Essen

"Beihilfe zum Suizid darf keine Alternative zu einer aufwendigen Sterbebegleitung sein. Ich befürchte, dass diese Entscheidung nun eine Dynamik mit möglichen Konsequenzen nach sich zieht, deren Folgen nicht abschätzbar sind." Ulrich Lilie, Diakonie-Präsident

"Ab heute gilt das Grundrecht auf Suizid." Roger Kusch, Vorsitzender des Vereins Sterbehilfe Deutschland

"Die Entscheidung aus Karlsruhe ist eine höchstrichterliche Ohrfeige für jene, die es unheilbar kranken und leidenden Menschen in den vergangenen viereinhalb Jahren quasi unmöglich gemacht haben, ärztliche Unterstützung beim Suizid zu erhalten." Michael Bauer, Vorstand der Humanistischen Vereinigung

"Wir werden uns weiterhin unermüdlich für eine gute Hospiz- und Palliativversorgung einsetzen. Sterbehilfe verstößt gegen die Menschwürde und gegen das christliche Menschenbild." Peter Neher, Präsident des Caritasverbandes

"'Die Ärzte für das Leben' sind durch den Inhalt aber auch durch den Ton dieses Urteils erschüttert. Einen offeneren Angriff auf die Gewissensfreiheit der Ärzte habe ich seit langem nicht mehr gesehen." Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins Ärzte für das Leben

"Selbstbestimmt leben bedeutet auch, selbstbestimmt über das eigene Lebensende entscheiden zu dürfen. Wir dürfen schwerstkranke Menschen nicht allein lassen, wenn sie ihrem Leiden ein Ende setzen wollen. Aber: Es ist zentral, dass keine Geschäftsinteressen auf derart schwerwiegende Entscheidungen einwirken." Brigitte Döcker, Mitglied des Vorstandes des AWO-Bundesverbandes

"Besonders schwer wiegt beim Urteil die Ansicht, dass Suizidbeihilfe nicht nur bei schwerer Krankheit das Recht jedes und jeder Einzelnen sei, sondern in jeder Phase menschlichen Lebens bestehe." Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands

"Die Gesellschaft als Ganzes muss Mittel und Wege finden, die verhindern, dass die organisierte Beihilfe zur Selbsttötung zu einer Normalisierung des Suizids führt." Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer

"Die Äußerung eines Sterbewunsches als konkrete Handlungsaufforderung zu verstehen, ist viel zu kurz gegriffen. Es darf keine freie Bahn für Sterbehilfeorganisationen geben." Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin

"Das Recht des Einzelnen auf ein unversehrtes selbstbestimmtes Leben wird in ein nunmehr festgeschriebenes Recht auf Sterben geradezu verdreht. Damit wird die Schutzwürdigkeit eines jeden Lebens als gesellschaftlicher Konsens infrage gestellt. Dies widerspricht unserer christlichen Überzeugung." Elmar Pankau, Vorstandsvorsitzender der Malteser in Deutschland

"Todkranke Menschen brauchen am Ende ihres Lebens die bestmögliche Hilfe und Versorgung. Für die Diakonie stehen Nächstenliebe und Mitmenschlichkeit an erster Stelle, nicht Gewinn und Profit." Dirk Ahrens, Diakoniechef und Landespastor

"Es wächst nun die Gefahr, dass in Zukunft Alte, Schwererkrankte und Gebrechliche zur Selbsttötung ermutigt werden. Das Sterben ist Teil unseres eigenen Lebens. Es darf nicht anderen, organisierten Interessen und Angeboten unterworfen werden." Thomas Adomeit, evangelischer Bischof in Oldenburg

"Gutes Schmerzmanagement, lindernde Pflege und einfühlsame Begleitung auch durch geschulte Ehrenamtliche können die Lebensqualität und den Lebenswillen Todkranker erhalten. Denn auch psychisch schwierige Lebensphasen und die Sterbezeit gehören zum Leben, nicht zum Tod." Frank Krursel, Fachreferent für palliative Versorgung bei der Caritas im Bistum Essen




sozial-Politik

Corona-Krise

Spahn und Seehofer: Gesundheitsschutz geht vor




Zuschauerin mit Mundschutz bei einer Sportveranstaltung Ende Januar in Magdeburg
epd-bild/Guido Schiefer
Ein Krisenstab der Bundesregierung soll helfen, die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland zu verhindern: mit Informationen, frühzeitigen Tests und einer Beobachtung des grenzüberschreitenden Verkehrs. Auch Großveranstaltungen sind im Fokus. Zudem werden alle neu ankommenden Asylbewerber auf Corona getestet.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erwartet nach dem Anstieg der Corona-Erkrankungen in Deutschland vorläufig keine weitreichenden Konsequenzen für Großveranstaltungen. Wenn sich bei einer Veranstaltung besonders viele Menschen aus Krisengebieten aufhalten, sei das anders zu beurteilen als ein Fußballspiel zwischen dem SC Ingolstadt und Unterhaching, sagte Seehofer am 27. Februar in Berlin. So sei der jetzt eingesetzte Krisenstab der Bundesregierung gebeten worden, auch eine Einschätzung zur Tourismusmesse ITB abzugeben, die am 4. März in Berlin beginnen soll.

Bei dieser Messe gelte es, Gesundheitsschutz und wirtschaftliche Interessen abzuwägen. Im Zweifel werde immer der Gesundheitsschutz Vorrang haben, sagte Seehofer, der aber zugleich darauf hinwies, dass Aktionismus vermieden solle und nur Maßnahmen geplant würden, die wirksam zur Eindämmung des Virus beitragen.

Infektionsketten durchbrechen

Zusammen mit Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erläuterte Seehofer, dass der Krisenstab von Gesundheits- und Innenministerium nahezu alle weiteren Bundesministerien in seine Arbeit einbeziehe. Zuvorderst gehe es darum, Infektionsketten innerhalb Deutschlands zu unterbinden und die Übertragung des Virus nach Deutschland einzudämmen. Bund und Länder arbeiteten dabei eng zusammen. Entscheidungen, etwa über die Absage von Großveranstaltungen, würden von den Kommunen vor Ort getroffen.

Um die Übertragung des Virus durch Reisende zu kontrollieren, sollen Fluggäste und Schiffsreisende ab sofort sogenannte Aussteiger-Karten ausfüllen, damit bei einer Infektion nachvollzogen werden kann, mit wem zusammen sie gereist sind. Man wolle auch bei der Bahn und Busunternehmen erreichen, dass sie entsprechende Maßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr ergreifen, sagte Seehofer. Eine gesetzliche Grundlage dafür gebe es aber nicht.

Alle Asylbewerber werden getestet

Asylbewerber werden Seehofer zufolge künftig auch daraufhin untersucht, ob eine Infektion mit dem Corona-Virus gegeben sei, sagte Seehofer. Die Überstellungen nach dem Dublin-Abkommen von und nach Italien seien bereits ausgesetzt. In Italien steigen die Zahlen der Infizierten derzeit besonders stark an.

Gesundheitsminister Spahn betonte die Bedeutung frühzeitiger Tests: "Es darf nicht am Geld scheitern", sagte er. Wenn es ein Arzt für notwendig halte, einen Patienten auf das Virus zu testen, müssten die Krankenkassen die Kosten übernehmen. In Deutschland seien zudem inzwischen fast alle Labore imstande, die Tests auszuwerten. Bei einem Verdacht auf die Erkrankung sollten Patienten ihren Arzt oder das Gesundheitsamt anrufen und um einen Hausbesuch bitten und sich nicht ins Wartezimmer setzen, sagte Spahn.

Der Gesundheitsminister zeigte Verständnis für die Verunsicherung in der Bevölkerung. Diesen Sorgen könne man am besten begegnen, wenn die Menschen fundierte Antworten bekämen, wenn sie sich an Ärzte, Behörden oder Krankenkassen wendeten. Keine Verunsicherung rechtfertige aber, was bereits an Diskriminierungen berichtet werde, sagte Spahn, etwa von asiatischstämmigen Menschen.

Minister lehnen Prognose zur Ausbreitung ab

Eine Prognose, wie sich das Coronavirus weiter ausbreiten wird, lehnten beide Minister ab. Spahn wiederholte seine Einschätzung, wonach Deutschland am Beginn einer Epidemie stehe. Seehofer ergänzte, dass damit klar sei, dass es eine "weitere Entwicklung nach oben" geben wird.

Der Landkreistag erklärte, die Gesundheitsämter seien darauf eingestellt, mit einer Ausbreitung der Krankheit umzugehen. Die bisher betroffenen Kreise Starnberg in Bayern und Heinsberg in Nordrhein-Westfalen hätten die aktuelle Situation im Griff.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft erklärte, die Kliniken bereiteten sich intensiv auf steigende Infektions- und Patientenzahlen vor. Im Ernstfall könne fast jedes Krankenzimmer als Isolierzimmer ausgestattet werden, sagte der Hauptgeschäftsführer der DKG, Georg Baum. Im Falle einer Pandemie verfügten die Krankenhäuser über klare Pläne. Die praktische Umsetzung solcher Pläne werde regelmäßig trainiert, so Baum. So würden etwa Mitarbeiter geschult, Vorräte an Schutzausrüstung angelegt, Patienten informiert und das Abtrennen von Isolationsbereichen und Eingangskontrollen vorbereitet.

Karsten Frerichs, Corinna Buschow


Gutachten

In den Altenheimen fehlen vor allem Assistenzkräfte




Tablett mit Medikamenten in einem Altenpflegeheim
epd-bild/Gustavo Alabiso
Wie viel mehr Personal bräuchten die Altenheime in Deutschland und welches? Diese Frage wird nun erstmals wissenschaftlich beantwortet und soll dazu führen, dass es künftig einheitliche Vorgaben geben kann - aber nicht dieselben für jedes Heim. Experten begrüßten das Gutachten, machten aber auch weitere Problemfelder aus.

Der Personalmangel in den Altenheimen ist vor allem ein Mangel an Assistenzkräften für die Pflege. Das geht aus einem Gutachten der Universität Bremen hervor, das am 25. Ferbruar in Berlin vorgestellt wurde. Der Pflegeökonom Heinz Rothgang geht darin davon aus, dass insgesamt 36 Prozent mehr Pflegekräfte gebraucht werden, um die hohe Arbeitsbelastung zu senken und die Pflegebedürftigen so zu versorgen, wie es nötig wäre - ganz überwiegend qualifizierte Pflegehelferinnen und -helfer.

Ein durchschnittliches Heim mit 100 Bewohnern müsste 55 Pflegekräfte haben statt der heute üblichen 40. Bundesweit käme das einem Zuwachs von 320.000 auf 440.000 Pflegekräfte gleich.

Im Vergleich zum Ist-Zustand würden 69 Prozent mehr Assistenzkräfte mit einer ein- bis zweijährigen Ausbildung benötigt, erläuterte Rothgang, während die Zahl der Fachkräfte um 3,5 Prozent steigen müsste. Umgerechnet bedeute dies, dass gegenwärtig rund 100.000 Assistenzkräfte in den Altenheimen fehlten, sagte Rothgang.

Beschattungsmethode angewendet

Der Pflege-Experte hat mit einer Wissenschaftlergruppe im Auftrag der Pflegeselbstverwaltung - also unter anderem der Pflegekassen und -anbieter - ermittelt, wie in den Pflegeheimen gearbeitet wird, um herauszufinden, wie künftig der Personalbedarf eines Heims anhand möglichst einheitlicher Kriterien berechnet werden kann.

Das geschah nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege nach der sogenannten Beschattungsmethode. Von April bis Oktober 2018 fand dazu eine wissenschaftliche Erhebung statt. Insgesamt wurden Daten von 1.380 Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen erhoben, sowie Daten von 163 Tagespflegegästen in teilstationärer Betreuung. 241 speziell geschulte Pflegefachpersonen "beschatteten" in einer Eins-zu-eins-Zuordnung das Pflegepersonal in den Heimen.

Im Ergebnis haben die Forscher dabei festgestellt, dass die Fachkräfte stärker leiten, organisieren und anleiten müssten, während deutlich mehr Assistenzkräfte sich um die körperlichen und menschlichen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen kümmern sollten. Das Verhältnis von Fach- zu Hilfskräften sei allerdings vom Pflegegrad der Heimbewohner abhängig. Je mehr stark pflegebedürftige Menschen ein Heim versorgt, umso mehr Fachkräfte müssten im Einsatz sein, erklärte Rothgang. Er plädierte dafür, keine starren Quoten vorzugeben, sondern sie nach der Zusammensetzung der Bewohnerschaft zu ermitteln.

Kernproblem: Fehlende Fachkräfte

Pflege-Anbieter und der Spitzenverband der Pflege- und Krankenkassen begrüßten das Gutachten. Auf dem Arbeitsmarkt gebe es zu wenige Fachkräfte, das Angebot an Assistenzkräften sei größer, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Gernot Kiefer. Jetzt habe man ein mögliches Personalbemessungsinstrument vorliegen, um den Bedarf an Fach- und Assistenzpflegekräften in einzelnen Pflegeheimen zu bemessen. Und das nach bundeseinheitlichen Maßstäben und auf die jeweilige Bewohner-Struktur zugeschnitten. Kiefer: "Das ist ein großer Fortschritt, um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in den einzelnen Einrichtungen weiter umzusetzen."

Der Chef des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste, Bernd Meurer, sagte: "Jetzt sind die Landessozialministerien am Zug, die eine verlässliche wissenschaftliche Grundlage bekommen, um erste Schritte zur Weiterentwicklung einer starren Fachkraftquote zu gehen." Die Tendenz sei einfach: Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind auch die Anforderungen an die Qualifikation.

Diakonie für weitere Reformschritte

Maria Loheide vom Vorstand der Diakonie Deutschland betonte, endlich könne man sagen, welcher Personaleinsatz in stationären Pflegeeinrichtungen notwendig sei, um gleichwertigere Pflege- und Lebensbedingungen für Pflegebedürftige zu schaffen. Aber, so stellte sie klar: Allein eine gute Personalbemessung werde die Probleme nicht lösen. Weitere Maßnahmen der Konzertierten Aktion Pflege müssten umgesetzt werden, "die zur konsequenten Entlastung der Pflegekräfte führen sowie durch eine Reform der Pflegeversicherung die Eigenanteile für die Pflegebedürftigen begrenzt werden".

Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe, sprach von einem Dilemma. Die vorliegenden Erkenntnisse seien valide, seien aber keine Hilfe, dringend benötigtes Personal zu finden. "Denn der Arbeitsmarkt ist derart leer gefegt, dass schon die bisher aktuellen Stellen nicht zu besetzen sind." Zwar würden im neuen System vor allem zusätzliche Assistenzkräfte benötigt, aber auch hier sei die Arbeitsmarktlage angespannt.

VdK warnt vor steigenden Personalkosten

Es zeige sich schon jetzt, dass bei Einführung des neuen Bemessungssystems ein erheblicher Personalmehrbedarf entstehen werde, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Sie warnte davor, dass Pflegebedürftige dadurch noch stärker als bisher finanziell belastet werden. "Pflege darf nicht überfordern und schon gar nicht arm machen." Der Anstieg der Eigenanteile in der Pflege muss dringend gestoppt werden."

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) teilte mit, er erwarte, "dass man zur Finanzierung des dringend notwendigen Stellenaufbaus nicht weiter in die Taschen von Pflegebedürftigen und Kommunen greift. Deren Taschen seien schon heute leer. Um die Betroffenen nicht weiter zu belasten, kann das neue Verfahren der Personalbemessung nach Ansicht von Verbandschef Bodo de Vries "nur einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Grundsatzreform darstellen und muss in ein ganzheitliches Reformkonzept der Pflegeversicherung eingebettet werden". Jetzt gelte es, das neue Verfahren der Personalbemessung mit einer nachhaltigen Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung zu verbinden.

Heime können schon jetzt Stellen nicht besetzen

Der Anteil an Fachkräften in der stationären Altenpflege variiert von Bundesland zu Bundesland und liegt im Bundesdurchschnitt bei etwa 50 Prozent. Den Heimträgern gelingt es derzeit nicht, die zusätzlichen 13.000 Stellen zu besetzen, für die die Bundesregierung Geld zur Verfügung gestellt hat. Ein Grund ist der Mangel an Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt.

Die Ausgaben für das zusätzliche Personal würden sich dem Gutachten zufolge insgesamt auf jährlich etwa vier Milliarden Euro belaufen. Das neue Personalbemessungsinstrument soll schrittweise über eine Dauer von mehreren Jahren eingeführt werden. Dazu ist eine gesetzliche Grundlage notwendig. Bisher ist gesetzlich nur vorgesehen, überhaupt ein einheitliches Verfahren entwickeln zu lassen. Der Abschlussbericht zu den bisher präsentierten Ergebnissen soll Ende Juni vorliegen.

Bettina Markmeyer, Dirk Baas


Niedersachsen

Pflegekammer-Streit: Koalition setzt auf Vollbefragung




Eine Umfrage unter den Fachkräften soll über die Zukunft der Pflegekammer in Niedersachsen entscheiden.
epd-bild/Werner Krüper
Im Streit um die Zukunft der Pflegekammer in Niedersachsen setzen die Koalitionspartner von SPD und CDU auf eine Vollbefragung der Mitglieder. Die sollen auch das letzte Wort haben, ob es die Kammer weiter geben soll, sagte Sozialministerin Carola Reiman (SPD).

"Unsere Geduld ist am Ende und jetzt entscheiden die Pflegekräfte selbst, wie es weitergehen soll", sagte die SPD-Fraktionsvorsitzende Johanne Modder am 25. Februar bei einer Debatte über die Zukunft der umstrittenen Pflegekammer im Landtag in Hannover.

Für die CDU betonte der sozialpolitische Sprecher Volker Meyer: "Nur mit einer sofortigen Vollbefragung haben wir die Chance, verlorenen gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen und eine Vertretung für unsere Pflegekräfte zu schaffen, die von ihnen gewollt ist und sich für eine bessere Pflege in Niedersachsen einsetzen kann."

In der vergangenen Woche waren erhebliche Konflikte innerhalb der Kammer bekanntgeworden. Präsidentin Sandra Mehmecke unterlag bei einer von ihr selbst initiierten Vertrauensabstimmung im Leitungsgremium mit 14 zu 13 Stimmen und bot ihren Rückzug zum 17. März an. Zuvor war bereits einem Interims-Geschäftsführer gekündigt worden.

Kammer nimmt Anschubfinanzierung an

Dazu heißt es auf der Homepage der Kammer: "In der nächsten ordentlichen Sitzung der Kammerversammlung wird die Kammerpräsidentin die Wahlen entsprechend der Satzung einleiten. Sandra Mehmecke bietet dabei ihr Mandat an, genau wie die Vorstandsmitglieder Jochen Berentzen und Andreas Dörkßen - und dann wählt die Kammerversammlung."

Die Versammlung beschloss zudem, eine vom Land gewährte nachträgliche Anschubfinanzierung in Höhe von sechs Millionen Euro anzunehmen, um die Mitgliedschaft für die Jahre 2018 bis 2020 rückwirkend beitragsfrei zu gestalten. Sie behielt sich aber vor, künftig jedes Jahr neu zu entscheiden, ob Beiträge erhoben werden sollen.

SPD und CDU, die sich zum Jahresende für die Anschubfinanzierung stark gemacht hatten, pochten nun darauf, dass die Kammer dauerhaft beitragsfrei bleibt. Modder forderte zudem einen personellen Neustart. Meyer sagte, die Kammer sei in ihrer jetzigen Form nicht arbeitsfähig. Bereits seit mehr als einem Jahr gibt es massive Kritik von Mitgliedern an der Pflichtmitgliedschaft in der Kammer und an der Höhe der Beitragsbescheide.

Umfrageergebnisse sollen im April vorliegen

Sozialministerin Carola Reimann (SPD) sagte, vor diesem Hintergrund werde die Firma Kienbaum im Rahmen der derzeit laufenden Evaluation der Pflegekammer im März rund 78.000 Pflegekräfte in Niedersachsen fragen, ob sie eine beitragsfreie Pflegekammer grundsätzlich wollen. "Damit haben die Pflegekräfte selbst die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie eine Kammer als Interessenvertretung akzeptieren. Dieses Votum wird für uns bindend sein." Erste Ergebnisse lägen Mitte April vor. "Es gibt also eine klare und eindeutige Frage, ob es die Kammer weiter geben soll", sagte Reimann. Das Votum werde dann bindend sein.

Der Pflegekammer gehören nach eigenen Schätzungen rund 90.000 Pflegefachkräfte an. Pflegefachkräfte mit Abschlüssen in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Kinderkrankenpflege sind Pflichtmitglieder. Die Kammer soll die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen berufspolitisch vertreten.

Die Einrichtung von Pflegekammern ist seit Jahren umstritten. Landesregierungen wie auch Gewerkschaften stehen den Kammern nicht selten ablehnend gegenüber. Bislang gibt es diese Kammern nur in den Bundesländern Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.

Bayern geht eigene Wege

Bayern geht bewusst einen abweichenden Weg. Dort wurde die "Vereinigung der Pflegenden in Bayern" ins Leben gerufen, in dem auch die Gewerkschaft ver.di vertreten ist. "Wir zeigen, dass es eine Alternative zur Pflegekammer gibt, bei der Pflegekräfte freiwillig Mitglied sind und keine Beiträge zahlen müssen", so ver.di-Landesfachbereichsleiter Robert Hinke. Neben einzelnen Pflegekräften können sich der Vereinigung - anders als in Pflegekammern - auch Verbände anschließen.

Auch eine Bundespflegekammer soll entstehen. Im Juni 2019 fand in Berlin dazu die konstituierende Sitzung statt. Die drei bestehenden Landespflegekammern haben gemeinsam mit dem Deutschen Pflegerat die Pflegekammerkonferenz gegründet. "Sie ist die berufspolitische Interessenvertretung der Pflegefachberufe auf Bundesebene, dient der länderübergreifenden Kommunikation sowie der Harmonisierung von Ordnungen. Sie vernetzt die Aktivitäten der bestehenden Landespflegekammern. Als Arbeitsgemeinschaft der Pflegekammern arbeitet sie aktiv an pflege- und gesundheitspolitischen Entscheidungen auf Bundesebene mit", heißt es auf deren Homepage.

Michael Grau, Dirk Baas


Arbeit

Löhne in Berufen mit Fachkräftemangel oft unterdurchschnittlich




Physiotherapie in der Evangelischen Elisabeth Klinik in Berlin
epd-bild/Werner Krüper
Ausgerechnet in Berufen, in denen es an Fachkräften mangelt, werden viele Menschen unterdurchschnittlich bezahlt. Die Gewerkschaft ver.di erklärt das Paradox mit der fehlenden Durchsetzungsfähigkeit bestimmter Arbeitnehmergruppen.

In Berufen mit Fachkräftemangel verdienen die Beschäftigten in Deutschland nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit oft unterdurchschnittlich. Das geht aus einer am 24. Februar bekanntgewordenen Antwort der Bundesagentur auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Demnach liegt das Einkommen in mehreren Mangelberufen einige hundert Euro unter dem mittleren Lohn aller Fachkräfte.

So beträgt das mittlere Einkommen für sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigte Fachkräfte 3.052 Euro brutto im Monat. Von den 52 Berufen, die laut einer Bundesagentur-Analyse Engpässe bei Fachkräften haben, liegt das mittlere Entgelt bei 26 Berufen darunter.

Schlechte Bezahlung habe zu den Mangelsituationen beigetragen, sagte der Tarifexperte der Gewerkschaft ver.di, Norbert Reuter, dem epd. Gerade soziale Berufe wie etwa Altenpflegerinnen seien besonders von Niedriglöhnen betroffen. Denn Fürsorgearbeit habe lange Zeit als Arbeit gegolten, die keine Qualifikationen brauche. "Zudem sind sie vielfach von staatlicher Finanzierung abhängig – und hier wird bis heute viel zu wenig Geld bereitgestellt", erklärte Reuter. Außerdem falle es den Beschäftigten in sozialen Berufen schwer, sich für höhere Löhne einzusetzen.

Fußpfleger am schlechtesten bezahlt

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit erhalten Podologen (Fußpfleger) monatlich 1.862 Euro brutto und damit am wenigsten. Besonders niedrig ist der Lohn auch bei Berufen in der Fleischverarbeitung mit 2.123 Euro brutto. Unterdurchschnittlich vergütet sind außerdem Berufe in der Hörgeräteakustik mit 2.346 Euro und in der Bodenverlegung. Bei Physiotherapeuten sind es den Angaben nach 2.376 Euro.

Der Tarifexperte der Hans Böckler Stiftung, Thorsten Schulten, nannte im Gespräch mit dem epd als weitere Gründe den geringen gewerkschaftlichen Organisationsgrad als auch die "eher geringe" Tarifbindung in diesen Bereichen. Letztere hänge vor allem auch an der Konkurrenz von staatlichen, kirchlichen und privaten profitorientierten Einrichtungen. "Wichtig wäre es hier allgemeinverbindliche Branchentarifverträge zu schaffen, wie dies aktuell z.B. in der Altenpflege verhandelt wird", sagte Schulten.

Linke: Probleme sind hausgemacht

Die Linken-Abgeordnete Sabine Zimmermann zog aus den Zahlen den Schluss, dass der Fachkräftemangel in vielen Berufen hausgemacht sei. "In Berufen mit niedrigen Löhnen möchten offensichtlich zunehmend mehr Menschen nicht arbeiten", sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion. Bei den Arbeitgebern müsse ein Umdenken stattfinden.

Nach der Beobachtung des ver.di-Tarifexperten Reuter verbessert sich allmählich die Situation. "Wir sind in vielen Mangelberufen wie zum Beispiel in der Altenpflege, auf einem guten Weg, aber es dauert, alte Strukturen grundlegend zu ändern", sagte er. Auch Schulten stellte fest, dass "sich in den letzten Jahren die Anerkennung für diese Berufe deutlich zu wandeln beginnt".

Markus Jantzer


Familie

Kindernetzwerk: Pflegenden Eltern droht Altersarmut



Um ein behindertes Kind müssen sich die Eltern oft mehr kümmern als um ihre vollständig gesunden Kinder. Vor allem die Mütter verzichten dann auf die Ausübung eines Berufs - mit spürbaren finanziellen Folgen.

Ein behindertes Kind zu pflegen, birgt aus Sicht von Vertretern betroffener Familien ein großes finanzielles Risiko. Alleinerziehende oder alleinstehende Geschiedene, die sich um ein beeinträchtigtes Kind kümmern, gingen "mit offenen Augen in die Altersarmut", sagte die Vorsitzende des Kindernetzwerkes, Annette Mund, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das treffe vor allem Frauen, die "zu mindestens 90 Prozent die Pflege übernehmen".

Die meisten Mütter versuchten zunächst noch, die Pflege des Kindes mit einer Berufstätigkeit zu verbinden, sagte Mund. "Mit der Zeit merken sie dann, wie aufreibend die Arbeit neben den ganzen Arztterminen und Klinikaufenthalten ist und geben ihren Job auf – in der Hoffnung, irgendwann wieder einsteigen zu können", sagte die Vorsitzende des Netzwerkes, das Familien mit chronisch kranken oder behinderten Kindern berät und unterstützt. In der Regel bleibe es bei diesem Wunsch: "Je länger man aus dem Job raus ist, desto schwieriger wird natürlich der Wiedereinstieg." Gepflegt werden müssten die Kinder in der Regel mindestens bis zur Volljährigkeit.

Anstrengende Bürokratie

Selbst wenn die Kinder in die Schule gehen, bleibt dem pflegenden Elternteil laut Mund kaum freie Zeit. "Vor der Schule müssen die Kinder fertig gemacht und am Nachmittag wieder betreut werden", sagte sie. Hat das Kind Geschwister, müssten sich die Eltern auch um diese kümmern. Dazu komme die Bürokratie: "Eine Studie der Bertelsmann Stiftung hat gezeigt, dass Eltern von behinderten Kindern eine Woche pro Jahr damit verbringen, Anträge zu stellen und Widersprüche bei Ablehnung zu schreiben", sagte Mund. Zahlreiche Eltern kapitulierten irgendwann. "Viele Gelder werden gar nicht abgerufen, weil die ganze Bürokratie den Eltern zu anstrengend ist. Diese Familien kommen dann in finanzielle Schwierigkeiten."

Mund, die selber Mutter eines beeinträchtigten Kindes ist, wünscht sich flexiblere Arbeitgeber. "Es braucht mehr Möglichkeiten, im Homeoffice zu arbeiten und Arbeitszeiten nachzuholen", sagte sie. Kinderkrankentage seien bei Kindern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen schnell aufgebraucht. "Wenn Arbeitgeber sich auf kurzfristige Ausfälle einstellen würden, wäre das eine große Hilfe", sagte sie.

Auch der Staat müsse mehr Hilfen zu Verfügung stellen, forderte Mund. Es fehle an Kurzzeitpflegeplätzen, auf Kinder spezialisierte Pflegediensten und angemessenen Betreuungsangeboten zum Beispiel für die Sommerferien. "Es muss endlich akzeptiert werden, dass die Eltern eine schwierige Arbeit machen und daher Unterstützung von allen Seiten brauchen", sagte sie.

Jana-Sophie Brüntjen


Kinder

Erfolg der Rund-um-die-Uhr-Betreuung




Monika Kraft
epd-bild/Stadt Würzburg
Die vor einem Jahr gestartete Rund-um-die-Uhr-Kinderbetreuung "Flexi24" der Stadt Würzburg wird gut angenommen. Für die Macherinnen hat das seinen Grund darin, dass es ein passgenaues Modell ist, das Eltern in Notlagen daheim entlastet.

"Die Anfragen sind tendenziell steigend, sie gehen aber auch nicht durch die Decke", berichtet Monika Kraft, stellvertretende Leiterin des Fachbereichs Jugend und Familie der Stadt. Würzburg hatte damit vor gut einem Jahr große bundesweite Aufmerksamkeit erregt.

Das Besondere daran ist: Kinder besuchen dabei nicht eine 24 Stunden geöffnete Einrichtung, sondern sie werden zu Hause betreut, wenn ihre Sorgeberechtigten verhindert sind. "Unser Konzept ist vom Kind her gedacht", erläuterte Kraft im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Bei "Flexi24" können sich Eltern melden, die einen Betreuungsbedarf haben, der über die Öffnungszeiten von Kitas oder Schulbetreuungen hinausgeht. "Ferien- und Schließzeiten sind damit ausdrücklich nicht gemeint", sagt Kraft, sondern eben die Wochenenden oder auch vor und nach den Betreuungszeiten an Wochentagen. Aktuell genutzt wird das Angebot vor allem von Eltern, die im Schichtdienst arbeiten - wie etwa als Krankenschwester oder Polizist. Die Betreuer kommen dann für die Zeiten vor der Kita-Öffnung oder Schulbeginn zu den Familien nach Hause oder holen die Kinder nachmittags aus dem Kindergarten ab.

Angebot gilt nur bei Ausfall der Eltern

"Wer das Angebot 'Flexi24' nutzen will, muss nachweisen, dass kein Sorgeberechtigter sich um das Kind kümmern kann", erläutert Kraft. Zu diesem Personenkreis zählen in der Regel nur die Eltern: "Wir können und wollen Großeltern nicht in die Pflicht nehmen."

Je nach Einkommen beteiligen sich die Eltern an den entstehenden Betreuungskosten. Für Alleinerziehende etwa ist das Angebot bis zu einem Jahreseinkommen von 34.999 Euro komplett kostenlos. Die Betreuungskosten seien für die Eltern sozialverträglich bis maximal 10 Euro je Stunde gestaffelt - die Betreuer erhalten je nach Kinderzahl bis zu 15 Euro pro Stunde.

"Aktivsenioren" im Einsatz

Betreut werden die Kinder bei dem Konzept von "Aktivsenioren", sagt Kraft. Sieben Betreuerinnen kümmerten sich aktuell um fünf laufende Betreuungsverhältnisse, weitere Anfragen sind vorhanden. "Aber man muss den passenden Deckel zum Topf finden", sagt Kraft. Das heißt: Wenn eine Familie vor Schulbeginn jemanden braucht, hilft ihr eine Betreuerin mit Zeit am Nachmittag wenig - die Vermittlung bei diesem rein kommunal finanzierten Projekt übernimmt die Stadt.

Auf die "Flexi24"-Betreuung gebe es zwar keinen Rechtsanspruch, erläutert Kraft: "Trotzdem 'verwirkt' man seinen Platz nicht, wenn die Chemie zwischen Betreuer und Familie doch nicht passt - dann sollte man es klar sagen." Klar sei aber auch: Die Betreuer sind nur für das Kind da und keine Haushaltshilfen: "Sie kochen auch für das Kind, aber die Bügelwäsche der Familie ist nicht ihr Job."

Daniel Staffen-Quandt


Studie

Ältere Arbeitslose sind fit in digitaler Kommunikation



Ältere Arbeitslose entsprechen nicht dem Klischee von digital Abgehängten. Eine neue Studie mit knapp 200 arbeitslosen über 50-Jährigen in Baden-Württemberg zeige, dass für sie Nutzung digitaler Medien durchaus der Schlüssel zum Erfolg sein können, teilte die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit am 21. Februar in Stuttgart mit.

Über 75 Prozent der Arbeitslosen über 50 Jahren nutzen digitale Medien für Alltag und Jobsuche und sind für neue digitale Angebote der Agentur für Arbeit offen, zeigten erste Ergebnisse der Studie. Sie seien stärker digital integriert als bisher angenommen. Neben digitalen "Klassikern" wie E-Mails würden von der Hälfte der Befragten auch Messaging Dienste wie etwa WhatsApp genutzt. Und 25 Prozent der Befragten seien so aktiv, dass auch ein eigener Blog im Rahmen des Möglichen liege. Die meisten Befragten nutzen für ihre Jobsuche bereits digitale Plattformen.

Von der Agentur für Arbeit wünschen sich die Über-50-Jährigen die Bereitstellung "regelmäßiger, relevanter oder auch individueller" Informationen. Bereits entwickelt wurde dazu DIGIPEG: Per Smartphone-App können sie dort an einer digitalen Peer-Gruppen-Beratung in der Arbeitsvermittlung teilnehmen.



Hessen

Erhöhte Zuweisungen an Kommunen für Flüchtlinge



Die hessische Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben sich auf eine Novellierung des Landesaufnahmegesetzes (LAG) geeinigt. Dies betreffe zum einen die sogenannte Große Pauschale, teilte das hessische Sozialministerium am 21. Februar in Wiesbaden mit. Diese zahlt das Land an Städte und Kreise für die Unterbringung von Flüchtlingen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Zum anderen werde die bisherige Kleine Pauschale durch ein Integrationsgeld ersetzt.

Landesregierung und kommunale Spitzenverbände vereinbarten demnach eine jährliche Anhebung der Großen Pauschale ab dem Jahr 2022. Derzeit erhalten die vier Großstädte des Rhein-Main-Gebiets für jeden Flüchtling 1.050 Euro monatlich. Bis 2027 steigt dieser Betrag in Stufen auf 1.148 Euro. Die Stadt Kassel und die neun südhessischen Landkreise erhalten in diesem Zeitraum gestaffelte Beträge von 940 bis 1.028 Euro. Landkreise in Mittel- und Nordhessen bekommen 865 bis 946 Euro pro Flüchtling ausgezahlt.

Verwaltung wird vereinfacht

Bei der Aufnahme anerkannter Flüchtlinge mit Bleiberecht werde die Verwaltung vereinfacht, heißt es weiter. Bisher zahlte das Land den Städten und Landkreisen, denen diese Flüchtlinge zugewiesen wurden und Sozialleistungen erhielten, zwei Jahrestranchen in Höhe von jeweils 1.440 Euro, um deren soziale Betreuung zu unterstützen. Diese Kleine Pauschale wird ab 2021 durch ein Integrationsgeld in Höhe von einmalig 3.000 Euro ersetzt, wobei es auf einen Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch nicht mehr ankommt. Damit werde der Betrag erhöht und das Integrationsgeld für einen größeren Personenkreis gewährt.

"Die zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden erzielte Einigung verschafft Land und Kommunen wichtige Planungssicherheit, die allen Beteiligten guttut", erklärten Sozialminister Kai Klose (Grüne) und Finanzminister Thomas Schäfer.

Aus Sicht des Hessischen Flüchtlingsrats löst der Kompromiss eines der drängendsten Probleme in der Integrationsarbeit vor Ort indes nicht. Dies betreffe die mitunter extrem hohen Gebühren, die Flüchtlinge für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften entrichten müssten, erklärte Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats. Künftig könnten die Kommunen zwar per Satzung die Kosten für die Flüchtlingsunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften festsetzen und sich von den Leistungsträgern erstatten zu lassen. Allerdings werde diese Gebühr auch von Flüchtlingen erhoben, die zwar arbeiten, aber noch keine eigene Wohnung gefunden haben. Für ein Bett in der Gemeinschaftsunterkunft werde ihnen häufig ein "absurder Wucherpreis" abverlangt, kritisierte Scherenberg.




sozial-Branche

Sozialbranche

Mit klimafreundlichem Antrieb zum Patienten




Die Caritas nahm im Okobter 165 E-Autos auf einen Schlag in Betrieb.
epd-bild/Andreas Oertzen
Auch die Sozialbranche pflegt ein "grünes" Image - und setzt vermehrt auf E-Autos. Das ist nicht billig. Immerhin sind die Stromer dank staatlicher Fördergelder jetzt deutlich günstiger zu haben. Doch die Umstellung der Pkw-Flotte braucht viel Know-how - und damit auch Zeit.

Ende Oktober 2019 wurde mit gehörigem medialem Trommelwirbel die Nachricht verbreitet: "Größter Roll-Out von Elektrofahrzeugen im Wohlfahrtsbereich". Die Caritas in Nordrhein-Westfalen nahm 165 batteriegetriebene, geleaste "SmartForFour" auf einen Schlag in Empfang. 25 Ortsverbände in NRW nutzen die Wagen jetzt vorrangig für die ambulante Pflege und erreichen den Angaben nach rund 3.000 Patienten ohne Co2-Ausstoss. Noch sind solch große Kontingente an neuen Stromern eine Ausnahme in der Sozialbranche. Die Umstellung ihrer Pkw-Flotten auf E-Autos kommt nur langsam voran. Und das hat Gründe - ein Lagebericht.

Ende 2019 waren auf Deutschlands Straßen rund 63.300 Elektroautos unterwegs. Das waren zwar mehr als doppelt so viele wie im Jahr zuvor. Tendenz weiter steigend. Bis zum Jahr 2030 sollen es jedoch laut Bundesregierung sieben Millionen sein - ein gewaltiger Kraftakt.

Völlige Umrüstung braucht noch mehrere Jahre

Dazu müssen auch die Sozialunternehmen ihre Verbrenner- gegen E-Autos tauschen. Längst sind ambulante Pflegekräfte, Betreuer behinderter Menschen oder Haus-Notfuf-Dienste auch schon elektisch unterwegs. "Doch die vollständige Umrüstung ihrer Fuhrparks braucht noch einige Jahre", sagt Markus Grams, Geschäftsführer der "Caritas Dienstleistungs- und Einkaufsgenossenschaft im Erzbistum Paderborn eG".

Was auch damit zu tun hat, dass es nicht für alle Nutzungswünsche bereits passende Autos gibt. Und: Die Akkureichweiten für Pflegedienste seien in der Stadt ausreichend, "im ländlichen Raum, wo schon mal bis zu 200 Kilometer Fahrtstrecke nötig sind, hätte das mit den Smarts nicht funktioniert".

Er muss es wissen, denn der Fachmann kennt alle Hürden, die etwa bei Pflegediensten dem Umstieg auf E-Autos noch im Wege stehen: "Das ist schon recht kompliziert. Vor allem ist es nicht einfach, an die staatlichen Fördergelder zu kommen und Ladestationen zu planen und installieren zu lassen", sagte Grams im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst. Deshalb habe die Caritas beschlossen, die nötige Expertise für die Beschaffung von E-Autos an einem Standort zu bündeln und auch anderen Interessenten wie der Diakonie ihren Service anzubieten. Die Mitarbeiter übernehmen eine Art Komplettservice, von der Modellauswahl über die Leasingkonditionen bis hin zur Installation der Ladestationen.

Viel Know-how gefordert

"Man braucht schon Know-how, auch wenn es etwa um die Verträge mit den Herstellern geht, Stichwort Leasing. Kleine Träger, kleine Verbände, die nur mal eben ein, zwei Autos beschaffen wollen, sind da leicht überfordert." Und: Günstig wird es für die Abnehmer, weil die Caritas dank der üppigen Fördergelder über ihre Mengenabnahme günstige Leasingraten bieten kann.

Bundesweite Zahlen über ihre Elektroauto-Flotten haben die Sozialverbände nicht parat. "Aufgrund der rechtlichen Eigenständigkeit der ASB-Gliederungen haben wir zentral keine validen Daten", heißt es auf Anfrage in der Pressestelle des Arbeitersamariterbundes (ASB). Ähnlich äußert sich das Deutsche Rote Kreuz: "Es werden in diesem Bereich bundesweit im Verband keine Zahlen erhoben, weil die Pflegedienste von den jeweiligen DRK-Kreisverbänden organisiert werden."

NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) stellte bei der Übergabe der Smart-Flotte im Oktober ganz grundsätzlich fest: "Gerade für die relativ kurzen täglichen Strecken, die Pflegedienste zurücklegen, sind kleine und effiziente E-Fahrzeuge ideal." Und er vergaß auch nicht zu erwähnen, dass das Land mit insgesamt 450.000 Euro zur Förderung der E-Mobilität bereitstellt - was die Branche durchaus honoriert.

Caritaschef begrüßt Fördergelder

Lob für die öffentlichen Fördergelder kam auch von Paderborns Caritas-Vorstandsvorsitzendem Patrick Wilk. Sie seien eine große Hilfe, "um die wirtschaftlichen Herausforderungen durch die Umstellung auf Elektromobilität zu stemmen". Sein Verband verfolge die Idee der Elektrifizierung der Pflegedienstflotte bereits seit sechs Jahren. Man wolle bis 2022 rund 600 weitere E-Autos in den Fuhrpark integrieren. Dazu seien aber zunächst weitere Investitionen nötig: 500 neue Ladepunkte sollen in Zusammenarbeit mit den örtlichen Netzanbietern errichtet werden.

Die Caritas hat nach eigenen Angaben für jedes der im Herbst beschafften Fahrzeuge 2.700 Euro Förderung aus dem Förderprogramm "Emissionsarme Mobilität" des Landes erhalten. Weil die Autos weniger als 60 Monate geleast werden, gibt es nicht die maximale Fördersumme von 4.000 Euro pro Wagen. Zusätzlich erhält der Verband für jedes Auto den bundesweiten Umweltbonus von 4.000 Euro, der zur Hälfte von der Bundesregierung und dem jeweiligen Autohersteller finanziert wird.

Der Bundesverband eMobilität (BEM) lobte die Caritas. Sie habe "konsequent ihre Vorteile in der Elektromobilität erkannt, zielgerichtet ein Handlungskonzept für den Betrieb der Flotte erstellt und umgesetzt", sagte Frank Müller, Wissenschaftlicher Beirat des BEM. Auch dass der Verband massiv in die Ladeinfrastruktur und auch Carsharing investiere, sei vorbildlich, betonte Müller, dessen 2009 gegründeter Zusammenschluss von Unternehmen, Wissenschaftlern und Anwendern sich für Fortschritte in der Elektromobilität einsetzt.

Praxistets sind längst bestanden

Dass sich der Einsatz von batteriegetriebenen Autos im Sozialeinsatz lohnt, haben zig Pilotprojekte und Praxistests längst belegt. So auch ein Versuch über zwei Jahre, an dem Arbeiterwohlfahrt, die Volkssolidarität und die Lebenshilfe in und um Erfurt E-Autos im Rahmen des Forschungsprojekts sMobilityCOM erprobten.

In der ambulanten Pflege kamen 25 Fahrzeuge an acht Standorten zum Einsatz. Gefahren wurden 600.000 Kilometer. Ergebnis: Alle Teilnehmer waren von den Vorzügen der Elektromobilität überzeugt. Die Betriebskosten ließen sich auf 50 Prozent im Vergleich zu herkömmlichen Benzinfahrzeugen senken. Christian Böttcher von der AWO betonte: "Wir fahren weiter elektrisch und mit den kommenden neuen Fahrzeugmodellen dann auch wirtschaftlich." Denn: Neue Dienstfahrzeuge mit Elektromotor sind in Deutschland für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.

Kritik gab es jedoch an den vergleichsweise hohen Anschaffungskosten der Stromer. Die müssen die Sozialträger übrigens genauso stemmen wie die Bürger: "Spezielle Förderbedingungen für sie gibt es nicht", heißt es auf Anfrage beim Bundeswirtwirtschaftsministerium. Doch mit Blick auf den bis Ende 2025 verlängerten Umweltbonus gab sich das Ministerium optimistisch: "Durch die erhöhte Kaufprämie verleihen wir dem Hochlauf der E-Mobilität in Deutschland auch weiteren Schub." Gemeinsam mit der Autoindustrie könne man mit dem Umweltbonus weitere rund 650.000 bis 700.000 Elektrofahrzeuge fördern.

Verbandschef rügt Bundesregierung

Kurt Sigl, Präsident BEM, wirft dem Bund indes vor, die angekündigten Fördergelder noch nicht auszuzahlen. Offenbar seien die bürokratischen Wege nicht entsprechend vorbereitet worden. So werde der Absatz der E-Autos blockiert. "Obwohl die Bundesregierung im November 2019 den Umweltbonus von bis zu 6.000 Euro Zuschuss versprochen hat, stehen Wirtschaft, Händler und Kunden derzeit im Regen." Das sei "politische Regulierung, wie sie in ein Lehrbuch für Worst-Case-Szenarien passt."

Die Caritas Dienstleistungs- und Einkaufsgenossenschaft Paderborn schreckt all das nicht. "Wir haben jetzt deutlich bessere Möglichkeiten, vor allem wegen der breiteren Palette an Modellen, die wir prüfen und dann auch bereitstellen können", sagt Grams. Seit dem Jahreswechsel hätten seine Kollegen schon weitere Autokontingente vorgeblockt. "Unser Ziel ist es, 300 Autos im Jahr zu vermitteln. Das werden wir, Stand heute, in diesem Jahr spielend schaffen. Vielleicht werden es auch 400, wenn alles gut läuft."

Dirk Baas


Sozialbranche

Experte: Trägern fehlt Know-how bei der Umstellung auf E-Autos




Markus Grams
epd-bild/Andreas Oertzen
In Paderborn befindet sich eine wichtige Wissens- und Kontaktbörse in Sachen E-Autos: die Dienstleistungs- und Einkaufsgenossenschaft im Erzbistum Paderborn. Im Interview mit dem epd erläutert Einkaufsleiter Markus Grams, wo die Hürden bei der Umstellung des Fuhrparks liegen, wie sich die Modellpalette der E-Autos entwickelt und wo die Chancen für die Sozialträger liegen.

Eins stellt Markus Grams gleich eingangs fest: Die Umstellung von Verbrennern auf Stromer ist so einfach nicht: Vor allem die Antragsbürokratie bei den Fördergeldern habe es in sich. Kleine Täger seien da leicht überfordert, sagt er im epd-Interview. Seine Einrichtung will da helfen: "Wir ordern meist größere Stückzahlen. Da macht es Sinn, dass wir uns mit den Herstellern zusammentun, um Modelle zu finden, die standardisiert sind und die dann bei hohen Bestellzahlen deutlich günstiger zu haben sind." Die Fragen stellte Dirk Baas.

epd sozial: Herr Grams, wie einfach ist es für soziale Träger wie die Caritas, ihre Fuhrparks auf E-Autos umzustellen?

Markus Grams: Das ist schon recht kompliziert. Vor allem ist es nicht einfach, an die staatlichen Fördergelder zu kommen und Ladestationen zu planen und installieren zu lassen. Weil das so ist, haben wir für die Caritas beschlossen, eine Einheit zu schaffen, die die nötige Expertise für die Beschaffung von E-Autos an einem Standort bündelt. So ist letztlich die Caritas eG entstanden. Man braucht schon Know-how, auch wenn es etwa um die Verträge mit den Herstellern geht, Stichwort Leasing. Kleine Träger, kleine Verbände, die nur mal eben ein, zwei Autos beschaffen wollen, sind da leicht überfordert.

epd: Dabei geht es ja auch um viel Geld...

Grams: Ja, denn wir ordern meist größere Stückzahlen. Da macht es Sinn, dass wir uns mit den Herstellern zusammentun, um Modelle zu finden, die standardisiert sind und die dann bei hohen Bestellzahlen deutlich günstiger zu haben sind.

epd: Würden Sie sagen, dass das Bewusstsein, in Sachen Klimaschutz aktiv zu werden, ist bei den Sozialträgern durchweg vorhanden?

Grams: Ich denke schon. Wir wissen aus vielen Kontakten und Anfragen, dass die Pflegedienste grundsätzlich der E-Auto-Nutzung sehr positiv gegenüberstehen. Aber es fehlt oft die Kompetenz, all die vielen Fragen rund um die Beschaffung zu beantworten. Deswegen lassen noch viele Träger zur Zeit noch die Finger davon. Grundsätzlich kann man sagen, dass eigentlich schon weit mehr Elektroautos unterwegs sein könnten. Der Markt gibt das inzwischen her, anders als noch vor drei, vier Jahren, wo es kaum passende Modelle für eine spezielle Nutzung wie die ambulante Pflege gab.

epd: Gilt das auch für andere Sozialverbände, zu den Sie ja auch Kontakt haben, wie etwa die Diakonie?

Grams: Auf jeden Fall. Das Bewusstsein ist zweifellos vorhanden. Der Wunsch ist sicher oft da, zügig umzurüsten, doch müssen stets auch die Rahmenbedingungen stimmen. Wir haben auch Nachfragen aus der Diakonie. Die sind von der Priorität aus naheliegenden Gründen etwas untergeordnet, weil wir auch nur eine bestimmte Menpower hier haben. Aber wo wir können, helfen wir.

epd: Welche Bedeutung hat diese Umrüstung in Ihrem Haus?

Grams: Eine sehr, sehr wichtige. Das war schon im zurückliegenden Jahr so. Und das wird, so wage ich mal zu behaupten, mindestens auch in den nächsten zwei Jahren so sein. Das ist das größte Thema, das man im Kontext des Wareneinkaufs sehen kann. Hier gibt einen richtigen Hype, sicher auch ausgelöst über die Förderung von Bund und Ländern beim Kauf von Stromfahrzeugen. Auch die Beratung, die ja ebenfalls mit staatlichem Geld gefördert wird, wollen wir weiter ausbauen.

epd: Gibt es auch Anfragen über den Rahmen der örtlichen Paderborner Caritas hinaus?

Grams: Ja. Inzwischen erreichen uns auch Anfragen von Caritas-Gremien oder einzelnen Ortsvereinen weit über die Bistumsgrenze hinaus. Wir schicken niemanden nach Hause, wenn er bei uns schon mal vorstellig geworden ist. Denn es ist eigentlich egal, ob wir ein Fahrzeug nach Hamburg, München oder Berlin ausliefern lassen. Das war übrigens bei den im Herbst übernommenen 165 E-Smarts auch so. Die gingen auch nicht alle nach Paderborn, sondern etwa nach Aachen, Duisburg oder Bochum.

epd: Wie geht der geplante Absatz weiter?

Grams: Wir haben jetzt deutlich bessere Möglichkeiten, vor allem wegen der breiteren Palette an Modellen, die wir prüfen und dann auch bereitstellen können. Seit dem Jahreswechsel haben schon weitere Autokontingente vorgeblockt. Es sind auch weitere neue Kunden dabei. Unser Ziel ist es, 300 Autos im Jahr zu vermitteln. Das werden wir, Stand heute, in diesem Jahr spielend schaffen. Vielleicht werden es auch 400, wenn alles gut läuft.

epd: Stichwort Modelle. Das sind alles Serienautos, die Sie vermitteln?

Grams: Das sind alles "normale" Modelle. Nach dem Smart ist jetzt auch der VW e-up zu haben. Man kann bei uns aber nicht individuell konfigurieren. Wir bestellen ein bestimmtes Modell in möglichst hoher Stückzahl. Bei der Farbwahl gibt es manchmal ein oder zwei Optionen, ähnliches gilt für die Ausstattung, das war es dann auch schon. Die äußere Optik mit Dekor und Beschriftung ist natürlich frei wählbar.

epd: Wie lange wird es dauern, bis die Flotten komplett elektrisch betrieben werden?

Grams: Das kann ich kaum vorhersagen, denn ich habe nur einen direkten Einblick in unsere Organisationen hier vor Ort in Paderborn. Wir haben im Erzbistum insgesamt unter dem Label Caritas wohl rund 4.000 Verbrennerautos im Einsatz. Wir drücken bei der Umrüstung auf die Tube, aber nicht jede Einrichtung kann das Tempo wirklich deutlich erhöhen. Unser Verband hat hier in Paderborn eine Flotte von etwa 180 Fahrzeugen im Pflegebereich, und die wollen in drei Jahren keine Verbrenner mehr fahren. Das ist ambitioniert, aber ich halte das für möglich.

epd: Wir haben bisher nur über die Pflegedienste gesprochen. Was ist aber mit Dienstwagen für Leitungskräfte oder auch andere Dienste, die spezielle Autos für ihren Service brauchen, wie etwa Essen auf Rädern?

Grams: Hier kommen wir nur mäßig voran, aber auch in diesen Einsatzfelder sind wir schon tätig. Elektrisch angetriebene Mittelklassewagen für Vorstände oder Abteilungsleiter zu beschaffen, ist überhaupt kein Problem. Auch hier gibt es ein langsam wachsendes Interesse. Wir können aber auch für andere Nutzungen bestimmte Autos vermitteln. So etwa den StreetScooter, den auch die Post fährt, der für Lieferdienste gut geeignet ist. Aber unter dem Strich ist hier weit weniger Bewegung drin.

epd: Was gibt den Ausschlag für die Umrüstung, der wirtschaftlicher Betrieb oder der Bonus, ein grünes Image zu haben?

Grams: Ich denke, aktiv etwas für die Umwelt tun zu wollen, ist der Hauptgedanke hinter dem Wunsch nach Elektromobilität. Viele Träger, aber auch die eigenen Mitarbeiter, wollen was tun gegen den Klimawandel. Bislang war aber ein Hindernis, dass viele Interessenten diesen Betrieb für zu teuer, ja unwirtschaftlich hielten. Diese Bedenken räumen wir aus in den Beratungen.

epd: Sind die Reichweiten der Wagen so, dass ihr Einsatz auch in ländlichen Gebieten mit größeren Distanzen problemlos möglich ist?

Grams: Noch im vergangen Jahr wäre das schwierig geworden. Die Smarts waren das einzig verfügbare Produkt. Und die sind wirklich nur einsetzbar in größeren Städten, wo die die Kunden nahe beieinander wohnen. Hier müssen die Autos nur 30 bis 40 Kilometer am Tag fahren, das geht mit einer Aufladung. Im ländlichen Raum, wo schon mal bis zu 200 Kilometer Fahrtstrecke nötig sind, hätte das nicht funktioniert. Doch das wird jetzt besser. Wir haben mehr Autos zu Auswahl, die Reichweiten wachsen. Vielleicht braucht man hier noch etwas Geduld.

epd: Für viele Interessenten sind ist die zwingend nötige Ladeinfrastruktur ein Hemmnis. Was ist dazu zu sagen?

Grams: Auch für den Bau Ladestationen gibt es Zuschüsse, auch hier noch mal extra vom Land. Zu den Kosten der Ladepunkte kann man keine genauen Angaben machen, weil das immer von der jeweiligen Gebäudebeschaffenheit abhängt. Also davon, ob man größere Tiefbauarbeiten braucht und zig Wände durchbohren muss. Sind es denkmalgeschützte Gebäuden, dann werden die Arbeiten teurer. Wichtig zu bedenken ist auch: Sollen die Mitarbeiter ihre Autos auch zu Hause laden können? Für all diese Fragen suchen wir passgenaue Lösungen, auch im direkten Zusammenspiel mit der örtlichen Energieversorgern. Durchschnittlich muss man aber pro Ladepunkt sicher zwischen 2.000 und 2.500 Euro kalkulieren.

epd: Ist die staatliche Förderung hoch genug oder käme noch mehr Tempo in die Umrüstung, wenn die Sozialbranche eine höhere Forderung abrufen könnte?

Grams: Nein, das glaube ich nicht. Ich finde, die bestehende Förderung ist als Anreiz ausreichend. Dadurch sowie durch unsere Verhandlungen mit den Lieferanten lassen sich Leasingraten erreichen, die für jeden unserer Kunden sehr wirtschaftlich sind. Wir merken dies ja in der kontinuierlichen Nachfrage nach unserer Beratung und Vermittlung von Lösungen. Wo sicher mehr möglich wäre, das ist im Bereich der Infrastruktur. Da können bei größeren Zahlen an Ladepunkten schnell 50.000 Euro und mehr zusammenkommen. Das sind Summen, die die Träger erst mal stemmen müssen, die sich aber auch rechnen werden, wenn sie mehrere Jahre genutzt werden. Kommunen und kommunale Unternehmen werden hier in Nordrhein-Westfalen beim Bau von Ladestationen mit 90 Prozent gefördert, das gilt für die Sozialbranche aber nicht. Hier gibt es nur 50 Prozent Förderung der Investitionssummen. Das sollte man ändern, dann hätte man dieses Problem auch vom Tisch.



Sozialbranche

Caritas in Köln nimmt erste speziell entwickelte E-Autos in Betrieb



Der Caritasverband für die Stadt Köln hat am 27. Februar die ersten speziell für die ambulante Pflege konzipierten E-Autos in Betrieb genommen. Es handelt sich um fünf e.GO-Life-Fahrzeuge, die von der e.GO Mobile AG in Aachen gefertigt werden. "Wir wurden gefragt, was wir brauchen, damit die Autos auch für die Arbeit der ambulanten Pflege passen", sagte Bruno Malangré, Leiter der Ambulanten Pflege in der Kölner Caritas, mit Blick auf die dreijährige gemeinsame Entwicklungsarbeit.

Martin Sommer, Vertriebsleiter der e.GO Mobile, übergab die Autoschlüssel an den Caritasvertreter. "Wir leisten uns als Unternehmen eine eigene Vertriebsstruktur für ambulante Pflege", sagte Sommer. Das gewährleiste die Nähe zu den Bedürfnissen der Pflegebranche. So wurden spezielle Sitze entwickelt und etwa benötigte Ablageflächen und Halterungen eingebaut.

Entwicklung der RWTH Aachen

Professor Günther Schuh von der RWTH Aachen hat die e.GO Mobile AG 2015 gegründet und leitet seither das Start up als Geschäftsführer. Das Unternehmen entwickelt und produziert nach eigenen Angaben mit fast 500 Mitarbeitenden Elektrofahrzeuge in Aachen. Dabei nutze sie die Kompetenz von mehr als 3.000 Forschern und Entwicklern auf dem RWTH Aachen Campus.

Die Kölner Caritas setzt den Angaben seit 2018 auf die E-Mobilität in der Pflege. Zum bereits bestehenden einen Pool an Stromautos für die rund 300 Mitarbeitenden kämen jetzt mit den e.GO-Life-Fahrzeugen weitere Wagen zum Praxistest hinzu. Die Anschaffung weiterer 15 E-Autos sei bereits geplant.

E-Mobilität soll weiter ausgebaut werden

Der Ausbau der E-Mobilität sei ein wichtiger Teil der Nachhaltigkeitsstrategie des Caritasverbandes. "In vielen Bereichen setzen wir bereits Nachhaltigkeit um", sagte Caritas-Vorstand Peter Krücker. Das betreffe etwa die Nutzung von Öko-Strom für alle Liegenschaften. "In diesem Jahr wollen wir noch strategischer vorgehen und im gesamten Verband ein einheitliches Verständnis für Nachhaltigkeit etablieren", erläuterte der Vorstand.

Die e.Go-Life-Fahrzeuge haben eine Reichweite von rund 140 km. "Das reicht in der Regel für den Arbeitstag, nachts werden die Fahrzeuge dann aufgeladen", sagte Malangré. "Insgesamt sind bei uns in der ambulanten Pflege 80 Fahrzeuge im Einsatz, ein Viertel stellen wir auf Elektro-Mobilität um." Neben der positiven Öko-Bilanz erhofft sich die Caritas eine erhebliche Kostenersparnis im Energieverbrauch um etwa ein Drittel gegenüber dem herkömmlichen Benzin-Antrieb.



Flüchtlinge

Kirchliches Rettungsschiff heißt "Sea-Watch 4"




Das kirchliche Flüchtlingsschiff trägt den Namen "Sea-Watch 4".
epd-bild/Frank Molter
Für kirchliche Verhältnisse ging die Aktion super schnell: Nur gut zwei Monate nach der Vorstellung des Plans für ein Flüchtlingsschiff konnte die EKD jetzt die Taufe feiern. Die "Sea-Watch 4" soll Flüchtlinge im Mittelmeer retten. Dahin ist das Schiff unterdessen auch unterwegs.

Mit einer Sektflasche wurde am 20. Februar in Kiel das kirchliche Flüchtlingsschiff ganz traditionell getauft. Es soll vor der Küste Libyens Flüchtlinge vor dem Ertrinken retten. Es sei ein "krasses Zeichen", dass hier Menschen in Gefahr konkret geholfen werden könne, sagte Taufpatin Aminata Touré (Grüne), Vizepräsidentin des schleswig-holsteinischen Landtags, deren Eltern aus Mali geflüchtet waren. Der neue Name war lange geheim gehalten worden: Das ehemalige Forschungsschiff "Poseidon" heißt jetzt schlicht "Sea-Watch 4".

Finanziert wurde das Schiff vom Bündnis "United4Rescue", das maßgeblich von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) initiiert wurde. Die "Poseidon" war zuletzt vom Kieler Geomar Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung genutzt worden. Für 1,5 Millionen Euro hatte "United4Rescue" das Schiff ersteigert. Etwa 500.000 Euro kosten die Umbauten und der Transport ins Mittelmeer. Mit der Taufe wurde das Schiff offiziell an "Sea-Watch" übergeben.

Am 24. Februar verließ das Schiff seinen bisherigen Liegeplatz in Kiel. Es fährt durch den Nord-Ostsee-Kanal und die Elbmündung Richtung Mittelmeer und soll in knapp zwei Wochen die spanische Hafenstadt Burriana erreichen, wie "Sea-Watch" auf epd-Anfrage mitteilte.

Platz für 300 Gerettete

Die neue "Sea-Watch 4" ist wesentlich größer als die "Sea-Watch 3", die derzeit im Mittelmeer kreuzt. Etwa 300 Flüchtlinge könne das Schiff im Normalfall unterbringen, sagte Johannes Bayer, Vorstandsvorsitzender von "Sea-Watch". Bei akuten Notfällen könnten es für kurze Zeit aber auch bis zu 900 sein. 26 feste und ehrenamtliche Mitarbeiter aus mehreren europäischen Ländern sind auf den jeweils vierwöchigen Einsätzen dabei.

Etwa drei Tage lang wird das neue Schiff noch am Kieler Geomar Zentrum umgebaut, dann wird es für weitere Arbeiten in den spanischen Hafen Burriana überführt. Es wird unter anderem ein Schutzbereich mit 24 Betten speziell für Frauen und Kinder eingebaut.

Die Krankenstation umfasst zwei Behandlungsplätze. Für typische Behandlungen sei man vorbereitet, sagte der Berliner Arzt Jan Schill. Die Flüchtlinge seien häufig dehydriert, hätten Wunden von der Bootstour oder Verätzungen durch Kraftstoffe. Eine ärztliche Versorgung wie etwa auf Kreuzfahrtschiffen sei hier aber nicht möglich.

Bedform-Strohm segnet Schiff

Den kirchlichen Segen erhielt das neue Schiff bei kaltem Nieselregen vom EKD-Ratsvorsitzenden Heinrich Bedford-Strohm. Mit dem Flüchtlingsschiff werde die Flüchtlingspolitik der EU nicht gelöst, sagte der bayerische Landesbischof. Es sei eine akute Nothilfe. "Man kann Menschen nicht ertrinken lassen. Punkt!" Bleibende Aufgabe von Kirche und Diakonie sei es, Menschen in ihren afrikanischen Heimatländern eine Perspektive zu erarbeiten.

Für viele Menschen sei die "Sea-Watch 4" ein "Schiff ihres Herzens", sagte Bedford-Strohm. Die Unterstützung für das Projekt komme aus der Mitte der Gesellschaft. Er habe bei der Vorstellung des Projekts mit harter Kritik und einem Shit-Storm in den sozialen Medien gerechnet. Er sei völlig überrascht, denn stattdessen habe er einen "Love-Storm" erlebt.

Thomas Morell


Flüchtlinge

Dresdner Verein verkauft Rettungsschiff "Lifeline"



Der Dresdner Seenotrettungsverein "Lifeline" hat sein gleichnamiges Schiff verkauft. Das 32 Meter lange Rettungsschiff habe insgesamt mehr als 1.000 Flüchtlinge an Bord genommen, teilte der Verein Mission Lifeline am 26. Februar in Dresden mit. Es war seit 2015 im Mittelmeer im Einsatz. Der Verkauf sei nach der Beschlagnahmung des Schiffs und dem nachfolgenden Prozess in Malta notwendig geworden.

Wie der Verein mitteilte, habe "kein europäisches Land seine Flagge zu tragbaren Bedingungen zur Verfügung stellen wollen". Die "Lifeline" war den Angaben zufolge im Juni 2018 von einem Gericht in Malta beschlagnahmt worden, nachdem die Crew 234 Menschen gerettet und an Land gebracht hatte. Der damalige Kapitän Claus-Peter Reisch wurde wegen angeblicher falscher Registrierung des Schiffs angeklagt und erst im Januar 2020 freigesprochen.

Der Verkaufserlös der "Lifeline" liege im niedrigen fünfstelligen Bereich, hieß es. Das Geld werde für den Ausbau des neuen Schiffs von Mission Lifeline eingesetzt. Dennoch fehlten dem Verein dafür noch etwa 50.000 Euro. Die "Rise Above" wird derzeit umgebaut und soll laut Vereinssprecher Axel Steier im Frühjahr auf ihre erste Mission gehen. Das zweite Schiff des Vereins, "Eleonore", liegt seit Sommer in Italien fest.



Kliniken

Katholische Kampagne für Vielfalt und Zusammenhalt



"Vielfalt ist gesund" - unter diesem Motto hat der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) am 25. Februar eine Kampagne für Vielfalt und gesellschaftlichen Zusammenhalt gestartet.

Die Kliniken wollten ein Zeichen setzen gegen Fremdenfeindlichkeit, Hass und Gewalt, sagte Bernadette Rümmelin, die Geschäftsführerin des kkvd, zum Start der Aktion. "Gemeinsam mit vielen anderen Menschen und Institutionen erheben wir die Stimme für ein friedliches, gleichwertiges Miteinander."

"Wir appellieren an jeden, in seinem Nächsten unabhängig von Herkunft, Religion und Lebensform zuerst den Mitmenschen zu sehen. Und wir werben für Vielfalt und Zusammenhalt in unserer Gesellschaft", sagte Rümmelin.

Die Kampagne werde in den nächsten Monaten mit Plakaten, Aktionen, Veranstaltungen und über Social Media-Kanäle in die Öffentlichkeit getragen (#vielfaltistgesund).

Interaktive Aktion im Internet

Auf den Plakaten sind Mitarbeiter aus katholischen Krankenhäusern zu sehen - stellvertretend für die Beschäftigten der bundesweit 400 Klinikstandorte, die zum kkvd gehören. Sie nehmen die Bildsprache des bekannten Kinderspiels "Mix Max" auf. Bei diesem Spiel können aus unterschiedlichen Teilen einer Person unendlich viele, neue Charaktere zusammengesetzt werden. Außerdem kann auf der Kampagnenwebseite ab sofort jeder Klinikbeschäftigte selbst für Vielfalt und Zusammenhalt sein Gesicht zeigen, indem er sein Foto hochlädt.

Zwei der Mitarbeiterinnen, die schon für die Initiative werben, sind Maryam Balke, Fachärztin für Neurologie St. Marien-Hospital Köln, und Valerie Baumeister, Assistenzärztin Alexianer St. Joseph-Krankenhaus Berlin-Weißensee. "In unserem Team sind viele Glaubensrichtungen und Nationalitäten vertreten. Das halte ich für sehr bereichernd. Ich selbst komme aus einer iranischstämmigen Familie und bringe so meinen eigenen Glauben und kulturellen Hintergrund mit. Daher finde ich: Vielfalt ist gesund", sagt Balke.

Gegen einen erschütternden Trend

Und Baumeister ergänzt: "Unterschiedliche Menschen verschiedener Nationalitäten und Glaubensrichtungen treffen in unserer Klinik zusammen. Wir lernen voneinander, miteinander und übereinander - erfahren, was den anderen bewegt und motiviert. In unserem familiären Haus erleben die Patienten, dass sie wahrgenommen werden - in ihrer Einzigartigkeit und ihrer Vielfalt."

Rümmelin erläuterte den gesellschaftlichen Hintergrund der Aktion. "In unserem Land werden immer wieder Menschen aufgrund ihrer Religion oder Herkunft Opfer von Gewalttaten. Das ist erschütternd und beängstigend. Die universellen Werte Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe scheinen mehr und mehr an Boden zu verlieren. Zunehmend werden Stimmen laut, die Feindbilder zeichnen und Spaltung predigen." Dagegen müsset alle Kräfte der Zivilgesellschaft entschieden vorgehen

Sie verwies darauf, dass in den katholischen Krankenhäusern rund 200.000 Menschen unterschiedlicher Berufe, Herkunft, Religionen und Lebensmodelle gut zusammenarbeiten. Jedes Jahr würden hier mehr als acht Millionen Patienten ohne Ansehen ihrer Herkunft oder ihres Glaubens stationär oder ambulant versorgt. Alle seien willkommen, so wie sie sind. "Das ist unser Verständnis von Nächstenliebe und Ausdruck unserer christlichen Haltung." Und dies möchten wir mit der Kampagne weitertragen: Wenn wir zusammenstehen, können wir mehr erreichen.

Dirk Baas


Osteuropa

Verein fördert Integration von Arbeitsmigranten



Der Menschenrechtler und katholische Priester Peter Kossen will künftig mit einem Verein für einen würdevollen Umgang mit Arbeitsmigranten aus Ost- und Südosteuropa kämpfen. Obwohl bis zu vier Millionen Menschen aus Rumänien, Bulgarien oder Polen in Deutschland arbeiteten, finde eine Integration praktisch nicht statt, sagte Kossen am 25. Februar dem epd. Sie würden in der Fleischindustrie, der Landwirtschaft in der häuslichen Pflege und bei Paketdienstleistern ausgebeutet und in der Gesellschaft an den Rand gedrängt und diskriminiert, betonte Kossen.

Er ist Vorsitzender des Vereins "Aktion Würde und Gerechtigkeit", der an seinem Sitz im westfälischen Lengerich am 6. März seine erste Beratungsstelle offiziell einweihen wird. Die Beratungstätigkeit werde sich bis nach Niedersachsen ausdehnen, wo viele Schlacht- und fleischverarbeitende Betriebe ansässig seien.

"Menschen werden angemietet, verschlissen und entsorgt. Daran hat sich nichts geändert", sagte Kossen. Ihre Wehrlosigkeit und die Ausweglosigkeit ihrer Situation würden brutal ausgenutzt. Der Verein wolle denen helfen, "die unter die Räder geraten seien, und, wenn nötig, die Räder moderner Sklaverei anhalten".

Der Verein hat Kossen zufolge rund 140 Mitglieder aus ganz Norddeutschland. Er könne verlässliche Beratungszeiten an zwei bis drei Tagen pro Woche anbieten.



Flüchtlinge

Diakonie kritisiert hohe Hürden bei Ausbildungsduldung



Die Diakonie Württemberg fordert Nachbesserungen beim "Gesetz über die Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung". Hohe Hürden würden viele auf dem Arbeitsmarkt integrierte Flüchtlinge ausschließen, kritisierte das Hilfswerk am 25. Februar in Stuttgart. Die Diakonie begrüßt daher die angestrebte Bundesratsinitiative des Landes Baden-Württemberg zur Entfristung der Beschäftigungsduldung und zur Absenkung der hohen formellen Anforderungen.

Oft werde gut integrierten geduldeten Menschen trotz vieler Bemühungen der Zugang zu einer Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung nicht ermöglicht, sagte Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg. Besonders kritisch seien die kurzen Zeiträume zur Identitätsklärung und die teils sehr langen "Vorduldungszeiträume."

Die Diakonie kritisiert zudem, dass die Menschen nur einen erneuten Duldungsstatus erlangen. Stattdessen sollte ihnen ein sicherer Aufenthaltstitel erteilt werden.



Ausbildung

"Boys' Day" ruft Sozialunternehmen zur Teilnahme auf



Zum diesjährigen "Boys' Day" am 26. März werden noch Unternehmen und Einrichtungen gesucht, die Tagespraktika im sozialen Bereich anbieten können. Der zehnte Jungen-Zukunftstag für Schüler der Klassen 5 bis 10 soll wieder Einblick in Ausbildungen, Studiengänge und Berufe vermitteln, in denen bislang nur wenige Männer arbeiten, wie die bundesweite Koordinierungsstelle am 27. Februar in Bielefeld erklärte.

Interessierte Arbeitgeber aus den Bereichen Gesundheit, Pflege, Soziales, Erziehung sowie Bildung und Dienstleistung können sich bis zum 24. März auf der Internetseite www.boys-day.de/berufe eintragen. Im vergangenen Jahr wurden den Angaben nach bundesweit über 32.400 Plätze für einen "Schnuppertag" angeboten.

Der aktuelle "Boys' Day Radar" im Internet zeigt bislang knapp 6.000 Angebote mit insgesamt 25.345 Plätzen an. Ein Großteil davon findet sich in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern. Dagegen gibt es bislang nur vereinzelt Angebote in Bundesländern wie Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg oder in der Hansestadt Bremen.

Schulen sollten Teilnehmern freigeben

Das hänge vor allem davon ab, ob sich die Schulen an dem Aktionstag beteiligen, indem sie den Schülern dafür einen Tag freigeben, sagte eine Sprecherin der Koordinierungsstelle. Auch Vertreter von Wirtschaft und Handel müssten offen dafür sein.

Durch ihr Engagement beim Aktionstag förderten die Sozialunternehmen den männlichen Nachwuchs, hieß es weiter. So habe eine aktuelle Auswertung ergeben, dass etwa ein Viertel von rund 1.400 Institutionen, die sich schon mehrfach beteiligt hätten, Bewerbungen für Ausbildungs- und Praktikumsplätze von ehemaligen "Boys' Day"-Teilnehmern erhielten. Rund 70 Prozent davon würden eingestellt.

Der "Boys' Day" findet am 26. März zeitgleich mit dem "Girls' Day" statt, der Schülerinnen für MINT-Berufe begeistern soll. Die Aktionstage werden von den Bundesministerien für Bildung und Jugend sowie Bündnispartnern aus Industrie, Handel, Handwerk und Sozialbereich unterstützt.




sozial-Recht

Bundesgerichtshof

Nahe Angehörige können gerichtlich Betreuerwechsel durchsetzen




Schild am Eingang des Bundesgerichtshofes
epd-bild/Uli Deck
Angehörige einer demenzkranken Person können gegen deren Willen einen Betreuerwechsel verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Voraussetzung dafür ist, dass sie im "objektiven Interesse" des Betreuten handeln.

Auch wenn die nahen Angehörigen nicht die rechtlichen Angelegenheiten der betreuten Person vertreten, können sie gegen eine Entscheidung des Betreuungsgerichts Beschwerde bei der nächsten Instanz einlegen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 13. Februar veröffentlichten Beschluss. Voraussetzung hierfür sei, dass sie im "objektiven Interesse" des Betreuten handeln.

Im konkreten Fall hatten sich zwei Söhne über die Betreuung ihrer demenzkranken Mutter gestritten. Ein Sohn war vom Betreuungsgericht zum gesetzlichen Betreuer bestellt worden. Die Ehefrau war zur Ersatzbetreuerin bestimmt worden.

Kein Betreuerwechsel gewünscht

Der andere Sohn beantragte einen Betreuerwechsel. Er wollte, dass eine neutrale, familienfremde Person die Betreuung übernimmt. Er gab an, dass sein Bruder von seiner Mutter ein Darlehen erhalten habe. Die Rückzahlung des Darlehens sei aber zweifelhaft, wenn der Bruder sich um die Vermögensangelegenheiten der Mutter kümmere.

Als das Amtsgericht dennoch die Betreuung für den Sohn verlängerte, legte der andere Sohn gegen die Entscheidung Beschwerde ein. Das Landgericht wies diese ab. Nahe Angehörige könnten nur Beschwerde einlegen, wenn dies im Interesse der Betreuten erfolge. Hier habe die Betroffene aber ausdrücklich keinen Betreuerwechsel gewünscht und vielmehr eine Verständigung der Söhne verlangt.

Der BGH widersprach. Der Antragsteller könne hier als naher Angehöriger sehr wohl gegen die Entscheidung des Amtsgerichts zum abgelehnten Betreuerwechsel Beschwerde einlegen. Voraussetzung hierfür sei, dass er auch im "objektiven Interesse" der Betroffenen handele. Dies könne selbst dann der Fall sein, wenn die betreute Person den Betreuerwechsel gar nicht wünsche.

Der Sohn habe geltend gemacht, dass sein Bruder als Betreuer die Vermögensangelegenheiten der Mutter nicht korrekt vertritt. Dies sei im objektiven Interesse der betreuten Mutter, so der BGH. Das Landgericht hätte daher die Beschwerde zulassen und dem Einwand nachgehen müssen. Das muss nun nachgeholt werden.

Az.: XII ZB 410/19



Bundessozialgericht

Keine Hürden für Hartz-IV-Bezieher für Widerspruch gegen Jobcenter



Hartz-IV-Beziehern darf in einem Widerspruchsverfahren gegen einen Bescheid des Jobcenters der Zugang zu einem Rechtsanwalt nicht erschwert werden. So ist es Jobcentern nicht erlaubt, die angefallenen Anwaltskosten für ein Widerspruchsverfahren mit anderen Erstattungsforderungen gegen den Arbeitslosen aufzurechnen, urteilte am 20. Februar das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Hartz-IV-Bezieher für ein Widerspruchsverfahren gegen das Jobcenter die Hilfe eines Anwalts beanspruchen. Voraussetzung für die Erstattung der Auslagen und Gebühren ist, dass die Hinzuziehung eines Anwalts "notwendig" war.

Gericht wollte Anwaltskosten tragen

So hatte sich im ersten Verfahren das Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg bereiterklärt, einer Mutter und ihren Kindern die Anwaltskosten für ein erfolgreiches Widerspruchsverfahren zu erstatten. Die Hinzuziehung der Anwältin sei "notwendig" gewesen. Allerdings bestanden noch Forderungen des Jobcenters gegenüber der Mutter und ihren Kindern. Die Behörde rechnete diese mit den Anwaltskosten auf. Statt 595 Euro wurden der Anwältin damit nur noch 82,78 Euro bezahlt. Den Rest habe sich die Anwältin ja von der Hartz-IV-Bezieherin holen können.

Die Klage der Anwältin hatte am Donnerstag vor dem BSG ebenso Erfolg wie die zwei anderen vergleichbaren Verfahren. Das Sozialgesetzbuch X schreibe ein Aufrechnungsverbot vor, entschied das BSG.

Dies gebiete die "Rechtsschutzgleichheit". Könnten sich Anwälte nicht sicher sein, ob sie ihre Vergütung erhalten, bestehe die Gefahr, dass sie Mandate von Hartz-IV-Beziehern gar nicht mehr annehmen. Den Klägern stehe daher die volle Auszahlung ihrer Anwaltsvergütung zu.

Az.: B 14 AS 17/19 R und weitere



Bundesarbeitsgericht

Kein Schadenersatz für Falschberatung zur Betriebsrente



Arbeitgeber müssen bei einer Falschberatung über eine betriebliche Altersversorgung unter Umständen haften. Schadenersatzanspruch hat ein betroffener Arbeitnehmer aber nur, wenn der Arbeitgeber fehlerhafte Auskünfte gegeben hat, urteilte am 18. Februar das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Unterlässt das Unternehmen dagegen einen Hinweis auf eine geplante Gesetzesänderung, könne kein Schadenersatz geltend gemacht werden.

Im entschiedenen Fall war der Kläger bei den Stadtwerken einer Kommune beschäftigt und ging 2015 in Rente. Im September 2003 hatte er mit seinen Arbeitgeber vereinbart, dass ein Teil seines Entgelts für eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden soll. Der Arbeitgeber schloss daraufhin einen Rentenversicherungsvertrag mit der "neue leben Pensionsverwaltungs AG" ab.

Beiträge zur Kranken- und Pflegekasse

Auf einer Informationsveranstaltung wurde die Belegschaft darauf hingewiesen, dass die Beschäftigten statt einer Rente auch ein Kapitalwahlrecht haben. Zeitlich parallel hatte der Deutsche Bundestag das GKV-Modernisierungsgesetz auf den Weg gebracht, welches auf ausgezahlte Kapitalleistungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vorsah.

Als der Kläger in Rente ging, ließ er sich von der "neue leben" einen Einmalbetrag von 35.101 Euro auszahlen. Hierauf musste er über einen Zeitrum von zehn Jahren verteilt nun Beiträge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung zahlen. Der Rentner verlangte von seinem früheren Arbeitgeber wegen der unterbliebenen Information über die Gesetzesänderung Schadenersatz.

Doch der Arbeitgeber war nicht dazu verpflichtet, die Beschäftigten über laufende Gesetzesverfahren zu informieren, urteilte das BAG. Nur wenn er dazu falsche Angaben gemacht hätte, käme ein Schadenersatzanspruch wegen Falschberatung in Betracht. Hier habe der Arbeitgeber aber gar nichts dazu gesagt, so dass er keinen Schadenersatz zahlen muss.

Az.: 3 AZR 206/18



Verwaltungsgericht

Streit um Mini-Haus für Obdachlose: Parteien einigen sich vor Gericht



Im Gerichtsprozess um ein Mini-Haus für Obdachlose vor dem Verwaltungsgericht Hannover haben sich beide Parteien auf einen Vergleich geeinigt. Demnach bekommt die Klägerin Erika H. die Möglichkeit, bis Mai nach einem geeigneten Stellplatz für ihr "Little Home" zu suchen, wie eine Sprecherin des Gerichtes dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte.

Bis dahin verwahre die Stadt Hannover das kleine Holzhaus auf Rädern. Damit komme die Stadt der wohnungslosen Frau entgegen. Jede Partei kann den Vergleich nach Angaben des Gerichtes bis zum 25. Februar widerrufen.

Die obdachlose Erika H. hatte gegen die Räumung ihres "Little Home" im September geklagt (Az.: 7 A 4376/19). Das Verwaltungsgericht wies jedoch den Eilantrag der über 60 Jahre alten Frau zunächst zurück. Daraufhin schleppte die Stadt Hannover das Holzhäuschen im Oktober aus dem öffentlichen Straßenraum im Stadtteil Ricklingen ab und brachte es auf einen städtischen Bauhof. Dort befinde es immer noch, sagte ein Stadtsprecher. Der Klägerin stehe frei, es abzuholen. Bisher habe sie dies allerdings noch nicht getan.

128 Häuser in 16 Städten

Die drei Quadratmeter große Wohnbox war Erika H. im Dezember 2018 vom Kölner Verein "Little Home" kostenlos überlassen worden. Die Holzhäuser werden seit mehr als zwei Jahren von dem Verein an obdachlose Menschen verschenkt. Im Inneren befinden sich unter anderem eine Matratze, ein Regal, ein WC sowie eine kleine Arbeitsfläche mit Kochmöglichkeit. Der Verein hat nach eigenen Angaben in den vergangenen beiden Jahren mit Hilfe von Spenden nach eigenen Angaben bereits 128 "Little Homes" gebaut und in 16 Städten aufgestellt.

Das Mini-Haus in Hannover stand ursprünglich befristet auf dem Grundstück einer katholischen Kirche. Als sich die Bewohnerin nach dem Ablauf der Frist weigerte, mit ihrem Domizil an einen anderen Standort umzuziehen, schoben Polizisten das Haus an den Rand einer Stichstraße in der Nähe der Kirche. Dort stand es mehrere Monate lang. Weil die über 60 Jahre alte Erika H. für die Nutzung des Straßenraums keine Sondererlaubnis hatte, verfügte die Stadt daraufhin die Räumung des Standortes.



Verwaltungsgericht

Bordellbetrieb in Wohn- und Gewerbegebiet verboten



Das Verwaltungsgericht Münster hat eine erteilte Genehmigung für ein Bordell in einem Bürogebäude in Dülmen, das unmittelbar neben Wohnhäusern steht, wieder aufgehoben. Die behördlich genehmigte Nutzungsänderung für das Gebäude verstoße gegen nachbarschützende Vorschriften des Bauplanungsrechts, heißt es in zwei am 21. Februar veröffentlichten Urteilen. Es drohten "milieutypische Begleiterscheinungen", die für die Anwohner unzumutbar seien. Die Urteilen sind nicht rechtskräftig.

Gegen die neue Nutzung des Bürogebäudes hatten Nachbarn des betreffenden Grundstücks geklagt. Sie argumentierten, der Bordellbetrieb in dem durch Wohnhäuser und Firmen geprägten Gebiet sei unzulässig, weil mit Belästigungen durch alkoholisierte oder unzufriedene Kunden, organisierte Kriminalität und Straftaten zu rechnen sei.

Ortsbesichtigung gibt Aufschluss

Das Verwaltungsgericht gab den Klagen statt. Nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung sowie der Auswertung des Kartenmaterials handele es sich bei dem betreffenden Gebiet nicht um ein Gewerbe- oder Mischgebiet, sondern um eine Gemengelage, erklärten die Richter.

Davon ausgehend, lasse der genehmigte Bordellbetrieb eine gebotene Rücksichtnahme auf die in der unmittelbaren Nähe vorhandene Wohnbebauung vermissen, rügten sie. Denn durch die Baugenehmigung sei nicht sichergestellt, dass typische Begleiterscheinungen ausgeschlossen wären. Die Richter beriefen sich dabei auch auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach für Bordellbetriebe eher Standorte geeignet sind, die nicht in der Nachbarschaft von Wohnungen liegen.

Az.: 10 K 4774/17, 10 K 4808/17




sozial-Köpfe

Kirche

Andreas Heinrich Finanzchef der kreuznacher diakonie




Andreas Heinrich
epd-bild/kreuznacher diakonie
Andreas Heinrich ist neuer Vorstand Finanzen der Stiftung kreuznacher diakonie. Er tritt die Nachfolge von Frank Rippel an, der Ende März in den Ruhestand geht.

Andreas Heinrich (40) ist Diplom-Kaufmann und Wirtschaftsprüfer und wird die Bereiche Rechnungswesen, Finanzierung, Unternehmensplanung, Personal, Einkauf, Versorgung und IT leiten. Er bringe "genau die Expertise mit, die wir brauchen, um die wirtschaftlichen Herausforderungen der Stiftung kreuznacher diakonie zu meistern und sie zukunftssicher zu machen“, sagt der Vorsitzende des Kuratoriums, Hans-Gert Dhonau.

Heinrich wird zusammen mit seinen Kollegen Dennis Göbel (Vorstand Krankenhäuser und Hospize), Sven Lange (Vorstand Soziales) und Christian Schucht (Theologischer Vorstand) das operative Geschäft der Stiftung verantworten.

Heinrich war zuletzt Finanzvorstand und Geschäftsführer der Orpea Deutschland Gruppe, einem Betreiber von Altenpflegeeinrichtungen mit über 60 Gesellschaften und einem Umsatz von mehr als 470 Millionen Euro. Zuvor war er bei der Asklepios Kliniken GmbH in leitender kaufmännischer Position tätig. Als Wirtschaftsprüfer bei PricewaterhouseCoopers gehörte die Beratung und Prüfung börsennotierter und gemeinnütziger Unternehmen des Gesundheitswesens zu seinen Aufgaben.

"Die Stiftung befindet sich in einem komplexen Umbauprozess. Sie muss strategisch und operativ wieder auf einen Weg kommen, der es ihr ermöglicht, die erforderlichen Investitionen zu stemmen und sich für die Zukunft aufzustellen", sagte Heinrich. Er sei zuversichtlich, dass das gemeinsam gelingen werde.



Weitere Personalien



Hans Schöpflin (78) erhält den Deutschen Stifterpreis 2020. Die undotierte Auszeichnung wird am 17. Juni im Rahmen des Deutschen Stiftungstages in Leipzig verliehen. Schöpflin werde für seine unermüdliche Suche nach gesellschaftlichen Innovationen, seinen Mut zum Risiko sowie seinen unerschütterlichen Glauben an die Ideen und Initiativen junger Menschen, die die Gesellschaft gerade durch die Zivilgesellschaft positiv gestalten wollen, geehrt, teilte der Bundesverband Deutscher Stiftungen mit. Der Preisträger stammt aus der südbadischen Unternehmerfamilie Schöpflin. Sein Weg führte ihn nach seinem Studium in die USA. Dort machte er sich Anfang der 80er-Jahre als Risikokapitalgeber selbständig. 1998 gründete er in Kalifornien die Panta Rhea Foundation und 2001 gemeinsam mit seinen beiden Geschwistern die Schöpflin Stiftung in Lörrach. Sie unterstützt als "Think Tank für Zukunftsthemen" Projekte und Organisationen bereits in einer Frühphase ihrer Arbeit. Demokratischer Zusammenhalt, gemeinnütziger Journalismus, Bildung, Flucht und Integration sowie nachhaltige und gerechte Wirtschaft sind wesentliche Themen der bundes- und europaweiten Stiftungsarbeit.

Max Raabe, Sänger, und sein Palast Orchester haben die Schirmherrschaft für den Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst Lünen übernommen. Der gebürtige Lüner, der in der Lippestadt zur Schule ging und im Kirchenchor sang, wolle helfen, auf die Situation von Familien mit einem lebensverkürzend erkrankten Kind hinzuweisen, teilte der Hospizdienst am 21, Februar mit. "Diese Arbeit braucht mehr Öffentlichkeit und wir unterstützen dies sehr gerne", erklärte der Bariton. Der Ambulante Kinder- und Jugendhospizdienst Lünen besteht nach eigenen Angaben seit Oktober 2017. Er koordiniert den Einsatz von dafür ausgebildeten Ehrenamtlichen, die lebensverkürzend erkrankte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie ihre Familien unterstützen.

Wolfram Stäps, Vorsitzender des Magdeburger Kunstvereins "Zinnober", ist mit dem Adelheid-Preis 2019 der Stadt ausgezeichnet worden.Der Preis ist mit 1.000 Euro dotiert. Damit werde das jahrzehntelange Engagement des Schulleiters der Förderschule "Hugo Kükelhaus" bei der Förderung von Kunst und Kreativität von Menschen mit und ohne Behinderung gewürdigt, teilte die Stadtverwaltung mit. Stäps gründete 1997 den Verein «Zinnober - Offener Kunstverein für Menschen mit geistiger Behinderung», der sich aus Erlösen von Verkäufen der Kunstwerke und aus Spenden selbst finanziert. Die «Zinnober»-Künstler sind Mitglied im Dachverband Eucrea, dem Verband Kunst und Behinderung e.V., der europaweit Outsider-Kunst sammelt.




sozial-Termine

Veranstaltungen bis Mai



März

2.-3.3. Eichstätt:

Fachtagung "Kirchliches Arbeitsrecht: Motor oder Bremse?"

der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt

Tel.: 08421/93-23069

4.3. Mainz:

Seminar "Fördermittel für Vereine und gemeinnützige Organisationen"

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0711/25298921

6.3. Berlin:

Seminar "Rund ums Urlaubsrecht - Beseitigung von Unklarheiten bei Urlaubsansprüchen"

der Paritätischen Akademie Berlin

Tel.: 030/2758282-17

8.-10.3. Berlin:

Kongress "Armut und Gesundheit - Schwerpunkt: Gender"

des Vereins Gesundheit Berlin-Brandenburg

Tel.: 030/44319073

10.3. Berlin:

Seminar "Aktuelle Fragen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII)"

des Deutschen Vereins

Tel.: 030/62980 301

10.3. Ludwigsburg:

Workshop "Digitale Moderationstools"

der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg

Tel.: 0170/6117483

10.-12.3. Berlin:

Fortbildung "Psychisch kranke Wohnungslose zwischen den Hilfesystemen - Aspekte bedarfsgerechter Hilfen"

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 030/488 37-495

16.-20.3. Berlin:

Grundkurs "Das neue integrative Celler Modell: "Sterbende begleiten lernen" zur Vorbereitung von ehrenamtlich Arbeitenden in der Sterbebegleitung"

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 030/48837-388

17.3. Braunschweig:

Fachtag "Pflege - Mehr Verantwortung für die Kommune – es funktioniert?!"

des DEVAP

Tel.: 030/83001-265

18.3. Dortmund:

LWL-Messe der Integrationsunternehmen "Integration entfaltet Chancen"

des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Tel.: 0251/591-235

20.3. Leipzig:

Kongress "Aufarbeitung von DDR-Unrecht, Zwangsadoption und Säuglings-/ Kindstod in der ehemaligen DDR"

der Interessengemeinschaft gestohlene Kinder der DDR

Tel.: 0176/20144406

24.3. Berlin:

Seminar "Rechtliche Grundlagen der Dienstplangestaltung"

der Paritätischen Akademie Berlin

Tel.: 030/2758282 17

24.-25.3 Berlin:

Seminar "Digitalisierung täglicher Arbeitsprozesse erfolgreich vorbereiten"

der Paritätischen Akademie Berlin

Tel.: 030/2758282-15

24.-26.3. Hannover:

Messe "Altenpflege 2020 - Wir arbeiten wir in der Zukunft?"

von Vincentz Network

Tel.: 0511/9910-175

26.-27.3. Berlin:

Seminar "EU-Förderprogramme strategisch einsetzen"

des Deutschen Vereins für öffentliche und privaten Fürsorge

31.3.-1.4. Aschaffenburg:

Tagung "Unerwartet und plötzlich - Beratung bei Schicksalsschlägen"

der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung

Tel.: 030/62980606

April

1.-2.4. Paderborn:

Fachtagung "'Gut aufgestellt?!' Dem künftigen Personalmangel begegnen - Steigerung der Arbeitgeberattraktivität als Erfolgsfaktor? Das Besondere an 'Magneteinrichtungen'"

der IN VIA Akademie

Tel.: 05251/2908-38

1.-4.4. Nürnberg:

Werkstätten:Messe 2020

der Werkstätten für behinderte Menschen

Tel.: 030/944133014

20.4. Köln:

Seminar "Die neue Generation von Quartierszentren"

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221.97356.159

20.4. Mainz:

Seminar "Einführung in die ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) - Die Chancen der ICF in der Hilfeplanung erkennen und nutzen!"

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0711/25298921

20.-21.4. Berlin:

Aufbauschulung "Das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht"

der AWO Bundesakademie ()

Tel.: 030/26309-0

27.-28.4. Berlin:

Fachveranstaltung "Aktuelle Fragen der Grundsicherung für Arbeitssuchende"

des Deutschen Vereins

Tel.: 030/62980 606

28.4. Berlin:

Betreuungsgerichtstag "Eingliederungshilfe vs. Rechtliche Betreuung – Mittel zur Herstellung der rechtlichen Handlungsfähigkeit?"

des Deutschen Sozialgerichtstages und Partnern

Tel.: 0234/6406572

Mai

4.-5.5. Berlin:

Seminar "Kinderarmut als Herausforderung für den Kita-Alltag"

der AWO Bundesakademie

Tel.: 030/26309-0

5.-6.5. Hannover:

Seminar "Die Schnittstelle Eingliederungshilfe - Pflege gestalten

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 030/48837-495

6.5. Köln:

Seminar "Treasury in der Sozialwirtschaft - Finanzmittel bedarfsgerecht bereitstellen"

der BFS Service GmbH (https://www.bfs-service.de/Seminare/finanz-und-liquiditaetsplanung-in-sozialwirtschaftlichen-einrichtungen.html)

Tel.: 0221.97356.160

14.5. Berlin:

Fachsymposium "360° Pflege - Qualifikationsmix für den Patienten - in der Praxis"

des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung

Tel.: 0221/46861-30