das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe ist ein Paukenschlag. Zwar war zu erwarten, dass Karlsruhe das 2015 erlassene Verbot der organisierten Hilfe zum Suizid kippt. Aber die Radikalität des Bekenntnisses zum uneingeschränkten Recht auf selbstbestimmtes Sterben hat doch viele Beobachter überrascht. Jetzt liegt der Ball wieder im Feld der Politik. Sie muss ein neues Gesetz vorlegen, um die Sterbehilfe liberaler zu regeln. Auch die Kirchen werden ihren Einfluss im Sinne des Lebensschutzes geltend machen. Problem: Sie bewerten das Karlsruher Urteil unterschiedlich.
Endlich herrscht Klarheit, wie viel mehr Personal die Altenheime in Deutschland bräuchten, um ihre Arbeit qualitativ gut erledigen zu können. Eine Studie erhellt auch, welche Qualifikation die Fachkräfte haben sollten. So weit, so gut. Doch Experten verweisen auf weiter ungelöste Probleme: Wo soll das dringend benötigte Personal herkommen, wenn der Markt leer gefegt ist? Und: Mehr Personal kostet auch mehr Geld. Derzeit ist aber völlig offen, wer die entstehenden Mehrkosten tragen soll.
Wer mit E-Autos unterwegs ist, beweist Sinn für die Umwelt. Auch die Sozialbranche möchte gern ein "grünes" Image pflegen. Auch sie setzt vermehrt auf den Batterieantrieb, etwa bei der ambulanten Pflege. Doch Experten beklagen, dass die Umrüstung der Fahrzeugflotten nicht wirklich schnell vorankommt. Trotz hoher staatlicher Fördergelder. Doch die Umstellung der Pkw-Flotte braucht viel Know-how - und damit auch Zeit. Die Caritas in Paderborn hat das Problem erkannt und setzt auf einen umfassenden Service für interessierte Kunden - von der Modellauswahl bis hin zu den Leasing-Verträgen.
Nicht selten gibt es in Familien Streit, wer die Betreuung eines demenzkranken Elternteiles übernimmt. Eher selten landen solche Auseinandersetzung vor dem Bundesgerichtshof. Der hat nun entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Betreuerwechsel auch gegen den Willen der betroffenen Person möglich ist. Voraussetzung dafür ist, so das Gericht, dass die Familienmitglieder im "objektiven Interesse" des Betreuten handeln.
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Dirk Baas