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Hessen

Erhöhte Zuweisungen an Kommunen für Flüchtlinge



Die hessische Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben sich auf eine Novellierung des Landesaufnahmegesetzes (LAG) geeinigt. Dies betreffe zum einen die sogenannte Große Pauschale, teilte das hessische Sozialministerium am 21. Februar in Wiesbaden mit. Diese zahlt das Land an Städte und Kreise für die Unterbringung von Flüchtlingen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Zum anderen werde die bisherige Kleine Pauschale durch ein Integrationsgeld ersetzt.

Landesregierung und kommunale Spitzenverbände vereinbarten demnach eine jährliche Anhebung der Großen Pauschale ab dem Jahr 2022. Derzeit erhalten die vier Großstädte des Rhein-Main-Gebiets für jeden Flüchtling 1.050 Euro monatlich. Bis 2027 steigt dieser Betrag in Stufen auf 1.148 Euro. Die Stadt Kassel und die neun südhessischen Landkreise erhalten in diesem Zeitraum gestaffelte Beträge von 940 bis 1.028 Euro. Landkreise in Mittel- und Nordhessen bekommen 865 bis 946 Euro pro Flüchtling ausgezahlt.

Verwaltung wird vereinfacht

Bei der Aufnahme anerkannter Flüchtlinge mit Bleiberecht werde die Verwaltung vereinfacht, heißt es weiter. Bisher zahlte das Land den Städten und Landkreisen, denen diese Flüchtlinge zugewiesen wurden und Sozialleistungen erhielten, zwei Jahrestranchen in Höhe von jeweils 1.440 Euro, um deren soziale Betreuung zu unterstützen. Diese Kleine Pauschale wird ab 2021 durch ein Integrationsgeld in Höhe von einmalig 3.000 Euro ersetzt, wobei es auf einen Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch nicht mehr ankommt. Damit werde der Betrag erhöht und das Integrationsgeld für einen größeren Personenkreis gewährt.

"Die zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden erzielte Einigung verschafft Land und Kommunen wichtige Planungssicherheit, die allen Beteiligten guttut", erklärten Sozialminister Kai Klose (Grüne) und Finanzminister Thomas Schäfer.

Aus Sicht des Hessischen Flüchtlingsrats löst der Kompromiss eines der drängendsten Probleme in der Integrationsarbeit vor Ort indes nicht. Dies betreffe die mitunter extrem hohen Gebühren, die Flüchtlinge für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften entrichten müssten, erklärte Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats. Künftig könnten die Kommunen zwar per Satzung die Kosten für die Flüchtlingsunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften festsetzen und sich von den Leistungsträgern erstatten zu lassen. Allerdings werde diese Gebühr auch von Flüchtlingen erhoben, die zwar arbeiten, aber noch keine eigene Wohnung gefunden haben. Für ein Bett in der Gemeinschaftsunterkunft werde ihnen häufig ein "absurder Wucherpreis" abverlangt, kritisierte Scherenberg.