Hannover (epd). Im Gerichtsprozess um ein Mini-Haus für Obdachlose vor dem Verwaltungsgericht Hannover haben sich beide Parteien auf einen Vergleich geeinigt. Demnach bekommt die Klägerin Erika H. die Möglichkeit, bis Mai nach einem geeigneten Stellplatz für ihr "Little Home" zu suchen, wie eine Sprecherin des Gerichtes dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte.
Bis dahin verwahre die Stadt Hannover das kleine Holzhaus auf Rädern. Damit komme die Stadt der wohnungslosen Frau entgegen. Jede Partei kann den Vergleich nach Angaben des Gerichtes bis zum 25. Februar widerrufen.
Die obdachlose Erika H. hatte gegen die Räumung ihres "Little Home" im September geklagt (Az.: 7 A 4376/19). Das Verwaltungsgericht wies jedoch den Eilantrag der über 60 Jahre alten Frau zunächst zurück. Daraufhin schleppte die Stadt Hannover das Holzhäuschen im Oktober aus dem öffentlichen Straßenraum im Stadtteil Ricklingen ab und brachte es auf einen städtischen Bauhof. Dort befinde es immer noch, sagte ein Stadtsprecher. Der Klägerin stehe frei, es abzuholen. Bisher habe sie dies allerdings noch nicht getan.
Die drei Quadratmeter große Wohnbox war Erika H. im Dezember 2018 vom Kölner Verein "Little Home" kostenlos überlassen worden. Die Holzhäuser werden seit mehr als zwei Jahren von dem Verein an obdachlose Menschen verschenkt. Im Inneren befinden sich unter anderem eine Matratze, ein Regal, ein WC sowie eine kleine Arbeitsfläche mit Kochmöglichkeit. Der Verein hat nach eigenen Angaben in den vergangenen beiden Jahren mit Hilfe von Spenden nach eigenen Angaben bereits 128 "Little Homes" gebaut und in 16 Städten aufgestellt.
Das Mini-Haus in Hannover stand ursprünglich befristet auf dem Grundstück einer katholischen Kirche. Als sich die Bewohnerin nach dem Ablauf der Frist weigerte, mit ihrem Domizil an einen anderen Standort umzuziehen, schoben Polizisten das Haus an den Rand einer Stichstraße in der Nähe der Kirche. Dort stand es mehrere Monate lang. Weil die über 60 Jahre alte Erika H. für die Nutzung des Straßenraums keine Sondererlaubnis hatte, verfügte die Stadt daraufhin die Räumung des Standortes.