Münster/Dülmen (epd). Das Verwaltungsgericht Münster hat eine erteilte Genehmigung für ein Bordell in einem Bürogebäude in Dülmen, das unmittelbar neben Wohnhäusern steht, wieder aufgehoben. Die behördlich genehmigte Nutzungsänderung für das Gebäude verstoße gegen nachbarschützende Vorschriften des Bauplanungsrechts, heißt es in zwei am 21. Februar veröffentlichten Urteilen. Es drohten "milieutypische Begleiterscheinungen", die für die Anwohner unzumutbar seien. Die Urteilen sind nicht rechtskräftig.
Gegen die neue Nutzung des Bürogebäudes hatten Nachbarn des betreffenden Grundstücks geklagt. Sie argumentierten, der Bordellbetrieb in dem durch Wohnhäuser und Firmen geprägten Gebiet sei unzulässig, weil mit Belästigungen durch alkoholisierte oder unzufriedene Kunden, organisierte Kriminalität und Straftaten zu rechnen sei.
Das Verwaltungsgericht gab den Klagen statt. Nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung sowie der Auswertung des Kartenmaterials handele es sich bei dem betreffenden Gebiet nicht um ein Gewerbe- oder Mischgebiet, sondern um eine Gemengelage, erklärten die Richter.
Davon ausgehend, lasse der genehmigte Bordellbetrieb eine gebotene Rücksichtnahme auf die in der unmittelbaren Nähe vorhandene Wohnbebauung vermissen, rügten sie. Denn durch die Baugenehmigung sei nicht sichergestellt, dass typische Begleiterscheinungen ausgeschlossen wären. Die Richter beriefen sich dabei auch auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach für Bordellbetriebe eher Standorte geeignet sind, die nicht in der Nachbarschaft von Wohnungen liegen.
Az.: 10 K 4774/17, 10 K 4808/17