

warum gelingt es nicht, mehr Flüchtlinge für den Pflegeberuf zu interessieren? Experten vermissen eine grundlegende und durchdachte Strategie, diese jungen Menschen an die Pflege heranzuführen und auch in eine Ausbildung zu bringen. Ganz unabhängig von der gebotenen Qualifizierung von Flüchtlingen steigert Bundesgesundheitsminister Jens Spahns (CDU) seine Aktivitäten zur Anwerbung von Ausländern für die Pflege. Das stößt auf Widerspruch.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), hat den 12. Integrationsbericht vorgelegt. Bei der Präsentation sagte sie, Deutschland könne Integration. Daraus wird deutlich: Sie ist zwar mit dem Erreichten zufrieden, sieht aber durchaus noch Defizite im Bildungswesen und beklagt die Polarisierung der Gesellschaft. Über den Arbeitsmarkt berichtet Widmann-Mauz indes fast nur Positives.
Es rumort hinter den Kulissen der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (AWO). Und nicht nur dort. Auch der Bundesverband in Berlin hatte schon ruhigere Tage. Vorsitzender Stadler intervenierte im Fall der Affäre der Frau von Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD), Zübeyde Feldmann. Sie soll von der AWO als Kita-Leiterin ein überhöhtes Gehalt und einen Dienstwagen während der Elternzeit bekommen haben. Stadler treibt die Angst vor einem gewaltigen Imageschaden um. Die AWO Frankfurt will die Vorwürfe selbst prüfen - und verbittet sich jede weitere Einmischung aus Berlin.
Seit 50 Jahren gibt es Weihnachtsmarken in Deutschland, von deren erhöhtem Verkaufspreis die Wohlfahrtspflege profitiert. Eine gewaltige Summe ist so zusammengekommen: Insgesamt 690 Millionen Euro wurden bislang gesammelt. Die Branche hofft auch weiter auf diese Förderung - doch es gibt Probleme: Es werden weniger Postkarten und Briefe geschrieben - und die Nachfrage nach den besonderen Marken sinkt.
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Dirk Baas
Frankfurt a.M. (epd). Sebastian Riebandt, Experte der Koordinierungsstelle für Geflüchtete in Pflege- und Gesundheitsberufen NRW, findet klare Worte: "Das volle Potenzial Geflüchteter in der Pflege ist noch nicht ausgeschöpft." Riebandt, dessen Koordinierungsstelle soziale Einrichtungen dabei unterstützt, geflüchtete Menschen in Heime, ambulante Dienste und Kliniken zu bringen, rät: "Die Ansprache der geflüchteten Menschen auf lokaler Ebene sollte strukturierter und gruppenspezifischer erfolgen." Doch wo brauchen sie welche fachlichen Hilfen? Werden sie überhaupt informiert darüber, dass sich in der Pflege beste Berufsperspektiven bieten?
"Ich kann mich überhaupt nicht beklagen", sagt der Syrer Abdulrahim Sakkal (26). Er wird am Uniklinikum Essen zum Gesundheits- und Krankenpfleger ausgebildet. Davor lag ein 18-monatiger Integrationskurs für Flüchtlinge - angeboten vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dem Jobcenter Essen und der Diakonie Essen.
Sakkal sah darin "eine tolle Chance", berichtete er dem Fachblatt "Die Schwester Der Pfleger". Er habe vor allem von der intensiven Sprachschulung profitiert. Zum Kurs gehörte auch eine Praxishospitation an der Uniklinik. Von 25 Kursteilnehmern haben vier weitere die gleiche Ausbildung wie Sakkal begonnen.
"Ich wollte im medizinischen Bereich tätig sein", sagt Sakkal im Gespräch mit der Fachzeitschrift. Er habe auf bereits in Syrien erworbene Kenntnisse aufbauen wollen. Bevor er Ende 2012 fliehen musste, studierte er vier Semester mit dem Ziel, Anästhesie-Assistent zu werden. Die Hälfte der Ausbildung liegt bereits hinter ihm, - "und alles läuft gut", versichert der Syrer.
Elke Strelow, Leiterin der Krankenpflegeschule der Segeberger Kliniken, hat 2018 für eine nicht repräsentative Studie Flüchtlinge, die eine Pflegeausbildung begonnen haben, über ihre Situation befragt. Sie wollte erfahren, ob und wie sie den Weg in eine Pflegeausbildung finden. Und auch, welche Unterstützung die jungen Leute brauchen, damit ihre Integration gelingt. Die Ergebnisse zeigten "Verbesserungspotenziale für die Ausbildungssituation und nachhaltige Integration auf", schreibt Strelow in dem Fachblatt.
"Die Interviews haben gezeigt, dass ein sicheres soziales Gefüge, verbunden mit einer eigenen Wohnung und einer geregelten Beschäftigung, erheblich zur Integration beiträgt", so Strelow. Und: Es brauche vorgelagerte Praktika, um das Berufsfeld kennenzulernen, und eine kontinuierliche Beratung und Begleitung der Azubis. "Um das Sprachniveau zu verbessern, sollte die Teilnahme an Sprachkursen selbstverständlich sein." Und, wenn möglich, sollten die Einrichtungen Nachhilfeunterricht anbieten, um die Lernfortschritte zu sichern.
Valide Daten über die Zahl der Flüchtlinge, die bereits in der Pflege tätig sind oder eine Ausbildung begonnen haben, gibt es nicht. Denn das Merkmal "Flucht" wird in den Statistiken der Ausländer- oder Arbeitsmarktbehörden nicht erfasst.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will noch mehr Ausländer für den Job in Deutschland interessieren. Sein Haus wirbt zurzeit offensiv um solche Fachkräfte und hat dazu jetzt die Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa) ins Leben gerufen, die sich um Anträge für Visa, Berufsanerkennung und Arbeitserlaubnis kümmern soll. Pflegekräfte aus dem Ausland sollen so binnen sechs Monaten in Deutschland arbeiten können. Die Bundesregierung bemüht sich um Erleichterungen für wichtige Herkunftsländer wie Mexiko, die Philippinen und das Kosovo, um mehr Pflegekräfte für Deutschland zu gewinnen.
Diese Strategie findet keineswegs nur Zuspruch. Der Deutsche Pflegerat hält es für keine gute Lösung, fehlendes Personal aus dem Ausland zu holen. Präsident Franz Wagner fordert, dass vor allem die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal hier in Deutschland signifikant verbessert werden müssten. "So könnte man viele deutsche Schwestern und Pfleger, die zum Teil aus Erschöpfung in Teilzeit arbeiten oder sich aus Frust beruflich neu orientiert haben, zurückgewinnen." Er gibt außerdem zu bedenken, dass in den Heimatländern durch massenhafte Abwerbung plötzlich Pflegekräfte fehlen könnten, um die eigene Bevölkerung zu versorgen.
Isabell Halletz, Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Ausländische Pflegekräfte, betont: "Wichtig ist, dass ausländische Pflegekräfte auf ihren künftigen Arbeitsort vorbereitet werden. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist der Schlüssel für gute Arbeit und die Integration."
Auch die Arbeitgeber in Deutschland müssten auf die Betreuung der Ausländer vorbereitet werden, zum Beispiel mit Führungskräftetrainings für die Leitung internationaler Teams, interkulturelle Schulungen der Mitarbeiter und Informationen an die Pflegebedürftigen. Und: "Integrationsbeauftragte müssen in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ausgebildet und finanziert werden, die auch Ansprechpartner für neue deutsche Pflegekräfte sein können."
Der Deutsche Caritasverband sieht die Anwerbung von Pflegekräften im Nicht-EU-Ausland ebenfalls kritisch. Man sollte nicht "spätkolonialistische Attitüden" an den Tag legen nach dem Motto "Hauptsache, wir in Deutschland sind versorgt", sagt Präsident Peter Neher. Stattdessen müssten Bedingungen geschaffen werden, die es Menschen ermöglichten, länger im Pflegeberuf zu bleiben oder wieder dorthin zurückzukehren.
Bei den Flüchtlingen ist die Ausgangslage eine andere. Die Menschen sind vor Krieg und Terror geflüchtet - und werden nicht selten über Jahre oder auf Dauer in Deutschland leben. Schon deshalb ist es den Fachleuten zufolge ratsam, möglichst viele dieser jungen Menschen für den Pflegejob zu begeistern.
Sebastian Riebandt betont, dass es Interessierten möglich sein muss, sich auf einer guten und ehrlichen Informationsgrundlage zu entscheiden. Ist das geschehen, dann kommt es dem Fachmann zufolge ganz wesentlich "auf die Unterstützungsmöglichkeiten an, die den Ausbildungserfolg sichern" und Abbrüche vermeiden helfen. Das könnten Sprachkurse oder sozialpädagogische Hilfsangebote sein. Denn: "Sprache ist entscheidend, um im Berufsalltag gut zurechtzukommen - das wird leider oft vergessen."
Riebandt betont aber auch: "Weder Geflüchtete noch angeworbene Pflegepersonen aus dem Ausland können unsere personellen Probleme lösen. Abmildern können sie sie sicherlich, wenn Integration und Anwerbung im Rahmen einer durchdachten Gesamtstrategie stattfinden."
Wie das gezielte Heranführen von Flüchtlingen an Jobs in der Pflege mit Erfolg gelingt, zeigt der Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe. Birgit Schierbaum, Leiterin Integration und Sprache, erläuterte dem epd den Ansatz des Vereins: "Wir wollen Menschen eine Chance geben. So bieten wir die komplette Bildungskette vom ersten Sprachunterricht über den Hauptschulabschluss, den man zwingend für den Start einer Pflegeausbildung braucht, über die eigentliche Ausbildung bis hin zu anschließenden speziellen Qualifizierungen an. Wir haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht."
Entscheidend sei die kontinuierliche Betreuung über mehrere Jahre hinweg, betont die Fachfrau. "Die Menschen brauchen oft eine sehr aufwendige Begleitung. Und wir können in vielen Situationen, die gar nichts mit der Ausbildung zu tun haben, helfen, weil wir vor Ort gut vernetzt sind." Die Sache sei einfach: "Leute, die bei uns einen Sprachkurs gemacht haben und sich wohlgefühlt haben, können einfach hier bleiben. Sie können hier im Haus den Hauptschulabschluss machen und dann noch in die Ausbildung wechseln."
Schierbaum hofft, dass in der Öffentlichkeit das Bewusstsein wächst, dass man den Fachkräftemangel gezielt begegnen muss, und zwar nicht nur in der Pflege. "Wir haben viele Menschen, die arbeiten möchten, aber den Weg dorthin für sich noch nicht gefunden haben. Ihnen fehlt die qualifizierte Unterstützung. Hier muss man ansetzen." Dann bekämen auch Menschen mit Fluchthintergrund die Möglichkeit, eine gute Beschäftigung zu finden. "Sie brauchen möglichst frühzeitig Beratung und Unterstützung. Dann, da bin ich mir sicher, tun sich auf dem Feld Pflege viele Möglichkeiten für sie auf."
Frankfurt a.M. (epd). Für das Krankenhaus-Barometer 2017 haben Fachleute untersucht, welche Probleme Kliniken mit ausländischen Pflegekräften bekommen können, etwa im Umgang mit Patienten. Die Krankenhäuser, die zum Befragungszeitpunkt Pflegekräfte aus dem Ausland beschäftigt haben, sollten das Auftreten möglicher Schwierigkeiten bewerten. Und auch die Herausforderungen benennen, die an die Leitungen der Häuser gestellt sind. Damit liegt, anders als für die Altenpflege, ein aussagekräftiges Stimmungsbild aus den Kliniken vor.
Aus der Erhebung geht hervor, dass sprachliche Probleme der fremden Fachkräfte die größte Herausforderung für die Häuser darstellen. In knapp zwei Dritteln der Kliniken treten entsprechende Verständigungsprobleme "sehr oft" oder "oft" auf. Das ist ein marginaler Anstieg im Vergleich zu den Ergebnissen des Krankenhaus-Barometers 2015.
Andere erfragte Probleme treten deutlich seltener auf: Fachlich-qualifikatorische Probleme werden von 30 Prozent der Häuser als problematisch erachtet, wobei auch hier ein leichter Anstieg im Vergleich zu den Ergebnissen des Jahres 2015 zu beobachten ist.
Eine fehlende Anerkennung der Abschlüsse als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen ist für gut ein Fünftel der Häuser ein Problem. Schwierigkeiten in der Interaktion mit Patienten, etwa durch kulturelle Unterschiede oder aufgrund der Arbeitsorganisation, nehmen jeweils gut zehn Prozent der Häuser wahr. Persönliche Probleme, wie Heimweh oder Depressionen, betreffen lediglich gut ein Zehntel der Krankenhäuser. Probleme in der Zusammenarbeit mit Kollegen sowie eine vorzeitige oder kurzfristige Rückkehr ins Heimatland geben fünf bzw. sechs Prozent der Kliniken.
Bonn (epd). Der Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe führt mit Erfolg Flüchtlinge an die Ausbildung in der Pflege heran. Wichtiger Baustein des Konzepts: die durchgehende Bildungskette. Welche Idee dahinter steckt, verrät die Leiterin des Bereichs Integration und Sprache, Birgit Schierbaum, im Interview. Die Fragen stellte Dirk Baas.
epd sozial: Frau Schierbaum, ihr Verein führt auch Flüchtlinge gezielt an die Altenpflege heran. Ein Baustein ihres Erfolges ist das Angebot ununterbrochener Bildungsketten. Was ist der Plan dahinter?
Birgit Schierbaum: Um das zu erklären, muss ich erst mal unsere Arbeit vorstellen. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der auch Träger eines Fachseminars für Altenpflege ist. Noch, muss man sagen, denn ab dem nächsten Jahr, wenn die generalistische Pflegeausbildung kommt, werden wir eine Pflegeschule sein und Pflegefachmänner und Pflegefachfrauen sowie wahlweise Altenpflegefachkräfte ausbilden. Momentan bieten wir noch die dreijährige Altenpflegeausbildung und die einjährige Altenpflegehilfeausbildung an. Darüber hinaus gibt es verschiedene Weiterbildungen im Gesundheits- und Pflegebereich für Fachkräfte.
epd: Wie viele Plätze bieten Sie an?
Schierbaum: Im Moment haben wir 400 Auszubildende hier bei uns im Haus. Pro Klasse sind das zwischen 20 und 25 Plätze. Das sind Menschen mit und ohne Migrationshintergrund mittlerweile auch einige geflüchtete Menschen. Wir unterrichten Männer und Frauen und haben auch in Bezug auf Alter und Herkunft der Teilnehmer eine große Bandbreite. Manche sind Umschüler und haben zuvor einen anderen Beruf gelernt und ausgeübt.
epd: Und speziell für Flüchtlinge gibt es andere Angebote?
Schierbaum: Ja. Wir haben etwa 100 Personen, fast alles geflüchtete Menschen, bei uns, die gerne in der Pflege arbeiten möchten und schon eine konkrete Vorstellung von ihrer beruflichen Zukunft haben. Wir versuchen, diese Menschen so gut es geht und möglichst lückenlos zu begleiten. Dabei geht es um Sprache, um Orientierung, aber auch um einfache Unterstützung in verschiedenen Bereichen, etwa bei Behördengängen.
epd: Und es gibt Sprachschulung...
Schierbaum: Ja, ganz wichtig ist hier, Sprache zu vermitteln, das ist die Basis für alle weiteren Schritte, die dann folgen. Wir haben A1-Kurse, auch A2-Kurse. Das ist aber keine Vorqualifizierung für die Pflege. Pflegespezifisches Vokabular kommt erst ab dem Niveau B1. Da sitzen dann bereits Leute in den Kursen, die wissen, welchen Weg sie in der Pflege gehen wollen.
epd: Welche Philosophie steckt hinter dieser Angebotsstruktur?
Schierbaum: Wir wollen Menschen eine Chance geben. So bieten wir die komplette Bildungskette vom ersten Sprachunterricht über den Hauptschulabschluss, den man zwingend für den Start einer Pflegeausbildung braucht, über die eigentliche Ausbildung bis hin zu anschließenden speziellen Qualifizierungen an. Wir haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht.
epd: Ist das einer der Erfolgsfaktoren?
Schierbaum: Ja, sicher. Sehr wichtig ist uns und den Flüchtlingen eine kontinuierliche Betreuung über mehrere Jahre. Die Menschen brauchen oft eine sehr aufwendige Begleitung. Und wir können in vielen Situationen, die gar nichts mit der Ausbildung zu tun haben, helfen, weil wir vor Ort gut vernetzt sind. Die Sache ist einfach: Leute, die bei uns einen Sprachkurs gemacht haben und sich wohlgefühlt haben, können einfach hier bleiben. Sie können hier im Haus den Hauptschulabschluss machen und dann noch in die Ausbildung wechseln.
epd: Auf welchen Wegen kommen Flüchtlinge, die in die Pflege wollen, zu ihnen?
Schierbaum: Wir haben ein gutes Netzwerk und pflegen den engen Austausch mit den Jobcentern, Integration Points, Flüchtlingsinitiativen oder Ehrenamtler, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind. Sie vermitteln Kontakte und schicken Personen zu uns. Ganz wichtig ist es, dass es, wie etwa bei den Sprachkursen, kostenlose Angebote für Geflüchtete gibt.
epd: Wie geht es dann hausintern weiter?
Schierbaum: Wir besprechen regelmäßig die weiteren Schritte mit den Teilnehmern. Dabei wird auch geklärt, welche beruflichen Perspektiven sich auftun. Sofern sinnvoll und notwendig, vermitteln wir die Teilnehmer in den hausinternen Hauptschulkurs oder wir unterstützen sie bei der Anerkennung vorhandener Bildungs- und Berufsabschlüsse. Ein Wechsel zu anderen Bildungsträgern ist auch möglich, aber eher selten. Die meisten Geflüchteten sind sehr froh, hier bleiben zu können, wo ihnen alles bekannt ist und wo sie sich wohlfühlen.
epd: Ohne einen Hauptschulabschluss kommt ein Flüchtling nicht in eine Pflegeausbildung?
Schierbaum: Das stimmt. Das ist die Mindestvoraussetzung für alle Bewerber. Für die dreijährige Ausbildung braucht man den Hauptschulabschluss nach zehn Jahren. Wenn nur der Hauptschulabschluss 9 vorliegt, müssen die Teilnehmer eine einjährige Pflegehelferausbildung vorschalten. Es gibt Flüchtlinge, die in ihrer Heimat Abitur gemacht haben und nun noch mal in die Schule müssen, um den Hauptschulabschluss zu bekommen, weil beispielsweise ihre Zeugnisse verloren gegangen sind.
epd: Das kostet Zeit.
Schierbaum: Sicher, aber es führt zum Erfolg. Die meisten Personen, die die Hauptschulabschluss haben, gehen dann in die einjährige Helferausbildung und anschließend für drei Jahre in die Altenpflegeausbildung. Das ist die ideale Laufbahn: Erst Sprache lernen, dann pflegespezifische Sprache lernen, dann Schulabschluss und dann die Ausbildung. Dazu kommen bei Bedarf immer die passenden Begleitseminare. Außerdem bieten wie Schnuppertage an, um den Alltag in der Pflege kennenzulernen. Und wir haben auch ein Mentorenprogramm, in dem Auszubildende die Flüchtlinge eng begleiten und sie auch in ihre Einrichtungen mitnehmen.
epd: Wie nehmen Flüchtlinge überhaupt die professionelle Pflege in Deutschland wahr?
Schierbaum: Viele, die zum ersten Mal in einem Pflegeheim sind, sind meist völlig überrascht. Positiv überrascht, um genau zu sein. Denn viele, egal ob Frauen oder Männer, kennen Pflegeheime aus ihrer Heimat in der Regel nicht. In Afrika etwa ist die Versorgung der alten Menschen Sache der nächsten Generation. Folglich gibt es da weder Heime noch ambulante Dienste. Altenpflege wird in der Familie gemacht. Viele haben also keine Vorstellung, wie Pflege hier bei uns aussieht und welche Anforderungen sie an das Personal stellt. Einige Flüchtlinge haben gestaunt, dass die Heimbewohner hier alle ein eigenes Zimmer haben.
epd: Wie würden Sie die Personengruppe der Flüchtlinge beschreiben, die in die Pflege wollen. Wie nehmen Sie sie wahr?
Schierbaum: Ganz unterschiedlich. Einige haben in ihrer Heimat bereits Erfahrungen in der Krankenpflege gemacht und wissen, welchen Weg sie gehen möchten. Andere wollen so schnell wie möglich Geld verdienen, zum Beispiel in niedrig qualifizierten Helferjobs, weil sie in der Heimat noch Familie haben, die sie finanziell unterstützen möchten. Für diese Menschen ist ein Einstieg in die Pflege eher nicht passend, denn der Weg dorthin über Sprache, Schulabschluss und Ausbildung ist ja doch relativ lang.
epd: Und die andere Gruppe?
Schierbaum: Es gibt sehr viele Geflüchtete, die mich immer wieder beeindrucken, weil sie so wissbegierig sind, weil sie erkannt haben, dass ihre Integration sehr wichtig ist, wenn sie länger hier leben wollen. Ihnen ist dann auch klar, dass sie ohne eine anerkannte Ausbildung kaum in der Lage sind, eine Familie zu versorgen. Das sind oft Personen, die schon in ihrer Heimat eine gute schulische oder berufliche Ausbildung hatten, manchmal aber auch Menschen, die in ihrem Herkunftsland keine Chance hatten, eine Schule zu besuchen.
epd: Wie stellen sie sich in der praktischen Arbeit während der Ausbildung an?
Schierbaum: Mir wird immer wieder bestätigt, dass sie sehr wertschätzend mit den alten Menschen umgehen. Alte Menschen haben in vielen Kulturen einen hohen Stellenwert. Und so begegnen sie ihnen dann auch. Und das kommt natürlich bei den Heimbewohnern gut an.
epd: Kommen die nötigen Informationen etwa über das Berufsfeld Pflege überhaupt bei den Flüchtlingen an?
Schierbaum: Ganz früh, also in den Erstaufnahmestellen, sicher nicht. Das wäre wohl auch gar nicht sinnvoll. Die Leute sind dort zunächst mit ganz anderen Dingen befasst und müssen sich erstmal zurechtfinden. Das ist für alle eine schwierige Situation. Ich denke aber, spätestens in der Einrichtung, in die sie dann kommen, sollte es erste Informationen über Sprachkurse, Schulbesuch oder auch mögliche Ausbildungen geben. Immer unter der Voraussetzung, dass man sich verständigen und das alles richtig vermitteln kann. Ich sage es noch einmal: das Wichtigste, die Basis für alles, ist die Sprache. Die zu vermitteln, das passiert meiner Meinung nach, immer noch viel zu wenig, insbesondere bei jungen Müttern.
epd: Haben denn die Sprachkurse die richtigen Inhalte?
Schierbaum: Im Prinzip ja. Es geht ja erst einmal um die Verständigung und das Zurechtfinden im Alltag. Aber dann sollte Sprache auch im beruflichen Kontext vermittelt werden. Wer zum Beispiel in die Pflege will, braucht einen Hauptschulabschluss. Das heißt, er muss auch in den Naturwissenschaften fit sein, muss auch Mathematik beherrschen. Das hatte man anfangs in den Kursen überhaupt nicht auf dem Schirm.
epd: Was ließe sich aus Ihrer Sicht weiter verbessern, um noch mehr Flüchtlinge für einen Job in der Pflege zu gewinnen?
Schierbaum: Es ist wichtig, dass das öffentliche Bewusstsein dafür wächst, dass wir schon jetzt einen hohen Fachkräftebedarf haben, nicht nur in der Pflege. Und wir haben viele Menschen, die arbeiten möchten, aber den Weg dorthin für sich noch nicht gefunden haben. Ihnen fehlt die qualifizierte Unterstützung. Hier muss man ansetzen. Dann bekämen auch Menschen mit Fluchthintergrund die Möglichkeit, eine gute Beschäftigung zu finden. Sie brauchen möglichst frühzeitig Beratung und Unterstützung. Dann, da bin ich mir sicher, tun sich auf dem Feld Pflege viele Möglichkeiten für sie auf. Und das hilft allen: Unserer Gesellschaft im Ganzen und den Menschen, die hier Zuflucht gefunden haben.
Berlin (epd). Der International Council of Nurses (ICN) hat vor dem Hintergrund des weltweit steigenden Mangels an Pflegefachkräften dazu aufgerufen, den Brain Drain in betroffenen Herkunftsländern zu stoppen. Er hat dazu ein Forderungspapier vorgelegt (Internationale Berufs-Mobilität und ethische Anwerbung von Pflegefachpersonen) und pocht auf das Einhalten von Spielregeln, damit angeworbene Beschäftigte geschützt und die Versorgung in den Herkunftsländern gesichert wird, teilte der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) am 3. Dezember in Berlin mit.
Der DBfK ist das deutsche Mitglied im ICN und hat das Forderungspapier in deutscher Übersetzung herausgegeben. Weil reiche Länder – auch Deutschland – gleich auf mehreren Kontinenten versuchten, professionell Pflegende abzuwerben, bluteten die Gesundheitssysteme etlicher ärmerer Länder buchstäblich aus, hieß es. Vor diesem Hintergrund appelliert der ICN an alle aller Länder, Migration von Pflegefachpersonen zu beobachten und zu dokumentieren und sich an die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgegebenen Standards für ethisch einwandfreies internationales Rekrutieren zu halten.
Die WHO prognostiziert bis 2030 weltweit einen Mangel von neun Millionen Pflegefachpersonen und Hebammen. "In vielen Ländern sind die dramatischen Auswirkungen des Mangels längst nicht mehr zu kompensieren", so der DBfK. Er warnt vor skrupelloser internationaler Anwerbung, die sich nicht an ethische Prinzipien halte. Zurück blieben vulnerable Gesundheitssysteme, die ihrer wichtigsten Ressource beraubt wurden, nämlich qualifizierter Pflegefachpersonen.
"Es ist unabdingbar, dass alle Länder mehr einheimische professionell Pflegende ausbilden und ihnen Bedingungen bieten, die sie am Arbeitsplatz halten. Und dass sie für die Beschäftigung von Pflegefachpersonen aus anderen Ländern ethische Anwerbepraktiken implementieren", fordert der ICN.
Berlin (epd). Eine neu gegründete Fachkräfteagentur soll die Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland beschleunigen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (beide CDU) stellten am 2. Dezember in Berlin die Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa) vor. Vermittlungsverfahren, die derzeit mehr als zwei Jahre dauerten, sollen mit deren Hilfe binnen sechs Monaten abgeschlossen sein, sagte Hans. Die Agentur hat ihren Sitz in der saarländischen Hauptstadt Saarbrücken.
Gegründet wurde die Agentur den Angaben zufolge bereits am 4. Oktober. Bearbeitet werden dort demnach bereits 4.200 Anträge auf die Vermittlung von Pflegekräften. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens können sich an die DeFa wenden, wenn sie Pflegekräfte aus dem Ausland einstellen wollen oder Unterstützung bei der Abwicklung der Bürokratie brauchen. Die Agentur kümmert sich den Angaben zufolge um Visa-Anträge, Anerkennung von Berufsabschlüssen sowie Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse.
Gesundheitsminister Spahn betonte, der Bedarf an Pflegekräften sei nicht allein durch Ausbildung, Umschulung und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Deutschland zu decken, sagte Spahn.
Die Bundesregierung wirbt seit einiger Zeit gezielt für Pflegepersonal aus dem Ausland, unter anderem aus Mexiko und von den Philippinen. Spahn und Hans betonten, um Pflegekräfte würde nur in den Ländern geworben, in denen die Bevölkerung besonders jung ist und über Bedarf Pflegekräfte ausgebildet werden. Spahn zufolge sind in jüngerer Zeit rund 2.000 Pflegekräfte aus den Philippinen nach Deutschland gekommen.
Der Gesundheitsminister erläuterte, der Bund stelle als Hauptauftraggeber in den nächsten vier Jahren 4,7 Millionen Euro für die Agentur zur Verfügung. Nach Worten von Regierungschef Hans werden 15 bis 20 Mitarbeiter dort tätig sein.
Für den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) begrüßte Präsident Bernd Meurer das Vorhaben. "Endlich reagiert die Politik auf diesen Flaschenhals." Bei aller Freude über diesen Schritt bleibe allerdings abzuwarten, wie die Umsetzung in der Praxis funktioniert und ob Pflegekräfte aus dem Ausland dem deutschen Arbeitsmarkt tatsächlich deutlich schneller zur Verfügung stehen als in der Vergangenheit, so Meurer.
Berlin (epd). Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), hat eine positive Bilanz der Integration von Einwanderern gezogen und weitere Anstrengungen gefordert. Deutschland sei ein Einwanderungsland und "kann Integration", erklärte die Beauftragte anlässlich der Veröffentlichung des 12. Integrationsberichts am Dienstag in Berlin. Es müsse aber in einigen Bereichen mehr getan und der Polarisierung in der Gesellschaft entgegengewirkt werden.
Widmann-Mauz nannte insbesondere die Sprachförderung bei kleinen Kindern, forderte mehr Unterstützung für zugewanderte Frauen, eine entschlossene Bekämpfung der Kriminalität von und gegen Migranten und betonte die Bedeutung von Zuwanderern für den Arbeitsmarkt.
Dem Bericht zufolge hat ein Viertel der Bevölkerung in Deutschland (25,5 Prozent) einen Migrationshintergrund. Von diesen knapp 21 Millionen Menschen hatten 2018 mehr als die Hälfte (52 Prozent) den deutschen Pass. Daher müsse man vom "Wir" und "Ihr" wegkommen, heißt es in dem Bericht. Vielfalt sei die Realität, sagte Widmann-Mauz.
Die Integrationsbeauftragte betonte die Bedeutung von Bildung für die Integration und forderte deutschlandweit verpflichtende Sprachtests zwei Jahre vor der Einschulung. Sie nahm dafür die Kultusminister der Länder in die Pflicht. Es gebe zu viele Kinder, die mit sprachlichen Defiziten in die Schule kämen, sagte Widmann-Mauz.
Mehr Hilfen verlangte Widmann-Mauz ausdrücklich für zugewanderte Frauen. Sie nähmen seltener als Männer an Integrationsangeboten teil und seien auf eine gute Kinderbetreuung angewiesen, um erwerbstätig sein zu können. Die Berufstätigenquoten bei gut ausgebildeten Einwanderinnen liegen dem Bericht zufolge deutlich unter denen einheimischer Frauen, bei Frauen mit niedrigen Abschlüssen sind die Unterschiede noch größer. Deutschland sei aber auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen, sagte Widmann-Mauz.
Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Ausländern ist dem Bericht zufolge in den vergangenen fünf Jahren stärker gestiegen als bei den Deutschen. Auch die Zahl der Berufstätigen nimmt zu, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind. Inzwischen sind 431.000 beschäftigt, davon 357.000 in regulären, sozialversicherungspflichtigen Jobs. Die Arbeitslosenquote unter Ausländern ist mit 12,2 Prozent aber immer noch fast dreimal so hoch wie unter Deutschen, wenn sie auch seit 2017 gesunken ist.
Entschieden sprach sich Widmann-Mauz für die Bekämpfung von Rechtsextremismus, Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit und jede Form von Hasskriminalität aus. Die Gesellschaft müsse allen Menschen ein Leben ohne Angst garantieren können, sagte sie. Auch gegen die Kriminalität von Migranten müsse entschlossen vorgegangen werden, forderte Widmann-Mauz. Die Zahl nicht deutscher Tatverdächtiger war dem Bericht zufolge in den Jahren 2015 und 2016 deutlich gestiegen, geht aber nun im zweiten Jahr in Folge leicht zurück.
Der 12. Integrationsbericht umfasst den Zeitraum von August 2016 bis April 2019. Die Einwanderung ist in diesen Jahren zurückgegangen. 2018 kamen 1,6 Millionen Menschen, 300.000 weniger als noch 2016. Die Mehrheit von 53 Prozent kam aus EU-Ländern.
Abzüglich derer, die das Land im selben Jahr verlassen haben, kamen 2018 knapp 400.000 Menschen hinzu. Im Jahr 2017 waren es 416.000, im Jahr 2016 knapp 500.000 und 2015, in dem Jahr mit der höchsten Fluchtzuwanderung, kamen 1,14 Millionen Menschen neu nach Deutschland.
Die Zahl der Asylanträge ist deutlich zurückgegangen, von rund 745.500 im Jahr 2016 auf rund 141.900 in den ersten zehn Monaten dieses Jahres. Der Integrationsbericht erscheint alle zwei Jahre.
Grüne und Linke kritisierten, die Bundesregierung setze die Erkenntnisse zur Integration seit Jahren nicht um. Die fachpolitischen Sprecher Filiz Polat (Grüne) und Gökay Akbulut (Linke) erklärten übereinstimmend, der erste entscheidende Schritt für das Fortkommen Zugewanderter sei ein sicherer Aufenthaltstitel. Akbulut erklärte, die Partizipation von Menschen mit Migrationsbiografie sei immer noch ein Randthema. In Führungsetagen suche man sie weitgehend vergeblich.
Frankfurt a.M. (epd). Die Integrationsbeauftagte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), hat am 3. Dezember den 12. Bericht zum Stand der Integration in Deutschland vorgestellt. Darin finden sich unter anderem folgende Strukturdaten:
- Jede vierte Person in Deutschland hat einen Migrationshintergrund (20,8 Millionen Menschen), das sind 25,5 Prozent der Bevölkerung.
- 52 Prozent der Bevölkerung mit Migrationshintergrund waren im Jahr 2018 Deutsche, 48 Prozent Ausländer.
- Die Einwanderung ist gesunken: Im Jahr 2018 kamen rund 1,6 Millionen Menschen nach Deutschland, 300.000 weniger als 2016. 53 Prozent der Zuwanderer kamen aus EU-Ländern.
- Auch die Zahl der Asylanträge ist deutlich zurückgegangen: In den ersten zehn Monaten 2019 waren es 141.889. Zum Vergleich: Im Jahr 2018 wurden noch 185.853 Erst- und Folgeanträge gestellt, im Jahr 2017 waren es mehr als 222.000. - Mit 27 Prozent ist das Armutsrisiko bei Menschen mit Migrationshintergrund mehr als doppelt so hoch wie in der übrigen Bevölkerung (elf Prozent).
- Bundesweit haben 33,6 Prozent der Grundschulkinder einen Migrationshintergrund. - Knapp ein Drittel der ausländischen Schülerinnen und Schüler besucht die Gesamtschule (29,5 Prozent). Nur ein Viertel von ihnen lernt am Gymnasium (25 Prozent). Zum Vergleich: Bei den deutschen Schülern beträgt der Anteil 49 Prozent.
- Die Arbeitslosenquote von Ausländern ist fast dreimal höher (12,2 Prozent) als die von Deutschen (4,7 Prozent, Stand: September 2019).
- Unter den 20,8 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland sind 10,1 Millionen Frauen. Sie haben im Durchschnitt 1,4 Kinder. Zum Vergleich: Frauen ohne Migrationshintergrund haben durchschnittlich 1,2 Kinder.
- Kriminalität: Die Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger ist nach einem Anstieg in den Jahren 2015 und 2016 im zweiten Jahr in Folge rückläufig (minus 1,7 Prozent im Jahr 2018).
Berlin (epd). Rund 60 Prozent der anspruchsberechtigten Senioren nehmen einer Studie zufolge keine Grundsicherung im Alter in Anspruch. Das führe zu verdeckter Armut, die durch den Bezug von Grundsicherung vermeidbar wäre, heißt es in einer am Mittwoch in Berlin vorgelegten Erhebung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Bei voller Inanspruchnahme dieser Sozialleistung würden die Einkommen der Senioren im Schnitt um 30 Prozent oder 220 Euro monatlich steigen.
Die SPD plädierte aufgrund dieser neuen Erkenntnisse dafür, die Anträge zu erleichtern und besser über den Rechtsanspruch zu informieren. Die Diakonie sprach von einem "erschreckenden Befund" des DIW und warb einmal mehr für die Grundrente im Kampf gegen Armut.
Verdeckte Altersarmut lässt sich laut DIW nur schwer quantifizieren. Die Autoren der Studie haben deshalb Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ausgewertet und in unterschiedlichen Szenarien geschätzt, wie vielen Haushalten Grundsicherung im Alter zustünde. Mit Hilfe der Angaben über den tatsächlichen Leistungsbezug ließ sich die Gruppe identifizieren, die zwar einen Anspruch hätte, diesen aber nicht geltend macht.
Demnach sind es knapp 62 Prozent oder hochgerechnet etwa 625.000 Privathaushalte, die auf das Geld verzichten. Besonders hoch ist die Quote bei Personen, die älter als 77 Jahre (73 Prozent) oder verwitwet (77 Prozent) sind. Vor allem aber nehmen diejenigen, die monatliche Beträge bis 200 Euro aus der Grundsicherung zu erwarten haben, diese oft nicht in Anspruch (80 Prozent).
Um durchschnittlich rund 30 Prozent würde das Einkommen der Haushalte steigen, wenn sie Grundsicherung in Anspruch nähmen. Das wären der Untersuchung zufolge 2.650 Euro mehr pro Jahr mehr.
"Vielen ist das Verfahren vermutlich zu aufwendig, gerade bei kleinen Beträgen. Oder sie wissen gar nicht, dass sie den Rechtsanspruch haben", vermutet Studienautor Hermann Buslei. Auch die Angst, als "Almosenempfänger" abgestempelt zu werden, könne eine Rolle spielen.
Wenn Unwissenheit, Stigmatisierung und Komplexität die Gründe für die Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung seien, dann müsse die Politik reagieren, hieß es. Das Informationsangebot müsste verbessert werden, um beispielsweise die unbegründete Angst vor dem Rückgriff auf das Einkommen oder Vermögen der Kinder zu nehmen.
Mitautor Peter Haan sagte, "eine vereinfachte Antragstellung und weniger Bürokratie könnte ein effizienter Weg sein, um die verdeckte Altersarmut etwas einzudämmen. Abschaffen kann man sie nur, wenn die Leistungen ohne Beantragung ausgezahlt würden." Erstellt wurde die Untersuchung vom Forschungsnetzwerk Alterssicherung mit Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Die SPD-Abgeordnete Katja Mast sagte, es sei "Aufgabe des Staates dafür zu sorgen, dass die Grundsicherung auch ankommt bei denen, die einen Anspruch darauf haben". Sie warb für den Abbau bürokratischer Hürden: "Wir dürfen nicht akzeptieren, dass mehr als jeder zweite Anspruchsberechtigte keinen Antrag auf Grundsicherung stellt."
"Es ist ein erschreckender Befund, dass fast zwei Drittel der von Armut betroffenen Senioren die ihnen zustehenden Grundsicherungsleistungen nicht in Anspruch nehmen", sagte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Das Antragsverfahren sei bürokratisch und von umfassender Kontrolle geprägt. Aus Angst und Scham lebten deshalb viele arme Senioren von der Hand in den Mund. Loheide betonte, die Studie zeige, wie dringend nötig eine Grundrente sei.
Berlin (epd). Die Länderkammer stimmte am 29. November in Berlin dem "Angehörigen-Entlastungsgesetz" zu, das der Bundestag bereits beschlossen hat. Erwachsene Kinder müssen einen Teil der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) für ihre Eltern zurückzahlen. Künftig gilt dies nur noch für Spitzenverdiener mit einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro.
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Hilfe zur Pflege, wenn ihre Rente für die Heimkosten nicht ausreicht. Die Sozialämter können sich das Geld aber zum Teil von den erwachsenen Kindern zurückholen.
Ziel der Neuregelung ist neben der Entlastung der erwachsenen Kinder deshalb auch, den Pflegebedürftigen die Befürchtung zu nehmen, dass ihre Angehörigen für sie aufkommen müssen.
Der Bund schätzt die Mehrkosten für die Länder auf jährlich 300 Millionen Euro, der Deutsche Städtetag spricht von 500 Millionen Euro. Die Kommunen müssen für die Kosten aufkommen. In einer Erklärung sicherte der Bund den Ländern für das Jahr 2022 eine Evaluierung der tatsächlichen Kosten zu. Falls es zu deutlichen Mehrbelastungen kommt, soll geprüft werden, wie die Länder dann entlastet werden können. Die Bundesregierung sagte am 29. November zu, hierüber Gespräche zu führen.
Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden auch die Eltern volljähriger Kinder mit einer Behinderung entlastet, die bisher monatliche Zuzahlungen zu den Sozialleistungen für ihre Kinder aufbringen müssen. Auch für sie gilt künftig die 100.000 Euro-Einkommensgrenze. Union und SPD hatten die Entlastung der Angehörigen im Koalitionsvertrag vereinbart.
"Das Gesetz ist ein wichtiges Signal für Menschen mit Behinderung und ihre Familien, für mehr Teilhabe und Inklusion", lobte die Vorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt. Neben der finanziellen Entlastung der Eltern und Kinder würden nun die bundesweit fast 500 Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen dauerhaft aus Bundesmitteln finanziert.
Zudem begrüßte es die Verbandschefin, dass das Budget für Ausbildung eingeführt wird, mit dem junge Menschen mit Behinderung bei der Berufsausbildung unterstützt werden. "Und Schulabgänger erhalten ihren Anspruch auf Grundsicherung im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt zurück. Dieses Gesetz ist eine umfassende Ergänzung der Unterstützung für Menschen mit Behinderung und ihre Familien."
Auch Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, sprach von einem großen Erfolg, den erst intensive Lobbyarbeit möglich gemacht habe. "Das Gesetz stand im Bundesrat bis zuletzt auf der Kippe. Grund dafür war die Angst der Länder vor hohen Kosten. Deshalb haben die VdK Landesverbände auch bei ihren Landesregierungen bis zum Schluss Druck gemacht."
Auf diese Entlastung hätten viele Menschen lange gewartet. Bentele: "Wir wissen von unseren Mitgliedern, dass in der Vergangenheit viele Ältere nicht ins Heim gegangen sind, weil sie ihre Kinder finanziell nicht belasten wollten - obwohl sie zu Hause nicht mehr ausreichend versorgt werden konnten." Diese Rücksicht auf Kosten der eigenen Gesundheit gehöre nun der Vergangenheit an.
Gerade auch für Eltern, die Kinder mit Behinderung ihr Leben lang unterstützen, führe das Gesetz zu einer echten Entlastung: "Sie sind ein Leben lang stärker gefordert als andere Eltern. Da ist es nur gerecht, dass sie beim Unterhalt für ihre volljährigen Kinder finanziell stärker entlastet werden. Angehörige leisten wertvolle Arbeit. Sie stützen ihre Familien und die Gesellschaft im Ganzen", so Bentele.
Gütersloh (epd). Das Armutsrisiko hat sich in vielen Industrieländern trotz besserer Wirtschaftsdaten nicht verringert. Rund zehn Jahre nach Ausbruch der globalen Finanzkrise liege die durchschnittliche Arbeitslosenquote in 41 untersuchten EU- und OECD-Ländern mit 5,3 Prozent zwar erstmals leicht unterhalb des Vorkrisenniveaus von 2008, erklärte die Bertelsmann Stiftung am 5. Dezember in Gütersloh. In 25 Staaten stagniere jedoch das Armutsrisiko oder sei sogar gestiegen. In der Studie der Stiftung über soziale Gerechtigkeit wurden die Teilhabechancen in 41 Industriestaaten untersucht.
Am häufigsten von Armut bedroht sind der Studie zufolge Menschen in Israel und in den USA. Kinder haben in der Regel ein höheres Armutsrisiko als ältere Menschen. Als armutsgefährdet stuft die Stiftung Menschen ein, die über weniger als die Hälfte des durchschnittlichen mittleren Einkommens verfügen. In Deutschland liege die Armutsgrenze bei weniger als 950 Euro pro Person im Monat, erklärte der Mitautor und Arbeitsmarktexperte der Stiftung, Thorsten Hellmann.
Die besten Teilhabechancen gibt es in den nordischen Ländern Island, Norwegen, Dänemark und Finnland. Deutschland belegt den zehnten Platz. Zu den Schlusslichtern zählten die USA auf Platz 36 vor Chile, Bulgarien, Rumänien, der Türkei und Mexiko, heißt es in der Studie.
Die gute Platzierung Deutschlands im Gesamtranking beruhe vor allem auf der anhaltenden Erfolgskurve am Arbeitsmarkt, erklärte die Bertelsmann Stiftung. Neben der stetig sinkenden Arbeitslosenquote gehöre die Jugendarbeitslosigkeit mit 6,2 Prozent im internationalen Vergleich zu den niedrigsten. Während die Beschäftigungsrate zwischen 2013 und 2018 von 73,5 auf 75,9 Prozent gestiegen sei, habe sich das Armutsrisiko im selben Zeitraum jedoch von 9,4 auf 9,8 Prozent erhöht. Das Armutsrisiko gibt an, wie hoch der Anteil armutsgefährdeter Menschen an der Gesamtbevölkerung ist.
Anders als in der Mehrzahl der Länder sei das Armutsrisiko in Deutschland für ältere Menschen mit 9,7 Prozent auf dem höchsten Stand seit zehn Jahren, hieß es weiter. Kinder und Jugendliche haben ein Armutsrisiko von 7,6 Prozent.
Mit Sorge sehen die Autoren der Studie auch eine zunehmende Kluft zwischen Jung und Alt. Kinder und Jugendliche sind der Studie zufolge in 27 der untersuchten Staaten häufiger von Armut bedroht als die über 65-Jährigen. Allerdings sei auch Altersarmut weiterhin in vielen EU- und OECD-Staaten ein weit verbreitetes Problem.
Zusätzlich kritisieren die Autoren eine zu zaghafte Klima- und Umweltpolitik. Lediglich drei der 41 EU- und OECD-Länder deckten ihren Energiebedarf zu mehr als 50 Prozent aus erneuerbaren Energien, erklärte Hellmann. Deutschland habe im vergangenen Jahr seine Nutzung erneuerbarer Energien zwar auf einen Anteil von rund 14 Prozent ausgebaut, liege im Ländervergleich jedoch nur auf Rang 24. Auch die hohen Treibhausgasemissionen von rund elf Tonnen pro Kopf (Rang 30) zeigten, dass Deutschland beim Klimaschutz hinterherhinke.
Wenn der Aufschwung am Arbeitsmarkt nicht mit einem sinkenden Armutsrisiko einhergehe, könne das zu einem Bumerang für Politik und Wirtschaft werden, warnte der Vorstandsvorsitzende der Bertelsmann Stiftung, Aart De Geus. Auch bei der Generationengerechtigkeit müssten die EU- und OECD-Staaten ansetzen, um die Teilhabechancen aller dauerhaft zu verbessern.
Mit dem "sozialen Gerechtigkeitsindex" (Social Justice Index) untersucht die Stiftung anhand von 46 Kriterien die Teilhabechancen in den 41 Staaten der EU- und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Zu den Themenfeldern gehören unter anderen Armut, Bildung, Generationengerechtigkeit und soziale Inklusion. In die aktuelle Studie flossen den Angaben zufolge international verfügbare Daten bis Ende Oktober 2019 ein.
Berlin (epd). Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29. November der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zugestimmt. Bundesbildungsministerin Karliczek äußerte sich zufrieden: Das Gesetz, das auch neue Mindestvergütungen für Azubis vorsieht, sei "eines meiner zentralen Vorhaben in dieser Legislaturperiode". Die berufliche Bildung so attraktiver gemacht: "Wir stärken damit das duale System, um das uns schon heute viele Länder beneiden."
Nach der Zustimmung in der Länderkammer erhalten Auszubildende künftig eine Mindestvergütung. Das gilt sowohl für betriebliche als auch für außerbetriebliche Ausbildungen. Laut Gesetzesbeschluss beträgt die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr monatlich 515 Euro. 2021 erhöht sie sich auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Im weiteren Verlauf der Ausbildung steigt die Mindestvergütung: um 18 Prozent im zweiten Jahr, um 35 Prozent im dritten und um 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr.
Außerdem ändern sich die Abschlussbezeichnungen der höheren Berufsbildung: Künftig sollen die beruflichen Fortbildungsstufen "Geprüfte Berufsspezialistin" beziehungsweise "geprüfter Berufsspezialist", "Bachelor Professional" und "Master Professional" heißen. Bezeichnungen wie Betriebswirtin, Wirtschaftsfachwirt oder Fachkauffrau entfallen. Meisterinnen und Meister dürfen sich zusätzlich "Bachelor Professional" nennen. Durch die englischen Bezeichnungen möchten Bundesregierung und Bundestag die internationale Anschlussfähigkeit sichern, hieß es.
Beabsichtigt ist zudem, die Durchlässigkeit bei gestuften Ausbildungen zu verbessern. Zudem wird es leichter, Ausbildungen in Teilzeit zu absolvieren. Bisher ist das nur für leistungsstarke Auszubildende zulässig, die alleinerziehend sind oder Angehörige pflegen. Künftig soll dieser Weg insbesondere auch Geflüchteten, lernbeeinträchtigten Menschen sowie Menschen mit Behinderungen offen stehen. Voraussetzung für eine Ausbildung in Teilzeit ist die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs.
"An diesem Tag senden wir eine klare Botschaft: In Deutschland gibt es zwei gleichwertige Qualifizierungswege, nämlich höherqualifizierende Berufsbildung und Studium", sagte Karliczek. Junge Menschen sollen nach ihrem Willen gut in die Berufsausbildung starten, egal in welcher persönlichen oder familiären Situation sie sich befinden. "Deshalb stärken wir auch die Möglichkeit einer Teilzeitberufsausbildung. Wenn wir künftig die Fortbildungsabschlüsse besser sichtbar machen, zeigen wir damit unsere Wertschätzung für beide."
DIHK-Präsident Eric Schweitzer sagte, das neue Gesetz setze wichtige Impulse, um die Berufliche Bildung attraktiver zu machen und zu stärken. Die neuen Abschlussbezeichnungen "Bachelor Professional" und "Master Professional" machten auch sprachlich deutlich, dass berufliche und akademische Bildung gleichwertig seien.
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt als das "Grundgesetz" der beruflichen Bildung in Deutschland. Am 1. September 1969 trat es in Kraft. Es regelt die Rechte und Pflichten der Auszubildenden und der Betriebe. Auf seiner Grundlage werden duale Ausbildungsberufe bundeseinheitlich geregelt. Auch die berufliche Fortbildung ist im BBiG geregelt, das 2005 zuletzt umfassend überarbeitet wurde.
Berlin (epd). Viele Wohnungslose müssen zu lange in Notunterkünften bleiben. Jeder Dritte lebe dort länger als zwei Jahre, berichtete das Deutsche Institut für Menschenrechte am 4. Dezember in Berlin bei der Vorstellung des diesjährigen Menschenrechtsberichts für Deutschland. Besonders schwierig sei die Lage für Menschen, die aus der Psychiatrie, Suchtkliniken oder Jugendeinrichtungen entlassen werden sowie für Ältere. Einer der Gründe sei der Mangel an bezahlbarem Wohnraum.
Die Direktorin des Instituts, Beate Rudolf, sprach von einer "sich verschärfenden Situation". Darauf müssten die staatlichen Stellen reagieren und handeln. Die Minimalstandards für Notunterkünfte seien nicht vereinbar mit dem Menschenrecht auf Wohnen.
Aus Erhebungen einzelner Bundesländer geht hervor, dass in den vergangenen Jahren bundesweit jeweils einige Zehntausend Menschen in Notunterkünften untergebracht waren. Die Zahlen steigen, in Berlin beispielsweise haben sie sich dem Bericht zufolge bereits zwischen 2014 und 2016 verdreifacht. Acht Bundesländer erfassen die Zahl und die Unterbringung der Obdachlosen bisher gar nicht. Eine bundesweite Statistik gibt es auch nicht, sie soll erst 2022 eingeführt werden.
Das Menschenrechtsinstitut forderte, die Aufenthaltsdauer in den Unterkünften müsse wieder verkürzt werden. Zumindest aber müssten sich vielerorts die Bedingungen verbessern. Die Einrichtungen seien für einen längeren Aufenthalt der Menschen nicht ausgelegt.
Vor allem aber müsse mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen und sichergestellt werden, dass auch Wohnungslose eine Chance auf eine Wohnung hätten. Es gebe in vielen Kommunen durchaus ein Problembewusstsein für die Lage der Wohnungslosen, aber es müsse mehr geschehen, um ihnen zu helfen. Sozialarbeiter, die teilweise für bis zu 100 Menschen zuständig seien, könnten die Betroffenen nicht angemessen begleiten.
Die genaue Zahl wohnungsloser Menschen in Deutschland ist unbekannt. Zwei aktuelle Schätzungen bezogen auf das Jahr 2018 gehen von bis zu 340.000 oder bis zu 540.000 Wohnungslosen aus.
Als wohnungslos gelten nicht nur Menschen, die auf der Straße leben, sondern alle, die über keinen eigenen Wohnraum verfügen. Dazu zählen Personen, die bei Freunden unterkommen, in einem Wohnwagen leben, in Notunterkünften, Übergangswohnheimen oder auch in Flüchtlingsunterkünften, obwohl sie eigentlich in eine eigene Wohnung ziehen dürfen.
Das Menschenrechtsinstitut legt dem Bundestag jedes Jahr einen Bericht zur Menschenrechtssituation in Deutschland vor. Ein Schwerpunkt ist dieses Jahr die Situation der Wohnungslosen. Im vergangenen Jahr standen ausbeuterische Arbeitsverhältnisse im Fokus.
Der aktuelle Bericht über den Zeitraum von Juli 2018 bis Juni 2019 beschäftigt sich auch mit der Arbeit von Beschwerdestellen für Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen im Ausland. Sie seien zu wenig bekannt und könnten ihre Aufgabe, die Betroffenen bei der Durchsetzung von Ansprüchen zu unterstützen, nur unzureichend erfüllen, hieß es.
Schwerte (epd). Der Staatssekretär Andreas Bothe vom NRW-Integrationsministerium hat Defizite bei der Beschulung von Flüchtlingskindern in Asylunterkünften eingeräumt. Das Ministerium suche derzeit 50 Lehrer für die Unterrichtung der Kinder in den landesweit Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE), sagte Bothe am 30. November beim "Asylpolitischen Forum" in Schwerte. Wegen der dezentralen Lage der Unterkünfte erweise sich das in der Praxis oft schwieriger als erwartet.
Kirsten Eichler vom Flüchtlingsrat Münster hatte zuvor die Ausweitung der Unterbringungsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen kritisiert. Sie forderte, zu der vorherigen Praxis zurückzukehren, Asylbewerber möglichst schnell den Kommunen zuzuweisen. So könnten die Kinder möglichst schnell in eine Regelschule gehen und den Familien die Integration erleichtert werden.
Auch Bothe sprach sich für ein "Umdenken zur Integration" aus. Vor allem in den Ausländerämtern in den Landkreisen sollte ein Mentalitätswechsel stattfinden, sagte er. Vielfach verstünden sie ihre Aufgabe noch darin, Ausländer möglichst abzuweisen. Für gut integrierte Geflüchtete müsse es einen Rechtsstatus geben, der ihnen den weiteren gesicherten Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen erleichtere, forderte der FDP-Politiker. Allerdings erwiesen sich viele Landräte "als nicht sehr kooperativ".
Mainz (epd). Mehrere rheinland-pfälzische Unternehmen, die sich in vorbildlicher Weise für die berufliche Integration von Schwerbehinderten einsetzen, sind am 2. Dezember in Mainz ausgezeichnet worden. Gewinner des Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Bereich der Großunternehmen ist das DRK-Krankenhaus Altenkirchen-Hachenburg mit einer Schwerbehindertenquote von 9,4 Prozent. Besonders das betriebliche Eingliederungsmanagement der Klinik sei vorbildlich, teilte die Preisjury zur Begründung mit.
Weitere Preisträger sind das Tiefbaufirma Helmut Pehl GmbH aus Holler im Westerwald und das Café "Jennys and Jackys" aus Offenbach an der Queich.
In der Sparte Öffentlicher Dienst wurde die Bezirksverwaltung Mainz der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ausgezeichnet. Ein Sonderpreis ging an die Schreinerei Schüller in Daun, die umfangreiche Umbauarbeiten startete und Arbeitsabläufe umstellen ließ, um einem Mitarbeiter nach einem schweren Unfall die Weiterbeschäftigung zu ermöglichen.
Die Auszeichnung wird seit 1998 jährlich vergeben und ist für die Preisträger mit einer Geldprämie von jeweils 3.000 Euro verbunden.
Berlin, Frankfurt a.M. (epd). Die Arbeiterwohlfahrt Frankfurt steht im Fall Feldmann unter Druck. Jetzt hat der AWO-Bundesverband alle beteiligten Mandatsträger des Kreisverbandes aufgerufen, ihre Ämter so lange ruhen zu lassen, bis alle Untersuchungen abgeschlossen seien. Das lehnt der Kreisverband jedoch ab. Für bundesweite Aufmerksamkeit sorgen die Vorwürfe, Zübeyde Feldmann habe als Kita-Leiterin im Dienst der AWO ein deutlich zu hohes Gehalt bezogen und zudem noch einen teuren Dienstwagen bekommen. Doch es gibt wohl noch mehr Mitarbeiter mit teuren Dienstwagen.
Der Kreisverband ist auch wegen anderer Vorwürfe in Erklärungsnot. Es geht um überteuerte Reisen, Mobbing und angeblich abgerechnete Leistungen, die nicht erbracht wurden, weshalb die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen hat.
Das AWO-Präsidium in Frankfurt zieht bereits Konsequenzen und will auch das Gehaltsgefüge prüfen. Es versprach nach einer Sondersitzung am 3. Dezember zudem "transparente Aufklärung". Zwei ehrenamtliche Revisoren haben unterdessen ihren Rücktritt eingereicht. Ulli Nissen, eine der Revisoren und SPD-Bundestagsabgeordnete, sagte der FAZ: "Die Revision ist für uns als Ehrenamtliche nicht mehr in der Tiefe zu leisten."
Anlässlich dieser "Vorfälle" hatte Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO-Bundesverbandes, erklärt, man werde nicht zulassen, "dass die gute Arbeit der vielen Ehrenamtlichen in den Ortsvereinen der AWO in Frankfurt gefährdet wird und die AWO insgesamt in Verruf gerät". Er erwarte "eine vollständige Aufklärung aller öffentlich gewordenen Vorwürfe gegenüber den Ortsvereinen und der Öffentlichkeit".
Stadler: "Die beteiligten Mandatsträger des Kreisverbandes müssen ihre Ämter ruhen lassen, damit eine unbeeinflusste Aufklärung erfolgt." Das sorgt nun für Ärger an der Basis. Zwei Frankfurter Ortsvereine wiesen die Einflussnahme aus Berlin mit klaren Worten zurück.
Der Vorsitzende des Frankfurter AWO-Präsidiums, Ansgar Dittmar, kündigte ebenfalls an, der Weisung aus Berlin nicht Folge zu leisten. "Das Eingreifen des Bundesvorstandes ist kontraproduktiv für unsere Transparenzoffensive", sagte der Sozialdemokrat lokalen Zeitungen. Und er fügte hinzu: "Wir müssen jetzt weiterarbeiten." Im ersten Quartal 2020 wolle man dann regulär einen neuen Vorstand wählen. Ablehnend äußerten sich auch mehrere AWO-Ortsverbände.
OB Feldmann bestreitet die Vorwürfe, auf die Bezahlung seiner Frau irgendeinen Einfluss genommen zu haben: "Auf die Gestaltung der Arbeitsverträge bei der AWO, auch des Vertrags meiner Frau, einschließlich Bezahlung und Dienstwagenregelung, habe ich keinen Einfluss genommen", sagte er. Von der Höhe des Gehaltes seiner Frau sowie dem Dienstwagen will der Oberbürgermeister nichts gewusst haben.
Die Frankfurter Sozialdezernentin Daniela Birkenfeld (CDU) hat inzwischen angeordnet, einen Teil der Zuschüsse an den Kreisverband der AWO einzubehalten. Dabei gehe es um mehrere Hunderttausend Euro. Es handele sich um die Verwaltungspauschale, die mit zehn Prozent der Personalkosten und einem Sockelbetrag veranschlagt werde, so eine Sprecherin des Sozialdezernats am 30. November.
"Diese Verwaltungspauschale behalten wir jetzt ein. Wir zweifeln daran, dass die städtischen Mittel den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit entsprechend verwendet werden und wollen Einblick in die Unterlagen der AWO", hieß es.
Zuvor hatte die Frankfurter AWO bereits beschlossen, auf die Vorwürfe mit einer Transparenzoffensive zu reagieren. Das beschlossene Maßnahmenpaket umfasst unter anderem, einen externen Compliance-Officer zu bestellen. Dieser solle ab 1. Januar 2020 seine Arbeit aufnehmen und mit weitgehenden Befugnissen ausgestattet werden.
Er soll sowohl die internen Kontrollorgane ergänzen als auch als Ombudsmann neutrale Anlaufstelle für Hinweisgeber sein. So können Beschäftigte künftig tatsächliche oder auch nur vermeintliche Verfehlungen anonym melden. Hinweisen soll grundsätzlich nachgegangen werden. Mit diesem Schritt gehe die AWO Frankfurt über den bundesweit geltenden AWO-Governance-Kodex hinaus. "Auch wenn wir davon überzeugt sind, dass die Vorwürfe entkräftet werden, haben wir der Staatsanwaltschaft selbstverständlich unsere volle und uneingeschränkte Kooperation zugesichert", unterstrich AWO-Vorsitzender Dittmar.
Peter Feldmann sieht sich auch wegen seiner Stelle bei der AWO unter Druck, die er vor seiner OB-Wahl 2012 innehatte. Beschäftigt war er damals bei der Johanna-Kirchner-Stiftung der AWO. Vorher war er Leiter eines AWO-Altenheimes in Darmstadt-Eberstadt. Es wird behauptet, die Stelle bei der Kirchner-Stiftung in Frankfurt sei eigens für Feldmann geschaffen worden, damit er seinen OB-Wahlkampf vorbereiten konnte. Nach seiner Wahl wurde der Posten ersatzlos gestrichen.
Das bestreitet Dittmar im Interview mit der "Frankfurter Rundschau": "Feldmann wurde als Belegungsmanager wegen seiner guten Kontakte eingestellt. Wir hatten damals erhebliche Probleme, unsere Häuser auszulasten. Das hatte mit Sanierungsstau zu tun. Wir haben von seinem Netzwerk sehr profitiert." Auch dass die Stelle nach seinem Weggang wieder verschwand, sei erklärbar, "weil Feldmann seine Aufgabe erledigt hatte".
Rendsburg, Freiburg (epd). Mit Festgottesdiensten haben die beiden großen Kirchen am 1. Advent ihre diesjährigen Spendenkampagnen zur Weihnachtszeit eröffnet. Die evangelische Hilfsorganisation "Brot für die Welt" startete ihre 61. bundesweite Aktion unter dem Motto "Hunger nach Gerechtigkeit" in Rendsburg. Das katholische Lateinamerika-Hilfswerk Adveniat eröffnete mit einem Gottesdienst in Freiburg seine Weihnachtskampagne "Friede! Mit Dir!", die jungen Menschen in Lateinamerika gewidmet ist.
Der Schleswiger Bischof Gothart Magaard sagte in seiner Predigt in der Rendsburger Christkirche: "Gott sucht Mitmenschen, die ein Gespür dafür haben, dass das Brot dieser Welt wirklich Brot für die Welt ist - nicht für die Gier weniger, sondern für den Hunger aller bestimmt." Er verwies auf Hilfe zur Selbsthilfe, Kooperationen mit Projektpartnern vor Ort, Bildung für Mädchen, sauberes Trinkwasser und nachhaltiges Wachstum. Sein Dank gelte allen, die dies in den vergangenen 60 Jahren seit Bestehen der Aktion möglich gemacht hätten, sagte Magaard in dem live in der ARD übertragenen Gottesdienst.
Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) nannte "Brot für die Welt" in seinem Grußwort "eine der berührendsten Weihnachtsgeschichten unserer Zeit". Eine "humanitäre Erfolgsgeschichte" sei es obendrein: "Wir sehen, wie ein kleiner Anfang die Welt verändern kann." Es gebe vieles, das wütend und traurig mache - brutalste Kinderarbeit, die Ausbeutung der Ärmsten, die Zerstörung der Natur, sagte Günther: "'Brot für die Welt' engagiert sich, wo das Elend und unsere Verzweiflung darüber am größten sind."
Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentin des Hilfswerks, erinnerte an den Start von "Brot für die Welt" am 12. Dezember 1959 in der Berliner Deutschlandhalle. Damals hatten evangelische Landes- und Freikirchen zu Spenden für die weltweit Hungernden aufgerufen. Die erste Sammlung erbrachte 19 Millionen Mark aus Ost- und Westdeutschland und war der Gründungsakt des evangelischen Hilfswerks. Seitdem wird jedes Jahr am 1. Advent die neue Spendenaktion eröffnet - bundesweit und mit vielen regionalen und lokalen Gottesdiensten. 2018 wurden in ganz Deutschland 63,6 Millionen Euro Spenden gesammelt.
Schwerpunkte der Arbeit von "Brot für die Welt" sind die Überwindung von Hunger und Armut, die Stärkung von Bildung und Gesundheit sowie der Einsatz für Menschenrechte und Klimagerechtigkeit. Weltweit hungert jeder neunte Mensch, und 2,1 Milliarden Menschen haben keinen direkten Zugang zu Trinkwasser.
Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger betonte zum Auftakt der Adveniat-Weihnachtsaktion im Freiburger Münster: "Frieden brauchen wir heute mehr denn je." Das 21. Jahrhundert sei eines, in dem sich die Menschen wieder mehr und mehr in Konflikte verstrickten. Umso wichtiger sei der Einsatz für den Frieden. Burger verwies auf die Bandenkriege in Mexiko, den Hunger in Venezuela und die Zerstörung des Amazonasgebietes. Die Spendenaktion des katholischen Hilfswerks nimmt junge Menschen in von Armut und Gewalt beherrschten Regionen Lateinamerikas in den Fokus.
In allen katholischen Kirchen Deutschlands gehen die Weihnachtskollekten vom 24. und 25. Dezember an von Adveniat unterstützte Projekte. Die Hilfsorganisation mit Sitz Essen setzt sich für Frieden, Bildung, Gerechtigkeit und Umweltschutz in Lateinamerika und der Karibik ein. Jährlich kämen rund 36 Millionen Euro zusammen, mit denen etwa 2.000 Projekte in Südamerika unterstützt werden, hieß es. Rund die Hälfte des Geldes werde an Weihnachten gespendet.
Frankfurt a.M. (epd). Der schlafende Josef, die segnende Maria, dazu das Jesuskind in der Krippe nebst Ochs und Esel: Im Jubiläumsjahr ist das Motiv der Weihnachtsmarke klassisch, ein Ausschnitt eines Fensters der Kathedrale Notre-Dame in Chartres. Die speziellen Wohlfahrtsmarken im Advent gibt es seit 50 Jahren. Zusätzlich zum regulären Portowert zahlt man für sie einen Zuschlag von derzeit 40 Cent, der sozialen Projekten zugutekommt.
Eine Zinnfigur Jesu in der Krippe vor ockergelbem Hintergrund zierte 1969 die erste Weihnachtsbriefmarke, damals herausgegeben von der Deutschen Bundespost. Ihr Wert betrug zehn Pfennige, plus fünf Pfennige Zuschlag. Das gespendete Geld geht an Projekte, die von den Mitgliedern der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege betrieben werden. Dazu gehören Diakonie, Caritas, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz und Paritätischer Gesamtverband.
Über die Jahre ist eine große Summe zustande gekommen: "4,3 Milliarden Wohlfahrts- und Weihnachtsmarken wurden seit 1949 verkauft und 690 Millionen Euro erlöst", sagt Anja Böhme von der Abteilung Wohlfahrtsmarken der Bundesarbeitsgemeinschaft in Köln.
In Frankfurt konnten die Wichern-Pflegedienste von dem Geld einen barrierefreien Garten für Menschen mit Demenzerkrankung eröffnen, Bewohner des Johanniter-Stifts Wuppertal freuten sich über einen neuen Heimbus. Die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland finanzierte Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche im Max-Willner-Heim im rheinland-pfälzischen Bad Sobernheim. Dass christliche Markenmotive letztlich auch die Arbeit jüdischer Gemeinden in Deutschland unterstützten, sei ein Stück christlich-jüdischer Dialog, erklärt eine Mitarbeiterin.
Die ersten Briefmarken mit Zuschlag für soziale Zwecke wurden bereits 1949 gedruckt. Hinter der Idee stand Kuno Joerger, damals Generalsekretär des Deutschen Caritasverbands - und Philatelist. "Helft und schenkt Freude, kauft Wohlfahrtsbriefmarken", so werden die vier ersten bundesweiten Sondermarken an den Schaltern angepriesen. Sie zeigen "Helfer der Menschheit": Elisabeth von Thüringen, Paracelsus von Hohenheim, Friedrich Fröbel und Johann Hinrich Wichern. 1956 übernahm der Bundespräsident die Schirmherrschaft für die Wohlfahrtsmarken.
Allerdings werden heute längst nicht mehr so viele Briefe geschrieben wie in den 50er Jahren. Vor allem die Wohlfahrtsmarken seien ein reines Sammlerprodukt, erklärt Anja Böhme. Aber auch diese Gruppe werde immer kleiner, bemerkt Reinhard Küchler, Geschäftsführer des Bunds Deutscher Philatelisten in Bonn. Rund eine Million Sammler gebe es noch bundesweit.
Und noch etwas anderes kommt hinzu: Petra Rösiger von der Abteilung Wohlfahrtsmarken der Diakonie Deutschland sieht es mit "gemischten Gefühlen", dass die Deutsche Post AG seit 2013 auch eine Wintermarke ohne Zuschlag verkauft. Mitunter habe die Post das Motiv der Wohlfahrts-Weihnachtsmarke optisch mit ihrer Wintermarke später noch "getoppt", sagt sie.
Die Post sieht keine Konkurrenzsituation: Zum einen liege der Erstausgabetag der Weihnachtsmarke deutlich früher. Zum anderen unterschieden sich die Marken inhaltlich, erklärt Erwin Nier, Sprecher der Deutsche Post DHL Group: "Während die Wohlfahrtsmarke stets mit einem christlichen Motiv aufwartet, haben die anderen Briefmarken einen eher weltlichen Bezug und sind universal für alle Kunden einsetzbar."
Zu den Auflagenhöhen der Marken will die Post nichts sagen, nur so viel: "Im letzten Jahr war die Wohlfahrtsmarke weitestgehend ausverkauft", erklärt Nier.
Eine Besonderheit der Wohlfahrtsmarken ist, dass sie nicht nur an den normalen Postverkaufstellen, sondern auch von den Einrichtungen der Wohlfahrtspflege oder von Ehrenamtlichen in ihrem Umfeld verkauft werden können. Welches soziale Projekt mit den Erlösen gefördert werden soll, entscheiden diese dann selbst.
Einer der rund 200 bis 300 ehrenamtlichen Verkäufer ist Hans-Joachim Teichert. Er arbeitete in den 70er Jahren gegenüber einer Behindertenschule. "Denen könntest du doch etwas Gutes tun", habe er gedacht, erzählt der 75-Jährige aus dem oberpfälzischen Waffenbrunn. Im ersten Jahr habe er stolz 126 D-Mark Erlös herübergebracht zur Schule. Heute verkauft zusammen mit seiner Frau pro Jahr rund 3.000 Marken.
Statt Bargeld zu überreichen, kauft Teichert lieber seit 38 Jahren fränkische Bratwürste für das Grillfest eines Altenheims des Deutschen Roten Kreuzes. Einmal wurde ein spezielles Kettcar für die Behindertenschule finanziert. Und ein Schokoladenpäckchen für jedes Kind dort sei auch immer drin, sagt Teichert. Trotz einer Darmoperation und einem Herzinfarkt will er weitermachen. "Seit drei, vier Jahren will ich aufhören, aber dann guck' ich immer wieder in diese strahlenden Augen."
Frankfurt a.M. (epd). Weihnachtsbriefmarken gibt es in zahlreichen Ländern. Allerdings ist Deutschland neben Luxemburg einer der wenigen Staaten, die Briefmarken herausgeben, mit denen geholfen werden kann, sagt Helmut Schraets von der Motivgruppe "Weihnachten" des Bundes Deutscher Philatelisten, in der rund 140 Mitglieder aktiv sind.
Der 71-Jährige aus dem niederrheinischen Geldern sammelt seit 20 Jahren Marken mit Weihnachtsmotiven und leiht seine Sammlungen "Krippen in aller Welt" oder "Stern von Bethlehem" auch an Weihnachtspostämter wie in Himmelspforten aus. In Europa erschienen rund 200 Weihnachtsmarken jährlich, sagt er. Allein Großbritannien und die Kanalinseln gäben pro Jahr rund 40 heraus. In Irland sei sogar schon einmal das traditionelle Weihnachtsbaden Thema einer Briefmarke gewesen, bei dem Hartgesottene ins eiskalte Wasser steigen.
Unter den Ländern, die Weihnachtsmarken herausgeben, sind nicht nur christlich geprägte Staaten: Während des Booms des Briefmarkensammelns in den späten 60er und frühen 70er Jahren hätten sogar muslimische Länder Weihnachtsmarken produziert, sagt Schraets. Manama als Exklave des Emirats Adschman und das Emirat Umm al-Qaiwain - beide gehören zu den Vereinigten Arabische Emiraten - hätten damit einige Jahre den Markt "regelrecht zugeschmissen", sagt der Briefmarkenexperte. Die Motive waren vor allem Gemälde von Dürer, Rubens und Botticelli mit Weihnachtsszenen.
Bremen (epd). Der Mehrbedarf werde zu "massiven Ausgabensteigerungen" führen, sagte Projektleiter Heinz Rothgang am 4. Dezember bei der Präsentation des Verfahrens vor Fachpublikum in der Bremer Arbeitnehmerkammer. Konkrete Zahlen durfte Rothgang noch nicht nennen.
Nach einer europaweiten Ausschreibung hatte das Bremer Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik (SOCIUM) unter Leitung von Professor Rothgang 2017 den Zuschlag bekommen, das Verfahren zu entwickeln. Laut zweitem Pflegeverstärkungsgesetz muss es bis Ende Juni 2020 entwickelt und erprobt worden sein.
Der Auftrag des Gesetzgebers ging an die Pflegeverbände und -kassen, die zur Erfüllung verpflichtet wurden, fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtungen zu beauftragen. In der Entwicklung orientiere sich das Verfahren streng an der Pflegepraxis, sagte Rothgang.
Zu den wichtigsten Ergebnissen zählt er die Erkenntnis, dass die derzeit gültige Fachkraftquote von 50 Prozent die Personalausstattung in der stationären Altenpflege nur unbefriedigend regelt. "Wir brauchen mehr Fachkräfte, vor allem aber mehr Assistenz- und Hilfskräfte", bilanzierte der Experte. Das gelte für alle Bundesländer, "auch für Bayern mit der derzeit besten Personalausstattung".
Werde das Verfahren eingesetzt, löse es die einheitliche Fachkraftquote durch heimindividuelle Qualifikationsstrukturen ab, sagte Rothgang. Das könne bedeuten, dass der Fachkraftanteil im Personalmix sinke. Umgekehrt gelte: "Höhere Pflegegrade in der Bewohnerschaft bedeuten einen höheren Fachkraftanteil."
Der Bremer Wissenschaftler unterstrich aber auch, dass mehr Personal nicht gleichzusetzen sei mit besserer Pflege. Arbeitsorganisation und Personalentwicklung seien ebenfalls wichtig. Ob und wie das Verfahren eingeführt wird, steht noch nicht fest. Rothgang empfahl ein stufenweises Verfahren hin zu mehr Personal, "und einen ersten Schluck aus der Pulle sofort, gleich im Juli 2020". Kurzfristige Gefahren wie ein Sperren von Betten aufgrund fehlender Pflegekräfte müssten hingenommen werden, damit die Situation mittelfristig besser werde.
Bremen (epd). Das Bremer Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik (SOCIUM) hat unter Leitung des Gesundheitsökonomen Professor Heinz Rothgang seit 2017 mit großem Aufwand ein Verfahren entwickelt, mit dem bundeseinheitlich der Personalbedarf in Altenpflegeeinrichtungen ermittelt werden kann. Das Verfahren ist fertig, eine Dokumentation mit 350 Seiten und 1.500 Seiten Anhang wurde den Auftraggebern, der Selbstverwaltung in der Pflege, übergeben.
Konkrete Zahlen dazu dürfen noch nicht veröffentlicht werden. Über den Zeitpunkt entscheiden die Auftrageber. Derzeit wird das Verfahren erprobt, wozu Interviews geführt werden. Entwicklung und Erprobung sollen bis Ende Juni 2020 fertig sein. Eine Einführung wäre danach denkbar, ist gesetzlich aber nicht vorgeschrieben.
Das SOCIUM bekommt für das Projekt Drittmittel in Höhe von 3,7 Millionen Euro. Zu Rothgangs Projektteam gehören 14 Pflegewissenschaftler und drei Statistiker. 241 Pflegefachkräfte haben von März bis Oktober 2018 bei 1.380 alten Menschen in 62 Wohnbereichen und in 15 Bundesländern Daten erfasst, die sich streng am individuellen Bedarf der Bewohner orientieren.
Über Tablets wurden elektronisch praktische Pflegehandlungen dokumentiert, die Rothgang als Interventionen bezeichnet. Insgesamt wurden 144.000 Interventionen mit jeweils bis zu 30 Teilschritten aufgenommen - eine regelrechte Datenflut.
Berlin (epd). Die Zahl der Spender in Deutschland sinkt kontinuierlich. Zugleich spenden diese laut Deutschem Spendenrat immer mehr Geld. Ingesamt haben die Deutschen von Januar bis September 2019 knapp 3,3 Milliarden Euro gespendet. Das sei das drittbeste Ergebnis seit Beginn der Erhebung im Jahr 2005, wie der Deutsche Spendenrat am 2. Dezember in Berlin mitteilte. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der Spender um 800.000 auf etwa 15,7 Millionen. Im Vorjahr wurden noch 16,5 Millionen Spender registriert, 2005 waren es knapp 30 Millionen.
Für das Gesamtjahr 2019 sei zu erwarten, dass das Spendenvolumen wieder bei deutlich über fünf Milliarden Euro und bei leichten Verlusten in etwa gleich hoch wie im vergangen Jahr liegen werde, hieß es. Seit 2005 untersucht das Nürnberger Marktforschungsinstitut GfK im Auftrag des Spendenrats jährlich das Spendenverhalten der Deutschen. Für die Studie "Bilanz des Helfens" werden 10.000 Menschen befragt.
In diesem Jahr lag in den ersten neun Monaten die durchschnittliche Spende pro Spendenakt wie im Vorjahr bei rund 35 Euro (2005: 31 Euro). Damit liege dieser Wert erneut auf dem Rekordniveau des Ausnahmejahres 2015, sagte Spendenrat-Geschäftsführer Max Mälzer. Im Durchschnitt spendeten die Deutschen knapp sechsmal im Jahr, der höchste Wert seit 2005 (dreimal). Beide Faktoren sorgten maßgeblich dafür, dass trotz rückläufiger Spenderzahl die Entwicklung des Gesamtspendenvolumens stabil bleibt, sagte Mälzer.
Am spendenfreudigsten ist die Generation 70 plus. Allein 5,2 Millionen Menschen aus dieser Altergruppe spendeten zwischen Januar und September insgesamt 1,332 Milliarden Euro. Pro Spender waren das durchschnittlich 255 Euro. Höher lag nur der durchschnittliche Spendenwert in der Altersgruppe 40 bis 49 Jahre mit 263 Euro pro Spender.
Etwa drei Viertel der Spenden gehen laut Spendenrat trotz eines leichten Minus in die humanitäre Hilfe (75,3 Prozent). Während dieses Geld maßgeblich in Not- und Katastrophenhilfe fließt, müsse die langfristige Entwicklungshilfe Spendenrückgänge hinnehmen.
Berlin (epd). Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember erstmals einen eigenen Teilhabebericht vorgestellt. Schwerpunkt sei die Lebenssituation von älteren Menschen mit Beeinträchtigungen in Privathaushalten, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. Das Fazit der Studie: "Ob Gesundheit, Freizeit, soziale Lage oder Wohnsituation: in fast allen Bereichen bestehen weiterhin erhebliche Barrieren für Menschen mit Behinderung, so dass von gleichberechtigter Teilhabe keine Rede sein kann." Keine Unterschiede gebe es hingegen in der verbreiteten Sorge um den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft.
Der Teilhabebericht bildet den Angaben zufolge den Auftakt einer Publikationsreihe, die künftig jährlich erscheinen soll. Der Paritätische will mit seiner Forschung dazu beitragen, Inklusion umfassend zu fördern und die Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen zu verbessern.
"Mit und für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen wollen wir einen Beitrag zur Durch- und Umsetzung einer inklusiven Gesellschaft leisten. Hier besteht noch großer Bedarf. Es geht darum, soziale Lagen zu beschreiben, Handlungsbedarfe nachzuweisen und dazu beizutragen, Lebensbedingungen ganz praktisch zu verbessern“, sagte Rolf Rosenbrock, der Vorsitzende des Paritätischen Gesamtverbands.
Der jetzt erschienene Bericht belege deutliche Ungleichheiten in den Teilhabemöglichkeiten von älteren Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen oder Schwerbehinderung. Der Verband skizziert vor diesem Hintergrund konkrete Handlungsempfehlungen und fordert unter anderem eine Mobilitätsoffensive zur Schaffung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, insbesondere im ÖPNV sowie den massiven Ausbau von geeigneten Wohnformen.
Notwendig seien auch ein deutlich verbesserter Nachteilsausgleich durch mehr Fördermittel und die Streichung von Abschlägen für Erwerbsgeminderte, die zudem auch Ansprüche auf die geplante Grundrente erhalten sollen. Insgesamt seien die Interessen von Menschen mit Behinderungen künftig stärker bei politischen Entscheidungen zu berücksichtigen, hieß es.
Für den Teilhabebericht 2019 haben die Expertinnen der Paritätischen Forschungsstelle auf Befragungsdaten aus dem Sozio-ökonomischen Panel (SOEP) zurückgegriffen und Fallanalysen auf Basis von Interviews mit Betroffenen vorgenommen. Der Bericht ist entstanden im Rahmen des Projektes "Teilhabeforschung: Inklusion wirksam gestalten", unterstützt durch die Aktion Mensch Stiftung.
Hannover, Bad Salzdetfurth (epd). Die Diakonie in Niedersachsen erforscht drei Todesfälle von Kindern im Jahr 1969. Zwei Jungen und ein Mädchen im Alter von drei bis sieben Jahren kamen damals innerhalb von neun Wochen in einem Kinderkurheim in Bad Salzdetfurth bei Hildesheim ums Leben, sagte Diakonie-Vorstandssprecher Hans-Joachim Lenke nach Recherchen des Hilfswerks dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Das hat mich persönlich sehr erschüttert, das überschreitet alles, was ich mir vorstellen kann und will."
Die "Stiftung Kinderheilanstalt Bad Salzdetfurth" war von 1962 bis zu ihrer Auflösung 1970 Mitglied bei der "Inneren Mission", einer Vorläuferin des heutigen Landesverbandes der Diakonie in Niedersachsen. Sie unterhielt laut Lenke in dem Kurort drei Heime für sogenannte Verschickungskinder: Zwischen Ende der 1940er und den 1980er Jahren wurden in Deutschland Millionen von Kindern aus gesundheitlichen Gründen über mehrere Wochen in Kurheime gebracht. Der Erfolg wurde unter anderem an der Zunahme von Gewicht gemessen.
Die Todesfälle im "Waldhaus" waren Mitte November vor einem Kongress ehemaliger "Verschickungskinder" bekanntgeworden. Am 18. März 1969 starb der siebenjährige Stefan aus Obernkirchen. Wahrscheinlich erstickte er, weil er gezwungen wurde, sein Abendessen hinunterzuschlingen. Zwölf Tage später, am 30. März, starb die sechsjährige Kirsten aus Hamburg. Als Todesursache wurde Herzschwäche genannt. Am 18. Mai schließlich kam der dreijährige André aus Berlin ums Leben. Er war von drei anderen Jungen im Haus brutal verprügelt worden.
Bis zum 1. Mai 1969 sei im "Waldhaus" die Stelle des Heimleiters unbesetzt gewesen, sagte Lenke. Schon sieben Monate später sei das Haus ganz geschlossen worden, möglicherweise aufgrund der Todesfälle. Es stellten sich Fragen nach der Aufsichtspflicht des Personals und nach der Anzeigepflicht des Heims gegenüber den Behörden. Lenke sprach von einer "Tragödie", die bis heute eine Belastung für die Diakonie sei.
Bereits 1967 hätten drei Praktikantinnen aus Baden-Württemberg die Behörden auf bauliche und hygienische Probleme im "Waldhaus" aufmerksam gemacht. Daraufhin hätten die Jugendämter von Land und Landkreis die Heimleitung aufgefordert die Mängel zu beheben. Auch die Leitung der "Inneren Mission" habe die Betreiber dazu gedrängt. Was daraufhin geschehen sei, sei unbekannt. Die Stiftung sei rechtlich selbstständig gewesen und habe auf eigene Verantwortung gehandelt.
Lenke plädierte für eine bundesweite wissenschaftliche Aufarbeitung des Schicksals der Verschickungskinder, die alle Träger einbeziehe. Für Betroffene innerhalb ehemaliger Heime der Diakonie in Niedersachsen und auch damalige Mitarbeitende hat das Hilfswerk eine Telefon-Ansprechstelle gestartet.
Düsseldorf (epd). In Nordrhein-Westfalen machen sich die Träger der Pflegeausbildungen in der Kranken- und Altenpflege für regionale Kooperationen stark. Vor dem Hintergrund der neuen generalistischen Pflegeausbildung ab dem kommenden Jahr dürfe kein Ausbildungsplatz verloren gehen, mahnte die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW am 4. Dezember in Düsseldorf. Vielmehr müsse die Zahl der Ausbildungsstellen ausgebaut und flächendeckend die Ausbildung von Akut- und Langzeitpflege sowie im Krankenhaus verzahnt werden.
Dies bedeute, dass kein Träger mehr allein ausbilden müsse, sondern sich die Träger von praktischer Ausbildung und Pflegeschulen gemeinsam auf den Weg machten und Lernorte der Theorie und Praxis koordinierten, erläuterte die Arbeitsgemeinschaft, die dazu ein Eckpunktepapier erarbeitet hat.
Bundes- und Landesregierung müssten sich allerdings bei der Finanzierung der Anlauf- und Umstellungskosten auf die neue generalistische Ausbildung, die die bisherigen Felder Kranken-, Alten- und Kinderpflege zusammenfasst, sowie bei der Finanzierung der Miet- und Investitionskosten der Pflegeschulen stärker engagieren, forderte die Landesarbeitsgemeinschaft. Ihr gehören neben Caritas und Diakonie unter anderem auch Arbeiterwohlfahrt, Paritätischer, Jüdische Gemeinden und das Deutsche Rote Kreuz an.
In ihrem Eckpunktepapier schlagen die Träger der praktischen Pflegeausbildung vor, definierte Aufgaben an Pflegeschulen übertragen zu können. Dafür sollten die Pflegeschulen als Koordinatoren in den Ausbildungsverbünden fungieren und eine zentrale, rotierende Einsatzplanung der Auszubildenden an verschiedenen Lern- und Praxisorten organisieren.
Für NRW geht die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände davon aus, dass für rund 18.400 Auszubildende und Pflegeschüler im Krankenhausbereich und für rund 18.000 Auszubildende/Schüler im Altenpflegebereich die Einsatzorte und Einsatzzeiten in den 260 ausbildenden Krankenhäusern und 3.800 Pflegeeinrichtungen organisiert und koordiniert werden müssen. Jährlich müsse die gemeinsame Pflegeausbildung für 37.000 Auszubildende gewährleistet beziehungsweise ihre Zahl gesteigert werden, hieß es.
Berlin (epd). Das gilt den Richtern zufolge insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber keine zumutbaren betrieblichen Umkleidemöglichkeiten bietet und der Beschäftigte sich zu Hause umziehen muss, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 21. August 2019. Die Berliner Richter bekräftigten damit die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 6. September 2017, in der die obersten Arbeitsrichter für Umkleidezeiten von Klinik- und Arztpersonal außerhalb der normalen Arbeitszeit eine Vergütungspflicht feststellten.
Im jetzt vom LAG entschiedenen Fall ging es um einen bei der Berliner Polizei angestellten Mann, der im Objektschutz eingesetzt wurde. Er bewachte Synagogen, jüdische Kindergärten oder auch die privaten Wohnungen von Politikern. Das Land Berlin schrieb ihm vor, seine Arbeit in Dienstuniform mit der Aufschrift "Polizei" und einer Schutzausrüstung zu verrichten. Außerdem sollte er eine geladene Waffe tragen.
Der Polizist konnte sich vor Ort an jeweiligen Überwachungsobjekten allerdings nicht umziehen. Weder gab es nach Geschlechtern getrennte Umkleidemöglichkeiten noch konnten die privaten Gegenstände in einem Spind weggeschlossen werden.
Deshalb zog sich der Kläger zu Hause seine Dienstkleidung an und verlangte, dass die Zeiten dafür sowie die Wegezeiten zum Einsatzort als Überstunden vergütet werden. Allein für das An- und Ausziehen von Uniform und Schutzausrüstung würden täglich 16 Minuten anfallen. Nach den tariflichen Regelungen wird eine Vergütung der Umkleidezeiten zumindest nicht ausgeschlossen.
Das LAG gab dem Kläger zum Teil recht. Das Land müsse ihm die täglichen Umkleidezeiten als Überstunden bezahlen, da es das Tragen der auffälligen Dienstkleidung vorschreibe und keine ausreichenden Umkleidemöglichkeiten zur Verfügung stelle. Der Hinweis des Landes, dass private Kleidung in einer Sporttasche gelegt werden können, sei keine "adäquate Alternative".
Das Anlegen der Uniform diene allein dem Interesse des Arbeitgebers. Solche fremdnützigen Tätigkeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit müssten vom Arbeitgeber auch bezahlt werden. Für das An- und Ausziehen müssten schätzungsweise zehn Minuten täglich berücksichtigt werden. Da der Kläger wegen einer Schwerbehinderung etwas mehr Zeit benötige, seien bei ihm täglich zwölf Minuten Umkleidezeit als „ungeplante Überstunden“ zu vergüten. Die Wegezeiten zwischen Wohnung und Einsatzort seien ebenfalls nicht zu vergüten. Denn das Zurücklegen des Arbeitsweges diene nicht nur dem Interesse des Arbeitgebers, sondern sei auch das des Klägers.
Zwar habe das BAG am 26. Oktober 2016 noch geurteilt, dass das Zurücklegen des Weges in Uniform vor allem im Interesse des Arbeitgebers sei. Ob damit eine Vergütungspflicht einhergeht, sei aber unklar. Der Kläger hat mittlerweile gegen das Urteil Revision beim BAG eingelegt. Dort ist das Verfahren unter dem Aktenzeichen 6 AZR 659/19 anhängig.
Zu den Umkleidezeiten von Klinik- und Arztpersonal außerhalb der regulären Arbeitszeit hatte das BAG bereits entschieden, dass sie als Überstunden vergütet werden müssen. Voraussetzung hierfür sei, dass eine leicht erkennbare Dienstkleidung getragen werden müsse. Dem Verweis des Arbeitgebers, dass die Beschäftigten die weiße Kleidung ja zu Hause an- und ablegen können, sei nicht zu folgen.
Zwar sei auf der Dienstkleidung kein Logo oder Emblem des Krankenhauses aufgedruckt, dennoch handele es sich um eine "besonders auffällige" Kleidung, so das BAG im entschiedenen Fall. Denn anhand der Dienstkleidung könne der Kläger von Dritten leicht der Gesundheitsbranche zugeordnet werden. "An der Offenlegung seiner beruflichen Tätigkeit gegenüber Dritten hat der Arbeitnehmer regelmäßig kein eigenes Interesse", heißt es in dem Urteil.
Nicht zusätzlich zu vergüten seien dagegen die Zeiten für eine erforderliche Händedesinfektion. Diese sei im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit vorzunehmen.
Az.: 15 Sa 575/19 (LAG Berlin)
Az.: 5 AZR 382/16 (BAG, Umkleidezeiten)
Az.: 5 AZR 168/16 (BAG Wegezeiten in Uniform)
Erfurt (epd). Arbeitnehmer können für erlittene Unfälle auf dem Betriebsgelände vom Arbeitgeber grundsätzlich kein Schadenersatz oder Schmerzensgeld verlangen. Auch wenn Beschäftigte auf ihrem Weg zum Arbeitsplatz aber schon auf dem Betriebsgelände stürzen, liegt ein Arbeitsunfall vor, so dass die eingeschränkte Unternehmerhaftung greift, urteilte am 28. November das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Nur wenn der Arbeitgeber vorsätzlich den Unfall und die damit einhergehenden Verletzungen herbeigeführt hat, komme eine Haftung in Betracht.
Eine Pflegekraft eines Seniorenpflegeheimes aus dem Raum Rosenheim war vor Gericht gezogen. Die Frau hatte am 7. Dezember 2016 kurz vor Arbeitsbeginn ihr Auto außerhalb des Heimgeländes geparkt. Auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz stürzte sie auf einem Weg des Betriebsgeländes. Nach ihren Angaben war der Weg eisglatt. Der Arbeitgeber habe nicht gestreut.
Die gesetzliche Unfallversicherung erkannte den Sturz als Arbeitsunfall an, kam für die Behandlungskosten des erlittenen Außenknöchelbruchs auf und zahlte Verletztengeld.
Zusätzlich dazu verlangte die Pflegekraft von ihrem Arbeitgeber jedoch noch mindestens 10.000 Euro Schmerzensgeld. Weitere 18.750 Euro forderte sie Schadenersatz, weil sie wegen ihrer Verletzung nicht ihre Kinder betreuen konnte. Vielmehr habe ihr Ehemann, ein Geschäftsführer einer GmbH, einspringen müssen, so dass ihm ein Verdienstausfall entstanden sei. Weitere 750 Euro verlangte die Klägerin für angefallene Fahrtkosten zu Ärzten und Therapeuten.
Die Klägerin hatte jedoch sowohl vor dem Landesarbeitsgericht München als nun auch vor dem BAG keinen Erfolg. Der Sturz habe sich auf dem Betriebsgelände ereignet, so dass ein regulärer Arbeitsunfall vorlag. Wegen der in solch einem Fall bestehenden eingeschränkten Unternehmerhaftung müsse der Arbeitgeber keinen Schadenersatz und auch kein Schmerzensgeld zahlen. Das wäre nur der Fall, wenn der Arbeitgeber den Sturz auf dem Betriebsgelände vorsätzlich beabsichtigt hätte.
Habe der Arbeitgeber den Unfall auf dem Arbeitsweg, also außerhalb des Betriebsgeländes, herbeigeführt, komme es auf den Vorsatz dagegen nicht an. Wie bei allen Grundstückseigentümern, die ihrer Streupflicht für einen öffentlichen Gehweg nicht nachkommen, könne der Arbeitnehmer dann auch Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen.
Az.: 8 AZR 35/19
Münster (epd). Erwachsene ADHS-Patienten können wegen ihrer Erkrankung nicht von Hochschulprüfungen zurücktreten. Denn es handele sich um ein "Dauerleiden", das das normale, zu prüfende Leistungsbild des Prüflings darstellt, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster in einem am 26. November 2019 bekanntgegebenen Urteil.
Geklagt hatte ein Jura-Student, der bereits mehrfach im Studiengang Bachelor of Laws von Prüfungen wegen seiner Aufmerksamkeits-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) zurückgetreten war. Als er eine neue Prüfungschance erhalten wollte, wurde ihm das wegen des Rücktritts von den bisherigen Prüfungen verwehrt.
Auch das OVG bestätigte, dass der Student trotz seiner ADHS-Störung keinen Anspruch auf eine weitere Prüfungschance hat. Zwar könne eine vorübergehende Erkrankung einen Rücktritt von einer Prüfung begründen. Eine ADHS-Erkrankung im Erwachsenenalter sei jedoch als Dauerleiden anzusehen. Die Krankheit präge "als persönlichkeitsbedingte Eigenschaft die Leistungsfähigkeit des Prüflings", so das OVG. Das sei "zur Beurteilung der Befähigung bedeutsam, die durch die Prüfung festzustellen sei".
Das OVG hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.
Az.: 14 A 2071/16
Stutgart (epd). Arbeitgeber dürfen einem dauererkrankten Beschäftigten wegen der wiederholt zu spät vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht einfach kündigen. So wiegt bei einer fortdauernden Krankheit eine zu spät eingereichte Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit weniger schwer als ein zu spät übermittelter Schein bei einer Ersterkrankung, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am 25. November veröffentlichten Urteil.
Im konkreten Fall ging es um einen 45-jährigen Lageristen, der wegen eines Bandscheibenleidens seit Juli 2016 und damit seit über einem Jahr krankgeschrieben war. Während seiner fast zehnjährigen Beschäftigungszeit erhielt er zwei Abmahnungen wegen zu spät eingereichter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Als dann der immer noch krankgeschriebene Mann gut ein halbes Jahr später seine Folgebescheinigung über seine fortbestehende Arbeitsunfähigkeit etwas zu spät vorlegte, erhielt er die Kündigung. Er sei seiner arbeitsvertraglichen Anzeige- und Nebenpflicht nicht ausreichend nachgekommen, so der Arbeitgeber. Auch sei er in der Vergangenheit wiederholt aus dem gleichen Grund abgemahnt worden.
Doch das LAG erklärte die Kündigung für nun unwirksam. Arbeitnehmer seien aber zur pünktlichen Abgabe von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen verpflichtet. Werde trotz bestehender einschlägiger Abmahnungen dagegen verstoßen, begründe dies regelmäßig eine ordentliche Kündigung.
Es müsse allerdings berücksichtigt werden, ob eine zu spät eingereichte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sich auf eine Ersterkrankung beziehe oder diese lediglich für die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit bescheinige. Die verspätete Abgabe bei einer Ersterkrankung wiege schwerer, weil hier dem Arbeitgeber die Möglichkeit genommen werden, die Arbeit wegen des gerade erkrankten Mitarbeiters umzudisponieren. Bei einer Fortdauer der Krankheit treffe das Fortbleiben des Arbeitnehmers den Arbeitgeber dagegen nicht mehr unvorbereitet.
Im konkreten Fall sei die Kündigung daher unverhältnismäßig. Zugunsten des Klägers müsse zudem berücksichtigt werden, dass er bereits seit fast zehn Jahren bei dem Arbeitgeber beschäftigt ist. Bis auf seltene Ausnahmefälle seien keine Beanstandungen erfolgt. Von einer die Kündigung begründende "beharrliche Pflichtverletzung" sei noch nicht auszugehen.
Az.: 10 Sa 52/18
Mainz (epd). Eine Epilepsie begründet regelmäßig den Entzug des Führerscheins. Nur wenn Betroffene nachweisen können, dass kein wesentliches Risiko für Anfälle besteht und etwa belegen, dass sie seit mindestens einem Jahr anfallsfrei sind, dürften sie einen Wagen steuern, entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem am 28. November bekanntgegebenen Beschluss.
Im konkreten Fall war der epilepsiekranke Antragsteller nach einer Operation wieder anfallsfrei. Er durfte daraufhin wieder Auto fahren. Doch als er später beim Gesundheitsamt angegeben hatte, dass er etwa einmal im Monat wieder Krampfanfälle erleidet, wurde er zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert.
Als der Mann dem nicht nachkam, wurde ihm die Fahrerlaubnis wegen Epilepsie entzogen. Daraufhin legte er zu seinem gerichtlichen Eilantrag eine ärztliche Stellungnahme vor, nach der er eine mehrjährige Anfallsfreiheit ohne die Einnahme von Medikamenten geschildert hatte. In seinem Eilantrag wies er darauf hin, dass er ohne Führerschein auch keinen Arbeitsplatz erhalten könne.
Doch eine Fahrerlaubnis sei "zwingend und ohne Berücksichtigung privater Nachteile zu entziehen, wenn sich ihr Inhaber zum Führen von Kraftfahrzeugen als ungeeignet" erweise, entschied das Verwaltungsgericht. Bei einer Epilepsie liege eine Fahreignung nur ausnahmsweise vor. Es dürfe kein wesentliches Risiko von Anfallswiederholungen bestehen.
Hierfür dürfe mindestens ein Jahr lang kein Anfall mehr aufgetreten sein. Die vom Antragsteller vorgelegten ärztlichen Stellungnahmen seien in diesem Punkt jedoch widersprüchlich. Aussagekräftige ärztliche Begleiterkenntnisse zum Krankheitsverlauf lägen nicht vor.
Das geforderte fachärztliche Gutachten habe der Antragsteller zwar noch nachgereicht. Auch der Gutachter habe aber die Kraftfahrteignung jedoch abgesprochen, weil keine ausreichenden Erkenntnisse über den Krankheitsverlauf vorlägen.
Az.: 3 L 1067/19.MZ
Magdeburg (epd). Cornelia Piekarski (54) wird Mitglied in einem dreiköpfigen Vorstand sein, dem außerdem Domkapitular Thomas Thorak als Vorstandsvorsitzender und Ralf Breuer als Finanzvorstand angehören.
Cornelia Piekarski ist gebürtige Berlinerin. Ihr Studium der Sozialpädagogik und Sozialarbeit sowie der Organisationsentwicklung führte sie nach Berlin und Kassel. Die soziale Arbeit hat sie an unterschiedlichen Orten und in unterschiedlichen Fachbereichen kennengelernt: in Berlin und in Santiago (Chile), in der Gesundheitsberatung oder auch in einem Frauenhaus.
Über ein Jahrzehnt lang war sie als Bereichs- und Einrichtungsleiterin bei der Caritas Kinder- und Jugendhilfe gGmbH tätig, weitere zwölf Jahre als Geschäftsführerin des Albert-Schweitzer-Kinderdorfes Berlin.
Der Magdeburger Bischof Gerhard Feige, der Piekarski zur Caritas-Direktorin ernannt hat, sagte über sie: "Cornelia Piekarski steht für breite Fachkenntnisse in den unterschiedlichsten Feldern der sozialen Arbeit. Sie kennt ehrenamtliches wie professionelles Engagement in kirchlichen Strukturen."
Piekarski will nach eigenen Worten "die christliche Wertehaltung durch den konkreten Einsatz für die Menschen in unserem Bistum erlebbar werden lassen". Dazu zähle auch die klare und eindeutige Positionierung zu sozialpolitischen Themen.
Christian Reuter (51) bleibt für weitere sechs Jahre Generalsekretär und Vorsitzender des Vorstandes des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Seine vorzeitige Wiederwahl am 28. November erfolgte einstimmig. "Mit Christian Reuter wird das DRK seine erfolgreiche und überzeugende Arbeit auf einer guten finanziellen Basis fortsetzen", sagte DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt. Reuter ist Diplom-Volkswirt seit 1. April 2015 Generalsekretär und Vorsitzender des Vorstands. Seine erste Amtszeit läuft zum 1. April 2021 ab und wird jetzt frühzeitig bis zum 1. April 2027 verlängert.
Brunhilde Fabricius, ehemaliges Mitglied des Verwaltungsrat des damaligen Diakonischen Werkes der EKKW und stellvertretende Vorsitzende der Diakonischen Konferenz der EKD, ist tot. Sie starb am 25. November im Alter von 88 Jahren. Der Präses der EKKW-Synode, Thomas Dittmann, würdigte am 4. Dezember in Kassel das umfangreiche kirchliche und diakonische Engagement der Verstorbenen, die 18 Jahre lang der Landessynode angehörte und Mitglied in verschiedenen, zum Teil kirchenleitenden Gremien gewesen war. Darüber hinaus engagierte sich Fabricius als Vorsitzende in der Diakoniestiftung Müttergenesung sowie im Kuratorium des Kasseler Kinderkrankenhauses Park Schönfeld. 1993 wurde Brunhilde Fabricius wegen ihrer hervorragenden Verdienste der Ehrentitel Kirchenrat verliehen.
Susanne Hahmann ist neue Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W). Der Vorstand wählte sie einstimmig an die Spitze des Gremiumss. Sie löst Karin Kühn ab, die nach vier Jahren als Vorsitzende und insgesamt zwölf Jahren im Vorstand nicht mehr kandidiert hat. Susanne Hahmann ist als Geschäftsbereichsleiterin in der Wohnungslosenhilfe der Diakonie Michaelshoven im Oberbergischen Kreis tätig. In der BAG W arbeitet sie im Fachausschuss Frauenkoordination mit und ist im Vorstand der Arbeitsgruppe Stationäre Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Vor vier Jahren wurde sie in den Vorstand der BAG W gewählt und seit 2018 ist sie auch Mitglied des Präsidiums. Neben der Vorsitzenden wurden vier stellvertretende Vorsitzende gewählt, die das neue Präsidium bilden: Daniela Keeß, (Internationaler Bund, Frankfurt a.M), Rolf Keicher, (Diakonie Deutschland), Gerd Reifferscheid (Kath. Männerfürsorgeverein München) und Andreas Sonnenberg, (Ev. Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe, Hannover).
Hans-Albert Gehle, Internist und Anästhesist aus Gelsenkirchen, ist neuer Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL). Die Kammerversammlung wählte den Landesvorsitzenden des Marburger Bundes am 30. November in Münster zum Nachfolger von Theodor Windhorst (69), der der ÄKWL 14 Jahre vorstand. Gehle erhielt bei der Wahl 106 von 113 gültigen Stimmen. Der bisherige Vizepräsident der Ärztekammer, der Bielefelder Mediziner Klaus Reinhardt, wurde mit 97 von 112 Stimmen im Amt bestätigt. Theodor Windhorst wurde einstimmig zum Ehrenpräsident der Kammer ernannt.
Gerhard Trabert (63), Arzt und Gründer des Hilfsvereins "Armut und Gesundheit in Deutschland", ist zum "Hochschullehrer des Jahres" gewählt worden. Erstmals überhaupt sei die Auszeichnung an eine Fachhochschule gegangen, teilte die Hochschule Rhein-Main am 28. November mit. Trabert hat dort eine Professur für Sozialmedizin und Sozialpsychiatrie. Der Präsident des Deutschen Hochschulverbands (DHV), Bernhard Krempen, begründete die Wahl des Preisträgers damit, Trabert sei ein "Pionier der Sozialmedizin, der das Herz am rechten Fleck hat". Sein Wirken reiche weit über den Hörsaal hinaus. Trabert initiierte das "Mainzer Modell" zur medizinischen Versorgung von Wohnungslosen, seine Sprechstunden mit dem Arztmobil und die 2015 in Mainz eröffnete Ambulanz für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz. Der Preis des Deutschen Hochschulverbands ist mit 10.000 Euro dotiert. Trabert soll ihn im April 2020 bei der "Gala der Deutschen Wissenschaft" in Berlin erhalten.
Thomas Elbert, Neuropsychologe aus Konstanz, bekommt in diesem Jahr den mit 10.000 Euro dotierten Deutschen Psychologie-Preis. Er werde ausgezeichnet «für seine einzigartige Forschung, die neurowissenschaftliche Grundlagenwissenschaften mit der Entwicklung psychotherapeutischer Innovationen für den Einsatz in Kriegsgebieten verknüpft», teilte die Uni Konstanz mit. Der emeritierte Professor habe neue Methoden zur Behandlung von traumatisierten Gewaltopfern in Konflikt- und Krisenregionen entwickelt. Verliehen wurde die Auszeichnung vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, der Bundespsychotherapeutenkammer, der Deutschen Gesellschaft für Psychologie sowie dem Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation. Elbert war von 1995 bis 2018 Professor für Klinische Psychologie und Verhaltensneurowissenschaften an der Universität Konstanz.
Ulrike Menzel (54) , die frühere Superintendentin des evangelischen Kirchenkreises Cottbus, ist am 5. Dezember offiziell in ihr Amt als Theologischer Vorstand der Samariteranstalten in Fürstenwalde eingeführt worden. Menzel hat ihr Amt bereits zum 1. September übernommen. Sie ist gemeinsam mit dem kaufmännischen Vorstand Jürgen Hancke für 700 Mitarbeitende des kirchlichen Sozialträgers, darunter auch viele Teilzeitkräfte, und rund 1.400 Menschen mit teils erheblichem Unterstützungsbedarf zuständig.
10.-11.12. Frankfurt a.M.:
Fachtagung "Rechtspopulismus schadet der Seele - Herausforderungen und Handlungsstrategien für Jugendsozialarbeit und gesellschaftspolitische Jugendbildung"
der BAG EJSA
Tel.: 0711/16489-20
11.-12.12. Leipzig:
Seminar "Besondere und originelle Klienten in der Beratung"
der Diakonischen Akademie für Fort- und Weiterbildung
Tel.: 030/82097-117
13.12. Witten-Herdecke:
Fachtagung zum Forschungsprojekt "Zielgruppenorientierte Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige (ZipA)" der Universität Witten-Herdecke
Tel.: 0170/6764648
16.12. Berlin:
Seminar "Die Dublin-Verordnung"
Tel.: 030/26309-0
13.1. Moritzburg:
Seminar "Kommunikation mit "schwierigen" Angehörigen"
der Diakonischen Akademie für Fort- und Weiterbildung
Tel.: 030/82097-117
15.1. Köln:
Seminar "Interkulturelle Kompetenz. Vorurteilsbewusstheit in Zusammenarbeit mit Kindern und Familien"
des Diözesan-Caritasverbandes für das Erzbistum Köln
Tel.: 0221/2010-284
20.-21.1. Wennigsen:
Fortbildung "Umgang mit Trauma-Folgen: Traumaspezifische Handlungskompetenz in der psychosozialen Arbeit"
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/48837-495
21.1. Berlin:
Tagung "Gesundheit und Wohlbefinden von Männern im digitalen Zeitalter"
der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin
Tel.: 0511/3881189-0
21.1. Moritzburg:
Seminar "Gewalt in der Pflege"
der Diakonischen Akademie für Fort- und Weiterbildung
Tel.: 035207/843-50
23.-25.1. Kassel:
Christlicher Gesundheitskongress "Du bist es wert - Menschen. Würde. Achten"
des Vereins Christen im Gesundheitswesen
Tel.: 04104/91709-34
28.1. Berlin:
Seminar "Chancen- und Risikomanagement in Einrichtungen der Sozialwirtschaft"
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/97356-160
29.1. Berlin:
Seminar: "Umsetzung Bundesteilhabegesetz: Wirksamkeit plausibel machen - aber wie?"
Tel.: 030/26309-0
29.1. Moritzburg:
Seminar "Mitarbeiterjahresgespräch als Führungsinstrument"
der Diakonischen Akademie für Fort- und Weiterbildung
Tel.: 035207/843-50