sozial-Recht

Verwaltungsgericht

Epilepsie führt fast immer zu Führerscheinverlust



Eine Epilepsie begründet regelmäßig den Entzug des Führerscheins. Nur wenn Betroffene nachweisen können, dass kein wesentliches Risiko für Anfälle besteht und etwa belegen, dass sie seit mindestens einem Jahr anfallsfrei sind, dürften sie einen Wagen steuern, entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem am 28. November bekanntgegebenen Beschluss.

Im konkreten Fall war der epilepsiekranke Antragsteller nach einer Operation wieder anfallsfrei. Er durfte daraufhin wieder Auto fahren. Doch als er später beim Gesundheitsamt angegeben hatte, dass er etwa einmal im Monat wieder Krampfanfälle erleidet, wurde er zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert.

Behörde zog Führerschein ein

Als der Mann dem nicht nachkam, wurde ihm die Fahrerlaubnis wegen Epilepsie entzogen. Daraufhin legte er zu seinem gerichtlichen Eilantrag eine ärztliche Stellungnahme vor, nach der er eine mehrjährige Anfallsfreiheit ohne die Einnahme von Medikamenten geschildert hatte. In seinem Eilantrag wies er darauf hin, dass er ohne Führerschein auch keinen Arbeitsplatz erhalten könne.

Doch eine Fahrerlaubnis sei "zwingend und ohne Berücksichtigung privater Nachteile zu entziehen, wenn sich ihr Inhaber zum Führen von Kraftfahrzeugen als ungeeignet" erweise, entschied das Verwaltungsgericht. Bei einer Epilepsie liege eine Fahreignung nur ausnahmsweise vor. Es dürfe kein wesentliches Risiko von Anfallswiederholungen bestehen.

Hierfür dürfe mindestens ein Jahr lang kein Anfall mehr aufgetreten sein. Die vom Antragsteller vorgelegten ärztlichen Stellungnahmen seien in diesem Punkt jedoch widersprüchlich. Aussagekräftige ärztliche Begleiterkenntnisse zum Krankheitsverlauf lägen nicht vor.

Das geforderte fachärztliche Gutachten habe der Antragsteller zwar noch nachgereicht. Auch der Gutachter habe aber die Kraftfahrteignung jedoch abgesprochen, weil keine ausreichenden Erkenntnisse über den Krankheitsverlauf vorlägen.

Az.: 3 L 1067/19.MZ