

Berlin (epd). Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29. November der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zugestimmt. Bundesbildungsministerin Karliczek äußerte sich zufrieden: Das Gesetz, das auch neue Mindestvergütungen für Azubis vorsieht, sei "eines meiner zentralen Vorhaben in dieser Legislaturperiode". Die berufliche Bildung so attraktiver gemacht: "Wir stärken damit das duale System, um das uns schon heute viele Länder beneiden."
Nach der Zustimmung in der Länderkammer erhalten Auszubildende künftig eine Mindestvergütung. Das gilt sowohl für betriebliche als auch für außerbetriebliche Ausbildungen. Laut Gesetzesbeschluss beträgt die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr monatlich 515 Euro. 2021 erhöht sie sich auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Im weiteren Verlauf der Ausbildung steigt die Mindestvergütung: um 18 Prozent im zweiten Jahr, um 35 Prozent im dritten und um 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr.
Außerdem ändern sich die Abschlussbezeichnungen der höheren Berufsbildung: Künftig sollen die beruflichen Fortbildungsstufen "Geprüfte Berufsspezialistin" beziehungsweise "geprüfter Berufsspezialist", "Bachelor Professional" und "Master Professional" heißen. Bezeichnungen wie Betriebswirtin, Wirtschaftsfachwirt oder Fachkauffrau entfallen. Meisterinnen und Meister dürfen sich zusätzlich "Bachelor Professional" nennen. Durch die englischen Bezeichnungen möchten Bundesregierung und Bundestag die internationale Anschlussfähigkeit sichern, hieß es.
Beabsichtigt ist zudem, die Durchlässigkeit bei gestuften Ausbildungen zu verbessern. Zudem wird es leichter, Ausbildungen in Teilzeit zu absolvieren. Bisher ist das nur für leistungsstarke Auszubildende zulässig, die alleinerziehend sind oder Angehörige pflegen. Künftig soll dieser Weg insbesondere auch Geflüchteten, lernbeeinträchtigten Menschen sowie Menschen mit Behinderungen offen stehen. Voraussetzung für eine Ausbildung in Teilzeit ist die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs.
"An diesem Tag senden wir eine klare Botschaft: In Deutschland gibt es zwei gleichwertige Qualifizierungswege, nämlich höherqualifizierende Berufsbildung und Studium", sagte Karliczek. Junge Menschen sollen nach ihrem Willen gut in die Berufsausbildung starten, egal in welcher persönlichen oder familiären Situation sie sich befinden. "Deshalb stärken wir auch die Möglichkeit einer Teilzeitberufsausbildung. Wenn wir künftig die Fortbildungsabschlüsse besser sichtbar machen, zeigen wir damit unsere Wertschätzung für beide."
DIHK-Präsident Eric Schweitzer sagte, das neue Gesetz setze wichtige Impulse, um die Berufliche Bildung attraktiver zu machen und zu stärken. Die neuen Abschlussbezeichnungen "Bachelor Professional" und "Master Professional" machten auch sprachlich deutlich, dass berufliche und akademische Bildung gleichwertig seien.
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt als das "Grundgesetz" der beruflichen Bildung in Deutschland. Am 1. September 1969 trat es in Kraft. Es regelt die Rechte und Pflichten der Auszubildenden und der Betriebe. Auf seiner Grundlage werden duale Ausbildungsberufe bundeseinheitlich geregelt. Auch die berufliche Fortbildung ist im BBiG geregelt, das 2005 zuletzt umfassend überarbeitet wurde.