sozial-Politik

Bundesrat

Länder stimmen für Entlastung der Angehörigen von Pflegebedürftigen




Das neue Gesetz senkt die Kosten für Angehörige von Pflegebedürftigen, die in Heimen leben.
epd-bild/Jürgen Blume
Der Bundesrat hat trotz Bedenken wegen der die Kommunen belastenden Mehrausgaben einem Gesetz zugestimmt, das Kinder pflegebedürftiger Eltern finanziell entlastet.

Die Länderkammer stimmte am 29. November in Berlin dem "Angehörigen-Entlastungsgesetz" zu, das der Bundestag bereits beschlossen hat. Erwachsene Kinder müssen einen Teil der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) für ihre Eltern zurückzahlen. Künftig gilt dies nur noch für Spitzenverdiener mit einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro.

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Hilfe zur Pflege, wenn ihre Rente für die Heimkosten nicht ausreicht. Die Sozialämter können sich das Geld aber zum Teil von den erwachsenen Kindern zurückholen.

Ziel der Neuregelung ist neben der Entlastung der erwachsenen Kinder deshalb auch, den Pflegebedürftigen die Befürchtung zu nehmen, dass ihre Angehörigen für sie aufkommen müssen.

Mehrkosten von bis zu 500 Millionen Euro

Der Bund schätzt die Mehrkosten für die Länder auf jährlich 300 Millionen Euro, der Deutsche Städtetag spricht von 500 Millionen Euro. Die Kommunen müssen für die Kosten aufkommen. In einer Erklärung sicherte der Bund den Ländern für das Jahr 2022 eine Evaluierung der tatsächlichen Kosten zu. Falls es zu deutlichen Mehrbelastungen kommt, soll geprüft werden, wie die Länder dann entlastet werden können. Die Bundesregierung sagte am 29. November zu, hierüber Gespräche zu führen.

Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden auch die Eltern volljähriger Kinder mit einer Behinderung entlastet, die bisher monatliche Zuzahlungen zu den Sozialleistungen für ihre Kinder aufbringen müssen. Auch für sie gilt künftig die 100.000 Euro-Einkommensgrenze. Union und SPD hatten die Entlastung der Angehörigen im Koalitionsvertrag vereinbart.

"Das Gesetz ist ein wichtiges Signal für Menschen mit Behinderung und ihre Familien, für mehr Teilhabe und Inklusion", lobte die Vorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt. Neben der finanziellen Entlastung der Eltern und Kinder würden nun die bundesweit fast 500 Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen dauerhaft aus Bundesmitteln finanziert.

Lob für neues Budget für Ausbildung

Zudem begrüßte es die Verbandschefin, dass das Budget für Ausbildung eingeführt wird, mit dem junge Menschen mit Behinderung bei der Berufsausbildung unterstützt werden. "Und Schulabgänger erhalten ihren Anspruch auf Grundsicherung im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt zurück. Dieses Gesetz ist eine umfassende Ergänzung der Unterstützung für Menschen mit Behinderung und ihre Familien."

Auch Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, sprach von einem großen Erfolg, den erst intensive Lobbyarbeit möglich gemacht habe. "Das Gesetz stand im Bundesrat bis zuletzt auf der Kippe. Grund dafür war die Angst der Länder vor hohen Kosten. Deshalb haben die VdK Landesverbände auch bei ihren Landesregierungen bis zum Schluss Druck gemacht."

Vorteile auch für Eltern behinderter Kinder

Auf diese Entlastung hätten viele Menschen lange gewartet. Bentele: "Wir wissen von unseren Mitgliedern, dass in der Vergangenheit viele Ältere nicht ins Heim gegangen sind, weil sie ihre Kinder finanziell nicht belasten wollten - obwohl sie zu Hause nicht mehr ausreichend versorgt werden konnten." Diese Rücksicht auf Kosten der eigenen Gesundheit gehöre nun der Vergangenheit an.

Gerade auch für Eltern, die Kinder mit Behinderung ihr Leben lang unterstützen, führe das Gesetz zu einer echten Entlastung: "Sie sind ein Leben lang stärker gefordert als andere Eltern. Da ist es nur gerecht, dass sie beim Unterhalt für ihre volljährigen Kinder finanziell stärker entlastet werden. Angehörige leisten wertvolle Arbeit. Sie stützen ihre Familien und die Gesellschaft im Ganzen", so Bentele.

Bettina Markmeyer, Dirk Baas