sozial-Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,




Markus Jantzer
epd-bild/Heike Lyding

viele Menschen stellen sich die besorgte Frage, ob ihnen die erarbeitete Rente reichen wird. Schließlich sinkt das Rentenniveau seit Jahren. Nach einer Studie des Deutschen Wirtschaftsinstituts muss etwa jeder zweite Neurentner nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben den Gürtel enger schnallen. Um den gewohnten Konsum aufrecht zu erhalten, fehlen ihnen danach monatlich mehr als 500 Euro. Es gibt aber Möglichkeiten, die Lücke zu schließen.

Das mag zunächst erstaunlich klingen: Obdachlose besitzen zwar so gut wie nichts, aber ein Smartphone sollte für sie zum Leben dazu gehören. Denn damit werde für sie so manches leichter, etwa einen Schlafplatz oder den nächsten Arzt zu finden, sagen auch Sozialarbeiter. Nahezu alle Obdachlose nutzen das Internet, wie bei einer Erhebung herauskam. Die Selbstvertretung wohnungsloser Menschen fordert deshalb Zugang zu kostenlosem WLAN und zu Ladestationen.

Die künftige Bischöfin der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Beate Hofmann, kommt aus der Diakonie. Fünf Jahre lang war die 55-Jährige theologische Studienleiterin der Diakonie Neuendettelsau, in den vergangenen sechs Jahren lehrte sie Diakoniewissenschaft und Diakoniemanagement an der kirchlichen Hochschule Wuppertal/Bethel. Wichtig ist ihr, wie sie im epd-Interview sagt, dass die verfasste Kirche das Wesen der Diakonie versteht. In der EKD will sie hierzu einen Beitrag leisten.

Prothesen müssen als Hilfsmittel von den Krankenkassen bezahlt werden, das ist unbestritten. Aber wie verhält es sich mit speziellen Prothesen, die erst sportliche Aktivitäten ermöglichen? Das Landessozialgericht München hat einer 24-jährigen Klägerin eine spezielle Sport-Prothese zuerkannt, damit sie joggen kann. Allerdings wurde Revision beim Bundessozialgericht zugelassen, das schon einige Urteile über die Kostenerstattung von Prothesen gesprochen hat.

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Markus Jantzer




sozial-Politik

Ruhestand

Rentner können gewohnten Lebensstandard nicht halten




Ein Rentner arbeitet an einer Drehbank.
epd-bild/Norbert Neetz
Der Gang in den Ruhestand ist von gemischten Gefühlen begleitet. Einerseits die Erleichterung: Es ist geschafft. Andererseits die Frage: Kann ich meinen Lebensstandard halten? Ökonomen sagen: Viele Neurentner müssen den Gürtel enger schnallen.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin hat die Bevölkerung mit einer Studie aufgeschreckt. Die Forscher kamen zu dem Ergebnis: Rund die Hälfte der heute 55- bis 64-jährigen Erwerbstätigen wird als Rentner ihren aktuellen Lebensstandard nicht halten können. Selbst wenn sie zusätzliche private Versicherungen abgeschlossen haben, bleibt eine Versorgungslücke, heißt es in der Analyse des Instituts.

Und dabei haben die Forscher um den DIW-Rentenexperten Markus Grabka noch nicht einmal pessimistische Annahmen über das Ende eines Berufslebens getroffen: Sie gingen bei ihren Berechnungen davon aus, dass die Arbeitnehmer bis zum derzeit durchschnittlichen Rentenzugangsalter von 64 Jahren arbeiten – und ihre letzte berufliche Position beibehalten.

Rentenniveau gesunken

Das Studienergebnis dürfte den Erwartungen der meisten Menschen entsprechen: Im Alter wird das Geld knapp werden – außer für Beamtinnen und Beamte, die gut dotierte Pensionen beziehen. Bekanntermaßen sinkt seit etwa zwei Jahrzehnten das Rentenniveau, das das Verhältnis der Rentenbezüge zu den Löhnen wiedergibt. Regelmäßig werden die Menschen aufgefordert, sich nicht allein auf die gesetzliche Rente zu verlassen, sondern zusätzlich fürs Alter zu sparen. Nicht alle sind dazu bereit oder in der Lage.

Doch wie schmerzhaft fällt der von den Wirtschaftswissenschaftlern festgestellte Verlust des Lebensstandards tatsächlich aus? Müssen Rentner wirklich verzichten oder haben Senioren im Allgemeinen ohnehin geringere Ausgaben als Berufstätige?

Nach Angaben des DIW-Forschers Markus Grabka kann jeder zweite Neurentner seinen bis zum Berufsende gewohnten Konsum nicht aufrecht erhalten. "Die Hälfte von ihnen kann seinen Konsum nicht decken", sagte Grabka dem Evangelischen Pressedienst (epd). Dafür reicht die Rente nicht. Sie reicht selbst dann nicht, wenn sie sich sowohl aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Altersvorsorge zusammensetzt – was in den seltensten Fällen zutrifft. So kommt nur etwa jeder dritte Beschäftigte in den Genuss einer Betriebsrente. Wer als Neurentner seinen Konsum nicht einschränkt, müsste nach Grabkas Berechnungen pro Monat Schulden in Höhe von 540 bis 740 Euro machen.

Wegekosten zur Arbeit fallen weg

Es gibt drei Wege, das zu vermeiden: Weniger konsumieren, Ersparnisse veräußern oder als Rentner etwas hinzuverdienen. Tatsächlich zeigen Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes, dass der private Konsum beim Übergang in den Ruhestand durchschnittlich um 17 Prozent reduziert wird. Das liegt vor allem daran, dass das Pendeln zum Arbeitsplatz entfällt. Allerdings treten mit zunehmendem Alter in der Regel auch steigende Krankheits- und Pflegekosten auf.

Die einzige Bevölkerungsgruppe, die im Ruhestand ihren Lebensstandard zu 100 Prozent halten kann, sind Menschen mit hohem Vermögen. Das gilt allerdings nur für jederzeit veräußerbares Vermögen wie etwa Wertpapiere. Das in einem langen Berufsleben erarbeitete Eigenheim wird wohl kaum jemand zu Konsumzwecken verkaufen wollen, sondern nur im Notfall – etwa wenn auf andere Weise der Aufenthalt in einem Altenheim nicht bezahlt werden kann.

Die Zahl der Menschen, die zur Aufbesserung ihrer Rente arbeiten gehen hat zugenommen: "In den letzten Jahren ist die Erwerbstätigkeit von Älteren deutlich gestiegen", heißt es in einer Studie des Forschungsinstituts der Bundesanstalt für Arbeit (BA) vom August dieses Jahres. "Der Aufschwung am Arbeitsmarkt kommt auch bei den Älteren an", erklärte Grabka dem epd. Allerdings stellen laut Grabka die allermeisten ihre Erwerbstätigkeit mit dem Erreichen des 70. Lebensjahres ein.

Kein 100-prozentiger Lohnersatz

Ziel staatlicher Rentenpolitik war es nie - auch nicht unter dem CDU-Kanzler Helmut Kohl und seinem Sozialminister Norbert Blüm ("Die Rente ist sicher") -, dass die Rente in 100-prozentiger Höhe den Lohn ersetzt. In den 1980er Jahren wurde von den großen politischen Parteien eine Netto-Rente von 70 bis 90 Prozent des letzten Netto-Arbeitseinkommens als angemessen bewertet, sofern die Rentner lange Erwerbsbiografien in Vollzeitjobs vorweisen konnten.

Davon sind die aktuellen Neurentner allerdings weit entfernt. Grund dafür sind die Rentenreformen zu Beginn des Jahrtausends. Sie wirken noch heute. Seither ist das Nettorentenniveau vor Steuern die zentrale Maßzahl. Dieses lag im Jahr 2017 bei 48,3 Prozent, in den 1980er Jahren lag es noch über 56 Prozent.

"Rentnerinnen und Rentner, die heute in Rente gehen, haben damit einen größeren Bruch zu verkraften als frühere Rentnergenerationen, wenn sie keine weiteren Einkommensquellen haben", erklärt Florian Blank, Rentenexperte der Hans-Böckler-Stiftung. Allerdings betreffe "die politisch gewollte Niveauabsenkung" auch diejenigen, die schon länger in Rente sind: "Für sie hat sich die Lücke Schritt für Schritt immer weiter geöffnet", sagte Blank.

Der Sozialverband VdK fordert, "das Rentenniveau mittelfristig wieder auf 50 Prozent zu erhöhen. Außerdem müssten die Rahmenbedingungen für die betriebliche und private Altersvorsorge verbessert werden. "Sie sind zur Lebensstandardsicherung eine sinnvolle und notwendige Ergänzung", sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Markus Jantzer


Ruhestand

Bertelsmann Stiftung: Grundrente verhindert nicht Altersarmut




Ein alter Mann sammelt Pfandflaschen.
epd-bild/Rainer Oettel
Trotz bisheriger Reformen steigt laut einer aktuellen Studie weiterhin das Risiko der Altersarmut. Auch die geplante Grundrente würde nach Einschätzung der Experten das Problem nicht lösen.

In 20 Jahren könnte laut einer aktuellen Studie jeder fünfte Rentner von Altersarmut betroffen sein. Der Anteil der von Armut bedrohten Senioren könnte von derzeit 16,8 Prozent auf 21,6 Prozent steigen, teilte die Bertelsmann Stiftung in einer am 12. September veröffentlichten Studie mit. Sozialverbände und die Diakonie forderten die rasche Einführung einer Grundrente sowie leichteren Zugang zu Rentenleistungen. Als armutsgefährdet gilt laut Studie, wer ein monatliches Nettoeinkommen unter 905 Euro hat.

Reformvorschlag für Grundrente

Der Anteil der Rentner, die auf staatliche Unterstützung zur Existenzsicherung angewiesen sind (Grundsicherungsquote), könnte der Studie zufolge bis 2039 von aktuell neun Prozent auf knapp zwölf Prozent steigen. Die Grundsicherungsschwelle liegt laut Studie für einen Ein-Personen-Haushalt bei etwa 777 Euro.

"Selbst bei einer positiven Arbeitsmarktentwicklung müssen wir mit einem deutlichen Anstieg der Altersarmut in den kommenden 20 Jahren rechnen", erklärte Studienleiter Christof Schiller von der Bertelsmann Stiftung. Das im Koalitionsvertrag vorgesehene Modell einer Grundrente würde das Armutsrisiko bis 2039 lediglich um 0,4 Prozentpunkte auf 21,2 Prozent reduzieren, erklärten die Autoren der Studie. Auch die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgeschlagene bedingungslose Grundrente würde die Quote auf lediglich 18,4 Prozent verringern.

Die Studie plädiert dafür, die von Heil geplante Reform um eine einfache Einkommensprüfung ohne Vermögensprüfung und eine flexiblere Auslegung der anerkannten Versicherungszeiten zu ergänzen. Durch die Einkommensprüfung werde sichergestellt, dass nur einkommensschwache Haushalte die Aufwertung der Rentenanwartschaften bekämen.

Diakonie: Pflege und Erziehung stärker berücksichtigen

Der Sozialverband VdK forderte, die Regierungskoalition müsse endlich ihren Streit über die Grundrente beenden. Rentner, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, benötigten einen Freibetrag von 212 Euro im Monat, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Menschen, die wegen Krankheit nicht mehr arbeiten können, sollten zudem eine reformierte Erwerbsminderungsrente erhalten, die sie ausreichend absichere. Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) mahnte die zügige Einführung der Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung an.

Die Diakonie warnte, dass vormals alleinerziehende und pflegende Frauen, die in der Rente Beitragslücken haben, am stärksten von Altersarmut bedroht seien. Deshalb müssten auch Phasen der Teilzeit wegen Pflege und Erziehung stärker bei der Rentenberechnung gewichtet werden, sagte Maria Loheide vom Vorstand Sozialpolitik dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zudem sei eine Mindestrente nötig, die langjährig Erwerbstätige im Alter versorge, aber auch flexible Anspruchsvoraussetzungen für die Anrechnung von Pflege und Erziehung beinhalte.

Verzicht auf Leistungen aus Scham

Die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (RWL) forderte niedrigschwelligere Zugänge zu Rentenleistungen. Viele ältere Menschen lebten in verdeckter Armut, sagte die Leiterin des Geschäftsfeldes Berufliche und soziale Integration, Heike Moerland, in Düsseldorf dem epd. Sie machten häufig aus Unkenntnis oder Scham bestehende Ansprüche auf staatliche Leistungen nicht geltend.

Für die Studie "Anstieg der Altersarmut in Deutschland: Wie wirken verschiedene Rentenreformen?" wurde der gesamte zukünftige Einkommensmix im Alter, bestehend aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge berechnet. Die Studie basiert nach Angaben der Bertelsmann Stiftung auf einer Simulation der Alterseinkommen 2015 bis 2050, die durch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin durchgeführt wurde. Grundlage für die Simulationsrechnungen seien repräsentative Haushaltsdaten des sozio-ökonomische Panels (SOEP), bei dem etwa 30.000 Bürger in fast 12.000 Haushalten befragt wurden.

Holger Spierig


Ruhestand

Psychische Störungen führen oft zu Erwerbsminderungsrente



Psychische Störungen führen nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums in Deutschland zunehmend zum Bezug von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Im vergangenen Jahr waren bundesweit 71.319 Fälle, in denen erstmals eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde, auf psychische Störungen zurückzuführen. Das entspricht einem Anteil von 42,9 Prozent. Die Zahlen gehen aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor.

In Berlin war der Anteil mit 51,1 Prozent so hoch wie nirgendwo sonst in Deutschland. In Hessen waren es 50,7 Prozent, in Hamburg 48,4 Prozent und in Bremen 45,9 Prozent. In Schleswig-Holstein lag die Quote bei 45,6 Prozent, in Niedersachsen bei 44,2 Prozent und in Mecklenburg-Vorpommern bei 44,9 Prozent. Nordrhein-Westfalen kam auf 44,1 Prozent, Brandenburg auf 39,0 Prozent. Am geringsten war der Anteil in Sachsen-Anhalt mit 34,9 Prozent.

Mit Depression in Frührente

Laut Arbeitsministerium führten im vergangenen Jahr besonders häufig Depressionen zur erstmaligen Zahlung einer Erwerbsminderungsrente. Dabei ging es in 21.455 Fällen um mehr oder weniger dauerhafte Depressionen und in 9.623 Fällen um eine vorübergehende Depression. In 6.206 Fällen führten psychosomatische Störungen zu einer neuen Erwerbsminderungsrente, in 5.361 Fällen waren es psychische Störungen durch Alkohol. Die Zahl der dauerhaften Depressionen stieg seit 2010 kontinuierlich an.

Insgesamt gab es in Deutschland 2018 rund 1,8 Millionen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Trotz des Hereinwachsens der geburtenstarken Jahrgänge ins Hauptrisikoalter für Erwerbsminderung sei die Zahl der Neufälle rückläufig, hieß es aus dem Arbeitsministerium. Als volle Erwerbsminderung gilt, wenn das Leistungsvermögen des Betroffenen weniger als drei Stunden Arbeit pro Tag beträgt.

Psychische Störungen seien seit Jahren "führende Bewilligungsdiagnosen" für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Es gebe ein verändertes "Hilfesuchverhalten" bei psychischen Erkrankungen, erläuterte das Ministerium. Ärztliche und psychotherapeutische Leistungsangebote würden frühzeitiger in Anspruch genommen. Dies erhöhe die Chancen auf eine sachgerechte Behandlung und trage dazu bei, chronische Verläufe zu vermindern.

Michael Grau


Armut

Studie: Ausgrenzung macht Langzeitarbeitslose zu Nichtwählern




Jobcenter Berlin-Neukölln
epd-bild/Jürgen Blume
Hartz-IV-Bezieher fühlen sich laut einer Studie gesellschaftlich so stark ausgegrenzt, dass sie sich dem politischen System verweigern. Dies zeige sich auch darin, dass viele Langzeitarbeitslose nicht wählen gingen.

Langzeitarbeitslose sind einer Studie zufolge häufig Nichtwähler, weil sie sich vom politischen System missachtet fühlen. Durch nicht eingehaltene Wahlversprechen und eine fehlende Berücksichtigung eigener politischer Interessen hätten Langzeitarbeitslose das Vertrauen in die Politik verloren, geht aus einer am 11. September in Nürnberg vorgestellten Untersuchung hervor. "Es ist eine Totalverweigerung gegenüber dem politischen System, das die Menschen in dieser Lage belässt", sagte der Studienleiter und Professor für Soziologie an der Universität St. Gallen, Franz Schultheis.

In der qualitativen Studie des Evangelischen Fachverbandes für Arbeit und soziale Integration (EFAS) und des Diakonischen Werkes Bayern mit dem Titel "Unerhört! Langzeitarbeitlose Nichtwähler melden sich zu Wort" wurden Interviews analysiert, die Langzeitarbeitslose mit 70 anderen Langzeitarbeitslosen unter wissenschaftlicher Begleitung geführt haben. Die Forscher kommen darin zu dem Ergebnis, dass sich die Befragten so stark sozial, ökonomisch, kulturell und politisch ausgeschlossen fühlen, dass sie sich nicht mehr an politischen Wahlen beteiligen wollten. Der Soziologe Schultheis sprach sogar von einer "Totalverweigerung gegenüber dem politischen System".

"Keine menschenwürdige Existenz"

Als Ursache nennen die Forscher die aus ihrer Sicht zu niedrigen Hartz-IV-Sätze. "Das, was man das Existenzminimum nennt, erlaubt in Wirklichkeit keine menschenwürdige Existenz", kritisierte Schultheis. Nach Ansicht des Soziologen ist unter den Bedingungen ist Hartz-IVBeziehern gesellschaftliche nicht möglich. "Menschen werden nicht integriert, sondern in Wirklichkeit sozial verwaltet und ausgegrenzt - mit allen Folgen für die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt."

Der Präsident der Diakonie Bayern, Michael Bammessel, nannte die Studie ein Alarmsignal und sagte, mit den Hartz-IV-Reformen sei das Gegenteil dessen erreicht, was eigentlich intendiert gewesen sei: "Menschen sollten aktiviert werden. Statt dessen fühlen sich aber erschreckend viele Menschen durch die Regelungen gegängelt, missachtet und ihrer Chancen beraubt." Der bayerische Diakoniechef befürchtet, dass Unfrieden und Risse in der Gesellschaft größer werden. Die Folgen träfen wiederum die Schwächeren in der Gesellschaft.

In der Studie stellten die Forscher auch fest, dass die befragten Langzeitarbeitslosen politisches und soziales Engagement schätzen und direktdemokratische Elemente gutheißen. Als politisches System mit einer sozial gerechten Gesellschaft lobten die Teilnehmer demnach die "Bonner Republik", also die Bundesrepublik Deutschland nach ihrer Gründung 1949 und vor der Wiedervereinigung 1989. Die heutige Gesellschaft nähmen die Befragten hingegen als gespalten und ungerecht wahr.

Patricia Averesch


Wohnen

Bündnis fordert verschärfte Mietregelungen




Baustelle eines Gebäudes mit Wohnungen und Geschäften in Offenbach
epd-bild/Norbert Neetz
Bezahlbare Mieten durch verschärfte Regeln und mehr sozialen Wohnungsbau - das sind Forderungen des Bündnisses "Wohnen ist Menschenrecht". Laut einer Umfrage der Immobilienwirtschaft sind indes 84 Prozent der Mieter mit ihrer Wohnsituation zufrieden.

Ein neu gegründetes Bündnis aus Gewerkschaften, Sozial- und Mieterverbänden hat einen radikalen Kurswechsel in der Wohnungs- und Mietenpolitik gefordert. Dazu gehörten eine "dauerhafte, bundesweit wirksame Mietpreisbremse für Bestandswohnungen" und die Verfolgung von Mietwucher mit Bußgeldern, erklärte die Initiative "Wohnen ist Menschenrecht" am 12. September in Berlin. Derweil kritisierte der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) die Diskussion über die Wohnungspolitik als zu wenig faktenbasiert und verwies auf eine neue Forsa-Umfrage. Demnach sind 84 Prozent der Mieter mit ihrer Wohnsituation zufrieden, drei Viertel (76 Prozent) halten die Höhe ihrer Miete für angemessen.

Hohe Wohnkosten belasten Haushalte

Für den 19. September hat das neue Sozialbündnis zu einer Menschenkette zwischen Bundeskanzleramt und dem für Bau zuständigen Bundesinnenministerium aufgerufen. Anlass ist der Wohnungsgipfel im Kanzleramt vor einem Jahr im September 2018, der in den Augen des Bündnisses keine großen Fortschritte gebracht hat. Weiterhin fehlten mehr als eine Million bezahlbare Mietwohnungen, der Bestand an Sozialwohnungen schrumpfe weiter, die Wohnkostenbelastung liege für Einpersonenhaushalte inzwischen bei 34 Prozent, für einkommensschwächere Haushalte bei 46 Prozent ihrer verfügbaren finanziellen Mittel.

Dem Bündnis gehören neben dem Deutschen Mieterbund und dem DGB unter anderem die Nationale Armutskonferenz, die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe sowie weitere lokale Initiativen an. Zu den Forderungen gehört auch, Wohnungen und Gebäude der öffentlichen Hand nicht mehr zu privatisieren sowie die Regulierung von Bodenpreisen.

Der Präsident des Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, sagte, "die Mieten müssen bezahlbar sein und bleiben". Er forderte wirksamere Regelungen gegen Mietwucher.

Forsa-Umfrage: 18 Prozent finden Miete zu hoch

Stefan Körzell vom DGB betonte, zur Lösung der Krise müssten Bund und Ländern zusammen jährlich mindestens sieben Milliarden Euro für den Bau von bis zu 150.000 preisgebundenen Wohnungen aufwenden. Auch die Berliner Diakoniedirektorin Barbara Eschen kritisierte, der Neubau preiswerter Sozialwohnungen bleibe bisher "meilenweit hinter dem Bedarf zurück".

Laut der Forsa-Umfrage im Auftrag des Unternehmerverbandes BFW sind nur 18 Prozent der Deutschen der Meinung, dass sie zu viel Miete zahlen. Für die Umfrage wurden im Juli bundesweit 1.532 Mieter und 473 Haus- und Wohnungseigentümer befragt.

63 Prozent müssten zwischen 20 bis 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens für die Miete aufwenden. Von Mieterhöhungen seien zuletzt insgesamt 36 Prozent betroffen gewesen, in Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern 51 Prozent. Die Hälfte (53 Prozent) halten laut Umfrage die Mieterhöhungen für angemessen.

Um den Wohnungsmarkt zu entspannen halten 83 Prozent den Neubau von Wohnungen für wirkungsvoll. Zwei Drittel halten zudem eine höhere Bebauung, einen Mietspiegel sowie einen Mietendeckel für sinnvoll. 56 Prozent glauben an die Wirkung einer Mietpreisbremse. Von den Menschen, die in einem Gebiet mit Mietpreisbremse leben, geben allerdings nur 1,3 Prozent an, Vorteile durch sie zu haben.

Markus Geiler, Lukas Philippi


Wohnen

Berlin will über Bundesrat Abwälzen der Grundsteuer kippen



Das Land Berlin hat eine Bundesratsinitiative zur Umlage der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Der Senat beschloss am 10. September eine entsprechende Vorlage der Senatoren für Justiz, Finanzen und Stadtentwicklung. Ziel ist es, die Umlagemöglichkeit der Grundsteuer vom Vermieter auf Mieter abzuschaffen. Davon würden laut Berliner Senat bundesweit 36,4 Millionen Menschen beziehungsweise knapp 58 Prozent der Haushalte in Deutschland profitieren.

Die Grundsteuer wird von den Eigentümern häufig über die Betriebskosten auf Mieter umgelegt. Die Initiative zur Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer folge dem Grundsatz "Eigentum verpflichtet" und entlaste Mieterinnen und Mieter, hieß es. Für Mietverhältnisse, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstanden sind, soll laut dem Entwurf eine Übergangsfrist gelten. Bisher ist unklar, welche Bundesländer sich der Initiative Berlins im Bundesrat anschließen.

Das Land Berlin hat in den vergangenen Monaten mit mehreren und zum Teil heftig umstrittenen Vorstößen zur Begrenzung der Mietpreisentwicklung bundesweit für Aufsehen gesorgt. So sieht ein weiteres Gesetzesvorhaben vor, über einen "Mietendeckel" die Mietpreise für fünf Jahre weitgehend einzufrieren.



Verhütung

Bundesfamilienministerium plädiert für kostenlose Pille bei kleinem Einkommen



Jede zweite Frau mit geringem Einkommen spart bei Verhütungsmitteln, um mit dem Geld auszukommen. Das ergab ein Modellprojekt im Auftrag des Bundesfamilienministeriums, dessen Ergebnisse am 10. September in Berlin vorgestellt wurden. Staatssekretärin Caren Marks (SPD) forderte kostenlose Verhütungsmittel für Frauen mit wenig Geld. Familienplanung dürfe keine Frage des Geldbeutels sein, sagte sie.

Im Rahmen des Modellprojekts, das Beratungsstellen von pro familia in sieben Städten durchgeführt hatten, wurden Verhütungsmittel kostenlos an rund 3.000 Frauen abgegeben. Jede Zweite erklärte, sie würde gar nicht oder unsicherer verhüten, wenn sie die Pille oder Spirale selbst bezahlen müsste.

Knapp 60 Prozent der Frauen hatten schon Kinder, überdurchschnittlich viele drei oder mehr. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) bezog Hartz-IV-Leistungen, 13 Prozent waren berufstätig, zehn Prozent Studentinnen. Jede Dritte war über 30 Jahre alt. Die Ergebnisse zeigten, dass die gegenwärtigen Regelungen am Bedarf vorbeigingen, heißt es im Abschlussbericht des Modellprojekts, das seit 2016 lief.

Die Krankenkassen übernehmen die Ausgaben für Verhütungsmittel nur für Frauen bis 22 Jahre. Alle anderen müssen selbst dafür aufkommen, unabhängig von ihrem Einkommen. Staatssekretärin Marks sagte, einer Hartz-IV-Bezieherin stünden im Monat rund 16 Euro für Gesundheit und Hygiene zur Verfügung. Das sei zu wenig, um die Pille oder langfristig wirkende Verhütungsmittel wie die Spirale bezahlen zu können.



Bildung

Kommunale Jobcenter müssen Eigenanteil an Schulbüchern erstatten



Die kommunalen Jobcenter in Nordrhein-Westfalen übernehmen künftig bei Kindern aus Hartz-IV-Familien die Kosten für Schulbücher. NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) habe einen entsprechenden Erlass an die 18 ausschließlich von kreisfreien Städten und Kreisen betriebenen Jobcenter herausgegeben, teilte die Landesregierung am 6. September in Düsseldorf mit. Demnach müssen die Jobcenter auf Grundlage zweier Urteile des Bundessozialgerichts den betroffenen Familien den Eigenanteil an den Schulbuchkosten erstatten.

Familien, die auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen seien, würden nun entlastet, sagte Minister Laumann. Sie könnten sich darauf verlassen, dass sie von den kommunalen Jobcentern den Eigenanteil an den Schulbüchern zurückbekommen. Daneben gibt es in Nordrhein-Westfalen 35 weitere Jobcenter, die von den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam getragen werden. Diese unterstehen laut der Mitteilung im Blick auf die Kostenübernahme der Aufsicht des Bundesarbeitsministeriums.

Nach den im Mai ergangenen Urteilen des Bundessozialgerichtes sind die Kosten für Schulbücher als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler diese wegen einer fehlenden Lernmittelfreiheit im jeweiligen Bundesland selbst kaufen müssen (Az.: B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R). In den beiden Fällen hatten Hartz-IV-Bezieher aus Niedersachsen die Kostenübernahme für die Bücher ihrer in der Oberstufe befindlichen Kinder verlangt.

Da Schulangelegenheiten Ländersache sind, regeln die jeweiligen Bundesländer die Kostenübernahme für Schulbücher unterschiedlich. So besteht etwa in Baden-Württemberg und in Hessen Lernmittelfreiheit. In anderen Bundesländern wie Berlin und Nordrhein-Westfalen wird von Eltern - je nach Einkommen - ein Eigenanteil verlangt.



Arbeit

19 Prozent der Beschäftigten im Niedriglohnbereich



Zum 31. Dezember 2018 erzielten 4,14 Millionen oder 19,3 Prozent der Vollzeitbeschäftigen (ohne Auszubildende) einen Niedriglohn. Die bundesweite Schwelle dafür liegt derzeit bei 2.203 Euro brutto im Monat, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht.

In der Antwort heißt es weiter, dass es Ende 2018 knapp 4,8 Millionen ausschließlich geringfügig Beschäftigte in Deutschland gab. Der sogenannte Median für sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte lag im Dezember 2018 bei 3.304 Euro brutto. Das heißt, 50 Prozent der Beschäftigten verdienten mehr und 50 Prozent weniger als diese Summe.



Niedersachsen

Gesetz zur Gleichstellung von Behinderten vorgelagt



Die niedersächsische Landesregierung hat einen Entwurf für ein neues Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen, der nun von den Verbänden geprüft werden soll. "Dieses Gesetzesvorhaben ist ein Meilenstein zur Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention in Niedersachsen", sagte Sozialministerin Carola Reimann (SPD) am 10. September in Hannover. Es gehöre zu den wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben der Landsregierung in der laufenden Legislaturperiode.

Das geplante Gesetz will den Angaben zufolge Barrieren abbauen, die Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen Beeinträchtigungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwehren. So sollen behinderte Menschen künftig bei der Sitzverteilung in Gremien angemessen berücksichtigt werden. Außerdem kündigte die Ministerin die Gründung eines Landeskompetenzzentrums für Barrierefreiheit an.

Die Gesetzesnovelle stärke die Position der Landesbehindertenbeauftragten, hieß es. Werden ihre Vorschläge abgelehnt, müssen die Ministerien und die Staatskanzlei dem Entwurf zufolge künftig die Ablehnung schriftlich begründen.




sozial-Branche

Obdachlosigkeit

Vom Elternhaus auf die Straße




Eine ehemalige Obdachlose in Frankfurt am Main
epd-bild/Peter Jülich
37.000 junge Menschen haben laut Schätzungen kein Dach über dem Kopf. Viele schwänzen die Schule, nehmen Drogen. Der Wohnungsmangel verschärft ihre Lage, auch die Notunterkünfte sind überfüllt. "Off Road Kids" will helfen, bevor es zu spät ist.

Nervös kratzt Lara K. (Name geändert) die Reste ihres rosa Nagellacks ab. Immer wieder streicht sich die 18-Jährige aus dem Raum Limburg in Hessen mit ihren zierlichen Händen über die mit Narben übersäten Arme. Lange ist es noch nicht her, dass sie in Frankfurt Platte gemacht hat. So nennen es Obdachlose, wenn sie im Freien schlafen.

Jetzt sitzt die junge Frau in einem der Beratungsräume der Frankfurter Streetwork-Station von "Off Road Kids" - einer Hilfsorganisation für Straßenkinder- und Jugendliche. Hier stehen ein paar bunte Stühle, mehrere Computer, an der Wand hängen Plakate mit Informationen zur Schwangerschaftsverhütung, in einer Schale liegen Kondome zum Mitnehmen.

Aus der Psychiatrie abgehauen

Die 1993 gegründete Organisation arbeitet auch in Dortmund, Berlin, Köln und Hamburg mit Straßenkindern. Sie finanziert sich nach eigenen Angaben vor allem aus Spenden. Die Mitarbeiter erreichen die jungen Obdachlosen im Internet über die Onlineberatung "sofahopper.de" oder direkt vor Ort.

Lara K. hat harte Tage hinter sich. Ihr schwarzer Kajal ist verschmiert, manchmal hat sie Mühe, die Augen aufzuhalten. Vor wenigen Wochen ist die junge Hessin auf der Straße gelandet, nachdem sie aus der Psychiatrie abgehauen war, wie sie erzählt. Sie packte ihre Sachen, kaufte sich Alkohol und fuhr betrunken mit dem Zug nach Frankfurt. Ein oder zwei Wochen verbrachte sie dort unter freiem Himmel. Die meiste Zeit war sie am Hauptbahnhof oder auf der Einkaufsstraße Zeil, genau weiß sie es nicht mehr.

Mit etwa 14 Jahren hätten bei ihr Depressionen begonnen, erzählt sie. Ihr Vater habe sie und ihren Freund tyrannisiert. Der sei Deutscher - ein No-Go für das muslimische Oberhaupt der Familie, wie die Deutsch-Türkin erzählt. Mehrere Klinikaufenthalte hat die Jugendliche hinter sich, mit ihrer Pflegefamilie kam sie nicht zurecht.

Kaum auf Frankfurts Straßen angekommen, lernte sie ein Mädchen kennen, hing mit ihr ab, rauchte Crack. "Ich hab mein ganzes Geld für den Scheiß ausgegeben", sagt Lara K. und zupft sich an einem ihrer geweiteten Ohrlöcher. Nachts konnte sie nicht schlafen, blieb tagelang wach. Irgendwann hat eine Drogenhilfeeinrichtung im Bahnhofsviertel die Ausreißerin an Dvora Leguy von "Off Road Kids" vermittelt.

Amtliche Statistiken gibt es nicht

"Du warst ein bisschen durcheinander", erinnert sich die Leiterin der Streetwork-Station an das erste Treffen mit Lara K. zurück. Inzwischen wohnt die 18-Jährige wieder in der Limburger Gegend, bei einer Freundin.

37.000 wohnungslose Kinder und junge Erwachsene bis 27 gibt es laut Schätzungen in Deutschland. Etwa 7.000 von ihnen sind minderjährig - diese Zahlen hatte das Deutsche Jugendinstitut München 2017 nach einer bundesweiten Befragung von Fachkräften genannt. Meistens seien es familiäre Gründe, aus denen Jugendliche den eigenen vier Wänden den Rücken zukehrten, berichtet Carolin Hoch, die die Studie betreute.

Amtliche Statistiken über das Ausmaß der Wohnungs- und Obdachlosigkeit gibt es bisher nicht, wie kürzlich die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG) bemängelte. Die Bundesregierung arbeitet an einem Gesetz für eine solche Erhebung. Ab 2021 soll das Statistische Bundesamt bundesweit Zahlen wohnungsloser Menschen ermitteln.

"Off Road Kids" will Perspektiven bieten

Der massive Wohnungsmangel verschärfe die Lage junger Obdachloser, erklärte "Off Road Kids" in diesem Frühjahr mit Blick auf die eigene Jahresstatistik von 2018. Im vergangenen Jahr sei es gelungen, bundesweit 400 Jugendliche dauerhaft unterzubringen. Das seien allerdings 20 Prozent weniger als 2017, heißt es in dem Bericht. Es sei höchste Zeit, dass die Kommunen für mehr Wohnraum sorgten, fordert Vorstandssprecher Markus Seidel.

Auch die Notunterkünfte seien oft überfüllt, berichtet Dvora Leguy in Frankfurt. Es müsse eine Einrichtung nur für Kinder und Jugendliche geben, findet die junge Sozialarbeiterin. Mit einem Bett für ein paar Tage sei es aber nicht getan: Das Team von "Off Road Kids" möchte seinen Klienten langfristige Perspektiven aufzeigen, wie die 34-Jährige erklärt.

Ein Beispiel dafür sei das "Prejob"-Projekt, das kürzlich in Dortmund an den Start ging: Es soll die Jugendlichen zunächst bei einem Schulabschluss und später beim Start in eine Berufsausbildung unterstützten. Im ersten Schuljahr haben laut Stiftung bereits drei Schüler einen Haupt- oder Realschulabschluss erreicht.

Auch Lara K. schmiedet Zukunftspläne. Im September beginnt die gerade Volljährige mit einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Hier möchte sie ihren Hauptschulabschluss nachholen und später Sozialarbeiterin werden. "Ich bin ja noch jung", sagt sie und lacht leise.

Carina Dobra


Obdachlosigkeit

Mit Google Maps Platte machen




Obdachloser mit Smartphone
epd-bild/Rolf Zöllner
Obdachlose besitzen so gut wie nichts. Und das führen sie meist mit sich. Inzwischen gehört dazu auch ein Smartphone. Damit lebt es sich leichter auf der Straße, sagen sie. Sie fordern deshalb Zugang zu kostenlosem WLAN und zu Ladestationen.

Er ist mehrmals schon durch Deutschland gereist, erzählt Sven Kerber (Name geändert). In Hamburg, Frankfurt und Nürnberg lebte er auf der Straße. Zehn Jahre ist es her, dass der heute 25-Jährige erstmals auf Tour ging. Schlafplätze auszuchecken, war damals mühsam gewesen, berichtet der Punk. Vor sechs Jahren schenkte ihm dann jemand ein Smartphone. Danach war vieles leichter: "Als ich zum ersten Mal in Frankfurt war, suchte ich mit Hilfe von Google Maps einen Schlafplatz im Park."

Ohne Smartphone - kaum vorstellbar

Inzwischen hat Sven Kerber in der Nähe von Würzburg ein Quartier gefunden: "Das wird vom Sozialamt bezahlt." Trotzdem ist der psychisch kranke und deshalb berufsunfähige junge Mann noch viel mit Rucksack und Hund unterwegs. Sich ohne Smartphone durchzuschlagen, könnte er sich nicht mehr vorstellen. Wer ständig draußen lebt, verletzt sich leicht: "Dann muss man schnell herausfinden können, wo der nächste Arzt ist." Beruhigend sei es auch, sich über soziale Medien mit Freunden verbunden zu wissen. Denn es passiert ständig etwas: "Einmal wurde mir mein Schlafsack, den ich als Kissen benutzt habe, unterm Kopf weggeklaut, einmal griffen mich Nazis an."

Die Selbstvertretung wohnungsloser Menschen fordert, Wohnungslosen kostenlos PCs, Tablets und Smartphones zur Verfügung zu stellen. Vor allem bräuchten Menschen ohne Wohnung Zugang zu WLAN und Strom. "Oft hat man das nicht", sagt Jürgen Schneider, 56 Jahre alter Wohnungsloser, der sich in der Selbstvertretung engagiert. Zwar gebe es Beratungsstellen und Wärmestuben mit PC und Internet-Zugang, "aber in Notschlafstätten ist das noch selten".

Durch ein Smartphone wären die Tagesabläufe einfacher, meint Schneider, der seit vielen Jahren kein Zuhause mehr hat: "Man findet schneller Stellen zum Schlafen, zum Tagesaufenthalt oder zur Beratung."

Digitale Inklusion von Wohnungslosen

Durch die Digitalisierung öffnen sich neue Wege, um obdachlose Menschen besser zu unterstützen. Davon gehen Wissenschaftler vom Institut für E-Beratung an der Technischen Hochschule Nürnberg aus. Im August starteten sie, gefördert vom Bundesforschungsministerium, das Projekt "Smart Inklusion für Wohnungslose" (SiWo). Bis 2022 will ein Team aus Sozialwissenschaftlern, Informatikern und Ingenieuren Lösungen zur digitalen Inklusion von Wohnungslosen entwickeln. Projektpartner sind das Nürnberger Sozialwerk sowie das Sozialmagazin "Straßenkreuzer".

Digitale Technik ist für Obdachlose heute unentbehrlich, findet die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Wohnungslosenhilfe. "Schließlich verändert die Digitalisierung das Leben auf allen Ebenen", sagte Fachreferentin Sabine Bösing dem Evangelischen Pressedienst (epd). Auch sie plädiert dafür, Wohnungslosen Zugänge zu sozialen Medien zu schaffen. Die BAG fordert außerdem den Ausbau des öffentlichen WLAN sowie frei zugängliche Auflademöglichkeiten in öffentlichen Einrichtungen. Außerdem müsste es mehr Internet-Schulungen für Wohnungslose geben.

Durch ihre eigenen Angebote bekommt die BAG mit, dass viele Wohnungslose bereits online sind: "Sie treten über ein Formular auf unserer Internetseite mit uns in Kontakt." Diese Möglichkeit werde ebenso "rege genutzt" wie das "Wo+Wie-Onlineportal" der BAG Wohnungslosenhilfe, auf dem Hilfsangebote zu finden sind. Viele Obdachlose sind laut Bösing auch auf Facebook aktiv.

Internet für Obdachlose "elementar wichtig"

In welchem Maße digitale Medien von Wohnungslosen genutzt werden, das erforscht gerade Kai Hauprich von der Hochschule Düsseldorf in seiner Promotionsarbeit. Viele Bürger vermuteten, dass die meisten Wohnungslosen kaum internetaffin sind, sagt der junge Wissenschaftler. Doch das sei falsch: "Nahezu alle Obdachlosen nutzen das Internet", weiß er aus einer Erhebung, an der mehr als 100 Wohnungslose teilnahmen. Das Internet werde von ihnen als "elementar wichtig" empfunden. Denn sie fühlten sich damit sicherer und besser integriert.

Sich digitalen Zugang zu verschaffen, sei für Wohnungslose jedoch immer noch schwer, fand Hauprich heraus: "Die Sozialarbeit stellt noch nicht ausreichende Hilfsstrukturen zur Verfügung." Wohnungslose müssten äußerst findig sein, um ihr Bedürfnis nach digitaler Teilhabe zu erfüllen. "Sie besorgen sich zum Beispiel in Pfandleihen gebrauchte Handy-Geräte, die sie mit Prepaid-Karten ausländischer Anbieter ausstatten, da niemand ihnen einen festen Handyvertrag gewährt", schildert Hauprich. Letzteres deswegen, weil die Betroffenen keine feste Adresse und nicht selten Schufa-Einträge haben.

In Bibliotheken ist es auch Wohnungslosen möglich, ins Web zu kommen. Darauf verweist Kristin Bäßler vom Deutschen Bibliotheksverband. Immer mehr öffentlichen Büchereien bieten nach ihrer Kenntnis kostenlos WLAN an. Dass Bibliotheken Orte für digitale Teilhabe werden, dafür setzt sich der Bibliotheksverband ein. "Der freie Zugang zu Bildung, zu Information und Kultur ist ein grundlegendes Recht aller Menschen, egal ob mit oder ohne Wohnung", betont die Sprecherin des Verbandes.

Pat Christ


Bischöfin

Interview

Hofmann: "Verfasste Kirche muss Diakonie verstehen"




Beate Hofmann
epd-bild/Andreas Fischer
Angesichts geringer werdender Mitgliederzahlen sollte die evangelische Kirche nicht an alten Bildern von Kirche festhalten, mahnt die künftige Bischöfin der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Beate Hofmann.

Die künftige Bischöfin der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Beate Hofmann, ist trotz Mitgliederschwundes davon überzeugt, dass die Gesellschaft den Kirchen "im Blick auf Diakonie, auf sozialen Zusammenhalt, auf Wertevermittlung eine ganze Menge zutraut". Hofmann ist seit 2013 Professorin für Diakoniewissenschaft und Diakoniemanagement an der kirchlichen Hochschule Wuppertal/Bethel. Sie wird am 29. September in Kassel in ihr Bischofsamt eingeführt. Mit Beate Hofmann sprachen Christian Prüfer und Wolfgang Weissgerber.

epd sozial: Frau Hofmann, Sie werden die erste Frau an der Spitze der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck sein. Motiviert Sie das besonders oder ist das eher eine Belastung?

Beate Hofmann: Es ist eine Chance, dieses Amt neu zu gestalten. Es sichert mir vielleicht ein bisschen mehr öffentliche Aufmerksamkeit. Ich habe viel über Frauen in Führung nachgedacht. Jetzt mache ich das, worüber ich geforscht habe, auch selbst.

epd: Sie kommen ja aus der Diakonie. Welche Rolle sollte Diakonie in der Kirche spielen? Sehen Sie da Verbesserungsbedarf?

Hofmann: Für wen?

epd: Sowohl für die Kirche als auch für die Diakonie.

Hofmann: Für mich ist Diakonie eine Gestalt von Kirche. So wird sie auch in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Von daher finde ich es wichtig, dass die verfasste Kirche versteht, warum Diakonie so ist, wie sie ist, und vor welchen Herausforderungen sie steht. Dazu gehört, nach Wegen zu suchen, Verknüpfungen mit der Zivilgesellschaft und damit auch in die Kirchengemeinden zu stärken.

epd: Haben sie denn den Eindruck, dass Kirche nicht immer ganz versteht, dass Diakonie ein Teil ihrer selbst ist?

Hofmann: Es gibt viele Vorbehalte: dass Diakonie zu ökonomisch orientiert sei, dass sie zu unternehmerisch oder zu säkular agiere. Das ist nicht erst seit heute so, sondern seit 150 Jahren, und das hängt auch mit der Geschichte der Diakonie zusammen, die nicht als Teil der verfassten Kirche entstanden ist, sondern in Form von Vereinen freier Bürgerinnen und Bürger, die ihrem christlichen Glauben Ausdruck geben wollten.

epd: Das Thema Diakonie ist bei Ihnen offenbar gesetzt. Ihr Vorgänger Martin Hein war stark beim Thema Ethik und in der Ökumene engagiert. Wo wollen Sie weitere Schwerpunkte setzen?

Hofmann: Darüber habe ich in den vergangenen Wochen natürlich nachgedacht, aber zunächst will ich diese Kirche genauer kennenlernen und verstehen, welche Schwerpunkte sich ergeben im Blick auf die Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, auf das Land Hessen, auf die EKD oder auch auf die Ökumene. Ein Viertel der Bischöfinnen und Bischofe in Deutschland wird in diesem Jahr neu gewählt. Das heißt, dass innerhalb der EKD Aufgaben neu verteilt werden. Es ist sinnvoll, dass das nach Talenten und Interessen geht und nicht nach dem Motto: Das hat der Vorgänger gemacht, das muss die Nachfolgerin auch machen. Dass ich das Thema Diakonie mitbringe, liegt nahe. Es wäre merkwürdig, wenn ich da nicht auch weiter einen Schwerpunkt setzen würde.

epd: Der Mitgliederschwund bei den Kirchen hält an. Kann diese Entwicklung gestoppt oder zumindest verlangsamt werden?

Hofmann: Traditionelle Organisationen verlieren an Bindungskraft. Menschen orientieren sich nicht mehr so stark an Vereinen, Parteien, Gewerkschaften und eben auch nicht an den Kirchen. Sie überlegen sehr genau, was sie von einer Mitgliedschaft haben. Es ist natürlich ein großer Wunsch, aber vermutlich eine unrealistische Hoffnung, das komplett umzudrehen. Die Frage ist, wie wir angesichts dieses Trends versuchen, Kirche zu leben und nicht zu resignieren, sondern zu zeigen, wofür Kirche da ist und warum es sinnvoll sein könnte, sich da zu engagieren.

epd: Haben die Kirchen etwas falsch gemacht, wenn die Menschen ihnen den Rücken kehren? Und wenn ja, was?

Hofmann: Es ist eben ein Trend, den alle Institutionen spüren. Insofern sind wir nicht alleine "schuld". Die Frage ist, ob wir in der Lage sind, schnell und flexibel genug darauf zu reagieren. Ein Fehler wäre es aber, an den alten Bildern von Kirche festzuhalten und zu sagen, alles muss so bleiben wie bisher.

epd: Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung hat vorgeschlagen, bei jungen Leuten die Kirchenmitgliedschaft ruhen zu lassen oder Kita-Plätze bevorzugt an Mitglieder zu vergeben. Was halten Sie davon?

Hofmann: Die bevorzugte Vergabe von Kita-Plätzen an Mitglieder finde ich schwierig, denn dieses Angebot ist auch Teil diakonischer Arbeit, und die darf nicht nach Mitgliedschaft gehen, sondern nach Bedürftigkeit. Da gibt es auch gesetzliche Auflagen.

epd: Das weiß auch Volker Jung.

Hofmann: Natürlich, aber eine Diakonie vorrangig für Mitglieder würde dem Evangelium widersprechen. Im Übrigen ist die Kirchensteuer auch eine gesellschaftspolitische Frage. Die Gesellschaft traut uns als Kirche eine ganze Menge zu im Blick auf Diakonie, auf sozialen Zusammenhalt, auf Wertevermittlung. Gleichzeitig schwindet die Solidarität, die die finanzielle Grundlage schafft. Der Kirche zu sagen: Mach es, aber bezahlen wollen wir dafür nicht - das wird auf Dauer nicht funktionieren. Wenn die Menge der Kirchensteuerzahler eine kritische Größe unterschritten hat, muss man darüber nachdenken, ob man da auch politisch andere Möglichkeiten nutzt.

epd: Wenn das Materielle eine so große Rolle spielt - was sagen Sie den Menschen, warum es sich auch darüber hinaus lohnt, der Kirche anzugehören?

Hofmann: Weil ich Teil einer Gemeinschaft bin, die miteinander überzeugend Christsein lebt und in der Gottes Wort verkündigt wird. Weil ich in Stille, in Musik, in Gebet, im Dialog Gott und anderen Menschen begegnen kann. Weil ich Teil einer Gemeinschaft bin, die sich solidarisch für Gerechtigkeit und Frieden einsetzt und für die Bewahrung der Schöpfung. Und weil selbst da, wo einer sagt, ich brauche kirchliche Gemeinschaft im Moment nicht, die Mitgliedschaft trotzdem ein Weg ist, dafür zu sorgen, dass diese Angebote wahrgenommen werden können. Viele Menschen sagen: Gut, dass es die Kirche gibt. Ich möchte sie unterstützen, auch wenn ich sie im Moment nicht aktiv nutze. Und dafür, dass ich sie bei Bedarf nutzen kann, ist es mir auch wert, diesen Solidarbeitrag zu bezahlen.

epd: Wo sehen sie die Kirchen angesichts von Mitgliederschwund und sinkenden finanziellen Mitteln in zehn Jahren?

Hofmann: Da hat die kurhessische Kirche schon sehr klare Antworten mit ihrem Reformprozess 2026 gegeben. Aber wer denkt, damit ist es erledigt, träumt ein bisschen. Welche Felder können personell wie ausgestattet werden, was machen wir hauptberuflich, was machen wir ehrenamtlich, was entwickeln wir neu, was lassen wir bleiben - das sind immerwährende Fragen. Ich wünsche mir, dass die Kirche in zehn Jahren weiterhin als eine vielfältige, lebendige, diakonisch engagierte Kirche wahrgenommen wird.



Therapiehunde

"Flocke" bringt Lebensfreude




Labradoodle "Flocke" an der Seite der Psychologin Kathrin Lahusen
epd-bild/Matthias dembski
Ihr ist egal, ob jemand langsam oder schnell läuft, deutsch oder türkisch spricht: Wenn "Flocke" in den Kindergarten kommt, wollen alle mit ihr spielen. Doch die Therapiehündin ist gekommen, um zu arbeiten. Wobei der Spaß natürlich nicht zu kurz kommen darf.

Bevor es richtig losgeht und nachdem sie ihren Wassernapf leergeschlabbert hat, dreht "Flocke" vor der Kita der evangelischen Friedensgemeinde in Bremen noch ein paar freudige Pirouetten. Dann leint Kathrin Lahusen ihre Labradoodle-Hündin an, die Tür geht auf: "Sonst würde Flocke gleich selbstständig mit den Kindern spielen gehen." Für die Therapiehündin ist jetzt nämlich erst mal Arbeit angesagt.

Seit zehn Jahren begleitet Flocke ihr Frauchen, die Bremer Psychologin Kathrin Lahusen, bei der heilpädagogischen Frühförderung in evangelischen Kitas. Generell werden die gelehrigen Vierbeiner speziell in der Psycho-, Sprach- oder Ergotherapie eingesetzt, um etwa Motorik oder Sprache zu fördern.

Theapiehund zu werden, ist mit viel Aufwand verbunden. Nach Angaben des Deutschen Berufsverbandes für Therapie- und Behindertenbegleithunde müssen Halter und Hund rund 180 Ausbildungsstunden in Theorie und Praxis samt Prüfung durchlaufen. Dann sind die Einsatzmöglichkeiten breit gefächert: Die Tiere kommen zur Förderung von Kindern, zur Unterstützung Erwachsener, in Beratungsstellen, in Praxen, in Pflegeheimen oder auch im pädagogischen und seelsorgelrichen Bereich zum Einsatz. Seit dem Gründungsjahr 2000 hat der Verein nach eigenen Angaben 300 Teams ausgebildet.

Erkennungszeichen "Dogs-with-Jobs"-Halstuch

Kaum hat Flocke, eine Mischung aus einem Labrador und einem Großpudel, mit ihrem "Dogs-with-Jobs"-Halstuch die Kita-Tür passiert, wird sie auch schon von Kindern begrüßt. "Flocke kommt", ruft ein Junge durch die Eingangshalle und streicht mit der Hand über das lockige Fell. "Flocke hat heute schon zwei Verabredungen, mit Rosa und mit Paule", erklärt Lahusen den neugierigen Kindern, die am liebsten alle mit Flocke spielen möchten.

Der amerikanische Kinderpsychologe Levinson veröffentlichte 1969 ein Buch, in dem er über den Einsatz seiner Hündin in der Psychotherapie berichtete. Dadurch wurde ein Stein ins Rollen gebracht. Mittlerweile sind Therapiehunde auch in Deutschland ein Begriff. "In der Therapie existieren spezifische Zielsetzungen. Der heilende Aspekt steht im Mittelpunkt. Der Einsatz des Hundes erfolgt geplant und zielgerichtet zum Beispiel zur Verbesserung der Feinmotorik", teilt der Verein Dog-with-Jobs auf seiner Homepage mit.

Leckerli für das geduldige Warten

Über den Flur der Kita nähert sich bereits Rosa aus der Hummelgruppe. Die Dreijährige kann noch nicht allein gehen, sondern bewegt sich zusammen mit ihrer persönlichen Assistentin Martina. Die beiden sind über einen Therapiegurt verbunden, der Rosa stützt und ihr eine aufrechte Haltung ermöglicht. Langsam verlagert sie im Haltegurt ihr Gewicht und setzt einen Fuß vor den anderen. Stufe für Stufe geht es so eine Treppe hinauf. Flocke bleibt oben auf dem Absatz sitzen und wartet geduldig ab, bis Rosa bei ihr angekommen ist. Zur Belohnung gibt es dann ein Leckerli für Flocke und ein Lächeln von Rosa.

"Flocke motiviert die Kinder stark, das beobachte ich immer wieder. Mit dem Hund zu trainieren macht Spaß, weil es spielerisch und ohne Anstrengung läuft", erklärt Lahusen. "Die meisten Kinder mögen Hunde. Flocke fördert einfach die Lebensfreude."

So hat die Labradoodle-Hündin das Mädchen dabei unterstützt, sich an den Alltag in ihrer Krippen-Gruppe zu gewöhnen. Rosa war anfangs sehr schreckhaft, schnelle Bewegungen machten ihr Angst. Flocke half ihr dabei, Kontakt zu anderen Kindern aufzubauen. "Wenn der Hund zu Rosa kommt, ist das ein Gruppenevent", beschreibt Lahusen. "Alle machen mit, verstecken zum Beispiel den Ball, den Flocke dann zurückholt, und Rosa ist mitten drin."

Später ist Flocke noch mit Paule im Turnraum der Kita unterwegs. Eifrig versteckt der Fünfjährige kleine Hundekekse, die Flocke dann suchen muss. Paule, der infolge eines Schlaganfalls eine Halbseitenlähmung hat, liebt Bewegung. Meist spielt er zusammen mit seinem Freund und Flocke draußen Fußball. "Der Hund ist ein willkommener Bewegungsanlass. Flocke möchte Spaß haben, da trifft sie sich mit den Kindern. Lachen und Lernen gehören einfach zusammen, deshalb sind solche spielerischen Begegnungen wertvoll", erklärt Lahusen. "Flocke bewertet die Kinder nicht und nimmt jedes Kind so, wie es ist."

Therapiehund schon zehn Jahre "im Dienst"

Das hilft nicht nur Kindern mit Entwicklungsverzögerung, Autismus oder sozial-emotionalen Auffälligkeiten. "Ein Hund öffnet das Herz und ist ein Gesprächsanlass, um über eigene Gefühle zu sprechen", sagt Lahusen. Wo die Sprache fehlt, ist das auch kein Problem. Flocke reagiert auf Gebärden und gibt durch Blicke und Gesten Signale. Das zu erleben, hilft Kindern, die noch nicht sprechen können.

Zwischen 15 und 17 Kinder begleitet Flocke jedes Jahr, meist über einen Zeitraum von sechs Wochen. Vor kurzem hatte sie zehnjähriges "Dienstjubiläum". In der Friedens-Kita hängt ihr Foto sogar an der Mitarbeitenden-Fotowand im Eingangsbereich. "So wissen auch Eltern, die vielleicht zufällig auf Flocke treffen, dass dieser Hund in die Kita gehört", meint Lahusen.

Für die Therapiehündin sind ihre Kita-Einsätze tatsächlich anstrengend. Nachdem Flocke eine knappe halbe Stunde mit Rosa und Paule gearbeitet hat, freut sie sich über eine Schale Wasser. "Sie wird langsam müde", beobachtet Lahusen. "Mehr als zwei Einsätze sollten es pro Tag nicht sein, weil es für einen Hund Anstrengung bedeutet, sich so intensiv auf unterschiedliche Kinder einzulassen."

Für die Psychologin ist der Arbeitstag noch nicht vorbei. Aber Flocke wird jetzt von der Kita abgeholt, mit einem Hundetaxi. Den Rest des Tages kann sie dann auf einer Wiese zusammen mit anderen Hunden spielen und sich erholen. Ein letztes Mal legt Flocke ihren Ball vor Paules Füße - dann darf er beim Anleinen helfen uns sich für heute von seiner tierischen Freundin verabschieden.

Matthias Dembski


Behinderung

Verbände fordern Assistenzhundegesetz



Behindertenverbände fordern von der Bundesregierung die Einführung eines Assistenzhundegesetzes. Mit dem Gesetz solle schnellstmöglich geregelt werden, wie Assistenzhunde bundesweit einheitlich ausgebildet und finanziert werden, teilte der Verein "Hunde für Handicaps" am 10. September in Berlin mit. Bislang übernähmen die Krankenkassen in Deutschland keine Kosten für die Hilfstiere.

Unterschrieben haben das Eckpunktepapier insgesamt 30 Verbände, unter anderem der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband, "Pfotenpiloten", "Vita", die BAG Selbsthilfe und die Gesellschaft für Tierverhaltensmedizin- und therapie. Mit dem Gesetz wollen die Verbände eine Zertifizierung der Hunde und bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für die Ausbildung erreichen, heißt es in dem Bericht.

Der Bundesrat hat sich 2017 dafür ausgesprochen, alle Assistenzhunde als Hilfsmittel anzuerkennen - womit sie von den Krankenkassen finanziert würden. Zu Assistenzhunden zählen Begleithunde für Blinde, Signalhunde für Gehörlose, Epileptiker und Diabetiker.



Familie

Studie zeigt Belastungen von Alleinerziehenden auf



Die Lebenssituation von Alleinerziehenden ist einer Studie zufolge häufiger angespannt als bei Paarfamilien. Ihre Arbeitsverhältnisse seien häufiger prekär, ihre Wohnungen oft kleiner und die Bezugsquoten von staatlichen Transferleistungen höher, heißt es in einer am 11. September in Essen veröffentlichten Studie des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter in Nordrhein-Westfalen. "Politische Maßnahmen und Leistungen zielen noch zu oft auf die klassische Paarfamilie ab und erreichen Alleinerziehende zu selten", kritisierte Nicola Stroop, Vorstand des NRW-Landesverbands.

Alleinerziehende machen den Angaben zufolge 20 Prozent der Familien in NRW aus. Dabei sind 88 Prozent alleinerziehende Mütter. Für die Studie hat der Verband nach eigenen Angaben mit der Prognos AG Alleinerziehende befragt und Daten aus dem Mikrozensus 2017 sowie dem sozio-oekonomischen Panel 2016 ausgewertet. Finanziert wurde die Studie vom NRW-Familienministerium.

Hohes Armutsrisko

Den Ergebnissen zufolge sind alleinerziehende Frauen etwas häufiger berufstätig und arbeiten mehr Wochenstunden als andere Mütter. 2017 waren in NRW demnach 65 Prozent der alleinerziehenden Mütter und 63 Prozent der Mütter aus Paarfamilien erwerbstätig. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit lag bei alleinerziehenden Frauen bei 28,7 Stunden, bei anderen Müttern bei 24 Stunden. Alleinerziehende seien häufiger befristet beschäftigt (14 zu acht Prozent) und arbeiteten oft in Randzeiten, etwa abends und am Wochenende, hieß es.

Alleinerziehende Frauen arbeiten laut Umfrage häufiger als andere Mütter in Jobs für Geringqualifizierte (28 zu 20 Prozent). Trotz der hohen Erwerbstätigkeitsquote gaben den Angaben nach 2017 in NRW 28 Prozent der alleinerziehenden Mütter und 24 Prozent der Väter an, ihren Lebensunterhalt überwiegend mit Arbeitslosengeld I oder II zu finanzieren. Bei den Paarfamilien in NRW waren es sieben Prozent. Die Armutsgefährdungsquote von Alleinerziehenden lag in NRW bei 48 Prozent.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter forderte mehr staatliche Unterstützung und eine bessere Information über bestehende Angebote. "Relevante Angebote werden von den Alleinerziehenden oft nicht gefunden", kritisierte Stroop.



Tariflohn

Pflegekräfte der Wohlfahrt in Bremen erhalten mehr Geld



Die rund 3.000 in der Pflege beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien Wohlfahrtsverbände im Land Bremen erhalten ab 2020 deutlich höhere Gehälter. Insgesamt stiegen die Bezüge um bis zu acht Prozent, teilten die Tarifgemeinschaft Pflege der Wohlfahrtsverbände und die Gewerkschaft ver.di am 6. September gemeinsam in Bremen mit.

Für die Arbeitgeber wertete der Vorsitzende der Tarifgemeinschaft Pflege, Arnold Knigge, den Abschluss als Erfolg: Schon in den kommenden Monaten solle weiterverhandelt werden, um die Entgelte weiter an den öffentlichen Dienst anzunähern. Die Tarifgemeinschaft werde sich weiter dafür einsetzen, dass die mit ver.di vereinbarten Tarifregelungen auch auf Bundesebene für allgemeinverbindlich erklärt würden. Aysun Tutkunkardes von ver.di ergänzte, der neue Vertrag halte die Einrichtungen auf dem Fachkräftemarkt konkurrenzfähig und mache den Pflegeberuf attraktiver.

In den Pflegediensten und Heimen der Freien Wohlfahrtspflege steigt den Angaben zufolge das Gehalt um 4,7 Prozent für alle, mindestens aber um 60 Cent pro Stunde. Der Nachtzuschlag erhöht sich auf 15 Prozent und ab 2021 auf 20 Prozent. Die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) wird auf 65 Prozent des Bruttogehaltes angehoben. Neu ist ein Zuschlag für Fach- und Führungskräfte in der Pflege um 60 Cent pro Stunde und eine tarifliche Zulage für Praxisanleitungen in Höhe von 100 Euro im Monat.

Der Tarifgemeinschaft Pflege Bremen gehören 16 Pflegeanbieter an. Dazu gehören die Dienste und Heime der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, des Roten Kreuzes, der Diakonie, des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und der Bremer Heimstiftung.



Baden-Württemberg

Caritas fordert besseren Übergang von der Schule ins Berufsleben



Mehr Engagement von Schulen, Ausbildungsbetrieben und Politik bei der Begleitung von Schülern ins Berufsleben fordert die Caritas Baden-Württemberg. "Jedes Jahr verpassen viele Schüler den Berufseinstieg, dabei ist eine berufliche Ausbildung das A und O für ihr weiteres Leben", sagte Caritasvorstand Mathea Schneider am 10. September in Freiburg. Nach Angaben des Wohlfahrtverbandes haben dieses Jahr rund 11.000 junge Menschen in Baden-Württemberg nach ihrem Haupt- oder Realschullabschluss keinen Ausbildungsplatz gefunden. Dabei seien im August noch 25.000 Lehrstellen unbesetzt gewesen.

Eine Ursache für dieses Missverhältnis sei, dass sich manche Jugendliche nur für ihren Traumberuf bewerben, der aber nicht zu ihrem Abschluss passe, und daher nur Absagen erhalten, erklärte die Caritas. Aber auch zahlreiche Schüler mit einem mittleren bis schlechten Abschlusszeugnis kämen in der Berufswelt nicht an.

Wünschenswert sei es daher die weitere Förderung von Berufseinstiegsbegleitern. "Die Erfahrung zeigt, dass den Jugendlichen mit einer Vertrauensperson an ihrer Seite, die sie langfristig bei den Schritten hin zu einer Ausbildung unterstützt, der Übergang deutlich besser gelingt", sagte Schneider.



Engagement

Auslands-Freiwilligendienste für behinderte Menschen



Eine Kampagne ermutigt junge Menschen mit Behinderungen dazu, sich an einem Freiwilligendienst im Ausland zu beteiligen. Individuelle Handicaps oder Beeinträchtigungen seien kein Hindernis, Auslandserfahrungen zu sammeln, erklärten die Organisation Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit e.V. (bezev) und das Informationsnetzwerk Eurodesk am 11. September in Essen und Bonn. Die gemeinsame Kampagne "Einfach (was) bewegen" starte pünktlich zum Beginn der Bewerbungsphase vieler Freiwilligendienste.

Die Organisationen informieren auf einer Internetseite und mit einem Film über verschiedene Arten von Freiwilligendiensten für behinderte junge Menschen im Ausland. Der Film steht den Angaben nach mit Gebärdensprachverdolmetschung, Audiodeskription und Untertiteln zur Verfügung. Er stellt unter anderem ein inklusives Workcamp in Wien, einen Freiwilligendienst in Ghana und den Einsatz eines Österreichers in Deutschland vor. Zudem erhielten Interessierte auf den Seiten www.inklusivefreiwilligendienste.de und www.jetzt-einfach-machen.de Hinweise, welche Unterstützung sie erhalten und wie sie sich bewerben können.




sozial-Recht

Landessozialgericht

Prothese auf Kassenkosten: Bedürfnis nach Sport muss erfüllt werden




Fertigung von Fußprothesen
epd-bild/Charlotte Morgenthal
Behinderte Menschen mit einem oder zwei fehlenden Beinen müssen für ihren Wunsch nach Sport nicht unbedingt tief ins Portemonnaie greifen. Denn die Krankenkassen müssen in Einzelfällen auch spezielle Sportprothesen bezahlen.

Auch wer nur noch ein oder gar kein Bein mehr hat, muss nicht unbedingt auf allgemeinen Sport und insbesondere auf Joggen verzichten. Denn die gesetzliche Krankenkasse kann im Einzelfall im Zuge des Behinderungsausgleichs auch zur Kostenübernahme einer Oberschenkel-Sportprothese verpflichtet sein, entschied das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in einem am 6. September veröffentlichten Urteil. Lediglich eine Oberschenkel-Sportprothese allein für den Vereinssport müsse die Kasse nicht zahlen, erklärten die Münchener Richter mit Verweis auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21. März 2013.

Nur Dressurreiten ohne Prothese möglich

Im konkreten Fall bekam damit eine 24-jährige Frau recht, deren Beine bis auf einen Teil der Oberschenkel fehlten. Außerdem ist sie von schweren Funktionsstörungen im Bereich der Ellenbogen und Hände betroffen. Ihre Krankenkasse hat sie seit 2014 mit einem C-Leg 4-Oberschenkelprothesen-System versorgt. Mit den Prothesen kann sie gehen.

Bei ihrer Krankenkasse beantragte sie zusätzlich eine Oberschenkel-Sportprothese. Das Hilfsmittel ermögliche ihr allgemeine Sportarten, insbesondere auch das Joggen. Der Sport stelle für junge Menschen ein Grundbedürfnis des täglichen Lebens dar. Derzeit könne sie lediglich Dressurreiten ausüben, wofür sie überhaupt keine Prothese benötige. Andere Sportarten seien wegen ihrer Funktionsstörungen an den Händen nicht möglich.

In ärztlichen Attesten wurde ihr bescheinigt, dass die Sportprothesen zudem eine bestehende Fehlstatik ausgleichen und die Muskulatur stärken könnten. Das Hilfsmittel würde einen "enormen Gewinn an Lebensqualität bedeuten", trug die Frau vor.

"Wesentlicher Gebrauchsvorteil"

Die Krankenkasse hielt dagegen die Versorgung mit den regulären C-Leg 4-Prothesen für ausreichend. Damit könne sie sicher und gefahrlos gehen und stehen. Der Zusatznutzen einer Sportprothese ziele nicht auf die Sicherstellung eines Grundbedürfnisses des täglichen Lebens. Außerdem habe das BSG in anderen Fälle bereits die Kostenübernahme für Sportprothesen verneint.

Sowohl das Sozialgericht München als auch das LSG urteilten, dass die Klägerin Anspruch auf Kostenübernahme für die Sportprothesen habe. Diese stellten einen Ausgleich einer bestehenden Behinderung dar, für den die Krankenkasse im jeweiligen Einzelfall aufkommen müsse. Hier seien die Hilfsmittel erforderlich, "weil sie gegenüber den vorhandenen Prothesen einen wesentlichen Gebrauchsvorteil bieten, indem sie das Laufen ermöglichen", entschied das LSG.

Während im vom BSG entschiedenen Fall der Kläger mit seiner regulären Prothese Sport treiben konnte und eine Sportprothese nur für den Badminton-Vereinssport haben wollte, sei die Klägerin dagegen so stark beeinträchtigt, dass sie - mit Ausnahme des Dressurreitens - mit der regulären Prothese keinerlei Sport treiben könne. Nach der neu gefassten UN-Behindertenrechtskonvention stehe aber nun das Ziel der Teilhabe an den verschiedenen Lebensbereichen im Vordergrund. Nach aktuellem Recht sei individuellen Wünschen größeres Gewicht beizumessen. Behinderte Menschen müssten ihr allgemeines Bedürfnis nach Sport, insbesondere Joggen, nachkommen können. Das LSG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls die Revision zum BSG zu.

Grundbedürfnis des täglichen Lebens

Das BSG hatte in seinem Urteil aus dem Jahr 2013 allerdings auch klargestellt, dass es keinen Anspruch auf Optimalversorgung gebe. Die Krankenkasse müsse ein Hilfsmittel nur dann bereitstellen, "wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft".

So könnten behinderte Menschen neben einer normalen Laufprothese auch Anspruch auf eine süßwassergeeignete Badeprothese haben, urteilte das BSG am 25. Juni 2009. Damit werde das Mobilitätsbedürfnis beispielsweise im häuslichen Bad und im Schwimmbad befriedigt. Eine spezielle Salzwasser-Badeprothese müssen die Kassen nach einem weiteren Urteil vom selben Tag jedoch nicht bezahlen; denn diese erfülle kein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens.

Eine Kostenübernahmepflicht bestehe dagegen bei einer sogenannten C-Leg-Prothese mit mikroprozessorgesteuertem Kniegelenk, so das BSG in mehreren Urteilen vom 16. September 2004. Die Computer-Beinprothese verfüge gegenüber mechanischen Prothesen über "wesentliche Gebrauchsvorteile" wie einem natürlicheren Gangbild und einer Verringerung der Sturzgefahr. Diese wirkten sich allgemein im Alltagsleben positiv aus.

Az.: L 4 KR 339/18 (LSG Bayern, Sportprothese)

Az.: B 3 KR 3/12 R (BSG, Sportprothese)

Az.: B 3 KR 2/08 R und B 3 KR 19/08 R (BSG, Süßwasserprothese)

Az.: B 3 KR 10/08 R (BSG, Salzwasserprothese)

Az.: B 3 KR 1/04 R, B 3 KR 67/04 R und B 3 KR 2/04 R (BSG, C-Leg-Prothese)

Frank Leth


Bundessozialgericht

Behörde muss Sozialhilfe nicht aufdrängen



Sozialhilfebehörden müssen ihre Hilfeleistungen den Menschen nicht aufdrängen. Weigern sich Hilfebedürftige, Hilfen in Anspruch zu nehmen oder ziehen sie entsprechende Anträge wieder zurück, ist die Behörde nicht zur Leistung verpflichtet, urteilte am 5. September das Bundessozialgericht. Werden jedoch später neue Tatsachen bekannt, die eine Notlage begründen können, komme eine Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers wieder in Betracht, entschieden die Kasseler Richter.

Tochter und Ehefrau uneins

Vor Gericht hatte eine Pflegeeinrichtung vom Oberbergischen Kreis als Sozialhilfeträger die Übernahme von nicht bezahlten Heimkosten in Höhe von 17.305 Euro für die stationäre Pflege eines Mannes verlangt. Die Tochter des Mannes hatte im April 2011 Sozialhilfe beantragt, da die Heimkosten nicht bezahlt werden könnten. Den Antrag zog die Ehefrau des Mannes allerdings einen Monat später wieder zurück. Sie ging davon aus, dass der Schwiegersohn für die Kosten einspringt.

Als dies nicht der Fall war, verlangte die Pflegeeinrichtung vom Kreis die Übernahme der offenen Heimkosten. Von dem Pflegebedürftigen war nichts zu holen. Das Sozialamt hätte nach der Auffassung des Heimbetreibers die Hilfebedürftigkeit nach der Rücknahme des Antrages noch einmal ermitteln und auf den Pflegebedürftigen einwirken müssen.

Das BSG verwies den Fall wegen fehlender Feststellungen an die Vorinstanz zurück. Allerdings wiesen die obersten Sozialrichter darauf hin, dass ein Sozialamt den Menschen seine Hilfsleistungen nicht aufdrängen muss. Habe sich jemand ausdrücklich dagegen verwehrt, keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu wollen, müsse auch nichts gezahlt werden.

Gebe es allerdings später neue Tatsachen, die eine Notlage begründen können, müsse das Sozialamt trotz der Rücknahme eines Antrags auf Übernahme der Heimkosten neu die Hilfebedürftigkeit ermitteln. Dies müsse das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hier noch einmal überprüfen.

Az.: B 8 SO 20/18 R



Bundessozialgericht

Kostenlose Behandlung für Menschen ohne GKV



Mittellose Menschen ohne Krankenversicherungsschutz haben Anspruch auf Übernahme ihrer Krankheitskosten. Sie können bei einer gesetzlichen Krankenkasse als sogenannter Quasi-Versicherter gelten, so dass letztlich das Sozialamt die angefallenen Aufwendungen ersetzen muss, stellte das Bundessozialgericht (BSG) am 5. September klar. Nicht zulässig sei es, dass das Sozialamt Menschen ohne Krankenversicherungsschutz, die früher privat versichert waren, zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung im Basistarif zwingt.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder Bürger in Deutschland krankenversichert sein. Dennoch gab es nach Angaben der Bundesregierung 2017 rund 29.000 Menschen, die über keine Krankenversicherung verfügten und vom Sozialamt "Hilfen zur Gesundheit" erhielten.

"Quasi-Versicherte" müssen keine Beiträge zahlen

Für solche sozialhilfebedürftigen Menschen wurde die sogenannte Quasi-Krankenversicherung geschaffen. Das bedeutet, dass sie von einer gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl eine reguläre Krankenversicherungskarte erhalten, ohne jedoch als Versicherter der Krankenkasse zu gelten. Angefallene Krankheitskosten rechnet dann die Krankenkasse mit dem Sozialhilfeträger ab. Beiträge muss der "Quasi-Versicherte" nicht zahlen.

Im jetzt entschiedenen Fall ging es um eine bis Mitte der 1990er Jahre privat versicherte, heute 85-jährige Frau. Danach war die Frau nicht mehr krankenversichert. Als sie im Juli 2014 beim Bonner Sozialamt die Zusicherung verlangte, dass die Behörde im Krankheitsfall für sie aufkommen müsse, lehnte diese ab. Da sie wegen ihrer früheren Tätigkeit nicht in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten könne, müsse sie eine private Krankenversicherung im Basistarif abschließen.

Dies wollte die Klägerin aber nicht. Denn wegen des langen Zeitraums ohne Versicherungsschutz hätte sie zunächst einen "Prämienzuschlag" von knapp 5.000 Euro bezahlen müssen.

Das BSG wies die Revision zwar aus formalen Gründen zurück. So könne die Klägerin vom Sozialamt nicht die Zusage verlangen, dass die Behörde im Krankheitsfall für ihre Kosten aufkommt. Ohne Krankenversicherung habe sie aber nach dem Gesetz - auch als früher privat Versicherte - Anspruch auf Aufnahme in die sogenannte Quasi-Versicherung. Solange sie laufend Grundsicherungsleistungen bezieht, könne sie eine gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl aussuchen. Die Kasse müsse ihr Versicherungsschutz gewähren.

Az.: B 8 SO 15/18 R



Bundessozialgericht

Einkommen der neuen Partnerin mindert Sozialhilfe



Beim Zusammenleben eines verheirateten Sozialhilfebeziehers mit einer neuen Partnerin darf das Sozialamt deren Einkommen mindernd auf die Sozialhilfe anrechnen. Auch wenn der Sozialhilfebezieher noch verheiratet ist, kann er mit einer anderen Person in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, die für ihn einstehen kann, urteilte am 5. September das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Im konkreten Fall ist der Berliner Kläger seit 50 Jahren zwar verheiratet, lebt aber seit über 30 Jahren von seiner Frau getrennt. Er wohnt seitdem bei einer anderen Frau zur Untermiete. Da der Mann kein eigenes Konto hat, wird seine Rente auf deren Konto überwiesen. 2011 war dies monatlich 565 Euro.

Seinen Antrag auf Grundsicherungsleistungen im Alter lehnte das Sozialamt nach einem Hausbesuch ab. Er lebe mit der Vermieterin in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Daher müsse sie mit ihrem Einkommen für ihren Partner aufkommen. Es komme allein auf die objektiven Umstände an, wie etwa der Tatsache, dass er seit November 1982 mit seiner neuen Partnerin zusammenlebe.

Ohne Erfolg wies der Kläger darauf hin, dass er nicht in einer eheähnliche Gemeinschaft lebe, da er noch verheiratet sei. Das BSG urteilte aber, dass eine eheähnliche Gemeinschaft mit einer neuen Partnerin auch bestehen könne, wenn man noch verheiratet ist. In solch einem Fall müsse die neue Partnerin mit ihrem Einkommen für den anderen einstehen.

Den konkreten Fall verwiesen die Kasseler Richter jedoch an die Vorinstanz zurück. Denn das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg habe zu Unrecht allein auf das Vorliegen objektiver Umstände für eine eheähnliche Gemeinschaft abgestellt. Das Gericht habe versäumt, auch die Partnerin des Klägers zum Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft anzuhören. Dabei müsse geklärt werden, ob sie nach ihrem Lebensentwurf füreinander einstehen wollen, verlangte das BSG.

Az.: B 8 SO 14/18 R



Bundessozialgericht

Unterstützung mit Nasenkanüle bei Babys ist keine Beatmung



Kliniken können für die Atemunterstützung von Neugeborenen mit Hilfe einer Nasenkanüle keine zusätzliche Vergütung verlangen. Die Atemunterstützung mit einer sogenannten High-Flow-Nasenkanüle (HFNC) stellt keine reguläre maschinelle Beatmung dar, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am 11. September veröffentlichten Urteil.

Im Streitfall musste die Atmung eines Säuglings wegen einer akuten Bronchitis mit einer HFNC unterstützt werden. Dabei wird über eine Nasenbrille mit Schläuchen ein ständiger Luftstrom in die Nase geleitet. Die Klinik verlangte von der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland nicht nur die Fallpauschale für die Behandlung der akuten Bronchitis in Höhe von 2.769 Euro, sondern auch eine Zusatzvergütung für die "maschinelle Beatmung", so dass insgesamt mehr als 8.600 Euro in Rechnung gestellt wurden.

Doch die Atemunterstützung mit einer HFNC ist keine maschinelle Beatmung, für die daher auch keine höhere Bezahlung verlangt werden könne, urteilte das BSG. Weder wurde der Säugling intubiert, noch wurde er über einen Luftröhrenschnitt beatmet. Die zwischen den Kliniken und Kassen ausgehandelten Normenverträge geben keine Zusatzvergütung für die HFNC her, entschied das Gericht.

Az.: B 1 KR 11/19 R



Gerichtshof für Menschenrechte

Recht auf Familienleben verletzt



Norwegen ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt worden, weil eine Entscheidung zur Adoption eines Kindes nach Ansicht der Richter nicht sorgfältig genug geprüft wurde. Der Staat habe damit das Recht des Kindes und der leiblichen Mutter auf Familienleben verletzt, erklärte das Gericht am 10. September in Straßburg. Er muss der Frau 25.000 Euro Schadenersatz sowie 9.350 Euro Auslagenerstattung zahlen.

Die Frau hatte den Jungen 2008 zur Welt gebracht und auf eigenes Betreiben Hilfe der Behörden in Anspruch genommen, wie der EGMR erklärte. Die Behörden entschieden etwas später, das Kind wegen möglicher Unterernährung in eine Pflegefamilie zu geben. Drei Jahre später wurde es von den Pflegeltern adoptiert. Die leibliche Mutter ging in Norwegen erfolglos dagegen vor.

Der EGMR urteilte nun, dass die Entscheidung zur Adoption nicht gut genug begründet gewesen sei. So sei die vermeintliche Unfähigkeit der leiblichen Mutter zur Sorge für den Sohn unter anderem auf Beobachtungen bei seltenen Kontakten zurückgeführt worden. Diese hätten aber oft in Räumen der Sozialfürsorge und in Gegenwart von Pflegemutter und einer Aufsichtsperson stattgefunden - ohne gute Gelegenheit, eine tiefere Verbindung aufzubauen, hieß es in der EGMR-Erklärung. Ein anderes Versäumnis war demnach, dass die Sorgefähigkeit der Mutter nicht neu beurteilt worden sei, nachdem sie geheiratet und ein zweites Kind bekommen habe.

Az.: 37283/13




sozial-Köpfe

Kirchen

Diakonie-Präsident Lilie für zweite Amtszeit berufen




Ulrich Lilie
epd-bild/Norbert Neetz
Der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, bleibt an der Spitze des evangelischen Wohlfahrtsverbandes.

Der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, steht für weitere dreieinhalb Jahre dem evangelischen Wohlfahrtsverband vor. Der 62-jährige Theologe wurde für eine zweite Amtszeit als Präsident berufen, wie der Berliner Bischof Markus Dröge als Aufsichtsratsvorsitzender des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung (EWDE) nach einer Aufsichtsratssitzung am 12. September in Berlin mitteilte.

"Ich freue mich, dass Präsident Lilie seine erfolgreiche und zielführende Arbeit an der Spitze des Bundesverbandes der Diakonie fortführt", sagte Dröge. "Für die kommenden Jahre wünsche ich ihm weiterhin viel Inspiration, Kraft und Gottes Segen." Lilies Amtszeit endet den Angaben zufolge am 30. Mai 2023, wenn er in den Ruhestand geht.

Neben der Diakonie Deutschland gehören zum Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung "Brot für die Welt" und die Diakonie Katastrophenhilfe. Turnusmäßig ist Lilie derzeit auch Vorsitzender des EWDE-Vorstands.

Lilie ist seit dem 1. Juli 2014 Präsident der Diakonie Deutschland. Zuvor war er seit 2011 theologischer Vorstand der Graf-Recke-Stiftung in Düsseldorf, einem großen diakonischen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.

Lilie studierte Theologie in Bonn, Göttingen und Hamburg, war Pfarrer der Evangelischen Friedens-Kirchengemeinde Düsseldorf und Stadtsuperintendent des Kirchenkreises Düsseldorf. Der Theologe ist verheiratet und hat vier erwachsene Kinder.





Daniela Ludwig soll neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung werden. Das bestätigte der Sprecher der CSU-Landesgruppe am 10. September in Berlin. Ludwig muss noch vom Bundeskabinett bestätigt werden. Sie folgt der bisherigen Drogenbeauftragten Marlene Mortler, die im Mai ins Europaparlament gewählt wurde. Die CSU-Bundestagsabgeordnete Ludwig wurde am 9. September von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt und dem CSU-Vorsitzenden Markus Söder für das Amt nominiert. Über die Besetzung der Beauftragtenposten entscheiden zunächst die Parteien in der Regierungskoalition. Daniela Ludwig ist 44 Jahre alt und gehört dem Bundestag seit 2002 an. Bisher ist die CSU-Abgeordnete verkehrspolitische Sprecherin der Unionsfraktion.

Sophie Gräfin von Preysing (44) ist seit dem 1. September Landes- und Regionalgeschäftsführerin der Malteser für die Region Nordrhein-Westfalen. Sie tritt die Nachfolge von Thomas Berding an, der die Geschäftsführung des IT-Dienstleisters der Malteser übernommen hat. Die gebürtige Schweizerin ist Juristin und hat im Malteser-Verbund bereits Führungserfahrung gesammelt.

Königin Silvia von Schweden ist im südhessischen Bensheim mit dem Karl-Kübel-Preis 2019 geehrt worden. Die gebürtige Heidelbergerin erhält die mit 25.000 Euro dotierte Auszeichnung für ihr Engagement zum Schutz von Kindern und ihrer Rechte weltweit. Die 75-jährige Monarchin kämpfe mit ihrer vor 20 Jahren gegründeten Stiftung "World Childhood Foundation" (Welt-Kindheitsstiftung, WCF) gegen Vernachlässigung, Ausbeutung, Misshandlung und Missbrauch. Die WCF setzt sich mit ihren sogenannten Childhood-Häusern dafür ein, dass minderjährige Opfer von sexueller Ausbeutung und Missbrauch so selten wie möglich von Ärzten, Therapeuten, Polizei, Pädagogen und Juristen befragt werden müssen. In Deutschland sind laut Weltgesundheitsorganisation mehr als eine Million Mädchen und Jungen von sexueller Gewalt betroffen.

Martina Voss-Tecklenburg, die Trainerin der Frauenfußball-Nationalmannschaft, wird in diesem Jahr Botschafterin der "Woche der Demenz". Die Aktionswoche findet vom 14. bis 21. September 2019 unter dem Motto "Demenz. Einander offen begegnen" statt. In diesem Rahmen setzen sich das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfamilienministerium für mehr Verständnis für die Belange von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen ein. Laut Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist "viel Bewegung, eine gesunde Ernährung und ein aktives Leben das beste Rezept, um einer Demenz vorzubeugen". Als erfolgreiche Spitzensportlerin und Bundestrainerin verkörpere Voss-Tecklenburg genau diesen präventiven Ansatz.

Mechtild Düsing hat den Maria-Otto-Preis des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erhalten. Die Rechtsanwältin aus Münster setzt sich seit Jahrzehnten unermüdlich für die Belange und die Gleichstellung von Frauen in Beruf und Gesellschaft ein, heißt es zur Begründung. Nach den Worten der Laudatorin Bettina Schausten, stellvertretende Chefredakteurin des ZDF ist Mechtild Düsing Vorbild für nachfolgende Frauengenerationen. Düsing engagiert sich seit 2009 für den Deutschen Juristinnenbund und die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen in der Aktion "Frauen in die Aufsichtsräte" engagiert. Benannt ist der Preis nach Rechtsanwältin Maria Otto, die 1922 als erste Anwältin in Deutschland zugelassen wurde.




sozial-Termine

Veranstaltungen bis Oktober



September

26.9. München:

Seminar "Digitale Soziale Arbeit"

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0711/25298-921

26.-27.9. Berlin:

Tagung "Die globalen Nachhaltigkeitsziele in der Freien Wohlfahrtspflege"

der AWO Bundesakademie

Tel.: 030/26309-0

26.-28.9. Köln:

Tagung "Ressource Resilienz. Beratung bei psychischen Belastungen"

der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung

Tel.: 0911/97714-0

27.9. Berlin:

Seminar "Schreckgespenst Betriebsprüfung"

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 02203/8997-0

Oktober

8.10. Köln:

Seminar "Vergütungsverhandlungen in der Behindertenhilfe: Vorbereitung, Strategie und Verhandlungsführung"

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 02203/8997-221

10.-11.10. Jena:

Bundeskongress "Bildung - Chancen - Gerechtigkeit"

des Deutschen Vereins

Tel.: 030/62980605

15.10.: Berlin:

Fachtagung "Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung, Pflegebudget 2020"

des Bundesverbands Pflegemanagement

Tel.: 030/44037693

15.10. München:

Fachtag "Gemeinnützigkeit & Steuerrecht"

der Unternehmensberatung Curacon

Tel.: 0251/92208-292

16.10. Berlin:

Forum "Monetäre Leistungen für Familien und Kinder - Endlich gemeinsam aus dem Leistungsdschungel?"

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Tel.: 030/62980-419

17.10. Kassel:

Symposium "Diagitale Innovationen in der Sozialwirtschaft"

der FINSOZ-Akademie

Tel.: 030/42084-512

23.10. Berlin:

Seminar "Wissensmanagement und Dokumentationsmanagement in Unternehmen der Sozialwirtschaft"

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356-159

23.10. Kassel:

Fachtag "Das Bundesteilhabegesetz im Blick: Partizipation abhängigkeitskranker Menschen per Gesetz?!"

des Gesamtverbandes Suchthilfe

Tel.: 030/83001-500

28.10. Berlin:

Fortbildung "Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe"

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Tel.: 030/62980605

31.10. Köln:

Seminar "Integrierte Finanzplanung und Berichtswesen in Pflegeeinrichtungen und anderen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens"

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 02203/8997-0