sozial-Politik

Bildung

Kommunale Jobcenter müssen Eigenanteil an Schulbüchern erstatten



Die kommunalen Jobcenter in Nordrhein-Westfalen übernehmen künftig bei Kindern aus Hartz-IV-Familien die Kosten für Schulbücher. NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) habe einen entsprechenden Erlass an die 18 ausschließlich von kreisfreien Städten und Kreisen betriebenen Jobcenter herausgegeben, teilte die Landesregierung am 6. September in Düsseldorf mit. Demnach müssen die Jobcenter auf Grundlage zweier Urteile des Bundessozialgerichts den betroffenen Familien den Eigenanteil an den Schulbuchkosten erstatten.

Familien, die auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen seien, würden nun entlastet, sagte Minister Laumann. Sie könnten sich darauf verlassen, dass sie von den kommunalen Jobcentern den Eigenanteil an den Schulbüchern zurückbekommen. Daneben gibt es in Nordrhein-Westfalen 35 weitere Jobcenter, die von den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam getragen werden. Diese unterstehen laut der Mitteilung im Blick auf die Kostenübernahme der Aufsicht des Bundesarbeitsministeriums.

Nach den im Mai ergangenen Urteilen des Bundessozialgerichtes sind die Kosten für Schulbücher als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler diese wegen einer fehlenden Lernmittelfreiheit im jeweiligen Bundesland selbst kaufen müssen (Az.: B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R). In den beiden Fällen hatten Hartz-IV-Bezieher aus Niedersachsen die Kostenübernahme für die Bücher ihrer in der Oberstufe befindlichen Kinder verlangt.

Da Schulangelegenheiten Ländersache sind, regeln die jeweiligen Bundesländer die Kostenübernahme für Schulbücher unterschiedlich. So besteht etwa in Baden-Württemberg und in Hessen Lernmittelfreiheit. In anderen Bundesländern wie Berlin und Nordrhein-Westfalen wird von Eltern - je nach Einkommen - ein Eigenanteil verlangt.