sozial-Recht

Bundessozialgericht

Unterstützung mit Nasenkanüle bei Babys ist keine Beatmung



Kliniken können für die Atemunterstützung von Neugeborenen mit Hilfe einer Nasenkanüle keine zusätzliche Vergütung verlangen. Die Atemunterstützung mit einer sogenannten High-Flow-Nasenkanüle (HFNC) stellt keine reguläre maschinelle Beatmung dar, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am 11. September veröffentlichten Urteil.

Im Streitfall musste die Atmung eines Säuglings wegen einer akuten Bronchitis mit einer HFNC unterstützt werden. Dabei wird über eine Nasenbrille mit Schläuchen ein ständiger Luftstrom in die Nase geleitet. Die Klinik verlangte von der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland nicht nur die Fallpauschale für die Behandlung der akuten Bronchitis in Höhe von 2.769 Euro, sondern auch eine Zusatzvergütung für die "maschinelle Beatmung", so dass insgesamt mehr als 8.600 Euro in Rechnung gestellt wurden.

Doch die Atemunterstützung mit einer HFNC ist keine maschinelle Beatmung, für die daher auch keine höhere Bezahlung verlangt werden könne, urteilte das BSG. Weder wurde der Säugling intubiert, noch wurde er über einen Luftröhrenschnitt beatmet. Die zwischen den Kliniken und Kassen ausgehandelten Normenverträge geben keine Zusatzvergütung für die HFNC her, entschied das Gericht.

Az.: B 1 KR 11/19 R