zwei Jahre dauerte das Ringen um die Klinikreform, nun hat das Bundeskabinett das Projekt von Minister Lauterbach gebilligt. Doch wann die noch immer umkämpfte Strukturreform oder genauer: das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz wirklich kommt, ist offen. Die Ziele: weniger Kliniken, mehr spezialisierte Krankenhäuser, einheitliche Qualitätsregeln und mit den sogennannten Vorhaltepauschalen ein völlig anderes Finanzierungssystem. Jetzt beginnt der parlamentarische Prozess, und auch der Bundesrat muss zustimmen. Doch der Widerstand der Bundesländer scheint ungebrochen. Das Ringen dürfte also weitergehen und einige Zeit brauchen, die die Kliniken eigentlich nicht mehr haben: Viele schreiben rote Zahlen und das Wasser steht ihnen bis zum Hals.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier warb als Gast der Diakonie für mehr Dienste an der Gemeinschaft. Deutschland brauche „engagierte Mitmenschlichkeit“, gerade weil gesellschaftliche Konflikte schärfer würden, sagte der Bundespräsident in Berlin zum 60. Jubiläum des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ). Er rief zu einer offenen Debatte über Freiwilligen- oder Pflichtdienste auf. Kirche und Diakonie sind gegen einen Pflichtdienst. Sie setzen auf das Ehrenamt und betonen, das FSJ könne ausgebaut werden. Doch es brauche dringend eine verlässliche finanzielle Absicherung durch den Bund.
Pflegeverbände sehen die hohen Zahlen vorzeitig beendeter Pflegeausbildungen mit großer Sorge. Der Pflegenotstand verschärfe sich, wenn der Nachwuchs ausbleibe. Viele angehende Pflegekräfte seien unzufrieden. Denn auch die Azubis bekommen die harten Arbeitsbedingungen zu spüren. „Aus meinem Kurs haben zehn abgebrochen“, berichtet Yasmin Anders (Name geändert), die in Würzburg eine Ausbildung zur Pflegefachkraft macht. Auch sie, sagt die 26-Jährige, hatte zwischendurch Durchhänger.
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes kann die Sozialhilfe behinderungsbedingte Mehrkosten für eine barrierefreie Wohnung gleichmäßig auf alle Bewohner aufteilen. Nur wenn eine behindertengerechte Ausstattung der Wohnung allein dem behinderten Bewohner zuzuordnen ist und nur von ihm genutzt werden kann, kann vom Sozialhilfeträger ein höherer Unterkunftskostenanteil verlangt werden, befand das Gericht. Zudem klärte es Kostenerstattungsansprüche für Taxifahrten zur Schule und für Rentenbeiträge für pflegende Angehörige.
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Ihr Dirk Baas
Berlin (epd). Man muss schon lange suchen, um in den Kommentaren zur vom Kabinett am 15. Mai beschlossenen Klinikreform positive Anmerkungen zu finden. Das Projekt bleibt höchst umstritten - aus einer Vielzahl von Gründen. Die Grünen, die ja mit am Kabinettstisch sitzen, sprechen dagegen von einem „weiteren wesentlicher Meilenstein bei der so dringend notwendigen Krankenhausreform“. Die Ziele ab 2026: weniger Kliniken, mehr spezialisierte Krankenhäuser, einheitliche Qualitätsregeln und mit den sogennannten Vorhaltepauschalen ein völlig anderes Finanzierungssystem, das den wirtschaftlichen Druck mindern soll.
Laut Janosch Dahmen, Sprecher für Gesundheitspolitik, und Armin Grau, Obmann im Gesundheitsausschuss, liege nun aufbauend auf den Vorschlägen der Regierungskommission und den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Eckpunkten ein Gesetzesentwurf vor, „der die Verbesserung der Versorgungsqualität und die wirtschaftliche Absicherung der Krankenhäuser in den Mittelpunkt stellt“. Sie betonen: „Ohne eine wirksame Krankenhausreform würden viele Krankenhäuser in existenzielle wirtschaftliche Not geraten und gerade auf dem Land und in strukturschwachen Regionen würde die Schließung kleinerer Kliniken drohen.“ Durch die Reform werde langfristig sichergestellt, dass sich Patientinnen und Patienten darauf verlassen können, dass Qualität und Erreichbarkeit der Grund- und Spezialversorgung in Zukunft überall gesichert blieben.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) selbst teilte mit, mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ziehe die Bundesregierung die Notbremse. „Ohne die Strukturen der stationären Versorgung zu ändern, drohen Klinikinsolvenzen, schlechte Behandlung und weite Wege. Mit der Reform können wir dagegen in einer alternden Gesellschaft gute stationäre Behandlung für alle gewährleisten. Das Krankenhaus auf dem Land, die Geburtsstation in erreichbarer Nähe, eine schnelle Versorgung im Notfall und hervorragende Qualität bei komplizierten Eingriffen - diesen berechtigten Ansprüchen der Patientinnen und Patienten müssen wir gerecht werden.“
Doch diese Argumente verfangen offenbar nicht. Bei Opposition, Krankenkassen und Klinikverbänden reißt die Kritik nicht ab. CDU/CSU-Fraktionsvize Sepp Müller sagte auf „Web.de News“, die Ampel hinterlasse nur Chaos und weiße Flecken bei der Gesundheitsversorgung. Die Unionsfraktion im Bundestag halte die geplante Krankenhausreform für unzureichend. Sie werde dem Anspruch einer guten Gesundheitsversorgung in der Stadt und auf dem Land nicht gerecht. Die angespannte Lage in vielen Krankenhäusern spitze sich immer weiter zu. Die Unionsfraktion fordert deswegen ein Vorschaltgesetz für die Zeit des Übergangs, um den Kliniken finanzielle Spielräume zu sichern - eine Forderung, die auch die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder stets erhoben hatten. „Ohne eine finanzielle Absicherung wird eine kalte Strukturbereinigung folgen“, sagte Müller. Die Zunahme an Insolvenzen im Krankenhausbereich bestätige das.
Erneute Kritik äußerte auch die AOK. Sie erwartet enorme Kosten für Beitragszahlende bei unklarem Nutzen für die Qualität der Patientenversorgung - und will nicht für die Strukturreform im Klinikwesen mit Beitragsgeldern aufkommen. Aus der Sicht des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer, müssten Reformen und die Finanzierung bei der Umsetzung der Krankenhausreform Hand in Hand gehen. „Wenn die Pläne zur Finanzierung der Krankenhausreform weiter durchsegeln wie heute vom Kabinett beschlossen, wird das die Beitragszahlenden der GKV sehr teuer zu stehen kommen und zu höheren Beitragssätzen führen.“
Er rügte, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Modernisierung der Krankenhauslandschaft bezahlen solle, obwohl das die bisherige Logik der Krankenhausfinanzierung auf den Kopf stelle. „Für die Bezahlung der Investitionskosten sind ausschließlich die Länder zuständig, aber nicht die gesetzlichen Krankenkassen.“ Wer wie die Länder allein über die Krankenhausstruktur bestimmen wolle, müsse auch die dafür entstehenden Kosten vollumfänglich übernehmen.
Ähnlich distanziert äußerte sich der GKV-Spitzenverband: „Auf- und Umbau von Krankenhäusern sind originäre Aufgaben des Staates und zuvorderst der Bundesländer. Die Finanzierung der Behandlungen und Operationen ist hingegen die Aufgabe der Krankenkassen“, sagte Vorständin Stefanie Stoff-Ahnis. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Aufgabenteilung sei es absolut inakzeptabel, den Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenkassen den größten Anteil der Finanzierung des Transformationsfonds aufzubürden. „Mit ihren Finanzierungsplänen tritt die Bundesregierung in einer ohnehin angespannten Finanzsituation der GKV eine Kostenlawine los, die auf die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenkassen zurollt. Das lehnen wir nachdrücklich ab“, so Stoff-Ahnis.
Sie rechnete vor: Der Krankenhaustransformationsfonds soll 50 Milliarden Euro umfassen, von denen die gesetzlichen Krankenkassen 25 Milliarden Euro übernehmen sollen. Die private Krankenversicherung ist mit 0 Euro beteiligt. „Das sind 25 Milliarden Euro aus den Portemonnaies der Beitragszahlenden für eine staatliche Aufgabe“, bei der noch nicht mal sicher sei, in welche Richtung und mit welchem konkreten Zielbild losgegangen werde.
Simon Reif, Leiter der ZEW-Forschungsgruppe „Gesundheitsmärkte und Gesundheitspolitik“ am ZEW Mannheim, sieht ebenfalls Korrekturbedarf. „Grundsätzlich ist es sehr zu begrüßen, dass sich die Bundesregierung einer Krankenhausreform annimmt. Die aktuelle Krankenhausstruktur ist einer der Gründe dafür, dass in Deutschland beispielsweise trotz einer im internationalen Vergleich sehr hohen Anzahl an Pflegekräften über Pflegemangel geklagt wird. Es besteht aber noch dringend Verbesserungsbedarf am aktuellen Entwurf des Gesetzes“, so der Professor.
Der Ansatz zur Vorhaltevergütung stelle den Krankenhäusern im Grunde kein Geld für die Vorhaltung bereit, sondern knüpfe diesen Vergütungsbestandteil an die Anzahl an Behandlungsfällen. „Eine echte Vorhaltevergütung würde die reine Vorhaltung eines Versorgungsangebots finanziell abgelten, und zwar unabhängig von der erbrachten Leistungsmenge.“ Deshalb würde dieser Ansatz sowohl aktuelle Fehlversorgung fortschreiben als auch weiterhin den Anreiz setzen, möglichst viele Operationen zu erbringen.
Ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler sagte: „Es ist gut, dass die Bundesregierung in Sachen Krankenhausreform aufs Tempo drückt. Der heute vorgelegte Gesetzentwurf muss allerdings deutlich nachgebessert werden, um das zentrale Ziel zu erreichen: eine bedarfsgerechte, wohnortnahe und am Gemeinwohl orientierte Gesundheitsversorgung.“ Für eine hochwertige Qualität im Krankenhaus brauche es nicht nur Routine der Operateure und eine gute technische Ausstattung. Entscheidend ist auch, dass genug qualifiziertes Personal eingesetzt wird. „Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass die Beschäftigten und ihre Gewerkschaft ver.di nach derzeitigen Planungen nicht in dem Ausschuss vertreten sein sollen, der die Qualitätskriterien festlegt“, so Bühler.
Berlin (epd). Ohne Geld geht nichts im Kampf gegen Wohnungslosigkeit, vor allem, wenn mehr neue Wohnungen im bezahlbaren Segment entstehen sollen. Doch Geld allein sei nicht alles, sagt Joachim Krauß. Er begrüßt den wenn auch unverbindlichen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit. Und hofft, dass jetzt verschiedene Maßnahmen gleichzeitig ergriffen werden. „So müssen präventive Maßnahmen verstärkt werden, um zu verhindern, dass Menschen überhaupt ihre Wohnungen verlieren. Dazu gehört der Ausbau von Fachstellen, die Einführung von Schonfristzahlungen und die langfristige Bindung von Wohnraum an soziale Kriterien.“ Die Fragen stellte Dirk Baas.
epd sozial: Von Christian Lindner (FDP) stammt der Spruch, es sei besser nicht zu regieren, als falsch zu regieren. Ist es also nun besser, einen viel kritisierten „Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit“ zu haben als gar kein Konzept?
Joachim Krauß: Herr Lindner würde uns nicht vordergründig als Protagonist für den Nationalen Aktionsplan einfallen. Aber sein Ressort ist ganz entscheidend, denn ohne finanzielle Unterfütterung wird es keine Erfolge geben. Ansonsten muss man die Frage mit Ja beantworten. Die Bundesregierung bringt erstmalig zum Ausdruck, dass die Überwindung der Obdachlosigkeit eine ressort- und akteursübergreifende Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ist.
epd: Warum ist es so relevant, dass alle an einem Strang ziehen?
Krauß: Das ist ein wichtiges politisches Signal. Die Bundesregierung nimmt sich des Themas an und bekennt sich damit zu ihrer sozialstaatlichen Pflicht. Darüber hinaus wird auch die Öffentlichkeit auf die gesellschaftliche Problemlage aufmerksam gemacht. Dadurch gelangen die Themen Wohnungsnot, Obdachlosigkeit, Diskriminierung und auch gesundheitliche Verelendung verstärkt in die gesellschaftliche Diskussion.
epd: Ist die jetzt vorgelegte Strategie, wie Wohnungslosigkeit zurückgedrängt werden soll, mehr als eine blumige Absichtserklärung, denn es fehlen ja zentrale und auch messbare Zielgrößen?
Krauß: Wir als BAG W sehen den Plan als Ergebnis politischer Kompromissfindung. Nichtsdestotrotz ist es korrekt, dass wir nachprüfbare Ziele und Zeitpläne im Aktionsplan vermissen und sie als zielführend erachtet hätten. Die Bundesregierung muss nun schnellstmöglich handeln und konkrete Maßnahmen umsetzen.
epd: Ist es korrekt, dass das hehre Ziel, bis 2030 Wohnungslosigkeit komplett zu überwinden ist, nur durch den massiv gesteigerten Bau von bezahlbaren und damit Sozialwohnungen gelingen kann?
Krauß: Ja, das ist einer der wichtigsten Schlüssel. Aber allein auf den Neubau können wir nicht warten. Mehrere Maßnahmen müssen jetzt gleichzeitig ergriffen werden. Erstens müssen präventive Maßnahmen verstärkt werden, um zu verhindern, dass Menschen überhaupt ihre Wohnungen verlieren. Dazu gehört der Ausbau von Fachstellen, die Einführung von Schonfristzahlungen und die langfristige Bindung von Wohnraum an soziale Kriterien. Zweitens müssen Menschen, die bereits wohnungslos sind, durch Quotierungen wieder in den Wohnungsmarkt integriert werden. Ansonsten haben sie in der Regel keine Chance auf dem angespannten Mietmarkt.
epd: Nochmal zurück zu den Bauvorhaben. Ist es nicht schon heute völlig illusorisch, auf den schnellen Bau von Zehntausenden Wohnungen zu hoffen, wo die Baubranche mehr oder weniger zusammengebrochen ist und Bund und Länder Milliarden investieren müssten, die sie gar nicht haben?
Krauß: Schon aus Gründen der Ressourcenschonung ist nicht nur auf Neubau zu setzen. Es geht auch um die Frage, wie Leerstand von Immobilien beseitigt wird, wie die Umnutzung ungenutzten Gewerbeimmobilien funktioniert und es braucht einfach mehr Wohnungen im Bestand der Kommunen, die sie der Marktlogik entziehen können.
epd: Immer wieder wird auch gefordert, dass Kommunen Sozialwohnungen ankaufen, um obdachlose Menschen unterzubringen. Wie realistisch ist das, wo man doch unterstellen darf, dass auch Wohnungen, die die Sozialbindung verlieren, vermietet sind?
Krauß: Wir sehen aktuell mit steigenden Mieten und fehlenden Sozialwohnungen die Konsequenzen der Entscheidungen von vor zwanzig und mehr Jahren, als zahlreiche Kommunen ihren Wohnungsbestand verkauften. Es wird aber kein Weg daran vorbeiführen, wenn der wachsenden Zahl wohnungsloser Menschen wirksam geholfen werden soll, braucht es mehr Wohnungen, die nicht der Gewinnoptimierung unterliegen. Somit besteht hoher Handlungsdruck für viele Städte.
epd: Was sind wichtige Stellschrauben, an denen an der Basis gedreht werden kann, und für die weniger Geld nötig ist?
Krauß: Es wäre schon ein großer Fortschritt, wenn die Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII bundesweit niedrigschwellig und rechtskonform umgesetzt würden. Die ordnungsrechtliche Unterbringungsverpflichtung müssen die Kommunen allen gewähren, die des Schutzes bedürfen. Der Datenschutz darf nicht dazu führen, dass im Falle von Zwangsräumungen es keinen Informationsfluss zwischen den relevanten Stellen geben kann, die eine Räumung verhindern könnten. Wir müssen uns darüber bewusst sein, dass Mieterschutz, Prävention, kurze Unterbringungszeiten und angemessene Standards in der ordnungsrechtlichen Unterbringung Geld kosten. Für die Einrichtung kommunaler Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlust braucht es anfangs auch Ressourcen. Die Etablierung nachhaltiger Strukturen ist erst einmal aufwendig, aber so minimiert man langfristig die Kosten und sorgt für sozialen Frieden.
epd: Blicken wir auf das Mietrecht. Müssten hier nicht auch rechtliche Anpassungen erfolgen, um die Prävention zu stärken und Wohnungsverluste zu vermeiden? Während der Corona-Pandemie gab es doch etwas schon.
Krauß: Ja, es braucht zum Beispiel Schonfristzahlungen, damit nicht nur die außerordentliche Kündigung, sondern auch die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses geheilt wird. Hier muss der Gesetzgeber aktiv werden. Zudem wurden während Corona die Zwangsräumungen ausgesetzt, was wir sehr begrüßt haben. Nach der Pandemie haben die Räumungen aber schnell wieder ein hohes Maß erreicht. Und es muss unbedingt sichergestellt werden, dass eine Zwangsräumung nicht in die Wohnungslosigkeit führt.
epd: Kommunale Präventionsstellen gegen Wohnungsverlust sieht nun auch der Regierungsplan vor. Die gibt es doch in manchen Bundesländern schon. Aber unter dem Strich ist die Zahl der Wohnungslosen zuletzt weiter gestiegen?
Krauß: Das stimmt leider. Die Präventionsstellen müssen ausgeweitet und flächendeckend im Bundesgebiet vorzufinden sein, damit sie für jeden und jede erreichbar sind. Die Fachstellen sind die ersten Anlaufstellen, die eingreifen, bevor ein Wohnungsnotfall eskaliert. Wenn Sie auf die Zusammensetzung der Gruppe der Wohnungslosen schauen, erkennen Sie, dass es einen hohen Anteil an Menschen mit Fluchthintergrund betrifft. Hier sehen wir die Auswirkungen des drastischen Mangels an bezahlbaren Wohnungen.
epd: Form und Dimension von Obdachlosigkeit sind lokal sehr unterschiedliche ausgeprägt. Jetzt soll ein Nationales Forum gegen Obdachlosigkeit mit einem speziellen Lenkungskreis entstehen. Das klingt eher nach Beratungen von Expertinnen und Experten, dicken Planungspapieren und weniger nach Schritten der Tat. Wie sinnvoll ist ein solches Gremium?
Krauß: Es darf auch aus unserer Sicht nicht zu einem Missverhältnis zwischen konkreten Maßnahmen und zusätzlichen Gremien kommen. Eine gute Koordination im föderalen System ist notwendig. Aber ob und wie sie erfolgen wird, bleibt noch abzuwarten. Für uns ist wichtig, dass die Förderinstrumente und leistungsfähiger Strukturen der Umsetzung gut ausgestaltet werden. Durch eine nachhaltige Finanzierung könnte hier Herr Lindner gutes Regierungshandeln zeigen.
Ludwigsburg (epd). Das Telefon klingelt: „Wir fahren jetzt los, können wir ein Kind zu Ihnen bringen?“ Etwa zwei Stunden später stehen zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamtes mit einem Kleinkind vor der Haustür von Familie Niemann, die im Landkreis Ludwigsburg wohnt. Das Kind wurde wegen Vernachlässigung in Obhut genommen. Nun soll es bei den Niemanns wohnen, die eine sogenannte „Bereitschaftspflegefamilie“ sind. In dieser Zeit wird geklärt, wie es mit dem Kind weitergeht: Ob es zur leiblichen Familie zurückkann oder in eine andere Pflegefamilie oder eine Wohngruppe kommt.
Fünfmal bekam Gudrun Magewirth-Niemann bereits einen solchen spontanen Anruf und wurde dann innerhalb von kurzer Zeit für einige Monate Pflegemutter für ein Kind in akuter Not. Begonnen hat alles damit, dass Ehepaar Niemann gemeinsam mit den sieben leiblichen Kindern im Jahr 2016 beschloss, einen minderjährigen Flüchtling aufzunehmen. Eineinhalb Jahre wohnte ein damals 15-jähriger Afghane in der Großfamilie. Auch wenn es nicht immer einfach war, einen Teenager mit einem Kulturschock und traumatisierenden Erfahrungen in die Familie einzubinden, haben alle in dieser Zeit gemerkt, dass es erfüllend ist, jemandem eine Heimat geben zu können. „Wir erlebten: Wir wollen das, und wir haben zusammen gelebt und zusammen gelernt“, sagt Magewirth-Niemann.
Die Bereitschaftspflege ist eine Sonderform der Familienpflege, die entweder auf der gesetzlichen Regelung zur Hilfe zur Erziehung, das heißt, § 33 SGB VIII und /oder auf dem Gesetz zur Inobhutnahme, das heißt, § 42 SGB VIII, beruht. Bereitschaftspflege bewegt sich zwischen Pflegefamilie und Inobhutnahme, heißt es auch der Homepage der Pflegefamilienakademie des Marburger St. Elisabeth-Vereins.
In der Praxis wird demnach unterschieden zwischen der sogenannten Kurzzeitpflege, das heißt, einer Pflegefamilie, die Kinder für eine kurze, definierte Zeit bei sich aufnimmt, und der Bereitschaftspflege. Die Unterbringung in einer Bereitschaftspflegefamilie erfolgt akut und in der Regel für eine vorher nicht absehbare Dauer. Das bedeutet auch, dass das Kind, das in der Bereitschaftspflegefamilie aufgenommen wird, aus einer akuten und manchmal bis vor wenigen Stunden noch gegenwärtigen Krisensituation kommt.
Seit sechseinhalb Jahren wohnt nun bereits das Dauerpflegekind Tarek (Name geändert) in der Familie von Gudrun Magewirth-Niemann. Er gehört vor allem für die zwei jüngsten leiblichen Kinder, die 17 und 18 Jahre alt sind, ganz selbstverständlich dazu: „Er kam zu uns, als er vier Jahre war und wächst hier auf, er ist für mich nicht nur ein Pflegekind, sondern ganz klar mein Bruder“, sagt der 18-jährige Elias.
Neben Tarek kümmert sich Magewirth-Niemann derzeit um die vierjährige Katharina (Name geändert) in Bereitschaftspflege. Deren Mutter konnte nicht für das Kind sorgen, weil sie schwer psychisch krank war. „Am Anfang hatte sie Heimweh. Wir haben dann viel über die Mutter gesprochen. Dann konnte Katharina ankommen und Kind sein und sich umsorgen lassen, weil sie nicht mehr nach der Mama schauen musste“, erzählt sie.
Ihre Aufgabe sieht die 58-Jährige in den ersten Tagen, wenn die Kinder neu ankommen, vor allem darin, ihnen Sicherheit zu geben und eine geregelte Tagesstruktur. Auch wenn die Bereitschaftspflegekinder nur ein paar Monate bei den Niemanns wohnen, ist für Magewirth-Niemann klar: Sie sind Teil der Familie. „Ich erkläre ihnen, ich bin hier im Haus die Mama und sie dürfen mich auch gerne wie alle aus der Familie Mama nennen, das hilft ihnen meist, sich einzufinden. Aber ich vermittle ihnen auch, dass sie leibliche Eltern haben, die wir respektieren.“
Weil die Kinder oft viel Belastendes erlebt haben, ist es auch wichtig, sensibel auf ihre Bedürfnisse einzugehen. „Wir waren mit Tarek auf dem Weg ins Kindertheater, die Stadtbahn fuhr ein, und ich nahm in an die Hand, um loszulaufen, damit wir die Bahn noch bekommen“, erzählt die Pflegemutter. „Plötzlich fing er an zu weinen und sagte, er hätte Angst. Da wurde mir klar: Der Junge hat Fluchterfahrung und immer wenn ihn jemand an die Hand nahm und rannte, war er wahrscheinlich in großer Gefahr. Und dieses Gefühl kam wieder in ihm hoch. In diesem Moment waren das Kindertheater und die Stadtbahn nicht mehr wichtig, sondern, dass er sich wieder regulieren konnte und wohlfühlt.“
Wenn ein Kind weiterzieht, organisiert Magewirth-Niemann ein Abschiedsfest. Oft fließen dann auch Tränen - auf beiden Seiten. „Selbst wenn die Kinder nur eine Weile da sind, lasse ich mich emotional auf sie ein. Ich kann und will sie nicht auf Sparflamme betreuen.“ Auch wenn es immer wieder herausfordernd sein kann und sie auch an ihre Grenzen kommt, kann sich die überzeugte Christin für sich nichts Besseres vorstellen, als „Mama“ zu sein für ihre Pflegekinder.
So durfte sie bei Tarek erleben, wie er einen riesigen Entwicklungssprung machte, als er zu ihnen kam: Er fing an zu reden und zu anderen Kindern Kontakt aufzunehmen. Deshalb ist es ihr ein Anliegen, andere Menschen zu ermutigen, sich zu überlegen, ob sie nicht auch ein Kind in ihrer Familie aufnehmen wollen. „Es ist unheimlich schön, ein Kind ein Stück begleitet und ihm etwas mitgegeben zu haben, in dem Moment, wo es das am meisten gebraucht hat.“
Und tatsächlich ist der Bedarf an Pflegefamilien sehr groß: Laut der Pressesprecherin der Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Sima Arman Beck, waren in Baden-Württemberg Ende des Jahres 2022 in rund 8.000 Fällen Kinder in Pflegefamilien untergebracht. Vor Ort werde es aber immer schwieriger, geeignete Pflegefamilien zu finden, sagte sie gegen über dem Evangelischen Pressedienst (epd). Und die Leitung der Fachdienste des Jugendamtes Ludwigsburg, Regina Wißmann-Hähnle betont: „Wir würden uns sehr freuen, wenn Familien bereit sind, ihr Haus und Herz für fremde Kinder zu öffnen.“
Im Südwesten hat man viel Erfahrung mit diesem speziellen Hilfsangebot. In Stuttgart, entwickelt vom örtlichen Jugendamt, gibt es die Bereitschaftspflegefamilien schon über 20 Jahre. So konnten bis 2022 700 Kinder in etwa 60 Familien in krisenhaften Situationen betreut und versorgt werden. Und: In der begrenzten Zeit der Bereitschaftspflege konnten Perspektiven und passende Hilfsangebote für das weitere Aufwachsen der Mädchen und Jungen entwickelt werden.
Berlin (epd). Der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration, Hans Vorländer, sieht in der aufgeheizten Stimmung beim Thema Migration „ein Hindernis für politische Lösungen“. Er mahnte am 14. Mai bei der Vorstellung des jüngsten Jahresgutachtens in Berlin eine Versachlichung der Debatte an. „Gefährlich“ sei insbesondere, wenn die Politik Erwartungen wecke, die sie nicht erfüllen könne - etwa auf einen Rückgang der Flucht-Migration.
Ob die jüngsten Verschärfungen in der Asylpolitik so wirkten wie gedacht, sei eine Frage, „die wir im Augenblick nicht beantworten können“, sagte Vorländer. Man wisse aber aus der Vergangenheit, dass die Absenkungen von Sozialleistungen „keinen unmittelbaren Einfluss haben auf den Zuzug“, sagte der Demokratie- und Migrationsforscher auf die Frage, wie sich beispielsweise die Einführung der Bezahlkarten auswirken werde.
Insgesamt beurteilen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des neunköpfigen, unabhängigen Sachverständigenrats (SVR) die deutsche Einwanderungspolitik der vergangenen fünf Jahre differenziert: „Wir sehen in manchen Bereichen eine substanzielle Öffnung, in anderen dagegen eher Versuche, durch Restriktionen stärker zu steuern“, bilanzierte Vorländer. Positiv sieht der Sachverständigenrat, dass Deutschland sich der Einwanderung von Fachkräften geöffnet und die Politik durch Gesetzesreformen entscheidende Hürden gesenkt hat. Dazu zählt, dass die Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse nicht mehr nachgewiesen werden muss, Berufserfahrung anerkannt und auch die Einreise zur Jobsuche ermöglicht wird.
Verständnis äußert das Gremium für den Wunsch der Politik nach einer Begrenzung und Steuerung der Flucht-Migration, mahnt aber die Einhaltung humanitärer Standards bei der Umsetzung der EU-Asylreform an. Schutzsuchende müssten auch in den geplanten beschleunigten Asyl-Grenzverfahren Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung haben und menschenwürdig untergebracht werden, sagte Vorländer.
Asylverfahren in Drittländer auszulagern, wie es beispielsweise Italien mit Albanien und Großbritannien mit Ruanda versuchen, steht der Sachverständigenrat kritisch gegenüber. Vorländer sagte, wenn das Anhörungsverfahren im Bundesinnenministerium beendet sei, werde der SVR seine Einwendungen öffentlich machen.
Ob es Deutschland auf längere Sicht gelingen wird, Fluchtbewegungen zu steuern, Arbeitskräfte ins Land zu holen und die Integration von Zugewanderten zu fördern, hängt nach Einschätzung der Sachverständigen nun von der Leistungsfähigkeit der Behörden und der Infrastruktur ab. Dort zeigten sich Engpässe, die nicht durch Zuwanderung verursacht seien, „sie macht sie aber sichtbar“, erklärte die stellvertretende SVR-Vorsitzende Birgit Leyendecker. Die Bochumer Psychologin forderte mehr Aufmerksamkeit für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche. „Ihr Abschneiden gibt Anlass zur Sorge“, sagte Leyendecker. Die Eingliederung in Kitas und Schulen dauere vielerorts zu lange, kritisieren die Sachverständigen.
Obwohl Migration in aktuellen Umfragen derzeit wieder als eines der drängendsten Probleme genannt wird, bleibt dem Gutachten zufolge in der Bevölkerung insgesamt akzeptiert, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Die Menschen erwarteten von der Politik aber eine Steuerung der Flucht-Migration. Zudem drohe sich die Ablehnung dort zu verschärfen, wo die Infrastruktur überlastet sei oder nicht mehr funktioniere, warnen die Sachverständigen.
Berlin (epd). Die Bundesregierung will das neue Einbürgerungsgesetz mit einer Informationskampagne begleiten. Zum Inkrafttreten am 27. Juni solle die „Einbürgerungskampagne“ starten, schreibt die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan (SPD), in einem Brief an die Regierungsfraktionen, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt.
Ziel ist es demnach, alle Interessenten „über die Voraussetzungen und die Abläufe der Einbürgerung zu informieren“. Damit werde unter anderem die Arbeit in den zuständigen Behörden beschleunigt. Aus Regierungskreisen hieß es, dass die Informationen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.
Konkret soll es eine zentrale Internetseite geben, wie aus dem Brief hervorgeht. Die Website soll neben Informationen zu den Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit, der Antragsstellung und dem Verfahren der Einbürgerung diverse Tools enthalten, wie zum Beispiel ein Erklärvideo und einen digitalen Quick-Check, mit dem Interessierte überprüfen können, ob sie die Voraussetzungen grundsätzlich erfüllen. Dazu wird es Broschüren „mit umfassenden Informationen zur Einbürgerung“ und zum Verfahren geben.
Alabali-Radovan will außerdem in den sozialen Netzwerken Fragen von Nutzern und Nutzerinnen beantworten („Ask Me Anything“). Darüber hinaus sollen „Menschen, die bereits eingebürgert sind, von ihren Erfahrungen“ erzählen. Zudem will Alabali-Radovan auf Social Media mit dem Format „Fakt-stattFake“ Desinformationen entgegenwirken.
Zu Jahresbeginn hatten Bundestag und Bundesrat Einbürgerungen nach Deutschland erleichtert. Bereits nach fünf statt bislang acht Jahren rechtmäßigen Aufenthalts kann der deutsche Pass beantragt werden, beim Nachweis besonderer Integrationsleistungen wie Sprachkenntnissen nach drei Jahren. Zudem entfällt die Pflicht, bei einer Einbürgerung die ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufzugeben.
2022 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 168.500 Menschen in Deutschland eingebürgert. Insgesamt lassen sich in Deutschland bislang aber verhältnismäßig wenig Ausländer einbürgern. Unter den seit zehn Jahren in Deutschland lebenden Menschen mit Wurzeln im Ausland lag der Anteil 2022 bei drei Prozent.
Uelzen (epd). Polizei und Landesaufnahmebehörde Niedersachsen haben ein Kirchenasyl für eine russische Familie aufgelöst. Bereits am Abend des 12. Mai sei die vierköpfige Familie nach Spanien abgeschoben worden, wie die evangelische St. Michaelisgemeinde in Bienenbüttel bei Uelzen am 14. Mai mitteilte. „Wir sind geschockt vom Vorgehen der Landesaufnahmebehörde“, sagte Pastor Tobias Heyden dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Die Polizeibeamten hätten sich per Durchsuchungsbeschluss Zutritt zur Gemeindehauswohnung verschafft, in der die Familie untergebracht gewesen sei. Sie sei noch in der Nacht nach Barcelona geflogen worden, hieß es. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen warf der rot-grünen Landesregierung vor, sie habe damit ein jahrzehntelanges Tabu gebrochen.
Zum ersten Mal seit Jahrzehnten habe das Land Niedersachsen ein Kirchenasyl durch den Einsatz der Polizei beendet und die Schutzsuchenden abgeschoben, hieß es. Nach Angaben des Flüchtlingsrates war zuletzt 1998 in Niedersachsen ein Kirchenasyl geräumt und die betroffenen Personen abgeschoben worden. Danach hätten alle Innenminister des Landes betont, dass auf Zwangsmaßnahmen gegen Personen im Kirchenasyl verzichtet werde.
Im April sei dennoch ein Kirchenasyl von den Behörden aufgelöst worden. Die Abschiebung sei aber gescheitert. Der Geschäftsführer des Flüchtlingsrats, Kai Weber, sagte dem epd, nach der jetzigen Aktion gehe er davon aus, dass nun bewusst eine neue, restriktive Richtung eingeschlagen werde.
Das russische Ehepaar mit einem erwachsenen Sohn und einer 16-jährigen Tochter hielt sich den Angaben zufolge auf der Durchreise nach Spanien in Deutschland bei Verwandten auf, als Vater und Sohn einen Einberufungsbefehl erhielten, wie die Gemeinde mitteilte. Die Familie habe sich nicht an dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine beteiligen wollen und deshalb in Deutschland Asyl beantragt. Die Mutter sei aufgrund der psychischen Belastung schwer erkrankt und stationär behandelt worden. Dennoch sei der Asylantrag mit Verweis auf das Dublin-Abkommen abgelehnt worden. Die Familie habe bereits ein spanisches Visum gehabt.
Daraufhin habe sich die Familie an den evangelischen Kirchenkreis gewandt, sagte der Pastor. Dieser habe nach sorgfältiger Prüfung das Kirchenasyl für sinnvoll erachtet. Die Ärzte der Mutter hätten von einer Abschiebung dringend abgeraten. Die Prognose zur Integration der Familie sei zudem gut gewesen. Vater und Sohn hätten Arbeitsangebote vorweisen können. Die Tochter habe ein Gymnasium in Uelzen besucht.
Auch in anderen Bundesländern habe es in den zurückliegenden Monaten zum Teil spektakuläre Kirchenasylräumungen gegeben, sagte Flüchtlingsrats-Geschäftsführer Weber. Es solle offenbar vor allem Härte signalisiert werden. Das spiegele den Rechtsruck in der innenpolitischen Diskussion wider. „Statt den Rechtsextremen Paroli zu bieten, läuft die Politik ihren Parolen hinterher.“
Im Februar hatte die Polizei das Kirchenasyl eines syrischen Flüchtlings in einer evangelischen Kirchengemeinde in Rheinland-Pfalz beendet und den Mann nach Dänemark abgeschoben. Die Polizei in Schwerin hatte kurz vor Weihnachten ein Kirchenasyl in einer evangelischen Gemeinde gebrochen, um zwei erwachsene Söhne einer afghanischen Familie nach Spanien abzuschieben, die Abschiebung scheiterte. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche hat derzeit Kenntnis von 594 aktiven Kirchenasylen mit mindestens 780 Personen, darunter etwa 130 Kinder.
Frankfurt a.M. (epd). Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche beobachtet eine Zunahme von Räumungen und Räumungsversuchen von Kirchenasylen in Deutschland. Seit Juli 2023 habe es sieben Fälle von Räumungen, versuchten Räumungen oder Räumungsandrohungen gegeben, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft, Dieter Müller, dem Evangelischen Pressedienst (epd) am 15. Mai. „Das hatten wir in der Vergangenheit in dem Umfang nicht.“
Am 14. Mai war bekannt geworden, dass Polizei und Land Niedersachsen am Wochenende ein Kirchenasyl im Kreis Uelzen gebrochen hatten, eine russische Familie wurde nach Spanien abgeschoben. Asylgrund ist ein Einzugsbefehl für den Vater und den Sohn der Familie für den Kampf im Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie die medizinische Behandlungsbedürftigkeit der Mutter in Deutschland. Im Februar war in Rheinland-Pfalz ein Syrer aus dem Kirchenasyl nach Dänemark abgeschoben worden.
Mit der Aussage der Behörden in Uelzen sei eine neue Qualität erreicht, sagte Müller, der in Nürnberg beim Jesuiten-Flüchtlingsdienst arbeitet. Die Behörde hatte argumentiert, das Kirchenasyl sei geräumt worden, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Gründe für das Asylgesuch im sogenannten Dossierverfahren erneut geprüft und abgelehnt habe. Das passiere aber in 99 Prozent der Fälle, damit wäre das Kirchenasyl faktisch außer Kraft, sagte Müller.
Zu den sogenannten Dublin-Fällen existiert seit 2015 eine Absprache zwischen Kirchen und dem Bundesamt. Es geht dabei um Rückführungen in europäische Länder, in denen Geflüchtete zunächst Asyl beantragt haben. Kirchengemeinden reichen in solchen Fällen ein Härtefall-Dossier ein, das dann geprüft wird. Anlass für die Vereinbarung im Jahr 2015 sei die Räumung eines Kirchenasyls 2014 in Augsburg gewesen, sagte Müller. Daraufhin sei die Zahl der Kirchenasyle gestiegen, weil viele Gemeinden damals auf diese Möglichkeit aufmerksam wurden.
Im vergangenen Jahr ist laut Müller die bisherige Höchstzahl von knapp über 2.000 Kirchenasylen bundesweit erreicht worden. „Das könnte natürlich auch ein Grund sein, dass Ausländerbehörden eher über eine Räumung nachdenken als in den vergangenen Jahren“, sagte Müller.
Seit das Bamf 2015 das Kirchenasyl respektiert habe, habe es nur im Jahr 2020 eine Räumung mit anschließender Abschiebung in Gelsenkirchen gegeben. Danach habe es nach Kenntnis der Arbeitsgemeinschaft erst wieder im Juli 2023 einen Fall im nordrhein-westfälischen Viersen gegeben, als ein kurdisches Ehepaar in den Irak abgeschoben werden sollte. Die Abschiebung scheiterte.
Müller forderte, die katholischen und evangelischen Bischöfe müssten jetzt stärker in die Offensive gehen. „So langsam müssten die Bischöfe das Thema bei den zuständigen Behörden in Bund, Ländern und Kommunen nochmal ansprechen.“
Nürnberg (epd). Die bayerische Pflegeministerin Judith Gerlach (CSU) will sich für eine bundesweit einheitliche Pflegeassistenzausbildung einsetzen. Die Ausbildung zum Pflegefachhelfer und zur Pflegefachhelferin müsse schnell reformiert werden, forderte Gerlach am 14. Mai bei einer Veranstaltung der Bezirksarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege Mittelfranken in Nürnberg. Sie müsse einem neuen generalistischen Pflegeverständnis folgen, sagte Gerlach, heißt es in einer Mitteilung ihres Ministeriums.
Mit der generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau oder Pflegefachmann habe die Bundesregierung bereits maßgebliche Weichen gestellt, sagte die Ministerin. Deswegen müsse nun auch die Ausbildung der Pflegefachhelferinnen und -helfer bundesweit vereinheitlicht werden. „Bislang haben wir einen Flickenteppich aus unterschiedlichen Landesregelungen“, kritisierte sie. In manchen Bundesländern dauere die Pflegeassistenzausbildung bis zu zwei Jahre, in Bayern hingegen nur ein Jahr.
Die Einführung eines Pflegeassistenzgesetzes auf Bundesebene sei auch für eine kostenfreie Ausbildung mit verbindlich geregelter Ausbildungsvergütung wichtig. In Bayern könne die Ausbildung bereits kostenlos und ohne Schulgeld angeboten werden, so Gerlach.
Wegen des demografischen Wandels könne in Zukunft das Personal nicht allein aus Pflegefachpersonen bestehen. Benötigt werde „ein neuer Personalmix“ mit entsprechender Aufgabenverteilung zwischen Pflegefachhelfern, beruflichen und akademischen Pflegefachpersonen mit Heilkundekompetenzen, stellte die Pflegeministerin fest.
Berlin (epd). Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat für mehr Dienste an der Gemeinschaft geworben, um den Zusammenhalt zu fördern. Deutschland brauche „engagierte Mitmenschlichkeit“, gerade weil gesellschaftliche Konflikte schärfer würden, sagte der Bundespräsident am 15. Mai in Berlin. Zum 60. Jubiläum des Freiwilligen Sozialen Jahres rief Steinmeier zu einer offenen Debatte über Freiwilligen- oder Pflichtdienste auf. Er selbst hatte im vorigen Jahr eine soziale Pflichtzeit ins Gespräch gebracht. Die Wohlfahrtsverbände lehnen Pflichtdienste ab.
Steinmeier sagte, trotz unterschiedlicher Auffassungen über Freiwilligen- und Pflichtdienste dürfe man das gemeinsame Ziel nicht aus den Augen verlieren. Es komme darauf an, dass möglichst viele Menschen einmal in ihrem Leben etwas für das Gemeinwesen täten und die Erfahrung machten, für andere da zu sein. Er sehe „mit Sorge“, wie schwer es vielerorts geworden sei, Menschen für freiwilliges Engagement zu gewinnen. Angesichts der veränderten Sicherheitslage müsse in die Debatte über Bürgerdienste auch die Frage eines Wehrdienstes und die Kombination verschiedener Dienstformen einbezogen werden, sagte Steinmeier.
Der Bundespräsident sprach auf einer Festveranstaltung, mit der die Evangelischen Freiwilligendienste an die Einführung des Diakonischen Jahres vor 70 Jahren erinnerten, aus dem die Jugendfreiwilligendienste hervorgingen. Nach dem Aussetzen der Wehrpflicht wurden sie 2011 um den Bundesfreiwilligendienst erweitert. Auch bei der Bundeswehr ist es möglich, einen Freiwilligendienst zu leisten.
Als Geburtsstunde der Freiwilligendienste gilt das Diakonische Jahr: Am 9. Mai 1954 rief der damalige Leiter der nordbayerischen Diakonie Neuendettelsau, Hermann Dietzfelbinger, junge Frauen dazu auf, „ein Jahr ihres Lebens für die Diakonie zu wagen“. Am 29. April 1964 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres. Es schuf den gesetzlichen Rahmen für die heutigen Freiwilligendienste.
„Mit dem Aufruf zum Diakonischen Jahr 1954 wurde eine Gründungsidee geboren, die sich in den folgenden Jahrzehnten zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt hat. Heute engagieren sich in den Freiwilligendiensten zwischen Oberstdorf und Flensburg, zwischen Aachen und Görlitz und zwischen San José und Manila jährlich rund 14.000 Menschen in Kirche und Diakonie“, sagte Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch in seiner Begrüßung. Und mit Blick auf die Zukunft fügte er hinzu: „Unsere Vision ist eine langfristig gesicherte Finanzierung der Dienste sowie ein Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst.“
Er forderte ausreichende Ressourcen für die Dienste und einen Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst im In- oder Ausland. Jede und jeder, die oder der einen solchen Dienst leisten wolle, müsse ihn auch absolvieren können. „Aus 100.000 könnten gerne auch 200.000 Freiwillige im Jahr werden“, sagte Schuch.
Auch die amtierende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Kirsten Fehrs, forderte eine „verlässliche finanzielle Förderung durch den Bundeshaushalt“. Schon die heutigen Dienste bräuchten „dringend“ stabile Rahmenbedingungen.
Angesichts der Sparvorgaben für den Bundeshaushalt 2025, der derzeit von der Regierung erarbeitet wird, fürchten die Träger der Freiwilligendienste eine Wiederauflage der Kürzungspläne für den Bundeshaushalt 2024, die im Verlauf der Haushaltsberatungen nur teilweise zurückgenommen worden waren. Diakonie und evangelische Träger der Freiwilligendienste rechnen nach eigenen Angaben damit, dass Anfang des kommenden Jahres ein Viertel der bisherigen Mittel fehlen. Das Bundesfamilienministerium teilte auf Nachfrage mit, konkrete Aussagen zu den künftigen Freiwilligenjahrgängen könnten voraussichtlich erst im Sommer getroffen werden.
Mit mehr als 60 Organisationen sind die evangelischen Träger nach Angaben ihrer Dachorganisation der größte Anbieter von Freiwilligenplätzen in Deutschland. Jedes Jahr treten bei den evangelischen Organisationen rund 14.000 neue Freiwillige den Dienst an, bundesweit rund 100.000 Menschen.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge gratulierte zum Bestehensfest und erinnerte daran, dass bislang bereits 300.000 Menschen Freiwilligendienst bei evangelischen Trägern im In- oder Ausland geleistet haben. Er wünsche „viel Kraft für das weitere Engagement, um die Freiwilligendienste die nächsten Jahrzehnte zu erhalten“. Er selbst arbeite ebenfalls daran, dass diese Dienste für ein solidarisches Miteinander nicht vernachlässigt würden: 2023 hat der Verein Empfehlungen zur Verbesserung des Zugangs zu sozialen Berufen durch Freiwilligendienste veröffentlicht.
Frankfurt a. M. (epd). Pflegekräfte sind fast immer im Wettlauf gegen die Zeit. Manchmal schuften sie bis zur Erschöpfung. Auch Auszubildende in der Pflege bekommen die harten Arbeitsbedingungen zu spüren. Viele geben deshalb schon während ihrer Ausbildung auf. „Aus meinem Kurs haben zehn abgebrochen“, berichtet Yasmin Anders (Name geändert), die in Würzburg eine Ausbildung zur Pflegefachkraft macht. Auch sie, sagt die 26-Jährige, hatte zwischendurch Durchhänger.
Deutschlandweit versuchen Pflegeschulen und -betriebe, junge Menschen für den Einstieg in den Pflegeberuf zu gewinnen - was nicht immer von Erfolg gekrönt ist: Laut dem Pflegepanel des Bundesinstituts für Berufsbildung in Bonn schafften es im Jahr 2022 fast 80 Prozent von mehr als 900 befragten Pflegeschulen nicht, ihre Ausbildungsplätze komplett zu besetzen.
Anders hat während ihrer Lehre auch kritische Situationen erlebt: „Schon am Anfang meiner Ausbildung musste ich in einem Altenheim eine Wohngruppe mit 13 Bewohnern allein betreuen, weil kein Personal da war.“ Auch Medikamente habe sie austeilen müssen: „Das darf eine Auszubildende eigentlich nur unter Aufsicht tun.“ Es komme häufig vor, dass Pflege-Azubis Fachkräfte ersetzen müssten, sagt sie.
Anders ist es wichtig, mit ihrer Kritik für ein realistischeres Bild der Pflege-Ausbildung zu sorgen. Damit junge Leute Bescheid wissen, die sich mit dem Gedanken tragen, in die Pflege einzusteigen. Aber auch, damit sich die Ausbildung ändert. Ihren Namen möchte sie jedoch nicht in der Zeitung lesen: „Ich habe Angst, dass sich das auf mein Examen auswirkt“, erklärt sie.
Seit 2020 durchlaufen Pflege-Azubis die sogenannte generalistische Ausbildung. Altenpflegerinnen und Krankenpfleger werden dabei in den drei Lehrjahren weitgehend gemeinsam und nicht mehr wie früher getrennt ausgebildet. Laut Bernhard Rappenhöner, Vorsitzender des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste in Nordrhein-Westfalen, sorgt die Generalistik für „alarmierende“ Abbrecherzahlen. Rappenhöner spricht von einer Abbrecherquote von 46 Prozent.
Für bpa-Bundeschef Bernd Meurer Grund genug, eine grundsätzliche Frage zu stellen: „Warum wurde das Erfolgssystem der Altenpflegeausbildung abgeschafft, nachdem es zehn Jahre lang massive Zuwächse bei den Azubis von insgesamt 60 Prozent aufweisen konnte?“ Das sei genau die Aufwärtsentwicklung, die man angesichts der weiter steigenden Zahlen von Pflegebedürftigen dringend wieder bräuchte. „Stattdessen wurden durch neue und komplizierte Ausbildungsabläufe viele Interessierte und viele kleine Ausbildungsbetriebe verprellt“, so Meurer, dei die Generalsitik am liebsten wieder abgeschafft sehen würde. „Wer sich jetzt noch einer sachlichen Diskussion um die Entwicklungen seit Einführung der generalistischen Pflegeausbildung und die Zukunft der Altenpflegeausbildung verschließt, handelt ideologiegetrieben und nicht im Sinne der Pflegebedürftigen, deren Versorgung vielerorts längst nicht mehr sichergestellt ist.“
Ein Mangel an Nachwuchs- und Fachkräften verschärft den Pflegenotstand. „Noch in diesem Jahrzehnt droht ein Kipppunkt“, sagte Anke Röver von der Vereinigung der Pflegenden in Bayern dem Evangelischen Pressedienst (epd). Laut der Studie „Pflegepersonalbedarf Bayern 2023“ werden ab 2028 mehr Pflegekräfte den Beruf verlassen, als Absolventen nach ihrer Ausbildung in den Beruf starten.
Dass die Ausbildung ein Hauptproblem bei der Behebung des Fachkräftemangels ist, geht aus der im Januar durchgeführten Online-Umfrage der Initiative „Attraktiver Arbeitgeber Pflege“ (aap) hervor. Fast 900 Beschäftigte nahmen daran teil. Gefragt wurde nach der Zufriedenheit im Pflegeberuf.
Am unzufriedensten äußerten sich Auszubildende und junge Pflegekräfte. Sie sind mit ihrer Situation deutlich unzufriedener als examinierte Pflegerinnen und Pfleger, aber auch als Pflegehelferinnen und Pflegehelfer. Während ältere Pflegekräfte über 50 im Durchschnitt die „Zufriedenheitsnote“ 2,79 erteilten, lag der Durchschnitt bei den jungen Pflegerinnen und Pflegern unter 20 Jahren bei 3,12 und damit unter dem Gesamtdurchschnitt von 3,03.
Anja Hild vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe in Berlin sagt: „Wir hören aus unseren Arbeitsgruppen junger Pflegender häufig, dass die Praxisanleitungen durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen nicht im geforderten Maß stattfinden.“
Laut einer Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung wurden im Jahr 2020 fast 3.700 Pflegeausbildungen abgebrochen. Häufig geben junge Menschen der Untersuchung zufolge aufgrund fehlender emotionaler und praktischer Unterstützung auf. Die Arbeitsatmosphäre werde nicht selten als „unfreundlich“ empfunden.
Frankfurt a.M. (epd). Ende Februar kam das Aus für das Johannisheim in Stade nahe Hamburg. Die rund 60 Bewohnerinnen und Bewohner mussten ausziehen, nachdem die Rettung des insolventen Pflegeheims gescheitert war.
Nachrichten über insolvente Heime häufen sich derzeit. 2023 mussten laut Daten der Krankenkassen 66 Heime schließen, gut 3.300 stationäre Pflegeplätze gingen so verloren, das entspricht 0,36 Prozent der knapp 920.000 Plätze in Heimen zu Beginn des vergangenen Jahres. Dieser Verlust mag gering erscheinen, doch das ist nicht so. Denn die Zahl der Pflegeplätze muss zunehmen, weil die Bevölkerung altert und so mehr Personen pflegebedürftig werden. Einer Untersuchung des Essener RWI Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung zufolge braucht Deutschland bis zum Jahr 2040 mehr als 320.000 stationäre Pflegeplätze zusätzlich.
Es mangele Heimbetreibern an Geld, sagt der Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege, Thomas Greiner. „Grund für die Krise ist die organisierte Verantwortungslosigkeit von Kassen und Sozialhilfeträgern, Bund und Ländern“, schimpft er. Lohnsteigerungen für Personal würden nicht refinanziert, die Bundesländer investierten kaum oder gar nicht in die Infrastruktur.
Ein weiteres Problem vieler stationärer Einrichtungen ist nach Greiners Angaben die langsame Bürokratie. Wer auf Sozialhilfe angewiesen sei und im Heim lebe, sei darauf angewiesen, dass die Sozialämter die Kosten dafür übernehmen. Aber die Bearbeitung von Anträgen dauere in den Ämtern oft ein halbes Jahr lang oder noch länger, kritisiert Greiner. „Die Pflegeheime unterstützen Betroffene bei der Antragsstellung und sichern selbstverständlich die pflegerische Versorgung ab, auch wenn Rechnungen über Monate unbezahlt bleiben“, sagt er.
Sascha Köpke vom Kölner Institut für Pflegewissenschaft bestätigt: „Für viele Einrichtungen ist es ein Problem, mit Kostenträgern umzugehen, und das ist natürlich ein Skandal.“ Aber für den Verlust von Pflegeplätzen in Heimen sei das keine relevante Ursache. „Die Zahl der Heime ist nicht das entscheidende“, sagt der Pflegewissenschaftler, „sondern die Zahl der Pflegeplätze.“ Und die Zahl der Pflegeplätze hängt vor allem an der Zahl der Pflegekräfte.
Eine Umfrage der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft Ende 2023 beispielsweise ergab, dass 6,8 Prozent aller Pflegebetten wegen Personalmangels gesperrt sind. Bei der Caritas in Bayern waren es im September 2023 rund zehn Prozent der Betten. Das zeigt: Das Problem der mangelnden Fachkräfte ist vielfach größer als das der Insolvenzen. Und das eine ist oft Ursache für das andere. Müssen Heimbetreiber mitunter ganze Stationen sperren, fehlen ihnen in der Folge die Einnahmen. „Modelle, mit denen man bisher auf den Mangel reagiert hat, zum Beispiel Zeitarbeit, greifen nicht mehr“, erläutert Köpke.
Zudem gebe es Fehlplanungen im Gesundheitssystem insgesamt, sagt Köpke. Der deutsche Krankenhaussektor sei im internationalen Vergleich überdimensioniert. Weil hierzulande viel mehr Eingriffe in Kliniken anstatt ambulant gemacht werden, binde das Fachkräfte-Ressourcen. Köpke vermisst außerdem neue Ansätze in der Altenpflege. Außer personalintensiven Heimen gebe es kaum Alternativen für pflegebedürftige Senioren. Auch da seien andere Länder schon weiter als Deutschland.
In der Kritik der Heimbetreiber steht auch die generalistische Pflegeausbildung, also die Zusammenlegung der früher getrennten Ausbildungen für Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege. Pflegekräfte entschieden sich seither eher gegen die Altenpflege. AGVP-Präsident Greiner verweist auf sinkende Ausbildungszahlen.
Stefan Werner, Vizepräsident des Deutschen Pflegeverbands für Pflegeberufe, widerspricht hier. „Wenn eine Einrichtung Personal nicht halten kann, ist dafür die Einrichtung verantwortlich und nicht die Ausbildung“, sagt er. Es sei sicher nicht der richtige Weg, einen „Zaun um die beruflichen Möglichkeiten“ zu ziehen.
Auch Pflegeforscher Köpke stimmt zu, dass bei der attraktiveren Gestaltung der Pflegearbeit die Betreiber von Heimen durchaus gewissen Spielraum hätten. Bei Urlaubs- und Dienstplangestaltung flexibel auf Wünsche ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzugehen, ist zwar aufwendig, aber niemand würde sie daran hindern. Und hier gebe es auf Arbeitgeberseite durchaus positive Beispiele, sagt Köpke: „Einrichtungen, die gut klarkommen und ihr Personal halten können, gibt es durchaus.“
Langfristig helfe gegen den Fachkräftemangel die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Aufwertung des Pflegeberufs, erklärt Köpke. Dazu müssten Pflegekräfte mehr Kompetenzen erhalten. Wenn sie ihr Können auch ohne Anleitung der Ärzte einsetzen dürften, seien sie zufriedener im Beruf. Langfristig sei hier auch die generalisierte Ausbildung der richtige Weg.
Stefan Werner vom Berufsverband Pflege verweist auf die Bedeutung besserer Personalschlüssel. Es klinge zwar absurd, in Zeiten absoluten Personalmangels mehr Personal zu fordern, erklärt er, aber das sei ein Henne-Ei-Problem: „Wir wissen, dass ganz viele Pflegekräfte wegen der Arbeitsbelastung aus dem Beruf ausgestiegen sind.“ Die arbeiteten heute in Tankstellen oder in Sanitätshäusern, wo sie oft einen viel geringeren Verdienst als in ihrem erlernten Beruf in Kauf nähmen. Aber wenn man die Belastung senke, würden viele zurückkehren oder Teilzeitkräfte ihre Arbeitszeit aufstocken. Dazu brauche es die Personalschlüssel, erklärt er: „Wir müssen erst einmal die Stellen schaffen, um sie besetzen zu können.“
Keine kleine Aufgabe. Die mehr als 320.000 zusätzlichen Pflegeplätze, die Deutschland bis 2040 braucht, bedeuten: 163.000 bis 380.000 Vollzeitkräfte zusätzlich.
Hannover (epd). Der niedersächsische Diakonie-Chef Hans-Joachim Lenke hat sich dafür ausgesprochen, den Einsatz von Robotern in der Pflege von alten und kranken Menschen voranzutreiben. So könnten etwa Heberoboter dazu beitragen, die Pflegekräfte körperlich zu entlasten, sagte Lenke in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zudem könnten soziale Roboter einen Teil der sozialen Interaktion in der Pflege übernehmen: „Auch um dem immer größer werdenden Personalmangel entgegenzuwirken.“ Die Diakonie gehört zu den großen Trägern der Pflege in Niedersachsen.
Lenke zufolge werden in den nächsten Jahren zahlreiche Pflegekräfte aus der Generation der „Babyboomer“ in den Ruhestand gehen, also der Menschen, die bis 1968 geboren wurden. Sie machten derzeit etwa 40 Prozent der Pflegekräfte aus. Ihr Ruhestand werde eine große Lücke hinterlassen. „Der Nachwuchs ist da, aber bei weitem nicht in der Zahl, die wir für die Aufrechterhaltung des derzeitigen Systems benötigen“, erläuterte Lenke. „Diese Lücke werden wir auch nicht durch Pflegekräfte aus dem Ausland schließen können.“
Um neue Pflegekräfte zu gewinnen, müsse der Alltag in der Pflege effizienter organisiert werden, um die Attraktivität des Berufs zu erhöhen. „Der ganze Digitalisierungsbereich muss vorangetrieben werden“, forderte Lenke. „Es geht darum, bürokratische Abläufe und Dokumentationspflichten so schlank und effizient wie möglich zu gestalten, damit die immer weniger werdenden Pflegekräfte am Menschen und in der tatsächlichen Pflege eingesetzt werden können und nicht am Faxgerät.“
So müsse die Dokumentation der Pflege mit Tablet und Sprachsteuerung möglich sein: „Damit ich nicht eine Papierakte mit mir herumschleppen und alles händisch in fünf Formulare eintragen muss“, sagte Lenke. „Das wäre sonst so ähnlich, wie wenn jemand an einem Commodore-64-Computer seinen Bürojob verrichten sollte. Da würde doch auch jeder sagen: Das mache ich nicht.“
Wichtig sei auch, Pflegekräften mehr Verantwortung zu übertragen. „Bei unseren europäischen Nachbarn haben Pflegekräfte einen anderen Kompetenzrahmen, in dem sie sich bewegen“, sagte der Diakonie-Chef: „Unsere Pflegekräfte sind sehr gut ausgebildet, viele haben sich auf bestimmte Themen wie die Wundversorgung oder die palliative Versorgung spezialisiert. Dieses Know-How muss auch eingesetzt werden dürfen, und zwar selbstständig und ohne permanente ärztliche Verordnungspflicht. Das würde auch die Ärztinnen und Ärzte entlasten.“
Die Bezahlung der Pflegekräfte habe sich inzwischen verbessert, sagte Lenke: „Es hält sich ja immer noch hartnäckig die Erzählung der schlecht bezahlten Pflegekräfte. Da muss man sagen, dass das so nicht mehr stimmt.“ In den vergangenen Jahren habe es mehrere Tarifsteigerungen und ein Tariftreuegesetz gegeben.
Selbsttötungen sind so alt wie die Menschheit. Seit jeher haben sich Menschen das Leben genommen. Allein das Alte Testament berichtet von sieben Suiziden. Grundlegend für den Suizidwunsch ist, einen gegenwärtigen oder in Zukunft befürchteten Zustand nicht erleben zu müssen. Das eigene Leben wird nicht länger als lebenswert empfunden. Diese individuelle Bewertung hängt unvermeidlich auch mit wechselnden gesellschaftlichen Wertvorstellungen zusammen, wie ein Blick in die Geschichte zeigt.
Schon in antiken Schriften finden sich Hinweise dafür, dass die Älteren sich durch den Tod entfernen und den Jüngeren aus dem Wege gehen sollten. Plutarch hat von einem Brauch auf der Insel Kea berichtet. Hier sollen Alte, wenn sie das Gefühl hatten, dass ihr Leben für sie selbst oder die Gemeinschaft zur Last wurde, einen Schierlingsbecher getrunken haben. Die Stoiker dagegen, allen voran Seneca, betonten die Autonomie des Individuums, die freiheitliche Selbstbestimmung. Gerade im Angesicht des Todes sollte das Individuum nicht die Macht über das eigene Leben und den eigenen Tod verlieren.
Über Jahrhunderte galt menschliches Leben in weiten Teilen Europas als Wert an sich und unverfügbar. Die Ärzte hatten geschworen, niemandem ein tödliches Gift zu verabreichen, auch nicht auf seine Bitte hin. Sich selbst zu töten, war gesetzlich verboten und wurde von den christlichen Kirchen als Sünde geächtet - mit grausamen Konsequenzen: Unehrenhafte Bestattung unter dem Galgen, ewige Verdammnis, Einzug des Vermögens.
Gleichwohl blieben die Selbsttötungen ein hoch emotionalisiertes Streitthema. Immerhin wird seit 1871 der Suizid in Deutschland nicht mehr bestraft. Zu dieser Zeit flammte die Diskussion über die Selbstbestimmung am Lebensende erneut auf. Sehr bald verschmolzen die Themen Selbstbestimmung am Lebensende, Tötung auf Verlangen, die Verhütung erbkranken Nachwuchses und „Gewährung des Gnadentodes“ zu einer übergreifenden, pseudowissenschaftlich und politisch aufgeladenen Debatte. Lange bevor Nazi-Deutschland seine Euthanasieverbrechen beging, hatte es eine jahrzehntelang währende Debatte gegeben, die den Lebensschutz schleichend immer mehr in den Hintergrund geschoben hatte.
Nun zeichnet sich seit den 1980er Jahren in Deutschland eine Entwicklung ab, bei der erneut das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen Menschen ohne ausreichenden Rückbezug auf den Lebensschutz diskutiert wird. Einigermaßen geschichtsvergessen wird der willentlich vorverlegte Todeszeitpunkt als Ausdruck höchster Selbstbestimmung in Freiheit glorifiziert. Dabei ist der Begriff „Freitod“ ein Euphemismus - ähnlich wie die Formel vom „selbstbestimmten Sterben“. Diese inzwischen verfestigten Begriffe beschönigen das tatsächliche Geschehen. Die tatsächliche Selbstbestimmung erschöpft sich allenfalls darin, den eigenen Todeszeitpunkt vorzuziehen. Längst aber sind die Metaphern vom „selbstbestimmten Sterben“ und vom „Freitod“ fest in der Umgangssprache verankert. So ist eine veränderte Denkumgebung entstanden, die Handlungen nach sich zieht. Der natürliche Tod rückt so in die Nähe eines vermeidbaren Übels. Selbsttötungen - allein oder mithilfe Anderer - wird so der Weg in die Normalität gebahnt.
Ausdruck und Verstärker dieser Entwicklung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das im Februar 2020 ein Recht auf „selbstbestimmtes Sterben“ festgeschrieben hat. Dieses Recht gilt allerdings nur dann, wenn die Suizidentscheidung frei getroffen wurde und von Dauer ist, die Person zuvor umfassend aufgeklärt und die Willensentscheidung ohne äußeren Druck zustande gekommen ist.
Mit ihrem Urteil haben die Verfassungsrichter die Idealisierung des Selbstbestimmungsrechts noch einmal verstärkt, weil die äußeren Einflüsse auf das Zustandekommen einer „freien“ Suizidentscheidung zu wenig in Betracht gezogen wurden. Das gesellschaftliche Klima hat aber Einfluss auf persönliche Bewertungen. Die immer wieder verwendeten Begriffe von der „Überalterung“, der „Rentnerschwemme“, der „Kostenexplosion im Gesundheitswesen“ oder dem „Pflegenotstand“ sind sicher nicht dazu angetan, den Lebensmut vulnerabler Menschen zu stärken. Die Zustände in nicht wenigen Alten- und Pflegeheimen oder Kliniken sind bereits jetzt so, dass die Neigung, den eigenen Suizid in Erwägung zu ziehen, eher gefördert denn gebremst wird. Niemand möchte schließlich anderen zur Last fallen.
Allein diese Versorgungsrealitäten, verstärkt durch die unzureichende Suizidprävention und die Idealisierung des Freitodes, deformieren die „freie“ Willensbildung und schwächen den Lebensschutz weiter. Die unausgesprochene Botschaft heißt: Wie immer die Umstände auch sein mögen: Man kann sich ja „befreien“ mit dem legalisierten assistierten Suizid.
Im Sommer 2023 hat der Bundestag den Versuch unternommen, mit einem Gesetz die Beihilfe zum Suizid zu regeln. Eine Einigung kam nicht zustande. Die Auffassungsunterschiede, wie denn der Zugang zu den lebensbeendenden Wirkstoffen geregelt sein solle, waren zu groß. Einigen konnte man sich lediglich auf die Forderung nach einer umfassenden Suizidprävention und einem Suizidpräventionsgesetz. Die weitere Entwicklung wird nicht zuletzt davon abhängen, ob die Rahmenbedingungen und das Klima so gestaltet werden können, dass ein lebensbejahender Mentalitätswandel gefördert wird.
Derzeit läuft die Entwicklung indes in eine andere Richtung. Die Anzahl der Suizidtoten stieg 2023 erstmals seit vielen Jahren wieder an. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bieten einige Vereine „Freitodbegleitung“ an. Der größte dieser Vereine, die „Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben“, hat im Jahr 2023 insgesamt 419 ärztliche Freitodbegleitungen gemeldet, im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von rund 90 Prozent.
Wie anfällig für Missbrauch die derzeitige Situation ist, zeigen aktuelle Gerichtsverfahren. Der 81-jährige Johann Friedrich S. wurde vom Landgericht Essen wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, weil er Beihilfe zum Suizid geleistet hat, obwohl das suizidwillige Opfer zu einer freiverantwortlichen Entscheidung zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage war. Der 74-jährige ehemalige Berliner Hausarzt Christoph T. wurde in Berlin ebenfalls verurteilt: Er hatte einer akut depressiven Studentin bei ihrem Suizid geholfen, obwohl die Frau aufgrund ihres Gesundheitszustandes keine freie Willensentscheidung treffen konnte.
Im August 2019 spritzte eine Ehefrau ihrem mehrfach erkrankten und sterbewilligen Ehemann auf dessen Bitte eine todesursächliche Überdosis Insulin. Zuvor hatte sie auf Verlangen des Ehemannes alle verfügbaren Tabletten zusammengetragen, die der Mann selbstständig eingenommen hatte. Das Landgericht Stendal verurteilte die Frau wegen Tötung auf Verlangen zu einer einjährigen Freiheitsstrafe. Im Juni 2022 hob der BGH das Urteil auf und sprach die Ehefrau frei. Über die Ausführung des lebensbeendenden Aktes habe allein der Mann bestimmt, der auch an den Tabletten gestorben wäre - nur eben später. Die Ehefrau hat lediglich straffreie Beihilfe zum Suizid geleistet - so der BGH. Damit billigt der BGH, dass unter bestimmten Umständen die aktive Sterbehilfe zulässig ist.
Die angesprochenen Gerichtsverfahren zeigen, dass die ausschließlich an die freiverantwortliche Entscheidung des Einzelnen gebundene Suizidhilfe zum Einfallstor für Aufweichungen des Lebensschutzes wird. Der „freie Wille“ ist eben keine objektivierbare Größe, sondern ein soziales Konstrukt, mit weiten Interpretationsmöglichkeiten. Neben den Schwierigkeiten, eine freiverantwortliche Suizidentscheidung tatsächlich festzustellen, zeigt ein Blick nach Belgien, Kanada oder Holland, wie geräuscharm die legalisierte Beihilfe zur Selbsttötung zum Türöffner für die Ausweitung von weitergehender Sterbehilfe geworden ist. Aus Kanada wurde zuletzt berichtet, dass Menschen mit Behinderungen und teure Patienten zum Suizid ermuntert werden.
Um eine ausgewogene und beständige Balance zwischen dem Recht auf assistierten Suizid und dem generellen Lebensschutz zu erreichen, müssen die aktuellen und zukünftigen Risiken und Nebenwirkungen mitbedacht werden. Dazu sind die Berücksichtigung von Erfahrungen aus anderen Ländern und historische Kenntnisse unverzichtbar. Was ist mit jenen Menschen, die keine frei verantwortliche Entscheidung treffen können? Haben auch Minderjährige das Recht auf assistierten Suizid, wie etwa heute schon in Belgien? Wie lässt sich der Gefahr begegnen, dass aus dem individuellen Recht auf Suizidbeihilfe eine unausgesprochene gesellschaftliche Erwartung zum „freiwilligen“ Suizid wird?
All diese Risiken muss eine in Deutschland dringend benötigte Regelung zur Suizidbeihilfe bedenken. Mindestens muss sichergestellt sein, dass die Feststellung einer freiverantwortlichen Suizidentscheidung von zwei unabhängigen Fachleuten zu unterschiedlichen Zeiten erfolgt - frei von finanziellen Anreizen. Die direkte Beihilfe zur Selbsttötung muss davon personell und organisatorisch getrennt sein. Die Beihilfe zum Suizid bei Minderjährigen muss prinzipiell ausgeschlossen sein.
Erforderlich ist eine Regelung, die den gesicherten freien Willen des Einzelnen respektiert, ohne den Lebensschutz zu vernachlässigen. Der flächendeckende Ausbau der Palliativmedizin, eine ausreichende Hospiz-Versorgung, eine verbesserte Alltagsassistenz für ältere Menschen im gewohnten Umfeld und eine ausreichende Suizidprophylaxe sind Grundvoraussetzungen für freie Entscheidungen.
Fürth (epd). Der Mediziner und langjährige Leiter des Hospizvereins Region Fürth, Roland Hanke, sieht Versuche kritisch, die Sterbehilfe gesetzlich zu regulieren. „Gesetze sind sehr starr. Einen Menschen und seine Individualität durch diese Gesetze abzubilden, ist meines Erachtens nicht möglich“, sagte er im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Ärztinnen und Ärzte seien aber dankbar für Rechtsprechungen, die Sterbehilfe erlauben und die Situationen beschreiben, in denen Sterbehilfe möglich und in denen sie verboten sei.
Seit Kurzem wird im Bundestag fraktionsübergreifend wieder an einem Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe gearbeitet. Die Regelung soll auch ein angemessenes Schutzkonzept beinhalten. Diesen Fokus begrüßt Hanke, da dieser bei den vorhergehenden Gesetzesinitiativen nur ein marginales Thema gewesen sei. „Wir erkennen, dass 90 Prozent der Suizidwünsche Appelle sind: An sich möchte ich ja leben, aber nicht unter diesen Bedingungen“, sagte Hanke. In diesem Rahmen seien Gespräche wichtig, „in denen sehr wohl die Lebenssehnsucht von Menschen erkannt werden kann und wo ihnen auch eine Hand gereicht wird, um wieder zurückzufinden ins Leben“.
Bei jungen Menschen sieht Hanke die Suizidprophylaxe mittlerweile gut gelungen, bei älteren Menschen, vor allem Männern über 55 Jahren, müsse aber noch viel mehr getan werden. „Da muss das Schutzkonzept deutlich mehr betont werden als der Weg, sich rechtlich korrekt das Leben zu nehmen.“ Der Arzt plädierte dafür, den angekündigten Suizid als Notfall und als Alarmzeichen für gesellschaftliche Strömungen zu sehen, wie Einsamkeit oder Abhängigkeit im Alter.
Der Hospizverein Fürth zählt 855 Mitglieder und begleitet in Zusammenarbeit mit dem Palliativ-Care Team in der Region insgesamt rund ein Drittel der Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Nach 29 Jahren Einsatz ist Roland Hanke als Leiter des Hospizvereins in den Ruhestand verabschiedet worden.
Die UnterzeichnerInnen sehen mit großer Sorge, dass die Rechte junger Geflüchteter in Deutschland beschnitten werden und Hilfebedarfe von öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zum Teil pauschal geringer eingeschätzt werden. Hintergrund sind Erlasse und Empfehlungen verschiedener Bundesländer, die eine Qualitätsabweichung für etwa 16-jährige männliche unbegleitete Geflüchtete ermöglichen, die aber mit dem geltendem Recht - so ein aktueller umfassender Fachbeitrag - nicht im Einklang stehen.
Die UnterzeichnerInnen sehen das Primat der Kinder- und Jugendhilfe - die Vorrangstellung der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe - und die Rechtsstaatlichkeit verletzt und fordern eine Rückkehr zu diesen Prämissen einer demokratisch verfassten Jugendhilfe. Sie fordern zudem die Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen rechtebasiert auszugestalten.
Jeder junge Mensch hat das unveräußerliche Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII). Dies gilt auch uneingeschränkt für junge Geflüchtete, gleichwohl ob sie begleitet oder unbegleitet nach Deutschland eingereist sind. Das ausdifferenzierte Kinder- und Jugendhilfesystem steht somit allen jungen Menschen bis mindestens zum 21. Lebensjahr uneingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Bundesländer haben seit Herbst 2023 auf der exekutiven Seite Erlasse und Empfehlungen veröffentlicht, die eine grundsätzliche Abweichung von Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendhilfe bei Hilfen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete (umF) ermöglichen. Die Bundesländer begründen dies mit der gestiegenen Anzahl von jungen Geflüchteten und den fehlenden, zuvor abgebauten Strukturen für Geflüchtete sowie dem strukturellen Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Rechte von Geflüchteten werden so radikal von der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe beschnitten.
Die Abweichung bei Qualitätsstandards bei Hilfen für junge Geflüchtete wird seit Jahren von Fachorganisationen - wie den Fachverbänden für Erziehungshilfen, dem BumF oder auch Kinder- und Jugendhilfeträgern - fachlich kritisch diskutiert und als politisch motiviert zurückgewiesen. Diverse Rechtsgutachten und -einschätzungen zeigen zudem auf, dass eine Ungleichbehandlung von geflüchteten und nicht-geflüchteten jungen Menschen mit dem Recht nicht in Einklang zu bringen ist und die Grundrechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen verletzt.
Im Wissen um diese fachliche und rechtliche Einschätzung haben diverse Bundesländer pauschal Altersgruppen und Bedarfslagen von Minderjährigen identifiziert, die eine ungleiche Behandlung von jungen Geflüchteten rechtfertigen sollen. Dieses Vorgehen ist nicht nur fachlich zurückzuweisen, sondern stellt eine massive Verletzung der Grundrechte dieser besonders vulnerablen Kinder und Jugendlichen durch staatliches Handeln dar.
Die pauschale Abweichung von Qualitätsstandards für umF sind mit geltendem nationalen, wie internationalem Recht nicht im Einklang und diskriminieren junge Geflüchtete in besonderer Weise. In einem aktuellen Fachbeitrag zur Einschätzung der rechtlichen Grundlagen einer pauschalen Standardabsenkung über Erlasse und Empfehlungen verschiedener Bundesländer wird rechtlich fundiert deutlich: Geflüchtete unbegleitet Minderjährig sind in besonderem Maße auf den Schutz und die Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe angewiesen.
Ausgerechnet jungen Menschen, die ohne Eltern oder Personen, die für sie verantwortlich sind, eine Flucht bewältigt haben, alleine Adoleszenz- und zentrale Entwicklungsprozesse durchleben müssen, Verluste und Trennung von den Eltern und Familien zu verarbeiten haben, wird in aktuellen politischen Forderungen - entgegen bestehenden Erkenntnisse - ein im Gegensatz zu anderen Gleichaltrigen niedrigerer Bedarf an Leistungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe unterstellt, sodass sie in SGB-VIII-fremden Unterkünften untergebracht werden können. Dabei werden entlang gesetzlich nicht vorgesehener, rein politisch konstruierter Differenzkategorien (wie willkürliche Altersgrenzen oder Geschlecht) pauschale niedrigere Bedarfe konstruiert.
Abgesehen von der besonderen, allein schon rechtlichen Vulnerabilität von unbegleiteten Minderjährigen, steht insbesondere der Grundsatz der individuellen Bedarfsermittlung und der Eignung der Maßnahme beziehungsweise Hilfe im Widerspruch zu einer pauschalen Zuordnung von Bedarfslagen nach ganzen Personengruppen, hier unbegleiteten Minderjährigen, im Hinblick auf deren Aufnahme, Versorgung und Betreuung.
Insgesamt findet sich weder im SGB VIII selbst noch nach der rechtlichen Systematik und dem Sinn und Zweck der Kinder- und Jugendhilfe ein Anknüpfungspunkt für eine benachteiligende Andersbehandlung von unbegleiteten Minderjährigen bei der Ausgestaltung der Inobhutnahme und den individuellen Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unterliegen dem Primat der Kinder- und Jugendhilfe und damit dem Anwendungsbereich des SGB VIII.
Anknüpfungspunkt ist im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe immer die individuelle Lebenssituation der jeweiligen Person und der entsprechende individuelle Hilfebedarf. Dabei ist die (vorläufige) Inobhutnahme von unbegleiteten Minderjährigen zwingend, da in ihrem Fall immer eine latente Gefährdungssituation aufgrund der Abwesenheit von Personensorge- und Erziehungsberechtigten besteht. Der dahinterstehende Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe ist sowohl verfassungsrechtlich durch die Schutzverpflichtung des Staates vorgegeben als auch völker- und europarechtlich geboten".
Die UnterzeichnerInnen fordern die Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf, zum Primat der Kinder- und Jugendhilfe und Rechtsstaatlichkeit - als Schutz der BürgerInnen vor staatlicher Willkür - zurückzukehren. Die Rechte der jungen Geflüchteten sind kein Spielball politischer Stimmungslagen. Es handelt sich vielmehr um Menschenrechte, die unveräußerlich sind und überall und für alle gelten - auch in Deutschland! Es braucht eine verlässliche Infrastruktur für alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland. Die Kinder- und Jugendhilfe ist rechtebasiert auszugestalten und darf nicht über rechtswidrige Praxen und aufgrund von politischem Druck sukzessive ausgehöhlt werden.
UnterzeichnerIinnen: • AWO Bundesverband e.V. • Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. • Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. • Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe e.V. • Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e.V. • Deutscher Paritätische Gesamtverband - Gesamtverband e.V. • Diakonie Deutschland e.V. • Die Kinderschutz-Zentren e.V. • Evangelischer Erziehungsverband e.V. • Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. • Internationaler Bund (IB) • MINA - Leben in Vielfalt e.V. • terre des hommes Deutschland e. V. • Prof. Dr. Mechthild Wolff, Hochschule Landshut, Studiengangsleitung Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe • Prof. Dr. Timo Ackermann, Alice Salomon Hochschule Berlin, Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe • Norbert Struck, Berlin
Osnabrück (epd). Bildungsexperten sehen die zunehmende Öffnung von Kindertagesstätten für nicht ausgebildete Hilfskräfte skeptisch. Sowohl Quereinsteiger als auch vorübergehend eingesetzte Hilfskräfte wie Rentner oder Eltern dürften in der Kinderbetreuung keinesfalls ohne Qualifizierungen eingesetzt werden, sagte Karsten Herrmann, stellvertretender Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Grundkenntnisse etwa in Entwicklungspsychologie, Pädagogik und Kinderschutz seien unerlässlich: „Es sollte nicht der Eindruck entstehen, jeder könne im Prinzip in einer Kita mit Kindern arbeiten.“
Zuletzt hatte der niedersächsische Städte- und Gemeindebund den Einsatz von Eltern und Rentnern gefordert, damit Träger ihre Kitas trotz des Fachkräftemangels über eine Kernzeit von vier Stunden hinaus offenhalten könnten. Herrmann betonte, er sehe durchaus das Dilemma, in dem die Kitas steckten. Deshalb sei es grundsätzlich zu begrüßen, wenn die Träger nach kreativen Lösungen suchten. „Gerade für Kinder aus bildungsfernen und sozial benachteiligten Familien ist der Kita-Besuch wichtig.“
Andererseits biete der vorübergehende Einsatz von Aushilfskräften, selbst wenn sie weitergebildet würden, keine Kontinuität, sagte Herrmann, kommissarischer Geschäftsführer des Niedersächsischen Instituts für frühkindliche Bildung und Entwicklung (nifbe) mit Sitz in Osnabrück: „Kinder können kein Vertrauen und keine Bindung aufbauen, wenn Eltern oder Rentner nur wenige Stunden pro Woche in der Kita arbeiten.“ Zudem hätten wissenschaftliche Studien bewiesen, dass benachteiligte Kinder nur von qualitativ hochwertigen Angeboten in den Kitas profitierten. "Nur dann können sie Rückstände aufholen. Wenn sie nur betreut werden, drohen sie weiter zurückzufallen.
Zugleich kritisierte Herrmann das drohende Aus für die finanzielle Unterstützung der Kitas durch den Bund. Die Hinweise verdichteten sich, dass das Kita-Qualitätsgesetz anders als geplant über 2024 hinaus nicht weitergeführt werde. Die Bundesregierung hatte für das vergangene und das laufende Jahr vier Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Ein Wegfall des Geldes in den kommenden Jahren werde die Situation für die Kitas weiter verschlechtern, sagte Herrmann.
Der Staat müsse aufhören, ständig Notreparaturen am Kita-System vorzunehmen, sagte Herrmann. Er müsse mehr Geld in die Hand nehmen und jetzt die Weichen stellen, um den Beruf und die Ausbildung attraktiver zu machen. So sollten etwa Karrierechancen für Fachkräfte eröffnet werden. Das Kita-Personal müsse von fachfremden Aufgaben wie Verwaltung und Hauswirtschaft entlastet werden.
Berlin (epd). Der 7. „mitMenschPreis“ ist am 13. Mai in Berlin vergeben wurden. Das Gesamtpreisgeld von 15.000 Euro ging an drei auf ihre Art vorbildliche Organisationen, teilte der evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB) am 14. Mai mit. Es siegte das Projekt Inklusive Lotsen-Tandems „Maria-Zeitler Gedenkort“ der Johannes-Diakonie in Mosbach. Dabei bilden ein Mensch mit und ein Mensch ohne Behinderung gemeinsam ein inklusives ehrenamtliches Lotsen-Tandem, das Besuchergruppen über den neu erschaffenen Maria-Zeitler Gedenkpfad führt. Der erinnert an die grausame Geschichte von Maria Zeitler und weiteren 262 Bewohnerinnen und Bewohner der Johannes-Diakonie, die Opfer der NS-„Euthanasie“ wurden.
Mit dem mitMenschPreis werden Projekte und Initiativen ausgezeichnet, die Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischer Erkrankung und/oder hohem Unterstützungsbedarf mehr selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen. Ausrichter ist BeB gemeinsam mit dem Preisgeld-Stifter, der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Pfarrer Frank Stefan, Vorsitzender des BeB, sagte, die Gewinnerprojekte zeigten „auf inspirierende Weise, wie Engagement und Zusammenarbeit die Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit verschiedenen Bedürfnissen fördern können“.
Den zweiten Preis im Wettbewerb bekam die Initiative Inklusion und nachschulische Perspektiven für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, Mühlwerk Sinneswandel gUG. Dazu erläuterte die Jury: Das Ende der Schulzeit für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf bringt soziale Barrieren mit sich. Das Inklusionsprojekt in einer ehemaligen Sägemühle schafft einen offenen Treffpunkt für alle. Mit einem Café und einer Backstube ermöglicht es sinnvolle Beschäftigung und soziale Teilhabe.
Der dritte Preis ging an NRW LSBTIQ inklusiv. Dazu die Jury: „NRW LSBTIQ inklusiv verbessert die Lebenssituationen von LSBTIQ Personen mit Beeinträchtigungen durch eine intersektionale Grundlagenstudie, Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierungsmaßnahmen. Das Projekt stärkt Selbsthilfe und Selbstbestimmung, fördert den Austausch und schafft öffentliche Aufmerksamkeit für Diskriminierung.“
Nürnberg (epd). Mit dem Projekt „Powerbank“ will die Rummelsberger Diakonie gezielt junge Menschen in Nürnberg unterstützen, die die stationäre Jugendhilfe verlassen. Sogenannte Careleaver seien zunächst in Wohngruppen oder einer Pflegefamilie untergebracht und müssen diese mit 18 Jahren verlassen, sagte Werner Pfingstgraef, Regionalleiter der Rummelsberger Jugendhilfe bei der Projektvorstellung am 15. Mai im Nürnberger Jugendzentrum Luise. Oft hätten sie aber noch Bedarf an Beratung und Unterstützung. Gerade Menschen mit Fluchterfahrung oder Behinderung hätten mit vielen Herausforderungen zu tun.
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sei seit 2022 ein Rechtsanspruch auf weitere Unterstützung verankert worden. Das Ziel sei, die jungen Menschen gut in ein eigenverantwortliches Leben zu begleiten. Zielgruppe sind laut Projektkoordinatorin Samira Moftakhar Menschen im Alter von 16 bis 27 Jahren, die entweder noch in der Jugendhilfe untergebracht sind oder diese bereits verlassen haben. Das Projekt „Powerbank“ soll diese Jugendlichen zur Selbstorganisation ermutigen, unabhängig von einem Migrationshintergrund oder eventuellen Behinderungen.
Geplant sei, eine Regionalgruppe des Vereins „Careleaver Deutschland“ in Nürnberg und Umgebung aufzubauen, sagte Moftakhar weiter. Diesen neuen Verein sollen Jugendliche selbst gründen und organisieren und sich deutschlandweit mit anderen Gruppen vernetzen. In Peer-To-Peer-Angeboten beraten junge Menschen, die selbst Careleaver sind, aus ihrem eigenen Erfahrungsschatz.
Zusätzlich bietet die Diakonie Einzelberatungen und Gruppenberatungen an. Die zentralen Themen des Projekts sind den Angaben zufolge Wohnen, Bildung und Ausbildung, Finanzen sowie rechtliche Fragen. Die Finanzierung kommt über fünf Jahre von der Aktion Mensch und der Rummelsberger Diakonie.
Kassel (epd). Die Sozialhilfe darf die Kosten für eine barrierefreie Wohnung gleichmäßig auf behinderte und nicht behinderte Bewohner aufteilen. Nur wenn eine behindertengerechte Ausstattung der Wohnung allein dem behinderten Bewohner zuzuordnen ist und nur von ihm genutzt werden kann, kann vom Sozialhilfeträger ein höherer Unterkunftskostenanteil verlangt werden, urteilte am 8. Mai das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. In zwei weiteren Verfahren klärte der 8. BSG-Senat, unter welchen Voraussetzungen die Eingliederungshilfe einer gehbehinderten Schülerin die Taxifahrtkosten zur Schule zahlen und wann die Sozialhilfe Rentenbeiträge für pflegende Angehörige übernehmen muss.
Im ersten Verfahren hatte eine Rollstuhlfahrerin aus Essen geklagt, die neben ihrer Erwerbsminderungsrente auf Grundsicherungsleistungen im Alter angewiesen ist. Die Frau lebte im streitigen Zeitraum von Februar bis April 2017 mit ihrem erwachsenen, in Ausbildung befindlichen Sohn zusammen. Dieser war nicht auf Sozialhilfeleistungen angewiesen.
Die Stadt Essen übernahm für die 61 Quadratmeter große, barrierefreie Wohnung nur die Unterkunftskosten für die Rollstuhlfahrerin. Dabei teilte die Kommune die gesamten Unterkunftskosten nach „Köpfen“, also nach der Anzahl der Bewohner, auf. Die Klägerin erhielt damit die Hälfte der Unterkunftskosten erstattet.
Die Rollstuhlfahrerin meinte, dass ihr ein höherer Unterkunftskostenanteil zustehe. Sie sei allein wegen ihrer Behinderung auf die barrierefreie Ausstattung angewiesen, etwa im Bad oder wegen des Aufzugs im Haus. Daher müsse die Stadt für sie diesen Unterkunftskostenanteil in voller Höhe übernehmen. Die behinderungsbedingten Mehrkosten könnten nicht ihrem nicht behinderten Sohn zugerechnet werden.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gab der Klägerin recht. Die Essener Richter stellten fest, dass barrierefreie Wohnungen im Durchschnitt teurer sind als andere. Die Stadt müsse daher neben der hälftigen Übernahme der Unterkunftskosten weitere elf Prozent der Miete übernehmen.
Doch Sozialhilfeträger dürfen die Unterkunftskosten regelmäßig nach der Anzahl der Bewohner, also nach dem Kopfteilprinzip, aufteilen, urteilte nun das BSG. Dies gelte auch für barrierefreie Wohnungen, wenn die entsprechenden Einrichtungen und Umbauten von allen Bewohnern genutzt werden könnten. Dies sei hier der Fall. So sei beispielsweise der Fahrstuhl von allen Bewohnern gleichermaßen nutzbar.
Nur wenn eine besondere behindertengerechte Ausstattung konkret nur den behinderten Menschen zugeordnet werden könne, könnten höhere Kosten von der Sozialhilfe übernommen werden. Als Beispiel nannte das BSG ein notwendiges Assistenzzimmer, in dem sich Assistenzkräfte während ihrer Betreuung des behinderten Menschen aufhalten können.
Im zweiten Verfahren sprach das BSG einer schwer gehbehinderten Schülerin 2.179 Euro für angefallene Taxifahrtkosten für den Schulweg zu. Weil die Schülerin den 1,1 Kilometer langen Schulweg weder zu Fuß noch mit dem Rad zurücklegen konnte und für sie auch kein Schülerspezialverkehr zur Verfügung gestanden hatte, müsse die Eingliederungshilfe die Taxifahrtkosten übernehmen. Denn nur so könne das Recht der Schülerin auf Teilhabe an Bildung gewährleistet werden, entschieden die obersten Sozialrichter. „Auch die Eltern werden weder mit diesen zusätzlichen Kosten belastet, noch kann von ihnen verlangt werden, die Beförderung selbst durchzuführen“, so die obersten Sozialrichter.
Im dritten Verfahren entschied das BSG, dass Sozialhilfeträger nur in engen Grenzen verpflichtet sind, Rentenbeiträge für eine angemessene Alterssicherung von pflegenden Angehörigen zu zahlen. Sei die pflegebedürftige Person nicht in der sozialen Pflegeversicherung versichert, könne sie die Erstattung von Rentenbeiträgen für die Pflegeperson nur verlangen, wenn diese voraussichtlich eine über der Sozialhilfe liegende Rente erhalten wird. Zudem dürfe während der Pflegetätigkeit keine anderweitige angemessene Alterssicherung bestehen.
Sei die Pflegeperson verheiratet oder lebe sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft, müsse geprüft werden, ob ihre und die von ihrem Ehepartner zu erwartenden Renten zusammen oberhalb des Sozialhilfeniveaus liegen, urteilte das Gericht. Erst dann sei der Sozialhilfeträger zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet.
Weil üblicherweise die Pflegeversicherung für die Rentenbeiträge von pflegenden Angehörigen aufkommt, sind von dem Urteil nur Pflegebedürftige betroffen, die nicht in der Pflegeversicherung versichert sind. Das ist insbesondere bei erwerbsunfähigen oder aus dem Ausland stammenden Pflegebedürftigen der Fall.
Az.: B 8 SO 18/22 R (Barrierefreie Wohnung Rollstuhl)
Az.: B 8 SO 3/23 R (Taxifahrtkosten Schulweg)
Az.: B 8 SO 4/23 R (Alterssicherung pflegende Angehörige)
München (epd). Eine gesunde Frau mit Kinderwunsch kann die selbst getragenen Kosten für eine sogenannte Präimplatationsdiagnostik (PID) mit nachfolgender künstlicher Befruchtung als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen. Das ist zumindest dann der Fall, wenn ihr Partner über eine Genmutation verfügt, sodass bei einem auf natürlichem Weg gezeugten Kind ein besonders hohes Risiko für eine schwerste Behinderung besteht, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am 10. Mai veröffentlichten Urteil.
Geklagt hatte eine unverheiratete, gesunde Frau mit Kinderwunsch aus Niedersachsern. Ihr Partner wies allerdings eine Chromosomenmutation auf, sodass bei einer natürlichen Schwangerschaft das Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit schwer behindert oder möglicherweise nicht überlebensfähig sein wird.
Nach einer humangenetischen Beratung an einer Universitätsklinik bestätigten dort die Ärzte, dass mithilfe einer PID und einer nachfolgenden künstlichen Befruchtung allein die auf diese Weise gezeugten gesunden Embryonen in die Gebärmutter der Frau eingesetzt werden könnten. Nach weiterer Beratung in einem Kinderwunschzentrum stimmte die PID-Kommission der zuständigen Ärztekammer einer künstlichen Befruchtung mit PID zu.
Die Kosten der Behandlung in Höhe von knapp 23.000 Euro wurden der Frau in Rechnung gestellt, zum größeren Teil aber von ihrem Partner bezahlt. In ihrer Steuererklärung machte sie dennoch die volle Summe als außergewöhnliche Belastungen geltend.
Das Finanzamt erkannte das nicht an. Krankheitsbedingte Kosten seien nur steuermindernd zu berücksichtigen, wenn diese auf eine eigene Erkrankung zurückgehen. Hier sei die Frau aber gesund gewesen. Nur ihr Partner habe die Chromosomenmutation aufgewiesen, so die Behörde.
Der BFH urteilte nun aber, dass die Klägerin die von ihr selbst bezahlten Kosten in Höhe von 9.345 Euro als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen kann. Inwieweit der Mann die von ihm getragenen Kosten steuermindernd geltend machen könnte, hatte der BFH jetzt nicht zu entscheiden.
Zwar seien die Behandlungen erfolgt, um eine durch Krankheit beeinträchtigte körperliche Funktion ihres Partners auszugleichen. „Wegen der biologischen Zusammenhänge“ seien die Behandlungsschritte zwangsläufig auch bei der gesunden Klägerin entstanden. In solch einem Fall sei ausnahmsweise eine Steuerminderung für die bei der Klägerin angefallenen Kosten möglich.
Gleiches gelte für den Umstand, dass das Paar nicht verheiratet war. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Behandlung, insbesondere des Embryonenschutzgesetzes, seien erfüllt gewesen, betonte der BFH.
Az.: VI R 2/22
Darmstadt (epd). Ein erwerbstätiger Rentner profitiert nicht von den Beiträgen seines Arbeitgebers zur Rentenversicherung. Als Ruheständler sei er grundsätzlich versicherungsfrei und habe keine Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, teilte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt am 14. Mai mit. Die weiterhin gezahlten Rentenbeiträge des Arbeitgebers erhöhten aber nicht seine Rente. Ansonsten müsse der Rentner auf die Versicherungsfreiheit verzichten und selbst auch Beiträge zur Rentenversicherung entrichten.
Der Gesetzgeber habe mit der fortdauernden Pflicht der Arbeitgeber, Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, ihnen den Anreiz nehmen wollen, Altersrentner wegen einer Versicherungsfreiheit zu beschäftigen, erklärte das Gericht. Eine Blockierung freier Arbeitsplätze durch versicherungsfreie Altersrentner solle vermieden werden. Daneben habe der Gesetzgeber mit dem 2017 in Kraft getretenen Flexirentengesetz Rentnern die Möglichkeit eröffnet, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten und für eine Rentenerhöhung zu arbeiten. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Az.: L 2 R 36/23
Stuttgart (epd). Die Anerkennung einer Corona-Infektion als Arbeitsunfall ist nur unter sehr eng gefassten Voraussetzungen möglich. So muss eine betriebliche Kontaktperson bereits vor der eigenen Infektion nachweisbar infiziert gewesen sein, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am 8. Mai bekanntgegebenen Urteil.
Damit scheiterte ein in der Automobilbranche tätiger Arbeitnehmer mit seiner Klage auf Anerkennung seiner Corona-Infektion als Arbeitsunfall. Er hatte an einem Freitag Anfang März 2021 einen Corona-Schnelltest gemacht, der positiv war. Am nachfolgenden Montag bestätigte sich die Infektion bei einem PCR-Test. Danach war der Kläger länger erkrankt. Nach eigenen Angaben leidet er bis heute an den Folgen der Infektion.
Gegenüber der Berufsgenossenschaft Holz und Metall führte er an, dass ein enger Kollege, der in der Vorwoche ständig „herumgeschnupft“ habe, am selben Montag ebenfalls positiv getestet worden sei. Auch dessen Ehefrau sei infiziert gewesen. Der Unfallversicherungsträger hielt das als Nachweis für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls jedoch für nicht ausreichend.
Das bestätigte nun auch das LSG. Auch wenn der Kläger nach eigenen Angaben außer bei der Arbeit keine Sozialkontakte gehabt habe und seine Kinder im Homeschooling waren, könne er sich beispielsweise beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln angesteckt haben.
Für den Nachweis einer Infektion während der Arbeit sei es unabdingbare Voraussetzung, dass die mögliche sogenannte Indexperson, bei der sich der Versicherte während der Arbeit angesteckt haben könnte, zuerst infiziert war.
Hier stamme der Corona-Test des Kollegen aber vom selben Tag. Daher sei „nicht aufklärbar, wer wen angesteckt hat“. Auch eine Beweiserhebung, ob Kläger und Kollege mit derselben Corona-Variante infiziert waren, könne das nicht klären.
Az.: L 1 U 2085/23
Berlin (epd). Mit der Berufung von Franziska Landgraf zur neuen Pflegedirektorin stellt die Charité die Pflegeleitung neu auf. Landgrafs Vizeposition übernimmt Stephanie Schönbeck, die zuletzt als Referentin von Carla Eysel, Vorstand Personal und Pflege, und zuvor als Stellvertretende Pflegerische Centrumsleitung tätig war.
„Gemeinsam mit den Führungskräften des Bereiches arbeiten Franziska Landgraf, Stephanie Schönbeck und ich als Leitungsteam daran, die Arbeitsbedingungen in der Pflege so aufzustellen, dass sie dem Anspruch aus unserer Unternehmensstrategie Charité 2030 gerecht werden, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen“, erläuterte Eysel. Franziska Landgraf kümmert sich nach ihren Angaben unter anderem um die operative Steuerung, die strukturelle Entwicklung der Bereiche und um das Prozessmanagement. Stephanie Schönbeck treibt insbesondere die akademische Pflegeentwicklung, Budgetplanung sowie das Pflege- und Projektcontrolling voran.
Bereits seit 1993 arbeitet Landgraf an der Charité: Nach ihrer Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin folgten Stationen als Pflegerische Centrumsleitung der Zentralen Notaufnahmen und Ambulanzkoordination. Zuletzt war sie seit 2022 als Stellvertretende Pflegedirektorin tätig.
Stephanie Schönbeck ist ausgebildete Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und bringt Führungserfahrung unter anderem aus ihrer Position als Abwesenheitsvertretung der Pflegerischen Centrumsleitung in mehreren Centren der Charité mit. Zuletzt war sie seit September 2023 als Referentin von Carla Eysel im Vorstandsbereich Personal und Pflege. Zudem ist sie systemischer Coach und verfügt über einen Bachelor of Arts in Business Administration.
Dietmar Prexl (60) ist zum Vorstandsvorsitzenden der Diakonie Stetten gewählt worden. Er ist Nachfolger von Pfarrer Rainer Hinzen, der Ende April in den Ruhestand getreten ist. Gemeinsam mit Pfarrer Friedemann Kuttler, der bereits im Juli 2023 vom Verwaltungsrat zum neuen theologischen Vorstand der Diakonie Stetten gewählt wurde, soll Prexl das diakonische Sozialunternehmen in die Zukunft führen. Kuttler wird seine Arbeit in Stetten im Juni aufnehmen und im Rahmen des Jubiläumsjahresfestes der Diakonie Stetten am 7. Juli offiziell in sein neues Amt als theologischer Vorstand und stellvertretender Vorstandsvorsitzender eingeführt. Prexl war seit Juli 2013 stellvertretender Vorstandsvorsitzender und kaufmännischer Vorstand der Diakonie Stetten, nachdem er zuvor fünf Jahre stellvertretender Vorstandsvorsitzender und kaufmännischer Vorstand der Stiftung Nikolauspflege mit Sitz in Stuttgart gewesen war. Davor war der gebürtige Stuttgarter seit 1995 in verschiedenen Funktionen für die Diakonie Stetten tätig, unter anderem als Verwaltungsleiter.
Stefanie Gierth (52), Krankenschwester aus Berlin, ist „Pflegerin des Jahres 2024“. „Für mich ist es wie der Oscar für die Pflege“, sagte Gierth nach der Preisverleihung am 11. Mai in Baden-Baden. Sie arbeitet seit mehr als 20 Jahren im Vivantes Klinikum Am Urban arbeitet und ist dort seit einigen Jahren Integrationsbeauftragte für ausländische Pflegekräfte. Der Preis wird vergeben von der Initiative „Herz & Mut“ und ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Die Gewinnerin bekommt 5.000 Euro. Der zweite Platz ging an die Altenpflegerin Edith Jenifer Suan (38) aus Rheinau in Baden-Württemberg. Sie erhält 3.000 Euro. Den dritten Platz sicherte sich der Palliativpfleger und Einrichtungsleiter Benjamin Vogel (41) aus Herne, der mit 2.000 Euro dotiert ist. Einen Sonderpreis (1.500 Euro) wurde an die Poetry Slammerin Leah Weigand (27) für ihre „starke Stimme für die Pflege“ verliehen. Gierth habe die besondere Fähigkeit, mit Menschen verschiedener Generationen und Kulturen zu kommunizieren, teilte die Jury zur Begründung mit: „Wenn sie neue Kollegen begrüßt, gibt es für sie kein Fremdsein, keine Grenzen, kein Anderssein und kein Normalsein. Sie ist eine Integrationsbeauftragte im besten Sinne des Wortes.“
Franziska La Macchia, eine der 64 Ausbildungsbesten der Pflege des Jahres 2023, ist am 13. Mai für ihre exzellenten Examensergebnisse von Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) ausgezeichnet und mit einem Senatsempfang geehrt wurden. Die 29-Jährige hat ihre Ausbildung zur Pflegefachfrau bei der Bodelschwingh Ambulanten Pflege gGmbH und der Ev. Berufsschule für Pflege des Rauhen Hauses gemacht.
27.5. Berlin:
Fortbildung „Berufliche Integrationsförderung für Jugendliche - Gelingender Übergang Schule Beruf“
der Paritätischen Akademie Berlin
Tel.: 030/275828212
Juni
3.6.:
Online-Fachtag „Verhalten, das uns herausfordert ... aber wozu eigentlich? Systemische Ansätze aus Wissenschaft und Praxis“
Tel.: 0 7542/10-5300
3.6. Berlin:
Veranstaltung „Netzwerktreffen für kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen“
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Tel.: 030/62980-419
12.-13.6. Weimar:
Tagung „Läuft’s im Betreuungsrecht?“
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Tel.: 030/62980-419
14.6. Berlin:
Seminar „Konfliktgespräche führen - kooperativ und lösungsorientiert“
der Paritätischen Akademie Berlin
Tel.: 030/275828221
19.-20.6. Essen:
Seminar „“So kann man doch nicht leben!?" Vermüllt und verwahrlost - Was tun?
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0174/3154935
21.6. Hamburg:
Seminar „Rote Zahlen in der stationären Altenhilfe“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 02203/8997-519
26.6. Freiburg:
Seminar „Kompetent online beraten per Video“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/2001700
26.6. Gelsenkirchen:
Fachtagung „Unternehmerische Friktionen durch den Pflegenotstand“
der Ruhrgebietskonferenz Pflege
Tel.: 0172/2844861
27.6. Berlin:
Seminar „Vergütungssatzverhandlungen in der Eingliederungshilfe“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 030/28486-0