zwei Jahre dauerte das Ringen um die Klinikreform, nun hat das Bundeskabinett das Projekt von Minister Lauterbach gebilligt. Doch wann die noch immer umkämpfte Strukturreform oder genauer: das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz wirklich kommt, ist offen. Die Ziele: weniger Kliniken, mehr spezialisierte Krankenhäuser, einheitliche Qualitätsregeln und mit den sogennannten Vorhaltepauschalen ein völlig anderes Finanzierungssystem. Jetzt beginnt der parlamentarische Prozess, und auch der Bundesrat muss zustimmen. Doch der Widerstand der Bundesländer scheint ungebrochen. Das Ringen dürfte also weitergehen und einige Zeit brauchen, die die Kliniken eigentlich nicht mehr haben: Viele schreiben rote Zahlen und das Wasser steht ihnen bis zum Hals.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier warb als Gast der Diakonie für mehr Dienste an der Gemeinschaft. Deutschland brauche „engagierte Mitmenschlichkeit“, gerade weil gesellschaftliche Konflikte schärfer würden, sagte der Bundespräsident in Berlin zum 60. Jubiläum des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ). Er rief zu einer offenen Debatte über Freiwilligen- oder Pflichtdienste auf. Kirche und Diakonie sind gegen einen Pflichtdienst. Sie setzen auf das Ehrenamt und betonen, das FSJ könne ausgebaut werden. Doch es brauche dringend eine verlässliche finanzielle Absicherung durch den Bund.
Pflegeverbände sehen die hohen Zahlen vorzeitig beendeter Pflegeausbildungen mit großer Sorge. Der Pflegenotstand verschärfe sich, wenn der Nachwuchs ausbleibe. Viele angehende Pflegekräfte seien unzufrieden. Denn auch die Azubis bekommen die harten Arbeitsbedingungen zu spüren. „Aus meinem Kurs haben zehn abgebrochen“, berichtet Yasmin Anders (Name geändert), die in Würzburg eine Ausbildung zur Pflegefachkraft macht. Auch sie, sagt die 26-Jährige, hatte zwischendurch Durchhänger.
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes kann die Sozialhilfe behinderungsbedingte Mehrkosten für eine barrierefreie Wohnung gleichmäßig auf alle Bewohner aufteilen. Nur wenn eine behindertengerechte Ausstattung der Wohnung allein dem behinderten Bewohner zuzuordnen ist und nur von ihm genutzt werden kann, kann vom Sozialhilfeträger ein höherer Unterkunftskostenanteil verlangt werden, befand das Gericht. Zudem klärte es Kostenerstattungsansprüche für Taxifahrten zur Schule und für Rentenbeiträge für pflegende Angehörige.
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Ihr Dirk Baas