Darmstadt (epd). Ein erwerbstätiger Rentner profitiert nicht von den Beiträgen seines Arbeitgebers zur Rentenversicherung. Als Ruheständler sei er grundsätzlich versicherungsfrei und habe keine Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, teilte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt am 14. Mai mit. Die weiterhin gezahlten Rentenbeiträge des Arbeitgebers erhöhten aber nicht seine Rente. Ansonsten müsse der Rentner auf die Versicherungsfreiheit verzichten und selbst auch Beiträge zur Rentenversicherung entrichten.
Der Gesetzgeber habe mit der fortdauernden Pflicht der Arbeitgeber, Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, ihnen den Anreiz nehmen wollen, Altersrentner wegen einer Versicherungsfreiheit zu beschäftigen, erklärte das Gericht. Eine Blockierung freier Arbeitsplätze durch versicherungsfreie Altersrentner solle vermieden werden. Daneben habe der Gesetzgeber mit dem 2017 in Kraft getretenen Flexirentengesetz Rentnern die Möglichkeit eröffnet, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten und für eine Rentenerhöhung zu arbeiten. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Az.: L 2 R 36/23