auch im reichen Starnberg in Bayern gibt es Armut - und Tafeln. Wie lebt es sich hier als Bürgergeldempfänger, wo alles noch mal teuerer ist als im Rest der Republik? Susanne Wagner (Name geändert) berichtet. Tafeln gibt es mehrere in der Gegend, in Feldafing, in Tutzing oder am Ammersee. Regelmäßig holt sich Wagner dort gespendete Lebensmittel für ihre Familie. „Ohne würde es nicht gehen“, sagt sie. Die Kinderschutz-Expertin Paula Wenning sagt, arme Kinder könnten in reichen Wohngegegenden stärker isoliert sein: „Man muss sagen, das Teilhabe für armutsbetroffene Kinder überall im Land ein Traum ist, der nicht erfüllt wird.“ Das Geld sei immer zu knapp bemessen.
Zehn Jahre nach der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ab dem ersten Lebensjahr ist laut einer Untersuchung der Bedarf noch immer weit größer als das vorhandene Platzangebot. Bundesweit fehlen knapp 430.000 Plätze. Das Gleiche gilt für die Grundschulbetreuung, wie eine andere Studie zeigt. Vor allem in Westdeutschland herrscht ein Mangel an Kita-Plätzen. Der Osten steht besser da, doch ist hier der Personalschlüssel in den Kitas meist ungünstiger. Verbände, Experten und Gewerkschaften sehen eine unhaltbare Situation.
Die Ampelkoalition muss sparen, und zwar massiv. Das dürfte wohl die Etats aller Ministerien betreffen. Doch Daniel Terzenbach, Vorstandsmitglied bei der Bundesagentur für Arbeit und Sonderbeauftragter der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, hofft, dass nicht bei der Arbeitsvermittlung gekürzt wird. Was das für Folgen hätte, erläutert er im Interview mit epd sozial.
Seit Jahren plädiert auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) für eine radikale Pflegereform, vor allem, um die hohen Kosten für Heimbewohner in den Griff zu kriegen. Im Interview mit epd sozial räumt Präsidentin Gerda Hasselfeldt ein, dass es ihr schon auf das Gemüt schlage, dass es mit dem Umbau der Pflegeversicherung nicht vorangehe. Und sie übt deutliche Kritik an der Bundesregierung: „Der Sozialstaat muss darauf eine Antwort finden, und zwar schnell.“
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Ihr Dirk Baas
Starnberg (epd). Die exklusive 4-Zimmer-Wohnung im Örtchen Berg liegt auf einer Anhöhe. Auf einem Immobilienportal wirbt der Anbieter mit dem „atemberaubenden Panorama auf den Starnberger See“. Die Bilder in der Anzeige zeigen Föhnwolken am Himmel und weiße Segelboote, die in der Ferne auf dem Wasser treiben. Die Mietwohnung ist zu haben: Wer in Zukunft durch sein Fenster auf die weiß-blaue Idylle blicken will, muss 4.160 Euro Kaltmiete für 160 Quadratmeter bezahlen.
Der Landkreis Starnberg gehört zu den reichsten Gegenden in Deutschland: Obwohl die Lebenshaltungskosten rund 14 Prozent über dem deutschen Durchschnitt liegen, können sich hier die Menschen eine Menge von ihrem Geld leisten, wie eine Studie des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt.
Das heißt: Wer auch immer in die „sonnendurchflutete Wohnung“ mit Seeblick ziehen wird, wird sich wahrscheinlich keine Gedanken machen müssen, ob Restaurants im neuen Jahr 7 oder 19 Prozent Mehrwertsteuer verlangen. Oder wie hoch die Spritpreise an der Tankstelle sind.
Susanne Wagner (Name geändert) deutet auf ihren kleinen Wagen auf dem Parkplatz. „Eine Tankfüllung kostet 50 Euro“, sagt sie. Das weiß sie, ohne eine Sekunde zu überlegen.
Susanne Wagner und ihr Sohn Julian (Name geändert) haben schwere Taschen mit Bananen, Kartoffeln und Fruchtquark bei sich, die sie gerade von der Tafel bekommen haben. Tafeln gibt es mehrere in der Gegend, in Feldafing, in Tutzing oder am Ammersee. Regelmäßig holt Wagner gespendete Lebensmittel für ihre Familie. „Ohne würde es nicht gehen“, sagt sie.
Seit einem schweren Unfall vor ein paar Jahren sind sie und ihre dreiköpfige Familie abhängig von staatlichen Hilfen. Sie leben von einer kleinen Rente ihres Mannes und von Bürgergeld. Der Einkauf von Lebensmitteln ist teuer, sagt die 54-Jährige und fügt hinzu: „Zum Glück kann ich gut kochen.“
Das Geld ist trotzdem knapp. Viel knapper als bei Julians Mitschülern. Da laden die Eltern die Freunde ihrer Kinder am Geburtstag zum Klettern in der Umgebung ein. Die Eltern packen die Kinder in ihre beiden Autos, und dann geht es los, Essengehen für alle inklusive. Wagner muss sich bei Geburtstagen mehr Mühe geben: Das Essen ist selbst gemacht und statt sportlicher Eventlocation geht es allenfalls ins Kino oder zum Kegeln.
Erika Ardelt ist die Vorsitzende der Starnberger Tafel, die rund 600 Menschen im Landkreis unterstützt. „Unsere Gäste sind Menschen, in deren Leben es nicht geradeaus gegangen ist.“ Viele Alleinerziehende seien dabei, andere können sich die Miete nicht mehr leisten, wenn der Partner gestorben ist.„ Auch bei der Starnberger Tafel seien - wie fast überall in Deutschland - die Gäste mehr geworden und die Lebensmittel weniger, erzählt Ardelt. Aber: “Wir werden gut unterstützt, es gibt viele Spenden von anonymen Privatleuten."
Es macht einen Unterschied, ob Menschen in einer wohlhabenden oder einer armen Gegend sehr wenig Geld haben, sagt Paula Wenning, Fachreferentin für soziale Sicherung beim Kinderschutzbund Bundesverband: „Es ist nicht so, dass das eine besser ist als das andere. Es ist einfach sehr anders, und es gibt Vor- und Nachteile“, sagte sie dem Evangelischen Pressedienst (epd).
In finanzstarken Kommunen gebe es oft bessere Angebote wie eine kostenlose Nachmittagsbetreuung oder eine bessere Kita-Infrastruktur, auch häufig mehr private Förderangebote: „Das sind zum Beispiel Fördervereine an Schulen, die den Kindern eine teure Klassenfahrt finanzieren, wenn ihre Eltern sie nicht zahlen können. In den deutschen Brennpunktschulen gibt es das kaum.“ Allerdings seien die Kinder armutsbetroffener Familien in solchen Gegenden eher isoliert.
Häufig falle Armut gar nicht auf: „Gerade bei Kindern kann man es häufig nicht erkennen, weil die Eltern ihr letztes Hemd geben, damit es ihnen gut geht“, sagt Wenning.
Berlin (epd). In einer wohlhabenden Gegend zu leben, hat für arme Familien Vor- und Nachteile, sagt Paula Wenning. In finanziell gut ausgestatteten Kommunen sei die öffentliche Infrastruktur oft auch für arme Kinder besser. Aber: „Man muss sagen, das Teilhabe für armutsbetroffene Kinder überall im Land ein Traum ist, der nicht erfüllt wird.“ Das Geld sei zu knapp bemessen und das sei auch in strukturell schwächeren Regionen nicht anders. Die Fragen stellte Anna Schmid.
epd sozial: Macht es für armutsbetroffene Familien einen Unterschied, wo sie leben?
Paula Wenning: Ja, massiv. Es ist aber nicht so, dass das eine besser ist als das andere. Es ist einfach sehr anders und es gibt Vor- und Nachteile. In Deutschland sind die regionalen Unterschiede immens. Wir haben Städte, wo fast 40 Prozent der Kinder im Bürgergeldbezug leben. Der traurige Spitzenreiter ist Gelsenkirchen. Und dann gibt es Städte, da sind es weniger als zehn Prozent.
epd: Welche Nachteile hat es für diese Menschen, in einer wohlhabenden Umgebung zu leben?
Wenning: Oft ist die Infrastruktur nicht auf ihre Situation ausgelegt. Die Menschen sind dann immer ein bisschen die Ausnahme. Ein Kind, das das einzige ist, bei dem es zu Hause knapp ist, während die anderen sehr viel Geld haben, fällt viel mehr aus dem Rahmen als eines, dessen halbe Klasse betroffen ist. Wenn eine Familie beim Amt einen Antrag stellen muss, damit die Kosten für eine Klassenfahrt übernommen werden, ist es vielleicht das erste Mal, dass die Schule so etwas zu Gesicht bekommt. Dann ist das alles ein bisschen schwieriger und die Menschen müssen sich ganz anders entblößen, als wenn das einfach das Standard-Prozedere in den Schulen ist.
epd: Wie geht es den Kindern psychologisch damit?
Wenning: Erwachsene unterschätzen, wie genau Kinder mitkriegen, wo sie sich einsortieren können. Kinder sind sehr feinfühlig und wissen das genau. Armut ist wahnsinnig stigmatisiert. Wir wissen, dass auch Kinder versuchen, nicht aufzufallen. Sie sagen dann zum Beispiel, dass sie Bauchschmerzen haben, wenn an einem Tag eine Veranstaltung ist, die Geld kostet und für Mama und Papa schwierig zu finanzieren ist. Wenn die Kita-Fahrt 200 Euro kostet und keiner sich Gedanken macht, weil es noch nie ein Problem war, ist der Druck von außen auch ein anderer, als wenn die Kita schon weiß, wie der Hase läuft. Wenn ein Kind das einzige Kind ist, dem es so geht, fehlt auch der Vergleich zu anderen Kindern, wo es ähnlich ist. In dieser Situation isoliert und allein zu sein, macht einen sehr großen Unterschied für die Kinder.
epd: Welche Vorteile hat das Leben in einer gut situierten Umgebung für die Familien?
Wenning: In finanziell gut aufgestellten Kommunen wird viel Infrastruktur rund um die Kinder refinanziert. Es gibt dann bessere Angebote, weil einfach mehr Geld in den Kommunen da ist. Das kann zum Beispiel ein kostenloses Angebot für die Nachmittagsbetreuung sein oder eine bessere Kita-Infrastruktur. Zusätzlich gibt es oft finanzstarke, private Förderangebote. Das sind zum Beispiel Fördervereine an Schulen, die den ein oder zwei Kindern, die sie nicht selbst zahlen können, die teure Klassenfahrt finanzieren. In den deutschen Brennpunktschulen gibt es das kaum.
epd: Wie bemerken Außenstehende Armut in wohlhabenden Gegenden?
Wenning: Das ist tatsächlich oft sehr schwierig. Gerade bei Kindern kann man es häufig nicht erkennen, weil die Eltern ihr letztes Hemd geben, damit es ihnen gut geht. In den Medien wird das schreckliche Bild vermittelt, dass die Kinder dann mit kaputter Kleidung herumlaufen. Aber die Eltern geben alles, damit das eben nicht so ist. Armut ist oft sehr unauffällig.
epd: Von ihrem Geld können Familien sich in einer günstigeren Gegend aber mehr leisten als dort, wo die Lebenshaltungskosten höher sind. Wie wirkt sich das aus?
Wenning: Wenn eine Familie von Bürgergeld lebt, bezahlt das Amt die Kosten für die Unterkunft bis zu einer gewissen Angemessenheitsgrenze. Das orientiert sich in der Regel am lokalen Mietspiegel. Das heißt, am Starnberger See, wo eine Wohnung mehr kostet, werden diese Mehrkosten auch übernommen. Wohnkosten sind für die Kinder im Bürgergeldbezug also nicht so das Thema. Aber natürlich sind da andere Dinge, die mehr kosten. Man muss allerdings sagen, das Teilhabe für armutsbetroffene Kinder überall im Land ein Traum ist, der nicht erfüllt wird. Etwa, wenn es ein Problem ist, dass das Geld für den Kindergeburtstag nicht da ist. Oder wenn Eisessen oder ein Besuch im Kino nicht drin sind. Das Geld ist zu knapp bemessen und das ist auch in strukturell schwächeren Regionen nicht anders.
Berlin (epd). Die Beratungen des Bundestags über die Erleichterung von Einbürgerungen haben am 30. November in Berlin mit einem Schlagabtausch begonnen. Während Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für ihren Gesetzentwurf warb, lehnten Union und AfD die Reform mit scharfen Worten ab. Zwischen den Koalitionspartnern SPD, Grüne und FDP zeichnet sich ein Ringen ab um die Frage, ob auch Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, einen deutschen Pass bekommen können.
Der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Alexander Throm (CDU), warf der Ampel-Koalition „eine Gefährdung des Staatswohls“ vor. Es handele sich nicht um eine Reform zur Modernisierung der Einbürgerungspraxis, sondern um ein „Staatsangehörigkeitsentwertungsgesetz“, sagte Throm. „Turbo-Einbürgerungen“ und doppelte Staatsbürgerschaften seien grundsätzlich falsch und mitten in einer Migrationskrise das falsche Signal.
Sein Fraktionskollege Philipp Amthor (CDU) betonte, für die Union gelte: „erst Integration, dann Staatsbürgerschaft“. Dieses Prinzip stelle die Ampel-Koalition auf den Kopf. Der Plan der Ampel-Parteien, mit schnelleren Einbürgerungen mehr internationale Fachkräfte anzulocken, werde nicht aufgehen, prognostizierte Amthor.
Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Gottfried Curio, warf der Regierung „einen kalten Staatsstreich“ vor. Die Staatsbürgerschaft werde „verschleudert“. Die Koalition wolle „den Bürgern das eigene Land unter den Füßen wegziehen“, sagte Curio.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) warb unter Lärm und Zurufen aus der AfD-Fraktion für ihren Gesetzentwurf. Deutschland brauche nicht nur ein modernes Einwanderungsrecht, sondern auch ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht, sagte sie. Außerdem lebten in Deutschland zehn Millionen Menschen ohne deutschen Pass, die Hälfte schon länger als zehn Jahre. Mit der Reform senkt die Ampel auch die Anforderungen an Gastarbeiter der ersten Generation, wenn sie die Einbürgerung wollen.
Die Wartezeit für eine Einbürgerung soll generell von acht auf fünf Jahre verkürzt und die Mehrstaatigkeit zugelassen werden. Voraussetzungen sind neben der Integration gute Deutschkenntnisse und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes. Besonders gut integrierte Zuwanderer können nach drei Jahren den deutschen Pass bekommen.
Wer antisemitisch, rassistisch oder in irgendeiner Form menschenverachtend handelt, soll keinen deutschen Pass erhalten. Faeser und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) legten besondere Betonung auf diese Ausschlusskriterien. Man werde keine Personen mehr einbürgern, die menschenfeindliche Handlungen begangen haben, erklärte Buschmann mit Blick auf die antisemitischen Ausschreitungen nach dem Hamas-Überfall auf Israel.
Zwischen der FDP und den Grünen bahnt sich eine Auseinandersetzung um den Umgang mit Ausländern an, die auf Sozialleistungen angewiesen sind. Zwar können für Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung Ausnahmeregelungen greifen. Doch Buschmann betonte, das Einbürgerungsangebot richte sich an „hart arbeitende Menschen ohne deutschen Pass“, nicht an Transferempfänger. Wer als Ausländer von Sozialleistungen lebe, könne kein Staatsbürger werden, sagte der FDP-Politiker.
Demgegenüber warnte Filiz Polat von den Grünen, das Gesetz dürfe Frauen, behinderte Menschen und Kleinrentner nicht schlechter stellen. Sie kündigte an, ihre Fraktion werde sich bei den Gesetzesberatungen dafür einsetzen. An die Adresse der AfD sagte Polat, eine Frau wie Mevlüde Genc, die erst nach mehr als zwanzig Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten habe, habe als Friedensbotschafterin mehr für Deutschland getan „als viele, die sich besonders deutsch fühlen“. Genc, die 2022 gestorben ist, verlor beim Brand- und Mordanschlag von Solingen 1993 zwei Töchter, zwei Enkelinnen und eine Nichte.
Gütersloh, Berlin (epd). Die Bertelsmann Stiftung und das Deutsche Jugendinstitut (DJI) haben schlechte Nachrichten: Es fehlt massiv an Kita-Plätzen und an Plätzen in der Grundschulbetreuung. Nach Berechnungen der Stiftung fehlen fast 430.000 Kita-Plätze in Deutschland. Zudem würden mehr als zwei Drittel der Kinder in Gruppen mit einem „nicht kindgerechten“ Personalschlüssel betreut. Doch damit nicht genug: Am 29. November berichtete das DJI, dass bei der Ganztagesbetreuung in Grundschulen „weiterhin eine Lücke zwischen Platzangebot und Bedarf besteht und Angebote nicht für alle Eltern gleich zugänglich sind“.
Die Diakonie Deutschland konstatiert mit Blick auf die Kitas: „Es ist ein Armutszeugnis, dass zehn Jahre nach Einführung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung noch immer nicht für jedes Kind ein Platz in einer Kita angeboten werden kann“, sagte die Sozialvorständin der Diakonie Deutschland, Maria Loheide, am 28. November in Berlin. „Eltern werden damit bei der Betreuungsarbeit weiter im Stich gelassen“, kritisierte Loheide. Das bedeute vor allem für Frauen schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. „Besonders aber fehlt gerade den Kindern, die es am nötigsten bräuchten, weil sie in Armut aufwachsen, der dringend notwendige Zugang zu Bildungschancen“, betonte sie.
In den westdeutschen Bundesländern gibt es laut dem „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann Stiftung 385.900 Kitaplätze zu wenig, in Ostdeutschland einschließlich Berlin fehlen 44.700 Plätze. Auch die Personalschlüssel unterschieden sich: Im Westen ist eine Vollzeit-Fachkraft rechnerisch für 3,4 unter Dreijährige beziehungsweise 7,7 ältere Kinder zuständig, im Osten für 5,4 beziehungsweise 10,5 Mädchen und Jungen. Für eine „kindgerechte Betreuung“ empfiehlt die Bertelsmann Stiftung eine Vollzeit-Fachkraft für drei Krippenkinder oder 7,5 Kindergartenkinder.
Aufgrund der zurückgehenden Kinderzahlen bestehe für die ostdeutschen Bundesländer jedoch die Chance, bis 2030 ihren Personalschlüssel an das Niveau im Westen anzugleichen und die Elternbedarfe zu erfüllen, hieß es. Die ostdeutschen Länder müssten „die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Kitas mehr Personal beschäftigen können“. In Westdeutschland können demnach Hamburg, Niedersachsen und eventuell Schleswig-Holstein bis 2030 die aktuellen Bedarfe decken und kindgerechte Personalschlüssel erreichen. Im Westen müsse vor allem die Zahl der Plätze ausgebaut werden.
Der Bremer Kita-Experte Carsten Schlepper sprach sich für neue Wege in der Kindertagesbetreuung aus. „Wir müssen erweiterte Personalkonzepte umsetzen und differenzierter mit dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz umgehen“, sagte der Bremer Vorstandsvorsitzende der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Es braucht neue Ansätze, die über das Bestehende hinausgehen, um die Kindertagesbetreuung in eine gute Zukunft zu führen“, sagte Schlepper angesichts der Lücken, die sich der Studie zufolge erst 2030 „mit Anstrengungen“ verringern ließen.
„Wir müssen andere Professionen für Bildungsangebote wie kreatives Gestalten, ästhetische Bildung, Bewegung und Musik einsetzen, auch ungelernte Assistenzkräfte zur Unterstützung und Entlastung bei Routineaufgaben“, erklärte Schlepper. Überdies müsse in den nächsten Jahren differenzierter zwischen dem unmittelbaren Rechtsanspruch für alle Kinder und dem mittelbaren Rechtsanspruch für ein Angebot zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterschieden werden: „Alle Kinder benötigen eine Grundleistung von vier bis sechs Stunden täglich. Einige Familien benötigen zusätzliche Betreuungszeiten, die gegebenenfalls nicht mehr durchgängig als Bildungsangebot ausgewiesen sind.“
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, erklärte, dass die Städte sich „mit großem Engagement für den Ausbau der Kinderbetreuung und die Ausbildung von pädagogischen Fachkräften eingesetzt“ hätten. Dennoch gebe es einen erheblichen Mangel. „Sicher ist aber, dass wir mehr Plätze brauchen, um den Bedarf heute und in Zukunft abzudecken. Mit dem Fachkräftemangel und dem unterschiedlichen Stand des Ausbaus in den Bundesländern wird es schwer, in allen Kommunen die Rechtsansprüche für Kita- und Grundschulkinder im Jahr 2030 zu erfüllen“, so der Geschäftsführer.
Eine Stellschraube seien zusätzliche Ausbildungskapazitäten, für die die Länder sorgen könnten. Eine Chance bietet sich laut Dedy auch durch Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und weitere Beschäftigte: zum Beispiel Kinderpflegerinnen und -pfleger, Verwaltungs- und Haushaltskräfte: „Dabei muss selbstverständlich die Qualität der Erziehung und Betreuung erhalten bleiben.“
Die Gewerkschaft ver.di forderte, dass sich das Kanzleramt dem Thema annehmen solle. Auch wenn im föderalen System die Bildung Ländersache sei, dürften Platzangebot, Öffnungszeiten, Qualität der frühkindlichen Bildung und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten nicht vom Wohn- beziehungsweise Arbeitsort abhängen, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. Das Bundeskanzleramt müsse dringend einen bundesweiten Kita-Gipfel unter Beteiligung der Länder und Kommunen veranstalten. Bund, Länder und Kommunen seien gleichermaßen in der Pflicht, Abhilfe zu schaffen, einen Maßnahmenkatalog für die Stabilisierung des bestehenden Kita-Systems und seines zukünftigen Ausbaus zu entwickeln.
Das Deutsche Jugendinstitut verwies auf die neuen Daten seiner Kinderbetreuungsstudie (KiBS). Die zeigten, dass weiterhin eine Lücke zwischen Platzangebot und Bedarf bei der Betreuung von Grundschülern besteht. Ab 2026 gilt ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz für Erstklässler, der bis 2030 auf alle Grundschulkinder ausgedehnt wird. „Mit den neuesten Daten aus 2022 kann gezeigt werden, dass der Bedarf der Eltern an außerunterrichtlicher Bildung und Betreuung für ihre Grundschulkinder weiterhin nicht durch die vorhandenen Angebote gedeckt werden kann, dass aber ein Bedarf der Eltern auch nicht immer gleich ein Ganztagsbedarf ist“, jeißt es in der Erhebung.
Fünf Prozent aller Grundschulkinder besuchten kein außerunterrichtliches Angebot, obwohl die Eltern einen Bedarf hatten. „Eine solche Lücke zeigt sich in nahezu allen Bundesländern. Weitere drei Prozent nutzten zwar ein Angebot, dessen Umfang war jedoch mindestens fünf Stunden pro Woche geringer als die Eltern benötigten.“ Um Familien ein bedarfsgerechtes Angebot unterbreiten zu können, seien eitere Ausbaubemühungen nötig.
Bei vorhandenem Bedarf gelinge es Familien mit Migrationshintergrund sowie solchen mit niedrigerer Bildung immer seltener, einen Betreuungsplatz zu bekommen als Familien ohne Migrationshintergrund oder mit höherer Bildung. Fazit der Experten: „Das Ziel, die Teilhabe für alle Kinder zu verbessern und so zu gleichwertigen Lebensbedingungen beizutragen, wird aktuell nicht erfüllt.“
Berlin, Nürnberg (epd). Daniel Terzenbach erwartet, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt nicht bei den Jobcentern gespart wird. Der Vorstand Regionen der BA sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd): „Wir sehen, dass der politische Wille vorhanden ist, eine gute Arbeitsmarktpolitik für Langzeitarbeitslose und Geflüchtete zu machen. Und dafür brauchen wir diese Mittel: Ich gehe davon aus, dass sich daran auch unter den neuen Bedingungen nichts ändert.“ Die Fragen stellte Bettina Markmeyer.
epd sozial: Herr Terzenbach, Sie sollen ein ehrgeiziges Vorhaben der Bundesregierung in der Migrationspolitik anschieben und helfen, so schnell wie möglich 400.000 geflüchtete Menschen in Arbeit zu bringen. Schaffen die Jobcenter das?
Daniel Terzenbach: Alle Jobcenter arbeiten schon unter hohen Belastungen. Trotzdem glauben wir, dass der Jobturbo zum richtigen Zeitpunkt kommt, um mit intensiver Betreuung mehr Erfolge bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu erzielen. Das ist für eine gewisse Zeit durchführbar, dauerhaft könnten wir das nicht.
epd: Welche Stellen können die Jobcenter den Geflüchteten anbieten?
Terzenbach: Wir hatten im letzten Quartal über 1,7 Millionen offene Stellen. Nahezu alle Branchen suchen Fachkräfte, aber in fast allen Branchen kann man auch in Helfertätigkeiten anfangen, wenn noch keine ausreichende Qualifikation oder Sprachkenntnisse vorhanden sind.
epd: Wissen die Jobcenter, welche Qualifikationen es auf Seiten der Geflüchteten gibt?
Terzenbach: Die Bildungssysteme sind nicht immer vergleichbar. Eine Buchhalterin in der Ukraine ist nicht sofort auch eine Buchhalterin in Deutschland. Einer der ersten Schritte ist, dass wir mehr Transparenz und Vergleichbarkeit erzielen, um noch gezielter vermitteln zu können.
epd: Die Firmen haben sich verpflichtet, Geflüchtete auch dann einzustellen, wenn sie noch nicht gut Deutsch sprechen. Können sich die Jobcenter darauf verlassen?
Terzenbach: Viele Unternehmen haben bereits Erfahrung mit Geflüchteten gesammelt. Wir haben bei dem jüngsten Treffen mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) etliche Beispiele dafür gesehen. Seit der Fluchtbewegung von 2015 und 2016 haben wir mehr als 650.000 Menschen integriert. Bei den 400.000 Geflüchteten, die kürzlich aus den Integrationskursen kamen oder noch kommen, knüpfen wir an das an, was in vielen Regionen schon vorbildlich läuft.
epd: Sind dann Förderungen für Firmen, beispielsweise Eingliederungszuschüsse, gar nicht nötig?
Terzenbach: Doch, häufig kann das insbesondere kleineren Unternehmen helfen, den Aufwand, den man unweigerlich zusätzlich hat, besser zu tragen. Aber wir haben ja nicht nur Eingliederungszuschüsse, wir können Probearbeiten fördern, wir können Unternehmen mit berufsbezogener Sprachförderung helfen - sogar speziell in dem Beruf, in dem die Geflüchteten eingestellt wurden. Da gibt es eine ganze Palette an guten Angeboten, und die will ich bekannter machen.
epd: Werden die Anforderungen an die Sprachkenntnisse gesenkt?
Terzenbach: Es ist vielmehr eine Frage des Umgangs damit. Wir haben jetzt eine große Zahl von Menschen, die aus den Integrationskursen kommen. 200.000 sind ukrainische Kriegsflüchtlinge. Wichtig ist jetzt, die Sprachkenntnisse nach dem Integrationskurs im Berufsalltag weiter zu verbessern. Dafür entwickeln das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und das Bundesarbeitsministerium gerade praxisnahe Sprachmodule - für alle Branchen. Wir haben aus der Fluchtbewegung von 2015 und 2016 gelernt - da gab es solche berufsbezogenen Sprachkurse - praxisnah und für Unternehmen - noch nicht. Das wollen wir jetzt besser machen.
epd: Die ukrainischen Kriegsflüchtlinge sind überwiegend Frauen, viele mit Kindern. Haben die Jobcenter das im Blick?
Terzenbach: Ja, wir wissen, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein zentrales Thema ist. Bei den Frauen, die 2015 und 2016 gekommen sind, wurde es, rückblickend gesehen, nicht ausreichend beachtet. Das sehen Sie heute noch an den Integrationsergebnissen der ersten Fluchtbewegung. Die sind nicht auf dem Niveau, das wir uns wünschen. Frauen weiter die Care-Arbeit machen zu lassen und parallel irgendwie noch einen Deutschkurs anzubieten, das hilft nicht weiter. Wir müssen die Frauen jetzt erreichen, weil wir wissen, dass Langzeitarbeitslosigkeit später das größte Vermittlungshemmnis ist.
epd: Die Geflüchteten sollen Arbeitsangebote der Jobcenter annehmen müssen. Glauben Sie, dass das klappt?
Terzenbach: Wir reden hier über Menschen, die im Arbeitsmarkt ankommen wollen. Viele Ukrainerinnen und Ukrainer haben ja - laut unserem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung - gute formale Qualifikationen. Da müssen wir ansetzen. Das geht vielleicht nicht gleich mit einem Traumjob - sondern Schritt für Schritt. Wir glauben jedenfalls, dass es nicht hilft, erst ewig Deutsch zu lernen und auf die Anerkennung der Abschlüsse zu warten. Besser ist es, in die Arbeit einzusteigen, im und durch den Job Deutsch zu lernen und sich gezielt weiterzuqualifizieren oder die Anerkennung der vorhandenen Abschlüsse zu betreiben.
epd: Werden die Jobcenter auch mit Sanktionen arbeiten müssen?
Terzenbach: Mitwirkungspflichten gab es schon immer, früher in der Grundsicherung, heute im Bürgergeld. Zumutbare Arbeit zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit gehört auch dazu. Wenn die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden, sind Leistungskürzungen von bis zu 30 Prozent möglich. Gleichzeitig setzen die Jobcenter stärker als früher auf die Ermöglichung von Bildungs- und Berufsabschlüssen, weil 70 Prozent der Langzeitarbeitslosen keine formale Bildung besitzen.
epd: Lassen Sie uns noch einen Blick werfen auf die aktuelle Lage. Die geplanten Kürzungen für die Jobcenter in Höhe von 700 Millionen Euro wurden von der Ampel-Koalition zurückgenommen. Nun gibt es eine Haushaltssperre und viel Unsicherheit. Die endgültigen Entscheidungen über den Bundeshaushalt 2024 stehen aus. Werden die Jobcenter im kommenden Jahr mit dem Geld rechnen können?
Terzenbach: Ich glaube, es muss erst einmal dieses offenbar sehr folgenreiche Urteil auf alle Ebenen heruntergebrochen werden. Deswegen ist hier einiges noch in Klärung. Aber wir sehen, dass der politische Wille vorhanden ist, eine gute Arbeitsmarktpolitik für Langzeitarbeitslose und Geflüchtete zu machen, und dafür brauchen wir diese Mittel. Ich gehe davon aus, dass sich daran auch unter den neuen Bedingungen nichts ändert.
epd: Für das Bürgergeld werden schon in diesem Jahr rund drei Milliarden Euro mehr gebraucht als geplant. Vor dem Hintergrund der Haushaltsnöte: Können Sie als Bundesagentur sagen, wie hoch die Einsparungen wären, wenn beispielsweise 100.000 Menschen in Arbeit vermittelt würden?
Terzenbach: Wir können nicht sagen: Wenn wir so und so viele Menschen mehr vermitteln, könnten wir so und so viel einsparen. Die Menschen im Bürgergeld sind in sehr individuellen Lebenslagen. In München beispielsweise sind die Miet- und Lebenshaltungskosten hoch, anders als in Gelsenkirchen - da können Sie nicht pauschal für alle ausrechnen, was ein durchschnittlicher Bedarf wäre und was man entsprechend sparen könnte.
epd: Ein Thema, das die Politik derzeit heftig debattiert, ist das Lohnabstandsgebot. Glauben Sie, dass die Höhe des Bürgergelds Vermittlungen in eine Arbeitsstelle erschwert?
Terzenbach: Grundsätzlich: Arbeit lohnt sich immer. Durch die Erhöhung der Freibeträge bei der Bürgergeld-Reform haben auch die Menschen, die nur ein geringes Arbeitseinkommen erzielen und ergänzend Bürgergeld brauchen, mehr Geld zur Verfügung als Menschen, die nur Bürgergeld beziehen. Wir dürfen aber auch die - auf den ersten Blick - nicht fiskalischen Argumente nicht unterschätzen. Arbeit ist eine zentrale Bedingung für gesellschaftliche und soziale Teilhabe. Wenn man erstmal berufstätig ist, kann man sich schneller weiterentwickeln, auch finanziell: zum Beispiel, weil man den Job wechselt und dann mehr Gehalt bekommt, das normalerweise höher ist als die jährlichen Anpassungen des Bürgergelds. Wenn über das Bürgergeld diskutiert wird, muss man auch wissen, dass es das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum ist, an das sich der Gesetzgeber halten muss.
Berlin, München (epd). Die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP haben sich abschließend über das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis verständigt. Es wird derzeit im Bundestag beraten und kann nun demnächst mit den Stimmen der Koalition verabschiedet werden. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am 27. November in Berlin, es sei in den Verhandlungen gelungen, „praktikable Regelungen zu finden, die den Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten und die Entkriminalisierung von erwachsenen Konsumierenden Wirklichkeit werden lassen“.
Bayern lehnt die Teillegalisierung von Cannabis weiterhin ab. Wenn der jeweilige Gesetzesentwurf vorliege, werde der Freistaat prüfen, „ob wir uns rechtlich noch dagegen wehren können“, sagte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) zu den Plänen der Ampel-Koalition im Bund. In einer am 29. November von BR24 ausgestrahlten Berichterstattung kündigte Gerlach zudem an, die Kontrollen bei einer Umsetzung des Gesetzes „maximal restriktiv auszulegen“.
Kappert-Gonther zufolge, die stellvertretende Vorsitzende im Gesundheitsausschuss des Bundestags ist, wurde die erlaubte Menge Cannabis aus dem Eigenanbau von drei Pflanzen auf 50 Gramm erhöht, was dem möglichen Ertrag entspricht. Cannabis-Konsumenten sollen als „geringe Menge“ bis zu 30 Gramm mit sich führen dürfen, ohne bestraft zu werden, obwohl die Besitzgrenze bei 25 Gramm liegt. Zwischen 25 und 30 Gramm begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, ab 30 Gramm machen sie sich strafbar. Eine ähnliche Regelung wurde für die Aufbewahrung zu Hause gefunden.
Kappert-Gonther sagte, das Gesetz sei ein Paradigmenwechsel, für den sich viele Menschen jahrzehntelang eingesetzt hätten: „Von nun an wird niemand mehr wegen des Konsums von Cannabis kriminalisiert“, betonte die Grünen-Politikerin. Die drogenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Kristine Lütke, sagte dem epd, man habe „eine Regelung geschaffen, die keine harte Bruchkante zwischen Legalität und Strafbarkeit für Konsumentinnen und Konsumenten darstellt“. Der Besitz von einem Gramm zu viel führe nicht gleich zur Strafverfolgung. Auf der anderen Seite werde man Kinder und Jugendliche besser schützen, indem die Strafen für Dealer verschärft würden, betonte Lütke.
Zu den einvernehmlichen Änderungen am Entwurf des Cannabis-Gesetzes zählt auch, dass Konsumverbote nur im Umkreis von 100 Metern zu Kinder- und Jugendeinrichtungen ausgesprochen werden sollen, um Kontrollen durch die Polizei zu vereinfachen. Zunächst waren Abstände von 200 Metern vorgesehen. Bis zum Frühling soll das Bundesverkehrsministerium einen neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr festlegen. THC ist der berauschende Wirkstoff von Cannabis.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte den Entwurf vorgelegt. Er war bei der ersten Beratung im Bundestag von der Opposition und auch von Sachverständigen in vielen Punkten kritisiert worden. Geplant sind eine Teillegalisierung des Cannabis-Konsums für Erwachsene ab 18 Jahren und die Erlaubnis zum Anbau der Pflanzen in Vereinen, den Cannabis-Clubs. Polizei und Justiz machen die Überprüfung der zahlreichen Kontroll-Regeln für die Clubs und den privaten Konsum Sorge.
Die gesundheitspolitischen Sprecher der Ampel-Fraktionen, Heike Baehrens (SPD), Janosch Dahmen (Grüne) und Andrew Ullmann (FDP) erklärten nach der Einigung der Koalitionäre, das Dealen mit Cannabis bleibe verboten und die Abgabe an Kinder und Jugendliche werde rigoros verfolgt. Aber die bisherige Politik habe gezeigt: Ein Verbot von Cannabis wirke nicht. Mit der Reform erkenne die Ampel-Koalition die gesellschaftliche Realität an, erklärten die drei Sprecher. „Deshalb wird privater Anbau zum Eigenkonsum und der gemeinschaftliche Eigenanbau sowie die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinen an Erwachsene zum Eigenkonsum erlaubt.“ Gleichzeitig stärke man die Prävention und sorge für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz.
Die Ampel-Partner hatten mehr angekündigt, als sie jetzt umsetzen. Cannabis sollte in lizensierten Geschäften verkauft werden können. Das soll zunächst nur im Rahmen von Modellversuchen in einzelnen Regionen ausprobiert werden. Das Gesetz soll im kommenden Jahr in Kraft treten, allerdings nicht mehr zu Beginn des Jahres, wie eigentlich geplant. Der Bundestag muss das Gesetz inklusive der Änderungen noch beschließen.
Berlin (epd). Nachdem der Bundesrat am 24. November in Berlin dem Pflegestudiumstärkungsgesetz zugestimmt hat, bekommen Studierende in der Pflege künftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine Vergütung. Ziel des Gesetzes ist es, mehr Menschen zur Aufnahme eines Pflegestudiums zu bewegen und langfristig die Akademiker-Quote in der Pflegeausbildung anzuheben, teilte die Länderkammer mit. Der Regelung nach gilt die Pflicht zur Ausbildungsvergütung auch für ein bereits begonnenes Studium.
Den Angaben nach erfolgt die hochschulische Pflegeausbildung künftig im Rahmen eines dualen Studiums mit Ausbildungsvertrag. „Die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung wird in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert“, so der Bundesrat.
Weitere Regeln des Gesetzes betreffen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung, etwa bei der Digitalisierung sowie die Möglichkeit von Auslandsaufenthalten während der Ausbildung. Außerdem vereinheitlicht und vereinfacht das Gesetz die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte und regelt Umfang und Form der vorzulegenden Unterlagen. Die ersten Einzelregelungen sollen im Januar in Kraft treten.
Die Caritas-Dienstgeber begrüßten das neue Gesetz. Es sei vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in Pflege ein überfälliger Schritt. Sie verwiesen darauf, dass die Vergütung in den der praxisintegrierten dualen Pflegestudiengänge ist im Caritas-Tarif bereits geregelt sei. Aber: „Damit künftig mehr entsprechende Ausbildungsplätze angeboten werden, ist eine zügige und flächendeckende Umsetzung der im Gesetz angelegten Refinanzierung der Kosten der hochschulischen Pflegeausbildung zwingend nötig.“
Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas, sagte: „Eine attraktive hochschulische Pflegeausbildung mit einer angemessenen Vergütung erleichtert Personen mit Allgemeiner Hochschulreife den Zugang zum Pflegeberuf.“ Hochschulisch ausgebildete Pflegekräfte könnten den Personalmix in Einrichtungen bereichern und die Pflegequalität steigern.
Berlin (epd). Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hat die Initiative im Bundesrat begrüßt, doch noch die Widerspruchslösung bei Organspenden einzuführen. Die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen brachten am 24. November in Berlin einen Entschließungsantrag ein, über den der Bundesrat nun beraten wird. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung in den Bundestag einzubringen.
Im Fall der Widerspruchslösung ist grundsätzlich jeder Mensch Organspender, es sei denn, er oder sie hat einer Organentnahme zu Lebzeiten widersprochen - oder die Angehörigen widersprechen der Entnahme nach dem Tod. In Deutschland können nur dann Organe entnommen werden, wenn der Verstorbene einen Organspendeausweis hat oder die Angehörigen nach seinem Tod zustimmen.
„Im Bundestag hat es schon mehrfach Anläufe hierzu gegeben, immer ohne Erfolg. Mit dem Rückenwind des Bundesrates könnte es jetzt gelingen eine Lösung zu erreichen, die endlich die Situation der Organspende verbessert und damit letztendlich den Menschen dient“, sagte der Medizinische Vorstand der Stiftung, Axel Rahmel, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Widerspruchslösung sei ein klares Zeichen der Solidarität, dass eine Gesellschaft hinter der Organspende steht. „Das würde auch im Einklang zu den Ergebnissen von Umfragen stehen, in denen sich regelmäßig 80 Prozent der Befragten positiv zur Organspende äußern. Die persönliche Freiheit jedes Einzelnen bleibt gewahrt, weil jeder Mensch ohne Begründung einer Organspende widersprechen kann.“
Die Gesundheitsminister Nordrhein-Westfalens, Karl-Josef Laumann (CDU) und Baden-Württembergs, Manfred Lucha (Grüne), erklärten übereinstimmend, alle bisherigen Anstrengungen für mehr Organspenden seien gescheitert. Seit zehn Jahren habe sich die Zahl der Spenderorgane nicht erhöht. Deshalb müsse die Debatte wieder angestoßen werden. Zuletzt hatte der Bundestag Anfang 2020 eine Widerspruchslösung klar abgelehnt.
In Deutschland warten rund 8.500 Menschen auf ein Spenderorgan. In diesem Jahr gab es nach Angaben der Stiftung Organtransplantation bisher 788 Organspenderinnen und -spender. Obwohl rund 80 Prozent der Bevölkerung in Umfragen angeben, dass sie für eine Organspende seien, haben nur 20 Prozent einen Spenderausweis.
Berlin (epd). Nach der Kritik vieler Bundesländer an der geplanten Kindergrundsicherung im Bundesrat haben das Deutsche Kinderhilfswerk und der Kinderschutzbund Bundesfamilienministerin Lisa Paus aufgerufen, die erhobenen Einwände eingehend zu prüfen. „Es muss dafür gesorgt werden, dass die Kindergrundsicherung zu einer echten Sozialreform zum Wohle der Kinder wird“, sagte Präsident Thomas Krüger am 29. November dem Evangelischen Pressedienst (epd).
In der Länderkammer war am 24. November deutliche Kritik an den Plänen zu hören. Während die bayerische Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) das Vorhaben im Ganzen ablehnte, warben Ministerinnen von grün- und SPD-mitregierten Ländern für weitreichende Änderungen, wie sie auch von den verschiedenen Fachausschüssen gefordert und dem Bundesrat empfohlen werden. Unter anderem werden neue Doppelstrukturen befürchtet.
Krüger sagte, es müsse endlich gelingen, die beschämend hohe Kinderarmutsquote spürbar zu senken: „Dafür ist die Kindergrundsicherung ein wichtiger erster Schritt, aber eben auch nicht mehr.“ Für ein Gelingen der Reform brauche es die Unterstützung aus allen politischen Lagern, aber auch der betroffenen Verwaltungen.
„Auch wenn die Kindergrundsicherung nach jetzigem Planungsstand nicht der erhoffte große Wurf ist, begrüßen wir den Grundansatz, dass Kinder nicht weiter als Bittsteller von Sozialleistungen gesehen werden“, sagte der Präsident. Es sei wichtig, dass die Grundideen einer Kindergrundsicherung erhalten bleiben. Dazu gehörten die Entbürokratisierung, eine klare Anlaufstelle für Familien sowie eine finanzielle Ausgestaltung der Leistung, die allen Kindern Teilhabe ermögliche, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. „Aus unserer Sicht braucht es dafür eine gemeinsame Anstrengung für einen echten Paradigmenwechsel und im Ergebnis eine Kindergrundsicherung, die diesen Namen verdient“, so der Präsident.
Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd): „Das aktuelle System ist dysfunktional: Es ist bürokratisch, es erreicht die Familien nicht und es ist nicht armutsfest. Wir brauchen eine Kindergrundsicherung, die diese Probleme löst. Dass mit den vorgesehenen Familienservicestellen künftig eine Anlaufstelle für alle Familien geschaffen werden soll, ist ein richtiger und notwendiger Schritt, um den bürokratischen Dschungel etwas zu lichten.“
Aber, so sagte sie weiter: „Ich teile allerdings die Kritik an der derzeit vorgeschlagenen Ausgestaltung. Es ist nicht zielführend, dass es für Familien im Bürgergeld künftig mehr Anträge und Behörden geben soll. Ein automatisierter Datenaustausch zwischen den Behörden könnte dieses Problem im Sinne der Familien vermutlich lösen“, so die Präsidentin. Das sei eine Frage des politischen Willens und einer guten Umsetzung in der Verwaltung: „ So, wie es jetzt ist, darf es nicht bleiben. Das gilt auch mit Blick auf den aktuellen Haushaltsstreit.“
Ministerin Scharf sagte in der Länderkammer, mit der Kindergrundsicherung werde es nicht gelingen, die Kinderarmut zu bekämpfen. Sie warnte vor Enttäuschungen und einem weiteren „Respektverlust gegenüber den Eliten“. Die Ampel-Koalition will in der Kindergrundsicherung ab 2025 das Kindergeld, den Kinderzuschlag und das Bürgergeld beziehungsweise die Sozialhilfe für Kinder zusammenfassen. Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sollen zu Familienservicestellen ausgebaut werden.
Viel Kritik kam auch aus den Ländern, die der Einführung einer Kindergrundsicherung grundsätzlich positiv gegenüberstehen. Die Hamburger Familiensenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) bemängelte, für Familien mit behinderten oder erkrankten Kindern werde es keine Vorteile geben. Es werde auch für alle Familien nicht wie versprochen nur noch eine Anlaufstelle geben. Es seien neue Doppelstrukturen zu befürchten. Die Länder stünden vor vielen offenen Fragen. Die schleswig-holsteinische Familienministerin Aminata Touré (Grüne) drängte darauf sicherzustellen, dass alle Familien künftig wirklich nur noch eine Anlaufstelle hätten.
Bundesfamilienministerin Paus ging auf die Befürchtungen und die 104-seitige Stellungnahme der Länderkammer im Detail nicht ein, sagte aber zu, die Vorschläge prüfen zu wollen. Sie versicherte, es werde daran gearbeitet, dass die Kindergrundsicherung bei allen Familien ankomme und unnötige Behördengänge vermieden würden.
Berlin (epd). Gerda Hasselfeldt betont, dass künftig mehr Geld in die Pflege fließen müsse, sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich. Doch ob das angesichts der Sparbemühungen für den Haushalt 2024 so kommen werde, sei völlig offen, sagt sie im Interview mit epd sozial. Ein Gespräch über Versäumnisse der Politik, radikale Reformansätze, wertschätzende Personalführung und warum Leiharbeit eingedämmt gehört. Die Fragen stellte Dirk Baas.
epd sozial: Nach der Haushaltssperre des Finanzministeriums wurden die Beratungen im Haushaltsausschuss kurzfristig abgesagt. Noch ist offen, wann der Haushalt für 2024 beschlossen wird. Die Zeichen stehen auf Sparen. Was bedeutet das für die Pflege?
Gerda Hasselfeldt: Vermutlich nichts Gutes, aber abschließend lässt sich das noch nicht bewerten. Klar ist jedoch: Schon heute ist zu wenig Geld im System, um alle Aufgaben, die die Pflege hat, gut zu bewältigen.
epd: Woran zeigt sich das?
Hasselfeldt: Die Pflegeeinrichtungen sind deutlich unterfinanziert. Wenn jetzt zum Beispiel der jährliche Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro für die nächsten vier Jahre gestrichen werden sollte, hätte das erhebliche Folgen für unsere ambulanten Dienste und stationären Pflegeeinrichtungen. Zwar sollen vorerst keine Leistungen gekürzt werden, jedoch werden weitere Beitragsanhebungen für die Pflege wahrscheinlicher und die Kostenbelastungen steigen. Der Bundeszuschuss wird benötigt, um die aktuelle Ausgabenlast zu stemmen. Weitere Insolvenzen von Pflegeeinrichtungen könnten die Folge sein. Ein weiteres Problem ist das Thema Arbeitskräftemangel. Deshalb lassen sich längst nicht mehr alle Einrichtungen voll auslasten, oft werden bereits ganze Abteilungen geschlossen. Auch im ambulanten Bereich sinkt die Zahl der Betreuten, denn viele können sich die hohen Eigenbeteiligungen nicht mehr leisten bzw. es werden eigentlich notwendige pflegerische Leistungen reduziert. Die Folge ist, dass die Unwirtschaftlichkeit der Dienste zunimmt.
epd: Allein mehr Geld wird die Probleme kaum lösen ...
Hasselfeldt: Nein, um diese gefährliche Entwicklung zu stoppen, ist weit mehr nötig. Ganz wichtig ist, dass in der Gesellschaft endlich breit diskutiert wird, was uns professionelle Pflege wert ist und wer sie künftig leisten soll. Die Pflege muss als Teil der Daseinsvorsorge und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden und die Gesellschaft für die Bedarfe pflegebedürftiger Menschen sensibilisiert werden. Aus unserer Sicht können das nicht allein ausgebildete Fachkräfte tun, wir müssen auch die Ehrenamtler, Freunde und Nachbarn von Pflegebedürftigen einbinden und sie für diese Aufgaben qualifizieren. Die Bedeutung der informellen Pflege wird unweigerlich zunehmen. Ferner müssen die ergänzenden Unterstützungsangebote wie die Verhinderungs-, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege weiter gestärkt und ausgebaut werden. Und wir brauchen eine grundlegende Pflegereform, die die steigenden Kosten für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie Kundinnen und Kunden in der häuslichen Pflege begrenzt. Andernfalls tickt die Zeitbombe weiter, denn wir wissen, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten Jahren weiter steigen wird. Der Sozialstaat muss darauf eine Antwort finden, und zwar schnell.
epd: Die Ampel-Regierung scheint das Problem nicht mit Priorität zu betrachten ...
Hasselfeldt: Die sehr akuten Probleme haben nicht die politische Priorität, die sie eigentlich verdienen. Das monieren wir seit langem. Im Durchschnitt müssen schon heute Pflegebedürftige rund 2.500 Euro im Monat zur Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung zuzahlen, Tendenz steigend. Der Bund sieht wohl auch deshalb keine Notwendigkeit, hier entschieden gegenzusteuern, weil die steigenden Kosten ja nicht den Bundesetat belasten, sondern die Kassen der Pflegeversicherung sowie die der Kommunen oder der Pflegebedürftigen. Das kann es nicht sein. Obwohl sich die Probleme schon seit Jahren immer weiter verschärfen, ist uns beim DRK nichts von weitergehenden Reformplänen aus dem Bundesgesundheitsministerium bekannt.
epd: Welche Reformideen verfolgt das DRK?
Hasselfeldt: Wir sind der Meinung, dass die Eigenanteile der Pflegebedürftigen unbedingt gedeckelt werden müssen. Anders lassen sich die steigenden Kosten für die Betroffenen nicht in den Griff kriegen. Das Stichwort dazu ist der sogenannte Sockel-Spitze-Tausch. Der würde das bisherige Pflegesystem radikal verändern. Dann würde der Heimbewohner für den pflegebedingten Aufwand einen festgelegten Sockelbetrag bezahlen und die Pflegekasse alle darüber hinausgehenden Kosten für die Pflege übernehmen. In welcher finanziellen Größenordnung dann die Eigenanteile liegen würden, müsste von der Politik festgelegt werden, aber so gäbe es mehr Planbarkeit für die Betroffenen.
epd: Die Sozial- und Fachverbände fordern seit Jahren grundlegende Pflegereformen, doch es geht nicht voran. Wie gehen Sie persönlich damit um?
Hasselfeldt: Das ist sehr mühsam, das gebe ich zu. Man braucht eine hohe Frustrationstoleranz, immer wieder erfolglos die gleichen Appelle zu wiederholen, wo doch die Probleme so offen auf dem Tisch liegen. Doch wir können nicht schweigen, wenn die notwendige Lösung auf die lange Bank geschoben wird. Es ist unsere Aufgabe und Verantwortung, auf die entsprechenden Konsequenzen hinzuweisen. Auch wenn es nicht einfach ist, setze ich weiter auf einen großen Wurf, der, so mein Eindruck, auch von großen Teilen der Bevölkerung erwartet wird.
epd: Sie haben im Sommer vier Bundesländer besucht und dort auch mit Beschäftigten in der Pflege über ihre Arbeitssituation gesprochen. Was war da zu hören?
Hasselfeldt: Die Pflegekräfte sprachen von einem schönen Beruf, der wesentlich von hoher Fachkompetenz und menschlicher Zuwendung geprägt sei. Für letzteres fehle aber oft die Zeit, was dann auch zu starker psychischen und physischen Belastung führe. Sie vermissen zudem die breite gesellschaftliche Anerkennung für das, was sie täglich leisten. Oft ist das Arbeitsumfeld mangelhaft, was in der Regel nicht den Trägern anzulasten ist. Die Personaldecke ist schlicht zu dünn, die Arbeit dadurch zusätzlich verdichtet, und oft müssen die Fachkräfte aus ihrer Freizeit oder ihrem freien Wochenende geholt werden. Überstunden können nicht zeitnah ausgeglichen werden. All das führt zu Ärger und Frust und leider nicht selten zu Kündigungen.
epd: Die Ursachen sind also im Personalmangel zu sehen. Doch wie lässt sich dieses Problem lösen? Fachkräfte fehlen überall.
Hasselfeldt: Das stimmt. Und doch sehe ich Wege, zumindest die Engpässe etwas zu schließen. Eine Teillösung ist die Anwerbung von Pflegepersonal aus dem Ausland. Das geschieht noch nicht systematisch genug, und der Prozess der beruflichen Anerkennung dauert mit bis zu zwei Jahren noch immer zu lange, ist arg bürokratisch und mit Aufwand und Kosten für die Pflegeeinrichtungen verbunden. Aber, das sage ich ganz klar, allein mit ausländischem Personal werden wir die Krise nicht bewältigen. Dies kann nur einer von mehreren Bausteinen im Kampf gegen Personalnot sein.
epd: Was wäre noch möglich, vor allem, um kurzfristig den Mitarbeitenden das Arbeiten angenehmer zu machen?
Hasselfeldt: Die Dienstplangestaltung muss verlässlich sein. Dann ist schon viel gewonnen mit Blick auf die Zufriedenheit der Mitarbeitenden. Auch die Einrichtung von Springerpools kann helfen. Hier gibt es schon gute, teilweise trägerübergreifende Ansätze, die sich zu bewähren scheinen. Ich werbe auch für eine echte Entbürokratisierung. Um da voranzukommen, müssen die Pflegenden aus der Praxis mit am Tisch sitzen. Auf ihre Erfahrung und Expertise kommt es an, denn sie wissen, was man an Dokumentation braucht und was am ehesten verzichtbar ist. Auch die Möglichkeiten der Digitalisierung sind noch längst nicht ausgeschöpft. Hier sehe ich Wege zur Entlastung des überlasteten Personals.
epd: Wie ließe sich das Arbeitsklima noch verbessern, ohne dass hohe Kosten entstehen?
Hasselfeldt: Es geht zum Beispiel um wertschätzende Führung, um Teambuilding, um individuelle Karriereplanung mit dem Aufzeigen von Aufstiegsmöglichkeiten, aber auch um mehr Fortbildungsangebote und bessere Gesundheitsprävention. All das führt dann sicher zu einer stärkeren Bindung an das Unternehmen.
epd: Wie bewerten Sie den umstrittenen Einsatz von immer mehr Leiharbeitskräften in der Pflege?
Hasselfeldt: Ich kenne die Probleme, die dadurch entstehen. Häufig ist der Unmut des Stammpersonals groß, wenn Leiharbeitskräfte bessere Bedingungen samt höhere Bezahlung haben. Doch oft lässt sich deren Beschäftigung aufgrund der vielen Personalengpässe in der derzeitigen Lage nicht umgehen. Man sollte auf jeden Fall versuchen, die Leiharbeit einzudämmen. Die Spannungen würden sich in Luft auflösen, wenn es gelingt, die Attraktivität des Berufs nachhaltig zu steigern, die Arbeitsbedingungen positiv zu verändern und die Bezahlung der Stammkräfte weiter zu verbessern . Aber das braucht Zeit.
Berlin (epd). Rolf Mützenich, der Chef der SPD-Fraktion im Bundestag, hat sich den Unmut der privaten Pflegeheimträger zugezogen. Im Interview der Sendung „Bericht aus Berlin“ mit Tina Hassel, das sich eher am Rande um die künftige Finanzierung der Pflegeversicherung drehte, hatte er gesagt: „Es geht am Ende natürlich ums Geld, aber auf der anderen Seite auch um die schwarzen Schafe, die sich in der Pflegeversicherung tummeln. Es sind leider oft auch private Anbieter, die sehr schnell Geld aus dem großen Leistungskatalog absaugen und der Wohlfahrtspflege den Rest hinterlassen. Deshalb brauchen wir eine deutliche Strukturreform, denn die kann möglichweise auf die Kosten Einfluss nehmen.“
Zu der Frage, ob die Bundeszuschüsse zur Pflegeversicherung wie geplant künftig erhört werden können, sagte er, das sei angesichts des Zwangs zum Sparen nach dem Bundesverfassungsurteil derzeit nicht sicher. Aber, so der SPD-Politiker: „Wir haben alles versucht, Stabilität in die Pflegeversicherung zu bringen, das wird auch in den nächsten zwei Jahren weiterhin unser Ziel sein.“
Der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Bernd Meurer, sagte, Mützenich versuche, „von der eigenen pflegepolitischen Null-Bilanz abzulenken, indem er private Einrichtungen pauschal und jenseits aller Fakten diffamiert“. Der Ampelkoalition gelinge es seit zwei Jahren nicht, die Pflege in Deutschland zukunfts- und demografiefest aufzustellen. „Nicht einmal die vollmundigen Ankündigungen aus dem eigenen Koalitionsvertrag, die die Pflegebedürftigen sofort um mehrere hundert Euro im Monat entlasten würden, konnte die SPD bisher umsetzen“, rügte Meurer. „Eine ganze Berufsgruppe wird mit Argumenten aus dem letzten Jahrhundert an den Pranger gestellt, um die eigene Untätigkeit zu überspielen. Das ist ignorant und schäbig.“
Der Verband Deutscher Alten und Behindertenhilfe (VDAB) nannte die Aussagen des Fraktionschefs skandalös. Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer: „Es ist eine Schande, dass sich ausgerechnet ein führender Politiker einer sozialdemokratischen Partei in solch einer Weise äußert.“ Seine Organisation vertrete bundesweit mehr als 1.800 privat geführte Unternehmen aus dem Mittelstand, „die jeden Tag unter sich ständig erschwerenden Bedingungen die pflegerische Versorgung sicherstellen. Die Aussagen sind ein Schlag ins Gesicht jedes einzelnen von ihnen.“ Private Unternehmen betrieben 50 Prozent aller Pflegeeinrichtungen und bildeten das Rückgrat der Versorgung bilden. „Hier wird gar nichts zu Lasten anderer 'abgesaugt' und hier finden sich auch nicht 'die schwarzen Schafe'“.
Knieling ordnete die Aussagen wie folgt ein: Sie dienten der Ablenkung vom eigenen Versagen, nämlich bei der Sicherstellung einer langfristigen Finanzierung der Pflegeversicherung. Die „Kanzler-Partei“ solle sich auf die echten Probleme konzentrieren, der professionellen Pflege klare Perspektiven geben und vor allem den Bürokratiewahnsinn auf allen Ebenen stoppen.
Ähnlich äußerte sich der Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP), Thomas Greiner: „Statt Fake News über private Pflegeanbieter zu verbreiten, sollte Mützenich sich lieber um die Versorgungssicherheit in der Altenpflege kümmern.“ Die sei durch diese Regierung akut gefährdet. „Die Versorgung der Pflegebedürftigen würde ohne die privaten Pflegeunternehmen und den Einsatz und das Engagement der dort arbeitenden Pflegekräfte sofort zusammenbrechen“, betonte der Verbandschef. Zwar habe der SPD-Politiker gesagt, eine Strukturreform, die die steigenden Kosten der Pflegeversicherung eindämmen soll, sei nötig. „Wie diese genau aussehen soll, ließ der SPD-Fraktionsvorsitzende im Interview allerdings offen“, monierte Greiner.
Michael Billen, Landesvorstand NRW des Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad), warf Mützenich ebenfalls vor, von den eigenen Versäumnissen abzulenken. „Das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, die Pflegeversicherung auf solide Füße zu stellen, wurde nicht eingehalten.“ So habe es die Bundesregierung bei ihren jüngsten Gesetzesvorhaben bewusst versäumt, die Pflegesachleistungen der Versicherten im gleichen Maße anzuheben, wie die Kosten für die Pflege gestiegen sind. Die Bundesregierung habe den Rotstift an der pflegerischen Versorgung angelegt und suche nun die Verantwortung für die Folgen bei anderen.
Nordheim (epd). Freundebücher kursieren in Kindergärten und Schulklassen: In sie kleben Kinder ein Foto von sich ein und beantworten auf einer Doppelseite Fragen. In dem Freundebuch „Menschenskinder. Wir können Freunde sein“, das ab Anfang Dezember im Renidere-Verlag erhältlich ist, stellen sich Kinder mit sichtbaren und unsichtbaren Behinderungen und Erkrankungen vor.
„Meine Tochter bringt oft Freundebücher mit nach Hause. Unser Sohn, der mit ihr zusammen im Kindergarten war, fast nie“, sagt Verena Niethammer, die Ideengeberin des Buches aus Nordheim im Landkreis Heilbronn. Auch Spieldates habe ihr neunjähriger Sohn mit Behinderung und chronischen Erkrankungen nur selten. „Dabei liebt es Mattis unglaublich, wenn wir ein Haus voller Kinder haben“, so die Leiterin der Selbsthilfegruppe „Teilhabe jetzt!“ des Vereins Hölder-Initiative.
In dem Freundebuch „Menschenskinder“ kommt Mattis mit insgesamt 30 Kindern zu Wort. Man erfährt, dass er Folk-Rock-Musik mag und ihn unvermittelt laute Geräusche stören. Gerne isst Mattis Süßkartoffeln und Hackfleisch püriert sowie Schokosahne - und er lacht viel über beide Ohren. Zurzeit übt er Radfahren mit seinem Therapiedreirad. Wenn er einen Wunsch frei hätte, würde er: „Die blöden Spastiken wegzaubern und meine Nieren reparieren und eine riesen Schokotorte bestellen.“
Das Freundebuch wurde von pflegenden Familien hauptsächlich aus Baden-Württemberg, aber auch aus anderen Orten in Deutschland ausgefüllt. Der Schwerpunkt des Buches liegt auf Kindern mit sichtbaren und unsichtbaren Behinderungen und Erkrankungen. Aber auch Geschwisterkinder sowie Kinder behinderter und chronisch kranker Eltern und ohne klare Diagnosen sind in dem Buch vertreten. Illustriert wurde das Buch von der pflegenden Mutter und Buchillustratorin Nele Junghanns.
Manche der Kinder können nicht selbst sprechen und lassen Familienmitglieder über sie berichten. So wie der elfjährige Kyle, der auf dem Foto auf seinem Therapieschaf liegt, gerne in seiner Steh-Orthese am Tisch steht, mit seinen Lieblingsspielzeugen spielt und „Rabe Socke“ mag. Er hat einen sehr seltenen Gendefekt und sagt acht Worte - drei davon auf Französisch, erfährt man in dem Freundebuch.
„Das Buch soll behinderte oder chronische kranke Kinder vorrangig als Kinder zeigen“, sagt Niethammer dem epd. Die Behinderung oder Erkrankung sei ein gewichtiger Teil ihrer Identität, aber absolut nicht das, was im Vordergrund stehen solle. „Kinder mit Behinderungen haben selbstverständlich Interessen, Hobbies, Vorlieben wie anderer Kinder und Jugendliche auch. Hier kann man sehen, wie ähnlich wir uns alle sind in unserer Verschiedenheit.“
Das Buch richte sich an Kinder und wolle präventiv wirken, bevor die „Mauern wachsen“. Es soll auch an einige regionale Kitas und Grundschulen verschenkt werden und in die „Inklusionsboxen“ kommen, die der Verein Hölder-Initiative zum kostenlosen Verleih anbietet.
„Wir von der Selbsthilfegruppe 'Teilhabe jetzt!' wollen für mehr Sichtbarkeit sorgen und Begegnungen anbahnen - in Buchform und in der Wirklichkeit“, sagt Niethammer. Denn oft lebten pflegende Familien noch immer in Parallelwelten zwischen speziellen Förder- und Sonderschulen, Kliniken und Therapiezentren - ohne dass die meisten das so wollten, weiß die Mutter. „Doch jedes Kind möchte dazugehören und wünscht sich Freundschaften.“
Berlin (epd). Diakonie-Präsident Ulrich Lilie hat Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) den traditionellen Wichern-Adventskranz für das Parlament überreicht. Lilie sagte bei der Übergabe am 30. November in Berlin, das Licht des Adventskranzes ändere den Blick auf die Wirklichkeit. Der Adventskranz stehe für die Kraft des Glaubens in einer Welt voller Krisen.
Der Diakonie-Chef nannte die Klimakrise, den Angriffskrieg gegen die Ukraine und den Gaza-Krieg. Christen zündeten die erste Adventskerze an, wenn die Tage am kürzesten seien und das Licht am schwächsten, sagte er. Die Kerzen symbolisierten Hoffnung auf Veränderung. Lilie und Göring-Eckardt riefen auch dazu auf, gegen den zunehmenden Antisemitismus vorzugehen.
Der Wichern-Adventskranz wird dem Bundestag seit 15 Jahren überreicht. Er geht auf Johann Hinrich Wichern zurück, der den ersten Kranz dieser Art 1839 im Andachtsraum des „Rauhen Hauses“ in Hamburg aufgestellt hatte, einer von ihm gegründeten Einrichtung für elternlose und vernachlässigte Kinder.
Anders als die heute gängigen Adventskränze hat der Wichernkranz bis zu 28 Kerzen, kleine für Werktage und große für die Adventssonntage. In diesem Jahr mit der kürzesten Adventszeit sind es 22 Kerzen. Gestiftet wurde der Kranz vom Evangelischen Johannesstift in Berlin.
Berlin, Köln (epd). Die Freie Wohlfahrtspflege hat Journalistinnen und Journalisten für hervorragende Beiträge mit dem Deutschen Sozialpreis 2023 geehrt. Der Medienpreis ging am 28. November in Berlin an Beiträge der Kategorien Text, Audio, Bewegtbild. Zudem wurde ein Sonderpreis verliehen, wie die Freie Wohlfahrtspflege mitteilte.
Die im Deutschlandfunk, WDR 5 und NDR versendete Dokumentation „Der letzte Tag: Das Attentat von Hanau“ von Sebastian Friedrich siegte in der Kategorie Audio. Friedrich lasse „die Angehörigen sprechen, sodass wir ihnen sehr nahekommen, ohne zu nah zu treten“, befand die Jury. Der Zugang zu den Menschen sei „extrem gelungen. Damit erfahren wir eine Beschreibung des Sozialmilieus, in dem Opfer wie Täter leben.“
In der Kategorie Text ging der Preis an Julia Kopatzki für ihren Artikel „Frau Radix hat die Lösung“, der bei „Zeit Online“ erschienen ist. Die Jury lobt Kopatzkis „wunderbare Erzählweise“ über eine Frau, die anderen in schwierigen, traurigen und ausweglosen Momenten ihres Lebens helfe. Die Leserinnen und Leser erlebten, wie die Seelsorgerin Radix „pragmatisch, zupackend und empathisch wahre Lösungen für die in Not geratenen Mitarbeitenden ihrer beiden Krankenhäuser findet“.
Die bei ZDFinfo gezeigte Dokumentation „Femizid - Wenn Männer Frauen töten“ von Svaantje Schröder erhielt den Sozialpreis in der Kategorie Bewegtbild. Die Jury zeigte sich beeindruckt von der „inhaltlichen Dichte“ und erklärte: „Immer noch ist es nötig, einen solchen Film zu machen, weil das Ausmaß der Gewalt riesig ist und der systemische Charakter trotz der gesellschaftlichen Relevanz nicht ausreichend anerkannt wird.“
In der Kategorie Sonderpreis ging die Auszeichnung an das Team des TikTok-Kanals „@safespace.offiziell“ des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb). Hier werden jungen Zuschauerinnen und Zuschauern Kurz-Videos zu „Körper, Periode und Sex“ gezeigt. Die Jury befand, dass das neue journalistische Format „emanzipatorisch, zielgruppengerecht und professionell“ sei.
Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege loben den Preis seit 1971 aus, um herausragende Arbeiten der Sozialberichterstattung zu ehren. Die Auszeichnung ist mit 5.000 Euro pro Kategorie dotiert.
Berlin (epd). Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) ist gegen die Einführung der Personalbemessung PPR 2.0 schon zum Janaur. Das würde die Pflege in den Krankenhäusern vor große Herausforderungen stellen, sagte Vorsitzender Christoph Radbruch am 29. November in Berlin zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. „Ohne entsprechende IT-Systeme entsteht ein erheblicher Zusatzaufwand für die Pflege. Jede Patientin und jeder Patient muss händisch in die PPR 2.0 eingestuft und die Entscheidung dokumentiert werden“, erläuterte der Verbandschef. Bis die Software dazu zur Verfügung stehte und installiert sei, würden Monate vergehen.
Radbruch warnte davor, dass bis dahin den Pflegekräften viel Zeit für die Versorgung der Patienten fehlen werde. Die überstürzte Einführung der PPR 2.0 Akönnte „zum Bumerang für Arbeitsbedingungen in der Pflege und für die Patientenversorgung werden.“
Übersetzt steht PPR für „Pflegepersonalregelung“ in Krankenhäusern. Auf jeder bettenführenden Station einer Klinik wird für eine Schicht eine bestimmte Anzahl an Pflegepersonen eingesetzt. Doch wer bestimmt über diese Anzahl? Dazu diente das 1993 eingeführte Instrument der Pflegepersonalregelung. Mit ihm lässt sich bestimmen, wie viele Pflegepersonen auf einer Station vorgesehen sein müssen, damit jederzeit die Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet ist.
Laut Radbruch würde die Verschiebung des Starts der PPR 2.0 auf den 1. Juli auch eine Entlastung der Pflege in der arbeitsreichen Vorweihnachtszeit bedeuten, denn die Planung des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass die Schulung der Pflegekräfte zur PPR 2.0 innerhalb eines Monats erfolgen muss. „Der DEKV würde es begrüßen, wenn die Einführung der PPR 2.0 zu einem Zeitpunkt erfolgen würde, an dem die Voraussetzungen geschaffen sind, um das Ziel, die Arbeitsbedingungen für die Pflege und die Patient:innensicherheit zu verbessern, auch zu erreichen“, so Radbruch abschließend. .
Köln (epd). Fast zwei Drittel der Menschen in Deutschland sprechen sich laut einer Umfrage dafür aus, dass ehrenamtliche Helfer im Katastrophenschutz bei nicht-öffentlichen Hilfsorganisationen die gleichen Rechte bekommen wie Freiwillige bei der Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk (THW). Das geht aus dem aktuellen Ehrenamtsmonitor im Auftrag der Malteser hervor, heißt es in einer Mitteilung vom 29. November. Bislang haben oft nur Ehrenamtler der Feuerwehr und des THW Anspruch darauf, bei Einsätzen auch unterhalb der Katastrophenschwelle vom Arbeitgeber weiterbezahlt zu werden.
Helfen bedeute in den Augen des Gesetzgebers nicht gleich helfen, erläuterte Markus Bensmann, Leiter der Notfallvorsorge bei den Maltesern. Insbesondere dann, wenn es um die Absicherung der Einsatzkräfte gehe, gebe es gravierende Unterschiede. So auch bei Einsätzen, bei denen nicht der Katastrophenfall ausgerufen wurde. Zum Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember fordern Malteser, Johanniter, Arbeiter-Samariterbund, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft und das Rote Kreuz deshalb den Bund gemeinsam dazu auf, diese Nachteile zu korrigieren.
Das hält nach seinen Angaben auch die Mehrheit der Bevölkerung für richtig: Im aktuellen Ehrenamtsmonitor, einer repräsentativen Umfrage des Forschungsinstituts YouGov sprechen sich 64 Prozent der Befragten dafür aus, dass alle Helfenden im Katastrophenschutz die gleichen Rechte bekommen sollten und niemand Nachteile im Arbeitsverhältnis und bei Sozialleistungen haben sollte.
Die Verantwortlichkeit für die Förderung des ehrenamtlichen Engagements, sehen demnach knapp zwei Drittel (64 Prozent) in der Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen. Auf die Frage, wie mehr Bürgerinnen und Bürger für die Mitwirkung im Katastrophenschutz gewonnen werden könnten, nannten die Umfrageteilnehmer zuerst Aspekte der Absicherung im Einsatzfall: 47 Prozent sagen, dass ein gleicher Versicherungsschutz (z.B. Invalidität, Rente) für alle ehrenamtlichen Helfer gewährleistet werden sollte, und 46 Prozent sprechen sich für eine Lohnfortzahlung aus, wenn Ehrenamtliche von öffentlichen Stellen angefordert werden.
41 Prozent sind der Meinung, dass Ehrenamtlichen eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden sollte, 39 Prozent sprechen sich für zusätzliche Mittel für Fort- und Weiterbildungen und die Erstattungen von Aufwendungen aus und 38 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass ehrenamtlichen durch steuerliche Anreize oder zusätzliche Rentenpunkte motiviert werden sollen.
An der Umfrage haben zwischen dem 31. Oktober und 2. November 2.058 Personen teilgenommennahmen. Die Ergebnisse seien repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab dem Alter von 18 Jahren.
Rostock (epd). Die Arbeit im Homeoffice verspricht weniger Kontrolle und Überwachung durch die Arbeitgeber. Doch arbeiten Beschäftigte daheim nicht oder viel zu wenig, kann der Anspruch auf Vergütung ganz oder teilweise verloren gehen, stellte das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 28. September 2023 klar. Allerdings muss hierfür das Unternehmen den Vorwurf des Faulseins auch stichhaltig beweisen, urteilten die Rostocker Richter.
Damit hatte die Klage einer 43-jährigen Frau, die als Pflegemanagerin und leitende Pflegefachkraft tätig war, weitgehend Erfolg. Ihre Arbeitgeberin, die eine Tagespflegeeinrichtung sowie eine Einrichtung des betreuten Wohnens betreibt, hatte ihr die Arbeit im Homeoffice erlaubt. Dabei sollte die Angestellte insbesondere das Qualitätshandbuch und andere für das Pflegemanagement erforderliche Unterlagen überarbeiten. Die Arbeitszeiten wurden monatlich in einer vorgegebenen Tabelle nach Arbeitsbeginn und Arbeitsende erfasst.
Doch dann kam es zum Streit über die in den eigenen vier Wänden erbrachte Arbeitsleistung. Die Arbeitgeberin warf der leitenden Pflegefachkraft vor, für 300 angegebene Homeoffice Stunden keinerlei Arbeitsnachweise erbracht zu haben. Die Beschäftigte sollte daher eine bereits gezahlte Vergütung in Höhe von 7.113 Euro zurückbezahlen. Die Summe wurde schließlich mit noch offenen Lohnansprüchen verrechnet. Der Pflegefachkraft wurde im Mai 2022 zudem gekündigt.
Die Frau wehrte sich vor Gericht und bestritt in ihrer Klage das Faulsein während der Homeoffice-Arbeit. Sie verlangte zudem die Nachzahlung von 1.700 Euro für nicht genommenen Urlaub.
Sowohl das Arbeitsgericht Stralsund als auch das LAG gaben ihr Recht. Es gelte aber durchaus der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“, urteilten die Rostocker Richter. „Demzufolge entfällt der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ganz oder teilweise, wenn er seiner Verpflichtung zur Arbeitsleistung nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommt“. Ausgenommen davon seien jedoch Krankheit und Urlaub.
Aber auch sonst gelten laut LAG bei einem Streit um die Arbeitsleistung im Homeoffice dieselben Regeln wie im Betrieb. „Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast, dass und in welchem Umfang der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht nicht erfüllt hat.“ Das gelte auch bei Arbeitsleistungen im Homeoffice, heißt es in den Leitsätzen des LAG.
Allein die bloße Behauptung, 300 Büroarbeitsstunden nicht gearbeitet zu haben, reiche zur Begründung nicht aus. So habe die Klägerin nachweislich verschiedene Arbeitsleistungen erbracht, wie das Versenden zahlreicher E-Mails mitsamt Datei-Anhängen. Diese ließen ebenfalls auf weitere vorangegangene Tätigkeiten schließen.
Unerheblich sei es, ob die Klägerin in dem von der Arbeitgeberin gewünschten Tempo gearbeitet hat. Insgesamt habe die Arbeitgeberin „nicht dargelegt, dass die Klägerin zumindest an einzelnen Tagen oder Stunden gar nicht gearbeitet hat und welche Tage oder Stunden dies betrifft“, befand das LAG Rostock.
Hat eine Arbeitgeberin den Weg für die Homeoffice-Arbeit frei gemacht, etwa wegen der Corona-Pandemie, müssen Beschäftigte später auch wieder mit einer Rückkehr an den regulären Arbeitsplatz rechnen, urteilte am 26. August 2021 das LAG München. Sei das aus betrieblichen Gründen erforderlich, könne die Arbeitgeberin das im Rahmen ihres Weisungsrechts so anordnen.
Im Streitfall hatte die Arbeitgeberin die Rückkehr eines als Grafiker angestellten Mannes aus dem Homeoffice angeordnet. Das Recht auf Heimarbeit war nicht im Arbeitsvertrag verankert. Hier habe die Arbeitgeberin in zulässiger Weise die Rückkehr an den normalen Arbeitsplatz unter anderem damit begründet, dass im Homeoffice der Schutz der betrieblichen Daten und der Arbeitsschutz nicht ausreichend gewährleistet gewesen seien.
Zum Thema Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice urteilte am 8. Dezember 2021 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel, dass diese für „unmittelbar unternehmensdienliche“ Wege im eigenen Zuhause unter dem Schutz der von Arbeitgebern finanzierten gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Das gelte selbst dann, wenn ein Arbeitnehmer zu Arbeitsbeginn direkt vom Schlafzimmer ins Arbeitszimmer gehen will und dabei stürzt.
Anders als bei regulären Arbeitnehmern besteht für Homeoffice-Arbeiter dagegen kein Unfallversicherungsschutz, wenn sie ihre Kinder zur Kita bringen. Wie das BSG am 30. Januar 2020 klarstellte, müsse vielmehr der versicherte Weg zur Arbeit angetreten worden sein. Nur dann stehe auch der Umweg über den Kindergarten unter Unfallschutz, so das Gericht.
Az.: 5 Sa 15/23 (LAG Rostock)
Az.: 3 SaGa 13/21 (LAG München)
Az.: B 2 U 4/21 R (Bundessozialgericht Homeoffice
Az.: B 2 U 19/18 R (Bundessozialgericht Kita-Weg)
Stuttgart (epd). Ein Versicherungsmakler ist vor dem baden-württembergischen Landessozialgericht (LSG) mit dem Versuch gescheitert, einen Sturz bei einer Radtour als Arbeitsunfall anerkannt zu bekommen. Laut einem am 23. November in Stuttgart veröffentlichten Urteil hat der Kläger die Radfahrt mit einem potenziellen künftigen Mitarbeiter aus einer „gemischten Motivationslage“ heraus durchgeführt. Geschäftliches habe nur eine Nebenrolle gespielt
Der Makler hatte sich im Juli 2020 mit einem langjährigen Bekannten zu einer Radtour verabredet. Ein Ziel dabei sei gewesen, ihn als künftigen Mitarbeiter oder Geschäftspartner für den Vertrieb und die Kundenbetreuung zu gewinnen. Deshalb habe man bei dem Ausflug auch die Eltern des Klägers besucht, um ein Kundengespräch zu demonstrieren. Danach ereignete sich der Sturz vom Rad, bei dem sich der Geschäftsmann einen Unterschenkelbruch zuzog.
Eine Klage zur Anerkennung als Arbeitsunfall hatte beim Sozialgericht in Heilbronn keinen Erfolg. Nun wies auch das LSG das Begehren ab. Der Kläger habe selbst ausgesagt, dass man „nebenbei Geschäftliches“ besprechen wollte. Ohne die private Motivation - nämlich das gemeinsame Interesse am Radfahren - hätte es die Tour auf dem Drahtesel nicht gegeben, urteilten die Richter.
Az.: L 8 U 1620/22
Münster (epd). Die Conterganstiftung kann im Einzelfall verpflichtet werden, Anträge auf Leistungen für mutmaßlich durch das Medikament entstandene Fehlbildungen erneut zu prüfen. Bei der Entscheidung über den Antrag eines 1961 geborenen Klägers sei das vorgeschriebenen Verfahren nicht eingehalten worden, erklärte das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen am 23. November in Münster.
Menschen mit Fehlbildungen, die mit der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate der Aachener Firma Grünenthal durch die Mutter während der Schwangerschaft in Verbindung gebracht werden können, haben nach dem Conterganstiftungsgesetz einen Anspruch auf Leistungen. Ob ein Schadensfall nach dem Gesetz vorliegt, entscheidet eine Medizinische Kommission. Dieser gehören medizinische Sachverständige verschiedener Fachbereiche an, den Vorsitz hat eine Person mit der Befähigung zum Richteramt. Der Vorstand der Conterganstiftung setzt daraufhin die Leistungen fest.
Die Stiftung hatte dem Kläger keine Leistungen gewährt. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage des Betroffenen gegen die Entscheidung der Kommission zunächst abgewiesen. (AZ: 7 K 2730/17) Vor dem OVG hatte er nun teilweise Erfolg. „Es wurde keine Entscheidung der Kommission als Gremium eingeholt, sondern nur ein Teil ihrer Mitglieder (8 von 22) mit dem Fall befasst“, erklärte das Oberverwaltungsgericht. Die Kommission müsse sich nun in korrekter Besetzung erneut mit dem Antrag beschäftigen.
Laut Gericht hatte der 2011 die Festsetzung von Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz wegen mehrerer Körperschäden beantragt. Seine Mutter habe während ihrer Schwangerschaft mit ihm das Mittel Contergan eingenommen. Die Conterganstiftung hatte seinen Antrag abgelehnt und den Widerspruch des Klägers zurückgewiesen. Sie stützte sich dabei laut Gericht auf die Einschätzung einzelner Mitglieder aus der Medizinischen Kommission. Diese seien der Ansicht gewesen, dass die Schädigungen des Klägers nicht typisch für einen Schaden durch den Contergan-Wirkstoff Thalidomid seien.
Ein Teil der von dem Kläger geltend gemachten Schädigungen könne nicht mit der Einnahme von Contergan in Verbindung gebracht werden, betonte das Gericht. Denn diese beruhten nicht auf vor der Geburt entstandenen oder angelegten Fehlbildungen. Bei anderen Schädigungen habe der Senat des Gerichts einen Zusammenhang mit einer Thalidomideinnahme der Mutter allerdings nicht abschließend feststellen können. Deshalb müsse die Stiftung den Fall noch einmal prüfen. Eine Revision ließ das Gericht zu.
Das Pharmaunternehmen Grünenthal aus Stolberg bei Aachen hatte seit 1957 das rezeptfreie Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan vertrieben. Es stellte sich jedoch heraus, dass das Präparat ungeborene Kinder massiv schädigt, wenn es in der frühen Schwangerschaft eingenommen wird. Allein in Deutschland kamen durch das Präparat nach Angaben des Bundesverbands Contergangeschädigter rund 5.000 Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen wie verkürzten Gliedmaßen oder geschädigten inneren Organen auf die Welt. Es war der Wirkstoff Thalidomid, der Schädigungen beim Ungeborenen hervorruft. Schon eine einzige Tablette reichte dafür aus. 40 Prozent der Kinder starben noch im Säuglingsalter. Ende 1961 wurde das Mittel vom Markt genommen.
Az.: 16 A 1884/22
Luxemburg (epd). Die EU-Staaten sind nicht verpflichtet, den Eltern eines als Flüchtling anerkannten Kindes ebenfalls internationalen Schutz zu gewähren. Familienangehörige, die selbst nicht die Voraussetzungen erfüllen, um als Flüchtling anerkannt zu werden, können diesen Status nicht über ihre Kinder ableiten, erklärten die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am 23. November. Im Sinne des Kindeswohls hätten sie allerdings Anspruch auf die Ausstellung eines Aufenthaltstitels und den Zugang zu Beschäftigung oder Bildung.
Im vorliegenden Fall geht es um einen aus Guinea stammenden Mann, der 2007 nach Belgien kam. Dort beantragte er mehrfach vergeblich internationalen Schutz. 2019 stellte er erneut einen Antrag und erklärte, er sei Vater zweier 2016 und 2018 in Belgien geborener Kinder, die ebenso wie ihre Mutter als Flüchtlinge anerkannt worden seien. Das zuständige Gericht lehnte seinen Antrag auf internationalen Schutz ab.
Die Richter in Luxemburg bestätigten dieses Urteil. Das belgische Gericht habe zutreffend entschieden, dass dem Kläger kein internationaler Schutz gewährt werden müsse, weil er selbst nicht die Voraussetzungen erfülle.
Az.: C‑374/22
Neinstedt (epd). Vorstandswechsel in der Evangelischen Stiftung Neinstedt: Der Personalausschuss hat dem Kuratorium die Berufung von Diakon Ronny Rösler empfohlen, teilte die Stiftung in Neinstedt in Sachsen-Anhalt am 20. November mit. Die formale Berufung soll den Angaben zufolge in der Kuratoriumssitzung am 15. Dezember erfolgen.
Die Neuberufung ist notwendig geworden, weil der jetzige Vorstand Hans Jaekel 2024 in den Ruhestand verabschiedet wird. Die Übergabe der Vorstandsposition an Rösler soll zum Jahresfest am 2. Juni kommenden Jahres erfolgen, hieß es. Bis zu seinem Renteneintritt wird Jaekel der Stiftung in beratender Funktion erhalten bleiben.
Diakon Rösler, der aus Quedlinburg stammt, leitet seit 2014 den Kinder- und Jugendbereich der Stiftung. Nach Berufsausbildungen zum Bürokaufmann und Heilerziehungspfleger absolvierte er ein Masterstudium „Management von Sozialeinrichtungen“. Rösler arbeitet den Angaben zufolge seit über 20 Jahren in der Stiftung und ist Diakon der Diakonischen Gemeinschaft der Brüder und Schwestern des Lindenhofs Neinstedt.
Die Evangelische Stiftung Neinstedt gehört nach eigenen Angaben zu den größten Sozialdienstleistern in Sachsen-Anhalt. Sie ist Trägerin von Einrichtungen der Behinderten-, Senioren-, Kranken-, Kinder- und Jugendhilfe und betreibt Ausbildungsstätten sowie Zweckbetriebe. Rund 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen gut 5.200 Klienten.
Ingo Morell (65) bleibt Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Er wurde am 28. November im Amt bestätigt und geht damit in eine zweite Amtszeit, die drei Jahre dauert. Als Vizepräsidentin und Vizepräsident wurden Gundula Werner (60) und Thomas Lemke (54) ebenfalls wiedergewählt. Diplom-Kaufmann Morell ist seit 2021 Geschäftsführer der Maria-Theresia-Bonzel-Stiftung Olpe und Teil der Geschäftsleitung der Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe. Morell ist zudem Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen. Thomas Lemke ist Vorstandsvorsitzender der Sana Kliniken AG. Gundula Werner ist Vorsitzende der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen und Geschäftsführerin der Klinikum Altenburger Land GmbH.
Dirk Strangfeld ist neuer Geschäftsführer Arbeitsmarktmanagement in der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit (BA). Er folgt als Mitglied der Geschäftsführung und neuer stellvertretender Leiter der Regionaldirektion auf Bianca Cristal, die seit 2019 die Aufgabe wahrgenommen hatte und nun zum Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW wechselt. Strangfeld kehrt nach fünf Jahren aus der Zentrale der BA zurück, wo er die Geschäftsführung der Personal- und Organisationsentwicklung innehatte. Von 2015 bis 2018 war er Leiter der Agentur für Arbeit Krefeld. Die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf ist Bindeglied zwischen den 30 Agenturen für Arbeit, den 35 Jobcentern in gemeinsamer Trägerschaft mit den Kommunen und der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.
Hanno Hurth, Landrat in Emmendingen, ist neuer Präsident des Badischen Roten Kreuzes. Er folgt auf Jochen Glaeser, der auf eigenen Wunsch nicht mehr kandidierte, teilte der Verband am 27. November mit. Glaeser hatte das Amt 26 Jahre lang inne. Der neue Präsident Hurth ist bereits Kreisvorsitzender des DRK in Emmendingen. Das badische DRK hat nach eigenen Angaben 15 Kreisverbände und 223 Ortsvereine. Dort engagieren sich 3.800 Hauptamtliche und 13.500 Ehrenamtliche.
Hansjörg Kopp bleibt für weitere drei Jahre Bundesvorsitzender der Evangelischen Jugend in Deutschland (aej). Die Mitgliederversammlung wählte den 1972 geborenen Pastor am 25. November in Plön wieder, teilte die Organisation mit Sitz in Hannover mit. Kopp ist seit 2020 aej-Vorsitzender und bereits seit 2017 Generalsekretär des Christlichen Vereins Junger Menschen (CVJM) Deutschland. Zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wurden Konrad Brakhage von der Evangelischen Jugend in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) und Johanna Panter aus dem Gemeindejugendwerk des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland. Die aej vertritt als Dachorganisation die Interessen der evangelischen Jugend in Deutschland auf Bundesebene. 32 Mitgliedsorganisationen und acht außerordentliche Mitglieder arbeiten dort zusammen.
11.-12.12. Freiburg:
Seminar „Auf die Bindung kommt es an! Mitarbeitende in Caritasorganisationen halten und entwickeln“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/200-1700
Januar
15.1.:
Online-Seminar „Rechtliche Beratung in der Wohnungslosenhilfe - Mehr GeRECHTigkeit auf der Straße“
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/48837-495
15.-18.1. Freiburg:
Seminar „Interne Audits erfolgreich umsetzen - Qualitäts- und Umweltmanagement“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/2001700
16.1. Köln:
Seminar „Interne Revision bei gemeinnützigen Trägern“
der Solidaris Unternehmensberatung
Tel.: 02203/8997-119
16.1. Köln:
Seminar „Basiswissen Altenhilfe“
der Solidaris Unternehmensberatung
Tel.: 02203/8997-221
17.1.:
Webinar „Probleme in der Pflege lösen“
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/98816802
22.1.:
Online-Kurs „Agiles Führen - Methoden zur Steigerung der Verantwortlichkeit, Zusammenarbeit und Selbstorganisation“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 0711/286976-10
24.1. Köln:
Seminar „Personaleinsatzplanung unter dem Bundesteilhabegesetz“
Tel.: 0221/98816802
24.1.:
Online-Seminar „Soziale Arbeit über Grenzen hinweg - offenes Beratungsangebot zu Einzelfragen der Kinder- und Jugendhilfe mit Auslandsbezug“
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Tel.: 030/62980605
24.1.:
Online-Kurs „Arbeitsorganisation und Tourenplanung - ein Seminar zur neuen Personalbemessung in stationären Pflegeeinrichtungen“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 0711/286976-10
29.1.-28.3. Stuttgart:
Seminar „Von der Fach- zur Führungskraft“
Tel.: 030/26309-142