sozialer Druck und mangelnde Infrastruktur erschweren auf dem Land oft Hilfen für Frauen, die häusliche Gewalt erleben. Doch es gibt unkonventionelle Ideen, Unterstützung anzubieten. Die „Land-Grazien“ in Schleswig-Holstein sind undercover für die Opfer unterwegs - in einem umgebauten Handwerkerauto. Solche Angebote sind weiter dringend nötig, betonen Sozialverbände. Obwohl die Istanbul-Konvention zum Gewaltschutz für Frauen seit fünf Jahren in Kraft ist, müssten noch immer zahlreiche Versäumnisse der Vergangenheit beseitigt werden.
Der grüne Rentenfachmann Markus Kurth hält nichts davon, künftig die gesetzliche Rente, wie vom Kabinett beschlossen, auch durch Erträge aus Aktien zu stabilisieren. Das sei ein gefährlicher Weg. Warum er dagegen ist, den Kapitalstock auch aus Beiträgen der Versicherten zu füllen, erläutert er im Interview mit dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege, nennt fixe Kosten, fehlende Fachkräfte und schwache Belegung einen „gefährlichen Cocktail“, der dazu führen kann, dass auch große Heimträger in wirtschaftliche Not gerieten. Diese Probleme gebe es unabhängig von der Trägerschaft. Er ruft die Politik dringend zum Handeln auf: „Wenn wir so weitermachen, rauschen wir in die Versorgungskatastrophe“, sagte er im Gespräch mit dem epd.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Eine gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft darf auch drei Jahre lang erhebliche Gewinne erwirtschaften, ohne ihren begünstigten Status zu verlieren. Dienen diese Erlöse dem gemeinnützigen Zweck, ist weiterhin eine Steuerbefreiung möglich, urteilte jetzt das höchste Finanzgericht im Falle einer gemeinnützigen Großwäscherei.
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Labenz (epd). Der Wagen sieht aus wie ein ganz normales Handwerkerauto: Niemand soll erkennen können, dass es eine mobile Beratungsstelle ist. Im Innern des ausgebauten Vans versuchen die selbsternannten „Land-Grazien“ im ländlichen Schleswig-Holstein, Frauen in Krisensituationen schnell zu helfen: Etwa, wenn sie sich aus einer gewalttätigen Beziehung zum Partner lösen wollen.
„Die mobile Beratung ist sicher und anonym“, sagt Christina Gehlhaar (34), eine der vier hauptamtlichen Mitarbeiterinnen der Land-Grazien. Die Gewaltopfer müssen sich nicht auf den Weg in eine Beratungsstelle machen, die Beratungsstelle kommt zu ihnen. Die Beraterinnen treffen die drangsalierten Frauen zum Beispiel unterwegs, wenn sie ihre Kinder in den Kindergarten bringen. Das falle auch dann nicht auf, wenn ein Mann seine Partnerin überwacht und etwa den Kilometerstand des Familienautos kontrolliert.
Eine gewalttätige Beziehung zu verlassen, kann auf dem Land besonders schwer sein: „Meist läuft Partnerschaftsgewalt im Stillen ab“, sagt Gehlhaar. „Wenn aber eine Frau auf dem Dorf sagt, sie macht das nicht mehr mit, und sich trennen will, gibt es kritische Blicke“, sagt sie. „Das hast du dir doch ausgedacht, das kann ich mir bei dem gar nicht vorstellen“, hörten die Frauen dann.
Die meisten Frauen werden über Social-Media-Kanäle auf das Angebot der Land-Grazien aufmerksam, erklärt Gehlhaar. Viele Hilfesuchende seien noch sehr jung, 20 Prozent von ihnen in ihrer ersten Beziehung. Im Schnitt wenden sich laut Gehlhaar jede Woche drei Frauen an die Land-Grazien.
Träger ist der Verein „Frauen helfen Frauen Sandesneben und Umgebung“ mit Sitz in Labenz, einer Gemeinde 50 Kilometer entfernt von Hamburg. 2020 hat Sozialarbeiterin Miriam Peters den Verein mit zehn Frauen gegründet. Die Resonanz auf die Arbeit der Land-Grazien sei mittlerweile überwiegend positiv, erzählt Gehlhaar. Das sei nicht immer so gewesen: „Am Anfang waren viele Menschen skeptisch. Sie haben gesagt, das Problem gibt es bei uns nicht.“ Gehlhaar betont jedoch: „Gewalt kennt keine Region.“
Die offizielle Statistik des Bundeskriminalamts (BKA) trifft keine Aussage zur regionalen Verteilung von Partnerschaftsgewalt. 2021 wurden laut BKA 143.600 Mal Menschen Opfer von Gewalt in Partnerschaften in Deutschland. Davon waren rund 80 Prozent weiblich. Sie erlitten Körperverletzung, Stalking, Nötigung, Bedrohung, Vergewaltigung, sexualisierte Übergriffe oder starben durch die Hand ihres Partners oder Ex-Partners. Die Statistik der Polizei erfasst aber nur das „Hellfeld“, also Taten, von denen die Strafverfolgungsbehörden überhaupt erfahren.
Wenn jeder jeden kennt, sei es schwerer einzuschreiten, sagt Bea Siegfriedt. Sie berät seit anderthalb Jahren Frauen in Niebüll, einer 10.000-Einwohner-Stadt in Nordfriesland. „Wenn man in der Großstadt das Gefühl hat, bei den Nachbarn kommt es zu gewalttätigen Konflikten, ruft man eher mal die Polizei. Den Nachbarn auf dem Land kennt man jedoch meistens gut, vielleicht spricht man jeden Tag über den Gartenzaun mit ihm und danach muss man weiter neben ihm leben.“
Siegfriedts Beratungsstelle bietet Online-Beratungen an, aber auch das ist nicht immer einfach: „Das W-LAN auf dem Land muss besser werden.“ Eine große Schwierigkeit für Frauen, die sich aus einer gewalttätigen Beziehung lösen wollen, ist, ein neues Zuhause zu finden: „Probleme bei der Wohnungssuche sind hier gang und gäbe.“
Auch in der Region um München stünden die Frauen als Erstes vor der Frage, wohin sie gehen könnten, wenn sie sich trennen wollten, sagt Angela Rupp, Geschäftsführerin des Vereins „Frauen helfen Frauen im Landkreis Ebersberg“. Ein Frauenhaus gebe es im Landkreis nicht und bezahlbare Wohnungen seien knapp.
Berlin (epd). Zum fünften Jahrestag des Inkrafttretens der Istanbul-Konvention am 1. Februar fordern Sozialverbände eine konsequentere Umsetzung des Übereinkommens in Deutschland. Die Gewalt gegen Frauen und Mädchen verharre weiter auf hohem Niveau, kritisierte der Verband mit rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen am 31. Januar in Berlin. Die Bundesregierung müsse eine nationale Strategie gegen Gewalt und für die Umsetzung der Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt erarbeiten, so der Frauenrat, die Fauenhauskoordinierung, die Arbeiterwohlfahrt und der Paritätische.
Am 1. Februar 20218 trat in Deutschland die Istanbul-Konvention in Kraft. Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ ist der umfassendste Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Die findet durch zumeist männliche Partner vor allem in den eigenen vier Wänden statt.
„Noch immer wird fast jeden dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner ermordet“, betonte die Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats, Anja Nordmann. Damit Frauen und Mädchen frei von Angst und Gewalt leben könnten, sei ein gesellschaftlicher Wandel und dafür das Engagement der gesamten Bundesregierung nötig. Die Strategie gegen Gewalt müsse ehrgeizige Ziele setzen, um die Versäumnisse der vergangenen Jahre aufzuholen.
Zu den nötigen Maßnahmen gehören aus Sicht des Frauenrats unter anderem familien- und aufenthaltsrechtliche Regelungen, die Fortbildung von Justiz, Polizei und Behörden, die Gesundheitsversorgung von Betroffenen, Angebote für Frauen mit Behinderungen sowie die Finanzierung des Hilfesystems. Der Verband fordert überdies eine gesetzliche Regelung unter Beteiligung des Bundes, um die Arbeit der Frauenhäuser und Beratungsstellen und die dafür nötige Infrastruktur abzusichern. Die Einrichtungen seien täglich damit konfrontiert, dass sie Betroffene nicht ausreichend unterstützen könnten, weil es ihnen an Ressourcen mangele.
Auch die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hält die Konvention noch immer für nur mangelhaft umgesetzt. Selvi Naidu, Mitglied im AWO-Bundesvorstand: „Der Gewaltschutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt muss oberste Priorität haben.“ Eine verbindliche standardisierte Risikoabschätzung für gewaltbetroffene Frauen, landesweite Qualitätsstandards für Schutz und Beratung und eine solide öffentliche Finanzierung müssten endlich umgesetzt werden. Nach wie vor fehlen nach ihren Angaben bundesweit rund 15.000 Familienplätze in Frauenhäusern, um gewaltbetroffene Frauen und Kinder sofort aufnehmen zu können.
Die AWO fordert, dass in dieser Legislatur eine bundesgesetzliche Grundlage geschaffen wird, um das Recht auf Schutz, Beratung und Hilfe bei geschlechtsspezifischer beziehungsweise häuslicher Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu garantieren.
„Die Istanbul-Konvention ist ein Meilenstein im Gewaltschutz für Frauen und Mädchen“, erklärt Christiane Völz, Vorstandsvorsitzende von Frauenhauskoordinierung. „Aber der Wert eines Gesetzes beweist sich letztlich nicht auf dem Papier, sondern in seiner Umsetzung - und die ist nach fünf Jahren immer noch alles andere als zufriedenstellend.“
Völz rügte, dass es noch immer nur in kleinen Einzelschritten vorangehe. „Was wir brauchen, ist ein kohärentes, strategisches Vorgehen auf Bundesebene - zum Beispiel durch einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt.“
„Die Finanzierung der Hilfestrukturen zur Prävention und zur Verhinderung von sexualisierter und häuslicher Gewalt an Frauen und Mädchen darf nicht länger eine freiwillige Leistung sein“, so der Paritätische. Sie müsse als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden, an der sich alle staatlichen Ebenen zu beteiligen hätten. Für die Einrichtungen und Träger im Paritätischen habe eine einzelfallunabhängige Finanzierung künftig oberste Priorität: „Es bedarf hierfür eines bundesweit einheitlichen Finanzierungsrahmens. Die unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer müssen dringend der Vergangenheit angehören“, hieß es.
Berlin (epd). Die Finanzierung von gesetzlichen Renten über Erträge aus Kapitalanlagen ist in der Ampel-Koalition umstritten. Der Renten-Experte der Bundestagsfraktion, Markus Kurth, der auch im Haushaltsausschuss sitzt, warnt vor erheblichen Risiken und weist Vorstöße aus der FDP zurück, für die Einzahlungen in den neuen Kapitalstock auch Beitragsgelder einzuplanen. Die Fragen stellte Bettina Markmeyer.
epd sozial: Herr Kurth, die Ampel-Koalition will demnächst die Aktienrente auf den Weg bringen - oder wie es neuerdings heißt, das Generationenkapital. Erträge aus Kapitalanlagen sollen langfristig helfen, die Finanzierung der Renten zu sichern. Sie sind skeptisch. Wie weit gehen die Grünen mit?
Markus Kurth: Der erste Schritt wird jetzt gemacht. Zehn Milliarden Euro sind im Haushalt des Finanzministeriums dafür auch vorgesehen. Aber die FDP will, dass auf diesen Schritt regelmäßig weitere folgen. Für die SPD - und uns Grüne - ist aber klar, dass wir zunächst nur den ersten Schritt gehen. Es ist nicht vereinbart, dass jedes Jahr zehn Milliarden Euro eingezahlt werden.
epd: Was sind Ihre Vorstellungen?
Kurth: Der Haushaltsausschuss wird jedes Jahr schauen, ob es Spielräume gibt, diesen Aktienfonds aufzustocken. Eine garantierte Summe gibt es nicht. Das müssen dann nicht zwangsläufig zehn Milliarden Euro sein. Es kann sein, dass es 500 Millionen Euro sind oder fünf Milliarden. Im Moment würde ich angesichts der Haushaltslage sagen, dass es keine Spielräume gibt.
epd: Zugleich warnen Sie, dass sehr hohe Summen notwendig sind, wenn die Aktienrücklage messbar zur Stabilisierung der Rentenversicherung beitragen soll.
Kurth: Finanzminister Lindner hat selbst vorgerechnet, dass bei einer Rendite von vier Prozent 500 Milliarden Euro in den Kapitalstock eingezahlt werden müssen, um die Rentenbeiträge um einen Beitragssatzpunkt zu drücken. Ich fürchte, dass selbst diese Summe nicht reichen wird. Der Bund muss das Geld am Kapitalmarkt aufnehmen, muss also Zinsen dafür zahlen. Die mindern die Rendite. Derzeit steigen die Zinsen, und weitere Erhöhungen sind angekündigt. Damit steigen auch die Renditeanforderungen.
epd: Und Sie glauben nicht - anders als die Befürworter der Aktienrente -, dass mit dem Kapitalstock für die gesetzliche Rente eine ausreichend hohe Rendite erzielt werden wird?
Kurth: Es heißt von den Befürwortern immer, nach 30 Jahren ist man im Plus. Wir leben aber in einer wirtschaftlichen Umbruchphase. Die Erschütterungen, sozial, gesellschaftlich und wirtschaftlich, sind größer als in der Vergangenheit. Wir können also nicht aus den letzten 30 Jahren auf die nächsten 30 Jahre schließen. Zum anderen sollen bereits nach 15 Jahren die ersten Ausschüttungen erfolgen - 15 Jahre sind aber zu kurz, um bei den zu erwartenden Turbulenzen und Schwankungen am Kapitalmarkt auf der sicheren Seite zu sein.
epd: Die FDP möchte, dass zukünftige Einzahlungen nicht nur vom Bund geleistet werden, sondern auch aus Beitragsmitteln, um die Aktienrente zur dritten Säule der Finanzierung der Renten auszubauen.
Kurth: Dagegen haben wir uns vehement gewehrt. Wenn Beiträge direkt in die Aktienrücklage fließen, dann drückt das womöglich auf das Rentenniveau, zumindest dann, wenn der Beitragssatz nicht steigen soll. Das will ja auch die FDP nicht, weil ein steigender Rentenbeitrag die Lohnnebenkosten erhöht.
epd: Arbeitsminister Hubertus Heil wirbt für das Generationenkapital mit dem Argument, die Erträge aus Wertpapieren würden helfen, ab Mitte der 2030er Jahre den Rentenbeitrag zu stützen. Die geburtenstarken Jahrgänge, die Babyboomer, gehen aber schon in den nächsten Jahren in Rente - und werden die Ausgaben der Rentenversicherung in die Höhe treiben.
Kurth: Der Fonds kann nicht dazu dienen, die Renten der Babyboomer mitzufinanzieren. Eine kapitalgedeckte Altersvorsorge, die erst jetzt aufgesetzt wird, kommt für sie zu spät, für diese Generation insgesamt - genauso wie individuell. Kein Finanzberater würde jemandem mit Mitte 50 oder älter dazu raten, sich mit Aktien einzudecken, um dann mit 67 Jahren etwas davon zu haben.
Düsseldorf (epd). Die staatlichen Entlastungsmaßnahmen zur Abfederung der Energie- und Inflationskrise kommen bei der Bevölkerung offenbar immer stärker an. Vor allem Paare und Familien schätzten ihre finanzielle Entlastung durch die Pakete der Bundesregierung mittlerweile höher ein als noch im vergangenen Sommer, erklärte die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung am 2. Februar in Düsseldorf. Sie verwies dabei auf eine Umfrage des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Stiftung.
Für die Untersuchung ließ das Institut den Angaben zufolge zwischen dem 6. und dem 21. Dezember 2022 rund 1.600 Menschen zwischen 18 und 75 Jahren befragen. Diese Befragten waren bereits im August und im Mai interviewt worden. Während der Befragungswelle im Dezember wurden die Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom verabschiedet. Ein Teil der Umfrage fiel in den Zeitraum, in dem die Übernahme der Dezember-Abschläge für Haushalte mit Gas- und Fernwärmebezug wirksam wurde.
Eine gewisse Entspannung zeigt sich insbesondere bei Verbrauchern, die Gas beziehen, wie es hieß. Im August bewerteten fast zwei Drittel von ihnen die Kosten dafür als „eher schwere“ oder „sehr schwere“ finanzielle Belastung. Im Dezember taten das 56 Prozent, obwohl der Gaspreis zwischenzeitlich weiter angezogen hatte. Auch unter Haushalten, die mit Fernwärme oder Öl heizen, gingen die angegebenen Belastungsquoten etwas zurück, ebenso bei den Treibstoffkosten. Mit Blick auf die Stromkosten stagnierten sie.
Die Wirkung der Entlastungspakete I und II sei im Dezember von den Befragten als deutlich höher eingeschätzt worden als noch im August, obwohl beispielsweise die darin enthaltenen Steuervergünstigungen im August schon in Kraft getreten und weitere Leistungen bereits beschlossen waren.
Der wissenschaftliche Direktor des Instituts, Sebastian Dullien, erklärte, die Ergebnisse zeigten, „dass die Politik der Bundesregierung der für Herbst und Winter befürchteten Belastungswelle etwas die Spitze nehmen konnte“. Er hat die Studie mit dem Verteilungsexperten Jan Behringer verfasst. Obwohl die Inflationsrate zum Jahresende noch einmal spürbar höher gewesen sei als im Sommer, komme der Teuerungsdruck bei vielen Menschen „mit etwas weniger Wucht an“. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher nähmen die Preisbremsen inzwischen „als wirksame Maßnahmen wahr“.
So hatten der Untersuchung zufolge etwa kinderlose Paarhaushalte ihre Entlastung durch die ersten beiden Pakete im August durchschnittlich bei lediglich 368 Euro angesetzt und damit um mehr als 50 Prozent unterschätzt. Im Dezember lag die wahrgenommene Entlastung hingegen rund 130 Euro höher, sie wurde somit noch um etwa 40 Prozent unterschätzt. Bei Paaren mit Kindern stieg der wahrgenommene Entlastungsbetrag von knapp 580 Euro im August auf nun 770 Euro und näherte sich damit deutlich an die tatsächliche Entlastung an.
Erst mit der Auszahlung der ersten beiden Entlastungspakete sei den Betroffenen offenbar das Ausmaß der Entlastung durch die Energiepreispauschale bewusst geworden, erklärten die Studienautoren. Unter dem Strich lasse sich aus den Befragungsdaten schließen, dass die Entlastungspakete und Preisbremsen der Bundesregierung derzeit einen spürbaren Beitrag zur Stabilisierung des Privatkonsums in Deutschland leisten, hieß es. Für sehr viele Menschen sei die finanzielle Situation aber nach wie vor fragil.
Ansbach, Berlin (epd). Dunkelheit. Schmerzen. Fast 24 Stunden am Tag im Bett. So sieht Sarah Buckels Leben seit ihrer Ansteckung mit Covid-19 im Januar 2022 aus. Davor hatte die junge Frau ein erfülltes Leben geführt. „Ich war lebensfroh, habe gerne genäht und gekocht und meinen Beruf als Kinderpflegerin sehr genossen“, erinnert sich die 28-Jährige. Heute kann die Ansbacherin weder arbeiten, noch Hobbys nachgehen. „Ich kann mich kaum ablenken. Die Symptome quälen mich.“ Sie leidet an Herzrasen, Atemnot, Schüttelfrost und Panikattacken.
Trotz dreifacher Impfung hatte sich Buckel vor einem Jahr mit dem Coronavirus infiziert. „Es fühlte sich wie eine leichte Erkältung an“, sagt sie. Obwohl sie einen milden Verlauf hatte, leidet sie heute an Post Covid und dem Chronischen Erschöpfungssyndrom. Post Covid beschreibt anhaltende Beschwerden, die auch viele Wochen nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus nicht verschwinden. „Die Diagnose ME/CFS kam Ende April 2022 hinzu“, berichtet sie.
Die Abkürzung ME/CFS steht für Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue Syndrom. Die Krankheit ist weitgehend unerforscht. Nach Zahlen der Deutschen Gesellschaft für ME/CFS gab es vor der Corona-Pandemie weltweit etwa 17 Millionen Betroffene, in Deutschland um die 250.000. Die weitere Entwicklung der Zahlen durch Corona ist noch nicht erfasst.
Bhupesh Prusty vom Lehrstuhl für Virologie an der Universität Würzburg erforscht das Syndrom seit Jahren. Er sagt, die Pandemie habe ihm geholfen, die Entstehung von ME/CFS besser zu verstehen. „Wir glauben, dass es nach einer SARS-CoV-2-Infektion zu einer Reaktivierung vieler ruhender Viren kommt, die normalerweise im Körper inaktiv sind.“ Prusty hält diese Viren für den eigentlichen Treiber von Long Covid und ME/CFS.
Buckel kann seit ihrer Erkrankung ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen. „Mein Papa wohnt seit einem halben Jahr bei mir. Er übernimmt alles, vom Einkauf, über Kochen und Waschen bis hin zu meiner Pflege“, sagt die junge Frau, die nun Pflegegrad 2 hat.
Die Heidelberger Psychotherapeutin Bettina Grande behandelt viele Post-Covid- und ME/CFS-Betroffene. Sie betont: „Nicht die Erschöpfung, sondern das Post Exertional Malaise (PEM) ist das Kardinal-Symptom von ME/CFS.“ PEM beschreibt eine zeitverzögerte Verschlechterung des Zustands nach bereits geringer Anstrengung. „Es ist wichtig, PEM, auch 'Crashs' genannt, zu verhindern“, sagt Grande.
„Erkrankte müssen ihren Alltag so gestalten, dass sie unterhalb ihrer Belastungsgrenze bleiben“, rät sie. Eine Überschreitung dieser Grenzen könne zu einer dauerhaften Verschlechterung des Zustands führen. „Ich rate jedem, der sich mit Corona infiziert hat, sich sechs Wochen lang konsequent zu schonen.“
Auch Jan Niklas Lehmann leidet unter ME/CFS. „Es hat mein Leben zerstört. Ich bin arbeitsunfähig und bettlägerig“, sagt der 30-Jährige. Er hatte sich im Oktober 2020 mit dem Coronavirus infiziert. „Es war wie eine milde Erkältung“, erinnert er sich. Im Januar 2021 folgte dann der Crash. „Ich hatte extreme Kopf- und Muskelschmerzen und war unglaublich erschöpft. Selbst Staubsaugen kostete mich die Energie eines ganzen Tages“, sagt der Berliner.
Seit zwei Jahren ist Lehmann krankgeschrieben. Verlässt er das Haus, benötigt er Schutzkopfhörer, um einer akustischen Reizüberflutung entgegenzuwirken. Er habe bereits rund 16.000 Euro für Therapien aus eigener Tasche bezahlt, darunter 50 Sauerstofftherapien und fünf Blutwäschen. „Man hat das Gefühl, man ist als kranker Mensch nichts mehr wert. Wir vegetieren vor uns hin und niemand hilft uns“, klagt er.
„Ich habe keine Depressionen oder Angststörungen. Das ist nicht psychisch“, betont er. Sein Rückblick auf das Jahr 2022 ist ernüchternd. „Ich war kein einziges Mal im Kino oder beim Sport, habe jeden Tag Schmerzen. Ich will mein altes Leben zurück.“
Nürnberg/Bad Staffelstein (epd). Lilly König (Name geändert) erinnert sich an den Beginn des ersten Corona-Lockdowns im März 2020. „Durch das Home-Office, die Einschränkung sozialer Kontakte und die Einsamkeit geriet ich in einen Teufelskreis“, sagt die 33-Jährige. Sie erkrankte schwer an Anorexie, auch bekannt als Magersucht. Seit 31. Mai 2022 befindet sich Lilly König mit Unterbrechungen zur stationären Behandlung in der Schön Klinik Bad Staffelstein im bayerischen Oberfranken.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) beschreibt Anorexia nervosa als psychische Erkrankung mit körperlichen Folgen wie starkem Gewichtsverlust oder anhaltendem Untergewicht. Die Gründe für die Krankheit sind vielfältig.
Seit rund 15 Jahren kämpft Lilly König mit ihrem Essverhalten. Doch durch den Lockdown verschlimmerte sich ihre Erkrankung. „Es war ein schleichender Prozess“, erinnert sich die Steuerfachangestellte. Vor der Pandemie sei sie nie in stationärer Behandlung gewesen.
Junge Frauen gelten als Hochrisikogruppe: Mädchen sind zehn Mal so häufig von Essstörungen betroffen wie Jungs. Laut Robert Koch-Institut (RKI) lag im Jahr 2019, also noch vor der Pandemie, bei rund 20 Prozent aller Jugendlichen der Verdacht auf eine solche Störung vor.
„Wir sehen in allen Studien: Durch die Pandemie ist die Zahl an Essstörungen stark angestiegen“, sagt Elisabeth Rauh, Chefärztin der Schön Klinik Bad Staffelstein. Besonders fatal sei gewesen, dass auch Kliniken teilweise geschlossen oder stark eingeschränkt waren.
Die DAK stellt bei Jugendlichen eine deutliche Zunahme bei den Krankenhausbehandlungen wegen Essstörungen fest. Im Jahr 2021 kamen nach DAK-Angaben 17 Prozent mehr 15- bis 17-Jährige mit Essstörungen in die Kliniken als im Jahr davor. In Relation zu 2019 seien die Krankenhausaufenthalte 2021 sogar um 40 Prozent gestiegen.
Die Nürnberger Psychologin Elke Wehowski beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit Suchterkrankungen. „Eine Sucht entsteht nicht von heute auf morgen, sondern entwickelt sich langsam“, sagt Wehowski. Der Lockdown sei ein Nährboden für Suchterkrankungen und Essstörungen gewesen. „Durch die unsichere Situation und den Wegfall von Strukturen fehlte es an etwas, woran man sich festhalten kann. Man musste seinen Alltag selbst bestreiten und strukturieren“, sagt sie. Das gelinge nicht jedem.
Lilly Königs Essverhalten verschlechterte sich während der Pandemie deutlich. Sie war von Dezember 2020 bis April 2021 in einer Klinik. "Im Lockdown gab es keine Freunde oder Arbeitskollegen, die sich mit mir hingesetzt und gegessen haben. Das hat mir gefehlt”, sagt sie. Dadurch habe sie sich immer mehr mit sich selbst und ihrem ungesunden Essverhalten beschäftigt. Die Sucht wurde zum Mittelpunkt ihres Alltags.
„Essstörungen sind besonders fies“, sagt Psychologin Wehowski. Im Gegensatz zu einer Drogenabhängigkeit oder Spielsucht könne das Suchtmittel, das Essen, nicht aus dem Leben gestrichen werden.
Magersucht ist die psychiatrische Erkrankung, die bei Jugendlichen am häufigsten zum Tod führt. Doch die Sucht hat auch soziale Folgen. Betroffene isolieren sich häufig selbst und verlieren so den Kontakt zu Freunden, Bekannten und Familie. Die soziale Isolation wiederum verstärke die Suchtmechanismen. "Betroffene leiden unter der psychischen Abhängigkeit oft mehr als unter der körperlichen”, betont Wehowski.
Chefärztin Rauh sagt: "Freunde und Familie haben oft wenig Einfluss auf die Motivation zur Genesung, gerade bei erwachsenen Erkrankten. Der Wille, gesund zu werden, muss von einem selbst ausgehen.”
Lilly König ist froh, sich Hilfe gesucht zu haben. „Die regelmäßigen Essenszeiten in der Schön Klinik, der Austausch mit anderen Betroffenen und das Wissen, dass im Notfall rund um die Uhr ein Ansprechpartner da ist, geben mir sehr viel Halt“, sagt sie.
Düsseldorf (epd). 2022 haben deutlich mehr Menschen in nordrhein-westfälischen Kindertagesstätten gearbeitet als noch 2018. Die Zahl stieg um 18,3 Prozent von knapp 115.400 Beschäftigten im März 2018 auf knapp 136.500 Menschen im März 2022, wie das Statistische Landesamt (IT.NRW) am 31. Januar in Düsseldorf erklärte. Rein rechnerisch seien das 2022 rund 113.500 Vollzeitstellen gewesen und damit 19 Prozent mehr als 2018. In dem Zeitraum seien aber auch die Zahl der betreuten Kinder in Kindertageseinrichtungen und die Betreuungszeiten gestiegen.
Die Zahl der Erzieherinnen und Erzieher beim Kita-Personal stieg laut Statistik um elf Prozent von rund 81.200 Beschäftigten im Jahr 2018 auf knapp 90.200 im Jahr 2022. Weitere rund 13.200 Beschäftigte hatten 2022 einen Berufsabschluss im Bereich Kinderpflege, ein Plus von 22,1 Prozent im Vergleich zu 2018.
Die Zahl der betreuten Kinder in Kindertageseinrichtungen sei in dem Zeitraum um 9,2 Prozent gestiegen, hieß es. 2022 verzeichnete das Landesamt mehr als 654.000 Kinder in den Kitas, 2018 waren es knapp 599.000. Bei den unter Dreijährigen habe es mit 10,4 Prozent ein größeres Plus gegeben als bei den Drei- bis unter Sechsjährigen (8,6 Prozent). Mit knapp 360.100 Kindern hatten mehr als die Hälfte aller Kinder 2022 eine durchgehende Betreuungszeit von mehr als sieben Stunden pro Betreuungstag. Im Vergleich zu 2018 sei das ein Plus von 16,1 Prozent (2018: knapp 310.100).
Bremen (epd). Das Land Bremen hat die Auflage eines landesweiten Fonds zur Unterstützung der Berufsausbildung beschlossen. Durch eine Umlage von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern finanziert, solle er zum Ausbildungsjahr 2024/2025 eingeführt werden, teilte der Senat am 31. Januar mit.
Notwendig werde der Fonds, da der Anteil junger Menschen ohne formale Berufsqualifikation in Bremen überdurchschnittlich hoch sei, hieß es zur Begründung. Gleichzeitig fehlen benötigte Fachkräfte in vielen Berufen. DGB und die Bremer Arbeitnehmerkammer begrüßten den Fonds.
Grundsätzlich sollen sich alle Arbeitgeber an dem Fonds beteiligen. Dies gilt auch für den Öffentlichen Dienst. Mit dem Gesetz werden Betriebe verpflichtet, einen festgelegten Umlagesatz der Bruttolohnsumme an den Fonds abzuführen. Über den Fonds sollen ausbildende Betriebe für jeden Ausbildungsvertrag zwischen 1.500 und 2.500 Euro pro Ausbildungsvertrag und Jahr erhalten. Zusätzlich sollen daraus Förderungen für die betriebliche Ausbildung in Höhe von mindestens 7 Millionen Euro jährlich finanziert werden.
In Deutschland hatte es bereits mehrfach Anläufe zur Einführung von Ausbildungsumlagen gegeben. Der nun vorliegende Gesetzentwurf ist den Angaben zufolge bislang ein bundesweit einmaliges Instrument, um berufsbildungspolitisch die Herausforderungen des Fachkräftemangels anzugehen.
München (epd). In 30 bayerischen Pflegeeinrichtungen soll mit einem Springermodell erprobt werden, wie Dienstpläne für das Personal zuverlässiger gestaltet werden können. Für eine Pilotphase bis 2024 werde der Freistaat 7,5 Millionen Euro zur Verfügung stellen, sagte der bayerische Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek (CSU) am 31. Januar in München.
Pflegekräfte sollten nicht mehr das Gefühl haben, ständig verfügbar sein zu müssen, erläuterte der Minister. „Sie brennen für ihren Beruf, aber sie brennen auch aus“. Auf den Springerkonzepten ruhe die Hoffnung, dass reguläre Beschäftigung in der Pflege wieder attraktiver wird und Pflegeeinrichtungen weniger auf Leiharbeit angewiesen sind.
Mit dem Geld für die Modellphase wolle man verhindern, dass durch die Anstellung von Springern die Eigenanteile der Pflegebedürftigen steigen. Nach dem Pilotversuch könnten solche Springer die Regel werden, stellte Holetschek in Aussicht.
Pflegepersonal will das Gesundheitsministerium auch mit Hilfe von ausländischen Kräften aufstocken. Holetschek kündigte an, beim Landesamt für Pflege eine „One-Stop“-Agentur einzuführen, in der alle Schritte zur Anerkennung ausländischer Fachkräfte zusammengeführt werden sollen.
Würzburg, München (epd). Für ein Ehrenamt braucht man Zeit. Aber: „Man bekommt eine Menge zurück“, sagt Christina Gold vom katholischen Wohlfahrtsverband der Malteser in Unterfranken. Das ist zwar schön und richtig - zieht aber bei vielen Ehrenamtlichen nicht mehr so richtig. Das weiß auch Daniel Geißler, der im Landkreis Dachau einen kommerziellen Sanitätsdienst anbietet. „Warum soll denn ein Sanitäter nichts bekommen?“, fragt sich Geißler, der früher selbst ehrenamtlich bei einer Hilfsorganisation engagiert war.
Der Unternehmer kann derzeit auf 28 Männer und Frauen zurückgreifen, die für ihn bei Veranstaltungen im Einsatz sind. Je nach Qualifikation erhalten sie bei ihm ein Honorar, manchmal auch deutlich mehr als den Mindestlohn. Ehrenamtliche bei Hilfsorganisationen bekommen in der Regel maximal eine Aufwandsentschädigung. Bei Geißler arbeiten, wie er selbst sagt, vor allem Menschen, die auch hauptberuflich im Rettungsdienst oder in Kliniken tätig sind. Dies allerdings größtenteils auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung. Einige von Geißlers Mitarbeiter scheinen auf den Zweitjob als Sanitäter finanziell angewiesen zu sein. An Kunden mangelt es Geißler nicht. „Hilfsorganisationen müssen häufig absagen“, sagt er.
Elke Luginsland von der Münchner Muffathalle bestätigt, dass es für Veranstalter gar nicht so leicht ist, Sanitätsdienste zu organisieren. Schwierig war die Lage etwa nach der Corona-Krise. Personal sei abgewandert oder anderweitig eingebunden gewesen. Bei Veranstaltungen kooperiere die Muffathalle mit einem Verein. Die Erfahrungen seien sehr gut. Doch bei „langen Schichten bis in die Nacht“ greife man auf professionelle Dienstleister zurück. Das sei allerdings sehr viel teurer und man habe „nicht immer nur gute Erfahrungen gemacht“, sagt Luginsland.
„Wir können nach wie vor alle Anfragen nach Sanitätsdiensten bedienen, außer bei großen Marathons - aber das kann keine Hilfsorganisation alleine stemmen, da helfen wir alle zusammen“, sagt die unterfränkische Malteser-Sprecherin Christina Gold. Die Malteser selbst würden sich dennoch mehr Ehrenamtliche wünschen, so dass Freiwillige, die fast jedes Wochenende im Einsatz sind, hin und wieder pausieren könnten.
Wie jemand in Bezug auf das Ehrenamt eingestellt ist, hängt nicht zuletzt von seiner familiären Herkunft ab. „Bei einigen unserer Ehrenamtlichen haben ganze Generationen das Rote Kreuz mitgeprägt“, sagt Sohrab Taheri-Sohi, Sprecher des Bayerischen Rotes Kreuzes (BRK). Diese Tradition werde wegen gesellschaftlicher Entwicklungen aktuell unterbrochen. Dem BRK macht zu schaffen, dass Bürgerinnen und Bürger immer weniger freie Zeit zur Verfügung haben. Gleichzeitig steigen laut Taheri-Sohi die Anforderungen ans Ehrenamt.
„Wir vom Roten Kreuz können nicht mehr überall in Bayern Anfragen zum Sanitätsdienst rein ehrenamtlich bedienen“, sagt der Pressesprecher. Gerade in Ballungsräumen arbeitet das BRK bei schwierig abzudeckenden Einsätzen inzwischen mit Minijobbern oder Hauptamtlichen aus den eigenen Reihen.
Dass finanzielle Klammheit Ehrenamtliche dazu bringen kann, nach Jahren den Dienst zu quittieren, davon berichtet eine BRK-Mitarbeiterin, die namentlich nicht genannt werden will: „Ehrenamtliche springen ab, weil sie entweder im Hauptjob viel zu tun haben, oder sie müssen sich einen Zweitjob suchen, weil das Geld nicht reicht.“ Sie selbst sei ebenfalls lange ehrenamtlich bei einer Hilfsorganisation tätig gewesen, habe nun aber eine Festanstellung beim BRK: „Irgendwann muss man zusehen, wie man selbst über die Runden kommt.“
Mehr Anerkennung für das Ehrenamt erscheint Taheri-Sohi vor diesem Hintergrund wichtig: „Zum Beispiel in der Form, dass man im Alter etwas zurückbekommt.“ Prinzipiell stehe das BRK dazu, gewisse Angebote rein ehrenamtlich zu erbringen. Denn ohne Ehrenamt würde die Gesellschaft „ihr humanitäres Gesicht verlieren“. An einigen Stellen müsse man aber vielleicht auch umdenken - etwa bei „unattraktiven“ Sanitätsdiensten bei großen Ausstellungen, wo kaum Einsätze anfallen und Sanitäter nur herumsitzen, erläutert der Sprecher.
Der Münchner Regionalverband der Johanniter kann nicht erkennen, dass die Zahl der Ehrenamtlichen merklich abnimmt. „Bei uns engagieren sich derzeit rund 1.500 Personen, das sind 400 mehr als noch vor zehn Jahren“, sagt Sprecher Gerhard Bieber. Die ehrenamtlichen Sanitäter bei den Johannitern schätzen ihm zufolge gut planbare Einsätze am Abend oder an Wochenenden. Grundsätzlich seien Sanitätsdienste für Ehrenamtliche „enorm wichtig“. Denn dadurch blieben sie für den Bevölkerungsschutz im Training.
Berlin (epd). Für Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege, ist die Sache klar: „Fixe Kosten, fehlende Fachkräfte, schwache Belegung: Dieser Cocktail treibt die Heime in existentielle Nöte.“ Und zwar ganz unabhängig davon, wie die Trägerschaft ist. 2022 wurden bundesweit 107 Heime neu eröffnet, 142 Einrichtungen geschlossen, teilweise mit Insolvenzen. „Wenn wir so weitermachen, rauschen wir in die Versorgungskatastrophe“, mahnt er die Politik. Die Fragen stellte Dirk Baas.
epd sozial: Immer wieder sind einzelne Pflegeheime zahlungsunfähig. Jetzt straucheln erstmals zwei große private Träger mit tausenden Beschäftigten. Wie ist das zu erklären, wo doch von Pflegebedürftigen und Pflegekassen verlässlich Geld fließt?
Thomas Greiner: Die Kostenträger bestimmen die Preise im Altenheim. Wenn mehr als 95 Prozent der Heimplätze belegt sind, schreibt man schwarze Zahlen. Weil Fachkräfte fehlen, sind heute viele Heime nur zu 85 Prozent ausgelastet - egal ob kirchlich, freigemeinnützig oder privat - und das trotz vieler, oft verzweifelter Anfragen alter Menschen. Doch wenn man die Fachkraftquote von 50 Prozent nicht erfüllen kann, muss man die Pflegebedürftigen abweisen. Fixe Kosten, fehlende Fachkräfte, schwache Belegung: Dieser Cocktail treibt die Heime in existentielle Nöte.
epd: Warum kommen die allermeisten Heime über die Runden, während andere stationäre Einrichtungen in Insolvenz gehen? Das verwundert, denn grundsätzlich haben doch alle Anbieter die gleichen Bedingungen, um im Markt zu bestehen.
Greiner: Ja, aber ob ein Pflegeheim schwarze oder rote Zahlen schreibt, hängt eben von vielen Faktoren ab. Zum Beispiel: Sind Sie im eigenen Haus oder haben Sie einen Pachtvertrag, für den die Kosten mit dem Inflationsindex steigen? Wird das Altenheim aus anderen Bereichen des Sozialunternehmens quersubventioniert? Wie steht es mit Ihrer Liquidität, wenn Sie explodierende Energiekosten vorfinanzieren? All das sind entscheidende Fragen.
epd: Sind diese Insolvenzen mehr als Warnsignale dafür, dass das Pflegesystem und seine derzeitige Finanzierung zu scheitern droht?
Greiner: Aus dem Warnsignal der Insolvenzen darf kein Scheitern des Pflegesystems werden. Die Pflegepolitik muss raus aus ihrem Wolkenkuckucksheim und runter auf den Boden der Tatsachen. Das Angebot an Plätzen in der professionellen Altenpflege stagniert bestenfalls, die Zahl der Pflegebedürftigen wird sich aber verdreifachen. Wenn Unternehmen finanziell nur knapp über die Runden kommen, investiert niemand. Die Bilanz des zurückliegenden Jahres sieht so aus: 107 Heime wurden neu eröffnet, 142 Einrichtungen geschlossen, teilweise mit Insolvenzen. Wenn wir so weitermachen, rauschen wir in die Versorgungskatastrophe.
epd: Wenn es stimmt, dass vor allem das fehlende Pflegepersonal Hauptgrund für die wirtschaftlichen Probleme ist, weil die Auslastung der Heime nicht mehr stimmt, was ist dann als kurzfristige Hilfe nötig?
Greiner: Dafür habe ich konkrete Vorschläge. Bei Pflegesatzverhandlungen muss von einer realistischen Auslastungsquote von maximal 90 Prozent ausgegangen werden. Dann muss die Fachkraftquote auf ein vernünftiges Niveau angepasst werden. Und es muss Schluss sein mit der Zeitarbeit in der Altenpflege. Denn wenn ich für eine Fachkraft 14.000 Euro monatlich an eine Zeitarbeitsfirma überweisen muss, aber nur 5.000 Euro refinanziert bekomme, dann ruiniert das meine Bilanz.
epd: Bereits in der Corona-Krise ist viel Geld zur Hilfe in die Heime geflossen. Jetzt fordert auch die Gewerkschaft ver.di weitere staatliche Unterstützung. Was sagen Sie?
Greiner: Der Staat darf nicht tatenlos zusehen, wie die Eigenanteile der Bewohner wegen höherer Personal-, Sach- und Energiekosten massiv steigen. Sonst lässt er die Pflegebedürftigen im Regen stehen. Steigende Eigenanteile führen zu geringerer Belegung - und die wirtschaftliche Lage der Heime verschlechtert sich weiter. Hinzu kommt, dass für ein Drittel der Heimbewohner das Sozialamt zahlt. Weil der Sozialhilfeträger bei den Pflegesatzverhandlungen voll auf die Bremse tritt, fehlt den Unternehmen Geld, um die explodierenden Kosten aufzufangen. Der Staat muss die Eigenanteile unbedingt begrenzen, damit nicht noch mehr Pflegebedürftige in die Sozialhilfe rutschen. Und es müssen sämtliche Kosten finanziert werden, die tatsächlich für die pflegerische Versorgung anfallen.
epd: Anders als DRK, AWO, Diakonie oder Caritas müssen private Träger Gewinne machen. Kann nicht auch ein Grund für die wirtschaftlichen Schieflagen sein, dass so Gelder entzogen wurden, die nun fehlen?
Greiner: Wohl kaum. Denn auch die gemeinnützigen Pflegeanbieter können sich dauerhafte Verluste nicht leisten und sind von Insolvenzen bedroht. Aktuelles Beispiel ist ein Seniorenheim in Bremen, das über die gemeinnützige Tochterfirma „Leben im Alter GmbH“ dem Diakonieverein Berlin-Zehlendorf gehört. Antikapitalistischen Tiraden gegen private Pflegeanbieter werden dem Ernst der Lage nicht gerecht.
epd: Kritiker gehen sogar so weit zu sagen, dass Pleiten von Pflegeheimen nur zu vermeiden seien, wenn künftig allein gemeinnützige oder kommunale Anbieter Versorgungsaufträge bekommen. Ist so etwas überhaupt denkbar und vor allem mit dem grundrechtlichen Eigentumsschutz vereinbar?
Greiner: Diese Debatten lenken vom eigentlichen Problem ab. Die Wirklichkeit lässt sich nicht rekommunalisieren. Die Einnahmen sind schlicht zu gering und laufen den galoppierenden Kosten hinterher. Es muss mehr Geld ins Pflegesystem fließen - sonst sitzen wir bald alle auf dem Trockenen, ungeachtet der Trägerschaft. Bei der stationären Versorgung haben private Träger von Pflegeheimen einen Anteil von etwa 43 Prozent. Wenn man die von heute auf morgen von Versorgungsaufträgen ausschließt, wäre das nicht nur eine kalte Enteignung. Es wäre ein unvorstellbares sozialpolitisches Desaster, wenn die privaten Anbieter dicht machen müssen.
Karlsruhe (epd). Allen Pflegereformen zum Trotz: das stationäre und ambulante Pflegesystem in Deutschland stößt nach Einschätzung von Fachleuten an seine Grenzen. Für eine „Pflege in Würde“ brauche es einen Sinneswandel, sagten Vertreterinnen und Vertreter von badischen und württembergischen Pflegeeinrichtungen am 30. Januar bei einem Online-Pressegespräch, zu dem das Diakonische Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden in Karlsruhe eingeladen hatte.
Rund fünf Millionen Menschen sind laut der Diakonie Baden deutschlandweit auf Pflege angewiesen. Tendenz steigend. Die Probleme seien bekannt, sagte Florij Sula von der Evangelischen Altenhilfe in St. Georgen: Überbordende Bürokratie, widersprüchliche Vorgaben, Frustration der Mitarbeitenden.
„Das System stellt sich mir wie eine massive Mauer entgegen“, beschrieb Denis Dörrich von der Samariterstiftung in Nürtingen seine Wahrnehmung. Ursprünglich zur Qualitätssicherung eingeführte Kontrollen und Begehungen der Einrichtungen würden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als „Gängelband“ erlebt. Darunter litten sowohl die Gesundheit der Pflegekräfte als auch die Würde der Pflege, sagte Dörrich.
Sula, Dörrich und weitere zwölf Leitende aus dem Pflege- und Gesundheitssektor haben sich im Sommer 2021 zusammengeschlossen, um den Pflegeberuf von innen heraus zu verändern. „Wir wollen die Sinnhaftigkeit unserer Arbeit herausstellen“, sagte Hartmut Cech von der Evangelischen Stadtmission Freiburg. Sie planen als „Pioniere der Pflege in Würde“ einen Zukunftstag für die Pflege.
Zu diesem Tag seien alle Interessierten aus Pflege, Politik sowie Versicherer eingeladen, um mit „Kopf, Herz und Verstand auf das System Pflege zu schauen“, ergänzte Petra Prosparis, die gemeinsam mit Katrin Sickora und dem Kernteam von „Pioniere der Pflege“ diesen Tag gestalten wird. „Wir gehen davon aus, dass aus unseren Ansätzen in Baden eine ganz große, ja deutschlandweite Bewegung wird“, sagte Sickora.
Berlin (epd). Die Deutschen haben im vergangenen Jahr trotz Inflation weiterhin viel Geld an gemeinnützige Organisationen und Kirchen gegeben. Insgesamt seien knapp 5,7 Milliarden Euro gespendet worden, 1,6 Prozent weniger als im Jahr zuvor, heißt es in der am 1. Februar in Berlin vorgestellten „Bilanz des Helfens 2022“ des Deutschen Spendenrates. 2021 war mit rund 5,77 Milliarden Euro das beste Spendenergebnis seit Beginn der Erhebung im Jahr 2005 erfasst worden.
Das Marktforschungsinstitut GfK in Nürnberg untersucht jährlich für die „Bilanz des Helfens“ im Auftrag des Spendenrates das Spendenverhalten der Deutschen. Die Analyse basiert auf einer monatlichen, repräsentativen Stichprobe von 10.000 deutschen Teilnehmern ab zehn Jahren. Nicht enthalten sind etwa Erbschaften, Unternehmensspenden sowie Spenden an politische Parteien und Organisationen. Der Deutsche Spendenrat ist ein Dachverband von 70 gemeinnützigen Organisationen.
Die Zahl der Spender ist demnach im vergangenen Jahr gegenüber 2021 um 6,5 Prozent auf rund 18,7 Millionen Menschen zurückgegangen. Damit setze sich der seit Jahren zu beobachtende Negativtrend weiter fort, hieß es. Er wurde lediglich 2021 nach der Flutkatastrophe in Deutschland unterbrochen.
Die durchschnittliche Spende „pro Spendenakt“ betrug demnach 43 Euro, ein Plus von einem Euro gegenüber 2021 und ein neuer Höchstwert seit Beginn der Erhebung. Die durchschnittliche Spendenhäufigkeit pro Spender blieb mit einem Wert von 7,1 gegenüber 2021 auf leicht verbessertem Niveau.
Laut Spendenrat-Geschäftsführer Martin Wulff waren vor allem Spenden im Rahmen der Ukraine-Hilfe ausschlaggebend für das gute Ergebnis. Der Hauptanteil der Spenden ging mit 76,4 Prozent (Vorjahr 75,8 Prozent) erneut an die humanitäre Hilfe. Davon flossen ein Drittel an die Not- und Katastrophenhilfe. Alle anderen Bereiche der humanitären Hilfe wie etwa die Entwicklungshilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe mussten Rückgänge verzeichnen.
Neben der humanitären Hilfe konnte nur der Tierschutz bei den Spenden zulegen. Erhebliche Rückgänge gab es im Bereich Kultur und Denkmalpflege. Dort sank der Anteil am Gesamtspendenvolumen von 2,6 Prozent im Jahr 2021 um 51 Millionen Euro auf 1,8 Prozent (102 Millionen Euro) 2022. Die Spenden für den Bereich „Kirche/Religion“ gingen um 0,6 Prozentpunkte auf 13,7 Prozent des gesamten Spendenaufkommens zurück (779 Millionen Euro).
Laut Spendenbilanz ist die Generation 70plus weiter am großzügigsten. Wie im Vorjahr lag ihr Anteil am Gesamtvolumen bei 43 Prozent. Der gespendete Betrag pro Person stieg bei den über 70-Jährigen gegenüber dem Vorjahr um fünf Euro auf 421 Euro. Allerdings sinkt in dieser Gruppe die Zahl der Spender.
Sorgenkinder der Spenden sammelnden Organisationen sind die 40- bis 49-Jährigen. Während diese Altersgruppe 2019 noch 16 Prozent zum Gesamtvolumen beisteuerte, waren es 2022 nur noch neun Prozent. Die jährliche Gesamtspende sank zugleich von 320 Euro pro Person im Jahr 2019 auf 234 Euro im vergangenen Jahr. Alle anderen Altersgruppen haben im Vergleich zu 2019 dagegen ihren jährlichen Spendenbeitrag teilweise deutlich erhöht.
Berlin (epd). Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat die neuen Sondermarken am 30. Januar an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier übergeben. Sie sind für einen Aufpreis zum Porto erhältlich, der als Spende an Organisationen wie die AWO, das Deutsche Rote Kreuz, Diakonie und Caritas geht. Der Umsatz aus den Marken ist allerdings seit Jahren rückläufig, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege mitteilte.
Zu sehen sind auf den Sonderbriefmarken 2023 drei Motive, darunter ein Bild davon, wie Hans den schweren Klumpen Gold trägt, den er gegen ein Pferd eintauscht. Auf den beiden weiteren Motiven ist der Verlauf der weiteren Tauschgeschäfte zu sehen, an deren Ende Hans zwei Steine erwirbt, die in einen Brunnen fallen und ihn glücklich und von aller Last befreit zurücklassen.
Die Wohlfahrtsmarken mit den zusätzlichen Centbeträgen werden seit mehr als 70 Jahren zugunsten der Freien Wohlfahrtspflege herausgegeben. Die aktuellen Marken sind seit dem 2. Februar erhältlich. Die Serie mit Grimms Märchen wurde 2014 gestartet. Dies diesjährigen Marken wurde vom Berliner Künstler Henning Wagenbreth entworfen.
Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft gut zehn Millionen Marken mit einem Zusatzerlös in Höhe von rund fünf Millionen Euro abgenommen, der weit überwiegende Teil davon über die kooperierenden Spitzenverbände. Der Absatz der Sondermarken gehe seit Jahren zurück, insbesondere über die Vertriebskanäle der Deutschen Post, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Damit teilten die Wohlfahrtsmarken die Entwicklung bei allen Briefmarken, ergänzte sie: „Das ist vor allem der stetigen Zunahme der alternativen Kommunikationsmedien geschuldet.“ Soll heißen: Es werden weniger Briefe und Postkarten verschickt.
Hamburg (epd). Nach knapp elfmonatiger Bauzeit bezieht die Bahnhofsmission Hamburg ihr neues Gebäude vor dem Hauptbahnhof. Am 30. Januar hat die Deutsche Bahn (DB) den Neubau offiziell an die Bahnhofsmission übergeben. Die Bahn investierte rund fünf Millionen Euro für die modernen Räume, in denen künftig Menschen in Not rund um die Uhr geholfen wird. Der reguläre Betrieb der Bahnhofsmission beginnt am 1. März.
Der Hamburger Hauptbahnhof sei seit jeher ein Ort der Begegnung, sagte Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) bei der Schlüsselübergabe. Mit dem Neubau der Bahnhofsmission sei Platz geschaffen worden „für eine wichtige Anlaufstelle, die 365 Tage im Jahr Beratungs- und Aufenthaltsangebote für die Menschen sicherstellt“.
Weiter hieß es von Tjarks: „Wenn wir verkehrliche Infrastruktur und öffentliche Räume neu denken und planen, müssen wir immer Anlaufstellen für Menschen mitdenken, die Unterstützung, Beratung und Schutz benötigen.“ Der Bahnhof sei nicht nur ein Verkehrsknotenpunkt, sondern „auch ein soziales Gebilde.“ Bei der geplanten Erweiterung des Bahnhofs werde die Bahnhofsmission als „zentraler Ankerpunkt“ erhalten bleiben, sagte der Verkehrssenator.
Die Konzernbevollmächtigte der DB für Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen, Manuela Herbort, bezeichnete die Umsetzung des Baus als „Herzensangelegenheit“. Es sei „ein besonderer Ort“, in dem alle Menschen Schutz und Hilfe bekommen würden.
„Wir sind immer da“, sagte Axel Mangat, der seit 2010 die Bahnhofsmission Hamburg leitet. Er will allen Bedürftigen „Fürsorge und Zuwendung“ bieten, manchmal brauche es einfach „einen Kaffee und einen Gesprächspartner, der fragt, wie es einem geht.“ Zugleich möchte die Bahnhofsmission Bedürftige an die zuständigen Hilfestellen weitervermitteln. Der Bedarf ist groß: Selbst an den provisorischen Containern hätten die Helferinnen und Helfer jeden Tag rund 250 Kontakte zu Menschen, die Unterstützung suchen. Hochgerechnet auf ein Jahr seien dies 90.000.
In dem neuen, rund 400 Quadratmeter großen Gebäude entstanden vor allem neue Beratungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten. Darunter ist ein laut DB in Deutschland einmaliges Notpflegeangebot, das mit einer Dusche, einer Sitzbadewanne und einem Pflegeraum für assistenzbedürftige Gäste ausgestattet ist.
„Bisher konnten wir gegen die zunehmende Verwahrlosung der Menschen wenig tun, wir hatten keine Pflegekräfte“, sagte Mangat. Jetzt gebe es zweieinhalb Pflegestellen für die Versorgung von verwahrlosten Menschen. Sie nähmen sich die nötige Zeit. „Erst mal muss man das Vertrauen gewinnen, Körperpflege ist schließlich etwas Intimes“, erläuterte der 47-Jährige.
Das neue Notpflegeangebot nannte Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) „eine soziale Innovation“. Sie dankte insbesondere den vielen ehrenamtlichen Helfern für ihre wichtige Arbeit. Insgesamt zählt die Bahnhofsmission 90 Mitarbeitende, 70 von ihnen arbeiten ehrenamtlich.
Die Hamburger Bahnhofsmission wurde 1895 als zweite Einrichtung dieser Art in Deutschland gegründet. Heute bieten die Mitarbeitenden der Bahnhofsmission unter dem Motto „Menschlichkeit am Zug“ jedem Menschen Aufmerksamkeit, Unterstützung, Beratung, Begleitung und Vermittlung an. Die Bahnhofsmission ist die älteste bestehende Einrichtung des Vereins „hoffnungsorte hamburg“.
Dortmund (epd). Die Bank für Kirche und Diakonie (KD-Bank) hat ihre vorläufigen Geschäftszahlen für 2022 vorgelegt. Die Bilanzsumme sank demnach um 3,2 Prozent auf 7,1 Milliarden Euro, teilte die Bank am 30. Januar in Dortmund mit. Die Kundeneinlagen seien um 1,8 Prozent auf 5,6 Milliarden Euro gesunken. Das Kreditgeschäft habe hingegen um 13,4 Prozent zugelegt und liege nun bei 2,8 Milliarden Euro.
Diese Zuwachsrate bei den Krediten bestätige die Bank in ihrer Strategie, Diakonie und Sozialwirtschaft mit Finanzierungsmitteln zu versorgen, hieß es. So seien im vergangenen Jahr 606,4 Millionen Euro Kredite neu zugesagt worden und vor allem in die Bereiche bezahlbarer Wohnraum, Bildung und Lebensqualität im Alter geflossen. Künftig sei vor allem für den Bereich Klimaschutz mit einem großen Investitionsbedarf zu rechnen, erklärte der Vorstandsvorsitzende Ekkehard Thiesler.
Die Zinswende im Sommer vergangenen Jahres habe zu Kursverlusten bei Eigenanlagen geführt, hieß es. So habe das Eigenkapital der Bank nicht gestärkt werden können, und es sei auf Rücklagen zurückgegriffen worden. Dabei handele es sich aber um eine temporäre, zinsinduzierte Bewertung der eigenen Kapitalanlagen, die nicht auf die Verschlechterung von Bonitäten oder Kreditausfälle zurückzuführen sei, betonte Thiesler.
Die KD-Bank ist eine Genossenschaftsbank und gehört Kirche und Diakonie. Mit rund 4.000 Mitgliedern zählt sie nach eigenen Angaben zu den größten Kirchenbanken Deutschlands. Repräsentanten aus Kirche und Diakonie wirken im Aufsichtsrat und Beirat mit. Zu den Kunden gehören die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) mit ihren Landeskirchen, kirchliche Einrichtungen, Stiftungen und Freikirchen. Hinzu kommen soziale Unternehmen wie Krankenhäuser, Hospize, Pflegedienste, Behindertenwerkstätten und Kindertagesstätten.
Münster (epd). Rund 1.700 Führungskräfte der Alexianer durchlaufen bis 2025 das Leadership-Programm „gemeinsam wachsen“. Es solle dafür sorgen, dass eine wertebasierte Führungskultur im gesamten Unternehmen etabliert und gelebt werde, heißt es in einer Mitteilung vom 31. Januar. Die Alexianer sind ein überregional agierender konfessioneller Träger in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft.
Zur Begründung hieß es, der Verbund seit in den vergangenen drei Jahren stark gewachsen und zähle derzeit rund 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den vier Geschäftsfeldern Somatik, Psychiatrie, Altenhilfe und außerklinische Pflege sowie Eingliederungs- und Jugendhilfe.
„Wir betrachten ein gemeinsames Führungsverständnis unseres leitenden Personals als zentral für eine gelingende Integration neuer Mitarbeitender“, sagte Arno Fuhrmann, Leiter der Personalentwicklung bei den Alexianern und einer der Entwickler des Leadership-Programms, eines „Werkzeuges, das Führung stärkt und zugleich Identität mit dem Unternehmen schafft“. Im Fokus der Schulungen stünden die fünf Führungsgrundsätze der Alexianer, die das übergeordnete Motto „gemeinsam wachsen“ tragen: Respektvoll handeln, Räume öffnen, Kommunikation gestalten, Transparent entscheiden und Alexianer sein.
Entwickelt hat das Programm ein Team aus der eigenen Personalentwicklung, dem Referat Christliche Ethik, Leitbild und Spiritualität sowie IUNCTUS, das Kompetenzzentrum für Christliche Spiritualität der Philosophisch-Theologischen Hochschule Münster. Von IUNCTUS kommen auch die Trainerinnen und Trainer, die das Management-Training so gestalten, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen möglichst hohen Nutzen für sich erleben. Derzeit ist Halbzeit, etwa die Hälfte des Programms ist geschafft. Geschäftsführungen und die Direktoriumsebene haben die Kurse bereits durchlaufen.
Die Alexianer Gruppe ist nach eigenen Angaben eines der größten katholischen Gesundheits- und Sozialwirtschafts-Unternehmen und als Verbund bundesweit in zwölf Regionen, acht Bistümern und sechs Bundesländern tätig. 2021 erwirtschaftete die Gruppe einen Umsatz von 1,7 Mlliarden Euro.
Flensburg (epd). Im Rahmen des Insolvenzverfahrens des Diako-Krankenhauses in Flensburg haben sich Mitarbeitervertretung und Geschäftsleitung auf einen Sozialplan geeinigt. 43 Mitarbeitenden sei am 2. Februar angeboten worden, in eine Transfergesellschaft mit einer Laufzeit von bis zu neun Monaten zu wechseln, teilte das Krankenhaus mit. Nur wer dieses Angebot nicht annehme, erhalte eine Kündigung. Der Personalabbau betreffe den Schreibdienst, einige Sekretariate, das Medizincontrolling, die Physiotherapie und den ärztlichen Dienst.
Klinik-Chef Ingo Tüchsen zeigte sich erleichtert, dass eine Lösung gefunden worden sei, die sich positiv auf die Kostenstruktur auswirke und dabei die Interessen der Mitarbeitenden im Blick behalte.
Für die rund 1.400 Krankenhausmitarbeitenden ende nun eine Phase der Unsicherheit. Die Zahl der Freisetzungen, die man aussprechen müsse, sei geringer als ursprünglich erwartet. So hätten 23 Beschäftigte auf eigenen Wunsch das Unternehmen verlassen. „Für die Betroffenen ist die Situation natürlich trotzdem ein harter Einschnitt und das tut mir sehr leid“, sagte der Geschäftsführer Tüchsen.
In der Transfergesellschaft sollen die Arbeitnehmer durch Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen auf eine Anschlussbeschäftigung vorbereitet und aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis direkt in die neue Anstellung vermittelt werden. Während dieser Phase erhalten die Mitarbeitenden 85 Prozent ihres bisherigen Nettoentgelts.
Am 1. Februar hatte das Amtsgericht Flensburg das Insolvenzverfahren für das Diako-Krankenhaus eröffnet. „Mit der Verabschiedung des Sozialplans sind wir einem wirtschaftlich stabilen Fundament für unser Krankenhaus einen großen Schritt näher gekommen“, sagte Tüchsen.
Man dürfe aber jetzt nicht nachlassen und müsse die Sanierung weiter mit Hochdruck vorantreiben. So seien etwa die Verhandlungen über die bestehenden Verträge mit Dienstleistern rund um nicht-medizinische Leistungen wie Reinigung oder Patientenverpflegung sowie mit Kooperationspartnern noch nicht abgeschlossen.
München (epd). Beschäftigungsgesellschaften für langzeitarbeitslose und behinderte Menschen verlieren auch nach drei Jahren mit „erheblichen“ Gewinnen nicht automatisch ihre Gemeinnützigkeit. Damit der gemeinnützige Zweckbetrieb von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit werden kann, müssen die erbrachten Dienstleistungen aber ausschließlich auf die gemeinnützige Tätigkeit - hier eine Arbeitstherapie - zurückgehen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am 26. Januar veröffentlichten Urteil.
Im konkreten Fall hatte eine gewerbliche GmbH geklagt, die sich auf die Vollversorgung von Krankenhäusern und Seniorenheimen mit Mietwäsche spezialisiert hatte. Die vermietete Wäsche wurde zudem wieder gereinigt. Der Firma war ein nur zehn Kilometer entfernt ansässiger gemeinnütziger Wettbewerber ein Dorn im Auge.
Bei dem gemeinnützigen Zweckbetrieb handelte es sich um eine Beschäftigungsgesellschaft, in dem langzeitarbeitslose und behinderte Menschen in einer Großwäscherei tätig sein konnten. Die Betroffenen wurden im Rahmen einer Arbeitstherapie an eine regelmäßige Beschäftigung herangebracht und gefördert. Kunden waren ebenfalls Senioren- und Pflegeheime.
Der gewerbliche Kläger sah in dem gemeinnützigen Wettbewerber eine unfaire Konkurrenz, denn der sei wegen seiner Gemeinnützigkeit von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Damit liege eine Wettbewerbsverzerrung vor. Der Zweckbetrieb könne viel günstigere Preise anbieten und würde ihn vom Markt verdrängen. Dieser habe in den Jahren 2012 bis 2014 erhebliche Gewinne erwirtschaften können. Das sei mit der Gemeinnützigkeit nicht vereinbar, befand der Kläger.
Die GmbH beantragte beim Finanzamt, dass die gemeinnützige Großwäscherei als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eingestuft werden müsse. Damit wäre eine Steuerbefreiung nicht mehr möglich.
Das Finanzamt lehnte das ab. Das Finanzgericht Düsseldorf stufte dagegen den gemeinnützigen Betrieb als wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ein. Die Düsseldorfer Richter verwiesen auf die drei Jahre hintereinander erzielten „erheblichen“ Gewinne, die die Großwäscherei erwirtschaftet hatte.
Der BFH hob die Entscheidung des Finanzgerichts nun wieder auf und verwies das Verfahren zur erneuten Prüfung zurück. Auch wenn ein gemeinnütziger Zweckbetrieb drei Jahre hintereinander Gewinne erwirtschaftet habe, sei ein steuerbegünstigter Zweckbetrieb nicht automatisch ausgeschlossen. Ein Zweckbetrieb dürfe durchaus Gewinne machen, wenn diese dem gemeinnützigen Zweck dienen, so der BFH.
Entscheidend sei hier, dass die erbrachten Dienstleistungen „das ausschließliche Ergebnis der Arbeitstherapie und somit notwendige Folge der Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks sind“. Es dürften dabei auch nicht förderungsbedürftige Mitarbeiter eingesetzt werden, vorausgesetzt, die sind zum Erreichen des gemeinnützigen Ziels „unbedingt notwendig“. „Darüber hinaus kommt es darauf an, ob der Wettbewerb mit anderen (steuerpflichtigen) Betrieben, die vergleichbare Lohnaufträge ausführen oder ausführen wollen, für die Erfüllung des steuerbegünstigten Zwecks unvermeidbar ist“, urteilte der BFH.
Steht der gemeinnützige Zweckbetrieb in unmittelbaren Wettbewerb zu gewerblichen Unternehmen, hat das Auswirkungen auf die Umsatzsteuer. Wie der BFH in einem Urteil vom 23. Juli 2019 entschied, dürfen in solch einem Fall die gemeinnützigen Einrichtungen ihre Leistungen nicht mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von nur sieben Prozent anbieten. Grundsätzlich würden für Außenumsätze der volle Umsatzsteuersatz von 19 Prozent gelten, so die Münchener Richter im Fall des Trägers einer gemeinnützigen Werkstatt für behinderte Menschen.
Die hatte auch ein Bistro betrieben, in denen drei behinderte Langzeitarbeitslose tätig waren. Die Stellen wurden aus öffentlichen Mitteln gefördert. Für die Abgabe der Speisen in dem Bistro berücksichtigte der gemeinnützige Betrieb nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Weil dort mindestens 40 Prozent der Beschäftigten behindert seien, sehe die Abgabenordnung und das Umsatzsteuergesetz den ermäßigten Umsatzsteuersatz vor, meinte die Einrichtung. Ähnliches gelte auch für Einrichtungen, die mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
Der BFH urteilte jedoch, dass für gemeinnützige Zweckbetriebe der volle Umsatzsteuersteuersatz von 19 Prozent gelte, wenn sie in unmittelbaren Wettbewerb mit regulären Unternehmen stehen. Das sei „zwingende Vorgaben des Unionsrechts“. Die gegenteilige bisherige Praxis sei damit nicht vereinbar, hieß es.
Az.: V R 49/19 (Bundesfinanzhof, Großwäscherei)
Az.: XI R 2/17 (Bundesfinanzhof, Umsatzsteuersatz)
München (epd). Der Bundesfinanzhof hat den Solidaritätszuschlag (Soli) für Reiche als verfassungsgemäß bestätigt. Weiterhin bestehe ein „wiedervereinigungsbedingter Finanzbedarf des Bundes“, der die Ergänzungsabgabe rechtfertige, urteilten am 30. Januar die Münchner Richter.
Der von Steuerzahlern aufzubringende Solidaritätszuschlag wurde 1995 eingeführt, damit der Staat die Lasten der deutschen Vereinigung tragen kann. Der Zuschlag umfasste zunächst 7,5 und später 5,5 Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer. Geringverdiener waren davon ausgenommen.
Je länger die Vereinigung zurücklag, desto mehr kamen Zweifel auf, ob der Soli tatsächlich für die Belastungen der Vereinigung voll verwendet wird oder dieser nur in den allgemeinen Haushalt einfließt. Seit 2021 wird der Soli nur noch bei hohen Einkünften fällig, so dass laut Bundesfinanzministerium noch zehn Prozent der Bürgerinnen und Bürger diesen zahlen müssen. Liegt die jährliche Einkommensteuer bei einer Einzelveranlagung unter 16.956 Euro, wird der Zuschlag nicht mehr fällig. Danach erhöht sich der Soli stufenweise auf 5,5 Prozent.
Im aktuellen Fall hielt ein vom Bund der Steuerzahler unterstütztes Ehepaar die Abgabe in der aktuellen Form für verfassungswidrig. Der Soli werde gar nicht mehr für Aufbauhilfen in den neuen Bundesländern verwendet. Seit 2021 handele es sich bei ihm um eine verkappte „Reichensteuer“.
Doch der Bundesfinanzhof hält den Soli weiter für verfassungsgemäß. Als Ergänzungsabgabe dürfe er zwar nicht „dauerhaft“ den Finanzbedarf decken. Das sei nur mit Steuern möglich. Der Gesetzgeber müsse den Soli aber auch nicht zeitlich befristen. Denn die Bewältigung der vereinigungsbedingten Kosten sei schließlich eine „Generationenaufgabe“.
Dass der Gesetzgeber ab 2021 die Abgabe auf Bezieher hoher Einkünfte beschränkt habe, mache deutlich, dass er diese nicht unbegrenzt beibehalten wolle. Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liege nicht vor. Es sei aus „sozialen Gesichtspunkten“ zulässig, dass nur reichere Steuerpflichtige den Soli zahlen müssen
Az.: IX R 15/20
Erfurt (epd). Schwangere Frauen sind 280 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin vor einer Kündigung geschützt. „Nur so ist sichergestellt, dass ausnahmslos jeder schwangeren Arbeitnehmerin das Kündigungsverbot zugutekommt“, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am 26. Januar veröffentlichten Urteil. Auf die durchschnittliche Dauer einer Schwangerschaft von 266 Tage dürfe dagegen nicht abgestellt werden, weil sonst einige Schwangere nicht vom Kündigungsschutz profitieren können, so die Erfurter Richter.
Im konkreten Fall erhielt die aus dem Raum Heilbronn stammende Klägerin von ihrem Arbeitgeber am 6. November 2020 die Kündigung. Als sie am 26. November 2020 erfuhr, dass sie beim Erhalt des Kündigungsschreibens bereits schwanger war, erhob ihr Anwalt am 2. Dezember Kündigungsschutzklage und unterrichtete die Firma. Die Frau berief sich auf das im Mutterschutzgesetz enthaltene Kündigungsverbot für werdende Mütter.
Der Arbeitgeber bestritt eine Schwangerschaft der Arbeitnehmerin zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs. Außerdem sei die Schwangerschaft zu spät mitgeteilt worden. Laut Gesetz müsse das zwei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Stuttgart ging ebenfalls von keiner Schwangerschaft zum Kündigungszeitpunkt aus. Denn ausgehend vom errechneten Entbindungstermin und bei einer durchschnittlichen Schwangerschaftsdauer von 266 Tagen habe bei der Entlassung noch keine Schwangerschaft vorgelegen.
Das BAG urteilte jedoch, dass das Kündigungsverbot für werdende Mütter sich auf 280 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin erstrecke. Der Gesetzgeber habe bezweckt, dass alle Schwangeren davon profitieren. Würde nur die durchschnittliche Schwangerschaftsdauer gelten, könnten Frauen mit einer längeren Schwangerschaft entgegen des gesetzlichen Willens dennoch gekündigt werden.
Das LAG müsse nun noch prüfen, ob sie oder ihr Anwalt eine mögliche verspätete Mitteilung des Arbeitgebers zu verschulden hatte. Im letzteren Fall dürfe das nicht zulasten der Schwangeren gehen.
A.: 2 AZR 11/22
Magdeburg (epd). Auch ein regelmäßig begleiteter Umgang eines ausländischen Vaters mit seinem deutschen Kind kann vor einer Abschiebung schützen. Hat sich zwischen Vater und Kind eine Verbundenheit und emotionale Nähe entwickelt, kann der verfassungsrechtliche Schutz der Familie einer Abschiebung entgegenstehen, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 5. Dezember 2022. Eine familiäre Gemeinschaft können auch dann bereits vorliegen, wenn der Vater nur sein Umgangsrecht ausübt und darüber hinaus keine Betreuungs- und Erziehungsaufgaben übernimmt, betonten die Magdeburger Richter.
Im konkreten Fall hatte der türkische Antragsteller eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug oder zumindest eine Duldung in Deutschland beantragt. Er verwies auf sein im Jahr 2020 geborenes deutsches Kind. Von der Mutter, seine ehemalige Verlobte, hatte er sich jedoch getrennt.
Mit ihr hatte er in einem AWO-Beratungszentrum eine Vereinbarung über den Umgang mit der gemeinsamen Tochter getroffen. Danach sollte er alle zwei Wochen eine Stunde lang einen begleiteten Umgang mit dem Kind haben.
Auf Nachfrage der Ausländerbehörde, wie das ablaufe, klagte die Mutter, dass weit entfernt wohnender Ex-Partner den Umgang nur als „Pflichtveranstaltung“ sehe und sich nicht weiter in die Erziehung einbringe. Weil vor diesem Hintergrund nach Auffassung der Behörde keine nach dem Grundgesetz geschützte familiäre Gemeinschaft vorliege, sollte der Vater in die Türkei abgeschoben werden. Die Abschiebung scheiterte dann aber daran, dass der Pilot den Mann wegen dessen Panik nicht befördern wollte.
Das OVG stoppte nun bis zur Entscheidung in der Hauptsache die drohende Abschiebung. Die Ausländerbehörde habe die familiären Bindungen des Vaters zu seiner Tochter nicht ausreichend berücksichtigt, hieß es. Ob diese einer Abschiebung entgegenstehen, hänge immer vom Einzelfall ab. Hier habe, ganz anders, als von der Mutter geschildert, die Psychologin der AWO von einem liebevollen und innigen Umgang des Vaters mit seiner Tochter berichtet. Im Gegenteil: Ein häufigerer Umgang des Vaters scheitere bislang am Misstrauen der Mutter.
Letztlich sei von einer familiären Gemeinschaft mit dem Kind auszugehen, so dass eine Abschiebung des Vaters in die Türkei den grundrechtlichen Schutz der Familie und das Kindeswohl missachten würde, befand das Gericht. Allein auf die Quantität des Umgangs dürfe bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen aber nicht abgestellt werden. und: Die zusätzliche Übernahme von Betreuungs- und Erziehungsaufgaben sei für das Vorliegen einer familiären Gemeinschaft nicht erforderlich, so das Gericht.
Az.: 2 M 71/22
Potsdam (epd). In Deutschland lebende Flüchtlingskinder sind bei Unkenntnis über den regelmäßigen Aufenthalt ihrer im Ausland lebenden Eltern beim Kindergeld wie Waisen zu behandeln. Auch wenn sie sporadisch mit den auf der Flucht befindlichen Eltern telefonieren, haben sie nicht zwingend Kenntnis vom jeweiligen Aufenthaltsort und steht ihnen Kindergeld zu, entschied das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in einem am 23. Januar veröffentlichten Urteil. Die Potsdamer Richter ließen die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zu.
Nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten normalerweise die Eltern das Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kind auch für sich selbst Kindergeld beanspruchen. Das gilt etwa, wenn es seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, es Vollwaise ist oder den Aufenthalt der Eltern nicht kennt.
Im Streitfall wurde dem aus Syrien stammenden, mittlerweile volljährigen Kläger subsidiärer Schutz in Deutschland gewährt. Sein Vater ist grstorben, die noch in Syrien lebende krebskranke Mutter ist angesichts des Bürgerkrieges ständig auf der Flucht und wechselt alle paar Monate ihren Aufenthaltsort. Der Kläger verfügt mittlerweile über eine Aufenthaltserlaubnis, absolviert eine Berufsausbildung und bezieht Bafög-Leistungen.
Bei der Kindergeldkasse hatte er erfolglos für sich die Zahlung von Kindergeld beantragt. Zwar könne ein Kind Kindergeld erhalten, wenn es den Aufenthalt seiner Eltern nicht kenne, befand die Behörde. Hier telefoniere der Kläger aber zwei- oder dreimal im Monat mit seiner in Syrien lebenden Mutter. Ihr Aufenthaltsort sei ihm damit also bekannt. Dem widersprach der Kläger. Seine Mutter sei angesichts des Bürgerkrieges ständig auf der Flucht. Über eine feste Adresse verfüge sie nicht.
Das OVG sprach dem Kläger für den Zeitraum von September 2018 bis Juni 2019 Kindergeld zu. Ein Kind habe nicht schon dann Kenntnis vom Aufenthalt der Eltern, wenn es weiß, dass sich „irgendwo auf der Welt“ zumindest ein Elternteil aufhält, mit dem es in sporadischen Kontakt steht. Der Kläger sei vielmehr einem Vollwaisen gleichzustellen, weil der Aufenthaltsort der Mutter wegen der Flucht ständig ändere. Ihm stehe daher das Kindergeld zu.
Az.: L 4 KG 1/20
München (epd). Der Aufsichtsrat der Diakonie München und Oberbayern hat Andrea Betz zur Vorstandssprecherin berufen. Sie hat das Amt am 1. Februar übernommen. Mit der 43-jährigen Sozialpädagogin habe man als Sprecherin „eine starke Vertreterin für unseren Verband und eine engagierte sozialpolitische Stimme nach außen“, sagte Aufsichtsratsvorsitzender Peter Gleue. Mit Betz, die bereits seit Mai 2021 Mitglied im Vorstand ist, bekommt die Diakonie München und Oberbayern erstmals in ihrer Geschichte eine Frau an der Spitze.
Das Sozialunternehmen, das heute nach eigenen Angaben mehr als 5.000 hauptamtliche und über 2.500 ehrenamtliche Mitarbeitende beschäftigt, war im Jahr 1884 vom damaligen Münchner Stadtdekan Karl Buchrucker als „Verein für Innere Mission in München“ gegründet worden. Seither galt das ungeschriebene Gesetz, dass ein evangelischer Pfarrer an der Spitze des Wohlfahrtsverbands stand.
Der Posten des Vorstandssprechers war frei geworden, nachdem der bisherige Amtsinhaber in Folge einer Untersuchung wegen des Vorwurfs von „Grenzüberschreitung“ im Oktober 2022 abberufen worden war und sein Anstellungsvertrag zum 31. Dezember 2022 beendet wurde.
Weil mit Wilfried Knorr, Direktor der Diakonie Herzogsägmühle, zum gleichen Zeitpunkt ein drittes Vorstandsmitglied in den Ruhestand gegangen ist, wird die Diakonie München und Oberbayern derzeit von den verbliebenen Vorständen Andrea Betz und Johann Rock geleitet. Man wolle nun zeitnah einen Auswahlprozess für eine dritte Person starten, „die den Vorstand personell und fachlich verstärken soll“, teilte der Aufsichtsrat mit.
Jörg-Uwe Goldbeck hat von Ingeborg von Schubert den Vorsitz des Verwaltungsrates der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel übernommen. Von Schubert stand knapp 24 Jahre lang an der Spitze des höchsten Entscheidungsgremiums Bethels. Der ehrenamtlich tätige Verwaltungsrat beruft und kontrolliert den hauptamtlichen Vorstand der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel, legt die grundsätzlichen Arbeitsbereiche fest und entscheidet über die Finanz- und Investitionsplanung. Im Mai 2009 hatte von Schubert den Vorsitz angetreten: "Jetzt ist es Zeit für neuen Wind. Ich habe das Amt sehr gerne wahrgenommen”, sagte die Bielefelder Unternehmerin. Goldbeck ist Geschäftsführender Gesellschafter des Bauunternehmens Goldbeck GmbH und bereits seit zehn Jahren Mitglied des Verwaltungsrates.
Lothar Wieler (61), Tierarzt und Fachtierarzt für Mikrobiologie, wechselt vom Robert Koch-Institut an das Hasso-Plattner-Institut (HPI) in Potsdam. Ab April übernimmt der RKI-Chef, der auf eigenen Wunsch ausscheidet, dort den Posten des Sprechers des neuen Digital Health Clusters des HPI. Das HPI betonte, Wieler sei ein weltweit anerkannter Wissenschaftler auf den Gebieten der Mikrobiologie und Infektionsmedizin sowie Experte für Public Health. Als RKI-Präsident habe er sich seit 2015 konsequent für eine datengestützte Wissenschaft eingesetzt und die digitale Transformation des Instituts beschleunigt umgesetzt. Das HPI hat 2017 mit dem Aufbau eines Zentrums für Digitale Gesundheit (Digital Health) begonnen, um Forschung und Lehre zu bündeln sowie interdisziplinäre Forschung von Medizin und IT zu ermöglichen.
Ralf Hubert (58) bleibt Vorsitzender der Bundeskonferenz der diakonischen Mitarbeitervertretungen. Die Delegierten bestätigten ihn für vier Jahre im Amt. Hubert ist seit April 2022 Vorstandsmitglied der Bundeskonferenz. Der gelernte Elektroanlageninstallateur, Kraftfahrzeugmechaniker und Erzieher arbeitet seit 1994 bei der Diakonie Münster - Kinder-, Jugend- und Familiendienste GmbH, einer 100-prozentigen Tochter des Diakonie Münster e.V.. Die Bundeskonferenz stellt den Zusammenschluss der betrieblichen Interessenvertretungen aus Einrichtungen der Diakonie in Deutschland dar. Als Spitzenorgan der Mitarbeitervertretungen spricht sie nach eigenen Angaben für rund 650.000 Beschäftigte.
Stephan Rixen ist als neues Mitglied der ehrenamtlich arbeitenden Unabhängigen Aufarbeitungskommission des Bundes berufen worden. Der Professor ist Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität zu Köln. Er folgt auf Brigitte Tilmann, die in 2022 ihr Ehrenamt in der Kommission nach sechs Jahren beendet hatte. „Ich möchte mich insbesondere für ein gesetzlich verankertes Recht Betroffener auf Aufarbeitung einsetzen“ sagte Rixen. Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs untersucht seit 2016 Ausmaß, Art und Folgen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR.
Andrea Schmidt-Rumposch ist Pflegemanagerin des Jahres. Sie wurde vom Bundesverband Pflegemanagement in Berlin gekürt. Julia Mühlhausen vom Albertinen Krankenhaus Hamburg kann sich nun mit dem Titel „Nachwuchs-Pflegemanagerin des Jahres“ schmücken. Beiden Frauen sei es gelungen, Veränderungen in ihrem beruflichen Umfeld gemeinsam mit allen Beteiligten zu gestalten. Schmidt-Rompusch ist Pflegedirektorin und Mitglied des Vorstands des Klinikums Essen. Sie überzeugte die Jury mit ihrem Einsatz für die Akademisierung der Pflege und die Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege, die entscheidend sind für eine bessere Patientenversorgung. Mühlhausen hat es geschafft, das Projekt „Digitale Pflegedokumentation“ auf die Erfolgsspur zu bringen.
Peter Ruess (48), Rechtsanwalt, ist zum Kuratoriumsvorsitzenden der Diakonie Düsseldorf gewählt worden. Der Aufsichtsrat des größten Wohlfahrtsverbandes der Landeshauptstadt bestimmte den Professor zum Nachfolger von Roland Schulz. Der promovierte Betriebswirt hatte das Amt von 2000 bis 2020 inne. Zuletzt war das Kuratorium kommissarisch von Superintendent Heinrich Fucks geleitet worden. Ruess lehrt an der International School of Management in Dortmund. Das Kuratorium ist das Aufsichtsgremium der Diakonie Düsseldorf. Es besteht aus Delegierten der Evangelischen Kirche in Düsseldorf und weiteren gewählten Mitgliedern aus der Düsseldorfer Stadtgesellschaft.
Christian Seifert (51), Jurist, und die Diplom-Betriebswirtin und Steuerberaterin Yvonne Dittmann (40) führen seit Jahresbeginn als hauptamtliche Vorstände die Volkssolidarität Dresden. Seifert ist Vorstandssprecher und war bis 2014 Mitglied des ehrenamtlichen Vorstands und seit 2010 Vorsitzender des Aufsichtsrates der Volkssolidarität Dresden gGmbH. Dittmann ist seit 2018 als Leiterin Finanzen und Controlling in dem Sozialunternehmen tätig. Sie löste im Vorstand Clemens Burschyk ab, der die Geschicke des Unternehmens seit 2010 führte und in den Ruhestand ging. Seifert verantwortet vor allem die Aufgabenbereichen der sozialpolitischen Interessenvertretung sowie Personal und Pflege. Seine Kollegin hat die Bereiche Sozialberatung sowie Service einschließlich der kaufmännischen Leitung der Gesamtorganisation übernommen. Zum Unternehmensverbund des Volkssolidarität Dresden gehören zwei gemeinnützige GmbHs sowie eine Servicegesellschaft mbH. Gemeinsam beschäftigen sie rund 700 Mitarbeitende.
Hans-Ulrich Minke, Pfarrer im Ruhestand, ist tot. Er starb am 11. Januar im Alter von 86 Jahren. Minke prägte von 1982 bis 1999 als Landespfarrer für Diakonie das Diakonische Werk der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. „Mit seinem Engagement für die Diakonie unserer Kirche, aber auch für die oldenburgische Kirche insgesamt hat Pfarrer Minke einen wertvollen Dienst am Evangelium geleistet und Generationen geprägt. Bis heute schauen wir dankbar darauf zurück“, würdigte Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker das Wirken des Verstorbenen. Minke engagierte sich auch über das Oldenburger Land hinaus. Er war Sprecher der Diakonie in Niedersachsen und Präsident der Synode der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Auch mit seiner Pensionierung 1999 endete sein ehrenamtlicher Einsatz nicht. 2002 übernahm der promovierte Theologe die Leitung der Arbeitsgemeinschaft Vertriebene der Oldenburgischen Landschaft.
8.2. Köln:
Seminar „Personaleinsatzplanung unter dem Bundesteilhabegesetz: Chancen - Risiken - Lösungsansätze“
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/97356-0
9.-10.2. Frankfurt a.M.:
Forum „Bleiben oder gehen? Die Bindung von Mitarbeitenden - mehr als eine theologische Frage!“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/200-1700
13.-15.2. Berlin:
Seminar „Überzeugend auftreten in Präsentation, Verhandlung und Gespräch - Einsatz von Körper, Stimme, Sprache“
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/48837-495
16.-23.2.:
Online-Seminar „Ausländer- und Sozialrecht für EU-BürgerInnnen“
Tel.: 030/26309-139
20.-22.2. Freiburg:
Seminar „Beratungsresistent - Lösungsorientiert handeln unter schwierigen Bedingungen“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/2001700
21.2. Hamburg:
Fachtagung „Qualifikationsmix neu denken: Aufgabenumverteilung im Gesundheitswesen“
des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege
Tel: 030/83001-277
27.-28.2.:
Online-Seminar „Den Menschen im Blick. Kompetenzen gegen Diskriminierung im Alltag und Beruf“
Tel.: 030/26309-139
März
1.3.:
Online-Fortbildung „Soziale Arbeit über Grenzen hinweg - Kinderschutzfälle mit Auslandsbezug und grenzüberschreitende Unterbringung“
Tel.: 030/62980605
2.-3.3.:
Online-Seminar „Das operative Geschäft: Steuerung und Controlling in der Eingliederungshilfe“
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/48837-495
2.3. München:
Seminar „So sichern Krankenhäuser ihre Erlöse“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 089/480080
2.3., 9.3.:
Online-Kurs „Digitale Öffentlichkeitsarbeit und Social Media für soziale Einrichtungen“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 0711/286976-10
13.-15.3. Berlin:
Fortbildung „Erfolgreiche Lobbyarbeit im politischen Raum“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/200 1700
17.3.-19.3.:
Online-Seminar „Konflikte souverän online beraten“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/200-170
22.-23.3. Essen:
Seminar „Psychiatrische Krankheitsbilder - Grundlagen“
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/48837-476
23.3. Freiburg:
Seminar „Die Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 0761/38510
23.-24.3.:
Digital-Seminar „Handlungsfelder für eine zukunftsorientierte kommunale Wohnungspolitik“
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Tel.: 030/62980 419
30.-31.3. Berlin:
Seminar „Grundlagen der Sprachmittlung in der Sozialen Arbeit und im Gesundheitswesen - Verständigungshindernisse professionell überwinden“
der Fortbildungsakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/48837-476