sozial-Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,




Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

Politik und Experten erwarten im neuen Jahr eine bisher nie dagewesene Infektionswelle durch die Omikron-Variante. Bund und Länder wollen gegensteuern und verschärfen die privaten Kontaktbeschränkungen - aber erst nach Weihnachten. Das stößt auf Kritik. Der Deutsche Ethikrat plädiert zwar mehrheitlich für eine allgemeine Impfpflicht, um der Pandemie Herr zu werden, doch es gibt auch abweichende Meinungen wie die von Regionalbischöfin Petra Bahr.

Mit dem Jahreswechsel kommt es wieder zu zahlreichen gesetzlichen Änderungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege sowie im Arbeits- und Sozialrecht. In zwei Überblicken hat epd sozial die Neuerungen kompakt zusammengestellt.

Zusätzlich zu Corona haben die Menschen in den von der Flut heimgesuchten Gebieten in NRW und Rheinland-Pfalz ganz andere, existenzielle Sorgen. Wie ist die Stimmung dort kurz vor dem Weihnachtsfest, welche täglichen Herausforderungen sind zu meistern? Wir haben unsere Redakteurin Franziska Hein nach Bad Münstereifel und ihren Kollegen Alexander Lang ins Ahrtal geschickt, um das vor Ort zu erkunden.

Im Prozess wegen Mordes an vier Schwerstbehinderten im evangelischen Oberlinhaus und weiterer Straftaten ist das Urteil gefallen: Die 52-jährige Täterin muss für 15 Jahre in Haft. Das Landgericht Potsdam ordnete in seinem Urteil am 22. Dezember auch die Unterbringung der früheren langjährigen Pflegekraft des Sozialunternehmens in der Psychiatrie an.

Das Gesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber vor einer ordentlichen Kündigung wegen häufiger Erkrankungen dem Beschäftigten ein reguläres betriebliches Eingliederungsmanagement ermöglichen muss. Dabei muss er auch den Datenschutz beachten. Der betroffenen Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer muss unbedingt mitgeteilt werden, welche Gesundheitsdaten erhoben und gespeichert werden und wer diese einsehen kann, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg.

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Die nächste Ausgabe von epd sozial erscheint am 7. Januar 2022. Die Redaktion wünscht Ihnen in dieser schwierigen Zeit besonders angenehme Feiertage. Und gehen Sie zuversichtlich ins neue Jahr!

Dirk Baas




sozial-Politik

Corona

Ethikrat empfiehlt allgemeine Impfpflicht und Impfregister




Ausweis dokumentiert die Booster-Impfung
epd-bild/Friedrich Stark
In der Debatte um eine allgemeine Impfpflicht hat sich jetzt auch der Deutsche Ethikrat positioniert. Er plädiert mehrheitlich für eine Impfpflicht, entweder für alle Erwachsenen ab 18 Jahren oder nur für besonders gefährdete Menschen. Die evangelische Regionalbischöfin Petra Bahr, Mitglied des Ethikrats, ist indes gegen eine allgemeine Corona-Impfpflicht.

Berlin (epd). Der Deutsche Ethikrat ist für die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht. Wie aus einer am 21. Dezember veröffentlichten Stellungnahme des Gremiums hervorgeht, sprechen sich 20 von 24 Mitgliedern für die Ausweitung der bereits beschlossenen Impfpflicht in Einrichtungen mit besonders von Covid-19 gefährdeten Menschen aus, allerdings in zwei abgestuften Varianten.

Einen mit körperlicher Gewalt verbundenen Impfzwang lehnt der Ethikrat ab. Gleichzeitig empfehlen die Experten zur Umsetzung einer Impfpflicht die Einführung eines nationalen Impfregisters sowie viele niedrigschwellige Impfangebote.

Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) sprach sich auf Grundlage der Stellungnahme für schnelle Beratungen im Parlament aus. Auch der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager (CDU), ist für die Impfpflicht, ebenso die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus. DGB-Chef Reiner Hoffmann dringt vor der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht auf eine breitere öffentliche Debatte.

Ethikrat betont moralische Verpflichtung

Der Ethikrat sehe eine grundsätzliche moralische Verpflichtung, durch eine Impfung sich und andere zu schützen, heißt es in der Stellungnahme. „Eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht darf hingegen nur dann zum Einsatz kommen, wenn die Bewältigung einer schweren Krise ohne diese Maßnahme absehbar nicht erfolgreich sein kann.“ In dem 27-seitigen Papier wägen die Expertinnen und Experten rechtliche Bedenken und ethische Grundsätze über Freiheit, Solidarität und Selbstbestimmung gegeneinander ab.

In der Konsequenz votierten laut Stellungnahme 13 Mitglieder für eine allgemeine Impfpflicht für alle Erwachsenen ab dem 18. Geburtstag. Ihr Argument ist im Wesentlichen die nachhaltige Beherrschung der Corona-Pandemie. Sieben Ethikratsmitglieder plädierten dafür, eine Impfpflicht auf diejenigen zu begrenzen, die ein hohes Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf haben. Dies erscheine ausreichend, um das Ziel, eine Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden, zu erreichen, begründeten sie ihren Vorschlag. Vier Experten votierten gegen die Impfpflicht, wobei die Stimmen nicht namentlich zugeordnet wurden.

Göring-Eckardt für fraktionsübergreifenden Dialog

Bundestagsvizepräsidentin Göring-Eckardt sagte den am 22. Dezember erschienenen Zeitungen der Funke Mediengruppe, sie lade dazu ein, sich im Januar fraktionsübergreifend mit Fachleuten aus Wissenschaft und Gesellschaft über die Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht auszutauschen und dann anhand der Richtlinien des Ethikrates die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf die Bevölkerung auszuweiten. Der Präsident des Landkreistages, Sager, sagte: „Bei der allgemeinen Impfpflicht müssen wir unbedingt aufs Tempo drücken.“ Das Schließen der Impflücke sei die „beste Chance, die Pandemie wirklich einmal hinter uns lassen zu können und zu einem normalen Leben zurückzukehren“.

Vollständig gegen Covid-19 geimpft sind den Angaben des Robert Koch-Instituts zufolge derzeit 70,4 Prozent der Bevölkerung in Deutschland, mindestens 32,6 Prozent haben zusätzlich eine Auffrischimpfung erhalten.

Kurschus: Geht nicht um eigene Interessen

Die EKD-Ratsvorsitzende Kurschus sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd): „Eine Eindämmung des Infektionsgeschehens ist letztlich nur über das Impfen möglich.“ Damit sei es keine beliebige Entscheidung, ob man sich impfen lässt oder nicht. „Hier geht es nicht zuerst um meine eigenen Interessen, es geht darum, durch mein Verhalten das Leben anderer Menschen zu schützen“, sagte sie.

Der Präsident des Bundesverbandes der Anbieter sozialer Dienste (bpa), Bernd Meurer sagte: „Der Ethikrat hat sich klar positioniert; das muss jetzt die Basis für eine zeitnahe Entscheidung des Bundestages sein.“ Nach der einseitigen Belastung der Pflege durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht wachse an vielen Orten die Gefahr, dass Pflegekräfte dem Beruf den Rücken kehrten. „Das muss die Politik unbedingt verhindern. Außerdem können vulnerable Gruppen am besten geschützt werden, wenn auch Besucher und Angehörige geimpft sind“, so Meurer. Das klare Signal einer allgemeinen Impfpflicht würde erheblich den Druck von der Pflege nehmen.

Regionalbischöfin Petra Bahr, Mitglied des Deutschen Ethikrats, ist gegen eine allgemeine Corona-Impfpflicht. „Eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht für alle Erwachsenen kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht unterstützen“, sagte die Theologin am 22. Dezember dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Dieses Instrument erscheint mir angesichts der Härte des Eingriffs und der extrem unterschiedlichen Risikoverteilung nicht angemessen und nicht effektiv zu sein.“

Bahr sieht Gefahren für die Selbstbestimmung

Plausibel erscheine aus ihrer Sicht eine Ausweitung der Impfpflicht auf Risikogruppen wie Ältere, Vorerkrankte oder Schwangere, sagte Bahr. „Auch die bereichsbezogene Ausweitung, etwa für die Teile des öffentlichen Dienstes, deren Mitarbeitende eine besonders hohe Exposition haben, ist vorstellbar.“ Eine allgemeine Impfpflicht sei allerdings selbst in einer Katastrophensituation ein schwerwiegender Eingriff in die Selbstbestimmung, betonte die promovierte Theologin: „Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper zu erlangen ist das Ergebnis der Freiheits- und Demokratiegeschichte. Sie wurde hart errungen.“

Skepsis gegenüber einer allgemeinen Impfpflicht kommt auch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Sie „muss vom Ende her gedacht werden“, sagte Vorstand Eugen Brysch dem epd. „Deutschland hat heute nicht die Infrastruktur, in relativ kurzen Intervallen 70 Millionen Menschen zu impfen“, sagte er. Ohne zentrales Impfregister sei „das ganze Vorhaben zum Scheitern verurteilt“.

Corinna Buschow


Corona

Kritik an Bund-Länder-Beschlüssen zu Kontaktbeschränkungen




Weniger private Kontakte sind erst nach den Weihnachtsfeiertagen mit vielen Familienbesuchen vorgeschrieben.
epd-bild/Jens Schulze
Zur Bekämpfung der Omikron-Variante des Corona-Virus haben Bund und Länder neue Kontaktbeschränkungen beschlossen. Sie sollen am 28. Dezember in Kraft treten - zu spät, kritisieren Oppositionspolitiker. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft zeigt sich skeptisch.

Berlin (epd). Die jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie stoßen in Reihen der Opposition auf Kritik. Der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger bezeichnete die Maßnahmen als völlig unzureichend. Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch erklärte, es sei irritierend, dass die Verschärfungen erst ab dem 28. Dezember und nicht schon vor Weihnachten in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte indes die Beschlüsse.

Eine erneute Welle von Corona-Infektionen durch die neue Omikron-Variante sei nach seiner Einschätzung nicht mehr aufzuhalten. Zwar gelinge es gerade, die Welle mit der Delta-Mutation in den Griff zu bekommen, sagte Lauterbach am 22. Dezember in Berlin. „Nichtsdestotrotz müssen wir mit einer fünften Welle jetzt sicher rechnen“, ergänzte er. Man müsse davon ausgehen, „dass sich die Omikron-Welle in Deutschland nicht mehr verhindern lässt“.

Mit einer Auffrischungsimpfung sei man zu 70 bis 80 Prozent vor einer symptomatischen Infektion geschützt, sagte Lauterbach. Bei mehr als 90 Prozent liege der Schutz vor einem schweren Covid-19-Verlauf. Um die Boosterimpfungen mit hohem Tempo weiter zu verabreichen, soll Lauterbach zufolge auch über den Jahreswechsel und an den Feiertagen geimpft werden. Vom 24. Dezember bis zum 9. Januar sollen Impfungen dafür mit einem Sonn- und Feiertagszuschlag vergütet werden, wie er ankündigte. Ärzte bekommen in der Zeit dann durchgängig 36 statt 28 Euro pro Impfung.

Clubs geschlossen, Privattreffen mit höchstens zehn Personen

Die beschlossenen Verschärfungen der Corona-Maßnahmen sollen ab dem 28. Dezember gelten. Demnach werden Clubs und Diskotheken bis auf Weiteres geschlossen, Fußballspiele müssen ohne Publikum stattfinden. Geimpfte und Genesene dürfen bei privaten Zusammenkünften höchstens zu zehnt sein. Kinder werden dabei nicht mitgezählt. An Silvester und Neujahr gelten Versammlungsverbote, ebenso wird der Verkauf von Feuerwerkskörpern untersagt. Für Ungeimpfte bleiben die Beschränkungen, die bereits jetzt schon gelten: Private Treffen sind für sie nur mit einem Haushalt und zwei zusätzlichen Personen erlaubt.

Pilsinger sagte der „Augsburger Allgemeinen“: „Wir bräuchten jetzt einen scharfen Lockdown vom 27. Dezember bis zum Neujahrstag, ähnlich wie in den Niederlanden.“ Die Beschlüsse von Bund und Ländern reichten nicht aus, um Deutschland auf die drohende Omikron-Welle vorzubereiten. Schon im vergangenen Winter hätten die geringen Kontaktbeschränkungen nicht ausgereicht, um die damalige Corona-Welle zu brechen. „Durch die deutlich ansteckendere Omikron-Variante des Coronavirus ist die Lage jetzt noch einmal deutlich gefährlicher“

Bartsch: 28. Dezember ist zu spät

Linken-Fraktionschef Bartsch sieht das Vertrauen der Bevölkerung in die deutsche Corona-Politik durch die Bund-Länder-Konferenz beschädigt. Er kritisierte vor allem, dass die Maßnahmen erst ab dem 28. Dezember und nicht schon vorher gelten sollen: „Bis vor kurzem war mir nicht bekannt, dass das Virus unsere Weihnachtsfeiertage verinnerlicht hat“, sagte er dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, erklärte am 22. Dezember, es sei zwar ein gutes Zeichen, dass weitere Kontaktbeschränkungen beschlossen worden seien. „Es ist aber fraglich, ob die Beschränkungen ausreichen, um die Welle flach zu halten und eine Überlastung der Krankenhäuser zu vermeiden“.

Kritische Infrastruktur absichern

Es müsse sichergestellt werden, dass kurzfristig weitere Kontaktbeschränkungen beschlossen werden können, falls dies nötig werde, fügte Gaß hinzu. Vor allem die Absicherung der kritischen Infrastruktur müsse gewährleistet werden. Zentral für die kommenden Wochen sei, dass sich alle an die Maßnahmen hielten, denn selbstverständlich könne die Politik die Regeln für private Zusammenkünfte nicht lückenlos kontrollieren.

Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen liegt laut RKI aktuell bei 289. Den Angaben vom 21. Dezember zufolge ist das ein Rückgang im Vergleich zu 306,4 am Dienstag. Wie das Institut unter Berufung auf die Gesundheitsämter mitteilte, wurden binnen 24 Stunden 45.659 Neuinfektionen verzeichnet. Das sind 5.642 weniger als am 14. Dezember. 510 weitere Menschen starben im Zusammenhang mit dem Virus. Damit stieg die Gesamtzahl der Corona-Toten in Deutschland auf 109.324. Das RKI geht davon aus, dass die Lage sich dramatisch verschärft, wenn erst einmal Omikron die vorherrschende Variante ist.

Stefan Fuhr


Gesetze

Hintergrund

Was sich 2022 bei Gesundheit und Pflege ändert



Berlin (epd). Zum Jahreswechsel ändern sich etliche Regelungen im Gesundheits- und Pflegewesen. Insbesondere soll auch im kommenden Jahr den höheren Belastungen in der Corona-Pandemie Rechnung getragen werden. Eine Übersicht über die wesentlichen neuen Regelungen:

Pandemiemaßnahmen für die Pflege werden verlängert

Die Regelungen zur Erstattung pandemiebedingter Mehrausgaben und Mindereinnahmen der Pflegeeinrichtungen sowie der Betreuungsangebote zur Unterstützung im Alltag werden bis Ende März 2022 verlängert. Der Anspruch auf coronabedingtes Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 20 Arbeitstage wird ebenfalls bis Ende März 2022 verlängert.

Um Kontakte zu vermeiden, können die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) im Einzelfall bis Ende März 2022 Pflegebegutachtungen ohne persönliche Untersuchung der Versicherten in ihrem Wohnbereich vornehmen. Ebenfalls bis Ende März 2022 besteht für Pflegegeldempfänger die Möglichkeit, den Beratungsbesuch telefonisch, digital oder per Videokonferenz abzurufen.

Die pandemiebedingte Sonderregelung für Kinderkrankengeld wird verlängert: Das Kinderkrankengeld kann auch 2022 je versichertem Kind grundsätzlich für 30 statt zehn Tage (bei Alleinerziehenden 60 statt 20 Tage) in Anspruch genommen werden.

Finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige

Um Pflegebedürftige vor Überforderung durch steigende Pflegekosten besser zu schützen, zahlt die Pflegeversicherung Heimbewohnerinnen und -bewohnern einen Zuschuss zum Eigenanteil. Er steigt mit der Dauer der Pflege: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. In der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Der Leistungsbetrag zur Kurzzeitpflege wird um zehn Prozent angehoben.

Pflegeversicherung: Bundeszuschuss und Beitragsanhebung

Zur Finanzierung der Pflegeversicherung wird ein Bundeszuschuss in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr eingeführt.

Der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung steigt um 0,1 Prozentpunkte. Somit betragen die Beiträge an die Pflegekasse ab 2022 für Versicherte mit Kindern 3,05 Prozent, Kinderlose zahlen 3,4 Prozent vom Bruttogehalt.

Krankenversicherung: Ergänzender Bundeszuschuss

Der ergänzende Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung wird aufgrund der zusätzlichen Gesundheitsausgaben in der Corona-Pandemie von sieben auf 14 Milliarden Euro verdoppelt. Damit überweist der Bund im nächsten Jahr insgesamt 28,5 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds. Ziel der finanziellen Aufstockung ist es, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2022 bei 1,3 Prozent zu stabilisieren.

Elektronisches Rezept

Bundesweit können alle Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken, deren Systeme die technischen Voraussetzungen erfüllen, das elektronische Rezept nutzen. Sofern aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen das E-Rezept nicht erstellt werden kann, erhalten Versicherte zunächst weiterhin das gewohnte Papierrezept.

Die Krankenkassen gewährleisten, dass die Versicherten bzw. deren Vertreter mit einem geeigneten Endgerät eine Einwilligung gegenüber ihrer Ärztin/ihrem Arzt oder einem weiteren Berechtigten zum Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) barrierefrei erteilen können.

Markus Jantzer


Gesetze

Hintergrund

Was sich 2022 im Arbeits- und Sozialrecht ändert



Berlin (epd). Im nächsten Jahr ändern sich etliche Regelungen für Arbeitnehmer, Rentner, Behinderte und Arbeitslose. Die geltenden Regelungen in der Corona-Pandemie zur Kurzarbeit und zu Hartz-IV-Anträgen werden bis 31. März 2022 verlängert. Eine Übersicht über die wesentlichen Regelungen:

Kurzarbeitergeld

Die befristeten Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden im Wesentlichen bis zum 31. März 2022 verlängert. Damit beträgt die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes weiterhin 24 Monate. Auch die Sonderregelungen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld werden verlängert: Statt mindestens einem Drittel muss lediglich ein Zehntel der Belegschaft eines Betriebs von einem Entgeltausfall betroffen sein.

Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können weiterhin Kurzarbeitergeld beziehen. Der Hinzuverdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung wird auch künftig nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

Außerdem wird der Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze des Kurzarbeitergeldes bei längerer Kurzarbeit (ab dem vierten Bezugsmonat 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, bzw. 77 Prozent, wenn ein Kind im Haushalt lebt; ab dem siebten Bezugsmonat 80 Prozent bzw. 87 Prozent) verlängert. Der Anspruch wird zudem auf die Beschäftigten ausgeweitet, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind.

Den Arbeitgebern werden die von ihnen während der Kurzarbeit allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 50 Prozent auf Antrag in pauschalierter Form erstattet.

Gesetzlicher Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2022 brutto 9,82 Euro je Arbeitsstunde.

Grundsicherung für Arbeitsuchende und ihre Kinder

Ab dem 1. Januar 2022 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV): Für alleinstehende und alleinerziehende Sozialleistungsberechtigte steigt der Regelsatz von 446 auf 449 Euro, für zwei Partner einer Bedarfsgemeinschaft von jeweils 401 Euro auf 404 Euro. Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren beträgt er 376 Euro (plus drei Euro), für Kinder von sechs bis 13 Jahren 311 Euro (plus zwei Euro) und für Kinder unter sechs Jahren beträgt er im nächsten Jahr 285 Euro (plus zwei Euro).

Der vereinfachte Zugang für neue Antragsteller der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird bis 31. März 2022 verlängert worden. Eine Prüfung des privaten Vermögens und der Wohnungsgröße entfällt damit.

Rentenbeiträge und Altersgrenze

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab 1. Januar 2022 weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Im Zuge der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters in der gesetzlichen Rentenversicherung („Rente mit 67“) steigen die Altersgrenzen im nächsten Jahr um einen weiteren Monat. Versicherte, die 1956 bzw. 1957 geboren sind und für die keine Vertrauensschutzregelungen gelten, erreichen im Jahr 2022 die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und zehn Monaten bzw. mit 65 Jahren und elf Monaten.

Absicherung bei Erwerbsminderung

Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente werden beim Rentenanspruch so gestellt, als hätten diese über den Eintritt der Erwerbsminderung hinaus so weitergearbeitet wie zuvor (Zurechnungszeit). Die Zurechnungszeit wurde im Jahr 2019 auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Für die Rentenzugänge ab dem Jahr 2020 wird sie in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2031 schrittweise bis auf 67 Jahre verlängert. Bei einem Beginn der Erwerbsminderungsrente im Jahr 2022 endet die Zurechnungszeit mit 65 Jahren und elf Monaten. 

Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten

In der Corona-Krise wird die befristete Anhebung der kalenderjährlichen Hinzuverdienstgrenze für Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze um ein weiteres Jahr verlängert. Für das Jahr 2022 beträgt die Hinzuverdienstgrenze weiterhin 46.060 Euro (statt 6.300 Euro wie vor der Corona-Krise).

Verbesserungen bei der Betriebsrente

Ab 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber, wenn Beschäftigte einen Teil ihres Lohns oder Gehalts in eine Betriebsrente umwandeln, immer die ersparten Sozialversicherungsbeiträge, maximal 15 Prozent, zugunsten der Beschäftigten an die Versorgungseinrichtung (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung) weiterleiten. Bisher galt diese Verpflichtung nur bei Entgeltumwandlungen, die ab dem 1. Januar 2019 neu abgeschlossen worden sind.

Künstlersozialversicherung

In der Künstlersozialversicherung wurden Maßnahmen getroffen, um Härten infolge der Covid-19-Pandemie zu vermeiden. Der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe bleibt bei 4,2 Prozent. Darüber hinaus bleibt die jährliche Mindesteinkommensgrenze im Künstlersozialversicherungsgesetz (3.900 Euro) für Versicherte auch für das Jahr 2022 ausgesetzt. Zudem wurde die vorübergehende Erhöhung der Verdienstgrenze für zusätzliche nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten von 450 auf 1.300 Euro im Monat ebenfalls um ein Jahr bis zum Jahresende 2022 verlängert.

Erwerbstätigkeit von Menschen mit Behinderungen

Viele Arbeitgeber scheuen die Einstellung von Menschen mit Behinderungen, weil sie die Mehrarbeit fürchten, die mit der Beantragung der vielfältigen behinderungsspezifischen Hilfeleistungen entstehen. Ab 1. Januar 2022 sollen bundesweit einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber, die Arbeitgeber über die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen informieren, beraten und bei der Antragsstellung unterstützen. Wenn sich Arbeitgeber für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen entschieden haben, sollen ihnen die Ansprechstellen die Laufarbeit zu potenziellen Leistungsträgern abnehmen.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Zum 1. Januar 2022 tritt die Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung in Kraft. Das bedeutet: Die Beratungsangebote werden über 2023 hinaus weitergeführt. Dafür stehen dann jährlich 65 Millionen Euro zur Verfügung.

Markus Jantzer


Flutkatastrophe

Schwere Zeiten, schlechte Zeiten




Noch unbeseitigte Folgen der Flut in Bad Münstereifel
epd-bild/Matthias Kehrein
Die Flutkatastrophe im Juli hat das Eifelstädtchen Bad Münstereifel schlimm getroffen. Die historische Altstadt ist noch immer ein Trümmerfeld. Ein Weihnachtsmarkt der örtlichen Ladenbesitzer lockt dennoch Touristen - und verbreitet etwas weihnachtliche Hoffnung.

Bad Münstereifel (epd). „Die Zeiten sind schwer, die Zeiten sind schlecht. Leg jeder mit Hand an, dann wird’s wieder recht.“ Die Inschrift steht auf der Wand von Haus Nr. 53 in der Werther Straße, in der Bad Münstereifler Altstadt. Das Haus ist aus dem Jahr 1932, die Inschrift könnte aber ebenso gut aus dem Jahr 2021 sein. Im Erdgeschoss des Hauses befindet sich ein leeres Ladenlokal, vor dem Haus fehlt auf der ganzen Straße das Kopfsteinpflaster.

Wenige Schritte entfernt fließt die Erft - der Fluss, der am 14. Juli sein Bett verließ und die Altstadt zerstört hat. Das Wasser hat die 1.000 Jahre alte Mauer, die das Flussbett einfasste, weggespült. In Nordrhein-Westfalen kamen bei der Jahrhundertflut 49 Menschen ums Leben, knapp 180 Städte und Gemeinden sind von der Zerstörung betroffen. In Rheinland-Pfalz, wo auch das benachbarte Ahrtal liegt, starben mehr als 130 Menschen.

Sanierung kommt langsam voran

Eine Familie geht langsam an den leeren Ladenlokalen vorbei. Es ist ein trüber Nachmittag im Advent. Das Lindt-Outlet ist mit Spanplatten verbarrikadiert. Durch ein bodentiefes Fenster, dem die Scheibe fehlt, kann man in eine ehemalige Pizzeria blicken. Dahinter tut sich ein schwarzes Loch auf. Außer rohen Wänden und ein paar Kabeln und Leitungen kann man in der Dunkelheit nichts erkennen.

„Traurig ist das“, sagt ein junger Mann mit Basecap, „Das ist mehr wie traurig“, entgegnet ein älterer Mann leise. Als nächstes gehen sie an einem Fachwerkhäuschen vorbei, in dem sich ein Geschäft für Wohndekorationen befindet. Die Fenster im ersten Stock sind gekippt, Lautsprecher übertragen Weihnachtsmusik. Es läuft „Thank God It’s Christmas“.

Bad Münstereifel, die mittelalterliche Pilgerstadt, Stadt der Wollwerker, Gerber und Bierbrauer - ist als Heimatort des Schlagersängers Heino bekannt. Vor einigen Jahren zog außerdem das City Outlet in die leerstehenden Ladenlokale in der Altstadt. In der Advents- und Weihnachtszeit gab es dort sonst einen großen Weihnachtsmarkt, der viele Touristen aus der ganzen Region anzog. 8.000 Quadratmeter Kopfsteinpflaster müssen neu verlegt werden. Bis zum 30. Juni 2022 sollen die Bauarbeiten abgeschlossen sein, damit die Läden wieder öffnen können.

Kleiner Weihnachtsmarkt der örtlichen Händler

Die Ladenbesitzer und Gewerbetreibenden aus Bad Münstereifel haben sich für die Weihnachtszeit etwas einfallen lassen. Rund um die Stiftskirche, zu der man von der Werther Straße durch enge Gassen in wenigen Hundert Metern gelangt, gibt es einen kleinen Weihnachtsmarkt, auf dem nur ortsansässige Einzelhändler ihre Waren verkaufen.

Andrea Berkmüller betreibt das „Trachtenstüberl“. Sie und ihr Mann Theo Broere haben auch einen kleinen Marktstand. „Natürlich ist das kein Ersatz. Hier kann man nichts anprobieren“, sagt Berkmüller. Aber sie sei trotzdem froh, dass sie hier etwas verkaufen könne. Heute am vierten Adventssonntag sei auch mehr los.

Weihnachtsstimmung wolle aber nicht wirklich aufkommen, sagt sie. Berkmüller und Broere haben ihr Trachtengeschäft samt Warenlager durch die Flut verloren. Der Schaden gehe in die Hunderttausende. Ihre Wohnung liegt direkt über dem Geschäft. Der Telefon- und Internetanschluss ist noch nicht wieder neu verlegt, Leitungswasser kochen sie immer noch ab wegen der Keimbelastung. Seit kurzem haben sie einen kleinen Verkauf in einem benachbarten Geschäft eröffnet, die Ladenfläche teilen sie sich mit dem Nachbar. Wann sie in ihren eigenen Laden zurückkönnen, wissen sie nicht.

Auch in der Stiftskirche stand das Wasser

Auch die Stiftskirche wurde vom Wasser beschädigt. An der Holztür im Kirchenportal sieht man genau, wie hoch die Flut stand. Bernhard Ohlert ist vom Erzbistum Köln als Flutkoordinator eingesetzt worden. Der gelernte Schreiner und Restaurator sitzt im Kirchenvorstand und als CDU-Mitglied im Stadtrat.

Wie hoch der Schaden ist, kann er noch nicht beziffern. Die Stiftskirche braucht eine neue Heizung, eine neue Lichtanlage, auch der Computer, der die Glocken steuert, muss repariert werden. Außerdem braucht die Orgel mit ihren 2.138 Pfeifen eine Reinigung, und der Kirchraum muss neu gestrichen werden. Aber die Kunstschätze, darunter eine Madonna und eine Pietà aus dem 15. Jahrhundert, sowie die Reliquien der heiligen Schutzpatrone Chrysanthus und Daria haben sie gerettet, erzählt Ohlert stolz.

Pastor Christian Herrmanns wohnt auf der anderen Seite des Kirchplatzes. Er hat die Stiftskirche und den kleinen Weihnachtsmarkt im Blick, wenn er aus den Fenstern seines Pfarrhauses schaut. Im Pfarrgarten hält er Hühner. Es gebe etliche Münstereifler, die zu Weihnachten nicht in ihre Wohnungen und Häuser zurückkönnten, erzählt er.

„Viele gucken wieder nach vorne“

Herrmanns ist Notfallseelsorger und hat mit seinen evangelischen Kollegen ein psychosoziales Hilfezentrum geöffnet. In der Münstereifler Altstadt seien viele Geschäftsräume betroffen, doch in den Ortschaften vor und hinter Münstereifel seien es hauptsächlich Privathäuser. „Viele gucken jetzt langsam nach vorne“, sagt Herrmanns. Häufig höre von Menschen, für die nichts sei wie zuvor, den Satz: „Anderen geht es noch schlimmer.“ „Das macht mich sprachlos“, sagt der Pastor.

Günter Porz lebt seit 48 Jahren in Bad Münstereifel. „Ich will hier nie mehr weg“, sagt er, während er seine Kunden auf dem Weihnachtsmarkt mit Lebkuchen versorgt. Porz ist der Inhaber des „Printenhauses“, das auch saniert werden muss. Auf dem Weihnachtsmarkt hat er seine Hütte gleich rechts neben dem Eingangsportal der Stiftskirche. Für ihn sei es dieses Jahr eigentlich der schönste Weihnachtsmarkt. Die Leute kämen von überall her, sogar aus Mainz oder Frankfurt. Er findet, die Flut sei auch eine Chance. „Die alte Erftmauer hat 1.000 Jahre gehalten, die neue wird bestimmt 2.000 Jahre halten“, sagt er und lacht.

Franziska Hein


Flutkatastrophe

Ein Weihnachtsstern als Hoffnungszeichen




Im "Cafe SolidAHRität" im evangelischen Gemeindehaus in Sinzig
epd-bild/Meike Böschemeyer
Die Menschen im Ahrtal haben in der Flut im Juli Schreckliches erlebt. Jetzt steht Weihnachten vor der Tür, und viele leben noch immer im Provisorium. Im evangelischen Kirchen-Café ist gerade in der Adventszeit der Gesprächsbedarf groß.

Sinzig (epd). Renate Pilz ist nicht nach Weihnachten zumute. „Ich kann nicht mehr, ich will nicht mehr“, seufzt die 82-Jährige aus dem rheinland-pfälzischen Sinzig. Als in der Nacht auf den 15. Juli das Wasser meterhoch stieg, wurde ihr Haus an der Ahr zerstört. In letzter Sekunde flüchtete sie aus dem Keller ins Obergeschoss, Feuerwehrleute retteten sie mit einem Boot. Ihre Nachbarin ertrank in der Flut. Jetzt wohnt Renate Pilz bei ihrem Sohn - und wartet noch immer auf den Gutachter für die Wiederaufbauhilfe.

So wie ihr geht es etlichen Menschen im Ahrtal, die die Flutkatastrophe vor fünf Monaten überlebt haben. Viele seien mit den Nerven am Ende, körperlich und seelisch entkräftet, sagt die Sinziger Pfarrerin Kerstin Laubmann. Und gerade jetzt, zur Weihnachtszeit, brächen Gefühle der Verzweiflung, der Wut und der Einsamkeit besonders stark auf.

Hoffnung auf schnelle Besserung der Lage verloren

Manche, so scheint es, haben die Hoffnung verloren, dass es für sie und ihre Familien schnell besser wird. Andere blicken nach vorne, haben die Fassaden ihrer Häuser mit Lichterketten geschmückt und Weihnachtssterne in die Fenster gehängt.

„Jetzt kommen die Erinnerungen hoch, der Gesprächsbedarf steigt“, sagt Pfarrerin Laubmann. Seit kurzem lädt sie immer freitagnachmittags ein in das „Café SolidAHRität“ ins Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde Remagen-Sinzig. Zu dem offenen ökumenischen Treff sind diesmal mehr als 20 vor allem ältere Menschen gekommen. Bei Kaffee und Kuchen tauschen sie sich zwei Stunden lang aus, stützen sich gegenseitig.

„Man bekommt einfach mal den Kopf frei und sieht, wie es anderen so geht“, sagt Carla Hellmann. Die 75-Jährige ist frustriert darüber, dass der Wiederaufbau im Ahrtal nur langsam vorankommt. „Man kriegt keine Handwerker mehr“, wirft Inge Kriechel (78) ein. Auf rund 200.000 Euro summierten sich die Sanierungskosten für ihr flutgeschädigtes Haus, erzählt sie: „Wie soll ich das bezahlen als Rentnerin? Meine Hoffnung ist weg.“

Kosten der Sanierung selbst schultern

Auch Herbert Groß, 63 Jahre alt, weiß noch nicht, wie es weitergeht. Beim Bau seines Hauses schloss er keine Elementarschutzversicherung ab - und muss jetzt bangen, dass er die Kosten des Wiederaufbaus selbst schultern muss. In das Gemeindecafé mit anschließendem gemeinsamen Adventssingen kommt der Rentner freitags gerne: „Ich habe sonst niemanden, mit dem ich reden kann.“

Die vier älteren Sinziger eint eines: Sie wollen in ihrer schönen 18.000-Einwohner-Stadt bleiben, wo die Ahr in den Rhein fließt, und sie nicht wie andere verlassen. Die Starkregenkatastrophe kostete im Ahrtal 134 Menschen das Leben; 49 Menschen starben im benachbarten Nordrhein-Westfalen.

Nur knapp 200 Meter vom Sinziger Gemeindezentrum entfernt steht das frisch verputzte Gebäude der Lebenshilfe. Grablichter erinnern an die zwölf geistig und körperlich behinderten Bewohnerinnen und Bewohner, die dort ertranken. Insgesamt 14 Menschen kamen in Sinzig in der Flut um, berichtet Pfarrerin Laubmann.

Zusammenstehen in der Not

Die Menschen im Ahrtal stehen zusammen in der Not, und an Weihnachten noch etwas mehr. Überall in den von der Flut betroffenen Straßenzügen hört man es hämmern. Manche Häuser sind noch immer schlammverspritzt, einige stehen leer. „Dank allen Helfern“ hat jemand auf seinen Kleinbus gesprüht.

Kinder spielen in den von Schlamm und Schutt freigeräumten Gärten, das Leben geht weiter. Netzwerke der gegenseitigen Hilfe seien entstanden, erzählt die ehrenamtliche Trauertherapeutin Sabine Reinhart. Nach ihrer Erfahrung sehnen sich die durch Corona zusätzlich gebeutelten Menschen vor allem wieder nach Normalität.

Um den Menschen das Leben ein bisschen weihnachtlich zu machen, bieten die Kirchengemeinden im Ahrtal einiges an. Pfarrerin Claudia Rössling-Marenbach aus Adenau etwa fährt mit ihrem Chor aus Ehrenamtlichen zum „Adventssingen“ durch die Orte. Ihre Kollegin Elke Smidt-Kulla aus Bad Neuenahr - das durch die Flut besonders schwer betroffen ist - bietet wöchentlich eine Adventsandacht an. „Mit vielen Kerzen und viel Musik in der Kirche, so wie jedes Jahr“, sagt sie. An Heiligabend ist ein Gottesdienst in einem großen Zelt im Kurpark geplant.

„Es muss weitergehen, ich habe einen Schutzengel gehabt“, sagt Renate Pilz. Auch wenn die Sorgen groß seien, habe sie „Weihnachten im Herzen“, ergänzt Carla Hellmann. Nur die Holzfiguren ihrer Krippe hätten die Flut überstanden. Nun hätten ihr ihre Kinder einen neuen Krippenstall für das Weihnachtsfest geschenkt.

Über Hellmanns Krippe wird Heiligabend dann vielleicht der Herrnhuter Stern leuchten, den ihr Pfarrerin Laubmann geschenkt hat. Der handgearbeitete Papierstern ist ein kleines Hoffnungszeichen, gestiftet von Menschen aus Sachsen. Das „Café SolidAHRität“ bleibt geöffnet, solange es nötig ist, verspricht die Pfarrerin.

Alexander Lang


Krankenhäuser

Bundesrat fordert Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems



Berlin (epd). Die Bundesländer streben eine Weiterentwicklung des Vergütungssystems für die Behandlung von Patienten in Krankenhäusern an. Dazu verabschiedete der Bundesrat am 17. Dezember in Berlin eine Entschließung auf Initiative von Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.

Im Kern zielt die Initiative darauf ab, die sogenannten Vorhaltekosten gerechter als bisher zu finanzieren. Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch Gesetzesinitiativen das geltende System weiter zu entwickeln, um die unterschiedlichen Kostenstrukturen abzubilden, denen die einzelnen Krankenhäuser in ihrer Funktion als Grund-, Regel- oder Maximalversorger unterliegen. Nur so könnten die unterschiedlichen Vorhaltekosten in den einzelnen Einrichtungen gerecht refinanziert werden, hieß es zur Begründung.

Katalog mit 1.292 DRGs

Seit 2004 werden akutstationäre somatische Behandlungen im Krankenhaus über einen bundesweit einheitlichen Fallpauschalenkatalog (Diagnosis-Related-Groups, kurz DRGs) vergütet. Der DRG-Katalog umfasst aktuell insgesamt 1.292 DRGs.

Die Anwendung dieses Fallpauschalensystems, das auf Durchschnittskosten basiert, führt jedoch zu einer unzureichenden Abbildung von Leistungen der Grundversorgung wie der Gynäkologie/Geburtshilfe und der Pädiatrie, warnt die Länderkammer. Dadurch nähmen diese Leistungsangebote aus wirtschaftlichen Gründen bei den Leistungserbringern ab. Die Folge: eine gut erreichbare Versorgung vor allem auf dem Lande ist gefährdet.

Fehlentwicklung entgegenwirken

Durch Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen müsse der Fehlentwicklung entgegengewirkt werden, dass durch das weitgehend pauschalierte DRG-System Anreize zur Leistungsausweitung bestehen. Ziel müsse eine Vergütungsstruktur sein, die die Leistungserbringer aus diesem Kreislauf löse und eine einrichtungsorientierte und behandlungsnotwendige Kostenerstattung ermögliche. Die Bundesregierung solle das DRG-System hin zu einem effektiven Abrechnungssystem entwickeln, das mehr Ressourcen für die Betreuung von Patientinnen und Patienten schaffe, hieß es.

Der Bundesrat fordert ausdrücklich ein System erlösunabhängiger Vorhaltepauschalen. Zudem seien die Länder in die anstehenden Beratungen der geplanten Regierungskommission für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung eng einzubinden.



Hochrechnung

Forscher erwarten erstmals über eine Million Sterbefälle



Wiesbaden (epd). Die Zahl der Sterbefälle wird voraussichtlich in diesem Jahr erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik die Marke von einer Million überschreiten. Das hat das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in Wiesbaden auf Basis einer Hochrechnung berechnet. Demnach starben in den ersten elf Monaten rund 915.000 Menschen; den Schätzungen zufolge dürfte die Zahl der Todesfälle bis zum Jahresende zwischen 1.020.000 und 1.030.000 liegen, heißt es in einer Mitteilung vom 17. Dezember. 2020 registrierte die amtliche Statistik einen Wert von insgesamt 985.000 Sterbefällen, 2010 waren es nur 859.000.

Die Sterblichkeit nimmt mit steigendem Alter zu, so dass die Zahl der Todesfälle stark vom Altersaufbau der Gesellschaft abhängt. „Die Zunahme der Sterbefälle in den letzten Jahren geht einher mit einer wachsenden Anzahl älterer Menschen“, erklärte der Demograf Michael Mühlichen vom BiB. Aus demografischer Sicht sei schon länger absehbar gewesen, dass die jährlichen Todesfallzahlen die Millionen-Grenze übersteigen würden. „Die Corona-Pandemie, die überwiegend bei älteren Menschen zu einer Zunahme von Sterbefällen geführt hat, hat diese Entwicklung ein wenig beschleunigt“, so Mühlichen.

Folgen von Corona noch nicht absehbar

Gegenwärtig stehe noch nicht genau fest, wie viele Menschen im laufenden Jahr an oder mit Corona sterben werden. Es ist aber bereits abzusehen, dass auch 2021 andere Todesursachen als COVID-19 dominierender sein werden, so der Experte.

Zum Vergleich: 2020 starben laut des Statischen Bundesamtes 338.000 Menschen an Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Das ist jeder dritte Sterbefall. Weitere 240.000 Todesfälle (24 Prozent) gingen auf Krebs- und Tumorerkrankungen zurück. 40.000 Menschen erlagen im Vorjahr COVID-19 als Grundleiden (vier Prozent) - davon entfielen 94 Prozent auf die Altersgruppe 65 und älter.




sozial-Branche

Kriminalität

Oberlinhaus-Prozess: Täterin zu langer Haftstrafe verurteilt




Oberlinhaus-Prozess: Die Täterin wurde in Potsdam zu einer 15-jährigen Haftstrafe verurteilt.
epd-bild/Annette Riedl/dpa Pool
Psychiatrie und 15 Jahre Haft: Im Mordprozess wegen des Amoklaufs einer Pflegekraft im evangelischen Oberlinhaus mit vier Toten hat das Landgericht Potsdam die Höchststrafe verhängt. Die Frau sei weiter eine Gefahr, betonte das Gericht.

Potsdam (epd). Wegen Mordes an vier schwerst behinderten Menschen im evangelischen Oberlinhaus und weiterer Straftaten hat das Landgericht Potsdam die 52-jährige Täterin zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht ging in seinem Urteil am 22. Dezember aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung der Frau von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aus und verhängte die in diesem Fall mögliche Höchststrafe. Zugleich ordnete das Gericht die Unterbringung der früheren langjährigen Pflegekraft in der Psychiatrie an. Damit muss die Frau nun zunächst weiter in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: 21 Ks 6/21)

Die Gewalttaten in einer Potsdamer Wohneinrichtung für behinderte Menschen am 28. April hatten bundesweit Entsetzen ausgelöst. Eine Frau überlebte den Amoklauf schwer verletzt. Die zwei Frauen und zwei Männer, die den Angriff nicht überlebten, waren zwischen 31 und 56 Jahren alt. Das Landgericht verurteilte die Täterin wegen Mordes, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen. Die Höchststrafe zu verhängen, sei „angesichts des großen Schuldgehaltes“ erforderlich, sagte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter in der mehr als anderthalbstündigen Urteilsbegründung.

Störung vom Borderline-Typus

Mit der diagnostizierten schweren emotionalen Persönlichkeitsstörung der Täterin vom Borderline-Typus gehe eine erhebliche Beeinträchtigung der Impulskontrolle und der Fähigkeit zur Steuerung vor allem von negativen Gefühlen einher, sagte Horstkötter. Diese Persönlichkeitsstörung habe sich in der Jugend entwickelt. Am Tattag habe sich eine bereits „latent vorhandene große Wut“ Bahn gebrochen, Gewalt- und Tötungsfantasien, die sie schon lange beschäftigten, seien in tatsächliche Gewalt umgeschlagen.

Ines R. sei „Pflegerin mit Leib und Seele“ gewesen, habe sich lange liebevoll und mit Hingabe um andere gekümmert und auch mehrere Schicksalsschläge im privaten Bereich verkraften müssen, sagte Horstkötter. Ihre schwere psychische Krankheit, die Ursache der Gewalttaten sei, habe sie hinter einer Fassade verborgen gehalten, vor allem am Arbeitsplatz. Medikamente hätten zumindest phasenweise für eine gewisse Stabilität gesorgt. Sie habe unter großen Belastungen gestanden und sei in den Tagen vor den Gewalttaten physisch und psychisch am Ende gewesen. Die Taten seien dennoch „für alle Außenstehenden nicht voraussehbar“ und für die Kollegen nicht vorstellbar gewesen.

Gericht folgt weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft

Das Oberlinhaus erklärte, für das Diakonie-Unternehmen blieben „die Tat und das grenzenlose Leid, das damit über die Opfer und ihre Angehörigen gebracht wurde, unermesslich“. Kein Urteil könne das Verbrechen und den Verlust auch nur ansatzweise abbilden.

Mit dem Strafmaß folgte das Gericht weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die eine Unterbringung in der Psychiatrie und für die einzelnen Straftaten Haftstrafen von jeweils acht bis zwölf Jahren gefordert hatte, die zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren zusammengefasst werden sollten. Solche Gesamtstrafen sind im deutschen Recht üblich. Auch der Verteidiger hatte eine Unterbringung seiner Mandantin in der Psychiatrie beantragt.

Yvonne Jennerjahn


Kriminalität

Experten: Reformen für mehr Schutz Behinderter in Wohneinrichtungen



Anlass waren Ermittlungen wegen mutmaßlicher Gewalt gegenüber behinderten Menschen. Eine vom NRW-Gesundheitsministerium eingesetzte Expertenkommission präsentiert darauf Empfehlungen zur Prävention. Die Vorschläge sollen nun beraten werden.

Düsseldorf, Bad Oeynhausen (epd). Um Gewalt in Wohneinrichtungen für behinderte Menschen zu verhindern, sollen Betreuungsangebote regionalisiert und ein landesweites Beratungsnetzwerk eingerichtet werden. Die von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) beauftragte Expertenkommission übergab nun den am 17. Dezember veröffentlichten Abschlussbericht. Die Reformvorschläge sollen nun im Düsseldorfer Landtag, von Betroffenen und Interessensverbänden beraten werden, kündigte Laumann an. Anlass waren Vorfälle in den Einrichtungen der Diakonischen Stiftung Wittekindshof in Bad Oeynhausen.

Behinderte Menschen mit ausgeprägtem auto- und fremdaggressiven Verhalten dürften nicht länger in größeren Wohngruppen untergebracht werden, heißt es in dem Abschlussbericht. Stattdessen wird der Aufbau von „kleinteiligen regionalen Betreuungsangeboten auch mit intensiv unterstützten individuellen Wohnformen“ mit qualifizierten Fachkonzepten zum Wohnen mit intensivem Unterstützungsbedarf und zur Reduzierung freiheitseinschränkender Maßnahmen vorgeschlagen.

Behörden besser qualifizieren

Der Bericht empfiehlt zudem, die fachliche Qualifizierung der Behörden in diesem Bereich zu verbessern sowie Schutzregelungen, gesetzliche Prüfgrundlagen und die Meldepflicht zu erweitern. Vorgeschlagen wird auch die Einrichtung einer unabhängigen, landeszentralen Monitoring- und Beschwerdestelle „zur Gewaltprävention, Beobachtung und Berichterstattung und der Entgegennahme von Beschwerden im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen“.

Auch regt der Bericht den Aufbau eines flächendeckenden Beratungsnetzes an. Dieses soll die Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und die Einrichtungen der Eingliederungshilfe beraten und unterstützen.

Auftrag der von Laumann eingesetzten Expertenkommission war es nach eigenen Angaben, systematische Risiken zu erkennen, Vorschläge für Gewaltschutz und für die fachliche Weiterentwicklung von Betreuungsstrukturen zu entwickeln. Im Mittelpunkt standen demnach erwachsene Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung und extrem herausfordernden Verhalten. Die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen sei nicht selten Ausdruck von Hilflosigkeit der Beteiligten, heißt es in dem Bericht. Die Kommission bestand aus Vertretungen der Richterschaft, Wissenschaft und Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen.

Laumann kündigt intensive Diskussionen an

Laumann erklärte, der Bericht solle nun intensiv diskutiert werden. Dazu werde es Gespräche im Landtag, mit den Verbänden der Leistungsträger und Leistungserbringer und vor allem mit den betroffenen Menschen selbst, ihren Angehörigen und Interessenverbänden geben. Eine Reihe von Vorschlägen der Kommission zur Verbesserung der Aufsicht sei bereits in dem von der schwarz-gelben Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch eingeflossen.

Wegen der Vorfälle in der diakonischen Stiftung Wittekindshof hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld Anfang des Jahres Ermittlungen gegen 145 Beschuldigte eingeleitet - darunter auch gegen den ehemaligen Leiter eines Geschäftsbereichs. Ihnen wird Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Bei den freiheitsentziehenden Zwangsmaßnahmen soll es sich unter anderem um Gruppen- oder Zimmerverschluss sowie ein Fixieren von behinderten Menschen gehandelt haben, ohne dass ein richterlicher Beschluss vorgelegen haben soll.

Die diakonische Stiftung hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe unter anderem mit Umstrukturierungen und schärferen Kontrollen reagiert. Der Geschäftsbereich, in dem Menschen mit herausfordernden Verhalten betreut wurden, wurde nach Angaben der Stiftung aufgelöst. Alle Mitarbeitenden in diesen Bereichen würden speziell geschult. Für die Belange von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sei ein zusätzlicher Fachdienst zuständig, der unter anderem die Einhaltung fachlicher Standards kontrolliere. Stufenreaktionspläne sollen in Krisen für Deeskalation sorgen.

Holger Spierig


Straffällige

Nicht nur eine Nummer im Gemäuer




Der Gang im Zellentrakt der JVA Uelzen ist weihnachtlich geschmückt.
epd-bild/Karen Miether
Weihnachten fehlen vielen Häftlingen Kontakte zu Freunden und Familie mehr als sonst. Es sei eine besondere Zeit, erzählen drei Männer aus der JVA Uelzen. Da helfe es, wenn ihnen Menschen Pakete schickten, als Zeichen, dass sie nicht vergessen sind.

Uelzen, Celle (epd). Susanne Jacob schließt die schwere Metalltür auf. Der lange Gang dahinter mit den Zellen rechts und links ist mit einem Tannenbaum und Zweigen geschmückt. Die stellvertretende Anstaltsleiterin öffnet den Kirchenraum der Gefängnisseelsorge in der JVA im niedersächsischen Uelzen, auch dort steht ein Weihnachtsbaum, Kerzen leuchten am Adventskranz. Vor einer hölzernen Krippe stapeln sich gut 40 Pakete. Menschen aus vielen Orten Deutschlands haben sie gespendet. Vermittelt durch die christliche Straffälligenhilfe „Schwarzes Kreuz“ wollen so Frauen und Männer Gefangenen in bundesweit 39 JVAs zu Weihnachten eine Freude machen.

„Trotz Corona und Alltagsstress haben sie an uns gedacht“, sagt Häftling R., während er vorsichtig den Deckel eines Kartons öffnet. „Da fühlt man sich als Mensch und nicht nur als eine Nummer im Gemäuer.“ Mit seinen beiden Mithäftlingen M. und L. und der katholischen Gefängnisseelsorgerin Martina Forster will der 28-Jährige den Inhalt der Pakete neu sortieren. Möglichst jeder Gefangene in der JVA mit rund 250 Haftplätzen soll von den Lebens- und Genussmitteln wie Kaffee, Keksen, Salzgebäck oder auch Tabak etwas abbekommen. Auch die Seelsorge der JVA gibt noch Geschenke dazu.

Keine Lockerungen im Vollzug wegen Corona

Bei Kaffee, Tee und Spekulatius machen sich die vier ans Werk. „Es ist wie eine Wichtelwerkstatt hier“, sagt Forster. Und der rothaarige L. fügt an: „Es freut mich, für andere etwas zu tun.“ Weihnachten ist in Haft die Stimmung anders als sonst, sind sich die drei Männer einig. „Ich denke viel mehr an draußen, an die Familie“, sagt der 50-jährige M., für den es wie für die anderen nicht der erste Heiligabend in der JVA sein wird. Damit das Coronavirus nicht eingeschleppt wird, sind zudem momentan Lockerungen nicht möglich, von denen er sonst profitiert hätte - wie ein Besuch zu Hause.

Ein halbes Jahr lang konnten die Häftlinge niemanden empfangen, ein weiteres dreiviertel Jahr nur hinter einer Trennscheibe, berichtet Susanne Jacob. Jetzt sind Besuche für Geimpfte und Genesene mit Test oder Booster möglich, aber nicht mit Körperkontakt. Notwendige Vorsicht, sagt Jacob, „aber auch eine Einschränkung, die wehtut“. M. reicht das so nicht: „Für meine Partnerin und mich wäre das nicht denkbar“, betont er. Lieber hält er über das Telefon in seiner Zelle Kontakt, auf dem ihre Nummer zu den von der Anstalt freigeschalteten gehört.

Pandemie verschärft die Lage

Die Corona-Krise hat die Einsamkeit im Gefängnis noch verschärft, sagt Adrian Tillmanns vom Vorstand der Evangelischen Konferenz für Gefängnisseelsorge. So müssen in Bielefeld, wo er als Seelsorger tätig ist, frisch Inhaftierte zunächst 14 Tage in Quarantäne, so wie auch in Niedersachsen. „Das hat das sowieso reduzierte Leben noch einmal eingeschränkt“, sagt er. Er erzählt von einem Mann, dem er eine Weihnachtstüte in die Hand gedrückt hatte und der heulend in der Zelle saß. „Er fühlte sich von Gott und der Welt verlassen, mit einem Geschenk hat er nicht gerechnet.“

In Uelzen hofft der 28-jährige L. darauf, dass bei einem der nächsten Besuche seine Tante die Mutter begleiten wird. „Es scheint, dass sie sich annähern möchte“, sagt er. Nach seiner Tat habe sie sich von ihm abgewendet, so wie seine Freunde auch und er könne das verstehen. „Meine Mutter ist der einzige Kontakt, den ich zur Außenwelt habe.“ L. gilt im Kirchenteam in der JVA als guter Bäcker, auch Vize-Anstaltsleiterin Jacob schwärmt von seinem Apfel-Marzipan-Kuchen nach dem Rezept der Oma. Doch fehlten L. Gespräche mit Menschen außerhalb der Mauern, sagt er.

Helfer sind seit 1953 aktiv

Das „Schwarze Kreuz“ in Celle beschert seit 1953 Menschen in Gefängnissen - unabhängig davon, was jemand verbrochen hat. Im vergangenen Jahr wurden deutschlandweit so viele Pakete verteilt wie nie zuvor, sagt die Sprecherin der Organisation, Ute Passarge. „In diesem Jahr haben wir mit mehr als 1.600 einen neuen Rekord.“ Einige Spenderinnen und Spender packen gleich mehrere Kartons. Viele legen Grußkarten bei, ohne zu wissen, bei wem das Paket landet.

Häftling R. freut sich schon auf Süßigkeiten, die sich zumeist in den Paketen finden. Dominosteine sind seine Favoriten. „Die gehen immer“, sagt er - auch wenn wie im vergangenen Jahr an Heiligabend gleich zwei üppige Mahlzeiten serviert wurden: Würstchen und Kartoffelsalat und am Abend noch ein Gänsebraten. Er greift nach einer Grußkarte, die obenauf in einem der Kartons liegt. „Es geht aufwärts“, hat jemand geschrieben: „Ich hoffe, dass du einen guten Weg findest, wieder auf die Füße zu kommen.“

Karen Miether


Straffällige

Paketaktionen für Gefangene



Uelzen, Celle (epd). Die christliche Straffälligenhilfe Schwarzes Kreuz mit Sitz in Celle hilft seit 1925 bundesweit Straffälligen. Finanziert wird die Arbeit vor allem über Spenden. Seit 1953 beschert das „Schwarze Kreuz“ auch Häftlinge zu Weihnachten. Aktuell wurden 1.644 Weihnachtspakete von 1.009 Paketspenderinnen und -spendern in bundesweit 39 Gefängnisse gesendet.

Vielerorts organisieren überdies die Gefängnisseelsorger Geschenke für Inhaftierte. Auch sie werden dabei zumeist durch Spenden unterstützt. Auch Organisationen wie die Heilsarmee oder die „Siegerländer Gefangenenmission“ des Christlichen Vereins junger Menschen engagieren sich für Gefangene.

Keine persönlich adressierten Pakete möglich

Wer in Strafhaft sitzt, darf nahezu überall in Deutschland keine persönlich an ihn gerichteten Weihnachtspakete mehr bekommen. Als Grund wird der hohe Kontrollaufwand in den Gefängnissen genannt. Das Schwarze Kreuz zählt zu den gemeinnützigen Organisationen, die Pakete an Kontaktpersonen schicken, zum Beispiel die Gefängnisseelsorgerinnen und -seelsorger. Diese leiten sie dann an Gefangene weiter.

Was in ein Paket darf, ist dabei klar geregelt. Das Schwarze Kreuz empfiehlt unter anderem Kaffee und Gebäck. Die meisten Justizvollzugsanstalten lassen ausschließlich bestimmte Nahrungsmittel und Tabak zu. Die Nahrungsmittel müssen industriell verpackt und ohne Kühlung haltbar sein. Alkohol und andere berauschende Mittel sind verboten. Das gilt auch für minimale Zusätze zum Beispiel in Gebäck.



Corona

Interview

Verbandschef: Politik nimmt Sicherstellung der Pflege nicht ernst




Bernd Meurer
epd-bild/bpa/Jürgen Henkelman
Der Chef des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Bernd Meurer, wirbt für eine allgemeine Impfpflicht. Die jetzt schon bestehende Pflicht zur Immunisierung für Personal in Pflegeeinrichtungen reiche nicht aus, sagt er im epd-Gespräch. Noch gebe es nur vereinzelt Kündigungen der Fachkräfte wegen der Impfpflicht, doch "die Sorge nimmt an vielen Stellen zu".

Berlin (epd). Bernd Meurer verweist darauf, dass vulnerable Gruppen am besten geschützt werden könnten, wenn auch Besucher und Angehörige geimpft sind. „Das klare Signal einer allgemeinen Impfpflicht würde erheblich den Druck von der Pflege nehmen. Die Pflegekräfte und Einrichtungen sind am Limit, weitere Personalausfälle nicht verkraftbar.“ Die Fragen stellte Dirk Baas

epd sozial: Personal ist nicht erst seit Corona knapp. Jetzt drohen weitere Ausfälle, wenn eine weitere Corona-Welle durchs Land rollt. Sehen Sie für Ihren Verband eine akute Gefahr, dass so viele Pflegekräfte ausfallen, dass der normale Pflegebetrieb nicht mehr gewährleistet ist?

Bernd Meurer: Bereits jetzt gibt es in der Pflege einen immensen Personalmangel, und jeder Verlust von Mitarbeitenden ist eine zusätzliche Gefahr für die Versorgung der Pflegebedürftigen. Unsere Mitgliedsunternehmen versuchen daher, jeden Ungeimpften doch noch zu überzeugen. Wenn die Politik das Problem der sehr gefährdeten Sicherstellung der pflegerischen Versorgung nicht ernst nimmt, wird das verheerende Folgen haben. Denn es ist nicht zu erkennen, dass sich die Politik während der Pandemie ernsthaft darum bemüht hat, die Zahl der Pflegekräfte zu steigern.

epd: Gibt es Möglichkeiten, Vorsorge zu treffen und Personal und Pflegebedürftige verlässlich zu schützen?

Meurer: Der beste Schutz für Pflegebedürftige und Pflegekräfte sind möglichst niedrige Infektionszahlen. Dafür brauchen wir eine höchstmögliche Impf- und Boosterquote, strenge Testkonzepte, FFP2-Masken und Abstand. Besucherinnen und Besucher können durch vollständigen Impf- und Boosterschutz sowie die konsequente Einhaltung von Maskenpflichten und Abstandsgeboten wirkungsvoll mithelfen.

epd: Für die Pflegeeinrichtungen hat die jüngste Bund-Länder-Runde keine weiteren Kontaktbeschränkungen beschlossen. Ist das nicht fahrlässig?

Meurer: Die Pflegeeinrichtungen befinden sich seit fast zwei Jahren im Notfallmodus und passen ihre Schutzkonzepte, Hygienemaßnahmen, Testfrequenzen und die Organisation von Impfungen jederzeit an die neuen Gegebenheiten an. Es gilt stets zwischen dem Schutzbedürfnis und der gewünschten Öffnung der Einrichtungen abzuwägen. Hier werden die Einrichtungen erneut alleingelassen: Das RKI fordert deutliche Kontaktbeschränkungen, und die Politik belässt es über Weihnachten, wie es ist. Ausbaden müssen es die Einrichtungen.

epd: Ist die Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen der richtige Weg und kommt diese Maßnahme überhaupt rechtzeitig genug. Gelten soll das ja nach dem jüngsten Gesetz erst am März?

Meurer: Die nun beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht kann in der Pandemiebekämpfung nur einen überschaubaren Effekt haben. Was soll sie bewirken, wenn bei Rekordinfektionszahlen die Besucher der Heime, das Reinigungspersonal ebenso wie die Kontakte der Pflegebedürftigen zu Hause weiterhin ungeimpft sein können? Wir sind offen für eine allgemeine Impfpflicht, denn wer die Pflegeeinrichtungen geöffnet halten will, muss diese Frage ebenfalls beantworten. Das gilt für die Gegenwart wie für zukünftige Wellen.

epd: Wie werden die Fachkräfte auf die Impfpflicht reagieren? Es gibt ja auch die Befürchtung, dass etliche dringend benötigte Pflegekräfte die Impfung weiter verweigern und aus dem Beruf ausscheiden. Haben Sie das schon Anhaltspunkte?

Meurer: Bisher haben wir nur in Einzelfällen davon gehört, dass Beschäftigte mit Blick auf die kommende Impfpflicht beabsichtigen zu kündigen. Die Sorge nimmt allerdings an vielen Stellen deutlich zu. Bei Pflegeunternehmen in Regionen mit hohen Inzidenzen und geringen Impfquoten gibt es die berechtigte große Befürchtung, dass dies häufiger passieren könnte. Der Ethikrat hat sich heute klar positioniert; das muss jetzt die Basis für eine zeitnahe Entscheidung des Deutschen Bundestages sein. Vulnerable Gruppen können am besten geschützt werden, wenn auch Besucher und Angehörige geimpft sind. Das klare Signal einer allgemeinen Impfpflicht würde erheblich den Druck von der Pflege nehmen. Die Pflegekräfte und Einrichtungen sind am Limit, weitere Personalausfälle nicht verkraftbar.



Corona

"So gut wie kein Landgang möglich"




Helfer der Seemannsmission beschert Schiffsbesatzungen
epd-bild/Martin Struwe
Auch in diesem Jahr leiden Seeleute zu Weihnachten besonders unter den harten Einschränkungen, die sich speziell für sie aus der Corona-Pandemie ergeben. "Noch immer ist so gut wie kein Landgang möglich", sagte der Cuxhavener Seemannsdiakon Martin Struwe dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Cuxhaven (epd). Wie Martin Struwe erläutert, geschieht diese strenge Isolation nicht ohne Grund: Selbst wenn die Crew durchgeimpft sei, erlaube die Reederei oft nicht, das Schiff zu verlassen, um so zu verhindern, dass das Virus an Bord eingeschleppt werde.

Befürchtet werde, dass es bei einem Corona-Ausbruch auf dem Meer fern vom nächsten Hafen und weit weg von medizinischer Versorgung zu großen Problemen kommen könne. „Corona nervt die Menschen - auf See noch mehr“, sagte Struwe, der zusammen mit vielen Kolleginnen und Kollegen der Deutschen Seemannsmission mit Bordbesuchen versucht, Abwechslung auf die Schiffe zu bringen.

„Das Fell wird dünner“

Wenn die Crew teils über Monate nicht mehr an Land könne und es „gar nichts anderes mehr gibt als das Bordleben, dann ist das irgendwann nicht mehr gesund, dann wird das Fell dünner“. Nach wie vor werde auch der Crewwechsel durch die Pandemie erheblich erschwert. „In dieser Situation wollen wir zum Weihnachtsfest kleine Glücksmomente schaffen“, sagte Struwe. Allein in Cuxhaven seien 900 Weihnachtstüten gepackt worden: „Wir wollen 900 Mal ein Lächeln auf die Gesichter der Menschen zaubern, ohne die die gesamte Weltwirtschaft kollabieren würde.“

„Was wäre der Weihnachtsmann ohne Seeleute?“, fragte Struwe. „Fernseher, Kaffeemaschinen, T-Shirts, Hemden, Spielzeug oder Zutaten zum Festessen - alles wird übers Meer geliefert.“ Bei den Präsenten für die Seeleute gehe es deshalb nicht nur darum, eine kleine Freude zu machen, sondern auch „ein Zeichen zu setzen: Wir an Land wissen um Euch“.

Praktisches kommt in die Geschenketüten

In Cuxhaven packen der Diakon und sein Team eine Telefonkarte und etwas Praktisches wie eine Taschenlampe oder einen Kalender in die Geschenketüten. Die Telefonkarte helfe dabei, den Kontakt in die Heimat aufrechtzuerhalten, sagte Struwe und führte aus: „Für die meisten Seefahrer und Seefahrerinnen ist die Sehnsucht nach ihren Liebsten zu Weihnachten besonders groß.“

Manchmal leihe die Seemannsmission Router aus, mit denen die Crew an Bord über das Internet Kontakt zur Heimat aufnehmen könne. Für den Moment helfe manchmal auch etwas Süßes, ergänzte Struwe: „Bonbons und natürlich Schokolade, das hellt die Gesichter auf, da habe ich immer etwas dabei.“

Cuxhaven gehört zum Netzwerk der evangelischen Deutschen Seemannsmission mit mehr als 30 Stationen im In- und Ausland. Dort leisten Hunderte Haupt- und Ehrenamtliche auf Schiffen, in Seemannsclubs und in Seemannsheimen Seelsorge und Sozialarbeit für Seeleute aus aller Welt.

Dieter Sell


Corona

Caritas: Impfpflicht in der Behindertenhilfe belastet Betriebsklima



Berlin (epd). Die ab März 2022 geltende Impfpflicht in Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen bereitet dem Caritasexperten Wolfgang Tyrychter große Sorgen. Die Pflege und die Behindertenhilfe seien nach fast zwei Jahren Pandemie sehr belastet, sagte der Vorsitzende der Behindertenhilfe und Psychiatrie des katholischen Wohlfahrtsverbandes dem Evangelischen Pressedienst (epd) . „Und wir sind diejenigen, die jetzt die Impfpflicht in den Einrichtungen durchsetzen sollen.“

Dabei seien noch viele Aspekte unklar, kritisierte Tyrychter, etwa was mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geschehe, die sich nicht impfen ließen. „Müssen wir sie abmahnen? Müssen wir ihnen kündigen?“

Sorge um Spaltung der Belegschaft

Tyrychter befürchtet durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht kontroverse Debatten innerhalb der Belegschaft. „Da habe ich Sorge, dass sich manche Teams spalten“, sagte er. Mit Blick auf die Betreuung teils mehrfach behinderter Menschen wäre dies besonders gravierend.

Seit der Entscheidung von Bundestag und Bundesrat vom 10. Dezember für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht sei die Atmosphäre in den Einrichtungen des in Bayern ansässigen Dominikus-Ringeisen-Werks, in dessen Vorstand Tyrychter arbeitet, „merklich kühler“ geworden. Der Krankenstand habe deutlich zugenommen. „Die Stimmung ist schlecht“, sagte Tyrychter. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien körperlich und psychisch am Ende ihrer Kräfte.

Bürokratie erschwert Impfungen

Auch die Booster-Impfungen stellten für Menschen mit Mehrfachbehinderungen eine Herausforderung dar. Erneut müssten die Einrichtungen die Einwilligungen von Angehörigen oder den Betroffenen einholen, die Impftermine seinen nur sehr schleppend angelaufen. Tyrychter klagte über „Bürokratismus“. Und er hätte sich mehr Unterstützung vom Robert Koch-Institut (RKI) und der Ständigen Impfkommission (Stiko) gewünscht, etwa durch Handreichungen in einfacher Sprache.

Den möglichen Einsatz des Sanitätsdienstes der Bundeswehr in Einrichtungen der Behindertenbetreuung sieht Tyrychter skeptisch. „Die meisten Soldaten haben keinen Bezug zu geistig behinderten Menschen“, sagte er.

Christina Denz


Armut

Dachverband: Pläne für Ausbau von Sozialwohnungen unzureichend




Notunterkunft für Frauen in Not in Berlin
epd-bild/Rolf Zöllner
Die Corona-Pandemie hat die Lage von Wohnungslosen verschärft. Die Zahl der Plätze in Hilfseinrichtungen sank aufgrund der Beschränkungen. Dabei seien immer mehr Menschen auf sie angewiesen, beklagt die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe.

Berlin (epd). Die Pläne der Bundesregierung für den Ausbau von Sozialwohnungen sind laut der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) unzureichend. Um Wohnungslosigkeit zu bekämpfen, müssten wesentlich mehr Sozialwohnungen errichtet werden als im Koalitionsvertrag vorgesehen, erklärte der Dachverband am 21. Dezember in Berlin. Bislang sieht die neue Bundesregierung laut Koalitionsvertrag den Bau von 100.000 Sozialwohnungen pro Jahr vor.

Während der Corona-Krise stieg die Zahl der Wohnungslosen der jüngsten Schätzung der BAGW zufolge um acht Prozent von 237.000 Menschen im Jahr 2018 auf 256.000 Personen im Jahr 2020.

Im Datensatz fehlen die Geflüchteten

Die Zahlen schließen nach Aussage der Bundesarbeitsgemeinschaft den Anteil anerkannter Geflüchteter nicht ein. Die Zahl der Geflüchteten ohne eigene Wohnung sank den Angaben zufolge analog zur stark abnehmenden Zahl der Menschen, die in Deutschland aufgenommen wurden, im gleichen Zeitraum um 64 Prozent.

Die Jahresgesamtzahl aller wohnungslosen Menschen inklusive Geflüchtete betrug laut Schätzung des Dachverbands vergangenes Jahr 417.000. Seit 2018 sei die Zahl um knapp 40 Prozent zurückgegangen, hieß es.

„Auch wenn die Zahl der Wohnungslosen im Geflüchtetensektor sinkt, kann von einer Entspannung des Wohnungsmarktes keine Rede sein, wie der Anstieg der Zahlen im Sektor der Wohnungslosenhilfe deutlich zeigt“, sagte die Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, Werena Rosenke. Sie forderte eine Quotenregelung für Wohnungslose bei der Zuteilung von Sozialwohnungen, denn diese seien stigmatisiert und hätten größere Schwierigkeiten als andere Berechtigte, ihren Anspruch geltend zu machen.

Mehr verdeckt wohnungslose Menschen

Mehr als ein Drittel der befragten Dienste und Einrichtungen hätten ihr Hilfsangebot pandemiebedingt einschränken müssen, betonte Rosenke unter Hinweis auf eine geringere Zahl an Plätzen und Beratungsterminen: „Wir müssen also vermuten, dass es mehr verdeckt wohnungslose Menschen gibt.“

Mit 180.000 Menschen sind laut Bundesarbeitsgemeinschaft 70 Prozent der Wohnungslosen alleinstehend. Der Frauenanteil liegt der Schätzung zufolge bei einem Drittel. Insgesamt 45.000 Menschen leben demnach ohne jede Unterkunft auf der Straße, davon allein 6.000 in Berlin.

Bezahlbarer Wohnraum fehlt überall

Hauptgründe für steigende Zahlen im Wohnungslosensektor sind für die BAGW das nach wie vor unzureichende Angebot an bezahlbarem Wohnraum, der weitere Rückgang des Bestands an Sozialwohnungen und eine Verfestigung von Armut. Es mangele insbesondere an bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit niedrigen Einkommen. Besonders betroffen seien einkommensschwache Ein-Personen-Haushalte, Alleinerziehende und kinderreiche Paare.

Der Anteil der Menschen, die trotz Erwerbsarbeit wohnungslos seien, habe sich innerhalb der vergangenen zehn Jahre verdoppelt, beklagte Rosenke. Der großen Gruppe von 16,5 Millionen Einpersonenhaushalten stand im vergangenen Jahr demnach ein Angebot von 5,5 Millionen Ein- bis Zweizimmerwohnungen gegenüber. Der Bestand an Sozialwohnungen habe sich in den Jahren 2019 und 2020 weiter reduziert. Allein seit 2017 schrumpfte er laut BAGW um 90.000 Wohnungen.

Bettina Gabbe


Armut

Warme Socken, Geld und gutes Essen für Obdachlose




Frank Zander bei der Übergabe der gespendeten Kleidung und Socken, links im Bild Anna Gindina, Mitarbeiterin der Stadtmission
epd-bild/Christian Ditsch
Der Sänger und Entertainer Frank Zander hat am 21. Dezember Spenden für Obdachlose an die Berliner Stadtmission übergeben. Zander beendete damit zugleich seine diesjährige Tour zugunsten Obdachloser in der Stadt, bei der er unter anderem warme Mahlzeiten ausgeteilt hat. Acht Hotels kündigten an, zwischen den Jahren für Bedürftige zu kochen.

Berlin (epd). Frank Zander organisiert eigentlich seit vielen Jahren ein Weihnachtsessen für Obdachlose, das jedoch wegen der Corona-Pandemie dieses Jahr zum zweiten Mal in Folge ausfallen musste. Als Ersatz spendete der Schlagersänger am 20. Dezember zwei Kisten mit Socken und 8.000 Euro für einen weiteren Kältebus der Stadtmission. Damit kann die Flotte auf drei Kältebusse aufgestockt werden.

Die Kältebusse sind im Winter jede Nacht auf den Straßen Berlins unterwegs, um Menschen, die auf der Straße leben, heißen Tee anzubieten und sie auf Wunsch in Notunterkünfte zu bringen.

Täglich rund 100 Besucher in der Einrichtung

Gemeinsam mit der Diakonie unterstützt der 79-jährige Entertainer überdies den Kauf von Luftfiltern und das Bestücken der Kleiderkammer, wie es weiter hieß. So könne der evangelische Verein Unterwäsche und Socken kaufen, die in der Kleiderkammer dringend gebraucht würden. Nach Angaben von Stadtmissionssprecherin Barbara Breuer wird die Kleiderkammer täglich von mehr als 100 Menschen aufgesucht.

Schoen lenkte den Blick aber auch vom privaten auf das politische Engagement: „Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass die Kältehilfe dem Überleben dient. Sie ist keine Hilfe, um die Spirale der Wohnungslosigkeit zu durchbrechen. Wenn wir das Ziel, bis 2030 die Wohnungslosigkeit zu beenden, erreichen wollen, und das haben sich sowohl die neue Landes- als auch die neue Bundesregierung vorgenommen, ist noch viel zu tun.“ Die Stadtmission werde die Senatsverwaltung immer wieder an die eigenen Ziele zu erinnern.

Hilfsaktion von acht Hotels

Acht Berliner Hotels kochen vom ersten Weihnachtstag an bis Neujahr insgesamt 2.400 warme Mahlzeiten für den Kältebus der Berliner Stadtmission. Dabei biete jedes Hotel im Wechsel ein warmes, deftiges Abendessen für jeweils 300 Gäste, teilte die Stadtmission am 21. Dezember in Berlin mit. Die seit 15 Jahren bestehende Tradition auf Initiative des Hotels InterContinental Berlin helfe, Bedürftige in Berlin zu versorgen.

„Seit Corona unser aller Leben beeinflusst, ist einfach alles anders geworden und gerade, weil diese Krise die Hotellerie sehr stark getroffen hat, war es ungewiss, ob wir diese Aktion weiterführen können“, erklärte Christiane Reisberger, Office Managerin des Berliner Intercontis. Reisberger koordiniert die Hotel-Initiative den Angaben zufolge seit Jahren. Sie freue sich, „dass sich die anderen Hotels schnell und unbürokratisch entschieden haben, diese Hilfe für die Notleidenden in dieser Stadt auch in diesem Jahr zu ermöglichen“.

Jens Büttner, Lukas Philippi


Migration

Vorintegration erleichtert Zuwanderern das Ankommen



Berlin (epd). Ob Integration von Zuwanderern gelingt und nachhaltig ist, hängt laut einer neuen Studie wesentlich davon ab, wie Menschen auf ein Leben in Deutschland vorbereitet sind. Die Vorintegration mit Beratungs- und Vorbereitungsmaßnahmen vor der Einreise trage maßgeblich zu rascher und nachhaltiger Integration bei, erklärte die Diakonie Deutschland am 20. Dezember in Berlin.

Das gehe aus dem Abschlussbericht des Pilotprojekts „Gute Begleitung und Beratung von Migration - Integration von den Herkunftsländern zum Zielland“ hervor. In dem einjährigen Pilotprojekt der Diakonie wurden bestehende vorgeschaltete Angebote wie etwa Sprachkurse im Ausland untersucht und in einem Abschlussbericht zusammengefasst. Sie seien ein wichtiger Beitrag, um Strukturen der Vorintegration weiter auszubauen, teilte der evangelische Wohlfahrtsverband mit.

Sprachkurse und Beratung tragen Früchte

Dass Vorintegration im Herkunftsland - etwa durch Beratungsangebote und Sprachkurse - Früchte trage, zeigten darüber hinaus die Ergebnisse einer Umfrage unter 376 Migrationsberaterinnen und -beratern der Wohlfahrtsverbände in Deutschland: Danach fänden Migrantinnen und Migranten, die bereits vor der Zuwanderung informiert, vorbereitet und begleitet werden, schneller Zugang zum Arbeitsmarkt .

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, bekräftigte: „Integration beginnt nicht erst im Zielland. Menschen, die zu uns kommen, bereits vorab beraten und begleitet werden, verlieren weniger Zeit, um in der Gesellschaft anzukommen.“




sozial-Recht

Landesarbeitsgericht

Betriebliches Eingliederungsmanagement nicht ohne Datenschutz




Das Landesarbeitsgericht Stuttgart hat den Datenschutz im betrieblichen Eingliederungsmanagement gestärkt.
epd-bild/Heike Lyding
Wegen häufiger Kurzerkrankungen kann einem Arbeitnehmer die Kündigung drohen. Bevor der Arbeitgeber aber den Mitarbeiter entlässt, muss er regelmäßig ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten und dabei auch den erforderlichen Datenschutz beachten, urteilte das Landesarbeitsgericht Stuttgart.

Stuttgart (epd). Vor einer ordentlichen Kündigung wegen häufiger kurzer Erkrankungen muss ein Arbeitgeber dem Beschäftigten ein reguläres betriebliches Eingliederungsmanagement ermöglichen. Dabei muss der betroffenen Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer auch mitgeteilt werden, welche Gesundheitsdaten erhoben und gespeichert werden und wer diese einsehen kann, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in einem am 14. Dezember veröffentlichten Urteil. Andernfalls liege kein ordnungsgemäß eingeleitetes Verfahren zur möglichen Rückkehr an den Arbeitsplatz vor, was wiederum die Unwirksamkeit einer ausgesprochenen krankheitsbedingten Kündigung begründen könne, befanden die Stuttgarter Richter.

Ein seit 2014 als Sachbearbeiter angestellter Mann war vor Gericht gezogen. Zwischen 2016 und 2019 war er häufig kurz erkrankt, so dass der Arbeitgeber jedes Mal Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten musste. Die Fehlzeiten beliefen sich auf jährlich zwischen 31,7 und 51 Arbeitstage.

Unwirksame Kündigung

Als der Mitarbeiter Anfang 2020 erneut arbeitsunfähig wurde, lud der Arbeitgeber ihn zu einem gesetzlich vorgeschriebenen, betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) zur Rückkehr an den Arbeitsplatz ein. Hier sollte ausgelotet werden, wie die wiederholte Arbeitsunfähigkeit überwunden und der Arbeitsplatz für den erkrankten Arbeitnehmer erhalten werden kann. Das bEM ist vorgeschrieben, wenn Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen krank sind.

Doch in diesem Fall hatte der Mitarbeiter auf das vorgeschlagene bEM ebenso wie schon auf vergangene Einladungen nicht reagiert. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin dem Mann ordentlich.

Das LAG stufte die Kündigung allerdings als „nicht sozial gerechtfertigt“ und damit unwirksam ein. Eine Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen sei unter bestimmten Voraussetzungen aber durchaus zulässig, so das Gericht. Hierfür müsse eine negative Gesundheitsprognose vorliegen. Es müsse also begründet davon ausgegangen werden, dass der Arbeitnehmer auch künftig immer wieder krank ist. Häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit könnten hierfür ein Indiz sein. Eine negative Gesundheitsprognose liege bei dem Kläger vor.

Kostenbelastung nachweisen

Für die Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung müsse der Arbeitgeber auch belegen, dass die Fehlzeiten des Mitarbeiters zu „erheblichen Beeinträchtigungen betrieblicher Interessen“ führen. Dies sei hier ebenfalls der Fall gewesen, weil der Arbeitgeber weiterhin mit deutlichen Kosten bei der Entgeltfortzahlung rechnen müsse.

Bevor der Arbeitgeber dann krankheitsbedingt kündigt, müsse er schließlich regelmäßig ein ordnungsgemäßes bEM-Verfahren einleiten, um den Arbeitsplatz des Beschäftigten erhalten zu können. Nur wenn das bEM „objektiv nutzlos“ ist, könne darauf verzichtet werden. Das müsse der Arbeitgeber aber beweisen. Sei dagegen denkbar, dass ein bEM zum Abbau der Fehlzeiten führen kann, wäre eine zuvor ausgesprochene Kündigung „vorschnell“.

Im jetzt entschiedenen Fall sei das bEM nicht korrekt eingeleitet worden, rügte das LAG. Denn der Arbeitnehmer müsse nicht nur über die Ziele, sondern auch über Art und Umfang der dabei erhobenen Daten informiert werden. Dazu gehörten insbesondere auch Angaben über Krankheitsdaten, deren Speicherung und inwieweit diese für welche Zwecke dem Arbeitgeber zugänglich gemacht werden. Der Arbeitgeber dürfe nur solche Daten ohne Zustimmung des Beschäftigten erhalten, die er zur Genehmigung des bEM benötigt. Ein Anspruch auf Diagnosen und ähnlich sensible Daten bestehe dagegen ausdrücklich nicht.

Zu weitgehende Forderung nach Daten

Im Streitfall habe der Arbeitgeber jedoch in der vorgelegten Datenschutzerklärung die Preisgabe aller Gesundheitsdaten verlangt, und zwar auch gegenüber der Standortleitung - also dem Vertreter des Arbeitgebers. Ein Hinweis, dass der Arbeitgeber Diagnosen oder ähnlich sensible Daten nur auf freiwilliger Basis erhalten kann, habe gefehlt.

Die Folge: Wegen der fehlerhaften Angaben zur Datenverwendung sei das bEM nicht ordnungsgemäß eingeleitet worden. Bei Einhaltung der Datenschutzhinweise wäre es nicht ausgeschlossen gewesen, dass der Kläger sich doch noch zu einem bEM entschließt. Die ordentliche Kündigung sei damit unwirksam.

Engagierte Mitwirkung nötig

Findet aber bei häufigen Erkrankungen ein bEM ordnungsgemäß statt, muss der Arbeitnehmer sich zum Erhalt seines Arbeitsplatzes auch selbst „engagiert einbringen“, urteilte bereits das LAG Köln am 20. November 2013. Sei das nicht der Fall, dürfe der Arbeitgeber bei einem gescheiterten Eingliederungsmanagement kündigen.

Hier hatte sich die Klägerin gar nicht mit der Art ihrer häufigen psychosomatischen Beschwerden auseinandergesetzt. Ihre Fehlzeiten blieben trotz eines bEM sehr hoch. Die zu erwartenden Lohnfortzahlungskosten würden daher „zu einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung“ für den Arbeitgeber, urteilte das LAG.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilte am 22. März 2016, dass der Betriebsrat bei einem bEM nur eingeschränkt mitreden darf. Die Mitbestimmung bei der Wiedereingliederung kranker und behinderter Menschen sei nur auf allgemeine Regeln beschränkt, wie in solchen Fällen vorzugehen ist. Regelungen, die im Ergebnis zu einer Mitbestimmung in jedem Einzelfall führen, gingen dagegen zu weit und seien daher unwirksam, so die Erfurter Richter.

Az.: 4 Sa 70/20 (LAG Stuttgart)

Az.: 11 Sa 462/13 (LAG Köln)

Az.: 1 ABR 14/14 (Bundesarbeitsgericht)

Frank Leth


Oberverwaltungsgericht

Kinder ab drei Jahren haben Anspruch auf tägliche Kita-Betreuung



Lüneburg (epd). Kinder haben nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung von montags bis freitags für jeweils sechs Stunden. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden und korrigierte damit eine Entscheidung der Vorinstanz. Das Urteil wurde am 16. Dezember in Lüneburg bekanntgemacht.

Der fünfjährige Antragsteller begehrt vom Landkreis Göttingen den Nachweis eines zumutbaren und bedarfsgerechten Kindergartenplatzes mit der erwähnten Betreuungszeit. Das Verwaltungsgericht Göttingen lehnte den Antrag im Oktober mit der Begründung ab, dass der gesetzliche Anspruch mit einem 2019 nachgewiesenen, aber in der Zwischenzeit vom Kindertagesstätten-Verband gekündigten Platz erfüllt worden sei. Die Eltern des Antragstellers müssten gegen die vom Verband ausgesprochene Kündigung des Betreuungsvertrags im zivilrechtlichen Kündigungsschutzverfahren vorgehen.

Landkreis muss Kita-Platz bereitstellen

Das Oberverwaltungsgerichts verpflichtete den Landkreis nun, dem Antragsteller einen wohnortnahen Platz in einer Kindertageseinrichtung von montags bis freitags für jeweils sechs Stunden bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren zur Verfügung zu stellen. Der 2019 nachgewiesene Kindergartenplatz stehe beim Verband nicht mehr zur Verfügung, weil er in der Zwischenzeit durch ein anderes Kind belegt worden sei. Ein zivilrechtliches Kündigungsschutzverfahren könne deshalb nicht den gewünschten Erfolg haben.

Außerdem sahen die Lüneburger Richter es als nachvollziehbar an, dass die Eltern des Antragstellers im Hinblick auf das Wohl des Kindes gegen den Willen des Verbandes keine weitere Betreuung erzwingen wollten. Der Landkreis könne sich auch nicht darauf berufen, dass er vor dem Frühjahr 2022 keinen alternativen Kindergartenplatz für den Antragsteller anbieten könne. Denn der gesetzliche Anspruch stehe unter keinem Kapazitätsvorbehalt.

Mit Blick auf den Umfang der Betreuung führte das Oberverwaltungsgericht weiter aus, dass zwar nach dem Bundesrecht kein Anspruch auf eine ganztägige Betreuung für Dreijährige bestehe. Aus dem Sozialgesetzbuch ergebe sich jedoch die Zielvorgabe, dass die Tageseinrichtungen den Eltern dabei helfen sollten, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren. Dieses Ziel könne mit einer lediglich vierstündigen Betreuung nicht erreicht werden. Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Az.: 10 ME 170/21



Landesarbeitsgericht

Urlaub während Corona-Quarantäne ist verbraucht



Köln (epd). Einmal vom Arbeitgeber genehmigte Urlaubstage können nicht nachgeholt werden, wenn sie in eine behördlich angeordnete Corona-Quarantäne fallen. Nur wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vorlegen kann, muss der Arbeitgeber den in die Quarantäne gefallenen Urlaub noch einmal gewähren, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in einem am 15. Dezember bekanntgegebenen Urteil. Die Kölner Richter ließen aber wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu.

Die Klägerin hatte vom 30. November bis zum 12. Dezember 2020 von ihrem Arbeitgeber Urlaub erhalten. Doch während ihrer Erholung infizierte sich das Kind der Frau mit Corona. Nach eigenen Angaben hatte sich die Klägerin ebenfalls angesteckt, blieb aber symptomlos. Als enge Kontaktperson des Kindes ordneten die Behörden vom 27. November bis zum 7. Dezember 2020 für die Mutter die Quarantäne an. Der Urlaub fand somit notgedrungen in den eigenen vier Wänden statt.

Arbeitgeber lehnte Nachholung des Urlaubes ab

Der Arbeitgeber lehnte es ab, dass die Beschäftigte ihre in der Quarantäne genommenen fünf Urlaubstage nachholen kann. Zwar sehe das Bundesurlaubsgesetz bei einer Arbeitsunfähigkeit die Nachgewährung von Urlaub vor. Hierfür müsse aber ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit mit einem Attest bescheinigen. Eine alleinige Corona-Quarantäne reiche nicht.

Das LAG bestätigte diese Entscheidung. Eine behördliche Quarantäneanordnung stehe „einem ärztlichen Zeugnis über die Arbeitsunfähigkeit nicht gleich“. Ein symptomloser Virusträger bleibe grundsätzlich arbeitsfähig, wenn es ihm nicht wegen der Quarantäneanordnung verboten wäre, zu arbeiten, so die Kölner Richter.

Az.: 2 Sa 488/21



Landessozialgericht

Unfallschutz bei Firmenfahrradnutzung nicht ausgeschlossen



Stuttgart (epd). Angestellte können bei der Nutzung eines Firmen-Fahrrads außerhalb der Arbeitszeit ausnahmsweise unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer verpflichtet, das zur Verfügung gestellte Rad regelmäßig zu warten, ist zumindest der Weg zur oder von der Werkstatt unfallversichert, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem am 14. Dezember bekanntgegebenen Urteil. Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließen die Stuttgarter Richter die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zu.

Im Streitfall bot ein in Schwäbisch Gmünd tätiger Arbeitgeber seinen Beschäftigten ein „JobRad-Modell“ an. Dabei hatte er im Rahmen einer Barlohnumwandlung seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleaste Fahrräder zur Verfügung gestellt. Das sollte auch zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten beitragen. Außerdem sollte die Parkplatzsituation auf dem Betriebsgelände mit dem Rad-Angebot entspannt werden.

Werkstattwartung war Pflicht

Die Mitarbeiter mussten allerdings regelmäßig das Fahrrad in einer Werkstatt warten lassen. Die Kosten wurden jedoch vom Arbeitgeber übernommen.

Auch die Klägerin nahm das Angebot der Fahrradnutzung an und ließ im März 2018 das Rad in einer Werkstatt warten. Als sie es in ihrer Freizeit aus der Werkstatt abgeholt hatte, erlitt sie auf dem Rückweg einen Verkehrsunfall. Die Fahrerin eines haltenden Autos hatte plötzlich die Tür geöffnet, gegen die die Klägerin fuhr. Die Radfahrerin erlitt dabei erhebliche Knieverletzungen.

Berufsgenossenschaft sah keinen Arbeitsunfall

Die Berufsgenossenschaft erkannte den Unfall nicht als Arbeitsunfall an. Die Abholung des Fahrrades sei „privatnützig“ gewesen, so die Begründung.

Das LSG urteilte indes, dass hier ein versicherter Arbeitsunfall vorgelegen habe. Werde das Rad in der Freizeit zur verpflichtenden Wartung gebracht, handele es sich ausnahmsweise um eine betriebsbezogene Verrichtung. Der Arbeitgeber habe die Klägerin zudem ausdrücklich per E-Mail aufgefordert, das Rad überprüfen zu lassen. Als der Unfall geschah, habe sich die Klägerin auf dem direkten versicherten Weg von der Werkstatt nach Hause befunden.

Az.: L 1 U 779/21



Verwaltungsgerichtshof

Eilantrag gegen Einschränkungen für Ungeimpfte scheitert



Mannheim (epd). Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat einen Eilantrag gegen Beschränkungen für Ungeimpfte abgelehnt. In dem am 21. Dezember veröffentlichten Beschluss des VGH heißt es, die Kontaktbeschränkungen in der Corona-Verordnung des Landes würden durch zahlreiche Ausnahmen relativiert. Daher drohe auch Nicht-Immunisierten keine soziale Isolation.

Auch der eingeschränkte Zugang zu Veranstaltungen und Kultur- und Freizeiteinrichtungen sei beim derzeitigen Stand der Corona-Pandemie verhältnismäßig, so die Mannheimer Richter. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Nicht-immunisierte Mutter zog vor Gericht

Die Antragstellerin hatte sich mit einem Eilantrag gegen Vorschriften der Corona-Verordnung der Landesregierung gewandt. Durch die Kontaktbeschränkungen und Zutrittsverbote könne sie als nicht-immunisierte Mutter von ungeimpften Kindern nicht an den entsprechenden gesellschaftlichen Lebensbereichen teilnehmen. Zudem sei es unverständlich, warum Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Beerdigungen ohne Beschränkung zulässig seien, Freizeitanlagen im Außenbereich dagegen nicht.

Die Richter des ersten Senats verwiesen auf das „hohe Gut“ der grundgesetzlich garantierten Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit. Daher gebe es Ausnahmen von den Kontakt- und Zutrittsbeschränkungen für diese Veranstaltungen. In rein infektionsschutzrechtlicher Hinsicht sei jedoch kein Unterschied zu Veranstaltungen erkennbar, für die Testnachweispflichten und Zutrittsbeschränkungen bestehen, hieß es. Allerdings habe die Antragstellerin nicht deutlich gemacht, warum der Erlass einer einstweiligen Anordnung hier dringend geboten sei.

Az.: 1 S 3528/21




sozial-Köpfe

Kirchen

Sascha Rehberg wird Geschäftsführer der Diakonie Osnabrück




Sascha Rehberg
epd-bild/Diakonie Osnabrück
Sascha Rehberg (49) wird im Januar Geschäftsführer der Diakonie Osnabrück Stadt und Land für die Altenhilfe. Er folgt auf Sabine Weber, die nach vielen Jahren in Leitungsfunktion am Jahresende in den Ruhestand tritt.

Sascha Rehberg ist Pflegedirektor des Nordstadt Krankenhauses in Hannover. „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihm. Er wird unser Team in der Geschäftsführung mit seiner freundlichen Art und großen Kompetenz bereichern“, sagte Stephan Wilinski, der kaufmännische Geschäftsführer der Diakonie Osnabrück.

Rehberg hat Pflege von Grund auf gelernt. Seinen Zivildienst absolvierte er in einem Krankenhaus in Hagen/NRW. Eine Ausbildung zum Krankenpfleger schloss sich für den aus Schwerte stammenden Westfalen an. Anschließend führte Rehbergs Weg zum ersten Mal nach Osnabrück. An der Hochschule Osnabrück studierte er Pflegemanagement. Seine Zusatzqualifikationen als Supervisor und Coach führten ihn zunächst in die Beratungsarbeit. Hier sammelte er umfassende Erfahrungen mit Einrichtungen der Altenhilfe.

Auf Rehberg warten viele Aufgaben, denn die Diakonie Osnabrück wird ihr größtes Geschäftsfeld neu strukturieren. In der diakonischen Altenhilfe sind rund 1.200 Mitarbeitende beschäftigt, für diese und rund 60 Millionen Euro Umsatzvolumen wird der neue Geschäftsführer Verantwortung tragen.



Weitere Personalien



Marion Paar, Generalsekretärin von IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Deutschland, ist feierlich aus dem Amt verabschiedet worden. Seit 1998 leitete Paar die Geschicke des Verbandes. Geboren 1957, absolvierte sie nach ihrer Ausbildung zur Chemielaborantin ein Studium der Sozialarbeit. Als Bundesreferentin trat sie 1990 ihren Dienst bei IN VIA Deutschland an. 1998 wurde sie zur Generalsekretärin ernannt. Ihre Nachfolgerin wird zum 1. Januar Barbara Denz, langjährige Vorstandsvorsitzende von IN VIA Diözesanverband Freiburg. Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes Eva Welskop-Deffaa überreichte Marion Paar den Brotteller, die höchste Auszeichnung des katholischen Wohlfahrtsverbandes.

Norbert Scherbaum ist einstimmig zum Vorsitzenden des Vorstands der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) gewählt worden. Scherbaum ist Ärztlicher Direktor am LVR-Klinikum Essen und leitet als Chefarzt die Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Abhängiges Verhalten und Suchtmedizin. Seit 2010 ist er Mitglied im Sachverständigenausschuss des Bundesgesundheitsministeriums zur Bewertung von Suchtmitteln sowie seit 2011 Mitglied des Ausschusses Sucht und Drogen der Bundesärztekammer.

Udo Langenbacher ist ab 1. Januar Geschäftsführer des Krankenhausverbundes unter dem Dach der DRK Trägergesellschaft Süd-West. Er wurde vom Aufsichtsrat bestellt. Langenbacher ist Mitglied des Vorstandes der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz und dort Vorsitzender des Entgelt- und Pflegesatzausschusses. Seit 2013 leitet er als Verwaltungsdirektor das Grünstadter Krankenhaus. Zusätzlich obliegt ihm die kaufmännische Leitung des Medizinischen Versorgungszentrum Grünstadt/ Leiningerland.

Ulla Klapproth und Kurt Spannig sind einstimmig zu Vorsitzenden des Verbandsrates des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen bis 2025 gewählt worden. Klapproth leitet den Verein Treffpunkt e.V. in Gillersheim und gehört dem Verbandsrat des Paritätischen bereits seit 1996 an. Seit 2011 vertritt sie den Paritätischen Niedersachsen und seine Mitgliedsorganisationen auch im Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbandes, seit 2014 gehört sie dem Vorstand des Gesamtverbandes an. Kurt Spannig war viele Jahre lang Geschäftsführer der Psychiatrischen Klinik Uelzen und ist, inzwischen im Ruhestand, immer noch im Verein Die Brücke e.V. tätig, dem Trägerverein der Psychiatrischen Klinik. Er gehört dem Verbandsrat des Paritätischen Niedersachsen seit 2006 an und ist unter anderem Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie, Niedersachsen.

Hildegard Zumach, ehemalige Vorsitzende und Generalsekretärin der Evangelischen Frauenarbeit in Deutschland, ist tot. Sie starb am 15. Dezember im Alter von 95 Jahren in Bergisch Gladbach. Zumach war seit den 1940er Jahren unter anderem in ihrer Gemeinde, der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der weltweiten Ökumene aktiv. Von 1977 bis 1992 war sie die erste hauptamtliche Generalsekretärin des bundesweiten Dachverbands der evangelischen Frauenverbände.

Gudrun Bungard (52) hat als Chefärztin die Leitung der St. Lukas-Klinik der Stiftung Liebenau übernommen. Sie ist Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie. Bungard kam im Jahr 2010 an die St. Lukas-Klinik und trug seitdem als Leitende Oberärztin Verantwortung in dieser Abteilung, die auf die psychiatrische Versorgung von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen und Entwicklungsbehinderungen spezialisiert ist.

Christian Oerthel, Diakon aus Rummelsberg, ist neuer Stiftungsratsvorsitzender der Evangelischen Schulstiftung in Bayern. Der Fürther Dekan Jörg Sichelstiel ist sein Stellvertreter. Oerthel leitet den Bereich Berufliche Schulen der Rummelsberger Diakonie. Sichelstiel ist als Dekan in Fürth Trägervertreter der Luise-Leikam-Schule. In der Stiftung sind rund 160 Evangelische Schulen, Schülerheime und Internate zusammengeschlossen.

Pater Hubert Veeser SDS ist mit dem Ehrenzeichen der Stiftung Liebenau ausgezeichnet worden. Vorstand Berthold Broll würdigte seine Verdienste um die Entwicklung der Stiftung Liebenau und der eng verbundenen Stiftung Hospital zum Heiligen Geist Kißlegg. Von 2012 bis 2021 war Pater Hubert Provinzial der Deutschen, vormals Süddeutschen, Provinz der Salvatorianer. Er vertrat die Gemeinschaft in der gemeinsamen Tochtergesellschaft Heilig Geist - Leben im Alter, die vielfältige Leistungen der Altenhilfe vorwiegend im Allgäu erbringt. Das Ehrenzeichen wird seit 2002 an Personen verliehen, die sich in herausragender Weise um das Wohl der Stiftung Liebenau und ihre Aufgaben im Sozial- und Bildungsbereich verdient gemacht haben.




sozial-Termine

Veranstaltungen bis Februar



Wir haben Tagungen, Seminare, Workshops und Webinare aufgelistet, die aktuell geplant sind. Wegen der Corona-Epidemie sagen Veranstalter allerdings Termine auch kurzfristig ab. Wir bitten unsere Leserinnen und Leser, das zu beachten.

Januar

13.1.:

Online-Seminar „Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) für die Eingliederungshilfe“

der Paritätischen Akademie Berlin

Tel.: 030/275828227

13.1. Köln:

Seminar „Mitarbeitergewinnung und -bindung in der Pflege: Fach- und Führungskräfte gewinnen und binden“

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356-159

17.1.:

Online-Fortbildung (drei Teile) „Die Schnittstelle Eingliederungshilfe - Pflege gestalten“

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 0172/3012819

17.-19.1.:

Online-Fortbildung „Phänomen Trauma als Herausforderung für die Sozialarbeit“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/2001700

18.1.:

Online-Seminar „Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber - Brennpunkte des Betriebsverfassungsrechts kennen“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0711/286976-10

20.-22.1. Paderborn:

Seminar „Sozialrecht im Sozial- und Gesundheitswesen“

der IN VIA Akademie

Tel.: 05251/2908-38

21.1.:

Online-Seminar „Die digitale Zukunft der Sozialen Arbeit - Impulse für Ihre Organisation“

der Paritätischen Akademie Berlin

Tel.: 030/275828212

26.1.:

Online-Kurs: „Grundlagen im Vergaberecht“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0171/7375667

27.1. Erfurt:

Seminar „Reform des Stiftungsrechts - Neuerungen, Chancen und Risiken“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 02203/8997-221

Februar:

3.-17.2.:

Online-Seminar: „Digitale Öffentlichkeitsarbeit und Social Media für soziale Einrichtungen“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0711/286976-10

7.2.:

Online-Fortbildung: „Flucht und Behinderung - Rechtliche Möglichkeiten in der Flüchtlings- und Behindertenhilfe“

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 0174/3473485

9.-11.2:

Online-Fortbildung „Jenseits der Routine: Führen in Turbulenzen“

der AWO Bundesakademie

Tel.: 030/26309-139

10.2. Köln:

Seminar „Die neue Generation von Quartierszentren“

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356-159

15.2. Berlin:

Seminar „Strategisches Management und Management-Modelle in Non-Profit-Organisationen - Wie kann besseres Management gelingen?“

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356-159

17.2.:

Online-Fortbildung: „Beratung und Begleitung von getrennt lebenden Eltern und deren Kindern und Jugendlichen“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0711 286976-10