Uelzen, Celle (epd). Die christliche Straffälligenhilfe Schwarzes Kreuz mit Sitz in Celle hilft seit 1925 bundesweit Straffälligen. Finanziert wird die Arbeit vor allem über Spenden. Seit 1953 beschert das „Schwarze Kreuz“ auch Häftlinge zu Weihnachten. Aktuell wurden 1.644 Weihnachtspakete von 1.009 Paketspenderinnen und -spendern in bundesweit 39 Gefängnisse gesendet.
Vielerorts organisieren überdies die Gefängnisseelsorger Geschenke für Inhaftierte. Auch sie werden dabei zumeist durch Spenden unterstützt. Auch Organisationen wie die Heilsarmee oder die „Siegerländer Gefangenenmission“ des Christlichen Vereins junger Menschen engagieren sich für Gefangene.
Wer in Strafhaft sitzt, darf nahezu überall in Deutschland keine persönlich an ihn gerichteten Weihnachtspakete mehr bekommen. Als Grund wird der hohe Kontrollaufwand in den Gefängnissen genannt. Das Schwarze Kreuz zählt zu den gemeinnützigen Organisationen, die Pakete an Kontaktpersonen schicken, zum Beispiel die Gefängnisseelsorgerinnen und -seelsorger. Diese leiten sie dann an Gefangene weiter.
Was in ein Paket darf, ist dabei klar geregelt. Das Schwarze Kreuz empfiehlt unter anderem Kaffee und Gebäck. Die meisten Justizvollzugsanstalten lassen ausschließlich bestimmte Nahrungsmittel und Tabak zu. Die Nahrungsmittel müssen industriell verpackt und ohne Kühlung haltbar sein. Alkohol und andere berauschende Mittel sind verboten. Das gilt auch für minimale Zusätze zum Beispiel in Gebäck.