Berlin (epd). Die Bundesländer streben eine Weiterentwicklung des Vergütungssystems für die Behandlung von Patienten in Krankenhäusern an. Dazu verabschiedete der Bundesrat am 17. Dezember in Berlin eine Entschließung auf Initiative von Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.
Im Kern zielt die Initiative darauf ab, die sogenannten Vorhaltekosten gerechter als bisher zu finanzieren. Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch Gesetzesinitiativen das geltende System weiter zu entwickeln, um die unterschiedlichen Kostenstrukturen abzubilden, denen die einzelnen Krankenhäuser in ihrer Funktion als Grund-, Regel- oder Maximalversorger unterliegen. Nur so könnten die unterschiedlichen Vorhaltekosten in den einzelnen Einrichtungen gerecht refinanziert werden, hieß es zur Begründung.
Seit 2004 werden akutstationäre somatische Behandlungen im Krankenhaus über einen bundesweit einheitlichen Fallpauschalenkatalog (Diagnosis-Related-Groups, kurz DRGs) vergütet. Der DRG-Katalog umfasst aktuell insgesamt 1.292 DRGs.
Die Anwendung dieses Fallpauschalensystems, das auf Durchschnittskosten basiert, führt jedoch zu einer unzureichenden Abbildung von Leistungen der Grundversorgung wie der Gynäkologie/Geburtshilfe und der Pädiatrie, warnt die Länderkammer. Dadurch nähmen diese Leistungsangebote aus wirtschaftlichen Gründen bei den Leistungserbringern ab. Die Folge: eine gut erreichbare Versorgung vor allem auf dem Lande ist gefährdet.
Durch Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen müsse der Fehlentwicklung entgegengewirkt werden, dass durch das weitgehend pauschalierte DRG-System Anreize zur Leistungsausweitung bestehen. Ziel müsse eine Vergütungsstruktur sein, die die Leistungserbringer aus diesem Kreislauf löse und eine einrichtungsorientierte und behandlungsnotwendige Kostenerstattung ermögliche. Die Bundesregierung solle das DRG-System hin zu einem effektiven Abrechnungssystem entwickeln, das mehr Ressourcen für die Betreuung von Patientinnen und Patienten schaffe, hieß es.
Der Bundesrat fordert ausdrücklich ein System erlösunabhängiger Vorhaltepauschalen. Zudem seien die Länder in die anstehenden Beratungen der geplanten Regierungskommission für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung eng einzubinden.