Ausgabe 16/2018 - 20.04.2018
Luxemburg (epd). Kirchliche Arbeitgeber dürfen von Stellenbewerbern nicht pauschal und unbegründet Kirchenmitgliedschaft verlangen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 17. April in Luxemburg, dass solch eine Anforderung an einen Bewerber "objektiv geboten" sein müsse. Es müsse ein direkter Zusammenhang zwischen der Konfession und der fraglichen Tätigkeit bestehen. Zudem müsse von einem Gericht überprüft werden können, ob die Voraussetzung einer Kirchenmitgliedschaft "wesentlich", "rechtmäßig" und "gerechtfertigt" sei. Dies könnte die Kirchen und ihre Einrichtungen in Zukunft dazu zwingen, ihre Stellenanforderung künftig stärker zu begründen.
Im konkreten Fall ging es um die konfessionslose Berlinerin Vera Egenberger, die sich erfolglos beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung beworben und daraufhin wegen religiöser Diskriminierung geklagt hatte. Über den Ausgang des Verfahrens, in dem Egenberger eine Entschädigungszahlung durchsetzen will, muss nun erneut das Bundesarbeitsgericht befinden.
Egenberger sieht sich bereits vom EuGH bestätigt. Sie sei sehr froh, dass dem Urteil zufolge die Praxis der konfessionellen Verbände bei der Personalauswahl in Deutschland "so nicht haltbar ist", sagte sie dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Gewerkschaft ver.di, die Egenberger juristisch und finanziell unterstützte, zeigt sich mit dem heutigen Urteil "sehr zufrieden".
Auch die beklagte Diakonie sieht sich bestätigt, da der EuGH festgestellt habe, "dass das kirchliche Selbstbestimmungsrecht der wesentliche Faktor bei solchen Abwägungsentscheidungen ist", sagte Diakonie-Vorstand Jörg Kruttschnitt, der zur Urteilsverkündung in Luxemburg war. Das Gericht hatte auch betont, dass es staatlichen Gerichten in der Regel nicht zustehe, über das Ethos kirchlicher Arbeitgeber zu befinden, mit dem das Erfordernis der Konfession begründet wird.
Das zuständige Bundesarbeitsministerium wertete das Urteil als Einschnitt für die Kirchen. Der EuGH habe das Recht der kirchlichen Arbeitgeber, selbst zu entscheiden, für welche Tätigkeit eine bestimmte Religionszugehörigkeit erforderlich ist, eingeschränkt, hieß es aus dem Ministerium. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, erklärte: "Die Kirchen können künftig von ihren Beschäftigten nicht mehr pauschal eine bestimmte Religionszugehörigkeit verlangen."
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die in der sogenannten Loyalitätsrichtlinie Anforderungen für die Arbeit in kirchlichen Einrichtungen vorgibt, wertete das Urteil ebenfalls als Einschränkung. Die Prägung der Arbeit in der Kirche hänge maßgeblich an den Personen, die ihren christlichen Glauben und ihre christliche Haltung einbringen, erklärte der Präsident des EKD-Kirchenamtes, Hans Ulrich Anke. Deswegen sei Gestaltungsfreiheit bei der Personalauswahl wichtig. Diese Freiheit schränke der EuGH nun über das Europarecht ein, sagte Anke. Gleichzeitig betonte der EKD-Präsident, im Grundsatz bestätige der EuGH die von der Kirche selbstbestimmte Gestaltung des Arbeitsrechts.
Als Körperschaften öffentlichen Rechts können die Kirchen für die Arbeit in ihrem eigenen Bereich eigene Regeln definieren. Für sie gelten damit auch Teile des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, wonach Bewerber nicht wegen ihrer Religionszugehörigkeit benachteiligt werden dürfen, nicht. Lüders zufolge gilt das nun aber nicht mehr pauschal. Sie forderte die Kirchen auf, Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil zu ziehen. "Die Kirchen müssen ab jetzt für jedes einzelne Arbeitsverhältnis nachvollziehbar und gerichtsfest begründen können, warum eine bestimmte Religionszugehörigkeit dazu zwingend notwendig sein soll", sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle.
Diese Konsequenz sahen auch Rechtsexperten im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst. Der Göttinger Kirchenrechtler Hans Michael Heinig sagte, die Kirche werde ihre Anforderungen an Bewerber bezogen auf die jeweilige Einrichtung und konkreten Arbeitsplatz künftig stärker begründen oder auf das Erfordernis einer Religionszugehörigkeit für manche Bereiche ganz verzichten müssen. Der Erlanger Arbeitsrechtler Steffen Klumpp sagte, Gerichte könnten nun inhaltlich prüfen, ob die Religionszugehörigkeit tatsächlich für eine Stelle notwendig sei. Die evangelischen Regelungen müssten entsprechend neu gefasst werden. Der Bremer Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bernhard Baumann-Czichon, sagte, der EuGH habe mit seinem Urteil, in dem er die Ausübung der kirchlichen Sonderrechte der Kontrolle durch staatliche Gerichte unterwirft, das Verhältnis von Staat und Kirche vom Kopf auf die Füße gestellt.
Die katholische Kirche, die nicht am Verfahren beteiligt war, aber ebenso eigene Regeln im Arbeitsrecht hat, kündigte an zu prüfen, ob und inwieweit die Einstellungspraxis angepasst werden müsse.
Az.: C-414/16
Bochum (epd). Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird die Grundfesten des Verhältnisses zwischen Kirchen und Staat nicht erschüttern. Doch es verlagert erkennbar den Akzent: Stand bislang in diesem Verhältnis nach deutschem Rechtsverständnis die Sicht der Kirchen im Vordergrund, haben die Richter deutlich gemacht, dass die allgemeine staatliche Rechtsordnung und insbesondere das Diskriminierungsrecht jenseits der verfassungsrechtlichen Autonomie der Kirchen stärker als bisher zu gewichten ist.
Die Kernfrage, die die Richter zu entscheiden hatten, lautete: Dürfen Kirchen einschränkungslos selbst bestimmen, ob sie für eine Tätigkeit die Zugehörigkeit zur eigenen Religion verlangen? Oder gibt es Grenzen – bzw. welche Grenzen hier? Bislang dominierte die Vorstellung, den Kirchen stünde dieses Recht zu. Gestützt wurde dies auf ihr verfassungsrechtliches "Selbstbestimmungsrecht", aufgrund dessen man bislang das Diskriminierungsrecht so weit verstanden hat, dass man den Kirchen einen letztlich nicht überprüfbaren Freiraum eingeräumt hat – der vor den Gerichten nur bei erkennbarer Willkür kritisiert wurde, wenn also beispielsweise die Kirchen den einen Bewerber wegen der fehlenden Religionszugehörigkeit ablehnten, den anderen aber bei derselben Stelle akzeptierten. Doch kam bei dieser Einschätzung zu kurz, dass ein Arbeitnehmer, der wegen seiner fehlenden Religionszugehörigkeit nicht eingestellt wurde, in seiner Religionsfreiheit beschränkt wurde. Die schützt nämlich auch die Entscheidung, keiner Religion anzugehören. Oder einer anderen. Stießen diese beiden Positionen aufeinander, gewann bislang in aller Regel die Kirche, ohne dass dies näher überprüft wurde.
Das ist falsch, sagen nun die Richter des EuGH. Und sie haben gute Gründe auf ihrer Seite. Und gute Argumente gefunden. Es ist richtig, dass man auch in diesem Fall abwägen muss – wie immer, wenn zwei Rechtspositionen aufeinandertreffen. Das kennt und macht der Jurist jeden Tag, wurde aber in der hier entschiedenen Frage bislang regelmäßig nicht getan. Die Richter haben für diese Abwägung nun zum einen festgelegt, dass ein staatliches Gericht nachvollziehen können muss, ob die Kirchen die Vorgaben des Diskriminierungsrechts einhalten, sie also bei der jeweiligen Entscheidung mit Recht die Religionszugehörigkeit verlangt haben. Und zum anderen machen sie deutlich, dass die Kirchen auch im Diskriminierungsrecht Anspruch auf Achtung ihrer Autonomie geltend machen können. Ein wahrer Balanceakt der Richter: Auf der einen Seite wird die Überprüfbarkeit in den Mittelpunkt gerückt. Auf der anderen Seite akzeptiert, dass auch im Diskriminierungsrecht den Kirchen überlassen ist, autonom die Kirchenzugehörigkeit bei bestimmten Positionen zu verlangen. Damit wird deutlich: Autonomie ja, aber Überprüfbarkeit der einzelnen Entscheidung.
Es ist nicht zu verkennen, dass auf diese Weise der bisherige Status quo verändert wird. Dieser hatte immer betont, dass die Kirchen auch auf europäischer Ebene ein weitreichendes Selbstbestimmungsrecht hätten. Man ging letztlich davon aus, dass das Recht der Kirchen, wie es in Deutschland geschützt wird, auch auf europäischer Ebene den gleichen Schutz genieße. Dass, mit Worten der europäischen Verträge, der Status der Kirchen geachtet und gewahrt und nicht beeinträchtigt werde. Das sieht nun anders aus – besser gesagt: Es wirkt anders. Denn nun sollen Gerichte doch eingreifen können. Aber letztlich muss man konstatieren, dass bisher auch diese häufig allzu bereit waren, die Position und die Vorstellungen der Kirche zu übernehmen – etwa dort, wo sie grundsätzlich oder bei jeder Stelle die Kirchenzugehörigkeit verlangt haben. Das geht nun nicht mehr. Der EuGH hat damit eher das Gleichgewicht wiederhergestellt als zu stark zu Lasten der Kirchen eingegriffen.
Man muss dann aber nicht gleich davon ausgehen, auf diese Weise sei das grundsätzliche Verhältnis zwischen Staat und Kirchen auch in Deutschland in Gefahr. Vielmehr erinnern die Richter aus Europa die deutsche Rechtsordnung (erneut) daran, darauf zu achten, dass es in einem Rechtsstreit eben immer auch noch andere Grundrechtsträger gibt. Deren Rechte sind zu achten. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Die Kirchen können – und dies ist eine wichtige Botschaft der Entscheidung – die Kirchenzugehörigkeit verlangen. Sie müssen aber nachvollziehbar begründen können, warum die Zugehörigkeit im jeweiligen Fall wesentlich, warum das Stellen dieser Anforderung verhältnismäßig ist. Damit werden die Kirchen ein wenig mehr zu einem normalen Arbeitgeber. Sie behalten aber eigenständige Rechte. Denn kein sonstiger Arbeitgeber darf bei Stellenbesetzungen auf die Religion achten. Die Begründung im Einzelfall wird der Kirche gelingen, wenn die Art der Tätigkeit die Religionszugehörigkeit verlangt – etwa bei einer lehrenden oder seelsorgerischen Tätigkeit. Aber auch dann, wenn die Umstände der Tätigkeit dies verlangen – etwa weil nur so die kirchliche Außenwirkung herstellbar ist. Das ist in einem Krankenhaus bei pflegenden Berufen wahrscheinlicher als beim Parkplatzwächter.
Dass die Kirchen also nicht mehr grundsätzlich immer und bei allen Tätigkeiten die Zugehörigkeit verlangen können, fügt sich in unsere Rechtsordnung gut ein, die immer beide betroffenen Seiten im Blick hat. Der bisher normierte Grundsatz, alle Beschäftigten einer evangelischen Einrichtung müssten evangelisch sein, lässt sich damit nicht halten. Das gilt auch für die Formulierung in der seit 2016 geltenden Richtlinie der EKD zur Loyalität. Doch die damit erfolgte Einschränkung stellt kein Ende der verfassungsrechtlichen Sonderstellung dar. Zwar wird beklagt, die einschlägige europäische Schutznorm werde zu wenig beachtet. Doch wahrt und achtet auch der EuGH die Rolle der Kirchen – weniger als vorher, aber stimmig im Gesamtsystem. Sie müssen nun nämlich überprüfbar plausibel machen, dass sie diese Sonderstellung zurecht einnehmen und ihnen bewusst ist, dass in den hier entschiedenen Fällen immer auch die betroffenen Arbeitnehmer grundrechtlich geschützt sind.
Faktisch wird sich wenig ändern: Denn schon jetzt wich die evangelische Kirche von ihren eigenen Grundsätzen immer wieder ab und beschäftigte viele Nichtchristen. Es wird sich anderes ändern müssen: Dauerhaft wird nämlich der Kirche aufgegeben sein, daran zu arbeiten, die Kirchlichkeit ihrer Einrichtungen auf andere Weise deutlich werden zu lassen als durch eine überwiegende Anzahl evangelischer Mitarbeiter. Nicht die schlechteste Konsequenz dieser EuGH-Entscheidung.
Berlin (epd). "Die Gerichte in Deutschland werden intensiver als bislang prüfen, ob im konkreten Fall die Anforderung der Religionszugehörigkeit gerechtfertigt ist", sagte der Göttinger Jura-Professor Hans Michael Heinig dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Kirche werde ihre Anforderungen an Bewerber bezogen auf Einrichtung und konkreten Arbeitsplatz künftig stärker begründen oder auf das Erfordernis einer Religionszugehörigkeit für manche Bereiche ganz verzichten müssen, sagte der Jurist.
Zugleich prognostizierte Heinig geringe Auswirkungen des Urteils: An der Einstellungspraxis werde sich erst einmal nicht viel ändern. "Eine Grundloyalität zum Arbeitgeber darf nämlich weiter verlangt werden", sagte er. Der Hochschullehrer verwies auf das Festhalten des EuGH am Grundsatz, dass das Ethos einer Religionsgemeinschaft nicht einer gerichtlichen Überprüfung unterliegt. "Sonst führt es dazu, dass Gerichte der Kirche erklären, was sie unter Dienstgemeinschaft verstehen soll. Das wäre Richtertheologie und verfassungswidrig", sagte er und ergänzte: "Wer für die evangelische Kirche arbeiten will, muss sich auch ein Stück weit mit ihr identifizieren. Diesen Grundsatz hat der EuGH nicht infrage gestellt."
Dennoch sieht Heinig Schwierigkeiten durch das EuGH-Urteil: Das Erfordernis einer Religionszugehörigkeit bei Stellenbesetzungen müsse nach dem Urteil "objektiv geboten" sein. "Das läuft auf die Quadratur des Kreises hinaus. Denn so müssen Gerichte doch implizit über theologische Fragen entscheiden", sagte er.
Damit nicht ausschließlich weltliche Bewertungen an die Stelle kirchlicher Kriterien treten, müssten die Anforderungen an die Mitarbeit stärker von der Kirche selbst begründet werden, forderte Heinig. Die Loyalitätsrichtlinie der EKD, in der Voraussetzungen für Arbeitnehmer beim Arbeitgeber Kirche formuliert sind, sehe eine solche konkrete Begründungspflicht bislang nicht vor.
Wenn die EKD an der bisherigen Rechtspraxis festhalten wolle, müsse sie das eigene Recht ändern, sagte Heinig. Sie könne ansonsten überlegen, ob sie Reformvorschläge wie den des EKD-Ratsmitglieds und Rechtsprofessors Jacob Joussen aufnimmt "und für viele Tätigkeitsfelder ganz auf das Kriterium der Religionszugehörigkeit verzichtet", sagte der Kirchenrechtler.
Frankfurt a.M. (epd). In der sogenannten Loyalitätsrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vom Dezember 2016 sind die rechtlichen Regelungen für Kirche und Diakonie und ihre mehr als 700.000 Mitarbeiter präzisiert. Diese Vorgabe der EKD muss in das Recht der einzelnen Landeskirchen und ihre diakonischen Einrichtungen umgesetzt werden.
Die 20 Landeskirchen haben bei der Umsetzung der Loyalitätsrichtlinie einen gewissen Spielraum. Tendenziell ist in Westdeutschland hier ein Nord-Süd-Gefälle erkennbar: Je nördlicher die Landeskirche, desto liberaler das Arbeitsrecht. Im Gebiet mancher Landeskirchen kann außerdem jede diakonische Einrichtung ihre eigenen Vorgaben machen, was die konfessionelle Bindung ihrer Beschäftigten angeht.
Die Regelungen der EKD sehen zwar vor, dass die berufliche Mitarbeit in Kirche und Diakonie grundsätzlich die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche voraussetzt. Sie differenzieren aber danach, welche Aufgabe der Bewerber übernehmen soll. Bei Verkündigungs- und Seelsorgeaufgaben sowie bei Aufgaben der evangelischen Bildung ist die Zugehörigkeit zu einer protestantischen Kirche zwingende Voraussetzung. Für Aufgaben der Dienststellenleitung können auch Mitglieder der katholischen Kirche oder orthodoxer Kirchen eingestellt werden.
In der Loyalitätsrichtlinie der EKD sind auch Ausnahmeregelungen für Nichtchristen formuliert. So können abhängig von der Größe der Einrichtung oder der Art des Arbeitsauftrages Personen beschäftigt werden, die keiner christlichen Kirche angehören. In vielen Landeskirchen dürfen Mitarbeiter dann einer nichtchristlichen Religion angehören, wenn ihrer Beschäftigung ein interkulturelles Konzept zugrunde liegt, wenn ihre Tätigkeit also beispielsweise häufigen Kontakt zu Menschen muslimischen Glaubens mit sich bringt. Diakonische Einrichtungen handhaben dies seit Jahren so.
Bei der Diakonie in Ostdeutschland herrschen angesichts der niedrigen Zahl von Kirchenmitgliedern besondere Verhältnisse. Dort sind Personen, die keiner christlichen Kirche angehören, in der Mehrheit. So gibt die Diakonie Mitteldeutschland den Anteil kirchlich gebundener Mitarbeiter mit 48 Prozent an.
Grundsätzlich gilt: Alle Mitarbeiter müssen sich der evangelischen Kirche gegenüber loyal verhalten und die evangelische Prägung achten, also ihren identitätsstiftenden Bezug zur Botschaft des Evangeliums. Das gilt auch für Atheisten und wird in der Regel in den Vorstellungsgesprächen angesprochen.
Wer aus einer christlichen Kirche ausgetreten ist und nicht in eine andere christliche Kirche wieder eingetreten ist, kann gemäß der Loyalitätsrichtlinie der EKD nicht bei der evangelischen Kirche oder der Diakonie beschäftigt werden. Bei einem Austritt aus der evangelischen Kirche gestatten es viele Landeskirchen den Arbeitgebern, daraufhin den Mitarbeiter zu entlassen.
Die diakonischen Einrichtungen gehen nach Einschätzung von Experten flexibel mit den rechtlichen Bestimmungen um. Als wichtig werde das individuelle Arbeitsumfeld angesehen. So gibt es etwa im Kita-, Pflege- oder Krankenhausbereich viele Beschäftigte, die auch nichtchristlichen Konfessionen angehören oder konfessionslos sind. Das gelte unabhängig davon, ob sie bei diesen Tätigkeiten viel oder wenig Umgang mit Muslimen haben. Die Diakonie beschäftigt in Deutschland nach eigenen Angaben mehr als eine halbe Million Menschen.
Bonn (epd). Beschäftigte bei einem katholischen Arbeitgeber müssen nach der Grundordnung des kirchlichen Dienstes nicht unbedingt Kirchenmitglied sein. Für bestimmte Stellen verlangt die katholische Kirche indes zwingend Zugehörigkeit zur katholischen Kirche.
Die von der Deutschen Bischofskonferenz am 22. September 1993 beschlossene und zuletzt am 30. April 2015 überarbeitete Grundordnung lässt ausdrücklich konfessionslose oder andersgläubige Mitarbeiter bei der katholischen Kirche und den Einrichtungen der Caritas zu. Zu diesem Grundsatz werden auch Ausnahmen formuliert: Bei pastoralen und katechetischen sowie in der Regel erzieherischen und leitenden Aufgaben ist nach der Grundordnung auch die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche Voraussetzung für eine Beschäftigung.
Alle Beschäftigten, unabhängig von ihrer Konfession, müssen bei einem katholischen Arbeitgeber "die Eigenart des kirchlichen Dienstes" bejahen. Allerdings verlangt die katholische Kirche von ihren Beschäftigten je nach Religionszugehörigkeit einen unterschiedlichen Grad an Loyalität.
So wird von katholischen Mitarbeitern erwartet, dass sie die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkennen und beachten. Nicht katholische christliche Mitarbeiter müssen sich an die Werte des Evangeliums halten, nichtchristliche Beschäftigte müssen lediglich bereit sein, ihre Aufgaben in der kirchlichen Einrichtung "im Sinne der Kirche zu erfüllen". Doch inwieweit die katholische Kirche solche Unterschiede bei den Loyalitätspflichten von katholischen, evangelischen und nichtchristlichen Mitarbeitern überhaupt machen darf, ist rechtlich umstritten und wird derzeit vor Gericht geprüft.
Die katholische Kirche beruft sich auf das im Grundgesetz verankerte Recht der christlichen Kirchen, über ihre Angelegenheiten - und damit auch das kirchliche Arbeitsrecht - selbst bestimmen zu können. "Welche kirchlichen Grundpflichten als Gegenstand des Arbeitsverhältnisses bedeutsam sein können, richtet sich alleine nach den von der verfassten Kirche anerkannten Maßstäben", entschied das Bundesverfassungsgericht am 22. Oktober 2014 zur Entlassung eines Chefarztes eines katholischen Krankenhauses (Az.: 2 BvR 661/12). Weltliche Gerichte könnten die Entscheidung des kirchlichen Arbeitgebers nur auf Plausibilität kontrollieren, befand das Karlsruher Gericht in dem Verfahren, das inzwischen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig ist (Az.: C-68/17).
Der EuGH betont in bisherigen Urteilen zwar auch das Recht der Kirchen auf Autonomie. So sieht Artikel 17 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vor, den Status von Kirchen und religiösen Vereinigungen zu achten. Gleichzeitig haben Arbeitnehmer nach der EU-Grundrechtecharta auch ein Recht auf Schutz vor Diskriminierung.
Zumindest in seinem aktuellen Urteil vom 17. April über die vom Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung abgelehnte konfessionslose Stellenbewerberin stellte der EuGH nun klar, dass staatliche Gerichte das Recht haben müssen, kirchliche Arbeitsverhältnisse genau auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Nach dem EuGH-Urteil muss die Forderung nach einer Kirchenmitgliedschaft "wesentlich", "rechtmäßig" und "gerechtfertigt" sein. Die Entscheidungen kirchlicher Arbeitgeber dürfen inhaltlich - und nicht nur auf ihre Plausibilität hin - von staatlichen Gerichten kontrolliert werden. Gerichte dürfen sich also nach dem EuGH-Urteil mehr als bisher in kirchliche Arbeitsrechtsentscheidungen einmischen.
Auch im Fall des wegen seiner Wiederheirat entlassenen katholischen Chefarztes eines katholischen Krankenhauses werden die Richter des EuGH zu prüfen haben, inwieweit die katholische Kirche unterschiedliche Loyalitätsanforderungen an ihre Mitarbeiter stellen darf. Hier hatte der katholische Chefarzt gerügt, dass er wegen seiner Wiederheirat entlassen wurde, während evangelische Kollegen bei einer erneuten Heirat ihre Stelle behalten durften.
Az.: 2 BvR 661/12 (Bundesverfassungsgericht zu katholischem Krankenhaus)
Az.: C-68/17 (Europäischer Gerichtshof zu katholischem Krankenhaus)
Berlin (epd). Künftig sollen nach den Plänen des Bundesarbeitsministeriums alle Beschäftigten in Betrieben ab einer Größe von 45 Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete Teilzeit-Phase bekommen. Sie soll zwischen einem Jahr und fünf Jahre lang sein können, wie Staatssekretär Björn Böhning in Berlin erklärte. Kritik am Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Heil kam von den Grünen.
Das Gesetz soll laut Heil für alle neuen Fälle gelten, also für alle Teilzeitvereinbarungen, die ab dem 1. Januar 2019 geschlossen werden. Bei Betrieben zwischen 45 und 200 Mitarbeitern soll dieser Anspruch nur einem pro 15 Mitarbeitern gewährt werden.
"Wir wollen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Teilzeit eine Brücke bauen zurück in Vollzeit-Beschäftigung", sagte Heil. Er verwies auf einen hohen Bedarf für das Gesetz. "Bis zu 600.000 Beschäftigte könnten von dem Gesetz profitieren, vor allem Frauen." Ebenso sollen nach Angaben aus dem Ministerium Beschäftigte ihre Arbeit für eine befristete Zeit reduzieren können, um sich zum Beispiel weiterzubilden oder vermehrt im Ehrenamt zu engagieren.
Ein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit während dieser befristeten Teilzeit besteht den Angaben nach nicht. Einen neuen Anspruch auf befristete Teilzeit gebe es zudem frühestens ein Jahr nach der Rückkehr des Arbeitnehmers in die Vollzeittätigkeit.
Gründe wie Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen müssen nach Angaben aus Ministeriumskreisen nicht vorliegen. Allerdings dürfen dem Wunsch demnach auch keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, die die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigen, hieß es.
Die Arbeitgeber sollen es künftig begründen müssen, falls eine Rückkehr auf den Vollzeitjob nicht möglich sei. Auch Betriebe mit weniger als 15 Arbeitnehmern will der Minister dazu bringen, sich mit den Arbeitszeitwünschen ihrer Beschäftigten auseinanderzusetzen. Der Gesetzentwurf sieht eine "Pflicht zur Erörterung" unabhängig vom Umfang der Arbeitszeit vor.
Die Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik der Grünen-Fraktion, Beate Müller-Gemmeke, kritisierte, dass das Gesetz zu bürokratisch bleibe und "nur für wenige" sei. "Wenn in vielen Betrieben nur einer von 15 Beschäftigten von der befristeten Teilzeit Gebrauch machen kann, ist das keine stabile Brücke, sondern ein höchst ungerechtes Behelfskonstrukt", erklärte sie.
Augsburg (epd). Der Deutsche Städtetag hat die Pläne der Bundesregierung begrüßt, mit Hilfe öffentlich geförderter Beschäftigung einen sozialen Arbeitsmarkt für 150.000 Langzeitarbeitslose aufzubauen. Dies sei ein wichtiger Schritt, um schwer zu vermittelnden Langzeitarbeitslosen eine Perspektive zu eröffnen, erklärte der Städtetag am 17. April in Augsburg. Das Präsidium des kommunalen Spitzenverbands traf sich dort zu seiner turnusmäßigen Sitzung.
"Menschen, die lange erwerbslos sind, geraten leicht in Armut, verlieren soziale Kontakte und nehmen wenig am gesellschaftlichen Leben teil. Deshalb sind neue Lösungen besonders für Langzeitarbeitslose wichtig", sagte der Präsident des Städtetages, der Münsteraner Oberbürgermeister Markus Lewe (CDU). Öffentlich geförderte Beschäftigung könne ein Weg hin zum ersten Arbeitsmarkt sein.
Lewe zweifelte jedoch an, ob die vom Bund eingeplanten Mittel von vier Milliarden Euro bis zum Jahr 2021 ausreichten, um die Lohnkosten für die Langzeitarbeitslosen zu finanzieren - und die Menschen gleichzeitig gut zu begleiten. "Es muss geklärt werden, wie die zusätzliche sozialpädagische und qualifizierende Begleitung der Langzeitarbeitslosen gesichert wird und woher das Personal kommt", betonte Lewe.
Der Städtetag sprach sich ferner dafür aus, die Sanktionen für jüngere und ältere Arbeitslose anzugleichen, wenn sie einen zumutbaren Job ablehnen. Gegenüber Jugendlichen schärfere Sanktionen auszusprechen als für Langzeitarbeitslose über 25 Jahren, werde als ungerecht empfunden und führe nicht zu besseren Erfolgen, sagte Nürnbergs Oberbürgermeister Ulrich Maly (SPD), der Vizepräsident des Städtetages.
Berlin (epd). Die Grünen haben am 19. April im Bundestag beantragt, die Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger ersatzlos zu streichen. In dem Antrag der Fraktion, der nun in den Ausschüssen beraten wird, heißt es, es gebe keinen Nachweis darüber, dass Sanktionen dazu führten, mehr Menschen in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Außerdem sei das Sanktionswesen für die Mitarbeiter der Jobcenter "ein Zeitfresser und hochbürokratisch", kritisierte der sozialpolitische Sprecher der Grünen, Sven Lehmann.
Im vorigen Jahr hatten die Jobcenter knapp 953.000 Sanktionen verhängt, etwas mehr als 2016. Die Quote - das Verhältnis zu allen Leistungsempfängern - lag 2016 und 2017 bei 3,1 Prozent. Zwei Drittel der Strafen werden ausgesprochen, weil die Arbeitslosen nicht zu Terminen erscheinen. Sanktioniert werden kann auch mangelnde Mitwirkung im Kontakt mit dem Jobcenter oder die Weigerung, eine bestimmte Arbeit aufzunehmen.
Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatten sich dafür ausgesprochen, die verschärften Strafen für junge Erwachsenen bis 25 zu überprüfen. Jungen Arbeitslosen können die Leistungen ganz gestrichen werden, einschließlich der Zahlung für die Wohnung. Grundsätzlich seien Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen aber in Ordnung, hatte Heil erklärt.
Neben den Grünen spricht sich auch die Linke für eine Abschaffung der Sanktionen aus.
Berlin (epd). Familienministerin Giffey sagte beim Besuch einer Altenpflegeschule im Evangelischen Johannesstift: "Wer Menschen pflegt und sich um sie kümmert, verdient Anerkennung und bekommt doch leider viel zu wenig Geld für diese verantwortungsvolle Aufgabe. Das ist der Grund, warum wir einen Mangel an Fachkräften in der Pflege haben." Es war der erste Besuch der Ministerin von Auszubildenden in der Altenpflege seit ihrem Amtsantritt Mitte März, der dazu diente, sich ein persönliches Bild von den Ausbildungsbedingungen in der Altenpflege zu machen.
Giffey kritisierte auch das in mehreren Bundesländern noch übliche Schulgeld für die Pflegeausbildung. Es werde 2020 abgeschafft. Azubis in der Pflege bekämen stattdessen eine Ausbildungsvergütung, sagte die Ministerin. 2020 soll die modernisierte Ausbildung starten, in der die Lerninhalte für Kranken- und Kinderkrankenpflege sowie die Altenpflege weitgehend zusammengeführt werden.
Das Gesetz zur Pflegeberufereform hatte noch der vorige Bundestag verabschiedet. Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) haben inzwischen die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung auf den Weg gebracht.
Wilfried Wesemann, Geschäftsführer der Altenhilfe im Evangelischen Johannesstift und Mitglied des Vorstandes des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege Devap, wies darauf hin, dass "in der Altenpflege perspektivisch Zehntausende Fachkräfte fehlen". Deshalb müsse der Beruf schleunigst attraktiver werden.
Dazu gehöre eine gesetzgeberische Gleichbehandlung von Kranken- und Altenpflegeschulen; vor allem in Hinblick auf die Finanzierung. Auch regte Wesemann an, die berufsbegleitende Ausbildung zu stärken: "Für diese Fachkraft-Qualifizierung braucht es Investitionen und nachhaltige Strukturen." Das bestätigte auch Anna Schlicht, die Schulbereichsleiterin: "In ein so wichtiges Arbeitsfeld muss jetzt investiert werden."
Berlin (epd). Der neue Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, geht selbstbewusst an seine Aufgabe. Bei seiner Amtseinführung kündigte er am 17. April in Berlin eine "konstruktive und hartnäckige" Arbeit an und betonte die Eigenständigkeit seines Amtes. "Wir brauchen eine starke Stimme der professionellen Pflege in Deutschland", sagte Westerfellhaus, der bis zum vergangenen Jahr Präsident des Deutschen Pflegerates war, der Dachorganisation der Pflege-Berufsverbände.
In der Debatte um mögliche Beitragssenkungen ließ Westerfellhaus eine andere Meinung erkennen als Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Spahn hatte angesichts der Milliarden-Überschüsse bei den gesetzlichen Krankenversicherungen eine Entlastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gefordert. Westerfellhaus sprach sich hingegen dafür aus, die Reserven zu verwenden, um die Arbeitssituation der Pflegekräfte zu verbessern. Wenn die Löhne in der Pflege steigen sollten, dürfe dies nicht auf Kosten der Pflegebedürftigen gehen, sagte er.
Er werde sich für allgemeinverbindliche Tarifverträge in der Pflege einsetzen, kündigte Westerfellhaus an. Es müsse darüber dringend mit den Arbeitgebern und Gewerkschaften gesprochen werden. Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Die Politik müsse das Vertrauen der Pflegekräfte zurückgewinnen, sagte Westerfellhaus. Ihnen seien immer wieder Verbesserungen versprochen worden, die aber bis heute nicht spürbar seien. Es komme nun darauf an, dass die Reformen umgesetzt würden. Wenn sich Ausbildung, Bezahlung und Arbeitsbedingungen nicht deutlich verbesserten, würden weiterhin Pflegekräfte ihren Beruf aufgeben, ins Ausland gehen oder sich die Einrichtungen das Personal gegenseitig abwerben, warnte Westerfellhaus, der bis zu seinem Wechsel nach Berlin Geschäftsführer einer großen Pflege-Ausbildungsstätte in Nordrhein-Westfalen war.
"Ich will nicht mehr wissen, warum etwas nicht geht, sondern wie es geht", sagte Westerfellhaus. Pflege sei "kein Handlangerberuf". Deshalb unterstütze er die Reform der Berufsausbildung und Pläne für eine neue Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen. Westerfellhaus würdigte auch die Absicht der Bundesregierung, 8.000 neue Pflegestellen in Altenheimen zu finanzieren. "Ich weiß allerdings nicht, wie man auf die 8.000 gekommen ist. Vielleicht fehlt da eine Null - hinten und nicht vorne", sagte er mit Blick auf den Fachkräftemangel. Schon heute bleiben freie Stellen im Durchschnitt vier Monate unbesetzt, weil sich keine Bewerber finden.
Westerfellhaus war von 2009 bis 2017 Präsident des Deutschen Pflegerats. Am 21. März war er auf Vorschlag von Spahn vom Bundeskabinett in sein neues Amt berufen worden. Sein Vorgänger war der heutige nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU). In der vergangenen Legislaturperiode lagen die Aufgaben des Patienten- und Pflegebevollmächtigten noch in einer Hand.
Berlin, Frankfurt a.M. (epd). Die Bundesregierung sieht in der dualen Ausbildung in Deutschland "ein Erfolgsmodell". Dennoch seien zusätzliche Maßnahmen notwendig, um die berufliche Bildung weiterzuentwickeln, sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) am 18. April in Berlin bei der Verabschiedung des Berufsbildungsberichts 2018 durch das Bundeskabinett. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erneuerte ihre Forderung nach einem Recht auf einen Ausbildungsplatz.
Bei der in den Medien immer wieder zitierten "Abbrecherquote" von etwas mehr als 25 Prozent handele es sich tatsächlich um vorzeitige Vertragslösungen. Aber, erklärte Karliczek: "In vielen Fällen - etwa der Hälfte - lösen junge Menschen den Vertrag, um ihre Lehre an anderer Stelle oder in einem anderen Beruf fortzusetzen." Die Quote der echten Ausbildungsabbrüche liegt nach ihren Angaben bei 12 bis 13 Prozent.
Die Zahl der im Jahr 2017 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge liegt den Angaben nach erneut über 520.000 und ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplatzangebote ist um rund 10.000 gestiegen.
Die Ministerin sagte, Angebot und Nachfrage bei Lehrstellen passten noch oft nicht zusammen. 2017 ist die Zahl der unbesetzt gebliebenen betrieblichen Ausbildungsstellen auf knapp 49.000 gestiegen. Dem gegenüber stehen etwa 24.000 unversorgte Bewerber.
"Der Bericht bringt auch zum Ausdruck, dass junge Menschen mit Migrationshintergrund noch stärker in die Berufsbildung integriert werden müssen", sagte Karliczek weiter. Schließlich sei ein starker Anstieg des Ausbildungsinteresses bei Flüchtlingen zu verzeichnen: Knapp 10.000 Geflüchtete begannen bis zum Beginn des Berufsschuljahres eine Lehre.
Als "gesellschaftspolitischen Skandal ersten Ranges" bezeichnete Ansgar Klinger vom GEW-Bundesvorstand, dass laut Bericht mehr als 2,1 Millionen junge Erwachsene im vergangenen Jahr keinen Berufsabschluss hatten. Vor diesem Hintergrund warb er für eine gesetzliche Ausbildungsgarantie.
Zudem sei der Anteil der Betriebe, die ausbilden, erstmals unter 20 Prozent gesunken. "Das sind Fehlentwicklungen, die ein genaues Hinsehen und Überprüfen der Ausbildungsqualität erfordern", sagte Klinger in Frankfurt am Main
Berlin (epd). Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat zum 130-jährigen Bestehen des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) das ehrenamtliche Engagement Tausender Freiwilliger gewürdigt. Die rund 20.000 Menschen, die sich freiwillig und unentgeltlich im Verband engagieren, stünden für Respekt, Toleranz, Verantwortungsbewusstsein und Rücksichtnahme, erklärte Steinmeier am 18. April in Berlin. Dies seien Tugenden, "die in unserer offenen Gesellschaft und unserer Demokratie unverzichtbar sind".
Dabei sei klar, dass bürgerschaftliches Engagement die staatliche Daseinsvorsorge nicht ersetzen könne und dürfe, sagte Steinmeier. Nur durch gutes Zusammenspiel zwischen gemeinnützigem Sektor und Staat könnten Herausforderungen wie der demografische Wandel, die drohende Verödung ganzer Landstriche oder das Miteinander verschiedener Kulturen bewältigt werden, sagte der Bundespräsident bei dem Parlamentarischen Abend anlässlich des 130. Gründungsjubiläums des ASB.
Der Verband stehe heute wie vor 130 Jahren für Menschlichkeit und ein gutes Miteinander. "Gerade in einer Zeit, in der der Ton in unserer Gesellschaft rauer wird und mancherorts Risse entstehen, brauchen wir mehr von dieser Haltung", betonte Steinmeier.
Dabei erinnerte er auch an die hauptamtlich Beschäftigten in dem Wohlfahrtsverband. Zehntausende von ihnen erbrächten Tag für Tag wichtige soziale Dienstleistungen im Rettungsdienst, in Kindertagesstätten, in Pflegeheimen oder in Hospizen. "Was sie leisten, soll und kann durch bürgerschaftliches Engagement nicht ersetzt werden", betonte der Bundespräsident.
Der ASB ist unter anderem im Rettungswesen, Zivil- und Katastrophenschutz, in der Altenhilfe, der Behindertenhilfe sowie in der Kinder- und Jugendhilfe aktiv.
Brüssel (epd). Die EU und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) raten dazu, Flüchtlinge "von Tag eins an" zu integrieren. Generell sollten Migranten unabhängig von ihrem rechtlichen Status nach ihrer Ankunft nicht lange ohne Beschäftigung sein, heißt es in einem am 18. April in Brüssel vorgestellten gemeinsamen Bericht, der zwölf Ratschläge zur Integration gibt.
Da Migranten mit größerer Wahrscheinlichkeit arbeitslos oder aber in ihren Jobs überqualifiziert seien als andere Einwohner, sollten lokale Datenbanken aufgebaut werden, die ihre speziellen Fähigkeiten auflisten, heißt es in dem Bericht weiter. Der räumliche Abstand zwischen Migranten und Alteingesessenen soll den Ratschlägen zufolge verringert werden. Dies könne etwa durch öffentliche Angebote für beide Zielgruppen wie Büchereien und Kulturzentren geschehen.
Mitarbeiter öffentlicher Behörden sollten für die Integration von Ausländern geschult werden und sich auch aus der Bevölkerung mit Migrationshintergrund rekrutieren. Zugleich müssten auf lokaler Ebene mehr Daten über Migranten erhoben werden, um die Integrationspolitik anzupassen, heißt es im Bericht von EU und OECD.
Hannover (epd). Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann (SPD) hat einen europaweit einheitlichen Behindertenausweis gefordert. Ziel müsse die gleichberechtigte Teilhabe für alle Menschen auf Reisen vor allem in den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport und Verkehr sein, sagte sie am 18. April im niedersächsischen Landtag in Hannover.
Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten bestehe kein einheitliches Schwerbehindertenrecht, weder bei der Anerkennung von Beeinträchtigungen noch bei der Gewährung von Nachteilsausgleichen, sagte die Ministerin. Die nationalen Dokumente seien daher nicht europaweit gültig. Ansprüche im Ausland ergäben sich aufgrund eines deutschen Schwerbehindertenausweises ebenso wenig wie umgekehrt Ansprüche in Deutschland aufgrund eines ausländischen Ausweises.
Ein im Jahr 2015 gestartetes EU-Projekt soll Reimann zufolge Ideen für einen praktikablen europäischen Behindertenausweis sammeln und zusammenfassen. Die Ergebnisse sollen 2020 vorliegen.
Berlin (epd). Der Evangelische Arbeitskreis der CDU/CSU (EAK) wirft der AfD beim Thema Behinderung ein "abgründiges und unchristliches Menschenbild" vor. Der EAK-Vorsitzende Thomas Rachel sprach am 19. April mit Blick auf eine Anfrage der AfD im Bundestag von einem "gezielt inszenierten Tabubruch und politischer Verantwortungslosigkeit". Hintergrund ist eine von der Partei gestellte kleine Anfrage zum Thema "Schwerbehinderte in Deutschland", auf die die Bundesregierung am 11. April geantwortet hat.
Rachel zufolge wird in der Anfrage das Thema Behinderung mit Inzucht sowie nationaler Herkunft und Migrationshintergrund unzulässig verknüpft. "Mit großer Sorge kritisieren wir die erfolgte Stigmatisierung von Menschen mit Einschränkungen durch die AfD", sagte Rachel. Die Partei offenbare eine nationalistisch-völkische Ideologie.
In der Anfrage wollte die AfD unter anderen wissen, "wie sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Behinderten seit 2012 entwickelt hat, insbesondere die durch Heirat innerhalb der Familie entstandenen (aufgeschlüsselt nach Jahren)?" Und: "Wie viele Fälle (...) haben einen Migrationshintergrund?" Die Antwort der Bundesregierung: "Daten zum Familienstand der Eltern von Kindern mit Behinderungen werden in der Statistik der Schwerbehinderten nicht erhoben."
Für Empörung hatte die Anfrage auch beim "Würzburger Bündnis für Zivilcourage" gesorgt. Es stellte nach eigenen Angaben am 16. April Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Mitglieder der AfD-Bundestagsfraktion. Unter anderem werde Behinderung von der Partei als "zu vermeidendes gesellschaftliches Übel" dargestellt, heißt es in der Anzeige. Mit ihrer Einordnung knüpften die Politiker inhaltlich an Argumente der Nationalsozialisten über "lebensunwertes Leben" an, hieß es.
Frankfurt a.M. (epd). Computerspielsucht. So lautet oft die Diagnose von Eltern, die auffälliges Verhalten bei ihren Kindern feststellen. Auch Tina S. hat den Verdacht, dass bei ihrem Sohn Uwe etwas aus dem Ruder läuft. Er ist 22 Jahre alt. Er geht einem Beruf nach, lebt aber noch immer zu Hause. Was er verdient, gibt er für Online-Spiele aus.
Mehrmals schon überzog er in den vergangenen fünf Jahren sein Konto. Wie intensiv er abends, nachts und am Wochenende spielt, weiß seine Mutter nicht: "Ich will ihn nicht kontrollieren." Allerdings fällt ihr auf, dass Uwe seine Freizeit kaum noch außer Haus verbringt.
Früher ging Uwe regelmäßig zum Sport. Das hörte vor drei Jahren auf: "Er sagte, dass ihm das angeblich noch nie Spaß gemacht habe." Nun hockt er die meiste Zeit zu Hause. Höchstens einmal im Monat geht er weg, um Bekannte zu treffen.
Ende vergangenen Jahres wandte sich Tina S. an eine Suchtberatungsstelle, weil sie nicht mehr weiter wusste. Seither nimmt sie an einer Angehörigengruppe teil. Uwe ist bereit, sich parallel einzeln von einer Suchtberaterin begleiten zu lassen. Tina S. hofft, dass er einsieht, wie problematisch sein Verhalten ist: "Wobei ich natürlich nicht weiß, ob er nur mir zuliebe zur Beratung geht."
An vielen Hochschulen beschäftigen sich Wissenschaftler mit der Frage, welche Auswirkungen ein hoher Konsum digitaler Medien hat. "Immer mehr Menschen verlieren sich in virtuelle Welten", sagt Pflegewissenschaftlerin Vanessa Jakob vom Institut für Medizinökonomie der Rheinischen Fachhochschule Köln. Unter ihrer Koordination entstand die BLIKK-Medienstudie 2017, in die knapp 5.600 Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 15 Jahren einbezogen wurden. Ein Ergebnis war, dass fast 17 Prozent aller 13- bis 15-Jährigen zugeben, Probleme mit der Kontrolle ihres eigenen Internetkonsums zu haben.
Christoph Möller, Leiter der Therapiestation "Teen Spirit Island" für suchtkranke junge Menschen im Kinderkrankenhaus Auf der Bult in Hannover, kritisiert massiv, dass die Kindheit immer stärker digitalisiert wird. "Facebook und Twitter erzeugen ein stärkeres Verlangen als Tabak und Alkohol", ist der Kinder- und Jugendpsychiater überzeugt. ADHS und "emotionale Einsamkeit" sieht er als Folgeerscheinungen eines zu exzessiven Medienkonsums.
In Hannover wurden im Jahr 2010 die bundesweit ersten Plätze zur Behandlung von Internetsucht geschaffen. Die betroffenen Jugendlichen brauchen eine klare Tagesstruktur, sagt Möller. "Sie müssen weg von der Tag-Nacht-Umkehr." Für die Patienten der Therapiestation "Teen Spirit Island" heißt das zum Beispiel, dass alle jeden Morgen pünktlich am Frühstückstisch erscheinen müssen. "Klappt das bei einem nicht, müssen alle abends früher ins Bett."
Holger Faust, Leiter der Drogenberatungsstelle der Stadt Würzburg, bestätigt, dass Jugendliche, die kaum mehr aus der virtuellen Welt auftauchen, eine feste Tagesstruktur und vor allem Ideen für eine alternative Freizeitgestaltung brauchen. Bei ihm sei gerade der 15 Jahre alte Fabian in Beratung. Der Junge wechselte vor wenigen Monaten die Schule. In seiner neuen Klasse findet er keinen Anschluss. Im exzessiven Online-Spiel holt er sich Spannung, Befriedigung und Anerkennung.
"Er spielte täglich acht bis zehn Stunden", schildert Faust. Am Wochenende war Fabian mit kurzen Unterbrechungen 16 Stunden am Computer. Irgendwann hielt seine Mutter es nicht mehr aus. Sie überzeugte Fabian davon, zur Drogenberatung zu gehen. "Im Moment arbeitet er daran, seinen Spielekonsum auf vier Stunden täglich zu beschränken." Nun hat er auch Spaß am Schwimmen und Skateboarden.
Für Erwachsene ist es wichtig zu verstehen, welche Faszination digitale Medien haben, sagt Andreas Gohlke, Experte für Mediensucht aus dem hessischen Mühltal. "Es ist sehr leicht, der Faszination der digitalen Medien zu erliegen", sagt der Sozialarbeiter, der rund 20 Menschen mit Internetsucht pro Monat begleitet und behandelt. Wer einem Jugendlichen sagt "Schalt doch einfach aus", habe das nicht begriffen. So einfach sei es nun mal nicht.
Linz, Frankfurt a.M. (epd). Kurosch Yazdi hat zusammen mit Co-Autor Ben Springer ein Zehn-Punkte-Programm entworfen, von Facebook loszukommen: "Klick und Weg - Das Facebook-Aufhörbuch" ist am 14. April erschienen. Yazdi leitet als Chefarzt die Klinik für Psychiatrie mit Schwerpunkt Suchtmedizin des Kepler Universitätsklinikums Linz. Elisa Makowski stellte drei Fragen an den Autor und Suchtmediziner.
epd sozial: Herr Yazdi, warum plädieren Sie in Ihrem Buch dafür, mit Facebook ganz aufzuhören?
Kurosch Yazdi: Ich sage ja nicht, dass jeder Mensch auf der Welt aufhören soll. Es gibt viele Menschen, die in einem sinnvollen Ausmaß die Sozialen Netzwerke konsumieren und sich damit nicht schaden. Das ist wie bei Alkohol. Mir geht es um solche Menschen, die ihren Online-Konsum derart übertrieben haben, dass sie ein echtes Problem entwickelt haben. Da gibt es zwei Arten von Menschen: Die einen schaffen es, ihren Konsum so weit in den Griff zu bekommen, dass sie sich nicht mehr schaden. Und die, für die es leichter ist, ganz aufzuhören.
epd: Soziale Medien zu nutzen, mache einsam, kritisieren sie. Jedoch kann man über Facebook alte Freunde treffen, chatten und neue Bekanntschaften schließen. Ist das alles nur Einbildung?
Yazdi: Ursprünglich wurden Soziale Netzwerke dafür gemacht, damit Menschen, die sich in der realen Welt kennen, zusätzlich auch online in Kontakt bleiben können. Doch mittlerweile ist es bei ganz vielen jungen Menschen umgekehrt: Die lernen Hunderte Menschen online kennen, die sie noch nie in Echt gesehen haben und auch nie sehen werden. Gerade viele Jugendliche haben nur noch Online-Freundschaften.
epd: Heutzutage ist es normal, online und offline Freundschaften zu haben. Warum unterscheiden Sie da in der Qualität?
Yazdi: Menschen sind Rudeltiere, wir kommunizieren nicht nur über Worte, sondern ganz, ganz viel nonverbal und das ist der wichtigere Teil: Wie schaut mein Gegenüber aus, wie riecht er, wie kommt er auf mich zu, berührt er mich oder nicht? Sie können, wenn Sie jemandem die Hand geben oder umarmen, hundertausendmal besser sagen, ob Ihnen der Mensch passt, als wenn Sie mit ihm Hunderte Briefe wechseln. Wenn Sie also ausschließlich über Kurznachrichten-Dienste kommunizieren, dann fehlen ihnen genau diese Informationen, damit eine echte Beziehung zustande kommen kann. Es gibt eben keine Online-Rudel.
Frankfurt a.M. (epd). "Dein Leben hängt davon ab, was du aus dem machst, was aus dir gemacht worden ist." Über dieses Zitat von Jean Paul Sartre sollen die Schüler diskutieren, lautet der Arbeitsauftrag von Marina Helmedag. Die zierliche blonde Lehrerin unterricht die Klasse in Deutsch. Kaum zu glauben, dass sie sich vor einer Klasse mit Ex-Drogenjunkies durchsetzen kann. Wenn sie spricht, ist es mucksmäuschenstill.
Helmedag ist eine der 25 Lehrerinnen und Lehrer, die am 1971 gegründeten Bildungszentrum Hermann Hesse (BZH) in Frankfurt am Main arbeiten. Hier können ehemals drogenabhängige Jugendliche einen Schulabschluss machen. 140 Plätze hat die Schule, im Schnitt sind die Schüler 24 Jahre alt. Das BZH ist eine staatlich anerkannte Privatschule. Auf den Abschlusszeugnissen steht trotzdem ein anderer Schulname. Schließlich sollen die Schüler bei künftigen Bewerbungen dieselben Chancen haben wie andere.
Als Nadine spricht, hören ihre Mitschüler ruhig zu. Mit zwölf Jahren hat die junge Frau mit den großen, braunen Kulleraugen zum ersten Mal gekifft, mit 14 nahm sie Speed. Seit einem halben Jahr ist die 23-Jährige am BZH. "Ich kam, als es mir richtig scheiße ging. Da hatte ich einen richtig heftigen Absturz." Den letzten Rückfall hatte sie, als ihr Vater starb und sie ihre ungeborenen Zwillinge verlor.
"Wir sind hier bei Gleichgesinnten. Hier ist es viel besser als an anderen Schulen", sind sich die Jugendlichen einig. "An meiner alten Schule wurde ich gemobbt", erzählt Nadine. "Die haben mich bespuckt und geschlagen." Sieben Mal habe sie die Schule gewechselt. Nach ihrer Zeit am BZH möchte sie Politik studieren.
Die Wände sind vielleicht ein wenig kahl, es ist ungewöhnlich ruhig, sonst sieht die Schule aus wie jede andere. In dem langen Flur im ersten Obergeschoss haben auch die sechs Sozialarbeiter ihre Büros. Die Jugendlichen treffen sich einmal pro Woche mit ihnen, reden über alles, was ansteht.
"Das macht uns einzigartig", sagt Schulleiter Jan Große, der mit seinen verwaschenen Jeans und Ohrringen wie der klassische "Kumpel-Typ" wirkt. "Bei uns werden die Schüler nicht nur unterrichtet, sondern erhalten auch Hilfe, wenn es zum Beispiel um Anträge bei Ämtern geht." Die meisten duzen sich hier, auch das sorge für einen "Kontakt auf Augenhöhe", findet Große.
Gut 1.400 Schüler haben bis heute ihren Abschluss gemacht. Alleine im vergangenen Jahr waren es 28, fünf von ihnen schafften das Abitur. Etwa 10 bis 15 Prozent brauchten einen zweiten oder dritten Anlauf, einige haben es nie gepackt. "Den ein oder anderen habe ich in irgendeiner Ecke am Bahnhof wiedergetroffen, manche sind sogar gestorben", erzählt der Schulleiter, berührt und gefasst zugleich.
Rausgeschmissen werden die jungen Erwachsenen nur, wenn sie gewalttätig werden. Auch Drogen sind tabu. Das steht im Vertrag, der zu Beginn zwischen Schüler und BZH aufgesetzt wird. Darin müssen sich die Jugendlichen auch bereiterklären, jederzeit Urinproben abzugeben.
"Wir sind hier keine Bus-Kontrolleure. Solche Tests führen wir nur durch, wenn ein akuter Verdacht besteht", erklärt der ehemalige Gymnasiallehrer Große. Einige Schüler versuchten dann auch zu schummeln, indem sie Urin mit Wasser verdünnten. In so einem Fall könne der Vertrag gekündigt werden. "Das ist in 46 Jahren aber sehr, sehr selten passiert", sagt Große.
Jeremias hat große Pläne. Der 20-Jährige möchte Pädagoge werden. "Mir haben so viele Leute geholfen. Ich will einfach was zurückgeben." Mit 16 ist er abgestürzt. Auch bei ihm hat es mit Kiffen angefangen. Später kam Kokain dazu. Einmal hat er seinem Bruder 500 Euro aus der Abi-Klasse geklaut. "Erst als meine Schwester ihr Kind bekommen hat und meinte: So einen Onkel will ich nicht für mein Kind, da fing ich eine Therapie an." Die Therapeuten legten ihm das BZH ans Herz. Seit Mitte September ist er hier.
Über die Hälfte der Schüler haben neben ihrem Suchtproblem eine Krankheit wie Schizophrenie, ADHS oder Borderline. Oftmals können sich die jungen Erwachsenen nur schwer konzentrieren, sich Dinge kaum merken. Aber die Erfahrungen der Jugendlichen könnten manchmal auch von Vorteil sein, erzählt Schulleiter Große. "Wenn wir zum Beispiel Georg Büchners 'Lenz' lesen und über Schizophrenie sprechen. Dann können die Schüler auch wirklich mitreden, weil sie so etwas zum Teil selbst erlebt haben."
"Was aus dir gemacht worden ist" - es kommt nicht oft vor, dass die Jugendlichen untereinander über ihre Vergangenheit sprechen. "Wir sind clean, wir reden über andere Sachen", sagt ein Schüler. Die anderen nicken zustimmend. "Wir sind eine Gemeinschaft", sagt Nadine, während sich Jeremias eine Zigarette dreht. "Krieg ich die Hälfte?", fragt sie. Auf dem Weg nach draußen geht es bei den Jugendlichen dann schon wieder um die nächste Deutschstunde. Jeremias seufzt: "Ich hab gar keinen Bock auf Brecht", und überlässt Nadine die letzten Züge seiner Zigarette.
Weimar (epd). Deutschlands Kinder- und Jugendärzte beobachten bei ihren jungen Patienten zunehmend psychosomatische Störungen. Dabei fehle gerade bei der sehr aufwendigen Behandlung von Schlaf- und Essstörungen sowie von chronischen Schmerzen für die Behandlung von Jugendlichen die nötige Zeit, sagte der fachliche Leiter des 24. Jugendmedizin-Kongresses, Burkhard Ruppert, am 13. April in Weimar. Nach seinen Angaben zählen die jungen Leute zu der am schlechtesten versorgten Altersgruppe in Deutschland. 20 Jahre nach Einführung von Gesundheitsuntersuchungen für Jugendliche würden diese mit 43 Prozent von nur weniger als der Hälfte der Anspruchsberechtigten genutzt, beklagte der Mediziner.
Dauerbrenner für die Kinder- und Jugendärzte bleiben die aus ihrer Sicht unbefriedigenden Impfquoten in Deutschland. Der Impfstatus junger Eltern selbst sei oft "katastrophal lückenhaft", kritisierte der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte Deutschlands (BVKJ), Thomas Fischbach. Es seien weniger die Impfgegner, die Sorgen bereiteten, sondern die "Schusseligkeit" mancher Eltern. Deshalb sei es notwendig, das Impfen von Eltern bundesweit auch in den Kinderarztpraxen zu erlauben. Zudem müsse für alle Kindergartenkinder eine Impfpflicht gelten, sagte Fischbach.
Kritisch sehen die Experten die Pläne der neuen Bundesregierung zur umfassenden Digitalisierung des Schulalltags. Diese würden auch Risiken bergen, wie die etwa 100.000 Kinder im Alter von zwölf bis 17 Jahren belegten, die nach einer aktuellen Studie der Krankenkasse DAK in Deutschland als süchtig nach sozialen Medien gelten. Gerade die Jüngeren seien nicht in der Lage, selbstverantwortlich mit einem eigenen Smartphone oder Tablet umzugehen, hieß es.
Noch entschiedener wandte sich Fischbach gegen eine zu frühe Nutzung digitaler Medien. Bildschirme hätten bei Kleinkindern nichts verloren. "Sie brauchen für ihre Entwicklung andere Reize, als sie durch Medien bekommen", sagte Fischbach. Es gebe deutliche Hinweise darauf, dass es einen Zusammenhang zwischen Entwicklungsproblemen und einem hohen Medienkonsum gibt. Gerade weil es noch zu wenige Untersuchungen und wissenschaftliche Erkenntnisse zu diesem Thema gebe, sprach sich Fischbach dafür aus, die Kinder besser vorausschauend zu schützen, als sie zu früh digitalen Medien auszusetzen.
Berlin (epd). Die Diakonie Deutschland hat eine Stärkung der Sozialpolitik auf europäischer Ebene gefordert. "Europäische Integration ist ohne soziale Gerechtigkeit nicht zu haben", sagte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, am 17. April in Berlin auf der zweiten Europakonferenz des evangelischen Wohlfahrtsverbandes. Das derzeitige "Fremdeln" mit der europäischen Idee in vielen Staaten sei Folge "der sehr realen Spaltung" der europäischen Gesellschaften in Globalisierungsgewinner und Globalisierungsverlierer.
Im Mittelpunkt der Tagung stand die im vergangenen Jahr veröffentlichte "Diakonie-Charta für ein Soziales Europa". Sie fordert unter anderem eine Gleichrangigkeit von wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung sowie eine "substanzielle Stärkung der sozialen Dimension" in der EU. Gastredner war der Journalist und Autor Heribert Prantl, der unter anderem das Buch "Trotz alledem! - Europa muss man einfach lieben" veröffentlicht hat.
Loheide betonte, eine europäische Identität abseits von Ideen der Konkurrenz und des Nationalismus entstehe nur dort, wo Menschen Solidarität und Gerechtigkeit erleben. Das Gefühl von Zugehörigkeit und Identität stelle "sich dort nicht ein, wo dauerhaft Angst um die eigene Zukunft besteht", wo es Sorgen um den Arbeitsplatz, bezahlbaren Wohnraum, die Bildungschancen der eigenen Kinder oder die Versorgung bei Krankheit oder im Alter gebe.
Prantl, der der Chefredaktion der "Süddeutschen Zeitung" angehört und deren Meinungsressort leitet, warb für einen Aufbruch und eine Reform Europas "an Haupt und Gliedern". Europa brauche eine "Transnationalisierung der Demokratie" und sozialstaatlicher Grundgarantien. "Die Menschen in Europa wollen spüren, dass diese EU für sie da ist und nicht zuvorderst für Banken und den internationalen Handel", sagte Prantl. Erst eine kluge Sozialpolitik mache aus der "etwas sperrigen EU", die noch zu sehr Wirtschaftsgemeinschaft sei, "eine Heimat für die Menschen, die darin leben".
Prantl kritisierte zugleich die Privatisierung sozialer Verantwortung in der EU, soziale Belange und das Gemeinwohl kämen zu kurz. "Diesen Weg sollte die EU so nicht weitergehen, sie sieht noch immer viel zu viel durch die Brille der Wettbewerbsfreiheit", betonte der Journalist. So seien etwa die Anstöße für eine Privatisierung der Post, der Telekommunikation und der Bahn von Brüssel ausgegangen. "Deshalb ist Brüssel stolz auf diese Privatisierungen, nicht aber der Verbraucher", betonte Prantl: "Wenn der Staat seine Aufgaben abwirft wie der Baum die Blätter im Herbst, wenn sich der Staat immer kleiner macht, dann wird auch der Bereich, den die Wähler mitbestimmen können, immer kleiner." Zu viel Entstaatlichung werde so zur Gefahr für die Demokratie. Dies fange schon bei der Privatisierung kommunaler Versorgungsbetriebe an.
Mit Blick auf die Bankenkrise sagte der gelernte Jurist, es gebe "ein eklatantes Missverhältnis zwischen der Hektik der Spardiktate, die über die Südländer der EU verhängt werden, und der Apathie, wenn es um die Zähmung des Finanzkapitalismus geht". Für 90 Prozent der ehemals privaten Schuldtitel garantierten oder hafteten direkt oder indirekt die europäischen Steuerzahler, so Prantl: "Europa wurde offensichtlich missbraucht, um die Finanzkapitalisten zu bedienen."
Vom Europäischen Gerichtshof forderte Prantl, er müsse "seine Wirtschaftsausgerichtetheit ablegen" und sich als Hüter der europäischen Verfassung mit all ihren Rechten, insbesondere den sozialen Rechten verstehen.
Mainz (epd). Pflegekräfte, die Opfer von Übergriffen durch Patienten werden, erfahren im Anschluss oft keine Unterstützung durch ihre Arbeitgeber. Gewalt in der Pflege sei ein "bekanntes und verbreitetes Phänomen", sagte der Kölner Pflegewissenschafter Daniel Tucman am 17. April beim "Pflegetag Rheinland-Pfalz" in Mainz. In der Hälfte aller Kliniken und Pflegeeinrichtungen fehlten jedoch Ansprechpartner, an die sich Gewaltopfer wenden können, berichtete er aus einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung.
Intensive Unterstützung für die Betroffenen gebe es noch seltener: "In zehn Fällen, in denen eine Pflegekraft angegriffen wird, hat einmal jemand Interesse, dass das aufgearbeitet wird." Die rheinland-pfälzische Landespflegekammer hatte Gewalt von und gegen Pflegekräfte als Schwerpunktthema des von ihr veranstalteten Kongresses ausgewählt. Rund 1.400 Pflegekräfte, Behördenvertreter und Politiker waren dazu in die Mainzer Rheingoldhalle gekommen.
Der Pflegeforscher Tucman stellte eine Untersuchung vor, bei der sein Institut die Erfahrungen von rund 400 Pflegekräften ausgewertet hatte. Rund 14 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, häufig selbst Opfer von Übergriffen zu werden. Zwölf Prozent erklärten außerdem, in ihren Einrichtungen komme es "sehr häufig oder eher häufig" zu Gewalt gegen Patienten. Nur jede dritte Pflegefachkraft gab an, dass das Thema Gewalt in der Pflege während der eigenen Ausbildung Thema gewesen sei.
Der Frankfurter Medizinrechts-Professor Thomas Schlegel erklärte, es gebe einen Zusammenhang zwischen Überlastung und schlechter Personalausstattung und Fällen von Gewalt in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die Betreiber müssten ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern besser nachkommen. "Aggression ist der Kontrapunkt zum Burn-out."
Kassel (epd). Der Unternehmensgruppe "Versicherer im Raum der Kirchen" (VRK) hat seine Bruttobeitragseinnahmen im vergangenen Jahr um 1,4 Prozent auf 497,8 Millionen Euro gesteigert. Drei der vier VRK-Gesellschaften steigerten ihre Einnahmen, die Familienfürsorge Lebensversicherung verzeichnete hingegen einen Rückgang, wie die VRK am 13. April mitteilte. Der Kapitalanlagenbestand sei um 3,2 Prozent auf knapp 4,38 Milliarden Euro gewachsen.
Seit einigen Jahren legen die VRK-Versicherer nach eigenen Angaben ausschließlich in ethisch-nachhaltigen Kapitalanlagen an. Bis Ende des vergangenen Jahres seien 97 Prozent der direkt für das eigene Versicherungsgeschäft gehaltenen Anlagen in Aktien und Renten als nachhaltig klassifiziert worden, erklärte Vorstandssprecher Jürgen Mathuis.
Zu den VRK-Gesellschaften gehören der VRK Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, die Bruderhilfe Sachversicherung AG, die Familienfürsorge Lebensversicherung AG und die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG.
Karlsruhe (epd). Die paritätische Kinderbetreuung durch getrennt lebende Eltern ist keine Pflicht. Weder aus dem Grundgesetz noch aus der UN-Kinderrechtskonvention lässt sich eine Pflicht des Gesetzgebers ableiten, das sogenannte paritätische Wechselmodell als Regelfall für die Betreuung des gemeinsamen Kindes vorzuschreiben, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am 12. April in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.
Im Streit lagen zwei getrennt lebende, nicht verheiratete Eltern aus dem Raum Rüsselsheim. Beide üben für das gemeinsame Kind auch das gemeinsame Sorgerecht aus. Das Kind lebt jedoch bei der Mutter.
Der Vater wollte gegen den Willen der Mutter gerichtlich das sogenannte paritätische Wechselmodell erzwingen, bei dem die Eltern sich zu gleichen Teilen um das Kind kümmern. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main wies den Antrag des Vaters zurück. Die Eltern seien zu wenig kooperativ, damit das Wechselmodell zum Wohle des Kindes funktionieren könnte.
Damit werde sein im Grundgesetz verankertes Elternrecht verletzt, meinte der Vater. Er rügte, dass die aktuelle Gesetzeslage trotz seines im Grundgesetz verankerten Elternrechts nicht das Wechselmodell als Regelfall vorsieht. Auch aus der UN-Kinderrechtskonvention folge, dass das paritätische Wechselmodell das "Regelbetreuungsmodell" sein müsse. Der Gesetzgeber müsse hier nachbessern.
Die Verfassungsbeschwerde hatte jedoch keinen Erfolg. Weder aus dem Grundgesetz noch aus der UN-Kinderrechtskonvention ergebe sich, dass getrennt lebenden Eltern eine paritätische Betreuung im Regelfall zustehen müsse. Zu Recht habe das OLG diese Betreuungsform im konkreten Fall wegen des Kindeswohls abgelehnt, weil das Verhältnis zwischen den Eltern "hoch strittig" sei.
Es liege damit auch kein Widerspruch zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 1. Februar 2017 vor, betonten die Verfassungsrichter. Der BGH hatte zwar festgestellt, dass auch gegen den Willen eines Elternteils ein Gericht das paritätische Wechselmodell anordnen könne.
Die gesetzliche Regelung orientiert sich laut BGH zwar am sogenannten Residenzmodell, bei dem ein Elternteil die Kindesbetreuung überwiegend ausübt. Ein gesetzliches Leitbild, das andere Betreuungsmodelle ausschließt, sei dies aber nicht.
Die BGH-Richter hatten damals aber hervorgehoben, dass die Betreuungsform auch dem Kindeswohl entsprechen müsse. Dies wiederum setze die Fähigkeit der Eltern zu Austausch und Zusammenarbeit voraus. Je älter das Kind sei, desto eher könne es bei einem gewünschten Wechselmodell zudem mit entscheiden.
Sei das Verhältnis der Eltern "erheblich konfliktbelastet", liege ein gerichtlich angeordnetes paritätisches Wechselmodell "in der Regel nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes", so der BGH.
Bei der Wahl des Betreuungsmodells geht es aber nicht nur darum, wer wann mit seinem Kind zusammen sein darf und dieses betreuen kann. Auch unterhaltsrechtlich hat das gewählte Betreuungsmodell Auswirkungen.
Während bei dem Residenzmodell derjenige Elternteil Kindesunterhalt erhält, bei dem das Kind überwiegend wohnt, sieht das beim Wechselmodell etwas anders aus. Nach einem BGH-Beschluss vom 5. November 2014 sind dann beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet. Verdienen beide Elternteile genau gleich, muss keiner dem anderen Kindesunterhalt zahlen. Hat dagegen ein Elternteil ein höheres Einkommen, muss er dies ausgleichen, indem er dem Ex-Partner Barunterhalt zahlt.
Die zeitlich hälftige Aufteilung der Betreuung könne zudem nur ein Indiz für das Vorliegen des Wechselmodells sein. Entscheidend sei letztlich, ob die Eltern auch zu gleichen Teilen die Betreuungsverantwortung für die Kinder übernehmen. Dies müsse ein Familiengericht entscheiden.
Liege dagegen kein Wechselmodell vor, betreue aber der allein unterhaltspflichtige Elternteil die Kinder mehr als üblich, könne die Unterhaltszahlung gemindert werden. Eine Herabstufung um eine oder mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle sei dann möglich, so der BGH in einer weiteren Entscheidung vom 12. März 2014.
Az.: 1 BvR 2616/17 (Bundesverfassungsgericht)
Az.: XII ZB 601/15 (Bundesgerichtshof zu Kindeswohl und Wechselmodell)
Az.: XII ZB 599/13 (Bundesgerichtshof zu Unterhalt und Wechselmodell)
Az.: XII ZB 234/13 (Bundesgerichtshof zu Unterhalt und Residenzmodell)
Karlsruhe (epd). Ein unnötiger Streit mit der Arbeitsagentur kann für Arbeitssuchende teuer werden. Sie müssen die Anwaltskosten selbst tragen, wenn sie bei einem von der Arbeitsagentur vorgeschlagenen, aber für sie unpassenden Meldetermin gleich einen Anwalt einschalten und Widerspruch einlegen, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am 13. April veröffentlichten Beschluss entschied.
Hintergrund des Rechtsstreits war eine Meldeaufforderung der Arbeitsagentur an einen Arbeitssuchenden. Die Behörde wollte mit dem aus dem Raum Köln stammenden Mann seine aktuelle berufliche Situation besprechen.
Der Arbeitssuchende war mit dem Termin nicht einverstanden. Doch statt die Arbeitsagentur um eine Terminverlegung zu bitten, ging er direkt zum Anwalt, der gegen die Meldeaufforderung Widerspruch einlegte und gerichtlich die aufschiebende Wirkung beantragte.
Daraufhin verlegte die Behörde den Termin umgehend. Das Sozialgericht entschied, dass der Arbeitssuchende seine Anwaltskosten selbst tragen muss. Zu Recht, wie das Bundesverfassungsgericht bestätigte.
Az.: 1 BvR 300/18
Erfurt (epd). Arbeitgeber können einen individuell nach tariflichen Grundsätzen vereinbarten Lohn nicht mit Betriebsvereinbarungen zu Lasten des Arbeitnehmers aushebeln. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am 11. April verkündeten Urteil entschieden und damit einem in einem Senioren- und Pflegezentrum beschäftigten Masseur einen Lohnnachschlag zugesprochen.
Der Mann arbeitet seit 1991 in der Einrichtung. In einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag stimmte der Arbeitgeber einer Vergütung nach dem Bundesangestelltentarif (BAT) zu. Zwei Jahre später schloss auch der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung, nach der die BAT-Bestimmungen automatisch Bestandteil von Arbeitsverträgen werden, die vor Februar 1993 geschlossen wurden. Ein entsprechender Nachtrag für den Arbeitsvertrag wurde von dem Masseur und dem Arbeitgeber unterzeichnet. Die Vergütung sollte danach dynamisch, je nach aktuellem Tarifvertrag, immer wieder neu angepasst werden.
Als das Pflegezentrum jedoch nach einem Betriebsübergang durch ein anderes Unternehmen übernommen wurde, kündigte der neue, nicht tarifgebundene Arbeitgeber die Betriebsvereinbarung. Im Zuge einer Arbeitszeiterhöhung im März 2006 vereinbarten die Parteien ein höheres Gehalt und dass "alle übrigen Bestandteile des bestehenden Arbeitsvertrages … unverändert gültig" bleiben.
Der Arbeitgeber meinte, dass wegen der Kündigung der Betriebsvereinbarung die Vergütung des Masseurs nicht mehr dynamisch an die jeweiligen Tarifverträge für den öffentlichen Dienst angepasst werden muss, sondern auf dem bisherigen Niveau bestehen bleibt. Dem widersprach jedoch das BAG. Eine im einzelnen Arbeitsvertrag festgelegte "Vergütung nach tariflichen Grundsätzen" könne durch eine Betriebsvereinbarung nicht zu Lasten des Arbeitnehmers abgeändert werden. Der Seniorenheim-Betreiber sei verpflichtet, den Kläger nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst zu vergüten.
Az.: 4 AZR 119/17
Karlsruhe (epd). Je länger psychisch Kranke wegen einer drohenden Selbstgefährdung in der Psychiatrie untergebracht sind, desto genauer müssen Gerichte die Verlängerung einer Unterbringungsmaßnahme begründen. Bei einer verstrichenen langjährigen Unterbringungsdauer muss insbesondere auch geprüft werden, wie sich die Unterbringung auf die angenommene Selbstgefährdung ausgewirkt hat, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 16. April veröffentlichten Beschluss.
Im konkreten Fall ging es um einen psychisch kranken Mann aus dem Raum Bad Kissingen, der an einem hirnorganischen Psychosyndrom leidet und sein Verhalten nur eingeschränkt kontrollieren kann. Der Mann ist zudem alkoholkrank. Sein Betreuer hatte wegen einer erheblichen gesundheitlichen Selbstgefährdung die zwangsweise Unterbringung in der Psychiatrie veranlasst. Als nach fast achteinhalb Jahren die Unterbringung erneut verlängert werden sollte, wehrte sich der psychisch Kranke vor Gericht gegen die Zwangsmaßnahme.
Der BGH entschied, dass das Landgericht Schweinfurt fehlerhaft die vom Betreuer des Mannes veranlasste Unterbringung verlängert hat. Gerechtfertigt sei die Unterbringung wegen einer Selbstgefährdung des Betroffenen bei einer ernstlichen und konkreten Gefahr für Leib und Leben. Hierfür müsse es konkrete Anhaltspunkte geben. Je länger die Unterbringungsmaßnahme dauert, desto genauer müsse aber das Landgericht begründen, warum weiter eine erhebliche Selbstgefährdung besteht.
Hier sei gar nicht geprüft worden, ob die bisherige, fast achteinhalbjährige Unterbringung zu einer geringeren Gefährdung geführt habe. Auch sei nicht in den Blick genommen worden, inwieweit der Mann nicht in einer offenen Betreuungsform mit einer engmaschigen Überwachung leben könne. Das Landgericht muss nun neu über den Fall entscheiden.
Az.: XII ZB 629/17
Lüneburg (epd). Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat mit zehn Urteilen entschieden, dass Rückführungen von Flüchtlingen nach Italien zulässig sind. Die Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge in Italien wiesen keine schwerwiegenden systemischen Mängel auf, sagte Gerichtssprecherin Andrea Blomenkamp am 9. April in Lüneburg. Zwar seien die Unterbringungsbedingungen zum Teil mangelhaft, doch begründeten diese Mängel keine grundlegenden Defizite des gesamten Unterkunftssystems im Land.
Mit seinen Urteilen kippte das Oberverwaltungsgericht gegenteilige Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Hannover und Braunschweig. Diese hatten zuvor Klagen gegen Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stattgegeben. Bei den Klägern handele es sich überwiegend um alleinstehende junge Männer, hieß es. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ das Lüneburger Gericht in allen Verfahren nicht zu.
Zwar halte das Sozialleistungssystem in Italien deutlich weniger Sozialleistungen vor als in Deutschland. Rücküberstellte Flüchtlinge seien deshalb mit "erheblichen Problemen" konfrontiert. Dennoch hätten Flüchtlinge nach Auffassung des OVG keinen Anspruch darauf, bessergestellt zu werden als inländische Staatsangehörige, sagte Blomenkamp. Auch weil der italienische Staat sichtlich bemüht sei, die Hilfen auch für diesen Personenkreis zu verbessern, habe das Gericht keine systematischen Mängel feststellen können.
Az.: 10 LB 90/17, 10 LB 91/17, 10 LB 92/17, 10 LB 93/17, 10 LB 94/17, 10 LB 95/17, 10 LB 96/17, 10 LB 98/17, 10 LB 166/17 und 10 LB 168/17
Koblenz (epd). Wenn eine Krankenkasse eine Geschäftsstelle schließt, muss sie nach einem Urteil des Koblenzer Sozialgerichts ihre Versicherten informieren. Von den Krankenkassenmitgliedern könne nicht erwartet werden, sich vor der Absendung jedes Briefes zu erkundigen, ob die Geschäftsstelle noch bestehe, erklärte das Gericht am 12. April.
Im konkreten Fall war dem Kläger, der längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt war, die Schließung einer Geschäftstelle nicht bekannt. Um sein Krankengeld zu erhalten, schickte er weiterhin seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Anschrift der mittlerweile geschlossenen Filiale. Zunächst habe es keine Probleme gegeben, da die Krankenkasse einen Nachsendeauftrag eingereicht habe, erklärte das Gericht.
Nach Ablauf dieses Nachsendeauftrags sei der Brief mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder zum Kläger zurückgekommen. Daraufhin schickte er den Angaben zufolge die Bescheinigung an die ihm nun bekanntgewordene zuständige Geschäftsstelle. Wegen verspäteter Einreichung habe diese ihm wiederum für 13 Tage das Krankengeld verweigert, teilte das Gericht mit. Laut Krankenkasse hätte der Versicherte sich selbst informieren müssen. Dem widersprach das Sozialgericht und forderte die Krankenkasse auf, dem Mann das Krankengeld zu gewähren.
Az.: S 14 KR 980/17
Luxemburg (epd). Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verlieren nach ihrer Volljährigkeit nicht ihr Recht auf Familienzusammenführung. Voraussetzung hierfür ist, dass sie innerhalb einer "angemessenen Frist" nach ihrer Flüchtlingsanerkennung einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 12. April in Luxemburg urteilte.
Nach EU-Recht können unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in ihrem Heimatland lebende nahe Angehörigen nachkommen lassen. Das Recht auf Familienzusammenführung ist nicht in das Ermessen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten gestellt.
Im jetzt entschiedenen Fall reiste eine junge Frau im Februar 2014 im Alter von 17 Jahren aus Eritrea in die Niederlande ein. Als sie wenige Monate später 18 Jahre alt wurde und auch einen Aufenthaltstitel erhielt, wurde ihr Antrag auf Zusammenführung mit ihren Eltern und drei minderjährigen Brüdern wegen ihrer Volljährigkeit abgelehnt.
Entscheidend sei aber, ob der Flüchtling zum Zeitpunkt der Einreise noch minderjährig war, urteilte der EuGH. Wenn der Flüchtling im Laufe des Asylverfahrens volljährig wird, verliere er damit nicht sein Recht auf Familiennachzug. Allerdings müsse der Antrag auf Familienzusammenführung im Regelfall innerhalb von drei Monaten ab dem Tag der Flüchtlingsanerkennung gestellt werden, erklärte das Gericht.
Az.: C-550/16
Bremen (epd). Alexander Künzel gilt als Vordenker in der bundesdeutschen Altenhilfe. So ist er unter anderem Sprecher des Netzwerkes "Soziales neu gestalten". Unter seiner Leitung verfolgt die Heimstiftung seit langem eine Strategie, mit der ältere Menschen in ihrem angestammten Quartier gehalten werden sollen. In Kooperation etwa mit Kindergärten, Kulturkneipen und der Volkshochschule arbeitet das Unternehmen an Sozialräumen, die Ältere und Jüngere zusammenbringen.
Künzel hat fast 31 Jahre lang das Unternehmen als Ideen- und Impulsgeber geleitet, wie Bremens Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) sagte. Zur Heimstiftung gehören mehr als 30 Standorte mit rund 3.000 Wohn- und Pflegeplätzen und 2.500 Beschäftigte.
André Vater (49), der am 11. April den Posten des Vorstandsvorsitzenden übernahm, arbeitet seit 18 Jahren in der Heimstiftung. Er repräsentiere in dieser Hinsicht, wie die Bremer Heimstiftung betonte, Kontinuität. Er stehe für die Überzeugung, dass das Wohnen und Leben im Alter sowie Altenpflege etwas Alltägliches im Leben der Bürger sein müssten. Isolierte Sonderformen brauche es da nicht, sondern offene Häuser, die als lebendige Stadtteilzentren funktionierten. Um dieses Ziel umzusetzen, helfe die Rechtsform der Stiftung, bei der eine Gewinnausschüttung an private Investoren entfalle.
Künzel will sich noch nicht ganz zur Ruhe setzen: In Altersteilzeit will er noch weitere drei Jahre als "Seniorvorstand" eine ökologische Modellsiedlung der Stiftung begleiten sowie Impulse für Bildung und projektorientierte Themen geben, hieß es.
Wolfgang Janowsky (57), Leitender Kirchenrechtsdirektor, komplettiert den Vorstand der Diakonie Bayern. Der Geschäftsführer des Kirchengemeindeamtes in München wurde zum 2. Vorsitzenden berufen und tritt die Nachfolge von Tobias Mähner an, der am 1. Mai in den Vorstand des Diakoniewerks Martha-Maria in Nürnberg wechselt. Janowsky verantwortet künftig im Diakonischen Werk die Bereiche Recht, Personal, Finanzen sowie die Offenen Sozialen Dienste. Der genaue Zeitpunkt seines Amtsantritts in Nürnberg steht noch nicht fest, wird jedoch voraussichtlich im Sommer erfolgen. "Für das zukünftige Miteinander von Kirche und Diakonie wird Wolfgang Janowksy aufgrund seines Hintergrundes ein großer Gewinn sein", sagte der Vorsitzende des Diakonischen Rats, Rektor Heiner Götz.
Lars Bergmann, Ergotherapeut und Gesundheitsökonom, soll ab dem 1. Juli die Management-Ebene im Gesundheitsbereich der Diakonie Neuendettelsau verstärken. Der Gesundheitsmanager übernimmt die geschäftsführende Leitung der Clinic Neuendettelsau, der Rangauklinik Ansbach sowie des Medizinischen Versorgungszentrums der Diakonie mit Standorten in Ansbach und in Neuendettelsau. Bergmann ist derzeit als Direktor der Kliniken beim kommunalen Klinikunternehmen ANregiomed in Ansbach tätig. Die Diakonie Neuendettelsau ist mit rund 7.000 Mitarbeitern einer der größten diakonischen Träger in Deutschland und der größte in Bayern.
Matthias Adler (38) wird neuer kaufmännischer Vorstand der diakonischen Einrichtung Lichtenau e.V.. Adler wurde vom Verwaltungsrat als Nachfolger von Stefan David berufen, der Anfang April nach Hannover wechselte. Adler soll sein Amt als kaufmännischer Vorstand und Geschäftsführer der Tochtergesellschaften am 1. Juli antreten. Adler verfüge über langjährige Erfahrungen im Gesundheitswesen, hieß es. Lichtenau ist ein diakonischer Verbund von Medizin, Rehabilitation und Pflege in Hessen.
Verena Birnbacher ist neue Geschäftsführerin der Sozialwerk St. Georg Ruhrgebiet gGmbH und der Sozialwerk St. Georg Werkstätten gGmbH. Die 50-Jährige war zuletzt Geschäftsführerin der Lebenshilfe Unterer Niederrhein mit Sitz in Rees. Durch die Zusammenlegung der Leitung der beiden Tochtergesellschaften sollten die Dienstleistungen in den Bereichen Wohnen und Freizeit sowie Arbeit und Beschäftigung noch stärker miteinander verzahnt werden, erläuterte Vorstandssprecher Wolfgang Meyer. Das zur Caritas gehörende Sozialwerk St. Georg hat nach eigenen Angaben in Nordrhein-Westfalen rund 2.700 Mitarbeiter in rund 50 stationären Einrichtungen und 40 ambulanten Kontaktstellen. Der Unternehmensbereich Ruhrgebiet bietet den Angaben zufolge Unterstützung für mehr als 1.000 Menschen mit Assistenzbedarf in Gelsenkirchen und Essen an. In den Werkstätten in Gelsenkirchen arbeiten mehr als 600 Menschen mit Behinderungen.
Roland Repp wird neuer Vorsitzender des Hospiz- und Palliativverbands Schleswig-Holstein. Repp ist Leiter des Onkologischen Zentrums am Städtischen Krankenhaus Kiel und Facharzt für Innere Medizin, Onkologie und Palliativmedizin. Er löst Hermann Ewald ab, der 15 Jahre lang den Verband führte. Ewald gilt als einer der Pioniere der Hospiz- und Palliativarbeit in Schleswig-Holstein. Seiner Initiative und Beharrlichkeit sei die Einrichtung einer Landeskoordinierungsstelle für Hospiz- und Palliativarbeit im Jahr 2017 mit einer hauptamtlichen Geschäftsführung zu verdanken, hieß es.
Heike Proske, Chefin der Deutschen Seemannsmission in Bremen, wird Superintendentin des Evangelischen Kirchenkreises Dortmund. Die Kreissynode des Kirchenkreises wählte die 56-jährige Theologin zur Nachfolgerin von Ulf Schlüter, der im Juni das Amt des Theologischen Vizepräsidenten der westfälischen Landeskirche übernimmt. Proske setzte sich bei der Wahl mit 155 zu 58 Stimmen gegen den Dortmunder Pfarrer Ralf Greth durch. Zwei Stimmen waren den Angaben nach ungültig. Proske ist seit 2009 leitende Theologin und Geschäftsführerin der Deutschen Seemannsmission mit Sitz in Bremen.
April
23.-24.4. Witten/Herdecke:
Tagung "Multiprofessionelle Versorgung chronisch kranker Menschen"
der Universität Witten/Herdecke
Tel.:02302/926360
www.uni-hw.de
23.-27.4. Loccum:
Tagung "Justizsozialarbeit in Deutschland und Polen"
der Evangelischen Akademie Loccum
Tel.: 05766/81115
http://u.epd.de/zan
24.4. Mainz:
Seminar "ABC des Umsatzsteuer- und Gemeinnützigkeitsrechts"
der Unternehmensgruppe Solidaris
Tel.: 02203/8997-221
http://u.epd.de/xwx
24.-25.4. Frankfurt a.M.:
Seminar "Einführung in Digitale Kommunikation - Wie der Social-Media-Einsatz in der Caritas gelingen kann"
der Fortbildungs-Akademie der Caritas
Tel.: 0761/2001700
http://u.epd.de/yrb
24.-25.4. Paderborn:
Seminar "Plötzlich Vorgesetzte/r! Du bist doch eine/r von uns"
der IN VIA Akademie
Tel.: 05251/2908-38
http://u.epd.de/xr4
25.-27.4. Berlin:
Seminar "Einführung in die Grundlagen des deutschen Asylverfahrens"
der AWO Bundesakademie
Tel.: 030/26309-0
http://u.epd.de/z8k
26.4. Köln:
Seminar "Vergütungsverhandlungen in der Behindertenhilfe: Vorbereitung, Strategie und Verhandlungsführung"
der Solidaris Unternehmensgruppe
Tel.: 02203/8997221
http://u.epd.de/yh8
26.-27.4. Fulda:
Fachtagung "Stark. Verletzlich. Jugendliche in Beratung"
der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung
Tel.: 0911/977141
http://u.epd.de/yhc
26.-27.4. Eichstätt:
Fachtagung "Ökonomie und Management der Sozialimmobilie"
der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt
Tel.: 08421/9321673
http://u.epd.de/yof
Mai
3.5. Berlin:
Seminar "ABC des Umsatzsteuer- und Gemeinnützigkeitsrechts"
der Unternehmensbeartung Solidaris
Tel.: 030/723823
http://u.epd.de/ywm
7.-9.5. Magdeburg:
Seminar "Arbeitszeitmodelle und Dienstplangestaltung - lebensphasenorientiert und geschlechtergerecht"
der Fortbildungsakademie der Caritas
Tel.: 0761/200-1700
http://u.epd.de/zed
7.-9.5. Berlin:
Seminar "Betreuung und Unterstützung bei Menschen mit Demenz und Behinderungen"
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/48837-495
http://u.epd.de/ywo
7.-9.5. Freiburg:
Seminar "Wenn das Miteinander zur Herausforderung wird. Führungskräfte als Vermittler bei Konflikt und Mobbing"
der Fortbildungsakademie der Caritas
Tel.: 0761/200-1700
http://u.epd.de/z8h
8.-9.5. Frankfurt a.M.:
Seminar "Datenschutz in der Jugendhilfe - Was ändert die Datenschutz-Grundverordnung?"
der AWO Bundesakademie
Tel.: 030/263090
http://u.epd.de/z8l
15.5. Köln:
Seminar "Chancen- und Risikomanagement in Einrichtungen der Sozialwirtschaft - vom Umgang mit rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken"
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/97356-159
http://u.epd.de/ywi
15.5. Köln:
Seminar "Richtige Lizenzierung von Software im Gesundheitswesen"
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 02203/8997-221
http://u.epd.de/ywn
15.-16.5.: Berlin:
Seminar "Gewalt...? Prävention!"
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/48837488
http://u.epd.de/ze9
15.-17.5. Stuttgart:
Tagung "81. Deutscher Fürsorgetag - Zusammenhalt stärken, Vielfalt gestalten"
des Deutschen Vereins
Tel.: 030/62980-620
http://u.epd.de/ywk
16.5. Berlin:
Seminar "Fördermittelgewinnung bei Stiftungen"
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/97356-159
http://u.epd.de/ywjl
17.5. Köln:
Seminar "ABC des Umsatzsteuer- und Gemeinnützigkeitsrechts"
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 02203/8997-221
http://u.epd.de/z8j
17.-19.5. Paderborn:
Seminar "Datenschutz-Aktuell - Urteile und aktuelle Problemstellungen"
der Fortbildungsakademie der Caritas
Tel.: 0761/200-1700
http://u.epd.de/z8i
18.5. Köln:
Tagung "Roll back in der Geschlechterfrage. Gibt es einen Trend zurück zur traditionellen Rollenverteilung?"
des Sozialdienstes katholischer Frauen
Tel.: 0231/5570260
http://u.epd.de/ze8
Juni
4.-6.6. Berlin:
Seminar "Bundesteilhabegesetz (BTHG) - Herausforderung für die Eingliederungshilfe und Psychiatrie"
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/48837488
http://u.epd.de/zea
11.-12.6. Mülheim a.d. Ruhr:
Seminar "MAV - erstes Arbeiten mit der MAVO"
der Katholischen Akademie Die Wolfsburg
Tel.: 0208/999190
http://u.epd.de/zee
11.-14.6. Freiburg:
Fortbildung "Konfliktmanagement als Führungsaufgabe"
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/2001700
http://u.epd.de/zeb