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Gesetzentwurf zu befristeter Teilzeit vorgelegt




Frau an ihrem Arbeitsplatz im Büro
epd-bild/Jens Schulze
Teilzeitbeschäftigte sollen ab dem kommendem Jahr leichter auf eine Vollzeitstelle zurückkehren können. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gab am 17. April einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Abstimmung in die anderen Ministerien.

Künftig sollen nach den Plänen des Bundesarbeitsministeriums alle Beschäftigten in Betrieben ab einer Größe von 45 Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete Teilzeit-Phase bekommen. Sie soll zwischen einem Jahr und fünf Jahre lang sein können, wie Staatssekretär Björn Böhning in Berlin erklärte. Kritik am Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Heil kam von den Grünen.

Das Gesetz soll laut Heil für alle neuen Fälle gelten, also für alle Teilzeitvereinbarungen, die ab dem 1. Januar 2019 geschlossen werden. Bei Betrieben zwischen 45 und 200 Mitarbeitern soll dieser Anspruch nur einem pro 15 Mitarbeitern gewährt werden.

Recht zur Rückkehr auf Vollzeitstelle

"Wir wollen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Teilzeit eine Brücke bauen zurück in Vollzeit-Beschäftigung", sagte Heil. Er verwies auf einen hohen Bedarf für das Gesetz. "Bis zu 600.000 Beschäftigte könnten von dem Gesetz profitieren, vor allem Frauen." Ebenso sollen nach Angaben aus dem Ministerium Beschäftigte ihre Arbeit für eine befristete Zeit reduzieren können, um sich zum Beispiel weiterzubilden oder vermehrt im Ehrenamt zu engagieren.

Ein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit während dieser befristeten Teilzeit besteht den Angaben nach nicht. Einen neuen Anspruch auf befristete Teilzeit gebe es zudem frühestens ein Jahr nach der Rückkehr des Arbeitnehmers in die Vollzeittätigkeit.

Gründe wie Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen müssen nach Angaben aus Ministeriumskreisen nicht vorliegen. Allerdings dürfen dem Wunsch demnach auch keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, die die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigen, hieß es.

Arbeitgeber muss Ablehnung begründen

Die Arbeitgeber sollen es künftig begründen müssen, falls eine Rückkehr auf den Vollzeitjob nicht möglich sei. Auch Betriebe mit weniger als 15 Arbeitnehmern will der Minister dazu bringen, sich mit den Arbeitszeitwünschen ihrer Beschäftigten auseinanderzusetzen. Der Gesetzentwurf sieht eine "Pflicht zur Erörterung" unabhängig vom Umfang der Arbeitszeit vor.

Die Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik der Grünen-Fraktion, Beate Müller-Gemmeke, kritisierte, dass das Gesetz zu bürokratisch bleibe und "nur für wenige" sei. "Wenn in vielen Betrieben nur einer von 15 Beschäftigten von der befristeten Teilzeit Gebrauch machen kann, ist das keine stabile Brücke, sondern ein höchst ungerechtes Behelfskonstrukt", erklärte sie.

Mey Dudin

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