sozial-Recht

Bundesverfassungsgericht

Arbeitssuchende können um Verlegung eines Meldetermins bitten



Ein unnötiger Streit mit der Arbeitsagentur kann für Arbeitssuchende teuer werden. Sie müssen die Anwaltskosten selbst tragen, wenn sie bei einem von der Arbeitsagentur vorgeschlagenen, aber für sie unpassenden Meldetermin gleich einen Anwalt einschalten und Widerspruch einlegen, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am 13. April veröffentlichten Beschluss entschied.

Hintergrund des Rechtsstreits war eine Meldeaufforderung der Arbeitsagentur an einen Arbeitssuchenden. Die Behörde wollte mit dem aus dem Raum Köln stammenden Mann seine aktuelle berufliche Situation besprechen.

Der Arbeitssuchende war mit dem Termin nicht einverstanden. Doch statt die Arbeitsagentur um eine Terminverlegung zu bitten, ging er direkt zum Anwalt, der gegen die Meldeaufforderung Widerspruch einlegte und gerichtlich die aufschiebende Wirkung beantragte.

Daraufhin verlegte die Behörde den Termin umgehend. Das Sozialgericht entschied, dass der Arbeitssuchende seine Anwaltskosten selbst tragen muss. Zu Recht, wie das Bundesverfassungsgericht bestätigte.

Az.: 1 BvR 300/18


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