sozial-Politik

Bundesregierung

Schwesig und Union begrüßen Einigung bei der Pflegeausbildung




Berufsfachschule für Krankenpflege
epd-bild / Annette Zöpf
Ein Jahr rang die Koalition um eine Einigung bei der Pflegeausbildung. Der jetzt gefundene Kompromiss versöhnt die Kritiker kaum. Während sich Ministerin Schwesig zufrieden zeigt, warnen Pflegeexperten bereits vor erheblichen Umsetzungsproblemen.

Die Reform der Pflegeausbildung sorgt auch nach dem Kompromiss zwischen den Regierungsfraktionen für Diskussionen. Während Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) am 7. April die nach zähem Ringen erzielte Einigung begrüßte, betonte der Deutsche Pflegerat, die Reform gehe nicht weit genug. Kritik äußerten auch die Grünen. Ob die nun getroffene Vereinbarung fachlich trage, sei keineswegs sicher: "Zu viele Fragen lässt der Kompromiss offen", hieß es. Das sieht auch der Caritasverband als Problem.

Die Vereinbarung vom 6. April sieht vor, die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in den ersten beiden Jahren zu einer gemeinsamen Pflegeausbildung zusammenzuführen. Danach können die Auszubildenden selbst entscheiden, ob sie im dritten Lehrjahr einen generalistischen Abschluss für alle drei Berufe oder einen spezialisierten Abschluss für einen der Berufe anstreben. Wer nach zwei Jahren die Ausbildung beendet, erhält den Titel "Pflegeassistenz". Schwesig: Beruf wird aufgewertet

Schwesig sieht "richtigen Schritt"

Ministerin Schwesig ist überzeugt, dass die Einigung ein wichtiger Schritt ist, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und den Pflegeberuf aufzuwerten. Dazu trage die Abschaffung des bisherigen Schulgelds, eine angemessene Ausbildungsvergütung und der generalistische Berufsabschluss bei. Die Mitarbeiter im Kranken- und Pflegebereich müssten "die Wertschätzung bekommen, die sie verdienen", sagte Schwesig. Deshalb sei es gut, dass endlich ein Kompromiss gefunden worden sei.

Für die Grünen sagte Elisabeth Scharfenberg, die Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik, mit dem bestehenden Reformentwurf werfe die Koalition zwei grundlegend verschiedene Modelle in einen Topf, ohne dabei wirklich neue Lösung zu finden. "So will die Koalition die generalistische und die von uns geforderte integrativ-gestufte Ausbildung jeweils ein bisschen einführen." Ob das wirklich ein sinnvoller und praktikabler Ansatz sei, müsse nun intensiv geprüft werden.

"Große Reform ist gescheitert"

Der Deutsche Pflegerat befürchtet, dass es durch die Öffnung der generalistischen Ausbildung im letzten Lehrjahr bei der stationären Altenpflege weniger Auszubildende geben wird. Der Kompromiss bleibe hinter den Zielen zurück, eine große Reform der Pflegeausbildung sei gescheitert, kritisierte Pflegeratspräsident Andreas Westerfellhaus.

"Der Kompromiss zur Pflegeausbildung macht endlich den Weg für die Generalistik frei", sagte Caritas-Präsident Peter Neher in Berlin: "Jetzt müssen die weiteren gesetzgeberischen Schritte zügig erfolgen, damit eine zukunftsfeste Pflegeausbildung noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht wird." Der Kompromiss lasse im Detail jedoch noch viele Fragen offen, betonte Neher, und bedeute auch eine Herausforderung für die Pflegeschulen.

Der Vizepräsident des Arbeitgeberverbandes Pflege, Friedhelm Fiedler, prognostiziert ein schwindendes Interesse vor allem von Hauptschülern an der Altenpflege. Der Ausbildungsstoff werde sich künftig stärker an der Krankenpflege orientieren und mehr theoretische Inhalte enthalten, ist er überzeugt. In der Krankenpflege liege der Abiturienten-Anteil bei 70 Prozent, in der Altenpflege-Ausbildung seien jedoch 60 Prozent Hauptschüler. "Viele Hauptschüler werden von zu viel Theorie abgeschreckt", sagte Fiedler: "Die alten Menschen und die Altenpflege werden zum Opfer dieser Reform."

"Kein Kompromiss als Selbstzweck"

Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe, sagte, der Einsatz für den Erhalt des Altenpflegeberufs habe sich ausgezahlt. "Es darf aber keinen Kompromiss als Selbstzweck geben. Deshalb muss die Forderung aufrecht erhalten bleiben, dass vor der gesetzlichen Einführung einer neuen Ausbildung Struktur, Inhalt und Finanzierung klar sein müssen." Bevor die Ausgestaltung auch einer integrierten Pflegeausbildung nicht geklärt sei, "ist es aus unserer Sicht zu früh, zu beurteilen, wie sinnvoll die neuen Reformvorschläge sind".

Der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste, Bernd Meurer, verwies auf noch offene organisatorische Fragen. Unklar sei unter anderem, wie der Wechsel zwischen den Trägern der Ausbildung organisiert werden soll, wenn sich die Auszubildenden nach zwei Jahren für einen anderen Abschluss entschieden.

Krankenhäuser sehen Umsetzungsprobleme

Auch die Krankenhausgesellschaft DKG warnte vor "nicht überschaubaren Umsetzungsproblemen". Die konkreten Inhalte der Pflegeausbildung müssten in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgegeben werden, die Finanzierung gesichert und die Umsetzung praktikabel sein, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Für den Berufsabschluss Pflegeassistenz forderte er einen eigenen staatlich anerkannten Ausbildungsgang. "Auszubildende mit dem Berufswunsch Pflegeassistenz dürfen nicht die Plätze für den Generalistikabschluss blockieren."

"Dass die Koalitionsfraktionen das Gesetz zur Pflegeberufereform noch vor der Sommerpause verabschieden wollen, ist eine gute Nachricht", sagte der stellvertretende Vorsitzende des Katholischen Krankenhausverbandes Deutschlands, Ingo Morell: "Während sich für die Gesundheits- und Krankenpflege neue Perspektiven eröffnen, bleiben die Kinderkranken- und die Altenpflege allerdings weiterhin als Einzel-Abschlüsse bestehen. Damit wird es in den kommenden Jahren leider noch keine Durchlässigkeit zwischen den Berufsfeldern in der Pflege geben." Der erste Schritt sei getan, und eine komplett generalistische Pflegeausbildung sei damit in der Zukunft durchaus noch möglich, betonte Morell.

Christina Denz, Dirk Baas


Armutsbericht

Nahles: Steuern und Transfers mildern bestehende Ungleichheiten




Die Kindertafel in Hagen unterstützt Schüler aus armen Familien.
epd-bild / Friedrich Stark
Die Bundesregierung lobt beim Kabinettsbeschluss zum 5. Armuts- und Reichtumsbericht ihre Entscheidungen zur Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Doch die Sozialverbände dringen auf konkrete Taten.

708 Seiten über die "Lebenslagen in Deutschland": Das Bundeskabinett hat am 12. April den 5. Armuts- und Reichtumsbericht verabschiedet. Während die Bundesregierung ihre Entscheidungen in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik als Erfolge herausstrich, sprach die Linke von "Schönfärberei", Sozialverbände forderten stärkere Anstrengungen, um die Kluft zwischen Arm und Reich zu verringern.

Insgesamt belege der Bericht eine "positive Entwicklung der sozialen Lage in Deutschland", erklärte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Sie verwies unter anderem auf die niedrigen Arbeitslosenzahlen sowie auf einen Anstieg bei Volkseinkommen und Reallöhnen. Bestehende Ungleichheiten würden durch Steuern und Transfers "erheblich abgemildert". Erstmals wurden auch sogenannte Hochvermögende zu Einkommen und Reichtum befragt. Dabei kam heraus, dass sie zum Großteil ihr Vermögen Erbschaften verdanken und stärker an der Gesellschaft teilhaben als Arme.

Bericht belegt "verfestigte Ungleichheit"

Entsprechend weist der Bericht eine "verfestigte Ungleichheit" bei Vermögen aus. Danach besitzen die reichsten zehn Prozent der Haushalte mehr als die Hälfte des gesamten Netto-Vermögens. Auch komme der wirtschaftliche Aufschwung nicht bei allen an, erklärte Nahles. So hätten die unteren 40 Prozent der Beschäftigten real weniger verdient als Mitte der 1990er Jahre.

Laut Bericht gelten 4,4 Prozent der Bevölkerung als arm, 2013 waren es 5,4 Prozent. Allerdings sind dem Statistischen Bundesamt zufolge derzeit rund 1.026.000 Menschen ab 18 Jahren auf eine Grundsicherung angewiesen. Das waren zwar 1,2 Prozent weniger als im Dezember 2015. Bei Einführung der Leistung 2003 lag ihre Zahl jedoch bei nur 440.000.

Verbände und Kirchen sehen keine Entwarnung

Auch Sozialverbände und kirchliche Einrichtungen sehen keine Entwarnung und verlangten konkrete Schritte zur Armutsbekämpfung. Die Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz, Barbara Esche, Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg, fand es "irritierend", dass der Bericht behaupte, Kinder in Deutschland wüchsen überwiegend in gesicherten Verhältnissen auf, "wenn man bedenkt, dass Kinderarmut auf hohem Niveau stagniert".

Caritas-Präsident Peter Neher forderte eine stärkere materielle Unterstützung zur Armutsbekämpfung, unter anderem durch höhere Regelbedarfe und den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus. Der Sozialverband VdK warnte vor Altersarmut. Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamts zeige sich keine Trendwende. "Das Thema Altersarmut und insbesondere das hohe Armutsrisiko bei Erwerbsminderung wird von der Politik immer noch nicht wirklich zur Kenntnis genommen", kritisierte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Und ergänzte: "Das Rentenniveau darf nicht weiter sinken. Die Kürzungsfaktoren in der Rentenformel müssen weg, damit die Renten wieder parallel zu den Löhnen steigen."

AWO fordert höhere Steuern für Vermögende

Der Bericht zeige deutlich, "dass eine höhere Besteuerung von Vermögen, Erbschaften, Kapitaleinkünften und Spitzeneinkommen als Umverteilungsinstrumente unumgänglich sind", sagte AWO-Chef Wolfgang Stadler. Armut sei kein selbst gewähltes Schicksal, sondern vor allem Folge von strukturellen und institutionellen Rahmenbedingungen: "Die Politik ist gefordert, hieran etwas zu ändern."

Linke-Fraktionsvize Sabine Zimmermann hielt der Bundesregierung "Schönfärberei" vor. Künftige Berichte müssten von einer unabhängigen Institution erstellt werden, verlangte sie.

Eine Sprecherin des Bundesarbeitministeriums wies den Vorwurf zurück. Alle Studien seien im Internet nachzulesen, Nahles selbst liege an Transparenz. Bereits bei Bekanntgabe der Einigung mit dem Kanzleramt am 23. März habe Nahles "Handlungsfelder identifiziert". Dazu gehörten unter anderem Maßnahmen zur "Primärverteilung". Dabei spielten höhere Löhne und die Tarifstärkung eine "ganz zentrale Rolle".

Christina Denz


Armut

Butterwegge: Armutsbericht ohne analytische Tiefenschärfe




Christoph Butterwegge
epd-bild / Guido Schiefer

Der Armutsforscher Christoph Butterwegge hat der Bundesregierung vorgeworfen, zu wenig gegen die soziale Ungleichheit in Deutschland zu tun. Mit Blick auf den am 12. April vom Bundeskabinett verabschiedeten 5. Armuts- und Reichtumsbericht sagte der Wissenschaftler: "Es fehlt nicht an statistischen Daten, sondern an politischen Taten." Trotz Kritik an vielen Details sagte Butterwegge, der Bericht sei "weniger blauäugig und einseitig ausgefallen als seine Vorgänger".

"Ausgesprochen dünn ist die Datenlage weiterhin im Kernbereich der existenziellen Armut", beklagte der einstige Kölner Professor. Würden offizielle Statistiken zur Wohnungslosigkeit existieren, könnte man die zuständigen Behörden und die politisch Verantwortlichen leichter bewegen, das Problem mit der erforderlichen Konsequenz anzugehen. Noch immer stütze sich die Regierung auf Schätzungen der BAG Wohnungslosenhilfe, wonach es 2014 in Deutschland wieder mehr als 335.000 Wohnungslose gab. 39.000 Menschen lebten dem Dachverband zufolge auf der Straße.

Der ehemalige Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten kritisierte zudem, dass der Bericht unterhalb der Armutsrisikogrenze von 942 Euro netto im Monat für einen Alleinstehenden nur von "Armutsgefährdung" spricht. Faktisch handele es sich aber um Einkommensarmut. Von der seien auch viele Menschen betroffen, die etwa unter Energiearmut litten: Über 330.000 Haushalten wurde 2015 der Strom, mehr als 43.000 das Gas abgestellt. Diese Armutsformen würden im Regierungsbericht nicht berücksichtigt.

Noch dürftiger sind laut dem Forscher der Erkenntnisstand und die Datenlage zur Verteilung des privaten Reichtums hierzulande. "An der Tatsache, dass der Reichtum in den Regierungsberichten ein Nischendasein fristet, hat sich wenig geändert", monierte Butterwegge. Entgegen den Absichtsbekundungen von Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) sei die Vermögensverteilung ein Stiefkind der statistischen Datenerfassung und -analyse geblieben.

Für den Armutsforscher haben diese Auslassungen System: "Werden 'normale' Mittelschichtangehörige, die im Wohlstand leben, wie selbstverständlich zu den Reichen gezählt, lässt sich die Tatsache, dass sich der wirkliche Reichtum in wenigen Händen konzentriert, leichter verschleiern." Aus Butterwegges Sicht ist das entscheidende Manko des Berichts, dass er nach den gesellschaftlichen, sozioökonomischen und politischen Ursachen der Einkommens- und Vermögensspreizung gar nicht frage. Der Text bleibe "rein deskriptiv und lässt größere analytische Tiefenschärfe vermissen".

Christoph Butterwegge lehrte von 1998 bis 2016 Politikwissenschaft an der Universität Köln.

Dirk Baas


Bundestag

Linke fordert Kommission für Armutsberichterstattung



Ein Programm für soziale Gerechtigkeit fordert die Links-Fraktion im Bundestag. Dazu hat sie einen Antrag gestellt, berichtete der Bundestag am 11. April in Berlin. Die Linke kritisiert darin die Zuständigkeit der Bundesregierung für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung.

"Dieses Verfahren führt streckenweise zu einer geschönten Darstellung der Wirklichkeit", schreiben die Abgeordneten. Sie fordern deshalb, die Zuständigkeit auf eine unabhängige Sachverständigenkommission unter Beteiligung von Armut betroffener Personen zu übertragen.

Die Kommission solle Maßnahmen gegen Armut und soziale Ungleichheit erarbeiten, insbesondere gegen sozial bedingte gesundheitliche Ungleichheit und Einkommensungleichheit. Außerdem soll sie ein Programm zur Durchsetzung sozialer Grundrechte entwickeln, heißt es in dem Antrag.



OECD-Studie

Wenig Karriere, mehr Haushalt




Frauen im Spagat: Sie reiben sich auf zwischen Job und Familie. (Archivbild)
epd-bild / Andrea Enderlein
Teilzeitarbeit ist in Deutschland Frauensache - und zugleich Karrierebremse. Niedrige Löhne in typischen Frauenberufen und Steuer-Instrumente wie das Ehegattensplitting fördern in Familien die Entscheidung zur Teilzeitarbeit - für die Frau.

In keinem anderen Industrieland tragen Mütter so wenig zum Haushaltseinkommen bei wie in Deutschland. Das zeigt eine aktuelle Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Nur 22,6 Prozent der Familienkasse erwirtschaftet bei Paaren mit Kindern die Frau. Die Hauptursache sehen die Autoren der Untersuchung in der hohen Teilzeitquote deutscher Mütter: 39 Prozent arbeiten in Teilzeit, rund 30 Prozent in Vollzeit, die anderen gar nicht. Dafür übernehmen sie zwei Drittel der Hausarbeit - Geldverdienen bleibt traditionell Väter-Domäne.

Ohnehin ist geringe Lohnarbeit hierzulande Frauensache: Auf rund 80 Prozent der 11,1 Millionen Teilzeit-Stellen arbeiten Frauen. Nur neun Prozent der berufstätigen Männer sind laut Statistischem Bundesamt in Teilzeit, aber jede zweite Frau. Damit erklären Forscher auch einen großen Teil der regelmäßig kritisierte Lohnlücke zwischen Männern und Frauen. Seit Jahren beträgt der sogenannte Gender Pay Gap in Deutschland um die 20 Prozent (vergangenes Jahr 21 Prozent): Soviel verdienen Frauen im Durchschnitt pro Jahr weniger als Männer.

Weniger Arbeit gleich weniger Verdienst

Wer weniger arbeitet, verdient natürlich weniger. Aber: Wirklich frei gewählt ist die weibliche Teilzeit nicht immer, sagt Yvonne Lott, Arbeitszeitforscherin am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Gewerkschaften. Familienarbeit gibt etwa ein Drittel der Frauen als Grund für Teilzeit an. Und die übernimmt aus verschiedenen Gründen die Frau. "Rollenklischees sind in Deutschland noch sehr präsent", sagt Lott. Und Instrumente wie das Ehegattensplitting förderten sie: "Es wird eben steuerlich belohnt, wenn ein Partner viel weniger verdient als der andere."

Auch weil Frauen häufiger in schlechter bezahlten Berufen arbeiteten, reduzierten eher sie bei Ereignissen wie Geburt oder Krankheit Angehöriger die Arbeitszeit. Das Ehegattensplitting bringe verheiratete Paare dann dazu, dauerhaft beim Modell zu bleiben, kritisiert Lott: "Es lohnt sich finanziell ja nicht, mehr zu arbeiten."

Teilzeit bremst Karriere aus

Nur: Teilzeit bremst die Karriere, zeigt Lotts neueste Studie. In Leitungspositionen gibt es sie quasi nicht, ansonsten liegt der Teilzeit-Anteil bei Führungsaufgaben bei etwa elf Prozent: Je höher auf der Karriereleiter, desto seltener ist Teilzeit: "Wer Teilzeit arbeitet, wird zudem seltener fortgebildet oder befördert und gilt als weniger engagiert." Auch deshalb bleiben Frauen oft in der Teilzeit hängen.

Ein Rückkehrrecht auf Vollzeit, wie es nun am Widerstand der Union in der Bundesregierung gescheitert ist, könnte helfen, Lebensphasen in Teilzeit "auf allen Hierarchieebenen und unabhängig vom Geschlecht normal zu machen", glaubt Lott. Solange es aber gleichzeitig noch Gegenmittel wie das Ehegattensplitting gebe, "kann die Wirkung auch leicht verpuffen."

Auch Cornelia Spachtholz vom Verband berufstätiger Mütter sieht Teilzeit oft als Falle für Frauen. Und: "Dauerhaft in geringfügiger Teilzeit zu verharren, bedeutet ein gewaltiges Armutsrisiko im Alter ebenso wie bei einer Trennung vom Partner." Über die Nebenwirkungen mancher Mini-Verträge "sollte bei der Einstellung aufgeklärt werden wie bei Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln", sagt die Expertin. Wenig Stundenlohn, weniger Weiterbildung, keine Beförderung und "die Altersarmut ist vorprogrammiert."

Paare wollen oft gleich viel arbeiten

Der Verband berate oft Frauen, die nach Eltern- und Teilzeit "statt auf der alten Stelle auf dem Abstellgleis landen". Ein Rückkehrrecht auf Vollzeit fordert der Verband seit Jahren. Und noch mehr - zum Beispiel eine Quotierung von Chefstellen, die Männer und Frauen sich teilen. Es müsse in allen Führungsebenen Teilzeit geben. Spachtholz: "Dadurch gibt es mehr Karriereperspektiven für Frauen und mehr Familienzeit für Männer." Und Teilzeit werde für niemanden zur Einbahnstraße.

Eigentlich wollen deutsche Paare auch gleich viel arbeiten - im Job und für die Familie, weiß die Münchner Soziologin Paula-Irene Villa. Das sagten sie immer wieder in Umfragen. Kommt aber ein Kind oder ein Pflegefall, läuft es schnell anders - und die Frau übernimmt den unbezahlten Part.

Miriam Bunjes


Frauen

Expertin: Eltern wird traditionelles Mutterbild aufgedrängt




Paula-Irene Villa
epd-bild / privat

Das Bild der arbeitenden Mutter ist nach Expertenmeinung im Wandel und sorgt bei Frauen für Verunsicherung. Ob sie Teilzeit, Vollzeit oder gar nicht arbeiten: "Mütter haben inzwischen alle das Gefühl, ihre Entscheidung rechtfertigen zu müssen", sagte die Münchener Soziologin Paula-Irene Villa dem Evangelischen Pressedienst (epd). Kein Vereinbarkeitsmodell sei unumstritten: "Wie eine Mutter zu leben hat, ist heute nicht mehr eindeutig", betonte die Expertin. Das bedeute aber auch mehr Entscheidungsfreiheit für Frauen.

Indes gehen Wünsche und Realität in Familien nach Beobachtung der Soziologin stark auseinander. "Die meisten Paare wollen gleich viel arbeiten und gleich viel für ein Kind da sein", sagte Villa. "Sind dann aber wirklich Kinder da, entwickelt sich das ganz anders." Deutsche Väter arbeiteten sogar länger als kinderlose Männer, Mütter gingen vielfach in Teilzeit und übernähmen die Hausarbeit. "Diese Arbeitsteilung wird Eltern durch Rahmenbedingungen aufgedrängt", sagte die Genderforscherin.

Der Staat fördere ungleiche Verdienststrukturen bei Ehepaaren zum Beispiel mit dem Ehegattensplitting, führte sie aus. Zudem seien Fürsorge-Berufe wie etwa Krankenschwester, in denen oft Frauen arbeiten, seit jeher "zu Unrecht schlecht bezahlt". Dass in solchen Fällen die weniger verdienende Frau ihre Arbeitsstunden reduziert, sei dann "die ökonomisch logische Lösung, die sich auch am besten nach außen erklären lässt".

Durch unregelmäßige Arbeitszeiten in vielen Jobs stünden Eltern in Vollzeit zudem generell vor Schwierigkeiten. Dafür sei es natürlich wichtig, Kitaangebote weiter auszubauen und ihre Öffnungszeiten zu verlängern. "Aber es ist für unsere Gesellschaft auch wichtig, dass Menschen noch Zeit finden, sich um Kinder oder Alte zu kümmern. Im Leben geht es aber nicht nur um Erwerbsarbeit."



Integration

Özoguz fordert faire Teilhabe für Einwanderer



Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), hat besorgt auf eine aktuelle Studie zur Armutsgefährdung bei Menschen mit Migrationshintergrund reagiert. Es müsse Deutschland als Einwanderungsland alarmieren, wenn Einwanderer selbst viele Jahre nach ihrer Ankunft bei gleicher Bildung, Arbeit oder Gesundheit ein deutlich höheres Armutsrisiko hätten als der Rest der Bevölkerung, erklärte Özoguz am 12. April in Berlin.

Wie aus der von Özoguz in Auftrag gegebenen Studie hervorgeht, liegt die Armutsgefährdungsquote bei Einwanderern mit rund 26 Prozent deutlich höher als bei Personen ohne Migrationshintergrund (zwölf Prozent). Geringere Qualifikationen oder Arbeitsmarktbeteiligung könnten die deutlich höhere Armutsgefährdung bei Menschen mit Migrationshintergrund nur zu einem geringen Teil erklären, hieß es. Lege man die gleichen armutsrelevanten Faktoren wie etwa geringere Qualifikationen zugrunde, gäbe es immer noch einen Unterschied von elf Prozentpunkten.

Es sei also nicht auszuschließen, "dass individuelle oder institutionelle Diskriminierung Gründe für das höhere Armutsrisiko sind", schreiben die Autoren der Studie. Die Integrationsbeauftragte Özoguz forderte: "Wir müssen in allen gesellschaftlichen Bereichen konsequent auf faire Teilhabechancen und diskriminierungsfreie Zugänge setzen."

Eine positive Nachricht sei, dass sich die Armutsgefährdung bei Personen der zweiten Generation mit steigender Bildung an die der Menschen ohne Migrationshintergrund angleiche. Bei in Deutschland geborenen Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Berufsabschluss erworben haben, sei die Quote nur zwei Prozentpunkte höher.

Personen gelten als von Armut bedroht, wenn der Haushalt, in dem sie leben, weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Haushaltsnettoeinkommens der Gesamtbevölkerung zur Verfügung hat. Die Ergebnisse der Studie, die auf Daten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsordnung und des Statistischen Bundesamt basiert, sind in den 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung eingeflossen. Dieser wurde am 12. April vom Kabinett beschlossen.



Bundeskabinett

Weniger Kindergeld für viele EU-Ausländer geplant



In Deutschland arbeitende EU-Ausländer, deren Kinder in einem EU-Land mit niedrigeren Lebenshaltungskosten leben, sollen nach dem Willen der Bundesregierung weniger Kindergeld erhalten. Das Bundeskabinett beschloss am 12. April ein Eckpunkte-Papier, nach dem die Höhe des Kindergelds an die Lebenshaltungskosten des EU-Wohnsitzes des Kindes angepasst werden soll.

Regierungssprecher Steffen Seibert betonte nach der Kabinettssitzung, die Bundesregierung bekenne sich zur Personenfreizügigkeit als einem der Grundpfeiler der EU. Die konkrete Ausgestaltung dieser Freizügigkeit müsse jedoch "aktuellen Entwicklungen und tatsächlichen Umständen" angepasst werden.

Wenn die Höhe des Kindergeldes und die Lebenshaltungskosten im EU-Mitgliedsstaat, in dem das Kind wohnt, nicht zusammenpassten, könne dies zu Ungleichgewichten führen, sagte Seibert. Um das Vorhaben umzusetzen, sei allerdings eine EU-rechtliche Grundlage nötig. Die Bundesregierung fordere deshalb die EU-Kommission auf, einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen.

Heftige Kritik kam vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Der Ansatz folge "Vorurteilen gegenüber hier lebenden ausländischen Mitbürgern", erklärte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Die Regierungspläne stünden im Widerspruch zur Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU.

Nach Auffassung der Grünen-Familienexpertin Franziska Brantner würde die Bundesregierung mir ihren Plänen Menschen unter anderem aus Polen, Rumänien und Tschechien diskriminieren, die in Deutschland Steuern zahlen. Dies sei ein "Zeichen der Abschottung", kritisierte sie.



Migration

Grüne wollen Einwanderung nach Punktesystem



Die Grünen-Fraktion im Bundestag hat einen Entwurf für ein neues Einwanderungsgesetz vorlegt. Wie der Bundestag am 10. April mitteilte, solle damit die Einwanderung zur Ausübung bezahlter Arbeit erleichtert sowie Hürden für asylsuchende und geduldete Ausländer für die Jobannahme abgebaut werden. Das gegenwärtige, an den Nachweis eines Arbeitsangebots gebundene Arbeitsmigrationsrecht wollen die Grünen "um die Möglichkeit für Fachkräfte zur Arbeitsplatzsuche vor Ort" ergänzen, heißt es in dem Antrag.

Ziel ist die Einführung eines Punktesystems, das zu einer "potenzialorientierten" Einwanderung führen werde. Die Kriterien dafür könnten von einer unabhängigen Kommission vorgeschlagen und jährlich durch die Bundesregierung festgesetzt werden. Als mögliche Kriterien nennt der Gesetzentwurf Hochschulabschlüsse und qualifizierte Berufsausbildung, Berufserfahrung und deutsche Sprachkenntnisse.

"Wer eine festgelegte Mindestpunktzahl erreicht hat, hat sich für die Einreise nach Deutschland qualifiziert", heißt es weiter. Aus diesem Bewerberpool sollen diejenigen mit der höchsten Punktzahl aufgenommen werden, bis eine festgelegte Aufnahmezahl erreicht ist. Wer einmal in Deutschland ist, soll ein Jahr Zeit haben, um einen Arbeitsplatz zu finden.

Zugleich sieht der Entwurf für bereits in Deutschland lebende Asylsuchende und Geduldete unter bestimmten Umständen die Änderung der Aufenthaltserlaubnis zu Arbeitszwecken vor. Außerdem soll die sogennante Vorrangprüfung in der qualifizierten Erwerbstätigkeit komplett entfallen. Demnach kann ein Asylbewerber eine Arbeitsstelle nur bekommen, wenn dafür kein deutscher Arbeitssuchender in Frage kommt. In der Großen Koalition herrscht derzeit keine Einigkeit über ein Einwanderungsgesetz.



Flüchtlinge

Kinder unter Migranten sollen besser geschützt werden



Angesichts der großen Zahl von Kindern unter den Flüchtlingen und Migranten hat die EU-Kommission besondere Schutzmaßnahmen vorgeschlagen. Jeder dritte Asylbewerber in Europa sei minderjährig, erklärte Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos am 12. April in Brüssel. Zugleich seien Kinder "die am stärksten gefährdeten Migranten".

Der Schutz Minderjähriger muss nach dem Willen der EU-Kommission möglichst schnell greifen. So soll es in allen Aufnahmeeinrichtungen, die Kinder beherbergen, eine damit betraute Person geben. Identifizierung und Registrierung sollen kindgerecht erfolgen, etwa wenn Fingerabdrücke genommen oder Rechte erklärt werden. Ein Streitpunkt ist immer wieder, ob Migranten tatsächlich noch minderjährig sind. In solchen Zweifelsfällen solle zunächst Minderjährigkeit angenommen und entsprechend für die Betroffenen gesorgt werden.

Geht ein Migrantenkind verloren, muss mit dem gleichen Aufwand nach ihm gesucht werden wie nach einem einheimischen Kind, verlangte Brüssel. Die Leiter der Aufnahmeeinrichtungen und andere Verantwortliche sollten die Polizei und die nationalen Behörden wiederum Interpol verständigen, heißt es in den Empfehlungen aus Brüssel.

Es müsse alles dafür getan werden, um Alternativen für die Inhaftierung von Kindern zu schaffen, wie sie zum Beispiel für abgelehnte Asylbewerber grundsätzlich möglich ist. In Gefängnissen dürften sie nie untergebracht werden. Kinder hätten zudem unabhängig von ihrem Status als Flüchtling oder sonstige Migranten Anspruch auf medizinische und psychosoziale Versorgung und Unterricht. Unbegleitete Kinder sollten den Vorschlägen zufolge die Möglichkeit erhalten, in (Pflege-)Familien untergebracht zu werden.

Unbegleitete oder von ihren eigenen Familien getrennte Kinder sollten ferner Vorzug bei der beschlossenen Umverteilung von Flüchtlingen aus Griechenland und Italien haben, forderte die Kommission. Bislang seien aus Griechenland allerdings erst 341 und aus Italien ein einziges solches Kind in weniger belastete EU-Staaten gebracht worden. Insgesamt sind von den bis zu 160.000 Menschen, deren Umverteilung im September 2015 beschlossen wurde, 16.340 Menschen in andere Länder verteilt worden, wie die Kommission ebenfalls am Mittwoch bilanzierte.

Ein Bündnis von Kinderrechtsorganisationen begrüßte die Empfehlungen der EU-Kommission und forderte, ihnen Taten folgen zu lassen. Vergangenes Jahr seien über 10.000 Kinder nach ihrer Ankunft in Europa "wegen unzureichenden Schutzes" verschwunden, erklärte die dem Bündnis angehörende Organisation "Missing Children Europe". "Wir wissen wenig darüber, was mit ihnen passiert, warum sie verschwinden, und welchen Gefahren sie ausgesetzt sind."



Asyl

Flüchtlinge nur noch unter Auflagen zurück nach Ungarn



Immer wieder machte die ungarische Regierung unter Viktor Orban mit harten Schritten gegen Migranten von sich reden. Die Bundesregierung, die Europäische Union und die Vereinten Nationen haben es derzeit mit einer neuen umstrittenen Maßnahme zu tun.

Deutsche Behörden sollen Flüchtlinge künftig nur noch dann nach Ungarn zurückschicken, wenn dort nachweislich die EU-Standards für deren Unterbringung erfüllt sind. Das Bundesinnenministerium bestätigte am 11. April einen Bericht der Funke Mediengruppe, wonach die Bundesregierung eine entsprechende Bitte an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gerichtet hat. Ohne die Zusicherung, dass die in der EU-Aufnahmerichtlinie enthaltenen Standards eingehalten werden, "soll keine Überstellung erfolgen", sagte ein Sprecher.

Gemäß der Dublin-Verordnung der EU muss ein Flüchtling in dem EU-Staat Asyl beantragen, in dem er nach seiner Ankunft in Europa zuerst registriert wurde. Deswegen schickt Deutschland regelmäßig Flüchtlinge nach Ungarn. Das osteuropäische Land ist wegen seiner Flüchtlingspolitik unter Regierungschef Viktor Orban erneut in die Kritik geraten.

Asylbewerber müssen in Transitzonen

Im März trat ein neues Gesetz in Kraft. Es erlaubt, Asylbewerber während der gesamten Zeit des Asylverfahrens in sogenannten Transitzonen zu internieren. Ungarn verteidigt dies damit, dass die Menschen die Lager, die an der Grenze zu Serbien liegen, verlassen könnten. Allerdings soll dies nur in Richtung Serbien erlaubt sein, also aus Ungarn und damit aus der EU wieder heraus.

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR hatte die EU-Staaten am Montag dazu aufgerufen, Rückführungen von Asylbewerbern nach Ungarn "zeitweise auszusetzen". "Die Situation für Asylsuchende in Ungarn, die schon vorher zu großer Sorge Anlass gab, ist noch schlimmer geworden, seit das neue Gesetz in Kraft ist", erklärte Hochkommissar Filippo Grandi. Nach Darstellung des UNHCR werden seit Ende März neu angekommene "Asylsuchende, einschließlich Kinder, in Schiffscontainern, die von hohen Stacheldrahtzäunen umgeben sind, inhaftiert". Mit Stand 7. April seien 110 Menschen dort untergebracht gewesen.

Auch die EU-Kommission ist wegen der Lager mit Ungarn "in Kontakt", wie ein Sprecher auf Anfrage von epd erklärte. Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos hatte das Land erst vor zwei Wochen besucht und nach eigenen Angaben dort seine Bedenken mitgeteilt. Ende März habe Avramopoulos zudem schriftlich gegenüber Ungarn auf die Einsetzung der verabredeten Expertengruppe gedrungen, teilte der Sprecher weiter mit. Ungarns neues Migrationsgesetz soll zudem bei der Sitzung der EU-Kommission am Mittwoch auf der Agenda stehen.

Grüne gegen Zurückschicken

Grundsätzlich gegen ein Zurückschicken von Flüchtlingen nach Ungarn sind die Grünen. Die flüchtlingspolitische Sprecherin Luise Amtsberg sagte den Funke-Zeitungen: "Dublin-Rücküberstellungen nach Ungarn sind ein Verstoß gegen Menschen- und Grundrechte und müssen daher ausgesetzt werden." Der Bundesregierung sei "ein vermeintliches Funktionieren der Dublin-Verordnung auf Biegen und Brechen" wichtiger als "das Wohl der Schutzsuchenden".

Dublin-Überstellungen waren jahrelang nach Griechenland ausgesetzt. Ursache waren die dortigen schlimmen Zustände für Asylbewerber. Ende 2016 empfahl die EU-Kommission, die Überstellungen wieder aufzunehmen. Dies sollte allerdings nur die ab Mitte März irregulär nach Griechenland eingereisten und dann weitergezogenen Menschen betreffen. Und um sicherzugehen, dass es allen zurückgeführten Flüchtlingen in Griechenland gutgeht, soll das Land für jeden von ihnen individuelle Garantien aussprechen, dass er dort gemäß EU-Standards behandelt wird, empfahl die EU-Kommission. Also ähnliche Garantien, wie sie jetzt Deutschland im Fall Ungarn verlangt.



Ehrenamt

Pro Asyl sieht großes Engagement für Flüchtlinge vor Ort



Das Engagement für Flüchtlinge vor Ort ist nach Einschätzung von Pro Asyl nach wie vor groß. "Ich bin positiv überrascht, dass viele Menschen, die bis 2015 nichts mit Flüchtlingen zu tun hatten, jetzt immer noch aktiv dabei sind", sagte Pro Asyl-Sprecher Bernd Mesovic am 7. April in Frankfurt am Main dem Evangelischen Pressedienst (epd). Allerdings wachse auch bei ihnen die Enttäuschung. Das liege überwiegend an dem härteren Kurs der Bundesregierung gegenüber Asylsuchenden, sagte der Experte. Die Fragen stellte Holger Spierig.

Dass laut einer aktuellen Studie der Gütersloher Bertelsmann Stiftung die Willkommenskultur in der Gesellschaft zurückgeht, sieht Mesovic nicht als Widerspruch: "Man muss davon ausgehen, dass der Großteil der Befragten zu keinem Zeitpunkt in der Hilfe für Flüchtlinge aktiv war." Die Studie zeige offenbar ein allgemeines Stimmungsbild, das sich jedoch nicht auf den Kreis der praktisch Engagierten beziehe.

Viele ehrenamtlich Engagierte erlebten aber zunehmend auch Enttäuschung und Überforderung, erklärte Mesovic. Ursachen dafür seien politische Entscheidungen aus jüngster Zeit, wie etwa die Abschiebungen nach Afghanistan. "Viele Helfer haben den Eindruck, sie kämpfen gegen Windmühlen, weil sich der Wind in Richtung einer 'Abschiebekultur' gedreht hat." Auch bemängelten viele Ehrenamtliche, dass sie zunehmend als eine Art "Hilfssozialarbeiter" an die Kandare der Politik genommen werden sollten. "Der Staat sollte nicht versuchen, diese Willkommenskultur, dieses Engagement zu gängeln", warnte Mesovic.

Zur Stärkung der Willkommenskultur mahnt Pro Asyl mehr Entlastung sowie Förderung der ehrenamtlichen Helfer an. "Nötig ist gar nicht mal allein mehr Geld, sondern Strukturen zu stärken, die das Engagement koordinieren und entlasten", unterstrich Mesovic.

Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt die Willkommenskultur in Deutschland mittlerweile Risse. Demnach ist zwar eine Mehrheit der Bundesbürger der Meinung, dass Deutschland offen gegenüber Flüchtlingen ist. Zugleich sehen jedoch mehr Bürger als noch vor zwei Jahren die Belastungsgrenze bei der Aufnahme erreicht. Besonders in den ostdeutschen Bundesländern hat die Skepsis der Umfrage zufolge zugenommen.



Abgabenbelastung

Sozialabgaben in Deutschland weiter über OECD-Durchschnitt



Nur in wenigen Industriestaaten werden die Arbeitseinkommen durch Steuern und Sozialabgaben so stark belastet wie in Deutschland. Wie aus einer Studie der OECD hervorgeht, ist die Steuer- und Abgabenlast insbesondere für alleinstehende Durchschnittsverdiener in Deutschland mit 49,4 Prozent vergleichsweise hoch. Lediglich in Belgien liegt sie rund vier Prozentpunkte darüber, heißt es in einer Mitteilung vom 11. April.

Auch bei allen anderen untersuchten Haushaltstypen liegt die Belastung in Deutschland laut Studie über dem OECD-Durchschnitt. Das liege vor allem an den vergleichsweise hohen Sozialabgaben, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden, hieß es.

Im OECD-Durchschnitt lag die Steuer und Abgabenlast (Anteil von Steuern sowie Sozialabgaben der Arbeitgeber und Arbeitnehmer an den gesamten Arbeitskosten) für alleinstehende Durchschnittsverdiener 2016 bei 36 Prozent. Im oberen Mittelfeld liegt Deutschland bei der Belastung von Ehepaaren mit Kindern (34 Prozent).

Wie die Verantwortlichten der Studie anmerken, werden in fast allen OECD-Ländern Familien mit Kindern steuerlich gefördert. In Deutschland sei diese Förderung durch das Ehegattensplitting und beitragsfreie Mitversicherung von nicht-erwerbstätigen Ehepartnern gerade bei Familien mit nur einem Erwerbstätigen ausgeprägt.

Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik der Grünenfraktion im Bundestag, kritisierte: "Die Studie zeigt, fass die Steuerregeln in Deutschland endlich familienfreundlicher gestaltet werden müssen. Gerade Alleinerziehende werden benachteiligt. Eine wichtige Verbesserung wäre die Abschaffung des Ehegattensplittings für Neuehen."

Das Ehegattensplitting vergrößere die Schere zwischen armen und reichen Familien und werde der heutigen Vielfalt von Familie nicht gerecht, erklärte Brantner. "Es subventioniert pauschal die Ehe, statt diejenigen zu unterstützen, die Verantwortung für Kinder übernehmen."

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer sagte, die Sozialbeiträge müssten weiter unter 40 Prozent gehalten werden. Ein weiterer Anstieg würde Beschäftigung und Wachstum stark gefährden. "Sozialabgaben und Steuern in Deutschland gehören ohnehin schon zu den höchsten in der Welt", sagte Kramer. Nur die Hälfte der Zahlungen eines Arbeitgebers komme bei einem alleinstehenden Durchschnittsverdiener tatsächlich als Nettolohn an. Neben Steuern gingen zwei Drittel der Belastung auf das Konto der Sozialversicherungsbeiträge.

Auch bei der Steuer gibt es laut Kramer Handlungsbedarf: Der Mittelstandsbauch in der Einkommensteuer belaste die Beschäftigten stark: "Er sollte schrittweise abgebaut werden." Auch die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz gilt, sei zu niedrig: Zu viele Beschäftigte, die nur leicht oberhalb des Durchschnitts verdienen, seien vom Spitzensteuersatz betroffen.



Forschung

Deutschland ist Spitze bei Knochenmarkspenden



Deutschland hat die weltweit höchste Knochenmarkspender-Quote, teilte das Zentrale Knochenmarkspender-Register Deutschland (ZKRD) am 7. April in Ulm mit. Das Register kann heute auf über 7,3 Millionen Spender zurückgreifen, hieß es anlässlich des 25-jährigen Bestehens des Registers. Die Gewebedaten kommen aus 26 deutschen Spenderdateien und werden anonymisiert für den weltweiten Abruf aufbereitet.

Im Vergleich dazu stünden in den USA derzeit rund 8,5 Millionen Spender zur Verfügung. In Großbritannien seien knapp über 1,3 Millionen Menschen bereit, Blutstammzellen zu spenden. Frankreich habe rund 260.000 registrierte Spender. Das ZKRD als Datendrehscheibe für Knochenmarkspenden habe weltweit Zugriff auf die Daten von mehr als 30 Millionen Menschen.

Für neun von zehn Patienten, die eine Spende benötigen, werde heute - meist innerhalb weniger Wochen - ein geeigneter Spender gefunden. Jedes Jahr seien dies über 15.000 Patienten in der ganzen Welt, hieß es in der Mitteilung. Aus Deutschland kämen dazu Spenden von knapp 7.000 Personen.

Das ZKRD wurde am 27. April 1992 vom damaligen DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg in Ulm mit einem Bundeszuschuss gegründet. Zum Start verfügte es über die Daten der damals knapp 100.000 registrierten deutschen Spender. Im Gründungsjahr wurden acht Spenden abgerufen.

Innerhalb von drei Jahren wurde das ZKRD das größte und leistungsfähigste Spenderregister in Europa, hieß es in der Mitteilung. Das Register hat heute 55 Mitarbeiter und entwickelt seine Infrastruktur auch einschließlich benötigter Software selbst.




sozial-Branche

Pflege

Zahl jüngerer Menschen in Pflegeheimen nimmt zu




Die an Multipler Sklerose erkrankte Daniela Wirtz (re.) im Bonner Evergreen Pflegezentrum.
epd-bild / Meike Böschemeyer
Auch jüngere Menschen können manchmal nicht mehr selbstständig zu Hause leben - aufgrund von Krankheiten oder nach schweren Unfällen. Nur wenige Pflegeheime sind jedoch auf diese Gruppe eingestellt.

Die Krankheit schlich sich auf leisen Sohlen in Daniela Wirtz' Leben. Mit 21 Jahren hatte sie ihren ersten Krankheitsschub. "Davon habe ich mich wieder ganz erholt und habe dann erst einmal nicht mehr daran gedacht", sagt die Bonnerin, die an Multipler Sklerose erkrankt ist. Gut 20 Jahre später war die Krankheit dann aber so weit fortgeschritten, dass sie trotz Hilfe durch einen Pflegedienst zu Hause nicht mehr zurechtkam.

Einzige Lösung: ein Umzug in ein Pflegeheim. Ihren damals 15-jährigen Sohn musste die alleinerziehende Mutter schweren Herzens ebenfalls in ein Heim geben. Zumindest bei der Suche nach einem Pflegeplatz hatte die heute 45-Jährige ein wenig Glück. Sie fand ein Pflegeheim mit einer Abteilung für jüngere Bewohner.

Pflegeheimplätze für Jüngere sind eine Ausnahme

"In einem reinen Seniorenheim hätte ich den totalen Frust bekommen. Man braucht auch mal ein jüngeres Gesicht um sich", sagt Daniela Wirtz. Ihre 18 Mitbewohner auf der Station "Junge Pflege" im Bonner Evergreen Pflegezentrum sind 23 bis 57 Jahre alt. Auch sie haben Erkrankungen, die ein selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung unmöglich machen, etwa spastische Lähmungen oder auch Demenz.

Noch sind Pflegeheimplätze für Menschen unter 65 Jahren eine Ausnahme. Doch nach Angaben des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) bieten immer mehr Pflegeheim-Träger spezielle Plätze für jüngere Erwachsene an. Die Nachfrage sei hoch.

Laut Statistischem Bundesamt leben rund 53.000 Menschen im Alter unter 65 Jahren in Pflegeeinrichtungen - zwölf Prozent mehr als noch vor zehn Jahren. Experten gehen jedoch davon aus, dass die Zahl jüngerer Erwachsener, die mangels Alternative "fehlplatziert" in Seniorenheimen versorgt werden, wesentlich höher ist.

Trend zu jüngeren Bewohnern hält an

Fachleute aus der Praxis beobachten einen Trend. "Es sind immer mehr jüngere Menschen im Pflegeheim", sagt Tanja Schaller, Schulleiterin der Pflegerischen Schulen der Diakonissen Speyer-Mannheim. Grund seien unter anderem gesellschaftliche Veränderungen: Früher hätten mehr Angehörige die Pflege übernommen als heute.

Burkhardt Zieger, Geschäftsführer des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe Nordwest, sieht auch den medizinischen Fortschritt als Ursache. Jüngere Menschen mit schweren chronischen und fortschreitenden Erkrankungen hätten heute bessere Überlebenschancen. "Das Problem ist, dass in Pflegeheimen nicht genügend Personal da ist, um die Bedürfnisse jüngerer Menschen, etwa nach Freizeitgestaltung, zu erfüllen", stellt Zieger fest.

Das Bonner Haus Evergreen ist eines der wenigen Heime, das sich auf die Bedürfnisse jüngerer Leute eingestellt hat. Statt Singkreis gibt es etwa YouTube-Abende, gemeinsames Kochen oder Ausflüge zum Shoppen. Die jüngeren Bewohner brauchten auch eine andere Betreuung und Unterstützung, sagt Einrichtungsleiterin Beate Wendling. In der Abteilung "Junges Wohnen" gibt es daher einen höheren Personalschlüssel.

Hilfe zur Entwicklung einer Lebensperspektive

Neben einer Bewegungstherapeutin und einer Ergotherapeutin kümmern sich auch eine Sozialpädagogin, eine Heilerziehungspflegerin und eine Alltagsbegleiterin um die jüngeren Bewohner. Vor allem für die Jüngsten gelte es, trotz Krankheit eine Lebensperspektive zu entwickeln, sagt Wendling. So brauchten sie zum Beispiel Hilfe bei Bewerbungen für Berufspraktika.

"Es tauchen auch ganz andere Fragestellungen auf als bei der Altenpflege", sagt Wendling. So gibt es zum Beispiel auf der Station "Junge Pflege" inzwischen zwei Liebespaare. Eine Bewohnerin hat einen Freund außerhalb des Heims, der regelmäßig bei ihr übernachtet. Und erst vor kurzem sorgte eine Bewohnerin für Aufregung, weil sie fürchtete, schwanger zu sein.

Daniela Wirtz hat der feste Tagesablauf im Heim geholfen. Zu Hause habe sie keine Motivation mehr gehabt zu essen, war abgemagert. "Hier habe ich jetzt ein geregeltes Leben", sagt sie. Und auch der Kontakt zu ihrem Sohn sei gut geblieben, dank häufiger Besuche und der guten Zusammenarbeit mit dem Heim.

Claudia Rometsch


Gewalt

Berufsgenossenschaft: Hohe Dunkelziffer bei Übergriffen auf Pfleger



Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) geht von einer hohen Dunkelziffer bei Übergriffen von Patienten auf Pflegepersonal aus. Viele Fälle würden nicht gemeldet, weil es sich um tabuisierte Themen wie sexuelle oder rassistische Übergriffe von Pflegebedürftigen auf Mitarbeiter handele, sagte BGW-Psychologin Claudia Vaupel im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin. Häufig erhielten die Mitarbeiter auch nicht genügend Unterstützung von den Pflegedienstleitungen und Kollegen. Die Fragen stellte Christina Denz.

"Es sind nicht immer spektakuläre Fälle, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter belasten", sagte Vaupel. Vielmehr komme es auf das "innere Erleben" der Pflegekräfte an. Zudem gingen manchen Aggressionen längere Entwicklungsphasen voraus, so dass die Betroffenen teils sich selbst für das Patientenverhalten verantwortlich machten. Andere würden aus Angst vor Jobverlust nichts sagen.

Vaupel rät Pflegeeinrichtungen deshalb zu einem umfassenden Aggressionsmanagement. Dazu gehörten technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zur Gewaltprävention sowie Hilfe in akuten Situationen und eine Nachbetreuung der betroffenen Mitarbeiter. Vaupel empfiehlt Abteilungen unter anderem Checklisten, die Mitarbeitern helfen, die jeweilige Stimmung des Patienten zu erfassen und etwaigen Aggressionsmomenten vorzubeugen.

Die BGW registrierte 2015 hochgerechnet rund 1.430 Arbeitsunfälle in Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen, die durch Gewalt, Angriff oder Bedrohung verursacht wurden und eine Arbeitsunfälle von mehr als drei Tagen nach sich zogen. Die Zahlen beziehen sich auf die Mitgliedsbetriebe bei der BGW in den Branchen Pflege und Kliniken mit fast 2,6 Millionen Versicherten.



Burn-out

Als Luther überarbeitet zusammenbricht




Stress am Arbeitsplatz führt nicht selten zum Burn-out.
epd-bild / Steffen Schellhorn
Zu Martin Luthers Zeiten noch unbekannt, ist der Begriff Burn-out heute in aller Munde. Die Zahl der Beschäftigten, die "ausgebrannt" im Bett bleiben, steigt. Auf der anderen Seite sagen Experten: Die psychischen Belastungen haben nicht zugenommen, sie werden nur häufiger diagnostiziert.

Hatte Martin Luther einen Burn-out? Im neuen Film über seine Frau Katharina scheint es so: Man schreibt das Jahr 1526, es ist tiefster Winter. Katharina findet Luther im Arbeitszimmer auf dem Boden liegend. Er windet sich vor Schmerzen: "Der Teufel will mich umbringen", stöhnt der Reformator. Katharina hat eine andere Erklärung: "Du arbeitest Tag und Nacht, du schläfst nicht, entweder du isst nichts oder du stopfst fettes Fleisch in dich hinein", weist sie ihn zurecht: "Es ist nicht der Teufel, der dich umbringen will. Du bist es." Nach modernem Verständnis ein Fall von Hektik, Stress und Überarbeitung – das, was heute oft als Burn-out bezeichnet wird.

Der Begriff war in den bewegten Zeiten Luthers natürlich noch völlig unbekannt. Heute ist er dagegen in aller Munde. "Burn-out" – prangt in dicken Buchstaben auf Magazinen und Gesundheitszeitschriften. Fußballtrainer Ralf Rangnick, der ehemalige Skispringer Sven Hannawald und Fernsehkoch Tim Mälzer bekannten sich dazu, total erschöpft und "ausgebrannt" zu sein. Aber Burn-out trifft nicht nur Prominente. Viele Menschen suchen in den schnelllebigen Zeiten professionelle Hilfe, weil sie sich überfordert fühlen und einfach "nicht mehr können".

Oft ist die Lage im Job der Auslöser

In die Praxis von Uwe Landwehr, Psychotherapeut in Grevenbroich, kommen immer mehr Patienten mit einem Burn-out, oft wegen der Belastung am Arbeitsplatz: "Früher hat man Briefe geschrieben, heute wird erwartet, dass E-Mails sofort beantwortet werden", erläutert Landwehr. Das immer höhere Arbeitstempo, die Vielzahl von Aufgaben, "Multitasking" und die gleichzeitige Verantwortung für Haushalt, Familie und Kinder belaste viele Menschen. Oft seien vor allem engagierten Arbeitnehmer betroffen, besonders soziale und medizinische Berufe: Wer "ausbrennt", hat vorher viel Einsatz gebracht, für seine Aufgabe sprichwörtlich "Feuer gefangen".

Dem DGB zufolge müssen heute mehr Arbeitnehmer in kürzerer Zeit immer mehr leisten: "Viele Überstunden, ständige Erreichbarkeit und zu wenige Erholungspausen sind für viele Beschäftigte eine zunehmende psychische Belastung", sagt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Über 40 Prozent der Frühverrentungen gingen heute auf psychische Erkrankungen zurück.

Zahl der Fehltage hat sich verdoppelt

Zahlen, die die gesetzlichen Krankenkassen bestätigen. Die durch psychische Krankheiten ausgelösten Fehltage haben sich von 2005 bis 2015 verdoppelt, heißt es im BKK Gesundheitsreport 2016.

Burn-out-Experten wie der Psychiater Andreas Hillert weisen aber daraufhin, dass psychische Erkrankungen bei Erwachsenen in den letzten Jahrzehnten nicht zugenommen haben. Vielmehr suchten heute mehr Patienten mit psychischen Symptomen einen Arzt oder Therapeuten auf, und die Krankheit werde dann auch entsprechend diagnostiziert. "Die Menschen achten heute mehr auf sich als früher. Das ist ein Privileg", sagt der Chefarzt aus Prien am Chiemsee.

Dabei gilt der Burn-out nicht als eigenständige Erkrankung. "Es ist eine emotionale Erschöpfung, eine Übermüdung. Der oder die Betroffene wird oft den eigenen Erwartungen nicht gerecht", erläutert Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der Deutschen Psychotherapeuten-Vereinigung. Oft liege beim Burn-out eine Depression im Hintergrund vor – aber nicht immer. Daher sei eine rechtzeitige und genaue Diagnostik sehr wichtig. "Da ist der Fachmann gefragt", sagt Lubisch.

Patienten brauchen meist eine lange Auszeit

Uwe Landwehr erarbeitet in seiner Praxis mit den Patienten gemeinsam Strategien, wie sie künftig mit den Belastungen umgehen können. Bei schweren Symptomen wie Antriebslosigkeit und einem Gefühl der inneren Leere benötigten die Patienten in der Regel eine Auszeit von zwei bis vier Monaten. Zurück am Arbeitsplatz kann es geboten sein, Aufgaben abzutreten und an andere zu delegieren.

Dem Film zufolge hat das auch Luther nach seinem Zusammenbruch getan: Katharina macht die Entwürfe seiner Schriften für die Druckerei fertig. Luther liest - im Bett liegend – und ist beeindruckt. "Katharina Luther – du bist eine bemerkenswerte Frau", lobt er ihre Arbeit.

Michael Ruffert


Flüchtlinge

"Gesundheitsversorgung von Menschen in der Illegalität bleibt prekär"




Marie von Manteuffel
epd-bild / Katholisches Forum Leben in der Illegalität
Das Katholische Forum Leben in der Illegalität wurde 2004 gegründet. Das Bündnis, dem unter anderem die Deutsche Bischofskonferenz und der Caritasverband angehören, kritisiert die gesundheitliche Versorgung von Menschen ohne Papiere. Kein Randproblem: Nach Schätzungen leben in Deutschland bis zu 500.000 Menschen ohne sicheren Aufenthaltsstatus.

Die medizinische Versorgung der Betroffenen bleibe trotz kleiner Fortschritte in der Vergangenheit weiter prekär, sagt Geschäftsführerin Marie von Manteuffel im Interview. Viele dieser Menschen mieden auch im Fall der Krankheit Ärzte und Kliniken aus Angst vor der drohenden Abschiebung. Von Manteuffel fordert deshalb im Gespräch mit Dirk Baas, die Übermittlungspflichten an die Ausländerbehörden deutlich einzuschränken.

epd sozial: Die mangelhafte medizinische Versorgung von Menschen in der Illegalität wird von Sozialverbänden seit Jahren beklagt. Wie viele Personen ohne Papiere halten sich derzeit in Deutschland auf?

Marie von Manteuffel: Die genaue Zahl der betroffenen Menschen ist natürlich kaum zu bestimmen. Allerdings gibt es wissenschaftlichen Schätzungen von der Universität Bremen aus dem Jahr 2015, die von einer Zahl zwischen 200.000 und 500.000 Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität ausgehen. Diese Zahl könnte in den vergangenen zwei Jahren leicht gestiegen sein. Neue Schätzungen der Universität Bremen wird es voraussichtlich im Sommer dieses Jahres geben.

epd: Warum tut sich die Politik so schwer, weitere wirksame Reformen anzugehen, um auch diesen Menschen zu helfen? Eine reine Kostenfrage sollte das ja nicht sein.

Marie von Manteuffel: Das Themenfeld steht insgesamt im Spannungsverhältnis zwischen dem legitimen Interesse des Staates an der Durchsetzung ausländerrechtlicher Bestimmungen einerseits und der Wahrung der universell geltenden Menschenrechte jedes Einzelnen andererseits. In den vergangenen Jahren gab es vereinzelt positive Entwicklungen. So wurde insbesondere der Zugang zu öffentlichen Grundschulen ermöglicht. In vielen Fällen scheitern solche gesetzlichen Verbesserungen allerdings an der Umsetzung in der Praxis. In anderen Lebensbereichen wiederum scheitert die Verwirklichung der Menschenrechte an rechtlichen Zugangsbarrieren. Damit bleibt die Situation von Menschen "ohne Papiere" in Deutschland insgesamt weiterhin prekär.

epd: Ihr Forum will die ärztliche Hilfe verbessern. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten aber auch Flüchtlinge zunächst nur die medizinische Grundversorgung. Aber ist die nicht auch unzureichend?

Marie von Manteuffel: Selbstverständlich wäre ganz grundsätzlich eine medizinische Versorgung wünschenswert, die über den sehr eingeschränkten Leistungskatalog des Asylbewerberleistungsgesetzes hinausgeht. Allerdings bleibt für Menschen "ohne Papiere" nach aktueller Rechtslage selbst die medizinische Grundversorgung de facto verschlossen.

epd: Wie erklärt sich das?

Marie von Manteuffel: Die Sozialämter sind dazu verpflichtet, personenbezogene Daten der Patienten "ohne Papiere" an die Ausländerbehörde zu übermitteln, was wiederum die konkrete Gefahr der Abschiebung mit sich bringt. Unser Anliegen, zumindest sicherzustellen, dass die medizinische Grundversorgung sanktionslos in Anspruch genommen werden kann, muss daher als umso dringlicher bewertet werden.

epd: Die Rechtslage ist eindeutig, das Menschenrecht auf Gesundheit ist allgemein anerkannt, auch der UN-Sozialpakt verpflichtet Deutschland, medizinische Versorgung für alle Menschen zu gewährleisten. Macht es Sinn, dass einzelne Betroffene oder Flüchtlingsverbände gegen die Missstände vor Gericht klagen?

Marie von Manteuffel: Flüchtlingsverbände verfügen über kein sogenanntes Verbandsklagerecht und können die Rechte Einzelner nicht stellvertretend einklagen. Einzelne Betroffene hingegen werden bereits wegen der großen Gefahr der Offenlegung ihrer Identität und anschließender Abschiebung den Gang vor Gericht scheuen. Damit liegt es an Initiativen wie dem Katholischen Forum Leben in der Illegalität, sich gegenüber den Verantwortungsträgern in der Politik für eine Verbesserung der Lebenssituation von Menschen "ohne Papiere" einzusetzen.

epd: Die umstrittene Übermittlungspflicht wurde für Schulen und Bildungseinrichtungen 2011 aufgehoben. Kann diese Regelung Paten stehen für weitere Ausnahmen für die Behörden?

Marie von Manteuffel: Diese Gesetzesänderung war sicher ein großer Fortschritt und skizziert einen von verschiedenen denkbaren Wegen zur Sicherung der Gesundheitsversorgung für Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität. Doch im Falle des Zugangs zu schulischer Bildung ergibt sich als Folgeproblem, dass die Gesetzgebungskompetenz im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt.

epd: Und das bedeutet, dass es an einheitlichen Vorgaben fehlt ...

Marie von Manteuffel: Ja, die landesrechtlichen Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Zudem hängt es in der Praxis von den kommunalen Vorgaben ab, ob ein Kind tatsächlich unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus eine öffentliche Grundschule besuchen kann oder nicht. Eine Studie der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) aus dem Jahr 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass Kinder "ohne Papiere" aufgrund der unterschiedlichen landesrechtlichen und kommunalen Bestimmungen in etwa 62 Prozent der Fälle nicht eingeschult werden konnten.

epd: Nur bei Notfallbehandlung besteht der sogenannte "verlängerte Geheimnisschutz", das heißt, die Übermittlungspflicht etwa einer Klinik an die Ausländerbehörde greift nicht. Aber wer definiert, was ein Notfall ist. Welche Probleme beobachten Sie in der Praxis?

Marie von Manteuffel: Ein Notfall liegt immer dann vor, wenn die medizinische Hilfe so akut benötigt wird, dass aufgrund der Schwere der Erkrankung oder der Dringlichkeit der Behandlung nicht zuvor die Kostenübernahme beim Sozialamt beantragt werden kann. Beispiele sind Schlaganfälle, Herzinfarkte, Unfälle oder akut einsetzende Schmerzen. Ob ein Notfall vorliegt, muss daher zwingend vom behandelnden Arzt entschieden werden.

epd: Funktioniert das?

Marie von Manteuffel: Leider beobachten wir in der Praxis immer wieder, dass die spätere Kostenübernahme von einzelnen Sozialämtern entgegen der ärztlichen Diagnose verweigert wird. Das führt wiederum dazu, dass einige Krankenhäuser selbst in Notfällen die Behandlung verweigern, weil sie nicht mit der anschließenden Kostenübernahme durch das zuständige Sozialamt rechnen können.

epd: Sie sagen, der ganz überwiegende Grund dafür, dass Illegale Ärzte und Kliniken meiden, sei die Angst davor, an die Ausländerbehörden gemeldet und womöglich abgeschoben zu werden. Welche Rechtsreformen schlagen Sie vor, um Anzeigen an die Behörden zu verhindern?

Marie von Manteuffel: Wir fordern, diejenigen öffentlichen Stellen von der allgemeinen Übermittlungspflicht an die Ausländerbehörden auszunehmen, die mit der Abwicklung sozialrechtlicher Leistungen im Bereich der Gesundheitsversorgung befasst sind. In der Praxis zeigt sich darüber hinaus, dass einzelne Sozialämter immer wieder sogar in solchen Fällen Informationen an die Ausländerbehörde weitergeben, in denen es keine Übermittlungspflicht gibt. Dies betrifft vor allem die Kostenerstattung für ein Notfallbehandlung durch ein Krankenhaus. Hier ist gesetzlich klarzustellen, dass die von der Übermittlungspflicht ausgenommenen öffentlichen Stellen die Daten auch nicht freiwillig an die Ausländerbehörden übermitteln dürfen.

epd: „Verlängerter Geheimnisschutz“ gilt auch nicht bei der Schwangerschaftsvorsorge. Sie fordern auch hier, für Rechtssicherheit zu sorgen. Wie könnte das geschehen?

Marie von Manteuffel: Auch hinsichtlich der Schwangerschaftsvorsorge fordern wir, die Sozialämter von der Pflicht zu befreien, personenbezogene Daten an die Ausländerbehörden zu übermitteln. Dadurch würde es ermöglicht, Schwangerschaften gynäkologisch zu begleiten, ohne dass die betroffenen Frauen aus Angst vor späterer Abschiebung den Gang zum Sozialamt vermeiden. Durch frühzeitige Vorsorge können Risikoschwangerschaften erkannt und spätere Komplikationen vermieden werden.

epd: Noch schließen meist freiwillige Akteure aus Kirchen, Wohlfahrt und Zivilgesellschaft die Lücken in der medizinischen Versorgung. Sie sagen, das könne kein dauerhafter Zustand.

Marie von Manteuffel: Die Sicherung eines umfassenden und in der Praxis zugänglichen Gesundheitswesens gehört zu den zentralen verfassungsrechtlichen Aufgaben des Sozialstaats. Zudem hat sich die Bundesrepublik Deutschland auch völkerrechtlich zur Umsetzung gewisser menschenrechtlicher Standards verpflichtet. Diese Verpflichtung ist weder an die Staatsangehörigkeit geknüpft, noch hängt sie vom Aufenthaltsstatus des Einzelnen ab. Kirchliche und zivilgesellschaftliche Einrichtungen leisten seit Jahren Bemerkenswertes. Ärzte behandeln Patienten, ohne dass sie dafür ein Honorar erhalten. Medikamente werden durch Spenden finanziert. Bei allem persönlichen Einsatz wird allerdings auch offenbar, dass ein solches Engagement die real bestehende Not nur zu einem Teil lindern kann. Für eine nachhaltige Lösung der Problematik bleibt der Staat in der Pflicht.

Marie von Manteuffel ist Geschäftsführerin des Katholischen Forums Leben in der Illegalität


Gesundheit

Psychotherapeutin: Flüchtlinge leiden häufig an Depressionen



Flüchtlinge leiden nach Einschätzung von Experten häufiger als andere Menschen an Depressionen und posttraumatischen Belastungsstörungen. In Deutschland sei es für Geflüchtete jedoch schwer, psychologische Hilfe zu bekommen, sagte die Vorsitzende der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, Elise Bittenbinder, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Fragen stellte Johanna Greuter.

Besonders wichtig ist laut Bittenbinder, dass Traumatisierte rasch und gezielt betreut werden, ohne große Hürden überwinden zu müssen: "Schnelle Hilfe kann häufig verhindern, dass die Erkrankung chronisch und an die Kinder weitergegeben wird." Das müsse nicht immer eine Psychotherapie sein. "Viele finden andere Wege, das zu verarbeiten", sagte die Expertin.

Studien zufolge haben etwa 40 Prozent der Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, extreme traumatische Erlebnisse hinter sich. Viele von ihnen können laut Bittenbinder durch gezielte psychosoziale Unterstützung ihre Selbstheilungskräfte so aktivieren, dass sie ohne spezialisierte Behandlung zurechtkommen.

"Wenn sie gefoltert wurden oder erlebt haben, wie Angehörige gefoltert oder umgebracht wurden, übersteigt das ihre Möglichkeiten, das gut zu verarbeiten", sagte Bittenbinder, die seit knapp 30 Jahren mit Traumatisierten arbeitet. "Die traumatischen Erlebnisse bleiben in Erinnerung und kommen immer wieder hoch." Die häufig prekären Lebensumstände in Flüchtlingsunterkünften, die fremde Umgebung und die Untätigkeit wirkten sich ebenso negativ auf die Psyche aus. Erschwerend komme hinzu, dass das Beantragen einer Therapie schwierig und komplex sein könne.

Posttraumatische Belastungsstörungen werden laut Studien bei Flüchtlingen zehnmal häufiger diagnostiziert als bei anderen Menschen. Symptome sind Schlafstörungen, Konzentrationsschwäche, Alpträume, Erinnerungsattacken und Gefühlstaubheit. "Posttraumatische Belastungsstörung ist zwar die häufigste Diagnose, genauso oft können jedoch auch Depressionen diagnostiziert werden", sagte Bittenbinder.

Viele Flüchtlinge, vor allem Männer, scheuen nach ihren Worten davor zurück, sich Hilfe zu suchen. Sie hätten Angst vor Diskriminierung und Stigmatisierung. "Frauen erkennen psychische Leiden eher an und gehen zum Therapeuten", sagte Bittenbinder: "Männer lehnen dies öfter ab, da psychische Leiden nicht zu ihrem Selbstbild passen."



Migration

Türkischstämmige Senioren kennen Pflegeangebote kaum



Unter den türkischstämmigen Senioren in Deutschland sind laut einer Studie ambulante und stationäre Pflegeangebote wenig bekannt. Gründe dafür seien vor allem Sprachprobleme und Vorbehalte gegenüber Pflegeinstitutionen, teilte das Institut Arbeit und Technik (IAT) der Westfälischen Hochschule am 6. April in Gelsenkirchen mit. Zudem vertrauten viele Eltern auf eine Pflege durch die Kinder.

Die IAT hatte gemeinsam mit dem Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung eine erste Studie zur persönlichen Einschätzung des Lebens und Wohnens im Alter bei älteren Türken durchgeführt.

Die Wünsche der Befragten zur Pflege im Alter unterschieden sich dabei kaum von der Allgemeinbevölkerung, hieß es. So möchte die große Mehrheit auch bei Pflegebedürftigkeit in der eigenen Wohnung bleiben und am liebsten durch Angehörige gepflegt werden. Rund 30 Prozent der Befragten befürworteten zudem grundsätzlich das gemeinschaftliche Wohnen bei Pflegebedürftigkeit. Vielen gilt die soziale Isolation alter Menschen als Gefahr.

Für die Untersuchung wurden mehr als 1.000 türkischstämmige Menschen über 50 Jahren telefonisch befragt.



Kirchen

Missbrauch in Korntal soll binnen eines Jahres aufgeklärt sein



Über drei Jahre nach Veröffentlichung der ersten Missbrauchsvorwürfe gegen die Diakonie der Evangelischen Brüdergemeinde Korntal nimmt der Aufarbeitungsprozess Fahrt auf: Am 10. April präsentierte eine Auftraggebergruppe in Stuttgart die unabhängigen Aufklärer, die Licht in die Geschichte der Kinderheime bringen sollen.

Anerkannte Opfer können demnach innerhalb eines Jahres mit einer Anerkennungsleistung von bis zu 5.000 Euro rechnen, sagte der Vorsteher der Brüdergemeinde, Klaus Andersen. Allerdings lehnt eine wichtige Opferorganisation, das Netzwerk Betroffenenforum, die Zusammenarbeit ab.

Ehemalige Heimkinder sollen der pensionierten Frankfurter Richterin Brigitte Baums-Stammberger mittels Fragebögen oder Interviews über ihre Zeit berichten, teilte die Auftraggebergruppe mit. Dazu werde eine Hotline, eine E-Mail-Adresse und ein Postfach eingerichtet. Die Schilderungen würden anonym erfasst und auf ihre Plausibilität geprüft. Dazu sollen auch ehemalige Mitarbeiter herangezogen werden, sofern sie für den Aufklärungsprozess zur Verfügung stünden, sagte die Juristin.

Ausschuss entscheidet über Entschädigungen

Ein Vergabeausschuss entscheidet, wer wie viel Geld zugesprochen bekommt. Am Ende des Aufklärungsverfahrens wird es einen Abschlussbericht geben. Baums-Stammberger war als Richterin vor allem mit Fällen von Gewalt gegen Jugendliche und Sexualstraftaten befasst.

Neben der Juristin wird der Marburger Erziehungswissenschaftler Benno Hafeneger an der Aufklärung mitarbeiten. Sein Ziel ist nach eigenen Worten herauszufinden, wie Gewalt gegen Kinder möglich war und ob es eine "Kultur des Verschweigens, Wegschauens und Vertuschens" gegeben habe. Auch die religiöse Begründung von Schlägen und drakonischen Strafen solle in den Blick genommen werden. Untersucht werde der Zeitraum von 1945 bis in die 1980er Jahre.

Kritik an dem Verfahren kam vom Sprecher des Netzwerks Betroffenenforums, Detlev Zander, der selbst vor über drei Jahren die Vorwürfe gegen die Diakonie an die Öffentlichkeit gebracht hatte. Seine Organisation war aus der Auftraggebergruppe ausgetreten und hat gegen die Brüdergemeinde Strafanzeige wegen noch nicht verjährtem schweren sexuellen Missbrauchs an Schutzbefohlenen und Verletzung der Fürsorgepflicht gestellt.

Zander bezweifelt die Unabhängigkeit der Aufklärer - der Prozess werde scheitern, sagte er. Er lehne es ab, dass Vertreter der Brüdergemeinde als "Täterorganisation" mit am Aufarbeitungstisch säßen. Zander forderte erneut Diakonie und Evangelische Landeskirche in Württemberg auf, sich in den Prozess einzuschalten. Andere Gruppen wie die AG Heimopfer arbeiten dagegen weiter an der Aufklärung mit.

Bis zu 150 Fälle werden erwartet

Wolfgang Schulz von der Auftraggebergruppe sagte, er rechne mit insgesamt 150 ehemaligen Heimkindern, die sich wegen Missbrauchsvorwürfen melden könnten. Für Menschen, die über lange Zeiträume in einem Heim Qualen erlitten hätten, sei eine Maximalleistung von 5.000 Euro allerdings "inakzeptabel". In Einzelfällen könnten voraussichtlich auch höhere Beträge bezahlt werden, betonte Schulz.

Ehemalige Korntaler Heimkinder berichten von sexueller und körperlicher Gewalt sowie Zwangsarbeit in Brüdergemeinde-Einrichtungen insbesondere in den 60er und 70er Jahren. Ein erster Versuch der Aufklärung scheiterte vor einem Jahr, nachdem die Betroffenen dem Team um die Landshuter Sozialwissenschaftlerin Mechthild Wolff das Vertrauen entzogen hatten.

Marcus Mockler


Verbände

Sozialverband Deutschland feiert 100. Geburtstag



Der Sozialverband Deutschland (SoVD) feiert in diesem Jahr sein 100-jähriges Bestehen. Über seine Ursprünge im Ersten Weltkrieg und die heutigen Aufgaben will der Verband in den kommenden Monaten bundesweit bei Veranstaltungen informieren, heißt es in einer am 10. April in Berlin verbreiteten Mitteilung. Am 23. Mai werde Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei einem Festakt in Berlin sprechen. Am 1. Oktober ist ein Bürgerfest unter Beteiligung aller Landesverbände in der Hauptstadt geplant.

"Unsere Mission hat sich seit dem Gründungsjahr 1917 nicht geändert", erklärte Präsident Adolf Bauer. Damals sei es um die schwierige Versorgungssituation der Schwerverletzten und Hinterbliebenen des Ersten Weltkriegs gegangen. Und auch heute helfe der Sozialverband Deutschland denen, die unverschuldet in eine prekäre soziale Lage geraten, so Bauer.

Während des Ersten Weltkriegs war der Verband als Bund der Kriegsteilnehmer und Kriegsbeschädigten gegründet worden und zählt heute nach eigenen Angaben rund 560.000 Mitglieder.

In Zeiten, in denen es für den Einzelnen immer schwieriger werde, seine Ansprüche gegenüber den Sozialbehörden durchzusetzen, stehe der Verband an der Seite der Bedürftigen, sagte Bauer. Der Sozialverband Deutschland setze sich für ausreichende Rentenleistungen, gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderung, eine bessere Pflegeversorgung und gegen steigende Eigenanteile in der Krankenversicherung ein.



Finanzen

Bank für Sozialwirtschaft zieht durchwachsene Bilanz für 2016



Die Bank für Sozialwirtschaft AG hat für das vergangene Jahr eine durchwachsene Bilanz der Geschäftsentwicklung gezogen. Die Bilanzsumme sei um 667 Millionen Euro auf 8,69 Milliarden Euro zurückgegangen, teilte das Institut am 10. April in Köln mit. Das operative Ergebnis sei wegen des anhaltenden Ertragsdrucks auf die Banken leicht gesunken. Zugleich habe sich das Betriebsergebnis um 5,3 Prozent auf 85,8 Millionen Euro erhöht.

Die Bank mit ihrem Fokus auf die Branchen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft bewege sich zwar in einem Wachstumsmarkt, erklärte der Vorstandsvorsitzende Harald Schmitz. Das Niedrigzinsumfeld und steigende regulatorische Anforderungen blieben jedoch große Herausforderungen. "Daher müssen wir jetzt verstärkt neue Ertragschancen nutzen und Kostenentwicklungen steuern", sagte er.

Im traditionell starken Kundenkreditgeschäft habe die Bank mit einem Plus von 0,8 Prozent auf 5,5 Milliarden Euro eine leichte Steigerung erzielt, hieß es weiter. Neuzusagen in Höhe von 562,6 Millionen Euro würden in großem Umfang außerplanmäßige Tilgungen wegen des niedrigen Zinsniveaus gegenüberstehen.

Die Nachfrage nach Krediten und anderen Finanzierungsmöglichkeiten des Kapitalmarktes sei bei den Kunden der Bank weiterhin hoch und werde in den nächsten Jahren noch zunehmen, hieß es weiter. Ursachen dafür seien der anhaltende Konsolidierungs- und Konzentrationsprozess besonders in den Branchen Pflege, Krankenhaus und Rehabilitation sowie die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft. Für das Geschäftsjahr 2017 und die Folgejahre rechne das Institut mit einer Konsolidierung ihrer erfolgreichen Entwicklung, hieß es weiter.

Die im Jahr 1923 von der Freien Wohlfahrtspflege gegründete Bank für Sozialwirtschaft konzentriert sich nach eigenen Angaben auf das Geschäft mit Unternehmen, Verbänden und Stiftungen in den Branchen Soziales, Gesundheit und Bildung.



Gesundheit

Evangelischer Krankenhausverband startet Demenzinitiative



Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) will in seinen Mitgliedseinrichtungen bessere Strukturen für Demenzkranke schaffen. Wie der DEKV am 12. April mitteilte, hat der Verband dafür eigens das Projekt "Wissenstransfer: Demenzsensibles Krankenhaus" ins Leben gerufen. Auf einer Fachtagung am 9. und 10. Mai wollen Experten aus Politik, Wissenschaft und Patientenorganisationen darüber diskutieren, welche Maßnahmen für eine optimale Versorgung von demenzkranken Patienten notwendig sind.

Darüber hinaus stellen einige evangelische Krankenhäuser bewährte Konzepte für eine "demenzsensible Versorgung" vor und stehen zum Austausch bereit. Im Rahmen der Fachtagung veröffentlicht der DEKV zudem ein Empfehlungspapier als praktische Umsetzungshilfe.

Karl-Josef Laumann (CDU), Patientenbeauftragter der Bundesregierung und Schirmherr des Projekts, lobte die Initiative: "Es werden immer mehr Menschen mit Demenz in unseren Krankenhäusern behandelt. Fremde Umgebung, anderer Tagesablauf, wechselndes Personal." All das sei für Menschen mit Demenz oftmals eine besondere Belastung. "Hier bedarf es innovativer, sektorenübergreifender und kluger Versorgungskonzepte, die speziell auf die Bedarfe von Menschen mit Demenz ausgerichtet sind", erklärte Laumann. Das DEKV-Projekt leiste dazu einen wichtigen Beitrag.

Das Projekt wird von der Robert Bosch Stiftung gefördert, die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ist Kooperationspartner.




sozial-Recht

Bundesgerichtshof

Elternhaftung bei 0900-Nummern eingeschränkt




Kinder und Handys sind nicht mehr zu trennen: Doch der Bundesgerichtshof hat die Elternhaftung bei 0900-Nummern jetzt beschränkt.
epd-bild / Gustavo Alabiso
Der Bundesgerichtshof hat die Haftung ahnungsloser Eltern eingeschränkt, wenn deren Kinder kostenpflichtige 0900-Nummern anrufen. Verbraucherschützer sind erleichtert. Wenn Ermahnungen der Kinder nicht helfen, bleibt nur, die Bezahlnummern vollständig sperren zu lassen.

Es ist ein Geschäftsmodell bei Online-Computerspielen, dem vor allem Kinder und Jugendliche zum Opfer fallen und den Familienfrieden auf eine harte Probe stellt. Denn rufen Kinder eine kostenpflichtige 0900-Nummer an, um auf diese Weise Erweiterungen für das Spiel zu erhalten, kommen schnell hohe Telefonrechnungen zusammen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einem am 6. April verkündeten Urteil die ahnungslosen Eltern nun aus der Haftung genommen.

Konkret ging es um einen 13-Jährigen aus dem Raum Delmenhorst, der über das Internet am heimischen PC ein kostenfreies Online-Spiel spielte. Um im Kampf gegen andere Spieler bestehen zu können, wollte er seinem Spielcharakter über den im Spiel enthaltenen Shop neue Ausrüstungsgegenstände gönnen. Diese musste er gegen echtes Geld kaufen, entweder mit Hilfe einer Kreditkarte oder mit dem Anruf einer kostenpflichtigen 0900-Telefonnummer.

21 teure Telefonate

Der 13-Jährige rief daraufhin 21-mal die Rufnummer an und erhielt Codes genannt, um die gewünschten virtuellen Gegenstände im Spiel freischalten zu können. Die Mutter des Jungen fiel dann aus allen Wolken, als sie die Telefonrechnung erhielt. 1.253 Euro sollte sie bezahlen.

Das Amtsgericht Delmenhorst und das Landgericht Oldenburg entschieden, dass die Mutter den Betrag bezahlen müsse. Zwar sei der 13-Jährige noch nicht geschäftsfähig, die Mutter hätte aber besser aufpassen müssen.

Nach dem BGH-Urteil muss die Frau nun doch nicht zahlen. Es habe sich hier um einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang gehandelt. Die Mutter habe dem Sohn weder erlaubt, dass er die Computerspiel-Gegenstände per Telefon bezahlt, noch sei davon auszugehen, dass die Frau die Nutzung der 0900-Premiumdienste gebilligt habe. Nach den gesetzlichen Bestimmungen müsse der Anschlussinhaber in solch einem Fall nicht haften, entschied der BGH.

"Es geht meist um den schnellen Euro"

"Bei den 0900-Mehrwert-Premiumdiensten geht es meist um den schnellen Euro", warnt Boris Wita, Referent für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Schleswig Holstein. Liegt dann eine horrende Telefonrechnung im Briefkasten, weil der Filius Gegenstände oder Erweiterungen für ein Online-Spiel über das Telefon gekauft hat, "fällt der Urlaub schon mal flach. Die Problematik zieht sich durch alle Gesellschaftsschichten", sagt Wita.

"Eltern haben meist keine Kenntnisse über die Möglichkeiten von Computer, Smartphone und Internet, aber ein Unrechtsbewusstsein. Bei Kindern ist es meist umgekehrt." Kinder und Jugendliche wüssten immer genau, was man alles mit Computer und Smartphone machen könne. "Kaufen sie dann über eine 0900-Nummer Dinge ein, wissen sie über die Rechtsfolgen nichts", sagt Wita. Schließlich bezahle ja Mama oder Papa.

Ist das Geld dann abgebucht, kostet es Nerven, es wieder zurückzubekommen. "Schwierig wird es, wenn der 0900-Zahlungsdienstleister im Ausland wie den Vereinigten Arabischen Emiraten sitzt", warnt der Verbraucherschützer. Da sei das Geld oft weg. Eltern könnten sich auch nicht unbedingt darauf verlassen, ihr Kind über die Nutzung der 0900-Nummern aufzuklären. "Oft kommen Eltern mit hohen Telefonrechnungen zu Beratung und weisen darauf hin, dass sie ihr Kind eigentlich ermahnt haben, die teuren Rufnummern nicht zu wählen", berichtet Wita.

Nummern können gesperrt werden

Einen effektiven Schutz biete daher nur die komplette Sperre der kostenpflichtigen "Premium-Mehrwertdienste". Die Sperre sei auch kostenfrei. In diesem Fall können Verbraucher dann nicht mehr die über 86.000 in Deutschland registrierten 0900-Nummern nutzen, sind dann aber auch vor unliebsamen hohen Telefonrechnungen besser geschützt.

Derzeit sei die Nutzung der teuren Rufnummern aber von vornherein freigeschaltet. Dabei könne es der Gesetzgeber den Verbrauchern viel leichter machen. "Die kostenpflichtigen Premium-Mehrwertdienste müssten einfach nur von vornherein gesperrt sein", sagt Wita. Wolle ein Telefon-Anschlussinhaber die 0900-Nummern dennoch nutzen, könne er diese per Antrag freischalten lassen. Auf dieses verbraucherfreundliche Vorgehen habe der Gesetzgeber jedoch verzichtet.

Az.: III ZR 368/16

Frank Leth


Bundesverfassungsericht

Spielhallen müssen Abstand zu Schulen wahren



Spielhallen dürfen nach einem Gerichtsurteil ihr Geschäft nicht zu nahe an Schulen betreiben. Es verstößt nicht gegen die Berufsfreiheit von Spielhalleninhabern, wenn gesetzliche Vorschriften zur Bekämpfung der Spielsucht einen Mindestabstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen vorsehen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am 11. April veröffentlichten Beschluss. Die Karlsruher Richter erklärten auch weitere Verschärfungen für Spielhallenbetreiber für verfassungsgemäß.

Die Bundesländer hatten 2012 im geänderten Glücksspielstaatsvertrag die Anforderungen an die Genehmigung und den Betrieb von Spielhallen verschärft. Grund waren Untersuchungen, die das hohe Suchtpotenzial des Automatenspiels belegten.

So sehen die Vorschriften nun vor, dass Spielhallen einen Mindestabstand zu Schulen oder Kinder- und Jugendeinrichtungen einhalten müssen. Und: Mehrere Spielhallen dürfen nicht in einem Gebäude untergebracht sein.

Auch weitere Verschärfungen sollen die drohende Spielsucht bekämpfen. So ist in Berlin die zulässige Gerätehöchstzahl auf acht Spielautomaten pro Spielhalle begrenzt. Die Anwesenheit einer Aufsichtsperson ist zudem Pflicht.

Gegen die Einschränkungen zogen vier Betreiber aus Berlin, Bayern und dem Saarland vor Gericht. Ihre Berufsfreiheit werde unzulässig eingeschränkt, lautete ihre Begründung. Außerdem seien die Vorschriften gleichheitswidrig, weil diese nur für Spielhallen, nicht aber für Spielbanken und Gaststätten mit Spielautomaten gelten.

Das Bundesverfassungsgericht entschied nun jedoch, dass die Vorschriften zwar in die Grundrechte der Beschwerdeführer eingreifen. Das sei aber zur Abwehr von Suchtgefahren und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, einem besonders wichtigen Gemeinwohlziel, erforderlich. Mit dem Abstandsgebot zu Kinder- und Jugendeinrichtungen und dem Verbot, mehrere Spielhallen in einem Gebäude zu betreiben, solle die Spielhallendichte beschränkt werden. Das sei ein "legitimes Ziel", um Suchtgefahren zu verringern.

Die Begrenzung der Spielgeräte sowie die Anwesenheitspflicht einer Aufsichtsperson dienten zudem der Suchtprävention und würden Spielhallenbetreiber auch nicht übermäßig belasten. Bestehende Übergangsfristen für Betreiber, die bereits vor den gesetzlichen Verschärfungen ihre Spielhallengenehmigung erhalten haben, seien ebenfalls nicht zu beanstanden.

Az: 1 BvR 1314/12, 1 BvR 1630/12, 1BvR 1694/13 und 1 BvR 1874/13)



Bundesgerichtshof

Bei verweigerter Auskunft über Kinder droht Zwangsgeld



Ein getrennt lebender Vater hat ein Recht auf Auskunft über das Wohlergehen seiner Kinder. Verweigert die Ex-Partnerin jegliche Information über die bei ihr lebenden Kinder, muss sie mit einem Zwangsgeld rechnen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 7. April veröffentlichten Beschluss.

Konkret ging es um eine getrennt lebende Mutter aus der Nähe von Berlin. Das gemeinsame Kind lebt bei ihr. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hatte die Mutter dazu verpflichtet, dem Vater jedes Quartal ein Foto des Kindes zuzusenden sowie Fotos von Feierlichkeiten wie Geburtstag oder Einschulung. Außerdem sollte die Frau alle sechs Monate dem Vater Auskunft über den Gesundheitszustand des Kindes erteilen und hierzu aktuelle Atteste vorlegen.

Doch über den Gesundheitszustand des Kindes informierte die Frau ihren Ex nicht, so dass sie vom OLG zur Zahlung von 100 Euro verdonnert wurde, ersatzweise zwei Tage Haft.

Der BGH entschied, dass die Mutter tatsächlich die Pflicht habe, die Auskunft zu erteilen. Grundsätzlich könne jeder Elternteil "Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Kindeswohl nicht widerspricht". Werde gegen diese Pflicht verstoßen, könne ein Zwangsgeld, ersatzweise Zwangshaft angeordnet werden.

Im vorliegenden Fall sei ein Zwangsgeld von 100 Euro oder ersatzweise eine zweitägige Zwangshaft angemessen und verhältnismäßig, entschied der BGH.

(Az: XII ZB 245/16)



Oberlandesgericht

Nach 30 Jahren Maßregelvollzug Lockerungen gewähren



Ein Mann, der wegen Sexualdelikten an Kindern im Maßregelvollzug untergebracht ist, muss nach über 30 Jahren Lockerungen erhalten. Dem Mann müsse nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine vorübergehende Beurlaubung in einem geschlossenen Heim gewährt werden, entschied das Oberlandesgericht Hamm, in einem am 10. April veröffentlichten Beschluss. Auch wenn von dem Mann weiterhin Gefahr ausgehe, nähere sich eine über 30-jährige Unterbringung der Unverhältnismäßigkeit, heißt es in dem rechtskräftigen Beschluss.

Der Mann war vom Landgericht Bielefeld im Jahr 1985 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilte worden. Zugleich wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Der Täter sei wegen einer Intelligenzminderung nicht in der Lage, seinem Triebverlangen die nötigen rationalen Hemmungen entgegenzusetzen, hieß es seitens des Gerichts. Daher müsse weiterhin mit sexuellen Übergriffen auf Kinder gerechnet werden. Allerdings sei der Mann bereits mehr als doppelt so lange eingesperrt als ein voll schuldfähiger Täter für die begangenen Taten im Höchstfalle bestraft worden wäre.

Wegen der sich abzeichnenden Unverhältnismäßigkeit einer weiteren Unterbringung entschied das Oberlandesgericht, dass der Mann unverzüglich Lockerungen wie die vorübergehende Beurlaubung in einem geschlossenen Heim erhalten solle. Bei einer erfolgreichen Erprobung könne diese Maßnahme ausgeweitet werden.

Der Staat könne die Gefahr weiterer Straftaten durch einen Überleitungsprozess verringern, hieß es. Die behandelnde Klinik sowie der Sachverständige hielten es grundsätzlich für vertretbar, den Mann ihn in ein geschlossenes Heim zu beurlauben. Sein Rückfallrisiko könne durch flankierende Maßnahmen ausreichend reduziert werden.

(Az: 4 Ws 272/16)




sozial-Köpfe

Sabine Depew leitet Caritas im Bistum Essen




Sabine Depew
epd-bild / Caritas
Sabine Depew (52) übernimmt die Leitung des Vorstandes der Caritas im Ruhrbistum. Arbeitsschwerpunkte der Erziehungswissenschaftlerin aus Köln sind Arbeitsmarkt, Jugendhilfe und Digitalisierung.

Der Caritasrat wählte Depew einstimmig zur Vorsitzenden. Sie ist seit 1993 im Caritasverband des Erzbistums Köln tätig und hatte dort verschiedene Führungspositionen mit den Arbeitsschwerpunkten Europa, Arbeitsmarktfragen, Kinder- und Jugendhilfe sowie Digitalisierung der sozialen Arbeit inne. Die neue Aufgabe in Essen übernimmt sie am 1. Juli.

Der Caritasverband für das Bistum Essen hat im August 2016 ein neues Gremienmodell beschlossen, das einen hauptamtlichen geschäftsführenden Vorstand an der Verbandsspitze vorsieht, und in der Folge die Position neu ausgeschrieben. "Ich freue mich, dass wir mit Sabine Depew eine erfahrene Caritas-Expertin für unseren Verband gewinnen konnten. Der Caritasrat hat sich einstimmig für sie entschieden", sagte Klaus Pfeffer, Generalvikar des Bistums Essen und kommissarischer Vorstandsvorsitzender der Caritas im Bistum Essen.

Depew stammt aus Bonn. Nach dem Studium der Diplom-Erziehungswissenschaften, Soziologie und Medienpädagogik in Bonn stieß sie 1993 zum Dachverband der Caritas in Köln. Auf Bundesebene war sie Gründungsmitglied und Vorsitzende der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft "Integration durch Arbeit" im Deutschen Caritasverband. Im Jahr 2013 wechselte sie ins Geschäftsfeld der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Fort- und Weiterbildung ihres Kölner Verbandes und machte sich zuletzt einen Namen als Bildungsexpertin im digitalen Wandel.

Dem Caritasverband Essen gehören über 750 soziale Einrichtungen und Dienste an, die mehr als 35.000 Menschen beschäftigen. Dazu gehören unter anderem Unterkünfte für Wohnungslose, Altenheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Kindergärten und Krankenhäuser.



Weitere Personalien



Elisabeth Peterhoff (52), Diakonin, hat ihr Amt im Vorstand der Rummelsberger Diakonie angetreten. Sie ist neue Älteste der Diakoninnengemeinschaft. Im Vorstandsgremium wird sie für spirituelle Fragen und für einen Teil der Personalangelegenheiten verantwortlich sein. Die Diakonie sei gefragt, weil es viele soziale Probleme im Land gebe. "Die Schere geht auseinander", betonte Peterhoff. Dagegen wolle sie einen Beitrag leisten. Die Diakoninnengemeinschaft, zu der etwa 230 Frauen gehören, hatte Peterhoff im Januar zu ihrer neuen Ältesten gewählt. Peterhoff folgt Andrea Heußner nach, die ins Landeskirchenamt gewechselt ist. Seit 2006 arbeitete Peterhoff als Referentin der Arbeitsstelle kokon für konstruktive Konfliktbearbeitung der evangelischen Kirche in Bayern in Nürnberg, wo sie die Struktur der Arbeitsstelle und ein pädagogisches Netzwerk zur Konfliktbearbeitung aufgebaut hat.

Michael Kreuzfelder (38) hat Reinhard Messing (62) im Vorstand der Caritas Oberhausen abgelöst. Zuletzt war der gelernte Journalist und PR-Berater beim Caritasverband für das Bistum Essen Leiter der Stabsstelle Kommunikation und Pressesprecher. Messing, der seit rund 20 Jahren bei der Caritas Oberhausen tätig ist, stellt sein Vorstandsamt mit Blick auf seinen Ruhestand im September 2018 zur Verfügung. Damit werde ein Generationenwechsel eingeläutet, hieß es. Caritasdirektor und Vorstandssprecher Werner Groß-Mühlenbruch stellt mit Kreuzfelder bis zum 1. April 2018 den hauptamtlichen Vorstand. Dann rückt Detlef Nitsch, derzeit Abteilungsleiter für offene und zentrale Dienste bei der Caritas Oberhausen, in den Vorstand. Groß-Mühlenbruch wird den Verband Ende 2018 nach 20 Jahren verlassen und in den Ruhestand gehen.

Sigrid Graumann ist in ihr amt als Rektorin der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe eingeführt worden. Zugleich wurde der bisherige Rektor Gerhard Schäfer nach zehnjähriger Amtszeit verabschiedet. Die Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe ist nach eigenen Angaben die größte evangelische Hochschule Deutschlands. Sigrid Graumann, die am 1. März die Leitung der Hochschule übernommen hat, war dort bereits seit 2011 Professorin für das Lehrgebiet Ethik im Fachbereich Heilpädagogik und Pflege. Sie studierte an der Universität Tübingen Biologie mit Hauptfach Humangenetik. 1999 promovierte sie im Fach Humangenetik, zehn Jahre später promovierte sie zudem im Fach Philosophie über die UN-Behindertenrechtskonvention. Als Expertin war sie Mitglied verschiedener Kommissionen und Fachausschüsse des Bundestages und der Bundesregierung, unter anderem in der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin.

Gerlinde Freyberg (73) aus Wunstorf ist die erste Trägerin des Lukas-Ehrenamtspreises der Diakonie in Niedersachsen. Sie engagiert sich seit 1992 in der Tschernobyl-Hilfe und seit 1996 im Arbeitskreis Asyl und Integration, einer Initiative der Diakonie im Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt-Wunstorf. Dort arbeitet Freyberg seit Jahren in der Kinder- und Hausaufgabenbetreuung und in der Nähgruppe für Frauen. Sie repräsentiert den Arbeitskreis Asyl & Integration seit 2008 als Sprecherin auch in der Öffentlichkeit, der mittlerweile mit rund 100 Ehrenamtlichen in der Region ein Netzwerkpartner für Bürger und Menschen mit Migrationshintergrund geworden ist. Christoph Künkel, Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen, sagte, die Geehrte habe "in bester Weise die Strukturen der Diakonie genutzt und in die Pflicht genommen, damit Menschen geholfen wird." Der zum ersten Mal ausgelobte Preis ist mit 5.000 Euro dotiert.

Peter Ruhenstroth-Bauer, Rechtsanwalt, ist neuer Geschäftsführer der UNO-Flüchtlingshilfe in Bonn. Der Jurist hat unter anderem als Hörfunkagenturjournalist gearbeitet und war als Kommunikations- und Strategieberater vornehmlich für Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen und Verbände tätig. Zudem hat er als Staatssekretär im Bundesfamilienministerium gearbeitet. Die UNO-Flüchtlingshilfe wurde 1980 in Bonn gegründet und ist der deutsche Partner des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) in Genf.

Karin Joelsen (54), Sozialpädagogin, hat die Leitung des Fachbereichs "Offene Altenarbeit" bei der Hilfe im Alter, einer Tochtergesellschaft der Inneren Mission München, übernommen. Sie folgt auf Manfred Becker, der diesen Bereich knapp 13 Jahre lang verantwortet hatte. Günther Bauer, Vorstand der Inneren Mission, sagte bei der Verabschiedung, Becker habe die Offene Altenhilfe mitentwickelt und vorangebracht. Joelsen ist bei der Hilfe im Alter keine Unbekannte: Sie leitet seit Herbst 2015 das "Seminar für ehrenamtliche pflegerische Dienste in den Gemeinden".

Georg Schmidt ist zum neuen Geschäftsführer des Agaplesion Allgemeines Krankenhaus Hagen berufen worden. Er beginnt seinen Dienst am 1. August und folgt auf Reinhard Tennert, der nach über zwanzigjähriger Arbeit in den Ruhestand geht. Schmidt ist seit 2004 Geschäftsführer des Agaplesion Bethesda Krankenhauses Wuppertal und seit 2010 Prokurist des Konzerns. Er wird die Geschäftsführertätigkeit in Hagen zusätzlich zu seiner bisherigen Aufgabe übernehmen und zukünftig dort den Schwerpunkt seiner Aufgaben haben. Das Agaplesion Bethanien Krankenhaus Iserlohn, das ebenfalls zur Krankenhaus-Gesellschaft Hagen gehört, wird weiter von Gerhard Glock als Geschäftsführer geleitet. Zukünftig sollen die Kliniken in Hagen und Wuppertal sowie ihre Tochtergesellschaften in Iserlohn, Unna und Wuppertal im Verbund unter einheitlicher Leitung geführt werden.




sozial-Termine



Die wichtigsten Fachveranstaltungen bis Mai

April

21.4. Wiesbaden:

Seminar "Das haben wir schon immer so gemacht! Alte Zöpfe versus frischer Wind: Chancen und Konflikte: Generationenverbindendes Arbeiten im Pflegeteam"

des Ev. Fach- und Berufsverbandes für Pflege und Gesundheit

Tel.:0611/1860186

www.efaks.de

21.4. Berlin:

Fachtagung "Verwirklichung der sozialen Menschenrechte in Zeiten sozialer Spaltung. Von der sozialen Gerechtigkeit zum Recht auf Wohnen"

der Eberhard Schultz Stiftung

Tel.: 030/24533798

www.sozialemenschenrechtsstiftung.org

25.4.Münster:

Seminar "Das Bundesteilhabegesetz ist in Kraft getreten - Neuregelungen Teil 1"

der BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Tel.: 0251/4820412

25.-26.4. Potsdam:

Workshop "Schwierige Führungssituationen"

der Paritätischen Akademie Brandenburg

www.bildung-paritaet-brb.de

25.-27.4. Bamberg:

Seminar "Bewegungsangebote und Gedächtnisübungen für Menschen mit Demenz"

des Caritasverbandes für die Erzdiözese Bamberg

Tel.: 0951/8604120

www.caritas-bamberg.de

26.4. Paderborn:

Fortbildung "Partizipation - Wie Teilhabe gelingt und sie die Persönlichkeit stärkt"

der IN VIA Akademie

Tel.: 05251/290838

www.invia-akademie.de

26.4. Münster:

Fachtag "Werkstätten"

der Beratungsgesellschaft Curacon

Tel.: 0251/92208-0

www.curacon.de/fachtagungen

26.-27.4. Köln:

Seminar "Grundlagen des Arbeits- und Tarifrechts für kirchliche Einrichtungen und Dienste"

des Lambertus Verlages

Tel.: 0761/36825

www.lambertus.de

26.-28.4. Berlin:

Seminar "Hilfe- und Teilhabeplanung nach Smart"

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 030/48837495

www-ba-kd.de

27.-28.4. Magdeburg:

Zukunftskongress der Sozialwirtschaft "Die vernetzte Gesellschaft sozial gestalten"

des Vereins Kongress der Sozialwirtschaft

Tel.: 030/81899487

www.soz.kon

27.-28.4. Witten/Herdecke:

Tagung "Together everyone achieves more - zusammen mehr erreichen"

der Universität Witten/Herdecke

Tel.: 02302/926-360

http://www.uni-wh.de/

27.-28.4. Magdeburg:

Zukunftskongress der Sozialwirtschaft "Die vernetzte Gesellschaft sozial gestalten"

der BAGFW und Partnern

Tel.: 030/81899487

www.sozkon.de

27.-28.4. Eichstätt:

5. Eichstätter Fachtagung "Ökonomie und Management der Sozialimmobilie"

der Katholischen Universität Eichstätt

Tel.: 08421/9321594

www.ku.de

27.-29.4. Berlin:

Seminar "Traumasensible Beratung erwachsener Flüchtlinge"

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.:030/48837470

Mai

2.-3.5. Bergisch Gladbach:

Seminar "Krisen-PR in Verbänden und Einrichtungen - vorbereitet sein und glaubwürdig bleiben"

des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/200-1706

www.fak-caritas.de

3.5. München:

Seminar "Professionelle Personalauswahl - Mitarbeiter finden, binden und weiterentwickeln"

der BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Tel.: 0251/48204-12

www.bpg-muenster.de/seminarangebote-bpg-unternehmensgruppe

3.5. Frankfurt a.M.

Tagung "Populismus macht sprachlos - schlagfertig antworten!"

der Demografie-Initiative im Deutschen Caritasverband

Tel.: 0761/200-524

www.caritas.de/initiative

3.5. Bad Boll:

Tagung "Zusammen schaffen wir das doch! Inklusive Quartiersstrategien - so gelingt die Integration von Geflüchteten. Gute Ideen und beste Praxis"

der Akademie Bad Boll

Tel.: 07164/79-347

http://www.ev-akadmie-boll.de/tagung/451717.html

3.5. Frankfurt a.M.:

Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im kirchlichen Arbeitsrecht"

der Lambertus Verlags GmbH

Tel.: 0761/36825

www.lambertus.de

3.-5.5. Freiburg:

Seminar "Seelisch und körperlich gesund - (un)erreichbar für Wohnungslose?"

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/200-1700

www.fak-caritas.de

8.-9.5. Berlin:

Fachtagung "Situation von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben"

der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation

www.reha-recht.de/monitoring/

9.5. Berlin:

Seminar "ABC des Umsatzsteuer- und Gemeinnützigkeitsrechts"

der Solidaris Unternehmensberatung

Tel.: 02203/8997-211

www.solidaris.de

9.5. Berlin:

Seminar "Flexibilisierung der Beschäftigungsverhältnisse"

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356-159

9.5. Münster:

Seminar "Gemeinnützige Vereine und Stiftungen als Arbeitgeber"

der BPG Wirtschafsprüfungsgesellschaft

Tel.: 0251/48204-12

www.bpg-muenster.de/seminarangebote-bpg-unternehmensgruppe

9.-10.5. Berlin:

Seminar "Was glaubst du eigentlich? - Flüchtlinge verstehen, Flüchtlingen begegnen"

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

www.fa-kd.de

9.-10.5. Magdeburg:

Tagung "Grenzen überwinden! Katholische Altenhilfe: Individuelle Pflege und Begleitung von ambulant bis stationär"

des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland

Tel.:0761/200458

10.5. Berlin:

Seminar "Die GmbH-Geschäftsführung in der steuerbegünstigten GmBH - Anstellungsvertrag, Kompetenzen, Haftungsrisiken"

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356-159

www.bfs-service.de

15.5. Köln:

Seminar "Chancen und Risiken in Einrichtungen der Sozialwirtschaft"

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356-159

17.-19.5. Weimar:

Fortbildung "Aktuelle Fragen des Sozialhilferechts"

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Tel.:030/62980605

www.deutscher-verein.de

22.5. Freiburg:

Studientag "Gut versorgt? Auf wessen Kosten? Osteuropäische Betreuungskräfte in deutschen Haushalten"

der Katholischen Akademie der Erzdiözese Freiburg

Tel.: 0761/319180

www.katholische-akademie-freiburg.de

30.5. Münster:

Seminar "Teilzeit- und Befristungsrecht mit der dazugehörigen Beteiligung der MAV"

der Solidaris Unternehmensgruppe

Tel.: 02203/8997-221

www.solidaris.de

31.5. Frankfurt a.M.:

Fachtagung "Integration, Diversität, Disparität - Herausforderungen für die Jugendarbeit"

der Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelischer Jugendsozialarbeit

Tel.: 0711/1648943

www.bagejsa.de