Ausgabe 15/2017 - 13.04.2017
Berlin (epd). In Deutschland arbeitende EU-Ausländer, deren Kinder in einem EU-Land mit niedrigeren Lebenshaltungskosten leben, sollen nach dem Willen der Bundesregierung weniger Kindergeld erhalten. Das Bundeskabinett beschloss am 12. April ein Eckpunkte-Papier, nach dem die Höhe des Kindergelds an die Lebenshaltungskosten des EU-Wohnsitzes des Kindes angepasst werden soll.
Regierungssprecher Steffen Seibert betonte nach der Kabinettssitzung, die Bundesregierung bekenne sich zur Personenfreizügigkeit als einem der Grundpfeiler der EU. Die konkrete Ausgestaltung dieser Freizügigkeit müsse jedoch "aktuellen Entwicklungen und tatsächlichen Umständen" angepasst werden.
Wenn die Höhe des Kindergeldes und die Lebenshaltungskosten im EU-Mitgliedsstaat, in dem das Kind wohnt, nicht zusammenpassten, könne dies zu Ungleichgewichten führen, sagte Seibert. Um das Vorhaben umzusetzen, sei allerdings eine EU-rechtliche Grundlage nötig. Die Bundesregierung fordere deshalb die EU-Kommission auf, einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen.
Heftige Kritik kam vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Der Ansatz folge "Vorurteilen gegenüber hier lebenden ausländischen Mitbürgern", erklärte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Die Regierungspläne stünden im Widerspruch zur Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU.
Nach Auffassung der Grünen-Familienexpertin Franziska Brantner würde die Bundesregierung mir ihren Plänen Menschen unter anderem aus Polen, Rumänien und Tschechien diskriminieren, die in Deutschland Steuern zahlen. Dies sei ein "Zeichen der Abschottung", kritisierte sie.