Ausgabe 15/2017 - 13.04.2017
Berlin (epd). Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), hat besorgt auf eine aktuelle Studie zur Armutsgefährdung bei Menschen mit Migrationshintergrund reagiert. Es müsse Deutschland als Einwanderungsland alarmieren, wenn Einwanderer selbst viele Jahre nach ihrer Ankunft bei gleicher Bildung, Arbeit oder Gesundheit ein deutlich höheres Armutsrisiko hätten als der Rest der Bevölkerung, erklärte Özoguz am 12. April in Berlin.
Wie aus der von Özoguz in Auftrag gegebenen Studie hervorgeht, liegt die Armutsgefährdungsquote bei Einwanderern mit rund 26 Prozent deutlich höher als bei Personen ohne Migrationshintergrund (zwölf Prozent). Geringere Qualifikationen oder Arbeitsmarktbeteiligung könnten die deutlich höhere Armutsgefährdung bei Menschen mit Migrationshintergrund nur zu einem geringen Teil erklären, hieß es. Lege man die gleichen armutsrelevanten Faktoren wie etwa geringere Qualifikationen zugrunde, gäbe es immer noch einen Unterschied von elf Prozentpunkten.
Es sei also nicht auszuschließen, "dass individuelle oder institutionelle Diskriminierung Gründe für das höhere Armutsrisiko sind", schreiben die Autoren der Studie. Die Integrationsbeauftragte Özoguz forderte: "Wir müssen in allen gesellschaftlichen Bereichen konsequent auf faire Teilhabechancen und diskriminierungsfreie Zugänge setzen."
Eine positive Nachricht sei, dass sich die Armutsgefährdung bei Personen der zweiten Generation mit steigender Bildung an die der Menschen ohne Migrationshintergrund angleiche. Bei in Deutschland geborenen Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Berufsabschluss erworben haben, sei die Quote nur zwei Prozentpunkte höher.
Personen gelten als von Armut bedroht, wenn der Haushalt, in dem sie leben, weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Haushaltsnettoeinkommens der Gesamtbevölkerung zur Verfügung hat. Die Ergebnisse der Studie, die auf Daten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsordnung und des Statistischen Bundesamt basiert, sind in den 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung eingeflossen. Dieser wurde am 12. April vom Kabinett beschlossen.