sozial-Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,




Markus Jantzer
epd-bild/Heike Lyding

es ist derzeit völlig offen, wie es mit den Haushaltsberatungen im Bundestag weitergeht. Möglicherweise kommt nach dem einschneidenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur ein Nothaushalt für 2024 zustande. Wird nun massiv bei den Sozialausgaben gespart? Oppositionsführer Friedrich Merz hat entsprechende Forderungen vorgetragen. Verbände sind besorgt. Gerda Hasselfeldt, die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes, sagte dem epd: "Jetzt herrscht große Verunsicherung. Unsere Träger können nicht für 2024 planen."

Die Krankheit gilt bei vielen als Mädchenkrankheit: Männer, die an Magersucht leiden, schämen sich oft dafür. Dabei ist die Erkrankung bei männlichen und weiblichen Betroffenen sehr ähnlich, sagt der Psychiater Majdy Abu Bakr. Hinter Magersucht steckt mehr als nur der Wunsch, dünn zu sein. Zwei Experten erklären die Auslöser und die besonderen Herausforderungen dieser Diagnose.

„Ein Arbeitsplatz schützt längst nicht immer vor existenziellen finanziellen Sorgen“, sagt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Das zeigen die Erfahrungen in den bundesweit 478 Caritas-Stellen der Allgemeinen Sozialberatung. Jeder Dritte, der dort Hilfe sucht, hat nach einer Erhebung des Wohlfahrtsverbandes ein eigenes Erwerbseinkommen. Mehr als die Hälfte der Klienten (53,5 Prozent) gab an, sie sparten an der Ernährung. 45,5 Prozent schränkten sich beim Energieverbrauch und 39,9 Prozent beim Wohnen ein.

Schülerinnen und Schüler mit einer Legasthenie müssen in ihrem Abiturzeugnis einen Vermerk über nicht benotete Rechtschreibleistungen hinnehmen. Verfassungswidrig ist es allerdings, wenn ein Hinweis zu einem sogenannten Notenschutz ausschließlich bei Legasthenikern vorgenommen wird und nicht auch bei Schülern, bei denen aufgrund anderer Behinderungen die Rechtschreibleistung nicht in die Benotung eingeflossen ist, entschied das Bundesverfassungsgericht.

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Ihr Markus Jantzer




sozial-Politik

Bundesregierung

Haushaltssperre sorgt für Unsicherheit im Sozialen




Im Bundestag wird über den Haushalt 2024 entschieden.
epd-bild/Jürgen Blume
Viel Unsicherheit und kaum Antworten: Nachdem die Sozialkürzungen in der Bereinigungssitzung des Bundestag-Haushaltsausschusses gerade zurückgenommen worden sind, sorgt nun die Haushaltssperre infolge des Karlsruher Urteils für Verunsicherung.

Berlin (epd). Die vom Bundesfinanzministerium am 21. November verhängte Haushaltssperre für den Bundeshaushalt wirft bei den Ministerien wie auch bei den Sozialverbänden etliche Fragen auf. Führende Verbände forderten die Bundesregierung in Berlin auf, möglichst schnell Planungssicherheit für die Angebote sozialer Träger im kommenden Jahr zu schaffen.

Zu früh für eine Bewertung

Im Kern geht es um die Frage, ob die Beschlüsse aus der Haushaltsbereinigung vom 17. November weiter Bestand haben oder nicht. Dort waren die im Etatentwurf 2024 vorgesehenen massiven Einsparungen im Sozialsektor weitgehend zurückgenommen worden. Aus den Ministerien hieß es, es sei noch zu früh für eine Bewertung, wie sich die Sperre auf einzelne Projekte auswirken werde.

Ein Sprecher des für die Freiwilligendienste zuständigen Bundesfamilienministeriums sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), sobald die Sperre in Kraft ist, „können in diesem Jahr zulasten des kommenden bzw. der Folgejahre keine neuen Verpflichtungen eingegangen werden, auch wenn der Haushaltsplan dazu ermächtigt“. Bereits eingegangene Verpflichtungen seien nicht betroffen. Das nächste Freiwilligenjahr beginnt im Herbst 2024, die Menschen, die seit diesem Herbst im freiwilligen Jahr oder im Bundesfreiwilligendienst sind, dürften nicht betroffen sein.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums sagte dem epd, jedes Ressort prüfe derzeit, „was die haushaltswirtschaftliche Sperre der Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 im Einzelnen bedeutet“. Das brauche Zeit. Sicher sei aber, dass die Sozialleistungen nicht gefährdet sind: „Gesetzliche Renten, Arbeitslosengeld, die Lebensunterhaltsleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden natürlich auch weiterhin fristgerecht und in voller Höhe ausgezahlt“, sagte der Sprecher am 21. November.

„Noch überwiegend ratlos“

Gerda Hasselfeldt, die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), sagte dem epd am 22. November, man sei „noch überwiegend ratlos“. Auch weil bislang keine Linie in der Ampel erkennbar sei, wie das Haushaltsproblem gelöst werden könne. „Ich hoffe, dass da schnell für Klarheit gesorgt wird.“

Zunächst habe man im DRK nach den Beschlüssen des Haushaltsbereinigungsausschusses „eine gewisse Erleichterung verspürt, denn die Kürzungen für die Migrationsberatung, die Freiwilligendienste, die Asylverfahrensberatung, die Psychosozialen Zentren und auch für die Müttergenesungswerke wurden ganz oder teilweise zurückgenommen“. Dann aber kamen Forderungen aus der Opposition nach massiven Sozialkürzungen und die Haushaltssperre. „Jetzt herrscht große Verunsicherung. Unsere Träger können nicht für 2024 planen. Wir wissen nicht, ob die Beschlüsse gelten oder ob das Verhandlungspaket noch einmal aufgemacht wird.“

Die Präsidentin warnte, dass bei Sozialträgern bei starken Finanzkürzungen Strukturen wegbrächen. „Die wurden über Jahre mühsam aufgebaut, und wenn nun die Finanzierung unsicher ist, stehen viele Stellen zur Disposition, Fachkräfte müssten entlassen werden“, sagte Hasselfeldt. „Die Planungsunsicherheit ist ein Riesenproblem.“

Die momentane Situation sei unbefriedigend, sagte Hasselfeldt und verwies darauf, dass der Bedarf etwa an Migrationsberatung ständig steige. „Hier muss in Zukunft mehr Geld investiert werden.“ Kürzungen seien inakzeptabel.

„Achterbahnfahrt ins Ungewisse“

Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie, sagte in Berlin: „Wir nehmen die Regierungsfraktionen beim Wort und planen mit den Mitteln, die in der Haushaltsbereinigungssitzung für die Belange der Wohlfahrtspflege zugesagt wurden.“

Für die Caritas betonte Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa: „Es muss sichergestellt werden, dass die Haushaltssperre keine Verpflichtungsermächtigungen der Freiwilligendienste betrifft. Sonst wäre die gerade in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses erzielte Verständigung über deren Weiterfinanzierung infrage gestellt.“

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, sagte ebenfalls auf Anfrage: „Die Wohlfahrt erlebt eine Achterbahnfahrt ins Ungewisse.“ Als „die nächste Hiobsbotschaft“ bezeichnete er die Sperre der Verpflichtungsermächtigungen, „was wieder einmal die wichtige Arbeit der Freiwilligendienste trifft“. Solange die Haushaltssperre gelte, hätten die Träger und Einsatzstellen für das zweite Halbjahr keine Planungssicherheit. „Wir appellieren an den Bundestag, dabei zu bleiben, dass das Soziale nicht kaputtgespart werden darf“, sagte Schneider.

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, warf Finanzminister Christian Lindner (FDP) vor, mit der Haushaltssperre „Verunsicherung und Angst auszulösen“. Auf der Kippe steht laut Bentele die Energiepreisbremse, deren Verlängerung bis Ende März gerade beschlossen worden ist. Sie befürchte außerdem, dass auch die Kindergrundsicherung gekippt werden könnte. Zuvor hatte der Landkreistag das Aus für die Kindergrundsicherung gefordert. Auch die Union lehnt sie ab.

Dirk Baas, Bettina Markmeyer


Bundesregierung

Haushalt 2024: Wird es Sozialkürzungen geben?



Die für 23. November geplante abschließende Sitzung des Haushaltsausschusses wurde kurzfristig verschoben. Nach dem Karlsruher Urteil steht die Haushaltspolitik der Ampel-Koalition auf dem Prüfstand, weil Milliarden für Klimaschutz und andere Vorhaben fehlen.

Berlin (epd). Am 23. November wollte der Haushaltsausschuss des Bundestags abschließend über den Etat für 2024 entscheiden. Doch die Sitzung wurde verschoben, ein neuer Termin wurde nicht genannt. In die Endphase der Haushaltsberatungen platzte am 15. November das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Milliarden für Klimaschutz und den Umbau der Wirtschaft fehlen dem Bund seitdem, und die am häufigsten gestellte, aber nicht beantwortete Frage lautet: Was bedeutet das? Wirkt sich das Urteil direkt oder indirekt auch auf Sozialausgaben aus?

Warnung vor drastischen Einschnitten

Vor den Haushaltsberatungen hatten die Sparpläne der Ampel-Koalition monatelang für Proteste gesorgt. Das Spitzenpersonal der sechs großen Wohlfahrtsverbände - nicht immer beste Freunde - versammelte sich Anfang November vor dem Reichstagsgebäude zum gemeinsamen Foto und Protest gegen teils drastische Kürzungen im Etat des Familienministeriums bei Freiwilligendiensten, Migrationsberatung oder Hilfen für junge Familien. Diakonie-Präsident Ulrich Lilie nannte es „widersinnig“, ausgerechnet das Engagement von Freiwilligen klein zu sparen, in Zeiten, wo jeder Mensch, der sich für die Allgemeinheit engagiert, dringend gebraucht werde.

Nach der Nachtsitzung des Haushaltsausschusses - auch „Nacht der langen Messer“ genannt und alljährlicher Höhepunkt der Haushaltsberatungen - gab es dann am vergangenen Freitag viele gute Nachrichten. SPD und Grüne meldeten um die Wette, welche Kürzungen sie hätten abwenden können. Der haushaltspolitische Sprecher der Grünen, Sven-Christian Kindler, nannte den Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seiner Parteikollegin Lisa Paus „zentral für unser demokratisches und gesellschaftliches Miteinander“.

Einsparungen von 80 Millionen Euro bei den Freiwilligendiensten werde es nicht geben, auch der Kinder- und Jugendplan werde nicht zusammengestrichen, hieß es. Ein Programm an 600 Schulen gegen Antisemitismus und Extremismus unter dem Titel „Respekt Coaches“ soll weiter laufen, die Jugendmigrationsdienste der Sozialverbände müssten ihre Angebote nicht einschränken, ebenso wenig die Beratungsstellen für obdachlose Jugendliche.

Hochkonjunktur für Unsicherheit und Befürchtungen

Für das Patenschaftsprogramm „Menschen stärken Menschen“, vor allem aber für das Bundesprogramm „Demokratie leben“, das die Ampel-Koalition als wichtigen Baustein zur Extremismusprävention ansieht und das mit rund 700 Projekten an vielen Orten gut etabliert ist, wurden 60 Millionen Euro für mehrjährige Projekte zugesichert. Auch die Sorgen um die Jobcenter und die Förderprogramme für Langzeitarbeitslose konnten die Haushälter beschwichtigen. Statt Kürzungen von 700 Millionen Euro sind nun 50 Millionen Euro zusätzlich vorgesehen.

Die Haushaltsexperten aller drei Koalitionsfraktionen betonten nach der Nachtsitzung des Haushaltsausschusses am 17. November, über die Einzeletats der Ministerien habe man sich abschließend verständigt. An der politisch gewollten Rücknahme der Kürzungen ändere das Karlsruher Urteil nichts. Auch am Tag vor der am 22. November abgesagten Sitzung des abschließenden Haushaltsausschusses war von Experten in den Fraktionen zu erfahren, es sei unwahrscheinlich, dass Detailvereinbarungen wieder aufgeschnürt würden.

Andererseits aber steht alles auf dem Prüfstand. Erst nach und nach wird deutlich, in welchem Ausmaß die Haushaltspolitik der Ampel-Koalition durch das höchstrichterliche Urteil durchgeschüttelt wird: Hochkonjunktur für Unsicherheit und Befürchtungen. Die Finanzexperten, die der Haushaltsausschuss am 21. November anhörte, empfahlen - jeweils mit guten Argumenten - die Verabschiedung des Haushalts 2024 zu verschieben oder ihn zunächst zu beschließen und dann an die Vorgaben der Verfassungsrichter anzupassen. Für soziale Projekte heißt das schlicht, dass endgültige Entscheidungen weiter ausstehen.

Bettina Markmeyer


Sucht

Mehr als eine Mädchenkrankheit




Ein Mann wiegt sein Körpergewicht.
epd-bild/Steffen Schellhorn
Ein junger Mann erkrankt an Magersucht. Hinter der Erkrankung steckt weitaus mehr als nur der Wunsch, dünn zu sein. Zwei Experten erklären die Auslöser der Erkrankung und wieso sie bei Männern meistens unentdeckt bleibt.

Prien am Chiemsee, Spremberg (epd). In den letzten Jahren hatten sich bei Sven Steinbach (Name geändert) viele private Sorgen angehäuft. Die Trennung seiner Eltern, Probleme in der Schule, eine schwere Erkrankung seiner Großmutter, die eine enge Bezugsperson für ihn war. Zudem hatte der heute 20-Jährige keinen Freundeskreis, auf den er sich stützen konnte. Abwertende Kommentare seines damaligen Fußballtrainers über seine Figur nagten zusätzlich am Selbstbewusstsein des damaligen Jugendlichen.

Fitness-Influencer auf Instagram

Um sich abzulenken, fing er eine Diät an, beschäftigte sich mit Ernährung und legte zusätzliche Sporteinheiten ein. Sein Verhalten wurde immer exzessiver, seine Diät immer strikter. „Den Sommer 2019 verbrachte ich damit, mich mit Nährwerten zu beschäftigen. Ich folgte vielen männlichen Fitness-Influencern auf Instagram“, erinnert sich Steinbach.Für den Schüler begann eine Abwärtsspirale, die in der Klinik endete. Seine Diagnose: Anorexia nervosa, Magersucht.

Majdy Abu Bakr, Chefarzt der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie am Klinikum Spremberg in Brandenburg, sagt: „Männer, die an Magersucht leiden, schämen sich oft dafür, da die Krankheit nach wie vor als Mädchenkrankheit gilt.“ Das führe dazu, dass betroffene Männer zu spät oder gar nicht Hilfe suchten.

Auch das Umfeld erkennt die Erkrankung häufig nicht. Dabei sind Bezugspersonen wichtig. „Kommentare und Hänseleien können dazu führen, dass sich der Betroffene noch mehr isoliert und dadurch weiter in die Sucht abrutscht“, warnt der Psychiater. Er rät zu einem verständnisvollen Umgang und einer offenen Ansprache.

Zeit des Umbruchs

Laut Zahlen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erkranken von 1.000 Männern etwa zwei im Laufe ihres Lebens an einer Magersucht. Bei Frauen sind es siebenmal so viele.

Die Erkrankung selbst sei bei männlichen und weiblichen Betroffenen sehr ähnlich. Auch die Behandlung sei gleich. „Der wichtigste Teil ist die psychotherapeutische Komponente. Viele Magersüchtige können über lange Zeit noch nicht akzeptieren, dass sie krank sind“, sagt Abu Bakr. Meist gehe es nicht ums Essen an sich, sondern um darunterliegende Probleme. „Die Erkrankung tritt meistens in einer Zeit des Umbruchs auf. Das kann eine Trennung sein, meistens jedoch, wie auch in diesem Fall, die Pubertät an sich, die gravierende hormonelle und soziale Veränderungen mit sich bringt“, erklärt der Facharzt für Psychiatrie.

Das Ziel der ärztlichen Behandlung sei die Rückkehr zu einem gesunden Essverhalten. „Wir versuchen, gemeinsam mit den Patienten andere, gesündere Kompensierungsstrategien zu finden und auf bestehende Konflikte oder familiäre Kommunikationsprobleme einzugehen“, erklärt Abu Bakr. Ein stationärer Aufenthalt in einer spezialisierten Klinik für Essstörungen könne Betroffenen hierbei am besten helfen.

Große Scham

Sven Steinbach versuchte zunächst, allein mit seiner Erkrankung umzugehen. Dann entschied er sich doch für eine stationäre Behandlung. „Ich wollte so weit weg von zu Hause und meinen Problemen wie möglich“, sagt der gebürtige Essener. Vom September 2022 bis April 2023 war er in der Schön Klinik Roseneck in Prien am Chiemsee.

Hier behandelt Ulrich Voderholzer, Ärztlicher Direktor der Schön Klinik Roseneck, seit 14 Jahren Menschen mit Essstörungen. „Bei allen psychischen Erkrankungen gilt: Die Hemmschwelle, sich Hilfe zu suchen, liegt bei Männern deutlich höher“, sagt Voderholzer.

Bei Magersucht sei die Scham besonders groß. "Hier kommt noch die Selbststigmatisierung hinzu, man habe eine 'Mädchenkrankheit', erklärt der Psychiater. Voderholzer geht davon aus, dass die Dunkelziffer an anorektischen Männern etwa doppelt so hoch ist, wie aus den offiziellen Zahlen hervorgeht.

Zurückfinden in den Alltag

Fälle wie die von Sven Steinbach seien mustergültig, sagt Voderholzer. „Meistens ist eine starke Belastung oder eine Lebenserfahrung, die mit Verunsicherung verbunden ist, der Auslöser der Erkrankung. Das kann die Trennung der Eltern sein, der Verlust eines geliebten Menschen, Mobbing oder auch Ausnahmesituationen wie die Corona-Pandemie“, erklärt der Psychiater. Die Mechanismen hinter der Krankheit seien sehr komplex. Es gehe um weitaus mehr als nur dem Wunsch, dünn zu sein.

Steinbach ist froh, sich für einen stationären Aufenthalt entschieden zu haben. „Auf meine Zeit in der Schön Klinik blicke ich mit einem guten Gefühl zurück“, sagt er. Gerade am Anfang sei es ihm jedoch schwergefallen, sich an das Konzept der Klinik und die Vorgaben zu halten.

Nach seiner Entlassung musste er zunächst zurückfinden in den Alltag. „Meine ersten Tage zuhause waren überwiegend gut“, sagt er. Er habe die Zeit mit Familie und Freunden genossen, die er lange nicht gesehen hatte. „Ich merkte jedoch, dass die Gedanken über Essen und Bewegung in manchen Momenten stärker waren als in der Klinik“, gibt er zu. „Bis jetzt habe ich es aber gut geschafft, diesen Gedanken nicht nachzugeben.“

Steinbach will die Zeit nach der Klinik für einen Neuanfang nutzen. Im nächsten Jahr möchte er eine Ausbildung beginnen und dann auf eigenen Beinen stehen.

Stefanie Unbehauen


Sucht

Essstörungen: Expertin fordert Hilfe für mehrfach Süchtige



Hamburg (epd). Für Menschen mit Essstörungen, die zudem abhängig von Alkohol oder Medikamenten sind, gibt es zu wenig Hilfe. „Viele von ihnen bekommen nicht die richtige Therapie“, sagte Christiane Lieb, Geschäftsführerin der Fach- und Koordinierungsstelle Sucht.Hamburg dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Experten gehen davon aus, dass rund 22 Prozent der Betroffenen mit einer Essstörung zusätzlich eine Alkohol- oder Medikamentensucht entwickelt haben. Das Problem: Meist werde entweder die Substanzabhängigkeit oder die Essstörung behandelt. „Beratungsstellen und Kliniken müssen hier neue Wege gehen“, sagte Lieb. In Hamburg gebe es kein einziges Hilfsangebot für Erwachsene, das auf solche Doppeldiagnosen spezialisiert sei.

Kratzen an der Oberfläche

„Therapie- und Suchtanlaufstellen berichten immer wieder, dass sie Hilfesuchende mit einer Essstörung teilweise nicht richtig helfen können“, sagte die 47-Jährige. Klinische und sozialtherapeutische Stellen müssten Doppeldiagnosen besser im Blick haben und enger zusammenarbeiten. Lieb: „Viele Frauen würden Medikamente oder Alkohol nutzen, um ihren Appetit zu hemmen.“

Wer nur eine Sucht behandle, kratze nur an der Oberfläche des Problems und für Betroffene würden oft Jahre ohne „echte“ Hilfe vergehen. „Für diese Fälle reicht es nicht aus, mithilfe einer Psychotherapie die Essstörung zu behandeln, aber keine Suchttherapie wegen der Alkohol- oder Medikamentensucht zu machen“, sagte die Expertin.

Zahl der Behandlungen steigt

Seit der Corona-Pandemie nehmen Essstörungen zu: So stieg die Zahl der stationär behandelten Essstörungen bei jugendlichen Mädchen im vergangenen Jahr um 52 Prozent im Vergleich zu 2019, hieß es im DAK-Kinder- und Jugendreport 2023. Jungen seien seltener betroffen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geht davon aus, dass unter Mädchen und Frauen im Laufe ihres Lebens durchschnittlich etwa 2,8 Prozent an einer Binge-Eating-Störung (Heißhungeranfälle), 1,9 Prozent an Bulimie (Ess-Brechsucht) und 1,4 Prozent an Magersucht erkranken. „Seit der Pandemie haben auch in Hamburg mehr Mädchen ein problematisches Essverhalten“, sagt die Geschäftsführerin.

Doch Therapieplätze für Frauen und Mädchen mit Essstörungen sind in Hamburg knapp. Dabei gelte auch bei dieser Erkrankung: Je eher die Behandlung beginnt, desto größer ist die Aussicht, gesund zu werden. „Kliniken in Hamburg nehmen zu dünne Mädchen mit einem BMI von 15 oder 16 oft gar nicht auf, weil sie zu wenig stationäre Plätze haben.“ Nur abgemagerte Mädchen mit einem Body-Mass-Index von etwa 14 würden im Krankenhaus aufgenommen. „Da wird es auch schon langsam lebensbedrohlich“, weiß die Suchtexpertin. Auch ambulante Hilfsangebote für Betroffene gebe es zu wenig. Lieb: „Dabei ist eine ambulante Nachsorge besonders wichtig, damit es nicht zu Rückfällen kommt.“

Evelyn Sander


Antiziganismus

Expertin: Sozialarbeit oft geleitet von Vorurteilen über Sinti und Roma



Nürnberg, Ravensburg (epd). Natalie Reinhardt, Vorstandsvorsitzende der Landesvertretung deutscher Sinti und Roma Baden-Württemberg, sieht in verschiedenen Bereichen der Sozialarbeit immer wieder aufkommenden Antiziganismus. „Und das bei Leuten, die eigentlich helfen müssten“, sagte sie dem Evangelischen Pressedienst (epd).

„Nicht wohlgesonnen“

Reinhardt kritisiert das strukturelle Gefälle zwischen Sinti und Roma als Minderheiten, die sich dem gängigen Klischee nach nicht selbst zu helfen wüssten und außerhalb der Gesellschaft stünden, und der Sozialarbeit, die sich als helfende Instanz selbst erhöhe. „Da sehen sich Menschen, die Beratung in Anspruch nehmen wollen, einem Komplex gegenüber, der ihnen nicht wohlgesonnen ist - egal, ob unbeabsichtigt oder beabsichtigt.“

Jugendämter entschieden sich laut Reinhardt bei Sinti und Roma beispielsweise schneller, Kinder aus den Familien zu nehmen, als bei anderen Bevölkerungsgruppen. Oft werde auch die Glaubwürdigkeit der Kinder und Eltern angezweifelt. Sozialarbeitende, die Sinti und Roma aufsuchten, „gehen mit einer bestimmten Erwartungshaltung dorthin und sind dann überrascht, dass sie tatsächlich ein bürgerliches Milieu vorfinden“, sagt Reinhardt.

Bemühungen um Augenhöhe

Ein weiterer Kritikpunkt der Verbandsleiterin ist, dass Hilfsstrukturen, die aus der Community selbst kommen und ehrenamtlich getragen werden, oft nicht anerkannt würden. In der Zusammenarbeit mit den Kirchen und Diakonien habe sich jedoch einiges getan. „Da ist man weggekommen von dem patriarchalen Bild. Es war ein langer Weg, aber man bemüht sich um Augenhöhe“, sagt die Expertin.

Antiziganistische Stereotype kämen aber immer wieder vor. Reinhardt wünscht sich, dass es mehr Sinti und Roma als Mitarbeitende in kirchlichen Organisationen gibt.

Julia Riese


Corona

Ethikratsvorsitzende: Belastungen für Jugend in Corona-Zeit hoch



München (epd). Die Belastungen für Kinder und Jugendliche in der Covid-19-Pandemie waren laut der Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates, Alena Buyx, zu hoch. Sie bedauere es zutiefst, dass der Ethikrat dazu kein offizielles Papier gemacht habe, sagte die Medizinethikerin von der Technischen Universität München am 22. November im dortigen Presseclub. Die Minderjährigen hätten sich zurückgenommen und seien solidarisch gewesen mit den älteren Menschen. „Diese Solidarität haben wir den Jungen nicht zurückgegeben.“ Die Politik hätte dieses Thema zur Chefsache machen müssen, betonte Buyx.

Kein normaler Start in den Beruf

Für die jüngeren Menschen habe es noch keine Impfung gegen Corona gegeben, da hätten die Älteren schon wieder ins Restaurant oder feiern gehen wollen, kritisierte Buyx. Man hätte aber vielmehr alles dafür tun müssen, dass die Schulen offenbleiben. Dass dies nicht passiert sei, sei eine „unerwiderte Solidarität“ gewesen. Auch die jungen Erwachsenen hätten in der Pandemie keinen normalen Start in den Beruf und ins Studium gehabt. Die jungen Menschen zeigten sich aber zum Glück „irrsinnig resilient“ und krisenerprobt. Die Politik müsse die junge Generation dennoch viel mehr berücksichtigen.

Die Aufarbeitung der Corona-Pandemie läuft laut Buyx derzeit in die falsche Richtung. Da werde „viel Quatsch“ erzählt. Es gebe offenbar ein tiefes Bedürfnis, nach Schuldigen zu suchen. Sie habe die Sorge, dass in der Debatte zu sehr Zweifel an demokratischen Institutionen gesät werde. Diese Narrative hätten gerade ein Übergewicht in den sozialen Medien.

Buyx gab zudem zu bedenken, dass die Corona-Impfung laut Studien 1,5 Millionen Menschen in Europa das Leben gerettet habe. Sie sei ein „bisschen empört“, dass derzeit nur debattiert werde, wie falsch doch alles gewesen sei. Die Politiker in Deutschland hätten sich Entscheidungen nicht einfach gemacht, es sei um Menschenleben gegangen.



Ungleichheit

Studie: Einkommensverteilung verändert sich kaum



Köln (epd). In den Jahren der Corona-Pandemie hat sich einer Studie zufolge die Einkommensungleichheit in Deutschland nicht wesentlich verändert. Die Einkommensverteilung erweise sich bei „unsicherer Datenlage als “bemerkenswert stabil", teilte das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) am 19. November in Köln mit.

Ost-West-Gefälle beim Armutsrisiko

Die IW-Studie zeige ferner: Bei der deutschen Einheit gehe es voran. Ostdeutsche seien immer seltener von Armut bedroht. Das traditionelle Ost-West-Gefälle beim Armutsrisiko verschwinde immer mehr. Ein Beispiel: In Thüringen ist der Anteil der Armutsgefährdeten seit 2012 um 21 Prozent zurückgegangen.

Im Westen stieg nach den Angaben der Anteil der Menschen mit einem niedrigen Einkommen. Das hänge vor allem mit dem Zuzug Geflüchteter zusammen, erklärt das arbeitgebernahe Institut.

Der Anteil der Reichen an der Gesamtbevölkerung sei seit einem Jahrzehnt nahezu unverändert. Die sogenannte Einkommensreichtumsquote - also der Anteil der Personen, die mehr als das doppelte des Äquivalenzeinkommens zur Verfügung haben - lag demzufolge im Jahr 2022 bei 7,7 Prozent und damit auf einem ähnlichen Niveau wie vor der Pandemie im Jahr 2019. Der Wert habe sich in den vergangenen 15 Jahren kaum verändert.



Armut

Kinder aus benachteiligten Familien oft ohne Kita-Platz



Wiesbaden (epd). In Deutschland hat laut einer neuen Studie nur rund ein Viertel der Kinder zwischen einem und unter drei Jahren aus armutsgefährdeten Haushalten einen Kita-Platz. Selbst wenn ein Betreuungswunsch geäußert werde, bekämen nur 33 Prozent der Familien einen Kita-Platz, wie das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) anlässlich der Veröffentlichung seiner neuen Untersuchung „Frühe Ungleichheiten“ am 22. November in Wiesbaden mitteilte.

Erfolglose Suche nach einem Betreuungsplatz

Insgesamt habe die Hälfte der Kinder zwischen einem und drei Jahren einen Kita-Platz. In Familien ohne akademischen Hintergrund seien der Untersuchung zufolge vier von zehn Kindern in dieser Altersklasse, bei Familien, die überwiegend kein Deutsch sprechen, nur drei von zehn. Selbst bei bestehendem Betreuungswunsch hätten 25 Prozent aller Familien ohne akademischen Hintergrund und 39 Prozent der Familien, in denen überwiegend kein Deutsch gesprochen wird, keinen Kita-Platz. 27 Prozent der Alleinerziehenden suchten erfolglos einen Betreuungsplatz. Für alle Familien mit Kindern zwischen einem und drei Jahren betrage dieser Wert 21 Prozent.

Den Angaben zufolge basiert die Untersuchung des BiB auf Daten der Kinderbetreuungsstudie für die Jahre 2018 bis 2020 und wurde von der Friedrich-Ebert-Stiftung in Auftrag gegeben.

Betreuungsmöglichkeiten in der Nähe

„Die Kita-Bedarfe können für potenziell benachteiligte Familien seltener gedeckt werden“, sagte Katharina Spieß, Direktorin des BiB und eine der Autorinnen der Studie. Dies betreffe vor allem das zweite und dritte Lebensjahr von Kindern, zeige sich aber teilweise auch bis zur Einschulung, sagte Spieß. Dass der Bedarf nicht gedeckt werde, habe vielfältige Gründe auf Angebots- und Nachfrageseite. Laut BiB berichteten potenziell benachteiligte Familien etwa deutlich häufiger von Schwierigkeiten bei der Kita-Suche und bemängelten öfter fehlende Betreuungsmöglichkeiten in Nähe des Wohnorts.

„Wir müssen dafür Sorge tragen, dass alle Kinder gute Chancen auf einen erfolgreichen Start ins Leben haben“, sagte Spieß. Eine verbesserte Bedarfsabdeckung könnte außerdem Vorteile für den Arbeitsmarkt bringen.



Gesundheit

Roboter vertreten schwerkranke Kinder in der Schule



Bremen (epd). Das Bundesland Bremen hat eine Reihe von Mini-Robotern angeschafft, die schwerkranken Kindern helfen, den Unterricht zu verfolgen. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen können mit Hilfe ihrer Schul-iPads vom Krankenzimmer aus ihre persönlichen Mini-Roboter im Klassenzimmer steuern, wie die Schulbehörde am 20. November mitteilte. Sie könnten sich mit den Avataren melden, zur Klasse sprechen und sogar Emotionen ausdrücken.

Avatare im Unterricht

Bremen sei mit dem Projekt bundesweit Vorreiter, hieß es. Es gebe zwar Kommunen und Medienzentren in anderen Bundesländern, die jeweils über einzelne Geräte verfügten. "Anders in Bremen, wo im Haus der Senatorin für Kinder und Bildung nun eine ganze Reihe der Roboter zur Abholung bereitsteht. Bisher gibt es 16 sogenannte Telepräsenzroboter, die ausgeliehen werden können.

Im Schulalltag wird der Mini-Roboter dort platziert, wo sonst der erkrankte Schüler oder die Schülerin sitzt. Von dort baut das Gerät eine Videokonferenz auf. Bei ersten Tests habe der Jugendliche alles hören können, was seine Mitschüler und die Lehrkräfte in der Klasse sprachen.

Die Patienten können den Kopf des Avatars heben und senken und den ganzen Avatar um 360 Grad drehen. Wenn sie sich melden möchten, beginnt der Kopf zu blinken, wenn sie ihre Ruhe haben möchten, können sie den Kopf blau leuchten lassen.




sozial-Branche

Inflation

Caritas: Die Menschen sparen an der Ernährung und bei der Energie




Die Heizkosten sind für viele Bürger zu hoch.
epd-bild/Anke Bingel
Die hohe Inflation treibt die Bürger in die Sozialberatung. Jeder dritte Klient ist erwerbstätig. Die Energiekosten überfordern fast jeden Bürgergeldbezieher in der Schuldnerberatung. Die Caritas betont die Bedeutung eines stabilen sozialen Netzes.

Berlin (epd). Jeder dritte Hilfesuchende in der Sozialberatung der Caritas hat nach den Angaben des katholischen Wohlfahrtsverbandes ein eigenes Erwerbseinkommen. „Ein Arbeitsplatz schützt längst nicht immer vor existenziellen finanziellen Sorgen“, sagte Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, am 22. November in Berlin bei der Vorstellung der Ergebnisse der jährlichen Erhebung in den 478 Caritas-Stellen der Allgemeinen Sozialberatung (Stichtag: 21. September). Mehr als die Hälfte der Hilfesuchenden (53,5 Prozent) gab in der Umfrage an, sie sparten an der Ernährung. 45,5 Prozent schränkten sich beim Energieverbrauch und 39,9 Prozent beim Wohnen ein.

„Ein guter Sensor für die Nöte“

Die Allgemeinen Beratungsstellen sind laut Caritas eine erste und oft die einzige Anlaufstelle für Ratsuchende und somit „ein guter Sensor für die Nöte und Probleme, die die Menschen in Deutschland gerade haben“. Finanzielle Sorgen seien der Hauptgrund für das Aufsuchen einer Sozialberatung. Aus den Ergebnissen der diesjährigen Abfrage lasse sich ablesen: Steigende Preise für Energie verschärfen die Probleme von armutsgefährdeten Haushalten spürbar. Bei der Erhebung wurden nach den Angaben 2.458 Fälle erfasst und ausgewertet.

Für Caritas-Präsidentin Welskop-Deffaa ist klar: Wenn die Preise etwa für den Schulbedarf der Kinder drastisch nach oben gehen, „passen Einkommen und Ausgaben plötzlich nicht mehr zusammen“. Große Teile der Bevölkerung seien auf Hilfe und Begleitung angewiesen. Dies sei „ein deutlicher Hinweis auf die Bedeutung eines stabil geknüpften sozialen Netzes“, sagte Welskop-Deffaa.

Wie in den vergangenen Jahren sind nach den Angaben mehr als die Hälfte der Ratsuchenden in der Allgemeinen Sozialberatung Frauen (62,3 Prozent). Auffällig findet die Caritas den Anteil junger Männer: 33 Prozent der männlichen Ratsuchenden seien unter 30 Jahre alt. Hier bildeten existenzielle Sorgen als Folge der Inflation das Hauptproblem. Mehr als die Hälfte der Ratsuchenden insgesamt (52,1 Prozent) habe einen Migrationshintergrund. Von den Ratsuchenden mit Migrationshintergrund verfüge mehr als ein Drittel (35,5 Prozent) über ein eigenes Erwerbseinkommen.

Stromkosten: Hauptproblem der Bürgergeldbezieher

Finanzielle Probleme seien für Menschen meist der erste Anlass, Rat zu suchen. Nicht selten zeige sich im Gespräch ein Bedarf für weitergehende Hilfen wie Sucht- oder Schuldnerberatung, Erziehungshilfen, psychosoziale Dienste oder pflegerische Unterstützung.

In den Schuldnerberatungsstellen der Caritas sind nach weiteren Umfragen des Verbandes hohe Strom- und Heizkosten das Hauptthema. „Von 99 Prozent der Hilfesuchenden, die Bürgergeld erhalten, werden in der Schuldnerberatung Stromschulden thematisiert. Bei 88 Prozent der Bezieher von Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag geht es in der Beratung um Schulden bei Heizkosten“, teilte die Caritas mit. Das ist eine enorme Steigerung zum Vorjahr: 2021 lagen die Vergleichswerte nach Angaben der katholischen Wohlfahrt bei Strom bei 54 Prozent und bei den Heizkosten bei 41 Prozent.

„In Zeiten steigender Konsumgüterpreise ist die zeitnahe Anpassung der Transferzahlungen unabdingbar“, sagte Welskop-Deffaa. Gleichzeitig müssten die Erfahrungen aus dem Stromspar-Check für einkommensarme Haushalte zur Grundlage gezielter Beratungsangebote gemacht werden. „Wenn die Energiepreise in der Folge von Krieg und Klimaschutzerwägungen steigen, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen von Vermietern und Mietern, damit Energiesparen für alle gelingt“, forderte die Verbandspräsidentin.

Markus Jantzer


Sterbebegleitung

Weiches Fell, stilles Zuhören: Hündin Pina bringt Leben ins Hospiz




Hündin Pina im Hospiz Esslingen
epd-bild/Verena Müller
Schwanzwedeln und Streicheleinheiten abholen: Im Hospiz Esslingen besucht Hündin Pina jede Woche die schwerstkranken Gäste. "Tiere erreichen die Seele direkt, es geht nicht den Umweg über den Verstand", erklärt Hospizleiterin Susanne Kränzle.

Esslingen (epd). Montags ist ein besonderer Tag im Hospiz der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Esslingen nahe Stuttgart: Hospizhund Pina kommt zu Besuch. Die apricot-farbene Hündin mit dem seidig-weichen Fell bringt Leben ins Haus. „Pina hat Pfeffer im Hintern“, sagt Besitzerin Marion Kopf über ihre Hündin, die ein Mix aus Irish Setter und Königspudel ist. Schwanzwedelnd läuft die zweieinhalbjährige Pina über den Flur, auch die Pflegekräfte sind begeistert.

Einmal Streicheleinheiten abholen und schnüffeln, dann geht es weiter zu den Zimmern der schwerstkranken Gäste. Acht Betten stehen im stationären Teil des Hospizes Esslingen für Menschen zur Verfügung, die mit großer Wahrscheinlichkeit nur noch eine sehr begrenzte Zeit leben werden.

Mit Pina kommen Freude und Abwechslung ins Haus

Tiere wie Pina sollen Freude und auch Abwechslung in Hospize und auf Palliativstationen bringen. Meist sind Hunde die „Stimmungsaufheller“, wie Marion Kopf sagt. Die ehemalige Pflegefachkraft hat eine Fortbildung in tiergestützter Therapie absolviert. Der Vorgängerhund von Pina hieß Elli und begleitete sie täglich bei der Arbeit auf Station. „Elli war ein kleiner Hund, vor dem man keine Angst hatte“, beschreibt Marion Kopf ihre erste Hündin.

„Alle haben Elli geliebt und getrauert, als sie krank wurde und starb“, erinnert sich die Leiterin des Hospiz Esslingen, Susanne Kränzle. Sie ist gleichzeitig Vorsitzende des Hospiz- und Palliativverbands Baden-Württemberg. Als Marion Kopf vor mehr als zehn Jahren den Vorschlag gemacht habe, einen „Hospizhund“ einzuführen, habe sie sofort zugestimmt: „Tiere erreichen die Seele direkt, es geht nicht den Umweg über den Verstand“, erklärt Kränzle.

„Schöne Augenblicke in schweren Zeiten des Abschieds“

Im Kontakt mit den Gästen im Hospiz zeige sich Pina entspannt, erzählt Marion Kopf. Als „stiller Zuhörer“ habe sie durch ihre bloße Präsenz einen Mann zum Erzählen gebracht. Bei einem anderen Gast, der aufgrund der Schwere seiner Erkrankung nicht mehr sprechen konnte, hätten die jugendlichen Kinder von dem Hund profitiert: „Sie tauschten sich sofort über Tricks und Hundeerziehung aus“, erinnert sich Kopf. Pina habe ihnen einen schönen Augenblick in der schweren Zeit des Abschieds vom Vater beschert.

„Angehörige sind dankbar für die Unterstützung durch den Hund“, ist ihre Erfahrung. So sei die Schwester eines Gastes „ganz beglückt“ gewesen, als sie gesehen habe, wie ihr Bruder den Hund zu sich ins Bett geholt und sich an dessen Nähe erfreut habe.

Wenn Gäste körperlich noch fitter sind, kommt auch ein Spaziergang im Rollstuhl infrage, mit dem Hund an der Leine. Viele Gäste erinnerten sich beim Anblick von Pina an eigene Hunde, die sie einmal hatten. „Eine ältere Frau hat sich sogar extra Leckerli bringen lassen, um sie dem Hund beim nächsten Besuch zu geben“, berichtet Kopf.

Erste Erfahrungen mit Tieren in den 1990er Jahren

In Deutschland wurden in den 1990er Jahren erste Erfahrungen mit Tieren in Hospizen gesammelt. Mittlerweile gibt es zahlreiche Häuser, die sogar das eigene Haustier erlauben wie etwa das Hospiz der Kreuznacher Diakonie in Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz. Hier arbeiten Vögel, Fische, Hunde und ein Therapiepony als „tierische Kollegen“, die dem einen oder anderen Gast ein Lächeln entlocken.

Um mit dem Tier in eine Einrichtung gehen zu dürfen, muss sich der Halter in tiergestützter Therapie weiterbilden. Der Hund selbst benötigt keine spezielle Weiterbildung. Als „Hospizhund“ sollte er jedoch Körperkontakt und Emotionen aushalten können. Und nach dem Besuchsdienst benötigt er Ruhepausen zum Stressabbau.

Wärme und Fell des Hundes wirken beruhigend

Beim Kontakt mit dem Hund schüttet das Gehirn das Bindungshormon Oxytocin aus, wie Bettina Mutschler vom „Ani.Motion“-Institut für tiergestützte Therapie im baden-württembergischen Sabachwalden erklärt. Die Wärme und das Fell wirkten beruhigend. „In Entspannung werden Schmerzen weniger stark wahrgenommen“, ergänzt sie. Sie arbeitet seit 2014 mit Therapiehunden und Eseln und bildet auch aus. Die Hundeerziehungsberaterin spricht bei der Begegnung mit Tieren in den letzten Lebenswochen von „goldenen Momenten“: „Da passiert ganz viel zwischen Mensch und Tier, was ich als Mensch nicht hinbekomme.“

Tiere gingen einen ehrlicheren Kontakt ein. „Sie haben nicht den gesellschaftlich-moralischen Kontext wie wir“, sagt die Ausbilderin. Das Tier nehme dem Alltag im Hospiz die Schwere, davon ist auch Marion Kopf überzeugt. Pina kann man einfach streicheln und für einen Moment alles andere vergessen.

Susanne Lohse


Kinder

Schwedens Königin Silvia eröffnet Childhood-Haus in Frankfurt




Königin Silvia im Childhood-Haus in Frankfurt am Main
epd-bild/Tim Wegner/Hessische Staatskanzlei

Frankfurt a.M. (epd). Die schwedische Königin Silvia und der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) haben am 20. November in Frankfurt am Main ein Childhood-Haus für Opfer und Zeugen von körperlicher und sexualisierter Gewalt eröffnet.

Die Einrichtung am Uniklinikum versammele alle Fachleute unter einem Dach, die zur Untersuchung und Betreuung von betroffenen Kindern und Jugendlichen nötig seien, sagte die Geschäftsführerin Deutschland der Stiftung World Childhood Foundation, Astrid Helling-Bakki. Auf einem Stockwerk finde die medizinische, psychologische, polizeiliche Untersuchung und sozialpädagogische Betreuung statt.

Kindgerechte Justiz

„Das Childhood-Haus ist ein Meilenstein für eine kindgerechte Justiz“, sagte Helling-Bakki. Schnittstellen zwischen den verschiedenen Hilfen seien die gefährlichsten Stellen, wo gefährdete Kinder verloren gingen. Lücken zwischen diesen Schnittstellen würden durch die Konzeption des Childhood-Hauses vermieden. Die Begleitung der Kinder und Jugendlichen, die Gewalt erfahren haben oder bezeugen, könne mehrere Wochen dauern. Die Fachleute des Childhood-Hauses sorgten auch dafür, dass die Kinder im Alltag außerhalb geschützt und stabilisiert würden.

Kinder sollten unbeschwert, sicher und ohne Gewalt aufwachsen können, sagte Ministerpräsident Rhein bei dem Festakt. Die Realität sehe aber anders aus: Gewalt und Missbrauch gegen Kinder gebe es überall. „Niemand darf dazu schweigen. Gewalt ist nie privat“, betonte er. Kinder hätten Anspruch auf den besonderen Schutz des Staates. Die Gründung des Childhood-Hauses sei ein wichtiger Baustein im hessischen Aktionsplan gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Diese müssten hier nur einmal aussagen und untersucht werden, und sie müssten die Täter nicht treffen.

„Heute wird ein weiteres Kapitel für den Kinderschutz aufgeschlagen“, lobte die Gründerin der World Childhood Foundation, Königin Silvia. Das Childhood-Haus stelle Kinder, ihre Bedürfnisse und ihre Rechte in den Mittelpunkt. Die schwedische Königin gründete die World Childhood Foundation 1999 mit dem Ziel, das Recht der Kinder auf eine sichere und liebevolle Kindheit zu schützen. Das Childhood-Haus in Frankfurt am Main ist das zehnte in Deutschland und das Erste, das nach Angaben der Hessischen Staatskanzlei durch eine Landesregierung errichtet und finanziert wird.

Jens Bayer-Gimm


Armut

Obdachlosen-Seelsorger: "Du machst dich seelisch nackt"




Obdachlosen-Seelsorger Harald Schröder
epd-bild/Dieter Sell
Die Zahl der obdach- und wohnungslosen Menschen in Deutschland steigt. In den Innenstädten bitten sie in Kälte und Nässe um eine Spende. Das Betteln sei mit großer Scham verbunden, sagt der Bremer Obdachlosenseelsorger Harald Schröder im Interview.

Bremen (epd). Betteln sei oft mehr als nur ein Job, sagt Seelsorger Harald Schröder. Es strukturiere auch den Tag der Betroffenen. Ein Gespräch mit dem evangelischen Diakon über die Armut, die Konkurrenz beim Betteln, ungebetene Auflagen von Spendern und würdevollen Gesprächen. Die Fragen stellte Dieter Sell.

epd sozial: Herr Schröder, warum betteln Menschen auf der Straße überhaupt? Reicht die soziale Absicherung nicht?

Harald Schröder: Tatsächlich ist ein Großteil dieser Menschen unversorgt und in Not, aus ganz unterschiedlichen Gründen. Viele beziehen kein Bürgergeld. Das trifft beispielsweise auf einen Großteil der europäischen Mitbürger zu, die hier sind und die keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Andere sind gesperrt oder nicht in der Lage, Bürgergeld zu beantragen, weil Dokumente fehlen. Manche schaffen es auch psychisch nicht.

epd: Ist Betteln gelegentlich auch eine Art Job?

Schröder: Für manche. Für andere ist es auch etwas, was den Tag strukturiert. Sie sind überhaupt froh, wenn sie einen Platz hast, an dem sie sen können. Es gibt ja kaum Aufenthaltsmöglichkeiten, gerade, wenn wir jetzt an das schlechte Wetter denken. Und wenn man dann einen Ort hat, der auch Witterungsschutz bietet, legitimiert das das dort-sein mit Gaben-Bitten oder mit Betteln. Denn aus den Notunterkünften müssen die Leute teilweise vor 9 Uhr raus und können erst nach 17 Uhr wieder rein. Mahlzeiten, Heißgetränke oder Sanitäranlagen muss man sich tagsüber anders organisieren. Jemand, der draußen ist, kann ja im Grunde nur mit fertigen Dingen etwas anfangen. Etwas kochen, das geht nicht. Aufbewahren auch nicht. Du kriegst es in die Hand und musst es gleich verbrauchen. Deshalb: So ein Leben auf der Straße ist teuer.

epd: Betteln kostet Überwindung, so viel ist klar ...

Schröder: Das ist mit enormer Scham verbunden, du machst dich seelisch nackt. Deshalb treffen wir oft auf Menschen, die uns gebückt begegnen. Damit du ihnen nicht noch in die Augen, in die Seele schauen kannst, weil das für die Bettelnden nicht auszuhalten ist. Und wenn einige osteuropäische Frauen dann scheinbar devot den Kopf auf den Asphalt senken, ist das nicht unbedingt eine Masche. Sie halten es kaum aus, haben aber gar keine andere Möglichkeit - und betäuben sich manchmal mit Alkohol und anderen Drogen, um es doch zu schaffen.

epd: Gerade an aggressivem Betteln, wenn Passanten bedrängt, wenn Wunden vorgezeigt oder Kinder eingesetzt werden, gibt es viel Kritik.

Schröder: Wenn Sie damit die Bettelmafia meinen, ja, die gibt es. Aber das sind nur wenige Menschen. Ein großer Teil der Leute sitzt meist in sich zusammengesunken auf der Straße, neben ihnen eine Schale oder ein Becher. Dieses stille Betteln macht meiner Beobachtung nach den wesentlich größeren Teil aus. Andere versuchen es offensiver und sprechen Menschen an. Um Geld bitten ist ja auch ein hart umkämpfter Markt auf der Straße. Manche werden dabei kreativ, tingeln beispielsweise mit ihren Hundeskulpturen aus Sand durch die Städte. Die bieten dann eine Leistung an, auch die, die eine Straßenzeitung verkaufen.

epd: Was bedeutet es denn, wenn sie dann nur Kupfer bekommen, Ein-, Zwei- und maximal Fünf-Cent-Münzen?

Schröder: Tja, da gibt man dann 13 Cent in Kupfer und fühlt sich wie der Retter der Obdachlosen. Für die ist es aber schwierig, weil sie es nicht einlösen können, wenn sie kein Konto haben. Wenn das Geld nass ist - und das ist es oft auf der Straße -, kommt die Zählmaschine aus dem Takt. Und in Geschäften wird Kupfer oft gar nicht erst angenommen. Wenn doch, dann nur einmal mit dem Hinweis: Das nächste Mal mindestens in Messing. Es gibt mehrere obdachlose Menschen, die deshalb große Bestände von Kupfergeld mit sich tragen und es nicht einsetzen können. Legendär ist in Bremen ein Mann aus Österreich, der es aufgrund seiner psychischen Situation nicht schafft, in Sozialleistung zu kommen und der 35 Kilo Kupfer gesammelt hat. Das wird er einfach nicht los.

epd: Viele Menschen würden gerne etwas spenden, fühlen sich aber unsicher. Wem gebe ich was und wie viel? Haben Sie eine Idee?

Schröder: Ich sage: Da, wo das Herz aufgeht, wo das Gefühl 'ja' sagt, da gebe ich etwas. Nicht gerechtfertigt sind dann aber Auflagen nach dem Motto: Bitte nicht vertrinken. Und was auch nicht geht: Ungefragt jemandem einen Burger vorbeibringen, Pommes, Glühwein. Vielleicht mag er oder sie das gar nicht, verträgt es nicht oder kann es nicht beißen, weil die Zähne kaputt sind. Ich kann ein Angebot machen, ja: Ich hol mir gleich einen Kaffee, darf ich Ihnen einen mitbringen? Dann kann die Person darauf antworten. Aber ungefragt etwas zuschieben, das ist ein No-Go.

epd: Wie nehme ich überhaupt am besten mit den Menschen Kontakt auf, die auf der Straße sitzen und betteln?

Schröder: Ich muss auf Augenhöhe mit ihnen sprechen. Also runter, in die Knie. Sonst ist das ein oben-unten-Verhältnis. Deshalb gehen auch Anfassen und Antippen gar nicht. Zuhören, wenn es sich ergibt und die Zeit es erlaubt, das wäre schön. Zugleich darf man natürlich emotionale Distanz wahren. Es geht darum, die Würde der Person zu respektieren. Vor uns sitzt ein Mensch.

epd: Warum reagieren manche Leute überhaupt unangenehm berührt auf bettelnde Menschen?

Schröder: Da können viele Gründe eine Rolle spielen. Manche fragen sich: Was macht der hier, der könnte doch arbeiten? Und bettelnde Menschen lassen die Armut sichtbar werden, die in unserer Gesellschaft oft übersehen wird. Not tritt vor die eigenen Augen und für einen Moment ins eigene Leben. Vielleicht spielt dann auch die unbewusste Angst eine Rolle, mich könnte eine Lebenskrise ebenso aus der Bahn werfen.



Behinderung

Gastbeitrag

"Inklusion 360°": Innovative Zusammenarbeit




Ronja Voigt
epd-bild/Sozialwerk St. Georg.
Das Sozialwerk St. Georg e. V. will Menschen mit Assistenzbedarf ein selbstbestimmtes Leben nach ihren Wünschen und Bedürfnissen ermöglichen. Das gilt auch für den Bereich der Arbeit. Ronja Voigt erläutert in ihrem Gastbeitrag, wie das mit dem Konzept "Inklusion 360°" gelingt.

In einer sich immer stärker vernetzenden Gesellschaft werden inklusive Arbeitsmodelle immer wichtiger. Deshalb hat die Sozialwerk St. Georg Werkstätten gGmbH in Gelsenkirchen das Konzept „Inklusion 360°“ entwickelt, um Inklusion in der Arbeitswelt voranzutreiben und Menschen mit Assistenzbedarf ganzheitlich zu fördern.

Die Idee zum Konzept entstand Ende 2017, als das Start-up-Unternehmen „Kraken GmbH“ von Tobias Dröschel gegründet wurde und erste Kontakte zur Zusammenarbeit geknüpft wurden. Nach anfänglichen Konfektionierungsaufträgen, die durch Beschäftigte unserer Werkstätten für den Kunden erledigt wurden, wuchs der beidseitige Wunsch nach mehr Inklusion und einer engeren Zusammenarbeit.

Integrativer Bestandteil im Werkstattgeschehen

Nach intensiven Gesprächen und Planungen ging die Kraken GmbH, ein Hersteller von Zubehör für Spiele, eine Kooperation mit unseren Werkstätten ein. Wir stellten der Firma im Juli 2019 Räumlichkeiten zur Verfügung, und so starteten wir als gleichwertige Partner. Dabei wurden zusätzliche wirtschaftliche Ressourcen für und im Sinne der Beschäftigten geschaffen. Fortan war die Kraken GmbH ein integrativer Bestandteil im Werkstattgeschehen.

Die Kooperation schafft transparente und barrierearme Übergänge für Menschen mit Assistenzbedarf auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und erweitert so das Angebotsportfolio für die Beschäftigten der Werkstatt. Die Anbindung an vertraute Personen und Strukturen bietet den Betroffenen ein großes Maß an Sicherheit und die Möglichkeit, sich schrittweise auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten.

Die Zusammenarbeit zeigte sich sehr schnell als fruchtbar für beide Kooperationspartner. Neben der Bearbeitung von Aufträgen innerhalb der Werkstatt konnten betriebsintegrierte Arbeitsplätze und Praktikumsplätze für Beschäftigte aus der Werkstatt geschaffen werden. So etwa berichtet Adrian van Eyk, die Zusammenarbeit mit Kraken habe sich zu einer echten Win-win-Situation entwickelt. „Zum einen geben wir acht unserer Beschäftigten eine echte berufliche Perspektive. Zum anderen erhalten wir neue Aufträge von dem Spielehersteller, zum Beispiel für unsere Schreinerei. Oder wir nutzen dessen Laser für unsere Arbeiten.“

Nähe ermöglicht pädagogische Unterstützung

Tobias Dröschel, Geschäftsführer von Kraken, betont, die räumliche Nähe sei von großem Vorteil, insbesondere wenn es zum Beispiel um pädagogische Unterstützung seitens der Job-Coaches der Werkstatt gehe. Bisher konnten acht Menschen mit Assistenzbedarf bei der Kraken GmbH auf einen betriebsintegrierten Arbeitsplatz wechseln und sich dem allgemeinen Arbeitsmarkt nähern.

Hierbei sind die Beschäftigten maßgeblich in alle Produktionsprozesse inklusiv eingebunden und steuern Produktionsprozesse teilweise komplett eigenständig. Beispielsweise werden Lagerhaltung oder Lasermaschinen von Beschäftigten bedient. Auch wurden neue Arbeitsangebote in die Werkstatt transportiert, die allen Beschäftigten die Chance bietet, an dem Konzept zu partizipieren.

Ein großer Erfolg in Richtung Inklusion erfolgte im August, als einer unserer Beschäftigten in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bei der Firma „Kraken GmbH“ übernommen wurde. Diese Entwicklung zeigt, dass betriebsintegrierte Arbeitsplätze nicht nur kurzfristige Perspektiven bieten, sondern auch langfristige Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen können. Theoretisch wäre auch eine Ausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer möglich gewesen.

Plan: 120 betriebsintegrierte Arbeitsplätze schaffen

In den zurückliegenden Jahren hat die Bedeutung von betriebsintegrierten Arbeitsplätzen stetig zugenommen und rückt zunehmend in den Fokus von Unternehmen und Gesellschaft. Auch wir spüren diese Entwicklung sehr deutlich. Für das Jahr 2023 ist geplant, 20 Prozent aller Beschäftigten auf einen betriebsintegrierten Arbeitsplatz zu vermitteln, das sind circa 120 Personen. Ein betriebsintegrierter Arbeitsplatz ermöglicht Menschen mit Assistenzbedarf, in einem regulären Unternehmen zu arbeiten und sich erfolgreich in die Arbeitswelt zu integrieren. Dabei wird der Arbeitsplatz individuell an die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Mitarbeiter angepasst, um eine optimale Arbeitsumgebung zu schaffen. Zusätzlich erhalten die Beschäftigten Unterstützung und Begleitung durch einen unserer Job-Coaches.

Die Erfolgsgeschichte von Kraken GmbH und der Sozialwerk St. Georg Werkstätten gGmbH steht exemplarisch für das Potenzial der Inklusion 360°. Immer mehr Unternehmen erkennen die vielfältigen Vorteile dieser Kooperationen. Im Januar 2022 fand die Idee von gemeinsamen, inklusiven Arbeiten auf einem Gelände innerhalb von Gelsenkirchen einen Nachahmer. Ein weiteres Unternehmen, die Firma Seifen aus dem Bereich der Dachdeckung, zog auf das Gelände der Werkstatt. In Zukunft erhoffen wir uns, dass noch weitere Firmen diese Erfolgsgeschichte als Ansporn nehmen und so weitere inklusive Partnerschaften entstehen.

Ronja Voigt ist beim Sozialwerk St. Georg in Gelsenkirchen Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und für Fundraising.


Pflege

Bremer Diakonie-Krankenhaus bietet Pflegekräften 4-Tage-Woche an



Bremen (epd). Das Diakonie-Krankenhaus in Bremen will im Frühjahr des kommenden Jahres in der Pflege die 4-Tage-Woche einführen, um Fachkräfte zu halten und neue zu gewinnen. Dabei soll die reguläre Arbeitszeit von 39 Stunden auf vier Tage verteilt werden, wie Pflegedirektor Markus Huber am 20. November mitteilte. „Im Rahmen der Vier-Tage-Woche sind zwischen den Schichten außerdem bis zu acht freie Tage am Stück möglich.“

Zunächst soll das Vier-Tage-Modell auf einer Station der Inneren Medizin umgesetzt werden. „Hier haben alle Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, freiwillig in das Projekt einzusteigen“, ergänzte Huber. Zudem hätten interessierte Pflegekräfte aus dem Umland die Chance, sich im Rahmen dieses Modells am Diakonie-Krankenhaus zu bewerben. Weitere Stationen könnten folgen. Das „Diako“ ist das zentrale Krankenhaus im Bremer Westen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.

Nach einer im Mai präsentierten Umfrage der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung wünschen sich etwa 81 Prozent der interviewten Vollzeitbeschäftigten eine Vier-Tage-Woche - allerdings mit niedrigerer Wochenarbeitszeit. Knapp 73 Prozent gaben an, eine Arbeitszeitverkürzung nur bei gleichem Lohn zu befürworten. Acht Prozent der Befragten erklärten, sie würden ihre Arbeitszeit reduzieren, auch wenn dadurch das Entgelt geringer ausfallen sollte. 17 Prozent lehnten eine 4-Tage-Woche ab. Zwei Prozent hatten ihre Vollzeittätigkeit bereits auf vier Tage verteilt.



Gesundheit

Umwelthilfe bemängelt zu wenig vegane Angebote in Kliniken



Hannover/Berlin (epd). In den deutschen Krankenhäusern sind vegane Ernährungsangebote nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe nicht die Regel. 40 Prozent von mehr als 80 untersuchten Kliniken böten ihren Patienten kein einziges veganes Gericht an, teilte die Umwelthilfe am 20. November in Berlin mit. Der in Hannover ansässige Verein hatte die Speisepläne der Krankenhäuser ausgewertet.

Weiter bemängelte die Umwelthilfe eine oft fehlende Kennzeichnung. Auf fast drei Vierteln der Speisepläne seien die ohnehin schon rar gesäten veganen Gerichte nicht als solche gekennzeichnet und höchstens auf Basis der Allergene erkennbar. Gleichzeitig seien vegetarische Gerichte häufig an letzter Stelle und getrennt aufgeführt, statt diese durch eine prominente Platzierung und unauffällige Kennzeichnung für alle attraktiv zu machen.

Damit bleibt die Patientenverpflegung in den Kliniken der Umwelthilfe zufolge deutlich hinter den sich ändernden Ernährungsgewohnheiten zurück. Nur noch 20 Prozent der Menschen in Deutschland äßen täglich Fleisch oder Wurst, hieß es.



Niedersachsen

Zweistellige Lohnerhöhung bei der Diakonie



Ein Entgelt-Plus von mindestens 10 Prozent: Nach mehrmonatigen Verhandlungen haben sich Diakonie-Arbeitgeber und ver.di auf einen Tarifabschluss für die rund 42.000 tariflich Beschäftigten der niedersächsischen Diakonie-Einrichtungen geeinigt.

Hannover (epd). Die rund 42.000 tarifgebundenen Beschäftigten in den niedersächsischen Diakonie-Einrichtungen bekommen mehr Geld. Die Arbeitgeber und die Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund hätten nach langen Verhandlungen eine „wegweisende Vereinbarung getroffen“, teilte der Diakonische Dienstgeberverband Niedersachsen (DDN) am 23. November in Hannover mit. Die Gewerkschaft ver.di sprach von einer spürbaren Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten, übte aber auch Kritik an den Verhandlungen. Seit Juni war zuvor in zunächst vier ergebnislosen Runden verhandelt worden.

Abschluss gilt für zwei Jahre

Laut Abschluss erhalten die Beschäftigten noch im Dezember steuerfrei ein Inflationsausgleichsgeld von 1.000 Euro. Im kommenden Jahr sind weitere steuerfreie 1.450 Euro in drei Teilschritten vorgesehen. Vom 1. April werden die Tabellenwerte den Angaben zufolge um 5,5 Prozent angehoben, im Februar 2025 noch einmal um 4,5 Prozent. Einschließlich der Inflationsausgleichsprämie steigen die Einkommen laut DDN um mehr als 10 Prozent. Eine noch höhere Steigerung von bis zu 21 Prozent bekommen bis 2025 die unteren Entgeltgruppen.

Der Abschluss gilt für zwei Jahre. Als Verhandlungsführer des DDN sagte Jens Rannenberg: „Der hohe Lohnabschluss im öffentlichen Dienst und bei unseren tariflichen Mitbewerbern wie auch der Fachkräftemangel haben uns zu einem sehr hohen Abschluss gezwungen. Dies kann im Jahr 2024 dazu führen, dass besonders kleinere Einrichtungen und Unternehmen finanziell überfordert werden.“

Ver.di will streikfähig werden

Rannenberg lobte zugleich, dass es gemeinsam mit ver.di gelungen sei, die Tarifstruktur zu modernisieren und mit dem Abschaffen der untersten Entgeltgruppen für mehr Gerechtigkeit zu sorgen.

Ver.di-Verhandlungsführerin Annette Klausing betonte: „Dieser Tarifabschluss macht deutlich, dass gute Arbeitsbedingungen niemandem geschenkt werden.“ Sie kritisierte, dass sich der DDN bis zuletzt geweigert habe, „die Löhne deutlicher um einen sozialen Mindestbetrag anzuheben“.

Auch eine Arbeitszeitverkürzung zur Entlastung der Beschäftigten habe mit den Arbeitgebern nicht vereinbart werden können. „Wenn wir bei den diakonischen Arbeitgebern auch künftig mit guten Argumenten nicht durchdringen, müssen wir spätestens in der nächsten Tarifverhandlung auch hier streikfähig sein“, kündigte Klausing an.

Der Tarifabschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Vorstands des DDN und der Gremien von ver.di und Marburger Bund. Er soll zum Januar in Kraft treten und rückwirkend ab dem September gelten.

Daniel Behrendt



sozial-Recht

Bundesverfassungsgericht

Wahrheitsgemäßes Abiturzeugnis auch für Schüler mit Legasthenie




Computer-Maus auf einem Schulheft
epd-bild/Stefan Arend
Schulen haben laut Bundesverfassungsgericht eine Pflicht zur Inklusion. Werden einzelne schulische Leistungen wegen einer Behinderung nicht bei der Benotung berücksichtigt, ist das im Abschlusszeugnis zu vermerken, urteilte das Gericht zu Schülern mit Legasthenie.

Karlsruhe, München (epd). Schulabschlusszeugnisse dürfen bei behinderten Schülerinnen und Schülern Bemerkungen über nicht bewertete Rechtschreibleistungen enthalten. Es ist allerdings verfassungswidrig, wenn sich solch ein Zeugnishinweis ausschließlich bei Schülern mit einer Lese-Rechtschreibstörung findet und nicht bei Schülern, bei denen aus anderen Gründen die Rechtschreibleistung nicht in die Benotung eingeflossen ist, urteilte am 22. November das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde von drei aus Bayern stammenden Abiturienten mit einer Legasthenie Erfolg.

Schüler sehen sich benachteiligt

Bayern hat für legasthene Schüler einen Nachteilsausgleich für ihre Behinderung geschaffen. Seit 2010 sieht ein Erlass vor, dass Schüler mit einer ärztlich festgestellten Lese-Rechtschreibschwäche einen sogenannten „Notenschutz“ beantragen können. Dabei fließen Rechtschreibfehler nicht in die Benotung ein. Im Abiturzeugnis findet sich dann bei legasthenen Schülern ein Vermerk, dass ein Notenschutz gewährt und die Rechtschreibleistungen in der Benotung nicht berücksichtigt werden.

Im Streitfall fühlten sich die klagenden drei Gymnasiasten aus Bayern wegen des Zeugnishinweises über den Notenschutz wegen ihrer Behinderung diskriminiert. Sie befürchteten etwa, dass sie bei Bewerbungen deshalb direkt von Arbeitgebern aussortiert und damit benachteiligt würden.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied am 28. Mai 2014, dass ohne eine gesetzliche Grundlage Bemerkungen im Abiturzeugnis über eine Legasthenie oder einem Notenschutz nicht zulässig sind.

Das Bundesverwaltungsgericht hielt mit Urteil vom 29. Juli 2015 das Vorgehen Bayerns dagegen für rechtmäßig. Könnten Schüler wegen ihrer Legasthenie eine weniger strenge Benotung beanspruchen, dürfe im Zeugnis vermerkt werden, welche Leistungen nicht bewertet wurden. Ein ausdrücklicher Hinweis auf die Lese-Rechtschreibschwäche sei im Zeugnis zwar nicht erlaubt, zulässig sei aber ein Hinweis auf den Notenschutz.

Zugang zu Ausbildung und Beruf

Die Abiturienten legten gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde ein. Der Hinweis auf den Notenschutz im Abiturzeugnis sei faktisch ein Hinweis, dass eine Legasthenie bestehe.

Das Bundesverfassungsgericht stellte klar, dass Legasthenie eine Behinderung sei. Einerseits greife dann die „Pflicht zur Inklusion“ von behinderten Menschen, die „auch bei Schulabschlussprüfungen zu beachten“ sei. Andererseits diene das Abiturzeugnis als Nachweis der allgemeinen Hochschulreife dem „mit Verfassungsrang versehenen Ziel, allen Schülerinnen und Schülern die gleiche Chance zu eröffnen, entsprechend ihrer schulischen Leistungen und persönlichen Fähigkeiten Zugang zu Ausbildung und Beruf“ zu ermöglichen. Der Gesetzgeber werde diesem Ziel gerecht, wenn „alle Prüflinge dieselben schulisch erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten unter denselben Voraussetzungen nachweisen müssen“.

Zeugnis mit Aussagewert

Es sei daher nicht zu beanstanden, wenn auf eine Nichtbewertung prüfungsrelevanter Leistungen - hier die Rechtschreibung - im Zeugnis hingewiesen werde. Wäre dies nicht erkennbar, würde das Zeugnis Leistungen bescheinigen, die tatsächlich nicht erbracht wurden. Zudem gebe es zahlreiche Berufe, für die eine eigenständige „orthografische Kompetenz“ notwendig sei. Arbeitgeber müssten sich daher auf ein „wahres“ Zeugnis verlassen können.

Dennoch sei die 2010 in Bayern geltende frühere Verwaltungspraxis verfassungswidrig. Sie stelle eine unzumutbare Schlechterstellung der Beschwerdeführer dar, stellten die Karlsruher Richter fest. Denn der Notenschutz-Vermerk im Abiturzeugnis wurde ausschließlich bei legasthenen Schülern vorgenommen. Bei anders behinderten Schülern, bei denen die Rechtschreibleistung ebenfalls nicht in der Benotung berücksichtigt wurde, sei dies nicht geschehen. Gleiches galt für Schüler in naturwissenschaftlichen Fächern, bei denen Lehrer die Rechtschreibleistungen ausnahmsweise nicht benotet haben. Die Beschwerdeführer hätten im konkreten Fall daher Anspruch auf Streichung des Notenschutz-Vermerks.

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Pflicht zur Inklusion behinderter und damit auch von legasthenen Schülern betont hat, gilt dies nicht grenzenlos. Zwar sehen die gesetzlichen Bestimmungen unter bestimmten Voraussetzungen eine Eingliederungshilfe in Form einer außerschulischen Förderung auf Kosten des Jugendamtes oder des Jobcenters vor. Schafft ein legasthener Schüler die Deutsch-Note „gut“, gibt es nach einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Stuttgart vom 17. Mai 2018 aber keine Zuschüsse zu einem Einzelförderunterricht. So müsse ein Jobcenter nur die „angemessene Lernförderung“ gewährleisten. Für eine „2“ in Deutsch benötige der Schüler aber keine Förderung.

Az.: 1 BvR 2577/15, 1 BvR 2578/15 und 1 BvR 2579/15 (Bundesverfassungsgericht)

Az.: 7 B 14.22 und 7 B 14.23 (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof)

AZ: 6 C 33.14 und 6 C 35/14 (Bundesverwaltungsgericht)

Az.: L 7 AS 2087/17 (Landessozialgericht Stuttgart)

Frank Leth


Bundesgerichtshof

Klausel zu Riester-Abschlusskosten gekippt



Karlsruhe (epd). Banken und Sparkassen müssen bei Riesterverträgen von Anfang an klar die genaue Höhe der Abschluss- und Vermittlungskosten benennen. Es ist nicht zulässig, dass eine Sparkasse sich die Kosten offen hält und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt, urteilte am 21. November der Bundesgerichtshof (BGH). Die Karlsruher Richter erklärten damit eine Klausel in einem Riester-Altersvorsorgevertrag der Sparkasse Günzburg-Krumbach in Schwaben für unwirksam.

Die Sparkasse hatte in ihrem Riestervertrag „S VorsorgePlus Altersvorsorgevertrag“ eine Klausel aufgeführt, nach der Sparer beim Bezug der Riester-Rente „gegebenenfalls Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet“ werden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hielt diese Klausel für „nicht klar und verständlich“ und damit unwirksam. Sie klagte auf Unterlassung. Riester-Sparer wüssten gar nicht, was dann zu Beginn der Auszahlungsphase an Kosten auf sie zukomme. Das sei ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.

Wirtschaftliche Folgen nicht absehbar

Der BGH beanstandete nun ebenfalls das Vorgehen der Sparkasse. Der durchschnittliche Sparer verstehe die Klausel so, dass er unter Umständen zu Beginn der Auszahlungsphase Abschluss- und/oder Vermittlungskosten zahlen müsse. Weder werde er darauf hingewiesen, wann das der Fall sein solle, noch in welcher Höhe Kosten anfallen. Damit sei die Klausel „nicht klar und verständlich“, benachteilige die Sparer „unangemessen“ und sei somit unwirksam. Verbraucher könnten die für sie verbundenen wirtschaftlichen Folgen nicht absehen. Dabei hätte die Sparkasse die Höhe der Kosten aber eingrenzen können, so das Gericht.

Die Verbraucherschützer raten Riester-Sparern, in ihren Verträgen nachzusehen, ob eine Bank oder Sparkasse bei Auszahlung der Renten Vermittlungs- und Abschlusskosten verlangt. So würden nach Auffassung der Verbraucherschützer auch Volks- und Raiffeisenbanken unwirksame Klauseln in ihren „VR-RentePlus“-Verträgen verwenden. Danach könnten zu Beginn der Auszahlungsphase „einmalige Verwaltungskosten“ fällig werden, ohne dass deren Höhe genau benannt werde. Darüber hatte der BGH bislang aber noch nicht zu entscheiden.

Az.: XI ZR 290/22



Bundesverwaltungsgericht

Für Familienasyl muss Familie im Verfolgerstaat bestanden haben



Leipzig (epd). Die Anerkennung als Flüchtling eines in Deutschland geborenen ausländischen Kindes führt nicht zu einem abgeleiteten Familienasyl für Eltern und Geschwister. Denn für den Anspruch auf Familienasyl und damit die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ist es erforderlich, dass die gesamte Familie bereits im Verfolgerstaat bestand, urteilte am 15. November das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Geklagt hatte ein aus Somalia stammendes Ehepaar und ihre beiden Söhne. Diese waren 2012 nach Deutschland eingereist. Ihre Asylanträge wurden unanfechtbar abgelehnt. Als die Eltern ein Jahr später eine in Deutschland geborene Tochter bekamen, wurde der Asylantrag des Kindes anerkannt. Ihr drohe in Somalia eine Genitalverstümmelung, erklärte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Eltern und Geschwister stellten Asylfolgeanträge und führten an, dass sie wegen der Flüchtlingsanerkennung des Mädchens nun Anspruch auf ein abgeleitetes Familienasyl hätten.

Asylfolgeanträge unzulässig

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg lehnte die Zuerkennung des Familienasyls ab. Die Asylfolgeanträge von Eltern und Geschwister seien unzulässig. Nach dem Asylgesetz setze die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft als Familienangehörige bei Eltern und Geschwister voraus, dass die Familie bereits in dem Staat bestanden habe, in dem der Asylberechtigte politisch verfolgt werde, entschied das OVG. Voraussetzung sei daher hier, dass die Tochter ebenfalls im Verfolgerstaat geboren sei.

Dies bestätigte nun auch das Bundesverwaltungsgericht. „Die Anerkennung der in Deutschland geborenen Tochter als Flüchtling begründet für ihre Eltern und Geschwister keinen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, weil die Familie nicht schon im Herkunfts- beziehungsweise Verfolgerstaat bestanden hat“, urteilten die Leipziger Richter. Danach scheide ein Familienschutz für Eltern und Geschwister von vornherein aus, wenn das stammberechtigte Kind erst in Deutschland geboren wurde.

Az.: 1 C 7.22



Finanzgericht

Lohn für freiwillige Arbeit in der Sicherungsverwahrung



Münster (epd). In der Sicherungsverwahrung untergebrachte Straftäter können für ihre geleistete freiwillige Arbeit den steuermindernden Arbeitnehmerpauschbetrag beanspruchen. Denn bei der Vergütung handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn, entschied das Finanzgericht Münster in einem am 15. November bekanntgegebenen Urteil. Da die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelassen wurde, ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.

Im konkreten Fall befindet sich der Kläger nach Verbüßung seiner Haftstrafe in der Sicherungsverwahrung. In der Justizvollzugsanstalt (JVA) hat er die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis in der anstaltseigenen Schreinerei zu arbeiten. Im Streitjahr 2019 erhielt er für seine Arbeit Zahlungen aus „Gefangenenvergütung, Taschengeld und Ausgleichsentschädigungszahlungen“ in Höhe von insgesamt 14.001 Euro (netto). Die JVA führte hierauf Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, nicht aber in die weiteren Sozialversicherungen ab.

Steuerpflichtige Einkünfte

Von der Gefangenenvergütung wollte auch das Finanzamt profitieren. Die Behörde verlangte die Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

Als der Prozessbevollmächtigte des Klägers diese abgegeben hatte, wurde eine Einkommensteuernachzahlung in Höhe von 897 Euro verlangt. Das Finanzamt meinte, dass es sich bei der Vergütung um „sonstige Einkünfte“ und nicht um Einkünfte aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit handele. Der hierfür zustehende Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro wurde daher nicht gewährt (seit 2023 beträgt dieser 1.230 Euro).

Die Klage des Mannes vor dem Finanzgericht hatte teilweise Erfolg. Die Münsteraner Richter urteilten, dass der in der Sicherungsverwahrung untergebrachte Kläger als Arbeitnehmer anzusehen sei und für seine freiwillig geleistete Arbeit steuerpflichtigen Arbeitslohn erhalten habe. Er sei in die Arbeitsorganisation der JVA-Schreinerei voll eingebunden sowie weisungsgebunden gewesen. Da er Arbeitslohn erhalten habe, könne er auch den Arbeitnehmerpauschbetrag für anfallende Werbungskosten geltend machen.

Dem Einwand des Mannes, dass es sich um nicht steuerbare Einkünfte handele, folgte das Gericht aber nicht. Denn „die Tätigkeit sei zumindest auch - wie bei Auszubildenden oder bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu Integrationszwecken - auf Einkommensmehrung durch Leistungsaustausch gerichtet“.

Az.: 14 K 1227/21 E



Landgericht

Klagen wegen Corona-Impfschäden abgewiesen



Düsseldorf (epd). Das Landgericht Düsseldorf hat vier Klagen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen vermeintlicher Impfschäden durch Corona-Impfungen abgewiesen. Die Anspruchsvoraussetzungen nach dem Arzneimittelgesetz seien nicht erfüllt, teilte das Gericht am 17. November mit. Der verwendete Impfstoff sei durch die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassen worden, die im Rahmen ihrer Prüfung eine positive Nutzen-Risiko-Bilanz festgestellt habe.

Die Kläger hatten erhebliche Gesundheitsschäden geltend gemacht, die sie auf eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff zurückführten. Dabei handele es sich unter anderem um Erschöpfungszustände, starke Konzentrationsstörungen, Schädigungen des Immunsystems, aber auch Atem- und Lungenprobleme, Autoimmunreaktionen und Symptome einer Herzmuskelentzündung. Neben Schadensersatz forderten die drei Frauen und ein Mann vom Hersteller des Vakzins auch Schmerzensgeld von bis zu von 250.000 Euro.

Das Gericht sehe keinen Anlass, das Prüfungs- und Zulassungsverfahren vor der EMA tatsächlich und rechtlich zu überprüfen, hieß es in der Urteilsbegründung. Auch die Angaben des Pharmaunternehmens zu seinem Impfstoff seien inhaltlich nicht zu beanstanden. Darüber hinaus komme weder das Produkthaftungsgesetz noch das Gentechnikgesetz zur Anwendung.

Az.: 3 O 141/22, 3 O 151/22, 3 O 60/23, 3 O 164/22



Sozialgericht

Anspruch auf operative Stimmerhöhung bei Transsexualität



Augsburg (epd). Eine Mann-zu-Frau transsexuelle Versicherte kann im Einzelfall die Kostenübernahme für eine stimmerhöhende Operation zur Geschlechtsangleichung verlangen. Voraussetzung für eine Übernahmepflicht der gesetzlichen Krankenkasse ist, dass die Versicherte bei einem äußerlich eindeutig weiblichen Erscheinungsbild eine männliche Stimme hat und nur der operative Eingriff den bestehenden psychischen Leidensdruck mindern kann, entschied das Sozialgericht Augsburg in einem am 16. November veröffentlichten Urteil.

Die Klägerin hatte sich 2018 wegen ihrer Mann-zu-Frau-Transsexualität einer geschlechtsangleichenden Operation in Form einer Genitalangleichung und eines operativen Brustaufbaus unterzogen. Äußerlich entsprach sie damit dem Aussehen einer Frau. Allerdings hatte sie noch eine tiefe männliche Stimme.

Eingriff an den Stimmlippen

Während ihrer beruflichen Tätigkeit als Bauleiterin im Hochbau führte ihr weibliches Aussehen und ihre männliche Stimme zu peinlichen Situationen und teils ablehnenden Reaktionen bei Kunden. Mithilfe einer logopädischen Therapie konnte sie zwar eine höhere Stimmlage erreichen. Bei längerer Gesprächsdauer fiel die Versicherte immer wieder in ihre männliche Stimme zurück. Von ihrer Krankenkasse verlangte sie daher die Kostenübernahme für eine stimmerhöhende Operation. Diese geht etwa mit einem Eingriff an den Stimmlippen oder dem Kehlkopf einher.

Die Krankenkasse wies die Frau ab. Es gebe auch „echte“ Frauen mit natürlich tiefer Stimme.

Das Sozialgericht verpflichtete die Krankenkasse jedoch zur Kostenübernahme. Transsexuelle Menschen hätten zur Minderung ihres psychischen Leidensdrucks Anspruch auf chirurgische Eingriffe in gesunde Organe. Wegen ihres bestehenden psychischen Leidensdrucks könne die Klägerin zumindest eine näherungsweise Anpassung an ihr empfundenes Geschlecht verlangen.

Die logopädische Therapie habe auf Dauer keinen ausreichenden Erfolg gehabt. Dagegen habe der vom Gericht bestellte Gutachter ausgeführt, dass die stimmerhöhende Operation zur Besserung der Sprechsituation beitragen könne.

Az.: S 12 KR 462/21




sozial-Köpfe

Kirchen

Lafim-Diakonie beruft Jörg Antoine in den Vorstand




Jörg Antoine
epd-bild/Jürgen Blume
Die Lafim-Diakonie mit Sitz in Potsdam erhält ein neues Vorstandsmitglied: Jörg Antoine, der von 2015 bis 2022 Chefjurist der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz war, wird bei Lafim kaufmännischer Vorstand.

Potsdam (epd). Der frühere Berliner Konsistorialpräsident Jörg Antoine wechselt in den Vorstand der Lafim-Diakonie in Potsdam. Das Kuratorium des evangelischen Sozialunternehmens berief den promovierten Juristen und Diplom-Betriebswirt zum 1. April 2024 als kaufmännischen Vorstand. Antoine werde das Unternehmen mit rund 3.200 Mitarbeitenden dann gemeinsam mit Pfarrer Matthias Welsch leiten.

Der 55-Jährige wurde nach den Angaben in einem mehrstufigen Verfahren ausgewählt. Er folgt auf Tilman Henke, der seinen auslaufenden Vertrag nach sieben Jahren im Amt aus persönlichen Gründen nicht verlängern wolle. Antoine ist derzeit Interims-Finanzdezernent der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Davor war er von 2015 bis 2022 Chefjurist der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Zu seinen Schwerpunkten gehörte dort auch die Kooperation mit der Diakonie.

Antoine hat nach dem Studium der Rechtswissenschaften, Philosophie und Betriebswirtschaft sowie einer Promotion zur aktiven Sterbehilfe zunächst als Rechtsanwalt gearbeitet. Ab 2002 war er als Kirchenjurist der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers für die Bereiche Diakonie, Steuern, Haushaltsaufsicht und Stiftungen verantwortlich. Von 2008 bis 2015 gehörte er dem Vorstand des Diakonischen Werkes evangelischer Kirchen in Niedersachsen an.

Die Lafim-Diakonie ist nach eigenen Angaben einer der größten diakonischen Arbeitgeber in Brandenburg und bildet ein großes Pflege- und Hilfsnetzwerk in der Region.



Weitere Personalien



Susanne Wagenmann (47) und Knut Lambertin (52) sind als alternierende Vorsitzende des Aufsichtsrates des AOK-Bundesverbandes wiedergewählt worden. Wagenmann vertritt die Arbeitgeberseite, Lambertin die Versichertenseite. Die beiden sind für sechs Jahre im Amt. Wagenmann ist nach dem Ausscheiden von Volker Hansen Ende 2021 erstmals zur Vorsitzenden des Aufsichtsrates für die Arbeitgeberseite gewählt worden. Sie ist Leiterin der Abteilung Soziale Sicherung bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Lambertin ist Politikwissenschaftler und seit 2005 Referatsleiter beim DGB-Bundesvorstand in der Abteilung Sozialpolitik.

Christina Rau hat den Comenius-Preis 2023 der Johann-Amos-Comenius-Stiftung für ihr nachhaltiges Eintreten für die Würde, die Rechte und das Wohl von Kindern und jungen Menschen erhalten. Das Preisgeld in Höhe von 25.000 Euro spendete die Witwe des ehemaligen Bundespräsidenten Johannes Rau an zwei Bielefelder Kinderhilfe-Institutionen. Staatsministerin a. D. Gabriele Behler würdigte bei der Preisverleihung das vielfältige, langjährige Engagement Christina Raus in der Kinder- und Jugendhilfe und für zahlreiche Bildungsprojekte.

Bettina Rottke (54) wird neue Kaufmännische Direktorin des Universitätsklinikums des Saarlandes. Die Diplom-Kauffrau tritt die Nachfolge von Ulrich Kerle an, der nach 19 Jahren in den Ruhestand verabschiedet wird. Mit Rottke wird ab April das oberste Leitungsgremium am UKS zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen besetzt sein. Sie wurde für fünf Jahre bestellt. Die neue Direktorin ist seit 2018 am Universitätsklinikum Ulm (UKU) tätig; zuletzt als kaufmännische Direktorin und stellvertretende Vorstandsvorsitzende.

Frederic Lazar, Geschäftsführer der Augustinerinnen Krankenhäuser gGmbH seit Oktober 2022, leitet das Unternehmen jetzt gemeinsam mit Volker Seifarth. Der bisherige Vorsitzende der Geschäftsführung, Gunnar Schneider, konzentriert sich auf seine Tätigkeit als Geschäftsführer der Hospitalvereinigung der Cellitinnen (HDC). Zur gemeinnützigen Gesellschaft gehören das Cellitinnen-Severinsklösterchen Krankenhaus der Augustinerinnen in der Kölner Südstadt und das Cellitinnen-Krankenhaus St. Hildegardis in Köln-Lindenthal. Seit dem Zusammenschluss zur Stiftung der Cellitinnen sind in der HDC zehn Krankenhäuser in Köln, Bergheim und Wuppertal vereint.

Esther Dopheide leitet seit 1. November den Bereich Kommunikation am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in Wiesbaden. Sie ist für die externe und interne Kommunikation verantwortlich, außerdem wird sie Teil der erweiterten Institutsleitung am BiB. Dopheide hat an der Universität Gießen Geschichte studiert mit einem Schwerpunkt im Bereich „Fachjournalismus“. Sie war unter anderem Pressesprecherin bei der Stiftung Lesen und anschließend acht Jahre Leiterin des Bereichs PR und Interne Kommunikation bei der Christoffel-Blindenmission (CBM).Der Bereich Kommunikation am BiB umfasst neben den digitalen Medien auch zahlreiche Publikationsreihen, die Pressearbeit und verschiedene Formate für den Wissenstransfer und die Bürgerkommunikation.

Jürgen Rissland, Leitender Oberarzt der Virologie am Universitätsklinikum des Saarlandes, hat den undotierten Medienpreis „Goldene Ente“ erhalten. Die Landespressekonferenz Saar hat den Mediziner mit der undotierten für seine „außergewöhnliche Kooperationsbereitschaft mit den Medien“ während der Corona-Pandemie ausgezeichnet. Er sei „für die Journalisten in allen Phasen der Pandemie jederzeit ansprechbar und bereit gewesen, sein Expertenwissen mit der Öffentlichkeit zu teilen“, hieß es zur Begründung. Dabei habe er nicht versucht, Einfluss auf die redaktionelle Arbeit zu nehmen, und auch keine bestimmte pandemiepolitische Agenda verfolgt.




sozial-Termine

Veranstaltungen bis Dezember



Dezember

1.12.:

Online-Kurs: „Digitale Öffentlichkeitsarbeit und Social-Media für soziale Einrichtungen“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0711/286976-10

4.12.:

Fachtagung „Stand und Weiterentwicklung von Housing First in den Wohnungsnotfallhilfen“

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Tel.: 030/62980-606

6.-7.12. Weimar:

Fortbildung „Pflegeausbildung stärken und weiterentwickeln!“

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Tel.: 030/62980-419

7.12.:

Online Seminar „Gesetzliche Grundlagen zur neuen Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0711/286976-10

7.12. Köln:

Seminar „Controlling in der stationären Altenhilfe“

der Solidaris Unternehmensberatung

Tel.: 02203/8997-519

11.-12-12. Freiburg:

Seminar „Auf die Bindung kommt es an! Mitarbeitende in Caritasorganisationen halten und entwickeln“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/200-1700