sozial-Recht

Landgericht

Klagen wegen Corona-Impfschäden abgewiesen



Düsseldorf (epd). Das Landgericht Düsseldorf hat vier Klagen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen vermeintlicher Impfschäden durch Corona-Impfungen abgewiesen. Die Anspruchsvoraussetzungen nach dem Arzneimittelgesetz seien nicht erfüllt, teilte das Gericht am 17. November mit. Der verwendete Impfstoff sei durch die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassen worden, die im Rahmen ihrer Prüfung eine positive Nutzen-Risiko-Bilanz festgestellt habe.

Die Kläger hatten erhebliche Gesundheitsschäden geltend gemacht, die sie auf eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff zurückführten. Dabei handele es sich unter anderem um Erschöpfungszustände, starke Konzentrationsstörungen, Schädigungen des Immunsystems, aber auch Atem- und Lungenprobleme, Autoimmunreaktionen und Symptome einer Herzmuskelentzündung. Neben Schadensersatz forderten die drei Frauen und ein Mann vom Hersteller des Vakzins auch Schmerzensgeld von bis zu von 250.000 Euro.

Das Gericht sehe keinen Anlass, das Prüfungs- und Zulassungsverfahren vor der EMA tatsächlich und rechtlich zu überprüfen, hieß es in der Urteilsbegründung. Auch die Angaben des Pharmaunternehmens zu seinem Impfstoff seien inhaltlich nicht zu beanstanden. Darüber hinaus komme weder das Produkthaftungsgesetz noch das Gentechnikgesetz zur Anwendung.

Az.: 3 O 141/22, 3 O 151/22, 3 O 60/23, 3 O 164/22