laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung arbeitet jeder zehnte Erwerbstätige in Deutschland „suchthaft“. Was oft ernste gesundheitliche Folgen hat, weil Betroffene nicht abschalten und entspannen können. Der Diplom-Psychologe Stefan Poppelreuter ist Experte für Abhängigkeitserkrankungen: „Bei der Arbeitssucht geht es mitnichten nur um eine 'Erwerbsarbeitssucht'.“ Es handele sich vielmehr um eine „Tätigkeitssucht“, die auch bei der Garten- oder Hausarbeit ausgelebt werden könne. Die Treffen der Anonymen Arbeitssüchtigen (AAS) können Hilfe bieten.
Der Bildungsforscher Rolf Wernig zieht zehn Jahre nach dem Start des gemeinsamen Unterrichtes für alle Kinder an niedersächsischen Schulen eine schlechte Bilanz. Die Inklusion sei noch nicht wirklich umgesetzt, sagt der Professor für Sonderpädagogik an der Leibniz-Universität Hannover im Interview. Zu oft gehe es allein darum, an welchen Schulen Kinder mit besonderem Förderbedarf am besten aufgehoben seien. Doch eine gelingende Inklusion stehe für viel mehr.
Jürgen Blechinger, Leiter der Abteilung Flucht und Migration der Diakonie Baden, sieht im neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz einen guten Ansatz. Doch er warnt deutlich: Erst die Umsetzung der Vorgaben entscheide darüber, ob die Integration der umworbenen Zuwanderer von jenseits der EU gelinge: „Hier ist noch ganz viel zu tun, um einen großen Schritt voranzukommen.“ Worauf die Praxis ausgerichtet werden sollte, verrät Blechinger im Interview mit epd sozial.
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommunaler Unternehmen können auch in der arbeitsfreien Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit einen Anspruch auf eine tarifliche Corona-Sonderzahlung haben. Bei einer Halbtagsbeschäftigung in der Altersteilzeit kann dem Urteil zufolge zumindest die Hälfte der einmaligen Sonderzahlung verlangt werden, befanden die Erfurter Richter.
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Ihr Dirk Baas
Frankfurt a. M. (epd). Dass Lydia Dietz arbeitssüchtig war, hat sie lange Zeit nicht wahrhaben wollen. Als ihre Therapeutin einmal den Verdacht äußerte, lachte Dietz und entgegnete: „Auf keinen Fall. So gerne arbeite ich doch gar nicht.“ Lydia Dietz heißt eigentlich anders. Da Suchterkrankungen schambehaftet seien, wolle sie ihren richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen, sagt sie.
Die Pädagogin habe sich stets über die Arbeit definiert, erzählt sie. Bereits in ihrer Kindheit sei ihr Selbstwert stark von ihrer Leistung abhängig gewesen. „Ich wurde gelobt für gute Noten in der Schule. Daher wurde es wichtig, gut zu sein. Dann hatte ich etwas, worauf ich stolz sein konnte“, sagt sie. Sie studierte Germanistik und Anglistik. „Ich war sehr ehrgeizig und perfektionistisch“, erinnert sie sich. Bis zu ihrer Pension vor rund sechs Jahren arbeitete sie als Lehrerin in Wien.
Ihr Arbeitspensum sei oft enorm gewesen. „Ich habe viel gearbeitet, um mich nicht selbst zu spüren“, sagt die 65-Jährige. Im Fokus stand für sie immer der Druck, auch der zeitliche. „Ich hatte immer diesen Drang, Neues auszuprobieren, und habe viele Aufgaben angehäuft.“ Sie habe sich regelrecht nach Überforderung gesehnt.
Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung vom April arbeitet jeder zehnte Erwerbstätige in Deutschland „suchthaft“. Betroffene hätten häufig mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen. Sie arbeiteten nicht nur bis spät in die Nacht, sondern auch mit hohem Druck und an unterschiedlichen Aufgaben gleichzeitig und könnten oft nicht abschalten oder entspannen.
Der Diplom-Psychologe Stefan Poppelreuter beschäftigt sich seit über 30 Jahren mit dem Thema Arbeitssucht. Der Experte für Abhängigkeitserkrankungen stellt klar: „Bei der Arbeitssucht geht es mitnichten nur um eine 'Erwerbsarbeitssucht'.“ Es handele sich vielmehr um eine „Tätigkeitssucht“. Diese kann von Betroffenen auch außerhalb des Arbeitslebens, beispielsweise in der Freizeit oder auch bei der Garten- oder Hausarbeit, ausgelebt werden.
In der Böckler-Studie werden vor allem Führungskräfte als arbeitssuchtgefährdet benannt. Nach Poppelreuters Einschätzung weisen auch helfende Berufe, etwa in der Pflege oder im Sozialwesen, eine erhöhte Gefährdung auf.
Lydia Dietz sieht Forderungen der jungen Generation nach einer besseren Work-Life-Balance und nach flexiblen Arbeitszeitmodellen wie der Viertagewoche positiv. „Die Arbeitswelt steht kopf, vieles ändert sich aktuell. Aber in meiner Generation war das leider noch anders.“ Damals sei viel Arbeit als etwas Gutes und viel Freizeit als etwas Schlechtes angesehen worden. Viele hätten sich kaum Pausen erlaubt, aus Angst, als faul abgestempelt zu werden.
Hilfe suchte Dietz bei den Anonymen Arbeitssüchtigen, kurz AAS. Die Treffen der Anonymen Arbeitssüchtigen gibt es seit den 1980er Jahren. Sie orientieren sich an dem Zwölfschritteprogramm der Anonymen Alkoholiker aus den USA.
Dietz ging oft zu den Meetings in München oder nahm online teil. Der zweite der zwölf Schritte sei für sie hierbei zentral. „Wir kamen zu dem Glauben, dass eine Macht, größer als wir selbst, uns unsere geistige Gesundheit wiedergeben konnte“, zitiert sie.
Bei den Treffen der AAS habe sie durch andere Betroffene mitbekommen, welche körperlichen Folgen Arbeitssucht haben könne: Herzprobleme, Rückenschmerzen, Burn-out, Depressionen. Auch Dietz erkrankte schwer. Mit 57 Jahren erhielt sie eine Krebsdiagnose, war ein Jahr lang krank. Danach folgte ein Herzinfarkt. Sie zog einen Schlussstrich und ging in Frühpension.
Während ihrer Pension habe sie gelernt, allein zu sein und Spaß zu haben. „Heute tue ich, was mir guttut und höre auf meinen Körper“, sagt sie.
Berlin (epd). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lehnt eine Strafgebühr für Eltern ab, die ohne akuten Bedarf mit ihren Kindern den ärztlichen Notdienst aufsuchen. Eine solche Gebühr sei „unethisch“, sagte Lauterbach am 8. August in Düsseldorf. Eltern dürften zudem nicht für jahrelange Versäumnisse der Politik zahlen müssen. Eltern und Kinder sollten nicht dafür bestraft werden, dass die Politik ihre Aufgaben in der Notfallversorgung nicht gemacht habe, sagte er.
Der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach, hatte in einem Interview in der am 7. August erschienenen „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom 7. August eine solche Gebühr vorgeschlagen. „Die Notfallversorgung muss auf Notfälle konzentriert werden und nicht für die Pickel am Po der Kinder, für die die Eltern unter der Woche keine Zeit haben und mit denen man dann am Wochenende beim Notdienst aufschlägt“, hatte Fischbach erklärt. Bei echten Notfällen könnten die Kosten erstattet werden, das ließe sich mit wenig Aufwand umsetzen.
Neu ist diese Diskussion nicht: Im April hatte bereits der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, eine Notfallgebühr gefordert, wenn Patienten direkt in die Notaufnahme gehen, ohne vorher die Leitstelle anzurufen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hält eine Gebühr für Eltern, die für ihre Kinder wegen Bagatellen die Notfallversorgung in Anspruch nehmen, jedoch für schädlich. „Mit Gebühren ökonomischen Druck aufzubauen und so vielleicht Eltern davon abzuhalten, auch in tatsächlichen Notfällen Hilfe zu suchen, kann fatale Folgen haben“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß am 7. August in Berlin. Kinder dürften nicht unter Fehlentwicklungen im Gesundheitssystem leiden.
DKG-Chef Gaß hingegen wies auf strukturelle Defizite als Ursache für die Inanspruchnahme der Notfallversorgung hin. Lange Wartezeiten bei Kinderärzten führen seinen Worten zufolge dazu, dass Eltern die Notfallambulanzen aufsuchten, obwohl eine Behandlung in einer niedergelassenen Praxis ausreichend wäre. „Solange diese Defizite bestehen, ist jede Diskussion um Strafgebühren fehl am Platz“, sagte Gaß.
Darüber hinaus fehle es vielen Eltern an Kompetenz, um mit einfachen Erkrankungen umzugehen. Hier müsse man aufklären und unterstützen. Neben einer Beratung brauche es auch eine funktionierende Patientensteuerung, um Notfälle von Bagatellen zu unterscheiden und Betroffene in die jeweils geeignete Versorgungsstruktur leiten zu können, so Gaß.
Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) lehnte eine Notfallgebühr ebenfalls ab. „Durch eine Gebühr würde die Verantwortung für die medizinische Einschätzung, ob das Aufsuchen einer Notaufnahme erforderlich ist, auf die Hilfesuchenden übertragen werden“, sagte Laumann der am 8. August erschienenen „Rheinischen Post“. „Am Ende bestünde die Gefahr, dass Menschen, für die eine Gebühr eine hohe finanzielle Belastung bedeuten würde, im Zweifel keine medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.“ Der CDU-Politiker befürchtet zudem neue Bürokratie für die Kliniken.
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, man sprach sich zwar dafür aus, Versicherte besser in die für sie geeignete Versorgung zu lotsen und so die Notaufnahmen zu entlasten. „Dabei eine Strafgebühr einzuführen, ist jedoch der falsche Weg und geht am Problem vorbei.“ Zunächst müssten die Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit Versicherte schnell einen Termin bei einer Arztpraxis bekommen.
Dazu gehört laut Elsner, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die Erreichbarkeit der Terminservicestellen unter der Rufnummer 116 117 verbessern. Außerdem sollten mehr Ärztinnen und Ärzte freie Termine bei den Terminservicestellen melden, damit gerade bei dringender Behandlungsnotwendigkeit eine schnelle Versorgung in der Arztpraxis sichergestellt werde.
Zudem brauche man ein zugängliches Verfahren zur Ersteinschätzung von Notfällen. „Medizinische Beratung, ob tatsächlich ein Arztbesuch nötig ist, sollte niedrigschwellig per Telefon oder Videosprechstunde möglich sein und durch die Kassenärztlichen Vereinigungen organisiert werden“, sagte die Verbandschefin. Gleichzeitig müssten KV-Bereitschaftsdienstpraxen mit gemeinsamen Tresen und Ersteinschätzung flächendeckend an allen Krankenhäusern aufgebaut werden, die von Versicherten bei Notfällen aufgesucht werden.
Düsseldorf (epd). Trotz des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr hat die Mehrheit der erwerbstätigen Eltern mit kleinen Kindern in Deutschland Probleme, einen Platz in einer Kita oder bei Tageseltern zu finden. In einer am 4. August veröffentlichten Online-Befragung für die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung erklärten 57 Prozent, dass sie in diesem Frühjahr mit Kürzungen der Betreuungszeiten oder zeitweiligen Schließungen der Einrichtungen aufgrund von Personalmangel konfrontiert waren.
Sehr viele berufstätige oder Arbeit suchende Eltern seien durch die unzureichende Versorgung „vor große Probleme im Alltag“ gestellt, hieß in der Befragung der in Düsseldorf ansässigen Stiftung. Zwei Drittel (67 Prozent) der betroffenen Befragten gaben an, dass sie die Ausfälle bei der Kinderbetreuung oder die zeitliche Verkürzung als „belastend“ empfinden. 30 Prozent bewerteten die Situation sogar als „sehr belastend“.
Knapp die Hälfte der betroffenen Mütter und Väter hat während der Schließung oder Kürzung der Betreuungszeit Urlaub genommen oder Überstunden abgebaut, um die Betreuungslücke auszugleichen. Knapp 30 Prozent mussten zeitweise ihre Arbeitszeit reduzieren.
Um den Engpass bei der Kinderbetreuung zu überbrücken, übernehmen in den Ehen und Partnerschaften vor allem die Frauen die Erziehungsaufgabe. Während 63 Prozent der befragten Väter in heterosexuellen Beziehungen angaben, dass ihre Partnerin bei der Kinderbetreuung eingesprungen sei, berichteten das nur 33 Prozent der Mütter über ihren Partner.
„Die Zahl ist ein Alarmsignal: Die frühe Bildung in Deutschland steht auf wackligen Füßen“, sagte die Wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Stiftung, Bettina Kohlrausch. Zwar sei die Kinderbetreuung in den „vergangenen zwei Jahrzehnten stark ausgebaut“ worden. Aber unzureichende finanzielle Ausstattung und der damit verbundene Fachkräftemangel in Erziehungsberufen machten die Betreuung „unzuverlässig“.
Kohlrausch mahnte eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Erziehungsberufen an, andernfalls drohe eine „sich selbst verstärkende Spirale nach unten: Es gibt generell zu wenige Stellen an Kitas, weil die Betreuungsschlüssel zu schlecht sind und zu wenig ausgebildet wird. In dieser Situation steigen dann Erzieherinnen und Erzieher aus.“ Der Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung verschärfe dann wiederum den Arbeitskräftemangel in anderen Branchen, weil Mütter und Väter ihre Erwerbstätigkeit einschränken müssten.
Die Expertin plädiert deshalb für eine Ausbildungsoffensive in den Erziehungsberufen, die an „deutlich bessere Personalschlüssel“ gekoppelt sei. Auch bei der Bezahlung der Beschäftigten gebe es „noch Luft nach oben“.
Für die repräsentative Umfrage befragte Kantar Deutschland im vergangenen Monat mehr als 5.000 erwerbstätige und Arbeit suchende Personen.
München, Berlin (epd). Die Generationenforschung belegt, dass junge Erwachsene unter 25 Jahren der Karriere und der beruflichen Selbstverwirklichung keine große Bedeutung mehr beimessen - Stichwort „Work-Life-Balance“. Zwar seien sie durchaus karriereorientiert, doch eben nicht um jeden Preis. Und: die Generation Z, oder auch Gen Z, strebt nicht mehr nach hohem individuellen Wohlstand, sondern setzt eher auf finanzielle Sicherheit.
Für Unternehmen auf der Suche nach Personal stellt das eine große Herausforderung dar. Sie sind zwingend auf qualifizierten Nachwuchs angewiesen - und können sich notgedrungen dem Wunsch von Bewerbern etwa nach der Vier-Tage-Woche, Homeoffice oder „Workation“, die Kombination von Arbeit und Urlaub, nicht verweigern.
Was machen die Firmen angesichts von hohen Ansprüchen der Generation Z an ihre Jobs? Hurrelmann sieht die Unternehmen vor die Frage gestellt: „Wie gehe ich mit denen um, ohne die Nerven zu verlieren?“ Sie müssten vor allem flexibel sein, denn die digitale Welt sei weiter auf dem Vormarsch. Die Betriebe bräuchten diese Generation, der immerhin rund zwölf Millionen Menschen angehören.
„Die Freizeit ist schon wichtig“, bestätigt Tobias Oettl (23). Seine Meinung teilt auch der 22-jährige Ludwig Wiedemann. Beide arbeiten in der IT-Branche, beide wohnen in kleinen Gemeinden in Oberbayern. Über die prägenden Lebensumstände dieser Alterskohorte sagte Bildungs- und Sozialforscher Klaus Hurrelmann dem Evangelischen Pressedienst (epd): „Diese Generation teilt die gleiche Erfahrung einer sehr speziellen Mischung aus Wohlstandsgesellschaft und Krisen.“
Und das hat Folgen für deren Lebenseinstellung. Die Studie „Deloitte Millennial Survey 2022“ belegte das große Bedürfnis der jungen Erwachsenen nach Konstanz im Job. 31 Prozent gaben an, in den nächsten fünf Jahren bei ihrem Arbeitgeber bleiben zu wollen und auf Karrieresprünge zu verzichten. 18 Prozent wollten zudem mit kürzeren Arbeitszeiten experimentieren. In der Shell Jugendstudie aus dem Jahr 2019 heißt es: „Ein Arbeitsplatz soll vor allem Sicherheit bieten und es den Jugendlichen ermöglichen, etwas Sinnvolles zu tun.“
Stand noch bei der Generation der „Baby-Boomer“ (geboren zwischen 1955 und 1964) die Arbeit und der beufliche Aufstieg an erster Stelle (Workaholics), so ist das bei der Generation Z (zwischen 1995 und 2010 geboren) nicht mehr der Fall. Im Gegenteil. Statt der Arbeit stehen nunmehr Familie und Freunde an erster Stelle, das private Leben wird hoch gewichtet. Diese Einstellung basiert auch auf sehr günstigen Bedingungen am Arbeitsmarkt, die sich die junge Generation in ihrem Sinn zunutze macht. Hurrelmann: „Die Firmen lechzen geradezu nach Mitarbeitern.“
Besonders die IT-Branche. Sowohl Ludwig als auch Tobias haben eine Informatiklehre gemacht und sind mittlerweile berufstätig. Ludwig ist bei einem großen Autobauer angestellt und absolviert zusätzlich ein Informatik-Studium. Tobias arbeitet für eine Firma, die Server-Provider anbietet. „Ich habe das Glück, in einer Branche zu arbeiten, die sehr gefragt ist“, so Oettl. Auch Wiedemann ist „voll zufrieden“ mit seiner Arbeit. Er betrachtet die IT-Branche als sehr zukunftssicher.
Die beiden jungen Leute haben auch gemeinsam, dass sie ihre Arbeitszeit größtenteils im Homeoffice verbringen. Oettl: „Das funktioniert für mich sehr gut, spart Zeit“. Wiedemann kennt es seit dem Abschluss der Lehre gar nicht anders.
Für Hurrelmann ist die Generation Z eine Generation, die neben der Wohlstandserfahrung angesichts von Krisen wie Corona, dem Krieg in der Ukraine oder dem Klimaproblem sehr verunsichert ist, auch psychisch. Oettl sagt, „Zukunft“ sei ein „schwieriges Thema“, er habe das Gefühl, die Gesellschaft drifte ab, die Leute würden egoistischer. Aber die Welt entwickle sich auch positiv. Für Wiedemann ist der Krieg in der Ukraine „weit weg“. Und beim anderen großen Krisenthema, dem Klimawandel, ist er eher zuversichtlich, dass das doch „irgendwie schon klappen wird“.
Was machen die Firmen angesichts von hohen Ansprüchen der Generation Z an ihre Jobs? Hurrelmann sieht die Unternehmen vor die Frage gestellt: „Wie gehe ich mit denen um, ohne die Nerven zu verlieren?“ Sie müssten vor allem flexibel sein, denn die digitale Welt sei weiter auf dem Vormarsch. Die Betriebe bräuchten diese Generation, der immerhin rund zwölf Millionen Menschen angehören.
Hannover (epd). Der hannoversche Erziehungswissenschaftler Rolf Wernig sieht zehn Jahre nach dem Start der Inklusion an den Schulen in Niedersachsen noch viele Baustellen bei der Umsetzung des gemeinsamen Unterrichtes für alle Mädchen und Jungen. Zu oft gehe es allein darum, an welchen Schulen Kinder mit besonderem Förderbedarf am besten aufgehoben seien, sagte der Professor für Sonderpädagogik an der Leibniz Universität Hannover im Interview. Doch eine gelingende Inklusion stehe für viel mehr. Mit Wernig sprach Karen Miether.
epd sozial: Herr Werning, vor zehn Jahren wurde damit begonnen, die inklusive Schule in Niedersachsen einzuführen. Schülerinnen und Schüler sollen gemeinsam lernen, unabhängig davon, ob sie zum Beispiel durch eine Behinderung einen besonderen Förderbedarf haben. Ist das eine Erfolgsgeschichte?
Rolf Werning: Nein. Das sagen allein schon die Zahlen aus. Seit 1999 ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die auf einer Förderschule unterrichtet werden, von 3,9 Prozent auf 3,3 Prozent gesunken. Das ist sehr wenig. Wir haben also keine Umstellung auf ein inklusives Schulsystem erreicht. Die Förderschulen existieren nach wie vor. Wir haben sogar in einigen Förderschwerpunkten mehr Kinder in Förderschulen als noch im Jahr 2000. Nur bei den Förderschulen mit dem Schwerpunkt „Lernen“ gehen die Schülerzahlen deutlich zurück.
epd: Das ist kein Wunder, denn diese Förderschulen nehmen schon länger keine Schüler mehr auf. Sie sollen bis 2028 ganz auslaufen. Wie sehen Sie das?
Werning: Ich bin überzeugt, dass es diese Art der Förderschulen nicht mehr geben sollte. Wir wissen aus einer Vielzahl von Studien, dass in gemischten Gruppen die Leistungen von lernschwächeren Schülerinnen und Schülern besser werden, ohne dass leistungsstarke Kinder und Jugendliche beeinträchtigt werden. Wichtig dabei ist, dass die Zusammensetzung der Lerngruppe stimmt. Eine deutschlandweite Studie hat Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Förderbedarfen verglichen, von denen die einen an Grundschulen und die anderen an Förderschulen unterrichtet wurden. Am Ende der vierten Klasse betrug der Entwicklungsvorteil derjenigen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“, die auf die Grundschule gingen, rund ein Jahr.
epd: Dennoch wünschen sich zum Teil auch Eltern den Erhalt der Förderschule „Lernen“. Können Sie das nachvollziehen?
Werning: Was den Grundschulbereich angeht, habe ich dafür kein Verständnis. Da kommen vier Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf 100 Kinder. Das ist gut zu händeln. Wir haben mit der Grundschule eine Schule für alle Kinder, die sich auch gut darauf einstellen kann, alle Kinder zu unterrichten.
epd: Und später?
Werning: In der Sekundarstufe I gibt es in Niedersachsen mehr Schulformen als sonst in Deutschland und die Inklusionsquoten in diesen Schulformen sind sehr unterschiedlich. In Niedersachsen haben wir 23,5 Prozent der Kinder mit Förderbedarf an Hauptschulen, aber nur 0,7 Prozent an Gymnasien. Wir integrieren also Kinder mit besonderem Förderbedarf in die Schulform, die eh schon im Vergleich lernschwächere Schüler hat. Das führt zu schlechteren Bedingungen. In der Bildungsforschung sprechen wir von einem negativen Kompositionseffekt in den Lerngruppen. Der tritt dann ein, wenn die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler lernschwächer sind und/oder einen besonderen pädagogischen Unterstützungsbedarf haben. 2021 hatten in den Oberschulen in der Stadt Hannover 47 Prozent der Fünftklässler einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Hier entstehen „maskierte“ Förderschulen, aber es entsteht keine inklusive Pädagogik.
epd: Wie sollte es stattdessen sein?
Werning: Für gute inklusive Förderung bräuchte man Schulen, in denen eine gute Mischung vorhanden ist. Wenn hinreichend viele leistungsstärkere Kinder in der Lerngruppe sind, dann können auch Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf gut gefördert werden, weil das Lernklima in der Gruppe stimmt. Andere Bundesländer, wie Hamburg oder Schleswig-Holstein, sind da weiter. Integrierte Schulformen wie Gesamtschulen oder Gemeinschaftsschulen sind dabei die zukunftsfähigeren Modelle für inklusive Bildung. Sie haben schon Bildungsformen entwickelt, um mit einer Vielfalt an Schülern umzugehen. Wir brauchen eine Konzeption dafür, wie wir die Regelschule so ausbauen, dass wir gute Bildung für alle Schülerinnen und Schüler ermöglichen.
epd: Die gibt es doch bereits ...
Werning: Ja. es gibt Schulen mit tollen Konzepten. Aber es gibt noch immer auch solche, an denen die Idee der Inklusion nur als Anhängsel gesehen wird. Es geht jedoch nicht nur darum, auf welche Schule Kinder mit Förderbedarf gehen sollen. Richtig gelebte Inklusion verändert die Kultur an einer Schule. Es geht um ein Aufheben von Diskriminierung, um ein Schaffen optimaler Bildungschancen und sozialer Teilhabe für alle Kinder, auch für diejenigen, die eine besondere Begabung haben oder besondere Interessen. Dafür brauchen wir eine inklusive Schulentwicklungsplanung.
epd: Ist es nicht auch eine Frage der sozialen Lebensbedingungen, auf welche Schule Kinder kommen?
Werning: Das ist so. Gravierende Lernbeeinträchtigungen sind oft eng verknüpft mit sozialer Benachteiligung. Das wusste man schon bei der Einführung der „Schulen für schwachbefähigte Kinder“ im 19. Jahrhundert. Schon damals hat man festgestellt: Die Kinder, die in der Regelschule versagen, sind häufig Kinder aus armen, sozial benachteiligten Haushalten. Daran hat sich bis heute wenig verändert. Andere Kinder werden oft schon früh gefördert. Dann haben sie ganz andere Startbedingungen, wenn sie in die Schule kommen. Das ist als ob im Sport sehr trainierte und völlig untrainierte Personen unter gleichen Anforderungen antreten müssten. Um hier mehr Bildungsgerechtigkeit zu schaffen, bräuchten diese Schulen entweder deutlich mehr Ressourcen oder Schulbezirke müssten anders zugeschnitten werden. Hier wird deutlich, schulische Inklusion ist auf gesellschaftliche Inklusion angewiesen.
Nettetal (epd). Dafür, dass Nahida und Dilshad in den vergangenen drei Wochen einiges durchmachen mussten, wirkt das kurdischstämmige Ehepaar recht gefasst. Ruhig sitzen beide am Tisch in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde Lobberich/Hinsbeck in Nettetal (Kreis Viersen) und beantworten Fragen. Wobei vor allem die 38-jährige Nahida die Antworten gibt, da sie auch Arabisch spricht und mit dem Dolmetscher kommunizieren kann. Ehemann Dilshad (43) spricht nur Kurdisch. „Es ist für uns unvergesslich, dass Menschen, die uns nicht kennen, für uns gekämpft und sich eingesetzt haben“, sagt sie. Dafür wollten sie allen Beteiligten und Unterstützern „Danke“ sagen.
Der Kampf, zu dem im Juli unter anderem eine Mahnwache und Proteste vor der Ausländerbehörde in Viersen gehörten, hat sich gelohnt. Das Paar ist vor der drohenden Überstellung nach Polen geschützt. Dorthin wollten sie und ihr Mann nicht zurückkehren, weil sie von den polnischen Behörden „wirklich schlecht behandelt“ worden seien, berichtet Nahida. Zwei frische Ausweise, die ihnen den Aufenthalt in Deutschland bis zum Abschluss des Asylverfahrens erlauben, haben sie nun zur Hand und können sich damit legitimieren. Angesichts seines gesicherten Status kann das Paar das Kirchenasyl in der Gemeinde verlassen und wieder in einem Flüchtlingsheim der Stadt Viersen untergebracht werden.
Der Fall des kurdischen Paares aus dem Nordirak hatte für Aufsehen gesorgt, weil das Ausländeramt der Stadt Viersen entgegen einer Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der rheinischen Landeskirche die Eheleute bei einer unangekündigten Hausdurchsuchung am 10. Juli in Haft genommen hatte. Das Ehepaar sollte danach vom Flughafen Düsseldorf aus nach Polen gebracht werden, weil es dort nach der Ankunft in der EU seinen Asylantrag gestellt hatte. Wegen eines Zusammenbruchs der Ehefrau wurde die Rücküberstellung nach Polen aber abgebrochen, das Paar kam in Abschiebehaft in Darmstadt.
Der nächste Termin für eine Rücküberstellung wurde für den 25. Juli angesetzt, dann jedoch von der Stadt Viersen mit dem Verweis abgesagt, dass die Überstellungsfrist an diesem Tag ablaufe, das Asylverfahren auf die deutschen Behörden übergehe und erst weitere Fragen geklärt werden müssten. Zugleich betonte die Viersener Bürgermeisterin Sabine Anemüller (SPD) aber auch, dass die Ausländerbehörde der Stadt den Fall „rechtlich einwandfrei und absolut sauber abgearbeitet“ habe. Grundlage dafür seien die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Bei der Kirchengemeinde ist man jedoch nach wie vor fassungslos über das Vorgehen der Behörde. Der Umgang mit Menschen, die im Kirchenasyl lebten, sei „bundesweit geregelt“, sagt Pfarrerin Elke Langer. Diese Regelungen habe die Viersener Behörde einfach über „den Haufen geworfen“. Seit Ende Mai hatte das Paar ein Zimmer in den Räumen der Gemeinde bezogen.
Die Pfarrerin ist froh, dass sich die Stadt durch die Proteste der Gemeinde und der Bürgerschaft sowie die medialen Wellen eines Besseren besonnen hat. Zu den Akten gelegt ist der Vorfall - trotz des für das Paar glücklichen Ausgangs - nach Ansicht der Pfarrerin aber nicht. Man suche das Gespräch mit den Verantwortlichen und hoffe auf „Einsicht“ und die Rückkehr zu einer Praxis, „die sich bewährt hat“. Auch die rheinische Landeskirche hatte gegen das aus ihrer Sicht unverhältnismäßige Vorgehen der städtischen Behörde protestiert.
Nun hoffen die beiden auf einen möglichst schnellen und positiven Ausgang ihres Asylantrags. Beim jüngsten Termin im Ausländeramt sei von einem Zeitraum von sechs Monaten gesprochen worden, berichtet Marion Voelkel, ehrenamtliche Flüchtlingshelferin aus Viersen, die das Paar seit Januar betreut. Das sei allerdings eine recht ambitionierte Vorgabe.
Düsseldorf (epd). Die nordrhein-westfälische Landesregierung plant weitere Schritte zur Entlastung der Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Nach einem Vorschlag des NRW-Kabinetts sollen die Schutzsuchenden, die in Landesunterkünften untergebracht sind, unabhängig vom Einrichtungstyp künftig eins zu eins - also zu 100 Prozent - auf die zahlenmäßige Aufnahmeverpflichtung der Kommunen angerechnet werden, wie NRW-Fluchtministerin Josefine Paul (Grüne) am 8. August in Düsseldorf mitteilte.
Eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge habe das Kabinett in seiner jüngsten Sitzung am Dienstag beschlossen, erklärte die Ministerin. Die zunächst vorgesehene Befristung auf fünf Jahre werde im Gesetzesentwurf gestrichen. Damit kommt das Land einer Forderung der Kommunen nach. Das dafür erforderliche Gesetzgebungsverfahren werde zügig angestoßen.
Bisher vermindert sich den Angaben nach die Aufnahmeverpflichtung einer Kommune gestaffelt: um 50 Prozent der Kapazitätszahl einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) beziehungsweise einer Notunterkunft (NU) sowie um 70 Prozent bei einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), die auf dem eigenen Gemeindegebiet durch das Land betrieben wird. Nordrhein-Westfalen verfügt derzeit über insgesamt 45 Landesunterkünfte: fünf EAE, 28 ZUE und elf NU. Seit Beginn des Ukrainekrieges haben dem Ministerium zufolge rund 222.000 Menschen aus der Ukraine in NRW Schutz gefunden, hinzu kommen seit Jahresanfang rund 30.000 Asylsuchende.
Paul betonte, dass die Landesregierung bei der Unterbringung von Geflüchteten auf eine enge Kooperation mit den Kommunen und die Akzeptanz vor Ort angewiesen sei. „Wir wollen mit dieser Regelung angesichts der herausfordernden Lage für die Kommunen einen Anreiz setzen, damit sich mehr Kommunen bereit erklären, den Weg für eine Landeseinrichtung auf ihrem Gemeindegebiet zu ebnen und gleichzeitig eine höhere Akzeptanz der Landeseinrichtungen vor Ort erzielt wird.“
Erfurt (epd). Thüringen fördert Diversität in Kitas mit insgesamt 15,8 Millionen Euro. Damit sei die Fortführung des Projekts „Vielfalt vor Ort begegnen - professioneller Umgang mit Heterogenität in Kindertageseinrichtungen“ bis Ende 2025 gesichert, teilte das Bildungsministerium am 8. August in Erfurt mit. Das Projekt war bislang bis Ende Mai durch Bundesmittel finanziert worden.
Einrichtungen können sich nach Angaben des Bildungsministeriums bis zum 15. September um die Förderung bewerben. Die Mittel stünden für Fachberatung und umfassende wissenschaftliche Begleitung zur Verfügung, um die Qualität der Kindertagesbetreuung zu verbessern.
Auf der Grundlage von anwendungsbezogener Forschung werden demnach wissenschaftliche Erkenntnisse in die pädagogische Arbeit eingebracht. Weitere Ziele des Projektes sind die Weiterentwicklung inklusiver Einrichtungsstrukturen sowie die Entwicklung einer Sammlung von Arbeitsgrundlagen und Informationsmaterialien.
Bildungsminister Helmut Holter (Linke) erklärte, es sei wichtig, die Qualität der frühkindlichen Bildung zu stärken. Mithilfe der Förderung sollten Einrichtungen in der Lage sein, Barrieren abzubauen, Möglichkeitsräume zu schaffen und Vielfalt zu stärken.
Das Modellprojekt entstand im Rahmen der Umsetzung des 2018 verabschiedeten sogenannten Gute-Kita-Gesetzes zur Förderung von Qualität in der Kindertagesbetreuung. Seit 2021 wurden in dessen Rahmen 79 Kindertageseinrichtungen in Thüringen mit zusätzlichen Mitteln zur Finanzierung von Personal- und Sachkosten unterstützt.
Winnenden (epd). Am Anfang stand die Idee des Winnender evangelischen Pfarrers Friedrich Jakob Heim für ein „Rettungshaus“ für verwahrloste Kinder. Daraus ist in 200 Jahren eine bedeutende diakonische Einrichtung gewachsen, die „vielfältig und ineinander verwoben“ zehn operative Arbeitsbereiche pflegt, wie Hauptgeschäftsführer Andreas Maurer erklärt. Er nennt etwa die Schul- und Berufsausbildung für Hörgeschädigte, die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die Reha-Werkstatt für Menschen mit psychischen Erkrankungen und die vielfältigen Hilfen für autistische Menschen.
Seit 1823 hat sich das Werk in Winnenden im heutigen Rems-Murr-Kreis ausgedehnt und verzweigt. Startete Friedrich Jakob Heim mit elf Kindern, von denen drei taubstumm waren, so sind es heute rund 4.000 Menschen, die von über 1.500 Mitarbeitenden Unterstützung erhalten. Die wechselhafte Geschichte des Werkes hat der Theologe und Journalist Dietrich Hub in dem Buch mit dem Titel „Ein Gotteswerk in Menschenhand“ auf 420 Seiten festgehalten.
Es fing 1822 an, als Pfarrer Heim an seine Winnender Gemeindemitglieder einen Aufruf unter der Überschrift „Bitte an Menschenfreunde“ richtete. Ihm war die „ziemliche Menge“ an „beweinenswürdigen Kindern“ aufgefallen, die von ihren Eltern und Pflegern unter anderem „zum Bettel gemissbraucht“ würden. „Diese armen Geschöpfe können nichts dafür, sie werden, ohne selbst ihr Elend recht zu verstehen, ins Elend hineingerissen, wenn sich niemand ihrer annimmt“, so der Geistliche - und bat die Gemeinde, eine „Kinderversorgungsanstalt“ finanziell zu unterstützen.
Im Juli 1823 hatte er das doppelte Jahresgehalt eines künftigen Hausvaters im „Rettungshaus“ beisammen, nämlich 470 Gulden. Das Winnender Armenhaus wurde angemietet und umgebaut, und am 12. August 1823 zogen die ersten fünf Jungen und fünf Mädchen, die zuvor in „Kostfamilien“ untergebracht waren, mit einem Lehrer in das Haus ein. Wenige Tage später kam ein weiteres Kind aus Backnang hinzu. Die Mädchen und Jungen erhielten Schulunterricht, von Anfang auch die drei gehörlosen unter ihnen. Ihr Hausvater, Pfarrer Gottlieb Schmid, hatte vorher eigens an der Taubstummenanstalt Schwäbisch Gmünd hospitiert.
Unter anderem die württembergische Königin Pauline - die dann Namensgeberin wurde - engagierte sich finanziell. Im Herbst 1828 besuchte sie die Paulinenpflege persönlich.
Das Paulinenpflege-Archiv hat nicht nur Wachsen und Gedeihen der Einrichtung dokumentiert, sondern auch die Probleme, seien sie finanziell, organisatorisch oder ethisch gewesen. 1833 meldete Heim etwa an die Zentralleitung des württembergischen Wohltätigkeitsvereins, dass sich ein Lehrer sexuell an weiblichen Zöglingen vergangen habe. Das wurde zwar nicht öffentlich, die betroffenen Mädchen wurden in Pflegefamilien gegeben. Der Lehrer wurde jedoch verhaftet, und auch Hausvater Schmid solle seinen Hut nehmen, empfahl der Präsident des Wohltätigkeitsvereins. Hub übergeht im Jubiläumsbuch diese Episode ebenso wenig wie die Themen Gewalt in der Erziehung oder Zwangssterilisierungen in der Nazizeit.
Die Paulinenpflege hat sich, das belegt Hub, in ihrer Geschichte auch mit ihren Wunden auseinandergesetzt. Gleichzeitig arbeiteten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeinsam mit den Menschen, die ihnen anvertraut waren, über die Jahrzehnte daran, Heims Leitspruch „Gottes Werk in Menschenhand“ in die Tat umzusetzen. Das Angebot an Berufsausbildungen für Taube und Hörgeschädigte wurde erweitert, das Berufsbildungswerk entstand, Internate wurden ausgebaut, der Biobauernhof Paulinenhof wuchs, aus dem Kinderdorf der Paulinenpflege wurde ein Jugendhilfeverbund. Weit über die Region hinaus arbeitet die Paulinenpflege an Hilfen für Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung, und man kann sich dort auch als Hörender in Gebärdensprache ausbilden lassen.
Bereits vor 25 Jahren sagte die damalige baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan (CDU), die Paulinenpflege sei ein „Biotop von Zuversicht und Hoffnung“. Hier äußere sich christlicher Glaube, der sich der Aufgaben in der Welt annehme. Damit umriss sie exakt die Vision des Paulinenpflege-Gründers Friedrich Jakob Heim.
Wiesbaden (epd). Für Lucia Puttrich waren die vergangenen knapp zehn Jahre als hessische Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten von nationalen wie globalen Krisen geprägt. Mit dem Ende der laufenden Legislaturperiode will sich die 62-Jährige im kommenden Jahr aus der Politik zurückziehen. Im Interview wirft sie einen Blick zurück und spricht über Migration, den Fachkräftemangel sowie über stärker geschlossene Außengrenzen der EU. Die Fragen stellte Christopher Hechler.
epd sozial: Frau Puttrich, Sie Sie werden das Amt der hessischen Europaministerin zehn Jahre lang bekleidet haben. Was hat sich in dieser Zeit für Hessen in Europa verändert?
Lucia Puttrich: Die Welt hat sich in dieser Zeit grundlegend verändert. Der Austritt Großbritanniens aus der EU bedeutete eine wesentliche Veränderung, auch für Hessen. Die Flüchtlingswelle im Jahr 2015 hat den Blick auf die Welt bezüglich der Fluchtursachen geschärft. Die Corona-Pandemie hat die Abhängigkeit von anderen Ländern und innereuropäische Probleme, etwa bei den Lieferketten, sichtbar gemacht. Und der Ukraine-Krieg hat im Machtgefüge der Welt und in Fragen der Sicherheit viel verändert.
epd: Derzeit diskutiert die EU viel über ihre Außengrenzen. Wie betrachten Sie die Migrationsdebatte?
Puttrich: Ich glaube, dass man ein Stück weit die Emotionen herausnehmen und nüchtern die Frage stellen muss, wie groß die Aufnahmefähigkeit der einzelnen EU-Mitgliedstaaten und Gesellschaften ist. Bei den Herausforderungen der Migrationsbewegungen geht es nicht nur um die Zahl der Flüchtlinge, die man aufnimmt, an sich, sondern auch um die Lebensbedingungen und die Infrastrukturen, die man dafür schaffen muss.
epd: Sie haben bereits 2016 kurz nach der Flüchtlingskrise gesagt, dass es ein Einwanderungsgesetz braucht. Ausschlaggebend dafür war damals schon der Fachkräftemangel. Nun gibt es ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz, der Mangel wurde seitdem noch größer. Trotzdem wird darüber diskutiert, die Grenzen stärker zu schließen. Wie passt das zusammen?
Puttrich: Ich sehe das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz kritisch. Ich glaube nicht, dass man das Thema Fachkräfte mit dem Thema ungesteuerte Migration vermischen sollte. Der bessere Schutz der europäischen Außengrenze ist ja kein Hindernis für die gesteuerte Einwanderung von Fachkräften. Andersherum aber zu argumentieren, man müsse eine Politik der offenen Grenzen betreiben, damit wir unser Fachkräfteproblem lösen, ist naiv. Denn damit werden Erwartungen geweckt, die nicht erfüllt werden können. Das muss man in aller Nüchternheit sagen.
epd: Aus Expertenkreisen heißt es, Deutschland brauche Hunderttausende Zuwanderer pro Jahr. Allein in Hessen fehlen in den kommenden fünf Jahren rund 200.000 Fachkräfte. Eine vereinfachte Migration - die Sie diesbezüglich selbst forderten - anstelle dichter Grenzen, wäre das nicht der richtige Schritt?
Puttrich: Viele Menschen, die im Moment zu uns kommen, erfüllen nicht die Anforderungen, die wir an Fachkräfte stellen. Da ist ein erheblicher Bildungsaufwand nötig, etwa bei der Sprache und der Ausbildung. Man sollte schauen, welche Bereiche die Menschen, die zu uns kommen, wirklich abdecken können. Die Antwort kann nicht sein, dass wir eine Binnenmigration innerhalb der EU unterstützen und Mitgliedstaaten die Fachkräfte nehmen, die sie selbst brauchen.
epd: Also müssen die Menschen hier mehr und länger arbeiten?
Puttrich: Ja, das glaube ich. Es geht darum, unseren Wohlstand zu erhalten. Aber das gelingt nur, wenn die Bedingungen stimmen und es sich auch für diejenigen, die mehr leisten, lohnt.
Karlsruhe (epd). Für Jürgen Blechinger steht die Nagelprobe für den künftigen Erfolg des neues Gesetzes noch aus. Wie wird die Bürokratie in den Verfahren überwunden? Gelingt die Digitalisierung? Und: Entwickeln wir eine echte Willkommenskultur? Aber der Fachmann ist optimistisch: „Wir sind von der Rechtslage her schon auf einem ganz guten Weg.“ Die Fragen stellte Dirk Baas.
epd sozial: Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt ist kein Selbstläufer. Auch deshalb sind deutsche Minister wiederholt auf Werbetour in der Welt unterwegs. Ist das erfolgversprechend?
Jürgen Blechinger: Das bleibt abzuwarten. Aber dass die Politik auf diesem Feld etwas tut, ist schon richtig. Denn es ist falsch zu glauben, dass fertige Fachkräfte nichts sehnlicher wünschen als nach Deutschland zu kommen, um hier zu arbeiten. Das ist ein Trugschluss. Denn viele Menschen wollen gar nicht zu uns kommen. Und das hat seine Gründe.
epd: Was spricht dagegen? Die Bezahlung ist doch meist gut und das Leben hier doch eher verlockend.
Blechinger: Das sagen Sie. Doch das wird im Ausland oft anders gesehen. Da kann man als Minister noch so viel nach Indien oder nach Brasilien reisen, um für attraktive Jobs hierzulande zu werben. Unsere Erfahrung ist, dass fertige Fachkräfte nur bedingt nach Deutschland zuwandern, weil sie nach einer Ausbildung oder einem Studium eben auch in ihrer Heimat gut verdienen, oft schon etabliert sind und auch keine neue Sprache lernen wollen. Ausnahmen sind jene Länder, aus denen die Menschen aus politischen Gründen wegwollen, wie zum Beispiel aus der Türkei oder aus Russland.
epd: Die Bundesregierung ist überzeugt, mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz einen großen Schritt gegen den Fachkräftemangel zu tun? Sieht die Diakonie das ebenso positiv?
Blechinger: Das Gesetz verbessert die rechtlichen Rahmenbedingungen. Völlig neu ist das ja alles nicht, denn es gibt schon ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 1. April 2020 in Kraft trat. Wir sind also von der Rechtslage her schon auf einem ganz guten Weg. Jetzt wurden einige Dinge nachjustiert und verbessert. Damit geht die Regierung einen wichtigen Schritt, dass Menschen aus Drittstaaten, die wir dringend auf dem Arbeitsmarkt brauchen, zuwandern können.
epd: Entscheidend ist aber, wie das Gesetz umgesetzt wird ...
Blechinger: Ja. Die zentrale Frage wird sein, wie wir das Ganze mit Leben füllen. Wie wird die Bürokratie in den Verfahren überwunden, Stichwort Digitalisierung. Und wie können wir Begleitstrukturen schaffen, die ganz wichtig sind für eine Integration der Zuwanderer, damit sie auch langfristig in Deutschland bleiben. Hier ist noch ganz viel zu tun, um einen großen Schritt voranzukommen - Stichwort fehlende Willkommenskultur. Und sehr wichtig ist auch, dass die Menschen in dem Prozess, der schon vor der Einreise beginnt, und dann hier in Deutschland weitergeht, durch die Migrationsberatung individuell begleitet und unterstützt. Wenn am Anfang eine gute unabhängige Beratung steht, dann schützt das die Menschen davor, dass die langfristige Integration in die Aufnahmegesellschaft scheitert.
epd: Verändert das neue Gesetz wirklich die Kultur der Fachkräftezuwanderung?
Blechinger: Nein. Die Grundentscheidungen im Recht bleiben unverändert. Das ist vor allem wichtig mit Blick darauf, welche Botschaft Deutschland in die Welt transportiert.
epd: Wie meinen Sie das?
Blechinger: Deutschland hält weiterhin daran fest, dass nur Fachkräfte kommen sollen, die hier im qualifizierten Bereich tätig werden. Es wird also nicht gesagt, dass jeder, der hier arbeiten will, kommen kann und folglich willkommen ist. Gesucht werden nur Akademiker und Menschen mit einem abgeschlossenen Ausbildungsberuf. Oder eben solche, die hier eine solche Qualifikation erst erwerben wollen. Das ist kein Paradigmenwechsel, legale Migration wird auf qualifizierte Beschäftigung begrenzt.
epd: Ist das sinnvoll, denn es fehlen ja auch immer mehr Menschen ohne Ausbildung für Hilfstätigkeiten?
Blechinger: Perspektivisch gesehen scheint mir das der richtige Weg zu sein. Es geht darum, dass die Zuwanderer auch langfristig möglichst gut gegen Arbeitslosigkeit geschützt sind. Und das ist bei einfachen Arbeiten nicht sicher möglich. Es ist wichtig, dass die Menschen mit einem qualifizierten Job auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen. Nur so gelingt eine berufliche Integration auf Dauer. Von daher ist es auch besonders interessant, Menschen den Weg über eine Berufsausbildung die Zuwanderung nach Deutschland zu ermöglichen.
epd: Noch warten zuwanderungswillige Fachkräfte ein Jahr und länger auf ein Visum. Was liegt hier im Argen?
Blechinger: Sehr lange Wartezeiten bei der Visaerteilung und die zähen bürokratischen Verfahren sind die Haupthürden für Menschen, die hierherkommen wollen. Eigentlich sollte man das Visum schnell erhalten, wenn man die Voraussetzungen erfüllt. Doch das ist nicht so. Die Visastellen sind schon jetzt meist völlig überlastet. Und ich befürchte, wenn das neue Gesetz greift, wird das die Lage nicht verbessern, im Gegenteil.
epd: Aber auch die Berufsanerkennung läuft nicht reibungslos ...
Blechinger: Leider ist das so. Der Nachweis von Ausbildung und Qualifizierung dauert oft viel zu lange. Für alle Tätigkeiten im qualifizierten Bereich braucht man eine Erlaubnis, also für die reglementierten Berufe. Die dafür zuständigen Stellen sind ebenfalls komplett überlastet. Hier braucht es dringend mehr Personal sowie eine Strategie, Anträge zu digitalisieren. Die dritte hohe Hürde sind die Sprachkenntnisse. Nur wer gut deutsch spricht, wird schnell im Job zurechtkommen. Hier müssen wir viel mehr tun, auch vorab in den Herkunftsländern. Sprachkurse müssen aber auch finanziert werden. Im Moment ist es noch so, dass die betroffenen Personen die Sprachkurse meist selbst bezahlen müssen. Das sind hohe Kosten, die man tragen muss, wenn man nach Deutschland zuziehen möchte.
epd: Zuwanderer, die hier arbeiten wollen, müssen auch integriert werden. Steht dazu überhaupt etwas im Gesetz?
Blechinger: Nein, dazu steht nichts im Gesetz. Es regelt nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, die man braucht, auf die alle politischen Ebenen angewiesen sind, damit das Vorhaben funktioniert. Für die Umsetzung kommt es auf Bund, Länder und Kommunen an. Vor allem muss sich die Praxis im Umgang mit Zuwanderern ändern. Das Auswärtige Amt ist gefordert, denn es muss die Visavergabe beschleunigen. Die Bundesländer sind gefordert, soweit sie für die Berufsanerkennung zuständig sind. Und der Bund muss Gelder bereitstellen, um die Menschen, die zu uns kommen, von Beginn an gut zu beraten und zu begleiten. Auf all diesen Feldern steht die Nagelprobe noch aus.
epd: Gerade mehrt sich Kritik an Etatentwurf der Bundesregierung für 2024. Auch die die Beratung von erwachsenen Zuwanderern sollen weniger Gelder bereitstehen. Das klingt wenig durchdacht.
Blechinger: Wenn das so kommt, wären die Folgen gravierend. Die Beratung von Migranten muss ausgebaut werden, da darf man keine Gelder kürzen. Das Bundesprogramm Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer hat sich bewährt. Die gute Begleitung im Integrationsprozess ist sehr wichtig, wenn man erreichen will, dass die Menschen auch langfristig bleiben. Im Haushaltsentwurf stehen für des Bundesprogramm statt zuvor 81,5 nur noch 57,5 Millionen drin. Für mich ist das völlig unverständlich, denn wenn wir hier die Kapazitäten zurückfahren, hat das fatale Folgen und gefährdet langfristig die Akzeptanz in der Aufnahmegesellschaft. Wenn Integration nicht gelingt, wird das am Ende viel teurerr.
epd: Vielleicht wäre es besser, junge Zuwanderer für Jobs in Deutschland zu interessieren, Menschen, die ihre Ausbildung hier machen ...
Blechinger: Ja, diese Zielgruppe ist interessant. Wir wissen das aus eigener Erfahrung, denn die Diakonie hat hier eigene Initiativen gestartet.
epd: Was bieten Sie an?
Blechinger: Wir setzen bei der Fachkräftegewinnung bewusst auf Personen, die erst in Deutschland eine Ausbildung machen wollen. Denn damit ist die Basis gelegt, dass sie auch hier im Job bleiben. In Baden-Württemberg ist die Diakonie seit Jahren aktiv, um Nachwuchs für die Pflege im Ausland zu gewinnen. Bei unserem internationalen Ausbildungsprojekt haben wir angefangen mit jungen Menschen aus dem Kosovo, die hier zu Pflegefachkräften für die Altenhilfe ausgebildet werden. Das ist das bundesweit erfolgreichste Ausbildungsprojekt dieser Art in Deutschland. Inzwischen haben wir das ausgeweitet auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Bosnien-Herzegowina, Türkei, Armenien und Georgien. Das funktioniert gut, und ich glaube, im Bereich Ausbildung, auch im Handwerk oder in den IHK-Berufen, kann man noch einiges Potenzial heben.
epd: In der Pflege sind die Personalprobleme besonders drückend. Sorgen die neuen Regelungen hier zumindest für Entspannung?
Blechinger: Das Gesetz bringt für die Pflege eine ganz wichtige Verbesserung und erfüllt zugleich eine Forderung, die wir schon lange erheben. Bislang konnte man als Drittstaatsangehöriger hier nur eine Aufenthaltsgenehmigung für die Erwerbstätigkeit bekommen, wenn man Pflegefachkraft war, also eine dreijährige Ausbildung gemacht hat. Aber in der Pflege braucht man auch viele Personen, die als Pflegehelfer/Pflegeassistenten ausgebildet sind. Diese Ausbildung ist den Bundesländern unterschiedlich geregelt und dauert ein Jahr. Nach einer einjährigen Ausbildung galt man aber bisher nicht als Fachkraft und durfte folglich nicht auf Dauer in Deutschland bleiben. Das wird jetzt in dem Gesetz neu geregelt. Auch die einjährige Ausbildung führt dann zur Fachkraft in der Pflege. Das kann ein wichtiger Schlüssel sein, dass Pflege vor Ort funktioniert.
Wir leben in bewegten Zeiten - und das betrifft auch die Eingliederungshilfe. Auswirkungen des Fachkräftemangels, der Corona-Pandemie und sozialrechtliche Veränderungen stellen neue Anforderungen an die Branche. Dadurch ergeben sich viele Fragestellungen: Wie kann eine personenzentrierte und ambulante Leistungserbringung trotz des Fachkräftemangels gelingen? Und wie lassen sich die individuellen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen feststellen und Wirkungen dahingehend überprüfen?
Diese Fragen gilt es unter Nutzung von knappen Ressourcen zu bewältigen. Große Potenziale bietet in diesem Zusammenhang die Digitalisierung. Denn sie kann unter anderem personelle Ressourcen schonen, die Arbeitsbedingungen verbessern und Menschen mit Behinderungen empowern.
Damit stellen digitale Innovationen eine wichtige Chance für zukunftsfähige Versorgungsstrukturen dar. Tools der Künstlichen Intelligenz (KI) können Leitungskräfte bei der Dienstplanung entlasten und gesundheitsförderliche Einsatzpläne schaffen. Assistenzsysteme sind in der Lage, künftig an Arbeitsplätzen in Werkstätten Menschen mit Behinderungen eigenständig durch komplexe Tätigkeiten zu leiten. Diese digitalen Technologien können mehr Teilhabe und eine stärkere Autonomie von Menschen mit Behinderungen gewährleisten sowie personelle und zeitliche Ressourcen schonen.
Diese Potenziale sollte die Branche nutzen. Deshalb setzt das Innovationsnetzwerk Eingliederungshilfe.digital (INNET) genau dort an: Es treibt die Entwicklung digitaler Innovationen in der Eingliederungshilfe unter Nutzung kundenfokussierter Methoden und -prozesse voran. Wie funktioniert das?
Im INNET schließen sich Träger aus der Eingliederungshilfe zusammen, um mit gebündelten Kräften den Einsatz von digitalen Technologien in der Branche aktiv zu gestalten. Die Einrichtungen aus ganz Deutschland - das Augustinuswerk, das Franz Sales Haus, die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg, das Stift Tilbeck, die wewole Stiftung, die Stiftung Pfennigparade und das Bathildisheim - legen dabei bewusst einen Fokus auf Vernetzung, Innovation und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Ich zitiere Christian Geyer, den Fachlicher Vorstand des Bathildisheim e. V. in Bad Arolsen: „Das INNET setzt sich für mehr Beteiligung im digitalen Raum ein. Digitale Teilhabe ist eine der sozialen Fragen unserer Zeit. Und in einem Netzwerk aus mehreren Akteuren ist es für uns Leistungserbringer deutlich einfacher, die Digitalisierung in der Eingliederungshilfe voranzubringen.“
Das offene Netzwerks setzt auf die Zusammenarbeit von Menschen mit Behinderungen, Fachkräften der Eingliederungshilfe, digital Affinen und sozial Engagierten. Regelmäßig trifft sich der Netzwerkkern, um sich über innovative Technologien, Entwicklungen in den eigenen Einrichtungen und die Verknüpfung der sozialen mit der digitalen Welt auszutauschen. Und auch externe Expertinnen und Experten aus der (digitalen) Praxis geben den Mitgliedern im Rahmen der Online-Treffen Inputs, aus denen sich oft wichtige Impulse für die eigene Weiterentwicklung ergeben.
Zudem testet das Netzwerk in Online-Workshops - sogenannten Lösungs-Sprints - den Einsatz von kundenfokussierten Methoden zur digitalen Lösungsentwicklung. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen steht dabei stets im Vordergrund. Im ersten Lösungs-Sprint berichteten Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen über ihren Arbeitsalltag in den Werkstätten und den bestehenden Problemen, die sie dort wahrnehmen. Gemeinsam mit verschiedenen Fachleuten setzten sie sich dann mit den identifizierten Problembereichen auseinander.
Auf dieser Basis wurden zwei App-Ideen entwickelt, die Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen zu einem selbstbestimmteren Arbeitsalltag verhelfen können. Die Apps sollen dabei unterstützen, eigene Wünsche und Ideen niedrigschwellig zu äußern und damit direkt Einfluss auf den eigenen Arbeitsalltag zu nehmen.
Der Lösungs-Sprint zeigt: Partizipative und innovative Vorgehensweisen zahlen sich aus. Denn im Laufe des Prozesses profitierten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Treffen von den unterschiedlichen Perspektiven auf Problembereiche - und ein produktives, lösungsorientiertes Arbeiten war möglich.
Die Einbindung verschiedener Experten soll also auch zukünftig im Fokus der INNET-Vorhaben stehen. Mit den verschiedenen Bausteinen leistet das Netzwerk seinen eigenen Beitrag auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Versorgungsstruktur in der Eingliederungshilfe. Ziel ist die Gestaltung eines neuen Miteinanders von digitalen Technologien, wie zum Beispiel KI und Robotik, Menschen mit Behinderungen und Leistungserbringern. Daran arbeitet das INNET und sucht dafür stets weitere innovationsstarke Partnerinnen und Partner.
Gelsenkirchen (epd). Das Arbeitsgebernetzwerk „Ruhrgebietskonferenz Pflege“ sieht trotz besserer Bezahlung in der Branche keinen „Run“ auf die Pflegeberufe. „Wir sehen keinerlei Zuwachs bei den Bewerberzahlen. Der einzig feststellbare Effekt ist eine Kostensteigerung von gut 16 Prozent bei den Eigenanteilen in der stationären Pflege in Essen, die aktuell ausschließlich von den Betroffenen und der Stadt als Träger der Sozialhilfe gestemmt werden müssen“, sagte Silke Gerling vom Diakoniewerk Essen und Sprecherin der Ruhrgebietskonferenz Pflege am 7. August. Und ergänzte: „Geld pflegt nicht.“
Das Bundesgesundheitsministerium ging den Angaben nach zum Jahresbeginn 2023 von bis zu 30 Prozent Gehaltssteigerung bei fast der Hälfte aller Pflegebetriebe aus. Die Bewerberinnen müssten also Schlange stehen und die Unternehmen endlich die dringend notwendigen Fachkräfte rekrutieren können, so die Ruhrgebietskonferenz Pflege: „Doch das Gegenteil scheint der Fall zu sein. Das Statistische Bundesamt meldet für das Jahr 2022 erstmals einen Rückgang der besetzten Ausbildungsplätze in der Pflege um rund sieben Prozent. Manche Pflegeschulen melden aktuell sogar einen Bewerberrückgang von fast 30 Prozent.“
Dabei ist der Trend zu steigenden Kosten auch wegen der höheren Löhne ungebrochen: „Unternehmen, die aktuell Pflegesatzverhandlungen für 2024 vorbereiten, melden uns zurück, dass die Eigenanteile im kommenden Jahr noch einmal um bis zu 48 Prozent steigen werden“, berichtete Roland Weigel, Koordinator der Ruhrgebietskonferenz-Pflege. Mit den Mehrkosten sei aber keine Leistungsverbesserung oder sogar eine bessere Personalausstattung verbunden: „Mit den erhöhten Entgelten wird lediglich der Status Quo vergütet.“
Den Unternehmen falle es zunehmend schwer, diesen Status Quo noch aufrechtzuerhalten. Für die Ruhrgebietskonferenz-Pflege hilft nur ein grundlegender Systemwechsel. Für Ulrich Christofczik, Vorstand des Christophoruswerkes und der Evangelischen Altenhilfe in Duisburg, hat sich gezeigt, „dass über Gehaltssteigerungen Image und Attraktivität der Pflege nicht verbessert werden können“. Es sei gut, dass Pflegekräfte jetzt mehr verdienten, aber um die Attraktivität zu verbessern, brauche Deutschland eine grundlegende Neuausrichtung der Pflegepolitik.
Nürnberg (epd). Die erste geförderte Housing-First-Initiative in Bayern konnte in den vergangenen zehn Monaten auf 15 Wohnungen zurückgreifen. Neun Wohnungen von Privatleuten und sechs von Wohnungsbaugesellschaften im Raum Nürnberg hätten dem Team zur Verfügung gestanden, um sie an Menschen zu vermitteln, die bisher ohne feste Bleibe waren, sagte Projektleiter Max Hopperdietzel dem Evangelischen Pressedienst (epd). In allen Wohnungen wolle man bis zum September bisher wohnungslose Menschen untergebracht haben.
Housing First Nürnberg erhält Gelder aus dem Aktionsplan Wohnungslosenhilfe des bayerischen Sozialministeriums. Es wird auch unterstützt vom Bezirk Mittelfranken, dem Sozialamt der Stadt und aus Spenden, sagte Hopperdietzel. Die Finanzierung der beiden Stellen bei dem Projekt seien inzwischen bis 31. Juli, beziehungsweise bis 31. Oktober 2024 verlängert worden.
Lediglich bei einer Vermittlung habe es „gehakt“, sagte Hopperdietzel. Der Mieter sei aus seiner Wohnung einfach verschwunden. Alle anderen Vermittlungen seien glattgegangen. Der Sozialarbeiter lobte „Vermieter, die es auch mal aushalten, wenn es nicht nach Plan läuft“.
Die Grundidee von Housing First stammt aus den USA und Kanada: Ein Mensch, der auf der Straße lebt oder in Notschlafstellen unterkommt, braucht, bevor er wieder Arbeit finden und ein geregeltes Leben beginnen kann, eine eigene Wohnung. Lange sei es in der Obdachlosenhilfe genau andersherum gewesen, berichtet Hopperdietzel. Zuerst mussten alle anderen Bedingungen erfüllt sein, bevor eine eigene Wohnung überhaupt zur Sprache kam. Wegen Schulden, einer schlechten Schufa-Auskunft oder Suchtproblemen fänden Wohnungslose aber auf dem Markt nie eine Wohnung.
Ein selbstbestimmtes Leben könne dazu führen, andere Schwierigkeiten in den Griff zu bekommen, so Hopperdietzel. Die Rahmenbedingungen von Housing First sind die direkte Mietzahlung des Arbeitslosengeldes oder der Grundsicherung an die Vermieter sowie der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Erfahrungen aus anderen Städten oder aus Finnland zeigten, dass nach mehreren Jahren über 80 Prozent der vermittelten Mieter weiter in ihrem Zuhause waren, sagte der Projektleiter.
Berlin (epd). Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) begrüßt die Forderung der DGB-Vorsitzenden Yasmin Fahimi, Milliarden in die soziale Infrastruktur zu investieren. Ein Sondervermögen könnte helfen, einen Rechtsanspruch auf einen Pflegeplatz zu verwirklichen, sagte Präsident Thomas Greiner am 10. August in Berlin. Fahimi hatte in einem Interview Milliardeninvestitionen gefordert, um dem Pflegenotstand entgegenzuwirken. Das sei existenziell für die Demokratie.
„In den nächsten fünf Jahren wird die Zahl der Pflegebedürftigen nochmal um ein Fünftel auf sechs Millionen steigen“, so Greiner. Deshalb sei es richtig, in den Ausbau der Heimstruktur massiv zu investieren. Viel zu oft gleiche die Suche nach einem Platz im Pflegeheim schon heute einer Odyssee. Wartelisten würden länger, Insolvenzen und Schließungen von Pflegeeinrichtungen seien an der Tagesordnung.
Greiner: „Wir brauchen eine nationale Kraftanstrengung, um gute Pflege auch in Zukunft sicherzustellen. Ein einklagbarer Rechtsanspruch auf einen Platz im Pflegeheim würde den Druck auf die Politik dauerhaft hochhalten und sie zum Handeln zwingen.“ Für die Bundeswehr oder die Ansiedlung von Technologieunternehmen würden Milliarden bereitgestellt. „Dann sollte auch Geld da sein für die Menschen, die auf die Unterstützung anderer angewiesen sind.“
Hamburg (epd). Ältere Menschen dürfen bei der Digitalisierung nach Ansicht der Vorsitzenden des Hamburger Vereins „Wege aus der Einsamkeit“, Dagmar Hirche, nicht außer Acht gelassen werden. Wer digitale Angebote mache, müsse verpflichtet werden, hierzu Schulungen anzubieten, forderte Hirche im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Der Verein schult bundesweit Seniorinnen und Senioren im Umgang mit dem Internet. Dabei lasse sich feststellen, „dass das, was für langjährige Internetnutzer selbstverständlich ist, für ältere Digitaleinsteiger ein Riesenberg ist“, betonte die Vereinsvorsitzende.
Künftig werde es immer mehr Angebote und Dienstleistungen nur noch online geben. Bereits jetzt ließen sich viele Termine nur noch online buchen und Bankgeschäfte seien online günstiger als am Schalter. Deshalb sei es für Seniorinnen und Senioren wichtig, Zugang zum Internet zu haben und sich im Netz zurechtzufinden. Zudem ermögliche das Netz älteren Menschen mehr gesellschaftliche Teilhabe, sagte Hirche.
Sie kritisierte, dass Firmen und Institutionen analoge durch digitale Angebote ersetzten und davon ausgingen, „dass jeder weiß, wie das funktioniert“. Verbesserungsbedarf sieht Hirche auch bei Altenheimen. Viele Betreiber böten kein WLAN an, weil sie meinten, die Bewohner bräuchten kein Internet. In anderen Heimen gebe es nur in Aufenthaltsräumen kostenfreies WLAN: „Wer WLAN auf dem Zimmer haben möchte, muss einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen“, sagte die Vorsitzende des Vereins.
Hätten ältere Menschen erst einmal den Weg ins Netz gefunden, seien sie begeistert, berichtete Hirche. „Insbesondere Menschen, die ihre Mobilität verloren haben, sagen mir immer wieder, wie glücklich sie sind, dass sie jetzt am Leben teilhaben können, ohne das Haus zu verlassen.“ Als Beispiel nannte sie die Teilnahme alter Menschen an künstlerischen Workshops via Videokonferenz.
Laut Statistischem Bundesamt hatten im vergangenen Jahr 17 Prozent der 65- bis 74-Jährigen in Deutschland noch nie das Internet genutzt.
Köln (epd). Die Arbeiterwohlfahrt NRW fordert von der Politik, angesichts des Fachkräftemangels mehr Flexibilität für die Kindertagesbetreuung zu schaffen. „Wir sehen uns vor der dringenden Notwendigkeit, das Kita-System neu zu denken,“ erklärte Michael Mommer, Geschäftsführer der AWO NRW am 9. August in Köln. Um eine gute Betreuung sicherzustellen und mehr Menschen für die Arbeit in Kitas zu gewinnen, sei zudem mehr Geld nötig.
Die Schieflage zwischen den gestiegenen Anforderungen an die pädagogischen Fachkräfte und Institutionen der Kindertagesbetreuung einerseits und den vorhandenen Ressourcen im System andererseits müsse dringend ausgeglichen werden, hieß es. Das sei nur mit grundlegenden Änderungen, etwa durch eine erweiterte und sinnvolle Einbindung fachfremden Personals, mehr Qualifizierungsangebote und mehr Flexibilität für die Kitas vor Ort möglich.
„Wir fordern Politik auf, rechtliche und finanzielle Möglichkeiten zu schaffen, das Kita-System neu denken zu können, durch Wissenschaft evaluieren zu lassen und den Weg in eine stabile Zukunft der frühkindlichen Bildung zu ebnen“, heißt es in einem neuen Konzeptpapier der AWO NRW. Der Wohlfahrtsverband unterhält nach eigenen Angaben 840 Kindertageseinrichtungen in NRW.
Erfurt (epd). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können auch in der arbeitsfreien Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit Anspruch auf eine tarifliche Corona-Sonderzahlung haben. Kommt es nach den tariflichen Bestimmungen allein auf den Anspruch auf ein Arbeitsentgelt an, darf die Corona-Sonderzahlung nicht verweigert werden, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am 8. August veröffentlichten Urteil. Bei einer Halbtagsbeschäftigung in der Altersteilzeit kann dann zumindest die Hälfte der einmaligen Sonderzahlung verlangt werden, befanden die Erfurter Richter.
Damit steht einem in einem kommunalen Unternehmen angestellten Schlosser die Hälfte der Sonderzahlung in Höhe von 300 Euro zu. Der Mann hatte mit seinem Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag im Blockmodell geschlossen. Danach sollte er vom 1. November 2015 bis zum 5. Januar 2020 bei halbem Lohn voll arbeiten. Vom 6. Januar 2020 bis zum 29. Februar 2024 sollte er dann in der Freistellungsphase die Hälfte des Lohnes erhalten.
Als die Gewerkschaft ver.di mit den kommunalen Arbeitgebern die Belastungen der Beschäftigten in der Corona-Pandemie abmildern wollten, vereinbarten sie im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD/VKA) eine einmalige Corona-Sonderzahlung von 600 Euro.
Die wollte der mittlerweile in der Freistellungsphase befindliche Schlosser auch haben. Um die Sonderzahlung erhalten zu können, setzten die tariflichen Regelungen voraus, dass am Stichtag 1. Oktober 2020 ein Arbeitsverhältnis bestand und der Beschäftigte an mindestens einem Tag zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 Anspruch auf Arbeitsentgelt hatte.
Der kommunale Arbeitgeber lehnte die Zahlung an den Schlosser ab. Die einmalig zu gewährende Corona-Sonderzahlung sei nicht in der Aktivphase der Altersteilzeit, also während der tatsächlichen Arbeit, entstanden. Der Beschäftigte habe sich zum Stichtag bereits in der Freistellungsphase befunden, so dass ihm die Sonderzahlung nicht zustehe, hieß es.
Doch das lässt sich aus den tariflichen Regelung nicht entnehmen, urteilte nun das BAG. Entscheidend sei danach nicht, ob am Stichtag eine Arbeitsleistung erbracht wurde, sondern ob in der Zeit von März bis Ende Oktober für mindestens einen Tag ein Entgeltanspruch bestanden habe. Das sei hier am Stichtag 1. Oktober 2020 auch der Fall gewesen, so das Gericht.
Allerdings könne der Kläger nur die Hälfte der Sonderzahlung, insgesamt 300 Euro, beanspruchen. Denn die vereinbarte durchschnittliche Arbeitszeit betrug laut Altersteilzeitvertrag ja auch nur die Hälfte einer Vollzeitbeschäftigung.
Nach Angaben von ver.di ist der Anspruch auf die Corona-Sonderzahlung nicht ohne Weiteres auf andere Tarifverträge übertragbar. Teilweise seien Beschäftigte in der Freistellungsphase ausdrücklich davon ausgeschlossen.
Bereits am 24. September 2019 hatte das BAG entschieden, dass in der Freistellungsphase einer Altersteilzeit kein Anspruch auf Urlaub entsteht. Arbeitnehmer könnten daher nicht verlangen, dass ihr Arbeitgeber einen Ausgleich für „nicht genommenen Urlaub“ bezahlt. Der Urlaubsanspruch sei „entsprechend der Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht“ zu berechnen. Während der Freistellungsphase bestehe aber keine Arbeitspflicht mehr, so das Gericht.
Erkranken dagegen Beschäftigte während ihrer Freistellungsphase, haben sie nicht nur weiter Anspruch auf Lohnfortzahlung, sondern bei Vorliegen einer privaten Krankentagegeldversicherung auch Anspruch auf Krankentagegeld, urteilte am 27. November 2019 der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Denn in der Freistellungsphase liege noch ein Arbeitsverhältnis vor. Der Versicherte sei noch nicht ein aus dem Arbeitsleben endgültig ausgeschiedener Altersrentner. Er könne in dieser Phase wieder in das Erwerbsleben eintreten und sich eine Arbeit suchen. Daher könne Krankentagegeld beansprucht werden.
Az.: 9 AZR 132/22 (Bundesarbeitsgericht, Corona-Sonderzahlung)
Az.: 9 AZR 481/18 (Bundesarbeitsgericht, Freistellung, Urlaubsanspruch)
Az.: IV ZR 314/17 (Bundesgerichtshof)
Karlsruhe (epd). Berufsmusiker können für die während der Covid-19-Pandemie angeordneten befristeten Auftrittsverbote und die damit verbundenen Einnahmeausfälle keine Entschädigung vom Staat verlangen. Denn die Behörden durften zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung mit den Veranstaltungsverboten die Kunst- und Berufsfreiheit der Musiker einschränken, wie der Bundesgerichtshof am 3. August in Karlsruhe urteilte. Die zeitlich befristeten Maßnahmen seien verhältnismäßig und zumutbar gewesen.
Geklagt hatte der in Bayern lebende Berufsmusiker Martin Kilger, der ein Musik- und Filmproduktionsunternehmen betreibt. Er ist außerdem Leiter einer Band. Rund 90 Prozent seiner Aufträge bestehen aus Live-Auftritten.
Als das Land Baden-Württemberg zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie ab dem 17. März 2020 ein zunächst generelles Veranstaltungsverbot erließ, konnte Kilger nicht mehr auftreten. Ab Juni waren Kulturveranstaltungen nur unter Einhaltung von Schutzvorkehrungen und mit weniger als 100 Teilnehmern erlaubt. Ab Juli 2020 wurde die Teilnehmerzahl auf 250 bei bereits vorab feststehenden Programmen erhöht.
Dem Musiker entstand dadurch ein Verdienstausfall in Höhe von 8.326 Euro. Er meinte, dass das Land dafür haften müsse. Es habe mit der Corona-Schutzverordnung unzulässig in seine Berufs- und Kunstfreiheit eingegriffen. Das Veranstaltungsverbot komme einer Enteignung gleich.
Der Bundesgerichtshof wies die Klage ab. Ein Entschädigungsanspruch bestehe nicht, da die maßgebliche Verordnung rechtmäßig gewesen sei. Das Land habe mit den Veranstaltungsverboten und -beschränkungen die Covid-19-Pandemie bekämpfen und die Bevölkerung vor den gesundheitlichen Folgen schützen wollen.
Die befristeten Maßnahmen seien auch verhältnismäßig gewesen und daher vom Kläger hinzunehmen. Zudem habe das Land die finanziellen Auswirkungen durch Corona-Soforthilfen abgemildert. So habe es Hilfen von bis zu 9.000 Euro für Kleinstunternehmer gegeben. Das Land Bayern habe weitere Hilfen zwischen 5.000 und 50.000 Euro für dort ansässige Solo-Selbstständige gewährt.
Az.: III ZR 54/22
München (epd). Während der Covid-19-Pandemie durften Einreisende aus Risikogebieten nicht generell in Quarantäne geschickt werden. Für solch eine Maßnahme ist ein individueller Ansteckungsverdacht erforderlich, urteilte am 2. August der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) zur Einreise-Quarantäneverordnung des Freistaats Bayern vom 5. November 2020.
Nach deren Bestimmungen mussten Rückkehrer aus „Risikogebieten“ zwingend für zehn Tage in Quarantäne. Maßgeblich für die Einstufung als „Risikogebiet“ war die jeweils aktuelle Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts. Betroffen waren damit alle Länder, die ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus hatten. Die bayerische Verordnung beruhte auf einer Musterverordnung des Bundes. Auch die anderen Bundesländer hatten vergleichbare Regelungen geschaffen.
Die Kläger, ein Ehepaar aus München, hielten die Zwangsquarantäne nach ihrer geplanten Auslandsreise in ein festgesetztes Risikogebiet für rechtswidrig.
Dem stimmte nun auch der VGH zu. Die Verordnung sei unwirksam. Die Einreise aus einem Risikogebiet sei „bereits grundsätzlich nicht geeignet, den für eine Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlichen Ansteckungsverdacht zu begründen“. Hierfür müssten regelmäßig eindeutige Symptome vorliegen oder ein direkter Kontakt mit einer infizierten Person bestanden haben.
Zudem habe die Verordnung für die Einstufung eines Landes als Risikogebiet auf die jeweils aktuellen Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) verwiesen. Hierfür habe es damals aber noch keine wirksame Rechtsgrundlage gegeben, so das Gericht. Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließ der VGH München gegen sein Urteil die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Az.: 20 N 20.2861
Münster, Hamburg (epd). Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist nicht verpflichtet, einem Arzt die Erlaubnis für die Einfuhr eines Betäubungsmittels zu erteilen. Außerdem darf der Arzt ein solches Mittel einem Patienten nicht zur eigenen Verfügung für eine Selbsttötung überlassen, entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster laut einem am 9. August veröffentlichten Eilbeschluss. Damit bestätigte es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Antragsteller war der Leiter des Ärzteteams des Vereins Sterbehilfe in Hamburg.
Der Arzt will nach Angaben des Gerichts seinen Patienten, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen, das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital zu ihrer eigenen Verfügung überlassen. Da das Mittel in Deutschland derzeit nicht über Apotheken bezogen werden könne, habe er es mithilfe der Züricher Geschäftsstelle des Vereins aus der Schweiz nach Deutschland einführen wollen. Einen entsprechenden Eilantrag hatte das Verwaltungsgericht Köln zuvor abgelehnt. Die Beschwerde des Arztes beim Oberverwaltungsgericht in Münster hatte keinen Erfolg.
Laut Betäubungsmittelgesetz seien Ärzte nicht berechtigt, ihren Patienten Betäubungsmittel zur freien Verfügung überlassen, erläuterte das Oberverwaltungsgericht. Ein Arzt dürfe demnach Betäubungsmittel nur verschreiben, verabreichen oder seinen Patienten zum unmittelbaren Verbrauch überlassen. Dabei habe der Patient keine eigene Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel.
Zwar könne der Patient durch eine ärztliche Verschreibung Betäubungsmittel zur freien Verfügung erhalten, führte das Gericht weiter aus. Die Abgabe eines verschriebenen Betäubungsmittels an die Patienten sei jedoch allein Apotheken vorbehalten. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte die Entscheidung. Fragwürdige Organisationen versuchten, das Betäubungsmittelrecht für ihre Zwecke zu instrumentalisieren, kritisierte der Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch. Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts sei hier ein Riegel vorgeschoben worden. Dennoch bleibe der Gesetzgeber gefordert, Suizidassistenz gegen eine Gebühr zu verhindern. „Denn wo Geld fließt, ist die Autonomie in Gefahr“, warnte Brysch.
Die Praxis zeige, dass die Sterbehilfeorganisationen nicht auf das Tötungspräparat aus der Schweiz angewiesen seien, sagte Brysch weiter. Jährlich werde mehreren Hundert Menschen mit anderen Mitteln zur Selbsttötung verholfen.
Az: 9 B 194/23
Landshut (epd). Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen Long-Covid-Patienten bei der Kostenübernahme von noch nicht abschließend positiv bewerteten Behandlungen im Stich lassen. Gibt es noch keine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und sind bisherige Therapien erfolglos geblieben, kann die Krankenkasse zur Übernahme der Kosten für eine erfolgversprechende maschinelle Blutwäsche verpflichtet sein, entschied das Sozialgericht Landshut in einem am 3. August veröffentlichten Beschluss. Es verpflichtete im Eilverfahren eine Krankenkasse, die Kosten von wöchentlich 1.000 Euro für die ärztlich vorgeschlagene Behandlung zu bezahlen.
Im konkreten Fall hatte die Klägerin im März 2022 sich mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 infiziert. Der Krankheitsverlauf der damals 21-jährigen Frau verlief zunächst milde. Doch nach drei Wochen fühlte sie sich benommen, konnte sich nicht mehr konzentrieren und war körperlich kaum noch belastbar. Atemnot, Herzrasen und nervlich bedingte Schmerzen kamen hinzu.
Ärztliche Therapien gegen die einzelnen Symptome blieben erfolglos. Erst eine sogenannte Doppelfiltrationsplasmapherese, eine Blutwäsche außerhalb des Körpers, führte zur Linderung des bis dahin anhaltenden Beschwerden.
Die Behandlungskosten in Höhe von 1.000 Euro pro wöchentlicher Sitzung wollte die Krankenkasse trotz eines vorliegenden fachärztlichen Gutachtens nicht bezahlen. Die Behandlungsmethode sei noch nicht vom G-BA, der über den Leistungskatalog der Krankenkassen entscheidet, bewertet worden, lautete die Begründung.
Das Sozialgericht verpflichtete die Krankenkasse jetzt aber dazu, zumindest bis Ende des Hauptverfahrens die Therapie zu bezahlen. Die Klägerin leide an einer besonders schweren Erkrankung, für die es noch keine anerkannte Behandlungsmethode gebe. In solchen Fällen hätten die Patienten Anspruch auch auf noch nicht anerkannte Behandlungen, „wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht“, befand das Gericht.
Im vorliegenden Fall hätten die behandelnden Ärzte ohne Erfolg verschiedene Therapien ausprobiert. Dagegen habe sich nur mit der Blutwäsche eine Aussicht auf Heilung oder Besserung ergeben. Die Klägerin müsse für die Kostenübernahme auch nicht bis Ende des Hauptverfahrens abwarten, weil mit den Symptomen eine „notstandsähnliche Extremsituation“ vorliege.
Az.: S 10 KR 150/23 ER
Magdeburg (epd). Thomas Keitzl wird zum Jahreswechsel Direktor des Diözesan-Caritasverbandes Magdeburg und folgt in dem Amt auf Cornelia Piekarski, die seit Dezember 2022 als Vorstandsmitglied beim Caritasverband für das Erzbistum Berlin tätig ist. Damit ist der Vorstand, dem auch Thomas Thorak, Ralf Breuer und Peter Zur angehören, wieder komplett.
Bischof Gerhard Feige, der Aufsichtsratsvorsitzende Egbert G. Strebinger und der Vorstandsvorsitzende des Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg, Thomas Thorak, lobten Keitzl als echten „Caritäter“. Bei der Caritas im Norden habe er ein Jahrzehnt lang als Vorstandsmitglied für Reformen und Fortschritte gesorgt - und das in durchaus nicht immer einfachen Zeiten. Er bringe viel Expertise mit, die dringend gebraucht werde, denn auch die Caritas müsse sich für die Zukunft aufstellen.
Keitzl wechselte im Jahr 2013 aus dem Metier des Wirtschaftsprüfers in den Bereich der Wohlfahrtspflege und übernahm die Aufgabe des Verwaltungsleiters der Caritas Mecklenburg, die er 2018 als Caritasdirektor des Teilverbandes in die Fusion führte. Er war im Erneuerungsprozess vor allem mit der wirtschaftlichen Analyse der künftigen Caritas im Norden befasst und maßgeblich an der Konsolidierung ihrer finanziellen Situation und am Aufbau einer diözesanen Finanzabteilung beteiligt.
Keitzl sei nicht nur als ausgewiesener Fachmann Teil der Caritas-Familie. „Zudem ist er ein Kind des Bistums: 1976 in Lutherstadt Wittenberg geboren, ist er unserer Region und den Menschen, die hier leben, auf vielfältige Art und Weise verbunden“, so Feige.
Stephan Werner (47), Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Thüringen, ist tot. Er starb am 5. August im Urlaub bei dem Versuch, einen Menschen aus dem Wasser zu retten, teilte der Verband mit. „Stefan Werner hat sich mit Hingabe und Leidenschaft für die Belange sozial Benachteiligter eingesetzt. Seine herausragende Arbeit im Paritätischen Thüringen und für den Freistaat hat nicht nur die Organisation geprägt, sondern auch zahlreiche Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützt und ihnen Hoffnung geschenkt“, heißt es in der Mitteilung. Werner hatte am 1. Januar 2017 das Amt des Landesgeschäftsführers übernommen. Zugleich wurde er Direktor der Paritätischen BuntStiftung Thüringen. Er trat in beiden Positionen die Nachfolge von Reinhard Müller an, der zum 31. Dezember 2016 nach fast 25 Jahren in den Ruhestand gegangen ist. Werner war seit 2003 beim Paritätischen Thüringen tätig, zunächst als Referent für Armutsfragen, Gemeinwesenarbeit, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit.
Berthold Haase hat im Vorstand der v. Bodelschwinghschen Stiftungen die Zuständigkeit von Ingmar Steinhart für Bethel.regional übernommen. Der Wechsel fand am 1. August statt. Steinhart ging Ende Juli nach 23 Jahren Tätigkeit in Bethel in den Ruhestand. Ebenso ist Haase im Leitungsgremium für die Themenfelder Eingliederungshilfe, Psychiatrie und Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen zuständig. Er ist seit dem Beitritt der Stiftung Eben-Ezer in den Bethel-Verbund im Januar 2022 Mitglied des Vorstandes in Bethel. Steinhart war seit 2017 Vorstandsmitglied. Zuvor war er Geschäftsführer des Stiftungsbereichs Bethel.regional am Sitz in Dortmund. Der Aufgabenbereich Digitale Teilhabe, für den bislang Steinhart zuständig war, wird laut Bethel künftig beim Vorstandsvorsitzenden Ulrich Pohl angegliedert.
Martin Reiche (49) ist seit 1. August Leiter der Diakonischen Schulen Lobetal. Zum Dienstantritt sagte er: „Ich mag diese Art von Stiftung, und mir liegt sehr daran, die reiche Tradition mit modernen Ideen zu verbinden.“ Reiche startete nach dem Lehramtsstudium für die Sekundarstufen II und I (Schwerpunkt Musik und Deutsch) als Dozent in der Hoffbauer gGmbH auf Potsdam Hermannswerder. Berufsbegleitend absolvierte er den Masterstudiengang Schulentwicklung und Qualitätssicherung. 2014 wechselte er zur Stephanus Bildung gGmbH. Dort war er zuletzt Geschäftsbereichsleiter Stephanus Bildung und Prokurist der Stephanus gGmbH.
Hubert Schindler, Arzt und Professor, ist neuer Vorsitzender des Stiftungsrates der Deutschen PalliativStiftung. In 18 Jahren als Repräsentant der Ersatzkassenverbände in Hessen wurde er zu einem Pionier der Vertragsgestaltung zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, heißt es in einer Mitteilung vom 7. August. Die Deutsche PalliativStiftung mit Sitz in Fulda und Berlin engagiert sich seit 2010 dafür, dass jeder Mensch die Möglichkeit hat, an einem vertrauten Ort, inmitten vertrauter Menschen, ohne körperliche Beschwerden und unter ganzheitlicher Betreuung sein Leben bis zum Ende leben zu können.
Robert Lubitz ist neuer Direktor des Arbeitsgerichts Rosenheim in Bayern. Er tritt die Nachfolge von Ewald Helml, der das Gericht von 2016 bis 2022 führte. Lubitz, ein promovierter Jurist, wurde 1975 in München geboren. Er begann seine beruflichen Tätigkeiten 2010 beim Arbeitsgericht Rosenheim. Im Dezember 2012 wurde er ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Rosenheim. „Tatkräftig und souverän wird er das Arbeitsgericht in die Zukunft führen. Ich wünsche ihm viel Erfolg, eine glückliche Hand bei allen Entscheidungen und der Leitung des Gerichts“, sagte Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU).
Margie Baruela (31) von den Philippinen ist als „Schleswig-Holsteins beliebtester Pflegeprofi“ ausgezeichnet worden. Baruela lebt seit vier Jahren in Deutschland und ist examinierte Pflegekraft auf einer Station für chirurgische und urologische Patientinnen und Patienten an den Sana Kliniken Lübeck. Bei einer Feierstunde wurde ihr am 7. August von Justiz- und Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) die Urkunde überreicht. „Frau Baruela steht stellvertretend für professionelle Pflegekräfte, die sich mit Freude und voller Leidenschaft ihrem Beruf widmen“, sagte die Ministerin. Ihr Beispiel zeige nicht nur, wie Integration gelingen könne, sondern auch, wie Fachkräfte aus dem Ausland zu einer guten Qualität in der Pflege beitragen könnten. Baruelas Werdegang sei vorbildlich.
24.8.:
Online-Kurs „Kita-Recht für Leitungskräfte“
der Paritätischen Akademie Hamburg
Tel.: 040/415201-66
28.-31.8. Berlin:
Fortbildung „Bundesrahmenhandbuch Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt“
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/48837-495
30.8. Berlin:
Seminar „Grundlagen des Arbeitsrechtes in Einrichtungen der Sozialwirtschaft - Gestaltungsspielräume nutzen“
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/98817-159
31.8. Berlin:
Seminar „Einfach empfehlenswert! MitarbeiterInnen als MarkenbotschafterInnen“
der Paritätischen Akademie Berlin
Tel. 030/275828221
31.8. Berlin:
Seminar „Datenschutz in sozialen Einrichtungen“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 0251/48261-173
31.8. Berlin:
Seminar „Betriebsverfassungsrecht aus Arbeitgebersicht“
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/98817159
31.8.:
Webinar „Rechtliche Rahmenbedingungen und Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung“
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/98817-159
September
4.-5.9. Berlin:
Seminar „Recht auf Risiko?! Selbstschädigendes Verhalten von KlientInnen in der Assistenz“
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/48837-495
4.-13.9.:
Online-Kurs „Grundlagen des strategischen Managements für die Sozialwirtschaft“
der Paritätischen Akademie Berlin
Tel.: 030/275828227
5.9. Köln:
Seminar „Interne Revision bei gemeinnützigen Trägern“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 02203/8997-119
7.9. Köln:
Seminar „Kostenrechnung für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste“
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/98817-159
13.-14.9.:
Online-Seminar „Datenschutz und Social Media“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/2001700
15.-22.9.:
Online-Kurs „Leichte Sprache - Regeln und Anwendung“
Tel.: 030/26309-139
18.-20.9.:
Online-Kurs „Auf ein Wort - Beratung: kurz, knapp, sofort“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761 200 1700
22.9.:
Online-Seminar „Klimaziele identifizieren, validieren & kommunizieren“
der Paritätischen Akademie Berlin
Tel.: 030/275828211
25.-28.9.:
38. Bundesweite Streetworker-Tagung „Armut, Klassismus, psychische Krisen: Wie alles dann doch zusammen hängt“
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/ 488 37-495
28.-29.9. Berlin:
„Deutscher Pflegetag 2023“
Tel.: 030/300669-0