Düsseldorf (epd). Die nordrhein-westfälische Landesregierung plant weitere Schritte zur Entlastung der Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Nach einem Vorschlag des NRW-Kabinetts sollen die Schutzsuchenden, die in Landesunterkünften untergebracht sind, unabhängig vom Einrichtungstyp künftig eins zu eins - also zu 100 Prozent - auf die zahlenmäßige Aufnahmeverpflichtung der Kommunen angerechnet werden, wie NRW-Fluchtministerin Josefine Paul (Grüne) am 8. August in Düsseldorf mitteilte.
Eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge habe das Kabinett in seiner jüngsten Sitzung am Dienstag beschlossen, erklärte die Ministerin. Die zunächst vorgesehene Befristung auf fünf Jahre werde im Gesetzesentwurf gestrichen. Damit kommt das Land einer Forderung der Kommunen nach. Das dafür erforderliche Gesetzgebungsverfahren werde zügig angestoßen.
Bisher vermindert sich den Angaben nach die Aufnahmeverpflichtung einer Kommune gestaffelt: um 50 Prozent der Kapazitätszahl einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) beziehungsweise einer Notunterkunft (NU) sowie um 70 Prozent bei einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), die auf dem eigenen Gemeindegebiet durch das Land betrieben wird. Nordrhein-Westfalen verfügt derzeit über insgesamt 45 Landesunterkünfte: fünf EAE, 28 ZUE und elf NU. Seit Beginn des Ukrainekrieges haben dem Ministerium zufolge rund 222.000 Menschen aus der Ukraine in NRW Schutz gefunden, hinzu kommen seit Jahresanfang rund 30.000 Asylsuchende.
Paul betonte, dass die Landesregierung bei der Unterbringung von Geflüchteten auf eine enge Kooperation mit den Kommunen und die Akzeptanz vor Ort angewiesen sei. „Wir wollen mit dieser Regelung angesichts der herausfordernden Lage für die Kommunen einen Anreiz setzen, damit sich mehr Kommunen bereit erklären, den Weg für eine Landeseinrichtung auf ihrem Gemeindegebiet zu ebnen und gleichzeitig eine höhere Akzeptanz der Landeseinrichtungen vor Ort erzielt wird.“