es kam, wie erwartet: Die Vorschläge einer Regierungskommission für eine Reform des Abtreibungsrechts lösten scharfe Diskussionen aus - das Thema ist und bleibt heikel. Empfohlen wurde eine Liberalisierung des Rechts bei Schwangerschaftsabbrüchen. Doch ob die Regierung das überhaupt umsetzt, lässt sie offen. Dennoch: Laut hörbare Kritik an den strittigen Vorschlägen äußerten Union, FDP und katholische Verbände. Zustimmung kommt von den Evangelischen Frauen in Deutschland. Der Abtreibungsparagraf im Strafrecht sei keine „angemessene Lösung für die Verhinderung von Abtreibungen“, sagte die Vorsitzende Angelika Weigt-Blätgen. Sabine Simon, Leiterin der Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Evangelischen Beratungszentrum München, sagt im Interview: „Das wäre eine richtige, zeitgemäße und angemessene Entscheidung, die nicht dazu führen würde, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche steigt.“
Der Bundestag hat nach langen Diskussionen das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Es erleichtert trans- und intergeschlechtlichen Personen, ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Die Bewertung der Sozialverbände fällt überwiegend positiv aus, doch es gibt auch Kritik. So betont der Lesben- und Schwulenverband, es gebe weiteren Handlungsbedarf bei der Gleichstellung trans-, intergeschlechtlicher und nicht-binärer Personen. Das betreffe etwa die rechtliche Absicherung von Gesundheitsleistungen und die Entschädigung für diejenigen, die sich nach dem alten Verfahren des Transsexuellengesetzes scheiden oder sterilisieren lassen mussten.
Die CDU hat mit ihrer „Neuen Grundsicherung“ jüngst ein eigenes Konzept sozialer Unterstützung vorgelegt. Sie will den Druck auf Arbeitslose erhöhen. IAB-Forscher Joachim Wolff zeigt sich im Interview skeptisch. Vor allem bei der geplanten Verschärfung von Sanktionen meldet er Bedenken an: „Sie müssen verhältnismäßig sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht klar betont.“ Hohe Kürzungen seien nicht der richtige Weg, so der Experte.
Die Caritas wirbt dafür, den Umgang mit Corona „konstruktiv-kritisch aufzuarbeiten“. Der Verband zieht ein Jahr nach dem Ende der Pandemie eine kritische Bilanz. Die sozialen und psychischen Folgen der Krise seien noch immer spürbar. Die Spuren der Pandemie seien „tief in die Gesellschaft eingraviert“, sagte Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen hätten sich verdoppelt.
Ende Mai will das Bundeskabinett das Gesetz gegen Kindesmissbrauch beschließen. Der Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“, der sich in der regierungsinternen Abstimmung um Monate verzögert hatte, wurde jetzt veröffentlicht. Kern des Vorhabens ist die Aufwertung und gesetzliche Verankerung des Amtes der unabhängigen Missbrauchsbeauftragten. epd sozial gibt einen Überblick.
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Ihr Dirk Baas
Berlin (epd). Der Deutsche Caritasverband und der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) lehnen die Kommissionsvorschläge zur Reform des Paragrafen 218 ab. Sie appellieren an die Politik, den Empfehlungen nicht zu folgen, denn ihre ethischen, lebenspraktischen und gesellschaftlichen Implikationen seien außerordentlich weitreichend.
„Wer das Selbstbestimmungsrecht der Mutter und das Lebensrecht des Kindes im Schwangerschaftskonflikt gleichermaßen respektieren und in ihrer spannungsreichen Beziehung überzeugend schützen will, darf nicht die Menschenwürde des ungeborenen Kindes zur Disposition stellen“, betonte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa.
Die Schlussfolgerungen der Kommission zum Schwangerschaftskonfliktrecht seien polarisierend und lebensfremd. „Sie versuchen, den Schwangerschaftskonflikt einseitig aufzulösen, indem für das ungeborene Kind nur ein eingeschränkter und dazu willkürlich gestufter Schutz seiner Menschenwürde angenommen wird.“
„Die Politik muss übereilte Entschlüsse vermeiden und in der Diskussion, die uns bevorsteht, die Expertise aus der Praxis einbeziehen. Diese gibt es nicht zuletzt in der Begleitung und Beratung von Frauen und jungen Familien in Beratungsstellen und anderen sozialen Diensten“, erläuterte Yvonne Fritz, Vorständin des SkF: „Die Beratung kann Frauen auch schützen, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen, wenn sie von ihrem Umfeld unter Druck gesetzt werden. Die Beratungspflicht muss daher unabdingbar erhalten bleiben.“
Auch die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, sprach sich gegen eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen aus. Sie sei „irritiert“, so die Präsidentin, „dass ohne Not an den Pfeilern des Paragrafen 218 StGB gesägt wird. Das Konzept der doppelten Anwaltschaft für Frau und Kind, das diesem Paragrafen zugrunde liegt, hat sich bewährt.“ Sie forderte die Beibehaltung des bestehenden Rechts und der damit verbundenen Beratungspflicht. „Die Kommission hat ja erfreulicherweise auch deutlich gemacht, wie wichtig gerade im Schwangerschaftskonflikt Beratung ist und dass ein Abbau des Beratungsangebots ein No-Go wäre“, sagte Stetter-Karp.
Dass die Kommission die Leihmutterschaft skeptisch betrachte, entspreche der Position des ZdK. „Zunächst müssen die Risiken genau in den Blick genommen werden. Die Gefahr der Ausbeutung von Frauen sowie die Frage, welche rechtlichen Konflikte entstehen, bedürfen einer groß angelegten gesellschaftlichen Befassung mit der Frage.“ Der Empfehlung der Kommission, die Eizellenspende vom Prinzip her zu legalisieren, könne das ZdK nicht folgen.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfiehlt eine Reform des Abtreibungsrechts in Deutschland. In ihrem am 15. April in Berlin vorgestellten Bericht rät das Gremium, Abtreibungen im frühen Stadium der Schwangerschaft zu erlauben und nicht mehr im Strafrecht zu regulieren. Für späte Schwangerschaftsabbrüche empfiehlt sie, am Verbot festzuhalten.
Bislang gilt, dass Abtreibungen grundsätzlich rechtswidrig, in einer bestimmten Frist und nach Beratung aber erlaubt sind. Die Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen sei nicht haltbar, sagte die Koordinatorin der für das Thema zuständigen Arbeitsgruppe der Kommission, die Rechtsprofessorin Liane Wörner. Die Kommission begründet ihre Empfehlung mit der Abwägung der widerstreitenden Rechte bei Schwangerschaftsabbrüchen: Während sie im frühen Stadium das Recht der Frau auf Selbstbestimmung stärker ausgeprägt sieht, überwiege in der Spätphase einer Schwangerschaft eher das Lebensrecht des Ungeboren. Ob die Bundesregierung oder der Bundestag noch in dieser Wahlperiode eine Reform angehen, blieb zunächst offen.
Die Spätphase beginnt für die Kommission mit dem Zeitpunkt, ab dem der Fötus außerhalb des Mutterleibs lebensfähig ist, also etwa der 22. Schwangerschaftswoche. In der mittleren Phase sieht die Kommission den Gesetzgeber in der Pflicht zu definieren, was unter welchen Voraussetzungen erlaubt ist. In jeder Phase fordert die Kommission ein Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch, wenn die Frau gesundheitlich gefährdet oder Opfer eine Vergewaltigung ist. Eine Beratungspflicht hält die Kommission weiter für denkbar, sieht sie aber nicht als Muss.
Die derzeitige Regelung des Abtreibungsrechts sei Ergebnis einer langen gesellschaftlichen Diskussion, sagte die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, am 16. April dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Den etablierten Kompromiss wieder aufzukündigen, lehnen wir aus diesen Gründen nach wie vor klar ab“, ergänzte sie.
Helling-Plahr sagte, es müsse vielmehr die häufig unzureichende Versorgungslage ungewollt Schwangerer stärker in den Fokus genommen werden. „Die Anzahl der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, hat sich in den vergangenen 20 Jahren nahezu halbiert“, sagte sie. Benötigt würden hierbei gesundheitspolitische Maßnahmen, „keine rechtspolitischen“.
Widerstand gegen eine Änderung der jetzigen Rechtslage kommt auch aus der Union. Es gebe schon heute die Möglichkeit, straffrei abtreiben zu können, sagte Dorothee Bär (CSU) dem Sender ntv. Es gehe auch darum, das ungeborene Leben zu schützen. Kritik ernten die Empfehlungen auch bei katholischer Kirche und ihr nahestehenden Organisationen.
Die katholischen Bischöfe bezeichneten die Empfehlungen als einseitig. Eine Relativierung, Einschränkung oder Abstufung des Grundrechts auf Leben halte man für falsch, erklärten sie. „Die Ergebnisse zur Neukonzeption des Schwangerschaftsabbruchs betrachten wir als zu einseitig. Die geltende Rechtslage schützt sowohl Selbstbestimmung und Gesundheit der Frau als auch das ungeborene Kind.“
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte dagegen in einer Stellungnahme für die Kommission im Oktober ebenfalls für eine teilweise Streichung des Abtreibungsverbots aus dem Strafrecht plädiert, was in der evangelischen Kirche für eine kontroverse Debatte sorgte. Eine Sprecherin der EKD verwies am 15. April auf eine interne Arbeitsgruppe, die die ethischen Aspekte einer möglichen Änderung der Rechtslage nun nochmals berät.
Zustimmung für den Vorschlag, frühe Abtreibungen außerhalb des Strafrechts zu regeln, kam von den Evangelischen Frauen in Deutschland (EFiD). Der Abtreibungsparagraf im Strafrecht sei keine „angemessene Lösung für die Verhinderung von Abtreibungen“, sagte die EFiD-Vorsitzende Angelika Weigt-Blätgen.
Für eine mögliche Reform des Abtreibungsrechts hält der Sozialethiker Peter Dabrock Gesprächsangebote der Ampel-Koalition an die Opposition für unabdingbar. „Eine Reform kann nur dann gelingen und gesellschaftlich befriedend wirken, wenn man in der noch anstehenden politischen Debatte mehr Positionen einbezieht als die des progressiven Klientels der Gesellschaft, ideologische Gräben auf allen Seiten verlässt und sich aufeinander zubewegt“, sagte der evangelische Theologe und frühere Vorsitzende des Deutschen Ethikrats in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Es sei keine Frage der Zeit, „sondern der Gesprächsbereitschaft auf allen Seiten, ob man eine Gesetzesregelung zügig angeht“.
München (epd). Sabine Simon ist Leiterin der staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Evangelischen Beratungszentrum München. Sie begrüßt die Vorschläge der Kommission und sagt: „Das wäre eine richtige, zeitgemäße und angemessene Entscheidung, die nicht dazu führen würde, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche steigt.“ Die Fragen stellte Christiane Ried.
epd sozial: Frau Simon, in Deutschland wird darüber debattiert, ob Schwangerschaftsabbrüche in einem frühen Stadium legal sein sollen. Was meinen Sie?
Simon: Ich bin dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten zwölf oder 14 Wochen legalisiert und nicht mehr als rechtswidrige und nur in Ausnahmefällen straffreie Straftat im Strafgesetzbuch definiert werden. Das wäre meines Erachtens eine richtige, zeitgemäße und angemessene Entscheidung, die nicht dazu führen würde, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche steigt.
epd: Warum sind Sie sich da so sicher?
Simon: Vielen Frauen ist gar nicht bewusst, dass ein Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche bislang offiziell als Straftat gilt. Das bekommen sie dann oft erst in den Pflichtberatungsgesprächen mit. Nach meiner Erfahrung hat das aber auch noch keine Frau davon abgehalten, einen Abbruch vornehmen zu lassen.
epd: Vor allem die Unions-Parteien wehren sich mit zum Teil harschen Worten gegen eine mögliche Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Warum eigentlich?
Simon: Gegnern von Schwangerschaftsabbrüchen geht es um den Schutz des ungeborenen Lebens - dass also mehr Frauen sich für ihr ungeborenes Baby entscheiden. Und da zeigen Studien seit Jahren recht klar, was die Politik tun müsste, um die Zahl der ungewollten Schwangerschaften zu verringern: Es braucht unter anderem eine gute Aufklärung und einen kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln, zumindest für Frauen mit geringem Einkommen. Da hat Deutschland einen Nachholbedarf. Verhütungsmittel, insbesondere die für Frauen, sind ja nicht gerade günstig. Und dennoch wird es, trotz der besten Prävention, immer ungeplante und unerwünschte Schwangerschaften geben.
epd: Die bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) sieht den gesellschaftlichen Frieden in Gefahr, wenn Paragraf 218 abgeschafft würde. Ist es wirklich so schlimm?
Simon: Nein, ich sehe das etwas anders. Es gab noch nie einen wirklichen gesellschaftlichen Konsens oder „Frieden“ in der Debatte um den Schwangerschaftsabbruch. Das wird vielleicht auch nie der Fall sein. Es gibt seit einigen Jahren wieder ein breites Engagement von vielen Menschen, vor allem der jüngeren Generation, für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Wir dürfen, wie ich finde, dieser Debatte nicht ausweichen.
epd: Deutschland hat die UN-Frauenrechtskonvention vor vielen Jahren ratifiziert und wird regelmäßig gerügt für die Regelung im Strafgesetzbuch. Was genau wird Deutschland vorgeworfen?
Simon: Das sind wohl im Wesentlichen drei Punkte, die neben der Kritik an der strafrechtlichen Regelung immer wieder genannt werden: die Pflichtberatung, die drei Tage Wartezeit nach der Beratung und die fehlende generelle Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen. Das alles entspricht im Übrigen auch nicht den aktuellen Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation zum Schwangerschaftsabbruch.
epd: Hat sich denn etwas seit dem abgeschafften Werbeverbot vor zwei Jahren getan? Hat sich die Versorgung für die Frauen verbessert? Oder lassen jetzt mehr Frauen eine Abtreibung durchführen?
Simon: Nein. Allein das Wort „Werbeverbot“ finde ich schon irreführend. Kein Arzt hat meines Wissens je für Abbrüche geworben - im Sinne von drei zum Preis von zwei. Es geht um sachliche Informationen darüber, bei wem oder wo ein Abbruch vorgenommen werden kann und wie er abläuft. Mehr nicht. Die Zahl der Abbrüche in Deutschland hat sich seit Jahren um die 100.000 pro Jahr eingependelt. Ich habe auch gar nicht wahrgenommen, dass Arztpraxen oder Kliniken seitdem mehr auf ihrer Homepage informieren oder ihre Adresse auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlichen. Im Gegenteil: Es ist für betroffene Frauen immer noch mühsam, herauszufinden, wo man eine Schwangerschaft beenden kann. Und die Versorgungslage in Bayern, ist, wie gesagt, in vielen Teilen auch nicht besser geworden.
epd: Sie arbeiten in einer evangelischen Beratungsstelle. Was sagt denn eigentlich Ihre Kirche zu Schwangerschaftsabbrüchen?
Simon: Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die Diakonie Deutschland und die Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung durften für die Kommission jeweils eigene Stellungnahmen verfassen. Die Antworten sind bei allen sehr differenziert ausgefallen, wie ich finde. Grundsätzlich sprechen sich alle drei für eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur zwölften Woche aus sowie für eine Beratungsstruktur. Ob es dabei weiterhin eine verpflichtende psychosoziale Beratung geben sollte, dazu gibt es unterschiedliche Schlussfolgerungen und noch keine abschließende Haltung.
epd: Vor allem die Unions-Parteien und konservative Stimmen warnen vor einem Wegfall der Pflichtberatung. Was sagen Sie dazu?
Simon: Da schlagen tatsächlich zwei Herzen in meiner Brust. Frauen sollen natürlich nicht bevormundet oder als Opfer behandelt werden. Die meisten wissen, was sie tun und was sie wollen. Viele Beratebn sagen uns aber auch, dass sie vermutlich freiwillig nicht gekommen wären - aus Scham, aus Angst vor Belehrungen und Beeinflussung, aus Unwissenheit, was professionelle psychosoziale Beratung eigentlich ist. Die Hemmschwelle, eine Beratung aufzusuchen, ist einfach auch für viele hoch. Von daher: Sollte eine Pflichtberatung wegfallen, dann sollte man sich klarmachen, dass einige Frauen durchs Raster fallen, und überlegen, wie man diese doch erreicht.
Berlin (epd). Nach dem Beschluss des Bundestages, eine gesetzliche Grundlage für die Bezahlkarte für Flüchtlinge beschlossen, zu schaffen, reißt die Kritik an dem Vorhaben nicht ab. Die Diakonie appellierte an die Länder und Kommunen, die Bezahlkarten so auszugestalten, dass sie „sinnvoll und diskriminierungsfrei“ genutzt werden können.
Sozialvorständin Maria Loheide sagte: „Die Bezahlkarte sollte nur zum Einsatz kommen, wenn dadurch der Verwaltungsaufwand sinkt oder es der Digitalisierung dient.“ Eine Bezahlkarte ohne Kontofunktionen und mit Auszahlungsbeschränkungen sei entmündigend und wirke der Integration entgegen. „Spätestens nach 36 Monaten, wenn die Menschen keine reduzierten Leistungen mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sollte ohnehin klar sein: Konto vor Bezahlkarte.“
Der Paritätische Wohlstandsverband hingegen forderte die Länder und Kommunen auf, ganz auf eine Einführung der Bezahlkarte zu verzichten. Sie sei ein „Instrument zur Gängelung, Kontrolle und Diskriminierung Geflüchteter im Asylbewerberleistungsbezug“, rügte Hauptvorstand Ulrich Schneider.
Zwar enthalte das Gesetz nun einige Verbesserungen gegenüber dem Gesetzesentwurf, die auf Drängen von Bündnis 90/Die Grünen aufgenommen wurden, dennoch bleibe die grundsätzliche Kritik des Verbandes an der Einführung von Bezahlkarten bestehen. Tatsächlich werde die Einführung von Bezahlkarten die Ausgrenzung Geflüchteter vorantreiben und ihre Armut verstärken, warnte Schneider.
Mit den überwiegenden Stimmen der Ampel-Fraktionen sowie der von AfD und der Gruppe Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) stimmte das Parlament am 12. April für eine entsprechende Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Doch die Kritik an dem Vorhaben verstummt nicht. Fachleute und Sozial- und Flüchtlingsverbände halten die Bezahlkarte weiter für überflüssig und diskriminierend.
Der Migrations- und Arbeitsmarkforscher Herbert Brücker rief die Bundesländer auf, die Bezahlkarten mit großzügigen Nutzungsmöglichkeiten auszustatten. „Wenn die Einkaufs- und Konsummöglichkeiten stark begrenzt werden, hat das negative Auswirkungen auf die Integration der betroffenen Menschen“, sagte er im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Räumlich eingeschränkte Bezahlmöglichkeiten behinderten die Mobilität, schränkten die Kontakte zur einheimischen Bevölkerung ein und behinderten auch die Suche nach Arbeit, sagte der Forscher vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Berliner Instituts für Integrations- und Migrationsforschung (BIM) an der Humboldt Universität.
„Für Flucht gibt es keine einfachen Erklärungen“, sagte Friederike Römer vom DeZIM dem epd. „Studien zu langfristigen globalen Trends zeigen, dass Fluchtbewegungen vor allem von den Bedingungen und Konflikten in den Herkunftsländern beeinflusst werden und weniger von der Aufnahmepraxis in den Zielländern.“ Wenn also sogenannte „Pull-Faktoren“ verändert würden, wirke sich das wahrscheinlich auf Teilhabe und Wohlergehen Geflüchteter aus, aber wohl kaum auf ihre Zahl.
Im neuen Gesetz wird die Bezahlkarte künftig ausdrücklich erwähnt und festgelegt, dass Sozialleistungen vorrangig in dieser Form statt bar ausgezahlt werden sollen. Union und Linke sowie die Grünen-Abgeordnete Canan Bayram stimmten gegen die Regelung.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wies im Bundestag darauf hin, dass mit der Bezahlkarte Überweisungen ins Ausland künftig nicht mehr möglich sind. Es sei dringend erforderlich gewesen, dem menschenverachtenden Modell von Schleppern und Schleusern so zusätzliche Schranken zu setzen.
Die Bezahlkarte ist eine Geldkarte ohne Kontobindung, über die Flüchtlinge künftig ihre Sozialleistungen ausbezahlt bekommen sollen. Gleichzeitig funktioniert sie als Zahlmittel. Bund und Länder hatten sich im November darauf verständigt, eine möglichst bundesweit einheitliche Bezahlkarte einzuführen.
Sie sind der Auffassung, dass finanzielle Anreize für die Flucht nach Deutschland reduziert werden, wenn dadurch die Auszahlung von Bargeld begrenzt und Überweisungen in die Heimat unterbunden werden. An der Höhe der Asylbewerberleistungen, die unterhalb des Bürgergelds liegen, ändert sich dadurch aber nichts. Alleinstehende Flüchtlinge erhalten derzeit 460 Euro im Monat, 413 Euro, wenn sie in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind.
Eine bundesweit einheitliche Bezahlkarte wird es nach aktuellem Stand nicht geben. 14 der 16 Bundesländer wollen ein gemeinsames System, bei dem jedes Land aber Details wie Bargeldbeschränkungen oder eine Beschränkung der Funktion nur auf den Landkreis selbst festlegen kann. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen ein eigenes System.
Berlin (epd). Laut Friederike Römer, promovierte Soziologin und Co-Leiterin der Abteilung Konsens und Konflikt im DeZIM, gibt es für Flucht keine einfachen Erklärungen. Doch Studien zu langfristigen globalen Trends zeigten, „dass Fluchtbewegungen vor allem von Bedingungen und Konflikten in den Herkunftsländern beeinflusst werden und weniger von der Aufnahmepraxis in den Zielländern“. Die Fragen stellte Dirk Baas.
epd sozial: Ihr Institut sagt: „Die Diskussion um die Bezahlkarte stellt einen scheinbaren Zusammenhang von Migration und hohen Sozialleistungen her. Ein Zusammenhang, der bei näherer Betrachtung wissenschaftlich nicht belegt werden kann.“ Warum hält sich dieses Narrativ so hartnäckig?
Friederike Römer: Diese These hält sich so hartnäckig, weil sie zwei in der Gesellschaft verwurzelte Denkmuster kombiniert. Armen Menschen wird schnell unterstellt, selbst schuld an ihrer Situation zu sein. Hinzu kommen rassistische Zuschreibungen. Im Ergebnis wird Migrantinnen und Migranten dann unterstellt, Sozialleistungen zu missbrauchen. So eine stark vereinfachte Darstellung macht es leicht, Sozialleistungen zu kürzen und den Rückhalt für den Wohlfahrtsstaat in der Bevölkerung zu untergraben. Für bestimmte politische Akteure ist das nützlich.
epd: Was sind die Erkenntnisse aus der Forschung?
Römer: Aus wissenschaftlicher Sicht sind Sozialleistungen kein relevanter Faktor, wenn es darum geht, Migration zu erklären. Es gibt zwar Studien, die einen Zusammenhang finden, etwa die oft zitierte Studie „The Welfare Magnet Hypothesis: Evidence from an Immigrant Welfare Scheme in Denmark“ aus dem Jahr 2020. Allerdings kann diese methodologisch kritisiert werden. Ein Beispiel: Die genannten Zahlen zum Rückgang von Einwanderung können nicht eindeutig auf Kürzungen der Sozialleistungen zurückgeführt werden, da zeitgleich andere Reformen verabschiedet wurden. Die methodisch hochwertige Studie „Do Immigrants Move to Welfare? Subnational Evidence from Switzerland“ aus dem vergangenen Jahr zeigt dagegen deutlich, dass kein Zusammenhang besteht.
epd: Was sind aus Ihrer Sicht die zentralen Faktoren, die als Grundlage für Entscheidungen von Flüchtlingen dienen, in welches Zielland sie reisen wollen, wenn es nicht die staatlichen Leistungen sind?
Römer: Für Flucht gibt es keine einfachen Erklärungen. Studien zu langfristigen globalen Trends zeigen, dass Fluchtbewegungen vor allem von den Bedingungen und Konflikten in den Herkunftsländern beeinflusst werden und weniger von der Aufnahmepraxis in den Zielländern. Wenn also sogenannte „Pull-Faktoren“ verändert werden, wirkt sich das wahrscheinlich auf Teilhabe und Wohlergehen Geflüchteter aus, aber wohl kaum auf ihre Zahl.
epd: Immer wieder ist zu lesen, dass gewaltige Geldsummen von Asylbewerbern hierzulande in ihre Heimatländer überwiesen werden, was ja durch die Bezahlkarte erschwert werden soll. Können Sie dazu vorliegende Daten nennen? Und auch einschätzen, ob die Bezahlkarte hier überhaupt als wirksame Transfersperre funktionieren kann?
Römer: Es gibt dazu keine direkten Daten. Aussagen zur Höhe von Rücküberweisungen beruhen auf anekdotischer Evidenz oder populistischen Vermutungen, nicht auf gesicherten Tatsachen. Mit Blick auf das Asylbewerberleistungsgesetz scheint es sehr unwahrscheinlich, dass riesige Summen zurücküberwiesen werden und so Flucht finanziert wird.
epd: Weil sie das meiste Geld für sich selbst brauchen?
Römer: Ja. Alleinstehende erhalten im Monat 460 Euro, eine Person in einem Paarhaushalt erhält 420 Euro. Mit diesen sehr geringen Beträgen müssen Personen alle notwendigen Bedarfe abdecken. Wenn Menschen von diesen geringen Leistungssätzen Geld sparen, um es an Familienangehörige im Herkunftsland zu senden, bedeutet das enorme zusätzliche Einschränkung und materielle Not. Ob die Bezahlkarte eine wirksame Transfersperre wäre, kann schwer eingeschätzt werden und diese Behauptung sollte nicht als Argument für die Karte herhalten.
Nürnberg (epd). Der Migrations- und Arbeitsmarkforscher Herbert Brücker hat die Bundesländer aufgerufen, die künftigen Bezahlkarten für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge mit großzügigen Nutzungsmöglichkeiten auszustatten. „Wenn die Einkaufs- und Konsummöglichkeiten stark begrenzt werden, hat das negative Auswirkungen auf die Integration der betroffenen Menschen“, sagte er im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Räumlich eingeschränkte Bezahlmöglichkeiten behinderten die Mobilität, schränkten die Kontakte zur einheimischen Bevölkerung ein und behinderten auch die Suche nach Arbeit, sagte der Forscher vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Berliner Instituts für Integrations- und Migrationsforschung (BIM) an der Humboldt Universität.
Brücker sagte weiter, mit der Nutzung der Bezahlkarte seien viele Probleme verbunden, die man hätte vermeiden können. „Ein Konto ist aus meiner Sicht vorzuziehen. Dann kann man Geld abheben, überall einkaufen, sich frei bewegen und stößt bei der Jobsuche nicht auf unnötige Hürden.“
Problematisch ist laut Brücker vor allem das begrenzte Abheben von Bargeld. „Die Geflüchteten sind dadurch stark eingeschränkt, denn es gibt viele Dinge im alltäglichen Leben, die kann man nur mit Bargeld bezahlen.“ Ähnlich kritisch sieht der Fachmann die Ankündigungen, die Karten nur in bestimmten Geschäften oder nur innerhalb eines Landkreises nutzbar zu machen. „All das wäre negativ für die Integration.“ Das gelte etwa, „wenn es Sprach- oder Integrationskurse oder Beratungsangebote nur außerhalb ihres Landkreises gibt, die die Menschen aber nur noch schwer erreichen können, wenn ihnen dort kein Zahlungsmittel zur Verfügung steht.“ Gleiches gelte für Jobsuche.
Die Regelungen der Kartennutzung sei Sache der Bundesländer, so der Experte. Klar sei aber, dass die Vorgaben für die Kommunen sehr unterschiedlich aussehen werden. Brücker: „Weil man ja Überweisungen in die Heimatländer der Geflüchteten erschweren will, wird es hier sicher Restriktionen geben.“ Zu den Geldbeträgen, die Geflüchtete in ihre Heimat schicken und womöglich auch zur Bezahlung von Schleppern dienen könnten, sagte Brücker, diese Summen seien sehr gering. Die meisten Gelder, etwa 800 Millionen Euro, die in die Herkunftsländer flössen, stammten von Personen, die in regulärer Beschäftigung seien.
Mit den Sätzen des Asylbeweberleistungsgesetzes, die ohnehin nicht sehr hoch seien, müssten die Menschen hierzulande auskommen. „Wenn davon zehn oder zwanzig Prozent nach Hause überwiesen würden, dann würde es beim Ansparen mindestens fünf Jahre dauern, bis ein Schlepper für die Flucht nach Europa bar bezahlt werden könnte“, so Brücker. Das sei völlig unrealistisch und es gebe keine empirische Evidenz dafür.
Ein Schlepper koste nach vorliegenden Forschungen zwischen fünf- und siebentausend Euro. Quantitative Studien oder andere Belege, die zeigen, dass Schlepper durch Transferleistungen finanziert werden, gebe es jedoch nicht, so der Experte. „Diese Hypothese ist so aus der Welt, dass das bisher niemand systematisch untersucht hat.“
Berlin (epd). Der Geschlechtseintrag einer Person kann beim Standesamt künftig deutlich einfacher geändert werden. Mehrheitlich stimmte der Bundestag für das Selbstbestimmungsgesetz. Für trans- und intergeschlechtliche Menschen sowie Personen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, wird die Änderung des Geschlechtseintrags damit ein bloßer Verwaltungsakt. Derzeit sind ärztliche Begutachtungen mit intimsten Fragen und ein Gerichtsverfahren dafür notwendig, was von Betroffenen als entwürdigend empfunden wird.
In namentlicher Abstimmung votierten 374 Abgeordnete für das Gesetz. 251 stimmten mit Nein, 11 Parlamentarier enthielten sich.
Auch für Minderjährige kann künftig der Geschlechtseintrag geändert werden. Jugendliche ab 14 Jahren brauchen dafür die Zustimmung der Eltern. Bis zum Alter von 14 Jahren können Eltern eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags abgeben - nicht aber gegen den Willen des Kindes. Ab dem Alter von fünf Jahren muss das Kind dabei zustimmen.
Insbesondere die Möglichkeit für Minderjährige kritisierte die Union. Die Schutzfunktion des Staates gegenüber Kindern und Jugendlichen werde vernachlässigt, sagte die CDU-Abgeordnete Mareike Lotte Wulf. Zudem werde möglichem Missbrauch nichts entgegengesetzt.
Kritik am Gesetz kam auch von der AfD, die das Gesetz als „ideologischen Unfug“, geißelte sowie dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). „Das Geschlecht wird von einer biologischen Tatsache zu einer Frage der Gemütsverfassung“, sagte Sahra Wagenknecht. Zu Beginn der Debatte und nach der Rede von Wagenknecht mahnte Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke), die die Sitzung leitete, zu Respekt und Sachlichkeit in der von vielen besonders erregt geführten Debatte.
Redner und Rednerinnen der Koalition stellten die Rechte der Minderheit der trans- und intergeschlechtlichen Menschen in den Mittelpunkt. Die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr erinnerte daran, dass Teile des bisherigen Transsexuellengesetzes, das Gutachten zur Voraussetzung eines Geschlechtswechsels macht, bereits in der Vergangenheit vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig kassiert worden waren. Der Queer-Beauftragte der Regierung, Sven Lehmann (Grüne), sagte, früher seien Sterilisierungen und Scheidungen notwendig gewesen, heute noch teure Gerichtsverfahren. Damit mache man endlich Schluss.
Janine Wissler, Vorsitzende der Linkspartei, sagte, das Gesetz sei aus menschenrechtlicher Perspektive überfällig. „Das Selbstbestimmungsgesetz schafft Erleichterungen für eine der am stärksten diskriminierten Gruppen in der Gesellschaft. Das ist überfällig.“ Doch leider lasse das noch einiges zu wünschen übrig. „Dazu gehören zum Beispiel die Einschränkungen für Menschen ohne deutschen Pass und ein notwendiges Programm zur Reduktion des übergroßen Armutsrisikos der Betroffenen.“
Das verabschiedete Gesetz sieht vor, dass nach Ablauf eines Jahres der Geschlechtseintrag wieder geändert werden kann. Auf medizinische Eingriffe zur Geschlechtsangleichung hat das Gesetz keine Auswirkung. Dafür gelten eigene Regelungen und Leitlinien. In besonderen Schutzräumen für Frauen, etwa Frauenhäusern, gilt weiter das Hausrecht. Die Verantwortlichen entscheiden selbst, wer Zutritt erhält, um ein sicherer Ort zu bleiben.
Für die Änderung des Geschlechtseintrags muss die entsprechende Erklärung beim Standesamt angemeldet werden. Nach einer dreimonatigen Wartefrist kann sie dann abgegeben werden und wird wirksam. Das neue Gesetz, das das als diskriminierend empfundene Transsexuellengesetz ablöst, tritt am 1. November in Kraft. Schon ab August sollen aber Anmeldungen für die Änderung des Geschlechtseintrags möglich sein, die dann mit Inkrafttreten bereits wirksam werden können.
Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, bezeichnete das Gesetz als „großen gesellschaftlichen Fortschritt“. Es helfe einer kleinen Minderheit, für die allermeisten Menschen ändere sich derweil nichts.
Die Evangelischen Frauen in Deutschland begrüßten den Beschluss am 15. April. Die Vorsitzende Angelika Weigt-Blätgen sagte in Hannover: "Die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes ist ein theologisch wie menschenrechtlich gebotener Schritt, der einen Paradigmenwechsel von der medizinischen Pathologisierung hin zur Selbstbestimmung von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen markiert. Man sehe in der Streichung des § 13 Abs. 5 SBGG, der die automatisierte Datenweitergabe an Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden vorsah, sowie in den vorläufigen Regelungen zur Transelternschaft wichtige Schritte, die die Rechte und den Schutz der betroffenen Personen stärken.
Der Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) zeigte sich ebenfalls zufrieden. Julia Monro erklärte: „Endlich löst die Bundesregierung ihr wichtiges queerpolitisches Koalitionsversprechen ein und ersetzt das Transsexuellengesetz (TSG) durch ein Selbstbestimmungsgesetz.“ Das TSG sei in seiner ursprünglichen Fassung in großen Teilen immer wieder als verfassungswidrig eingestuft worden. Übrig geblieben seien demütigende Sachverständigengutachten und ärztliche Atteste, um den richtigen Geschlechtseintrag zu bekommen. Diese gehörten nun endlich der Vergangenheit an." Dennoch gebe es weiteren Handlungsbedarf bei der Gleichstellung trans-, inter- und nicht-binärer Personen, so Monro: Das betreffe etwa die rechtliche Absicherung von Gesundheitsleistungen und die Entschädigung für diejenigen, die sich nach dem alten TSG-Verfahren scheiden oder sterilisieren lassen mussten.
Der Deutsche Frauenrat blieb bei seiner grundsätzlichen Kritik am Gesetz. Vorsitzende Beate von Miquel: "Der Deutsche Frauenrat hat das Selbstbestimmungsgesetz immer unterstützt und öffentlich dafür geworben. Grundsätzlich ist es ein historischer Schritt hin zu mehr Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt. Wir bleiben allerdings bei unserer Kritik, dass transfeindliche Narrative im Gesetzestext reproduziert werden, die besonders trans* Frauen unter Generalverdacht eines gewaltvollen Verhaltens stellen. Dabei sind diese Personengruppen in öffentlichen Räumen häufig selbst Gewalt ausgesetzt.
Zahlreiche weitere Fachverbände aus den unterschiedlichsten zivilgesellschaftlichen Bereichen hätten darüber hinaus deutliche Kritik an dem Gesetz geübt und konkrete Verbesserungen angemahnt. „Wir bedauern es ausdrücklich, dass die allermeisten dieser wichtigen Einwände von der Bundesregierung und auch vom Parlament ignoriert wurden.“
Berlin (epd). Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird das Transsexuellengesetz abgeschafft, das es bislang trans- und intergeschlechtlichen Menschen sowie Personen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen, sehr schwer gemacht hat, ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen.
Worin bestehen die Erleichterungen?
Künftig reicht für Erwachsene eine Erklärung gegenüber dem Standesamt, um den Geschlechtseintrag und den Vornamen ändern zu lassen. Die Erklärung und Änderung der Vornamen soll drei Monate vor der Abgabe beim Standesamt angemeldet werden und ist nach der Abgabe sofort gültig. Zur Erklärung gehört die Versicherung, dass der neue Geschlechtseintrag der eigenen Identität am besten entspricht und man sich der Tragweite der Entscheidung bewusst ist. Möglich sind wie bisher: „männlich“, „weiblich“, „divers“ und „keine Angabe“.
Wie war es bisher?
Die Menschen brauchten einen Gerichtsbeschluss, für den sie sich durch zwei Sachverständige begutachten lassen mussten, die ihnen intimste Fragen stellen konnten. Das Verfahren wurde von vielen Betroffenen als entwürdigend beschrieben.
Gelten die neuen Regeln auch für Minderjährige?
Minderjährige über 14 Jahre können mit Zustimmung ihrer Eltern eine Änderungserklärung abgeben. Wenn es die familiäre Situation erfordert, können Familiengerichte die Zustimmung der Eltern ersetzen. Entscheidend ist das Kindeswohl. Für Kinder unter 14 Jahren können die Eltern eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags abgeben - nicht aber gegen den Willen des Kindes. Das kann den Entzug des Sorgerechts zur Folge haben.
Können Menschen den Geschlechtseintrag mehrfach ändern lassen? Ja. Nach einem Jahr Abstand können sie sich mit der entsprechenden Erklärung erneut an das Standesamt wenden. Die Sperrfrist von einem Jahr gilt für Minderjährige nicht.
Regelt das neue Gesetz auch Operationen zur Geschlechtsangleichung? Nein, dafür gibt es andere Regelungen und medizinische Leitlinien.
Müssen Ausweis und Reisepass neu ausgestellt werden? Reisepässe müssen neu beantragt werden. Im Personalausweis gibt es keine Angaben zum Geschlecht. In öffentlichen Registern und Dokumenten müssen Geschlechtseintrag und Vornamen auf Verlangen der Betroffenen geändert werden. Das ist auch heute schon so.
Kann ein straffällig gewordener Mann als Trans-Frau untertauchen? Für diesen Fall wird das Offenbarungsverbot für öffentliche Stellen aufgehoben. Sie dürfen dann den früheren Namen weitergeben. Das Offenbarungsverbot, das es auch heute schon gibt, soll Menschen, die ihren Vornamen und Geschlechtseintrag ändern lassen, vor Mobbing und Zurschaustellungen schützen.
Sind Räume für Frauen weiterhin sicher, beispielsweise Frauenhäuser?
Die Hausleitungen entscheiden selbst darüber, wer Zutritt hat. Am Hausrecht ändert sich nichts. Zugleich muss die Durchsetzung des Hausrechts im Einklang mit dem gesetzlichen Diskriminierungsschutz erfolgen. Das bedeutet, keine Hausherrin oder kein Hausherr darf generell Trans-Menschen den Zutritt zu einer Einrichtung oder einem Betrieb verbieten.
Was bedeutet das Selbstbestimmungsgesetz für Quotenregelungen?
Für die Erfüllung der Quote zählt die Geschlechtszugehörigkeit zu dem Zeitpunkt, zu dem die Person ihren Posten oder eine Stelle bekam. Wird die Quote durch die Änderung unterschritten, muss das bei der nächsten Besetzung berücksichtigt werden.
Werden jetzt Trans-Frauen im Sport normal?
Sportvereinigungen können selbst entscheiden, wer für welchen Wettkampf antritt. Für den Schulsport regeln die Länder, ob und wie die Leistungen unabhängig vom aktuellen Geschlechtseintrag bewertet werden.
Ab wann gilt das neue Gesetz?
Das neue Gesetz löst am 1. November das Transsexuellengesetz endgültig ab. Bereits ab August werden aber die Anmeldungen für die Abgabe einer Erklärung möglich sein, damit nach der dreimonatigen Wartefrist die Änderung des Geschlechtseintrags mit Inkrafttreten des Gesetzes schon wirksam wird.
Nürnberg (epd). Sanktionen sind quasi immer das letzte Mittel, um bei Verweigerern Kooperation zu erreichen, betont Joachim Wolff. Aber, und das ist dem Forscher des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wichtig: „Sie müssen verhältnismäßig sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht klar betont.“ Er hält hohe Kürzungen nicht für den richtigen Weg. „Besser wäre es, das nicht über die Höhe der Kürzung zu regeln, sondern über die Dauer der verhängten Sanktion.“ Die Fragen stellte Dirk Baas.
epd sozial: Die Frage, ob das noch neue Bürgergeld positive Wirkungen erzielt, kann noch nicht beantwortet werden. Dennoch hat die CDU angekündigt, es wieder abschaffen zu wollen und auch gleich einen neuen Begriff für diese Sozialleistung geschaffen: die „Neue Grundsicherung“. Was ist von dem Konzept zu halten, das zurück will zu Hartz IV mit verschärften Sanktionen?
Joachim Wolff: Das Vorhaben, das auf verschärfte Sanktionen setzt und verbindliche Eingliederungsvereinbarungen, um Rechte und Pflichten klar zu regeln, weist den Weg zurück zu mehr Fordern wie im vorangehenden System, das durch das Bürgergeld ersetzt worden ist. Aber der Vorschlag setzt nicht allein auf verstärktes Fordern, sondern enthält auch Elemente, die dazu führen könnten, dass Betroffene stärker unterstützt werden und auch die Arbeit der Jobcenter effektiver wird. Dazu sollen sie beispielsweise finanziell bedarfsgerecht ausgestattet werden. Das zielt klar auf eine bessere Qualität der Vermittlungsarbeit.
epd: Lässt sich dieses Konzept schon abschließend bewerten?
Wolff: Nein. Dazu braucht man sicher noch weitere Details. Vieles wird in den veröffentlichten Überlegungen noch nicht richtig klar. Also etwa, wie die bessere finanzielle Ausstattung der Jobcenter ausfallen soll, wo doch die öffentlichen Haushalte sehr angespannt sind. Offen ist auch, wie stark die Integrationsfachkräfte entlastet werden sollen durch weniger zu bearbeitende Fälle, um dann bessere Integrationsarbeit zu leisten.
epd: Die Union hat dennoch ein Konzept mit mehr Härten und mehr Druck zur Mitwirkung an der Jobintegration vorgelegt - Stichwort: komplette Streichung von Hilfen für die sogenannten Totalverweigerer. Gibt es Erkenntnisse über den Nutzen von Sanktionen, die diese Herangehensweise rechtfertigen?
Wolff: Zunächst die Anmerkung, dass ich den Begriff Totalverweigerer unangemessen finde und ihn deshalb nicht verwenden möchte. Der Personenkreis, den die Union in ihrer „Neuen Grundsicherung“ im Blick hat, ist nicht wirklich sauber statistisch abgegrenzt. Wir können hier nur auf die Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit schauen, die Leistungskürzungen aus verschiedenen Gründen ausweisen. Das, was da der Sache mit Blick auf die „Neue Grundsicherung“ am nächsten kommt, sind Leistungskürzungen wegen der Weigerung der Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder einer Fördermaßnahme. Schaut man sich diese Angaben für Februar bis November 2023 an, dann sind das 13.800 Fälle. Das wäre also so etwas wie eine Obergrenze. Hier sind auch die Sanktionen wegen Ablehnungen von vorgeschlagenen Stellenangeboten miterfasst, deren Zahl dann noch mal deutlich niedriger ausfällt.
epd: Ist diese Personengruppe in den zurückliegenden Jahren gewachsen?
Wolff: Das kann man leider statistisch nicht sauber erfassen, denn die vergangenen drei bis fünf Jahre sind denkbar ungeeignet, um dieses Thema zu beleuchten. Das hat den Hintergrund, dass wir viele verschiedene Entwicklungen hatten, die Auswirkungen auf die Arbeitsvermittlung und auch auf die Sanktionen hatten. Da war das Bundesverfassungsgerichtsurteil, das zu Änderungen bei den Sanktionen führte. Wenige Monate später kam Corona. Die Epidemie hat dazu geführt, dass zeitweise Sanktionierungen bei fehlender Mitwirkung gar nicht möglich waren. Denn eine persönliche Vorsprache der Betroffenen, die als Voraussetzung für Sanktionen möglich sein muss, konnte ja wegen der Kontaktsperren in den Jobcentern gar nicht stattfinden. Also wurden die Sanktionen zeitweise ganz ausgesetzt. Schließlich ist noch das Sanktionsmoratorium aus dem Jahr 2022 zu nennen, bei dem es ein halbes Jahr lang bei Pflichtverletzungen keine Sanktionen gab. Es gab also viele Schwankungen, die aussagekräftige Analysen unmöglich gemacht haben. Und schließlich: Das neue Bürgergeld lässt sich wegen der kurzen Gültigkeit mit Blick auf die Leistungsminderungen - wie Sanktionen neuerdings bezeichnet werden - ebenfalls noch nicht exakt bewerten.
epd: Kann man Verweigerern überhaupt mit verschärften Sanktionen beikommen?
Wolff: Sanktionen sind quasi immer das letzte Mittel, um Kooperation zu erreichen. Aber, und das ist wichtig, sie müssen verhältnismäßig sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht klar betont. Ich denke, dass sehr hohe Kürzungen nicht der richtige Weg sind. Besser wäre es, wenn man denn striktere Leistungsminderungen haben will, das nicht über die Höhe der Kürzung zu regeln, sondern über die Dauer der verhängten Sanktion.
epd: Was ist generell zu sagen zum Sinn und Zweck von Sanktionen?
Wolff: Es geht dabei um Pflichten, die helfen sollen, die betroffenen Personen besser und schneller in Erwerbsarbeit zu bringen. Es geht also darum, einen kleinen Personenkreis, der arbeitsfähig und eben nicht krank ist, nicht mitwirkt, zum Umdenken zu bewegen. Dass das funktioniert, wissen wir schon deswegen, weil es Studien gibt, die nachweisen, dass Personen, die zuvor sanktioniert wurden, im Schnitt dann schneller eine Erwerbsarbeit aufgenommen haben. Aber man muss auch vorsichtig sein. Eine neue Untersuchung über einen längeren Zeitraum belegt, dass deren Beschäftigungsquote mittel- bis langfristig wieder niedriger als die anderer vergleichbarer Hilfebezieher ausfiel. Das heißt, sie nehmen zwar rascher Arbeit auf, behalten sie aber nicht dauerhaft.
epd: Das muss ja Gründe haben ...
Wolff: Ja, das hat damit zu tun, dass sie wegen der Leistungsminderung wohl eher Jobs angenommen haben, die unterhalb der Niedriglohnschwelle lagen. Da waren also auch einige nachteilige Wirkungen der Sanktionen zu sehen. Sie haben also durchaus einen Zweck, nämlich die Vermittlung zu beschleunigen und auch zu verbessern, aber es ist immer ein zweischneidiges Schwert. Das große Problem sehe ich vor allem dann, wenn Sanktionen sehr hoch ausfallen. Da kann es sehr kontraproduktive und kaum wünschenswerte Wirkungen geben, etwa dass Personen den Kontakt zum Jobcenter komplett abbrechen oder auch Wohnungsverlust oder Energiesperren. All das behindert oder verhindert dann den Integrationsprozess in Arbeit. Auch deshalb halte ich das Vorhaben der Union für schwierig, vor allem, wenn es um eine dauerhafte und womöglich vollständige Aussetzung von Hilfen geht.
epd: Sozialverbände und Arbeitslosen-Initiativen haben nach der Vorstellung der Neuen Grundsicherung darauf verwiesen, dass das Bundesverfassungsgericht 2019 in der Frage der Rechtmäßigkeit von Sanktionen die vollständige Verweigerung von Leistungen bei Verletzung von Mitwirkungspflichten unterbunden hat. Betroffen wären dann ja auch Kinder und Partner in einer Bedarfsgemeinschaft. Wie soll das gehen?
Wolff: Dazu hat die Union in der Tat Aussagen gemacht und sieht vor, dass in Mehrpersonenbedarfsgemeinschaften Kinder und Partner der sanktionierten Person nicht von der Leistungsminderung betroffen sein sollen. In solchen Fällen könnten die Leistungen für Wohnungen, die für alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft relevant sind, nach wie vor gezahlt werden und dann wohl anders überwiesen werden. Das wäre dann eine Frage der veränderten Zuweisung von Hilfen. Doch das ist bisher noch nicht konkret ausformuliert. Man weiß also nicht, wie das geregelt werden soll, aber die CDU hat dieses Problem sehr wohl erkannt.
epd: Die Union sieht im Bürgergeld schon immer eine Art bedingungsloses Grundeinkommen und macht wohl auch deshalb Front dagegen. Trifft das auf das Bürgergeld zu?
Wolff: Nein. Das Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen, sonst hätten wir ja keine Regelungen zur Prüfung der Bedürftigkeit. Und es bräuchte auch keine Regelungen zu Pflichten, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte einhalten müssen und deren Nichteinhaltung zu Leistungsminderungen führen kann. Aber korrekt ist, dass die Regelungen zum Fordern an Bedeutung verloren haben, was politisch von der Ampel gewollt ist.
Berlin (epd). Ende Mai will das Bundeskabinett das Gesetz gegen Kindesmissbrauch beschließen. Im Anschluss geht es in den Bundestag. Der Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“, der sich in der regierungsinternen Abstimmung um Monate verzögert hatte, wurde am 17. April veröffentlicht. Kern des Vorhabens ist die Aufwertung und gesetzliche Verankerung des Amtes der unabhängigen Missbrauchsbeauftragten (UBSKM). Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Was ist das Ziel des Gesetzes?
„Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“, lautet der erste Satz im Gesetz. Der Staat soll Maßnahmen treffen, um dieses Recht zu verwirklichen.
Was ändert sich für das Amt der Missbrauchsbeauftragten?
Das beim Bundesfamilienministerium angesiedelte Amt wird gesetzlich dauerhaft abgesichert. Die Aufgaben werden erweitert. Die oder der Missbrauchsbeauftragte wird den anderen Beauftragten von Regierung oder Parlament gleichgestellt, etwa dem Datenschutzbeauftragten. Sie oder er wird künftig auf Vorschlag der Regierung vom Bundestag gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Zum Amt gehören der Arbeitsstab, der ehrenamtliche Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission
Was ändert sich für Betroffene?
Eine entscheidende Veränderung ist, dass das Gesetz ihnen eine stärkere Position verleiht, wenn sie sich mit dem erlittenen Unrecht auseinandersetzen wollen. Sie werden dabei künftig durch Fachleute unterstützt. Die zuständigen Behörden werden verpflichtet, „bei Vorliegen eines berechtigten Interesses Einsicht in Erziehungshilfe-, Heim oder Vormundschaftsakten zu gestatten und Auskunft zu den betreffenden Akten zu erteilen“. Die Akten über Kinder und Jugendliche müssen lange aufbewahrt werden: nach dem 30. Geburtstag noch weitere 20 Jahre. Dafür wird in das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) der Paragraf 9 b „Aufarbeitung“ eingefügt.
Wie wirkt sich das Gesetz auf die Politik aus?
Es wird eine Berichtspflicht eingeführt, damit sich Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat regelmäßig mit dem Thema Missbrauch auseinandersetzen. Der oder die Beauftragte muss in jeder Legislaturperiode über das Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche berichten sowie über den Stand von Hilfen, Vorbeugung und Aufarbeitung. Grundlage sind die Erkenntnisse eines neuen Zentrums für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Die derzeitige Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus hat bereits eine Dunkelfeldstudie angekündigt. Der Bericht enthält eine Stellungnahme des Betroffenenrats sowie einen Bericht der Aufarbeitungskommission und bezieht Erkenntnisse aus den Bundesländern ein.
Wird mehr getan für Vorbeugung und Aufklärung?
In der Kinder- und Jugendhilfe werden überall Schutzkonzepte verbindlich, ob im Jugendclub oder im Familienfreizeitheim. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) soll Materialien zur Information und Vorbeugung für Fachkräfte, Eltern und Kinder zur Verfügung stellen.
Wie werden die Kosten beziffert?
Das Budget der Missbrauchsbeauftragten beträgt in diesem Jahr 11,7 Millionen Euro. Vom kommenden Jahr an sollen jährlich rund 2,5 Millionen Euro für die Unterstützung von Betroffenen bei der individuellen Aufarbeitung und 2,55 Millionen Euro für das Forschungszentrum zu sexueller Gewalt hinzukommen. Sie sollen aus dem Haushalt des Familienministeriums kommen, der derzeit aufgestellt wird. Die Aufklärungsarbeit der Bundeszentrale kostet pro Jahr rund zwei Millionen Euro. Außerdem wird die dauerhafte Einrichtung der Kinderschutz-Telefonberatung für Ärzte, Richterinnen und Beschäftigte der Jugendhilfe mit jährlich knapp einer Million Euro veranschlagt. Diese Kosten fallen ab 2026 an.
Wann wird das Gesetz wirksam?
Es soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten, die Bestimmungen zur BZgA und Telefonberatung ein Jahr später. Mit dem Inkrafttreten wird die derzeitige „Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ (UBSKM), Kerstin Claus, zur „Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen“. Ihre Amtszeit endet am 31. März 2027. Dann könnte sie wiedergewählt werden.
Berlin (epd). Der Deutsche Caritasverband sieht die Spuren der Corona-Pandemie „tief in der Gesellschaft eingraviert“. Psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen hätten sich verdoppelt. „Die Pandemie hatte für viele Menschen schwerwiegende, auch finanzielle Folgen“, erklärte der katholische Verband am 17. April in Berlin.
Corona sei nicht Vergangenheit, hieß es. In den Krankenhäusern der Caritas würden noch immer Infizierte behandelt, in den Reha-Einrichtungen Menschen mit Long-Covid betreut. Auch hätten die Caritasverbände neue Angebote, wie Selbsthilfegruppen für Patienten mit Long Covid, auf die Beine gestellt. „Und in den Caritas-Beratungsstellen macht sich bemerkbar, welche schwerwiegenden, auch finanziellen Folgen die Pandemie für viele Menschen hatte“, heißt es in der Mitteilung.
„Wir müssen Corona konstruktiv-kritisch aufarbeiten“, sagte Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes. Jede geplante Enquete-Kommission sollte neben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch diejenigen einbeziehen, die in der Praxis in der Corona-Zeit Verantwortung übernommen und Lösungen gefunden haben, forderte sie.
Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der ergriffenen Corona-Maßnahmen lasse sich nicht pauschal beantworten, erläuterte Gundekar Fürsich, Geschäftsführer der Caritas Altenhilfe Trägergesellschaft „St. Elisabeth gGmbH“ in Erfurt. „Aus heutiger Sicht hätte das anfangs strikte Verbot von Angehörigenbesuchen und des Zugangs von Seelsorgenden zu Schwerstkranken schrittweise anders geregelt werden müssen.“ Man müsse auch die Bedeutung von sozialen Kontakten für das seelische Wohlbefinden erkennen: „Die Balance zwischen Schutzmaßnahmen und dem Recht auf zwischenmenschliche Beziehungen muss ausgewogen sein. Damit Angehörige zum Beispiel auch bei Sterbenden sein können“, so Fürsich.
Für Menschen, die sich von ihren sterbenden Angehörigen in den Heimen verabschieden wollten, sei im Lockdown die Balance zwischen Schutzmaßnahmen und dem Recht auf zwischenmenschliche Beziehungen nicht immer ausgewogen gewesen.
Auch seien die Schulschließungen über das Notwendige hinausgegangen. „Kinder gerieten aus dem Blick der Fachkräfte in Schulen, Kitas und Freizeitstätten, sie erhielten keine Hilfe bei Problemen in den Familien“, bedauert der katholische Wohlfahrtsverband.
Viele Jugendliche hätten in der Corona-Pandemie den gesellschaftlichen Anschluss oder die berufliche Perspektive verloren. Besonders Mädchen am Übergang zwischen Schule und Beruf leiden nach Feststellung des Verbandes darunter. 35 Prozent der Mädchen zwischen 16 und 19 Jahren wiesen depressive Symptome auf, bei den Jungen seien es 15 Prozent. „Junge Frauen mit Kindern mussten während des Lockdowns großem Druck standhalten, weil sie Kindererziehung, Betreuung, Begleitung im Homeschooling mit eigener Berufstätigkeit und/oder Schulbesuch/Studium vereinbaren mussten. Das blieb lange außerhalb des öffentlichen Interesses“, beschreibt Monika Kießig, Einrichtungsleiterin bei der Caritas Familien- und Jugendhilfe gGmBH in Berlin-Neukölln.
Fast jede vierte Frau zwischen 16 und 35 Jahren leide heute noch unter den Folgen der Pandemie. Frauen berichteten von Überforderung, Zukunftsängsten und Vereinsamung, hieß es weiter. Gerade junge Frauen mit Kindern seien während des Lockdowns unter großem Druck gestanden, weil sie Kindererziehung, Betreuung, Begleitung im Homeschooling mit eigener Berufstätigkeit vereinbaren mussten.
Um Krisen wie eine Pandemie zu bestehen, sei ein dicht geknüpftes Netz sozialer Infrastruktur nötig. „Eine krisenresiliente Gesellschaft braucht Pufferkapazitäten in den sozialen Einrichtungen und Diensten“, sagte Präsidentin Welskop-Deffaa. Aus Corona lernen heiße daher auch, in Haushaltsberatungen den Rotstift nicht zuerst im Sozialbereich anzusetzen: „Ein dichtes Netz der Gesundheitsversorgung, Familien- und Sozialberatungsstellen, eine Alten- und Behindertenhilfe mit auskömmlichen Personalschlüsseln - das alles wird dringend gebraucht.“
Berlin (epd). Der Deutsche Caritasverband kritisiert das Streichen der sogenannten Gesundheitskioske aus dem überarbeiteten Entwurf des Gesundheitsversorgungsgesetzes (GVSG). Damit verzichte das Bundesgesundheitsministerium „auf einen innovativen Beitrag für die bessere Gesundheitsversorgung im Quartier“, sagte Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa am 16. April in Berlin. Weiter rügte sie, dass zwei weitere gute Versorgungsansätze offenbar auf der Strecke bleiben sollen: die Einteilung von Gesundheitsregionen und die hausärztlichen Primärversorgungszentren.
Noch aber scheint der Minister sich nicht endgültig von den ursprünglichen Plänen seiner Gesundheitskioske verabschiedet zu haben. Auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) sagte ein Sprecher des Ministeriums, Lauterbach „baut auf das parlamentarische Verfahren, um die Kioske noch in den Gesetzentwurf zu verhandeln. Ihm war wichtig, den Gesetzentwurf jetzt schnell ins Verfahren zu bringen.“ Er könne nicht ewig warten, „bis wir uns auf Kabinettsebene über die Kioske einigen“, sagte er in der ARD im „Bericht aus Berlin“. Deshalb habe er nun die mit der FDP strittigen Themen aus dem Entwurf streichen lassen. Aber: „Die Kioske werden noch verhandelt“, so Lauterbach.
Langfristig wollte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit dem neuen Gesetz in prekären Stadtteilen bundesweit 1.000 Gesundheitskioske aufbauen lassen und hatte das so auch im ersten Entwurf des GVSG so hinterlegt. „Beratung, Vermittlung und vorbeugende Maßnahmen sind Beispiele für die Lücken im System, die so in benachteiligten Regionen geschlossen werden sollen“, erklärte der Minister 2022. Und sagte im Vorjahr beim Besuch einer solchen Einrichtung in Köln-Chorweiler zur Begründung, es gebe in vielen Städten in Deutschland nicht mehr genug Hausärzte, um die Behandlung aller Menschen sicherzustellen. Umstritten war die Idee von Beginn an. Krankenkassen und Kommunen, die die Finanzierung der Gesundheitskioske sichern sollten, sprachen von unnötigen Doppelstrukturen.
Die Caritas-Präsidentin betonte, durch niedrigschwellige Angebote stellten die Gesundheitskioske die Vor- und Nachsorge insbesondere vulnerabler Personengruppen zielgenau sicher. „Durch Beratung und Vermittlung wird sozial benachteiligten Menschen der Zugang zum Gesundheitssystem leicht gemacht“, sagte die Präsidentin. Das neue Angebot habe sich an den Standorten, an denen die Caritas in den vergangenen Jahren Gesundheitskioske mit aufgebaut hat, gerade auch für Migrantinnen und Migranten bewährt.
Zuletzt sorgten auch die Kosten der Kioske für Kritik. Der GKV-Spitzenverband rechnet mit mindestens 400.000 Euro im Jahr pro Einrichtung. Zuletzt hatte Lauterbach nur noch eine Zahl von 220 Gesundheitskiosken genannt, die bis 2027 entstehen sollen. Doch die FDP ging da auf Distanz: Die parlamentarische Geschäftsführerin der FDP, Christine Aschenberg-Dugnus, sagte im ARD-„Bericht aus Berlin“, wichtig sei, „die Versorgung gerade im ländlichen Raum, die Grundversorgung mit Ärztinnen und Ärzten zu verbessern“. Gesundheitskioske seien dazu nicht die richtige Maßnahme. Sie brächten „ein erhebliches Ausgabenrisiko“, durch das auch höhere Krankenkassenbeiträge drohten. Zudem sei eine „Doppelstruktur“ nicht notwendig, „sogar schädlich“, mahnte die Politikerin.
Initiiert werden sollten diese Anlaufstellen von den Kommunen, finanziert mehrheitlich von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, die Kommunen hätten sich zu beteiligen. Doch Städte und Landkreise sahen das Modell überwiegend kritisch, vor allem mit Blick auf die finanziellen Belastungen.
„Aus Kostengründen auf die Einrichtung von Primärversorgungszentren, Gesundheitsregionen und Gesundheitskiosken zu verzichten, wird uns mittel- und langfristig teuer zu stehen kommen“, warnte die Geschäftsführerin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), Bernadette Klapper. „Wir verpassen die Chance, unser Gesundheitssystem stärker auf Gesundheit und Gesunderhaltung auszurichten, was angesichts unserer demografischen Entwicklung dringend geboten wäre.“
Nach Ihren Worten ist es seit vielen Jahren überfällig und im Zuge des Umbaus der Krankenhauslandschaft zwingend, dass die Primärversorgung in Deutschland ausgebaut und auf multiprofessionelle Versorgungsteams gesetzt wird. „Damit trifft man den Bedarf von Menschen, die älter werden, chronische Erkrankungen haben, Unterstützung oder Pflege brauchen. Medizin, Pflege, Therapie und weitere Gesundheitsangebote müssen zusammenspielen und niedrigschwellig verfügbar sein“, so Klapper. Multiprofessionelle Primärversorgungszentren leisteten das, fehlen aber in Deutschland.
„Selbst die kleinsten Ansätze, Strukturveränderungen hin zu einer besseren Primärversorgung zu versuchen, werden auf dem Altar der vermeintlichen Kosteneinsparung geopfert“, sagte Michael Janßen vom Vorstand des „vereins demokratischer ärzt/innen“. Er forderte, die ambulante Primärversorgung neu aufzustellen und von der Ärztezentrierung abzurücken hin zu multiprofessionellem Arbeiten auf Augenhöhe.
„Es ist bedauerlich, dass ein Gesetz, dessen Zielsetzung es war, die medizinische Versorgung in den Kommunen zu stärken, in der politischen Abstimmung so sehr geschliffen wurde, dass es mit der ursprünglichen Ambition nur noch wenig gemein hat“, bemängelte Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg. Die drei wesentlichen Elemente zur Transformation der regionalen Versorgung vor Ort, die bundesweite Etablierung von Gesundheitskiosken, der flächendeckende Aufbau von Gesundheitsregionen und die Errichtung von Primärversorgungszentren, seien politischen Auseinandersetzungen zum Opfer gefallen.
Das Argument, solche Versorgungsmodelle verursachten zu hohe Kosten für die Krankenkassen, sei angesichts des marginalen Anteils an den aktuellen Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht belastbar. „Um vulnerablen Gruppen nicht allein zu lassen, werden wir den eingeschlagenen Weg weiterhin gemeinsam mit unseren regionalen Partnern beschreiten und an den bislang geschaffenen und wirkungsvollen niedrigschwelligen Beratungsangeboten festhalten“, so Mohrmann. Im Hamburger Stadtteil Bramfeld eröffnete im Januar 2024 ein neuer Gesundheitskiosk. Schon im Jahr 2017 wurde der erste Gesundheitskiosk als beispielgebendes Modellprojekt im Hamburger Stadtteil Billstedt-Horn eröffnet. Derzeit hat die Hansestadt fünf dieser Anlaufstellen.
Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), sagte dagegen: „Es ist gut, dass die Bundesregierung angesichts der enormen Ausgabensteigerungen, die auf die Beitragszahlenden zukommen, auf umstrittene und kostenintensive Projekte, wie die Gesundheitskioske, verzichtet.“ Das sieht auch Martin Schneider, Leiter des vdek in Rheinland-Pfalz, so: „Das ist eine richtige Entscheidung. Aufgaben der allgemeinen Daseinsfürsorge, für die der Staat aufzukommen hat, dürfen nicht den Versicherten und Arbeitgebern in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebürdet werden.“
Stuttgart, Bad Blankenburg (epd). Eigentlich wollte Maximilian Gockeler immer einen Beruf ergreifen, der ihm Geld und Status garantiert. Also studierte der 31-Jährige zunächst Ingenieurswesen und arbeitete auch in dem Bereich: „Man überlegt ja schon, welcher Beruf gesellschaftlich angesehen ist und was man verdient.“
Rasch habe er aber gemerkt, dass ihn das nicht glücklich machte. „Ich wollte etwas tun, wovon auch die Gesellschaft profitiert.“ Und was wäre da besser geeignet, als Kinder in ihren ersten Lebensjahren zu begleiten, dachte er sich. So ließ er sich zum staatlich anerkannten Erzieher ausbilden und arbeitet heute in der Ökumenischen Kindertagesstätte Killesberg in Stuttgart.
Maximilian Gockeler ist ein Exot. 2023 waren laut Statista deutschlandweit 61.458 männliche Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen tätig; das entsprach einem Anteil von 8,2 Prozent. Seit 2009 hat sich ihre Zahl damit zwar mehr als verdreifacht, nichtsdestotrotz ist die Anzahl der weiblichen Fachkräfte nach wie vor um ein Vielfaches höher: 2023 arbeiteten knapp 692.000 Frauen im Bereich der Kinderbetreuung.
Die Erziehung von Kindern war seit jeher Frauendomäne - wenngleich der Begründer des weltweit ersten Kindergartens ein Mann war, der Pädagoge Friedrich Fröbel. 1840 gründete er im thüringischen Bad Blankenburg den „Allgemeinen Deutschen Kindergarten“. Er stand Kindern aus allen sozialen Schichten offen. „Treffpunkt war morgens 8 Uhr am Brunnen unten in der Stadt“, erzählt Margitta Rockstein, langjährige Leiterin des in dem Gebäude beheimateten Museums. „Bei wem es nötig war, der konnte sich noch waschen. Anschließend ging es gemeinsam in den Kindergarten.“
50 bis 80 Kinder kamen damals täglich. Fröbel spielte und sang mit ihnen. Kinderlieder wie „Häschen in der Grube“ gehen auf ihn zurück. Der Pädagoge hatte als erster die Bedeutung des frühkindlichen Spiels für die Entwicklung des Menschen erkannt. Spielen war für ihn die Vorbereitung auf das wirkliche Leben. Sein Ansatz: Er wollte den Kindern keine Erkenntnisse eintrichtern, sondern herausholen, was an guten Anlagen bereits in ihnen schlummerte.
In den darauffolgenden Jahren widmete sich der Pädagoge vor allem der Ausbildung von Kindergärtnerinnen. 1851 verbot das preußische Kultusministerium die Kindergärten vorübergehend. Sie galten ihm als „atheistisch und demagogisch“, weil sie „frei denkende“ Menschen erzogen. Erst 1860, acht Jahre nach Fröbels Tod, konnten sie ihren Betrieb wieder aufnehmen.
Der Siegeszug der Kindergärten war durch das zeitweilige Verbot nicht aufzuhalten. Viele der von Fröbel ausgebildeten Kindergärtnerinnen waren ins Ausland gegangen und führten sein Werk dort fort. Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden in den USA die ersten Kindergärten. Heute gibt es in fast jedem Land der Welt Einrichtungen, in denen Kinder im Vorschulalter betreut werden, in den meisten heißen sie auch „Kindergarten“.
Umso mehr ärgert es Margitta Rockstein, dass ausgerechnet an der Wiege des Kindergartens fast nur noch von „Kindertagesstätten“ gesprochen wird. Die Bezeichnung „Kindergarten“ sei für Fröbel nämlich Programm gewesen. „Garten = Paradies“, schrieb er einst, „also Kindergarten = das den Kindern wieder zurückzugebende Paradies“.
Maximilian Gockeler aus Stuttgart empfindet es als Privileg, Kinder in ihren ersten Lebensjahren begleiten und prägen zu dürfen. Und die Kindergartenkinder profitieren umgekehrt davon, dass sie zunehmend auch von Männern betreut werden. So ergab die Studie „Männliche Fachkräfte in Kindertagesstätten“ im Auftrag des Bundesfamilienministeriums, dass männliche Erzieher gerade für Jungs wichtige Rollenvorbilder sind. An ihnen könnten sie sich reiben und dadurch reifen. Männer brächten zudem andere Interessen mit als ihre Kolleginnen. Und schließlich lebten gemischte Kindergarten-Teams den Kindern vor, wie Männer und Frauen miteinander umgehen.
Berlin (epd). Die Pflegerin eines Seniorenpflegeheims in Berlin-Lichtenberg hat am späten Montagabend Polizei und Feuerwehr verständigt, weil sie wegen fehlendem Personal die Sicherheit der 142 Bewohner gefährdet sah. Zur Übergabe bei Schichtwechsel habe keine examinierte Pflegefachkraft bereitgestanden, sagte eine Polizeisprecherin am 16. April zur Begründung. Aus Verzweiflung habe die Pflegekraft gegen 22.30 Uhr deshalb Polizei und Feuerwehr alarmiert.
Lediglich zwei Hilfskräfte seien in dem Heim in der Gotlindestraße in Lichtenberg anwesend gewesen, hieß es weiter. Die Pflegekraft hatte den Angaben zufolge zuvor versucht, ihre Vorgesetzten und den Träger des Heimes zu erreichen. Diese Versuche seien aber zunächst gescheitert. Nachdem die Feuerwehr mit mehreren Rettungswagen und die Polizei in dem Seniorenheim vor Ort war, sei die Heimleitung schließlich kontaktiert worden. Die Nachtschicht sei daraufhin besetzt worden.
Trägerin der Einrichtung ist die bundesweit tätige Domicil-Unternehmensgruppe mit allein 16 Seniorenresidenzen in Berlin. Das Unternehmen erklärte in einer Stellungnahme, „wir bedauern zutiefst, dass es zu diesem Vorfall gekommen ist, und möchten versichern, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun werden, um sicherzustellen, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholt“.
Der Vorfall sei eine einmalige Situation in der 20-jährigen Unternehmensgeschichte und sei durch eine Verkettung ungünstiger Umstände verursacht worden. Als Gründe nennt Domicil EDV-Probleme bei der Buchung einer Zeitarbeitskraft sowie ein nicht mitgeführtes sowie ein abgeschaltetes Diensttelefon von Vorgesetzten. Es habe aber zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung der Bewohnerinnen und Bewohner bestanden.
Der Vorstand der Deutsche Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, warnte, im Kampf um mehr Personal habe die Altenpflege weiter das Nachsehen. Klar sei, viele Pflegeeinrichtungen seien in der Nachtschicht personell minimal oder sogar unterbesetzt. „Doch wo und wie oft das vorkommt, kann niemand sagen“, sagte Brysch. Denn während in Krankenhäusern die Zahl der Pflegefachkräfte zunehme, sinke sie in der Altenpflege. Hier gebe es vor allem für Berufseinsteiger deutlich schlechtere Verdienstchancen, so seine Begründung.
Die Sprecherin für Pflege der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, Silke Gebel, erklärte, sie erwarte von der Heimaufsicht, dass sie den Betreiber in Lichtenberg genauer unter die Lupe nimmt. „Das, was wir nun in Lichtenberg erlebt haben, ist eine neue Qualität der Pflegekrise“, sagte Gebel. Es sei ein Alarmsignal, das der Senat endlich ernst nehmen müsse: „Wenn wir in Berlin keine Fachkräfte ausbilden, wird sich der Pflegenotstand weiter zuspitzen. Wir müssen zudem den Zugang für junge Pflegekräfte attraktiver gestalten“, sagte die Grünen-Politikerin.
Berlin (epd). Der Deutsche Pflegerat hat in einem offenen Brief einen dringenden Appell an die zuständigen Ministerinnen und Minister aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich der Länder gerichtet, der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) im Bundesrat zuzustimmen. Dort soll am 26. April über die Reform entschieden werden.
Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats, sagte zur Begründung der Initiative: „Die Pflegepersonalbemessungsverordnung und damit die Implementierung der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) ist für die Profession Pflege unabdingbar. Sie setzt für unsere Berufsgruppe ein enorm positives Zeichen für bessere Arbeitsbedingungen im Krankenhausbereich, für mehr Kolleginnen und Kollegen und damit auch für eine Sicherung der Versorgung unserer Bevölkerung.“ Es sei von größter Wichtigkeit, dass die Länder der PPBV im vorliegenden Entwurf im Bundesrat zustimmen.
In dem offenen Brief, geht der Pflegerat auf fünf Punkte ein, die verdeutlichen, warum die Zustimmung zur PPBV von großer Bedeutung für die Qualität und Zukunft der Pflege ist. Da ist zunächst die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Der zweite Punkt will Bedenken gegen eine Zunahme der Bürokratie zerstreuen. Außerdem geht es um eine bessere Qualität bei der Patientenversorgung, weil eine bedarfsorientierte Personalausstattung in der Krankenhauspflege ermöglicht werden soll.
Zudem würden bereits getroffene Vereinbarungen aus der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) zur Personalbesetzung umgesetzt. Und schließlich diene die Reform der Berufsentwicklung die Berufsentwicklung. Zudem stärke die PPBV die Pflegeprofession und setze die hierfür notwendigen positiven Rahmenbedingungen. Sie sei als „Signal für die gesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung der Pflegeberufe unverzichtbar.“
Berlin (epd) Vier Pflegeverbände haben eine gemeinsame Petition unter dem Motto „Professionelle Pflege in Gefahr!“ an den Bundestag gestartet. Hintergrund sind die zunehmend drohenden Insolvenzen bei Pflegeanbietern, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes Deutsche Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) vom 15. April. „Die Berichte über wirtschaftliche Schwierigkeiten seien“nicht nur ein Alarmsignal an die Branche, sondern auch an Politik und Gesellschaft".
Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB: „Wenn jetzt nicht schnell gehandelt wird, wird die flächendeckende Versorgung mit professioneller Pflege bald ernsthaft gefährdet sein.“ Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege, betonte, wer die Versorgung sichern wolle, „muss die Existenz der Pflegeunternehmen sichern. Wir brauchen den Aufbau statt Abbau von ambulanten und stationären Pflegekapazitäten.“
„Laut einer aktuellen Umfrage unter unseren Mitgliedsunternehmen sehen 76 Prozent ihre Zukunftsaussichten eher negativ. Das ist keine Basis für Innovationen und Investitionen. Dem gilt es politisch entschlossen entgegenzutreten“, sagte Andrea Kapp vom Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad).
In der Petition, die online unterzeichnet werden kann, wird die Bundesregierung aufgefordert, die Existenz der Pflegeunternehmen zu sichern, indem sie etwa dafür sorgt, dass alle Kostenträger die vorgeschriebenen Zahlungsfristen einhalten und alle Personal- und Sachkosten, die für die Pflege aufgewendet wurden, refinanziert werden. Zudem wird vorgeschlagen, dass Anträge auf Vergütungsanpassungen nach sechs Wochen als genehmigt gelten, wenn die Kostenträger bis dahin untätig geblieben sind.
Berlin (epd). Einer Studie des Sachverständigenrates für Integration und Migration (SVR) zufolge gibt es in der freiwilligen Hilfe für Geflüchtete noch viel ungenutztes Potenzial. Unter der Überschrift „Motive und Motivation in der Flüchtlingshilfe - Ergebnisse einer Befragung zum freiwilligen Engagement“ hat der wissenschaftliche Stab des SVR 2.500 Personen befragt, ob und aus welchen Motiven sie sich für Flüchtlinge einsetzen oder auch nicht, heißt es in einer Mitteilung vom 16. April. Von allen Ehrenamtlern, die bislang noch nicht in der Flüchtlingshilfe tätig sind, können sich demnach etwa drei von zehn einen solchen freiwilligen Einsatz vorstellen.
Und auch bei den bisher noch nicht freiwillig Aktiven gibt es einen Anteil von Personen, die grundsätzlich zum Engagement für Geflüchtete bereit sind. „Von allen Befragten insgesamt könnte sich damit etwa jede vierte Person ein solches Engagement vorstellen“, sagte Nora Storz, Co-Autorin der Studie. Auf Grundlage der Studienergebnisse sollen Handlungsempfehlungen für künftige Mobilisierungsstrategien, die sich an Politik und Verwaltung in den Kommunen sowie an Arbeitgebende, Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen vor Ort richten, erarbeitet werden.
Um herauszufinden, wie aus einer grundsätzlichen Bereitschaft tatsächliches Engagement werden kann, wurden in der Studie auch verschiedene politikrelevante Einstellungen der Befragten untersucht. „Befragte, die sich für Politik interessieren, engagieren sich häufiger in der Flüchtlingshilfe oder sind eher zu einem solchen Engagement bereit als Befragte, die weniger Interesse an Politik haben“, erläuterte Storz.
Die Motive für Freiwilligenarbeit seien vielfältig und könnten je nach Ressourcen und Interessen der Ehrenamtlichen variieren. Auffällig sei aber, dass Engagierte und Engagementbereite in der Flüchtlingshilfe deutlich altruistischer eingestellt sind als Befragte, die ein solches Engagement nicht ausüben wollen.
„Viele Freiwillige in anderen Bereichen suchen vor allem einen Ausgleich zu Alltag und Beruf oder sie engagieren sich aus sozialen Motiven, etwa weil ihre Freunde auch ehrenamtlich tätig sind“, erläuterte Alex Wittlif, Co-Autor der Untersuchung. „Engagierte in der Flüchtlingshilfe ziehen ihre Motivation vor allem aus der Sorge um andere Menschen. Viele haben einen hohen politischen Gestaltungsanspruch. Gleichzeitig spielen aber auch bei ihnen eigennützige oder selbstbezogene Motive eine Rolle: Das Erlernen neuer Fähigkeiten durch Engagement in der Flüchtlingshilfe ist zum Beispiel ein solches Motiv.“
Ursachen, die ein Engagement verhindern, gibt es den Angaben nach viele. „Zeitmangel ist einer der häufigsten Gründe, den Personen dafür angeben, warum sie sich nicht engagieren“, so Wittlif. Zudem gäben 20 Prozent der Engagementbereiten an, dass sie nicht wissen, wie sie sich engagieren können. Viele Befragte sehen sich den Umfrageergebnissen zufolge aber auch nicht in der Verantwortung: Jede fünfte Person unter den Befragten, die sich nicht in der Flüchtlingshilfe engagieren wollen, sagt, es sei Aufgabe des Staates, sich um Flüchtlinge zu kümmern. Bei den Engagementbereiten sind dies 13 Prozent.
Berlin (epd). Zu seinem 100. Verbandsjubiläum hat der Paritätische Gesamtverband eine digitale Chronik seiner Historie seit der Gründung am 7. April 1924 im Internet freigeschaltet. „In einem Zeitstrahl wurden Höhepunkte und Meilensteine der internen Entwicklung hin zu einem Dachverband von über 10.800 eigenständigen Organisationen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich historisch recherchiert und journalistisch, übersichtlich aufbereitet“, heißt es in einer Mitteilung vom 17. April.
„Der Paritätische war und ist in ständiger Bewegung, dabei am Puls der Zeit und oft gestalteten er und seine Mitgliedsorganisationen gesellschaftlichen Fortschritt mit“, sagte Vorsitzender Rolf Rosenbrock. Der Paritätische verfolge dabei eine im guten Sinne liberale Politik, thematisiert konsequent Armut und Benachteiligungen und habe sich als zentraler Akteur einer lebendigen Zivilgesellschaft etabliert.
Den Angaben nach reicht die Chronik von der Gründung des Paritätischen und der Aufbruchstimmung der Weimarer Republik, in der die bürgerliche Frauenbewegung eine zentrale Rolle spielt, über die Neudefinition sozialer Arbeit durch Eltern-, Behinderten- und Gesundheitsselbsthilfeinitiativen in den 1960er und 1970er Jahren bis zu aktuellen gesellschaftlichen Bündnissen gegen Rechtsextremismus und für eine sozial-ökologische Transformation. Anschaulich vermittelt werde auch der verstärkte Einsatz für soziale Gerechtigkeit seit den 1980er Jahren und warum die Veröffentlichung des ersten Armutsberichts für die Bundesrepublik Deutschland durch den Paritätischen am 9. November 1989 auch einen besonderen innerverbandlichen Meilenstein darstellt.
Gefeiert wird der runde Geburtstag mit einem großen Fest unter dem Motto "Weil alle zählen” am 25. April in Berlin. Dazu werden unter anderem Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sowie Fridays for Future-Aktivistin Luisa Neubauer erwartet.
Mainz (epd). Ein abgelehnter Stellenbewerber kann wegen einer vermuteten Diskriminierung allein aufgrund seines fremdländischen Aussehens und möglicher muslimischer Religionszugehörigkeit keine Entschädigung verlangen. Der Arbeitnehmer muss konkrete Indizien vorlegen, dass er wegen seiner Herkunft oder der Religionszugehörigkeit „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit“ benachteiligt wurde, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden. Es sei zudem kein Hinweis auf eine tatsächlich erfolgte Diskriminierung, dass das für die Bewerbungen zuständige Auswahlgremium „ethnisch deutsch“ zusammengesetzt war, befand das Gericht.
Der Kläger hatte sich 2021 auf eine Abteilungsleiterstelle im Logistikbereich beworben. Dabei gab er unter anderem an, Arabisch als Umgangssprache zu beherrschen. Ein Foto fügte er der Bewerbung nicht bei.
Als der Mann in die engere Auswahl kam, wurde er von einem vierköpfigen Auswahlgremium der Firma in Videogesprächen befragt. So wurde nach der tunesischen Herkunft seiner Eltern und nach seinen Arabischkenntnissen gefragt. Alle Mitglieder des Gremiums lehnten den Stellenbewerber dann jedoch ab. Sie begründeten das Votum unter anderem mit seiner fehlenden Führungserfahrung.
Der Stellenbewerber führte seine Absage dagegen auf sein arabischstämmiges Aussehen zurück. Die Mitarbeiter hätten ihn „entfremdet angestarrt“. Mit den Fragen nach seiner Herkunft sei das Auswahlgremium wohl auch von einer muslimischen Religionszugehörigkeit ausgegangen. Und er gab an, dass die Bewerberin, die den Stellenzuschlag erhalten habe, nicht über den geforderten Bachelorabschluss verfügt, er aber schon.
Das Auswahlgremium sei zudem „ethnisch deutsch“ zusammengesetzt gewesen, was in seiner Augen die Wahrscheinlichkeit für ein benachteiligendes Verhalten erhöhe. Wegen der erlittenen Diskriminierung müsse ihm eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in Höhe von mindestens 29.750 Euro gezahlt werden.
Das LAG wies den Entschädigungsanspruch ab. Ein Stellenbewerber müsse für eine Entschädigung Indizien vortragen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Benachteiligung wegen der Herkunft oder der Religionsausübung belegen. Allein das arabischstämmige Aussehen oder die vermutete muslimische Religionszugehörigkeit reichten nicht.
Der Arbeitgeber habe vielmehr die Absage konkret mit seinen fehlenden Kenntnissen begründet. Dass das Auswahlgremium „ethnisch deutsch“ besetzt war, stelle ebenfalls kein Indiz für eine Benachteiligung dar, urteilte das LAG.
Eine ausreichend nachgewiesene Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft kann auch eine fristlose Kündigung begründen. Provoziert ein bereits abgemahnter Arbeitnehmer und Betriebsratsmitglied einen dunkelhäutigen Kollegen mit rassistischen nachgeahmten „Ugah, Ugah!“-Affenlauten, ist er seinen Job los, stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am 24. November 2020 veröffentlichten Beschluss klar. Das Recht auf freie Meinungsäußerung umfasse nicht ein die Menschenwürde verletzendes Verhalten.
Dagegen muss die Kündigung eines Beschäftigten mit schwarzer Hautfarbe in der Probezeit nicht diskriminierend sein, nur weil eine Vorgesetzte zuvor die Tätigkeiten des Beschäftigten als „Neger-Arbeiten“ bezeichnet und eine Mithilfe dabei verweigert hatte. Das LAG Hamm hatte damit eine Kündigungschutz- und Diskriminierungsklage eines aus Nigeria stammenden und in der Zentralen Ausländerbehörde der Stadt Bielefeld arbeitenden Mannes abgewiesen. Zwar sei die Äußerung der Vorgesetzten „erkennbar unangemessen“ gewesen. Die Kündigung selbst gehe aber auf Leistungsdefizite des Klägers zurück. Einen Zusammenhang zwischen den abfälligen Äußerungen und der Kündigung gebe es nicht, heißt es in dem Urteil vom 10. Januar 2019.
Az.: 8 Sa 344/22 (Landesarbeitsgericht Mainz)
Az.: 1 BvR 2727/19 (Bundesverfassungsgericht)
Az.: 11 Sa 505/18 (Landesarbeitsgericht Hamm)
Frankfurt a.M. (epd). Die Trennung eines Ehepaars kann auch dann Gültigkeit haben, wenn die Eheleute noch in der gemeinsamen Wohnung leben. Mit dieser Entscheidung gab das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main der Beschwerde einer Ehefrau auf Feststellung eines früheren Trennungszeitpunkts recht, wie das Gericht am 15. April mitteilte. Die Eheleute stritten sich in ihrem Scheidungsverfahren um den Zeitpunkt, wann sie zur Auskunft über das Trennungsvermögen verpflichtet sind.
Hintergrund ist die gesetzliche Bestimmung, dass nach Antrag einer Scheidung jeder Ehegatte vom anderen Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen kann. Zweck ist die Berechnung des Zugewinnanspruchs. Das Amtsgericht hatte den vom Ehemann benannten späteren Trennungszeitraum zugrunde gelegt. Die Beschwerde der Ehefrau dagegen hatte vor dem OLG Erfolg.
Die Trennung gelte ab dem Zeitpunkt, ab dem zwischen den Eheleuten keine häusliche Gemeinschaft mehr bestehe und zumindest ein Ehegatte diese ablehne, erläuterte das OLG. Dabei sei es aber nicht erforderlich, dass ein Ehegatte aus der gemeinsamen Wohnung ausziehe.
Ausreichend sei, wenn die Ehegatten in der Wohnung getrennt lebten, keinen gemeinsamen Haushalt mehr führten und keine wesentlichen persönlichen Beziehungen bestünden. Ein „freundschaftlicher, anständiger und vernünftiger Umgang der Ehegatten miteinander“ stehe der Trennungsannahme insbesondere dann nicht entgegen, wenn wie in diesem Fall gemeinsame Kinder im Haushalt lebten. Dazu gehörten auch gemeinsame Mahlzeiten mit den Kindern.
Az.: 1 UF 160/23
München (epd). Krankenkassenverbände dürfen Einwände eines Krankenhauses gegen eine als zu gering prognostizierte Mindestmenge von planbaren Operationen nicht pauschal ablehnen. Nur weil die Klinik in den vergangenen Jahren eine die mittlerweile neu festgelegte Mindestmenge Operationen an der Speiseröhre nicht erreicht hat, bedeutet das nicht automatisch, dass auch im Folgejahr zu wenig Eingriffe vorgenommen werden, entschied das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München in einem am 11. April veröffentlichten Beschluss.
Der Gesetzgeber hat dem gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Aufgabe übertragen, Mindestmengen für planbare medizinische Eingriffe festzulegen. So sollen im Idealfall nur jene Krankenhäuser komplexe Operationen vornehmen, die sich besonders gut darin auskennen.
So hat der G-BA die jährliche Mindestmenge für komplexe Eingriffe an der Speiseröhre bei Erwachsenen auf 26 festgelegt. Liegt eine Klinik unter diesem prognostizierten Wert, können die Eingriffe im Folgejahr nicht mehr mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden.
Im konkreten Fall ging es um ein Krankenhaus im Allgäu, das in den vergangenen Jahren die vom G-BA für Speiseröhrenoperationen damals festgelegte Mindestmenge von zehn pro Jahr knapp erreicht hat. Als die Mindestmenge auf 26 erhöht wurde, gingen die Krankenkassenverbände mit Verweis auf die Vorjahre pauschal davon aus, dass die Klinik diese Zahl an Eingriffen nicht mehr erreichen wird.
Das Krankenhaus klagte dagegen und beantragte die aufschiebende Wirkung. So sei künftig von steigenden Patientenzahlen auszugehen, weil die Klinik Vorreiter beim Einsatz modernster Robotiktechnik sei und Patienten nun vollständig minimal-invasiv operiert werden könnten. Dass in der Vergangenheit weniger operiert worden sei, liege auch an der Covid-19-Pandemie. Wegen der höheren Anzahl an Coronapatienten konnten komplexe Eingriffe an der Speiseröhre weniger stattfinden, hieß es.
Das LSG gab dem Antrag des Krankenhauses auf aufschiebende Wirkung der Klage statt. Es habe konkret dargelegt, dass es die erforderliche Mindestmenge für das Jahr 2024 erreichen könne. Die Krankenkassenverbände dürften die Einwände nicht pauschal mit dem Verweis auf die Operationszahlen in den Vorjahren übergehen. Sie müssten vielmehr eine „sorgfältige“ Prüfung vornehmen und die Klinik anhören.
Weder sei aber dem Einwand nachgegangen worden, dass andere Krankenhäuser die Operationen nicht mehr durchführen und Patienten auf die Allgäuer Klinik ausweichen würden, noch dass der Einsatz der Robotertechnik zu höheren Patientenzahlen führen könne.
Az.: L 5 KR 22/24 B ER
Mannheim (epd). Ein möglicherweise minderjähriger und ohne Angehörige eingereister Flüchtling hat auch während der behördlichen Altersfeststellung Anspruch auf einen Verfahrensbeistand. Denn die EU-Aufnahmerichtlinie sieht auch bei noch unklarem Alter die Bereitstellung eines Verfahrensbeistands aus Kindeswohlgründen verpflichtend vor, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem am 15. April bekanntgegebenen Beschluss. Weil der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie nicht in deutsches Recht umgewandelt hat, sei diese unmittelbar anwendbar, befand das Gericht.
Konkret ging es um einen unbegleiteten, nach Deutschland eingereisten Flüchtling, bei dem nicht klar war, ob er bereits volljährig ist oder nicht. Nach seinem Asylantrag brachte ihn die Stadt Freiburg Ende Oktober 2023 vorläufig in einer Einrichtung für minderjährige Flüchtlinge unter.
Das Jugendamt bezweifelte die Minderjährigkeit des Flüchtlings und leitete ein Altersfeststellungsverfahren ein. Zwei Behördenmitarbeiter kamen nach dem äußeren Eindruck und der Befragung des Asylsuchenden zu dem Ergebnis, dass dieser volljährig sei. Daraufhin beendete die Stadt die Inobhutnahme. Der Flüchtling legte dagegen Widerspruch ein und machte vorläufigen Rechtsschutz geltend.
Das Verwaltungsgericht Freiburg entschied, dass der Widerspruch voraussichtlich Erfolg haben werde. Denn dem Antragsteller hätte bei der Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme ein Verfahrensbeistand zur Seite gestellt werden müssen, der die Rechte von Kindern wahrnimmt. Doch das sei unterlassen worden. Die Stadt meinte, dass ein Verfahrensbeistand während des Altersfeststellungsverfahrens nicht vorgesehen sei.
Der VGH entschied nun aber, dass nach der EU-Aufnahmerichtlinie die Stadt zur Wahrung des Kindeswohls verpflichtet sei, einen Beistand zu bestellen. Das gelte zumindest dann, wenn die Minderjährigkeit des unbegleiteten Asylbewerbers nicht ausgeschlossen werden könne. Die Altersfeststellung sei entscheidend für eine kindergerechte Unterbringung. Der deutsche Gesetzgeber habe die nach EU-Recht geltende Verpflichtung zum Schutz des Kindeswohls nicht umgesetzt, sodass die EU-Richtlinie unmittelbar anwendbar sei.
Etwas anderes gelte nur dann, wenn der möglicherweise Minderjährige bereits bei der Altersfeststellung in der Lage sei, dem Verfahren zu folgen und er seine Belange selbst und ohne Unterstützung geltend machen kann.
Az.: 12 S 77/24
Berlin (epd). Der langjährige Geschäftsführer der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl, Günter Burkhardt (66), unterstützt künftig die Arbeit der Evangelischen Akademie zu Berlin. Wie die Akademie am 18. April in Berlin mitteilte, wird er ehrenamtlich als Projektstudienleiter im Bereich Migration und Europa das Team verstärken.
Burkhardt wurde 1957 bei Kaiserslautern geboren. Er studierte Evangelische Theologie, Mathematik und Pädagogik und gehörte 1986 zu den 15 Gründungsmitgliedern von Pro Asyl. Im vergangenen Jahr wurde er als Geschäftsführer in den Ruhestand verabschiedet. Die Direktorin der Evangelischen Akademie zu Berlin, Friederike Krippner, sagte, mit der Unterstützung von Burkhardt bringe die Einrichtung die Stärkung des Fachbereichs Migration und Europa weiter voran und etabliere die Akademie „als wesentlichen Diskursraum für die damit verbundenen Themen“.
Burkhardt betonte, er sehe die Einrichtung als „Akademie der Menschenrechte“ und sei froh, seine Erfahrungen dort einbringen zu können. „Denn dass Menschenrechte die Grundlage unseres Zusammenlebens sind, gerät immer mehr in Vergessenheit“, sagte er. Die Akademie organisiert neben anderen Veranstaltungen zu diesem Thema das jährliche Symposium zum Flüchtlingsschutz, bei dem in Berlin Vertreter aus Nichtregierungsorganisationen, Sozialverbänden, Politik und Kirche zusammenkommen. In diesem Jahr findet es am 24. und 25. Juni in statt.
Beate Jussen (49) wird am 1. Juni Vorständin des Caritasverbandes für das Erzbistum Hamburg. Sie war zuletzt Alleinvorständin beim Verein für katholische Arbeiterkolonien in Westfalen. Von 2011 bis 2017 war Jussen beim Rheinischen Verein für katholische Arbeiterkolonien Geschäftsführerin eines Standorts mit Wohnungslosen-, Eingliederungs- und Altenhilfe sowie angeschlossenen Werkstätten. Sie ist darüber hinaus seit 2015 Mitglied verschiedener Caritasräte in NRW und gehört seit 2022 dem Vorstand der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe an. Jussen ist gelernte Industriekauffrau, Bilanzbuchhalterin, Betriebswirtin und Fachreferentin für Controlling in sozialen Einrichtungen.
Gudrun Schattschneider ist neue Vorständin beim Paritätischen Landesverband Brandenburg. Die Rechtswissenschaftlerin wird den Verband ab Sommer 2024 gemeinsam mit Andreas Kaczynski leiten, der die Verbandsarbeit und Sozialpolitik der Wohlfahrtsorganisation seit 2005 verantwortet. Schattschneider war Vorstandsvorsitzende beim Bundesverband entwicklungspolitischer humanitärer Nichtregierungs-Organisationen (VENRO) und war strategische Führungskraft beim Arbeiter-Samariter-Bund in Berlin.
Joachim Pietzcker (66), Jurist, ist übergangsweise in den Vorstand der Stadtmission Nürnberg berufen worden. Gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden Kai Stähler wird er als zweiter Vorstand die Steuerung des Sozialträgers übernehmen. Die Interimsberufung ist erfolgt, weil die bisherige Finanzvorständin Gabi Rubenbauer ihr Vorstandsmandat nach elf Jahren Ende März auf eigenen Wunsch hin niedergelegt hat. Pietzcker wird sich vorrangig um kaufmännische Themen kümmern. Nach seiner langjährigen Tätigkeit als Kaufmännischer Werkleiter bei Bosch in Nürnberg war Pietzcker zunächst Geschäftsführer des Oikocredit Förderkreises Bayern. Seit 2021 ist er Finanzvorstand dieses gemeinnützigen Vereins. Schon seit 2014 ist Pietzcker außerdem Vorsitzender des Finanzausschusses der Landesynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Seit 2020 ist er zudem Mitglied des Landessynodalausschusses.
Moritz Ernst, Jurist, hat die Geschäftsführung des Bundesverbandes Pflegemanagement übernommen. Der gebürtige Berliner folgt Sabrina Roßius. Er greife auf einen großen Erfahrungsschatz als Geschäftsführer von verschiedenen Verbänden zurück, so der Verband in einer Mitteilung. So hatte Ernst unter anderem bis Ende 2019 knapp zehn Jahre lang die Geschäftsleitung beim Deutschen Pflegerat inne. Als Rechtsanwalt hat Ernst in unterschiedlichen Branchen Erfahrungen sammeln können. Neben seiner Arbeit in Wirtschaftskanzleien war er auch als Justiziar bei einer Krankenkasse und zuletzt bei dem größten Selbsthilfe- und Fachverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen in Deutschland tätig.
Oliver Pappert (49) hat am Monatsbeginn die Geschäftsführung der Hephata soziale Dienste und Einrichtungen gGmbH (hsde), eine Tochtergesellschaft der Hephata Diakonie, übernommen. Er folgt auf Werner Wieland, der die Position Ende 2023 von Hermann-Josef Nelles interimsmäßig übernommen hatte. Pappert war zuletzt Geschäftsführer der Altenhilfe St. Elisabeth gGmbH mit Sitz in Marburg. Von 2010 bis 2014 war er beim DRK Kreisverband Biedenkopf Bereichsleiter Krankenhaus als Stabsstelle des Vorstands. Nach Stationen als Einrichtungsleitung bei zwei großen überregionalen Trägern wechselte er 2016 als Leiter Controlling zu einem Pflegeanbieter nach Berlin.
Karen Thiele tritt im Mai ihr Amt als Geschäftsführerin der St. Bernward Krankenhaus GmbH und deren Tochtergesellschaften, der MVZ Vinzentinum GmbH und der Physio am BK GmbH in Hildesheim an. Sie folgt auf Stefan Fischer, der zum Mai 2024 als dritter Geschäftsführer der Elisabeth Vinzenz Verbund GmbH tätig sein wird und vermehrt regionale Verantwortung für die EVV-Einrichtungen in Hildesheim, Hannover, Salzgitter, Duderstadt und Kassel übernimmt. Thiele ist seit 2016 Kaufmännische Leiterin der St. Bernward Krankenhaus GmbH. Zuvor führte sie sechzehn Jahre lang Budgetverhandlungen aufseiten einer großen Krankenkasse. Die Klinik wurde 1852 gegründet, hat rund 800 Betten und versorgt mit 1.750 Mitarbeitenden etwa 165.000 Patienten pro Jahr.
Jens Wulfekammer (45) hat am 1. April die Position des Geschäftsführers der Altenhilfe bei der DIOS-Diakonie Osnabrück Stadt und Land gemeinnützige GmbH angetreten. Er hat die Verantwortung für den größten Bereich der Osnabrücker Diakonie übernommt. Wulfekammer ist seit 2013 als Diplom-Kaufmann in der Diakonie Osnabrück tätig, zunächst als Assistent der Geschäftsführung und später als betriebswirtschaftlicher Referent. Seit 2019 verantwortete er zudem als Leitung den Bereich Betriebswirtschaft. Darüber hinaus ist der studierte Betriebswirt im Gesundheitswesen seit 2023 Prokurist der Diako-Dienstleistungsgesellschaft.
Udo Hahn, Theologe, bleibt an der Spitze des Dachverbandes der evangelischen Akademien. Er wurde für drei Jahre im Amt bestätigt. Hahn ist Direktor der Evangelischen Akademie Tutzing. Ebenso wiedergewählt wurde der stellvertretende Vorsitzende Sebastian Kranich, Direktor der Evangelischen Akademie Thüringen. Neu gewählt als Vorstandsmitglieder wurden Friederike Krippner und Hanna-Lena Neuser, die Direktorinnen der Akademien in Berlin und Frankfurt am Main. In dem bundesweiten Zusammenschluss arbeiten 16 evangelische Akademien zusammen, die jeweils an die Landeskirchen an ihren Standorten angebunden sind. Mit rund 1.700 Veranstaltungen pro Jahr erreichen sie nach eigenen Angaben mehr als 50.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Philipp Lahm (40) erhält den Karl-Kübel-Preis 2024. „Mit den vielfältigen Angeboten seiner Stiftung eröffnet Philipp Lahm Kindern neue Perspektiven, fördert ihre Potenziale und vermittelt ihnen Werte wie Fairness, Verantwortung und Toleranz“, begründete das Vorstandsmitglied der Karl-Kübel-Stiftung für Kind und Familie, Daniel Heilmann, die Wahl. Der mit 25.000 Euro dotierte Preis wird dem früheren Fußballnationalspieler am 13. September in Bensheim überreicht. Lahm setzt sich mit seiner nach ihm benannten Stiftung für benachteiligte Kinder und Jugendliche sowohl in Deutschland als auch in Südafrika ein und fördert sie in den Bereichen Bildung, Sport und Gesundheit. Die von seiner Stiftung initiierten Sommercamps wurden 2010 von der Unesco als offizielles Projekt der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ausgezeichnet.
23.4.:
Online-Fortbildung „Hinweisgeberschutzgesetz - Die Pflicht zur Umsetzung aus datenschutzrechtlicher Sicht“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/200-1700
25.4.:
Online-Seminar „Das operative Geschäft: Steuerung und Controlling in der Eingliederungshilfe“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0174/3154935
26.4. Berlin:
Fachkongress „Frühkindliche Medienbildung“
der Stiftung digitale chancen und der Stiftung Ravensburger Verlag
Tel.: 030/437277-41
29.4. Nürnberg:
Seminar „Schlanke Prozesse in Einrichtungen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0172/2883106
Mai
2.5.-5.12.:
Webinar-Reihe „Nachhaltigkeit in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft“
Tel.: 0221/98817-0
6.-8.5. Freiburg:
Fortbildung „Fach- und Führungskräfte als Vermittelnde bei Konflikt und Mobbing“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/200-1700
8.5.:
Online-Seminar „Sozialdatenschutz in der Kinder- und Jugendhilfe“
der Paritätischen Akademie Berlin
Tel.: 030/2758282-27
13.5. Berlin:
Basiskurs (mehrteilig) „Organisationen systemisch gestalten und entwickeln“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0172/3012819
14.-15.5. Fulda:
Seminar „Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/200-1700
15.-16.5.:
Online-Seminar „Sicherheit der Verarbeitung: Ein Kernthema im kirchlichen Datenschutz“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/200-1700
18.4.:
Online-Seminar „Gesetzliche Grundlagen zur neuen Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 01577/7692794
22.-24.5. Frankfurt a.M.:
Fortbildung „Aufsuchen anstatt Abwarten - Grundlagen Streetwork“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0174/3154935
24.5. Köln:
Seminar „Pflegesatzverhandlungen in der stationären Altenhilfe - Vorbereitung, Strategie und Verhandlungsführung“
der Solidaris Unternehmensberatung
Tel.: 02203/8997-519
28.5.:
Online-Kurs: „Vielfaltsfähig führen - Einführung“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0174/3154935