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Geschlechtseintrag

Hintergrund

Das steht im Selbstbestimmungsgesetz



Der Bundestag hat am 12. April in Berlin das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Fragen und Antworten zur Neuregelung, die ab dem 1. November gilt.

Berlin (epd). Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird das Transsexuellengesetz abgeschafft, das es bislang trans- und intergeschlechtlichen Menschen sowie Personen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen, sehr schwer gemacht hat, ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen.

Worin bestehen die Erleichterungen?

Künftig reicht für Erwachsene eine Erklärung gegenüber dem Standesamt, um den Geschlechtseintrag und den Vornamen ändern zu lassen. Die Erklärung und Änderung der Vornamen soll drei Monate vor der Abgabe beim Standesamt angemeldet werden und ist nach der Abgabe sofort gültig. Zur Erklärung gehört die Versicherung, dass der neue Geschlechtseintrag der eigenen Identität am besten entspricht und man sich der Tragweite der Entscheidung bewusst ist. Möglich sind wie bisher: „männlich“, „weiblich“, „divers“ und „keine Angabe“.

Wie war es bisher?

Die Menschen brauchten einen Gerichtsbeschluss, für den sie sich durch zwei Sachverständige begutachten lassen mussten, die ihnen intimste Fragen stellen konnten. Das Verfahren wurde von vielen Betroffenen als entwürdigend beschrieben.

Gelten die neuen Regeln auch für Minderjährige?

Minderjährige über 14 Jahre können mit Zustimmung ihrer Eltern eine Änderungserklärung abgeben. Wenn es die familiäre Situation erfordert, können Familiengerichte die Zustimmung der Eltern ersetzen. Entscheidend ist das Kindeswohl. Für Kinder unter 14 Jahren können die Eltern eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags abgeben - nicht aber gegen den Willen des Kindes. Das kann den Entzug des Sorgerechts zur Folge haben.

Können Menschen den Geschlechtseintrag mehrfach ändern lassen? Ja. Nach einem Jahr Abstand können sie sich mit der entsprechenden Erklärung erneut an das Standesamt wenden. Die Sperrfrist von einem Jahr gilt für Minderjährige nicht.

Regelt das neue Gesetz auch Operationen zur Geschlechtsangleichung? Nein, dafür gibt es andere Regelungen und medizinische Leitlinien.

Müssen Ausweis und Reisepass neu ausgestellt werden? Reisepässe müssen neu beantragt werden. Im Personalausweis gibt es keine Angaben zum Geschlecht. In öffentlichen Registern und Dokumenten müssen Geschlechtseintrag und Vornamen auf Verlangen der Betroffenen geändert werden. Das ist auch heute schon so.

Kann ein straffällig gewordener Mann als Trans-Frau untertauchen? Für diesen Fall wird das Offenbarungsverbot für öffentliche Stellen aufgehoben. Sie dürfen dann den früheren Namen weitergeben. Das Offenbarungsverbot, das es auch heute schon gibt, soll Menschen, die ihren Vornamen und Geschlechtseintrag ändern lassen, vor Mobbing und Zurschaustellungen schützen.

Sind Räume für Frauen weiterhin sicher, beispielsweise Frauenhäuser?

Die Hausleitungen entscheiden selbst darüber, wer Zutritt hat. Am Hausrecht ändert sich nichts. Zugleich muss die Durchsetzung des Hausrechts im Einklang mit dem gesetzlichen Diskriminierungsschutz erfolgen. Das bedeutet, keine Hausherrin oder kein Hausherr darf generell Trans-Menschen den Zutritt zu einer Einrichtung oder einem Betrieb verbieten.

Was bedeutet das Selbstbestimmungsgesetz für Quotenregelungen?

Für die Erfüllung der Quote zählt die Geschlechtszugehörigkeit zu dem Zeitpunkt, zu dem die Person ihren Posten oder eine Stelle bekam. Wird die Quote durch die Änderung unterschritten, muss das bei der nächsten Besetzung berücksichtigt werden.

Werden jetzt Trans-Frauen im Sport normal?

Sportvereinigungen können selbst entscheiden, wer für welchen Wettkampf antritt. Für den Schulsport regeln die Länder, ob und wie die Leistungen unabhängig vom aktuellen Geschlechtseintrag bewertet werden.

Ab wann gilt das neue Gesetz?

Das neue Gesetz löst am 1. November das Transsexuellengesetz endgültig ab. Bereits ab August werden aber die Anmeldungen für die Abgabe einer Erklärung möglich sein, damit nach der dreimonatigen Wartefrist die Änderung des Geschlechtseintrags mit Inkrafttreten des Gesetzes schon wirksam wird.

Bettina Markmeyer


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