sozial-Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,




Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

kommen sie zurück in den Pflegejob oder nicht? Diese Frage sollte eine Studie klären, die auf einer Umfrage unter Fachkräften beruht, die aus dem Beruf ausgestiegen sind. Der Befund: Bundesweit mindestens 300.000 Vollzeit-Pflegekräfte stünden durch Rückkehr in Heime und Kliniken oder Aufstockung der Arbeitszeit zusätzlich zur Verfügung. Allerdings müsste sich in der Branche viel ändern - und genau da werden die Probleme vielschichtig.

Schon länger ist bekannt, dass die Ampel-Koalition das Werbeverbot für den Abbruch von Schwangerschaften aus dem Strafgesetzbuch streichen und damit einen langen politischen Streit beenden will. Wie das gehen soll, ist jetzt klar: Der Gesetzentwurf der Regierung liegt vor. Hauptziel sei es, die Rechtsunsicherheit für Mediziner zu beenden, die nach dem noch geltenden Paragrafen 219a Strafgesetzbuch über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in ihrer Praxis informieren - etwa auf ihrer Homepage.

Es war eine Tat, die die Behindertenhilfe in Deutschland erschütterte: Am 28. April 2021 tötete die einstige Pflegerin Ines R. im diakonischen Oberlinhaus in Potsdam-Babelsberg vier Menschen. Sie wurde zu 15 Jahren Gefängnis und Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt. Zum Jahrestag des Verbrechens erschien eine Dokumentation, die zeigt, dass Gewalt gegen Menschen mit Behinderung in Heimen alles andere als selten ist - und viel Handlungsbedarf besteht.

Wer von seinem Arbeitgeber Geld für geleistete Überstunden bekommen will, muss die Arbeitszeit sauber und detailliert dokumentieren. Und kann sich dabei nicht allein auf die betriebliche Arbeitszeiterfassung stützen, wenn diese die Pausen nicht erfasst. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden. Nicht belegte Überstunden sind demnach nur behauptete Überstunden - und der Kläger ging leer aus.

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Dirk Baas




sozial-Politik

Umfrage

Hohes Potenzial für Rückkehr ausgestiegener Pflegekräfte




Oft besonders belastend: Arbeit auf einer Palliativstation
epd-bild/Jens Schulze
Bundesweit mindestens 300.000 Vollzeit-Pflegekräfte stünden durch Rückkehr in den Beruf oder Aufstockung der Arbeitszeit zusätzlich zur Verfügung. Das ergibt die Studie "Ich pflege wieder, wenn…". Allerdings müsste sich in der Branche viel ändern - und genau da werden die Probleme vielschichtig.

Berlin, Bremen (epd). Mit besseren Arbeitsbedingungen würden in Deutschland viele ausgestiegene Pflegekräfte wieder in ihren Beruf zurückkehren oder Teilzeitkräfte ihre Arbeitszeit aufstocken. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Befragung, die am 3. Mai in Berlin vorgestellt wurde. So könnten rechnerisch mindestens 300.000 zusätzliche Vollzeit-Pflegekräfte gewonnen werden, bei optimistischer Hochrechnung sogar bis zu 660.000. Voraussetzungen dafür seien unter anderem mehr Personal, verlässliche Arbeitszeiten und eine bessere Bezahlung.

An der Online-Befragung unter dem Titel „Ich pflege wieder, wenn...“ hatten den Angaben zufolge im vergangenen Jahr rund 12.700 ausgestiegene sowie in Teilzeit beschäftigte Pflegekräfte teilgenommen, vorwiegend Frauen. Zwei Drittel arbeiteten aktuell oder zuletzt in der Krankenpflege, ein Drittel in der Langzeitpflege.

Bremen bei Pilotstudie Vorreiter

Die Untersuchung baut auf einer regionalen Pilotstudie in Bremen auf. Sie ist das Ergebnis einer Kooperation zwischen der Arbeitnehmerkammer Bremen, der Arbeitskammer im Saarland und des Instituts Arbeit und Technik (IAT) in Gelsenkirchen.

Demnach können sich die Hälfte der Teilzeitbeschäftigten und sogar 60 Prozent der Ausgestiegenen eine Rückkehr in den Beruf beziehungsweise ein Aufstocken der Stunden vorstellen. Die Teilzeitkräfte würden um durchschnittlich zehn Stunden aufstocken, die Ausgestiegenen mit 30 Stunden zurückkehren. „Das ist eine sehr gute Nachricht für die Pflege - doch diese Fachkräfte kommen nicht von allein zurück“, betonte Elke Heyduck, Geschäftsführerin der Arbeitnehmerkammer Bremen.

Bessere Personalausstattung unbedingt erforderlich

Als stärkste Motivation nennen die Befragten der Studie zufolge eine Personaldecke, die sich tatsächlich am Bedarf der pflegebedürftigen Menschen ausrichtet. Außerdem wünschen sie sich eine bessere Bezahlung und verlässliche Arbeitszeiten. Mehr Zeit für menschliche Zuwendung zu haben, nicht unterbesetzt arbeiten zu müssen und verbindliche Dienstpläne sind weitere zentrale Bedingungen.

Überdies wünschen sich die Pflegekräfte respektvolle Vorgesetzte, einen kollegialen Umgang mit allen Berufsgruppen, mehr Augenhöhe gegenüber den Ärztinnen und Ärzten, eine vereinfachte Dokumentation und eine bessere Vergütung von Fort- und Weiterbildungen. Heyduck und die Geschäftsführerin der Arbeitskammer im Saarland, Beatrice Zeiger, unterstrichen außerdem die zentrale Forderung vieler Befragter nach einer ausreichenden Bezahlung: „Pflegekräfte müssen endlich entsprechend den hohen Anforderungen, die der Beruf mit sich bringt, entlohnt werden - insbesondere in der Altenpflege.“

Viele Befragte sind sehr skeptisch

„Die Studie möchte Mut machen“, bekräftigte IAT-Direktorin Michaela Evans. Schlüsselfaktoren für eine Verbesserung der durch Fachkräftemangel bestimmten Situation seien eine bedarfsgerechte Personalberechnung, Brückenprogramme für die Rückkehr in den Beruf und betriebliche Maßnahmen wie ein gutes Ausfallmanagement. Die Studie habe allerdings auch gezeigt, dass viele Befragte skeptisch seien und nicht daran glaubten, dass sich strukturell etwas in Richtung besserer Arbeitsbedingungen verändern werde.

Die Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), Christel Bienstein, sagte, gebraucht würden „spürbare Verbesserungen in der Personalausstattung, eine bedarfsgerechte Personalbemessung, faire Gehälter und attraktive Karrierewege“. Sonst lasse sich die Pflegekrise nicht lösen. „Es wird nun endlich Zeit, dass die neue Bundesregierung Pflegepolitik angeht. Die Einführung der PPR 2.0 ist dafür der erste notwendige Schritt, damit die Kolleginnen und Kollegen die Pflege leisten können, die die Menschen benötigen“, so die Verbandschefin.

Dieter Sell


Bundesregierung

Schwangerschaftsabbrüche: Gesetzentwurf zum Aus des Werbeverbotes liegt vor




Die Ärztin Kristina Hänel vor dem Landgericht Hamburg
epd-bild/Stephan Wallocha
Die Ampel-Koalition will das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches streichen. Lange war unklar, wie das genau vollzogen wird. Nun liegt ein Gesetzentwurf der Regierung vor - und wird am 13. Mai in erster Lesung im Bundestag beraten.

Berlin (epd). Das umstrittene Werbeverbot für Abtreibungen steht vor der Abschaffung. In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt es wörtlich: „Es gibt keine Anhaltspunkte, dass nach der Aufhebung der Strafnorm des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch werbende Handlungen für den straffreien Schwangerschaftsabbruch in einem Ausmaß erfolgen werden, das dem Schutz des ungeborenen Lebens zuwiderläuft.“ Wenn der Bundestag mit den Stimmen der Koalition dem Entwurf zugestimmt hat, geht der Gesetzentwurf in den Bundesrat. Die Union ist dagegen und hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt.

Urteile, die aufgrund dieser Norm erlassen worden sind, sollen laut Informationen des Bundestages aufgehoben werden. Zudem sollen Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes so angepasst werden, dass sowohl medizinisch indizierte als auch medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche erfasst werden.

Paragraf 219a wird komplett gestrichen

Laut Entwurf soll zum einen Paragraf 219a StGB („Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“) vollständig gestrichen werden. Zur Begründung führt die Regierung an, dass Ärztinnen und Ärzte nach der aktuellen Rechtslage mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen müssten, „wenn sie sachliche Informationen über Ablauf und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich (etwa auf ihrer Homepage) bereitstellen oder in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (Paragraf 11 Absatz 3 StGB) darüber berichten“.

Auch eine Reform der Norm im Jahr 2019 habe daran nichts geändert, schreibt die Regierung mit Verweis auf die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel. Durch die Einschränkungen für Ärztinnen und Ärzte werde betroffenen Frauen „zum einen der ungehinderte Zugang zu sachgerechten fachlichen Informationen über den sie betreffenden medizinischen Eingriff und zum anderen das Auffinden einer geeigneten Ärztin oder eines geeigneten Arztes erschwert“.

Ungeborenes Leben bleibt geschützt

Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung der Bundesverfassungsgerichts zum Schwangerschaftsabbruch betont die Regierung in ihrer Begründung außerdem, dass die geplante Streichung des Paragrafen 219a StGB mit „der grundgesetzlichen Schutzpflicht für das ungeborene Leben vereinbar“ sei. Der Paragraf sei „kein tragender Bestandteil des danach gebotenen Schutzkonzepts, dem der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Rechts des Schwangerschaftsabbruchs Rechnung zu tragen hat“. Die Aufhebung stehe zudem im Einklang mit dem sogenannten Beratungskonzept, so die Regierung.

Der Entwurf sieht zum anderen Änderungen am Heilmittelwerbegesetz (HWG) vor, um zum einen der Gefahr zu begegnen, dass nach der Aufhebung des Paragrafen „unsachliche oder gar anpreisende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche betrieben wird“. Dessen in Paragraf 1 geregelter Anwendungsbereich soll demnach auch auf „Schwangerschaftsabbrüche ohne Krankheitsbezug“ erweitert werden.

Mehr Möglichkeiten zur Information

Durch eine Anpassung in Paragraf 12 Absatz 2 HWG soll zum anderen das bisher geltende Verbot für Publikumswerbung für medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben werden. Damit solle künftig „die Möglichkeit der Information über medizinisch indizierte und medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche im Rahmen der allgemeinen Vorgaben des HWG“ bestehen. Damit sei insbesondere irreführende Werbung nach Paragraf 3 HWG verboten. Zudem griffen die Vorgaben von Paragraf 11 für Publikumswerbung.

Die Vorgaben des HWG würden für jedermann gelten, schreibt die Bundesregierung. Für Ärztinnen und Ärzte würden zudem die Regelungen der jeweiligen Berufsordnungen greifen, führt die Bundesregierung aus.

Urteile werden aufgehoben, Verfahren eingestellt

Weiter ist laut Entwurf eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vorgesehen. Mit dieser Änderung sollen strafgerichtliche Urteile auf Grundlage von Paragraf 219a StGB in den Fassungen seit dem 16. Juni 1993 beziehungsweise auf Grundlage von Paragraf 219b StGB in der Fassung von 1. Oktober 1997 bis 15. Juni 1993 aufgehoben werden. Die den Urteilen zugrunde liegenden Verfahren sollen zudem eingestellt werden.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf als „besonders eilbedürftig“ in den Bundesrat eingebracht. Eine Stellungnahme der Länderkammer steht noch aus. Der Rechtsausschuss will sich den Angaben nach am 18. Mai in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf und dem Unions-Antrag befassen.

Dirk Baas


Studie

Jugend im Krisenmodus




Junge Demonstrantinnen beim Klimastreik in Berlin
epd-bild/Christian Ditsch
Die Gefahr eines noch größeren Krieges in Europa lässt bei jungen Menschen offenbar die optimistische Grundhaltung sinken. Das Gefühl der Verunsicherung wirkt sich einer Umfrage zufolge auch zunehmend auf die Psyche aus.

Berlin (epd). Mit dem Krieg in der Ukraine haben sich auch die Ängste junger Menschen in Deutschland verändert. So sei deren größte Sorge aktuell mit 68 Prozent ein Krieg in Europa, weil er die Zukunftsaussichten der Jugend infrage stelle und das bisherige Sicherheitsgefühl zerstöre, heißt es in der am 3. Mail in Berlin vorgestellten Studie „Jugend in Deutschland - Sommer 2022“.

Auf Platz zwei der größten Sorgen liegt demnach der Klimawandel (55 Prozent), gefolgt von Inflationssorgen (46 Prozent) und einer Spaltung der Gesellschaft (40 Prozent). Diese Werte seien im Vergleich zur sogenannten Trendstudie vor sechs Monaten konstant.

Über 1.000 junge Menschen interviewt

Die Studie beruht auf einer repräsentativen Online-Befragung von 1.021 Menschen im Alter von 14 bis 29 Jahren vom 9. bis 21. März dieses Jahres. Die Leitung lag bei den Jugendforschern Klaus Hurrelmann und Simon Schnetzer.

Trotz der großen Kriegsangst gibt es demnach „eine eher zurückhaltende Zustimmung zu politischen Maßnahmen, um Russland zu sanktionieren und die Abwehrkräfte zu stärken“, heißt es weiter. So befürworten nur etwas mehr als die Hälfte (58 Prozent) umfassende Sanktionen gegen Russland, 43 Prozent die Erhöhung von Militärausgaben durch die Bundesregierung und 37 Prozent Waffenlieferungen an die Ukraine.

Grüne bei Votum zu Parteien mit 19 Prozent vorne

„Die jungen Menschen in Deutschland sind nicht auf eine kriegerische Auseinandersetzung vorbereitet und stehen auch einer Wiedereinführung des Wehrdienstes sehr zurückhaltend gegenüber“, erklärte Hurrelmann. Vier Prozent der unter 18-Jährigen könnten sich vorstellen, sich nach Abschluss der Schulzeit bei der Bundeswehr oder bei einem Freiwilligendienst zu bewerben.

Im Wettbewerb der Parteien liegen weiterhin die Grünen mit 19 Prozent Zustimmung vorn, gefolgt von der FDP mit 13 Prozent. CDU/CSU kommt auf 11 Prozent, die SPD auf 10 Prozent, Linke und AfD jeweils 6 Prozent.

Kriegsangst kommt im Krisenmodus noch oben drauf

Schnetzer betonte, die Jugend in Deutschland befinde sich seit mehr als 20 Jahren „im Krisenmodus“. Dabei verwies er auf die Wirtschaftskrise von 2008, den Atomunfall im japanischen Fukushima 2011 und die Flüchtlingskrise 2015: „Seit 2018 treibt sie die Sorge vor den Folgen des Klimawandels um, mit dem Frühjahr 2020 kamen die Umbrüche und Unsicherheit aufgrund der Corona-Pandemie und jetzt kommt auch noch die Kriegsangst dazu.“

Das Ausmaß der Verunsicherung drücke sich auch in einer verschlechterten psychischen Gesundheit. Die drei am häufigsten berichteten Belastungen seien Stress (45 Prozent), Antriebslosigkeit (35 Prozent) und Erschöpfung (32 Prozent). 27 Prozent der Befragten berichteten von einer Depression, 13 Prozent von Hilflosigkeit und 7 Prozent äußerten Suizidgedanken.

Hurrelmann verwies auf die schwindende Rolle von Glaube und Religiosität, zumindest unter Christen. Die Kirchen spielten nur noch eine „mäßige Rolle“ und erreichten junge Menschen nicht mehr. Auf die Frage nach der Sinngebung im Leben rangiert der Glaube auf dem zwölften und letzten Platz (18 Prozent). Als erstes nannten die Befragten Familie (63 Prozent), „Ziele im Leben“ (54 Prozent) und Erfolg haben (48 Prozent).

Lukas Philippi


Arbeit

Ausbildungssuche: Jugendliche fühlen sich von Politik alleingelassen



Mehr als die Hälfte der Jugendlichen sorgt sich um ihre Ausbildungsperspektiven. Die Mehrheit sieht sich einer Umfrage zufolge von der Politik alleingelassen. Bildungsexperten fordern eine zügige Umsetzung der Ausbildungsgarantie - auch der DGB.

Gütersloh (epd). Jugendliche fürchten durch die Corona-Pandemie schlechtere Ausbildungschancen. 80 Prozent seien sind mit dem Engagement der Politik für Ausbildungsplatzsuchende unzufrieden, wie die Bertelsmann Stiftung am 4. Mai in Gütersloh erklärte. Mehr als jeder zweite der Jugendlichen (54 Prozent) sei der Auffassung, dass sich die Ausbildungschancen wegen Corona verschlechtert haben, wie aus einer Umfrage der Stiftung für die Untersuchung „Ausbildungsperspektiven im dritten Corona-Jahr“ hervorgeht.

Knapp die Hälfte der 1.666 befragten Jugendlichen (48 Prozent) ist demnach der Meinung, es gebe genügend Ausbildungsplätze. 37 Prozent sind der Auffassung, es gebe zu wenige.

80 Prozent der Befragten rügen Versäumnisse der Politik

In Nordrhein-Westfalen fürchten 50 Prozent der Jugendlichen den Angaben zufolge eine Verschlechterung der Ausbildungschancen durch Corona. Ähnlich wie bundesweit sind 80 Prozent der Jugendlichen der Meinung, dass die Politik nicht genug für die Ausbildungsplatzsuche unternehme.

Die Einschätzung der Jugendlichen unterscheidet sich nach der jeweiligen Schulbildung: Von den Jugendlichen mit niedriger Schulbildung hat der Umfrage zufolge bundesweit fast jeder Zweite (49 Prozent) den Eindruck, dass die Zahl der Ausbildungsplätze nicht reiche. Trotz vieler unbesetzter Ausbildungsstellen blieben laut Statistik mehr als ein Drittel der Menschen mit Hauptschulabschluss zwischen 20 und 34 Jahren ohne Ausbildung, erklärte die Stiftung.

„Ausbildungsgarantie rasch einführen“

Die im Koalitionsvertrag verankerte Ausbildungsgarantie müsse „jetzt zügig und wirkungsvoll umgesetzt werden“, forderte der Ausbildungsexperte der Bertelsmann Stiftung, Clemens Wieland. „Wir müssen auch jedem einzelnen Jugendlichen einen erfolgversprechenden Start ins Berufsleben ermöglichen.“

Regional wird die Ausbildungssituation offenbar sehr unterschiedlich wahrgenommen. So werteten besonders Jugendliche in Berlin (50 Prozent) und in Bremen (49 Prozent) das Angebot an Ausbildungen als zu gering. In Bayern hingegen sehen demnach die wenigsten Jugendlichen (31 Prozent) einen Mangel an Ausbildungsplätzen. Dort gebe es im Ländervergleich auch besonders viele Plätze, erklärte die Stiftung.

Wenig unentschlossene Jugendliche

80 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit niedriger Schulbildung und fast ebenso viele mit mittlerer Schulbildung (78 Prozent) wollen der Umfrage zufolge auf jeden Fall eine Ausbildung machen. Ein Fünftel sei noch unentschlossen, hieß es. Von den Schülerinnen und Schüler mit hoher Schulbildung seien es hingegen lediglich 16 Prozent, die eine Ausbildung sicher anstrebten. 43 Prozent seien noch unentschlossen.

Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, sagte, es sei alarmierend, „dass sich so viele junge Menschen um ihre Zukunft sorgen“. Auf der einen Seite beklagten Betriebe lautstark den Fachkräftemangel, auf der anderen Seite fänden viele junge Menschen keinen Einstieg in die Ausbildung. „Die Unternehmen dürfen sich nicht allein auf die Ausbildung von jungen Menschen mit höheren Abschlüssen oder Studienabbrechern konzentrieren. Wir brauchen endlich ein systematisches Management des Übergangs nach der Schule und eine Ausbildungsgarantie, die diejenigen auffängt, die bei der Ausbildungsplatzsuche leer ausgegangen sind“, so Hannack. Das Interesse an Ausbildung sei nach wie vor hoch, aber es müsse endlich konsequent genutzt werden.

Für die repräsentative Umfrage hatte das Meinungsforschungsinstitut iconkids & youth im Auftrag der Bertelsmann Stiftung vom 28. Januar bis 6. März bundesweit 1.666 14- bis 20-Jährige befragt.

Holger Spierig


Kriegsflüchtlinge

"Wir wurden hier empfangen wie zu Hause"




Geflüchtete Ukrainerin mit ihrem Sohn im alten Pfarrhaus
epd-bild/Christian Schwier
Über 600.000 ukrainische Flüchtlinge sind in Deutschland erfasst und brauchen Wohnraum. Im westfälischen Bad Oeynhausen stellt eine Kirchengemeinde ein Pfarrhaus als Unterkunft bereit und kümmert sich mit Freiwilligen um die Frauen und Kinder.

Bad Oeynhausen (epd). Neugierig schaut sich Natalias zehn Monate alter Sohn das Bilderbuch an, dann ist auf einmal das Spielzeugauto interessanter. Der Blick der Mutter wandert zum Handy: Vielleicht kommt ja eine Nachricht von ihrem Mann, der in der Ukraine bleiben musste. „Er hat uns bis zur polnischen Grenze gefahren“, sagt die junge Rechtsanwältin.

Von dort aus schlug sich Natalia mit ihrer Mutter Sina und dem Baby in vollgestopften Zügen über Krakau, Berlin und Hannover bis ins nordrhein-westfälische Bad Oeynhausen bei Minden durch. Zunächst wohnten die drei dort bei Freunden, dann ließen sie sich bei der Stadt registrieren und bekamen ihr Zimmer im alten Pfarrhaus im Dorf Bergkirchen. Zwölf ukrainische Flüchtlinge aus vier Familien leben derzeit in dem 140 Jahre alten Backsteinbau - alles Frauen und Kinder. Insgesamt ist hier Platz für 25 Personen.

Kompletter Haushalt dank Spenden

„In der Woche vor Ostern sind die ersten Gäste eingezogen“, berichtet Cord Neuhaus, Vorsitzender des Presbyteriums der Kirchengemeinde Bergkirchen. Bereits wenige Tage nach Beginn des Krieges in der Ukraine beschloss die Gemeindeleitung in einer Sondersitzung, der Stadt das seit einem Jahr leerstehende Pfarrhaus als Unterkunft für Geflüchtete anzubieten. Die Kommune griff zu. Sie muss laut Neuhaus keine Miete bezahlen, übernimmt aber als Betreiberin die Nebenkosten. Auch Betten und Matratzen und eine Grundausstattung mit Elektrogeräten hat sie bereitgestellt.

Bis das Gebäude besenrein übergeben wurde, hatte die Gemeinde „anstrengende Wochen“, erzählt Neuhaus. Mittels einer Spendenaktion wurde das Haus mit seinen sieben Zimmern, zwei Bädern, einer Küche und dem großen Wohn- und Esszimmer voll eingerichtet: von Oberbetten mit Bettbezügen über Kleiderschränke, Stühle, Tische, Lampen, Handtücher und Fernseher bis hin zu Spielzeug, Sportgeräten, einer Küchenausstattung und - ganz wichtig - einem leistungsfähigen W-LAN zur Kommunikation der Flüchtlinge mit ihrer Heimat.

Lebensmittel, Zahnpasta, Seife - alles war da

„Wir wurden hier empfangen wie zuhause“, sagt Ludmilla. Mit ihren drei jüngsten Kindern - 13 bis 17 Jahre alt - und einer Nichte ist sie aus einem Dorf nahe der Grenze zur Belarus geflohen. Die ersten Tage in Bergkirchen habe sie nicht einmal einkaufen gehen müssen: „Lebensmittel, Zahnpasta, Seife - alles war da, sogar die Betten waren bezogen“, sagt die Hausfrau.

Sorgen macht sich Ludmilla um ihre älteren Kinder, die noch in der Ukraine sind. Einer der Söhne sei gerade 18 geworden, daher habe er nicht mit ausreisen dürfen. Vorgestern habe er aus Lwiw angerufen und erzählt, dass er zwei Raketen gesehen habe, berichtet die Mutter.

Natalia ist froh über das Spielzeug und die Babykleidung: „Wir sind so schnell losgefahren, ich konnte nicht viel mitnehmen.“ Über ihr Handy hält sie ständig Kontakt mit Angehörigen und Freunden in der Heimat, so auch zu einer Cousine in Butscha bei Kiew.

40 Unterstützer koordinieren sich per Whatsapp

Cord Neuhaus und Thore Niestrat vom Presbyterium kommen täglich ins Pfarrhaus und sehen nach dem Rechten. „Wir wollen den Familien nicht nur ein Obdach bieten, wir fühlen uns auch verantwortlich für die Leute“, sagt Neuhaus. Bei rechtlichen und organisatorischen Fragen sucht er Rat beim Flüchtlingsreferat des Evangelischen Kirchenkreises Minden, der auch mit Spenden hilft. Von der Stadt Bad Oeynhausen besucht inzwischen eine Sozialarbeiterin die Geflüchteten.

Über eine WhatsApp-Gruppe haben sich mehr als 40 Unterstützer aus Bergkirchen und Umgebung vernetzt. Die Freiwilligen übernehmen Fahrten zu Ämtern oder zum Einkaufen, bieten Sprachunterricht an oder helfen beim Übersetzen.

Wie lange Natalia und Ludmilla mit ihren Familien in Deutschland und Bergkirchen bleiben, hängt vom Kriegsverlauf ab. Ob die Frauen hier eine Arbeit suchen wollen? Beide winken ab. Natalia ist mit ihrem Baby rund um die Uhr ausgelastet. Ludmilla hat mit ihren drei Teenagern genug zu tun, kocht und wäscht und hält ihren Haushalt in Gang. Mitten im Gespräch mit den Frauen klingelt es an der Tür. Cord Neuhaus eilt hin und öffnet: Eine weitere Mutter aus der Ukraine und ihr vierjähriger Sohn sind im alten Pfarrhaus angekommen.

Thomas Krüger


Kriegsflüchtlinge

Expertinnen: Frauen besser in Arbeitsmarkt integrieren



Ein Großteil der Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, sind Frauen mit Kindern. Damit sie nicht in unterqualifizierten Jobs landen, müssten sie mit Kinderbetreuung und Sprachangeboten gefördert werden, fordern Expertinnen.

Berlin (epd). Ein Großteil der geflüchteten ukrainischen Frauen verfügt nach Angaben von Expertinnen im Vergleich zu vergangenen Fluchtbewegungen über eine hohe berufliche Qualifikation. Doch da sie bei ihrer Ankunft in Deutschland meist nicht über genügende Sprachkenntnisse verfügen, suchten viele zunächst Arbeit im Niedriglohnsektor, hieß es am 5. Mai bei einem Expertinnen-Gespräch des Mediendienstes Integration in Berlin.

Damit die Betroffenen nicht dauerhaft unterqualifiziert beschäftigt bleiben, seien vor allem Investitionen in Kinderbetreuung und Sprachkurse nötig, sagte die Arbeitsmarktforscherin Yuliya Kosyakova. Bei der Verteilung der Flüchtenden aus der Ukraine müsse verstärkt deren Qualifikation berücksichtigt werden, mahnte die Expertin vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die erfolgreiche Integration der Frauen hänge entscheidend vom Spracherwerb und der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse ab.

Ablehnung von Wohnsitzauflagen

Die Arbeitsmarktforscherin forderte, bei der Verteilung von Flüchtenden deren Berufswünsche stärker als bisher zu berücksichtigen: „Wohnsitzauflagen haben einen negativen Effekt auf die Arbeitsmarktintegration.“

Etwa ein Drittel der Menschen, die im Rahmen der Flüchtlingskrise zwischen 2015 und 2016 nach Deutschland kamen, arbeiteten laut Kosyakova unterhalb ihrer Qualifikation. Deren Anteil habe mit der Zeit abgenommen. Die Arbeitsmarktforscherin empfahl, die Bleibeperspektive auf drei Jahre zu verlängern. Andernfalls würden die Betroffenen weniger in Integrationsmaßnahmen investieren: „Je besser die ganze Familie integriert ist, desto erfolgreicher ist die langfristige soziale und ökonomische Integration.“

Gefahr ausbeuterischer Jobs

Die Sozialwissenschaftlerin Ildikó Pallmann vom „Minor Projektkontor für Bildung und Forschung“ warnte, der Wunsch vieler Frauen, rasch eine Beschäftigung zu finden, erhöhe das Risiko ausbeuterischer Arbeitsverhältnisse. „Wichtig ist, sie nicht direkt nach dem Motto 'Schnelle Vermittlung' in den Niedriglohnsektor, sondern adäquat zu vermitteln“, sagte Pallmann. Sie forderte überdies Transparenz und Schnelligkeit bei der Anerkennung der Berufsabschlüsse.

In der Vergangenheit seien etwa auch Ingenieurinnen und Apothekerinnen aus Syrien vorrangig Tätigkeiten in der Pflege angeboten worden. Derzeit suchten vor allem Lehrerinnen, Betriebswirtinnen und Ärztinnen aus der Ukraine Informationen über die Anerkennung ihrer ukrainischen Berufsabschlüsse. Vielen Frauen sei es mangels Kinderbetreuung nicht möglich, etwa Integrationskurse zu besuchen. Überdies bestehe ein hoher Bedarf an berufsspezifischen Sprachkursen.

Mehr als 80 Prozent der ukrainischen Geflüchteten in Deutschland seien Frauen, teilte der Mediendienst Integration unter Berufung auf eine Umfrage des Bundesinnenministeriums mit. Knapp 60 Prozent von ihnen seien gemeinsam mit ihren Kindern nach Deutschland gekommen. Rund 90 Prozent der Frauen war demnach in der Ukraine berufstätig oder in Ausbildung. Im Ausländerzentralregister wurden nach Angaben des Bundesinnenministeriums vom Donnerstag bis Ende April rund 610.103 Menschen aus der Ukraine erfasst.

Bettina Gabbe


Kriegsflüchtlinge

Steigende Kosten: Soziologe Vogel befürchtet Verteilungskämpfe



Göttingen (epd). Der Göttinger Soziologe Berthold Vogel fürchtet Verteilungskämpfe und Neiddebatten in Deutschland als mittelbare Folge des Ukraine-Krieges. Mit Blick auf die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen und drastisch steigende Lebenshaltungskosten sagte der Sozialforscher dem Evangelischen Pressedienst (epd): „Die Zeiten, die auf uns zukommen, können wir nur als kollektive Aufgabe bewältigen“.

Der soziale Frieden könne nur durch einen leistungsfähigen Sozialstaat, eine aktive, demokratische Gesellschaft und ein hohes Maß an Zusammenhalt und Gemeinsinn erhalten werden. Vogel leitet das Soziologische Forschungsinstitut an der Georg-August-Universität in Göttingen und ist Sprecher des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt.

Hilfen institutionell verlässlich verankern

Die Hilfe für Flüchtlinge dürfe langfristig nicht an die individuelle Moral und das Engagement Einzelner gekoppelt sein, sagte Vogel, sondern müsse institutionell verankert werden. Eine zentrale Rolle spiele dabei die öffentliche Infrastruktur. „Ob Schulen, Schwimmbäder, Läden für den täglichen Bedarf, Gesundheits-, Beratungs- und Therapieangebote: Das sind kollektive Leistungen, die für sozialen Ausgleich sorgen“, sagte der Forscher. Die Vor-Ort-Angebote böten Rat und Tat im Alltag und suchten im Kleinen konkret nach Lösungen für die Menschen.

Forschungen hätten immer wieder gezeigt, dass „soziale Orte auf lokaler Ebene“, wie sie Vereine, Kirchen, Gewerkschaften, die öffentliche Verwaltung und lokale Wirtschaft bieten, unerlässlich sind für Gemeinwohl und gesellschaftliches Zusammengehörigkeitsgefühl. Leider sei diese so wichtige soziale Infrastruktur in der Vergangenheit vernachlässigt worden, sagte Vogel.

Sachmittel und Personal dringend nötig

Es brauche daher ein Investitionsprogramm, das die Kommunen mit Sachmitteln und Personal stärkt. „Sonst verschwindet demokratisch organisierter Zusammenhalt“, sagte Vogel. Es bestehe dann die Gefahr, dass in diesen Lücken autoritäre Gruppen zu „Kümmerern“ werden. Das gelte es zu verhindern.

Zudem drohe ein Wohlstandsverlust nicht nur Menschen zu treffen, die kaum über „materiellen Puffer“ verfügten, sondern auch die soziale Mitte. Das müsse von Politik und Wirtschaft deutlich so gesagt werden. „Mit ein paar Benzingutscheinen und Steuernachlässen das Gefühl geben, dass alles beim Alten bleibt, ist keine gute Strategie“, sagte Vogel.

Julia Pennigsdorf


Corona

Flüchtlinge fühlten sich in der Pandemie stark diskriminiert



Berlin (epd). Geflüchtete, die in den Jahren 2013 bis 2016 nach Deutschland gekommen sind, fühlten sich im ersten Jahr der Corona-Pandemie einer Studie zufolge stärker diskriminiert als zuvor. Das traf insbesondere auf die Arbeitssuche und in Bildungseinrichtungen zu, wie aus der am 4. Mai in Berlin veröffentlichten Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervorgeht. Befragt wurden fast 4.000 Flüchtlinge.

Neben der Arbeitssuche und Bildungseinrichtungen wurden vom DIW auch die Bereiche Wohnungssuche, Alltag, Behördengänge und Kontakt mit der Polizei unter die Lupe genommen. Am häufigsten diskriminiert fühlten sich demnach Geflüchtete, die in Ostdeutschland lebten, jünger als 40 Jahre alt waren, schlechte Kenntnisse der deutschen Sprache aufwiesen sowie erwerbstätige Frauen.

Ökonomische und soziale Verwerfungen

„Verantwortlich für die Zunahme der wahrgenommenen Diskriminierung waren wohl die ökonomischen und sozialen Verwerfungen im Zuge der Corona-Pandemie“, erklärte DIW-Forscherin Adriana Cardozo Silva. Geflüchtete arbeiten besonders häufig in prekären Arbeitsverhältnissen und in Branchen wie der Gastronomie oder im Tourismus, die von den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie besonders betroffen waren. Dementsprechend häufig verloren Geflüchtete in der Corona-Krise ihren Job.

Bei der Arbeit fühlten sich der Studie zufolge im Jahr 2020 insgesamt 31 Prozent manchmal oder häufig benachteiligt - sechs Prozentpunkte mehr als ein Jahr zuvor. Bei der Suche nach einer Erwerbstätigkeit empfanden 39 Prozent der Geflüchteten Diskriminierungen. Das waren acht Prozentpunkte mehr als ein Jahr zuvor.

Diskriminierung erhöht Stress-Level

Die Analyse von Diskriminierung sei besonders wichtig, wenn es um die Integration von Geflüchteten in die Gesellschaft geht, erläuterten die Studienautoren. Forschung im Bereich der Psychologie zeige außerdem, dass ein höheres Maß an Diskriminierung mit einem höheren Maß an psychischem Stress verbunden sei und die Gesundheit von Menschen gefährde, erklärten die Wissenschaftler.

Umso schwerwiegender erscheine es, dass zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 Sprach- und Integrationskurse mindestens vorübergehend eingestellt wurden oder für viele Geflüchtete nur schwer bis gar nicht über digitale Wege zugänglich waren. Dass derzeit viele Ukrainerinnen und Ukrainer nach Deutschland flüchten, vergrößere die künftigen Herausforderungen noch, erwarten die Studienautoren. Wichtig sei, sich um die Integration aller Geflüchteten zu kümmern und nicht die Bedürfnisse einzelner Gruppen zurückzustellen.



Bundesregierung

Preise für sechs Mehrgenerationenhäuser



Berlin (epd). Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat am 4. Mai sechs Mehrgenerationenhäuser mit dem Bundespreis Mehrgenerationenhaus #GemeinsamMehr ausgezeichnet. Die Preisträger erhielten jeweils ein Preisgeld von 2.000 Euro. „Mit dem Wettbewerb wollen wir den Mehrgenerationenhäusern und ihren haupt- und ehrenamtlich Aktiven Danke sagen. Und wir wollen der breiten Öffentlichkeit zeigen, wie kreativ und vielfältig das Engagement der Mehrgenerationenhäuser ist“, sagte die Ministerin.

Die Mehrgenerationenhäuser stünden für ein spürbares Mehr an Lebensqualität für Jung und Alt. Sie schafften zudem ein Mehr an Gemeinschaft und Verbundenheit in den Nachbarschaften. „Dieses Miteinander ist gerade heute enorm wichtig. Denn die aktuellen Herausforderungen, vor die uns die Corona-Pandemie und der Krieg in der Ukraine stellen, können wir nur gemeinsam im gesellschaftlichen Zusammenhalt bewältigen.“

Auszeichnung in mehreren Kategorien

Der Bundespreis Mehrgenerationenhaus wurde in den Kategorien Demokratiestärkung, ökologische Nachhaltigkeit, Zusammenhalt, Bildung und Unterstützung und als Sonderpreis unter dem Motto „Gemeinsam stark in Pandemiezeiten“ verliehen. Die Preisträger sind das Mehrgenerationenhaus Chemnitz, das Mehrgenerationenhaus Kinder im Zentrum Gallus (Frankfurt a.M.), das Nachbarschaftshaus Wiesbaden, das Nürnberger Land und das Mehrgenerationenhaus Taufkirchen.

Mit dem Sonderpreis wurde der Einsatz der Mehrgenerationenhäuser unter den besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie gewürdigt. Preisträger ist das Mehrgenerationenhaus AWOthek Südstadt in Nürnberg, das in Lockdown-Zeiten Gesprächsrunden unter einem Baum etablierte und damit eine Gesprächskultur stärkte, die auch oftmals Ungehörten eine Möglichkeit zum Reden bot.



Stiftungen

Rekordjahr bei den Neugründungen



Berlin (epd). Im Jahr 2021 sind 863 neue Stiftungen gegründet worden, 473 davon sind steuerbegünstigt. Das bedeute einen Zuwachs von 3,2 Prozent (2020: 2,8 Prozent), teilte der Bundesverband Deutscher Stiftungen am 5. Mai in Berlin mit. Damit gibt es den Angaben bundesweit jetzt 24.650 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts.

Generalsekretärin Kirsten Hommelhoff sagte, es seien im Vorjahr so viele Stiftungen gegründet worden wie seit zehn Jahren nicht mehr. Die hätten schnell und zupackend reagiert und auch den Flüchtlingen aus der Ukraine „effektiv und unkompliziert geholfen - vor Ort genauso wie hier in Deutschland. Sie haben bewiesen, dass sie unsere Gesellschaft besser und menschlicher machen können.“

Hessen zählt die meisten Neugründungen

Mit Blick auf das Stiftungswachstum ist Hessen mit 9,9 Prozent der Spitzenreiter unter den Bundesländern, gefolgt von Brandenburg mit 7,8 Prozent und Rheinland-Pfalz mit 6,0 Prozent.  Die meisten Stiftungen gibt es in Nordrhein-Westfalen (4.795).

Allerdings bleibt Hamburg weiterhin das Bundesland mit den meisten Stiftungen im Verhältnis zur Zahl der dort lebenden Menschen: Pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner existieren 79 Stiftungen. Die geringste Stiftungsdichte haben zwei ostdeutsche Bundesländer: Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit jeweils 11 Stiftungen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner.  Spitzenreiter unter den Großstädten 




sozial-Branche

Behinderung

Dokumentation legt Gewalt gegen behinderte Menschen in Heimen offen




Gewalt gegen behinderte Menschen kommt öfter vor als gemeinhin angenommen.
epd-bild/Meike Böschemeyer
Ein Thema, das es nur bei ebenso spektakulären wie traurigen Taten in die Öffentlichkeit schafft: Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen. Eine neu erschienene Dokumentation macht deutlich: Es besteht dringender Handlungsbedarf.

Berlin, Potsdam (epd). Am 28. April 2021 tötete die einstige Pflegerin Ines R. im diakonischen Oberlinhaus in Potsdam-Babelsberg vier Menschen: Andreas, Christina, Lucille und Martina. Die Täterin wurde vom Landgericht Potsdam zu 15 Jahren Haft und Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt. Damit ist die strafrechtliche Aufarbeitung abgeschlossen - doch das ist erst der Anfang.

Mit einem Gedenkgottesdienst in Potsdam wurde am Jahrestag der vier Opfer gedacht. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte, die Gesellschaft müsse nach einem solchen Verbrechen nach Ursachen fragen und die Umstände aufklären, die eine derartige Straftat begünstigt haben können. „Die Aufarbeitung fand und findet auf allen Ebenen statt“, versicherte Woidke.

„Die Tat ist die Spitze eines Eisberges“

Auch die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) gedachte der Opfer. Sie sieht „diese brutale Tat als Spitze eines Eisbergs, der institutionelle und strukturelle Gewalt an Menschen mit Behinderungen verinnerlicht hat. Deshalb fordern wir die Abschaffung dieser Einrichtungen, welche als geschlossene Sondersysteme Gewalt an Menschen mit Behinderungen regelrecht begünstigen.“ Nur eine Deinstitutionalisierung könne ein Ende dieser Situation bedeuten.

Und weiter heißt es in der Erklärung der ISL: „Warum werden stationäre Settings konstant durch Gesetzesvorhaben gestärkt, während es immer schwieriger wird, ambulant und selbstbestimmt zu leben? Wo bleibt der zugesagte Gewaltschutz?“ Und: „Welche Maßnahmen haben die Betreiber dieser Enklaven der Exklusion bislang explizit getroffen, um Gewalt zu verhindern?“

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, will nach eigenen Angaben den Schutz von Menschen mit Behinderung vor Gewalt und Missbrauch verbessern. „Das Thema muss stärker in der Öffentlichkeit diskutiert werden“, sagte er als Reaktion auf eine Dokumentation der Internetplattform AbilityWatch zu Gewaltfällen. Seit 2010 wurden demnach bundesweit 36 Fälle mit 91 Betroffenen in 33 vollstationären Behindertenheimen registriert.

Daten über Taten aus zwölf Jahren gesammelt

Die Daten hat das journalistische Rechercheprojekt #AbleismusTötet zusammengetragen. Es hat alle Taten der zurückliegenden zwölf Jahre in einer Tabelle unter Nennung der Einrichtungen und der beteiligten Einzelpersonen detailliert aufgelistet. Der Aktivist Raul Krauthausen sagte dem Berliner „Tagesspiegel“: „Die Bilanz ist, dass wir Menschen mit Behinderung viel zu wenig an der Aufklärung und an der Bekämpfung von Gewalttaten in Wohneinrichtungen beteiligen.“

Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, sagte: „Jegliche Form von Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen ist grund- und menschenrechtlich verboten und nicht zu tolerieren.“ In Wohneinrichtungen und Werkstätten erlebten Menschen mit Behinderungen jedoch häufig Gewalt, darunter sexualisierte Gewalt, psychischen Druck und unrechtmäßige freiheitsentziehende Maßnahmen.

UN: Sondereinrichtungen schrittweise abbauen

Die Veröffentlichung von AbilityWatch zeige diese Probleme auf erschreckende Weise auf, sagte Schlegel. Politik und Behindertenhilfe müssten dringend handeln. „Die UN-Behindertenrechtskonvention gibt zudem vor, dass Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in denen gewaltfördernde Strukturen bestehen, schrittweise abgebaut werden müssen.“

Behindertenbeauftragter Dusel betonte, dass es noch große Lücken und Probleme bei diesem Thema gebe. „Deshalb fordere ich den Bund auf, bestehende Gesetze nachzubessern. Aber auch die Länder, die Leistungsträger und die Leistungserbringer sind in der Pflicht, ihrer Verantwortung gerecht zu werden“, sagte er.

In Deutschland leben derzeit rund 200.000 erwachsene Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen. Rund 330.000 Menschen sind in Werkstätten beschäftigt. Mitte Mai wollen Schlegel und Dusel Handlungsempfehlungen zum Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe vorstellen.

„Gewalt ist stetiger Begleiter“

Auf der Homepage #AbleismusTötet heißt es: „Gewalt für behinderte Menschen ist ein stetiger Begleiter.“ Jeden Tag und auf der ganzen Welt würden Gewalttaten an Menschen mit Behinderungen in der Öffentlichkeit heruntergespielt und als Einzelfälle verharmlost, um keine Konsequenzen daraus ziehen zu müssen. Das System der vollstationären Wohneinrichtungen für behinderte Menschen müsse kurzfristig stark verbessert und langfristig abgeschafft werden: „Vollstationäre Wohneinrichtungen begünstigen nicht nur personale Gewalt an Menschen mit Behinderungen, sondern wirken auch selbst als strukturelle Gewaltform.“

„Allein im Jahr 2019 wurden 238 Straftaten im Kontext von behinderten Menschen in Wohneinrichtungen angezeigt. Die Zahl steigt seit mehreren Jahren. Die Dunkelziffer in solch einem sensiblen Bereich dürfte auch noch deutlich über den verfolgten Straftaten liegen“, hieß es. Deshalb müsse das System der vollstationären Wohneinrichtungen für behinderte Menschen kurzfristig stark verbessert und langfristig abgeschafft werden.

Und weiter: „Auch wenn die Zahlen und die Taten schon jetzt erschreckend hoch sind, ist der Launch des Projekts nur ein Auftakt. Das Team geht stark davon aus, in den nächsten Monaten noch Hunderte weitere Fälle zu bearbeiten. Die Zahlen entsprechen also nicht dem Istzustand.“

Der Berliner Menschenrechts- und Inklusionsaktivist Raul Krauthausen kritisierte den Fortbestand vollstationärer Einrichtungen. „Diese Form der Wohneinrichtungen begünstigt Gewalt. Menschen müssen dort auf engem Raum zusammenleben, es gelangen keine Informationen von drinnen nach draußen“, sagte Krauthausen der „tageszeitung“. Die Morde im Oberlinhaus würden oft als Einzelfall dargestellt, doch das sei falsch.

Dirk Baas


Behinderung

Digital-Preis des CBP zum zweiten Mal verliehen



Berlin (epd). Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) hat zum zweiten Mal seinen Digital-Preis verliehen. Geehrt wurden in Berlin drei Preisträger aus der Behindertenhilfe und Selbsthilfe, die „auf innovative Weise die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen voranbringen“. Der erste Platz ging an Special Olympics Deutschland für die Plattform „Gesundheit leicht verstehen“, die 6.000 erhält..

Im Rahmen des Projekts geht es darum, Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Gesundheitskompetenzen zu vermitteln, die ihnen oft fehlen. Das Internetportal ermöglicht den niedrigschwelligen, barrierefreien Zugang zu gesundheitsrelevanten Informationen, indem es diese für Menschen mit geistiger Behinderung, eingeschränkter Lesekompetenz oder mangelndem Sprachvermögen verständlich aufbereitet. Ziel ist es, ihnen einen gesunden Lebensstil zu ermöglichen und Anreize und Möglichkeiten dafür zu bieten, dass sie sich eigenständig um ihre Gesundheit kümmern zu können.

Effektive Hilfe bei der Bedarfsermittlung

Den zweiten Platz mit einem Preisgeld von 4.000 Euro belegte der Landes-Caritasverband für Oldenburg mit der Initiative „www.meine-bedarfsermittlung.de“. Aufbauend auf dem Projekt „Vorbereitung auf die Bedarfsermittlung“ wurde ein Computerprogramm entwickelt, damit Menschen mit Beeinträchtigungen das Bedarfsermittlungsverfahren verstehen, das seit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) angewandt wird.

Mit dem dritten Platz und einem Preisgeld von 2.000 Euro wird die Caritas Wertarbeit Köln für „Next Generation - Mit flexiblen Roboterlösungen inklusive Arbeit entwickeln“ ausgezeichnet. Bei diesem Projekt dienen Roboter als Unterstützung, um Arbeit zu ermöglichen und komplexere Tätigkeiten auszuführen. Durch den Einsatz robotischer Systeme als flexible Hilfsmittel sollen die physischen und kognitiven Möglichkeiten individuell erweitert und Menschen mit Behinderungen eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

Der Digital-Preis wurde nach 2019 zum zweiten Mal verliehen. Finanziell unterstützt wurde der der Wettbewerb durch die CBP-Partner Contec, Curacon, Ecclesia und Solidaris.



Armut

Diakonie: "Wir brauchen eine Schuldnerberatung für jedermann"




Anmeldung zu einer Schuldnerberatungsstelle
epd-bild/Werner Krüper
Über 30 Jahre hat Stefan Freeman überschuldete Menschen beraten. In dieser Zeit wurden die Klientel jünger und die jeweiligen Gläubiger mehr. Auch Gabriele Kraft vom Diakonischen Werk Württemberg spricht sich für mehr Prävention aus.

Esslingen/Stuttgart (epd). Als der Kreisdiakonieverband im Landkreis Esslingen im Jahr 1991 mit der Schuldnerberatung begann, war Stefan Freeman schon dabei. In den gut 30 Jahren Beratung hat er viele Veränderungen wahrgenommen. „Die Klientel wurde jünger“, sagt Freeman, der nun in die Freistellungsphase seiner Altersteilzeit ging. In seiner eigenen Jugend sei es vielleicht darum gegangen, wer das tollste Moped habe. „Handys, Internet, Smartphones, das gab es alles noch nicht.“ Weil der Bedarf da sei, wurde die Beratung für Jugendliche ausgebaut. Viele von ihnen bräuchten keine „große Lösung“, sagt Freeman, sie wollten sich eine kurzfristige Hilfe für ein ganz konkretes Zahlungsproblem holen.

Die zweite Änderung: Früher hätten die meisten Schuldner nur bei wenigen Gläubigern Schulden gehabt. „Es gab fürs Telefon nur die Telekom und nur einen Stromanbieter.“ Doch oft sei es um hohe Beträge gegangen. Manche litten unter Wucherkrediten, die sie in den 1980er-Jahren abgeschlossen hätten, der jährliche Zins konnte 25 Prozent betragen. Das erste Verbraucherschutzgesetz von 1991 verbesserte die Lage. Heute, sagt Freeman, verteilten sich die Schulden oft auf viele Gläubiger - Strom, Handy, Internet, Onlineeinkäufe und mehr.

Kleine Veränderung im Alltag oft schon ausreichend

Bis jemand zur Beratung komme, sagt Freeman, habe er zuvor versucht, sich selbst zu helfen. Dabei, ergänzt Gabriele Kraft, Koordinatorin Armut und Existenzsicherung beim Diakonischen Werk Württemberg, sähen manche Menschen das Naheliegende nicht: „Zur Bank zu gehen und den extrem teuren Überziehungskredit vom Girokonto durch einen Kleinkredit abzulösen, da kommt kaum jemand drauf.“ Häufig lohne es sich, die Versicherungen eines Schuldners zu überprüfen. Oft seien es nur kleine Veränderungen, die den Alltag des Überschuldeten erleichtern, sagt der Schuldnerberater.

Die Gründe, warum Menschen in die Überschuldung geraten, seien gleich geblieben, sagt Freeman: Trennung und Scheidung, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder der Tod des Partners. Es gibt aber auch einen anderen, eher schleichenden Weg - wenn Lebensmittelpreise und Energiekosten steigen, Löhne und Sozialleistungen dagegen nicht oder nur wenig. „Für Menschen, die in Armut leben, ist das kaum zu stemmen“, sagt Kraft. „Gas- und Stromsperren sind die Folge.“

Schuldnerberatung müsste deutlich ausgeweitet werden

Kraft verweist auf ein großes Problem: Anspruch auf eine Schuldnerberatung habe nur, wer Sozialleistungen beziehe. Ein Mensch im Niedriglohnbereich, der bisher gerade so durchkomme, habe ihn nicht. Wenn die Beratung vom Staat nicht ausreichend refinanziert wird, müssten die Kirchen einspringen, das Geld fehle anderswo für die diakonische Arbeit. „Wir brauchen eine Schuldnerberatung für jedermann. Alle reden von Prävention, wir brauchen sie auch bei den Finanzen. Bevor jemand vor lauter Sorgen wegen der Schulden womöglich seinen Arbeitsplatz verliert.“

Wenn Schuldner zu ihm kamen, hatte es Freeman selten mit den Originalgläubigern zu tun. Meist waren die Forderungen längst an Inkassodienste verkauft, die oft zum selben Konzern gehören. Deren Gebühren seien inzwischen gesetzlich eingeschränkt worden, zuletzt im Oktober 2021, doch es gebe neue Ausweichmanöver der Branche. „Da wird am Anfang eine zu hohe, nicht erlaubte Gebühr berechnet und der Hinweis, sie entfalle bei sofortiger Zahlung, im Kleingedruckten versteckt.“ Freeman ist Mitglied im Arbeitskreis InkassoWatch, der gegen unseriöse Praktiken kämpft. Besonders freut es ihn, wenn die Schuldnerberatungen auf dem juristischen Weg oder durch Anhörungen beim Gesetzgeber nicht nur einem einzelnen Menschen, sondern vielen gleichzeitig helfen können.

Peter Dietrich


Armut

Diakonie Sachsen: Immer mehr Familien rutschen in die Schuldenfalle



Radebeul (epd). Die Schuldnerberatung wird laut Diakonie zunehmend auch von Menschen mit einer bezahlten Beschäftigung wahrgenommen. Wie Arbeitslose seien sie trotz ihres Lohns nicht mehr in der Lage, ihre monatlichen Fixkosten zu begleichen, erklärte Diakonie-Referentin Rotraud Kießling am 29. April in Radebeul bei Dresden. Dies sei ein erschreckendes Ergebnis, sollen doch gerade Arbeit und Beschäftigung „ein auskömmliches und armutsfestes Einkommen“ sichern.

Gründe für die dramatische Entwicklung seien steigende Mietpreise, Inflation und die Corona-Pandemie, die zu weniger Einnahmen führte. Dies alles treibe die soziale Schieflage weiter voran, erklärte Kießling. Gleichzeitig stiegen die Preise für lebenswichtige Güter wie Energie oder Lebensmittel immer weiter, sodass sich die finanzielle Situation vieler Menschen zusehends verschärfe.

Vor allem Familien seien betroffen. Obwohl die Schuldnerberatung immer wichtiger werde, haben sich gegenläufig zu diesem Trend die Zahl der erfassten Fälle von 3.515 im Jahr 2020 auf 3.171 im vergangenen Jahr verringert. Ein Grund sei, dass Beratungsangebote wegen unzureichender kommunaler Finanzierung zurückgefahren werden mussten. Zudem würden die Einzelfälle immer komplexer und brauchten mehr Zeit.



Krieg in der Ukraine

Gastbeitrag

Ein steiniger Weg für die Sozialpolitik




Urs Keller
epd-bild/Diakonisches Werk Baden
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat eine Zeitenwende ausgerufen. Damit werden auch zentrale Parameter der Sozialpolitik in den nächsten Jahren neu zu justieren und zu vermessen sein, erwartet Urs Keller, der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Baden. Ein Gastbeitrag.

Da ist zuallererst die Corona-Pandemie. Die Art und Weise, wie die allgemeine Impfpflicht gescheitert ist, stellt für mich eine bedenklich stimmende Form von Politikversagen dar. Damit meine ich in erster Linie nicht die grundlegende Frage, ob die Allgemeinimpfpflicht überhaupt angemessen ist oder nicht. Es geht um die Art und Weise.

Als Diakonisches Werk haben wir von Anfang an eine allgemeine Impfpflicht begrüßt. Sie ist notwendiger Hintergrund für die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Wir hätten einen politischen und damit auch einen gesellschaftlichen Rahmen, der alle Mitbürgerinnen und Mitbürger in die gemeinsame Verantwortung nimmt. Vor allem zum Schutz für die vulnerablen Gruppen. Dieser hätte dann auch die deutlich früher umgesetzte einrichtungsbezogene Impfpflicht rechtfertigen können.

Impfpflicht scheitert an Taktiererei

Die internen Differenzen in der Koalition, insbesondere wohl die Haltung der FDP, haben einen Regierungsentwurf verhindert. Letztlich ist die Impfpflicht auf dem Altar der Partei- und Machttaktik geopfert worden. Gejubelt haben die AfD und alle Impfgegner, Corona-Leugner und Staatsskeptiker. Der Schutz der vulnerablen Menschen, und das sind nicht wenige, wird nicht zu einer verantwortungsethischen Haltung aller in einem Sozialstaat erhoben. Im Gegenteil, die Verantwortung wird über die einrichtungsbezogene Impfpflicht an die Mitarbeitenden in den Einrichtungen wegdelegiert. Sie und ihre Einrichtungen, die sich für die Schwachen einsetzen und dies zu ihrem Beruf gemacht haben, werden allein gelassen.

Aber nicht nur das. Schaut man auf die Umsetzung dieser Pflicht, kann es einem schwindelig werden. Je nach Gesundheitsamt gibt es jetzt schon einen Flickenteppich von „hartem“ Durchgreifen bis hin zum Stillhalten und Abwarten. Dabei wäre es zu kurz gegriffen, einzelne Ämter oder gar Personen verantwortlich zu machen. Sie arbeiten unter dem Eindruck einer Pandemie, die - wir haben es erfahren - immer wieder neue Wendungen nimmt. Gleichzeitig gilt bei allem Verständnis für das politische Handeln unter diesen Bedingungen: Das derzeitige Drüber und Drunter und deren Beweggründe ist kaum geeignet, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Dieser jedoch ist immer auch ein wesentliches sozialpolitisches Ziel, das man nie aus den Augen verlieren darf.

Krieg in der Ukraine

Der Angriffskrieg auf die Ukraine und dessen Folgen stellt die eben geschilderten Herausforderungen deutlich in den Schatten. Die nach wie vor überwältigende Hilfsbereitschaft kann uns zurecht stolz machen. Sie schließt sich an die große Welle der Hilfsbereitschaft in den ersten Phasen der Pandemie an und zeigt uns, welches Potenzial unsere Gesellschaft hat. Auch hat man Lehren aus der Krise von 2015 gezogen. Hier ist die Massenzustrom-Richtlinie zu nennen und die Überführung der Geflüchteten ab dem 1.6.2022 in das SGB II, beziehungsweise das SGB-XII-System. Blickt man auf das Leid der Menschen in der Ukraine, das sich tatsächlich von hier aus weder erfassen und eigentlich auch kaum in Worte fassen lässt, dann sollte man im Blick auf die Lage bei uns in sicherer Umgebung zurückhaltend sein. Dennoch, dieser Krieg zeigt bei uns deutliche soziale Folgen und stellt noch mehr Fragen.

Soziale Folgen auch für Deutschland

Steigende Energiepreise, die für manche nicht mehr stemmbar sind. Steigende Kosten für Lebensmittel. Tafeln, denen die Lieferungen bei wachsender Nachfrage ausgehen. Das sind bereits heute Folgen des Krieges. Ja, die Politik reagiert, unter anderem mit Hilfspaketen. Immer deutlicher wird aber auch, dass dem sozialen Abpuffern Grenzen gesetzt sein werden. Vor allem, weil die wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Krieges noch überhaupt nicht abzusehen sind. Schon heute werden Lieferketten unterbrochen, die Absatzmärkte schrumpfen. Quo vadis?

Friedenspolitik nach innen

Wir, das heißt vor allem die EU und die USA, befinden uns in einem Wirtschaftskrieg. Dieser erreicht ein Ausmaß, wie wir es in der gesamten Nachkriegsära noch nicht gesehen und erlebt haben. Die Folgen für die Finanzierung unseres Sozialstaates, der ja im Wesentlichen eng mit unserer Wirtschaftskraft zusammenhängt, werden wahrscheinlich deutlich sein.

Außen- und Sicherheitspolitik müssen sich neu aufstellen. Gewichtungen, die eben auch an der Allokation von Finanzen festmachen, verschieben sich jetzt schon. Das lässt das 100-Milliarden-Euro-Paket für die Bundeswehr erkennen. Das Leid der Menschen, die niedergemetzelt werden und ohne Zweifel das Recht auf eine angemessene Selbstverteidigung haben, erfordert das Durchdenken der friedensethischen Positionen der Kirchen. Umso deutlicher ist zu sagen, dass Sozialpolitik und damit eben auch ihre Finanzierung, Friedenspolitik nach innen ist. Es ist wichtig, die entsprechende Leistungs- und Verteilungsgerechtigkeit kraftvoll einzufordern. Wir als Diakonie werden dieser Diskussion nicht aus dem Weg gehen, sondern sie vehement führen.

Urs Keller ist Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Baden.


Kirchen

Diakonische Unternehmen investieren Milliarden in Klimaneutralität



Berlin (epd). Die diakonischen Sozialunternehmen in Deutschland wollen nach eigenen Angaben bis zum Jahr 2035 klimaneutral wirtschaften und dafür Milliarden in Gebäude und Prozesse investieren. Um in der gesamten Sozialwirtschaft (ohne den Krankenhausbereich) die Ziele der EU-Taxonomie bis dahin zu erreichen, seien Investitionen von mindestens 65 Milliarden Euro notwendig, heißt es in einer am 29. April in Berlin vorgestellten Studie.

„Wir brauchen jetzt eine Klima-Investitionsoffensive für die Sozialwirtschaft“, betonte der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie. Zusätzlich zu einer Neuregelung in den Sozialgesetzbüchern sollten kurzfristig Förderprogramme aufgelegt oder ausgebaut werden.

Klimaneutrale Gebäudesanierung

„Wir wollen unseren Teil zum Klimaschutz leisten, können aber als gemeinnützige Einrichtungen die erforderlichen Kosten für die klimaneutrale Gebäudesanierung nicht komplett selbst erwirtschaften“, erklärte Lilie. Deshalb müssten auch die Eigenanteile für die Förderprogramme niedrig ausfallen.

Der Verband der diakonischen Dienstgeber in Deutschland (VdDD) und die Diakonie Deutschland fordern, das Kriterium der Nachhaltigkeit in den Refinanzierungsregeln der Sozialgesetzbücher zu verankern. „Diakonische Unternehmen wollen in Nachhaltigkeit investieren, doch sie müssen es auch dürfen“, erklärte der stellvertretende VdDD-Geschäftsführer Rolf Baumann. Vorbild für eine Neuregelung könnten seinen Worten zufolge Nachhaltigkeitskriterien für öffentliche Aufträge des Bundes sein.

„Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit müssen sich nicht widersprechen, gerade Investitionen in die Energieeffizienz sparen mittel- und langfristig große Kosten ein“, unterstrich der Vorstandsvorsitzende der Bank für Kirche und Diakonie (KD-Bank), Ekkehard Thiesler.



Gewerkschaften

Marburger Bund fordert Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts



Hannover (epd). Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund in Niedersachsen hat ein Ende des kirchlichen Arbeitsrechts gefordert. Der sogenannte Dritte Weg sei nicht mehr zeitgemäß und müsse abgeschafft werden, sagte der Vorsitzende Hans Martin Wollenberg bei der online tagenden Hauptversammlung des Marburger Bundes: „Es gab und es gibt für ihn keine vernünftige Begründung. Warum sollen Tarifverträge für Beschäftigte an konfessionellen Krankenhäusern anders zustande kommen als in kommunaler oder privater Trägerschaft?“ Der Geschäftsführer des Diakonischen Dienstgeberverbands Niedersachsen, Robert Johns, wies die Forderung auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) als „unverständlich“ zurück.

Der Zweite Vorsitzende des Marburger Bundes, Andreas Hammerschmidt, ergänzte, kirchliche Mitarbeitervertretungen dürften rechtlich nicht anders gestellt sein als Betriebsräte. „Die größte Ungerechtigkeit im Dritten Weg ist aber das fehlende Streikrecht. Es müssen genau die gleichen Regeln für die Beschäftigten wie in nicht kirchlichen Betrieben gelten.“

„Garant für gerechte Gehälter“

Johns verwies dagegen auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, demzufolge in kirchlichen Einrichtungen entweder ein „kirchengemäßer Tarifvertrag“ oder der Dritte Weg angewendet werden darf. „In Niedersachsen halten wir die kirchengemäßen Tarifverträge für besser“, sagte er dem epd. An diesen Tarifverträgen habe auch der Marburger Bund mitgearbeitet. Sie sähen zwar kein Streikrecht vor, dafür aber eine Schlichtung, die Streiks überflüssig machten. „Das kirchliche Arbeitsrecht ist ein Garant für gerechte Gehälter und Löhne“, unterstrich der Geschäftsführer der diakonischen Arbeitgeber.

Aufgrund des im Grundgesetz verankerten Selbstbestimmungsrechtes der Kirchen können diese ihr Arbeitsrecht selbst gestalten. Die Unterschiede zum Arbeitsrecht etwa an kommunalen Krankenhäusern zeigen sich unter anderem am Fehlen eines Streikrechts und der rechtlichen Stellung der Mitarbeitendenvertretungen, die eine den Betriebsräten vergleichbare Aufgabe wahrnehmen.

In den Häusern der katholischen Caritas und vielen diakonischen Altenhilfe-Einrichtungen gilt weiter der klassische „Dritte Weg“: Entgelte und Arbeitsbedingungen werden dort in Arbeitsrechtlichen Kommissionen ausgehandelt, in denen Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch sitzen. Gewerkschaften können an den Verhandlungen beteiligt werden. Allerdings hat sich der Marburger Bund einer Sprecherin zufolge aus diesen Gremien verabschiedet.




sozial-Recht

Bundesarbeitsgericht

Erfasste Arbeitszeit führt nicht zwingend zu Überstundenvergütung




Arbeitszeiterfassung bei einem Unternehmen in Hannover
epd-bild/Jens Schulze
Beschäftigte müssen für eine Überstundenvergütung die tatsächlich vom Arbeitgeber veranlasste Arbeit auch ausreichend belegen. Allein eine Arbeitszeiterfassung, die Pausen bei einer Auswärtstätigkeit nicht berücksichtigt, reicht als Beleg für Überstunden nicht aus, urteilte das Bundesarbeitsgericht.

Erfurt (epd). Behauptete und nicht dokumentierte Überstunden führen nicht zu einer Überstundenvergütung durch den Arbeitgeber. Auch wenn der Arbeitgeber ein Arbeitszeiterfassungssystem ohne ausreichende Berücksichtigung von Pausen eingeführt hat, kann dieses Instrument nicht als Beleg für tatsächlich angefallene Überstunden dienen, urteilte am 4. Mai das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Arbeitnehmer müssen vielmehr den Umfang und die konkrete Tätigkeit näher beschreiben sowie nachweisen, dass die Überstunden tatsächlich auch angeordnet oder zumindest nachträglich vom Arbeitgeber gebilligt wurden.

Im konkreten Fall ging es um einen früheren Auslieferungsfahrer eines Einzelhändlers im Raum Emden. Das von Oktober 2014 bis Ende Juni 2019 dauernde Arbeitsverhältnis endete mit der Eigenkündigung des Mannes. Mit seiner Kündigung verlangte er noch eine Nachzahlung in Höhe von 5.222 Euro für 350,75 geleistete Überstunden. Dabei berief er sich auf das Zeitarbeitserfassungssystem des Arbeitgebers. Danach habe er die ganze Zeit gearbeitet. Pausen habe er nicht gemacht. Hierzu sei ihm auch keine Anweisung erteilt worden, so der Fahrer.

Arbeitgeber bestritt Mehrarbeit

Der Arbeitgeber lehnte die Nachzahlung ab. Es sei keine Mehrarbeit geleistet worden. Der Fahrer sei auch angewiesen worden, die vorgeschriebenen Pausen zu nehmen. Der Arbeitnehmer müsse beweisen, dass er Überstunden geleistet und keine Pausen genommen hat, hieß es zur Begründung.

Doch der Nachweis über die tatsächlichen Überstunden gestaltete sich schwierig. Die Arbeitszeiten der Mitarbeiter mitsamt ihrer nicht vergütungspflichtigen Pausen wurden zwar am Standort des Unternehmens mit einer Stechuhr erfasst. Der Auslieferungsfahrer konnte wegen seiner Fahrten nur Beginn und Ende seiner Arbeitszeit dokumentieren. Während der Fahrt war die Erfassung von Pausen nicht möglich. Die seien aber sowieso nicht angefallen, weil er durchgearbeitet habe, führte er an. Andernfalls hätte er die Auslieferungsaufträge nicht abarbeiten können.

Das Arbeitsgericht Emden hatte der Klage unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stattgegeben.

EuGH schreibt Arbeitszeiterfassung vor

Am 14. Mai 2019 hatten die Luxemburger Richter entschieden, dass Arbeitgeber - mit wenigen Ausnahmen - die gesamten Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten erfassen müssen. Denn nur so ließen sich zuverlässig auch Überstunden ermitteln und die Einhaltung der Ruhe- und Höchstarbeitszeiten überprüfen. Damit bekam damals die spanische Dienstleistungsgewerkschaft CCOO recht, die von der Deutschen Bank in Spanien die Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems verlangt hatte.

Der EuGH verwies in seinem Urteil nicht nur auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie. Auch die EU-Grundrechtecharta verbürge „das Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten“.

EU-Recht dient Schutz der Beschäftigten

Ohne eine Erfassung der kompletten Arbeitszeit könnten auch Gewerkschaften und Betriebsräte nicht die vorgeschriebenen Ruhe- und Höchstarbeitszeiten überwachen. Der vom EU-Recht beabsichtigte Schutz für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer könne ansonsten gefährdet werden.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hannover hob im konkreten Fall dennoch die Entscheidung des Arbeitsgerichts Emden auf. Denn die erfasste Arbeitszeit führe nicht automatisch auch zu einem Vergütungsanspruch. Der EuGH habe gar nicht die Kompetenz, über Fragen der Arbeitsvergütung zu entscheiden, befand das Gericht.

Im Fall des Auslieferungsfahrers unterstellte das LAG, dass er die erfassten Arbeitsstunden tatsächlich geleistet hat. Der Arbeitgeber habe die Erfassungsbögen aber nicht gegengezeichnet oder die dort enthaltenen Überstunden anderweitig gebilligt.

Pausen konnten nicht erfasst werden

Auch dass die Mehrarbeit notwendig war, habe der Auslieferungsfahrer nicht darlegen können. Vielmehr sei es naheliegend, dass die erfassten Zeiten auch Pausen enthalten. Denn der Fahrer habe nur den Beginn und das Ende seiner Arbeitszeit erfassen können, unterwegs aber nicht die Pausen.

Das BAG bestätigte nun diese Entscheidung. Der Kläger habe keinen Anspruch auf die geltend gemachte Überstundenvergütung. Arbeitgeber müssten nur von ihnen veranlasste Überstunden bezahlen. Der Arbeitnehmer sei daher verpflichtet, nicht nur die geleistete Mehrarbeit zu belegen, er müsse auch nachweisen, dass der Arbeitgeber diese Zusatzarbeit angeordnet oder zumindest gebilligt hat, so das BAG. Hier habe der Arbeitgeber genau das jedoch bestritten.

Zwar habe der EuGH aus Arbeitsschutzgründen die Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems verlangt. Das bedeute aber nicht, dass die erfasste Arbeitszeit auch automatisch zu vergüten ist. Denn im Streitfall sei die Erfassung der Pausenzeiten nicht möglich gewesen.

Allein die pauschale Behauptung des Klägers, keine Pausen gemacht zu haben, reiche als Grund für die Überstundenvergütung nicht aus. Der Kläger habe damit „nicht hinreichend konkret dargelegt“, Überstunden geleistet zu haben, urteilten die obersten Arbeitsrichter.

Az.: 5 AZR 359/21 (Bundesarbeitsgericht)

Az.: C-55/18 (Europäischer Gerichtshof)

Az.: 5 Sa 1292/20 (Landesarbeitsgericht Hannover)

Frank Leth


Bundesarbeitsgericht

Rückzahlung von Fortbildungskosten geklärt



Erfurt (epd). Arbeitgeber können die Rückzahlung von Fortbildungskosten wegen einer Kündigung des Beschäftigten nur bei einer wasserdichten vertraglichen Vereinbarung verlangen. Besteht eine Rückzahlungspflicht auch dann, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer unverschuldet nicht mehr arbeiten kann und deshalb kündigt, ist die Rückzahlungsvereinbarung insgesamt unwirksam, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am 3. Mai veröffentlichten Urteil im Fall einer Altenpflegerin.

Die Frau war in einer Reha-Klinik angestellt und nahm vom 4. Juni bis zum 3. Dezember 2019 an 18 Arbeitstagen an einer Fortbildung zum „Fachtherapeut Wunde ICW“ teil. In einem Fortbildungsvertrag verpflichtete sich die Klinik, für die Fortbildungskosten aufzukommen, insgesamt 4.090 Euro.

Weiterarbeit in der Klinik als Gegenleistung

Laut Vertrag sollte die Altenpflegerin im Gegenzug mindestens sechs Monate nach Abschluss des Kurses in der Klinik weiter arbeiten. Die Fortbildungskosten sollten von der Frau zurückgezahlt werden, wenn sie aus nicht vom Arbeitgeber zu vertretenden Gründen kündigt oder der Arbeitgeber sie aus verhaltensbedingten Gründen entlässt.

Als die Altenpflegerin im Dezember 2019 die Fortbildung abschloss, aber zum 1. Februar 2020 kündigte, verlangte die Klinik die Rückzahlung von anteiligen Kosten in Höhe von 2.726 Euro.

Rückzahlung der Kosten ist unwirksam

Doch die Vereinbarung über die Rückzahlung der Fortbildungskosten ist unwirksam und benachteiligt die Arbeitnehmerin unangemessen, urteilte das BAG. Zwar dürfe ein Arbeitgeber durchaus die Rückzahlung der Aufwendungen davon abhängig machen, dass die Beschäftigte noch eine gewisse Zeit in dem Betrieb arbeitet. Die damit verbundene Einschränkung der Berufswahlfreiheit sei angemessen.

Allerdings müsse die Rückzahlungsvereinbarung auch klar hervorheben, wann keine Rückzahlungspflicht besteht. Besteht eine Rückzahlungspflicht auch dann, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer unverschuldet auf Dauer seine Arbeitsleistung nicht mehr anbieten kann und deshalb kündigt, sei die Vereinbarung „unangemessen benachteiligend“ und damit insgesamt unwirksam, urteilte das BAG.

Az.: 9 AZR 260/21



Bundesarbeitsgericht

Prüfung der Betriebsrentenanpassung nicht immer erforderlich



Erfurt (epd). Die für die betriebliche Altersversorgung zuständigen Pensionskassen müssen nicht automatisch alle drei Jahre eine Betriebsrentenanpassung für Rentenbezieher überprüfen. Verwenden sie alle erwirtschafteten Überschüsse zur Erhöhung der Betriebsrenten, ist die Prüfung der Rentenanpassung nicht erforderlich, wie am 3. Mai das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilte. Die 2015 eingeführte entsprechende Regelung darf auch rückwirkend gelten.

Pensionskassen sichern in Deutschland einen Teil der betrieblichen Altersversorgung. Sie verwalten das Vermögen, welches Mitarbeiter im Wege der Gehaltsumwandlung oder vom Arbeitgeber mit Zuschüssen angespart wurde. Aus dem Vermögen wird dann die Betriebsrente gezahlt. So versorgen die Mitglieder des Verbandes der Firmenpensionskassen knapp 1,5 Millionen Beschäftigte und über 350.000 Rentnerinnen und Rentner.

Reguläre Anpassung alle drei Jahre

Üblicherweise müssen die gewährten Betriebsrenten alle drei Jahre, je nach Entwicklung des Verbraucherpreisindex und der Nettolöhne angepasst werden. Es gibt auch Ausnahmen, etwa wenn der Arbeitgeber die Betriebsrentenanpassung nicht finanzieren kann. Der Gesetzgeber hatte 2015 festgelegt, dass Pensionskassen keine Betriebsrentenanpassung vornehmen müssen, wenn sie sowieso alle Überschüsse zur Rentenerhöhung verwenden. Dies gilt auch rückwirkend für Betriebsrenten, die vor der Gesetzesänderung bewilligt wurden.

Im Streitfall hatte die klagende frühere Bankmitarbeiterin seit Oktober 2011 bereits eine Betriebsrente von einer Pensionskasse erhalten. Zwar habe ihre zuständige Pensionskasse die erwirtschafteten Überschüsse in die Betriebsrenten gesteckt. Sie hätte aber dennoch eine Betriebsrentenanpassung prüfen müssen. Denn der Gesetzgeber habe in verfassungswidriger Weise festgelegt, dass auch rückwirkend eine Prüfung der Betriebsrentenanpassung nicht mehr automatisch vorgenommen werden müsse. Damit sei ihre Betriebsrente um monatlich 37,72 Euro geringer ausgefallen.

Die Klage hatte vor dem BAG keinen Erfolg. Die Pensionskasse sei nicht zur Prüfung der Betriebsrentenanpassung verpflichtet. Denn diese habe alle ihre Überschüsse in die Erhöhung der Betriebsrenten gesteckt. Der Gesetzgeber habe dies auch rückwirkend beschließen dürfen. Die Betriebsrentner der Pensionskasse „mussten bereits ursprünglich davon ausgehen, dass eine Anpassungsprüfpflicht nicht unverändert bestehen bleiben würde“, heißt es in dem Urteil.

Az.: 3 AZR 408/21



Bundesfinanzhof

Kein Steuervorteil nach verbotener Eizellspende



München (epd). Paare mit unerfülltem Kinderwunsch können die Kosten für eine künstliche Befruchtung mithilfe einer in Deutschland verbotenen Eizellspende nicht steuermindernd geltend machen. Ein Verstoß gegen gesetzliche Verbote könne nicht mit Steuervorteilen belohnt werden, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am 28. April veröffentlichten Urteil.

Im Streitfall hatte eine Frau aus Bayern vier Fehlgeburten. Ursache war offenbar ein Gendefekt. Auch künstliche Befruchtungen in Deutschland blieben ohne Erfolg. Als das Paar Hilfe bei einem ausländischen Reproduktionszentrum suchte, wurde die Frau schließlich nach einer Eizellspende ihrer Schwester schwanger. Sie brachte im Dezember 2015 Zwillinge zur Welt.

Finanzamt wollte 28.000 Euro nicht erstatten

Die Kosten für mehrere Behandlungen in Höhe von über 29.000 Euro machte das Paar als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend. Das Finanzamt lehnte die Steuerminderung ab.

Das Finanzgericht München urteilte, dass knapp die Hälfte der Kosten der Kinderwunschbehandlung berücksichtigt werden könnten. Dies umfasse Behandlungen mit eigenen Eizellen. Die andere Hälfte der Kosten für die Kinderwunschbehandlungen mit Spendereizellen der Schwester, könnten nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, da die Eizellspende in Deutschland verboten ist.

Vereis auf das Embryonenschutzgesetz

Dies bestätigte auch der BFH. Das Embryonenschutzgesetz verbiete eine Eizellspende, um eine Aufspaltung der Mutterschaft in eine genetische und eine austragende Mutter zu verhindern. Das führe dazu, dass die Kinderwunschbehandlung mit einer verbotenen Eizellspende nicht als außergewöhnliche Belastung anzusehen ist. Auch von Steuerpflichtigen ist zu erwarten, „dass sie gesetzliche Verbote beachten“, betonten die Münchener Richter.

Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung mit eigenen Eizellen, aber Spendersamen könnten dagegen steuermindernd geltend gemacht werden.

Az.: VI R 34/19



Oberlandesgericht

Psychologisches Gutachten muss Streit um Inobhutnahme klären



Frankfurt a.M. (epd). Zur Klärung eines Streits zwischen Pflegeeltern und Herkunftseltern um ein in Obhut genommenes Kleinkind muss im Regelfall ein psychologisches Gutachten erstellt werden. Das gelte insbesondere, wenn das Jugendamt und der Verfahrensbeistand des Kindes sich gegen eine Kindesrückführung aussprechen, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 3. Mai mit. In einer aktuellen Entscheidung ging es darum, ob die Rückkehr eines kurz nach der Geburt in Obhut genommenen Kindes zu seinen Herkunftseltern zu einer Kindeswohlgefährdung führt.

Die 2020 geborene Tochter nicht miteinander verheirateter Eltern war wie die ältere Schwester wenige Tage nach der Geburt gegen den Willen der Eltern in Obhut genommen worden und lebt bei Pflegeeltern. Das Jugendamt am Ort der Herkunftseltern und das Jugendamt am Ort der Pflegeeltern, unterstützt vom Verfahrensbeistand des Kindes, stritten um den künftigen Aufenthaltsort des Kleinkindes. Die Pflegeeltern begehrten vom Amtsgericht die Anordnung, dass das Kind dauerhaft bei ihnen bleiben kann.

Gericht sah keine Kindeswohlgefährdung

Das Amtsgericht sah jedoch keine Kindeswohlgefährdung bei einer Rückführung und lehnte die Anordnung ab. Das Oberlandesgericht hingegen hob den Beschluss des Amtsgerichts gegen den Verbleib des Kindes bei den Pflegeeltern auf.

Die Entscheidung über die Folgen der Trennung des Kindes von seiner sozialen Familie könne ohne ein psychologisches Sachverständigengutachten nicht entschieden werden, befand das Oberlandesgericht. Für das Kindeswohl sei insbesondere die Frage, ob und in welchem Umfang das Kind Bindungen zu seinen Pflegepersonen aufgebaut habe und durch einen Abbruch dieser Bindungen in seinem Wohl gefährdet werden würde, umfassend aufzuklären.

Auch müsse geklärt werden, ob die leiblichen Eltern zur Ausübung des Sorgerechts ohne Gefährdung des Kindeswohls im Stande seien. Dies könne allein das Jugendamt am Wohnort der Herkunftseltern nicht leisten. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Az.: 6 UF 225/21



Oberlandesgericht

Maskenpflichtbefreiung: Einfache Arztbescheinigung reicht



Karlsruhe (epd). Für die Befreiung von der Maskenpflicht reicht die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ohne Nennung „relevanter Vorerkrankungen“ oder konkreter Gesundheitsbeschwerden. Denn solch eine Bescheinigung soll die Unzumutbarkeit des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung nur glaubhaft machen, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem am 28. April bekanntgegebenen Beschluss zur baden-württembergischen Corona-Verordnung. Dies werde erfüllt, wenn ein Arzt einer Person bescheinigt, dass diese „aus medizinischen Gründen bis auf weiteres keine Gesichtsmaske tragen kann“.

Damit muss eine heute 59-jährige Frau kein Bußgeld in Höhe von 70 Euro wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht zahlen. Die Frau ging am 12. Dezember 2020 ohne vorgeschriebene Maske in Sinsheim in ein Einkaufszentrum. Als Begründung legte sie ein ärztliches Attest vor, wonach sie aus medizinischen Gründen bis auf weiteres keine Gesichtsmaske tragen könne.

Entscheidung des Amtsgerichts gekippt

Das Amtsgericht Sinsheim verlangte, dass die Frau für die Befreiung von der Maskenpflicht eine umfassende ärztliche Bescheinigung vorlegen müsse, die die konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und „relevante Vorerkrankungen“ aufführt. Andernfalls werde nicht glaubhaft gemacht, dass sie aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen die Maske nicht tragen kann.

Doch solche erhöhten Anforderungen an eine ärztliche Bescheinigung zur Befreiung von der Maskenpflicht lassen sich aus der Corona-Verordnung vom 12. Dezember 2020 nicht entnehmen, entschied das OLG. Danach reiche es aus, dass Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, das mit einer ärztlichen Bescheinigung glaubhaft machen.

Ministerium verlangte ebenfalls kein qualifiziertes Attest

So habe das Sozialministerium selbst in einer Stellungnahme zur Corona-Verordnung ausgeführt, dass kein „qualifiziertes Attest“ vorgelegt werden müsse. Die Nennung konkreter medizinischer Befunde ist laut Ministerium nicht erforderlich.

Die vom Amtsgericht Sinsheim gesteigerten Anforderungen an die ärztliche Bescheinigung zur Befreiung von der Maskenpflicht seien vom Willen des Verordnungsgebers nicht gedeckt. Das Bußgeld sei daher zu Unrecht erhoben worden, so das OLG.

Az.: 2 Rb 37 Ss 25/22



Landessozialgericht

Kein Cannabis gegen Alkoholsucht



Darmstadt (epd). Alkoholkranke können laut einer Gerichtsentscheidung von der Krankenkasse kein Cannabis verlangen. Zwar dürften Versicherte mit einer schweren Erkrankung die Versorgung mit Cannabis beanspruchen, wenn sie nicht mit einer Standardtherapie behandelt werden können, teilte das Hessische Landessozialgericht am 28. April in Darmstadt mit. Das treffe aber nicht auf Alkoholsucht zu. Dagegen stünden Rehabilitationsbehandlungen zur Verfügung.

Ein 70-jähriger Versicherter aus dem Landkreis Gießen beantragte nach Angaben des Gerichts von der Krankenkasse die Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten. Nur damit könne er seinen Drang zum Alkoholkonsum kompensieren. Die vergangenen 15 Jahre habe er mit selbst angebautem Cannabis seinen „Saufdruck“ erfolgreich kontrollieren können. Der Eigenanbau sei ihm allerdings mittlerweile untersagt worden. Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab und verwies den Versicherten auf die Möglichkeit einer Entwöhnungstherapie.

Auch die Richter beider Instanzen verneinten einen Anspruch auf Versorgung mit Cannabis. Eine Alkoholerkrankung könne nach den medizinischen Leitlinien unter anderem mit Rehabilitationsmaßnahmen, medikamentöser Rückfallprophylaxe und Psychotherapie behandelt werden. Der Versicherte könne sich auch nicht darauf berufen, dass er bei einer psychotherapeutischen Behandlung vorübergehend nicht erwerbstätig sein könne. Maßgeblich seien allein medizinische Hinderungsgründe, nicht hingegen Aspekte der persönlichen Lebensführung und vermeidliche Schwierigkeiten im Berufsleben. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Az.: L 1 KR 429/20



Landessozialgericht

Nach Pflege-Abrechnungsbetrug darf genauer geprüft werden



Stuttgart (epd). Ist ein ambulanter Pflegedienstbetreiber wegen Abrechnungsbetrug bei mehreren Versicherten verurteilt worden, muss er für eine Vergütung in anderen Fällen den „vollen Beweis“ seiner Pflegeleistungen liefern, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem am 25. April bekanntgegebenen Urteil. Allein die Vorlage der in Baden-Württemberg bei der Pflege angefertigten üblichen Durchführungskontrollblätter mit Namenskürzel der Pflegekraft reichten nicht aus, so das Gericht.

Vor Gericht hatte der Kläger, ein ausgebildeter Krankenpfleger und Inhaber eines ambulanten Pflegedienstes, von einer Pflegekasse Vergütungen in Höhe von 56.000 Euro verlangt. Die Pflegekassen hatten im Juli 2011 den Versorgungsvertrag allerdings wegen „gröblicher Verletzung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen gegenüber den Pflegebedürftigen und den Kostenträgern“ fristlos gekündigt.

Wegen Abrechnungsbetrug verurteilt

Grund waren abgerechnete Leistungen, die nicht von qualifizierten Pflegekräften erbracht wurden. Teilweise wurde die Pflege gar nicht erbracht. Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) hatten bei Hausbesuchen bei einem Versicherten eine körperliche Verwahrlosung mit Pilz- und Hauterkrankungen festgestellt. Es bestand der Verdacht auf „gefährliche Pflege“. Die Pflegedokumentation war zudem lückenhaft.

Der Pflegedienst-Inhaber wurde schließlich vom Amtsgericht Konstanz nach einem Geständnis in 81 Fällen wegen Abrechnungsbetrugs zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Von der Kasse verlangte er trotzdem noch die Vergütung der nach seinen Angaben ordnungsgemäß geleisteten Pflege, die er 2010 und 2011 erbracht habe und die nicht vom Strafverfahren erfasst war. Insgesamt ging es um 56.000 Euro. Der MDK habe diese Pflege nicht beanstandet. Patienten, Angehörige oder Hausärzte könnten bezeugen, dass auch wirklich gepflegt wurde.

Kein Anspruch auf Vergütung

Doch die Vergütung stehe dem Pflegedienstbetreiber nicht zu, urteilte das LSG. Weil er wegen Abrechnungsbetruges verurteilt wurde, sei das Vertrauensverhältnis zur Kasse „massiv und nachhaltig erschüttert“ worden. In solch einem Fall dürfe die Pflegeversicherung besonders strenge Nachweise über die erbrachte Pflege verlangen. Allein die Vorlage der monatlichen Abrechnung an die Pflegeversicherung und die üblichen Durchführungskontrollblätter, in denen die Leistungen, Zeit, Datum und das Kürzel der Pflegekraft aufgeführt sind, reichten nicht.

Vielmehr sei es erforderlich, dass im „vollen Beweis“ dargelegt wird, wer, wann, warum und von wem gepflegt wurde. Hierzu sei auch die Unterschrift der Pflegekraft und ihre Qualifikation anzugeben. Dem sei der Kläger nicht nachgekommen, so dass kein Vergütungsanspruch bestehe, befand das Gericht.

Az.: L 4 P 4005/18




sozial-Köpfe

Johannes Miller übernimmt Regionaldirektion der Heimstiftung




Johannes Miller
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Johannes Miller ist seit 1. Mai Regionaldirektor der Evangelischen Heimstiftung für die EHS-Region Kurpfalz/Ortenau. Er verantwortet sechs Pflegeeinrichtungen des Unternehmens und tritt die Nachfolge von Thomas Becker an, der in den Ruhestand geht.

Stuttgart (epd). „Mit Johannes Miller übernimmt ein erfahrener und kompetenter Kollege diese wichtige EHS-Region“, sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Schneider: „Und noch dazu jemand, der die Heimstiftung kennt und hervorragend vertreten wird“.

Miller ist seit dem Jahr 2000 im Unternehmen und leitete bis zum Wechsel das Martin-Haug-Stift in Freudenstadt. Der gelernte Erzieher hat Sozialpädagogik studiert und war zunächst als Bachelorstudent in der Hansegisreute tätig, einer Einrichtung der Heimstiftung in Heidenheim.

Zwischen 2003 und 2005 absolvierte Miller das Traineeprogramm für angehende Hausdirektionen und übernahm dann die Leitung des Martin-Haug-Stifts in Freudenstadt.

Er übernimmt den Führungsposten von Thomas Becker, der nach 35 Jahren im Unternehmen in den Ruhestand geht. Becker ist Krankenpfleger und kam im Juni 1986 zur Evangelischen Heimstiftung. Becker war Pflegedienstleitung im Haus auf dem Wimberg in Calw und im König-Karl-Stift in Bad Boll. Er leitete die Altenpflegeschule in Calw, war Hausdirektor zunächst im Haus auf dem Wimberg und dann im Dr.-Ulla-Schirmer-Haus in Leimen. Seit 1999 und mit kurzer Unterbrechung war er Regionaldirektor für die EHS-Region Kurpfalz/Ortenau.



Weitere Personalien



Kornelius Knapp (44) ist seit 1. Mai Vorstand Sozialpolitik im Diakonischen Werk Württemberg. Er folgt der Kirchenrätin Eva-Maria Armbruster, die in den Ruhestand ging. Zuständig ist er für die Bereiche Alter und Pflege, Kinder, Jugend und Familie, Behindertenhilfe und Psychiatrie sowie Freiwilliges Engagement. Knapp studierte Erziehungswissenschaften und Philosophie, worin er auch promovierte. Er ist ausgebildeter Coach und Lehrbeauftragter an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg. Seit 2016 war er Abteilungsleiter bei der Stadt Stuttgart, zuvor war er schon einmal sieben Jahre lang bei der Diakonie Württemberg als Referent für Personalentwicklung und Leiter von Projekten.

Thomas Krebs (37) hat das Amt des kaufmänischen Vorstandes beim Bremer Verein für Innere Mission übernommen. Krebs folgt auf Rolf Klauner, der nach gut 13 Jahren bei der Inneren Mission Ende April in den Ruhestand verabschiedet wurde. Der kaufmännische Chef steht zusammen mit Vorstandssprecher Pastor Hans-Christoph Ketelhut an der Spitze des evangelischen Sozialunternehmens. Es begleitet nach eigenen Angaben seit mehr als 170 Jahren Menschen in Not. Dazu gehören stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfen in den Arbeitsfeldern soziale Beratung, Beschäftigung, Flucht und Migration, Leben im Alter, psychosoziale Unterstützung und Wohnungslosenhilfe sowie Angebote für Kinder und Jugendliche. Der verein zählt mehr als 500 hauptamtlich Beschäftigte.

Joshua Hofert (26) wird neuer Vorstandssprecher beim Kinderhilfswerk terre des hommes mit Sitz in Osnabrück. Er tritt sein Amt als Vorstand Kommunikation zum 1. Juni an. Hofert war den Angaben zufolge bisher als Leiter des Referates Politik und Programme bei terre des hommes tätig. Davor gehörte er mehrere Jahre dem ehrenamtlichen Präsidium an. Seine Vorgängerin Birte Kötter hatte das Hilfswerk im Februar verlassen.

Franz Josef Gebert, Weihbischof und langjähriger Vorsitzende des Diözesan-Caritasverbandes Trier, ist bei seiner Verabschiedung aus dem Amt mit dem Brotteller ausgezeichnet worden, der höchsten Auszeichnung, die der katholische Verband vergibt. Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva Maria Welskop-Deffaa, überreichte den Brotteller und dankte Gebert für seine Verdienste um die Caritas. Er habe auch auf Bundesebene Ermutigung und Orientierung für die deutsche Caritas gegeben. Sein Nachfolger ist seit 1. Januar Domkapitular Benedikt Welter. Er war zuletzt Dechant des Dekanates Saarbrücken. Gebert hatte das Amt von 2000 bis 2021 inne.

Stefan Labus, Gründer und Vorsitzender der Schweinfurter Kindertafel, hat das Bundesverdienstkreuz erhalten. Er helfe gemeinsam mit seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern „seit über einem Jahrzehnt dabei mit, dass auch Kinder aus prekären Familienverhältnissen gestärkt in den Unterricht gehen und lernen können. Mit seinem Engagement ist er ein echtes Vorbild für die Menschen in unserer Heimat“, sagte Kultusstaatssekretärin Anna Stolz (Freie Wähler) in München. Labus wurde 2009 auf die Idee der Kindertafeln aufmerksam, die bedürftige Schülerinnen und Schüler vor Unterrichtsbeginn mit Pausenbroten versorgen. Um auch in Schweinfurt Eltern und Alleinerziehende mit geringem Einkommen zu unterstützen, gründete er den Verein „Schweinfurter Kindertafel“, den er seitdem als Vorsitzender leitet. Gemeinsam mit einigen engagierten Helferinnen und Helfern bereitet er an jedem Schultag rund 350 Portionen Frühstück für 13 Grund-, Mittel-, Förderschulen und Kindergärten zu.




sozial-Termine

Veranstaltungen bis Juni



Wir haben Tagungen, Seminare, Workshops und Webinare aufgelistet, die aktuell geplant sind. Wegen der Corona-Epidemie sagen Veranstalter allerdings Termine auch kurzfristig ab. Wir bitten unsere Leserinnen und Leser, das zu beachten.

Mai

10.5.

Webinar „Soziale Arbeit neu gedacht? - Innovationsfähigkeit in sozialen Einrichtungen“

der Contec Unternehmensberatung

Tel.: 0234/452730

10.5.

Webinar „Neu als Führungskraft - Die neue Führungsrolle selbstbewusst ausfüllen“

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356-159

11.5. Netphen

Seminar „Ressourcenaktivierende Arbeit in der psychosozialen Begleitung und Beratung“

der AWO Bundesakademie

Tel.: 030/26309-139

16.-18.5. Essen

Seminar „Psychiatrische Krankheitsbilder - Grundlagen“

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 0172/3012819

20.-21.5.

Seminar „Sprachmittlung in verschiedenen Settings sozialer Arbeit“

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 0174/3473485

30.-31.5.:

Online-Kurs „Rhetorik und Gesprächsführung für Führungskräfte“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0152/08576959

31.5.-2.6. Saarbrücken

Werkstättentag 2022: „Neue Wege gehen“

der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen

Tel.: 069/943394 0

Juni

8.6. Kassel:

Fachtagung „Qualifikationsmix neu denken: Aufgabenumverteilung im Gesundheitswesen“

des DEVAP

Tel.: 030/83001-277

9.-10.6. Berlin:

Seminar „Psychose und Sucht - double trouble“

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 0172/3012819

10.-12.6. Netphen:

Seminar „Freiwilliges Engagement in der Suchthilfe - Beratung und Unterstützung von Verantwortlichen in der Selbsthilfe“

der AWO-Bundesakademie

der AWO-Bundesakademie

Tel.: 030/26309-139

20.-30.6.:

Online-Kursreihe „Coachingkompetenzen für Führungskräfte - Potenziale der Mitarbeitenden erkennen und gezielt fördern“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0152/08576959

27.-28.6. Frankfurt a.M.:

Seminar „Sozialraumorientierung! Und jetzt?“

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 0172-3012819