sozial-Editorial

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Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

kommen sie zurück in den Pflegejob oder nicht? Diese Frage sollte eine Studie klären, die auf einer Umfrage unter Fachkräften beruht, die aus dem Beruf ausgestiegen sind. Der Befund: Bundesweit mindestens 300.000 Vollzeit-Pflegekräfte stünden durch Rückkehr in Heime und Kliniken oder Aufstockung der Arbeitszeit zusätzlich zur Verfügung. Allerdings müsste sich in der Branche viel ändern - und genau da werden die Probleme vielschichtig.

Schon länger ist bekannt, dass die Ampel-Koalition das Werbeverbot für den Abbruch von Schwangerschaften aus dem Strafgesetzbuch streichen und damit einen langen politischen Streit beenden will. Wie das gehen soll, ist jetzt klar: Der Gesetzentwurf der Regierung liegt vor. Hauptziel sei es, die Rechtsunsicherheit für Mediziner zu beenden, die nach dem noch geltenden Paragrafen 219a Strafgesetzbuch über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in ihrer Praxis informieren - etwa auf ihrer Homepage.

Es war eine Tat, die die Behindertenhilfe in Deutschland erschütterte: Am 28. April 2021 tötete die einstige Pflegerin Ines R. im diakonischen Oberlinhaus in Potsdam-Babelsberg vier Menschen. Sie wurde zu 15 Jahren Gefängnis und Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt. Zum Jahrestag des Verbrechens erschien eine Dokumentation, die zeigt, dass Gewalt gegen Menschen mit Behinderung in Heimen alles andere als selten ist - und viel Handlungsbedarf besteht.

Wer von seinem Arbeitgeber Geld für geleistete Überstunden bekommen will, muss die Arbeitszeit sauber und detailliert dokumentieren. Und kann sich dabei nicht allein auf die betriebliche Arbeitszeiterfassung stützen, wenn diese die Pausen nicht erfasst. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden. Nicht belegte Überstunden sind demnach nur behauptete Überstunden - und der Kläger ging leer aus.

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Dirk Baas